Denkschrift im Rechtsstreite zwischen des Ferdinand Hochstedens Tochter erster Ehe wider dessen nachgelassene Wittib und zweyterer Ehe Töchter : worin bewiesen ist: Erstens, Daß die Tochter erster Ehe nur ein gleiches Antheil, wie jedes zweitere Ehekind aus der väterlichen Nachlassenschaft zu forndern [...]. [Erscheinungsort nicht ermittelbar], [nach 1797]