Gründliche Deduction und Anweisung, Daß Das Hohe Ertz-Stifft Mayntz in Ergreiffung der Possession des Frey-Gerichts zum Hanauischen Antheil Sr. Fürstl. [...] : Zu dem End verfasset, Damit die Sub- & Obreptio des an Seiten Ihrer Fürstl. Durchl. des Herrn Land-Graffen Wilhelm zu Hessen-Cassel Wider Ihro Churfürstl. [...]. Mayntz : Häffner, 1737