Rechtliche Ausführung, daß die unritterbürtigen Besitzer adelicher Güter im Rheinischen Erzstifte Cölln zum Gehalte des ritterschaftlichen Syndici und [...] / [Johann Stephan Pütter]. [Erscheinungsort nicht ermittelbar], 1771
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Inhalt.
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6Erster Theil, worinn voraus gesetzt wird, was aus der besonderen Landesverfassung des Rheinischen Erzstifts Cölln, und aus denen hier einschlagenden Geschichtsumständen, wie auch vom Verlaufe der Sache zu wissen nöthig ist.
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21Zweyter Theil, worinn petitorische gezeiget wird, daß die unritterbürtigen Besitzer adelicher Güter im Rheinischen Erzstifte Cölln zum Gehalte des ritterschaftlichen Syndici, und zu anderen gemeinschaftlichen Ausgaben der Ritterschaft die so genannten Rittersimpeln zu entrichten allerdings schuldig sind.
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39Dritter Theil, worinnen gezeiget wird, daß auch in possessorio so wohl sum. mariissimo als ordinario für die Ritterschaft zu sprechen sey.
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Errata.
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