Die Function (m+1) 2 x m (1-x) und das Integral 0 1 (m+1) 2 x m (1-x) als Beispiel, daß die Gültigkeit a) der Integrirung duch convergente Reihen b) der Differenzirung unter dem Integralzeichen c) der Umkehrung der Integrirung der Doppelintegrale nicht unbeschränkt besteht