Mit Erlaubniß hiesiger Obrigkeit wird heute Hr. Blondelloo mit seiner Holländischen Gesellschaft die Ehre haben, auf Begehren, einem verehrungswürdigen [...] : die Gesellschaft, welche aus Springer, Seiltänzer und verschiedenen andern Künsten bestehet, werden dem verehrungswürdigen Publikum mit verschiedenen neuen [...]. [Düsseldorf], [1804]
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