Vorlegung der Gründe, aus welchen nach erloschenen gräflichen leerodischen Mannstamm zu Born die ... Töchter ... die Erbteilung ... antretten müßen : ... in Sachen Vormündern minderjährigen Marquis de Mesle, Freyherrn von Gaugreben und Advokaten Linden wider den Freyherrn von Bongard zu Winandsroth, [...]. Düsseldorf : Stahl, [circa 1780]