Sammlung einiger bei den Gülich- und Bergischen Dikasterien entschiedenen Rechtsfällen, auch der merkwürdigen Edikten und Normal-Verordnungen : als ein Beitrag zur Aufklärung der Gülich- und Bergischen Landes-Rechten, Gewohnheiten und Verfassung ; für angehende Rechtspraktiker / [Verf.: Johann Wilhelm Bewer]. Düsseldorf : Stahl ; Düsseldorf : Bögeman, 1796 -
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PDF I. Ein zum Ankauf eines Erbgutes in erster Ehe aussergerichtlich aufgenommenes Kapital fällt den zweiten Ehekinder zu Last.
PDF 4II. Die Vernäherung hat keine Statt in den vom Verkäufer erworbenen Güter.
PDF 8III. Der Retrahent thuet auf Erfordern gnug, wenn er den in der Landesordnung 98. Hauptstück vorgeschriebenen Eid wörtlich ausschwöret.
PDF 11IV. Ein in erster Instanz ergangenes, beim Hofrath zwar abgeändert - gleichwohl in der dritten Instanz bestätigtes Urteil leidet seine weitere Revision.
PDF 14V. Die Veräusserung eines Stock- und Stammguts, welche von einem ungeneßbaren Kranken geschieht, ist in thesi gesetzwidrig und ungültig.
PDF 25VI. Vom Kösten-Beitrag der Zehndeinhaber, und Pfarrgenossen zur neuen Erbauung und Erweiterung des Kirchenschiffes.
PDF 32VII. Von der Eigenschaft eines feudi haereditarii, und jenes es pacto & providentia majorum, sodann, ob, und wie weit der Text 2. feud. 45. in hiesigen Landen das Burgerrecht erhalten habe?
PDF 46VIII. Wem bei Abgang der Lehnbriefen über die Eigenschaft eines Lehns der Beweiß aufzulegen seye?
PDF 51IX. In welchem Falle der Einlöser aus dem Amortizations-Gesätz die Erwerbung nach dem Jahre 1609 erweisen muß?
PDF 56X. Ob die insinuation judicialis pactorum dotalium in Betref der vor der Ehe erweckten Schulden rechtserforderlich seye?
PDF 61XI. Von den Synodal-Gerechtsamen der Protestanten in Censur- und Disziplin-Sachen, besonders ob den Synoden die Entsetzung eines Predigers von seinem Amt zustehe?
PDF 69XII. Wie es mt der Consolidation hier zu Lande überhaupt, und besonders in der privilegirten Messer- und Klingen-Fabrik zu Sohlingen gehalten werde.
PDF 82XIII. Ob Kinder erster Ehe aus dem Vermögen, so in die zweite Ehe gehört, ein Pflichtteil, oder statt dessen eine sichere Summe forderen können?
PDF 85XIV. Ob eine Reduktions-Rechnung bei den zum unberechneten Genuß überlassenen Schatz-Gefällen Statt habe?
PDF 90XV. Ob Zinsen allein die summam revisibilem darstellen können?
PDF 94XVI. Von Gemeinheits- und Kirchenlasten; ...
PDF 98XVII. Von der Gerichtbarkeit der Handwerks-Vögte in der Fabricke zu Sohlingen, und von dem Betrieb der dahin geeigneten Vorwürfen.
PDF 106XVIII. Eine Obligation muss dem Gerichtsbuche eingeschrieben werden, wenn sie als eine gerichtliche Verschreibung den Vorzug haben soll.
PDF 110XIX. Ob das Edikt vom Jahr 1648 in seine Gesätzkraft verblieben seye?
PDF 114XX. Von der Gränzlinie zwischen Regierungs- und Justizsachen.
PDF 119XXI. Ob die gülich- und bergische Unterherrschaften *) an die Landesordnung und Edikte gebunden sind, besonders von der Befugnis der Unterherren in Entlassung ihrer Gerichtspersonen.
PDF 122XXII. Ob von unterherrschaftlichen Erkenntnissen in peinlichen Sachen eine Berufung zum Hofrath Statt habe?
PDF 124XXIII. Von der von todten Händen geschehenen Consolidaton des dominii utilis cum directo in Lehn- Churmuths- Hobs- Lath- oder Zinns-Güter.
PDF 132XXIV. Ob die Ehefrau sich der von ihrem Ehemanne erweckten Schulden, durch Verzicht auf die Mobilien entledigen könne?
PDF 136XXV. Wem die Erbauung der Pfarrhäuser in den denen Stifter und Abteien einverleibten Pfarreien aufliege?
PDF 140XXVI. In welchen Fällen rücksichtlich der Feierlichkeiten bei dem Oberappellations-Gericht die Desertoria bewirket wird?
PDF 152XXVII. Von Gegenständen, welche zum Lehn- oder Mannkammer-Gericht, und ienen, welche zum bürgerlichen Richter gehören.
PDF 160XXVIII. Von der Kompetenz des Richters, wenn wegen der Ehescheidung und zugleich wegen Verlust des Ehegewinns die Klage erhoben wird. ...
PDF 165XXIX. Ein mit dem Hauptvorwurf unverbundenes Interesse kann die gesätzmäßige Berufungs-Summe nicht ergänzen. ...
PDF 171XXX. Die Deutschordens Balleyen sind ihrer hier zu Lande gelegenen Güter wegen, der hiesigen Gerichtsbarkeit, mithin auch jener des Oberappellations-Gerichts untergeben.
PDF 187XXXI. Ob hier zu Lande eine gerichtliche Immission die vorhergehende hypothecas publicas überwältige?
PDF 195XXXII. Von der Schuldigkeit der Protestanten in Beitrag zu katholischen Pfarrkirchen und Pastoraten, wie auch der Kirchenthürmen.
PDF 198XXXIII. Ob nach wirklich vollzogenem Beschud ein anderer eben naher Verwandter während dem Laufe der Beschudzeit noch zuzulassen, oder ob der Prävention Statt zu geben seye?
PDF 214XXXIV. Die restitutio in integrum ex capite novorum kann auch bei dem Unterrichter eingeführt werden.
PDF 219XXXV. Ob dazu, dass eine gekaufte unbewegliche Sache für ein acquisitum primi thori erkannt werden könne, die wirkliche tradition ante ruptum thorum erforderlich seye?
PDF 227XXXVI. Die Vermuthung, welche einem Pfarrer und universal Zehndherr zusteht, kann gegen einen langjährigen Freiheitsbesitz nicht gelten.
PDF 231XXXVII. Weiber dörfen ohne Wissen und Willen ihrer Männer keine Grundstücke veräusseren.
PDF 232XXXVIII. Von Ermächtigung der G. und B. Regierung in Dispensationsfällen von den Amortizationsgesätzen
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PDF XXXIX. Von der Gerichtbarkeit der sogenannten Laetbänken, und welche Fälle dahin gehören
PDF 10XL. Von der Caducitäts-Strafe bei Lehn- Laet- und Churmuds-Güter, und von der bei derselben Veräusserung erfordert werden - den Einwilligung des Lehn- oder Laet-Herrn.
PDF 18XLI. Von provisorischen und ins Polizeifach einschlagenden Regierungs-Verordnungen.
PDF 24XLII. Von der Eigenschaft deren von einem der Eheleuten gegen Erbstücker eingetauschten Güter.
PDF 34XLIII. Von der Verfassung überhaupt, und von dem Wahlgerechtsam der Magistraten in Gülich- und Bergischen Landen.
PDF 45XLIV. Von dem Beweiß der Kaufmanns Bücher und Annotationen.
PDF 48XLV. Ob ein Gerichtschreiber bei Testamenten die Stelle eines Notars ersetzen könne?
PDF 53XLVI. Die Erkenntnis über die Erbfolge in Lehn-Sachen gehöret nicht zu den Mannkammeren oder Lehngerichten, sondern zu den ordentlichen Gerichten.
PDF 62XLVII. Von der Verfassung der Tuchfabricke in der bergischen Hauptstadt Lennep.
PDF 77XLVIII. Von der Statutarischen Leibzucht.
PDF 79XLIX. Von Filial-Kirchen und derselben Herstellung.
PDF 82L. Eine angebliche Freiheit vom Beitrag zu den Herstellungs- oder Erbauungs-Kösten einer Kirche mag denen Zehnd-Inhabern in provisorio vel summariissimo nicht zum Vorteil dienen.
PDF 84LI. Ob eine Sicherheitsstellung in einem Lehne absque consensu domini directi geleistet werden könne?
PDF 87LII. Von der Gerichtbarkeit und Verfassung in Religions- geistlichen- und benefizial Sachen.
PDF 99LIII. Eine weltgeistliche Pfründe wird nach abgelegten Ordens-Gelübden des Besitzers ipso jure erlediget.
PDF 102LIV. Von der Würkung einer päbstlichen Dispensation, um einen Ordens Professum zum Besitz einer weltgeistlichen Pfründe zu befähigen.
PDF 106LV. Ob der Surogation in Amortizationsfällen Statt zu geben seye?
PDF 113LVI. Ob der Retrakt in den von denen Elteren ...
PDF 128LVII. Ob und in wie weit die Last der Einquartierung in den Städten bei Kriegszeiten vom Pächter oder Verpächter ganz oder zum Teil getragen werden müße?
PDF 145LVIII. Von der Gerichtbarkeit der G. und B. Hofkammer, und von der Behandlung der Kameral-Streitfällen.
PDF 166LIX. Von Veräusserung der auf die Kinder devolvirten Güter.
PDF 169LX. Von der Gegenwart des Retrahenten bei dem Verkaufe, und ob die retrahirte Güter unter den Eheleuten gemeinschaftlich werden?
PDF 172LXI. Ob die Exceptio rei judicarae der Amortizationsklage im Wege stehe?
PDF 183LXII. von dem besonderen Vorrecht und der Kompetenz des Sohlinger Handwerks-Fori in Konkurs Fällen.
PDF 189LXIII. Von Dispensations-Fällen in protestantischen Ehen.
PDF 198LXIV. Von dem summarischen Prozeß Wege in kammeral Streitfällen.
PDF 203LXV. Von einem Familien Fideikommis und dessen Kennzeichen.
PDF 211LXVI. Von Berechnung des kindlichen Pflichtteiles.
PDF 213LXVII. Von der Erbfolge in errungenen Gütern in Rücksicht auf die Zeit eines zur Würklich- oder Vollkommenheit gediehenen Kaufkontraktes.
PDF 225LXVIII. Von der Würkung der päbstlichen Kanzleiregelen auf den Besitzstand.
PDF 234LXIX. Vom Beweiß des bei der Vernäherung gespielten Betrugs.
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PDF LXX. Von der Verfassung und den Gerechtsamen der Gülich- und Bergischen Unterherrschaften.
PDF 27LXXI. Von dem einem nachgebohrnen zustehenden Vernährungs-Rechte.
PDF 33LXXII. Von der Revision.
PDF 43LXXIII. Von Beitrag der Filialisten zur Herstellung der Mutterkirche.
PDF 45LXXIV. Von der besonderen und vermischten Gerichtbarkeit der Civil Landes- und Kriegs-Gerichts Stellen.
PDF 67LXXV. Von der Eigenschaft und dem Unterschied der G. und B. Erblehnen und Erbmannlehnen.
PDF 88LXXVI. Von der Praevention in Aumortisazionsklagen.
PDF 93LXXVII. Von der besonderen Verfaßung der Sohlinger Klingen und Meßer Fabrick.
PDF 146LXXVIII. Von dem in Kammeral-Sachen üblichen Constituto possessorio; sodann von Ertheilung der Privilegien oder Conzeßionen.
PDF 154LXXIX. Von Wechsel- und Schuldsachen, vom Zahlungs-Ausstand (moratorium) sodann von Banqueruten, und wucherlichem Handel.
PDF 176LXXX. Von der Erbfolge und dem Devolutions-Recht in den in auswärtigem Gebiete liegenden Güther.
PDF 180LXXXI. Wem der Beweis bei Absönderung des Lehnes von den Allodien zu Last liege
PDF 186LXXXII. Von dem competenten Gerichtsstande in Streitsachen zwischen dem Landesherrn und dessen Unterthanen. Sodann von dem Gül. und Berg. privilegium illimitratum de non appellando.
PDF 203LXXXIII. Von dem in der G. und B. Landes-Ordnung Cap. 98 und 102. vorkommenden Ausdruck: Jahr und Tag.
PDF 212LXXXIV. Von Ehesachen.
PDF 232LXXXV. Von den Feierlichkeiten und der adjudication bei gerichtlichen Verkäufen.
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PDF LXXXVI. Von der Criminal-Justizverfassung.
PDF 86LXXXVII. Von Zeugen Verhören.
PDF 106LXXXVIII. Von den Obliegenheiten der Advokaten und Prokuratoren.
PDF 152LXXXIX. Von Eintheilung der Kriegslasten zwischen Pächter und und Verpächter.
PDF 162XC. Von der Gerichtbarkeit bei den Amtsverhören und Gerichten.
PDF 182XCI. Von Zehnden, und denenselben anklebigen Lasten.
PDF 193CXII. Ob von abgeschlagenen oder auch erkannten Processus beim Oberappell. Gericht, noch ein weiteres Rechtsmittel, die Revision statt finde?
PDF 201XCIII. Ob nach vorbeigegangener ordentlicher Gerichtsstelle und vernachläßigten Feierlichkeiten der Rücktritt zur versäumten Revision statt habe.
PDF 204XCIV. Ob von Kurmudsgüter in Veräußerungs- oder Vertauschungsfällen das Laudemium entrichtet werden müße?
PDF 218CXV. Von den Hobs- oder Laet-Gerichten.
PDF 225XCVI. Ob wegen den von der Hofkammer ertheilten oder abgeschlagenen Konzeßionen die Berufung zum Hofrath statt habe?
PDF 231XCVII. Von der Einwilligung der Ehefrau in Verpfänd- und Veräußerung ihrer eingebrachten Güter.
PDF 235XCVIII. Von Eheverlöbnißen und heimlicher Trauung.
PDF 238XCIX. Von einem zwischen Kaufleute bestehenden Wechselhandel, ob darin dem Handelsbuch halbe Beweiskraft beizulegen seye?
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PDF C. Von der Gülich - und Bergischen Justiz-Verfassung im allgemeinen.
PDF 147C.I. Von dem bei Protestanten zur Verlobung und Vereheligung erforderlichen Konsens der Eltern.
PDF 154C.II. Von Vertheilung der Einquartierungslasten zwischen Pächter und Verpächter.
PDF 161C.III. Ob und in wie fern von den Beschlüssen des Ober Forst- und Jagdamtes der Recurs zur Justizstelle genommen werden möge.
PDF 173C.IV. Von der Würckung eines Veräußerungs- und Beschwerungs Verbots.
PDF 184CV. Vom Abzug des Trebellianischen vierten Theils, nebst dem Pflichttheile.
PDF 191CVI. Die Aussteur muß bei Fideikommissen in dem Pflichttheile eingerechnet werden.
PDF 193CVII. Von der Verbindlichkeit eines Wechsel Endossanten.
PDF 208CVIII. Von den schädlichen Bankerotten. Als ein Nachtrag zur LXXIX. Abhandlung.
PDF 227CIX. Von Erziehung der Kinder in der Religion bei vermischten Ehen.
PDF 241CIX. Von den von der Ehefrau erweckten Schulden.
PDF 245CX. Von dem Wahrheits- und Glaubens Eide.
PDF 247CXI. Von Mittheilung einer Contocourant nach völlig abgeschlossener Berechnung.
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PDF CXIII. Von der näheren Gränzlinie zwischen Regierungs- und Justizsachen.
PDF 21CXIV. Vom Abzugsrecht bei Auswanderungen und Vermögens Exportationen.
PDF 34CXV. Von Kirchenrüfen oder öffentlichen Verkündungen.
PDF 45CXVI. Von den bei gerichtlichen Verkäufen zu beobachtenden Feyrlichkeiten.
PDF 49CXVII. Vom Betrieb des Concurs Processes.
PDF 69CXVIII. Von dem von einer Schwachsinnigen über ein Stammgut geschlossenen Leibgedings-Contract.
PDF 79CXIX. Vom Bankerot.
PDF 88CXX. Von den wechselseitigen Pflichten der Dienst-Herrschaft und dem Dienst-Volke.
PDF 107CXXI. Von Berechnung der Kriegslasten zwischen Pächter und Verpächter.
PDF 111CXXII. Von dem den protestantischen Einoden, Klassen, Consistorien, oder ihren Seelsorgeren in Ehesachen nachgelaßenen Vergleichs-Versuch.
PDF 121CXXIII. Ob es nöthig oder nützlich seye, ausschlieliche Privilegien zu neuen Fabrick-Anlagen zu ertheilen?
PDF 132CXXIV. Von dem dem Churfürstlichen Aerarium gebührenden Rottzehnten, und von der Beförderung der Acker- und Forst-Cultur.
PDF 147CXXV. Von dem Erdäpfels- oder Cartoffelen-Zehnt.
PDF 161CXXV. Von der Legalität der Schriftsätzen.
PDF 167CXXVI. Von dem wechselseitigen Benehmen der Catholicken und Protestanten in Religions-Schriften, und von der Censur derselben, wie auch von den Controvers-Predigten.
PDF 178CXXVII. Von dem Beitrag in den communal-Lasten und derselben Umlage.
PDF 183CXXVIII. Von den Criminal-richterlichen Erkenntnissen in Fällen des Verdachtes.
PDF 194CXXIX. Von den Erkänntnissen der ausländischen Lehnhöfen oder Mannkammern über die in hiesigem Lande gelegene Güther und deren Besitzer.
PDF 200CXXX. Von Contumacial Urtheilen.
PDF 203CXXXI. von dem fatale profequendae Appelationis.
PDF 205CXXXII. Von der Preß-Freiheit.
PDF 209CXXXIII. Von Aufhebung des Retracts- oder Beschud-Rechts.
PDF 214CXXXIV. Von dem Verbot des Spielens in fremde Lotterien, und der Hazardspiele.
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PDF CXXXV. Von den Ehen der Katholiken mit richterlich geschiedenen Protestanten. Von Erziehung der Kinder in gemischten Ehen und von Dimißorialien.
PDF 15CXXXVI. Von der verfassungsmäßigen Gerichtbarkeit in protestantisch-geistlichen Sachen, besonders in dem Censur-Amt über protestantisch-geistlichen gesetzwidrigen Handlungen.
PDF 19CXXXVII. Von dem Foro Concursus generali;
PDF 25CXXXVIII. Von der Surrogation in vertauschten Güther.
PDF 31CXXXIX. Von den Communal-Lasten, und Befolgung der Polizei-Gesätzen.
PDF 37CXL. Von dem nach protestantischen Eherechten zu beurtheilenden Laster der zwofachen Ehen, Bigamie.
PDF 42CXLI. Von der Preß- und Buchhandels-Freiheit.
PDF 53CXLII. Von den Aus- und Einwanderungen wie auch von den Vermögens Ex- und Importationen.
PDF 71CXLIII. Von der Competenz des feudal- und des gewöhnlichen civil Richters in den wegen einem Lehnguthe vorkommenden Streitfällen.
PDF 83CXLIV. Von Verkündigung der gerichtlichen Verkäufen, und von Verkäufen nach dem Schall.
PDF 86CXLV. Von dem Verbot der sich im Staate bildenden geheimen Gesellschaften.
PDF 96CXLVI. Von der Fertigung der Urtheile.
PDF 99CXLVII. Von der Wirkung einer, ungeachtet des als Strafe auferlegten Coelibats, vollzogener Ehe eines Protestanten.
PDF 109CXLVIII. Von dem Notiren der Wechseln.
PDF 115CXLIX. Von den aus der ersten Ehe herrührenden, den Kindern aus der zweiten Ehe zu Last fallenden Schulden.
PDF 119Rechtsgutachten. I ter Abschnitt.
PDF 144II ter Abschnitt.
PDF 155CL. Von der Gränze der Decanal-Gerichtbarkeit, und von den Berufungen von den Decanal-gerichtlichen Urtheilen.
PDF I. Register.
PDF LIII. Register.
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