' W> .l 9 der altern '- - -' ' ' .' , ' - MIH -L - I Driiin 'Band. «?rft, «btk-iittNA .,,,, ,. «x I' » )>"' H v > - Zürich, .zrk'iucki i n Vk i O ttk tl isch k-i, V « chd> '.- >t c > . > , - ' l; ^ ' -'-MM N - Hera u sgegeb e n auf Anordnung der Bllndesbedörden. . — Zürich, gedruckt in der Bürklischen Buchdruckcrei. 1858. Tic miö de»! Mm»»»,' vv» 1-17^ l'io B c a r b c i t c t von Anton Plnlipp Se^esser. Der amtlichen A b s cd i e d e s a in m l n n q Band Adtdeilnnq l. Zürich, gedruckt in der Bürklischcn Vuchdruckcrti. 1K58. V o v >v e > t. ^lncti dein Plane, welcher der amtlichen Sammlung der altern eidgenössische» Abschiede zu (briinde gelegt ist, soll die Periode von >478 bis >5?l> den dritten Band dieses Werkes bilden. Der Reichhaltigkeit des Materials wegen mußte jedoch dieser Band in zwei Ab- tbcilnngen gebracht werden, von denen die erste, den Zeitraum von >478 bis >4W umfas- send, anmit erscheint. Ihre (bränzpnnkte bilden zwei in der eidgenössische» (beschichte merk' würdige und folgenreiche Vorgänge: sie beginnt mit dem, ans der ersten Tagsatzung des Jahres >478 zu Zürich geschlossenen frieden mit Marimilian, Erzherzog von Oesterreich »nd seiner (bemahlin Maria von Vnrgnnd, wodurch die großen Kämpfe der Eidgenossen gegen die bnrgnndische Macht ihreii Abschluß fanden: sie schließt mit dem Iabre >4!>N, in dessen letzten Monaten der Friede von Pasel den sogenannten Schwabenkrieg beendete, den letzten Kampf, welchen die (Eidgenossen für ihre staatliche Selbstständigkeit gegenüber Oesterreich und dem deutschen Reiche zu führen hatten. Für die Form, nach welcher die Materialien dieser Periode zu bearbeiten waren, diente, in Verbindung mit einigen allgemeinen, den Redaktoren des RcpertorienwerkS überbanpt gegebenen Vorschriften, der erste, bereits im Iabr >8A!i nnler Redaktion des Herrn Pro, fessor I. (?. Kopp heranSgegebene Vand als Vorbild. Tarnach waren die Abschiede selbst, die Aufzeichnungen über die Verhandlungen auf gemeinsamen Tagen mehrerer oder aller eidgenössischer Orte, welche den Abgeordneten zum Bericht an ihre Obrigkeiten leweilen zugestellt wurde», in Form, Sprache und Reibcnfolge ihrer Artikel den Originalie» möglichst entsprechend wiederzugeben. Da aber nach dem vielfach hervortretenden (^anzleigebranche dieser Zeit jedem Ortoboten nur Tasjenige in seinen Abschied verzeichnet wurde, was entweder alle vertretenen Orte gemeinsam oder sein Ort insbesondere anging, so mußten, damit eine Vollständigkeit erreicht wurde, sämmtliche vorhandene Abschiedbücher derjenigen Orte, welche damals die Eidgenossenschaft bildeten, verglichen und jeder einzelne Abschied mußte anö allen vorhandenen Eremplaren, wo nothwendig, seine Ergänzung erhalten. Ein Gefammtabschied oder Protokoll der Verhandlungen wurde nämlich zu jener Zeit ebenso wenig abgefaßt, als es ein gemeinsames Archiv gab, in welchem die Arten der eidgenössischen Tage oder die, alle oder mehrere Orte betreffenden Urkunden hätten aufbewahrt werden können. Die vollständigsten Abschiedesammlnngen für unfern Zeitraum besitzt das Staatsarchiv l'neern, wo sich neben der chronologifch geordneten Sammlung aller Abschiede derjenigen Tage, an denen lurernische Abgeordnete Theil nabmen, noch besondere Bücher vorfinden, in welche die Verhandlungen der zu Lueern selbst abgehaltenen Tagsatzungen, in der Regel mit Angabe der anwesenden Boten, mit besonderer Sorgfalt eingetragen sind. Im Staatsarchiv Zürich liegt neben der eigenen Abfchiedesamm- lung dieses Standes noch die s. g. Tschudische Sammlung, worin sich viele Originalabschiede finden, die dem Stande Glarus zugeschrieben find. Die Abschiedbände des Staatsarchivs Bern enthalten sehr reichen Stoff; doch fehlen darin alle Verhandlungen über diejenigen Vogteien, an deren Beherrschung Bern keinen Theil hatte. Freibnrg und Solothnrn waren in keiner der gemeinen Herrschaften Mitregenten und erscheinen in unserer Periode überhaupt noch verhältnißmäßig selten auf Tagleistnngen; die freiburgischen Abschiedesammlnngen, nach den Versammlungsorten zusammengebunden, haben uns daher Weniges liefern können, das nicht schon in denjenigen der drei vorgenannten Stände begriffen war. In ttri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus und Solothnrn sind zum Theil gar keine, zum Theil sehr wenige Abschiede und Arten über eidgenössische Verhandlungen ans dem Zeitraum dieses Bandes mehr vorhanden. Nicht nnerhebliche Beiträge dagegen lieferte das Stiftsarchiv St. Gallen. In der Regel wurde das Lueernereremplar oder, wo ein solches nicht vorhanden war, überhaupt das vollständigste der Bearbeitung eines Abschieds zu Grunde gelegt, dann wurden ans den entsprechenden Eremplaren der übrigen Archive die in jenem allfällig fehlendeil Artikel nachgetragen. Auch nur ein annähernd vollständiges Bild der eidgenössischen Verhandlungen in diesem Zeitraum würde man jedoch aus den Abschiedbüchern allein nicht gewinnen. Es fehlen in denselben regelmäßig gerade die Hauptverhandliingen, welche staatsrechtlich bedeutende Trau? actione» zum Abschluß brachten. Die wichtigsten Verträge, Bündnisse n, s. w. sind unter dem Datum ihres wirklichen, definitiven Abschlusses selten in den Abschieden erwähnt, ibr Wortlaut erscheint niemals als Theil derselben. So findet sich z. B. in keinem Cremplar des Abschieds vom l>. bis 2K. Iannar 147k der Friedensvertrag mit Marimilian und Maria von Burgund, in keinem Gremplar deö Abschieds voin 22. December l4Kl das Stanser- verkoinmnisi nnd der Bund mit Freibnrg nnd Solothnrn, »och im Abschied vom 22. Sep. teiilber l4!>!) der friede von Basel als Verhandlnngsgegenslände aufgeführt. Der Grund liegt darin, weil eben die Abschiede dieser Zeit nicht VerhandlnngSprotokollc im nenern Sinne, jondern mehr nnr Gcdenkpnnktc für die Abgeordneten zum Bericht an ibre Obrig- leiten oder zur InstrnctiottScinholung z» liefern im Auge hatten. Diese Natur der Abschiede ist deutlich in ihrer Form ausgesprochen- in vielen Abschieden der lucernischen Sammliing finden sich sogar die Instructionen des Standes ans die nächste Tagsahnng unmittelbar in die Zwischenräume der einzelnen Abschiedsartikel ans gleichem Blatte mit kurzen Worte» angedeutet. War ein Staatsvertrag, wie die oben bemerkten, entweder in Folge überein stimmender Instructionen der (Gesandten definitiv angenommen oder von denselben ans (he- nehmignng hin verabredet, so wurde die Urkunde nicht als Theil des betreffenden Abschieds, obschon sie dessen Datum erhielt, sondern als besonderer Act ansgefertigt nnd dann in die Orte. je »ach Umständen znr Notifikation oder einfach zur Bcstegelnng gesendet. Um durch diese wichtigsten Momente deö eidgenössischen Staatolcbens die in den Abschieden enthaltene» Verhandlungen zu ergänzen, mußten die Urkundenvorräthe der (5antonalarchive durchforscht und leweile» an betreffender Stelle die erforderliche» Ginschaltnngen gemacht werden. Besondere Verhandlungen von nur zwei Orten unter sich hatten, sofern sie nicht, wie z. B. daS Burgrecht zwischen Bern und Freibnrg vom !!<). April I4ktt, die Uebergabe der Herrschaft Illingen von Bern an Freibnrg vom Ui. Juni I4K4, der Bund von !4i>2 zwischen Bern und ^ucern n. s. w., von eingreifender Bedeutung für die schweizerische Geschichte oder für daS eidgenössische Staatsrecht waren, bei der Bearbeitung dieses Bandes außer Betracht zu fallen. So wurden namentlich Verhandlungen und Verträge über Gränzmarkverhältnisse, welche zwischen nur zwei Orten unter sich stattgefunden haben, in Folge erhaltener Weisungen ausgeschlossen. Die Schreibweise der Eigennamen, vorzüglich in den Botenverzeichnissen, wurde vorschriftsgemäß den Originalien nachgebildet, im Register dagegen erscheinen die Eigennamen in der Negel nach ihrer modernen Schreibart. Den urkundlichen Beilagen sind diplomatisch getreue Abschriften der Originaldocnmente zu Grunde gelegt, insoweit die letztern in schweizerischen Archiven noch vorhanden waren. Wo dieses nicht der Fall, ist es jeweilen am betreffenden Orte bemerkt worden. Herr Staatsarchivar Gerold Meyer von Knonan, welchem die Direetion des ganzen Nepertorienwerkes übertragen war, sollte leider das Erscheinen dieses Bandes, dem er die lebhafteste Theilnahme widmete, nicht mehr erleben. Der Druck war bis aus wenige Blätter vollendet, als es dem Allmächtigen gefiel, am 1. November laufenden Jahrs ihn ans diesem Leben abzurufen. Es fällt daher uns die schmerzliche Aufgabe zu, den Antheil des Verstorbenen an dieser Arbeit zu bezeichnen. Nicht allein verdanken wir seiner außerordentlichen genealogischen und statistischen Detailkenntniß zahlreiche, stets mit größter Zuvorkommenheit ertheilte Aufschlüsse, sondern auch der Druck erfolgte unter seiner eigenen Leitung und Aufsicht. DaS dreifache Register der Materien, Orte und Personen, welches nnserin Bande beigegeben ist und dessen Benutzung vielfach erleichtert, ist ausschließlich Herrn Meyers Werk. Warmes Interesse an der Sache und der Wunsch, in der Registratur sämmtlicher Bände der Repcr- toriensammlnng die möglichste Gleichförmigkeit zu erzielen, veranlaßt«! ihn zu dem Anerbieten, diesen mühsamen und unerquicklichen Theil der Aufgabe selbst übernehmen zu wollen. Unsererssits konnten wir dieses Anerbieten nur mit lebhaftestem Danke willkommen heißen. Die Bearbeitung dieser Register sollte dann leider die letzte Thätigkeit seines für die Wissenschaft unermüdlichen Fleißes in Anspruch nehmen: wenige Tage vor seinem Eingang zur ewigen Ruhe hat er an dieselben die letzte Hand gelegt. Lueern, am 3t. December 1858. Abschied (i4 7N—14NN.) 1. Zürich. I ^! / u , sl. biet AH. AtUIlltlk <»»n Hill drit Königin b>« Kl Kais« varlttagl S»»a»»ari»n tcr Si^qcnoffkn, Ecilt <9. E»aa«»ar><>iv a>>ri<5: Zschutis^» Tammlnnq ». ?lm Aschermittwoch Abends ( t. Februar) sollen der Eidgenossen Polen zu Bern sein und von da nach Genf reiten, nm die ?5,<><)(> Gulden für die Waat in Empfang zu nehmen. Wenn auch nicht von allen Orten Boten erscheinen, so sollen doch die Anwesenden Gewalt haben, in aller Orte Namen das Geld zu nehmen. Im Hineinreiten sollen sie die Zölle zu NenS und anderwärts allenthalhen ausheben. Die Nesse soll in der Herzogin von Savevcn Kosten stattfinden. I». Um das Brandschaßgeld von Savohcn, wofür die Pfänder zu Uri liegen, will man, der zu Lucern getroffenen Abrede gemäß, sechs Wochen Ziel geben. Die Nätbc dcö Fürsten von Oesterreich bringen an, sie haben Vollmacht, über alle Lachen vorläufig mit de» Eidgenossen zu unterhandeln; stc entschuldigen die persönliche Abwesenheit ihres Herrn «I. Die österreichischen Näthc hcgehrcn, das, nach Vorschrift der ewigen Nichtnng kein eidgenössisches Ort Angehörige des Herzogs als Bürger oder Landlcntc aufnehme. Der Herzog von Lothringen dankt den Eidgenossen für alles Gute, das stc ihm gcthan und erbietet sich, solches jederzeit um sie zu verdienen. 5°. Auf 'Bitte der Boten gemeiner Vereinigung will der Herzog von Lothringen zugestehen, daß der Herr von Fontenah auf eine alle Urfehde seiner Haft entlassen werde, sofern er die zwei Gefangenen aus Bur gund ledig mache und Schloß und Stadt Fontenah von ihm, dem Herzog von Lothringen, zu Lehen empfange, zr. Jedermann soll bei Slrafc dcS Meineids an Ehre, Leib und Gut den Scinigen verbieten, dem König von Frankreich oder den Burgundern zuzulaufen. I». Der heilige Vater verlangt in einem Brevc, die Eidgenossen und die ganze Vereinigung möchten versuchen, den erwählten und den bestätigten Bischof von Eonstanz in der Weise mit einander zu vertragen, daß dem lcßtern das BiSthum bleibe. Es wird geantwortet: Seine Heiligkeit und der Kaiser haben die Sache zu ihren Händen genommen; was die darin handeln, dabei lasse man es bewenden, i. Zürich erhält Vollmacht, in der Angelegenheit Hugos von Landenberg und seiner Kinder zu handeln, damit stc bei Ebrc und Gut bleiben, k. Die Fürsten, Herren und Städte der Vereinigung wünschen z» vernehmen, wie die l 5,0,000 Gulden, welche die Burgunder und die 5,0,000 Gulden, die die Savoher zu geben haben, gcthcilt werden sollen: stc meinen, cS sollte hierüber eine Besprechung stattfinden. I. Graf Heinrich von Württemberg zu Mümpelgard begehrt in Betracht seiner Kosten auch einen Tbcil von dem bnrgundischcn Gelde. »». Die Freunde des Herrn von GeroldScck bitten, man möchte diesen aus der Sorge lassen dcS Vorgangs wegen, da er, noch jung und thöricht, Eidgenossen, die nach Franko fürt reisetrn, um BilgcriS von Heudorf willen aufheben geholfen, weswegen er lange in Sorgen gestanden und über 30,<)()<> Gulden Kosten gehabt hätte. Darüber will man auf nächsten Tag antworten. 11. Sonn^ tag nach Mittefasten zu Nacht (8. März) sollen Zürich, Lucern, Solothnrn und Untcrwalden ihre Boten zu Basel haben, um zwischen dem Herzog von Lothringen und dem Grafen HanS von Valcndis des Schlosses Bcaufrcmont wegen zu vermitteln. «». Auf Sonntag zu Nacht nach der alten Fastnacht ( l5. Februar) sollen Uri, Schwhz und Untcrwalden, jedes Ort zwei Boten zu Bern haben zu einer Besprechung des BnrgrcchtS wegen. Zug und GlaruS sollen jedes einen Boten dabei baben. >». Friedensvertrag zwischen t 2 Januar 1478. Erzherzog Sigmund von Oesterreich und Throl. Herzog Renal von Lothringen, Ruprecht B.scho zu Straßburg. Johannes Bischof zn Basel, gemeinen Eidgenossen der v»t Orte nnd den Städten Frc.b.ng und Solothurn sowie Basel. Colmar und Schlcttstcdt ans der einen. Maximilian Erzherzog von Oesterreich u d stil« andern Seite. (Beilage 1.) Maximilian und Maria von Burgund nebst der Grasschaft Oberburgund verpflichten sich, dem Herzog Sigmund von Oesterreich. 5or'oa Renat von Lothringen, den Herren und Städten der Niedern Vereinigung und gemeinen E.d- enossen der vm Orte nebst Frciburg und Solothurn innert drei Jahren 150.000 rheinische Goldguldeu an"ihre Kricgskostcn zu bezahlen. (Beilage 2.) m ck den B-nurkunz-n des Stadtschrcibers Hans vom Stall, welcher als solothurmscher Gesandter dem Tay zu Zürich wal.rend desselben, am Mittwoch »ach Hilarii in der zehnten Stunde Vormittags, an seine Obrigkeit Bericht ä n w tSolotburner Wochenblatt von 18t9. S. ttil ff.) bezieht sich dieser Artikel aus die am Mi. Deeember .477 zu vucern mit ^ .wüschen Botschaft gepflogenen Verhandlungen (Bd. Ueber die Anerbietungen, welche daselbst von Seite Frankreichs I d r Stadt Satins und anderer den Eidgenossen gelegener Gebiets.heile oder der Bezahlung von 2t>....,0.. Schildkronen durch . u'mla und Anweisung von 15..M-1 Gulden auf die Grasschaft Burgund gemacht worden waren, enthält der Abschied nichts. 7-wo der Bericht von Stalls aus diesfalls stattgehabte Verhandlungen hinzudeuten scheint. Siehe auch unten N.» ... » Zu p Diese beiden wichtigsten Verhand.ungsgegenstände des Tages sind im Abschiede selbst ...cht erwähnt. 2. Innsl> ru ck. 147«! 26. Jgnunv «Montag nach l>-»ili Nv»vvr»ia»>»>. Staatsarchiv Zürich. Erbvercinigung der Orte Schwhz. Untcrwaldcn. Zug und Glaruö mit Oesterreich. (Beilage 3.) Bern. 147», 4. Februar. Staatsarchiv Zürich: Tschudischc Sammlung. Nechuuugsc.buc.hme: r) Vogt vou Jscrteu: Ertrag der Herrschaft au Korn. Haber. Pfistcrei. Fjscheuz w alles zu Geld angeschlagen iu Summa 436 Pfund; daran hat er verrechnet zwei Jahrcözinse au die Barsüßer iu Ncus. alle Jahre 50 Pfuud guter Münze, macht für d.c zwe. Jahre au Währschaft 106 Pfund 8 Gros; dann seinen Lohn 25 Pfund. An Geld bringt er 5!) Pfund 3 Groö; denen vou Jferten sind geschenkt 25 Pfund. Der Vogt bleibt schuldig 166 Pfund. 2) Vogt von Cossonah: Ertrag der Herrschaft ^28 Pfund. Daran wird verrechnet: Vogtlohn 25 Pfund, Baukosten an Mühlen, Brücken :c. 60 Pfund; Spende an arme Leute, die aus der Herrschaft haftet. 46 Psnnd. Z) Vogt von Solopicrn (Snr- vierrc)- Ertrag der Herrschaft 114 Pfund 8 Gros. Daran verrechnet: Zchrung für die von Bern und Frciburg zu Pcterlingen 40 Pfuud; Vogtlohn 25 Pfund und für daö vorige Jahr 12 Pfund 8 Gros. 4) Vogt von Nomout: Ertrag der Herrschaft 465 Pfund; die Eidgenossen schenkenden Vogtlcuten an ihren Verlust und Brand eine (nicht näher angegebene) Summe. 5) Vogt vou Stäffis; Ertrag an Geld, Wachs, Korn und Jmbcr zusammen 388 Pfund 3 Gros. «) Jacob vou Ligcrz, Vogt zu Ecke (Lcö Clüs) und zum Februar l-478. heiligen Kreuz soll auf nächsten Tag zu Lucern Rechnung geben, Pfund ausbin schuldig. Er soll die Ausstände von den genannten Vögten, Pfund, den Ertrag des Zolls zu NenS u. s. w. einziehen, und den Ueberschuß über seine Ansprache, nach aller Rechnung Pfund, abliefern. I». „DiS nachgeschriben sollend die Bottcn wissen anzebringcn vnd daS man ouch witter darumb nit schriben bedvrff, als das gemeiner EhdSgnosscn Kotten vez zu Bern cigcnlich abgerett vnd beslossen hant": Y Dienstag vor dem Palmtag l l<>. März) sollen die x Orte zu Lueern sein, um daS Brandschatzgcld zu thcilcn, auch der Zollbeschwcrungcn, der Messe von Genf und der l7>'j Gulden wegen, dcrenthalb Hans Franz auf Solopiercn gefangen sitzt. 2) Ailf St UrbanStag (25,. Mai» sollen Bevollmächtigte von Wallis mit gemeiner Eidgenossen Boten in Betreff der savovischcn Sache zu Bern verhandeln, und soll dabei der Friede bis Lt. MichaelStag gänzlich gehalten werden, a Jedes Ort soll die laufenden Knechte hindern, dem König oder den Burgundern zuzuziehen. Ber n. IH7U , l5. AehritNr «Sonnlag nach In all'N Aastnach» Bern, llri, Lchwhz, Untcrwaldcn, Zug und GlaruS. Dit Actcn stblon Liehe I «» 5. Basel. I^i7U, 31!ärz n «. ? u c e r n. I^7li, l l. Wtirz «Mittwoch oo, t,m 1>almlag> SeaneaaoNii« Vnoorn üiic»rn«ral>schi!d«saminl»ng. N IM. Botcn: Zürich Heinrich Röist, Bürgermeister; Meister Birgger. Bern. Antoni Archer; Bartholome Hubcr; Hcnzmann von Knnried. Lueern. Lchnltheiß Ferr; Easpar von Hertenstcin; Heinrich HaSfurtcr; Peter Tammann; Ludwig Krämer. U ri. Ammann Arnold. Lchwhz. HanS Ligrist. Untcrwaldcn. Heini Heiden. GlaruS. Heinrich Toldcr. Zug. Der Cchribcr Schlcr. Freiburg. Jacob Belg. Solo thurn. HanS Stölli, Scckclmcister. ». Auf Klage des Ritters Hermann von Ehlingen wird Elraf Eberhard von Württemberg brieflich ermahnt, bei dem Anlaß und Recht zu Eonstanz zu bleiben, auf welches er mit jenem vcrtadiget worden sei. I». Die Hugen von Hochdorf und HanS Ltapfcr schwören, wenn ihnen der Vogt in den Aemtcrn einen Tag nach Hitzkirch setze, selben zu leisten und seinen Spruch ohne Appellircn anzunehmen, r. Befehl an die zu Baden, den dortigen Untervogt HanS von Mumpf an der Vormundschaft über seine Ltics- t ' 4 März 1473. tochtcr zu belassen bis zum Tag der Jahrrcchuung. «R. Die von Büren und Zurzach sollen den Untcr- vogt Hansli Welti hinsichtlich deS Holzhans und anderer Dinge als einen der Ihrigen behandeln. «. Der Vogt von Lcs Efts und zum heiligen Kreuz legt Rechnung ab: Jedes der X Orte erhält davon 1U Gulden. il°. Die Herzogin von Mailand entschuldigt die Abwesenheit ihrer Botschaft auf dem Tage zu Zürich und wünscht zu wissen, mit welchen Fürsten die Eidgenossen in Einnng stehen. Es wird ihr schriftlich angezeigt, sowohl mit wem man bereits in Einnng stehe, als auch wer sich darum bewerbe. Die Theilnng des Brandschatze? von Genf wird vorgenommen. I». An Graf Heinrich von Württemberg wird geschrieben, er soll dafür sorgen, daß dem Sattler von Surfte das Scinige wieder erstattet werde. Dabei soll man auch die üppigen Worte anzuziehen nicht vergessen, welche der Graf undankbarer Weise gegen einige der Unsrigcn gebraucht hat. ii. Hansen von Nandegg zu Dicßenhofen wird geschrieben, daß er dem Rudolf Storchcneggcr den Harnisch bezahle oder mit ihm zu Zürich vor Recht trete, ik. In Betreff des Schultheißen von Rheinau soll der Vogt im Thurgau bis zum JahrrcchnnngStag Erkundigung einziehen. I. Auf diesen Tag hat König Matthias von Ungarn und Böhmen den Eidgenossen freundlich gedankt für das gegebene Geleit und angezeigt, daß er seine Gesandtschaft schicken werde, um ein Verständnis! oder eine Einung mit gemeinen Eidgenossen zu unterhandeln, in. Die Boten, welche nächstens nach St. Gallen kommen, sollen suchen, den Stcucrstrcit zwischen St. Gallen und dem Rhcinthal gütlich zu vergleichen oder sie auf ein Schiedsgericht zu vereinigen, n. Der Bote von Zug soll mit Anton Gciß- bcrg reden, damit er an den Herrn von Oesterreich das Begehren bringe, daß laut der Vereinigung die Briefe mit den Niedern Städten aufgerichtet werden. «. Auf St. Jörgcntag zu Nacht (23. April) sollen die Voten aller eidgenössischen Orte, auch diejenigen der nicdcrn Vereinigung, die vor Grandson war, mit Vollmacht über die Kostbarkeiten der Beute zu entscheiden, in Luccrn erscheinen, z». Der Herzogin von Mailand wird geschrieben, sie möchte den Heinzmann Klcgcr von Uznach mit seinem Widcrsächcr im Vcltlin vergleichen oder nach Vorschrift des Capitulatö bewirken, daß dieser ihm zu Chnm (Como) zu Recht stehe. Zu L. A. S. II. 440: „Die zal der ftldner» zur Morse, vnd wie man de» brantschaz von Jenff und Losa» geteilt Hut nach „Anzal der tüten, die den gewunnen haut, vnd hat man vff iegtichc Person 1>/z Gulden geteilt." Es erhielten: Zürich mit Mann 2000 Gulden 3200 Bern » ^670 » 44202 Luccrn >> „ 3302 » 2vl) ^ zzo Schwyz » 610 „ 075 Untcrwalden » 240 „ 384 Zug » 250 „ 400 Glarus mit Oberland, Thurgau und Thurtal „ 800 „ 4280 Freiburg „ 2000 „ 3200 Solothurn „ 440» „ 2240 Baden » 430 „ 230 Mellingen, Bremgarten, Waggenthal . . „ 402 „ 201 Uri, Schwhz, Untcrwalden zum Boraus z»0 Mann 47022 Gulden"27454 „Item vnd hat man dz Gold also gcwcrdt: Ninsch Gulden vnd Sant Andres Gulden mit dem Krüz sür Rinsch Gulden. Mär; i t78. 5 4 Dueaten für S Rinsch Gulden. 1 Uttisch Gulden „ , R.nsch Gulden 4 (5gr! 4 Kränklicher Schill „ 5 Gulden vnd v^' ieqlich» >W Schilt 5 Schilt > Aislag „ l» Plappert. t Wilbelmer „ ZN Schilling. ! Nobel zt/, «ulden, > Areguner „ 7 Gulden. l St. Michclsguldcn ,, !>/, «dulden Ztem dz silber von Bern enweg gefurt wigt: dz gemein Silber t»t«/, March 4 Voll», an Kirchenfilber ZS March, ein March für 7 «Vulven gerechnet; da» golden Halsband wigt I March 5, l.'oth >/, Seditt, l Vclb für I lüuldcn gerechnet Item an den zklMN dulden bat gebresten 7.IK i^uldcn " (Bern bat diese vorgeschossen, die Eidgenossen gaben Bern dafür Pries und Siegel. Urkunde im Staatsarchip Per», >1 -I 1478 Samstag vor dem Palmlag: Die Polen der neun ssrte Zürich, Vucern, Uri, Scbwvz, Unterrvalden, Zug, Glaru», ssreiburg und Sololburn Urkunden, daß, nachdem der Prandschap von Vausannc und Gens im Betrage von «dulden 78<>s»(i ibncn nach und nach b>» aus 7.1ii rdeinische iüulden baar bcrablt worden, nun Pcrn diesen Nest ibncn ausbc zahlt babe; Peru also allein Ansxrecber dieser 7.46 rheinischen Gulden bleibe, wofür die binterlegten goldenen und silbernen Pfänder fortan auch ibm allein als Sicherheit dienen sollen ) ff Zu Biese Verbandlung scheint auf den I Mai verschoben worden zu sein, da am 74 Arril die Eidgenossen mit der Niedern Pcreinigung und dem Herzog von Volbringen ,» Solotburn tagen. (Siebe 8. lt.) Am 77 April (St Jörgen Abend) schreiben jedoch Meister und Natb der Stadt Strasiburg an „gemeiner «idgenossen Boten zu Vucern versampt", daß sie ibrc Boten nach Vueern senden werden, mit Bitte, man möchte ibncn melden, wie viel von der Beute auf ibren Zberl komme. (Staatsarchiv Vueern ) 4 . Lu cer n. Aptll eMitlwoib nach St AmbrofluOagl piieern: Ungemeine Abschirre » tan Lueern zieht an, was die ill Orte Uri, Schwh; und Unterwalden in Betreff des BurgrcchtS vorgebracht haben. DaS soll man heimbringen, Lueern soll ans das Anbringen der III Lander glimpflich antworten, eö sei ihm von den Städten völlige Antwort noch nicht geworden, eS seien dieselben Willens, ihre Botschaften in die Länder vor die Gemeinden z» schicken. Was den Boten aufgetragen werde, wisse man noch nicht. Eine Ansicht war, Zürich und Bern sollten eine Botschaft in die Länder schicken, um diesen begreiflich zu machen, daß das Burgrccht nicht wider sie, sondern vielmehr zu ihrem Nutzen gemacht sei und daß sie also deshalb Luccrn unbekümmert lassen sollten. Andere meinten, es dürfte gut sein, wenn die lv Städte, nnr Lurcrn ausgenommen, an der Botschaft Thcil nähmen; noch andere wollten alle v Städte in der Sache handeln lassen. Gegen letzteres wendete Lucern ein, die Länder möchten in diesem Falle glauben, was die Boten reden, sei ihnen von denen von Lueern „ ingestossen Endlich kommt man übcrein, daß man die Botschaft nicht nur in die Iii Länder, sondern auch nach Zug und GlaruS schicken soll, damit, wenn cS zum Rechten komme, man alle jene v Orte als Sächer in das Recht bringe. Alles das soll man heimbringen und auf dem Tag zu Lueern an St. Jörgcntag (23. April) jeglicher Herren Willen und Rath zu erkennen geben. Siebt die Anmerkung zu k «. 6 April 1478. 8. Svlothnr n. 23. April cr; Von mincm .zncdiAt» Hvri.n von lutting.» Mtn qnc- qntdiq«! Hcr «>»raue 5«watli, der iuisch B.iliS, ^untvcr Pcrn lbarti tiubcl vnd Iol>>inv von Unna Llatthatter. jj gu «>. «I. Missiv von gcmeiner 1. a. vff S Marrta>z ^'> Arril. tTiaaioarchw r'u.cl» > «». vucern. 14 71t, 1. Mai. ^»»«»«ar-Niv r»l«r:>: kulttnirabschxdtfammlunq l> III Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. Wilhelm voilDicSbach; Bartholome Httber. huccrn. Hans Fcrr, Schultheiß; Caspar von Hcrtcnstcin, Ritter; Heinrich Haösurter: Peter Zammaun. Uri. Ammann Arnold; Hans Zmhof. Schwhz. Hans Schiffli; Hans Sigrist. tl n t er w a l de n. Ammann Hcnzli; Ammann Zimmermann; Ammann EucntachrrS. Zug. Baumeister Frh; Obslager. Glarns. Hans Blum. Freibürg. Jacob Belg, Schultheiß. Solothnrn. Hans Stölli. Basel, hienhard (strich; Balthasar Hntsch. Biel. Hans Goiffi, Bcnner. Lt. Gallen. Rudolf von Lteinach. »». Der Herzog von Oesterreich soll angegangen werden, die von.(ilingenbcrg als die Leinen, nact, haut der Bereinigung zu weisen, daß sie zu Basel dem Recht gegen den von Ow nachgehen. I». Auf Klage der Wein-, Kor» und Salzfuhrleute über den schlechten Zustand der Straßen in gemeiner Eid genossen Gebieten und in einigen Orten wird allenthalben Verbesserung derselben durch die Pflichtigen anempfohlen. «». Beschluß in Betreff der burgundischcn Beute, um derentwillen der Tag angesetzt worden: >j Jedes Ort soll sich nach Käufern für den Diamant, den Degen und das Siegel umsetzen; wenn Käufer gefunden sind, soll man wieder einen Zag zu hueern halten; das Geld soll beisammen bleiben, bis Alles verkauft ist. Betreffend das Heilthum, das Paternoster und die goldnen Tafeln soll man heimbringen, ob man eS theilen, nach Einsicdeln schenken oder Bern belassen, das Gold aber dem Meistbietenden geben wolle. Z) Heimbringen, ob man den goldnen Sessel brechen und theilen oder in aller Eidgenossen Namen Unserer lieben Frau zu Einsiedel« schenken wolle. Bern bietet auf die goldenen Tafeln 500 Gulden, lieber Alles soll man auf dem Tag zu Baden am 3l. Mai Antwort geben. Basel soll diesen Abschied an Eol mar, Schlcttstadt und Straßburg mittheilcn. «I. Man erbietet sich zur Vermittlung in dem Streite zwi schen Basel und Graf Oswald von Thicrstcin, worüber Basel an alle Orte geschrieben hat hueern soll gemeinen Eidgenossen, Solothnrn dem (strafen einen Tag nactz Zofingen zum Verglcichsvcrsuch verkünden, sofern die Parteien sich dazu verstehen. «. Hinsichtlich des Streites zwischen Ulrich Schenkcr und Hans von Manzet wird denen von Whl geschrieben, man vernehme mit Befremden, daß sie ihren Bürger nicht vor die Eidgenossen zu Recht kommen lassen wollen; man werde ihm dennoch einen Tag vor die Beten oder den Handvogt setzen, ls. Tie Gesellen von Unterwaldcn verlangen Abtrag der zu Genf erlittenen Schmach aus den '2000 Gulden, welche die von Genf gewissen („sundrigen") Personen zu Bern zu diesem Zweck gegeben hätten Man empfiehlt Bern ihre Angelegenheit und will auf dem Tag zu Bern am 25. Mai (St. Urbanstag) sich erkundigen, wer die '2000 Gulden von Genf erhalten habe. Da sich wieder Gesellen sammeln, otzne daß man deren Absicht kennt, so sollen die Boten heimbringen, daß Zedermann mit den Seinen verschaffe, daß die zu Zürich beschlossene Ordnung gchandhabt werde, man auf die Aufwiegler und Führer Acht bestelle und sie durch strenge Strafen von solchem Unterfangen abhalte. I». Heimbringen, ob man die Vereinigung mit dem Grafen Eberhard von Württemberg nach denen Ver- 8 Mai 1478. langen erstrecken wolle, auch was dem Boten von Herrn Hermanns von Eptingcn wegen geantwortet worden, i. Des Burgrechts wegen mit Frciburg und Solothurn sollen die Boten der v Städte, von jeder Stadt zwei, auf Donnerstag zu Nacht vor dem Pfingsttag (7. Mai) zu Lncern sein und am Pfingstmontag zu Ob- walden, am Mittwoch darnach zu Nidwalden, am Freitag zu Uri, am folgenden Montag zu Schnchz, am Mittwoch darauf zu Zug und am Samstag darnach zu Glarns vor die Gemeinden treten, „Man sol gen Nürcnbcrg schribcn von Bläwenstcins wegen." Zu K». Dieser Beschluß ist abgedruckt in Segcsscr, Rechtsgcschichte der Stadt und Republik Luccrn, Ii. 83. 1<». Bern. 44! 7!!, 25. Mai o>ss Brbam). Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. It. IK?. Heimbringen von der französischen Pension wegen, die zu Lyon liegt und weshalb Wernher Läubli nach Frankreich gesendet worden mit Briefen der Eidgenossen an den Bischos von Albi und den Präsidenten von Toulouse. ?»« Dem jungen Herrn von Valendis ist von den Eidgenossen vergönnt worden, wieder zu seinem Vater heimzukehren, v. Heimbringen, das dem Markgrafen Rudolf von Höchberg auf seiuc Anfrage geantwortet worden, er könne kraft der getroffenen Abrede in seine burgnndischcn Lande zurückkehren, möge aber des Kaisers Mahnung und Herzog Maximilians Bitte in Betreff seiner Pfllichtcn eingedenk sein. Uebrigens wolle man beider Thcile müßig gehen, seine Bitte an die Obern bringen, bcvor- wortcn und auf den nächsten Tag Antwort geben. Man dankt ihm für die großen Kosten, so er der Eidgenossen wegen gehabt. «I. Dem Herzog von Lothringen wird des Herrn von Valendis wegen geschrieben. «. Zwischen dem Bischof von Sitten und seiner Landschaft einerseits und Savoyen anderseits wurde auf diesem Tag viel verhandelt: Savoyen bot Freundschaft und Recht auf gemeine Eidgenossen; Wallis wollte die Vermittlung nicht annehmen, sondern bei den eroberten Landen bleiben. Daher will man den Antrag heimbringen, daß eine Botschaft aller eidgenössischen Orte nach Sitten geschickt werden soll,.um die Landschaft zur Annahme eidgenössischer Vermittlung zu bewegen. Es wird darum ein Tag nach Luccrn auf Dienstag nach St. Ulrich (7. Juli) angesetzt; was da beschlossen wird, soll man von Lueern aus nach Sitten verkünden. Inzwischen soll der Waffenstillstand bis St. Michaelötag von beiden Parteien gehalten werden, f. „Item vergessen nitt anzubringen, das Bernhartten Wyler, dem Schiffmann, bezalt wcrd das Schiff, So Im zu Nidow genommen vnd mit miner Herren von Zürich vnd Luccrn Büchsen hinwcggcvertigt ist; bringt nün Gulden denselben beydcn Stetten zu bezaleu." 14. Baden. 447», 31. Mai. Die Jahresrcchnung. Die Acten fehlen. Siehe k e. k. Juni l^78. 9 12. Zuri ch. I ^ /U , I. Zlttll <>m Anfang de< ViachmonalO ^»aae»ae«»,iv Lneern Allgemein« Abschied«, l> N>I ». Alls nächstem Tag soll über das Anbringen von Uri, daß Mailand den Vertrag nicht halte, Antwort gegeben werden; inzwischen wird mit dem Amman» von Uri geredet, daß Uri die Scinigen bis zn jenem Zag nichts Feindseliges beginnen lasse. I», Beide Herren von Württemberg begehren die nächstens zn Ende gehende „Vcrstentnuß", darin sie mit den Eidgenossen stehen, zu verlängern, r. Auf dem bevorstehenden Tag zu Lucern soll auf das Anbringen des Bischofs von Ehur des KornkaufS wegen geantwortet werden, «l. (Ebenda soll aus das Begehren des Herzogs von Oesterreich, daß dem Jacob Stüdeler das Schlößchen Iestettcn auf dem Rafzcrfcld, das seinem Scbwäber gehört hatte und nun durch Ludwig von Büren an den Spital zu Lucern gekommen ist, zurückgestellt werde, Antwort erfolgen. Ebenso auf das Begehren des Herzogs, daß die Eidgenossen Ricmandcn aus seinen Angehörigen in Burg- oder Landrccht ausnehmen sollen, f. Hinsichtlich der Städte am Rhein wird beschlossen, die betreffende Verschrcibung aufzurichten, Ten österreichischen Rüthen wird aufgetragen, das Gleiche auch von Herzog Sigmund zu verlangen, zx. Wegen der Irrungen zwischen dem Herzog von Oesterreich und den Grafen von Württemberg, auch Ehur und andern wird die Abscndung einer Botschaft an den Herzog beschlossen. I». Lucern. I^7U, 8. Htlli lMillwech na» Alrieis ?»aa»«<>r«>ii» ikueeen! kxeerneeabschietesammliinq N HZ Boten: Zürich, Heinrich Röist, Bürgermeister; Hans TachelShofer. Bern. Urban von Mühlern; Rudolf von Erlarb Lucern. HanS Ferr, Schultheiß; Easpar von Hcrtcnstein, Ritter; Heinrich HaSfnrter, Allschultbeiß; Peter Tammann; Ulrich Veiß. Uri, Ammann Beroldinger ; Ammann Frieß; Ammann in der Gasse, Schwvz, Iaeob Reding; Ammann Dietrich; Ammann Jacob, der Landschreiber. Unterwaldcn, Ammann Bürgler; Elans vonEinwil; Hans Hcnzli, Altammann; Amman» zum Brunnen; Paul Enen- tacherS, Ammann; Heini Winkelried, Zng, Ammann Schell; HanS Hagnaner GlarnS Ammann Kuchli; Ammann Eblv Freibnrg, Jacob Belg, Schultheiß, Solothnrn. Hemmann Blast, Venner. ». Die Angelegenheit der zwei mit ihren Herren in Streit gcrathcnen Knechte von Schüttcnried soll man dem Bilgeri von Hcudorf, auf den sie zn Recht gekommen, empfehlen I». Verhandlung zwischen den Städten und Ländern des BurgrechtS wegen. Die Städte erklären, unabänderlich bei dem unter ihnen abgeschlossenen Burgrechte verbleiben zu wollen; die Länder aber verlangen Zusage, daß man davon abstehen werde; dagegen wollen sie Hand bieten, den Sempacherbrief, worin auch Freiburg und Solothnrn begriffen, zu verändern und zu verbessern. Die Boten der Städte haben keine Vollmacht, vom Bnrgrecht abzugehen, scblagen aber den Ländern zu Ebren vor, es sollen von jeder Seite drei AuSgeschossene ernannt werden, um über die Sache z» reden und das Resultat ihrer Berathung an den auf Dienstag nach Unserer Lieben Frauen Tag im Augnstmonat nach Lueern angesetzten Tag der Eidgenossen zu bringen. Dieses wurde angenommen «. Dienstags nach St. JarobStag (28. Juli) sollen Zürich, Bern, Lucern und ?olctburn im Ramen aller Orte ihre Boten nach dem Verlangen des Herzogs von Lotbringen zn Mühl« 2 Itt Juli 1-478. Hausen haben, »I. Uri beklagt sich über vertragswidrige Bedrückung der Seinigcn ab Seite der Herzogin von Mailand und ihrer Nnterthaucn. ES wird beschlossen, sich schriftlich bei der Herzogin um Abstellung dieser, sowie auch anderer von Bern, St. Gallen u. s. w. eingelaufener Klagen zu verwenden. Uri wird ersucht, den Erfolg dieser Verwendung ruhig abzuwarten, v. Hinsichtlich der Streitigkeiten zwischen Graf Eberhard von Württemberg und Hermann von Eptingcn wünscht Graf Ulrich von Württemberg, dasi die Eidgenossen ihm helfen möchten, den letztem zu bewegen, daß er eines der ihm vorgeschlagenen Rechte annehme. Es wird geantwortet, wenn Graf Eberhard das RcchtSvcrfahrcn eingehen wolle, so werde mau behülflich sein, auch den von Ehlingen dazu zu bewegen; eintretenden Falls soll Luceru in aller Namen den Nichter bezeichnen und den Anlaß stellen, I'. Dem Abt von Damier, Urban von Chivron (Zivcron), wird das verlangte Empfehlungsschreiben au den Papst und die Cardinälc für daö ViSthum Tarautaise bewilligt. K. Wegen der Mannlchcu in gemeiner Eidgenossen Landen, die in den letzten Kriegen sind eingenommen worden, soll man das Begehren des Herrn Hans von Hallwhl um Herausgabe derselben zur Bcrathnng heimbringen. I». Dießcnhofcn bittet um Verwendung, daß der Herzog von Oesterreich ihnen die 150l) Gulden bezahle, sonst könnten sie ihren Geldverpflichtungen gegen die Eidgenossen nicht Genüge leisten. Da nun die Eidgenossen im Krieg diese I50l) Gulden zu ihren Händen gezogen und jene sie doch verzinsen müssen, wird erkennt, man soll heimbringen, wie man ihnen diesfalls helfen könne. I. Abt und Stadt St. Gallen, der Bischof von Constanz und einige Edle im Thurgan beschweren sich der geforderten Eidesleistung und gemeinen LandgeschrciS wegen. Man gibt ihnen Abschrift der Eidesformel und erwartet ihre Erklärungen auf den Tag zu Luecrn am St. Jaeobötag (25. Juli). Ii,. Da die von Klingcnbcrg in ihrem Streit mit Stephan von Ow, ungeachtet selbst von Oesterreich an sie mehrfache Aufforderung ergangen, das Recht zu Constanz nicht gcjncht, überhaupt gar keine Antwort gegeben haben, so hat man beschlossen, ihnen eine letzte Aufforderung zugehen zu lassen mit Ansehung einer monatlichen Frist, nach deren Ablauf Stephan von Ow auf die Unterpfänder greifen möge. I. Auf dem Tag zu St. Gallen soll der Streit des Hans Halder von Möstenberg mit der Stadt Lindau zu Vergleich oder Recht gebracht werden. Zs». An Nürnberg wird geschrieben, es sei den Eidgenossen unlieb „dz sy vnS nit verfolget haben in die Sach zwischcnt Inen vnd Hern Mangen von Habspcrg ze reden vnd sp zc richten," sie mögen daher daraus entstehende Folgen sich selbst zuschreiben, man bitte sie nochmals, das Recht anzunehmen, sonst müsse man den Mang von Habspcrg mit seiner Freunde Hülfe handeln lassen. Z». Die Stadt Ulm erklärt sich, ihren Streit mit Mang von Habsperg vor gemeiner Eidgenossen Boten zu bringen. «». Der Erwählte von Constanz und die Grafen von Sulz werden ersucht, ihre Streitigkeiten der Städte Neunkirch und Hallan wegen ruhen zu lassen, bis der Eidgenossen Boten nach St. Gallen kommen, da selbe alsdann die Vermittlung versuchen werden. Auf St. Jacoböabend (24. Juli) sollen die Boten zn Whl sein. K». Von Bern wird Erklärung verlangt, ob cS an der Beherrschung von Mnrten, Grandcourt, Erlach, Cndrefin und andern eroberten Schlössern und Herrschaften die übrigen eidgenössischen Orte wolle Thcil nehmen lassen? Bern nimmt selbe ausschließlich in Anspruch und wendet die vielen Kosten ein, die es wegen Eroberung dieser Herrschaften gehabt habe. Es wird beschlossen, die Sache heimzubringen und sich ernstlich zn bcrathcn, ob man diese Schlösser Bern überlassen oder dafür inS Recht treten wolle. «K. Der Rasp und Hans Lanz, als Voten des Herzogs von Oesterreich, bitten die Eidgenossen, ihrem Herrn in seinen vor dem Kaiser erlangten Rechten gegen den Grafeil Eberhard von Württemberg behülflich zn sein. Sofern noch andere Streitigkeiten zwischen ihm und Gras Eberhard vor- Juli 1478. I t Händen wären, erbiete sich der Herzog, vor die Eidgenossen mit ihm zu freundlichen Tagen oder zu Recht zu kommen. Ferner wünsche der Herzog, daß die Eidgenossen den Krieg zwischen dem König von Frankreich und den Burgundern vermitteln und daß die Richtung, so zu Zürich mit Burgund abgeredet worden, aufgerichtet werde, damit er selbst die Briefe um die verpfändeten Lande wieder erhalte. Endlich begehrt er, „dz man die brieff Im wasscrthurn zu Lueern ersuch vnd Im ze Händen gebe dz so Im nach tute „ der ewigen Richtung zugchör," wobei gleichzeitig Beschwerde geführt wird, daß einige derselben zu seinem Rachthcil an Ba;el seien ausgeliefert worden. Auf diese Anbringen geben die eidgenössischen Boten folgende Antworten: Mit Graf Eberharden soll ernstlich geredet und ihm empfohlen werden, dem Rechte nachzugehen und zu betrachten, was die Eidgenossen im Fall seiner Weigerung Oesterreich zu thun verpflichtet seien. Der Bischof von Chur und die acht Gerichte in Churwaldcn sollen ihre Botschaft an den Herzog senden und mögen dabei auch eidgenössische Boten zuziehen: im Fall auf diesem Weg eine Ausgleichung nicht erzielt würde, so wolle man den österreichischen Boten weiter in der Sache antworten. Bezüglich der Aufnahme österreichischer Angehöriger zu Bürgern und Landleuten wolle man das Begehren der herzoglichen Näthc heimbringen, man sei übrigens zu getreuer Beobachtung der bestehenden Verträge geneigt. Die verlangten Urkunden sollen unverzüglich hervorgcsucht werden; dagegen soll auch der Herzog die vertragsmäßige Vcrbricfung der Städte am Rhein aufrichten und den Eidgenossen zustellen lassen. >. Dem Domprobst von Chur wird die verlangte Empfehlung an Papst und Kardinäle gegeben. Empfehlung des Stadtschrcibcrö von Chur an die Stadt Wangen in Betreff seines dort anhängigen Rechtsstreits. 4. Im Namen des Landes Oberburgund klagt Herr Wilhelm von Rochefort, daß der König von Frankreich das Volk bekriege, beraube, todtschlagc, Kirchen, Weiber und Jungfrauen schände, sie ans alle Art schädige, da sie doch ohne ihr Verschulden in den Krieg gekommen seien, und bittet um Christi Leiden willen die Eidgenossen, sich ihrer anzunehmen und Mittel zur Verbesserung ihres ZustandcS zu suchen, da sie auch Glieder des heiligen Reiches seien und die Eidgenossen laut der Richtung t5l),t)l)0 Gulden auf dem Laude haben, weshalb sie berechtigt wären, ihre Vermittlung eintreten zu lassen, oder das Land als Pfand zu ihren Händen zu ziehen. Hierauf wurde beschlossen, es soll aus jedem Ort ein Bote auf Kosten der Burgunder mit der Botschaft von Oesterreich an den König geschickt und dem königlichen Hauptmann geschrieben werden, daß er die Feindseligkeiten einstelle, indem man deshalb mit dem König unterhandle. Die Boten sollen am Sonntag nach St. Jacobstag (2li. Juli) zu Bern eintreffen. Inzwischen soll jedes Ort bis Dienstag vor Maria Magdalena (2t. Juli) nach Lueern den Namen seines Boten melden, damit die Namen in den Credcuzbricf gestellt werden können. ,». Albiu von Silinen berichtet über seine Sendung zum König von Frankreich der Pensionen wegen; dieser verspreche, den Vertrag zu halten und die Pensionen zu zahlen, wünsche aber Aufschub bis Allerheiligen (l. November). Für die Zahlung auf diesen Termin werden, wenn es nöthig sei, die Herzogin von Savoyen und der Herr von Damier haften. Der König höre auch, daß er bei den Eidgenossen verdächtigt werde, und verlange nähere Angaben, um sich rechtfertigen zu können. Er gebe die Versicherung, falls er Salinö gewinne, die Salzpfanne nicht zu brechen, auch den Eidgenossen die ihnen gelegenen Schlösser zu überlassen, und wolle, wenn er Oberburgund erhalte, ihnen die darauf stehenden t5t),Wl) Gulden auszahlen. Anch Herr Jost von Silinen, Bischof zu Grenoblc, cutbiete den Eidgenossen, daß der König gern sehen werde, wenn sie als Vermittler auftreten, lieber alles das sott man sich berathen; jedenfalls aber sollen die Boten, die zum König reisen, trachten, das Geld mit herauszubringen, v. Eine Botschaft von Graubünden klagt, daß der Graf von 2* 12 Juli 1478. Metsch, ungeachtet er urkundlich gelobt, die acht Gerichte im Bergcll nicht weiter zu verkaufen, selbe dem Herzog von Oesterreich abgetreten habe, der sie zur Huldigung zwingen wolle. Man möchte deshalb zu Recht kommen auf gemeiner Eidgenossen Räthc und sei auch Willens, die acht Gerichte gegen allfälligcs Drängen des Fürsten zu schirmen, Jedes Ort soll zu der Botschaft an den König von Frankreich der Wichtigkeit der Sendung wegen einen vernünftigen und wissenden Mann nehmen, x. In dem Streit zwischen HanS Lanz und dem Erwählten und Capitcl von Konstanz sind die Boten der IV Orte, so nach St. Gallen kommen, zu handeln ermächtigt. Die Boten von Bern sollen das Begehren des Herzogs von Oesterreich in Betreff des Urbarbuches, das Bartholomäus Huber von Lucern weggeführt, heimbringen, und ihn anhalten, dieses und Alles, was er bezüglich Oesterreichs und gemeiner Eidgenossen hat, nach Lueern abzuliefern. Der Landvogt im Thurgau soll diejenigen, welche den Melchior Spiser beraubt haben, betretenden Falls anhalten, strafen und zur Erstattung zwingen. In dem Exemplar des Staatsarchivs Bern (A. E. A. 119) lautet das Datum wie folgt: Dienstag nach Ulrici (7. Juli) und nicht Mittwoch nach Ulrici <8. Juli), Zu t. Im Staatsarchiv Lucern (Missivc) findet sich der Entwurf eines Crcditivs für die nach Frankreich zu sendenden Boten von 1478 (ohne Angade des Tags) in lateinischer Sprache. Als Boten werden darin genannt: Iis riiuiexo: dominus Conrodus 8« ond, milos; «In Itoruo: dominus I'etermun de rVsborn, inilos, scultolus; de Nucerng: doinln»8 Noinrious N->8lurlor, milos, v-ipit-inous et seuttolus; de Vrania: Vornliorus lussor; de Viiderrvalden: Moolsus de Xudon: de NIsrons: »einrious loldor; de vliduigo: 1i >coI >U8 Volg, 8euNetu8; de Solndro: vrsus Steuer, vexillifer. Von Schwyz ist Niemand genannt. Wyl (St. Gallen). 4H7U, 24. Jtlli (auf St. Jacobs Abmd». Die Acten fehlen. Siehe 1,1 I. «. IS. Lucern. 4^!7l), 27. Zult (Montag nach Ii, colli i1i »>sl»>i>. Staatsarchiv Luccr» : Lucern» Abschiedcsammlung. It. 1t«. Boten: Zürich. Ulrich Bicgger, Zunftmeister. Lucern. Heinrich Haöfurtcr; Wcrni von Meggen; HanS Holdermcver. Uri. Andreas Beroldinger, Ammann. Schwhz. Ammann Jacob. Glarus. Wernher Rietler; Heini Tolder. ». Die Herzogin von Mailand sucht durch ihre Botschaft um einen Zuzug von 400 Mann mit Büchsen, 4<)l) mit Spießen und 200 mit Halbartcn für einen Monatssold von fünf Mailändcrguldcn auf den Mann gegen Genua nach. Dieses Begehren wird abgeschlagen, weil die Herzogin noch stetsfort mit Uri im Streit liege und weil die Lombarden im burgundischcn Krieg gegen die Eidgenossen gestanden seien. Der Beschluß soll auch an Bern und Zug mitgcthcilt werden, damit sie ebenfalls ihre Knechte zu Hause behalten. I». Dem Bogt zu Laufen, Albrccht von Reinach, wird empfohlen, den Gefangenen, der über die Eidgenossen schimpfliche Reden geführt, nach Verdienen zu strafen. August 1473, 13 I«. Lu ceru. 1479, 10. ÄUHUs! (Montag nach St, Laurenz.) Staatsarchiv Luccrn^ Luccrner Abschicdcsammlung. l>, l>7, Boten: Zürich. Heinrich Reist, Bürgermeister. Luccrn. Hans Fcrr, Schultheiß; Caspar von Hcrtenstcin, Ritter; Heinrich Hasfurtcr. Uri. Andreas Beroldinger, Ammann. Schwhz. Cunrad Jacob, Ammann. Untcrwaldcn. Claus von Zubcn; Heinrich Winkelricd. Zug. Der Frh. Luceru, Uri und Untcrwaldcn beschließen: das alte Burg- und Landrecht mit den fünf obern Zchnden von Wallis zu erneuern, weshalb die Boten auf St. Vercncntag (1. September) zu Münster im Wallis sein sollen; wollen der Bischof und die übrigen Zehnden das Landrecht auch eingehen, so ist man dessen zufrieden, doch daß das alte Datum beibehalten werde. ?». Der Landvogt im Thurgau verlangt Weisung, wie er sich zu verhalten habe, da die Edeln im Thurgau wegen der Beschwörung des Landfriedens noch keine Antwort gegeben hätten. Darüber will man auf dem Tag, der nach Maria Himmelfahrt zu Lucern gehalten werden soll, verhandeln, v. Hinsichtlich des Auslands zwischen dem Herzog von Oesterreich und den acht Gerichten im Bcrgell wird beschlossen, den Herzog nm einen freundlichen Tag zu ersuchen, der zu Fcldkirch oder an irgend einem Ort diesseits des Arlbcrgs nach seinem Belieben geleistet werden möge. «K. Die Eidgenossen hatten eine gemeinsame Botschaft an den König von Frankreich beschlossen, Bern selbe abgesagt, aber eine eigene Botschaft an den König gesendet; auch Oesterreich will eine solche abgehen lassen. Unter die^n Umständen soll man reiflich die Ehre und den Nutzen gemeiner Eidgenossen bedenken, damit nicht hinterrücks selbe geschädigt werden, und auf dem nächsten Tag zu Lncern soll man sich erklären, ob man auch eine Votschaft abgehen lassen oder was man vornehmen wolle, v. Heimbringen, wie man die laufenden Knechte in Frankreich und Burgund zu strafen gedenke, 1. Auf wiederholte Anfrage von Strasburg, ob man den Pfalzgrafcn in die Vereinigung aufnehmen wolle, soll aus nächstem Tag geantwortet werden. Ju Betreff der Zwistigkciten zwischen Mailand und Uri erklärt letzteres, es sei ernstlich Willens, das Seinige wieder zu erlangen zu suchen. Auf dem nächsten Tag zu Lucern will man diesen Gegenstand besprechen, inzwischen werden die von Uri ersucht, bis dahin nichts Feindseliges zu beginnen. 17. Lucern. 1479, 19. Auczust (Mittwoch vor Bartholoms. Staatsarchiv Luccrn - Luccrucr Abschiedesammlung. I!. IIS. Voten: Zürich. Heinrich Nöist, Burgermeister; Hans Tachclshofcr, Zunftmeister. Bern. Thüring von Ringoltingen; Rudolf von Erlach. Luccrn. Hans Fcrr, Schultheiß; Caspar von Hcrtenstcin, Heinrich Haöfurter, Peter Ruft, Altschulthciße; Peter Tammann. Uri. Ammann Arnold; Ammann in der Gasse. Schwhz. Jacob Rcding, Ammann; Cunrad Jacob, Altammann; Vogt Schifflh. Untcrwaldcn. Ammann Henzli; Ammann von Einwil; Ammann Zimmermann; Ammann Enentachcrs. Zug. Hans Obslager. Glarus. Hans Schübclbach, Seckclmeistcr. Freiburg. Jacob Belg, Schultheiß. Solothurn. Urs Sieger, Venner. 14 August 1478. Bern und Lucern sollen ihre Bolen, die auf Bartholomäustag nach Zofingen kommen, bevollmächtigen, wegen Wegschaffung einer von. denen von Zofingcn auf des Klosters St. Urban Grund gebauten Säge zu verfugen. I». An Nürnberg wird in Betreff der Sache des Mang von Habspcrg geschrieben, man bleibe bei der bereits ihnen eröffneten Meinung. «. Wegen der Soldansprachen des Jacob von Sulingen, Rudolf Jscli, Andreas Kcmpf und Mitgcscllcn sind gemeiner Eidgenossen Boten zu Eöln gewesen, und es wird beschlossen, nochmals dahin zu schreiben oder die Knechte selbst schreiben zu lassen, wenn es sie besser bcdnnkt. Gelangen sie dann nicht zu ihrem Recht, so will man ihnen erlauben, außerhalb der Eidgenossenschaft derer von Eöln Leib und Gut zu Recht zu heften, bis sie um Hanptgut und Schaden bezahlt sind. «I. Auf nächstem Tag zu Lucern soll man sich erklären, ob man die Grafschaft Sargans, welche Gras Eberhard von Sonnenberg und das Landgericht im Thurgan, daö die Stadt Konstanz besitzt, zu gemeiner Eidgenossen Händen lösen wolle, v. Der König von Frankreich schreibt, ein Brief, den er angeblich an seinen Hauptmann geschrieben und darin die Deutschen „Verräthcr" genannt haben soll, sei von den Burgundern boshafter Weise erdichtet worden. Antwort: Man habe dieser Anschuldigung niemals Glauben beigemessen, erwarte gcgentheils nur Gutes von ihm und namentlich, daß die Pension nach seinem und des Bischofs von Albi Versprechen ausbezahlt werde. I. Appenzell beschwert sich, daß die Stadt St. Gallen in seinem Streit mit selber in Betreff der Steuer der Spitalgntcr im Rhcinthal, obschon Partei, selbst Richter sein wolle, und verlangt, daß der Abt von St. Gallen, an den schon von Zürich aus die Sache sei gewiesen worden, selbe vor sein Lchensgcricht („die man") nehme. Die Eidgenossen übertragen die Schlichtung des Streits dem Abte als dem rechten Lehnherrn. K. Der ungehorsamen Knechte wegen, die wider Ehre und Eid zum König von Frankreich, zu den Burgundern und nach Mailand ziehen, wird beschlossen, daß solche, nicht weniger die Werber, Aufwiegler und Hanptlcnte, so meineidig von einem Theil zum andern übergehen, allenthalben an Ehre, Leib und Gut gestraft, ein neues Verbot diesfalls erlassen, auch gegen Verbrecher und Müssiggängcr eingeschritten werden soll. Welches Ort das nicht thue, dem werde man wenig Dank wissen und trachten, Ucbertretcr dennoch zu strafen. Auf nächstem Tag soll noch näher in die Sache eingetreten werden. I». Auf Klage von Burgund, daß viele eidgenössische Knechte nicht ohne Sold fort wollen, wird beschlossen, selben zu befehlen, daß sie sofort zurückkehren und sich für ihren Sold mit ziemlichen Vcrschrcibungcn und Terminen versorgen lassen, I. Nochmals wird nach Mailand geschrieben in Betreff der Zwistigkcitcn mit Uri; für den Fall, daß dieses nicht helfen sollte, wird Uri versprochen, eine Botschaft von zwei Orten in gemeiner Eidgenossen Kosten Hinznschicken, um die Sache in Ordnung zu bringen. Ii.. Bezüglich deS Pfalzgrafcn Ludwig von Bahern wird an Strasburg die Erklärung gegeben, gemeine Eidgenossen haben gegen denselben gar guten Willen; „doch sh sin gnaden Inen vngelegen;" dagegen sei es ihnen nicht mißliebig, sondern gefällig, wenn die niedere Vereinigung den Pfalzgrafen in ihren Verband aufnehmen wolle. I. Bezüglich des Bnrgrcchtö der Städte mit Frci- burg und Solothurn werden einige „Artikel gestellt", über die man sich auf dem Tag zu Lncern auf St. Manricicntag (22. September) erklären und dann über diese Angelegenheit zu einem Beschluß kommen soll. Inzwischen soll von den V Städten auf Maria Geburt (8. September) eine besondere Besprechung über diese Sache zu Zofingcn gehalten werden, wohin jede Stadt mindestens zwei Boten zu schicken hat. gu Das Schreiben der Eidgenossen l!Nak,'i«ti-ati oiuiuni. ammanni, gnlieinatores, eonsnles et eiultaies singulsrum Iiaieium er i»oulnelan»n Nxe anti>,»o «»pvrlori» äiamanniej findet sich als Concept im Staatsarchiv Lucern, A. A. n. 163—165, Nalnm et s»d «ieill« viusilvm alinv oiuitati«, nomine ipsornm et looiiis li^e. i>vii»Itiino Zu I. Die Verband lungcn des l.glern Zagcä fehlen. Die im Zezte angerufenen „Artikel" aber finden sich im Staatsarchiv Lueern bei den greiburgcr a.ten t»s find zwei Entwürfe, der eine zu einem Berkommnisi sBurgrecht) gemeiner Eidgenossen von Städten und Ländern, Ire, bürg und Solotburn inbegriffen! der andere zu einem Bundnifi wünschen den Eidgenossen und den Städten irreiburg und Solo- »burn Velde find abgedruckt als Beilage 7 ». u »> zu den Beiträgen zur Geschichte des Stanserverkommnisses Beitr .1. in den >icsch,ch»sblätlern aus Schweiz von I, N «ovr > S !t>> f 18. Munster fWastts). I47tt, 1. September n,.,z, Lneern, Uri und Unterwaldcn erneuern das Burg- und pandrecht mit den fünf obern Zcbnden im Wallis. Di« Acten schien, Siebe liag v»r »i»iii,!>i'i,xz><»i->ii> ZeaatSareliiv Lucer» Allgemein« Abschiede N II« ». Schreiben an Otto den Erwählten und das Gapitcl zu Gonstanz: Auf eine frühere Verwendung habe man die Zusage erhalten, daß der Mchrthcil der (Chorherren zu Bischofzell bei ihren nrkilndlichcn Berechtigungen in Betreff einer ewigen, täglichen heiligen Messe gegen Herrn Gebharden am Hof geschützt werden solle, welche Zusage einer kürzlich zu Konstanz gewesenen Abordnung von Zürich, tzueern, Schwvz und Glarus erneuert worden; nun werde dem nicht nachgegangen, weshalb um das bischöfliche Ginschreiten angesucht wird von „Stetten vnd lendcrn der eidgenössischen Räten jetz Zürich versamlet". I». Verschiedene Informationen über Beschädigungen von tzandesangchörigen in Italien u. s, w. werden vernommen. Zu ». Die Antwort 5tios vom l lsctober gl. ) < Donstag nach St Michelstag j an „gemeiner Eidgenosse» von Slctl.» vnd Lendern Aatsbotcn nebst Zürich versamlet gewesen" findet sich ebenda A A ». IV7 sj Zu I». Nbenda INse ss eine weitläufige besiegelte Kundschaft, aufgenommen de» lli Ses'tember Ib?bi 21. L u c c r n. »H7lt, 24. September ivonngag»-» S> M-uri,> 2»aa«Sac>I,i» Luccrn Lueernerabschiedesamnilung II IIS Ii. Boten: Zürich. Meister Widmer. Bern lnicht angegeben), pnccrn. HanS Aerr, Heinrich HaS- 46 September 1478. furter, neu und alt Schultheiß; Ulrich Beiß. Uri. Ammann Büuteucr; Heini im Hof ob Scwelisperg; der Riner. Schwyz. Ammanu Jacob. Untcrwaldcn. Ammann Henzli; Ammann Encntachcrs. Zug. Der Letter. tt. Hanö Kctzi von Schwyz bittet, da er durch einige von Eleven beraubt worden, auf mailändi- schcö Gut so lang greifen zu dürfen, bis ihm das Seinige wieder werde. Es wird ihm ein Schreiben au die Herzogin von Mailand gegeben, damit sie bewirke, daß er von den Ihrigen befriedigt werde. H». In der Sache zwischen denen von Klingenberg und Stephan von Ow wird dem Herzog von Oesterreich geschrieben, er möchte crstcre als die Seinen anweisen, dem Rechte zu Basel zu folgen, ansonst man dem von Ow bewilligen würde, auf die Unterpfänder zu greifen. Wegen der Anstände zwischen dem Vogt in den Acmtern und Hanö Rudolf Scgcsscr, betreffend die Bußen im Twing zu Tcgern (Tägerig), wird erkennt, daß beide Thcile auf den Tag zu Baden vor der Eidgenossen Boten zur Entscheidung kommen sollen, bis zu jenem Tag soll der Scgcsscr bei den streitigen Bußen verbleiben. ,1. Venedig begehrt 1»0t> Mann in seinen Sold zum Krieg gegen die Türken. Uebcr dieses Begehren soll man auf nächstem Tag zu Lucern bcrathcn; einigen Boten gefiele übrigens, Müssiggängcr und muthwillige Knechte, deren man viele habe, dahin ziehen zu lassen, da zu Hanse von diesen wenig Gutes zu erwarten sei. «. Dem Falk von Glarnö wird geboten, in seinem Streite mit Ulrich Ab Ybcrg, das auf eines der Orte Zürich, Bern, Lncern, Untcrwaldcn oder Zug angebotene Recht anzunehmen. K'. Dienstag nach Aller- heiligcntag (3. November) soll man mit Vollmachten des Burgrcchts wegen zu Lncern sein. 22. Lnce r n. 1 . Octobev (Donstag nach Michaelis,. Staatsarchiv Lucer» Luccrncratschicdcsammlung. I! I2U. Boten: Zürich. Meister Ulrich Widmer. Bern. Peter von Wabern; Wilhelm von Dicsbach. Ritter. Lncern. Hans Fcrr, Schultheiß; Easpar von Hcrtcnstcin; Heinrich Haosurtcr, alt Schultheiß; Peter Tammann. Uri. Heini im Hof. Schwyz. Amman» Dietrich. Untcrwaldcn. Jcnni ab Dicgiswand. Zug. Heini Albrccht Glarnö. Heini Rictlcr. Frei bürg. Peter von Fancigny (Fnsscny), Schultheiß; Jacob Bugnict. Solothurn. Der Schultheiß; Hans Stölli, Seckclmcistcr. Eine Botschaft des Königs von Frankreich trägt vor, der König habe seinem Vertrag mit den Eidgenossen gegen Herzog Carl stets nachgelebt und nicht, wie vorgegeben worden, einige von seinen Angehörigen bei dessen Kricgsvolk gehabt, ebensowenig jenen für sie schimpflichen Brief an seinen Hauptmann geschrieben; er sei auch stets bereit, fcrncrs günstige Verträge mit ihnen einzugehen. Bei dem Frieden, den er jüngst mit dem Herzog Maximilian von Oesterreich und Burgund geschlossen, habe er mit Verwunderung vernommen, daß sie auch dessen Verbündete seien, was sich mit den Verpflichtungen, in denen sie zu Frankreich gegen Burgund stehen, nicht vertrage. Wenn die Eidgenossen ihn jedoch schriftlich versichern, daß jenes nicht der Fall sei, so wolle er ihnen glauben. Antwort: Was man dem König versprochen, werde man halten, wie man solches auch von ihm in Betreff der Pension und anderer Artikel erwarte; wenn eidgenössische Knechte den Burgundern zugelaufen seien, so sei dieses wider den Willen der Orte geschehen; mit Burgund bestehe kein anderes Verhältnis, als der zu Zürich geschlossene Friede, wovon man dem Oktober l^t78. 17 .tlönig zur Zeit cink Abschrift mitgetheilt habe. I». Auf Simon und ItldaStag <28. Oktober» zu Nach« sollcu die Boten mit Bollmacht zu bncern sein, um das (Geschäft zwischen Savoven und Waliis an die Hand zu nehmen. Da auf Allerheiligen zu bven die französische Bension abzuholen ist. so soll man bis Freitag nach Francisci < tti. Oktober» schriftlich »ach bucern berichten, wie und durch wen das geschehen soll bucern soll den damit Beauftragten unter seinem Siegel einen Gewaltbricf ausfertigen «I. Aus dem Tag zu bucern am 28. Oktober sollen auch die Ansprachen des Peter Nuß und Hans Schilling von bucern, sowie der Streit zwischen Franz Nobun aus Wallis und der Stadt Genf, wo möglich geschlichtet werden; des letzter« wegen soll Genf eingeladen werden, bevollmächtigte Boten zu senden 2!t. vn cor n. 1^711 ZI, Oktober iZama»« Llaa««-»»!» >!,„». Die Burgunder bitten um Aufschub für die 150,000 Gulden, welche sie nach der Richtung von Zürich den Eidgenossen und gemeiner Verbindung schuldig geworden. Eö wird ihnen geantwortet, sie sollen bis Weihnachten eine Abschlagszahlung leisten, um die weitcrn Termine wolle man sich dann bcrathcn. Dem Bischof von Bisanz soll geschrieben werden, daß er den Brief um die Schuld siegle, da er die Unterhandlung geführt und daö zu thnn verheißen habe. «>. Den Herrn Wilhelm von Wadron (Vandrs) soll man freundlich ersuchen, dem armen Knecht Rudolf Tuterö Sold und Schatzgcld zu bezahlen. i. Indem der König von Frankreich den Eidgenossen treue Haltung der mit ihm bestehenden Verträge zusichert und Gleiches von ihnen erwartet, empfiehlt er ihnen das HauS Savohcn und den jungen Herzog, mit dessen Regierung er sich nun nicht länger befasse» wolle. «. Einige Sachen wegen Bußen und wegen Beerbung von Landzüglingen zu Baden und zu Oktober 1178. Bremgarten sollen anstehen bis zum Tag der Zahrrechnung zu Baden <. An den Landeomthur des St, ZohannesordenS soll wegen Bruder Johannes geschrieben werden, wie das angesehen worden sei, ii. Uri. Schwvz und Unterwalden haben Lueern nach Beggenried zu Recht gemahnt auf Mittwoch nach St, OthmarStag l 18. November) wegen deS mit den l> Städten eingegangenen ewigen Burgrechts. Luecrn bittet nun, daß Zürich, Bern, Freiburg und Solothurn ihre Bote» ebenfalls, ihnen zu allfällig nöthigcm Rath, dahin schicken möchten. Dieses wird Lueern zugesagt, v. Uri erklärt, daß es mit seinem Banner und aller Macht ausziehen und die Herzogin von Mailand bekriegen wolle und mahnt die Eid- genossen um Hülfe und Zuzug. Es wird beschlossen, Zürich, Luecrn, Schwvz, Unterwalden und Zug sollen an die LandSgemeinde zu Uri auf St Maktinstag < 1l, November) ihre Boten schicken, um selbe zu bitten, daß sie den Kriegszug noch verschiebe; man sei Willens, durch ein Schreiben von Mailand Genugthuung z» verlangen, werde solche nicht geleistet, so werden dann alle Eidgenossen mit Leib und Gut den Urnern zu Hülfe kommen, vi. Der Herzog von Oesterreich schreibt, was er, nach bestehenden Verträgen, bezüglich der acht Gerichte in Ehnrwalden, die ihm »och nicht geschworen, von den Eidgenossen erwarte; ferner bittet er, man möchte ihn berichten, wenn wegen der Aendcrnng seiner Rathe etwa Miß- beliebiges begegnen sollte; endlich verlangt er, daß man seine Angehörigen, namentlich den Abt von Weingarten, nicht in Schirm oder Bündniß aufnehme. Um alle diese Sachen soll man rathschlagen und Ant wort geben auf dem Tage, der Sonntag nach Martini l l5. November) zu Luecrn stattfinden wird 2 t. Lncern. H Z. November ,nst,g nan»»»«.». Tag des Burgrechts der v Städte wegen. Die Acten fehlen Siehe 21 k. 25. Vucer »>. k^71t, Ist. November <>w <»>i,m»,i) r««»rn »xcerne-iibschiedesammlunq II l?Z k Boten: Zürich, Ulrich Widmer; Hans Tachklshofer; Meister Lienbard Oechheim, Bern snicht ange geben) rueern Hans Fcrr, Schultheiß; Heinrich HaSfurter. Easpar von Hertenstein, Ritter. Altschult- heiße; Peter Tammann; Ludwig Krämer; Werner von Meggen, Uri. Ammann stricß; Heini Zmbof, der alte Schwvz. Eunrad Zaeob. Unterwalden, Ammann zu Nidrist; Elans von Zuben; Heini Heiden Zug. Heini Landes, GlaruS, Werner Rictlrr. Freibürg. Iaeob Bugniet, Solothurn, Hans Hagen. Schultheiß; Eunzmaun Bogt, Altschultheiß, llri, das bereits wider die Mailänder zu Feld gezogen, hat alle Eidgenossen zum Zuzug gemahnt. Diese aber finden wegen der rauhen Winterszeit und anderer Ursachen den Krieg jetzt ungelegen und beschließen, es sollen wenigstens drei Boten von jedem Ort denen von Uri nachgeschickt werden, um sie zu bitten, sie möchten wieder heimziehen und das Ergebniß einer schriftlich oder durch Boten mit der Her zogin zu eröffnenden Unterhandlung erwarten, wobei den Urnern vorgestellt werden soll, daß von Mailand .! ' 20 November 1478, kein Angriff erfolgt sei, daß ferner sie weder vor ihrem Aufbruch nocb nach eidlicher Erkenntnis! die Eid genossen um die BnndeShülfc gemahnt, sondern selbst noch den Boten, die zu Uri gewesen, zugesagt haben, sie werden nicht ausziehen und die Unterhandlung den Eidgenossen überlassen. Möge man sie nicht heim erbitten, so sollen die Boten berichten, damit man alödann sie aus dem Feld hcimmahuc. I». Der Bogt zu Baden, ein Urncr, bittet um die Erlaubnis!, mit der Mannschaft der Grafschaft Baden seinen Lands leutcn ins Feld nachziehen zu dürfen. Dieses wird ihm nur für seine Person, nicht aber für die Mannschaft der Vogtci bewilligt, unter Bedingung, daß er für seine Stellvertretung im Amt gehörig sorge, v. Für den Zug nach der Lombardei werden in den gemeinen Herrschaften und zugewandten Orten folgende Mannschaftscontingeute festgesetzt: Der Abt von St, Gallen hat zu stellen Uli» Mann, die Stadt St. Gallen 00 Manu, Appenzell 4l>l) Mann, Baden Stadt und Grafschaft 100 Mann, Thurgau 120 Mann, das Oberland 100 Mann, die gemeinen Acmter 100 Mann, Schaffhansen 00 Mann, Brem- gartcn 30 Mann, Mellingen 10 Mann, Kaiserstuhl, Klingnau und Zurzach zusammen 1k» Mann; im Ganzen sind also zu stellen 1095 Mann, «I. Rothweil soll man von der Lage der Dinge unterrichten und um einige Handbüchsen und Armbrustschützcn bitten. Den Fürsten und Städten der Vereinigung soll getreues Aufsehen während unserer Abwesenheit empfohlen werden, «. Der Bischof von Bisanz erhält bis Weihnachten freies Geleit, um mit 40 bis 50 Pferden nach Einsiedel» oder anders wohin in der Eidgenossenschaft zu kommen, I. Der König von Ungarn erhält auf Bitte eines in seinem Namen anwesenden Boten freies Geleit für eine ansehnliche Botschaft, die er zu senden gedenke, um mit den Eidgenossen ein Bündniß zu unterhandeln, K. Wegen des heimlichen WerbenS des PapstcS bei den Eid genossen gegen das Hcrzogthnm Mailand soll man Donnerstag nach St, Katharina <20, November) wieder zu Luecrn sein, um einen Beschluß zu fassen. I». Auf demselben Tage soll auch bcrathcn werden, was man in dem Streite des Herrn von Oesterreich mit den acht Gerichten in Ehurwalden thun oder schreiben wolle, i. Da der Bote von Solothurn auf diesem Tag bezüglich auf die Erledigung des Streites mit Basel um die hohen Gerichte bei Waldenburg nicht hinlängliche Bollmacht besitzt, so wird diese Sache verschoben, Luecrn soll den Parteien Tag setzen „sobald nn etwa vnscr vnmus verrukt". It.. Auf dem nächsten Tag zu Luecrn soll auch das Begehren dcS HanS von Hallwhi um Zurückstellung des Lehens endlich behandelt werden. Den Boten scheint das Verlangen billig, da weder er selbst, noch sein Vater je gegen die Eidgenossen im Krieg gewesen, und das Lehen ihm allein, nicht auch seinen Brüdern gehört. Zu . November I 178 27. vucern. 1471t, All. November rnerabschi»»esamml«nq N >?3 Boten: Zürich. Heinrich Röist, Burgernicister. Bern. Urban von Mühlrru. Lueern. Hans Ferr, Schultheiß; Caspar von Hertenstein, Altschultbeiß; Peter Tammann; Ulrich Beiß. llri. Der Much- beim. S ch w v z. Ammann Jacob Un t crwa ld e n. Ammann Henzli. Z u g. Schreiber Seiler. CtlaruS. Schreiber Maad. »». Das Schreiben der Herzogin von Mailand soll man heimbringen, ebenso das daraus erlassene Rückschreiben mit der Aufforderung, Uri nach Porschrift des CapitulatS zu befriedigen. Wenn letzteres geschiebt, so soll an die ins Feld gezogene Mannschaft der Befehl zur Rückkehr ergehen, damit sie „nicht von der Ungehorsamen wegen wider die Herzogin kriegen". I». In Betreff des Anbringens des päpss lichen Legaten ist man einig, daß die Dinge nicht zu verachten seien Da jedoch die Unsrigen im Feld sind, glaubt man vor der Hand noch keine Antwort geben, sondern deren Heimkehr erwarten zu sollen, damit in allseitigem Cinverständnisse gehandelt werde 28. lucern. >4711, 14. Januar «r-ni,.« na» »»aatgar»,,» L»c»cn iu<»ncrabschied«saniml«nq N . I?7> Stn»»«ar«t>Iv Vccn ?IUg»m»tn« 7N>s»i«t» V Boten: Zürich. Hans Waldmann, Ritter. Bern. Urban von Mühlern. Lueern Heinrich Has furter, Sch ultheiß; Caspar von Hertenstein, Ritter, Hans Ferr, Altschnltbeißc; Ludwig Seiler. Ur, Hans Frieß; der Schreiber. Schwvz. Cunrad Jacob. Untcrwaiden. Ammann Henzli. Zug. HanS Schiffli. GlaruS. Heinrich Ienni. Frei bürg. Jacob Belg, Altschultheiß. Solothurn Cunzman Bogt, Altschulthciß. ». Der erwählte Bischof von Straßburg bittet, die Cidgcnossen möchten ihn für Bestätigung und für das Pallium beim Papst empfehlen. Darauf wird beschlossen, Lucern soll in Aller Raine» ibm eine solche Cmpfeblung ausstellen. Ferner bittet jener um Aufnahme in die Bereinigung. Hierauf will man ibm nächstens die Antwort der Obrigkeiten mittheilcn; die Boten seien übrigens versichert, daß ihre Herren und Obern ibm gern entsprechen werden, zumal Zürich Kunde habe, daß der Kaiser den Cid genossen ihre Verbündeten abzuziehen trachte, l». Bon der Berschrcibung wegen, die nach Inhalt der Bereinigung der Fürst von Oesterreich für die Städte am Rhein und im BreiSgau den Cidgcnossen geben sott und noch nicht gegeben bat, sollen die von Zürich, welche ohnehin eine Botschaft an den Fürsten senden, Bollmacht haben, ihn ernstlich an Crfüllung seines Versprechens zu mahnen und überhaupt seine Meinung zu erkunden, damit man wisse, wie man sich gegen ihn und die gedachten Städte zu verhalten habe «». „Der Strit zu (8irniS. Bff der kindlin tag »nn«, ut »»pro Hand vnser vigend von mevlandt die Lamparter, der ob zst- gewesen sind, die vnsern, der vier Orten knecht von Zürich, Lucern, Vre vnd Switz, die dann Im Zusatz In lifenen tagend, vnd dera ob v' vnd vnder vj'' sind gewesen, an- 22 Januar 1479. griffen. Also mit der Hilff Gottes Hand die vnsern Jr ordnung In drü geteilt vnd so mannlich vff die vigcnd getrnngen, dz die vnsern der vigenden crslagcn Hand oh pv°, vnd die andern von Girniö biz vbcr dz Wasser der ablcsch getagt. Sh Hand ouch gros; gut gewunncn an büchsen, armbrcsten, Harnisch, gelt, Spise, Rossen, mnlticrcn vnd andcrm, vnd ist der vnsern nie kein man crslagcn, denn allein ir xij mit gcschütz verwundet. Die vnsern haut ouch die dotcn lichnam nit wollen lassen abfürcn, Sünder die Im vcld vff der Wallstatt begraben, damit die von Bcllctz, die Vit Jar Iren spott vnd hochmnot mit den Eitgcnosscn gctriben hant, nu von hin Jr Jarzit ouch wisscnt ze bcgan zwüschent Girniö vnd dem Elöstcrlh, da die Iren begraben ligend." ,R. Der Bischof von Wallis bemüht sich, einen Waffenstillstand zwischen den Eidgenossen und Mailand zu vermitteln. Nach langer Berathschlagnng wird beschlossen, vor der Hand keinen Stillstand einzugehen; sofern aber des Bischofs Bemühungen bei der Gegenpartei Eingang finden, so sei man bereit, einen Tag zu leiste«, um die Anträge zu hören. Jedoch wünsche man, daß selber weder zu Sitten, wegen großer Entfernung, noch in derer von Bern Gebiet, wegen der daselbst herrschenden Pest, sondern am liebsten zu Lueern gehalten werden möchte. Mailän- dischcn Boten, die zu solcher Uutcrhaudlnng komme« würden, wird freies Geleit verheißen. Der Bischof von Wallis wird ersucht, inzwischen die Straßen laut Vertrag zu sperren und den Feinden nichts zukommen zu lassen; diesfalls ihm erwachsende Kosten werde mau ersetzen. Dem Bischof von Ehnr wird schriftlich mitgetheilt, was mit dem von Wallis verhandelt worden; man ersucht ihn um Nachricht, wenn er etwas Sachbezügliches vernehme, v. Dem Bischof von Bisanz wird daö Geleit bis Ende März erstreckt. L. Uri und GlaruS werden beauftragt, vom Bischof zu Chur und von denen in Ehurwaldcn durch eine Botschaft Sperrung der Straßen zu verlangen, damit desto eher eine Richtung mit Mailand zu Stande gebracht werde, Auf des Papstcö Antrag zu einem Bündnis; und sein Begehren, das; man ohne ihn mit Mailand keinen Frieden schließen möchte, konnten der Wichtigkeit der Sache wegen, die Boten dieses TageS noch keine bestimmte Antwort geben. Dem Legaten gab man zu verstehen, das; vielleicht gerade seines AnbringenS und Begehrens wegen der Krieg gegen Mailand, der den Eidgenossen so viele Ungc- legenheit verursache , erhoben worden sei, da man die Sache nicht genugsam habe erwägen können. Auch habe er letzthin zu Zürich etwas AnbringenS gethan, worüber man noch nicht völlig im Reinen sei. Hierauf erklärt der Legat, gern noch einen oder zwei Monate auf den Entscheid warten zu wollen, und gibt dabei den Rath, die Eidgenossen möchten eine Botschaft an den heiligen Vater senden; dieselbe würde sehr gute Aufnahme finden. I». Der Vogt im Oberland soll mit dem Abt und Eonvent zu PfäfcrS reden, das; sie auf Bitte der Eidgenossen oder nötigenfalls auf ihren, als der Obrigkeit und Kastvögte, Befehl, den Kirchhcrrn zu Molen, den von Oeningen, als Conveutnal aufnehmen. Gleichzeitig soll er ihnen rathen, gute Ockonomie zu halten, ansonst die Eidgenossen selbst „lugen würden, wie wir dz gotzhnö in Eren behalten". Dein von Heimenhofen und dem von Erolzhcim soll er sagen, das; die Eidgenossen ihren Ungehorsam übel aufgenommen haben. 5. Dem Hanö Wildberg wird die verlangte Empfehlung nach Konstanz gegeben, Die Stadt "Konstanz berichtet, man habe dem Constanzer, der zu Nürnberg auS- sagte, Uri habe in der Lombardei sein Panner und K)i> Mann verloren, gefangen gelegt und wolle ihn strafen, zum Beweis, wie leid ihnen die Rede sei. Antwort: Man überlasse das ihrem Gutsindcn, werde aber die Bestrafung für ein besonderes Zeichen ihrer Freundschaft ansehen. I. Empfehlungsbriefe für den von Blindheim und Claus Hnscr von Grießem in. Schreiben an Nürnberg unverständlichen Inhalts. n. Die Knechte, die allenthalben hin in Kriege laufen, soll jedes Ort, wo solche betreten werden, Januar lZ70. anhalten zu schwören, daß sie heimkehren und ihrer Obrigkeit gehorsam sein wollen. Widerspänstige soll man gefangen nebmen und strafen. «». Heimbringen, wie man den Ungehorsam derer strafen wolle, die wider Ehre und Eid Knechte und ehrbarer Pente Kinder aufwiegeln, in Kriege zu ziehen. Einige meinen, es wäre am besten, ihnen die Köpfe abzuschlagen, da man sonst befürchten müsse, vor ihrer Menge nicht mehr sicher zu sein. >». Donnerstag nach Pauli Bekehrung (Januar) sollen die Zusätze nach pivinen zu Uri oder Ursern eintreffen, nämlich von Zürich Z0 Mann, von Bern 50, von puecrn Z», von Uri die ganze Macht, von Schwvz P), von Untcrwaldcn, Zug und GlaruS je 50, von Freiburg und Solo- thurn je 25, von Abt und Stadt St. Gallen je !0, von Appenzell 50, von Baden i0, von Mellingen, Zurzach, Klingnau je l, von Bremgarten 4, von Thurgau, Oberland und den gemeinen Aemtern je 10. Uri soll dafür sorgen, daß der Gottbard immer offen bleibe, damit man im Hall der Roth den Pente» zu Hülfe kommen könne, auch daß ihnen um bescheidenes Geld Proviant zukomme «z. Man soll die Weißpfcnningc verrufen Da« Slaal«archiv Bern sA. <5, A. z. IKZ) enIHZIt einen Abschied > t?g Donnerstag vor Antvnit ohne Ortsangabe. <5« ist offenbar der gleich, Abschied, obschon er viel weniger Dcrbandlungsgegenflände umsaht. Au« demselben ist der Artikel q. hier aufgenommen, der dagegen in dem Lucernerabschied« fehlt jj Zu «r. Sich« ». .12 1». Iii. 2«». !47!l, 4. Februar. K»aal«ari« Veen Deulsche» Tpriubbutb tl» Dir Schulthciße, kloinon und großen Räthe von Bern und Freibnrg erklären, daß die von Marten bei ihrer hergebrachten, urkundlich erwiesenen Freiheit bleiben sollen, wonach niemals vor ergangenem Endurtheil und dann nur in den zehn nächstfolgenden Tagen von ihrem Rath an eine der beiden Städte appcllirt werden mögt. :!«». Lucern. >47ll, Kl. Februar «-!»-»»» V»«»rr>trabslb>m Thurgau zu thun sei, da etliche daselbst weder schwören, noch mit den Eidgenossen reisen wollen. I». Uebcr die im Vorschlag liegende Vereinigung mit Schaffbansen, deren Entwurf an alle Orte mitge- theilt ist, soll man bis zum nächsten Tag sich reiflich bedenken, da in diesen ungetreuen Zeiten der Antrag nicht zu verachten sein dürfte Zürich soll denen von Schaffbausen Tag nach Zürich setzen, um ihre Aitikel anzuhören, wenn die österreichischen Boten dahin kommen r. Den unter sich im Streite liegenden Aebten von Au, SolmanSweiler und Blindheim wird neuerdings geschrieben, sich auf ein Recht zu verständigen, Graf Rudolf soll die Sache wieder an die Hand nehmen und ihnen Tag nach Zell setzen. 24 Februar 1479, «I. Das Gesuch des Bischofs Albrecht vou Straßburg um Erneuerung der Vereinigung soll mau mit Rücksicht auf die Absichten des Kaisers reiflich erwägen und auf nächsten Tag Autwort geben, «. Dem vou Oeningen, Kirchherru von Molen, ist in seinen Kosten eine Botschaft, anö welchem Ort er will, gestattet, die den Abt und Convent zu Pfäfers bitten, im Weigerungsfall ihnen gebiete» soll, ihn als Convent Herrn aufzunehmen. Sein Lcibding von 22 Stück Geld soll er mitbringen; halte er sich aber nicht ehrbar, so soll er nach Erkenntnis! der eidgenössischen Boten wieder fortgehen, f. Dem Grafen Eberhard von Sonncnbcrg und denen im Oberland wird geschrieben, die Eidgenossen werden auf ihre, des Grafen und des Landes, Kosten zehn Söldner bestellen, wenn sie nicht so viele in den Zusatz schicken, Der Bote von Untcrwalden wird beauftragt, auszuwirken, das; Untcrwaldcn die Sache wegen der Erschlagnng des Heini Weibcl von dort durch den BüsselmanN von Zürich den Eidgenossen zu freundlicher Richtung überlasse. I». Zwischen denen von Hallwhl und den Fischern alldort wird erkennt, daß es bei dem Gelöbnis; der Fischer sein Bewenden haben und diesen gestattet sein soll, gemäß der von den Eidgenossen denen von Hallwhl ausgestellten Urkunde bis Ostern um den vierten Fisch zu fischen. In Betreff aber der Gerichtsbarkeit auf dem Hallwhlcrsee wird erkennt, beide Parteien, gemeine Eidgenossen und die von Hallwhl sollen nach Ostern an Ort nnd Stelle einen Tag leisten, wobei Bern sich durch einen Boten betheiligcn soll; kann da eine Verständigung nicht erzielt werden, so sollen beide Theilc mit ihrer Kund- schaft nach Lucern kommen nnd sich da auf ein ziemliches Recht veranlassen, i. Basel meldet laut Bericht vom Grafen Heinrich von Württemberg zu Mümpclgard habe der König von Frankreich die Absicht, sich mit Hülfe einiger Deutscher Mümpclgards zu bemächtigen und dann vor Basel zu ziehen- er bitte daher Basel um Rath nnd nöthigcnfalls um Beistand, Dem Schultheißen Peter Pavillard von Frciburg wird für seinen Sohn eine Empfehlung an den Papst gegeben, I. ES soll ein Tag -n gütlicher Vermittlung in dem Streit zwischen' Basel nnd Solothnrn in Betreff des abgehauenen Galgens gesetzt werden, i«. In dem Streit zwischen denen von Klingenbcrg nnd Stephan von Ow nnd seiner Gattin wird Zürich bevollmächtigt, den Parteien einen gütlichen Tag in ihre Stadt zu setzen ; kann da die Sache nicht verglichen werden, so sollen die von Klingenbcrg nach Vorschrift der Vereinigung dem Rechte zu Basel nachgehen, Der König von Frankreich bietet seine Vermittlung in dem Streite mit Mailand an. Dann eröffnet sein Bote, Herr Bcrlrand de Brossa, ferner, der König habe vernommen das; Burgund die schuldigen l5»,Wl> Gulden noch nicht entrichtet habe; wenn nun die Eidgenossen dein König die tM,l) Mann laut Vertrag in seinen Sold geben, so wolle dieser mit seiner Macht in die Grafschaft Burgund ziehen, selbe erobern, dann den Eidgenossen Gallus oder andere ihnen gelegene Schlösser und Städte ohne Entgelt überlassen nnd freundlich mit ihnen theilcn, oder aber die lvO.OW Gulden die ans dem Nutzen des Landes haften, zu bezahlen übernehmen. Dazu wolle er Burgund zu ihnen in ein solches Verhältnis; setzen, daß cS nie gegen sie sein könne, sondern stets ihnen zur .hülfe verpflichtet sei Und solches wolle er nicht nur für seine Person, sondern auch für seinen Sohn den Delsin verbriefen Hierauf wird unter Verdankung der freundschaftlichen Ancrbietungen geantwortet: Niemandem lieber als dem König vertraue man die Fricdensnnterhandlnng mit Mailand, ein Waffenstillstand jedoch könne -um Zweck derselben nicht eingegangen werden. Dagegen wolle man das Gesuch des Boten beimbringen daß dem König die Ursachen des Krieges nnd der Eidgenossen Ansprachen an Mailand schriftlich mitge'theiU werden. In Betreff der übrigen Anbringen des Boten, deren Beantwortung dieser erwarten will soll man auf St, Matthiaötag (24, Februar, nach eingeholter Willensmcinnng der Obrigkeiten wieder zu Februar 1^79. S5 hueern sein. «». Da die Burgunder die mit ihnen gemachte Richtung nicht gehalten haben, so soll man sich beratben, ob man mit Burgund im Krieg oder Frieden stehe. >». De? Inden „Mennlis" von Dießenhofcn wegen soll der Bote von Zug heimbringen, daß demselben für zwei Jahre Geleit gegeben werde. «ß Jörg Becken wegen ist das Urtbeil gesprochen. Die Boten, die vormals bei der Sache waren, sollen sich nächsten Mittwoch zu Basel am Schiff versammeln, um Freitags vor der Pfaffenfastnacht sl9. Februar) zu Straßburg einzutreffen. gu «>. Dieser Artikel ist dem .iüriberercmplar entnommen, im i'uccrnerabschicd fehlt er. tl. hstcertt. 25. Acbrunr «D-mftag vol t«? aiun ?ain»chli ?»»eri,krabfcd»s.rmml«nq N >?« I, Boten: Zürich. HanS Waldmann, Ritter. Bern. Wilhelm von Dießbach, Ritter; Heinrich Matter, huccrn. Hans Ferr, Statthalter und Altschultheiß; Gaspar von Hertenstein, Ritter; Peter Tammann; Werner von Meggen; hudwig Seiler; RiclauS Rizze. ll ri. HanS Frieß, Astammann; HanS Imhof; Bürgler. SchwUz. Bogt Schiffli. Unterwalden ob dem Wald. Glaus von Znben. Zug. Ob slagcr. GlaruS. Bogt Tschudi. Frcibilrg. Altschulthciß BasUlver sPavillard). Solothurn. Alt- lchultheiß Bogt. Biel. Benner Goiffi. ». Biel begehrt von jedem Ort l». Glaus Ruffi von GnzeSwvl erhält einen FürdcrungSbrief an den Herzog Albrecht von Bavern, damit die von Handsberg angehalten werden, ihn bei seinen Rechten und Pfänden bleiben zu lassen. I. In Betreff des Gesuchs von Schaffhausen um Aufnahme in die Bereinigung, soll Zürich Tag setzen, wenn die österreichischen Boten dahin kommen. Die meisten Boten halten dafür, die Sache sei nicht von der Hand zu weisen It. Gine ganze Gemeinde in der Grafschaft Frauenfeld soll schwören „unserer Herren, der Gidgenossen Ruhen und Gbre zu fördern, ihren Schaden zu wenden, den Geboten eines handvogtS 2ti Februar 1479, gehorsam zu sein, Solche die mit Beeinträchtigung oder Gefährdung der Rechte und des Eigenthumö Anderer im Land herumziehen, zu Händen des Landvogtö habhast zu machen. Beim Landgcschrci soll jedermann zur Rettung von Leib und Gut herbeieilen, bei entstehendem Streit scheiden, Frieden gebieten und zu Recht stellen, niemand ohne Wissen und Willen der Eidgenossen und ihres Landvogts in Kriege laufen." Dieser Eid soll dem Bischof und Stift von Consta»; und den Achten von St. Gallen und Reichenau an ihren Herrlichkeiten, Freiheiten, Gerichten, Zwingen, Bänncn, Pfandschaften, Eigenthums rechten und Herkommen unschädlich sein. I. Alle Orte sagen die Vereinigung mit dem Bischof von Straß bürg zu. ,»». Der Landammaun im Thurgau bittet um Bewilligung, zur Unterhaltung der Landstraße ein Weggcld erheben zu dürfen. Beschluß: Der Landvogt soll die Straße besichtigen, die anstoßenden Güter zum Unterhalt derselben anhalten; wo die Straße andere als Privatgüter berührt, soll sie auf Landeskosten unterhalten werden, i». Man sott daran denken, wie man das Thurgan und das Oberland löse und deshalb einen Tag »ach Lnccrn setzen, sobald der Friede mit Mailand hergestellt ist („sobald etwa vnscr vnmnö vcrrukt"). «». Auf Ulrich Zippen und seiner Mitgescllen Ansuchen um Unterstützung ihrer Ansprachen an Burgund wird erkennt, man nehme sich der Ungehorsamen, die nach Burgund gezogen seien, nicht an. K». v. Bcrathung über die Anträge des Königs von Frankreich: i) Die Vermittlung des Kriegs mit Mailand. P Das Verlangen von 0000 Mann Hülfötrnppen zur Eroberung Burgunds gegen Ucbcr nähme der auf dem Land haftenden 150,000 Gulden oder Abtretung eines Theils desselben. 3) Ausdehnung der Vereinigung auch auf den Dclfin. Bezüglich des ersten Punkts sind die Orte geneigt, die Vcrmitt lung des Königs anzunehmen. Falls man, wie Zug beantragte, den vom Bischof von Wallis nach Frei bürg gesetzten Vcrmittlungötag besuchen wollte, so könnte Glarus, dem der Ort zu fern liegt, den übrigen Boten seine Vollmacht übertragen. Bezüglich der 150,000 Gulden auf Burgund will die Mehrheit vom Bischof zu Besang» und dem Lande die Ausstellung der Schnldurknnde ohne fernere Zögcrung verlangen. Bezüglich der Stellung von 0000 Mann in den Dienst des Königs antwortet man, man wolle dem König halten, was man ihm versprochen, doch erst wenn der Krieg mit Mailand geschlichtet sei und man die Knechte nicht mehr selbst brauche. Da (in späterer Verhandlung v.) der französische Bote sich darüber beschwert, daß er hinsichtlich seiner Anbringen noch keine bestimmte Antwort erhalten habe, so versichern ihn die Boten, sie seien zur Annahme der Vermittlung des Königs in der mailändischen Sache sehr geneigt, sie müssen den Gegenstand zwar noch einmal heimbringen, werden aber bei ihren Obern zur Empfehlung des königlichen Anerbietens auf die guten Dienste verweisen, welche der König den Eidgenossen bei Anlaß der Richtung mit Oesterreich geleistet habe. Auch werde man, wenn diese Sache beseitigt sei, auf die Stellung der 0000 Mann in seinen Dienst antragen. Uri soll seine Ansprachen an Mailand schriftlich eingeben; auf dem Tag zu Zürich wird über Alles definitiv entschieden werden. «Z. Graf Georg von SarganS eröffnet, der Herzog von Oesterreich begehre, daß die Eidgenossen zur Schlichtung des Streites wegen dcö Kaufs der sieben Gerichte in Churwaldcn Boten an Ort und Stelle senden möchten. Ebenso bittet der Bund von Chur- walden um Hülse und Rath zu Erhaltung seines altere Herkommens. Darauf soll man vom Tag zu Zürich Sonntags nach der alten Fastnacht (7. März) Antwort geben. >. Dem Bischof von Wallis wirdUntcr Vcrdankung seines guten Willens geschrieben, man hätte den Tag zu Frciburg gerne bestecht, wenn der Herzog von Mailand sich mit dem landcsgcwöhnlichen Geleit hätte begnügen wollen, da er aber ein ungewöhnliches verlange, so könne man den Tag nicht leisten. Ehurwalden wird crmahnt, jetzt keinen Zug nach der Lombardei zu thnn; dem Zuzug irr Livincu wird geschrieben, während der Fricdcnsunter- Februar 147!», 27 Handlung nichts ohne Wissen und Willen der Obrigkeiten zu unternehmen, t. Graf Georg von Sar ganS legt einen Vertrag mit der Herzogin von Mailand um seine Ansprachen vor und bittet, selben ab schließen zu dürfen, Daö will man heimbringen und sollte der Abschluß eines besondern Vertrags ihm auch nicht gestattet werden, so soll er doch in die mit Mailand abzuschließende Richtung inbegriffen werden, 11. Heimzubringen die Bitte des AbtS und der Thallcutc von Disentis und des Bischofs von Ehur, beim Frieden mit Mailand auch ihrer Ansprachen eingedenk zu sein. v. (siehe oben . Die Ansprache des Ketzi von Lchwbz soll auf dem Tag zu Zürich untersucht und beim Frieden mit Mailand nicht vergessen werde», K. Die Kosten des Krieges mit Mailand sollen dem König als eine Anforderung eingegeben werden. Die Boten sind der Ansicht, man soll auf jeden Söldner wöchentlich einen rheinischen Gulden fordern. Auf dem Tag zu Zürich soll diese Forderung festgesetzt werden. Im Zürchcrercinxlar heißt eS, Denstag vor Inveeavit, stall lucr Denstag vor dei alten Paenachl, In z». ?ic Veten der einzelnen l7rte sind im t'uccrncrcrcmrlar sreeiell angcfüdrt. »2. Zürich. /ll, bs. sslkczrz cMontag nach Bern Aliqemem» eidgenoifische Ziblchikt» II i ». llri, Schwbz »nd GlaruS, die sich noch nicht endlich ausgesprochen, sollen auf dem nächsten Tag Antwort geben, ob denen von Biel die litt» Gulden von jedem Ort geschenkt werden sollen, I». Dem HanS Halder werden die RechtSbote, welche die Stadt Windau ihm gegenüber gethan, zur Kenutniß gebracht, ««. Der pandammann im Thurgan bringt an, es seien über .'!<»<> Knechte aus dem Zburgau iu Krieg gelaufen, ohne daß man wisse wohin, Beschluß: Der Vogt von Baden soll ihnen nachreiten und sie hcimmahncn Die Aufwiegler und Werber beschließt man in Gefangenschaft zu legen und zu strafen, wenn man ihrer habhaft werde. «I. Die von Baden, Bremgarten und Mellingen bitten, sie bei all fälliger Richtung mit Mailand zu bedenken, da sie ihre Mannschaft bisher auch bei den Zügen und große Kosten damit gehabt hätten. Den Boten dieser drei Städte wird geantwortet, es sei schon aus dem Tag zu tzucern beschlossen worden, nicht nur sie, sondern auch unsere Eidgenossen von Rothweil, Lchaffhausen, St, Gallen und andere, die mit uns vor Bellcnz waren, bei solchem Anlaß zu bedenken, i>. Der von Sengen zu Bremgarten wird ein Empfehlungsbrief in Betreff ihrer Ansprachen im Hegau gegeben, f. Auf St. IohanneStag zu Sonnenwende soll jedes Ort seinen Boten zu Bern haben, um die Gulden rheinisches Gold von Savohcn zu empfangen „Nachdem vns Eidgenossen von den gnaden gottes kunfftenklich vil golds werden sol", haben die Boten auf diesem Tag nothwendig erachtet, auf Gutbeißung ihrer Obern hin eine Bestimmung zu thuu, wie die Gulden gegeben und ange nommen werden sollen; sie haben gewürdigt: l guten Nobel für ?'/, rheinische Gulden: 4 französische Schildkroueu für 5 rheinische Gulden; 4 Dneaten für 5 rheinische Gulden; l utrischen Gulden für .48 Schilling; t Postolazguldcn oder Beischlag für l Pfund 5, Schilling; t savobischen Schild für t rheinischen Gulden. I». Von der Haft wegen, so HanS TachelShofcr von Zürich, als ein Vogt der Kinder llesenbrys sel dem Markgrafen Rudolf von Höchberg ans die Herrschaft Grießenberg im Zburgau getban, meinen Bern und Solothurn, die Haft sollte aufgehoben und llesenbrys Kinder vor einem der beiden 4' 28 März 1479. Orte Recht zu nehmen angewiesen werden, während der Vogt nur vor den Vit Orten Rede stehen will. Man soll heimbringen, wohin man die Parteien zu Recht weisen wolle; die Haft soll inzwischen in Kräften bleiben, i. Der Comthnr des Johanniterhanseö zn Bnbikon bittet, daß die Eigcnlcutc des Hauses iu der Eidgenossenschaft angehalten werden möchten, ihre Schuldigkeit mit Fastnachthühncrn u. s. w. zu thun. Das wird ihm zugesagt, ik.. Uri bittet, den Zusatz zu Jrnis nicht zurückzuziehen., anch das Thal Vollen; und Ablcsch ihm erhalten zn helfen. I. Peter Bischof von Zürich bittet, daß ihm vergönnt werde die Maezetten aus des Markgrafen von Montscrrat Land, die ihm von seines Vaters Peter Wolfcrö wegen zu Basel schuldig sind, aufzuhalten, damit er zn dem Scinigcn gelangen möge. Das wird ihm bewilligt im Gebiet derer von Bern, Solothurn und Freibnrg. Dienstags nach dem Sonntag Lätarc (23. März) soll jedes Ort seine Botschaft zn Lucern haben. »». Jedem Söldner wird für jede Woche, so er im Feld gewesen, ein Dueatcn Sold berechnet. Auf den Tag zu Luccrn soll jedes Ort augebcn, wie viel Leute es zn Bellen; im Feld gehabt habe, auch deu Kosten, der über die Hauptleute und Vcnncr insbesondere gegangen ist. «». Auch soll auf diesen Tag dem königlichen Boten auf sein früheres Anbringen Antwort gegeben und entschieden werden, ob man ihm Knechte lassen wolle, z». Auf denselben Tag soll jedes Ort antworten, ob, wenn der König von Frankreich Burgund erobere, man die Hälfte davon zur Hand ziehen oder das Geld dafür nehmen wolle. Züri ch. 21. Marz. Staatsarchiv Luccrn: Urkunde. Bürgermeister, Schultheis;«:, Laudammänncr, Ammänncr, Räthc, Bürger und Laudlcutc gcmciulich der Städte und Länder Zürich, Bern, Luccrn, Uri, Schwhz, Untcrwalden ob und nid dem Kernwald, Zug mit dem äußern Amt und Glarns erneuern mit Bürgermeistern, Räthcn und Bürgern gemcinlich der Stadt Schaffhauscn auf fünf und zwanzig Jahre, das mit dem ersten Vrachmonat dieses Jahres ausgehende fünfnndzwanzigjährigc Bündnis;, welches die letztgenannte Stadt mit den sechs Orten Zürich, Bern, Lueern, Schwhz, Zug und Glarns hatte, folgenden Inhalts: >) Die Eidgenossen solle,: Schaffhanscn bei dem heiligen Reich handhaben und schützen. Wird Schaffhanscn widerrechtlich angegriffen und verkündet es solches den Eidgenossen, so sollen diese ihm unverzüglich ihre Hülfe zusenden in ihren Kosten; Schaffhanscn soll sich mit dein Maß der geleisteten Hülfe begnügen. 2) Wenn die Eidgenossen mit offenen Feldzeichen ausziehen oder Schaffhauscn zn Hülfe fordern, so soll Schaffhanscn ihr offenes Hans sein, auch Speise und Trank um billiges Geld liefern. Werden die Eidgenossen oder eines der Orte widerrechtlich angegriffen, so sendet ihnen Schaffhauscn, wenn es verlangt wird, in eigenen Kosten Hülfe, mit der sie sich zu begnügen haben. 3) Wird von beider Theilcn Angehörigen Jemand geschädigt und will sich der Angreifer nicht zu billigem Recht verstehen, so soll man ihn allenthalben heften. P Schaffhansen soll ohne aller Eidgenossen oder des Mchrtheilö unter ihnen Wissen und Willen keinen Krieg anfangen. Bietet Einer, mit dem Schaffhauscn in Streit kommt, ein Recht an, das die Eidgenossen annehmbar däucht, so soll es solches aufnehmen. 5) Wenn Schaffhauscn mit den Eidgenossen gemeinlich oder besonders in Streit kommt, so soll jeder Theil zwei Schiedlcutc geben nach Zürich. Werden Mär; t479 die vier stößig, so sollen sie einen Obmann in der Eidgenossenschaft oder in der Stadt Schaffbausen suchen; finden ste den nicht einhellig, so sollen sie einen solchen aus der Stadt St. Gallen nehmen. Dem Spruch dieses Schiedsgerichts soll nachgelebt werden. «) In Streitigkeiten unter den Eidgenossen selbst soll Schaffhauskn keiner Partei Beistand leisten; friedliche Vermittlung ;n versuchen ist ihm nnbenommcn. ?) .«ein Laie, der in diesem Bündniß begriffen, soll den andern vor fremde geistliche oder weltliche Gc- richte treiben, den Fall der Rechtsverweigerung vorbehalten. Jeder soll vor dem Gericht seines Wohnorts oder seiner Heimath belangt werden, n) Zinse mag jedermann von dem andern eingeben nach Herkom men mit geistlichem oder weltlichem Recht. v) Ehesachen soll man berechtigen vor geistlichem Gericht. >o) Niemand soll den andern verheften oder verbieten, den rechten Gülten oder Burgen ;ur Gefährde. Bei Todtschlägcn und Freveln soll dieses Bündniß Niemanden vor dem Recht und Gericht seines OrtcS schuhen. «?) Alle Orte und ihre Städte, Schlösser, Dörfer, Höfe n. s. w. sollen bei ihren hergebrachten Rech ten, Freiheiten u. f. w. bleiben. >Z) Schaffbanscn soll fürdcrhin keine Verbindungen eingehen ohne der Eid genossen gemcinlich oder des MehrtheiiS Wissen und Willen. >4) Beide Theilc behalten verträgliche Abänderung dieses Bündnisses vor. is> Beide Theilc behalten ihre Bünde, Eide u. f. w., die sie vor Datum des Anfangs dieses Bündnisses hatten, vor. >») Schaffhausen läßt dieses Bündniß von allen Männern, die liber sechzehn Jahr alt find, beschwören, den Eid von zehn ;u ;ehn Jahren erneuern; auch die Eidgenossen wollen je bei ihrer BundcSerncucrung dieses Bündniß ;u halten gebieten. L u c c r tl. I47U, 24. Mär; m > a a-a.», TtaatSarckiv Lueeru L«t. Graf Ulrich von Württemberg bittet um Erneuerung seiner ausgehenden Vereinigung mit den Eidgenossen: im Ent- sprcchnngsfall würden die andern Herren von Württemberg derselben auch beitreten. Hierauf will man am nächsten Tag Antwort geben. i. In dem Streit zwischen Lindau und dem Haider von Mollcnbcrg soll Rcchtstag angesetzt werden, inzwischen soll alle Feindschaft ruhen. Welches Ort der Vereinigung mit dem König von Ungarn, die abschriftlich allen mitgcthcilt wird, nicht beitreten will, das soll dieses nach Lucern melden bis Mittwoch nach dem Palmtag (7. April), bis zu welchem Tag die ungarischen Boten daselbst warten. Wer nicht absagt wird als zustimmend betrachtet, t. Aller Orts soll man Vorsorgen, daß nicht, wie bisher geschehen, den Mailändern Kanfmannögütcr und Rosse zugeführt werden. Heimbringen das Begehren des Königs von Frankreich, daß die Verpflichtung, welche die Eidgenossen eingegangen, 0000 Mann in seinen Sold zu stellen, neuerdings verbrieft werden möchte, v. Dem Traber und andern Gesellen, welche die Burgunder schädigen, soll man unter Androhung von Strafe an Leib und Gut befehlen, von diesem Unterfangen abzustehen; die Burgunder mögen diese und andere dergleichen Leute sangen, strafen oder hängen, ohne den Zorn der Eidgenossen deswegen besorgen zu müssen. Hv. Dem Papst, welcher durch seine Botschaft große Gnade, Frcinng und Ablaß den Eidgenossen verliehen , „ darus an vns, als die kristcnlichstcn am Stul zu Rom, begcrt, siir heilikcit alwcgcn vnd die heilig kirch lausten bevolchen sin mit vndertcnigkcit, als vnscr vordcrn jcwcltcn getan" hat man „dz siner März lst79. beilikcit zugesagt, doch der houbtsach halb wel man nachmalen antwurt geben". Diejenigen Orte, welche ihre Kriegslasten bei dem Zug nach Bcllcnz noch nicht eingegeben haben, sollen ihre Hingabe bis nächsten Sonntag schriftlich nach Lucern schicken. >. In Betreff der Vermittlung des mailändischen Kriegs durch den König von Frankreich wird beschlossen: Da der König einen Frieden nach der Eidgenossen Gefallen und Ehre abzuschließen verspreche, so wolle man am liebsten ihm die Sache anvertrauen und hören, was er zur Vermittlung vorbringen werde. Komme der Friede zu Stande, so wolle man dem König dann auch halten, was man ihm versprochen. Uri soll seine Ansprachen, jedes Ort seine Kriegs» kosten dem König schriftlich eingeben. Einen Waffenstillstand, wie die Botschaft des Königs wünscht, will man nicht eingehen, doch sofern die Gegenpartei das Gleiche thut, bis zur Pfingstoctav den Krieg ruhen lassen. Heimbringen das Ersuchen des Bischofs von Ehur, daß man, wenn allfällig der Herzog von Oesterreich bezüglich der Besetzung und Entsetzung der Acbtissin im Münsterthal gegen ihn Klage führen sollte, auch seine Verantwortung einvernehmen wolle. Die Allsprachen des Diethelm Langen» hard von Whl und des HanS Köfferli aus dem Toggenburg, die in der Lombardei gefangen und des ihrigen beraubt wurden, soll man heimbringen. .tu - Ver«inigung dcr X Tric mit dcm Köniq Maitbias vcn Ungarn vom 2S. März 147g. Bcilagc 4: stchc auch .72 «I. Lucern. I^7U, 5. ?lprtl «Montag nach d«m Palmlag) Ttaa««ar»desammliing II >Z7. Boten: Zürich. Ein Brief. Bern. Junker Rudolf von Erlach. Lucern. Heinrich HaSsurtcr, HanS Fcrr, Schultbcißc; NiclauS Rizze. Uri. Der Landschrcibcr. Schwyz. Ammann Jacob. Unter» walden. Vogt in der Halten. Zug. Ammann Jtten. GlaruS (nicht angegeben). Freibürg. Peter Pavillard, Schultheiß. Solothurn (nicht angegeben). tt. Der Bischof von Sitten meldet, die von Mailand seien geneigt zur Vermittlung des Krieges auf einen Tag nach Bern, oder wohin Bern einen solchen ansetze, zu kommen. Antwort: Man danke ihm für sein Erbieten und die Mühe und Kosten, so er dieser Angelegenheit wegen gehabt; da man nun aber die Vermittlung in die Hände des Königs von Frankreich gelegt habe, so könne man sein Erbitten erst dann berücksichtigen, wenn des Königs Unterhandlung nicht zum Ziele führen sollte. I». Bern, Luccrn, Frciburg, Uri, Untcrwalden und Zug sagen die Verbindung mit dem König von Ungarn zu, Schwyz dagegen nicht. Deshalb ergeht an Schwyz die Einladung, sich nicht zu söndern, sondern in dieser Sache gemeinsam mit den Eidgenossen zu handeln und seine dieSfällige Antwort nach Luecrn zu schicken, e. Heimzubringen die Mahnung von Bern, ihres Bürgers des Markgrafen von Röthcln wegen in der Angelegenheit der Kinder des Uescnbry. ,1. Bern stimmt nachträglich zu, daß der König von Frankreich oder sonst Jemand den Krieg der Eidgenossen mit Mailand vermittle, sofern eS zu der Eidgenossen Ehre und Nutzen geschehen könne und Kostenersatz erfolge. In dem Frieden sollen nach bisheriger Ucbung der Papst und das Reich vorbehalten werden. Wenn möglich soll man den Bischof von Genf und den Prosper von TannliS, als Berns Bürger, in dem Frieden mitbegreifen. Kommt der Friede zu Stande, so will auch Bern den Vertrag mit Frankreich getreulich erfüllen helfen, r. ES wird beschlossen, daß 32 April 1479. man in dem Frieden mit Mailand auch den Grafen von Monsax für seine Kosten aufnehmen und bewirken wolle, daß ihm und andern das ihnen genommene restituirt werde. I. Uri stellt hinsichtlich des Landes Volle'nz, das es eingenommen hatte, das Ansuchen, es möchte in die Richtung mit Mailand aufgenommen werden ' daß die armen Leute daselbst nachmals deshalb von Mailand nicht gestraft werden. Das will man heimbringen. K. Empfehlungsschreiben werden gegeben dem Freund des Baumeisters sowie dem armen Schaffhauser. Ii. Dem Caspar de Alsa wird gestattet, Waarc, die er zu Livincn hat, in der Eidgenossenschaft zu verkaufen. I. Dem Storcheneggcr wird ein Empfehlungsschreiben an den Abt von St. Gallen gegeben, damit sein Schwähcr bei dem zu Whl ergangenen Urtheil beschützt bleibe, k. Luccrn siegelt den Vertrag, welchen Zürich auf Befehl der Eidgenossen zwischen dem Grafen Eberhard von Sonncnberg und denen von Nidbcrg und dem Oberland gemacht, unter dem Vorbehalt, daß, wenn etwas Unrichtiges, das „der vnsern halb im Oberland" wieder geändert werden müßte, sich darin fände, sein Siegel ihm wieder zugestellt werde. Letzteres wird von den Boten zugesagt. 31». Ln cern. 4^79, 19. Apt'ss Montag nach Quasimodo>. Staatsarchiv Luccrip: «uccrncrabschicdcsammlung. v. 1Z8. Boten: Zürich. Lienhard Oehein. Bern (nicht angegeben). Lucern. Hans Fcrr, Altschultheiß; Peter und Werner von Meggen; Niclaus Rizze. Uri. Ammann Arnold; Hans Jmhof. Schwhz. Ammann Jacob. Unterwaldcn. Heinrich Winkclried. Zug. Rudi am Letten. Glaruö. Heinrich Toldcr. Klage derer von Bischofzcll, daß Bern den Urban Hcssi, der einem ihnen angehangen Kaufmann zu Suhr in der Grafschaft Lcnzburg das Seine niedergeworfen, weder zum Schadensersatz noch zum Recht anhalte. Beschluß: Ammann Fricß soll in gemeiner Eidgenossen Namen nach Bern reiten und bewirken daß dem Kaufmann das Seine wieder freigegeben werde, da er unschuldig sei und Zoll und Geleit entrichtet habe, auch daß Hesst sich einem billigen Recht nicht entziehe. I». Auf des heiligen Krenzcö Tag im Mai (3 Mai) sollen alle Voten zu Zürich sein, der niedcru Vereinigung wegen, v. Alle Orte sagen zu. den Krieg mit Mailand bis zur Pfingstoctav (6. Juni) ruhen zu lassen; der Bote von Venedig soll daher dem Herzog von Mailand schreiben, daß er inzwischen nichts nut Bcllcnz und Ablctsch vornehme. Hinsichtlich der Forderung des Hans Lanz an den Erwählten und daö Caprtcl zu Constauz wird Letztern geschrieben, sie möchten, um Weiterm vorzubeugen, ihn bezahlen oder aber vor den Boten der Eidgenossen zu Baden persönlich oder durch Bevollmächtigte zu einem Verglcichsversuch erscheinen. Denen von Ncbcrlingcn wird gegen Hansen Haldcr Rechttag gesetzt auf die Jahrrechnung zu Baden. Inzwischen sollen sie bis St. Jacobötag Frieden halten. gu v. Ilona et I«I>a»»e» Valvau INaNa Skorela vleeeomltv» duoes IlloMolanl Versprechen ,>v»u>Ui»a »Ue »>v»5l5 Marc» zu Ehren des Königs von Frankreich, daß sie bis nach Ablauf der Pfingstoctav gegen das Livincrthal und andere Territorien derer von Uri und ihrer Verbündeten keine Feindseligkeiten oder Neuerungen mit den Waffen vornehmen werde» und bezeugen einen entsprechenden Gegenbrief von den Eidgenossen erhalten zu haben. (Abschrift im Staatsarchiv Lucern.) M.ii I M« :t7. Zürich. j big m Mai, A»q»m,.n« Ai>s»,kd» kl I^> »». Die Rätbc des österreichischen LandvogtS und der Fürsten nnd Städte der Bereinigung tragen vor, es habe der Herzog von Volbringen sich ans einem Zage zu Colmar bei ibnen beklagt, der Herzog Marimilian babc ibni seinen Richtuugsbrief noch nict't besiegelt, auch nicht gemäß demselben ibn mit seinen Lehe» beleb»!. wiewohl er sie durch dessen Marsctmll, den Grafen Oswald von Zbierstein, begehrt habe; man habe dem Herzog von Volbringen obne Wissen nnd Rath der Eidgenossen in der Sache noch keine Antwort geben wollen Die eidgenössischen Boten antworten hierauf, sie zweifeln nicht, der Herzog werde ibn belebnen, indessen sei auch der Schuldbrief um die t 'rtl.GM Gulden noch nicht gänzlich besiegelt, übrigens erwarte man wirklich eine Botschaft Marimilians. I». Zn Betreff des AnstandeS zwischen dem Herzog von Lotbringen und dem (Braken von Balendis wird beschlossen, wen» die niedere Bereinigung für sich einen Zag nach Basel oder anders wohin sehe, so sollen auch die Eidgenossen ihre Boteil bin senden, um zur Bermittlung mitznhelfc» «. Die Herren nnd Städte der Bereinigung bringen ferner vor, es verlaute, der König von Frankreich trachte, sich Oberbnrgunds zu bemächtigen; sie wünschen z» wissen, wie sich die Sache verhalte. Hierauf erörtern der Eidgenosse» Boten ihre dieSfalligcn Berband lungcn mit dem König, dessen Antwort man noch erwarte «I. Uri berichtet, der Bischof von ( Auf das Anbringen derer von Bern ist dem Bischof von Aldi und dem Werner Löublin gcant wortet, wie jeder Bote zu sagen weif. I». Der Probst zu Salinö erscheint abermals vor den Boten der Eidgenossen mit dem Ansuchen um Beistand gegen den König von Frankreich, der Oberburgund bereits merklichen Schaden zugefügt habe. Man verspricht ihm Antwort ans den Tag zn Pfingsten nächstbin. «. Der päpstliche Legat, welcher lange Zeit sich in Zürich aufgehalten, erneuert sein Ansuchen; darum soll man sich berathen und auf dem nächsten Tag zn Zürich Antwort geben. «I. Heimbringen, ob man den Bischof von Chur oder den von Wallis angehen wolle, eine Vermittlung zwischen den Eidgenossen und Mailand zu versuchen. «5. Ans das Anbringen von Uri, das man ans Pfingsten, wo der Waffen stillstand ausgehe, sich zu einem Zuge gegen die Mailänder rüsten soll, da solches immerhin zn einer vorthcilhaftcn Richtung verhelfen könne, wird beschlossen, man soll auf dem Tag zu Zürich antworten, was man thun wolle, um der Sache und des Krieges los zn werden, t Die Boten, so auf den Tag nach Zürich kommen, sollen bevollmächtigt werden, mit dem Hürns von Rheinfelden, der den Ritter Mang von Habspcrg, Vogt daselbst, gefangen hat, nach Verdienen zu handeln. :e«>. Luc evu. 14 7!), 24. 3.1?nj (Tt. Uröansaöcndl. Staatsarchiv eurer» Lucernernbschiedesammlung. II. Ii». Boten: Zürich. Ulrich Widmer, Zunftmeister. Lneern. Heinrich Hasfnrtcr, Schultheis; Hans Ferr; NielanS Rizzc, RathSrichtcr. Uri. Ammann Büntcncr; Ammann Arnold. Schwvz. Ammann Jacob. Unterwaldcn. Ammann Zimmermann. Zug. Landes. GlaruS. Antmann Acbli. Da Uri angebracht, der Waffenstillstand mit den Mailändern sei bald zu Ende, ohne das man von einem Fricdensschlns Anzeige hätte, und verlangt, das man ans den Fall der Roth sich rüste, wird ans Heimbringen beschlossen, das man aus jedem Ort den Zuzug ordnen soll, wie er zn JrniS in Livinen gewesen; der Zuzug soll ans Freitag nach Pfingsten <4. Juni) zn JrniS sein. Ueber weitere KriegSrüstungen will man alsdann sich berathen. Lnccrn soll diesen Abschied an Bern, Frcibnrg und Solothurn mittheile», damit sie ihren Boten nach Zürich des Zusatzes und der Rüstung wegen Instruction geben. I». Da wir mit Mailand in schwerem offenem Kriege stehen, dessen Ausgang noch nngcwis ist, Bern dagegen gleich zeitig die bnrgnndischcn Sachen eifrig betreibt und darum Tage ansetzt, was der Einigkeit im Handeln Eintrag zn thun geeignet ist, so soll man heimbringen, auf dem Tage zu Zürich mit Bern ernstlich zu reden, das bis zur Beendigung deS mailändischen Kriegs, der nnS Uris und unserer selbst wegen vor züglich am Herzen liegt, sie die burgundischen und andere auswärtige Angelegenheiten ruhen lassen möchten; nachher möge man sich darüber gemeinsam berathen. v. Der Abt von Cappel und die von Rcuheim am Zugerbcrg sollen zur Ausgleichung ihrer Anstände um den Kirchensatz zn Renheim auf dem Mai >-!?!». Tag zu Zürich erscheinen, «l Der Bote von llnterwalden soll heimbringe», daß man bei den Freunden des erschlagenen Heini Wcibel bewirke, dasi sie gegen Büsselmann ans einen Nechttag nach bucern kommen « . Dem HanS Zimmermann von llnterwalden soll durch pncern ein Bittbrief nach Bibcrach gegeben werden t. Die Bereinigung mit dem Bischof von Basel soll nach Inhalt der srübcrn aufgerichtet und besiegelt werden, Dem Schreiber von Gbur will man bezüglich einer Pfründe für seinen Sohn eine Gmpsehlung an den Papst ausstellen, 40. Z l'l rich. 1470, Zl. Mai bis 4. I»ni ^laal«are»,iv Bern Allgemeine »idgenoslixbe AbsOiiete » ^»aae»ar>1,Iv Sueer» Allgemein« Abschied». Ii ?> zu Bern sein werden, nm das Geld von der Waat in Empfang zu nehmen, sollen mit diesfälligcn Bollmachten versehen werden Auch den Bischöfen von Gbur und Wallis wird der Tag verkündet «I. Auf dem gleichen Zag zu Bern wird man trachten, die Miß Helligkeiten zwischen Bern und Solotburn auszugleichen « . Die Bolen sind einhellig der Anitcht, daß unter obwaltenden Verhältnissen die Anwesenheit eines venetianischen (Gesandten zu Lucern nicht mehr am Platze sei, deshalb ersuchen sie Lucrrn, selben ohne Verzug nach Hause reisen zu lassen, da man ihn in der Eidgenossenschaft nicht länger haben wolle, t. Lucern soll in aller Orte Pamen nach Sarnen senden, um zu bewirken, daß die Landleute daselbst von Hans Büsselmanns von Zürich wegen, der den Heini Weibel leiblos gethan, einen gütlichen Tag zu Lncer» leisten sz. Bern wird beauftragt, dem Bischof von Genf zil schreiben, daß er dem lllrich Huber und dem lllrich Brändli von St, Gallen um das, was ihnen in seinem Geleit genommen worden ist, Abtrag thue, I». Hans Lanz beklagt sich, daß der Grwäblte und das Kapitel zu Gonstanz ihm um seine Ansprachen immer noch nicht genug getban haben Gr bittet als Landsaße gemeiner Gidgenossen und als Bürger von Lucern um Schutz und llntersiüßnng. Darauf bat man mit des Gewählten Hofmeister, Herrn Ludwig von Helmstorf, geredet und ,bn aufgefordert, dem bauz genug zu thnn, oder seine Ginreden auf dem nächsten Zage zu Baden vorzubringen, ansonst werde man dem Lanz erlauben, seinen Brief zu gebrauchen, i. Zeder Bote weiß, wie die burgnndischen Boten mit vielen Worten gemeldet haben, ihr Herr, Herzog Maximilian, und ihre Herrin haben großes Gefallen an dem Frieden, den sie mit gemeiner Vereinigung geschlossen; die Bezahlung der tütl.tlG» Gulden sei bisher der Unvermögenheit und Verheerung des Landes wegen unterblieben, da der Herzog angeordnet habe, 36 Mai bis Juni 147L. daß die Bezahlung aus der Nutzung Obcrburgunds geschehen soll; jedoch bezweifeln sie nicht, er werde noch andere Quellen dafür anweisen, fo daß auf Weihnachten eine merkliche Abschlagszahlung erfolgen könne. Ferner haben die Boten Befehl, den Eidgenossen eine weitere Vereinigung anzubieten, darin der Kaiser auch sein werde. Endlich da der Schuldbrief um die l5t>,W0 Gulden vom Bischof von Bisanz noch nicht besiegelt sei, so erbiete man sich, dieses Siegel beizubringen, oder falls es nicht möglich wäre, gemeiner Landschaft von Obcrbnrgund Siegel daran zu hängen. Hierauf wird geantwortet: Man habe sich versehen, es werde die Besicgclnng dcö Briefs und die Bezahlung her Schuld erfolgen, sowie auch die Vollziehung der Vereinigung. Bis den vorigen Verheißungen Genüge geschehen sei, könne man in Betreff einer weitern Vereinigung keine Antwort geben. Alle ihre Anbringen wolle man jedoch den Obrig leiten vorlegen. It.. Hiltbrand Rasp, dem vom Herzog von Oesterreich auf diesen Tag gesendeten Boten, werden auf verschiedene Anbringen folgende Antworten gegeben: Man habe an seinem Vorbringen ein „gut benügcn"; es sei zwar allerhand geredet worden, dem man aber keinen Glauben beimesse, man versehe sich vom Herzog alles Gntcn, und habe das Erbieten, fo er nnS im Feld vor Bcllenz durch den Grafen Jörg von Sargans, durch Jaeob von Ems und Andere gcthan, noch in dankbarer Erinnerung. Hinsichtlich des Streits mit Mailand schlage man es nicht ab, wenn der Herzog eine Vermittlung vcr suchen wolle, da aus der französischen Vermittlung vielleicht nichts werde, der Stillstand auf den Sonntag Trinitatis zu Ende gegangen sei, und man den Zusatz hineingeschickt habe, des Kriegs jedoch lieber überhoben wäre. I. Oberburgunds wegen antwortet man dem Boten Herzog Sigmunds, Jacob von Ems fei bei denen von Zürich gewesen, und habe davon geredet, wie unser gnädige Herr daö Land in seine Gewalt zu bringen beabsichtige, ferner von einer größcrn Vereinigung, in welche auch der Kaiser und fein Sohn treten sollen u. s. w. Auf dem Tag aber, wo diese Sachen hätten verhandelt werden sollen, sei Niemand erschienen, gegenwärtig sehe er wohl, wie die Sachen stehen; gemeiner Vereinigung Ansicht sei es nicht, sich in einen schweren Krieg zu verwickeln und sich den König von Frankreich zum Feind zu machen; die Eidgenossen selbst stehen mit Mailand noch in offenem Krieg. Das Alles möge er seinem Herrn berichten; wenn aber dieser ohne unö das Land in seine Gewalt bringe, so werde man das gern sehen, und es werde ihm zugesagt, daß man weder mit dem König von Frankreich noch mit jemand anderm gegen ihn in eine Vereinigung treten und ihn überhaupt nicht verlassen werde, wenn der König dem Lande Burgund sich nähern oder gegen das Elsaß oder Sundgan etwas vornehmen wollte, in. Der Verbindung mit Württemberg wegen wird dem österreichischen Boten geantwortet, Graf Eberhards Boten seien noch nicht hier gewesen, wohl aber die dcS Grafen Ulrich, und immerhin werde man den Herzog in der Vereinigung vorbehalten. «. In Betreff der Burgeraunahmen soll der österreichische Bote mit denjenigen Orten reden, die solche Bürger angenommen, gemeine Boten können über diesen Punkt nicht antworten. «». Hinsichtlich der Hülfe gegen die Türken und Vcnedigcr würden die Boten selbst ohne Vollmacht über sich nehmen, Knechte zuzusagen, wenn man ihrer nicht dcS mailändischen Kriegs wegen selbst bedürftig wäre. Wenn aber dieser Krieg geendigt sei oder wir sonst Jemanden entbehren können, wollen wir Seiner Gnaden gern zn Gefallen sein, zumal die Sache den heiligen Glauben anbetreffe. H». Der Briefe wegen zn Luccrn bleibe man bei der vormals gegebenen Autwort. «ß. Mau hoffe, der Graf von Montfort und die Appenzeller werden ihre Spänne gütlich beilegen. Sofern dann der Herzog ihre Beschwerden etwas mildere, so werde auch wegen des Schreibgcldö u. a. m. nicht viel Einrede stattfinden, r. Man hält für nothwendig, eine Botschaft an den König von Frankreich abgehen zu lassen; denn Mai bio .cum I i?!> einmal hat man von ihm keinen Bericht, wie die Lache mit Mailand steht. Sodann habe der König sich erboten, Burgund auf seine Kosten einzunehmen, davon den Pidgenossen diejenigen Städte und Schlösser abzutreten, die sie begehren, und nichts desto minder die !.''<>,<»><> Gulden zn zahle». Darüber hat man auf diesem Tage auch mit den Boten der Niedern Bereinigung bcrathschlagt. Alle finden die Abscndung einer Botschaft zum König nothwcndig; über das Nähere, namentlich die Instruction der Boten, soll jedes Ort mit sich zu Rath gehen und auf den angesetzten Tag zu Lucern völlig Antwort geben. Der Beschluß sodann soll Basel zu Händen der nieder» Bereinigung verkündet werden. Bon der nieder« Bereinigung werden zum Feldzug gegen Mailand l <)<><> Pferde verlangt. Dao wollen ihre Boten heimbringen <. Die Boren, so auf genannten Tag zu Lucern kommen, sollen an einem gütlichen Ber gleich zwischen dem Propst von Zürich und Huphans von Pfcffikou arbeiten. ,i. Dem Herzog von Lothringen und denen von Burgund wird die Erläuterung gegeben, daß der Brief, der auf dem ver gangencn Tag zu Zürich geschrieben worden ist, vom Herzog Marimilian beförderlich besiegelt und dem Herzog von Lothringen zugestellt werden soll. t I. Lucern. I ^ 7U, l ss. ^Illtl «Mittwoch nach Vit, o> HI<«i>'»ti> s>aat«ariinq II i ln Boten: Zürich. Ulrich Widmer. Bern. Hand Rudolf von Irlach. Luccrn. Heinrich HaSfurter, Schultheiß; NiclauS Rizzc. llri. Töni Bcrner. Schwbz. Ammann Jacob. Unterwalden. Ammann Zimmermann; Aiuuiann von Pinwil; Ammaun pueutacherS; Plans von Zubeu. Zug. Letter GlarnS (nicht angegeben». Freibürg. Jacob Belg. Solothurn. Puuzmann Bogt Den Arnold von Rotberg soll man in seinem Anliegen beim König von Ungarn empfehlen I». Da man die Botschaft des Königs von Frankreich für Bermittlung des Krieges mit Mailand erwartet, Bern aber über den König, seiner Unternehmungen gegen Burgund wegen, unwillig ist. so wird beschlossen, daß den Boten auf den Tag zu Bern Auftrag gegeben werden soll, mit denen von Bern zn reden, daß sie nichts beginne», was die Richtung des Krieges verhindern könnte! nach Herstellung des Friedens wolle man dann gern über ihre Anliegen betreffend Burgund rathschlagen. «». Die Kauflentc, welche lange Zeit schon ihre Wollbatten zu Luccrn liegen haben, bitten, selbe über den Gotthard fertigen zu dürfen Lueern und Uri sind geneigt, es zu erlauben, damit „die Strassen vnS nit abgeworffcn werdcnt". Wer die Prlaubniß ertheilcn will, soll bis nächsten Dienstag <22. Zum» nach Luccrn schreiben; wenn ein Ort nicht schreibt, so wird angenommen, daß selbes für Bcrwcigernng stimme. «I. Plans Stoß zeigt im Rainen deS Königs von Frankreich an, daß dieser seinen Boten, Herrn Bcrtrand de Brossa, bebufS der Friedeiisunterhandlung mit Mailand absende und daß diesen ein Doctor aus Mailand mit Bollmachten von dort begleiten werde. Als Ort zur Unterhandlung wird Genf oder Lausanne gewünscht, auch begehrt man Waffenstillstand während der Dauer derselben. Antwort: Die Botschaft wolle man erwarten und dem mailändischen Bevollmächtigten Geleit geben; der Tag werde am schicklichsten zu Lueern gehalten; dem Zusatz wolle man schreiben und in den Orten gebiete», einSweilen keine Feindseligkeiten vorzunehmen. Dasselbe soll der mailändische Bote auch bei der Gegenpartei bewirken. «». Der König von Frankreich Imn !47!>. deklagt sich über die Verdächtigung, als wolle er gegen Basel ziehen; er hade weder gegen diese Stadt noch gegen andere Deutsche feindselige Absichten, sofern sie ihn nicht durch ihre steten Anfechtungen endlich zur Bcrthcidigung zwingen. ES wird beschlossen, Basel zu seinen und der Niedern Bereinigung Händen von dieser Eröffnung Kenntnis; zu geben, t. Der König gibt die Versicherung, das; er die Salzpfanne zu Saline- nicht zerstören werde, wofür ihm gedankt wird. Da der König jetzt vor Bisanz gezogen ist, so will man dem Herrn von Aldi schreiben, er möchte sich bei dem König verwenden, das; dieser die Stadt, welche zum Reich gehört , in Ruhe lasse. I». Auf dem Tag zu Bern soll berathcn werden, wie »mn die Knechte, die bei der That zu Dole waren, strafen wolle. I. Alle Orte mit Ausnahme von Uri und Schwhz, die keine Vollmacht gegeben habe», sagen die Vereinigung mit dem Grafen Ulrich von Württemberg auf feine Lebenszeit zu. k. Da nun eine Botschaft vom König von Frankreicb angekündigt ist, so will man mit Absendung einer solchen von Seite der Eidgenossen zuwarten, bis man jene angehört hat. I. Zn Bern soll auf das Anbringen, daS die bnrgnndischcn Boten Herzog Mari nrilrans und der Vereinigung wegen schon zn Zürich gethan und seitdem von Ort zn Ort getragen haben, antworten. ,»». In Betreff der Weigerung der Oberländer, den Zusatz zn thnn, soll auf dem Tag zn Baden gehandelt werden; die Ungehorsamen will man strafen. «. Dem Boten von Venedig wird zur Heimreise über den Gotthard Geleit gegeben, doch soll er sich beeilen. «». Von diesem Tag hat Elans Stoß im Rainen deS Königs von Frankreich nach Mailand geschrieben und begehrt, daß von dortbcr keine Feindseligkeiten gegen die Eidgenossen vorgenommen werden sollen. Das Datum lautet im Bcnier Exemplar: Vit, ei nnUesU «tS. Juni). «2. Baden. '2l. Zlllll tMeiUaz vor Ivpann Vaplist,. Staatsarchiv Bern: «Ilqimcinc Abschiede. Ii. «:». Boten- Zürich Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. Bartholomäus Hnbcr, Vcnner. Luc er». Heinrich Hasfnrter, Schultheiß. Uri. Hans Amhof, Seckelmeister. Schwhz. Jacob Reding Amman... Unterwa ldcn. Heinrich Winkclricd. Zug. HanS Bachmann. Gla ruS. Hans ^chubelbach. ^cckclmeistcr. Es ist viel davon gesprochen worden, die Grafschaft SarganS und das Oberland ^n gemeinen Händen zu kaufen. Schwvz und Glarnö erhalten Vollmacht, sich m>t Graf sorgen von ^argans um die Losung zu unterreden und die Antwort an. nächste.. Tag an der Eidgenossen Boten zu bringen. I». Die Gemeinde von Zurzach will das KanfhanS bauen; dagegen macbl der Regel»1 Einiprache, behauptend, es sei sein und über hundert Jahre in seiner und seiner Vorfahren Gewcr gcwcicn. Erkennt: Zurzach könne sein KanfhanS bauen, es sei denn, Ncgclin bringe bis --R. Verenentag urkundlichen Beweis für seine Einsprache vor der Eidgenossen Boten. Dicßcnhofen hatte eine Forderung an den Herzog von Oesterreich, als es von den Eidgenossen erobert wurde; deswegen zahlte die r-tadt bisher auch die jährlichen Zinse an die Eidgenossen nicht, welche sie an der Stelle des Herzogs als ihre Schuldner betrachtete. Nach ausgestellter Rechnung und Gcgenrechnung gebührt den Eidgenossen alljähr lich noch 75 Gulden Zins. Man soll heimbringen, ob man die Sache lo ausgleichen wolle. ,1. Ans Frankreich wird den Eidgenossen geschrieben, daß etliche der ihrigen, nachdem sie eine.. Monatsold vor- Juni I t7!>. bezahlt erhalten, »ich: dafür Dienst gethan hätten, sondern sofort flüchtig geworden seien. Ein zweites Schreiben datirt vom lst Juli liest ans Paradis (Paris» meldet den Eidgenossen, daß sich nnter dem eidgenössischen KricgSvolk in Frankreich Einige sehr schlecht halten, mit Ersuchen, selben das Mißfallen ;» bezeugen l'. Dem Bischof und der Stadt Eonstanz werden Abschriften der alten Eide gegeben, die im Thurgan gefordert werden, Aucst soll man die tadeln im ober» Tbnrgan zu solchen Eiden anhalten, damit man nicht nm die Herrlichkeit des ?h»rgaus komme I». Dem Melchior Ruß, Stadtschreiber zu bnrern, Herrn zu Rüsegg, bat man seine (sterechtigkcil zu Rüsegg bestätigt »ach paut des alten Briefes, den er darum von pucern versiegelt innc hat, I. Abt und Stadt St, (wallen sind gegen einander gehört. Die Stadt wird aufgefordert, bis St. JaeobStag zn erklären, ob stc die angr botenen Rechte aufnehmen wolle oder nicht; man hält dafür, sie suche dem Abt das Recht zu vermehr», k. Man soll den Legaten, Herrn (stcntilis de Spoleto. bitten, die Inhibition, so durch die (strafen von Sulz oder andere wider den (Konservator oder römischen Richter des EapitelS von Eonstanz ans gegangen stt, wieder abzuthun, da man die Streitenden nm ihre Spänne vor ein Recht betädiget habe. I. Da die von bindau alle Rechtbote Hans Halbere» von Möstenberg auf Fürsten. Herren, Städte, gemeine Eidgenossen nnd >edeS Ort insbesondere verachten, so sollen die zwei Voten, weitste nach Konstanz reiten, nochmals versuchen, die Sachen zu einem Kompromiß zu bringen (stelingt das nicht, so will man mit dem Abt von St. (stallen, als dem Obern und pehnherrn des (stuts, worüber der Streit waltet, reden, daß er dem von Möstenberg erlaube, pcutc und (stut derer von pindau, wo er solche in seinem (strbiet finde, anzugreifen «i. Die Büchse zu Baden soll von einer Rechnung zur andern nicht ans gemacht werde» Was aber ein Ort für gemeine Eidgenossen das Jahr hindurch auslegt, das soll es an der Jahrrechnung vorbringen und da zum voraus bezahlt werden, i». Um des gefundenen und ver schlagenen (stuts wegen habe» die von .stlingnan mit den Eidgenossen vertädiget, daß sie nächstes Jahr jedem Lri lä (stulden dafür geben sollen «». Die von Zürich thun den Eidgenossen an ihrem (stelcit großen Abbruch dadurch, daß stc die.starrer zwingen, die rechten alten Straßen nicht zu gebrauchen, sonder» an ibrrn Zoll zu .stloten zu kastre»; ferner zwingen ste die Fischer, alle Fische, die stc in der Vimmat nnd in der (strafschaft Baden fangen, nach Zürich zu Markt zu süstren Diese beiden Punkte soll man heim bringen, nnd auf dem nächsten Tag antworten, wie man solcher Beeinträchtigung zuvorkommen wolle >». Ebenso von des Wildschweins wegen, das der Bogt von Baden gejagt, stc aber gefangen und zn Zürich aus dem Verbot verkauft haben, überbaupt, daß ste ostnr Recht in der (strafschaft Bade» jagen gz. Rechnung der Bögte nnd Aemter: Der Bogt im Oberland, studwig Seiler von Vueern, gibt jedem der Vit Orte t t Pfund Hallcr. seine Rechnung wird angenommen! der Bogt im Wagenthal. HanS Holdermevcr von piiccr». gibt jedem der vi Orte .'!l Pfund; HanS Rußen von purer»,, BogtS im Tburgau, Rechnung ist aufgeschlagen, er soll nächstes Jahr für beide Jabre Rechnung geben: der Bogt von Baden gibt jedem der Vitt Orte stl» Pfund Haller; das (stelcit zu Vremgarten erträgt jedem der vm Orte st Pfund Haster, das (steleit zu .stlingnan jedem st (stulden, das zu Mellingen jedem (stulden, das zn Birmenstorf jedem l Pfund, das zu Baden st'^ Pfund, das zu den Bädern 2 Pfund jedem Ber Name dre Veten den »ri nach der folgenden »stunde » st» k. »stunde im Staatsarchiv vueern. gegeben den edigen Voten zu Baden, Freitag nach St Iobann Baptist ><7S <25. Juni» unter dem Siegel HanS SchissliS von Schwvz, gemeiner Eidgenossen Bogt» zu Baden. Beten de« Stadtschrtiber« Melchior Ruß waren Melchior Ruß, der jünger«, und Hand Schilling, beide Bürger zu Cueern. ersterer Sodn des Stadtschreiber», » gu l. Urkunde darüber vom Z5 Juni (Freitag nach ^t, Jeban» BapNst j im Stiftsarchiv S» Utallcn 4N Juni lä79. B ern. i47!l, Ä4. JUNI «auf S>, Iuhann Paptist,. Staatsarchiv Lncern Allgcmcinc Al'schicdt, » lW, ». Hermann von Eptingcn, Ritter, und Anton von Eolombier, als Botcil des Markgrafen Rudolf von Höchberg, klagen, daß die Hauptlcute dcö .Königs von Frankreich die Herrschaft ViliasanS, welche halb dem Markgrafen, halb seiner Tochter, der Frau von Fo,itcnah, die ihre Morgcngabc darauf habe, gehöre, zu Haudcn des Königs zu ziehen unternehmen, mit Bitte, solches zu verhindern, da der Markgraf mit Bern vcrburgrcchtct fei. Beschluß: Es soll den königlichen Hauptleutcn unter der Stadt Bern Jnsicgcl in diesem Sinne geschrieben werden, I». Herr Bcrtrand de Brossa, Doctor der Rechte, legt sein Beglaubigungsschreiben vor, mit Meldung, cö sei ihm vom Könige die FricdenSnnterhandlnng zwischen den Eidgenossen und Mailand aufgetragen und angelegentlich empfohlen. ES wird hierauf beschlossen, dem König seinen guten Willen zu verdanken, dem Boten von Mailand freies Geleit zn senden, dem Zusah in Irnis zn schreiben, daß sie demgemäß diesen ehren nnd den Waffenstillstand bis zum Tage zn Luccrn, lt. Juli, halten sollen, «. Herr Bcrtrand eröffnet ferner die Erklärung des Königs, cö sei ihm niemals im Sinuc gelegen, gegcp Basel und die Vereinigung zn Felde zn ziehen, er begehre mit diesen nur Liebes und Gutes zu schaffen; wollte er gegen sie etwas vornehmen, so wurde er zuerst der Eidgenossen Rath einholen; auch den Krieg gegen Burgund führe er nur gezwungener Weise, Antwort: Man denke und erwarte vom König nichts als Gutcö. «I. Die Herren der Vereinigung, welche auf diesem Tage zugegen waren, gaben auf die Mittheilnng der lchrcrn Eröffnung des französischen Boten zn erkennen, sie haben von Knechten, die ans dem Heere des Königs zurückgekehrt und von solchen, die noch daselbst seien Kunde, daß der König Willens sei, vor Mümpclgard, Lndres und Bcfort zu ziehen; vor Lndrcö sei sein Kriegsvolk schon zweimal erschienen; mit großen Kosten haben sie nun Mümpclgard beseht, was ihnen in die Länge schwer fiele ausznhaltcn, weshalb sie der Eidgenossen Dazwischenkunft verlangen, Ihnen wird geantwortet: Räch demjenigen, was des Königs Bote eröffnet, komme ihnen solches unbegreiflich vor, indessen wollen sie mit lchtcrm darüber reden. Der Bote wiederholte auf geschehene Anfrage seine frühere Eröffnung; nichts desto welliger aber wurde voll ihm und den eidgenössischen Boten an die Hauptlcute dcö Kölligs geschricbeu, solche beunruhigende llnternchmnngen zu vermeiden, den Herren der uiedcrn Vereinigung aber wurde empfohlen, sich aller Feindseligkeiten gegen den Köllig zu enthalten; werden sie muthwillig und ohne Anlaß angegriffen, so werde man die ihnen gegenüber eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen wissen, übrigens erwarte man nichts als Gutcö vom Könige, der sogar sich geneigt zeige, mit Basel eine Vereinigung einzugehen, <. Der französische Bote versichert im Ramen des Königs, daß die Salzpfanne zu Salinö nicht zerstört, sondern erhalten nnd den Eidgenossen, wie von Alters her, freier Kauf gestattet werden soll. t. Endlich erklärt der Bote, der König genehmige den mit dem Präsidenten von Toulouse früher abgeschlossenen Vertrag wegen terminweiscr Bezahlung der Pension; eö sei auch sein Wille, daß selber vollzogen werde, denn er wolle der Vereinigung mit den Eidgenossen in allen Thcilcn „ gestrap" nachkommen. K. Graf Hugo von Montfort und andere Räthe des Erzherzogs Maximilian wünschen die auf dem Tag zu Zürich ihnen versprochene Antwort auf ihr Juni l-179. Anbringen bezüglich der Aufrichtung eines ewigen Friedens und einer Vereinigung mit der kaiserlichen Majestät und mit dem Erzherzog, bezüglich der Bestätigung der Freiheiten „, s, w,, zu erhalten, Die burguudischcn Boten seien von Ort zu Ort geritten, und man habe ihnen die Antwort auf diesen ?ag verheißen, ferner sei die (Grafschaft Burgund gemeiner Bereinigung verschriebenes Unterpfand, ihnen nun enlwcrt und verbeert, so daß leicht zu ermessen sei, was dieses Unterpfand noch ertragen möge; die Stadt Bisanz, die zum Reich gehöre, sei eingenommen, das Schloß halte sich noch und wäre durch schnellen Entsatz zu retten; zudem seien viele .(inechtc ans der Eidgenossenschaft bei des Königs von Frankreich Zug, und tbnn dem pandc großen Schaden, Sie begehren, daß diese heimberufen und alles Andere in Erwägung gezogen werde, damit sie in Frieden und beim heiligen Reich behalten werden mögen. Darauf wird geant wortct: Den Eidgenossen tbuc die Verheerung deS pandes leid, gern wollten sie, selbe wäre ungeschehen; doch finden sie nicht, daß ihnen etwas deshalb zn thun gebühre, da die getroffene Richtung weder völlig besiegelt, noch auch durch Bezahlung des Geldes vollzogen sei, wie man das den Bete» schon zu Zürich gesagt habe. Bei dieser Antwort lasse man es bezüglich dieses Gegenstandes und so auch bezüglich der begehrten Vereinigung nnt dem Kaiser und Herzog Marimilian bewenden. Auch wegen Bisanz bleibt man bei der vorigen Antwort, besonders da die Rede geht, daß diese Stadt mit dem König sich vertragen habe. Indessen soll den letzter» Gegenstand, sowie den betreffend LalinS jeder Bote an seine Herren zur wettern Berathung ans nächstkommendcn Tag zu puecrn bringen. Dabei war etlicher Boten Meinung, cS dürfte vielleicht doch gut sein, eine Botschaft zum König zu schicken, um zn vernehmen, was für eine Bcwandtniß es mit der Bezahlung der l'rtt.tttttt Gulden und mit einer ziemlichen Theilung der Grafschaft Burgund haben möchte, zx. Jeder Bote weiß zu sagen, was Graf Heinrich von Württemberg an gemeine Eidgenossen Mümpclgardö halb gebracht hat, daß das Gerücht gehe, der König von Frank reich wolle diese Stadt überfallen, weshalb jener um Hülfe bittet. Ihm ist geantwortet, man traue solches dem König nicht zu, habe aber nirbts desto weniger, wie vorgcmcldct, dessen Hauptlenten geschrieben; eintretenden Falls werde man Mümpelgard leisten, was man schuldig sei, I». In Betreff der Forderung von Biel soll man zu pueern endliche Antwort geben; wer ihnen etwas geben will, soll das Geld auf jenen Dig schicken I. Des Zugs wegen nach der Lombardei ist abgeredet, daß Jedermann sich rüste, mit Macht auf den Feind zu ziehen, falls der Tag zn pueern nicht zum Frieden führen würde, lieber die Straßen, auf welchen eintretenden Falls der Zug stattfinden soll, kam man zn keinem Beschluß, empfahl aber den Herren von Uri und vom grauen Bund, darüber Vorschläge zu bringen; Bern, meint, alle Anschläge bis zum Scheitern der FricdcnSunterhandlung zu verschieben, will sich jedoch nach Rotbdurft rüsten k. Denen von den Iii Bünden wird zugesichert, daß man im Fall eines Friedensschlusses mit Mailand den Ersatz ihres Schadens nicht vergessen werde, I. purer» soll in gemeiner Eidgenosse,» Kosten an den Abt und die Stadt St. Gallen, an Appenzell, Rothweil, Schaffhauscn, die Vögte im Aargau, Thurgau, Oberland u s, w, schreiben, daß sie zum Zweck des projertirten Zugs sich mit einer gleichen Anzahl Kriegsvolk rüsten, wie im frühen» Mal, und selbes mit Speise und andern, Rothwcndigen verleben, ,»». Jeder Bote weiß das Anbringen, so der Probst von Amsoldingen im Auftrag des Papstes gethan, des Panncrs und der Bullen halb. Das Panner, so Herr Heinrich Müller bringen sollte, sei verloren gegangen, „wäö die Bulle begriff, ist ouch wol zu lütern". Dazu hat er Autwort verlangt in Betreff der zu Zürich nachgesuchten Vereinigung mit dem heiligen Vater und sich erboten, zu schreiben, daß der Papst ein anderes Panner schicke, was er auch schon durch den Probst von Wcrd gethan, den ti 42 Juni 1479. er deshalb besonders abgesendet habe. Darauf wird geantwortet: Die Eidgenossen wollten, das Panner wäre nicht verloren, nun es aber geschehen sei, möge er deshalb thun, was er wolle, sie heißen ibn nichts und begehren von ihm deshalb nichts. Der Vereinigung wegen wollen sie die Antwort des heiligen Vaters ans den Abschied von Zürich erwarten, der dem Papst mitgethcilt worden sei. Doch will man die Sache an die Obrigkeiten bringen und ans dem Tag zu Lueern derselben Meinung und Gefallen sagen. Hierauf wurden die savohischen Boten angehört, welche Befehl hatten, die Schuld ihres Landes den Eidgenosseu zu bezahlen und Quittung dafür zu nehmen, auch die Schuldbriefe zurückzufordern; bezüglich des Auslands mit den Walliscrn, die einiges dem Hause Savohen gehöriges Land innc haben, begehren sie einen freundlichen Tag zu leisten; sofern daö nicht sein könne, bitten sie die Eidgenossen, die Sache bestens zu bedenken und überhaupt den Fürsten für empfohlen zu halten. Antwort: DaS Geld wolle man gern annehmen und dafür qnittircn, wie das auch sofort uutcr der Stadt Bern Insicgcl geschah. In Betreff des Wallisergeschäftö wollte man, die Boten von Wallis wären gekommen; da sie nun aber nicht da seien, wolle man die Sache heimbringen und mit allem Fleiß darauf hinwirken, daß selbe zu recht lichcm Austrag komme. «». Im Namen der Stadt Basel weist deren Bote, Heinrich Zcigler, erstlich Schriften vor, welche das Vorgehen französischen KricgSvolks gegen LudreS, Bisanz n. s. w. melden, dann auch solche, die den Handel Basels mit Solothurn und dem Grafen von Thicrstcin betreffen. In ersterer Beziehung wird ihm Kenntnis! gegeben von den bei den königlicheil Hauptlcnten diesfalls gethancn Schritten; in letzterem Geschäft wird auf St. Bartholomäustag zu Nacht (24. August) ein VermiitlungStag nach Schönthal angesetzt, z». Der gleiche Bote meldet, das; Basel einigen Burgundern gegen Zusage ruhigen und friedlichen Verhaltens den Aufenthalt bewilligt habe. Dagegen hat man nichts. «>. Die Ansprachen des ClauS Klüpfcl und anderer Bürger von Basel will man unterstützen. in. Der Bote entschuldigt auch die Stadt Basel wegen der versuchten Vereinigung mit dem König von Frankreich; cS sei seiner Herren Meinung nicht gewesen, darin etwas hinter dem Rücken der Verbündeten Orte zu handeln. 8. Vieles wird geredet der Knechte wegen, die bei der bösen That zu Dole gewesen sind, auch anderer wegen, die wider Ehre und Eid in die Kriege laufen. Auf Heimbringen wird beschlossen: Die Aufwiegler, wo man deren habhast werde, sollen mit dem Tode gestraft, die Knechte, die so fortlaufen, solle,i bei ihrer Nück kehr gefangen, im Fall sie böser Sachen, als des Einbruchs in Kirchen, der Schmähung von Priestern, der Entehrung der Sacramcnte, der Mißhandlung von Frauen u. s. w. schuldig erfunden würden, ebenfalls am Leben, andere Ungehorsame sonst nach Verdienen ohne alle Gnade gestrast werdeil. 4. Die Herren der Niedern Vereinigung haben an der Antwort der französischen Boten Gefallen, doch keinen dicSfälligcn Auftrag; sie mahnen immerhin zu getreuem Aufsehen, da sie einen Angriff von den Königlichen nicht hinnehmen würden. Hierauf hat man sie crmahnt, ohne vorherige Mittheilung an die Eidgenossen in keinem Fall etwas gegen den König vorzunehmen, da bei der Gestalt der Sachen mit Mailand den Eid genossen solches ungelegen käme. Des Zugs nach der Lombardei halb können die Boten der Niedern Vereinigung keine bestimmte Antwort geben, da keine Botschaft von den Fürsten von Oesterreich und von Lothringen anwesend ist; sie versprechen aber solche beförderlich einzuholen, v. Die bnrgnndischcn Boten danken für den ihnen bewiesenen guten Willen. Wenn die Eidgenossen und die niedere Vereinigung sich ihrer gegenwärtig nicht weiter annehmen können, so bitten sie, man möge ihrer doch ferner gedenken und ihren Angehörigen, die allfällig in diese Lande kämen, den Aufenthalt gestatten. Letzteres wird zugesagt, das übrige will man heimbringen. H». Heimbringen des von Hallwhl Gesuch, ihn bei seinen allster- Juni Ii7fl. 48 gebrachten Rechten am See und zit Fahrwangcn bleiben t" lassen; ebenso der Lehen halb, so der von Teerigen von ibm empfangen soll, lieber beider'« will man ans dem Tag t» Lneern antworten. Luceru. I^7ik, !?. ^Itli «MonUj, nach Vtntdi-Ii). ^taatKarphiv Lueer«». Allqemeinc Abschiede. N ttt ^»aatSar soll man zum Abschlns; der Lache wieder zn purer» sein Der Waffenstillstand wird bis Berenentag cl. September) verlängert; den Zusah hat man heimbcrnfcn, ?cr Nt'schict ist in der tschudiscbcn Tammlunfl qcnaucr datirt: Ment.'g nack is->n,l->l>n»i« >u vuccrn btschcchcn, stuccru. ff. August «Minwoiti nad, ->>) ,,nc»i->> ?»aa»»ar^,I» V»c»k». rii<»rnrradschitdesam>nlunq » Iii Boten; Zürich, Zetir Keller, pueern, Schultheis; HaSfurter; Peter Tammatin; Heinrich Zerr; Peter von Alikon llri, HanS Imhof, Schwhz, Werner a>tf der Mauer, Untcrwalden, PlauS von Zubcn; Heini an Steinen. Zug, Hartmann von Whl, Die Boten von Mailand klagen, daß, nachdem so eben der Waffenstillstand bis zum l September erstreckt und der Zriede am Abschluß sei, mailändische Kaufleute zu HaSle im Bernergebiet von Berurrn gefangen und beraubt worden seien. Darauf wird beschlossen, pueern soll im Namen aller Orte eine Botschaft nach Bern senden, um zu verlangen, daß jene Kanfleute ohne Entgelt freigelassen werden: geschähe dieses nicht und würde den lirnern oder Andern daraus Schaden erwachsen, so wäre das unleidlich und man würde derer gedenken, die solches herbeigeführt hätten, p u corn. lt». August <»ft T-n, V»c«r» r»<»ni«»al schiet»si>mmliin>, » I ti I> Boten: Zürich Zetir Keller, Bern, Peter vom Stein, Nitter; Penner Achshalm Uri HanS zum Brunnen; Hans Imhof. Schwvz, Ammann Iaeob; Seckelmeister Kochli Unterm aldeu, Ammann Zimmermann; Bogt von Zuben; Amman» (5nrntacherS Zug, Ammann Sckrell; Schnürener, Glarus. Bogt Nictler puccrn (nicht angegeben). Heimbringen von des Goldes wegen, wie einer das von dem andern nehmen soll, doch unter PorauSsehung. daß die Stücke vollwichtig seien: l rheinischen Gulden, auch l Lt. AndreaSguldrn mit dem Kreuz für .'12 Plapparte; t Dueatc» für 5 Gulden; l »irischen Gulden für .'1l> Plapparte; l Beischlag für l" Plapparte; t französische Schild für 5, Gulden; l savovischen Schild für :i«i Plapparte: Wilhelmerguldcn für 2t Plapparte; l guten Nobel für 2'/, Gulden; l Aragunergulden für 2 Gulden; l St MichclSgulden für l'/, Gulden. Auf dem Tag zu puecrn an St Bartholomäustag (2t. August) soll man Antwort geben, ob diese Ordnung gehalten werden wolle t». Auf denselben Zag soll man sich beratben, wie man den Krieg mit Mailand fortsetzen oder was man tbun wolle, falls der Friede nicht zu Stande käme; jedenfalls soll man sich rüsten «». Zürich und GlaruS sollen in gemeiner Gid- 4(i August 1479. genossen Namen ihre Boten ans St. Bartholomäuötag nach St. Gallen schicken, um in den Streitigkeiten zwischen den Leuten des Abts und der Stadt zu handeln. «I. Da nicht alle Orte dem zu Lueern gefaßten Beschluß, der Knechte wegen, die strafbarcrwcisc in Kriege gelaufen, gleichmäßig nachgekommen sind, sondern einige den ihrigen gegenüber Milde haben eintreten lassen, so soll, damit Gleichheit diesfalls erzielt werde, auf nächsten Tag geantwortet werden, ob man bei jenem Beschluß bleiben oder aber ihn abändern wolle. Auf gleichem Tag soll man sich erklären, ob Caspar Koller, der zu Lueern gefangen liegt, nach dem Begehren von Unterwalden, wie andere seinesgleichen, freigelassen werden soll, oder wie man es mit ihm halten wolle. A7. Za bern. 14711, 19. Nurzllsi «Donsiag nach äsjmmpNovi» iMirie). Vereinigung der X Orte mit Bischof Albrecht von Strasburg, Pfalzgraf bei Rhein. «Beilage 5.» 45. L u c e r n. 14711, 1^4, NllFlljk «vss Bartholom«). Staatsarchiv Luccr» ^ Lncerilcrabschiet>csa»»»ll»ig. l!. , ji >, Boten. Zürich. Heinrich Nöist, Bürgermeister. Bern. Petcrmann von Wabern, Altsclwlthciß; Bartholomäils Hubcr, Venncr. Lueern. Heinrich Hasfurter, Schultheiß; Caspar von Hcrtenstein' Hans Ferr, Altschnlthciße; Peter Tammann, des Raths. Uri. Ammai«,« Fricß; Vogt zum Brunnen. Schwhz. Ammann Jacob; Werni Ulrich. Unterwalden. Ammann Zimmermann; Clans von Znben; Ammann Encntachcrö. Zug. Ammann Schell; Schissli. GlarnS. Scckelmcistcr Schübclbach. Frc^bnrg. Jacob Bngnict, Spitalmcistcr. Solothnrn. Cnnrad Vogt, Altschnlthcifi. Ai«f St. Michaclstag (29. September) sollen die Boten zu St. Gallen sein, um die Streitigkeiten zwischen dem Abt und der Stadt zu vermitteln oder an ein Recht zu bringen. I». Der Eidgenossen Boten lassen den Caspar Koller ans dem Gefängnis, doch so, daß er Urfehde schwöre und verspreche, ohne Erlaubnis in keinen Krieg zu laufen, auch seine Schulden zu bezahlen und Ansprechen« von Lueern bis auf den Betrag seines dort gelegene,« Gutes daselbst vor Gericht zu antworten, v. Empfehlungsschreiben dem Jacob Dachs zur Verfolg««,ig von Ansprachen, «i. Basel theilt das Schreiben des Königs von Frankreich mit, «vorn« sich derselbe erbietet, den Prinzen von Oranicn zu begnadigen und zu den Seinen znrückkehren zu lassen, sofern er sich ihm ergebe und von seinem Vorhabe«« abstehe. Basel begehrt darüber der Eidgenossen Rath. v. Bchcl meldet ferner, der Prinz von Oranicn habe dahin geschrieben, Herzog Maximilian von Oesterreich habe dem König 12,99» Mann erschlagen; indessen wisse man noch nicht, ob diese Nachricht begründet sei. ll. Heimbringen, daß die beiden Herren von Württemberg begehren in die mit den« Grafen Ulrich erneuerte Vereinigung einzutreten. Auf nächsten Tag soll man Antwort geben ob man alle drei in der Vereinigung begreifen wolle. Der Herzog von Oesterreich klagt, daß der Köllig von Frankreich die ihm schnldige Pension nebst den 89,999 Gulden noch nicht bezahlt habe und bittet, die Eidgenossen möchten sich für deren Bezahlung verwenden, denn ansonst müßte er suchen, auf Anglist l-l7!» l7 andere Weise zu dein Scinigen zu gelangen. In letzten» Hall hoffe er, die Eidgenossen würden ihn nicht verlassen, noch den König wider ihn unterstützen. Hierauf wird geantwortet, man bade dem König dermaßen geschrieben, daß man hoffe günstige Antwort zu erhalten, inzwischen soll der Herzog nichts wider denselben unternehme» ; wenn einmal der mailändische Krieg beseitigt sei, hoffe man die Sache gütlich ans- . zutragen. k Der Herzog von Oesterreich erklärt den durch Prosper von Zamilian zwischen den zwei Bischösen Ludwig von Freiberg und Otto von Sonnenberg geschlossenen Pertrag für ungerecht und be trügerisch; er sei entschlossen, den bestätigten Visses Ludwig bei seiner Gerechtigkeit zu schirmen und ihm den Gebrauch seines geistlichen Gerichts zu Zell am Untersee zu erlauben. Heimbringen, ob man ferner an einem gütlichen Vergleich arbeiten oder wie man mit dem Herzog reden welle, daß er seinem Per sprechen gemäß der Sache sich nicht annehme und den Eidgenossen gütlich vermitteln helfe. I» Schreiben an den Grafen von Sulz, daß er das Eapitel von Eonstanz bei dem Anlaß von Baden bleiben lasse und ihm gestatte, das Scinige zu Bollingen und Dankbolzheim einzubringen k. Dienstag nach !^t Verena <7. September) zu Pacht sollen der Eidgenossen Boten zu Lneern eintreffen, um über alle vor und nachgcmcldeten Artikel völlige Antwort zu geben; auch soll die Zeit über Jedermann sich rüsten, damit wenn der Friede mit Mailand nicht zu Stande komme, man nach des heiligen Kreuzes Zag hineinziehen könne, l. Wegen der von Obcrburgunds wegen schuldigen lk>l),GX> Gulden, die der König von Frankreich mit jährlichen t5»,G)U Gulden abzahlen will, soll man auf nächsten Zag Antwort gebe» »i. Der Bote von Frankreich eröffnet, er habe für die Friedensunterhandlnng mit Mailand sein Mög lichstes getban, mehr könne er nicht erlangen, er ratbe daher, den verabredeten Entwurf anzunehmen. Beschluß: Es soll Jedermann erwägen, ob eine Erneuerung des Krieges des ZhalS Bollenz wegen, wo von weder Uri »och die Herzogin abstehen will, gemeiner Eidgenossenschaft Nutzen oder Schaden bringen möchte. Die Bolen, so auf den nächsten Zag kommen, sollen Pollmacht mitbringen, mit Uri zu reden, daß die ^achc zum Frieden gebracht werden könne. L'u c er li. !^7ll, lt. Teptoinher «Domia«, n»» >>>»>>. «,>,>>> r»r»r>> ü«l«nnabs7 ai«ar<»,i» Aiiri«!,. Att>i»inein» ZIbsctitIl I Ik Boten: Zürich HanS Tachelshofcr, Zunftmeister Bern. Pctermann von Wabern, Allschultheiß; Bartholomäus Huber, Penncr. Luecrn. Heinrich Hassurter, Schultheiß: Easpar von Hcrtenstein, Hans Ferr, Altschultheißc; Peter Zammann, des NathS. Uri. Walter in der Gasse, Ammann. Scbwhz. Ammann Jacob. Unterwalden. Amnion» Zimmermann Zug. Ter Zechender. GlaruS. Ammann Kuchlh. Freibnrg. Jacob Bugnict. Solotburn. Ennrad Vogt, Altschulthciß. n. Von des Fürsten vdn Oesterreich, auch von der seltsamen Läufe, besonders von der Städte am Mein wegen, welche die Verbrirfnngen, die sie »ach Laut der Vereinigung aufrichten sollten, noch immer nicht aufgerichtet, desgleichen der Prartiken wegen, womit der Kaiser alle Fürsten gegen die Eidgenossen aufreize und einen römischen König machen wolle, soll man sich niiterreden, ob man deshalb eine Botschaft an den Herzog von Oesterreich schicken oder was man thnn wolle Auf nächstem Zag soll man darüber definitive Antwort geben I». Die Streitigkeiten zwischen denk» von Hallwvl und den Fischern 48 September 1479. zn Aescb, Mosen und andern am See. die Frage wegen der Gerichtsbarkeit ans dem Hallwhlerscc n s. w. sollen am Sonntag nach Galli (t7. Oetober) Boten von Bern. Lneern, Zng nnd der Bogt .... Wagen- thal ans einem Tage zn Acsch untersuchen nnd selbe, sofern gütliche Schlichtung nicht erhältlich, vor acmcincr Eidgenossen Boten bringen, damit diese weiter in der Sache gütlich handeln oder d.e Parteien /> K„em -icmlicben Recht bctädigen können. «. Dem Capitcl voii Constanz wird ein Brief an den d..m. « w d .m Mi. .»„> B.d... Auw» bi.id.. Dem llollcr wird ein Bittschrcibcn an den Herzog von Savoycn bewilligt. «. Den beiden B.stchofcn von Constanz wird geantwortet, sie möchten den Eidgenossen ans einem gütlichen Tag Gelegenheit geben, einen Vergleich zwischen ihnen zu vermitteln. (Siehe g.) I'. Die von Chnr eröffnen durch ihre Boten, daß nnd warum sie den Krieg mit Mailand ,licht länger ertragen mögen und bitten, man wolle den vow geschlagenen Friedensvertrag annehmen. Darauf hat man sie vor die LandSgemeindc zu Uri gewiesen, um daselbst in Beglcit eidgenössischer Boten ihr Anliegen vorzubringen. K. Bezüglich der Verantwortung des Herrn Conrad Gächnff, er sei nicht in Burgund gewesen, noch habe er der Eidgenossen Knechte auf- gewiegelt will man daS Bessere glauben, ermahnt ihn aber nichts desto weniger, dergleichen dachen ... 4nkn..ft zn unterlassen I.. Der Büberei nnd Straf,cnränbcrci wegen, die seit einiger Zeit wieder i». Hegau und auf dem Nafzerfeld getrieben wird, soll Zürich an die Grafen von Sulz schreiben damit sie dagegen Maßregeln ergreifen, i. Da es weder den Eidgenossen noch denen von St. Kitten sch.ctlich ist, ecn auf Michaeli- angesetzten Tag in Betreff der Anstände zwischen der Stadt und der Abte, zu eisten, so w.rd selber ans den Sonntag vor Simon nnd Jndastag (24. Oetober) verschoben Zürich soll den Hanpt- bries der Schuld der Stadt Dießenhofen von 170» Gulden aufrichte., und durch den Landvogt siegeln lassen I. An die von Klingcnbcrg nnd Fricdingcn soll geschrieben werden, das, ste und Andere von ihrem Vorhaben gegen den Grafen Eonrad von Fürstenberg abstehen und eines der dargebotenen Rechte annehmen möchten/ .... Bezüglich der 150.00» Gulden, die der König von Frankreich den Orten Zürich. Bern. Lneern. Uri. Schwhz. Unterwalden. Zng. Glan.-. Freibnrg und ^lothnrn zu ihrem The.l laut der Richtung mit der Grafschaft Burgund zahlen will, wird beschlossen, der Bo.c soll Ramc.n des Königs verschreiben, das; auf nächste Ostern MM> rheinische Gulden nnd nachher >edcö .ahr ans Ostern bw zur völligen Tilgung der Schuld eine gleiche Summe bezahlt werden soll. Dem König hat man von ^c.te der Eidgenossen einen versiegelten Brief gegeben, das, man alle Vereinigungen und Alles was man . ... bisher zugesagt, halten und seinen Feinden keinen Beistand leisten werde; glcichzci ig dankt man .hm für die Vermittlung des mailändischcn Kriegs. ... Räch dem Friedensverträge m. a. an sK >e Her zoqin von Mailand 24.0W Gulden bezahlen, der französische Bote will aber versuchen, die Summe ans 25.00» Gulden zu steigern. Gegenüber dem Antrag des Boten von Mailand, die Abzahlung in drei Terminen geschehen zu lassen, besteht man auf gänzlicher Abzahlung auf den -rag, wo der Vertrag besiegelt werde. «». Sonntags nach Galli (17. Oetober) sollen die Boten von Zürich, Lneern. Schwhz und Glarnö zn Zürich sein, um dem Abt von St. Gallen. dem dieser Tag verkündet werden soll, ans seine Anbringen Antwort zu geben. ,». Mit Ausnahme Zürichs schlagen alle Orte den beiden Grafen Eberhard von Württemberg die verlangte Aufnahme in die mit dem Grafen Ulrich bestehende Verbindung ab. Zürich dagegen erklärt, da ihnen und andern Eidgenossen, die Korn brauchen, das Land und der Kornmarkt der beiden Grafen ungemein gelegen sei, so würden sie, falls die ander» Orte auch .»cht beitreten wollten, für sich allein mit den Grafen eine Verbindung eingehen, bitten aber nochmals, daß die September I M» übrigen Orte es mit ihnen thun möchten. Das will man heimbringen. «ff. Sofern die beiden Bischöfe von (5onstanz uns in ihrer Streitigkeit einen freundlichen Tag leisten wollen, soll man die nöthjgen Boll- machten ertheilen nnd stch darin keine Kosten rencn lassen „ ansechen vcrderbnng der wirdigen gestifft, die doch vnser mittcr ist, dt die nit also ganz verderbt werde", i. Heimbringen, was man den fran zöstschcn Boten, welche die Richtung mit Mailand gemacbt baben, für ibrc Arbeit nnd (Gutwilligkeit geben wolle. M. Bereinigung mit dem Papst auf dessen Lebenszeit: ,) Gegenseitige Freundschaft. Kein Zbeil gestattet den Feinden des andern Dnrchpaß oder Borsclnib Wenn der beiligc Bater von den Eidgenossen der heiligen Kirche oder des christlichen Glaubend wegen Hülfe begehrt, so sollen diese ihm Knechte zulaufen lassen, sofern sie selbe nicht in ihren eigenen Geschäften brauchen. Seine Heiligkeit soll sich mit der Zahl begnügen, die sie ihr zulaufen lassen, selbe nicht ans dem Meer brauchen nnd jedem Mann zn Fuß monatlich 5 Gulden, jedem Reiter N> Gulden geben. Ter Sold fängt einem jeden mit dem Tag der Abreise an »nd dauert bis derselbe wieder zu Hanse angelangt ist So oft der Papst solchen Zuzug de gehrt, gibt er jedem der X Orte U»()l> Dneaten zu Penston nnd picfernng. So lange der Dienst der Knechte dauert, sott jedes Jahr die Pension der llNX» Dneaten jedem Ort befahlt werden. Diese Punkte soll man heimbringen und auf Sonntag nach Gallus mit Bollmacht deshalb zu Lueern sein. Zu Note hiezu im Abschied: Alljährlich zwei Zahlungen zu lü.cuxi Mulden aus Astern und Michaelis. Wen» das Meld kommt, soll man e« jtwtilen nach Vucern fertigen »nd da weilen II Zu »». Aus dem Zürchcrepemplar. ff Zu «. Diese Vei Handlung, dem Zürcherahschiedbuch I. .1». entnommen, wo sie als ei» eigener Abschied bezeiednel ist, bildet offenbar «inen Zbeil der Verhandlungen des vorstehenden Zages. Auch der Vernerabschied erwähnt am ttnde desselben das „Vundcsgeschäst mit dem Papst" sfs jst offenbar ein lbntwurf zum Vund vom Oktober IZ<9 5«. Gittern. >^<7l>, ?!». September. Friedensvertrag der (^ldgcnosseii mit Mailand (5rlänternde Nachträge wurden beigefügt vom Ber mittler Bertrand de Brossa unterm .!. März l tbst». Die Ratifikation und Besteglnng beider durch Bona und Galeaz Maria Sforza, Herzogin und Herzog von Mailand, erfolgte erst nntcrm 5i. März I tbil», ^1. ^ll cern. >^7i>, llg. Oktober «Monlag nach nr-u» Gtaa»»ar«t,iv ?»e»rn: vneenierabschietesammluiiq. ir Iii« Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister. Ber». Bartholomäus Httber. pncern. Heinrich Hasfurter, Schultheiß; HanS Ferr; Peter Tamman». Il ri. Amman» Arnold. Schwvz. (1. Brunn 147!), St. Varthoiomäusabcnd (LZ. August). (Staatsarchiv Luccrn. Ungarische Acten.) jj Zu «l. Darunter ist des Königs Matthias Urkunde vom Lti. März und der entsprechende Gcgenbrief (s. oben »4 und Berlage 4) verstanden. 32. Lu ceru. ^ 5. November (Frciiag nach Allcrhtiligcn). Staatsarchiv Luccrn: Luccrnerabschiedcsammlung. Ii. I.A. Boten: Zürich. Heinrich Nöist, Bürgermeister; Hans Tachelshofcr, Zunftmeister. Bern. Petcrmann von Wabern, Ritter, Altschultheiß; Bartholomäus Huber, Venner. Lucern. Heinrich Hasfurtcr T->cms Ferr, Schultheiße; Peter Tammann; Ulrich Fciß. Uri. Walter in der Gasse; Jacob Arnold, Ammann. Schwhz. Ammann Jacob; Werni Ulrich. Untcrwaldcn. Ammann Zimmermann; Heini Winkelricd. Zug. Ammann Schell; Schiffli. Glarus. Ammann Kuchli. Freibürg. Jacob Bugniet. Solothnrn. Eilnrad Vogt, Altschultheiß. Graf Eberhard, der ältere, von Württemberg und der von Fricdingcn auf Krähen klagen gegen seitig über Gcwaltthatcn und Beschädigung, und begehren beide der Eidgenossen Hülfe. Das will man heimbringen; einstweilen werden beide crmahnt, das Land nicht mit Feuer zu verwüsten, damit das Korn nicht zu Grunde gehe. Zürich wird bevollmächtigt, zwischen ihnen mit Minne oder Recht zu Handel». I». Da der päpstliche Legat bei dem Anlaß, da der Bundcsbricf mit dem Papst besiegelt wurde, anzeigte, es sei nicht des heiligen Stuhles Gewohnheit, sein Siegel andern beizufügen, so wird beschlossen, daß zwei Urkunden aufgerichtet, die eine durch die Eidgenossen, die andere durch den Papst besiegelt, sodann ausgewechselt werden sollen. Jedes Ort, dem der Brief zugesendet wird, soll denselben siegeln. Ebenso soll es mit dem Friedensvertrag mit Mailand gehalten werden. «. Der Papst läßt durch seinen Legaten November l t79. den (Eidgenossen ^,r Kcnntniß bringen, daß seine Hauptleute, der Herzog von Ealabricn nnd der Herzog von Urbino am 7 Oktober auf dem Kaiseroberg, achtzehn Meilen von Florenz, einen Tieg über die Florenzer und Vcnediger erfochten babeil, bei welchem Anlaß des Markgrafen von Mantna Bruder, der Herr von Mirandel, der Herr von Toerz, der Herr von Karpan und der Beliebiger Hauptmann Johann Andreas Stariotb in seine Gefangenschaft gefallen seien «I. Dem Boteil von Frankreich wird für den Friedens vertrag mit Mailand der Zollartikel, die Aufzählung der Güter, welche zollfrei sein sollen, enthaltend, über geben, damit er dessen Annahme bewirke; auch soll er betreiben, daß das Geld unverzüglich ausbezahlt und nach huccrn gebracht und die Dache der Urner verabredeter Maßen aufgerichtet werde Inzwischen soll huccrn das FriedenSinstruiiient aufrichten und zum Tiegeln an alle Orte uinherschickkil; an die Her zogin toll dasselbe jedoch nicht eher ausgeliefert werden, als bis allen Forderungen Genüge gescheben sei, « . Dem Keßi von Tchwvz soll man für seine Ansprache l Ducatcn geben l*. Der Abordnung an den Herzog von Oesterreich wegen, bezüglich des AnbringcnS des Königs von Ungarn, wird beschlossen, die Boten auS allen Orten, welche in Sachen der Eidgenossen zum Herzog reiten, sollen am Tt, Andreas tag zu Eonstanz zusammenkommen und mit den eigenen Aiigelegenbeiten der Eidgenossen gleichzeitig auch den Wunsch des Königs von Ungarn, mit dem Herzog in ein Bcrständniß zu kommen, bcvorworlen, Untcrwalden wird ersucht, auch einen Boten zu senden und mit den übrigen Orten gemeinsame Sache zu machen, Zü. St. Gallen, l^7!k, 5. November l?»<'ia>, na» AII.»i.,iI.«.n>a«, lt». »«lallen, Boten: Zürich, Heinrich Göldli, Ritter, Altburgermcister; Hans Hab, Ttadtschreiber, hnecrn, l^'aspar von Hertenstein, Ritter, Altschulthciß, Uri, Hans zum Brunnen. Tchwvz, Jacob Reding, Hand ammann llntcrwaldrn Heinrich Frunz Zug, HanS Zchndcr GlaruS, Heinrich handolt Diele urkundeil, daß sie als ., ThädigungSlentc" zwischen dem Abt Ulrich von Tt Galleii und der Stadt Tt, Gallen einen Eompromiß zu Ttande gebracht haben, wonach die Parteien ibren Streit auf der VIII Orte Rathsbolen, welche diese dazu ordnen werden, gesellt habe». Es werde» Vi Artikel als Streitpunkte bezeichnet „von verwegen v, g, Herr von Tt, Gallen zu den cgcnanten v l Eidgenossen von Tt Gallen vorderung vnd Zuspruch hat", als: <> Der AuSburger wegen; 7) Absonderung der Stadt vom Kloster; ch der Gänge wegen hinter dem Gotteshaus; 4, helienschaft und hebenpsticht; ä) Schlösser Oberburg und Steinach; s) Irrung und Eintrag, so ihm die Stadt St Gallen außer den vier Kreuzen >n seinen Gerichten, Zwingen und Bannen thut; ?) Obcrstcinach; BcrZiidcrung und Beschwerde der dehengüter; n wegen des Hauses und der Taverne zu Steinach; ni; des neuen Kaufhauses und der Mchg wegen; >>; von des Spitals heben wegen: i^) der Spcnd halben; «a; (Bericht zu St Margaretben-Hölllst; Gebot und Verbot in der Freiheit zu lbun: >») Forst, Wildbann nnd Fischcnzen in des Gotteshauses handschaft; i«j Gericht zu Almispcrg; i?) Zölle; l«) Tt, OtbmarSspital; iv; wegen der Taverne und Bauten im Gotteshaus; xch des Bühls wegen ; 'ei) wegen des Wächters auf dem Müusterthurn,; der Gebäude und Gärten wegen, so am Hofgartcn gelegen sind; 2Z) wegen Kornkanfs und Verkaufs: Fangen »nd Führen von heuten durcv des Gotteshauses Gerichte; Iii»; Meinung derer von St, Gallen, die Spänne 52 November 1479, über Lchcngütcr erst vor ihr Gericht zu bringen; Rcisekostcnfordcrnng des Abts und seiner Landschaft an die Stadt St. Gallen, Andere Streitpunkte, die durch frühere Sprüche besonderer Orte geregelt worden sind, sollen vor den vni Orten nicht verhandelt werden. Ebenso ist ausgeschlossen der Streit um St. Lorcnzcn Kirche. Dagegen soll die Stadt St. Gallen ihre allfälligen Ansprüche an den Abt auch articuliren und vor Ablauf von drei Wochen eingeben. Daö Rcchtsvcrfahren soll auf beider Theilc Kosten gehen und inzwischen beide gegen einander in Frieden stehen. Wyl. 447i>, 8. November (Montag vor St. Martins dcs heil. Bischofs Tag, t^antonsarciiiv St. (Hallen. Staatsarchiv Lucern. Schirmvcrtrag zwischen dem Gotteshaus St. Gallen und den iv Orten Zürich, Lnecrn, Schwvz und Glarus. (Beilage 7.> Lucern. 7. December. Staatsarclnv Lncern i Allgemeine Abschiede, ll. Lateinischer Crcdcnzbricf für Peter Brunncnstein, Probst zu Lucern, als Boten und Redner gemeiner Eidgenossen an Papst Sixtus IV. l«i»i Iilt(!r.i« xunetuin», li^nin» .»Ufiie ,»,i Mvcnt«; ,!,>,» niaximtt et voiitio Ixmlitnlliiii liitee «'!>>,(>',>„ 88. vcückini» xulwm !,t vv^train 8nn( Utntam tnkit). Stt. Z ü rich. t/l7N, 14. December (Dienstag nach St. Lorenz,. Staatsarchiv Luc»»: Allgcnieine Abschiede. ». lW. Dieser Tag wurde angesetzt zur Behandlung der Sache, um derentwillen, wie jeder Bote weif, der Herzog von Oesterreich den Grafen Georg von Sargans in alle Orte, außer nach Bern, geschickt hat. Nun wird Herrn Peter von Höwcn, der NamcnS deö Herzogs Antwort begehrt, erwidert, man könne selbe noch nicht geben, da die erforderlichen Vollmachten noch nicht erhältlich gewesen seien, indessen werde nächstens darüber verhandelt werden. ?». Heimbringen deö Herrn von Württemberg Entschuldigung und Rcchtbieten; bis auf nächsten Tag soll man sich bedenken, was zu thnn sei, damit uns der Kornmarkt nicht vcrtheucrt werde. «?. Uri bittet um getreues Aufsehen; man höre, die Mailänder wollen da der Friede noch nicht geschlossen sei, Livincn verbrennen. Jeder Bote weiß, wie geantwortet und besonders Luccrn empfohlen ist, mit dem Boten von Frankreich zu reden, damit der Abschluß des Friedens befördert werde. ,1. Zwischen denen von Haliwhl und den Fischern von Acsch soll ans nächstem Tage gütlich oder rechtlich entschieden werden; den Parteien ist auf jenen Tag fürgcboten. « . Jedes Ort soll sich erklären ob man denen von Hailwhl das Lehen, das der von Secngen von der Eidgenossen Vogt empfangen hat', Deeember l^7i>. nall? Verhör ihrer alten Briefe lassen wolle oder nicht, ll. Da nicht alle Orte die Strafordnung gegen die nngehorsamcn Knechte, so in Kriege lausen, anwenden, auch dem Vogt und denen zu Baden von jenen gedroht ist, so daß sie vor ihnen wachen müssen; so soll man nächstens Antwort geben, ob man bei jener Ordnung bleiben oder sie ändern wolle. Dem Grafen Eberhard von Württemberg wird über seine Berantwortung und seilt Erbieten gegen den Herzog von Oesterreich ein Brief gegeben. I». Auf Sonntag ReminiSecre in der Fasten nächstkünftig (Vi. Februar t^tttO) soll von jedem Ort ein Bote zu Zürich sein, um nach Inhalt des ergangenen AnlaßbriefS zwischen Abt und Stadt St. Gallen Recht zu sprechen p u ccr n. ?!t. ?)tttlllhr'r iMMwoch vor ton NIU»N Zab» Tti,a»«ar>>mml»nq II NN. Boten: Zürich. Heinrill? Röist, Bnrgcrmcister. Bern. Bartholomäus Huber, Venncr. pueern. Hans Fcrr, Schultheiß; Heinrich HaSfurter, Altschnltheiß; Peter Tammann; Ulrich Feiß, des Ratbs. Uri Walter in der Gasse, Ammann; HanS Jmhof. Schwhz. Jung Uli nf der Milr; HanS Küri. Obwalden. Ammann Zimmermann. Nidwaldcn. Heinrich am Stein. Zug. Der Amß. GlaruS (nicht angegeben). Freibnrg. Der Spitalmeistcr. Solothurn. Cnnrad Bogt, Schultheiß. ». Dem Abt voll Weingarten sott geschrieben werden, daß er dem Grafen Andreas von Sonnen bcrg den Zins nicht abschlage, sondern selben bezahle oder mit ihm zum Rechten komme. Zürich erhält Vollmacht, in der Sache zu bandeln. I». Graf Andreas von Sonnenbcrg klagt, daß die von Krähen ihm vier Pferde genommen und einen Knecht gefangen haben, wiewohl der obwaltende Krieg ihn nichts angehe. Deshalb wird an Mang von Habsperg geschrieben, er soll bei denen von Krähen bewirken, daß dem Grafen das Seine ohne Gntgclt wieder zukomme. An die österreichischen und württembergischen Hauptleute wird geschrieben, sie sollen nicht den Rhein herauf in unser Gebiet streifen, sonst werde man zu ihnen greifen. «». Den Städten am Rhein wird geschrieben, ste sollen nicht zu viel Volks von den kriegenden Parteien, Oesterreich und Württemberg, in ihre Mauern einlassen und sich vorsehen, daß ihnen nichts Arges zugefügt werde. «I. Dem HanS Barth wird bewilligt, auf seine Kosten einen oder zwei Boten von den Eidgenossen zu seinem Beistand auf den ihm vom Markgrafen von Röteln nach Basel gesetzten Tag mitzunehmen. Auf St. Antoni (17. Januar lllNU) sollen die Boten von Zürich, pucrrn und Zug mit dem Vogt Keszi von Schwhz zu Aesch sein, um die Anstände zwischen denen von Hallwvl und den Fischern gütlich zu vertragen oder an ein Recht zu bringen, f. Bremgarten soll dem Rudolf Luppcr. der gegen Caspar Sidler auf dortigen Rath zu Recht kommen will, Geleit geben und in der ^achc Recht sprechen, wenn die Parteien sich dessen begnügen wollen, Der Gidgenossrn Boten machen pucern Vorwürfe wegeil einiger Vorgänge in Betreff des Verhältnisses zu Mailand. Nachdem nämlich purer» auf allen Zagen mit den übrigen Eidgenossen in ganzen Treuen den von Allen gewünschten Frieden anstreben geholfen, komme ihnen nun vor, daß einige purerner in Mailand sowohl als in der Eidgenossenschaft daran gearbeitet haben sollen, die Sachen wieder zum Krieg zu bringen. So soll einer zu der Herzogin Röthen gesagt haben, wenn ste auch jetzt den Frieden annehme, so müsse es dennoch innert zwei Jahren wieder zum Krieg kommen; auch habe derselbe gegen den französischen Boten, Herrn 54 December 1479, Bertrand, als er nach Mailand ritt, nnfrcnndlichc Worte gebraucht, als: Er richte nichts ans; er, der Lucerncr, wollte einen andern Frieden zu Stande bringen; er sei auch in Mailand gewesen und habe von einflußreichen Rathen gehört, man habe dem französischen Boten 10,990 Dueatcn gegeben, um durch Bc stechnng den Frieden, sowie dieser beschlossen, zu Stande zu bringen; ferner, die von St. Gallen haben den Eidgenossen Geld oder Leinwand geschenkt, um in die Zollfreiheit aufgenommen zu werden; die Boten haben die Abschiede nicht gehörig vor die Gemeinden gebracht, sonst wäre St, Gallen nicht in die Richtung ausgenommen worden u. s. w. Solche Sachen seien nicht nur dem Fortgang des Friedcnowcrkcs hinderlich, sondern auch chrenkränkend für die Boten; man thcilc sie Lnccrn mit, in der Voraussetzung, diese Vorgänge haben wider der Räthc und der Gemeinde Willen stattgefunden. Solches, wie auch das Gerücht, das, Lucern für einige Orte um eine besondere Richtung unterhandle, sollen die Boten von Luecrn an ihre Herren bringen und Vorsorgen, daß man nicht neuerdings in Krieg verwickelt werde. Mit höchstem Mißfallen sehen die Boten, daß Meister Conrad Schoch in diesen Sachen hin und her reite; Uri hält dafür, es sei ibm das zu untersagen, I». In Betreff des Kriegs zwischen Württemberg und denen von Krähen soll au die Städte Schaffhansen, Stein und Dicßenhofen vcrabrcdetcrmaßen gc schrieben werden. Ans die Mahnung des Herzogs von Oesterreich um Hülse entschuldigt man sich mit der von Mailand und anderwärts her drohenden Kriegsgefahr; sobald man zur Ruhe komme, wolle mau sich mit der Sache befassen. Die Knechte, die in diesen Krieg gelaufen sind, werden heimgemahnt. i. Der vom König von Frankreich an die Eidgenossen gesandte Herr Antonius de Bcsana eröffnet, der König habe geglaubt, der Friede mit Mailand sei abgeschlossen und höre nun mit Verwunderung, daß. dem Abschluß Hindernisse in den Weg gelegt werden. Hieraus wird beschlossen, bei dein zu verbleiben, was in frühern Abschieden der Zölle, des Rcchtövcrfahrens und des Geldes wegen festgesetzt worden, den König aber zu bitten, daß er aus die Annahme dieser Punkte hinwirke und den anwesenden Herrn Antonius zu ersuchen, daß er in diesem Sinne seinem Mitgcicllcn, Herrn Bcrtrand de Brossa, nach Mailand schreibe. It. Uri meldet, die Mailänder verstärken ihre Besatzungen, so daß es für die Seinen in Besorgnis? sein müsse und verlangt deshalb, daß man einen Zusatz nach Livincn lege. Auf dem Tag zu Lnceru am zwanzigsteil Tag 119, Januar 1489) sott mau auf dieses Begehren Antwort geben, I. Lnccrn beschwert sich über Gewaltthätigkeiten des Vogts von Lenzburg gegen Lente ano ^?i, Michelsamt, Deshalb soll Bern seinen Boten auf den Tag zu Aesch Vollmacht zur Beilegung dieser Anstände geben, ,»». Dem Herzog von Oesterreich und der Niedern Vereinigung soll man mittheilen, was der König von Franlreich ihrcl wegen geschrieben hat, i». Heimbringen, ob man hinfür dem Elans Stoß zu Lhon Vollmacht geben wolle, für die Eidgenossen die Pension zu beziehen, um die bisher mit dem Bezug verbundenen großen Kosten zu vermeiden, 38. Zürich. 25. Januar cSt, Paulus Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, I!, 82, t». Wenn auf dem Tag, der zu Zürich ans Reminisccrc ( 27. Januar) gehalten werden soll, die Streitigkeiten zwischen Bern, denen von Hallwhl und den Fischern zu Aesch um die Fischeuzen im Hall- whlersee nicht ausgetragen werden können, und Bern den sechs Orten, denen das Aargau dort berum Januar I^<», 55 gehört, »ach Sage der gcschwornen Bunde Recht bietet; so soll man das Recht aufnehmen. I». Der Bogt von Baden bringt an, daß die Straft gegen dieKnechte, so zu Dole gewesen, nicht überall in der Eidgenossenschast gleich angewendet werde, weshalb er begehrt, man soll die dieSfälligen Briefe heraus- geben und die Strafen nachlassen. Darüber soll man aus nächsten Zag Antwort geben. Ebenso über das Begehren des BogtS von Baden, daß er, wie seine Vorfahre», ungehindert von dem bandvogt im Tburgau, in der Bogtei bis Konstanz bclcitcn möge. «I. In de» Streitigkeiten des Herrn von Weingarten und des Herr» von Sonnenberg soll Zürich einen Tag ansehen und die Parteien gütlich oder zu Recht zu verrichte» trachte». «>. Zürich soll in aller Eidgenossen Namen sich der Herreu von Sulz gegen den Herzog von Oesterreich bestmöglich annehmen, f. jeglicher Bote weiß wohl zu sagen, „ was Eren .uien allenthalb bcschechen sind", zx. Ebenso, daß die Bischöfe und Städte von Basel und Straßbnrg, auch die iv ?uscki«dls«mmlu»q Ii ISi Bown: Zürich Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. Wilhelm von Dießbach. tzucrrn. Hans ,ren, ^chultbeiß; Easpar von Hcrtcnstcin; Peter Tammann. Uri. Walter in der Gasse, Ammann; Jacob Arnold. Altammann Schwvz. Eonrad Jaeob, Altammann. Unterwaldcn. Rndolf zum Brunnen, Aiiiiiiau»; Heinrich Zeiger. Zug. Götschi Amß. GlaruS. Ammann Ebli. Frciburg. Jaeob Bugnict. «olotburn Eunzmann Bogt, Altschulthciß. ». Ten März lauf Mittcfasten > sollen die Boten zu Zürich sein, um den Bischof von Metz ' » Herzog Marimilians wegen anznbören I». Herr Bertrand de Brossa, der Bete des Königs von F>a»k>eich, berichtet über den Erfolg seiner Sendung nach Mailand, in Betreff des Friedens und des GipmilatS, daß selbe nur unter folgenden Bedingungen daselbst angenommen werden wollen: ») Hin» 'üblich der Zollfrcibeiten: Alles Gut und alle Kaufmannswaare, so in der Eidgenossen tzanden und Gebieten erzeugt oder daselbst verarbeitet werden, sind von allen Zöllen und Dazien beim Ein- und 5l> Februar 1480. Ausgang im Hcrzogthnm Mailand vom Stadtgraben von Mailand an bis zu den Mandern der Eidgenossen über Land und Wasser an nachgemeldetcn Zollstättcn frei, als: Eomo, Bcllcnz, Lnggarus, Eleven, Arona, Lanis, Varcsc, Gallerata, Lugano, Domo d'Ossola, Vcltliu n, s. w. Gleiche Befreiung genießen von Eidgenossen im mailändischcn Gebiet gckanste Waarcn. Desgleichen sind die von Eidgenossen cingc führten Pferde, welchen Ursprungs sie seien, zollfrei. Alle diese Befreiungen aber erstrecken sich nicht innert den Burggrabcn der Stadt Mailand. 2) Der Artikel 1 l des Friedensvertrags soll ins zehnte Eapitcl gezogen werden und die unbedingte Fassung erhalten, daß der Kläger dem Schuldner vor seinen ordcnl liehen Richter zu folgen habe. 2) Dem Eapitcl, welches über den Rechtsgang bei Streitigkeiten zwischen Mailand und den Eidgenossen handelt, wünsche man eine etwas veränderte Fassung zu geben. 4) Die 25,000 Gulden sollen zur Hälfte auf 25. Juni (St. Johann Baptist), zur Hälfte auf Weihnachten zu Lyon bezahlt werden. Der König von Frankreich oder Andere werden dafür Sicherheit leisten. Der französische Bote erklärt, daß dem Fortgang der Friedcnsnntcrhandlnng durch mancherlei Reden großer Eintrag gcthan worden sei. Auch meldet er, er wisse sicher, daß der Bischof von Chnr und der graue Bund mit Mailand bereits einen Frieden geschlossen haben, wodurch sie verheißen, an keinem Krieg der Eidgenossen gegen Mailand Thcil zu nehmen, noch selben den Dnrchpaß zu gestatte». Ferner bemerkt der französische Bote, daß, wenn der vorgeschlagene Friede angenommen würde, auch dem Begehren Uris entsprochen werden soll. Alles dieses wollen der Eidgenossen Boten heimbringen und auf nächstem Tag zu Lneern an der Pfaffenfastnacht (12. Februar) sich darüber erklären. Sic dringen indessen darauf, daß Uri durch Urkunden des Papstes, der Herzoge und des Domeapitels zu Mailand förmlich in den Besitz des Livinerthals ein gesetzt werde; jetzt, meinen sie, sei die beste Zeit noch etwas zu erhalten, der Znstand des mailändischcn Regiments lasse eine baldige Veränderung erwarten und fernere Kriege nach dieser Gegend hin seien den Eidgenossen ungelegen. «. Heimbringen, ob man die zu Grandson eroberten elfenbeinernen Tafeln, die zu Lneern liegen, dem königlich französischen Hauptmann schenken wolle. «»<>. Luoern. 14. Februar >>>,. StnatSorchiv Lncern: Succrncrabschicdcsammlung. ». NU, Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. Bartholomäus Hnbcr, Venncr. Lneern. Hans Ferr, Schultheiß; Caspar von Hertcnstcin, Ritter; Peter Tammann. Uri. Walter in der Gasse, Ammann; Johannes Vürglcr. Schwhz. Ennrad Jacob, Altammann. Unter walden. Rudolf zum Brunnen, Ammann; Heinrich Zelgcr. Zug. Heinrich Frei. Glarus. Ammann Ebli. Frciburg. Jacob Bugniet. Solothurn. Cunrad Vogt, Altschultheiß. »». Alle Boten haben Vollmacht, den Frieden und die Eapitcl mit Mailand unter Aufnahme der im letzten Abschied verzeichneten Abändcrungspnnkte abzuschließen; die Bezahlung der 25,000 Gulden soll jedoch in rheinischem Gold zu Lucern ohne weitere Kosten der Eidgenossen erfolgen und durch den König von Frankreich oder durch inländische Bürgen versichert werden. Denen von Uri sollen eigene Verschrci- bnngen über die ihnen insbesondere zugestandenen Punkte ausgestellt und die 400 Ducaten au Vogt Kctzi vou Schwhz sollen mit den 25,000 Gulden bezahlt werden. Alles das haben die königlichen Boten zngc Februar 148t). sagt; sie haben auch in des Königs von Frankreich und ihrem eigenen Namen verschrieben, das Geld nach Lucern zu währen. Man soll ihnen daber die Abrede, wie sie beute geschehen, schriftlich zustellen, damit das Instrument in Mailand aufgerichtet und besiegelt werde. Sobald dieses geschehen, soll die Urkunde nebst den Brieten für Uri, der Investitur, der Absolution nnd der andern Sachen halben, herans- geschickt werden und wollen die Eidgenossen ihrerseits dem Herzog ihren besiegelten Brief hineinsenden. I». Hans von Toggenburg bewirbt sich für den Markgrafen von Brandenburg um ein Bünduiß mit den Eidgenossen und bat auch vom Grafen Hugo von Montfort Auftrag zu bewirken, daß sie mit dem Herzog Marimilian in Riedcrburgund eine Verbindung eingehen. Antwort: Man wolle zur Zeit über diese Begehren nicht eintreten. «?. Uri und andere Städte und Länder, die in der mailändischen Richtung begriffen sind, sollen, sobald die erste Zahlung anlangt, die Schreiber von Lucern für ihre Mühe ent schädigen. «I. Die Boten des Königs von Frankreich verlangen im Auftrag ihres Herrn, der durch die Vermittlung des mailändischen Streites seine Freundschaft den Eidgenossen so sehr bewiesen, daß man ihm endlich Hülfe leiste und über die Knechte, welche schon jetzt in seinem Dienste stehen, ihm die vertragsgemäß versprochenen Gült» Söldner stelle. Gr wolle diese Stellung zwar nicht gerade erzwingen, da er auf seine freundschaftlichen Beziehungen zu den Eidgenossen den größten Werth lege, erwarte aber, daß sie den Verträgen Genüge leisten werden. Falls man ihm die lilXtt) nicht geben wolle, so soll man doch wenigstens Freiwilligen gestatten, ihm zuzulaufen und von jedem Ort einen redlichen, freiwilligen Hauptmann über selbe setzen; den Sold wolle er zum Voraus zahlen; auch möchte mau die Antwort nicht verschieben, bis die Verträge mit Mailand ausgewechselt seien. Zur Behandlung dieses Geschäftes wird Dag angesetzt nach Zürich auf Sonntag nach der alten Fastnacht l27 Februar). «». Zur Ersparuug von Kosten wird erkennt, der Friedcbrief mit Mailand soll ohne Beobachtung der Rangordnung von jedem Ort besiegelt werden, sobald er zu ihm komme, f. Auf dem Tag zu Lucern soll mau sich bcratbcn, wie man den französischen Boten für die FriedenSiinterhandlung mit Mailand beschenken wolle. Lud wig Seiler von Lucern verantwortet sich über die ihm zur Last gelegten Reden und Umtriebe zur Ver Hinderung des Friedensschlusses; den Empfang von ><><)<) Duralen stellt er durchaus in Abrede. Man will seine Verantwortung heimbringen. «I. Zürich. 27. Februar <»»f Vcrn Allgemeine ctdqenl'sfische Abschieds tt ». Den Boten des Königs von Frankreich wird auf ihre im letzten Abschied enthaltenen Begehren geantwortet, daß man dem König Knechte zulaufen lassen wolle, wenn der Bericht mit Mailand aufgerichtet nnd in uusern Haudeu sei; der Sold für die Knechte soll »ach Maßgabe der Verständigung zwischen dem König und den Eidgenossen in einer der drei Städte Zürich, Bern oder Lucern bezahlt werden Dafür ist den Boten des Königs ein Brief gegeben mit der Stadt Zürich Siegel auf Freitag vor dem Sonntag Oculi t.'t. März > datirt I». Der Bischof von Metz, der in Pilgers Weise dieser Tage auf einer Fahrt nach Einsiedeln durch Zürich gekommen, bringt an, er habe vernommen, daß auf diesem Tage allerlei Werbung vor sich gegangen sei, die seinem Herrn, Herzog Marimilian, und deutscher Ration zum Schaden gereichen würde; er bittet daher, daß die Eidgenossen ihre Antwort auf solche Werbung bis zn 8 Februar 1480. dem Tage, welcher nach seinem Begehren dem Herzog auf den Sonntag Lätarc zu Mittelasien <10. März, gesetzt ist, verschieben möchten; der Herzog sei mcbr als irgendwer geneigt, den Eidgenossen Freund schaft zu erweisen. Das soll jeder Bote heimbringen, damit man auf den Tag Lätarc zn Zürich besser zu antworten wisse. «. Auf Mittwoch vor dem Palmtag (22. März ) sollen Zürich, Lnccrn. Schwhz, Untcrwalden, Zug und Glarus einerseits, Bern anderseits ihre Boten zu Acsch haben, um die Streitig leiten wegen deö Hallwhlcrsccs wo möglich in Güte auszumachen, wo nicht, weiter zu handeln, wie davon geredet ist. «I. Die von Villmcrgen melden, cS habe bei ihnen der Hagel geschlagen, deshalb habe der Abt von Muri ihnen am Zehnten bei 00 Stück nachgelassen, sie suchen nun um Fürsprache bei den Frauen von Königsfeldcn und andern, denen sie Zehnten zn geben haben, nach, damit diese gleiches thuu. Dazu erhalten die Voten, so nach Acsch kommen werden, Vollmacht. Einer Botschaft von Mem mingcn, welche gegen einen Verlänmder klagt, wird gestattet, denselben, so sie ihn in der Eidgenossenschaft finde, mit Recht anzufallen, f. Ans den heiligen Pfingstabcnd (20. Mai) soll jedes Ort seine» Boten, der jetzt zu Zürich in der Sache zwischen Abt und Stadt St. Gallen gesessen ist, zu Whl haben, damit selbe von da nach St. Gallen reiten, um, wenn sie die Parteien nicht gütlich vertragen können, über die Streitpunkte Recht zu sprechen, da die Parteien sich auf die Boten der vm Orte veranlasset haben. <»2. Zürich. I ohne Monat und Tag (kude Februar vder Anfangs Marz). Staatsarchiv L»c-r»: Allgemeine Abschiede. ll.MI. tt. Da durch Aussagen des zn Baden wegen Gefangennahme und Btschätzung des Kirchhcrrn von Fraucnfcld schon lange festgehaltenen ManncS Herr Hugo von Laudenberg der Thcilnahme an jenem Unternehmen verdächtig geworden, so war beschlossen worden, auch diesen gefangen zn setzen. Davon ist man jedoch zurückgekommen und hat beschlossen, Zürich soll, wenn nächstens ein Tag gehalten werde, solchen dem Laudenberg verkünden, damit er seine Verantwortung da führen könne. Ob er erscheine oder nicht, sollen die Boten Gewalt haben, seinetwegen und des Gefangenen halben das Angemessene zn be schließen. Da Uri, Unterwaldcn und Zug auf diesem Tag zu Zürich nicht vertreten sind, so soll Lnccrn an Unterwaldcn , Schwvz an Uri, Zürich an Zug die dicsfälligc Mitthcilung machen. I». Auf nächstem Tag soll mail sich bcrathcn, wie der gänzlichen Zerrüttung der Occonomie im Gotteshaus Wettingen vorgcbogen werden könne. «. Da zn Lnccrn den Grafen von Montfort am einen und denen von Buchhorn am andern Theil ein gütlicher Tag nach Zürich gesetzt worden ist, wo aber nur die Boten der lesttern erschienen sind, so hat man diese angehört und nach ihrem Vortrag erachtet, es sei ihnen von den Grafeil von Montfort Unrecht geschehen und soll ihnen, als getreuen Anhängern der Eidgenossen, das Beste ge thau werden. «I. Die Boten von Basel, die auf diesen Tag nach Zürich geschickt sind, melden, daß ihre Herrn und Obern einige von denjenigen, die sie wegen Münzvergchcn gefangen, strafbar gefunden haben und auch strafen werden. «. Auf Montag nach Mittefasten (10. März) soll man mit Vollmacht zu Ragaz sein, „von der manzncht vnd ander fachen wegen, so da ze tundc sind". Die am heutigen Tag abwesenden Orte sollen auch eingeladen werdeil. Zu ». Beilage zu diesem Abschied! <0» Blatt betitelt „Difi ist der Abscheid, wie die Eidgmvpenboteu vff dem Zag zu Gndc Februar ober Anfangs März l l8t>. 5!» Lucern vnsern lieben Eidgcnvßen betten von Bern vnd Veen von Dießbach den gesanstnen Herrn von Ghemen verwllliget band, in die Stadt Bern zu füren als dz hienach mit mer Worten geschriben stat." Bern soll die Eidgenossen vertrösten, für allen Schaden, der ihnen aus dieser Uebergabc erwachsen könnte, es soll den Herrn von Gbemen, der unmittelbar dörtigem Schultheiß und Natt, zugeführt wird, weder lhürmen noch pflöken, sondern in anständiger (ücsangcnschast halten, auch ihn ohne der Eidgenossen Wissen nicht zu einem Vergleich mit denen von Dießbach nöthigcn, sondern wenn sie nicht in Güte verglichen werden können, so sollen ste in Anwesenheit der eidgenössischen Boten von Bern berechtigt werden, Herr EosmuS vom Steg soll bei genanntem Herrn von «Meinen sein und ibm mit Ratb an die Hand gehen, Zürich. 12. Marz <»nL-i-..> ?»ai>««aeet,iv Bern Allqemein« eidgenössisch« Abschiede Ii N? Der Bischof von Metz und seine Mitgcsandten ballen im Namen des Herzogs Maximilian von Oesterreich und Burgund einen weitläufigen Bortrag. Der Prinz von Oranicn, ihr»' Herrn Statthalter in Burgund, habe im vergangenen Sommer eine Kriegsrüstung betrieben; da seien etliche der Unsrigen zu ihm nach Basel gekommen, und haben ihm zu erkennen gegeben, ste könnten nicht gestatten, daß aus ihren Gebieten Volk wider den König von Frankreich geworben werde; als Liebhaber des Friedens und der Gerechtigkeit seien sie aber bereitwillig, zu vermitteln. Solches Anerbieten habe der Prinz nicht abgeschlagen, und in Folge dessen haben etliche der Unsrigen einen Gntwurf schriftlich aufgesetzt, den der Prinz seinen, Herrn übersendet habe. Darauf habe dieser an den alten und neuen Bund einen Brief geschrieben, worin er unter Bezugnahme auf jenen BcrmittlungSantrag und unter BorauSsctzung, daß auf den Iii. Januar eine Tagleistung zu Zürich gehalten werde, meldete, daß er seine Gesandtschaft dahin abgefertigt habe. Da er aber nachmalen erfahren, daß jene Tagleistung nicht stattfinde, so habe er, um seine Botschaft nicht vergeblich abgefertigt zu haben, begehrt, daß ihr nach Basel ein anderer Tag verkündet werde. Dieser Tag sei nun auf heute vom Rath zu Basel der Botschaft hieher nach Zürich verkündet worden. Hier versichert nun der Bischof von Metz, der Herzog sei als ein christlicher Fürst stets zum Frieden geneigt und insonderheit jetzt, wo es sich um das Interesse des heiligen Reiches deutscher Nation und um den Widerstand gegen die Türken handle; deshalb habe er in vergangener Zeil einen einjährigen Stillstand eingegangen, damit eher ein Friede crzweckt werden könne, i5s erwarte daher der Herzog, der durch seine Heirath ansehnliche, dem Reiche lang vorenthaltene Landschaften au dasselbe zurückgebracht habe, daß die Glieder des alten und neuen Bundes, die sämmtlich auch Glieder des Reiches seien, dem Köllig von Frankreich gegenüber eine dem Reiche zuträgliche Bermitllung bewirken werden Sollte aber eine solche nicht zu Stande gebracht werden können, so sei er Willens, mit Gottes Hülfe sein Recht mit den Waffen zu schützen I». Die Boten der nieder» Bereinigung bringen an, da dieser Bund zum Lobe Gottes »nd zu Aufrechthaltung deutscher Nation gegen Fremde, insbesondere gegen Herzog Karl sel, von Burgund, gestiftet worden, so sollte Alles, was den obcrn Bund anliege, auch den Niedern anliegen und umgekehrt. >kun habe aber der König von Frankreich Obcrburgund der Niedern Bereinigung zum Schaden an sich gezogen und namentlich sich unterstanden, xtliche Städte und Schlösser, die Herzog Ligmund von Oesterdeich mit der genannten Bereinigung vor dem burgundischcn Bericht dem König zu Gefallen erobert, zu ^nicn Händen zu nehmen, dazu etliche gefangen und gebrandschatzt, sei auch dem Abt von Luders in seine März <480, Dörfer eingefallen und behaupte gegenüber den ihm gemachten Vorstellungen, diesfalls in seinem Rechte zu sein. Ferner habe der König von Frankreich, als er sich dem bnrgundischcn Lande genähert, mit dem Herzog von Lothringen ein Bündnis! gemacht, worin dieser die niedere Vereinigung vorbehalten habe; nachdem er aber Oberbnrgnnd erobert, habe er vom Herzog verlangt, diesen Vorbehalt abzuthnn, und als der Herzog sich dessen weigerte, seine Ungnade auf ihn fallen lassen, sich seinen Ländern feindlich genäherteinige seiner Herrschaften eingenommen und gcbrandschatzt, und Drohungen fallen lassen, deren Ausführung nur durch Vermittlung der Eidgenossen abgewendet worden seien; auch habe er Kauflcutc zu Nancy niedergeworfen. Der Herzog von Lothringen habe vom König verlangt, das! er ihm, als dem rechten Erben, daö Land Bar übergebe, und habe dafür ihm die Stadt und Probstci zu Bar auf einige Jahre überlassen müssen, welche der König sodann gezwungen, ihm ohne allen Vorbehalt zu schwören. Damit nicht zufrieden, habe der König von Frankreich den Antheil der Königin von England am Hcrzog- thnm Lothringen gefordert, wiewohl sie darauf bei ihrer Heirath verzichtet, und habe auf erfolgten Abschlag in dcö Herzogs Abwesenheit seine Mutter vor daS Parlament zu Paris citirt, ungeachtet Lothringen zum Reiche und nicht zur Krone Frankreich gehöre. Endlich habe der König den Herrn von Man in die Grasschaft Provence „ gemischct", die doch dem Herzog von Lothringen als dem rechten Erben zugehöre. Da mit allem diesem der König sich noch nicht begnügte und einer deshalb an ihn geschickten Botschaft dcö Herzogs kein Gehör schenkte, so habe letzterer sich über Meer zu seinem Großvater, dem König von Cicily (Sieilicn), begeben, aber auch eine Botschaft von diesem sei nach langem schnöde abgefertigt worden, mit Bedeuten, der Herzog sei wider Gelübde und Pflicht königlicher Majestät widerwärtig und das Herzog thum Bar sei ein Erbe der Krone Frankreich, Wclschncnenbnrg und andere Orte seien französische Lehen, die der Herzog nicht empfangen habe, und der Königin von England müsse ihr Antheil vom Hcrzogthnm Lothringen eingebracht werden, er wolle sich mit Herzog Ma.rimilian richten, das Land des Herzogs von Lothringen zu seinen Händen nehmen und diesem das Haupt abschlagen lasten. Im Weckern habe der König von Frankreich Graf Heinrichen von Württemberg jcinc Aemtcr „Fernal, Pessenant und GeringS" überfallen und ihm über llXX) Franken Schaden zugefügt. Auf die Vorstellungen des Bundes und der Eidgenossen habe der König bloß geantwortet, er wolle Mümpclgard, Clcrval und dieselben Ortschaften haben. Endlich seien dein König etwa lilllll) eidgenössische Knechte zugelaufen und noch mehrere seien Willens cö zu thnn. Da es nun nothwcndig werde, dem König Widerstand zn thun, jo bittet die niedere Vereinigung die Eidgenossen, dafür zu sorgen, daß dem König keine Knechte mehr zulaufen, und über Haupt nach Inhalt der Verständigung zur Hülfe bereit zn sein, falls sie derselben gegen den König bedürfe, da auch sie stets getreulich zn den Eidgenossen gestanden sei, «. Die Boten von Frankreicb antworten: i) Bezüglich der Klagen des Herzogs von Oesterreich, dieselben wären füglichcr unterblieben, da der König dem Herzog nur Gutes gethan, namentlich ihn mit den Eidgenossen verrichtet habe, ES sei aber der König aus des Herzogs Städten und Schlössern geschädigt worden mit Zulassung anderer der Vereinigung Zugewandter, wie er bereits durch Clanö Stoß den Eidgenossen gemeldet habe. Wenn die Eidgenossen nicht ihre Vermittlung hätten eintreten lassen, so würde er, der König, darauf Weiteres vorgenommen haben, v) Bezüglich der Klagen betreffend den Herzog von Lothringen: Es sei dem Land kein Schaden zugefügt worden, das Hcrzogthnm Bar aber sei.Lehen der Krone Frankreich, weshalb er dasselbe mit Willen des Königs von Sieilicn „mit etlichem versehen," auch die Städte und Gegenden daselbst gegen feindliche Ueberfallc gefestigt habe. Der Herzog habe in Frankreich mehr mütterliches Erbe, März l als Lothringen wcrth sei; hatte der Heilig gegen den Herzog feindlich handeln wollen, so würde er ihm dieses genommeil haben Gegenüber der Beschuldigung, als wollte der König dem Herzog, sofern er ihn in seine Gewalt bekäme, das Haupt abschlagen lassen, bemerken sie, es sei vor Kurzem ein lothringischer Bote mit ihnen in der Herberge gewesen, der ihnen versichert habe, der Kenig und der Herzog seien „wohl ei»S", Wegen Württemberg zweifeln die Boten nicht, daß der König die Bermittlung der (Eidgenossen annehmen werde. «I. Die Boten der Niedern Bereinigung bitten hierauf, ihren vorhin- angcbrachten Beschwerden Glanben beizumessen, die nach Frankreich gelaufenen Knechte heimzumahnen und keine mehr fort zu lasse», denn sie gedenken, sich gegen die Angriffe des Königs zur Wehr zu stellen und hoffen, die Eidgenossen werden sst nicht verlassen. «»» Dem Bischof von Meß, wie der Niedern Bereinigung wird hierauf von der Eidgenossen Boten geantwortet, man wolle ihre Anbringen, ebenso das Gesuch der Knechte wegen an die Herrn und Obern bringen und darüber Antwort geben auf einem folgenden Tage, der angesetzt wird nach Zürich auf den Sonntag Quastmodo llt April) zu Nacht an der Herbcrg zu sein « i. Raqa tz. lZ. März (Montag nach MiNtfaiNni Dic Acten scblcn. Sichc » i>ii»nn«ral>sn Boten: Zürich Hans Tachklsbofer. Bern Peter von Wabern, Nitter. bneern. Hans Ferr, Sctniltbeiß; ((aspar von Hertenstrin, Nitter; Peter Tammann; Ulrich Beiß. U ri. Walter in der Gasse; Jacob Arnold, Ammann. Schwhz. Ammann Jacob. U n t erw a lde n. Ammann Ziniinermanii; Heinrich Zeiger. Zug. Der innge HaSler. GlarnS. Ammann Kuchlh. Freibürg. Iaeob Bugniel. Solo- ihurn. Hans Stölli. Der von Nüsegg sucht im Namen der Fürsten von Oesterreich nm Aushändigung der ihnen ange hörigen, allfällig noch zu Baden liegenden Urkunden und Negister nach, die in Gemäßheit der ewigen Nichtnng heranSzngebe» sind. Antwort: Auf dem Tag z» Bade» wolle man darüber Antwort geben. I». Peter Bruiinenstein, Probst zu pncern, von Nom zurückgekehrt, übergibt die Urkunde der mit dem Papst geschlossenen Bereinigung, nebst den Breden desselben, und erzählt, wie viele (?bre »nd Beschenknng 'hm zu Nom widerfahren sei; der heilige Bater habe aste Orte der (»idgenossenschaft und andere mit großen Freiheiten und Ablässen begnadet »nd wenig oder nichts dafür genommen; dagegen überbinde er den (Eidgenossen, den Schreibern, welche de» Brief der Bereinigung anfgerjchtet, ihren Hohn zn geben. Beschlosten, daß dieses auf dem nächsten Tag zn dneern geschehen soll. Jedes Ort soll seinen Kauf- leutcn, dic nach pamparten handeln, einschärfen, daß sie sich da ordentlich halten; denn man will sich ihrer nicht aiinehmen, wenn sie sich in Streitigkeiten verwickeln, «l. Graf Oswald von Thicrstcin war dem Hans Kiser von Untcrwalden aus einem betädigten Necht gegangen, weswegen letzterer nun bittet, dessen 02 März 1480. Leib und Gut angreifen zu dürfen. Das wird ihm abgeschlagen; beide Parteien werden neuerdings vorgeladen auf den Tag zu Zürich, der nach der Osterwochc stattfindcu soll. Dem Dcchaut von Basel wird eine Empfehlung nach Rom bewilligt, ebenso dem Stör und Andern. K. Jeder Bote weis; zu berichten über den Inhalt dcö FriedcnöinstrumentS (Beilage 8) und der an die Herzogin von Mailand ausgestellten Quittung. N» Den in der Lombardei beraubten Gesellen wird zugesagt, daß man sich für sie verwenden werde. I». Auf die am letzten Tag zu Zürich vorgebrachten Klagen des Bischofs von Metz, der Niedern Vereinigung und der Räthc von Lothringen gegen den König von Frankreich, antworten nun hcnte die französischen Boten folgendermaßen: ES seien jene Klagen erdichtet, um die Eintracht zwischen den Eidgenossen und dem König zu stören; Herzog Maximilian habe den zwischen ihm und Frankreich bestehenden Frieden gebrochen und den König, der gern die Vermittlung der Eidgenossen hätte eintreten lassen, zur Gegenwehr gezwungen, worauf dieser die Kronlchcn, welche der erschlagene Herzog Earl von Burgund mit Gewalt inne hatte, ohne sie empfangen zu haben, wieder zur Krone gezogen, doch selbe aus Friedensliebe dem Herzog Maximilian übergeben wollen. Dieser habe sich stolz geweigert, sie als Lehen zu empfangen, und keinen Frieden mit dem König macheu wollen, außer es gebe ihm dieser eine Million Goldes; gcgcn- theils habe er den Herzog Sigmund und andere Fürsten und Städte, wie auch die niedere Vereinigung gegen ihn aufgereizt. Alle diese haben den König an Land und Leuten bedeutend beschädigt, seine Feinde, den Prinzen von Oranien und andere, enthalten, die Vermittlung der Eidgenossen verachtet. Gerne wolle er, der König, dem Herzog Sigmund die verfallene Pension und anderes bezahlen, sofern nur letzterer seinen Pflichten gegen ihn nachlebe und seinen Feinden keinen Dnrchpaß gestatte; auch der Niedern Vereinigung wolle er unter letzterer Bedingung verzeihen. In Betreff der Klage von Württemberg und vom Abt zu LudreS mögen die Eidgenossen selbst untersuchen, wer Recht habe, und dabei nicht vergessen, daß der König der Angegriffene sei. Ueber die Klage des Herzogs von Lothringen in Betreff der Wegnahme einiger Städte im Herzogthum Bar und in der Provence, sei zu bemerken, daß selbe nicht dem Herzog, sondern dem König von Sieilien gehörten und vom König als Kronlchcn auf Bitte der Untcrthancn in Schirmesweise eingezogen worden seien, das Eigcnthum daran sei streitig, der König müsse dem Recht seinen Lauf lassen. Wollte er den Herzog von Lothringen beeinträchtigen, so würde er dessen mütterliches Erbe angreifen, das in Frankreich liege. Er begehre aber das nicht. Daö Gerücht, als ob er den Herzog fangen wolle oder ihm ungnädig sei, sei falsch; gcgcnthcilö habe er ihm ja zur Zeit zur Eroberung von Rauch Geld vorgeschossen und Leib und Gut zu ihm gesetzt, als ob er sein Sohn wäre. Dagegen sollten die Eidgenossen sich erinnern, daß der Bischof von Metz in den Bnrgnnderkricgcn, namentlich vor Ranch ihr Feind gewesen und viele der Ihrigen getödtct habe; sie möchten sich daher durch falsche Vorgaben nicht vom König abwendig machen lassen u. s. w. Hierauf wird beschlossen, das alles heimzubringen und nach Ehre und zum Lob gemeiner Eidgenossenschaft darin zu handeln. I. Heimbringen die Verantwortung und das Rechtcrbicten des Johannes Schilling, Schreibers zu Luccru. <»<». Aesch. 22. Mitpz (Mittwoch vor dcm Patt»wg.> Zürich, Lucern, Schwhz, Untcrwaldcn, Zug, Glarus und Bern. Die Acten fehlen. Siehe >!1 »?. April l-tttt» <»7. Ohne Ortoanqabe. I lkl. Hl6 1k». Rpstl (IN der Wuchen »Iriiichenl den Tunnenc^Aen Ouasimede rnd Miicriiordia» T»aa»»ar«?,iv ^4üri«4H Allq,meine eidgenössische Abschiede l. 4? ^kaa»»aret,iv Bern Allgemeine eidgenössische Abschiede ?l»Z >» Die Räthc der Fürsten und Städte der Niedern Vereinigung sind auf diesem Tag erschienen und habe» sich beklagt, daß die Franzosen, nicht zufrieden, sie bis zu dem vorhin gehaltenen Tag geschädigt zu haben, auch seither ihnen etliche Schlösser und Städte eingenommen haben, insbesondere zuletzt hudrcS, das dem Herzog von Oesterreich gehöre, desgleichen haben sie auch dem Grafen Heinrich von Württemberg schaden getban. Das alles wurde der französischen Votschaft vorgehalten, die es nicht glauben wollte, docb den Rath gab, Boten hinzuschicken; auch sie wolle schreiben, daß gegen die Bereinigung mit Feind ieligkeiten innegehalten werde. Hierauf ordnen die Eidgenossen als Boten aus ihrer Mitte zu den französischen Hauptlcuten ab den Eonrad Schwend von Zürich, Easpar von Hertenstci» von hueer», beide Ritter, und Zacob Bugnict von Frciburg, mit der Aufforderung, wenn sie wider des Königs Znschreiben und seiner Boten Zusage der Niedern Bereinigung etwas abgenommen hätten, dasselbe zurückzugeben und die Bereinigung surderhiu ungeschädigt z» lasse», I». Heinrich Matter von Bern wird in gleicher Angelegenheit zum König von Frankreich gesendet, « . Der Niedern Bercinigung wird auf ihr früheres und jetziges Werben, daß man dem König von Frankreich keine Knechte zulaufen lasse» möchte, geantwortet, nachdem wir uns vor langer Zeit gegen ihn verschrieben haben, müssen wir ehrenhalber unscr Wort halten; dock, sei es nicht uiliere Meinung, daß dieses gegen das heilige Reich oder gegen sie geschehen soll. Wir haben nichts dagegen, daß sie sich gegen den König zur Wehr setze», nur sollen sie die Franzosen nicht angreifen, 'andern auf eigenem Boden erwarten, lind sofern sie der König da angreife, sollen sie darauf zählen, aß die Eidgenossen sie nicht verlassen, sonder» sich nach haut der bestehenden Berständniß halten werden, «I» Herzog Sigmunds Rätbe bringen das Begehren ihres Herrn an. die Eidgenossen möchten mit seinem Vetter, Herzog Marimilia», einem jnugen Fürsten deutscher Ration, der viele händer, die lange Zeit dem Reiche entfremdet waren, durch seine Heirath wieder an selbes gebracht, in eine ewige Berständniß treten, da der König von Frankreich, mit dem wir in Berständniß stehen, eine bedenkliche Stellung ein nehme und alt sei, und nach dessen Tod viele Aenderungcn eintreten könnten Der Herzog und seine Rätbe, sowie auch die niedere Bereinigung anerbieten ihre Mitwirkung dazu, « . Die Streitigkeiten um die Fischcrrechtc im Hallwvlersee werden von den Bote», die in der Woche nach dem Sonntag Quasi modogeniti in Zürich gewesen sind, folgendermaßen geregelt, Bern für sich und seine Burger, die von Hallwbl, erbietet sich zum eidgenössischen Recht, einem Schiedsgericht mit gleichein Zusatz, zwei von ihnen und zwei von alle» andern . 77. V» cer n. I^lUU, 17. Zllli «Montag vor Margai 2tan»»ar«t,i» e»-«rn knc-rn-rabschi-desammlunq II I««7. Boten: Zürich. HanS Waldmann, Ritter; Meister Widmcr. Bern. Heinrich Matter; Peter vom Stein, Ritter. Lucern. Hailö Ferr, Schultheiß; Hans Ruß; Riekaus Rizze. Uri. Werner Lusscr, Benncr. Schwhz. ssnnrad Jacob, Ammann; Ulrich Kchi. Unterwaldcn sslauS von Znben, Amman». Z"g Heini Albrccht. GlarnS. HanS Schübelbach. Freibürg. Jacob Bugniet. Solothurn. Hein mann Hagen, Schultheiß. ». Mailand klagt, der Graf Johann Peter von Monsar behandle die Leute daselbst nicht nach Bor schritt der Kapitel, sondern beschwere sie mit Gefängniß und Andern,. Ihm wird geschrieben, daß er den Uapiteln „gestrar" nachleben soll, widrigenfalls man ihn von der Wohlthat derselben ausschließen werde. An Mailand wird von diesem Schreiben Mittheilung gemacht I». Da Bremgarten auf dem Tag zu Baden seine Freibeitöbricfe nicht verlesen lassen wollte, so wurde erkennt, daß dieses auf dem nächsten 5ag zu Luceru geschehen soll, wobei alle Boten mit dicsfälligcn Bollmachtcu erscheinen werden. «. In der Streitsache zwischen dem trafen Oswald von Thierstein und HanS Kiser von Unterwaldcn wird erkennt, Solothurn soll den trafen veranlassen, entweder persönlich oder durch einen Bollmachtträger auf dem nächsten Zag zu erscheinen; alsdann wolle man sich der Sache annehmen, indessen sollen die Unter waldncr bis zu jenem Tag »ich aller Feindseligkeiten enthalten. «I. Die Boten des Königs von Frank- reich, Hx^ Antonius Lamcth, oberster Präsident des Parlaments zu Bordegal < Bordeaux) und Herr Bcrtrand de Brossa, bringen vor: Schon mehrmals habe der König die Erfüllung des im Bund mit den Eidgenossen enthaltenen Artikels in Betreff der Stellung von tiWl» Mann in seinen Sold verlangt; da " n mailändische Krieg durch seine Vermittlung nnn beendigt sei, so sei kein Grnnd der Zögernng mehr > banden; der König habe diese Söldner zu seinem Krieg gegen die Flamänder nöthig und habe seinen G'ten Auftrag ertbcilt, den ersten Monaissold zu Bern und Frciburg, den Sold für die zwei folgenden Monate an der (Grenze auszuzahlen Zürich, Bern, Luccrn, Freibnrg und Solothurn sind bevollmächtigt und wollen dem König entsprechen; Uri, Schwhz, Unterwaldcn, Zug und GlarnS dagegen behaupten, die Friedensverhandlung mit Mailand sei noch nicht als geschlossen zu betrachten, weil das Geld noch »'cht angelangt sei, sie versichern aber, daß sobald die Lache in Ordnung sei, ihre Obern das dem König gegebene Versprechen halten werden. Allgemein wird sodann beschlossen, den französischen Boten vorzustellen, man habe zwar die tss)W Mann zugesagt, da aber das Geld von Mailand noch nicht da, auch die klimme von l5,UW Gulden, die nach der burgundischen Richtung auf Ostern verfallen wäre, noch nicht bezahlt und für die Söldner von Zürich, Luccrn, Uri, Lchwvz, Unterwalden, GlarnS und Zng das Geld noch nicht an die Orte abgeliefert sei, wie es zu Zürich verheißen worden, so möchten sie sich gedulden, bis die Sache noch einmal vor den Obrigkeiten gewaltet habe. Die französischen Boten ant- w >ten: Der Friede mit Mailand sei z» allgemeiner Zufriedenheit abgeschlossen, für die Bezahlung des AichtnngSgeldS habe sich der König persönlich verbürgt, also könne von daher kein Grund zur Zögernng walten; die Gulden betreffend, werden selbe bezahlt, sobald sie zu Lyon gefordert werde», was 74' Juli 1480, bisher noch uicht geschehen sei. Der Sold der Hülfstruppen müsse nach dem Bund in Bern, Frciburg oder Lucern entrichtet werden, nun habe man selben nach Bern gebracht, wo der Werth des französischen Geldes am besten bekannt sei; wollen die Eidgenossen selbes nach dem französischen Wcrthc nehmen, so sei man bereit, es nach Lncern zn bringen. Alles das wollen der Eidgenossen Boten heimbringen nnd berathen, wie die französischen Schildkronen n. s. w, gcwcrthct werden sollen, damit der gemeine Mann beim Wechseln keinen Schaden leide. Da die französischen Boten für den ersten Monat 80 Plapparte mit Lilien für 1 rheinischen Gulden, das übrige aber in Frankreich mit 29 Plappartcn 1 Denier für 1 rheinischen Gulden zn zahlen verheißen, wie in Frankreich gebräuchlich, so wird beschlossen, das ebenfalls heimzubringen und zu Lucern dann diese Münzen gegen Fünfer nnd andere unsere Silbcrmünze aufzusetzen; doch wird bemerkt, daß nach dem BundcSbricf der Sold in rheinischen Gulden bezahlt werden müsse. was man dem König in der Vereinigung versprochen habe, doch erst, wenn das RichtungSgcld von Mailand befahlt und der Sold nach Maßgabe der Vereinigung erlegt sei, letzterer in einer Währung, daran man keinen Verlust erleide; dazu will Zürich eine allfälligc Schlußnabme nochmals heimbringen. Von den übrigen Orten fallen folgende Voten: Schwei »Die sind ietz mit dem Tode bekümbert". Dem Boten sei befohlen, die Sache nochmals heimzubringen, da man eine endliche Antwort jetzt nicht geben könne, es übrigens gerne sehen würde, wenn man mit Ebren sich von der Sache losmachen könnte, ttntcrwalden will thun, was gemeine Eidgenossen, wollte aber ebenfalls lieber, man wäre von der Lache frei, will zudem Versicherung, daß unsere Pente nicht über Meer gebraucht und bei allfälliger Roth des Vaterlandes nach Hause entlassen werden. Zug ist bereit, mit der übrigen Eidgenossen Knechten auch die scinigen ziehen zu lassen, sofern der König sein Versprechen halte und das mailändische Geld bezahlt sei, hält aber dafür, man sollte vorher noch eine Botschaft an den König schicken und versuchen, ihn mit dem Herzog Marimilian zu vergleichen. Glarus ha» seine Gemeinde, vor die solche wichtige Fragen gc bracht werden müssen, noch nicht versammelt, den Rätben aber wolle scheinen, es werde die Bezahlung des mailändischen Geldes gefährdend verzogen; durch Absendung von Söldnern zum König von Frankreich möchten die Eidgenossen vielleicht die ganze deutsche Ration wider sich aufbringen, auch gegen Solche handeln, mit welchen wir in Vereinigung stehen. Zudem sei in der Vereinigung mit Frankreich das beilige römische Reich vorbehalten; nun habe der Kaiser die Eidgenossen von des Reiches wegen abgemahnt, man glaube dieser Mahnung Gehorsam schuldig zu sein; doch was beschlossen werde, das wolle der Bote heimbringen nnd die Räthc und die Gemeinde darüber entscheiden lassen. Zu einer über diesen Gegen stand mit der französischen Botschaft gehaltenen Besprechung äußerte diese, sie hoffe, daß die Eidgenossen ihre Bemühungen in Betreff der mailändischen Zahlung anerkennen werden: l'^.5tM rheinische Gnldcn nebst den 2W Duralen für den Ketzi von Schwvz seien bereits nach Abletsch abgeliefert, wo man selbe gegen Quittung abholen möge; falls das Geld nicht da wäre, wolle sie in des Königs Ramcn die Zahlung leisten. Ferner sei die Absicht des Königs keineswegs, unsere Knechte gegen das heilige römische strich oder unsere Verbündeten zu gebrauchen; seine Vorsahren haben das beilige römische Reich zum 5 heil gestiftet, gemehrt, geachtet, die Grenzen zwischen demselben und der Krone Frankreich geordnet, der König, als der christlichste Fürst des heiligen Reiches, begehre selbes keineswegs zu beeinträchtigen Da gegen wolle er, da er Ricmandcn so viel Vertrauen schenke als den Eidgenossen, ihre Pente um seine eigene Person haben, sie nicht von einander trennen, ohne der Eidgenossen Willen keine Kriege unternehmen, ihre Pente nicht auf dem Meer brauchen, sie nach Hause ziehen lassen, wenn sie da nothwrndig leieu und in solchem Fall, wenn möglich, in eigener Person Hülfe bringen. In Betreff der MnnzwSb u»lg bemerkt die Botschaft, in Frankreich gelte der rheinische dulden Plapparte l Denier; da man "der die rheinischen Gulden selten finde, so wolle der König mit großem Verlust für einen rheinischen "'"lden Plapparte zahlen, deren einer in Bern oder Freiburg wohl lti Haller gelte und wäre dieses "' ch genug, so habe die Botschaft Auftrag, bescheidenen Forderungen zu entsprechen. lleberdieS babe der Konig für guten Empfang und gehörige Verpflegung der eidgenössischen Knechte bereits Vorsorge getroffen; daher erwarte man nicht längere Zögernng in Haltung der gegebenen Zusage. Antwort: Man " > llc das mailändische Geld nicht in Ablctsch abholen, sondern in pucern erwarten ; llri soll die Boten »>i! dem (ffeld sicher nach pucern geleiten; bei Ankunft des Geldes soll ein Tag angesetzt werden, auf reichem die Boten mit Vollmacht erscheinen nnd bchnfs beförderlicher Ausstellung der Quittung zugleich It>' Juli 148«. die Siegel ihrer Orte mitbringen werden. In Betreff der «««« Mann soll ans Do.nwrstag nach S« r Zuli> m ^'uccrn von allen Orten definitive Antwort gegeben werden, b.s dahin mögen d e framöstschcn Voten sich gedulden und jedenfalls sorgen, daß bis dahin das Geld von Mailand bezahl ei Ms diesen Bescheid beschweren sich die französischen Boten, das, man nun. nm d.c Sache zu vcr- j„ Ablctsch abholen wolle; sie anerbieten sich auf Kosten des Königs das Geld ?>"' Glissen nur damit kein fernerer Vorwand zur Verzögerung bleibe. Hierauf wird beschlossen. ! . v 1 tollen mit den französischen ihre Boten nach Bellenz senden, dort das Geld gegen eine unter v", ("ieael von Lnccrn ausgestellte Quittung in Empfang nehmen und auf den angesetzten Tag nach Lneern s"" Um dem Sold für die Hülfsvölker nach Luccrn und Zürich zn bringen, senden die königlichen Wremen Wagen nach Bern. I». Ans den Antrag halbjährlicher Bezahlung der französischen Penston v beicklosscu nicht einzutreten, sondern bei den vierteljährlichen Zahlungen nach Laut der Vereinigung ""verbleiben Nach Konstanz wird geschrieben, man erwarte baldige Antwort in Betreff der Lösung d^s 'bnrgaus; wenn es nicht früher möglich sei, so möchte man doch selbe unfern Boten, die ans Montag nack Lanrcntii (14 August) nach Konstanz kommen, mittheilen, v. Nachdem alle Orte sich anogc svrocken an der Herrschaft über Murtcn. Erlach. Grandcourt. Cudrefin, Grandson. Jougnc und Orbe Thcil haben zn wollen, wurde beschlossen, diese Sache aus nächstem Tag weiter zn besprechen. I'. Hc.m- br nacn ob man mit denen von Schaffhausen. Dicßenhofen und Stein reden soll, das; sie .n dem Kr.eg zwischen Württemberg und denen von Fricdingcn keiner Partei Vorschub leisten oder Durchpas, gestatten möchten. 7?>. Lncern. 2«. Jttli (Samstag nach Jacob,,. Ttaatoarchiv vuccr» Lucerncrabschi-dcsammlung. » 17Z. Roten- Zürich Hans Tachclshofcr. Znnftmcistcr. Bern. Wilhelm von Dießbach, Peter vom Stein. Nitter Lneern Hans Ferr. Schultheis,; Heinrich Haösurtcr; Hans Holdcrmeher; Konrad von Meggen; UlrickVeis; Uri Walter in der Gasse. Schwhz. Der Kolbli; Hans Jost. Untcrwaldcn. Hcinrick ZU^r Amn^nm' Zug. Hmn zc Hage. Glarus. Werner Nietler. Freiburg. Peter Pavillard. Solothurn. Hcmmann Hagen. Schulthcitz. »». Dem Gabriel Morasin wird Geleit gegeben. I». Hinsichtlich der «««« Söldner für den König von Frankreich erklärt Zürich seine Zustimmung unter der Bedingung, das, sie weder gegen das heilige römische Reich, noch gegen Jemanden, der mit den Eidgenossen in Vereinigung steht, noch auf dem Meer gebraucht, nicht von einander getrennt, im Fall man ihrer bedürfe, nach Hause gelassen werden, und das, der König den Sold so auszahle, das, sie darauf keinen Verlust erleiden. Um die Diöciplin zn erhalten, wolle zudem Zürich ihnen eine Ordnung mitgeben. Bern, Lucern, Uri. Freibnrg und Solothurn stimmen Zürich bei, alle jedoch unter der Voraussetzung, das, vor dem Abmarsch das Geld von Mailand anlange, Itri möchte zudem noch vorher den Streit zwischen dem König und Herzog Maximilian beizulegen trachten. Schwhz, Untcrwaldcn und Glarns dagegen stimmen noch nicht bei. zum Thcil weil sie wegen Pest und Wasscrn'oth verhindert gewesen, ihre Gemeinden zn besammcln, zum Thcil trauen sie dem König die Ab ficht zu, die Leute gegen das Reich und den verbündeten Herzog von Oesterreich zu gebrauchen und sie Juli I5K0. 77 mit schlechter Münze zu bezahlen; sie sind zudem mit den Resultaten des mailändischen Friedensschlusses nicht zufrieden. Die französische Botschaft gibt alle von Zürich gestellten Bedingungen zn, versichert, daß einmal in Frankreich der Sold in Gold bezahlt werden soll und daß die Leute, wenn cö gewünscht werde, zur Winterszeit nach Hause gehen können; dagegen bittet sie die letztgenannten drei Orte, sich von den übrigen nicht zu sönder», damit nicht des Königs Feinde durch unsere Zwietracht ermnthigt wurden. 4-a der König vor dem Winter die siamändische Sache zu Ende bringen möchte, auch schon ein ziemliches Heer beisammen habe, so bittet sie nm Beförderung. Darauf beschließen Zürich, Bern, Lucern, Uri, Zug, Frciburg und Solothurn, die drei Orte Schwvz, Unterwaldcn und GlaruS einzuladen, sich nicht von ihnen zu söndern; jedes Ort soll nach dem Abschied von Zürich seine Mannschaft bereit halten, nämlich Zürich tili)» Mann, Bern MW, Lucern KW, Uri 200, Schwvz 500, Untcrwalden 200, Zug 200, ^'laiuS 500, Freiburg 500, Solothurn .500, Appenzell 500, der Abt von St. Gallen MO, die Stadt OMllcn 50, Schasshausen 50, Rothweil 50, das ? Hurgau 200, Stadt und Grafschaft Baden >00, die freien Acmter MO, Bremgarten 50, Mellingen M, das Oberland MO. Dann soll man sich nach Freiwilligen umsehen, die Zahl der Meldungen in Schrift nehmen und selbe auf den Tag zu Lucern dringen, der Dienstag vor Laurcntii lk. August) daselbst gehalten werden soll. Daselbst wird man dann die «»<><)<> erfüllen und je nach der Zahl der Freiwilligen, die jedem Ort auferlegte Zahl mehren oder mindern. Man soll allenthalben die Leute mit Hauptlenten und Bcnnern und allem Rothdürftigcn ver 'ehkn; auch die, welche bereits in Frankreich sind, sollen unter diese Hauptlcnte gestellt werden. Allenthalben soll man bereit sein, auf Mittwoch nach Laurcntii tili. August) auszuziehen und sich zu Bern zu bereinigen. St. Gallen, GlarnS, Appenzell, Thurgau und Oberland empfangen den Sold zu Zürich, Uri, ^chwhz, Untcrwalden, Zug, Schaffhausen, Rotbwcil, Baden, die freien Acmter, Brcmgartc» und Mellingen zu Lucern. Inzwischen erwartet man daS Geld von Mailand, um welches abermals geschrieben ist. In betreff der Vermittlung des Kriegs zwischen dem König und dem Herzog Marimilian, um welche die Eidgenossen auf mehrcrn Tagen vom Herzog Sigmund von Oesterreich, vom Bischof zu Metz, von der Niedern Vereinigung und Andern angesprochen worden sind, wird auf dem gleichen Tag zu Lucern ein 'eschluß gefaßt werden. «I. Den österreichischen Boten, die wegen der Lache des Königs und Herzog MarimilianS von Ort zu Ort geritten sind, dem Doctor Mornowcr nämlich und Hansen Lanz, wird mit- sietbeilt, was wir dem König zugesagt und daß wir mit Zusendung der Knechte nicht mehr länger zögern ^iinen, dem Herzog von Oesterreich aber nichts desto minder leisten werden, was wir ihm schuldig sind, «»d von ihm nichts als Gutes erwarten. Zu I». Die Ausfoitcrunge» ,ur Stellung der h'ontingcnte ergingen unter diesem Datum. Missiv »n Slnwaichiv St. Mallen. bis». Züri ch. Z. August <2-msta« Si. c«n?-id«,a«> i?u,»rn Mlssi» „Ter Städte und Länder gemeiner Eidgenossenschaft Rätbe, so jez zu Zürich sind", schreiben an k»cent, es möchte den Heinrich Fcrr, ihren Mitgesellen, den es zum Hauptmann für den Zug nach Frankreich bestimmt, noch einige Tage bei ihnen lassen, da die Sachen, derentwegen sie versammelt seien, 78 August 1480. mchrentheils ihrem Abschluß sich nähern uud aus ciuer Unterbrechung leicht Unruhe zwischen den Parteien entstehen könnte. 81. Lncern. 0. Allflust (aus St. Lortnzcnabcnd). Staatsarchiv Luccrn^ Lucern-r-ibschiedcsammlung. N. 12N Staatsarchiv Bern: Allncm-inc Abschi-de. tt. IZZ. Boten: Zürich. Hans Tachclshofer, Zunftmeister. Bern. Peter voll Wabern, Ritter, lilleern. Hans Fcrr, Schultheiß; Heinrich Hasfurter; Caspar von Hertcnstcin; Peter Tammann; Ulrich Beiß, ttri. Walter in der Gasse; Hans Jmhof; Heinrich Temschi. Schwhz. Ammann Reding; Clinrad Jacob, Altammann. Unterwalden. Claus voil Zubcn, Ammann; Heinrich Zelger, Ammann. Zug. Der Zechender. Glarus. Ammann Ebli. Frcibnrg. Jacob Bugniet. Solothnru. Hcmmann Hagen, Schultheiß. Die von Ursern bitten um eine Beisteuer zur Herstellung der verfallenen Wege über den Gotthard. Ailf nächstem Tag will man Antwort geben. I». In Betreff der Abscndung von 6000 Mann in den französischen Dienst antworten die Orte Schwhz, Unterwalden, Zug und Glarus, welche auf letztem Tag sich den Cndcntscheid vorbehalten, folgendermaßen: Schwhz will dem König entsprechen nntcr der Bedingnng, daß das Soldguthabcn gesichert werde, daß die Verwundeten auf des Königs Kosteil geheilt und Kranken während ihrer Krankheit der Sold fortbczahlt werde; Obwalden stimmt nntcr den allseitig gemachten Vorbehalten dem bei, was gemeine Eidgenossen beschließen; Nidwaldcu verlangt, daß der König sich durch eine förmliche Urkunde zu den gestellten Bedingungen verpflichte; Zug wie Schwhz; Glarus will dem König weder Leute senden, noch zulaufen lassen aus den Gründen, die es schon auf frühcrn Tagen eröffnet hat, und glaubt diesen Entschluß mit Ehren wohl verantworten zu können. Die königlichen Boten, denen diese Bedingungen mitgethcilt wurden, anerboten sich, nicht nur die von Schwhz angebrachten Vorbehalte, sondern auch die auf vorigem Tage von Zürich gestellten Bedingungeil im Namen des Königs anzunehmen und in einer förmlichen Urkunde zu verbriefen. Hierauf wird geordnet, „ das In Namen Gottes Jederman die Sincn zurichten vnd den ncchsten gan Bern zuziechen sol, wie das im nechstcn Adscheid angescchen ist". Es soll auch jeglichem Ort die Formel des Eides, nach welcher die voil Luccrn im Feld schwören, abschriftlich mitgethcilt werden und alle Orte solleil die Ihrigen anhalten, ihren Hauptleuten diesen Eid im Feld zu schwören „vnd dz ouch durch alle Here vnd vudcr alleil Houpt- lüten eiil einiger frid sin sol vnd voil icderman geben werden, sobald man den crfordrct vnd wer den sriden verseil, oder mit Worten brichet, es she mit fluchen oder mit schelten, da sönd die Houptlüt gewalt hau, bi iren cidcn angcnds ze straffen an sincn ereil oder an stncm lib oder an sincm leben. Vnd wer den brichet mit den werken, dem sol man abslagen sin honpt, dötct aber icman den andern im sriden dcil setzt man als ein mörder vff ein Rat". Jedermann soll ziehen unter seiner Stadt oder seines Landes Fähnlein, wie das hergekommen, „doch dz icderman in sim vcnlh ein wiß Krüz mach, das sig gemeinen eidgcnosscn noch biöhar wol erschossen". «. Es wird beschlossen, an den König eine Botschaft zu sendcil, um zwischen ihm und Herzog Maximilian eine Vermittlung zu versuchen. Das Nähere darüber soll auf nächstem Tag zu Zürich festgesetzt werden. ,1. Den österreichischen Boteil wird auf ihre in frühern Abschieden enthaltenen Anbringen geantwortet, man höre gern die freundschaftlichen Erbictungen August l t80. 7 kt ihres Herrn und bcgebre nichts anderes als die Vereinigung an ihm zu halten, erwarte aber, daß auch cr es thne und namentlich die Verbriefung der Niedern Städte wegen nicht länger verzögere, was schon oft von ihm verlangt worden sei. Dann wird ihnen ferner eröffnet, man könne Ehren und Vertrags halber die Absendung der Mannschaft in den französischen Dienst nicht länger aufschieben, werde aber Alles anwenden, um den streit zwischen dem König und Herzog Maximilian zn vermitteln. « . Die meisten Orte ballen dafür, daß die l 2,500 Gulden von Mailand, nach Abzug der Kosten, nach den Leuten gcthcilt werden sollen. Da jedoch nicht alle Voten Vollmacht haben, so soll das weitere Dienstag nach ^t. BarthelomäuStag (20. August) zu Luerrn berathen werden. Auf diesen Zag soll jedes Ort angeben, wie viele Leute eS zu Bellcnz gehabt hat. f. Den Schreibern von Lueern, die während drei Jahren in den mailändilchcn Angelegenheiten viele Arbeit und gegen 100 Gulden Kosten gehabt, auch für Ausfertigung des päpstlichen BundeSbricfS, der sie 200 Gulden gekostet, nichts erhalten habe», wird verheißen, sie für Kosten und Arbeit zn entschädigen; vom Papst sollen sie nichts verlangen, da dafür den Orten Abläffc und andere Freiheiten zu Thcil geworden sind. Ebenso soll man die Forderung von lOO Dueatcn heimbringen, welche der Schulmeister von Uri für seine Arbeiten stellt, »x. Graf Oswald von Thierstcin wud eingeladen, gegen Hans Kiscr von Unterwalden zu einem Vermittlungsversuch auf dem Tag zu Lueern zu erscheinen. I». Dem französischen Voten, Vertrand de Brossa, wird für die FricdenSuntcr- bandlung mit Mailand ein Geschenk von lZO Gulden, dem ElauS Stoß ein solches von P> Gulden von Lein mailandischen Geld zuerkennt. I. Wenn auf dem Tag zu Zürich etwas nicht erledigt werden könnte, so soll eö auf den obbestimmten Tag zu Lucern gewiesen werden, k. Auf dem Zag zu Lueern soll auch tie Kostcnforderung berichtigt werde», welche Anton Scherer von Lueern und der Temschi von llri wegen Abholung des mailandischen Geldes zu Vellenz stellen. I. Bern und Unterwalden sollen die auf Ostern Z erfallene Rate von der französischen Pension zu Lyon abholen und nach Lueern bringen, i»». Ebenda soll man entscheiden über das Vegchren St. GallenS, ihm von dem Geld von der Waat gleichviel wie Leuen von Biel zukommen zu lassen, und über ihre Forderung von 80 Gulden von Fußach herrührend. k fcdlt im Sucernereremplur. (5 onsta »i z. I I Z. Allstttst (Sonni-g na» L.'ur«nt>>> Tic bei 7« genanntcn Voten der Orte Zürich, Uri, Schwvz, Unterwalden, Zug, GlaruS und des Herzogs Sigmund von Oesterreich. Vermittlungsversuch zwischen dem Bischof von Augsburg uud Abt Vielaus auf der einen, Lueern "»d Abt Wilhelm von Ottenbüren auf der andern Seite. Di« Acten fehlen. Siehe 7<><> Franken, die Herzog Niclausen selig hätten zukommen sollen; scchstcnö habe der König gesagt, er wolle den Grafen von Maus in dem Land Provence gegen den Herzog halten nnd schirmen; endlich habe der König mit Gewalt und ohne Recht die Stadt nnd Probstei Bar inne, welche von Rechtswegen der Königin von Sicilicn, des Herzogs Mutter, des Königs ältester Schwester, als rechtes Erbe zngchöre. Diese gegenseitigen Bcschwcrdcpnnkte thcilen die Sendboten des Herzogs von Lothringen den Eidgenossen als ihres Herrn guten Freunden nnd Bundesgenossen mit, mit der Bitte, sie möchten ihren Einfluß beim König dahin verwenden, daß der Herzog nnd seine Mutter bei dem Ihrigen bleiben nnd in den Besitz der Stadt nnd Probstei Bar wieder eingesetzt werden möchten. Hierauf antworten die eidgenössischen Boten, sie schicken gegenwärtig dem König Söldner mit der Bedingung, daß sie weder gegen das Reich, noch gegen die Vereinigung gebraucht werden; sie wollen gern ihren Hauptlentc» Befehl geben, sich in der Sache des Herzogs beim König zn verwenden. Zudem seien sie im Begriff, von allen Orten eine Botschaft an den König zu schicken, nm zwischen selbem nnd Herzog Maximilian den Frieden zu vermitteln; auch dieser wolleu sie die Sache des Herzogs in Auftrag geben. I». Hinsichtlich der Botschaft, die nach dem Abschied zu Luecrn an den König von Frankreich und den Herzog Maximilian geschickt werden soll, wird beschlossen, daß jedes Ort auf Samstag nach St. Bartholomäuötag nächsthin seinen Boten zu Bern haben soll, von wo dann dieselben zum König und zum Herzog reiten sollen. Die Fürsten, Herren und Städte der Niedern Vereinigung anerbieten sich zur Mitwirkung bei der Vermittlung- «. Die lothringischen Boten treten nochmals vor mit neuerdings erhaltenen Berichten über die fortschreitenden Unternehmungen der königlichen Hauptlentc im Lande Bar und verlangen, daß dem .Herzog, wenn er es begehren sollte, eine Botschaft von zwei oder drei Orten in aller Eidgenossen Ramcn an die königlichen Hauptlentc in seinen Kosten gegeben werden möchte, nm dieselben zum Stillstand zu vermögen, bis die Botschaft zum König gelange. Das wird ihnen zugesagt. «I. Hierauf erschienen Bote» deS Königs von Frankreich und begehren zu wissen, was die Räthc des Herzogs von Lothringen bezüglich des Königs angebracht hätten. Hierüber wird ihnen in Kürze Auskunft gegeben mit dem Beifügen, daß die Eidgenossen durch ihre Botschaft beim König versuchen wollen, die Sache zu vergleichen nnd daß August tck8l>. de» königlichen Hauptleutcn im Hände Bar schreiben werden, vor der Hand nichts weiter zu unternehmen Die königlichen Boten verheißen nach Begehren auch ihrerseits dasselbe zu thun, Hinsichtlich der Bermittlung zwischen dem König und dem Herzog Maximilian bemerken die französischen Boten, da der König den Eidgenossen bewilligt habe, einen gütlichen Stillstand zwischen den streitenden Parteien zu macben, um am Frieden zu arbeiten, der Bischof von Metz aber eine ähnliche Bollmacht vom Herzog nicht besessen habe; so sei es angemessen, daß die eidgenössischen Boten sich vorerst zum Herzog verfügen, »m von ihm das Gleiche zu erlangen, ansonst möchte die Sendung zum König unfruchtbar sein, vucern. Zl Hllgust iMMwach nach Bartholom»,» ?raa»«ar>I,iv Luc«?« ünrrrnerabschirdrfammlunq Ii >77, S»an»«ar^>i» V»rn «Ilgrmimr ridqrnosftschr Abschird, N «Zii Boten: Zürich. Hans Tachelshofer, Zunftmeister. Bern. Bartholomäus Hnber, Bcnner. h'icern. Heinrich HaSfurtcr, Altschultheiß; Peter Tammann U r i. Walter in der Gasse, Ammann; Bogt Temschi. Schwvz. Eunrad Zacob, Altammann tlnterwaldcn Claus von Zuben, Ammann. Zug. Ammann Schell G l a r u s. Bogt Blum Frciburg. Iaeob Bugniet S ol otbnrn. Hemmann Hagen, Schultheiß. »». huecrn und Schwvz haben aus Auftrag gemeiner Eidgenossen ihre Boten nach Muri geschickt, »i» zu bewirken, daß der Bruder des verstorbenen Abts nichts gegen das Gotteshaus vornehme, auch aus den sechs Orten sich nicht entferne, ehe er dem Kloster vor der Eidgenossen Boten oder da, wohin selbe ihn weise», z» Recht gestanden sei I». Zeder Bote soll heimbringen und seine Herren ernstlich er mahnen, daß man in gemeiner Eidgenossenschaft allenthalben Gott dem Allmächtigen zu hob, seiner wür digcn Mutter und dem ganzen himmlischen Heere zu Ehren und den ttnsrigcn, die jetzt in Frankreich sind, zu Trost etwas Gutes oder Gottesdienst nachthun soll, damit es ihnen im Felde und uns zu Hanse desto besser ergehe, auch damit der Krieg zwischen dem König und dem Herzog Maximilian durch Gottes Fürsorge desto eber verrichtet werde Q. Es wird beschlossen, denen von Urscrn nach ihrer Bitte etwas an die Herstellung der durch das Wasser beschädigten Wege und Brücken über den Gotthard zu schenken, wenn dir nächste Zahlung von Mailand kommt, da doch jene Straßesi zn unser Aller Gebrauch sind. Die französischen Blanken, welche Einige nicht annehme» wollten, werden zn Iii Haller gewcrtbet, da mau gesunden bat, daß die schlechtesten l t, andere tti Haller Gehalt haben « . hucern soll die Ouit tiing für die l.iGv» Gnldcn von Frankreich ausfertigen und von den Orten ohne Beobachtung der Rangfolge siegeln lassen t'. Bern und hucern sollen an die französischen Boten schreiben, daß sie die fehlenden lim» Duralen auszahlen. Freitag Unsrcr hieben Frauentag < vi. September > sollen hucern und Zug ihre Boten zu Zürich haben, um de» Erhard Howenbut, der da gefangen liegt, berechtigen zu helfen. I». Heimbringen wegen der W Gulden, die St Gallen fordert für den Wein, den die Eidgenossen zu ^ms getrunken, es aber bezahlt vabe l. Der Bote von Bern bat von dem mailändischen RichtnngSgcld Gulden l Ort erhalten. t» l. Vtincsabsä'itv «I. gm i?uccf„«rai'schi«d fl,I»i nichw von vn Borihtilun« t I 82 September 1480 «S. Zürich. (/Ml), i). September. (^antonöarchiv St. (Hallen . Druckeremplar Schiedsrichter der vill Orte: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter, Altburgcrmcister. Bern. Bartholomäus Hubcr, Vcnncr. Lnccrn. Heinrich Fcrr. Uri. Hans zum Brunnen, des Raths. Schwyz. Gilg Mcttler, des Raths. Untcrwaldcn. Heinrich Frunz, des Raths. Zug. Wilhelm Landes, des Raths. Glarns. Heinrich Landolt, dcö Raths. Diese Boten sprechen nach ausführlicher gegenseitiger Verhandlung der Parteien ihr Urthcil über die sechs und zwanzig Artikel dcö Compromisscs vom 5. November 147i>. Die Artikel wurden aber sowohl in ihrer Reihenfolge unter Einwilligung der streitenden Theilc im Verlauf der Verhandlung verändert, als auch ihrem Gehalte nach auf bereits durch frühere Sprüche entschiedene Gegenstände erweitert. Ferner kamen dazu Klagartikcl der Stadt St. Gallen, der Fälle und der Jurisdiction des Pfalzgcrichts wegen u. a. m. Am Ende erklären die Schiedsrichter, die durch die Natur der Sache gebotenen und von beiden Thcilcn bewilligten Abweichungen vom Compromisi oder Anlaschrief sollen der Ncchtsbcstän- digkcit desselben keinen Eintrag thun. Dieser Schiedspruch ist unter dem Namen des großen zürcherischen «ertragS unter Abt Ulrich vm, bekannt. Artikel XX dieses Vertrages lautet folgendermaßen «wegen dcs t'cinwandzoltö): „V»d vss dz alles, so erkennen wir bnS vnd sprechen! zu recht, dz vnser Ehdgcnosscn von St. Gallen von des Gozhus lüten, die in de» vicrzchnhundcrt sechzigisten und ander» Zar Gozhuslüt vnd dannzumal in dcS Goßhus Vantschaft gesessen sind vnd »och darin» sizcnt, von einem Stuk Anwant nit mcr ncmen sollen, denn «i Pfennig zc zoll vnd 3 Pfennig Malgclt, als von vnser» Vorder», der Gpdgnoschast potten hie vor gclütret ist, es so den» dz unser Ehdgenosscn von St. Gallen hiczwüschcnt und der Acchtmesi nechstkünftig vor vns oder andern , die vnser Herren vnd ober» dazu schikent vbcr die kundschast, so beid Teil diß StukS halb jeh für vnS ins recht gelegt fürbringen mögent, dz u»S old die zu recht bcdunke genug sin, dz der schillig Pfennig, der vss ein Stuk Linwant geflogen ist, von des GozhuS lü'tc» genomcn vnd geben worden in der Zit, da der Zoll in deS Gozhus Hände» gestanden sye vnd dz vnser Ggdgenosse» von St. Gallen den Zoll von andern dinge» von de» vorgcnanten GozhuSIüte» ouch »einen sollen, als zu der Zit, da der Zoll in des GozhuS Hände» gestanden ist." 8«. Luc er n. (/Ml), 17. September (S°nmag i>»»r 2-taatSarchiv Luccr»: Lucer»erabschiet>esan>mlung. N.I7K. Boten: Zürich (ein Brief). Bern (ein Brief). Lnccrn. von Hertenstcin Ritter Alt- schnlthciß; Peter von Meggen; Peter in der Gasse, dcö Raths. Uri. Ammann Lnsser ' Vogt Ehrlcr Schwvz. Ammann Jacob. Untcrwaldcn. Amman» von Einwil. Z »g. Schnürencr. Glarns «nicht angegeben). Freibürg (ein Brief). Solothurn. Schultheiß Vogt. Zürich eröffnet schriftlich, nach seiner Ansicht möge man die an den König und an Herzog Maximilian zur Vermittlung ihres Kriegs abgeordneten Boten reite,« lassen und selbe nicht zurückrufen Bern und Freibnrg schreiben, die Gestalt der Sache komme ihnen so vor, daß man die Boten wohl' Heim- berufen könnte. „Item die andern Ort alle bcdunkt. nachdem vnd sömlicher Bestand hindcr vns Eid- September lättl) genossen gemacht dz man vnö nit in den friden zc reden gönnen, snnder verachten; dz man dann die Betten wider ze 'kommen beschriben, so lang vnz daS man ficht, ob vnser Botschaft old Werbung frnchtbar slg oder nit, das wil man gütlich erwarten " I». Verhandlung dcö HowenbutS wegen. (Der Inhalt ist nicht angegeben.» 87. ? ucern. ?l). September <»>"^ n-»>r«-i>, S«aat«ar>I>t» i!»«enieri>ds»d«s!>mml»nq N ??!> Boten: Zürich. Meister Widmcr. bueern. Hans Nuß; Vielaus von Mcran. Ur> Ammann Vussc r; Vogt khrler. Schwhz. Der Vogt von Baden; Ketzi. Unterwalden. Ammann Zeiger. Zug Ammanil Schell. GlarnS. Vogt Tschudi. ». Erhard Howcnbut liegt in der Eidgenossen Namen zu Zürich gefangen. Zürich hat einen eag gesetzt auf nächsten Montag, wo vor ihrem Natb jeder, der Ansprachen an den Howenhut zu machen bäte, selbe verbringen möge. Die Boten beschließen, cS soll jedes Ort auf dem bestimmten Hag leine BelübaN zu Zürich haben, um mit denen von Zürich zu reden, daß sie nicht richten, indem die ^ache vo> gemeiuc Kidgenosscii gehöre und der Vogt von Baden Kläger sei. Wenn aber Zürich nichts destoweniger richten wolle, so sollen die Boten klagen. Niemand soll seine Boten auf diesen Tag zu Hause behalten, indem es eine wichtige Sache und der Kosten wohl Werth sei. Aull' Bern wird aufgefordert. feine Boten zu senden I». (5s wird beschlossen, das Landgericht im Thurgau zu lösen; daran soll jedes Ort .',(>«» Gulden zahlen; das Geld sollen jedes Ortes Boten auf Gallustag tili. Oktober) zu Frauenfkld haben, und dann nach Konstanz bringen; wolle (5onstanz das Geld nicht annehmen, so soll jedermann daheim berathen. wohin das Geld gelegt werden wolle. Die pösung soll vor sich gehen, wenn auch ein Ort nicht daran Theil nehmen wollte. Auf jeden Fall, selbst wenn Konstanz nicht will, sollen die Boten Vollmacht haben, das Gericht zu besetzen und nach Frauenfeld zu legen und denen im ?burgau zu verbiete», >» ZufnnN Konstanz gehorsam zu sein 88. Ohne Ortsangabe, ohne Mo nat n nb Tag cr> Gemeiner kidgenossen Boten so in Frankrich geritten sind V»r» ülllqemtint »Uq»nosiisihc VibschUt» » 15! »». „Wie vnd durch welich vrsach vnd gestallt man ab dem Nitt gen frankrich vnd standern vss diß Zit gewendt vnd was dem Künig zu vnser Herren vnd vnserm glimpf vnd entlad»,>ß geschriben, darumb zu Im ein eigner rbtcnder bott gesandt ist, weiß ein jeglicher Bote sinen Herren vnd Obern wol zu lüttern." I». kbenso wie der Herr von Tavoven seine Botschaft zu uns nach Gen' gesendet, uns freundlich daselbst empfangen, sein Haus uns empfohlen und insbesondere ersucht hat, ibm zu rathe» von der Walliser wegen, da der Friedensvertrag mit diesen im Anhang zugebe, mau möge daran aibei ten, daß der junge Fürst wieder zu dem Seinen, dessen er entwert sei, gelange. Wir haben gcaulnuitei, wir wollen diese Sache gern an unsere Obern bringen und zweifeln nicht an deren geneigtem Willen, l« ' 84 September 14ttt). alles zu thun, was zu Förderung der Sache dienen könne, „Datum zu Jänff vf Mauricii (22. September) anno lxxx°." «. „Es weiß ein iedcr Bott, wie vnö vnser bricff von Tschalon bcslosscn vild anc antwort wider gesandt ist". «I. In Betreff der vier Schlösser am Rhein und des Schwarzwalds, deren Ocffnnng nach dem Bericht mit Oesterreich hätte erfolgen sollen, aber noch immer nicht erfolgt ist, wollen die Boten ihren Obern vorschlagen, eine nochmalige Botschaft an den Herzog zu thun, um ihn zu bitten, dem Bericht Folge zu leisten. Auf nächstem Tag soll man darüber Antwort bringen. Siehe 71 «. 81 «. 8!t I». S1 I». Die Voten nennt Anshelm l. 2tk. Zürich. 28. September tS>. Mich-ls°l>md). Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. I«. tzg t». Die Boten, welche auf diesem, der Sache Erhard Howcnhuts wegen gehaltenen Tage gewesen sind, sollen heimbringen, daß man auf Montag nach St. OthmarStag zur Rathszeit wieder vor meinen Herren von Zürich sein soll, als welcher Tag gemeinen Eidgenossen und Erharden Howcnhnt gesetzt ist. I». Von der Blanken wegen „als ouch Jeder weiß", e. Heimbringen, was man in Betreff einer For dcrung handeln wolle, die Uli Hügel, des verstorbenen AbtS von Muri Bruder, gegen das Kloster stellt um 5t) Gulden, welche jener seiner Tochter vermacht haben soll, das Kloster aber zu bezahlen verweigert. M». Zürich. 18. Oktober tS>. eu-aswg). Staatsarchiv Bern: Allgemeine Abschiede. /V. 217. It. t39. ». Bezüglich des Kriegs zwischen Württemberg und Krähen wird beschlossen, daß ein Bote von Zürich und einer von Schwhz mit den Bolen von St. Gallen und Appenzell in Stein am Rhein zusammenkommen und von da in unsrcr aller Namen nach Zell zu den Rüthen des Herzogs von Oester reich, auch nach Krähen und zu den Württcmbergischcn reiten solleil, um vor Allem die Oeffnung der Straßen zu verlangen, dann auch, wenn möglich, zur Ausgleichung des Streites beizutragen. I». Walter von Hallwhl erscheint mit Boten von Bern und Solothurn auf dein Tage des Spans nm den Holl whlersee wegen. Nach langer Verhandlung wird beschlossen, daß die von Schwhz, die gegenwärtig den Vogt im Aargau haben, den Tag nach paut des vorigen Abschieds ansetzen und die vorläufigen Verfügungen treffen sollen, v. Der Ammann von Uri bringt an, daß gegenwärtig zu Bcllcnz von den Ihrigen für jeden Käs zwei Spagürlin Zoll mehr als früher gefordert werden. Jeder Bote weiß, was hierüber gcrathschlagt worden ist. «I. Ebenso bringt der Ammann von Uri an, daß Heinrich Koler von Nürn berg, der in ihrem Bergwerk wohnt, in der Eidgenossenschaft nm Knechte werbe gegen einen savohischen Herrn. Jeder Bote weiß, wie darauf geantwortet ist. Oktober >48», .85 «I. Williöau. 27. Oktober »»r L>m»n und Iutä> H»aa»«a,6»iv R«,n Allqimein« «Idqenöstisib» Abschied,. A.Nl ». „In der fach von friburg Hand beider tehlen zugesazt sich gemechtiget vnd ein andren rechttag gesezt vff Suntag nach Sant Martins Tag ( lll. November) zc nacht zu Münster ze sin vnd den ze mal die fachen anc binder sich bringen entlich VS zc richten Jnichalt des versigloten abscheidcS darumb begriffen." I». Das freundliche Schreiben des KönistS von Frankreich und das Schreiben unserer Boten aus Lyon kennt jeder Bote. r. DaS Schreiben, so der Herzog von Lothringen von des gefangenen PenedigerS wegen gethan bat, soll man heimbringen «>2. Lucern. li. November «Moni-, »o, Maninil ?»aa»«a,n,i« ?„»»,« e>ic^n»rabschi,d«samml«nq l> >7» Boten: Zürich Hans Tachtlshofer, Zunftmeister. Lucern. Hans Ferr, Schultheiß; Heinrich HaS furtcr, Altschulthciß; Peter Tammann; Ulrich Peiß. Uri. Hanö zum Brunnen; Jost Ehrler. Schwhz. Ammann Jaeob. llntcrwaldcn. Erni an der Halden; Ammann Zeiger. Zug. Nndi Letter. ». Schwhz schreibt gemeinen Eidgenossen, daß der von Frcibcrg dem Bischof Otto von Konstanz zu Zell und anderswo in des Fürsten von Oesterreich Gebiet das Seine in Verbot gelegt habe zuwider der Richtung, die zwischen beiden besteht. Schwhz begehrt nun, da nur fünf Orte mit dem Bischof in Per cinigung stehen, so möchten die drei übrigen, sei eö durch eine Botschaft, sei es durch Schrift mit jenen fünf Orten gemeinsam die Sache an die Hand nehmen, sonst dürfte leicht Krieg und Unruhe daraus ent stehen. Die drei Orte sollen auf den nächsten Tag antworten. Zürichs und LneernS Boten solle» die Sache heimbringen, denen von Bern soll von den fünf Orten deshalb geschrieben werden I». In Betreff der Anstände zwischen denen von Hallwvl und den Fischern zu Atsch sollen Lurcrn und Schwhz in gemeiner Eidgenossen Namen jedes einen Zugesetzten erwählen. An Bern wird geschrieben, daß es seinen Zugesetzten auf Sonntag nach St. Andresentag Derembcr) zu Hitzkirch habe. Vogt Kehi soll als Kläger auftreten. «». Amman« Wclleb zeigt an, daß die Herzoge von Mailand sich entschlossen haben, diejenigen zu entschädigen, welchen zu Ferris sParese) ihre Pferde genommen worden sind, sofern sie ihren Schaden gehörig beweisen; dagegen wird geklagt, daß die Unser« zu Lowcrz (LauiS) und an andern Orten Zölle geben müssen, „die aber in den Eapitteli, vSgcsetzt sind". ,1. Oppcnzhoscr von St. Gallen beschwert sich, daß die von Nürnberg in Gegenwart unserer Boten ihm Brief und Siegel aberkannt haben; deshalb bittet er, man möchte ibm erlauben, der Nürnberger Leib und Gut, wo er solches in unfern Landen siudet, anzugreifen; er erbiete sich, sich darum vor den Eidgenossen zu Recht zu stellen. Da man findet, rs sei in der That dem Oppenzhofcr ungütlich geschehen, so will man VaS heimbringen, jedoch an Nürnberg nochmals ernstlich darüber schreiben. «». Obschon das Geld für die Lösung des ThnrgauS hinter Burgcr- Nikistcr und Rath zu St. Gallen gelegt und dieser Tag angesetzt ist, um das Landgericht zu besetzen mit einem Richter, mit Fürsprechern, mit einem Schreiber und um zu berathschlagen, wie man cS halten wolle 86 November 1486. von des Appellirens und anderer Sachen wegen, so hat man doch noch die Boten von Konstanz angehört und ihnen neuerdings die Ursachen, warum von eidgenössischer Seite die Lösung verlangt werde, vorgestellt. Weil sie aber keine Vollmacht hatten, zuzusagen, so wurde erkennt, der Landvogt und der Landammann im Thurgau sollen bei den Acltcstcn im Lande sich erkundigen, wie das Landgericht, ehe es an Konstanz kam, gehalten worden sei mit Richtern, Fürsprechern und Schreibern und was es ertragen habe. Das Alles sollen sie im Thurgau ermitteln, in Schrift setzen und auf Sonntag nach St. katha rinentag <26. November) nach Lucern auf den Tag bringen, wo man in Sachen dieses Landgerichts die endlichen Entschlüsse fassen will, k, Die Boten von Oesterreich bitten, die Eidgenossen möchten ihrem .Gerrit beistehen gegen Graf Eberhard von Württemberg, welcher durch Raub, Mord und Gefangennahme der Scinigcn den Herzog nöthigc, die Waffen zu ergreifen, wobei dem Grafen wider die ewige Richtung und Vereinigung viele Eidgenossen zuziehen. Auch möchte man bei dem Riucr bewirken, daß er seine Feindschaft gegen Brcgcuz abstelle und sich des Rechten begnüge; endlich möchte mau dem Doetor Schitt eine Empfehlung nach Rom geben. Es wird ihnen geantwortet: Bezüglich des Streits mit dem Grafen von Württemberg vernehme man, daß derselbe auf dem Punkte stehe, in Nürnberg ausgeglichen zu werden; würde das nicht geschehen und verlange der Herzog, daß die Eidgenossen sich der Sache annehmen, so werde man gebührlich antworten. Die nach Württemberg gezogenen Knechte sollen von allen Orten unter Androhung von Strafe an Leib und Gut zurückberufen werden. Zürich soll den Riner auf einen freundlichen Tag laden, um seinen Streit mit Brcgenz in Güte oder mit Recht abzuthuu. Dem Doetor Schitt wolle man die verlangte Empfehlung geben. Nach Stein und Dießcnhofcn wird geschrieben, daß sie niemanden von den streitenden Parteien den Durchpaß gestatten sollen. Münster. 16. November (Sonntag nach St. Martinstag). Verhandlung wegen der im burgundischcn Krieg eroberten Herrschaften. Die Acten fehle». Siehe !>> ». Lucern. 27. November (Montag nach <5at>>-rine>. Staatsarchiv Lucern Lucernerabschiedesammlunst. lt. lttl). Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bnrgermcistcr; Hanö Tachelshofcr, Zunftmeister. Luccrn. Hanö Fcrr, Schultheiß; Heinrich Haöfurtcr, Altschilltheiß; Ulrich Feiß. N r i. Hans zum Brunnen; Jost Ehrlcr. Schwhz. Jost Kochli, Scckclmcistcr. Untcrwaldcn. Ammann von Zuben; Ammaun Zclgcr. Zug. Der junge Hasler. Glarus. Cunrad Brunncr. ». Der Bischof von Konstanz, Graf Otto von Sonuenberg, zeigt an, daß er jetzt auf St. MartinS- abend ( M. November) zu Rom bestätigt worden sei; die ihm verheißene Botschaft an den Herzog von Roveniber l-tttl). ^7 Oesterreich sei daher nicht mehr nothwendig, er danke den Eidgenossen für ihren bewiesenen guten Willen, und werde dessen stet» eingedenk sein. Sofern aber die Haft zu Zell und andcrSwo in des Fürsten Ge- bicl noch nicht aufgehoben wäre, bitte er, ihre Hand nicht davon abzustehen, sondern zu beförderlicher Erledigung der Sachen zu helfen. Das wird ihm zugesagt. I». Zürich verlangt, man möcbte, da Ludwig von Freibcrg zu Rom gestorben sei, und Iaeobs von Laudenberg Sohn die Pfarrpfründe zu Echingen rcsignirt haben soll, sich beim Herzog von Oesterreich verwenden, damit er ihn dabei verbleiben lasse. Diesem Begehren wird entsprochen. «». Der Abt von Muri bittet um Rath, ob er die nach Eonstanz ausgeschriebene Generaleongregation des BencdietinerordenS besuchen soll, in welcher beschlossen werden solle, einen Prälaten an den Papst nach Rom zu senden, um mit diesem über die Reformation sämnit lichcr Klöster deö Ordens in der Eidgenossenschaft zu unterhandeln, und zwar hätte die Sendung auf der Klöster gemeinsame Kosten zu geschehen. Es wird hierauf geantwortet: Da die Sa-be alle Prälaten betreffe, so könne er sich nicht füglich sondern, soll also den Zag zu Eonstanz auf Hilarii t l.'i. Januar l t8l) besuchen und anhören, was beschlossen werde. Wenn andere Prälaten in der Eidgenossenschaft einen Boten nach Rom schicken wollen, um den Papst zu bitten, ihnen die Reformation zu erlassen, so möge er bei stimmen; auch die Eidgenossen würden sich, falls es gewünscht werde, in diesem Sinn verwenden. Sofern die Prälaten aber auf gemeinsame Kosten einen Boten nach Rom schicken wollten, um sich der Dinge mit Recht zu wider», „darin sott er sich nicht stecken", sondern berichten unter dem Vorwand, er könne ohne der Eidgenossen, seiner Schirmherren, Wissen und Willen nichts thnn. Unsere Meinung sei nämlich, er könne mit andern Prälaten, die große Güter und Besitzungen haben, sich nicht in gleiche Kosten ein lassen. ,l. Der Abt von Muri begehrt ferner Rath in der Sache wegen einer »iigehorsamen Klosterfrau. Beschluß: Vogt Ketzi soll versuchen, die Sache gütlich beizulegen; führen seine Bemühungen nicht zum Ziel, so soll sie vor die Eidgenossen zu gütlichem oder rechtlichem Entscheid kommen. «». Boten von Lueern und Zug sollen nächstens mit dem Vogt Ketzi das Gut des Gotteshauses Muri in Lckirift nebmen k'. Die Fälle soll man dem GotteSbauS folgen lassen, wie das von Alter hergekommen ist. Bern soll dem Koler und seinen Mithaftcn im Ramen gemeiner Eidgenossen einen Boten zur Fördcruirg ihrer Ansprache mitgeben. I». Die Boten, welche auf den für Vermittlung des HallwvlerseestreitS angesetzten Zag kommen, sollen auch die Marken zwischen den gemeinen Aemtrrn und dem Rothenburgeramt unter- gehen, t. Die Angelegenheit der Gesellen, denen zu Ferris ihre Pferde weggenommen worden sind, und die sie zu Bellenz verzollen mußten, so wie andere unangenehme Begegnissc in der Lombardei, will man ruhen lassen bis nacb Wcibnachten, wo die zweite Rata des RichtnngSgeldS von Mailand bezahlt wird. Unterdessen soll jedes Ort die seinen Angehörigen widerfahrenen Beschädigungen in ein Verzeichnis? nehmen, k. Dem Herzog von Oesterreich und denen von Basel wird geschrieben, sie möchte» im Münzwesru Ordnung schaffen, da die Eidgenossen den gegenwärtigen Zustand nicht länger ertragen könnten. I. Der Herzog von Oesterreich wird neuerdings aufgefordert, die Verbricfung der Städte am Rhein unverzüglich aufrichten zu lassen. «». Man ist einverstanden, daß Bern in dem Anstand zwischen den Vit Orten und der >^tadt Eonstanz des Landgerichts im Thurgau wegen einen frenndlichrn Zag ansetzen und den Bischof von Eonstanz oder den Abt von St. Gallen als Vermittler dazu beistehen möge. i». Dem König von Frankreich wird geschrieben, man vernehme, daß sein Bote, Herr Bertrand de Brossa, bei ihm in Ungnade gefallen sei, weil er bei der mailändischen Friedenövcrmittlung sich nicht nach des Königs Willen benommen hätte; man entschuldigt denselben bestens. «». Der König von Frankreich wird ferner ersucht, zu 88 November 1480. helfen, daß die Verlassenschaft des dem Vernehmen nach in Frankreich verstorbenen Vaters des Heinrich Haölcr dem Sohne desselben ausgehändigt werde. »S. Hitzkirch. 3. ?)ereltlber (Sonntan nach St. AndrcS). Siehe 32 I». 34 I». Die Acten fehlen. Siehe jedoch auch 3K ». «»«. Luceru. 13. Decemhor (Mittwoch >s>5n Ilin I.»civ). Staatsarchiv Lucer»: Lucerneradschicdcsammlun». lt. tsz. Staatsarchiv Zürich: Tschudischc Sammlung. Boten. Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. Peter Achöhalm, Venner. Luecrn. HanS Ferr, Schultheiß; Peter Tammann. Uri. Ammann Arnold; der junge Vogt Jmhof. Schwhz. Jost Kochli, Seckelmeistcr. Untcrwalden. Ammann von Zuben; Ammann Encntachcrs. Freibnrg. Jacob Bugniet. S o lothur n. Eunzmauu Vogt, Altschulthciß. Zug. Heinrich Trinklcr. GlarnS. Hans Schübel dach , Scckelmeister. »». Sonntag nach dem zwölften Tag (7. Januar 1481) sollen von allen sechs Orten Boten zu Hilft kirch sein des Hallwhlersees wegen. Lucern und Unterwalden geben die Zugesetzten, Zürich gibt den Redner, Vogt Ketzi führt mit dein Redner die Klage; Berit soll seine Zugesetzten auch schicken. ?». Heim bringen, daß man allenthalben unbefugtem Kricgslanfen zuvorkommen soll. «. Montags nach Lueic <18. Dcecmber) sott Ketzi, der Vogt in gemeinen Acmtern, über den Mord, den Hcmmann Bugg daselbst begangen, richten; alle Orte sollen auf den flüchtigen Mörder Acht bestellen und denselben zu gemeiner Eidgenossen Händen fangen. Lucern schickt im Namen der sechs Orte drei Rathsboten an den Landtag- «>. In dem Spruch gemeiner Eidgenossen zwischen dem Abt von St. Gallen und seinen GottcöhauSlcutcn einer- und der Stadt St. Gallen anderseits war in Betreff des Zolls von der „Lindwatt" festgesetzt, daß die Stadt von solchen, die im Jahr 1401 Gottcshanslcute und >n des Gotteshauses Landschaft gc sesscn waren und noch darin sitzen, von einem Stück Leinwand nicht mehr nehmen soll, denn 0 Deniers Zoll und 0 Deniers Mahlgeld, es sei denn, sie könne vor nächster Lichtmeß durch mehrere und bessere Kund schaft vor der Eidgenossen Boten genugsam erweisen, daß der Schilling, den sie ans das Stück Leinwand geschlagen, von den Gotteshausleuten gegeben und genommen worden sei schon zur Zeit, als der Zoll noch in des Gotteshauses Hand war und daß sie auch von andern Dingen den Zoll von den Gottes- bauölcuten in dem Maße, wie vormals das Gotteshaus, zu beziehen habe. Nun erbietet sich die Stadt St. Gallen, diesen Beweis anzutreten, begehrt aber, der Abt solle diejenigen seiner Angehörige», die stc als Zeugen ansprechen müsse, ihrer Eide und Pflichten ledig lassen, unter Aucrbictung des Gcgenrechts; auch begehrt die Stadt, daß vor Lichtmeß ein Tag gehalten werde, damit ihr das Recht nicht verloren gehe. Hierauf wird erkennt, es soll auf beider Parteien Kosten Sonntags nach Hilarii <14. Januar) ein Tag zu St. Gallen gehalten werden, um die Zeugen, welche beidseitig des EideS gegen ihre Obern z" Deecmber <480. ' entlassen sind, anzuhören Wo möglick, sollt» dieselben Boten, welckw den Spruch gethan, hingesendet werden. Jost Ehrler von Uri, der Laudvogt im Thurau und der Landammann daselbst werden beauftragt, den Eonrad Mast in die von ihm bezogenen Güter einzusehen; wolle ihn Jemand deshalb ansprechen, so soll das vor gemeinen Eidgenossen geschehen, Q Die Botschaft des Landvogts im Elsas? und der Städte Basel, Freiburg, Schletstadt und Brcisach begehrt, das? man sie bei der Münze, die sie aufgesetzt babcn, bleiben lasse, damit sie Gold bekommen und in ihrer Handclschaft nicht Schaden leiden. Darauf wird mit Beziehung auf eiuc frühere Mitthciluug erwidert, man bleibe bei dieser und trete in Weiteres nicht ein. zx. Da Nürnberg in Gegenwart eidgenössischer Boten dem Oppcnzhofer gegen seinen Bürger Wolf ein unbilliges Urthcil gesprochen, in alle Orte Unwahrheit geschriebeil und den Oppenz- hofer an seiner Ehre angetastet hat, so schreibt man ernstlich nach Nürnberg, daß Wolf in freiem Schirm und Geleit aus dem Tag zu St. Gallen den 14. Januar nächsthin vor den Boten der Eidgenossen erscheine; daselbst wolle man versuchen, den Streit beizulegen. Ii. Einen utrischcu Gulden soll man zu 30 Plappartcn annehmen. I. In den Wcihnachtfcicrtagen soll man den Herzog von Mailand an die Zahlung mahnen, inzwischen die Quittung zu Luccrn aufrichten und von Ort zu Ort zum Siegeln schicken. Wenn das Geld nach Ablctsch kommt, so sollen Lneern und Uri solches abholen und zur Thci- luug nach Lueeru bringen, k. Die auf Michaelis verfallenen 1500t) Gulden wegen Oberburgnnd soll man bis zur Ostermessc in Phon anstehen lassen, dann .80,000 Gulden zusammen an rheinischem Gold in Empfang nehmen. Dem ElauS Stoß zu Lhon wird geschrieben, er soll bewirken, daß dann keine Zögerung eintrete I. Bon den 15,000 Gulden, „so aber der Küng von Obern Burgunds wegen vnS iez geben hat, ist icglichcm Ort vbcr Eosten daruff gangen" geworden an rheinischem Gold 140 Gulden, an neuen Scknlten 155, Schilt, au alten Schiiten 305 Schilt, an Schilten so 1'/, Gulden gelten 22 Schilt, an »irischem Gold 548 Gulden, an Duralen 144 Stück; ferner 3 große Gulden gelten 3'/, Gulden, 5 große und 4 halbe Nobel. »». Dem Melchior Nuß, Stadtschrciber und dem Johannes Schilling, Untcrschreiber zu Lueern, werden für ihre Arbeiten in Betreff des NichtnngSbriefS und des Lösegelds von Oberburgnnd 25 Gulden, dem HanS Wild 4 Gulden Trinkgeld gegeben. Es wäre zuviel, auf einmal Alles zu bezahlen, auf Ostern aber, wenn das Geld kommt, soll wieder etwas bezahlt werden und so nach und nach bis die ganze Forderung der Schreiber befriedigt ist. »». Der Bogt im Thnrgan zeigt an, daß ein Gesell zu Frauenfeld, der etwas Bcrmögen besitze, nuchristlich mit seinem Hund gelebt habe. r fthl« im Vutcrntrcsemplar »7. Putern. 1 2!), ?)0t01llhtd lgriizg vor trm inginltn Zar ^»aa»»arch!v Vurern üurrrntrabschirdesammlunq II Lueern, Uri, Schwhz »nd Untcrwaldcn. ». Des BurgrechtS mit Freiburg und Solothnrn wegen sollen Lueern als die eine, die IN Waldstätte als die andere Partei das Recht mit einander da wieder anfangen, wo es vor dem Bellenzerkriege ge- lassen ist und sollen beide Theile bescheidene, vernünftige Männer dazu ordnen, damit es desto freundlicher gehe. Montags nach Lichtmeß <5. Februar) zu früher NathSzcit soll Jedermann deshalb mit Vollmacht zu 12 !>0 Decembcr StanS erscheinen und das Recht vollziehen. I». Heinibringen den Antrag, daß die IV Waldstätte gegenseitig den zwanzigsten Pfenning von ihren Angehörigen nicht nichr beziehen möchten. Darüber soll man auch ans dem Tag zu Stans Antwort geben, r. Auf gleichem Tag soll Uri über daö Ansuchen um Abschaffung der Fürleitc antworten. «»8. H i tz k i r ch. 7. Januar (Sonntag »ach dcm zwölften Tag). Schiedsrichterliche Verhandlungen unter den sechs Orten und Bern wegen des Hallwlllersees. Die Acten fehlen. Siehe !Ni ». «»«». St. Gallen. 44114, 14. Januar (Sonntag nach Hilarii). Tag zur Einvernahme von Zeugen für die Zollbcrcchtigung der Stadt St. Gatten gegenüber den Gotteöhanslenten. Die Acten fehlen. Siehe !N> «I. IM». Bern. 44114, 15. Januar (Montag »ach Hilani). Staatsarchiv Nor»! Allgemeine eidgenössische Abschiede. II. DZ Auf diesem Tage suchten die Herren von Bern und Voten der Stadt St. Gallen als erbetene Vermittler den Streit zwischen den Vll Orten und der Stadt Eonstanz um daö Landgericht und die Vogtei Fraucnfeld auszugleichen. Es wurden Vorschläge gemacht, die Nutzung der Landvogtci zu halbircn oder zu drittheilen, so daß die Eidgenossen die Hälfte oder zwei Drittheile von Eonstanz lösen möchten, doch daß Landtage und Gerichte gebraucht würden wie bisher. Ein anderer Vorschlag war, Landgericht und Vogtei sollte zu der Vll Orte Händen gemeinsam mit Eonstanz kommen, so daß Constanz in Allem zum achten Thcil wäre, die sieben Theilc aber von den Eidgenossen um ziemliches Geld eingelöst würden. Keiner dieser Vorschläge wird angenommen, aber alle sollen an die Obrigkeiten gebracht werden, um dieselben bis Mittefastcn nächstkommend zu bedenken. I». Jeder Bote weiß zu sagen, wie die Churfürsten lind Fürsten zu Nürnberg, ebenso Graf Hng von Wcrdcnbcrg als kaiserlicher Anwalt gemeinen Eidgenossen über die schweren Einfälle der Türken geschrieben und von ihnen 2K)<> Mann zu Fuß und 15l) Reiter verlangt haben, die auf St. Walpurgstag zu Wien sein sollten; gleichzeitig sollen die Eidgenossen auf den Sonntag RcminiSccrc ihre Botschaft zu Nürnberg haben, um über diese Sache zu bcrathen. «. Des Königs von Frankreich Boten wird nach Lyon geschrieben, man verlange daß die Gulden auf Ostern unfehlbar bezahlt werden. «I. Das Anbringen Bischofs von Zürich, ihm zu erlauben, daß er die von Ehur und des Markgrafen von Montferrat Leute zu Recht auffange, will Jedermann heimbringen, v. Da wegen des aufgenommenen Bnrgrechts der Stadt Lucern gegen den in Ländern Januar tWt- Nechttag gesetzt ist nach Stanö auf Montag nach Purificationiö s5. Februar), so ist beredet, daß die Städte, welche iu jenem Burgrecht begriffen sind, ihre Boten auf Dienstag vor Purificationis zu Nacht < .'lil, Januar) zu ^uccrn babcu sollen, nin eine Borberathung über diesen Gegenstand zu baltcn; unter dessen soll Jedermann die Sache ernstlich bedenken und seinen Boten bezügliche Aufträge geben, t'. Da eine Botschaft von Zug und Glarus den Nath von Bern ersucht bat, daran z» arbeiten, daß die Lachr von des Burgrechts wegen darum tzueeru nun von den ill Ländern rechtlich angegangen wird, freundlich vertragen werde, so ist ihnen geantwortet, das fragliche Burgrccht sei zu Nutz und Frommen der Eid genossenschaft angesehen und mau wisse kein besseres Mittel, als daß sie die ill tzändcr bereden, itucern in dieser Sache unangefochten zu lassen. IOI. ^ li cor Ii. Zl). ^gllllUr «Dienstag vor Nnrltie-iiinni» »tari«) Tag der V Städte zu einer besonder» Bcrathung in Sachen des Burgrcchtö. Die Acten schien. Liehe INN I«2. Stau S. 5. Febriun' i» Vneee» .Aaihebuch V II 5?I Boten: Zürich. Heinrich Nöist, Bürgermeister. Bern. Urban von Mühlern. ituecrn Schultheiß 12' 92 März 1481 von Meggen; Heinrich Hassurtcr, Schultheis;; Hans Fcrr, Schultheis;; Peter Tamniann; Ludwig Krämer; Ulrich Beiß; Riekaus Ritzi. Freibürg. Jacob Bugnict. Solothurn. Cnnrad Vogt, Schultheis;. tt. Die IV Städte sagen Lucern ihren Beistand zu mit Rath und That bei seinem Streit mit den Ländern von des Bnrgreässs wegen; Bern insbesondere ermahnt Lucern, auf der Forderung gleichen Zusatzes zu bestehen und sich nicht davon tädigen zu lassen. Bern, Frciburg und Solothurn versprechen, Leib und Gut zu Lucern zu setzen, falls die Länder etwas Unfreundliches vornehmen sollten. Abgedruckt in Segessers Rechtsgcschichte von Lucern. Ii. 19. Samstag vor der alten Vaßnacht waren, wahrscheinlich dieser Angelegenheit wegen, je zwei Boten von Lucern zu tlri, Schwyz, Obwalden und Nidwaldcn gewesen. (Lucerner Rathsbuch v. v. S2vd.) Sinn s. 19. Asüvz (Montag nach Rcminisccre). Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. It. 145. Boten: Lucern. Heinrich Hasfnrtcr, Hans Fcrr, beide Altschnltheiße; Peter Tammann; Peter von Alikon; Ludwig Kramer; Nitzi; Heinrich Keller; Hans Ruf;; Ludwig Seiler; Heinrich Wirtz; Hans Fcrr; Jörg Schöieh; Ulmi Enn; Ulrich Fcifi; Peter Fankhnscr; Hanö Zogcr; Nielans von Mcran. Uri. Ammann in der Gasse; Ammann Arnold; Vogt Jmhoff; Hans Jmhoff, der Jünger; der Landschreiber; Hans zum Brunnen, Vogt zu Baden. Schwhz. Ammann Abhbcrg; Ammann an der Halten; Ammann Jacob; Vogt Mcttler; Rudi Merz. Obwalden. Ammann von Zuben; Ammann von Einwil. Nidwalden. Ammann Zelger; Heinrich am Stein; Heinrich Winckclricd; Heinrich Heiden. Zug. Am mann Schell; Ammann Jtcn; Ammann Schmid; Ammanil Bachmann; Hartmann von Whl; Rudi am Letten; Peter Schiffli. Glarus. Vogt Blum; Vogt Toldcr; Vogt Nictler. Man soll zu Rath werden, ob man des Thnrgaus halben und derer von Consianz wegen Tag leisten wolle, wenn die von Bern einen solchen verkünden, I». Da Graf Heinrich von Württemberg um Geleit nach Baden wirbt, so soll jedes Ort, das solches nicht geben will, innert l4 Tagen es unfern Eidgenossen von Lucern verkünden, welche dann denen von Bern es zu wissen thun sollen, v. Jeder Bote soll heimbringen, das; allenthalben in Städten und Ländern vorgcsorgt werde, das; niemand weder zum König von Frankreich noch anderswo hin in Kriege laufe bei Eid und Ehre. Wenn Jemand gehen wolle, soll man ihn heißen schwören, zu bleiben, im Weigerungsfall ihn so lang in Thnrm legen, bis er gehorsam werde. «I. Es ist der Boten Meinung, das; überall in der Eidgenossenschaft soll aufgesetzt werden, „von der kurzen schandtlichen Kleidern wegen", das; niemand Kleider kürzer machen lassen noch tragen soll, denn da;; sie hinten und vorne die Scham wohl bedecken. So oft einer ein kürzeres Kleid anzieht, soll er um l Gulden gestraft werden; ein Schneider aber, welcher solche Kleider macht, um 2 Gulden. Diese Ordnung soll auf St. Johanneötag im Sommer nächsthin anfangen, e. Jeder Bote soll auch heimbringen, das; eine Ordnung getroffen werde, von der „groben, schantlichcn swürcn" wegen, die bei l Schilling Buße Jedermann leiden soll. t. Von des Burgrechts wegen ist ein anderer Tag angesetzt auf Sonntag über vierzehn Tage; ist der Sonntag vor dem Palmtag (8. April). An diesem Tage sollen Lucern, Schwhz und Untcrwalden wieder zu Stanö an der Herberge sein mit vollem Gewalt „mit den xrxvj mannen, so vor dasclbö zu Staus gewesen sind, vnd sond indem Vre, Switz vnd Vndcrwalden gütlich an ir gemeinden bringen, ob (man) die von Lucern zu glichen; Zusaz lassen kommen welle, als Mär, lt8l. das die Batten wol wüsscnt zu sagen". Da den Eidgenossen geschrieben ist von des Steins (Dia- mantS) wegen, der zu tzueern liegt, sollen ans den nächsten Tag, der zu tzueern sein wird, alle Orte den Boten Gewalt geben, wie man denselben (Stein) geben wolle. Staus. , l 1 . Apvls «Mittwoch vor dkm Palmtagl Staats,.rri,lv Bern Allgemeine eidgenössische Abschiede, lt. 15! ?lrel,ive Ttan» und Sarnen. Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. Peter von Wabern, Ritter, Altschultheiß; Bartholomäus Huber, Benncr. Zug. HanS Spillcr, Amman»; HanS Schell, Heinrich Lchmid, HanS Jtten, alle drei Altammänner; HanS Bachmann; Götschi AmboS; Rudi am Letten; Hartmann von Wvl; Andreas Heinrich. GlarnS. HanS Kochli, Amman»; Heinrich Tolder; HanS Blum; Werner Rietlcr. ». Die obgcnanntcn Boten Urkunden, daß in ihrem Beisein tzuecrn auf der einen, die III Länder auf der andern Seite sich über den Grundsatz gleicher Zusätze im RrchtSverfahrcn nach dem Bierwald- stättcrbiind geeinigt haben in Gcmäßheit des darüber aufgestellten BcrtragSentwnrfS, nach welchem die Hauptbriefe, sobald er die Genehmigung der allseitigen Obrigkeiten erhalten, ausgefertigt werden sollen. Bis zur Genehmigung soll nichts destoweniger schon jetzt dem angenommenen und vereinbarten Grundsatz nachgelebt werden. I». Vertrag (wischen Schultheiß, Rath, Hundert und Burgern gemcinlich zu puccrn und Ammannen, Rathen, Landlenten und ganzen Gemeinden der in i'ändcr Uri, Schwvz und Unter walden für die gegenwärtig zwischen ibne» zu Minne oder zu Recht anhängigen Streitigkeiten und für alle Zukunft den Grundsatz gleicher Zusätze im schiedsrichterlichen Verfahren aufstellend. (Beilage 10.) Zu I». lnn btsicgel»,'» Original, wonach der Abdnttk im Mcschicl'lsficund IX. LZ? , tilgt IM Archiv Obwaldcn: im Archiv Nidwalden ist das Pergament unbcflcgctt, im luccrnischcn Archiv befindet sich keine ^riginalauvftrtigung. Vnccrn. I^UI 2. Midi «Mittwoch nach dem Mailag« Eteioleiareti iv Vierern buerrnrrabschiedesammtung. II. l^t. Boten: Zürich. Heinrici, Röist, Bürgermeister; HanS Zachclohofer. Bern. Peter von Wabern; Bartholomäus Hnber. vueern. Schultheiß von Meggen; Heinrich HaSfnrter; HanS Fcrr; Ennrad von Meggen. Uri Ammann in der Gasse; HanS Jmhof; Heinrich Temschi. Schwvz. Ammann Jaeob. Unter- waldcn. Animann von Znben; Ammann EnentachcrS. Zug. Ammann Spiller. GlarnS. Heinrich Tolder. Freibnrg. Jaeob Bugnict. Solothurn. Ennrad Vogt. !». Hilarius von Enrtizella und Rudolf Storcheneggcr sollen am Montag vor Pfingsten (T Juli) mit ihren Gewahrsamen zu St. Gallen sein und erwarten, was der Eidgenossen Boten, so auf jenen Tag dahin kommen, in Betreff ihrer Streitigkeit entscheiden werden. Erscheint Hilarius nicht, so mag der ^torchencgger alsdann auf dessen Gilt greifen, wo er solches in der Eidgenossenschaft findet. I». Bern soll dem König von Frankreich im Rainen gemeincr Eidgenossen auf seine Zuschriften antworten und bemerken, daß man mit Vergnügen vernommen habe, daß der König Herrn Bcrtrand de Brossa die den 04 Mai 1481, Eidgenossen geleisteten Dienste zu gut halten werde; auch möchte er seinen Rathen zu Lyon anbefehlen, die Zahlungen an die Eidgenossen in gntcm rheinischem Gold, besser als bisher geschehen, zu leisten- «. Dem Bruder des Rudolf Haas wird ein Empfehlungsschreiben an den König von Frankreich auch gestellt, «I. Dem Probst von Luccrn, Peter Brnnncnstcin, gibt man eine Empfehlung an Herzog Stephan, damit er selben in seiner Bewerbung um die Probstci zu Brünn gnädig bedenke. «5. Empfcblnng dcS Kirchherrn von Wallenstadt an den Papst, das! dieser ihn ans seiner Pfründe verbleiben lasse. Den Bietzen, Batcr und Sohn in Rothwcil wird geschrieben, sie möchten von ihrem Vornehmen auf diese Pfründe ab- stehen, t. Empfehlung des Ammannö von Urscrn an den Herzog von Mailand wegen einer Entschädi- gungSfordcrung. K. Auf Rechnung der 150,000 Gulden für Obcrbnrgnnd wird von Frankreich die zweite Zahlung mit 15,000 Gulden geleistet; rückständig ist noch die auf letzte Ostern verfallene dritte Rata- DaS Geld wird vcrthcilt. Jcdcö Ort erhält 854 rheinische Gulden, 205 alte Schilt, 120 Beischläge, 8t) neue Schilt, 144 Ducaten, 40 Löwen, 4 Nobel, i> rheinische Gulden. I». Der Graf von Mctsch bittet, man möchte ihm Knechte in seinen Sold zu einem Kricgszug gegen Mailand geben. Hierauf wird erkennt: Vor Allem soll man mit Leonhard Müller reden und ihm verbieten, Knechte aufzuwiegeln u"d aus dem Land zu führen; beim Herzog von Oesterreich aber soll man sich über eine derartige Botschaft in so wichtiger Sache beschweren und ihn ersuchen, falls er oder der Graf von Mctsch mit den Eidgenossen etwas zu verhandeln hätten, solches durch seine Räthe oder beglaubigte Männer zu tbun, i. Ans dein nächsten Tage sott man sich erklären, ob man die Knechte, welche bei dem König von Frankreich sind, nach Hause rufen wolle, „angcscchen, dz wir nach der Vereinigung nit schuldig sind, Vilser knecht also da Innen ze haben. vnd daö wir dordurch ringschezig wcrdcnt vnd vmb ander vrsach'en, so die Bottcn wüsscnd zc sagen". Ii. Bern sott den Räthcn dcö Königs von Frankreich zn Lyon schreiben das, ">a» für die dritte Rata von 15,000 Gulden, so auf Ostern verfallen ist, bis zur Augnstmcsse zuwarten wolle. ' jedoch unter der Bedingung, das! selbe dann in gutem Golde ohne Abgang, besser als bisher, erfolge. Band A. E. A. im Staatsarchiv Bern enthält Fol. 14» mit der Ortsangabe vueern folgenden unda.ir.en Verkom'mnisientwurs. der sich wenig von dem Entwurf von, Freitag vor Bartholome 147« (siehe >7 » unterscheidet. Demselben folgen Verhandlung.", die schlief,e» lassen, das, das ganze Fragment entweder zun, Abschied von Stans (vom li. April, gehört, oder dann eine unmittelbar daraus in vucer» stattgehabte besondere Verhandlung bildete: „Des ersten ordnen vnd sezen wir. das nicman dem andern so in vnstr Eidgnossschast wonnt, oder zu vns gehört, durch sin hus, nit Wusse», das sin nit ncmcn. noch dhein ander gewaltsam! an sim üb und gut mit frävel oder gewalt nit bruchen sol. Ob aber ieman disi vbcrsäche vnd solichen Mutwillen oder gewalt bruchen w»rb. der sol meineidig vnd erlös, sin vnd von mcngklichem dafür gehalten werden. Darzu sol man Inn ze stund an vacben imd »ach sim verdienen richten an lip vnd an gut; wo aber die so sollich mutwill, frävel vnd gewal, bcgiengcn an dem end do si dad getan heilen, entwichen, wohin st, dann In vnscr Eidgnossschast tvinen, da sol man st, angcnds vachen und wie obstat »ach Iren, verdiene» straffe» an lip vnd an gut. ^ Vnd ob icmant Zn vnser Eidgnosischast vcrlümbdet oder gcschuldigott wurd »',»" fachen, die vnser Eidtgnossschast stctt oder lendcr berürtc». oder vmb anders, was fachen ioch vnd die vnrecht wirent d nvmb ftl ...an nieman mit gewallt noch ane recht straffen. Sünder die selben Personen an den enden, do si ssschaff, swp sg, ,e>-.re» ,n recht stellen vnd Inen das darv.nb si geschuldet werden, fürhalten vnd ob sie sich alsdann des mit recb, nit'v-rivr-bm entschuldigen, dann sond sie von ire» Herren vnd ober» vnd sus, von niema» Ander.» „ach ire.» v rd. /V m>> kuntschaft, die zu recht gnug ist. vff sie bracht vnd kundtlich gemacht wir., mit recht gestraft werden a»»..p'"1, !! ES sol ouch h.nfur niema» in vnser Eidtgnossschast dhein sunderbare ge.neind samlen noch antrag tu» ane vn» crlvuben stncr Herren vnd ober», namlich Zürich eines Bürgermeisters vnd Rats, zu Bern vnd bucer» der Sebulib > . Aale", zu Vre. Swiz, Vnderwaldcn. Zug und ElaruS der Am.nanne vnd Räte». Ob aber niman, disi vbersäeb vnd n.i','vi " oei st> meineidig vnd erlös, sin vnd nach sim verdienen darv.nb an si... lip vnd gut gestrafft werden vnd sollend gemein Iegklich Ort dem andern dar In mit ganzem vermögen trüwlich beholffen vnd bcratten si». damit solich vbel gestraff, und qctilget werd Mai l i^I dem enb vnd von denen, da dann sollich abtrug beschcchcn vnd vffgclauffen sind, ss vnd als in dem dricff, so nach dem Scmpach Sinti gemacht begriffen ist, wie man sich in kriegen, man man sich mit Pannen, sucht, halten sol, das dar,u gesest werd mit Pannen, vnd vänlincn als glich bestimpt. ss Das ouch die zwc» bricff, So vor gemacht sind, der ei» von Priestern vnd ander sachen wegen vnd der ander nach dem Semxach strit, bi krcssten beliben vnd dj man die selben beb vnd ouch disen brieff allwegen in allen orten wenn man die Pund swert, vor den Gemeinden erlesen vnd stat zc hallten swcre» sol, ss Duch ds man in dem brieff. so »ach dem sempach strit gemacht ist, den artitel, der da wisi» von des eroberten guh wegen ze teilten ouch bester» vnd crlütern sol, » Vnd das ouch bi t^iden vnd iZren hinnansür nicman dem andern die sine» nit vswisc» sol wider sin Herren oder vngchorsam sc sin. Inen ouch die »it absuche» noch widerwertig se machen. Sunder ob jemand die Sine» widerwertig wurden vnd nit geborsani sin wollen, die helfen gehorsam mache» nach tut vnd sag der geswornen Pundtbrieffc», s> Item vnd das ouch die von Iriburg vnd Solloturn In dist brieff gestellt vnd begriffen werden sond In glichen Rechten alst die Vitt L°rtt, ss Vnd daS die vm ^rt von Stett vnd lendcrn bcimbringen sbnd dist obgeschribnen stuck vnd daruff sc Rat werden, wie dem sc tund, ob darvo» oder darsli ,e legge« oder sesen sve oder ob eS darbst blibc. ss Vnd das ouch jeder Bot bcimbring, wie man die von Friburg vnd Solloturn In die buntnist well nemen. sol man Ratschlagen vnd darum antworten vss den nechsten Zag so nu aber su Stanh wirti vss Sunncntag »ecbst uaeb dem beillgen Vsingsttag >17, Juni) Sol ma» an der Herberg sin als das verlassen ist, sSiebe INbi «».> ss Vnd sol d,s Alles so vor geschriben stat, gcschcche» Alle» Vilser» Vunten, so wir sesanicn gesworn Hand an schaden, ss Item vnd am nechsten Sunncnlag »ach dem Mevcntag < K, Mai) söllend die Sech« Ort ir botschafft sc Hihkilch baden» Nämlich Zürich einen sürlcger, lusern vnd vnderwalden ob dem wald die swen sugesasten. Swis, Zug vnd GlaruS Ir Ratsbotschastcn, die Vogt stehing belffen die klag süren, als dann die botten wol Wiste« se sagen," I<>7. Hitzkirch. lt). Mai. Urkunde im 2taa»Sar«VIv ^«e»rn, Voten: Bern. Petcrmann von Wabern, Ritter und Herr zu Bclp, Altschnltheist; Bartholomäus Huber, Veiiucr, kucern, lllrich Feist, des Raths. Obwalden. Andreas zum Höfen, des Raths. Schiedsspruch der genannten, so dazu von den (Gebrüdern HanS von Hallwhl, Ritter, und Walter von Hallwbl in ihrem eigenen und anderer ihrer Brüder Rainen und Schultheis, und Rath z» Bern einerseits und von den (Gebrüdern Rudi und HanS Hellsche nebst andern Wcidleuten oben am Hall whlersec und den sechs Orten Zürich, pnccrii, Schwhz, llntcrwaldcn, Zug und GlaruS anderseits dargegeben und verordnet waren. Die Hellsche und Mithafte hatten gegen die von Hallwbl mehrmals geklagt vor gemeinen biidgenossen, sie werden von denen von Hallwhl wider das alte verkommen gedrängt, indem selbe sie nicht um den vierten Fisch wollen fischen lassen, wogegen jene sich aus ihre Rödel und Gerechtsame beriefen. Dazu sprachen die sechs Orte die Gerichtsbarkeit über den Hallwblersee an, soweit „ was von Denffenbach vber bis grad Mitte dcS ScwcS haruff gegen den Brandbach vnd dann grad über sb"; Bern behauptete, der ganze Lee gehöre in die Marken seiner Grasschaft l'cnzburg. Endlich vereinigte man sich ans zwei und zwei Schiedsrichter, lind so traten an diesem Dag auf im Rainen der sechs Orte: Felir Keller, des Raths zu Zürich; Zost Köchlin, des Raths zu Schwhz; Heinrich Zoldcr, des Raths zu Glarns, nebst dem Bogt im Wagentbal, lllrich Kesti; im Namen Berns Thüring Fricker, ^tadtschreibcr; budwig Zitliuger, Benner, nebst dem vorgenannten Walter von Hallwbl. Spruch: Die von Hallwhl sollen den Hellschen und andern Fischern und Weidlenten oben am See die Gerechtigkeit die »ächstkommenden zehn Jahre »in den vierten Fisch oder Pfennig, nachher um den dritten Fisch oder Pfennig zu fischen, auf ibre Bitte gütlich leihen, sie aber sollen von Walter von Hallwbl das pchen dieser 96 Mai 1481. Fischerei empfangen und ihm darum gehorsam sein nach dem Herkommen und seinen Rodeln. Die Gerichte sollen von dem vorgenannten Bach herauf „in der Zöug wie vorstat" bestehen und gehalten werden. Beide Parteien sollen die gehabten Kosten an sich tragen. Privatrcchte innert den Rohren dcS Sees bleiben geschützt. Luccrn. 4/184, 6. Zllttti (Mittwoch vor Pfingsten). Staatsarchiv Luccrn: Lucerncrabschiedesammtung. II .18S. Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister; Hans Tachclöhofcr. Bern. Adrian von Bnbenbcrg; Doctor Thüring Friller, Stadtschrciber. Luc er». Schultheis! von Meggen; Heinrich Hasfurter, Caspar von Hertenstcin, Ritter, Hans Ferr, alle Altschnlthciße. llri. Hans Jmhof; am Lcn. Schwhz. Jost Köchli, Scllclmcister. Obwaldcn. Bogt an der Halden. Zug. Andreas Heinrich. Glarus (nicht angegeben). Freibürg. Jacob Bngniet. Solothurn. Cunrad Bogt, Altschulthciß. »». Rothweil beklagt sich höchlich über den Grafen von Württemberg, der den alten Beitrag gebrochen und sie so behandle, daß sie es nicht länger ertragen können. Antwort: Sie sollen jetzt nichts gegen den Grafen vornehmen, auf dem Tag zu Baden am Sonntag nach St. Johann Baptist (1. Juli) wolle mau trachten, eine Ausgleichung zu bewerkstelligen. I». Lneern soll dem Boten des Herzogs von Mailand, welcher die Nachricht von dem „ tötlichcn Abgang des Türggen" gebracht hat, 8 Gnldcn auf Rechnung gemeiner Eidgenossen schenken und dem Herzog in bester Form für Mitthcilnng der Nachricht danken. «. Donatus de Laporta von Mailand fragt an, ob der zu Grandson eroberte Diamant noch vorhanden und käuflich sei. Man erwidert ihm, wenn er den Stein zu kaufen wünsche, so soll er persönlich kommen oder einen Bevollmächtigten senden, aber beförderlich, da bereits Fürsten und Herren darnach gefragt haben, denen man auch Antwort geben müsse. «I. Auf Begehren des Herzogs von Oesterreich soll auf den Sonntag Trinitatis (17. Juni) i» Zürich ein Tag gehalten werden. «5. Der auf Sonntag nach Pfingsten <17. Juni) von des Burgreehts wegen nach Staus angesetzte Tag wird „merklicher Ursachen" wegen auf Sonntag St. Jaeobötag (29. Juli) verlegt, t. Mittwoch nach St. UlrichS- tag (11. Juli) sollen die Boten zu Zürich sein, um in der Angelegenheit zwischen Strasburg und Zürich Richards von Hohenburg, Bürgers der letzten: Stadt, wegen zu handeln. Zu r. 1481 Montag nach Jubilate, 14. Mai. Meister und Rath der Stadt Straßburg berichte», es habe Richard von Hohenburg vor vielen Jahren Hans Conrad Bocks Tochter gehcirathct, sie dann verschiedener Händel wegen verlassen und sich zu Zürich gesetzt. Zürich habe sich für ihn um Verabsolgung seines Fraucnguts verwendet, die Frau habe das Recht angeboten. Nun seien kürzlich einige Straßburger in Zürich verhaftet worden. Bitte, Lucern möchte sich für deren Freilassung verwenden. (Staatsarchiv Luccrn.) Z u l i ch. 4/181!, 19. Allll (Dienstag nach dem Sonntag Trinitatis). Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede. ».AN. ». Herr Caspar von Hertenstcin, Ritter, hat angebracht, „das Einer zu Lneern lige, der den Stein Zuni 1481 gcfcilsct Hab". pueern habe ihn den Diamant sehen, wägen und in gleicher Größe eine Form machen lassen; es erwarte nun dieser Mann zu puccrn der Eidgenossen Antwort auf sein Kaufsbegehrcn. (55 wird beschlossen, man soll ibm den Diamant um 211,tili» rbcinische Gulden feil bieten. I». Der Abt von Wettingcn klagt, Erbard Howenhut habe mit Hülfe des Herzogs Stephan von Badern eine Schrift vom heiligen Stuhle wider ihn und sein Gotteshaus herausgebracht, welche ihm bereits verkündet worden sei. Beschluß: Dem Herzog soll geschrieben werden, daß er den Howcnbut anhalte, von seinem Beginnen abzustehen. «. Ter Rutscher wegen ist beredet, daß Zürich die zwei Gefangenen in Gewahr sam behalten und jeder Bote auf nächstem Zag zu Baden Antwort geben soll, wie in der Sache zu bandeln sei, damit man solcher Pente los werde. «I. Den Boten, die nach Baden gehen, soll befohlen werden, den Bischof von Eonstanz und den Grafen von Sulz gegen einander anzuhören. «. Bilgeri von Rciichach, des Herzogs von Oesterreich Rath, eröffnet seinen Bcglaubiguiigsbricf vom Herzog und bittet, man möchte den Herrn von Mctsch anhören: sei dieses geschehen, so wolle er dann seine ferner» Aufträge mittheilen. Der Herr von Mctsch eröffnet hierauf, cS sei zwischen der Herzogin von Mailand und ihm von seines SchwäbcrS selig, des Tigcn, wegen etwas Streit und Widerwillen entstanden Die Frau von Mailand und die Herrschaft daselbst haben ein ander Regiment angenommen und seinen vorgenannten Scbwäher wider alles Recht gefangen, ihm pcib, Hab und Gut genommen, was ihn, de» von Mctsch, gröblich berühre. Er habe das dem Herzog von Oesterreich mit betrübtem Herzen geklagt, auch der Herrschaft von Mailand auf den Papst, den Kaiser, die Kurfürsten u s. w Recht geboten, aber vergeblich. Seiner Gattin wegen könne er die Sache nicht auf sich beruhen lassen und bitte deshalb auch die Eidgenossen um ihren Beistand. Er habe sich stets als ihren Freund bewiesen und sei zudem als österreichischer Hauptmann im Etschland in der Vereinigung mit dem Hause Oesterreich inbegriffen. Wcnn vor etwas Zeit pconhard Müller, der in seinem Ramen von obbcrübrter Sache wegen bei den Eidgenossen Werbung gcthan, mehr geredet hätte als jetzt er selbst, so sei ihm solches nicht besohlen gewesen Dieses Gesuch des Herrn von Mctsch unterstützt sodann der herzogliche Bote, Bilgeri von Rci schacb, mit Beifügen, der Graf sei von seinem Herrn erzogen und zum Hauptmann und Burggrafen in shrol gemacht worden, es würde der Herzog sehr gern sehen, wenn die Eidgenossen dessen HülfSgesuch berücksichtigen wollten. Die Antwort wird, da die eidgenössischen Boten keine dicsfälligcn Vollmachten haben, auf den Tag zu Baden verschoben, t. Hans Vanz und Jörg Schäzer als Boten des Herzogs von Oesterreich bieten dessen Vermittlung an in dem Streite zwischen den Eidgenossen und dem Kaiser. Aus dem Tag zu Baden soll dieses Anerbieten behandelt werden. Auf Begehren des .EanS stanz wird dem Bischof von Eonstanz geschrieben, daß er diesen nach staut eines von eidgenössischen Boten ergangenen Lpruchbriefs ledige und löse, wie jeder Bote zu sagen weiß I». Zaeob Rcinczhuser. Scere tarius des Königs von Ungarn, und dessen Abgesandter, entschuldigt sein spätes Eintreffen mit übcrstandcner Krankheit und noch nicht ausgetragencn Zwiftigkeiten seines Herrn mit dem Kaiser. Sein Mitgcsandtcr, k'er Bischof von Tviliig habe wegen Geschäften und anderer Ursachen halber einen andern Weg ein» geschlagen, sollte aber doch schon eingetroffen sein. Hierauf eröffnet der Bote im Rainen seines Herrn, es habe der König zu Ruh und Ehre gcsammter Ehristenhcit bisher allein mit seiner Macht gegen die !»rken und Ungläubigen gestritten und obgleich der Krieg für ihn immer beschwerlicher werde, so wolle er doch weder Frieden noch Stillstand mit den Zürkcn machen, sondern nnr da Hülfe suchen, wo sie t» erwarten sei. Da nun der Türke ein nicht geringes Entsetzen haben würde, wenn die Eidgenossen sich Ii i>8 Juni <481 entschließen könnte», Ungarn zu Hülfe zu koniinen; so sei sein Wunsch, den vor zwei Jahren geschlossenen Bund dahin zu erweitern, daß: >) Wenn Jemand deutscher Nation, der den Eidgenossen nahe gelegen wäre, den König von Ungarn in seinem christlichen Unternehmen hindern wollte, die Eidgenossen dem König in seinen Kosten gegen solche Störer Hülfe leisten würden; 2) wenn dagegen Jemand, wer cd wäre, die Eidgenossen oder die Ihrigen bekriegen wollte, so wollte der König ihnen nach ganzem Bcrmögen Hülfe und Beistand leisten, 2) Kann der König wegen weiter Entfernung in solchen Fällen keine Mannschaft schicken, so hat er den Eidgenossen Geld zu geben, womit sie Mannschaft anwerben können. Hat der König Hülfe nöthig, so senden ihm die Eidgenossen eine Anzahl Fußkncchtc, die er besoldet wie seine eigenen Dicnstlcntc, das heißt, er gibt jedem Mann zu Fuß alle Fronfastcn <> Gulden nicht findet. so soll es in nnsrer Aller Name» denen von Dicßcnhofen eine Urkunde ausstellen, das! jener Brief, gefunden oder nicht, kraftlos und todt sein soll, t Es wird zugesagt, das! gemeine Eidgenossen ans dem nächsten Geld, daS von Frankreich kommt, den Brief bezahlen werden, den der Schreiber Johannes Schilling von bneern um die 75 Gulden Gelds auf Dicßenhofen geschrieben bat, ix. Da die von Diesienhofen bisher den Urtheilszug nach Frei» bürg im BrciSgau gehabt, so soll man sich berathen, wohin sie von nun an den Zug haben sollen, ob vor gemeine Eidgenossen oder an ein gelegenes Ort allein, I». Von der G»> Gnlden wegen, um welche man den Erhard Howenhnt gestraft, und »m welche Zürich Bürgen gegeben hat, die das Geld auf heutigen Tag geben sollten, bitten diese letzter«, daß man die Antwort von Eöl» erwarten und inzwischen das Verbot auf das Haus zum Nappcn aufheben wolle; in diesem Hall würden sie, was auch die Antwort sein werde, den Eidgenossen genug thnn. Dieser Bitte gemäß erhalten sie Aufschub bis zum Tag in Staus, il. In Betreff der Irrung zwischen Nothwcil und Württemberg baben der Eidgenossen Boten nun acht Tage lang viele Mühe gehabt und doch den Streit nicht gütlich vertragen mögen, weil die Abgeordneten der Parteien nicht hinlängliche Vollmachten hatten. Damit aber die Sache doch nicht zum Krieg ausbreche, werden gemeiner Eidgenossen Bote» ans Unser bieben Frauen Tag im August nächst künftig zu Nothweil sein, von da zum Grafen Eberhard reiten und bei beiden Tbeilen allen Fleiß anwende», um einen Vergleich zu Stande zu bringen, k. „Von fürderung wegen der stndcnten gan Paris, darumb man dann vber tag dem Künig von Frankrich schribt, sol man heimbringen, ob man das abschlachen vnd wie man sich darin» halten welle," I. Man bat bisher von denen von Bremgarten oft vergebens verlangt, daß sie ihre Freiheiten um etliche Stücke hören lassen Jetzt begehren sie, daß man sie mit denselben von Ort zu Ort reiten lasse. Es wird ihnen bewilligt, zwischen diesem Tag und des heiligen KreuzeStag im Herbst das z» thnn. Dabei ist beschlossen, daß man in den Orten wohl ihre Freiheiten anhören, aber nirgend ihnen Antwort geben, sondern diese auf einem Tag gemeiner Eidgenossen berathen und gemeinsam geben wollt Die betreffenden Punkte sind: >) Von der vergrabenen Schätze wegen, welche die Eidgenossen ansprechen; von den Erbschaften unehelicher Personen; Z; von dem Gute ohne Erben Verstorbener wegen zu Bremgarten; 4) von dem Nachlaß Hingerichteter Uebellhäter über die Kosten und Schulden an die Bürger zu Bremgarten, 5» Wenn ein Uebellhäter z» Bremgarten ergriffen würde, der beib und beben verwirkt hätte, so soll der um kein Lchatzgeld ledig gelassen werden obne Be willigung »nd Abtrag des Vogts zu Baden, was Bremgarten bestreitet; «, ebenso wegen TSdigungen »m v.rschlagcnes Gut; 7) wegen des Geleites an Inden und andere, n». Der Bote von Ungarn begehrt Antwort auf seine zu Zürich gethancn Anbringen; da man wegen fehlender Vollmachten ihn auf den 5ag z» Staus vertröstete, klagte er lehr, wie der König, sein Herr, von aller Welt verlassen sei in seinem stampfe für den christlichen Glauben und seine Hoffnung einzig auf die Eidgenossen gesetzt habe. Darum l aben die Boten auf beidseitiges „Hinder sich bringen" sofort folgende zwei Artikel mit ibm abgeschlossen, vbne auf die übrigen zu Zürich gestellten Punkte einzugehen, nämlich wenn jemand deutscher Nation, der an unser» banden gelegen wäre, den christlichen Glauben betrüben oder den König von Ungarn an leinen Unternehmungen zu dessen Schub hindern wollte, so wollen wider selben die Eidgenossen de», ist " 1 tt<> Juli 1481 König behülflich sein in seinen Kosten um billigen Sold, und v) wenn Jemand, der dein König gelegen, die Eidgenossen oder ihre Zugewandten mit Krieg oder sonstiger Widerwärtigkeit anfeinden wollte, st' soll dann auch der König und wieder in seinen Kosten den Eidgenossen Hülfe und Beistand leisten, lieber diese zwei Artikel soll man unfehlbar auf dem Tag zu Staus antworten, i». „Heimbringen vnd zu Staus antworten, als gcrcdt wirdt von einer gemeinen Münz, ob gemein Eidgenossen onch ein gemein Münz flachen wellen." «». Rechnung: vom Bogt im Oberland erhält jedes Ort 42 Pfund; vom ZinS von Dicßenhofen < 75 Gulden) jedes der vili Orte 18 Pfund 15 Schillinge; vom Bogt zu Baden 58 Pfund Hallcr, vom Zoll zu Lnnkhofcn 18 Schilling, vom Geleit zu Brcmgartcn 5 Pfund, zu Mellingen 8 Pfund, zu Klingnan 4 Pfund, zu Baden 58 Pfund, in den kleinen Bädern 1 Pfund Hallcr. I 12. Zürich. IZ. Zlllt Margarethe». Staatsarchiv Bern! Allgemcmc eidgenössische Abschiede. II. ItiZ. Staatsarchiv Lncer»: Allgemeine Abschiede. N.W Der Herzog von Savohen schreibt: Da zwischen ihm und dem Bischof und Land Wallis ein Waffenstillstand auf 15 Jahre gemacht und darin beredet sei, daß während dieser Zeit die Eidgenossen auf einem gütlichen Tage versuchen sollen, beide Thcile zu einem völligen Frieden zu vertragen , so sei sein Begehren, daß ein solcher Tag beförderlich angesetzt und auf dem Tag zu Staus ihm darüber Antwort gegeben werde. I». Die Boten von Basel bringen allerlei an über die Streitigkeiten der Stadt Basel mit dem Bischof von Basel, worauf ihnen gütliche Dazwischcnknnft der Eidgenossen zugesagt wird. 4-. Solothurn meldet, daß eö seinen Bürger Elcwi Albrccht, der sich als unschuldig an dein Mißfahren an der Brücke zu Wangen erwiesen habe, begnadigt und selbem Stadt und Gericht wieder geöffnet habe. 4l. Die von Constanz verlangen Antwort in Betreff der Lösung des Landgerichts und von des ThnrganS wegen. 4?. Dem Herzog Stephan von Bayern, Domenstoö zu Eöln, ist auf seine Antwort von dcS Abts zu Mellingen wegen wieder geschrieben, wie jeder Bote zu sagen weiß. ß. Des RütscberS und Trabers, welche zu Zürich gefangen liegen, Sache ist denen von Zürich anbefohlen. Jeder Bote weiß, wie der Bischof von Basel in eigener Person sich erboten hat, Leib und Gut und all sein Bcrmögen z» uns zu setzen und was er der Streitigkeiten zwischen ihm und der Stadt Basel wegen hat reden lasse». I». Auf nächstem Tag soll man antworten über daS Gesuch Melchior Spiscrö von Dicßenhofen um Bewilligung zum Verkauf einiges RcblandeS, das von den Eidgenossen Lehen ist. i. Nach Inhalt eines früher», zu Luccrn erfolgten Abschieds haben heute der Eidgenossen Boten zu Zürich versucht, die Streitigkeiten der Stadt Straßbnrg gegen Herrn Richard von Hohenburg, Ritter, zu gütlichem Vergleich z» bringen, sind aber damit nicht zum Ziel gekommen. Der Tag, um rechtlich in der Sache zu Handel», wird gesetzt auf Sonntag nach St. Manricicntag (28. September); inzwischen solle» die Eidgenosse» ihre Vermittlungsversuche fortsetzen und ein gütlicher Tag soll darin noch auf Unser Lieben Frauen Tag zu Herbst (8. September) in Zürich gehalten werde», Lnecrn soll diesen Abschied denen von Unter- waldcn mitthcilen, damit sie über die darin enthaltenen Punkte auch antworten können. Zu Instruction von Lucern. Man soll sich mit Uri und Untcrwalden verständigen, das; die Sache des steuudlichen Tages wegen noch ein Jahr hinausge;chobcn werde, damit man inzwischen mit denen von Wallis in ei» neues Burg- und Landrech! kommen möge, ll Zu «I. Lucern bcharrt bei der früher gegebenen Antwort. Juli l Gl i i:e. S t a n ö. 1l, 2i>. Juli (»ff Z-«?"», 2»aat»ar«I>i» B«rn iillgemtine eikgcni'ssisch, Abschiitk II Ii,.', >2l<>a»»are»iiv Viit«r>> Allgtinimc ?!bsch>«d< II N,' Bolen: Zürich. Heinrich Röist, Burgermeistcr; Hans Tachclshoser, Seckelmtister. Bern. Heinrich Matter; Riclans zur Kinde», hncern. vudwig Krämer; Hans Ruß. ttri. Hand zilin Brunnen, Amman»; Walter i» der (hasse, Altamman». Schwbz. Ammann Abybcrg; Gilg Mcttlcr. ll nterwa lden. Am mann von Znbe»; Ammann (sncntacherS; Ammann Zeiger; Heini Winkelricd. Zug- Ammann ^chmid; Ammann Ittcn. GlarnS. HanS Kuchli, Ammann; Werni Rietler. ». lim die Gulden, welche (5rbard Howenhut den Eidgenossen zn geben bat und für welche Ulrich von Angspurg und Andere zu Zürich Burgen sind, bat man vorab den Burgen das Bcrbot auf gebobcn, das der Bogt von Baden gethan hat und ihnen Ziel gegeben bis St. MichaelStag, das Geld einzuzichen und ohne weitere „Bcrziclung" hinter den Scckclmeister von Zürich zu lege», der selbes den Eidgenossen überantworten soll Ans dem nächsten Zag soll man sicb bcrathcn, wie viel man dem Gottes baue Wcttingen von diesem Geld geben wolle. I». Dem Melchior Spiser von Ticßenhofen baben die vil Orte seine Heyen und den Byfang zu Dießcnhofcn gefreiet, so das! er selbe für eigen frei verkaufen dürfe. Ans Bitte der übrige» Orte gibt auch hneern nachträglich seine Einwilligung. 4'. Heimbringen, ob man sich für Jacob Ambül von StanS beim Herzog von Mailand verwenden wolle der l2 Gulden wegen, welche die Amtleute von Mailand ibm zurückhalten, ungeachtet er sein Recht darauf gehörig nach gewiesen hat. ßl. llcbcrhanpt soll man auf dem nächsten Tag sich berathen, ob man eine Botschaft an den Herzog von Mailand schicken welle, da außer Jacob Ambül noch andere von Untcrwaldcn, llrscrn n. s. w. sich beklagen, daß ibncn noch seit dem Abschluß der Kapitel in Mailand das Ihrige unrechtmäßig zurückbehalten, auch neue Zölle und Beschwerden in Bcllenz auf die (5idgcnosscn gelegt werden, worüber man schon mehrmals ebne (5rfolg geschrieben hat. 4'. Ans das Begehren des Herzogs von Savobcn in Betreff des BermittlungStagS zwischen ibm und Wallis bat man dem savoyischcn Boten Tschan Alaman gcanl wortet und dem Herzog geschrieben, eS sei von den fünfzehn Stillstandsjahrcn noch zu wenige Zeit ab gelaufen; es scheine den pffdgenossen angemessen, noch zuzuwarten, bis mehr Zeit vergangen und die Sache bessern Zug habe, dann wolle» sie gern nach Inhalt des Abschieds darin handeln, l. „Bnd der studenten wegen, die man bißbar gegen dem Knng von srankricb gen Paris gefürdcrt bat vnd aber des, vßwendiger Personen balb zc vil werden wil, bat man beslosscn, daS »iemant mer sölichcr studenten halb von ge meinen Eidgenossen gefürdcrt werden sol, wann daß iegklichcr Ort die sine» für sich selbs fürdern mag nach Irin gcvallcn." „Bff die wärbnng als der Keffer bcgcrt hat, zn siner K. M. vnser aller Botschaft'! zu schicken vff das Geleit vnS damit zugeschickt, als das die Oestereichischen Rät geworben Hand, hat man vff verhörnng IedermanS antwurt Hansen hanzen darnmb geantwurt, das wir wol erkenne», was zimlicher dingen vnS von der K. M anlangete VnS darin gehorsam zu erzeugen; nachdem vnd aber der Keffer vnS bißhar vnser sryhciten nit hat wollen bestätigen, als andern des RichS Glidern vnd er VnS allwegen ein vngnädiger Herr gewesen ist, ouch das wir, eö sye gen Basell, gen Ongspnrg oder gen (sostenz, dabin er VnS hat beschribcn, Im nachgeritten vnd aber so gar verachtet worden sind, das wir nie nut gutes oder gnaden von Im haben mögen crvolgen, sind wir nit willig, sölichcr Bngnad also 102 Juli 1481. Wyler zu erwarten, besnndcr so wir uit wüsten mögen, warumb sin. K. M. Vilser Zilknnfst bessere. Ob aber wir des von der K. M. bericht worden wcrent, hoffen wir vnS alsdann so gcburlich in der fach zc halten, damit sölichö der K.M. Und vnscrm gnädigen Herrn von Ocsterrich, durch des willen wir gar gern Vit gutes tun wölken, zu gcuallcu gewesen wcrent." I». Dazu wird dem Herzog von Oesterreich bemerkt, wenn er dafür sorge, dast die Städte am Rhein ohne längcrs Zögern die Briefe ausstellen, welche sie nach Laut der ewigen Richtung ausstellen sollen, so werden die Obrigkeiten und die Gemeinden in den eidgenössischen Orten auch eher geneigt sein, dem Wunsche des Herzogs Rechnung zn tragen und die Botschaft an den Kaiser zu schicken, i. Da die von Diestenhofcn begehrt haben, das; mau sie hinsichtlich des UrthcilSzugS um der mindern Kosten willen au ein gelegenes Ort weise, wird beschlossen, sie sollen von nun an ihre Urtheilc ziehen vor den Rath desjenigen Ortö, das jcweilen den Landtass im Thnrgau hat: daö soll aller eidgenössischen Orte Gewalt hierin habe», In Betreff des Diamauts soll Lucern auf gemeinsame Kosten dein Kaufmann von Mailand, der sich darum bewirbt, schreiben und ihm den Stein um 2<>,<)l)l> Gulden anbieten. Die Autwort soll wieder vor gemeine Eidgenossen gebracht werden. I. lieber die Sache des Königs von Ungarn hat man viel gesprochen und zuletzt einen Vorschlag in Schrift gestellt, den jeder Bote heimbringen und darauf Autwort geben soll an einer folgenden Tag lcistung. >»». Sonntags nach St. Vcrencntag (2. September) soll man wegen des BnrgrcchtS . Sonntags nach Mitte August (1i>. August) sollen die Boten von Lucern, Schwyz und Unier- walden mit Vollmacht zu Engclberg sein und sich erklären, ob man den vom Ammann zn Ridrist empfoh lcncu Schüler zn einem Convcnthcrrn von Engclberg annehmen wolle. Das Bcrnerezcmplar datirt auf Iacobi, das Luccrnercxemplar aus Montag »ach Jacobi. gm Bernereremplar fehle» die Boten und die Artikel ». p. «>. ^ Zu I. Das Staatsarchiv Lucern bewahrt einen unbesiegclten, in urkundlicher Form abgefastten Entwurf, >>. <> 148k, Z. August, Freitag nach St. muri -»> vi»c»i.i, welcher hier wahrscheinlich gemeint ist: „Bürgermeister, Ammann, Räthe, Bürger und Landleute und ganze Gemeinde» der X Orte Urkunden, in Betracht der durchleuchtigste grostmächtigste cristliche König und Herr Matthias, König zu Hungern und Böhmen w unser getreue liebe Bundgenosse, als der vornehmste Vorkämpfer der Hhrifte» heit gegen deren allernidigstcn Hasser vud Verächter, de» «»gläubigen türke» vnd sine Vermaledentc» anhänger, bekannt sei u. s. w., dafi sie für die Zeitdauer ihrer vorige» Vereinung mit ihm folgende Artikel zu halten angenommen und gelobt haben: l> Ob sich von dishi» ersügtc oder bcgäb, das peman i» tütschcr Nacion, der oder die denn vnS vnd vnsercr landen gsäßcn wären, de» cristenlichen glaube» betrüben oder sich stner K. M. au Ircm guten vud ssristenlichen fürnemen widcrwertig oder darin verhindern wolle, So sollen vnd wollen wir, so veer vnd das gepürlich vnd vcrmüglich ist, stner K. M. wider dieselben mit guten trüwen hilslich sin doch vf stner K. M. Kosten vnd vmb ein sold, als das zwischen stner K. Vi. vnd vns erlütert vnd verbriefet werden soll. 2 > Desglich vnd ob ieman wer ioch die>elben syen vnd puer K. M. Landen glcgcn were», vnS oder vnser» zugewauten, fürbaShi» dheinerlei Widerwertigkeit mit Krieg oder in andern. Wäg bcwise» wurde, so sol stn K. M. als dick das bcschich«, vns hinwiderumb, auch gegen denselben getrüwe hilf vnd bhstand tun, aber in siucr gnaden Kosten, wie sollichs in den gemelte» bricfen von des Goldes wegen, auch witcr erlütert werden sol, ou alle geferde." Zu ». Wahrscheinlich abgeändert auf de» Lt». August. (Siehe Iissl August ltstl. I I l. Vnstelher st. I!), Ällstllst iZonnUg nach MiUc August! Dic Actcn schien. Sicht >>!!»>. I I Zo fingen. I^ktl, ?s). Ällstltfs iMonwg vo« Rarlboiomäi! ^»aac»a«<<,iv Z!»r» Aligcmcinc «ibqcncssifch« Abschxdc 4 ??« Tag der v Städte Zürich, Bern, hucern, Frei bürg und Solothurn. Projcct znr Ausgleichung der Streitigkeiten zwischen den v Städten und den v Ländern in Betreff des ewigen Bnrgrcchto der erstern. Erster Porschlag: sich gegenseitig in Burg- und pandrecht aufzunehmen. Zweiter Porschlag: Ein Perkommniß nach der Art und Weise des PorschlagS vom Freitag vor Bartho lomäi lt7st s Abgedruckt in Kopps Zeitschrift, GeschichtSblätter ans der Schweiz, l. stf.) I I«. Roth w e i l. ?4. ^lNgNjt <»N V-lIhoI«mäi> Zcancaarcdi» Bern Allqcmcin« cidgcuössisch« Abschied«. » I7U In den Spännen und Irrungen zwischen der Stadt Rothweil und Graf Eberhard von Württemberg, dem Aeltern, haben der Eidgenossen Boten erst die von Rothweil, dann auch in Tübingen den Grafen Eberhard gebeten, den Abschied, so zu Baden in diesen Sachen ergangen, anzunehmen, was aber von beiden Seiten abgeschlagen wurde. Graf Eberhard bot Recht um Klagen und Widerklagen auf den Kaiser als ordentlichen Richter, oder auf den Bischof von Eonstanz und seine Räthe oder auf Abb Johann zu Salmauoweiler, Graf Heinrich zu Fürstenbcrg, Jost RiclauS Grafen zu Zollern, Wilhelm Herrn zu Rappoltstci» , Vandvogt, Werner von Zimmern, Frei, deren einen als gemeinen Mann mit gleichem Zusah, oder aber auf Bürgermeister nnd Räthe einer der Städte Eonstanz, Ulm, Hall, Heilbronn, Eßlingen, Gmünd. Ravenspurg, Biberach. Rothweil dagegen bot Recht auf gemeine Eidgenossen der vi,. Orte oder auf Bürgermeister und Rath der Stadt Ueberlingcn. Auf schriftliches Ersuchen der Boten sagt indessen Graf Eberhard zu, vor St. Galleutag nichts Feindliches gegen Rotbwcil vorzunehmen und der Stadt durch die Scinigcn feilen Kauf bringen zu lassen; dagegen schlägt er ab, denen von Rothweil seine Städte und Schlösser offen zu halten. Dic von Rothweil wollen in letzter»! Punkt Gegenrccht halten, gehen übrigens den Stillstand auch ein, und verlangen, daß die Eidgenossen in der Sache einen fernern Tag ansetzen. Dicö geschieht, nnd der Tag wird angesetzt nach huccrn auf Sonntag nach des heiligen Kreuzcstag zu Herbst l l t». September). August 1481, 117. Ohne Ortsangabe. !!!. Rllstttst (Fr-iia.r nach St, Variholomäusiaz), Staatsarchiv Luccr» ^ Urkundc, Boten: Schicdlcutc, Für die v Orte: Hciurich zu Ridcrist, Altammaun zu Ridwaldeu; für puccru: Hciurich Ferr, dcö Raths zu Lnccrn. Obmann: Hanö BoS von Uri, Spruch um die Marten zwischen dem Amt Mchcubcrg und der Grafschaft Rothenburg. II«. Z u g. 1^4! I , Eepteinber (Sonntag nach Vcrcni), Staatsarchiv Bern ^ Allgcmcinc cidgcnössischc Abschicdc, I!, !7t, t». Abermaliger Redactionsentwurf für das nachmalige Stanscrverkommuiß. Dieser Entwurf schlieft sich dem frühcru Vorschlag der v Städte am nächsten an, jedoch mit folgenden Veränderungen: Die Strafbcstimmuug in Artikel 1 heißt hier einfach: „dcrsclb oder dieselben sollen von ir Herren vnd Ober» darumb gestrafft werden nach dem vnd er vcrschult hat", AllcS übrige ist weggelassen. Artikel 2 lautet wesentlich gleich. In Artikel 4 ist bei der Strafdrohung dic ganz gleiche Abweichung wie bei Artikel 1 Dic Artikel 4, 5i, li, 7 lauten gleich. Nun folgen abweichend von dem frühcru Entwurf neue Artikel 8, 9, 10 folgendermaßen: Artikel 8. „Vnd das wir Eidgnon sürcr keinen vslcndischeu Bürger noch lantman annemcn follent, dann ob wir des gemeinlich mit einander oder der Mertcil vndcr vnS ze Rat wurd vnd dannacht, ob er alt ansprachen hctte, das wir VnS deö ganz nüz annemcn sollen," Artikel 9- „Item vnd hinfür in vnscr Eidgnoschaft lman) sich keiner alten sacheu noch frömbder lüten, dic allt ansprachen hetten, nüz annemcn sol, snndcr ir ganz müßig gau," Artikel 10, statt Artikel 8 des früher» Entwurfs: „Item vnd das die vm Ort In dissem bricss begriffen werden vnd onch alle dic, so in vnscr Eidgnoßschaft mit VnS rcisent, diß alles mit VnS hallten sollend," Run folgt statt Artikel 10 des angeführten Entwurfs Artikel 11: „ Vnd ob diß obgcschriben Artikel vfgcnommcn werden , das man daruft betrachten sol, wie mau Friburg vnd Solloturu In Pund oder vcreinung empfahen vnd ncmcn wolle," Artikel 12 entspricht dem Artikel 11 des obigen Entwurfs, Als Schluß folgt: I». Item vnd vmb dise obgcrürte Sach sol mau widerumb mit vollem Gewalt Zug sin an der Herbcrg vff Snnnentag zu Rächt nach Allerhciligeutag (4, November). II?». Zu st. 4. September u>>i»i Staatsarchiv L»rern: AUgemcinc Abschiede, II A!I, Der Großkellucr von Wettiugen bittet, daß mau von der Summe, dic dem Erhart Howcnhut aufgelegt, die 000 Gulden, die jener ihm entwendet, seinem Gotteshaus zurückerstatten wolle. Erkennt! man soll dieses heimbringen und auf Wiedererstattung antragen, I». Der Ammann von Uri bringt die Beschwerde der Pferdehändler und anderer Kauflcute vor, daß dic Herzogin von Mailand an Orten, wo September ttttt. früher kein Zoll erlegt wurde, nunmehr einen lastigen Zoll eingeführt habe, und daß sie viele andere Bedrückungen zu erleiden haben. Heimzubringen, ob man deshalb eine Botschaft mit ernstlichen Borstel lungen nach Mailand senden wolle. Wahrscheinlich eine goryehunft des vorigen Abschieds. Da aber dieser in tlucern, jener dagegen in Bern sich nicht findet, so erscheinen beide als eigene Nummern. I 2«>. Züri ch. , bs. September «,» H-rbsi, Die Acten fehlen. Siehe 112 I. 121. Lnceri«. tH. September inst«g «-r Maiih«). Staat«ar>t,iv i?»«ern Vueenierabschirdtsammlunq sl I v.»! Boten: Zürich. Cunrad von Cham, Stadtschreiber. Bern. Peter vom Stein, Ritter. Lueern. Peter von Meggen, Schultheiß; HanS Ferr, Altschulthciß. llri. Heinrich Temschi. Schwyz. Bogt In- derhaltcn. Unterwaldcn. Heini Heyden; Paulus Cnentachcrö, Ammann. Zug. Rudi Trinklcr. GlaruS. Hanö Schübelbach, Scckelmeistcr. >». Der Bischof von (Konstanz begehrt, daß an „die Samnung oder Conuoeation", die er auf Sonntag nach Mauricii (2T September) nach Konstanz berufen, auch die Eidgenossen Abgeordnete schicken möchten. Das will mail heimbringen. I». Da die von St. (hallen berichtet haben, es wallen zwischen ihnen und den Appenzeller,! einige Anstände wegen der Gerichtsbarkeit zu Grimmcnstein, St. Margarethen und Höchst, so wird beschlossen, beide Theilc seien zu ermahnen, daß sie Alles im gegenwärtigen Zustand be- lassen und keine feindselige Handlungen gegen einander vornehmen, sondern ihre Anliegen an die eid- genössischcn Orte bringen, an welche auch die Boten über den Gegenstand berichten wollen. «>. lieber das Bcrfahren des Bischofs von Konstanz rücksichtlich des Gntö des Herrn Peter Trüllcrci von Aarau, der unehelich gewesen, wird, in Ansehung, daß die Gerechtigkeit hinsichtlich der betreffenden Benefieien den Herren von Münster, nicht dem Bischof zugehört, bcsch'ossen, dem Bischof zu schreiben, daß er von solchen Neuerungen abstehe, den Mann des Bannes ledige und das Stift Münster bei seiner Gerechtigkeit bleiben lassen wolle. «I. In Betreff des Conrad Mast wird dem Landammann im Thurgau geschrieben, er möchte den armen Mann bei seinen Gütern zu Schönenbrunn lassen Kundschaften ausnehmen und selbe nach Luccrn senden, damit man erforderlichen Falls mit den geringsten Kosten in der Sache handeln könne. CS wird erkannt, daß der Bogt in den freien Aemtern Christian NinderliS Leib und Gut in Haft legen und Cgli Meyer von MörSwyl daran BorzugSrcchtc haben soll, weil jener die Treue an Cideö statt gebrochen. Der Bogt soll ferner mit Peter Meyer reden, daß dieser Pfänder, die er allfällig von Ninderli hätte, dem Cgli Meyer übergebe, f. Da auf diesem Tag die Anstände zwischen Württemberg und Rothwcil nicht beigelegt werden konnten, so sollen gtMkiner Cidgenossen Näthe auf Sonntag nach Michaelis (ltt). September) zu Rothwcil sein, um daselbst die Parteien zu vergleichen oder zu einem l t Ittli September 1481. Recht zu veranlassen, auch sie zur Ruhe und Enthaltung von Feindseligkeiten zu ermahnen. ps. Um neuem Krieg mit Mailand vorzubeugen, sollen im Namen und auf Kosten gemeiner Eidgenossen, Luccrn und Schwhz eine Botschaft dahin senden, welche die Abstellung der neuen Zölle und anderer Haudcls- bcdrückungcu betreiben und auf Haltung der bestehenden Verträge dringen soll. Jedermann soll dies- fällige Klagen und Anforderungen der Seinen bis St. Michclötag schriftlich nach Luecrn senden. Tritt ein Ort diesem Beschlüsse nicht bei, so soll es selbcö anzeigen; will ein anderes Ort Boten mitschicken, so ist das jedem unbenommen. Alte Ansprachen, die vor der Zeit des CapitulatS erwachsen sind, sollen nicht angenommen werden. Die Botschaft soll acht Tage nach Michaelis zu Uri sein. I». Auf diesem Tag ist angelangt die auf Ostern letzthin verfallene dritte Rata (15000 Gulden) von dem Lösegeld für Obcr- bnrgund. Die nächste auf St. Michclstag fällige Rata sollen Frcibnrg nnd Zug auf Martini abholen und nach Lucern bringen, das zur Ausstellung der Quittung bevollmächtigt wird. Der König soll um Zahlung in gutem rheinischem Gold ersucht werden. Von der dritten Rata erhält jedes Ort 500 utrischc Gulden zu 30 Plappartcn, 257 Beischläge zu <8 Plappartcn, 32 alte Schiltc zu 1»>. Bern wird bewilligt, einen abermaligen freundlichen Tag zwischen Consta,iz und den Eidgenossen in Sachen des thurgauischen Landgerichts zu veranstalten, sobald man auf dem Tag zu Zug sich über die den eidgenössischen Boten zu crthcilcndcu Vollmachten bcrathen haben wird. Dem Frischhans Thcilig von Lncern wird eine Urkunde ausgestellt, das, er in seinem Streit gegen den Bcrgcr von Zürich den ihnen gesetzten Tag besucht habe, letzterer aber nicht. Man soll ihm bchülslich sein, das! sein Gegner ihm die Kosten ersetze. «». Lncern hat wegen der Sache von Ottcnbüren den Scinigcn Sclbsthülfc gegen den Bischof von Augsburg erlaubt. Um dem vorzukommen, wird beschlossen, gemeine Eidgenossen sollen nächsten Donnerstag (25. Octobcr) ihre Botschaft zu Konstanz haben, die von da zum Fürsten von Oesterreich reiten und allen Fleiß anwenden soll, damit die Sache verrichtet, Lucern befriedigt und die Herren von Ottenbürcn in ihr Gotteshaus wieder eingesetzt werden. >». Auf Samstag über acht Tage (27. Oktober) soll von des Bnrgrechtö wegen ein Tag zu Zofingcn gehalten werden. Das Berncrcxemplar, welches nur die Artikel r. I». >. in. enthält, ist datirt von Freitag nach Galli (lg. Octobcr), während das luccrnischc, in welchem die Artikel «». >». fehlen, das Datum Mittwoch nach Galli (17. Octobcr) trägt. !> Zu I». Das hierauf bezügliche Misstv (Stiftsarchiv St. Gallen) ist datirt von Freitag nach Galli (19. Octobcr). 12«. Zo fingen. H 28. 5)elohev lvff Simonis vnd Jude). Staatsarchiv Bern: Allgcnicinc cidgcnösllschc Abschiede. N. 181. Zürich, Bern, Lncern, Fr ei bürg und Solothnrn. Von des Vurgrcchtö wegen ist beschlossen, daß die v Städte ihre vollmächtigen Botschaften nächst- künftigen Sonntag (4. November) zu guter Tagzeit in Zug haben sollen, um sich über eine einhellige Antwort zu vereinigen „durch ir crcn vnd glimpfö willen den örtern der Eidgnoßschaft vff den leisten Adscheid Zug gemacht ze geben vss sölich form, das vß den Abscheiden zu Zofingcn vff tagen vergriffen vnd ouch vß dem Adscheid zu Zug gemacht, ein vcrchnung angcscchcn werden sol, die gemcinlich vnd zimlich shc Stetten vnd ländcrn der Eidgnoßschaft vfzencmcn mit Insließung der Stetten Friburg vnd Sollo- turn. Vnd das die artikcl, welche die Statt Lncern dargcbcn Wirt, ouch darzn vcrvast vnd alles in ein form zu dem besten gcstclt werd, mit mindrung vnd mcrung. Ob aber das nit möcht noch wölt angc- nomen werden vnd gang haben, das dann wurd gcredt von einem gemeinen, geliehen vnd zimlichcn Pn»d mit lütrung der artikcl, So vff tagen als vorstat, gcstclt sind, mit mindrung vnd mcrung, als sich gc- büren vnd geben wirdt. Vnd umb das die örtcr der Eidgnoßschaft mögen begrifcn vnd verstau den das gemacht burgrccht widcrwcrtig ist, das cö anders nit dann all Trüw, Er vnd gnts vff Im trag, das dann von einem gemeinen Burgrccht und Landrccht zwischen den fünff Stetten vnd allen andern Öcrtcrn der Eidtgnoßschaft werd gcredt vnd angcnomcn, wie das angcnomen ist mit crklcrung vnd lütrung der Artikcllcn, So in den Abscheiden als vorstat, begriffen sind." November 1481. 10«) 127. Z"tt- I411I, 4. llllb 1>. ?!oveillhor (Tonniag und Dienstag nach Allerheiligen), »». Spruch der f ungenannten) NathSboten der Vitt Orte, ,1. ,1. Zug Dienstag vor Martini (<;. November ) in Betreff deö vom Abt von St, Gallen aufzustellenden unparteiischen pchenSgerichtS zum Entscheid der Spänne zwischen der Stadt St. Gallen und denen im Nheinthal. I». Angelegenheit des VurgrechtS der v Städte. gu n. Stistsarchiv Tt, Mallen, gu I». lieber diesen ZterhandlunftSgegenstand fehlen die Acten; siehe aber t ltl I«. und IKi. I2d». Z " r i ch. I4Z!i, 4. Deccinber «Dienstag»«. s«, Nüia»»«-«,. iZ»aa««ar<»iiv R»rn Allgemeine eidgenössische Abschiede. n , Arn. ». Dem Stent Huwcl aus des Grafen Wilhelm von Werdcnbcrg pand ist ein Geleit gegeben, um sich hier in Zürich oder wo die eidgenössischen Boten zunächst znsammcnsommen, vor ihnen zu verantworten. I». Man soll heimbringen daö Gesuch Iaeobö von pandcnbcrg, seines Bruders seligen Kindern daS Hanö zu Bcrnang gelegen, das 8 Pfund Werth und pchcn ist, zu eignen, damit er diese zwei Kinder im Frauenklostcr zu Mnnstcrlingen versorgen könne, r. Bon der Irrung wegen zwischen dem Abt von Wettingen und der Stadt Baden in Betreff eines Erbfalls wird beschlossen, der Bogt HanS von Mumps soll Kundschaft aufnehmen um die Sache; darnach wollen wir die Parteien verhören und weiter darin handeln, «I. puccrn und Schwhz sollen in aller Eidgenossen Namen ihre Boten, nämlich den Heinrich HaSfurter, Schultheiß, und den Bogt Lchiffli nach Basel senden von der auSgestoßenen Frauen zu Klingenthal wegen, damit solch muthwilligeö Bornehmen abgestellt werde, «. Eonstan; fordert schriftlich zwei Mörder, über die ihm zu richten gebühre. ES wird geantwortet, der Mord sei geschehen im Gebiet und Gericht derer von Zürich; diese haben auf Befehl gemeiner Eidgenossen die beiden Mörder richten lassen, den Rechten jedes Thcileö unschädlich, t*. Hinsichtlich der Knechte, die bei dem König von Frankreich dienen, hat man auf diesem Tag davon gesprochen, sie durch eine Botschaft zurückzufordern. Da aber nicht alle Boten Bollmacht hatten, so soll man auf dem Tag zu StanS diesfalls Antwort geben, fts. Ebenso auf das Begehren beider Herren von Württemberg mit den Eidgenossen in „ Berstentnuß " zu kommen. I». Bern wird angegangen, Herrn Bcrnharten Gradner zu EgliSau auf sein Schreiben wegen Herrn Adrianö von Bubcnberg zu antworten, t. Der Bote von Schwvz soll mit seinen Herren reden „von der armen scclen zu St, Iarob Zürich gült wegen, wie Vogt Schiffli wol weiß". gu i. Dieser Artikel findet sich nur im gürchereremplar. 1 2?». Stau S. Deceniber lLamstag na» S> H»aat»ar) Keiner der beiden Thcilc soll den andern während dieser Zeit weder , selbst bekriege», noch dessen Widersachern irgendwie Vorschub leisten, 2) Beide Thcilc sollen einander nn verhindert feilen Kauf gestatte», Wenn die Grafen mit Jemand zn Krieg kommen, mögen sie Zürich bitten, ihnen Knechte zulaufen zu lassen. Mit dem Bescheid, den sie nach Gelegenheit der Sache erhalten, sollen sie sich begnügen, Ebenso sollen die von Zürich sich mit der Hülfe begnügen, welche die Grafen ihnen auf ihr Anrufen zukommen zu lassen gut finden. Streitigkeiten zwischen den beiden Thcilen sollen innert lt Tagen nach Erfordcrung zu Konstanz oder Uebcrlingcn vor gleiche Zusätze gebracht werden. Zerfallen diese in ihren Urthcilcn, so wählen des ansprechenden TbeilS Zusätzer den Obmann unter des andern Angehörigen. Dieser entscheidet, 5) Streitigkeiten zwischen beidseitigen Angehörigen werden da entschieden, wo der Angesprochene sitzt, ohne Weiterziehen an fremde Gerichte, ausgenommen im Fall der Rechtsverweigerung. «) Beide Thcilc behalten Papst und Kaiser und alle ibrc frühcrn Ver bindungcn vor. i/ u ccrn. 2li. Aobrilllr «Dunstag nach ZnpoiaviN z»aa»«<>r<<,iv LultlNtrabschitdtsammlun«, » Boten: Zürich. Felir Keller. Bern sniemand anwesend). Luccrn, Easpar von Hertcustein; Schultheiß Krämer; Rizzi. Uri. Ammann zum Brunnen. Schwyz. Ammann Zacob. Unterwaldcn. Ammaiin von Zubc». Zug, Sunrcincr. GlaruS. Hans Blum. ». Die Boten auf den Tag zu Bern, welcher Montags nach dem Tonnlag Oeuli sl l, März) stattfindet, sollen bevollmächtigt werden, mit Bern zu reden, daß es den Albin von Silinen bei feinem Kauf um das Schloß Wildegg bleiben lasse. I». Burkhard von Anwbl erhält eine Botschaft von gemeinen Eidgenossen nach Bischofzell, um seine Anstände mit dem von Adlikcn gütlich zn beseitigen, «». Alle Orte sollen ihre Boten auf den Tag schicken, welcher am Sonntag RcminiSccre (3, März) zn Basel wegen der aus dem Kloster Klingcnthal vertriebenen Frauen und der Predigcrmönche stattfinden soll, damit die Frauen wieder in ihr Kloster und ihr Eigcnthum eingesetzt werden. Basel soll für Einstellung aller Feindseligkeit und für sicheres Geleit für Jedermann zu diesem Tage bin und zurück besorgt sein, «I. Wegen der Klage Rietmanns, daß ihm in der Lombardei bei einem Wirth, dem er es zum Aufbewahren gegeben, Geld gestohlen worden sei, sowie auch wegen anderer Ansprachen wird beschlossen, in der Ansprcchrr Kesten einen Bolen nach Mailand zu schicken. «. Ebenso wird ein Bote nach Genf geschickt, um sich kür Befriedigung der Ansprachen des Llapfer von Lchwbz und seiner Gesellen zu verwenden, f. Der Vogt in den gemeinen Acmtcrn wird beauftragt, den Nachrichtcr von Zürich kommen zu lassen, um den gefangenen Rudi Schinder „vff den grossen lümdcn, welchen er hat, nach aller notturft lassen fragen vnd "üzit an Zm sparen". Auf sein Gcständniß und auf die Kundschaft, die der Vogt über ibn hat, soll er dann vor ein offenes Landgericht gestellt werden. 55. Der Vogt in den Acmtern soll ferner den Rebcr, ^cr einen Ochsen gestohlen und zu Zürich verkauft hat, fangen und ihn nach aller Nothdurft mit dem Rudi Schinder „am scbl fragen vnd einen mit dem andern an dem lantgcricht fertigen vnd richten". Zn der Erb^strcitigkcit zwischen Hans Zngenthalcr und Hano Wcibel sollen die Acltcsten zn Mchcn- 15 114 Februar 1482. berg die Sache in Gegenwart des Vogts noch einmal gründlich prüfen und ihr Urthcil bei Eiden geben. I. Der Vogt in den Acmtcrn soll den Wirthcn in der Herrschaft Rüsegg, welche dem Stadtschreiber Melchior Ruf! zu Luccrn gehört, befehlen, ihre Taverncnrcchtc von diesem zu empfangen nach Laut und Sage seiner Siegel und Briefe; wollen sie ihm dagegen diese absetzen, so sollen sie ans nächstem Tag mit ihm vor der Eidgenossen Boten zn Recht kommen. Ii.. Verhandlung wegen der Lösung des thnr gauischen Landgerichts. Zürich stimmt für Annahme des zn Bern gemachten Vertragsentwurfs; gefalle das nicht, so will es auch an fernerer Bcrathung theilnchmen. Uri will bei der zn Bern gegebenen Erklä rung verbleiben, der Bote hat jedoch Vollmacht, mit den Eidgenossen gemeinsam zu handeln. Schwvz meint, man solle die Sache nicht so leicht fallen lassen, sondern auf der Lösnng bestehen, will aber auch einem gemeinsamen Beschluß sich nicht entziehen. Obwalden nimmt den Vertrag von Bern an, und will seinen Theil vom Lösungsgeld zurückziehen, wiewohl ungern. Nidwalden bliebe gern bei der Lösnng, stimmt jedoch der Mehrheit bei. Zug hält dafür, man soll auf der Lösung beharren, nimmt übrigens, wenn alle andern es thun, den Berncrabschied auch an. Glarns wie Zug. Luccrn bcharrt auf der Lösnng - durch die ewige Richtung mit Oesterreich seieil die VII Orte Schirmherren über den Thurgau geworden; Constanz habe dagegen nichts eingewendet, bis man die Lösnng begehrte, dann erst habe Constanz beim Kaiser geklagt, und in hängenden Rechten die Bestätigung erlangt; deshalb soll man Thurgau zn Händen nehmen. Beschluß: Wiewohl man in den Ansichten nicht einhellig sei, soll man doch noch einen Tag zu Bern in dieser Angelegenheit halten und daran arbeiten, daß Constanz das Lösegeld nehme und uns Thurgau lasse. I. In der Sache zwischen Straßburg und Zürich soll man daran sein, daß eines der vorgeschlagenen Rechte angenommen werde. >». Auf diesem Tage sind augelangt die Ivtlllll Gulden, welche der König von Frankreich als vierte Zahlung für Obcrburgnnd gegeben hat. Dieselben werden vertheilt nach Bestreitung folgender Ausgaben, als: Ausgaben der Boten, so das Geld geholt und 17 Wochen mit 6 Pferden bei dem König und zn Lyon sich aufgehalten haben, 2l)<) Gulden für den Ritt nach Mailand, den Schreibern für die Bnndcsbricfe und neuen Vcrkommnissc, einigen Boten, die zn Innsbruck gewesen, Läufern zum König n. s. w. Die Bezahlung der Schreiber zu Luccrn dagegen für Quittungen und Vollmachtbriefe nach Lyon, für die Schreiben nach Mailand n. f. w. wird noch einswcilcn verschoben, i». Wegen der großen Kosten, welche die sechs Pferde bei der Abholung des Geldes iu Lvon verursacht haben, soll man sich berathcn, mit wie viel Pferden die Boten künftig reiten sollen; schon jetzt ist man der Meinung, daß jeder Bote nur selbaudcr reiten soll. «». Glarns und Solothurn sollen die fünfte Zahlung zu Lyon abholen, Luccrn Credenzbrief und Quittung ausstellen. >». Auf nächstem Tag soll man sich über Abstellung des Kricgslaufcnö zum König und zu andern Fürsten berathcn. Zu v. 448L. Mittwoch vor Reminisccre (27. Februar). Luccrn. Gemeiner Eidgenosse» Bote» crsnchcn den Rath zu Basel, de» Parteien für die Dauer des Vermittlungstags, der zwischen den Predigern und den Frauen ttn Klingcnthal auf Montag »ach Reminisccre zu Basel angesetzt ist. freies, sicheres Geleit zu geben. (Missiv im Staatsarchiv Basel.) Siehe I!t7. Zu «' Bemerkung im Lucerncrabschied: „Item das fünfte ZU. so auf vergangene Ostern verfallen ist, hat man zu Zürich getheilt: an Ducaten «i» Stück, Schilt mit der Sonne 393>/z, Frankrcichcrschilt 451. utrische Gulden 541, rheinische Gulden üLssz, alte Schilt 44, Savoycrschilt 1, Lyoner 3, Katzcngulden 55, Halbguldcn 4." Mar, 1482. i:t5. L ncern. I I . Ä!ntz tZrcitag vor !»kmm,< ^»aat?ar Plapparte gegolten, hat man zu Lueern versucht und gesunden, daß gar viele nur ü Plapparte an Silber halten. Darüber soll man auch auf nächstem Tag sich berathen. t. Auf diesem heutigen Tag haben sich die Boten von Städten und Ländern gccinbart „das von nu hin alwcgen, welche Kotten man dargibt, das gelt zu schon zc reichen, nit mer denn sclbandcr ritten sollend", k. Auf dem ersten Tag, wo die Eidgenossen zusammenkommen, soll man einen Beschluß fassen, wie man dem großen Schaden zuvorkommen wolle, welcher daraus entsteht, daß jetzt überall aus Städten und Ländern Knechte zum König von Frankreich und andern laufen. Dicstr Abschicd schont nur ein« Fortsetzung des vorige» l» sc>» Die Artikel n. >». I. k. finden sich auch m dem Abschied lt< und beide Daten liegen nur vier läge aus einander. i:r«. Bern. 1^0^, 10. Ä)!sttZ laus Donniag Lcuii» 2,aa,»ar<«,i» Bern Allgemeine odgenossiiait Abschiede. Ii ^Ui Boten: Zürich. Hans Tachelsbofer. Lueern. Ludwig Kramer. Lchwhz. Jost Köchli. Zug. Amman» Spiller. Der Vogt von Baden fragt an, ob er die Zttt) Gulden, welche aus dem von Erhard Howenhut Herrührenden Geldc durch gemeine Eidgenossen dem Gotteshaus Mellingen geschenkt sind, auf dem HanS zum Rappen nehmen soll, da dieses Haus mit Zinsen sehr belastet und die Forderung also nicht sehr ncher sei, und auf dem letzten Tag die Eidgenossen den Willen ausgesprochen hätten, daß das Gotteshaus keine» Abgang noch Schaden leiden soll Da nicht von allen Orten Boten anwesend sind, so wird 15* März 1482, dieser Gegenstand bis zu dem Tag verschoben, welcher auf Marc (17, März) in Zürich stattfinden soll, ?». In Betreff des Erbfalls, der vom Bischof von Constanz an einen Mann zu Aaran gefordert wird, haben der Eidgenossen Boten den bischöflichen Voten ersucht, dahin zu arbeiten, dasi der Mann ans dem Bann komme, und wenn dann die Forderung, welche die Herren von Münster dem Bischof übergeben haben, geltend gemacht werden wolle, so möge das da geschehen, wo das Erbe gefallen ist; indessen wünsche man, dasi für diesmal, seinen und Jedermanns Rechten unbeschadet, der Bischof von der fraglichen Forderung abstehen möchte. Die Entschuldigung des Bischofs von Constanz hinsichtlich der Sache des FraucnklosterS Klingcnthal soll man heimbringen, ,1. Die Boten der vm Orte hätten auf diesen Tag Antwort bringen sollen auf die Ausglcichungsvorschläge in ihrem Streit mit der Stadt Constanz um das thurgauische Landgericht und die Vogtci Francnfeld. Es sind nun aber von nicht mehr als vier Orten Boten erschienen, und diese sind nicht der Meinung, ohne die Andern darin zu handeln. Es haben also die Herren von Bern weiter in der Sache nicht handeln können, sondern solche beiden Parteien „ hcimgesctzt" und „dannocht wenig geuallens daran, das st) söllich tagsatznng merenmals vast gesucht vnd aber nu die vnd damit ein Statt bern verachtet haben". «. In der Sache Zürichs und seines Bürgers Richard von Hohenburg gegen die Stadt Strasibnrg wird beschlossen, auf dem Tage zn Zürich soll nach einhelliger Ansicht aller Boten mit denen von Zürich geredet werden, dasi die Dinge gütlich beigelegt werden, Basel. 1 1 . (Montag nach Oculi>, Staatsarchiv Basel. Die Näthe Herzog Sigmunds von Oesterreich und gemeiner Eidgenossen von Städten und Ländern vermitteln zwischen den Predigern und ihrem Anhang einerseits und dem Convcnt des „vssgc- sctztcn" Fraucnklostcrs Klingenthal zu Basel anderseits folgenden Vergleich: t) Soll eine Votschaft nach der Vermittler Gutbedünken nach Rom gesendet werden mit dem Auftrag, das Anerbieten der vertriebenen Frauen „in obscruanz zc gand vnd darinn nach ordenlicher Form, wie dann Ir regcl dargibt ze leben" an den Papst zu bringen und selben zn bitten, dasi er sie ohne schwerere Beladnisi wieder in ihr Gotteshaus kommen lasse, und ihnen eine ziemliche Obrigkeit, nur nicht die Prediger oder Barfüsicr, gebe, um sie in der Ordensregel zn erhalten. Dieser Botschaft sollen vorläufig 2t)l> rheinische Gulden gegeben werden. L) Die gleiche Botschaft soll den Papst bitten, einen Commissarinö zn ernennen, der mit seiner Vollmacht beider Thcilc Klage, Antwort und Kostcnösordcrnngcn anhöre und ohne Appellation >» der Sache entscheide, a; Den vertriebenen Frauen sollen an ihre Kosten 2t1t) rheinische Gulden baar n»d dazu, damit sie sich zn Basel oder Mühlhauscn anständig cinhanscn und den Spruch von Rom erwarten mögen, jeder wöchentlich 1 Gulden verabfolgt werden. Ucbcr diese Summe hinaus soll das Vermögen des Klosters Klingenthal weder verpfändet, noch beladen werden. 4) Die Herren Prediger sollen diese Unterhandlung, welche im Interesse der Ruhe und auch zu ihrem Besten geschieht, nicht stören, und sollen überhaupt in der Zwischenzeit alle weitem Schritte bei Papst und Kaiser unterlassen werden. r>) Während der Zeit dieser Mission nach Rom soll die Fehde Albrcchts von Klingcnbcrg und seiner Mithaftcn gegen die Prediger und ihre Partei ruhen, und soll bis Pfingsten allgemeiner Stillstand sein. Die früher Mär; 148Z. 117 gemachten Gefangenen bleiben; doch will sie Basel auslösen, so mag das geschehe», k) Führt die Unter- bandlung zu Rom an kein Ziel, so soll sie allen Theilen an ihren Rechten unschädlich sein. (Siegeln Hans von Bodman und Heinrich HaSfurtcr, beide Ritter.) Zürich. >4!t2, 17. März <-uf Die Acten fehlen. Siehe Ulk »». L u cer n. 1/111^, J7, März <,i>> Vueern! Üuierner»bs!l>>»desammlun!i N. liM Boten: Zürich (nicht angegeben). Bern. Bartholomäus Hnber, Benner. Lueern. Caspar von Hcrtcnstcin, Ritter, Schultheiß; Ludwig Krämer; Ludwig Seiler; NielanS Rizzi. Uri. Walter in der Gasse, Altammann. Schwyz. Dietrich in der Halten, Altammann. Untcrwaldcn. Rudi Wirtz, deö Raths. Zug. Rudi Letter. Glaruö. Bogt Rictlcr. Solothilrn. Hanö Stölli. ». Ans einem von Lueern anzusetzenden Tage soll man sich demnächst erklären, welche Maßregeln man ergreifen wolle, damit die neuen Zölle, welche dem mailändischen Eapitnlat zuwider fortwährend in Bellcnz, Arona und Luggarnö bezogen werden, abgeschafft werden, und was man diesfalls dem Boten, welcher der Anforderungen (von Privaten) wegen nach Mailand geht, in Auftrag geben wolle. I». Ammann Wollcb von Urscrn erhält ein Empfehlungsschreiben an den Herzog von Mailand zur Förderung einer dort anhängigen Rechtssache. « . Dem Peter Krntcr will man ein (Empfehlungsschreiben nach Straß- burg geben, um seine Sache zu fördern, Selbsthülfc dagegen wird ihm nicht gestattet. «>. Da Straßburg sich in seinem Streit gegen Zürich in Betreff des von Hohenburg zu Recht erbietet, so sollen von allen Orten auf dem Tag zu Zürich Boten mit Vollmacht erscheinen und die von Zürich zu bereden suchen, daß sie die Sache den Eidgenossen anvertrauen, welche dann trachten werden, den von Hohenburg und seine Ehefrau auf ein unparteiisches Recht zu bringen. Falls Zürich die Dazwischcnknnft der Eidgenossen nicht annähme, soll man es mahnen, nichts Feindseliges gegen Straßburg vorzunehmen, sondern sich mit einem der ancrbotenen Rechte z» begnügen. «. Da Oesterreich sich beschwert, daß Zürich zuwider der ewigen Richtung das Kloster Weingarten und einige Edle aus des Herzogs Gebiet zu Bürgern aufgenommen habe, so wird beschlossen, auf dem nächsten Tag Zürich zu ermahnen, keine österreichische Angehörige mehr in sein Burgerrecht aufzunehmen und die bereits Aufgenommenen wieder daraus zu entlassen, f. An den Herzog von Oesterreich oder seine Räthe soll die Forderung gestellt werden, daß er die Briefe der vier Städte am Rhein nach seiner Zusage aufrichte. Die Boten sind der Ansicht, daß man das Oberland von dem Grafen von Sonnenberg kaufen soll; doch will man die Sache heimbringen und auf dem nächsten Tag Antwort geben. I». Abermalige Verhandlung über die Lösung des ThurganS. Uri könnte sich nach dem Vorschlag Berns mit Eonstanz für gemeinsamen Besitz während einiger Jahre verständigen und will auf keinen Fall Eonstanz über Recht das Seinigc mit Gewalt entreißen. Schwhz und Untcrwalden sind 118 Mär; l-182. der gleichen Meinung; Zug, Glarns und Lncern beharren auf der Lösung. Da keine EinHeiligkeit, ff soll die Sache nochmals heimgebracht und auf dem Tag zu Zürich endliche Antwort gegeben werden, i. Heimbringen die Bewerbung des Bischofs von Eonstanz um eine Bereinigung. Auf dem Tag zu Zürich will man antworten, ik.. Man soll sich berathcn, was zu thnn sei, da Zürich mit dem Grafen von Württemberg in Vereinigung getreten ist. I. Aus dem Tag zu Luecrn soll man antworten, welche Vorkehrungen man treffen wolle gegen das Weglaufen der Knechte und namentlich gegen den Bergcr, welcher zu Mühlhanscn liegt und die Knechte zum Herzog Maximilian hinwegführt. Da auf dem leisten Tage zu Staus beschlossen worden ist, „dz man die vcrcinnng mit dem Bischof von Eostanz vnd onch die bnrgrcchtbriefe der Stetten Jederman harusgcbcn vnd man die zu Lueern abtun vnd an dem end Jcdcrman die nüwcn bünde vnd vcrkomnisse zu sinen Händen nemcn sol" so soll ans dem Tag von Zürich jedes Ort seinen Boten Gewalt geben, einen Tag nach Lncern zu diesem Zwecke anzusetzen, ww das zu- Stans abgeredet ist. Der Abt von Mellingen klagt, daß nach dem Verglcichsvorschlag derer von Zürich er von dem Gclde, das ihm von des Howenhnts wegen zukommen soll, jetzt nur Itllll Gulden baar, die andern 2<>l) Gulden aber erst in 12 Jahren ohne Zins erhalte. Beschluß: Auf dem Tag z» Zürich soll man steh berathen, wie man dem Abt zu Hülfe komme. «». Die Pricstcrschaft ans den eidgenössischen Orten verantwortet sich wegen der Steuer des zwanzigsten Pfennings an den Bischof: lic hätten solches um der Riehe willen und in Gutem zugesagt. Diese Verantwortung und das Mandat von der weltlichen Gerichte wegen soll man heimbringen. Auf dem Tag zu Zürich will man antworten, ob man eine Botschaft an den Bischof senden und wie man sich mit den Priestern verhalten wolle- I». Aller obiger Sachen wegen soll jedes Ort zwei Boten ans den 2l. April (Sonntag Misericordia) nach Zürich schicken. Lncern soll an den Herzog von Mailand oder den Podcstat von Eomo in der Sache Ulrich Pbergö, der seinen Bruder zu Eomo geerbt hat, schreiben; die Sache soll auch den Boten nach Mailand empfohlen werden, sosern Ulrich Yberg an die Kosten der Sendung beitragen will- ». Von diesem Tag wird nach Whl geschrieben, dem Lärin soll bis Vcrcncntag Aufschub gegeben werden, da er auf jene Zeit Tröstung für 5U<> Gulden nach Lncern zu legen versprocben hat. Rudolf Storcbcn- egger soll bis dahin die angebotene Tröstung geben. Z ü r i ch. 12il!12, 22. ^lpvll (Montag vor St. Iörgkntag). Staatsarchiv Lucer», Allgemeine Abschiede. >!. AIZ. Graf Oswald von Thicrstein verantwortet sich hinsichtlich des Gerüchts, als sei er in feindseliger Absicht gegen die Eidgenossen nach Flandern geritten. Antwort: Man habe diesem Gerücht niemals Glaube» beigemessen, sondern allezeit zu ihm gutes Vertrauen gehabt. I». Der König von Ungarn wird ersucht, seinem Diener, dem Grafen Wilhelm von Thicrstein, Urlaub zu geben, damit er zu uns kommen könnt- e. Heimbringen „als der Delfin gern mit vns in Vcrcinnng wcre"; ans dem Tag zu Eonstanz soll man Antwort geben. ,1. DeS Landgerichts im Thnrgan wegen soll auf den Sonntag v, (12. Mai) jedes Ort eine» Boten zu Eonstanz haben. Ans dem gleichen Tag zu Constanz soll de"' Bischof eröffnet werden, man könne gegenwärtig mit ihm nicht wohl in Vereinigung treten, den früher» April l!82, BnndcSbrief aber möchte er, wie das zu Staus beschlossen worden, herausgeben f. Heimbringen den BerathungSgegenstand der laufenden .ltnechte wegen. Der Eidgenossen Landammann im Zburgan stellt eine Eintrage in Betreff des AppellirenS und einer Schuld des Sirt von Schinen an die Bogt- kinder des Jacob von Laudenberg zu Hegi, wofür er dessen Herrschaft Gachnang mit Beschlag belegt habe, Antwort: Er soll soviel möglich „vor dem Appelliren sin", die Arrestsache soll vor unser» Eid genossen von Zürich berechtigt und wenn es die Parteien verlangen, beförderlich darum Tag angesetzt werden, Ii. Zürich soll in aller Eidgenossen Namen eine Botschaft auf den Tag zu Biberach am Sonntag Eantatc t 5, Mai» schicken zur Unterstützung der Stadt Rothwcil, I. Zürich, Luecru, Schwhz und GlaruS sollen jedes Ort eine Botschaft nach Lindau schicken von des Möttelis wegen. Diese Boten sollen Bollmacht haben in gemeiner Eidgenossen Namen aufzutreten und je nach Gestalt der Sache die Freilassung dco Möttcli z» verlangen, k. Da alle Orte einverstanden sind, das Oberland von dem Grafen von Sonnenberg zu laufen, so sollen auf Dienstag in den Pfingstfciertagen <28. Mai» von allen Orten Bolen zu Wesen eintreffen I. Der Herzog Ludwig Maria Sforza, gegenwärtig Regent zu Mailand, wird ersucht, dem Nittcr Jacob von Trivulzio zu befeblen, daß er die dem Grafen Johann Peter von Monsar von dem Kauf der Grafschaft Monsar noch schuldigen Gulden bei den Eidgenossen zu des Grafen Händen bintcrlege, »». Auf den Antrag von Uri wird beschlossen, nochmals ernstlieb au die mailändische Regierung zu schreiben, daß sie die Eidgenossen in Gcmäßheit des EapitulatS zollfrei balte und darüber endliche Berschrcibnng ausstelle, »». Die Anforderung des Schulmeisters von Uri, der mit den Boten von Luecrn und Schwvz zu Mailand gewesen, soll man bcimbringcn, «». Ebenso das An- gebot von l2<)<»> Gulden, das auf den zu Lneern liegenden Diamant geschehen ist, >». Wegen der Sache von Ottenbürcn soll jedes Ort die Botschaft, welche bei der frühern Verhandlung gewesen, auf den I, Mai mit dem Siegel nach Zürich senden, »ß. In Betreff des Ansuchens der Grafen von Württemberg, mit uns in Bereinigung zu trete», wird jedem Boten eine Abschrift der Bereinigung, die Zürich mit ihnen geschlossen, mitgegeben; auf dem Tag zu Zürich soll man dann deshalb antworte», i-. Dem Abt von St, Gallen wird auf sein Ansuchen, daß man sich in Mailand für seine Ansprachen verwende, geantwortet: da es alte Ansprachen seien, so möge er sie zur Zeit ruhen lasse», oder wenn er das nicht wolle, einen eigenen Boten deshalb mit dem Abgeordneten der Eidgenossen, welcher die Ansprackwii der Pferdebändler nnd anderer Ansprecher zu besorgen hat, hineinsenden >». Lncer» erbält den Auftrag, nach dem Wunsche des AmmannS von Schwvz an den Bischof von Litten zu schreiben III. Z ürich. Psgl lDcnstag nach Sl PHUixr und Zaiobj s«aa»«ar<»,iv Luttrn Allgemeine Abschiede n ZZ7 ». Da sowohl der Beschädigungen wegen, welche die Eidgenossen am Hof zu Innsbruck erlitten und beim Herzog von Oesterreich eingeklagt haben, als auch von Elans Rincken Sache wegen noch keine Antwort angelangt ist, so soll man auf nächstem Tag sich berathen, was man in Sachen thun wolle. I». Dienstag in den Pfingstfciertagen (28. Mai) sollen von jedem Orte Boten zu Zürich sein um der ottenbürenschen Sache wegen und auch über andere Geschäfte zu tagen, Luecrn soll diesen Tag denen von 120 Mai 1482. Unterwaldcn verkünden, v. Die Boten, welche man des Möttelis wegen nach Lindau geschickt hatte, berichten über die verschiedenen Antworten, die sie daselbst erhalten haben. Das soll man heimbringen, und auf dem nächsten Tag ferner in der Sache handeln. ,Z. Da nun der streitigen Zölle wegen an den Herzog von Mailand geschrieben ist, so will man dessen Antwort erwarten, bevor man etwas weiteres in dieser Angelegenheit vorkehrt. «>-. Oesterreich und Appenzell sollen wegen ihrer Streitigkeiten um das Gericht zu Rankwcil auf dem angesetzten Tag zu Zürich gegen einander vor der Eidgenossen Boten erscheinen- K. Einem aus der Gefangenschaft zu Baden entronnenen Knecht, Namcns Götz, wird sicheres Geleit gegeben, um sich auf der Jahrrechnung zu Baden vor Recht zu stellen. I 42. C o >i st a il z. 12, Ätns (Sonntag vncvm fuciittiiN-Ni«). Die Acten fehlen. Siehe IW «I. «>. l -lüi I'. Lucern. 20. Ä)f(U (Montag vor Pfingsten). Staatsarchiv Lucer»- Luccrncrabschicdesammlung. ». N>?. Voten: Bern. Thüring Frickcr, Doctor und Stadtschrcibcr. Lnecrn. Caspar von Hcrtenstcin, Ritter und Schultheiß; Pctermann von Meggen, Altschultheiß. Uri. Vogt Jmhof im Leu. Sch wp z. Ennrad Jacob, Altammann. Zilg. Der Heinrich. Solothnrn. Conrad Jacob (wahrscheinlicher Cnnrad Vogt> Für Behandlung des Streites zwischen Zürich und Strasburg wegen des von Hohenburg wird, da von Unterwaldcn und Glarns keine Boten anwesend sind, obschon vorzüglich dieses Gegenstandes wegen der heutige Tag angesetzt worden, auf Sonntag nach Pfingsten (2. Juni) ein anderer Tag nach Luccrn angesetzt. I». Wenn auch die von einigen Orten in der Sache des Mötteli nach Lindau gesendete Botschaft nichts ausrichten sollte; so soll dennoch denen, die hinausgezogen sind, kein Ort nachziehen, sondern es soll vorerst den andern Orten ein Tag angesetzt werden, damit man Raths Pflege und gemeinsam handle. c. Der Vogt im Wagcnthal soll der Vogtkindcr des Rudi Senn wegen die Sache bleibe» lassen, wie solche zu Zürich von den Boten ist geordnet worden. «S. „Heimbringen dz Anbringen der von Luccrn von der Hexen wegen, so sh gefangen vnd verbrennt haut, wz die vcrichen von Wettern wegen, so bcichechcn sont, vnd dz noch vil vmbgangen, so bctlcr vnd nidcrlender sint, die so onch hexen sigcnst als icklichcr bott weis Witter zc sagen; onch dabh gerett, dz vbcr dz weiter lütcn vnd bctcn vast gut stlU vmb dz sol man gedenken, onch ctwz gutz zc tun vnd gott sincr gnaden ze bitten." «. Dem Vogt >>" Wagcnthal wird empfohlen, auf die Ordnung zu achten, die von Luccrn gemacht ist und die man auch in gemeinen Acmtcrn halten will, daß Geistliche und Weltliche ihr Korn zum Kauf auf die Märkte bringt sollen, ll. Die Klage des Clanö Ninck über die Marter, so er und andere unschuldig vom Grafen vo» Mctsch erlitten haben, sowie auch von der Reden wegen, die wider die Ehre der Eidgenossen gefalle» si»^ soll man sich bis zu dem Tag, welcher zu Constanz auf den 2. Juni nach Luccrn angesetzt worden ist, ernstlich bedenken. Auf eben denselben Tag sott man der Bnrgrcchtbricfe wegen völlig Antwort geben. Mai tck82. 121 1^« «. Zu ri ch. 2^8. Ä^cki (Dienstag IN ter Pfingstwoche» 2»aa»»archi« B«r» Allgemeine Abschiede. A. ?3» ». Was Herr Hng von bandrnbcrg »nscrcs allcrhriligstrn Vatrrs des Papstes wcgcn, ebenso des ErzbischofS von Eraina wegen angebracht bat, weis! jeder Bote zu sagen. I». Der Kaiser hat an die Eidgenosse» nnd ihre Zugewandten ein Mandat erlassen, das auf den Tag, der jrtzt zu Lucern sein soll, geschickt ist. (Der Inhalt ist nicbt angegeben.) Auf Anbringen der österreichischen Näthc werden einige Knechte, der Eidgenossenschaft angehörig, angewiesen, ihre Ansprachen an den (trafen von Metsch an den Enden, da er seßhaft ist, vor dem Herzog von Oesterreich oder vor dessen Nöthen geltend zu machen, «l. Wegen Elans Rincks und wegen der Schimpfwortc bezüglich der Sache von Ottcnbüren sollen einige NathSboten von diesem Tag nach pueern reiten und einen andern Tag zu erlangen suchen. «?. DcS Herzogs Sigmund von Oesterreich Nathc suchen im Austrage ihres Herrn um Aufnahme seines VctterS, des Her zogs Marimilian, in die Vereinigung nach. Man will darüber auf dem nächsten Tage Antwort geben. I/«5. W cscii. 1^112, 2!1. (Millwoch in der Pfingstfrensasten» 2i»aa»Sar«1,iv ^ucertt Allqcmeine Abschiede, tt. t». lKraf (sscorg von SarganS schlägt die Grafschaft SarganS für 700 Gulden jährliche Gült, die Fälle, Gelöste nnd Bußen um Frevel nicht mitgerechnet, an, und schätzt sie für 20,000 Gulden. Die eidgenössischen Voten nehmen Bedenkzeit bis auf den nächsten Tag zu Baden. I». Nndolf von Eastelmur beschwert sich, daß Mailänder ihm seine Zinsen und Gülten zu Eleven vorenthalten, nnd bittet, daß die Eidgenossen auf seine Kosten deshalb eine Botschaft nach Mailand senden, und ibm zu seinen Nechtcn verhelfen. Heimzubringen Auf der Aüclscitc des PlatteS steht folgende Notiz: Auf dem Zag zu Rapperswvl soll man de» Pfandschilling aus das Oberland zu erhalten suche», die Zinse und Nentcn und deren Unterpfänder spceiell ermitteln und verzeichnen, und wenn es mit dem Psandschilling nicht gehe, soll man den »aus unter den günstigsten Zledingungen zu schließen trachten. I ttt. p n cern. Z. Zlllll tMoniag p»»i rrinil»li,> «»aa>«nr-t,iv Ree» Allgemeine »irgenosstsche Abschiebe. N ??k Ztanesaechiv piieeen eueeenerabschiebesamnilnnq. N INA. Boten: Zürich. Dcr Stadtschrcibcr. Bern Bartholomäus Hubcr. Uri. Ammann zum Brunnen; Vogt Temschi. Schwvz. Amman» Iarob. Unterwaldcn. Ammann von Einwil; Ammann EnentacherS. Zug. Nudi petter. G l a r u S. Jost Nietler. Fre i bu rg. Iarob Bugniet. S o l o thu rn Eunzmann Vogt burern. Easpar von Hertcnstcin, Schulthriß; Pctcr von Mrggcn, Sckuilthriß; Wrrnrr von Meggen. tk 122 Juni 1482. k». Ammann Fries, der Vogt zu Arbon, wirbt um eine Vereinigung der Eidgenossen mit dem Bischof von Cottstcinz, der dafür diesen die Ocssnung der Schlösser des BisthnmS anbiete. Man soll erwägen, was am letzter» gelegen sei und die Boten bevollmächtigen, ans dem Tag zu Baden von einer ziemlichen Vereinigung zu reden, da die frühcrn Vereinigungen, die man mit des Bischofs Vorfahren gehabt, uns zum Nutzen gereichten. I». Von des Biöthnms Wallis wegen soll man Herrn Andreas von Silincn Gewalt geben, einen Boten nach Wallis zu schicken in der Eidgenossen Namen. Man soll in Mailand schriftlich sich verwenden, daß Ammann Wollcb von seinen Gegnern ausgerichtet werde nach Inhalt des Urthcils, daö er von dem herzoglichen Eommissar zu Bcllcnz erlangt hat. «I. Da Graf Eonrad von Fürstcnberg den angesetzten Ncchttag gegen Melchior Spiscr nicht gesucht hat, so wird ihm ein endlicher Rcchttag nach Baden gesetzt. Besucht er denselben nicht persönlich oder dnrch seinen Vollmachttragcr, st' will man nichtsdestoweniger daö Recht vor sich gehen lassen. t. Man soll den Grasen Heinrich und Eberhard dem ältcrn von Württemberg schreiben, daß sie der Tochter Eonrads von Ergow die (»«»> Gulden geben, die sie ihr verheißen mit Abtrag ihrer Schmach und Kosten. Wen» diese Ansfordernng verachtet würde wie daö dickfällige Schreiben von Bern und Solothurn, so würde man dein Vater die Selbsthülfc erlauben, I. Dem Abt von DiscntiS wird eine Empfehlung nach Mailand ausgestellt in Betreff seiner Forderung nach deö Herzogs Vcrschrcibnng. Ans dem nächsten Tag soll man Antwort geben, wic man den Diamant, den Degen, das Hciligthum und die Kleinodien, die zu Lncern liegen, verkaufe» oder theilcn wolle. I». Die österreichischen Räthe berichten, der Graf von Metsch, den einige Knechte nw Schulden ansprechen, die er ihnen verheißen habe, erbiete sich darum vor dem Herzog zu Recht zu stehen, lieber diese Sache und die deö Clans Rinck gegen den Grafen von Metsch soll man ans dem Tag zu Baden handeln, i. Der Herzog von Oesterreich anerbietet sich, zu helfen, daß sein Vetter, Herzog Maximilian, mit den Eidgenossen in ewige Richtung komme, damit daö HauS Oesterreich mit ihnen >u ewiger Freundschaft bleibe. Wenn zwischen ihm selbst und nnö noch etwas ins Reine zu bringen sei, Ü' sei er geneigt, solches zu thun. Darüber will man ans dem Tag zu Baden rathschlagen. It.. Am Sonntag nach Sanct lilrichStag (7. Juli) sollen in allen Orten die gcschwornen Bünde erneuert »nd beschworen werden. Jedermann soll mit Absendung seiner Boten sich hicnach richten. I. Den Ansprechern an Mailand will man um ihre Ansprachen ernstliche Fürdcrnng thnn, auch sich in bester Form dafür verwende», daß die neuen Zölle und Beschwerungen abgelassen und daö Capitnlat an nnö gehalten werde. ,»». Ju der Sache zwischen Strasburg und Zürich hat man ans diesen Tag die ewigen Bünde, den Sempachco- bricf, die neue ewige Vcrkommniß, die niedere Vereinigung und anderes, auch die Eopic der Mahnung, die jedes Ort hat, abgehört und will Allcö bedenken bis zum Tag von Baden. «. Ebenso daö Geleft- begehren des Barfüßers, der im Auftrag des Papstes hin und her reitet. «». Ebenso die ottcnbnrisäss Angelegenheit. >». Anton S-Hercr von Lnccrn und Heinrich Temschi von Uri, welche die 2GMi> Gnldc» von Mailand zu Bcllenz geholt hatten, verantworten sich in Betrcss der Anschuldigung Ludwig Seilers, als hätten sie bei diesem Anlaß geschworen und urkundlich bezeugt, die Herzoge von Mailand haben die Eapitcl gehalten. Die Verantwortung wird angenommen unter Anerkennung, daß sie sich ihres Auftrags als fromme Biedermänner entledigt habe»; wenn sie übrigens Jemand vcrlänmdc, so mögen sie den dar»'» ansprechen, wo er sitze, «ß. Wegen der Zehrung des Ludwig Seiler von Lueern und des Schissli von Schwhz zu Mailand wird viel gesprochen und am Ende beschlossen, sie sollen Rechnung geben, i Ucbcr .>ilni l^Z. die Aufforderung deö Kaisers an alle Eidgenossen, ihm gegen den König von Ungarn Hülfe zu leisten, soll auf dem Tag zu Baden verhandelt werden. Die Artikel ««. >».«>. fehlen im Verncral'schied. js Der Verneral'schied cnlh.rlt (Seile ?^N > alS Beilage die »nlcr I. angc führte Nopic der Mahnung an Zürich wegen des Streites mit Strasil'urg in Betreff dcS Richard von Hohenhurg, I «7. Baden. ^lllli tTamstag vor Zohann Baptist). Urkunde im Htaatsarekiv Vneern. Boten: Zürich. Hans TachelShofer, Zunsliiicistcr. Bern. Bartholomäus Huber, Benner. hueern. <>aspar von Hertcnstein, Ritter, Schultheiß, ll r i. Hans (um Brunnen, Ammann. Schwvz. Felir bhlli, Amman». U n terwa lde». BanluS l^nentacherS, Ammann. Zug. Heinrich Andres. GlaruS. Hermann (5ckcl. Auf Klage Melchior Russen des altern, StadtschrcibcrS zu purer», Herrn zu Rüsegg, daß er in seilten Rechten an der Taverne zu Rüsegg oder SinS beeinträchtigt werde, wird demselben der früher erhaltene Brief nochmals bestätigt, und der Bogt und sämmtliche AmtSlentc der (Eidgenossen zu Meven- bcrg angewiesen, ihn dabei gegen die Ungehorsamen zu schützen. Diese Urkunde enthalt einen auf der Iahrrechnung hehandelten sttegcnstand Der Zahrrechnungsabschied dieses IahreS fehlt I itzi. 7. 3llli lSenntag nach St lllriih). Beschwörung der Bünde in allen eidgenössische» Orten. Siehe I)li I«. I ^ucer!l. fZ. ^ltli (Montag nechst nach Btrich) ^»a«t»ar>e,tv Ben» Allgtmein» »idgenosstsche ttt>schi«»k II TtoalOaoektv ttiieer» "ncsammtuna ll !'>< Beten: Zürich. Hartmann Rordorf, Ritter Bern. Petermann von Wabern, Ritter, pueern. Uaspar von Hertenstein, Ritter, Schultheiß; Hans Herr, Altschultbciß; Peter Tammann; Hans Krepser. Uri. Amniann Arnold. Schwvz. Altaminann Abhberg, Bcnner. Obwaldrn. Heini Heiden. Rid- walde». Arnold Winkelried. ,sug Hartman» von Wvl. U>lc>p„g, Uunrad Hasv. i». Aus das Begehren des Königs von Frankreich, die Eidgenossen sollen den Delfin in die Ber cinigung aufnehmen, damit ihnen die Pension in (Ewigkeit bleibe, will man auf dem Zag zu StanS ant Worten. Derselbe ist gelengert" bis an Unsrer pieben grauen Tag im August t l.T August). I». Ans das Schreiben des Papstes in Betreff der Benediger und des Markgrafen von Fcrrara, die nun gegen einander zu Felde liegen, soll man eine freundliche Antwort geben, wie jeder Bote zu sagen weiß. Da hie von Ridwalden aus Ursachen noch nicht geschworen haben, die jeder Bote, der da gewesen, weiß, lti' 124 Juli 1482. so wird angesehen, das! auf St. Marien Magdalenentag (22. Juli) jedes Ort seine Botschaft zu Staus habe, um zu schwören; die von Glaruö sollen eine Abschrift ihres Bundes mit sich nehmen. Auf denselben Tag sollen auch alle Orte ihre Boten zn Bern haben, da soll man die Bunde beschwören, darnach das neue Vcrkommniß und den Bund mit Solothurn, desgleichen den Scmpachcrbricf verlesen, wie man das zu Lueeru gcthan hat. ,1. In Betreff der Mahnung, die von Zürich und Straßburg betreffend, war zu Baden beschlossen worden, daß Jedermann ans diesen Tag seine Mahnung besiegelt mitbringen soll. Das ist geschehen, und es wird nun beschlossen, daß nächsten Sonntag (14. Juli) jedes Ort seine Botschaft zu Zürich haben soll, um freundlich und ernstlich zu bitten, daß Zürich von seinem Unternehmen abstehe; hat das keinen Erfolg, so sollen die Boten alsdann die versiegelten Mahnbriefe übergeben. «?. Ans das Anbringen des Herzogs von Oesterreich in Betreff einer ewigen Richtung mit Herzog Maximilian wird geantwortet, wenn der Fürst uns die Briefe von der Städte am Rhein wegen einmal aufgerichtet und versiegelt habe, so wolle man dann auch in Betreff der andern Sache gebührlich Antwort geben. I'. Da man vernimmt, daß die Ansprcchcr an Mailand in Schwhz bei einander gewesen und, ungeachtet man ihnen in ihren Kosten einen Boten nach Mailand zugesagt hat, Willens seien, etwas Ausruhr n»d Krieg über den Herzog von Mailand zu machen, so wird beschlossen, jedes Ort soll die Seinen schwören lassen, nichts derartiges vorzunehmen ohne Erlaubnis! der Obrigkeiten. Dabei will man der Sache fernere Aufmerksamkeit zuwenden. ^vn Claus RinckS und der Sachen wegen, darum der von Metsch ihn n»d andere an der Etsch gefangen und etliche zu Tod gemartert hat, weil uämlich ihrer zweiundsiebeuzig mit den Eidgenossen ein heimliches Einverständnis! gemacht haben sollten wider den Herzog, um ihnen hinterrücks seine besten Städte und Schlösser in die Hände zu spielen, haben gemeiner Eidgenossen Boten, nachdem sie obiges mit bcschworncr und versiegelter Kundschaft erfahren, erachtet, eine Botschaft zum Fürsten z» schicken, um ihre Ehre zu rechtfertigen und den von Metsch vorzunehmen, damit die Wahrheit an Tag komme. Man soll nicht vergessen, den Boten ans den Tag zu Staus hierüber Vollmacht zu gebe». I». In den Streitigkeiten zwischen den Chorherren von Zofingen und Knutwhl einerseits und denen von Büren anderseits, sollen beide Städte Bern und Lueeru ihre Boten nächsten Sonntag 04. Juli) zu Rockst an Ort und Stelle zn Büren haben, i. Wegen Ammann Bürglcr soll man Lueeru freundlich bitten, an unser Frauen Tag (15. August) ihm die Stadt zu öffnen. It.. Von des Schreibers wegen zu Baden soll auf der Jahrrcchnung die Rede sein. I. Des ottenbürcnschcn Handels halben ist ein Tag angesetzt a»l Unser Lieben Frauen Tag im August. 15«. Zürich. Hl- Zttll (vff Zinstag nach Margarcthc). Staatsarchiv Vcr»: Allgemeine eidgenössische Abschiede. ».?)» Boten: Bern. Petcrmann von Wabern; Venncr Tittlingcr. Lueeru. Caspar von Hertenstistu Peter Tammann. Uri. Ammaun zum Brunnen; Jost Ortcr. Schwhz. Ammann Ettlh; Ammann?>b hbcrg. Obwaldcn. Heini Heiden. N idwalden. Heini Winkelried. Zug. Heini Albrecht; Rudi TrinklU Glarns. Werni Ebli, Ammann. Freiburg. Petermann von Faueignh. Solothurn. Vogt, Sck»stt heiß; Stöllh, Venncr. „Item es sind auch dabh gewesen von Sant Gallen, zween Bürgermeister Varenbüler vnd Vogclwaidcr, vnd Brendler, vnd von Schaffstuscn der Bürgermeister Trüllcrch." Juli 1482. 12) »». In Betreff der Streitigkeiten zwischen Zürich und Strasburg haben die Eidgenossen die von Zürich und auch Zürich die Eidgenossen gemahnt. Zürich hat in Folge dessen seinen vorgehabten Zug abgestellt und den Eidgenossen Tag gesetzt gen Einsiedel» ans St. Oswalds Abend (4. August). Jeder Bote soll dieses und anderes, was diese Angelegenheit berührt, an seine Herren und Obern bringen und soll man auf dem Tag, der nächsten Sonntag zu purer» sein wird, sich darüber wieder berathen. I,. Die von Basel sollen denen von Strasburg „die sach zu erkennen geben" und bei ihnen bewirken, das sie einwilligen, einen gütlichen Tag durch bevollmächtigte Boten zu besuchen. Wenn sie einwilligen, so soll Basel das nach tzneern melden und purern dann den Eidgenossen und denen von Strasburg den Zag verkünden. Es wird auch beschlossen, das in dieser Sache kein Ort „ fürschiesc", sondern alles, was darin gehandelt werden soll, soll mit gemeinem Rath gemeiner Eidgenossen geschehen. «I. Ebenso hat man mit denen von St. Gallen und Schasshausen und Appenzell geredet, das sie nirgend hinziehen ohne gemeiner Eidgenossen Wissen und Wille». « . Und da einige Knechte bereits ausgezogen sind, haben die von Zürich zugesagt, dieselben zu „wenden" und nicht zu dulden, das ferner Jemand hinwegziche. 15?. Luceril. 22. Zill! ItN.>sN L»k«r» k»ctrn«r!>I>sthi«dts.,n>ml»nq » ,!>'< Boten: Zürich l niemand anwesend). Bern. Peter von Wabern, Rttcr. pneern Easpar von Hertcnstein, Ritter, Schultheis; Heinrich HaSfnrter, Altschnltheift; Peter Tammann; Werner von Meggen. Uri. Ammann Arnold. Schwhz. Ammann Abyberg. Unterwalden. Ammann von Znbcn; Heinrich Winkelricd. Zug. Heinrich Albrecht. Glarus. HanS Rüsch. Freibürg. Jakob Bugnict. Solo» thurn. Eunzmann Vogt. »». Da gemäs dem Abschied zwischen der Stadt pindan und den Möttclinen der Herzog von Oester reich an den Kaiser werbeil sollte, so wird dcnen von Unterwaldc» und dem Möttelin zugesagt, das man die ^achc beim Herzog bestens empfehlen oder selbst in des Möttelis Kosten einen Boten Namens gemeiner Eidgenossen mit Ausnahme Zürichs hinsenden wolle. In Folge dessen wurde Ammann Dietrich von schwhz als Bote bezeichnet. I». Zürich hat in Folge der Mahnung wegen seines Streites mit Strasburg seinerseits die Eidgenossen ans St. Oswalds Abend (4. August» nach Einsirdeln zum Recht gemahnt; dabcr wird beschlossen, das auf diesen Tag jedes Ort seinen Boten daselbst haben, Uri und Schwhz die Zugesetzten, purer» den Redner geben sollen. Eine Botschaft von Strasburg klagt, das, die Zürcher ihnen Feindschaft angesagt haben, was sie doch weder um Zürich, noch »m die Eidgenossen verschuldet hätten, da sie vor und in der Vereinigung jewcilcn als gute Freunde an den Eidgenossen gehandelt, namentlich da der von Geroldseck zu Schütten, am Rhein einige der Eidgenosse» getödtet oder gefangen hatte, die Gefangenen erlost und peib und Gut daran gesetzt hätten. Strasburg hoffe daher, die Eidgenossen werden Zürich von seinem Vorhaben abhalten und erbiete sich wie früher zu rechtlichem oder gütlichem AuStrag der Sache vor den eidgenössischen Orten, es hoffe auch, die Stadt Straf,» bnrg werde de» Eidgenossen mehr gelten, als ein hergelaufener Mann, der ihnen niemals Dienste geleistet habe. Schließlich suchen sie um sicheres Geleit nach für die Boten, welche ihrerseits ans diesfalls anzu» Juli (482. setzende Tage gesendet würden. Hierauf wird beschlossen: Ans Dienstag nach St. Jaeobstag (50. Juli) soll ein freundlicher Tag dieser Sache wegen zu Baden gehalten werden, wohin die Stadt Strasburg und die eidgenössischen Orte ihre Boten, letztere je zwei, zu senden haben. Der eidgenössischen Orte Boten sollen nächsten Freitag (26. Juli ) vorerst nach Zürich gehen, um die Zürcher zn bestimmen, auf dem Tag zu erscheinen und den Straßbnrgcrn Geleit nach Baden zn geben. Basel soll auch hicvon in Kenntnis; gesetzt werden, damit dieses der Herren und Städte Boten, so zn Zürich gewesen, auf den Tag einlade. ,1. Bezüglich der Abscndnng einer Votschaft an den Herzog von Oesterreich in der Sache des ClanS Rinck soll zu Baden endliche Antwort gegeben werden. «?. Ebenda soll man sich entscheiden, ob man mit dem Boten, den die Ansprecher an Mailand in ihren Kosten dahin senden, noch einen besonder« Boten hinsenden wolle, um in gemeiner Eidgenossen Namen die Reklamationen wegen der Zölle u. s. w. anzubringen, oder ob man dem erstem Boten diese Sache übertragen und die Hälfte der Kosten desselben bestreiten wolle. Die Boten dieses Tages sind der Ansicht, es wäre besser, zwei Boten zu schicken, damit sie einander gegenseitig bchülslich sein könnten. t°. Auf dem Tag zn Luecrn, Mitte Augusts, soll man sich erklären, ob man den Delfin in die Vereinigung aufnehmen wolle. K. Wege« des Streites zwischen Zürich und Strasburg wird nachträglich wiederholt beschlossen, das; kein Ort ohne das andere handeln, sondern Alles mit gemeinem Rath geschehen soll. I». Der Schreiber von Lncern soll sowohl für den Tag zu Baden, als für denjenigen zn Einsiedel», die Schriften und Aetcn besorgen. 152. Rapperschwyl. 1^452, 27. Alls! (Samstag >>«üc Staatsarchiv Zürichs »ngcbuiidcncr Abschied. Boten: Z ür i ch. Felfr Keller. 2 ne.crn. Werner von Meggen. Uri. Heinrich Jmhof. Schwh z. Rudi Schribcr, Vogt zu Uznach. Unlerwalde n. Rudolf Wirz, Scckclmeistcr. Z u g. Heinrich Trinklcr- Glarus. Werner Acbli, Amman«. Diese Boten haben die Zinse, Nutzen und Gülten, so zur Grafschaft Sargans gehören, und deren durchschnittlicher Ertrag in mittlem Jahren, erkennt und aufgezeichnet, wie folgt: Von der Steuer (20 Gulden 12 Schilling; vom Nmgeld 25i Gulden; vom Alssschmalz ll Gulden; vom Weidschmal; 7'/^ Gulden; vom Zoll 50 Gulden; vom Schmelzofen zn Blnntz 206 Gulden; Schmicdcnzins 200 Gulden', Ehrschätze von Schmieden jährlich 50 Gulden; von der Fischcnz 20 Gulden; von den Gütern l OO Gulden 5 ferner jährlich 50 Scheffel Korn, thnt 25 Gulden; Käse für 4 Gulden. Summa 824^ Gulden, > 2 Schilling- Davon gehen jährlich 20 Gulden den Pfaffen zu Sargans. Dazu das Schlos, Fälle, Geläsc, Busen «>" Frevel, Tagwcn und Hastnachthühner. I». Die Boten haben auf Genehmigung ihrer Obern hin dem Grast" Jörg den Kauf der Grafschaft Sargans zugesagt um (5000 Gulden. Innert vierzehn Tagen soll jedes Ort für sich dem Abt von Einsiedel« darüber antworten. Wollen einige Orte nicht beitreten, so mögen die andern den Kauf behalten. Geht der Kauf dergestalt vor sich, so hat Graf Jörg sich vorbehalten, sein Leben lang in der Grafschaft Jagd und Fischcnz mit der Eidgenossen Vogt zu nutzen, auch der vii Orte Bürger und Landmann zn sein, wie er bisher derer von Schwhz und Glarus Landmann gewesen ist. Wenn der Kauf zugesagt wird, so sollen sowohl der Kauf als anch das Burg- und Landrccht gehörig verbrieft werde«. August 127 I 5!!. Baden. 14!t2, 1. August. 2»aa»»<,rU>iv Bern: AU.icmcint citqknösstschc Abschxdt ». ?N>. Boten und Anwesende auf diesem Zag: Markgraf Andels von Höchberg und Rötelen; Junker HanS von Grießen ; Heinrich von Badein Oesterreich u n d L o t h r i n g c n. Graf Oswald von Thicrstein, Landvogt; Peter zum Whger, Ritter. Biscbof von Strasburg. Bernhard zum Trüben. Bischof von Basel. Fridcrich ze Rin, Ritter, Hofmeister; Hermann von Iptingen, Ritter. Bern. Peter von Wabern, Ritter; Ludwig Tittlingcr, Benncr. Lueern. Caspar von Hertcnstein, Ritter, Schultheis!; Ludwig .Uramer, Baumeister, ll r i. Hans zum Brunnen, Ammann; Hand Imhof. S ch w h z. Ulrich Abhbcrg; Cuurad Iaeob, Altammann. Obwalden. Claus von Zubcn, Ammann. Ridwaldeil. Heinrich Winkclricd. Zag. Hain? Spiller, Altammann; Götschi AmptS. GlarilS. Heinrich Landolt; Werner Rietler. Freibürg. Rudolf von Wippingcu, Ritter, Altschultheis!. Solothnrn. Cnnrad Bogt, Allschultheisi. St. Gallen. Ludwig Vogelweider, Burgermeister. Schaphausen. Ulrich Trüllerev, Burgermeister. Basel. Heinrich Zehgler; Hand Irme, des Raths. Colmar. Ludwig Kesselring, oberster Meister. Schlettstadt. Hans Hcilman, der Meister. Von den Parteien: Von der Stadt Strasburg. Herr HanS von Hageneck, Altammeister; Herr Peter Schott, Ammeister; Heinrich Habmacher, Jörg Berrer, beide Fünf- zehner. Von Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister; HanS Waldmann, Ritter, oberster Zunftmeistcr; Hans Tachclshofcr, Seckclmcister. Verhandlung über den Streit zwischen Straßburg und Zürich ohne weitere Inhaltsangabe. Darauf folgt dann aber im Abschiedbuch sogleich der „Abschied zu Zürich gemacht der vindtschaft halb so stch hallet zwüschcn den Stetten Strasburg und Zürich vss Doustag vor Laureneii" (8. August). (Siehe ICC.) I5'I. Einsiedel n. 4. AllgUst (El Oswald Abmd). Die ?>.»<> »». I^l I». Z > "> r i ch. C. August (Diknstüg nach SI Oswald). S»aa»»<>r««>iv V-rn Allqkmcine «itq»nässis(l>e Abschic», II. ?5? ». Lueern regt neuerdings die Angelegenheit des Claus Rinck und Anderer an, die an der Ctsch gelangen gelegen lind und deren etliche zu Tod gemartert worden seien auf de» Verdacht, daß ste der Herrschaft Oesterreich Städte und Schlösser gemeinen Cidgenossen hätten überliefern wollen; ob man, da sich der Verdacht als ungegrundet erfunden, weiter darin handeln oder sich „benügen lassen" wolle, darüber soll man auf dem Tage, der Mute August uächsthin zu Lueern stattfindet, stch weiter besprechen. >». Cbenso soll auf gleichem Zag der Anzug von Unierwalden des Korukanfs wegen besprochen werden. ^>cr Landvogt in Ober- und Nicdcrthurgau soll dem Sizt von Schinen, HanS von Laudenberg und 128 August 1482, Hanö Mciß ihrer Streitigkeiten wegen gütlichen Tag setzen. «S. Dein Vogt zu Baden wird Untersuchung einiger Straffällc anbefohlen. Ucbcr die Frage, ob man die Ansprachen an das Hcrzogthnm Mailand dem Boten, welcher der Zölle wegen dahin geht, übcrbinden, oder ob man deswegen einen eigenen Boten senden soll, wird auf dem genannten Tag in Lneern ein Entscheid gefaßt werden, I5<». Zürich. 8. August (Donstag vor St, Lorenz), Staatsarchiv Beru . Allgemeine eidgenössische Abschiede. It. 25N. Um die Feindschaft zwischen den beiden Städten Straßburg und Zürich abzustellen und der Ver- dcrbnng der Lande durch Mord, Todtschlag, Raub, Brand n, s. w, zuvorzukommen, sollen die Fürston des Bundes, der Markgraf von Röteln, desgleichen die nieder« Städte sammt gemeinen Eidgenossen ihre Botschaften zu Strasburg haben auf Mittwoch vor Bartholomäi (21, August) nächsthin. Und damit daö Vcrmittlungöwerk desto eher zum Ziel führe, so soll die Feindschaft zwischen den beiden, Städten ruhen von nun an bis auf Unser Lieben Frauen Geburt. Denen vom Niedern Bund, welche zu Baden, nicht aber zu Zürich gewesen sind, soll der angegebene Tag durch «Basel kund gcthan werden, damit sie ihre Botschaften auch dahin senden. Die Gefangenen sollen ,, ouch ruwen vnd vncrsncht bliben" bis ans den genannten Tag, Die Boten auf jenem Tag sollen allen Fleiß anwenden, bei denen von Strasburg, n»> die Summe für Hinlegung der Feindschaft höher zu bringen. Sollte aber daö nicht zu erzielen sein, st soll es bei der Summe von 8Wl> Gulden bleiben „der wir vns mit sampt den Pundsgenossen gcmechtiget Hand". In Betreff der Anschuldigung Herrn Richards von Hohenburg gegen Strasburg, als hätte dieses falsche Briefe, die ihm an Leib, Leben, Ehre und Gut gehen, dargelegt, soll Herr Richard von Zürich dazu angehalten werden, daß er die von Straßburg vor dem Kaiser oder den Eidgenossen bis Weihnachten „sürnämc". Der Landvogt, Graf Oswald von Thicrstcin, soll ans dem Tag zu Strasburg in eigener Person erscheinen. Gemeine Eidgenossen haben geordnet, daß in ihrer aller Name» Bern, Lneern n»d Uri Boten schicken solle», 157. Stanö. 12U12, >5. August a >m '»»«st). Die Acten fehlen. Siehe 14!» », 15«. L u ceru. 1 8. August (Sonntag l'Njil ^,q»»,nz.N«»i5), Staatsarchiv Lucern: LuccrncrabschicdcsamnNnnq, N, t»7, Boten: Zürich, Felix Keller, Bern, Wilhelm von Dicßbach, Ritter, Schultheiß; Adrian von B" benbcrg, Ritter, Lneern. Caspar von Hcrtenstcin, Ritter, Schultheiß; Peter von Meggen, AltschnlthcisU Peter Tammann; Werner von Meggen. Uri, Werner Lusscr, Schwhz. Ammann Abhbcrg, Unter walden. Heinrich Winkelricd, Zug, Hanö Schell, Ammann, Glarns, Hermann Eckel, August llVT ». Den Bischof von Grenoble (Jost von Silincn) soll man zn Rom beim Papst und wo es sonst nock, erforderlich sein möchte, empfehlen, damit er als Bischof von Sitten bestätigt werde und dennoch das Bisthnm (Grenoble beibehalten könne, I». Herr Urban von Ehivre», Abt von Damicr in Savoven. soll beim Papst zur Bestätigung als Bischof von Genf empfohlen werden, « . Den Kauf um das Ober land sagen alle Orte zn, ausgenommen Zürich, «I. Zn Betreff der Angelegenheit des Elans Rinck gegen den (trafen von Metsch sind die wenigsten Boten mit Bollmachtcn versehen, bnccrn erklärt sicb, gemein schaülich mit andern Orten, die dazu geneigt seien, eine Botschaft an den Herzog von Oesterreich zn senden; aber auch wenn kein Ort mithalten wolle, so werde buccrn allein die Botschaft senden und den von Metsch vor (Bericht nehmen, Zn Betracht, daß die Ehre der Eidgenossen bei diesem Handel sehr be tbciligt erscheint, soll man auf nächstem Zag sich über die Sache aussprechen. Der bebensmitteltbenrnng wegen wird beschlossen, alle Orte sollen verbieten, Korn aus der Eidgenossenschaft wegzuführen, Reicht dieie Maßregel nicht ans, so soll man auf Pcrmindcrnng der Grcmper und Vorläufer Bedacht nehmen, lliitcrwaldcn und andere Orte, die Butter und Molken ans den Markt von bncern bringen, werden ein geladen zn verordnen, daß gemeincr Rauf gegeben, die Butter auf den Märkten verkauft und nicht eingestellt, und daß der Borkans beschränkt werde, I. Bon der Ansprachen an Mailand und der Zölle und anderer zwischen den Eidgenossen und dem Herzogtbnm Mailand streitigen Pniikte wegen, derentwegen der Stadtschreiber von buecrn nach Mailand abgeordnet ist, wird beschlossen, daß auch llri einen Boten hincinscndcn soll. Beide sollen dann Bollmacht haben, alle Beschwerden gemeiner Eidgenossen und der Privatansprecher zn verhandeln. Die Kosten sollen zur Hälfte von gemeinen Eidgenossen, zur Hälfte von den Ansprechen! getragen werden. Uebrigens will man in Zukunft sich deutscher und anderer Rosse wegen, die nach Mailand geführt werden, in keine Verwicklungen mehr einlassen, ZcdeS Ort soll auch sorgen, daß von deil Reinigen kein Geläut oder Krieg angefangen werde. Verletzungen der Eapitel sollen von gemeinen Eidgenossen behandelt werden Die übrigen Orte haben sich für Unterwalden, Glarns und Zug, welche keine Vollmacht besaßen, dieser Sachen gemächtigt, Ans Klage des Melchior Ruß, ^tadlscbreibers zn buccrn, wurde der Untervogt im Wagenthal beauftragt, den Wirthen zn Eins und Riisegg zn gebieten, daß sie die Taverne von jenem empfangen oder aber keinen Wein mehr schenken, bis ne vor gemeinen Eidgenossen dem Rnß seine Briefe und Gewahrsams abgesetzt bätten, I». Wegen Anf- nabnie des Dclsins in die Vereinigung waren nicht alle Boten zn endlicher Antwort bevollmächtigt, daher wurde die Sache verschoben, l. Auf eine Einfragc des bandvogts im Thurgau, wie man es der Eide wegen im Zbnrgan gebalten wissen wolle, soll am nächsten Zag Antwort gegeben werden, Zürich wird ansgefordcrt, die Seinen zn Weinfclden und anderwärts schwören zu lassen. It. Auf eine Beschwerde gemeiner bandsaßen im Zbnrgan wegen der geistlichen Bännc und Sachen, die dem band großen Schaden bringen, bat man davon geredet, daß kein baie den andern und kein Priester einen baien um Geldschuld vor geistliches Gericht laden soll, ausgenommen um Ehesachen; um Zinse und Zehnten, welche an Kirchen und Pfründen gehören, möge es gehalten werden, wie von Alters her. Im klebrigen soll jeder den andern vor icinem ordentlichen Richter belangen. Man soll dem Vogt befehlen, das zu halten. Und vabei svll jeder Bote beimbringen, wie man die Sache weiter ordnen wolle bezüglich des Geldes, das zn ^t, Gallen liegt. Der bandvogt soll Jedermann verbieten, den andern vor das bandgcricht zu laden; icder soll den andern in seinen geordneten Gerichten und nicht weiter suckwn. I. Da bueern einen Still "and in der cttenbürenschen Sache bis zum Tage Mariä Geburt zugesagt, so erkannten die Boten der 17 August lckttL. Vll Orte, Schwhz und Zürich sollen den Bischof von Augsburg bereden, während dieser Zeit persönlich einen Vermittlnugstag zu besuchen. Willigt er ein, so soll Zürich cd cm Abt und Stadt St. (wallen, Appenzell und Schaffhansen verkünden, jedes eidgenössische Ort wenigstens zwei Boten auf den Tag schicken und von Luecrn soll man zn erlangen trachten, daß cS seine Boten mit Vollmachten versebe 15?». Straßbur q. ^1. Augltss (Mittwoch vor St. Bartholom«», Staatsarchiv Ner«. Allgemeine eidgenössische Abschiede, lt. K'N. Zn Betreff der Anschuldigung Richards von Hohenburg, daß die von Straßbnrg einen falschen Brief wider ihn aufgerichtet und damit ihm sein Leben, seine Ehre und sei» Gut bedroht haben, wogegen Straßburg das Zeugnis; zweier Männer anerbietet, daß der Hoheubnrger den Brief gelesen, zn halten versprochen und zn siegeln verheißen habe, wird beschlossen: Zürich soll den Hohcnburgcr anhalten, die Stadt Straßburg um diese Anschuldigung vor gemeiner Eidgenossen, ausgenommen Zürichs, Boten zwischen heute und St. Martinstag auf einen Tag, den die Eidgenossen sehen, mit Recht fürzunchme». Dic Eidgenossen sollen daran sein, dap dieser Handel bis Weihnachten beendet werde. Wollte der Hohe»- burgcr das Recht nicht also annehmen, oder entwiche er daraus, so soll dic Stadt Zürich sich seiner Sache nicht weiter beladen, dic Eidgenossen aber dennoch darüber sprechen, damit dic Unschuld Straß- burgs vermerkt werde. Wenn diese Punkte und Artikel von Zürich erlangt und von beiden Städten aufgerichtet und versiegelt sind, so wollen wir uns gcmächtigt haben, von Fürsten, Städten und gcmcincr Eidgenossenschaft denen von Zürich in der Stadt Basel zn bezahlen acht (tausend) rheinische Gulden „v»d damit so sol die vechdc vnd vhnntschafft, so sich zwüschen bcdcn Stetten, nämlich Straßburg vnd Zürich gemacht vnd crhcpt hat, tod vnd ab sin" und sie beiderseits um alles in Worten, Schriften und Werke» Vorgegangene geschlichtet und dic Gefangenen lcdig sein. Und weil der Bestand, der zwischen beide» Städten bis Mariä Geburt gemacht, zu kurz ist, als daß während desselben dic vorbenanntcn Verhau^ lungcn zu Ende geführt werden könnten, so hat Straßburg eingewilligt, denselben so lang zn erstrecke», als auch Zürich einwilligen werde. 1«<». Lu cern. 3. September (Dv»s>ag nach «»«»>. Staatsarchiv r'uccru Lucernerabschicdcsammlung. ».NW, Boten: Zürich (niemand anwesend). Bern. Bartholomäus Hubcr. Lneern. Easpar von Herten stein, Schultheiß; Ludwig Kramer; Anton Scherer. llri. Hans Jmhof. Schwhz. Ammann Abvbcrg Untcrwaldcn. Niclans von Znbcn, Altammann. Zug. Der junge Haöler. Glarns (nicht angegcbcnd Frcibnrg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter. Solothnrn. Cunzmann Vogt. Aus seinem Gefängnis; im Kloster Einsiedel,! ist ein Mönch Namens Hans Hutmacher von Burg dorf entsprungen. Es wird beschlossen: in welchem Ort man denselben ergreife, da soll man ihn schwört» oder trösten lassen, daß er gegen den Abt vor Niemand andern, als vor dem Bischof von Konstanz Necht September > 482, suchen wolle, I». „Dein Stattschribcr von Lneern vnd dein Venncr Lusser von Vre, als die beide in gemeiner Eidgenossen vnd der Ansprecher Namen vff beider teilen glichen eosten gan Mailand geordnet worden sind, bat man vmb alle fachen Vossen gcwalt geben zu handeln vnd zc beslicsscn, dann allein vm der Zössc wegen, wie dz die Kapitel Wisent vnd die lütrung dirrch den botten von frankrich geben ist vnd dieselben end vnd zöll brstimpt ssnd. Daby sollen sy bliben, wan wir nit meineii, pflichtig sin, darninb mit Inen ze rechtigen vnd ob es nit änderst sin mag, so sönt sie am leisten entlicher antwnrt begcrcn, ob die Herzogen vnS by sollichcn frbnngcn der zöllen wöllen lassen bliben oder nit, als das Zr gnssruetion mit me Worten wisct," Nach Uri wird noch geschrieben, es sei den Voten ans Begehren der Ansprecher Meister Eonrad Schöch von Lneern als Ncdncr zugegeben; sie möchten sorgen, daß diesem in Uri von den Zhrigen oder andern „keinerlei smach beschcch". Ans den Abschied, den die Boten von Bern, Lneern nnd ltri von Straßbnrg wegen der 8<)<>t> Gulden iind wegen Verlängerung des Waffen slillstands gcbract,t, wird beschlossen, Lneern, Schwbz, Untcrwaldcn und Zug sollen Morgen, Freitags «den t>, September) Boten nach Zürich senden, welche um jene Verlängerung werben und im Ent sprechlliigSsass gemeinen Eidgenossen nnd dem t Niedern > Bund einen Tag verkünden sollen, ,1. Da der Vogt von Baden berichtet hat, daß öi »echte von Zürich einige von Znrzach oder Bade» kommende fremde Nanflente gefangen genommen und nach Tbüngcn geführt haben, wird Heinrich Amstcin nach Baden ge schickt, mit dem Auftrag, nähere Erkundigung einzuziehen nnd darauf den Boten der Eidgenossen zu Zürich Bericht zu erstatten, «». Zn Betreff des Landgerichts im ?Hurgau wird beschlossen, bei dem lebten Abschied zu verbleibe». Der Landvogt soll den Besuch des Landgerichts verbieten. Das zu St. Gassen bintcrlegte Geld mag jedes Ort wieder zur Hand nehmen. Wenn Eonstanz die Verbrecher im Thnrgan nicht strafen will, so soll der Landvogt selbe einziehen und nach ihrem Verdienen strafen, /,» k. für „iloiiiliun» »üwii ii>? Niiv»!». i>fnl»n»t»ri»i» I»ri>rnmi«»i» »»<»»»» ^>1» Vr»»I». >?»>>is»-s>iiii, >»»»>„»», »rülnr«« »»«Ira»" von den VIII Trtcn, Ii <1 a»i>ei» HpsNemtiri!« »»NN tckonecpi im ^t.mw.irckw Vucern > Ittl. Z ü r i ch. 22 September «»ff T> Mau»c>.»>,,«» ^»aat»<>r« M, »». Heimbringen das Anbringen des päpstlichen Legaten, das jeder Bote kennt, I,. Denen von Zürich ist Vollmacht gegeben, wenn Graf Ebcrbard von Württemberg, der ältere, die Ansctznng eines gül liehen Tages gegen Herrn Hermann von Eptingen, Nitter, begehre, den Tag anzusetzen, « . Wenn das nächste Geld ans Frankreich kommt, so soll man die Leute des Bischofs von Ehnr, so zu Bellcnz gewesen "nd. daraus bezahlen, «I. Da dem Herzog von Oesterreich eine Warnung zugegangen sein sott, als ob der otttiibürenschen Sache wegen die Eidgenossen beabsichtigen, Bregenz und Feldkirch zu überfallen und l>> ibrcn Händen zu bringen, da auch dem herzoglichen Landvogt, Grafen von Zhiersiein, geschrieben sein 'oll. daß die Berner Anschläge ans Mümpclgard hätten; so soll man sich bis zum nächsten Tag berathen, ob man sich darüber beim Herzog verantworten wolle, Heimbringen den abermaligen Anzug der öfter >e>chischen Nätbe in Betreff Herzog MarimilianS, t°. Heimbringen von der Straßen wegen, so „ hindcr o»scrn Eidgenossen von Zürich aiigesechen worden sin sölleu". zx. Da nun ans St Michaelstag wieder 17 * September 1482. eine Zahlung an die 1>a0,l»W Gulden vom König von Frankreich verfallen ist, so soll Bern den Gene ralcn des Königs schreiben und anfragen, wann man die Boten schicken soll, nm das Geld abzuholen. Auf nächstem Tag soll man sich bcrathcu, wie man überhaupt in Zukunft dieses Geld zur Hand bringen wolle. I». Auf Dienstag nach St. Gallcntag (22. Oktober) sollen die Voten aller Orte in Lucern sei». I. Sonntag vor St. Gallcntag sollen Boten von Bern zu Basel sein in gemeiner Eidgenossen Kosten, k. Nichtungsnrkundc zwischen den Städten Straßbnrg und Zürich in der Cache Richards von Hohenburg. (Datum: Montag nach St. Mathenstag 22. September). Als TädigungSlcutc sind genannt: Graf Oswald zu Thicrsteiu uud Haus Lanz im Namen Herzog Sigmunds von Oesterreich, Bernhard zum Trubel, Bogt zu Ruffach, im Namen des Bischofs Albrccht von Strasibnrg nnd Herzogs in Obcr- und Nicdcrbahcrn, Fridrich zc Rin im Namen des Bischofs von Basel, Caspars zc Rin. Sodann von den eidgenössischen Orten: Bern: Peter von Wabern, Ritter, Schultheiß; Bartholomäus Hnbcr, Venne». Luccrn: Caspar von Hcrtenstein, Ritter, Schultheiß; Ludwig Krämer. Uri: Hanö zum Brunnen; HanS Jmhof. Schwhz: Ulrich Abhbcrg; Cnnrad Jacob. Unterwaldcn: HanS von Znben; Heinrich Winkclricd. Zug: Hei»»»ich Spiller; Götschi AmptS. GlarnS: Werner Acblh; Heinrich Landolt. Freiburg: Dietrich von Endlisperg, Ritter. Solothurn: Cunrad Bogt, Schultheiß. St. Galle,»: Ludwig Bogelweidcr, B»r- gcrmeister. Schaffhanscn: Ulrich Trüllcrci, Bürgermeister. Sodann von den Städten Basel: Heinrich Zciglcr; HanS Jrmc. Colmar: HanS Hüttcr, Stettmcistcr. Schletskatt: Ulrich Stark, Stettmcistcr. Der Inhalt dcö RichtungöbricfS entspricht völlig den Artikeln des Abschieds von Strasburg vom 2l. Augnst (I Stt), mit selbstverständlicher Weglassung des dortigen letzten Artikels. Bürgermeister und Rath der Stadt Zürich und Meister und Rath der Stadt Straßburg bekennen uutcr Anhängung ihrer Siegel, diese Rick' tnng zu halten, welche im Auftrag sämmtlicher Tädiguugölcnte durch den Grafen von Thicrstcin, Peter von Wabern und Caspar von Hertenstcin besiegelt wird. II»2. Ohne Ortsangabe. 2. Oetober Wik dcn andern Tag des andern HcrbsNnonads>, Dtadteirchiv Luccr». Boten: Oesterreich. Hiltprand Rasp von Lanffenbach; »r. Conrad Sturze!; Hans Lanz von Liebcnfcls; Rudolf Bruchli, als Räthc Herzog Sigmunds. Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister' Heinrich Göldlin, Ritter, Altbnrgcrmeistcr; Hanö Waldmann, Ritter; Ulrich Widmer, dcö Raths; Cnnrad von Cham, Stadtschreibcr. Bern. Peter voi» Wabern, Ritter, Altschulthciß; Bartholomänö Hnbcr, dcö Raths. Uri. Hans zum Brunnen, Altammann; Hans Jmhof, des Raths. Schwhz. Ulrich Abvbrrg Cunrad Jacob, Altammänner. Obwaldcn. Claus von Znben, Altammann. Nidwalden. Heinrick Winkelricd, des Raths. Zug. Hanö Schell, Ammann; Rudi Trinklcr. des Raths. Glarus. WernC Eblh, Ammann; Heinrich Landolt, des Raths. Frei bürg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter, deö Raths. Solothurn. C»»nrad Bogt, Schultheiß. Schasfhauscn. Ulrich Trüllcrci, Bürgermeister St. Ga> l cn. Ludwig Vogelwcidcr, Bürgermeister. Die genannten als freundliche Untcrtädinger Urkunden, daß sie den Streit zwischen dem hochwürdigcn Bischof Johannes zu Augsburg und Niklaus Roißlin „der iez zu Ottcnbüren für ein apt gencmpt wirt^ an einem Theil und den würdigen Geistlichen, Herren Wilhelm Stndlin, dann Joseph Stettcr, SstanS BG, Oktober 1482, Ulrich Härder, Eonventualc», deren sich bucern als seiner Bürger angenommen, am andern Dheil, vcrtädiget baden ans Meister nnd Nath zu Straßburg zu endlichem Entscheid, Ennert Monatsfrist sollen letztere sicki erklären, ob sie ans beider Parteien, anch des Herzogs nnd der Eidgenossen Bitte, sich damit beladen wollen, Ennert zwei Monaten darnach soll Nechttag gesetzt werden: Wilbelm Studlin und seine Konvent brüder sollen als Kläger, die andern als Beklagte auftreten. Innert drei Monaten »ach dem Neckcks schlich soll der dichter endgültig nnd ohne Appellation spreche». Ticke Urkunden rem Slj, Nevemker IN», II Decemder I^m». «, Decemker ir^ »n Sladtarebiv vuccr». l?. Oktober «s-msi.,« »»r m-u» ?»aa»«ar>I>iv VascI. Da zwischen Prior nnd Eonvent des Predigerordens zn Basel nnd Priorin nnd Eonvent deo „vssgcsaztcn EonvcntS" der Frauen zn Kliugeulhal daselbst als Parteien schwere Zwistigkeiten erwachsen, aber durch Herzog Sigmunds nnd der Eidgenossen Näthc Bermittlnng an den beiligen Stuhl gebracht worden sind, welcher die hochwürdigen Fürsten nnd Herren Angelus, Bischof zu Snessa, als Legaten, und Easpar, Bischof zu Basel, auch Herrn Antonium vom Felsen, Prior und Herrn zum todten Wasser zur Sache begwältigt; so ist von des Herzogs nnd der Eidgenossen Boten abermals ein Vermitllungs tag nach Neuenbürg im BreiSgan geordnet, um diese päpstliche Anordnung zn vollstrecken, im Beisein der Herren Salvin von Panorm, PredigcrordcnSgeneralS, Jacobs von Stubach, dessen ProvincialS in deutschen banden, des Priors und EonvcntS zu Basel u. s. w. Da ist durch alle vorgenannten Personen mit Willen der beiden Parteien, damit fernere Unruhe vermieden bleibe, »nvorgrciflich dem päpstlichen Entscheidungsrecht, folgende Abrede getroffen worden: i) Die fünfzebn Frauen, die von Gebweiler nnd andern Orten her nach Klingcnthal geführt worden sind, sollen durch ihre Obern in ihre Klöster zurück geführt werden mit Allem, was zu ihrem bcib gehört, ü) Sollen die vertriebenen Frauen ins Kloster zurückkehren und in Besitz aller Güter des Klosters wieder eingesetzt werden. >i) Ansprückw der Prediger ans einzelnes Guthaben des Klosters Klmgcnthal bleibt richterlichem Entscheid vorbehalten, 4> Frauen, die ehemals im Klingcnthal gewesen sind und jetzt den fünfzehn Frauen von der neuen Observanz in ibrc Klöster nachfolgen wollen, mit Allem was zu ihrem beib gehört, sollen dazu Gewalt haben, Wollen sie aber bleiben, so sollen sie der Ncgel der jetzt eingesetzten Frauen folgen und den Anordnungen, die für selbe nack, päpstlichem Befehl getroffen werden,. 5) Die Obedienz gegen die Prediger hört auf, die päpst lichen Eonimissarikn versehen das Kloster mit einem geistlichen Obern außerhalb des Prediger- und Barfüßer Ordens «i) Die Fehde zwischen Albrecht von Klingcnberg cineö Thcils nnd den Predigern und der Stadt Basel andernthcils soll aufgehoben, die Gefangenen sollen auf Urfehde ledig, ebenso alle Arreste aufgehoben sein. Im Namen der Eidgenossen siegelt Hans Waldmann. Oktober 1482. Kit. Vuoern. 1^412, 23. lOolohor cM>nwoäi »»->> St. G.mc»i->g). Dtaatsarchiv Lucer» Luccrncrabschietcsammlunq. !!>!>!,. Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. Peter vom Stein, Ritter, des Raths. Lucern. Caspar von Hcrtcnstcin, Ritter, Schultheiß; Peter von Meggen, Altschulthciß; Werner von Meggen. des Raths. Uri. Hans zum Brnnnen, Ammann; Werner Lusscr, Penner. Schwhz. VoP Ketzi. Obwaldcu. Claus von Zubcn, Altammann. Ridwalden. Heinrich Winkelricd, des Raths. Z n g. Heinrich Schnürcncr. Glarns. Vogt Landolt. Freibnrg. Dietrich von Cndlisperg, gtittcr. Solothurn. Cnnrad Vogt, Schultheiß. t». Dem Hugo vou Laudenberg wird eine Empfehlung an den Herzog von Oesterreich wegen der ihm vom Papst verliehenen Probstci zu Trient bewilligt. I». Dem Studcnteu Caspar Offner von Unter- waldcu wird ans Bitte seiner Obrigkeit ein Empfehlungsschreiben an den König von Frankreich gegeben, damit er wie andere Eidgenossen die hohe Schule vou Paris besuchen köuue. W Gulden zugesagt. Graf Georg vou SargauS und der Abt vou Cinsicdeln werden zum Abschluß ans den Tag zu Lueern geladen. I. In der Sache des ClauS Rinck gegen den Grafen von Metsch und iu Betreff der "Anschuldigung, als hätten die Eidgenossen Fcldkirch, Bregeuz, Mümpelgard und andere Schlösser des Herzogs von Oesterreich überfallen wollen, erklären sich Zürich, Bern, Lueern und Oswalden für Abscudung einer Botschaft an den Herzog; es wird beschlossen, ans zwei oder drei Orte» eine Botschaft zur Verantwortung und Ehrenrettung gemeiner Eidgenossen au den Herzog zu schicke». Welches Ort au der Sendung und deren Kosten nicht thcilnchmcn will, das soll sich ans nächste'" Tag zu Lueern diesfalls erklären. »»». In das Anerbieten des Herzogs von Oesterreich, eine ewige Rick)' Oktober l 1^2 tung zwischen dt» Eidgenossen und dem Herzog Marimiliau zu vermitteln, will man für jetzt nicht ci» treten; man soll sich aber ans dem Tag zu Lnrern berathen, ob nian den Voten, welche der obgemeldeten Sache wegen an de» Herzog gesendet werden, auftragen wolle, etwas in Betreff der vier Städte am Rbcin anzubringen i». Zur Verminderung der großen .kosten, die bisher die Abholung des burgnndischen Geldes verursacht hat, wird beschlossen, daß in Zukunft die Orte, welche der Kehrordnung nach das Geld boten, die Kosten der Abholung trage» sollen. Bern und Uuterwalden sollen die auf Micbaclis ver sallencn l.'?,<»«> Gulden bis Lichtmeß abholen, was den löniglichen Beauftragten zu Lvon angezeigt wird. «». Dem Iudenarzt Simon ans Mailand wird für drei Monate Geleit gegeben. Wer das nicht thu» will, soll es bis nächsten Dienstag nach Luccrn melden. >». Heimbringen die Frage wegen LoSlassung des Ulrict, Zipp, den Kunz von Usssatz und sein Anhang, Feinde des Herzogs von Oesterreich, gefangen und um 7l> Gulden bcschätzt haben «z. Zürich klagt über den neuen Straßenbau von Schwaben herein, wodurch die Straße ihm genommen und gerade durch das Hegau nach Schaffhauscn gelegt worden sei, was seinen Zöllen zu K loten und anderswo merklichen Abbruch thue. Da jedoch nach eingezogener Erkun digung bei Schaffhausen und beim Vogt von Baden sich ergeben, daß dieser Ltraßenzng schon früher seiner Nähe wegen von den Kauf und Fuhrleuten benutzt worden sei, so wird beschlossen, man wolle Oesterreich und andern an demselben liegenden Orten zusagen, diese Straße zu schirmen und in Ebrcn zu halten. Jedermann soll es freistehen, die alte oder die neue Straße zu gebrauchen: die Grafen von Sulz, die vou Stein und andere sollen Niemanden zum Gebrauch der alten Straße zwingen. (Actum Freitags vor Kiiinmi» G .in«!,! >25. Oktober I 1182.» Mit diesem Beschluß war der Bote vou Zürich nicht zufrieden, daher wurde ferner erkennt, es soll der Beschluß heimgebracht und auf nächstem Tag entschieden werden, ob man ihn abändern wolle oder nicht, i. Der Herzog von Mailand klagt, daß Einige ans den eidgenössischen Orten mit den Walchen, seinen Angehörigen, in HandelSgemeinschaft stehen, ihnen in den eidgenössischen banden Leder, Käse u. s. w. kaufen und selbes hineinfertige», als ob es das Ihrige wäre, so daß auf diese Weise dem Herzog wider die Eapitcl seine Zölle umgangen werden. Beschluß: Jedes Ort soll Vorsorge treffen, daß solches nicht wieder geschehen könne. i»i. Der Bote von Bern soll die BesMwerde der andern Orte gegen ein in Bern erlassenes Verbot, Korn an Eidgenossen zu verkaufe», heimbringe», und über das Gesuch um Aufhebung desselben auf nächstem Tag berichten, ß. Die Antwort wegen Mai land wird entworfen in der Fassung, die jeder Bote mit sicb heimbringt. Um diese und alle andern im Abschied verzeichneten Lachen sollen die Boten zu endlicher Verhandlung auf Dienstag nach Martini < 12. November) zu Luccrn sein. Der mailändischc Bote, Gabriel Morast», soll inzwischen den Abschied seinem Herren schicken, damit auch er Vollmacht zu endlicher Antwort erhalte 11. Uri soll den Anton Bitschi von Eriels wegen Ulrich PbergerS und seines Bruders Erbe hineinschickcn; man wird ihm Eredcnz und Empfehlung geben vucern. 14. November «ach Manm,» Vxcern i!ul»rntral>sch>»t«saminlunq N M? ^»»»««arMiv »>tg«n»sfisä>' abstnd» 4 Boten: Zürich. Ulrich Widmer, Zunftmeister. Bern. Peter vom Stein, Ritter. Lucern Easpar von Hertcnstein, Ritter. Schultheiß; Heinrich Ha»fur»er, Altschultheiß. Uri. Walter in der Gasse, Alt November <482. ammann. Schwhz. Ulrich Ketzi. ttnterwalden. Ammann Zimmermann; Heinrich Winkelricd. Zug- Ammann Schell; Ammann Spillcr; Heini Frey. GlaruS. Vogt Tschndi. Frcibnrg. Jacob Bngniet. Solothnrn. Cunzmann Vogt. Dem Pfaff Lemblh, der die von Hättlingcn (im Thnrgau) plagt, soll man schreiben, daß er die Pente bei ihrem Herkommen nnd ihren päpstlichen Bnllcn bleiben lasse, man werde sie dabei handhaben. Wolle er übrigens mit ihnen vor der Eidgenossen Boten kommen, so sei man geneigt, beide Thcilc anzn- hören. I». Basel begehrt der Eidgenossen Rath, da der Papst mit harten Bannen gegen ihre Stadt Proccdirc, weil sie den Bischof von Erahn bei ihnen enthalten. Da man die Anknnft des päpstlichen Legaten umsonst erwartete, so wnrdc geantwortet, man wolle die Sache heimbringen nnd ans dem nächsten Tag, der in Zug stattfinden soll, weiter darüber sprechen. «. Zug berichtet, daß es nächsten Samstag mit seiner Macht und dem Panner ausziehen werde, um einen ihm von dem Freiherr» von Staufen an- gethanen Schimpf zu rächen; er habe nämlich ihren Läufer gefangen, demselben ihre Büchse weggenommen nnd in Koth getreten. Hierauf wird erkennt, von Luecrn, Schwhz nnd Untcrwaldcn Boten nach Zug senden, um zu bewirken, daß kein Auszug stattfinde; gemeine Eidgenossen werden die Sache an die Hand nehmen und darin nach unser Aller Nutzen und Ehre handeln. «I. Dem Urban von Ehivron, Abt zn Damier, erwähltem Bischof zu Genf, soll man durch Empfehlungsschreiben nnd Botschaften, alles jedoch in seinen Kosten, beim Papst, in Savohcn nnd wo nothwcndig, unterstützen, damit er in den Besitz des Bisthums gelange. Es soll deshalb auch mit dem päpstlichen Legaten geredet werden. Die Sommcrin, Klosterfrau zn Gnadcnthal, klagt, Bern wolle sie mit dem Scgesscr bcvogtcn, da sie doch einer Bcvog' tung nicht bedürfe. Das Kloster stehe zudem unter der Schirm- nnd Kastvogtci der vi Orte, welche ihr nötigenfalls schon einen Vogt geben würden. Dies soll der Bote von Bern heimbringen, damit Bern von der Bcvogtnng abstehe, l. Wegen einer Mühle, so Bcrtschi der Müller gebaut hat, wogegen aber Einsprache erhoben worden ist, wird erkennt- wenn sich die Betreffenden nicht gütlich vergleichen köiinc», so soll Bcrtschi beweisen, daß er auf ehaftc» Mühlcngrund gebaut habe. Kann er das nicht, so soll er von der Mühle abstehen. K. Rudi Senn klagt im Namen seines Vogtkindes, daß er ungeachtet der Eidgenossen Erkenntnis; nnd des Spruchs von Schwhz nicht zn dessen Gütern gelangen könne. Beschluß Es soll bei dem in Zürich gegebenen Erkenntnis; sein Verbleiben haben. Will der Widersacher sie an- fechten, so soll das unter Verlust aller Kosten vor dem Recht zu Schwhz geschehe». I». Mit BcwillignNjl deö Schultheißen Schodclcr zn Bremgartcn soll der Achcrmüllcr einen Monat lang Geleit haben, danstl er seine Gläubiger um so besser bezahlen könne, i. In Betreff ThurgauS bietet Eonstanz Recht anl Zürich, Bern, st. Gallen, endlich auf gemeine Eidgenossen. Da aber nicht alle Boten Vollmacht habt», ;o wird dem Boten von Constanz geantwortet: da Eonstanz Willens sei, seine Boten von Ort zn zn schicken, so werden sie von jedem Ort insbesondere Antwort erhalten, k. Dem Hans Lanz wird ei" Empfehlungsschreiben an Bischof und Capitcl von Eonstanz vcrwilligt, damit er in Gcmäßhcit des d0»> Hasfurtcr und Jacob Reding gegebenen Spruchs um seine Rückstände nnd Ansprachen bezahlt werde Hilft das nicht, so will man ihn dann nicht hindern, mit Hülfe Lnccrns, wo er Bürger ist, dem Seine" „nachzulangen". I. Da Jacob Schiffli von Schwhz zu Bcllenz das Schiffsscil zerschnitten hat, so wird den Commissaricn geschrieben, dieses wolle man bezahlen; gleichzeitig zeigt man ihnen aber an, wie die Walchen über die Eidgenossen geschmäht haben und dringt auf deren Bestrafung. Was die Brückcnlade" betreffe, so könne man den Schuldigen nicht finden. ,»». Graf Oswalden «von Thierstein), dem Land' November 1482, Vogt, wird geschrieben, daß er die an der Straße befindlichen Wirthc anhalte, ihre Hänscr mit Haber und Anderem zum Gebrauch der Karrer, Kauflcute u, s, w zu bestellen, »». Den Beschluß binsichtlich der Ausbnrger, den man ans leßtcm Tag gefaßt und den jeder Bote abschriftlich heimgebracht hat, sagen nun mit Ausnahme von Zürich und Frciburg alle Orte zu, jedoch mit Borbebalt aller derer, so vor Datum dieses Abschieds gemeinen Eidgenossen oder einem Ort insbesondere mit Bündnis!, Bereinigung, Burgrecht, pandrccht oder andern Pflichten verwandt worden sind. Die Boten jener zwei Orte werden eingeladen, ihre Obern zum Beitritt zu vermögen, damit in dieser Sache kein Ort sich von den übrigen sondere, «». Bon des Kaufs um das Oberland wegen wird ei» Tag aus St, Andresenlag (Kl, November) nach Einsiedel»! gesetzt, wozu der Abt den Grafen Georg und Andere, die es bcrübrt, einladen soll, I». Bon des Grasen von Metsch und der Mißhandlung wegen, die er an Elans Ninck und Andern verübt und von der Anschuldigung wegen, so er wider die Eidgenossen gcthan, auch wegen der vier Städte am lihein haben Zürich, Bern und puccrn zugesagt, Boten zum Herzog von Oesterreich zu schicken, um ibre Ehre zu verantworten; Ob und Nidwaldcn meinen, man sollte von zwei oder drei Orten in aller Eid genossen Namen Boten schicken; Zug, GlaruS, Freiburg und Solothurn wollen mit gemeinen Eidgenossen auch Boten schicken; Uri und Tchwhz dagegen wollen weder zu diesem Zwecke Boten senden, noch von Herzog Maximilians Angelegenheit sprechen hören, che der Herzog die Bcrschreibnng der vier Städte wegen aufgerichtet habe, Beschluß: Auf St. Niclausenabend sollen die Boten zu Wesen sein und von da zum Herzog reiten. Es sollen diese Boten in gemeiner Eidgenossen Namen handeln, wenn auch nicht alle Orte Boten schicken wollen. Doch sollen die Boten dieses Tages den Wunsch heimbringen, daß man in diesen Sachen gemeinsam handeln möchte iz. Zug wird eingeladen, auf St. Eatharinentag l25. No^ vember) Nalh und Gemeinde zu versammeln, wo dann die Boten der Eidgenossen sich bei ihnen einfinden werden, um wegen der Angelegenheit des Freiherr« von Staufen mit ihnen zu reden. Dem letzter»! wird geschrieben, »ran habe an >ciner Thal Mißfallen, er soll trachten, mit denen von Zug um die ihnen an gcthane Schmach sich gütlich zu vergleichen, damit man selben nicht in ihrem Borhaben Beistand zu leiste» veranlaßt werde, i. Der Amman« von Znbcn soll ans St. Eatharinentag zu Schaffhausen sein, des AblS und derer von Schaffhausen wegen, puecrn erhält Bollmacht, dem Bischof von Sitten in gemeiner Eidgenossen Namen eine Empfehlung auszustellen; „doch ob etwas kein, damit man tröwen müstc" soll es vorerst an die Eidgenossen gebracht werden, t. Den Handel zwischen den Herren von Württemberg und denen von Nothweil in Betreff des Jagens und des „ nams wegen zwischen Inen be schcchen" soll man heimbringen und sorgen, daß kein Krieg daraus entstehe Da gemäß dem Abschied zu Basel die aus dem Kloster Klingcnthal gestoßenen Frauen in dasselbe zurückgekehrt sind, wird dem Bischof von Basel geschrieben, daß er ihnen in Gcmäßheit der päpstlichen Bnllc und Eo,»Mission eine» Obern gebe, ihre Ncgcl ordne und allfällig zwischen ihnen entstehende Streitigkeiten schlichte, , In Betreff der Klage Zürichs wegen der neuen Straße durch das Hegau und des Zolls zu Kloten be Ichließen die Boten der vii Orte einhellig an dem letzten Abschied festzuhalten. Es solle» auch die nach schaffhausen gehenden Boten von Putern und Schwhz sorgen, daß da auf die Sache geachtet und die von Stein, falls sie, diesen» Abschied zuwider, Jcinandeii zwingen wollten, die alte Straße zu gebrauchen, den Eidgenossen verzeigt werden, Bern will das Geld zu Phon nicht in eignen Kosten abholen, es sei denn, daß alle Orte sich gegen einander verschreiben, daß man es gleich theilcn und sonst Nicmandc» etwas davon geben »volle Gleichsalls verlangt Bern Antwort in Betreff seines Borbehalts hinflck'tlich - -t8 November 1482. der Ausburger. Ucbcr beide Punkte will man ans dem Tag zu Zug das Weitere verhandeln „nach dem man den Grund vmb die bcid stuck nit wol vcrstat". x. Da die aus Mailand erwartete Antwort noch nicht angelangt ist, so wird beschlossen, Lnccrn soll selbe, wenn sie in der Zwischenzeit anlangt, auf den Tag zu Zug bringen; sei dann dieselbe entsprechend, so sollen die Boten von Zug nach Lucer» reiten und Gewalt haben, die Sache zu bcschlicftcn. Der Bischof von Sitten ersucht die drei Orte Lnccrn, Uri und Untcrwaldcn um eine Botschaft nach Wallis in seinen Koste». Die Artikel ». It. I. i». z, sehten im Bcr»ere^e»iplar. !<»«». Z u g. 2li. November - „-» t- D>- «-I-U fchl-n. <1. H-ini Imhof °°n Uli. Anunnm,. «„„>,»>,>, Di-i,ich vnn Echwiu Nndi «1« °°» UiU-r«»,d-n. S-ch-im-isic,. ,,iid «)i,m°nu Ä-blh °«n Gi»-n« «,-miit-iii »ls Schi-dsi-n,-in nnn,-- Ii-«,- R.p»--schm,l -iu-n Sp-n u.i,ch-n d-Ni Pfjf--« „ich d-„-i- °-n B„f,k»ch. «i-d,rhr-„kl>nnz dl- Kirch- 1-i.tmn O-I b-,-,ffrnd. (Slifis.-chid Sl. Gnlicn. Pfäf-r,----q-st-n Rr 721 > Dceember Ist8?, I«?». Lsucern. j!/!?. December lMinwi'ch »»d D°nst-, nach s> ?»<>«»«> ^,aa«»ar«»,iv B«r» A»,,km«ine tidgenösstsche Abschi«de X Z«I II, ?7n ^»aa,»ar>>,(><><> Gulden Man soll Kaufleutc suchen, um solche U> verkaufen; des Hciligthnms halb soll man sich berathrn, ob man es Unsrer Frau zu Einsiedeln henken oder gleich theilen wolle, Ii. Von des Burg »nd pandrechtS Auswärtiger wegen erklären Zürich uid Bern, sie wollen bei ihrem alten Herkommen bleiben; Putern: Wenn ein Verständnis? gemeiner ^'Vgenosscn desbalb zu Stande komme, so werde cS beitreten; ebenso Uri, Schwvz, Unterwalden und lk ' 14s) December t48Z. Zug, Zrciburg will die Rückkehr der Scinigcn von Genf und Lyon abwarten, nm sich auszusprechen' Solothuril will anch einem gemeinsamen Verständnis! beitreten, Beschluß: Die Boten, welche noch keine» Befehl hatten beizutreten, mochten suchen, ans nächsten Tag nach dem eingehenden Jahr zu Baden die Zusage ihrer Obern zu erhalten. Werde nicht zugesagt, sollen die Boten von Baden nach Zürich reite», da vor Rath und Gemeinde treten, sie bitten, wie andere Orte der Uebercinkunft beizutreten „angcstkst" die große widcrwcrtikcit vnd vnrnw, so vns bizhar von vswendigcr bürgern vnd landlütcn erwachsen ist i. Der Sache von Zug wegen ist nach Baden ans den nächsten Tag nach dem eingehenden Jahr ein 5ag gesetzt. Denselben Tag soll Lnccrn Graf Oswalden von Thicrstein verkünden gegen den von Staust», wie sein Statthalter, der Trnchscß, eö denen von Zug zugesagt habe, k,. Das Geld von Obcrburg»»^ in Lvon zu holen, soll nach der Boten Meinung jedes Ort, wie es die Reihe trifft, in seinen KvM thnn „vnd einander nit so übel gctrnwen, das sy dhcim ort dhein vcrbricffnng darnmb gebeut", I« Botschaft an den Herzog von Oesterreich wird beschlossen, um gegen des Grafen von Metsch Verla»»' dnng, die Eidgenossen haben den Fürsten vergiften und ihm seine Städte und Schlösser nehmen welle» u, s, w,, unsere Ehre zu wahren und den Verläumder zu berechtigen, Anch soll die Botschaft an de» Herzog bringe», daß die vier Städte am Rhein nach Inhalt der ewigen Richtung nach Abfluß von b zehn Iahren den Eidgenossen schwören sollen n. s, w. Ans den zwölften Tag (t>, Januar t l8l! > die Voten alle zu Consta»; sein, nm zum Fürsten zu reiten und soll sich Ricmand absondern, » Der Zwei von Solothurn wegen svü „ein früntlich geschafft in Lamparten tun". Die Reihenfolge der Artikel ist in den zwei benutzte» Exemplaren sehr verschieden. Bei I fehlt im Lucerncrexcniplar b" ^ Text eingeschlossene Zusatz: „Wenn der Fürst u, s, w," Januar 1^1 17«. >AapperschwvI. ? Zilllllgr sam nächsten Tag nach dem nüwen Zae> ^«aalSarel,!» iüriel»! Urkunde Georg, Graf zu Werdcnberg und Sarganö nrkundet, daß er den Vll Orten der Gidgcnosscnschaft, nämlich Zürich, Luecrn, ttri, Schwvz, Untcrwaldcn ob und nid dem Kernwald, Zug mit dem äußern Amt und GlarnS verkauft habe und kraft dieses Briefes verkaufe zn ewigem Eigcnthnm seine Grafschaft Sarganö mit Schloß, Stadt, Dörfern, pand, beuten, Twingcn, Bannen, hohen und Niedern Gerichten, Zagdiensten, Fastnachthühnern, Fällen, Gelässen, Holz, Feld, Wunii, Wcid, Fischcnz, Wassern, Wasser flüsscn, Steuern, Gülten, Renten, Guter», Zinse», Zöllen und Alprechte», wie das Alles das Urbarbnch ausweisct und wie er und sein Bruder, Graf Wilhelm, und seine Schwäger von Sonnenbcrg bis zu diesem Tage es besessen haben, um l 5,<><)<> rheinische Gulden an Gold, welche ihm nach seinem Willen und Belingen bezahlt seien, (5r gibt den Besitz in die Hand der Käufer ans und verspricht, für den Kails Gewähr zu leisten in eignen Kosten, wo und wann cS nothwendig sein werde. Mit ihm siegelt ans seine Bitte der hochwürdigc Fürst und Herr Eunrad von Rcchbcrg, der Zeit Abt zu Einstedeln, der „ein Vndcr< tädinger diz kouffs gewäscn ist," Siehe Wegelin- Pfäferserregcstcn Nr, 722, 723, Eichhorn Wp (sur ?!r. 123, 171. Vncern. l>. Zttlllltrr iMonIag nach Kireumiifioni»» 2«aat»aeel,tv ^iirieki Allgemein« Abschiede, I Boten: Zürich. Felir Brennwald. Bern. Petermann vom Stein, Ritter; Gilg Achshalm, piiecrn. Petermann von Meggen, Schultheiß; Caspar von Herteiistein, Ritter; Peter Zainmann, Uri. Walter in der Gasse, Schwvz. Ammann Dietrich; HanS Sigrist. Untcrwaldcn. Heinrich Winkelried. Zn g, Der Trinklcr, GlaruS, Vogt Tschudi. Freibürg. Jacob Bugniet. Solotburn. (5>inrad Vogt, Schultheiß, Da der Bischof von Sitten angebracht hat, aus welchen Gründen er und die Seinen de» Herzog von Mailand bekriegen wollen, wird beschlossen, dem Herzog zu schreiben, er möchte, da die von Wallis uns mit Burgrecht und pandrecht verwandt seien, sie zufrieden stellen nm den Schaden, so ihnen durch Mord, Todschlag und Rechtsverweigerung erwachsen; wo das nicht geschähe und sie deswegen mit seiner Dnrchlauchtigkeit zu Tätlichkeiten kämen, so müßten wir ihnen thnn, wozu wir pflichtig seien. Wahrscheinlich ist das Datum des Zurcherabschiedbuch- verschrieben, und sollte statt Montag nach ttircunxtsioni- heisten Montag nach «onvcrfionis s27, Januar», Die Votcn sind dieselben an letzter,n Tag, und die Verhandlung ist nicht- ander- al- «I. 172. V a de it. 7. Znilllnr <>>->»« Ii>>is>t,-,N,IIM> ^»aaesarcktv Bern Allgemeine Abschiede. K. T»aat»arehiv Vneern ^ueernernbsckledesammiung. N. Alb. Boten: Zürich, Hanö Waldmann, Ritter, Bürgermeister. Bern. RiclauS zur Kindcii, puccrn. Caspar von Hertenstein, Ritter, Altschultheiß; pudwig Seiler. Uri. HauS zum Brunnen, Ammann; !42 Januar 1483, Jacob Zcbnet. Schwyz. Hans Schiffst, Vogt; Hans Wagner, Obwaldcn, Klans von Zubcn, Amman», Nidwaldcn, Heini Winkclried. Zug. Hans Stocker, Scckelmcistcr; Rudi Trinklcr, Glarus, Hans Tschudi, Vogt. Freibürg, Jacob Bngnict. Solothnrn. Ochsenbein, »». Vogt Ketzi von Schwyz, Landvogt im Thurgan, meldet, daß im ober» Thurgan etliche Angehörige des Bischofs von Konstanz, des Abts von St. Gallen und derer von Sax sich weigern, die Gide z» schwören. Hierauf wird beschlossen, der Landvogt soll nochmals ins obere Thurgan reiten, um die Eide zu fordern und sofern sie nicht gehorsam wären, soll er an den Bischof von Konstanz, den Abt von St. Gallen und Andere gelangen, damit sie die Ihrigen dazu anhalten, wie das ihnen schon vom Tage zu Baden ans ernstlich anbefohlen worden ist, I». Da die von Stcckborn den Juden eine Summe Geldes schuldig sind, darum aber so großen Wucher geben müssen, daß, wenn sie sofort bczahlcn sollten, Manche von Haus und Hof und seinen kleinen Kindern gehen mußte, so hat man beschlossen, daß die von Stcckborn das Geld in zwei Zielen bczahlcn sollen. «. Da überhaupt die Juden im Thurgan die armen Leute mannigfach bedrücken, so soll man sich bedenken und auf nächstem Tag darüber Antwort geben, wie man über das Geleit, das die Juden für fünf Jahre haben, ihrer mit Ehren loswerden möge, «l. Unter waldcn klagt gegen die von Lindau, welche seinem Landmaun, dem Mottest, allerlei Schaden und Unlust zufügen und zufügen lassen. Um zu verhindern, daß hieraus ernsthaftere Streitigkeiten entstehen, wird daher beschlossen, wenn die Boten zum Herzog von Oesterreich abgefertigt werden, so sollen dieselben vorerst nach Lindau gehen und ihr Möglichstes ihn», damit die Sachen im Frieden abgcthan werde», dann solle» sie auch den Herzog um seine Verwendung dafür angehen. Denen von Lindau hat mau von diesem Tag geschrieben, daß sie in dieser Sache nichts Arges vornehmen sollen, denn man stehe in Begriff, eine Botschaft von gemeinen Eidgenossen an sie abgehen zu lassen, ». Die Boten von Bern und Frcibnrg berichten über die ihnen auf letztem Tag zu Luccrn aufgetragene Sendung nach Solothnrn in Betreff der Sache Urs Stcgcrs, sie haben daselbst kein Gehör gesunden, gcgcnthcilö ersuche Solothnrn die Eidgenosse», sich dieser Sache nicht weiter anzunehmen. Damit Urs Stcger auf sein Anrufen nicht rechtlos gelassen werde, wird hierauf beschlossen, die Boten von Bern und Frcibnrg sollen nochmals nach Solothnrn gehen und in gemeiner Eidgenossen Namen bitten, daß sie ihn begnadigen und wieder in die Stadt n»d zu den Seinigen kommen lassen oder doch mit ihm vor Recht treten. Mögen die Boten das abermals nicht erlangen, so sollen sie Solothnrn bitten, seine Boten mit dicsfälligcn Vollmachten auf die alte Fast^ nacht nach Baden zu schicken; da soll mau trachten, die Sache gütlich beizulegen, t. In der Saclst zwischen Zug und dem Freiherrn Martin von Staufen sollen die Boten von Lnccrn, Uri, Schwyz Untcrwalden nach Zug reiten auf Samstag nach dem zwölften Tag tll, Jannar) und die von Zug gemeiner Eidgenossen Namen bitten, den freundlichen Tag, der deshalb ans die alte Fastnacht (lti. Fcbrna^ angczelzt ist, mit Vollmacht zu beschicken. Dahin soll auch der von Staufen kommen, fti» In der Streitigkeit zwischen Zug und Martin von Staufen haben sich die Eidgenossen beider Parteien so weit ist' mächtigst daß sie zu gütlicher Beilegung der Sache einen Tag ansetzen auf nächste alte Fastnacht zu Badenl den Tag sollen die von Zug durch ihre Botschaft, der von Staufen, dem zu diesem Zweck der Eidgenosse Schirm und Geleit gegeben wird, in Person besuchen. Der Herzog von Oesterreich wird ersucht, sc>>^ Botschaft nebst dem Landvogt ebenfalls dahin zu schicken, I». In Betreff Martins von Odershcim vo» Frcibnrg sollen die österreichischen Räthc bei Graf Oswalden von Thicrstcin bewirken, daß der von RcU' poltstcin gewiesen werde, seine Antwort auf das von den Eidgenossen in Betreff Martins von OdcröhciM Januar l48.'Z <43 erhaltene Schreiben nicht länger zu verzöger», i. Denen von Eonstanz wird, nachdem die Boten ihren sacbbczüglichcn Befehl eröffnet hatten, hinsichtlich des Landgerichts im Thnrgan folgende Antwort gegeben: Die Eidgenossen wollen den dicsfälligcn Bcrmittlungsvorschlag des Biscbofs von Eonstanz annehmen Damit man aber sicher sei, das! hinsichtlich des Geldes alles mit ganzer Treue zugehe, soll der Bogt von Eon stanz den Eidgenossen und der eidgenössische Bogt im Thnrgan der Stadt Eonstanz schwöre», mit dem Geld in Treue nnd Wahrheit nmzngehen. Wenn man das Eleld theilt, so sollen den Eidgenossen jeweilen drei Pfenninge, der vierte der Stadt Eonstanz werden. Auch sollen die von Eonstanz dafür sorgen, das die Schreiber die beute nicht überschätzen und bedrücken. Der eidgenössische Bogt Kctzi soll mit einem Boten, den Zürich in gemeiner Eidgenossen Namen zn senden hat, »ach Eonstanz reiten, um die Eide abzunehmen nnd zu leisten. In dieser Antwort sind die Eidgenossen einig, mit Ausnahme hueerns, das sie nochmals heimbringen will. Damit jedoch die Sache keinen Aufschub leide, bat man sich bueerns dies- falls „ gcmechtiget". k. Um gegen das dnrch den Grafen von Metsch nnd seinen Anhang verbreitete Gerücht, als hätten die Eidgenossen den Herzog von Oesterreich vergiften nnd seine Städte und Schlösser einnehmen wollen, ihre Ehre zu verwahren nnd gleichzeitig die durch die ewige Nichtnng bedungene Ber schreibnng, daß die vier Städte am Nhcin nebst dem Echwarzwald der Eidgenossen offene Häuser sein lollen, mit allen, Ernst zn fordern, wird beschlossen, daß die Städte sämmtlich in ihren Kosten Boten 'lach Innsbruck schicken sollen; im Namen nnd auf Koste» der fünf bänder, sollen Schwvz und Unter waldcn je einen Boten abfertigen. Welches Ort das nicht thnn will, das soll es schriftlich auf dem Tag zu buecrn melden. Die übrige» Boten sollen nach diesem Tag dann sofort in gemeiner Eidgenossen Namen Hinreisen. I. In Betreff der Münze soll jedes Ort auf St. Pauli Bekehrung l 25. Januar» seine Boten nach buecrn schicken; Zürich, Bern, Freiburg nnd Sololhnrn sollen ihre Münzmcistcr mit ans den Tag bringen. Alle Orte sollen Boten schicken, welche die Sache verstehen und dann soll man Proben anstellen und dieselben schriftlich verzeichnen, auch über ein gemeinsames Korn sich gntächtlich besprechen 1»». Ans gleichem Tag soll man den Boten Gewalt geben, das Heiligthnm zu theile», wie das schon beschlossen ist. 11. Bezüglich des Steins nnd des Degens ist denen von Uri empfohlen, dem Kaufmann nachzn fragen, der sich darum bewirbt, um zn sehen, ob mehr als l<»,«»)<» Gulden dafür erlöst werden möchte. Sic sollen darüber den Eidgenossen berichten. «1. Da die Weißpfenninge schlecht sind „ vnd aber das land vsfüllcn wellen", so soll man sie allenthalben vcrrnfcn. >1. In Betreff der Gerichte zn Sins soll der Obervogt, sammt dem Stadtschreiber von hueern, dem die kleinen Gerichte gehören, eine ganze Ge ineindc versammeln und ein gcschwornes Gericht da setzen, damit fremde heute dort nicht rechtlos gelassen werde». Bogt und Untervogt zn Baden sollen auf Mittwoch nach Hilarii zu hnrern sein; dahin sollen auch die von Zürich zwei ihrer Schifflentc senden nnd diese alle sollen mit einander die Neuß hin abfahren und ungewöhnliche Ueberschlachtc in der Neuß wegzuschaffen gebieten, bei der Buße „als der Bckantnusscn Buch zu Baden wist". 1. Jeder Bote weiß, was der Bote des Herzogs Philipp von des Königs, der handschast Bresse nnd anderer Sachen wegen angebracht hat. Da etliche Geselle» von Zug nnd andern Orten eine Fastnacht verabredet haben sollen, wird beschlossen, daß man allenthalben Borsorgc treffen soll, damit nicht Krieg oder Unrath daraus entspringe. 4. Der mailändischcn Sache wegen ist man zu Nath geworden, daß die Schrift in der Borredc etwas freundlicher nnd nicht so grob gehalten werden soll. Auf dem Tag zn hueern soll man sie ablesen nnd dann den Boten von Mailand übergeben. 2m jürchercremplar steht statt pn.i Npipnaniam: p».t tri»,» Zu i. Das Vuccrnerertmplar enthält die einzelnen Veten <44 Januar <483, I7!t. Bern. , < 5. Zckltttltr (Sonntag nach Nnull c.unvnriiinniii). Staatsarchiv Bern , Bündnisse und Verträge, II WZ. Urban von Chibro«, Erwählter zu Genf, Philibert Chcverah, Landvogt i» Savohen, Amadeus vo» Viviö, Herr zu Röteten, und Stephan Paccoli, fürstlicher Schaffner, Abgesandte des Herzogs Philibert von Savohen, ursunden, daß sie auf Befehl ihrcö Herrn alle zwischen diesem nnd den Städten Bern und Freiburg bestehenden Bündnisse und Verträge an obgcmeldtem Tag erneuert und bestätigt und eine" Gegenbrief von Bern und Freiburg darum empfangen haben, 17,«. Lucern. 27. Januar «Montag nach Pauli Bekehrung, Staatsarchiv Vurer» Luc-rnerabschiedesammlung, II, ÄM, Boten: Zürich, Felir Brennwald, Bern, Peter vom Stein, Ritter; Gilg Achöhalm Luc er», Peter von Meggen, Schultheiß; Caspar von Hcrtcnstcin. Ritter; Peter Tammann Uri Walter in der Gasse. Schwhz. Ammanu Dietrich; Vogt Sigrist. Untcrwalden, Heinrich Winkelried, zun. Der erinkler, G laru s. Vogt Tschudi, Frcibnrg. Jakob Bugniet, Solothurn, Cunrad Vogt, Schnlthciß^ Der König von Frankreich meldet den Eidgenossen den Abschluß seiner Richtnng mit den. Herzog Map.m.l.an von Burgund und die Vermählung des Dessins mit der Tochter des letztem I,. De" Juden, über deren Wucher sich die armen Leute von Steckborn beklagen, wird Tag gegeben „ach Bade» auf alte Fastnacht (16, Februar). Die Boten, welche dahin kommen, sollen Vollmacht erhalten, den Wucher abzustellen nnd Mittel zu suchen, wodurch man der Juden ohne Vcrlelznng des ihnen urkundlich gegebenen Versprechens loswerden könnte. «. Auf das Gesuch, welches Herzog Philipp von SavohG zu Baden hat stellen lassen, daß man nämlich für ihn beim König von Frankreich sich verwende, wird beschlossen, es sei dem Herzog gestattet, in seinen Kosten zu Luecrn eine Botschaft oder einen Brief st' diclem Zweck zu verlangen. «I. Der Bischof von Sitten meldet, die Scinigen stehen im Begriff, gcsss" den Herzog von Mailand Krieg zu beginnen. Darauf wird dem Bischof geantwortet, man wolle de"> Herzog Meiden, damit die Sache im Frieden ausgemacht werde. Dem Herzog von Mailand gibt »'»" zu bedenken, da;« die von Wallis mit den Eidgenossen in ewigem Burgrccht und Landrccht stehen, al,o ihnen zu helfen pflichtig wäre, wenn nicht auf gütlichem Weg die Anstände geschlichtet und Eni' tchädigung geleistet wurden. «. Bezüglich der mai.ändlschen Sache hat man Lueern beauftrag, in ist n.e.ner Eidgenossen Namen zum Herzog zu schicken und die Antwort auf den Tag zu Bade» zu berichte" Ludwig Krämer, der Sigrist von Arth, der Münzmeistcr von Basel nnd Caspar Stn-cnberg ss»"' auf A,chermittwoch (den IT Februar) zu Lueern sein, um da den Mnnzuntcrsnch vorzunehmen, M dem Tag zu Baden soll dann über den Erfolg Bericht erstattet werden, Dem Herzog von Oester reich soll von Zürich ans geschrieben werden, er möchte der Sache Kaspar Kollers w„en um welche er nut diesem auf die von Lueern zu Recht veranlaßt ist, den Tag besuchen, den Lucern deshalb festsetze'' Januar lä8T wird und da das Endurthcil erwarte». Ii. An den Herzog von Savoyen wird geschrieben, er möchte den Grafen Ludwig von (5hc»nberh t„von der D.-nnoii vi<-«>t-nit" 1 in Gnaden wieder zurückkehren und seine Güter ihm zurückstellen lassen. I. Bern eröffnet den Wunsch des Königs von Frankreich, daß die Eidgenossen noch bei seinen Lebzeiten mit seinem Sohn, dem Dclfin, in Bereinigung treten möchten, ganz wie sie mit ibm selbst in Bereinigung stehe». Falls dieses geschehe, könne er ruhiger sterben, er ziehe die Freundschaft der Eidgenossen allen andern Bcrbindnngen vor, die er allfällig für seinen Sohn anderwärts schließen könnte, verlange aber bestimmte Antwort. Beschluß: Auf dem Tag zu Baden soll man antworten k. Da über das Gericht zu Sins bei dem Ttadtschreibcr Nuß zu stnecrn, dem da die kleinen Gerichte gehören, beständig Klagen einlaufen, namentlich von Fremden, welchen nicht siecht gehalten werden wolle, so soll auf dem Tag zn Baden nochmals bicrüber verhandelt werden. Der Bogt von Mövenberg und der Stadtschreiber Ruß sollen für Anfstellnng eines geschwornen Gerichts besorgt sein. I. Sidler von Brcmgarten bittet, wegen seiner Armnth Gulden auf das Fischerlehcn, das er von den Eidgenossen hat, aufnehmen zu dürfen. Darüber soll in Baden verhandelt werden m. lieber die Thei lnng des Heiligthums und des Sessels kann man sich noch nicht vereinigen Bern und Schwvz behaupten jedes, ihm sei das Heiligthum versprochen, jedoch wollte Schwyz, das für l5instedcln darauf Anspruch machte, sich zur Tbeilnng verstehen, Bern dagegen nicht. l5in Antrag war auch, das Heiligthum unvertheilt zu lassen und icdem Ort einen Schlüssel dazu zu geben. Wegen dieser 'Verschiedenheit der Ansichten wird die Beschlußfassung über den Gegenstand am den Zag zu Baden verschoben. i>. pueern soll in gemeiner Eidgenossen Rainen dem Martin von Odcrsheim, welcher zn Konstanz mit dem von Rappoltstein im siechten gebt, Boten oder ^mpfcblnngsbriefc geben «». Bach Mailand wird geschrieben, es sei den Eidgenossen leid, daß Gabriel tMorastn» das Geld verloren habe. >». Ans dem Tag zn Baden sollen auch gemeinsame Maßregeln gegen die vielen Walchen und fremden Bettler berathcn werden, «ß. Heim bringen die Behauptung des Abts von St. Gallen, daß seine Angehörigen im Thnrgau nicht angehalten werden können, wie die Andern im Thnrgau den Eidgenosse» zn schwören, da er, ihr Herr, ein Fürst des Reiches sei. Das Bcrncrticmplar tatin sonnlag nach »ioiivoo.ionl» p»»u < Lit Januar >. 175. ü r i ch. l. Aohrunr iLamsi.,« Zr-r» iillqrmrinr kida»n-siisli>c Abschierc > >^.1 />», Die österreichischen Rätbe bringen freundliche und befriedigende Antwort ans die Beschwerdepnnkte, welche die Eidgenossen durch ihre Bolschaft dem Herzog haben vortragen lassen Ans den nächste» Tag soll man sjch über die Antwort beratben. An jedem Ort soll die (eich und den Eidgenossen mitgeben l». Heimbringen den Wunsch des Bischofs Otto von ssonstanz, mit kw» Eidgenossen in Bereinigung zn kommen. «». Heimbringen, daß man sich gefaßt halte auf den Fall, laß Rotbweil gegen Graf Eberhard von Württemberg, den altern, wieder auf dem Zag zn Baden erscheinen würde t« Februar 1488 17«. Baden. », 1 /. ^edkllae (Montag na6) Invotavii>. Stnatsarchiv Bern: «Ugcmem- »idgenSssifche Abschiebe. ». »7S. ». ZS7. Staatsarchiv Ziü,ich Allgeintiiir «bsa>it»t. »». In dein Streite zwischen Solothnrn nnd Urs Sieger, welcher vor Zeiten dnrch gemeine Eidgenossen dahin war vermittelt worden, daß beide Parteien Vertreter mit voller Gewalt auf diesen Tag schicken sollen, verweigert nun Solothnrn, einen Tag anderswo als zu Solothnrn selbst zu leisten. Deshalb sollen ans den Sonntag Lätare (1t>. März) Boten von Bern, Lneern, Schwhz und llnterwalden z" Solothnrn sein, um mit ihnen zu reden. ?». Die von Basel bringen an, sie seieil von de» päpstliche» Boten ,ii» ihrer Handlnng willen gebannet lind über Billigkeit vernnglimpft; sie verlange», man wolle sie verant' Worten. Des „Heiltums" wegen, so man dasselbe theilen wollte, begehre» sie, daß man ihre Arbeit und Koste», berücksichtige und ihnen auch Theil daran gebe. Bezüglich des erstell Punkts ist man bereit, ihiw" mit freundlichem Rath an die Hand zu gehen; von des „Heiltums" wegen „hat man Sh mit gull" Worten in der besten Form abgcwist". «. Da man ans einem Tag zu Zürich im Jahr 1482 hwvK den Juden nnd Jüdinnen im ober» nnd nieder» Thurgau für die sechs nächsten Jahre freies Geleit gegeben hat, zu wohnen, zu wandeln nnd zu werben, man aber für gemeine Eidgenossenschaft ihres Wuchers nnd nngezie,»enden Lebens wegen weilig Gutes erwartet, so wird beschlossen/nach Ablauf dieser Feit die Inden zu vertreiben und ihnen niemals mehr in den Herrschaften der Eidgenossen Geleit zu' gebe"- «I. Der Landvogt im Thnrgan soll dem Gotteshans Illingen seine Gotteshanslente gehorsam mache"- Kommt das nicht zu Stande, so soll die Sache an die Eidgenossen gebracht werdeil. Der Abt ve" l^t. Gallen weigert sich, seine Leute im Thnrgan gcmeinen Eidgenossen schwören zu lassen; er sei daz" nicht schuldig laut seiner kaiserlichen nnd königlichen Freiheitsbricfe. Zudem sei er Bürger nnd Landma"" in den iv Orten, denen schwören seine Leute von seines Burg- und Landrechts wegen Das soll ">"" heimbringen, l. Der Abt von St. Gallen verlangt weiter, daß ein Schloß, das ihm in der Eidgenosse" Gebiet gehöre, nnd das nun die Eidgenossen leihen, ihm wieder übergeben werde; dafür wolle er de" Eidgenossen etliche Zinse und Gülten, die sie ihm schuldig seien, schenken n. ß w. Das will man noch '"äss zusagen, aber hemibringcn, um Jnstrnetion einzuholen. K. Des Bischofs von Eonstanz Boten begehre", daß dessen Leute im Thnrgan des jetzt angesehenen Eides erlassen werden, da der Bischof eben jetzt ai»c Vereinigung mit den Eidgenossen nachsuche, und dadurch denselben näher verbunden werde, als durch diese E.dsleistung. Darauf wird geantwortet, der Bischof soll die Seinen das Landgeschrei und den Eid lchworeii lapeil, welcher angeordnet sei; der Landvogt im Thnrgan soll dem ernstlich nachgehen. I». D" nn Wurf liegenden Vereinigung wegen mit dem Bischof von Eonstanz wird von den Voten des Bischt nähere Auskunft über deren Form verlangt. Diese antworten, sie haben den Vorschlag noch nicht Schr.ft, aber die Meinung se>, daß die Vereinigung gestellt werde, wie die des Bischofs Hermann scU sie wollen aber noch einmal beim Bischof Einfrage thnn. I. Bern soll den Sebastian von Luterna" anweisen, die sechs Mütt Kernengcld ewigen jährlichen Zinses ans etlichen Gütern zu Schösstland c>uö einer ,chon vor vielen Iahren dnrch Frau Agnes von Lnternan gemachten Vergabung wieder regelmäM wie vordem an das Francnklostcr zu Engelberg zu entrichten, oder dann mit dem Kloster zu Bern Recht zu treten, k. Der Herzog von Lothringen bringt dnrch den Grafen Oswald von Thierstcin a», " Februar t4fl,i. 147 babe lauge Zeil hindurch eine» Bischof gefangen gehabt und de» nun losgelassen. Darüber sei der.König von Frankreich unwillig, und beabsichtige, diesem Bischof seine Schlösser, Lande und seilte zu beschädigen, und zudem eineil Zug nach Lothringen zu schicken und Puntemosi z Pont-a-Mousson) oder andere Schlösser einzunehmen. Für den Fall, das sich solche Gerüchte erwahren sollten, begehrt der Herzog, die Eidgenossen möchten ihm in seinen Kosten eine Botschaft schicken, um zwischen ibm und dem König zu vermitteln, wie sie das schon früher einmal mit Erfolg getban. Dieses Begebren soll man unverzüglich beimbringe» und dessen Entsprechung bevorworten, I. Zürich soll dem Herzog von Oesterreich melden, gemeine Eidgenossen babcn mit Lueern geredet, das es sich seiner Kechtssacbc gegen Easpar Koller belade; der Herzog wird gebeten, „dem Kerbten zu begegnen", »i. Biel bringt an, es habe aus der burgnndischen Beute „Heissum und Teffeli" um ',<) Gulden au sich gebracht, und auf Begehren der Eidgenossen in die gemeine Beute nach Lueern abgegeben, Deshalb verlangt Biel Erstattung der ,äl> Gulden und darnach seinen Tbeil nach Markzahl, Das soll Federmann heimbringen i». Der seit Langem anhangigen Ansprache des Hermann von Evtingkn wegen an die von Württemberg bat man den württembergischcn Käthen, welche, da sie von dem einen Grafen noch nicht Bellmacht hatten, weiter zu geben, nicht reden konnten, empfohlen, nach Eonstanz, wo die Sache schon gewesen, zu nngeweigertem Kerbte zu kommen. Das sollen sie an den Herzog berichten und auf nächsten Palmtag t'TD Marz) an .Zürich zu Händen gemeiner Eidgenossen schrist lich antworten, ob der von Württemberg dieses Kerbt annehmen wolle oder nicht, In dem Streite zwischen Württemberg und Kothweil wurden beide Theilc ermahnt, keine Gewalt gegen einander zu brauchen. Sobald unsere Geschäfte es erlaube», werden wir eine Botschaft binanssenden, um zu ver mittel» >». Die Boten wissen zu sagen, wie mit den österreichischen Kathen geredet worden ist der Lente wegen, welche von unsertwegen gefangen, gemartert und des Ihrigen entsetzt sind, mit Begehr, dieselben >n ihr Gut wieder einzusehen und ihnen Genngthunng zu geben, ebenso der Anschuldigung des BergiftenS wegen, endlich wegen Feldkirch und Andcrm, Die österreichischen Kätbe haben sich entschuldigt, und wollen die Sache an ihren Fürsten bringen, i>. Ein ?ag wird angesetzt »ach Zürich auf des heil Krcuzestag zu Meben < ch Mai > nächstbin, i«. Den Boten werden auf diesen ?ag zwei Entwürfe hcimgegeben, erst lich ein Entwurf, wie die vier Städte am Khein nebst dem Schwarzwald sich in Folge der ewigen Kichtnng gegen die Eidgenossen verschreiben sollen; zweitens wie sich die Eidgenossen von der Oeffnnng dieser Städte wegen gegenüber den Fürsten von Oesterreich verschreiben sollen, n. Da man mit Oesterreich eine 'Bereinigung gemacht, deren Widerbrief aber nicht alle Orte haben, so wird beschlossen, es sollen obnc alle Abänderung zwei neue Briefe um diese Bereinigung gemacht und die alten abgetba» werden. In die neuen Briefe sollen dann alle Orte gestellt werden, und da Solotburn begehrt, vor Frciburg zu stehen, so soll man das heimbringen und auf obgenanntem Tag zu Zürich darum antworten, «. Der Streitig keil Zugs mit dem von Staufen wegen wurden die österreichischen Boten ersucht, beim Herzog zu bewirken, daß denen von Zug für ihre „Schmach. Zeband, Laster, Kosten und Schaden" MX) Gulden bezahlt werden, 5 >e von Zug sollen ans dem .'ag zu Zürich sich ebenfalls über diese Abrede erklären, i». Zeder soll da? Anbringeil der österreichischen Käthe, der Burgerannabmc wegen, heimbringen lind verschaffen, daß diesfalls keine Irrungen mehr entstehen v. Was Ammann Bürglcrs wegen gehandelt worden, weiß >eder Bote zu sagen, Dem Bogt zu Baden wird befohlen, den Fallbanm zu Bremgarten in der Kkuß eine Zwerchhand tiefer zu legen, als er jetzt ist. Wolle Lueern sich damit nicht begnügen, so soll ans einem künftigen ?age zu Lueern davon weiter gehandelt werden K. Betreffend die Bereinigung mit l!» * 14K Februar k48Z, dem Dclfin ist Bern beauftragt, in der Eidgenossen Namen de» König zu frage», in welcher Form er dw Bereinigilng begehre, Die Antwort soll dann an jedes Ort schriftlich gelangen, damit man sich darüber bcrathen kann, 5. Jeder Bote weis! zu sagen, wie man Pncern befohlen hat. „die mebländisch fach vnd quittanz zu stellen", Das Anbringen Gabriels, wie man es seines verlornen Gelds halben ballen wolle, wenn die mailändischc Sache kommt, soll man heimbringen, »». Jeder Bote weis zu sagen, was man auf diesem Tag den Schreibern, nämlich dem jungen Melchior Ruß und dem Waldbans von Bieern, zugesagt hat „ von der vcrchnung halb zu schribc», onch der von Zug Richtung und der vier Stetten ver schribnng halb". ,»I». Dem Fürsten von Oesterreich soll des Elans Rinck und des von Metsch wegen durch huecrn geschrieben werden. ««. Ans Sonntag Indira zu Nacht soll Jedermann mit Bollmacht li" Vuccrn sein, nm das „Hciltnm" in zehn Theile zn thcile» nnd dann das poos darüber zu ziehe» «l«l. Jeder weis, was der Koller über allerhand von ihm getriebene Unfngen eingestanden hat, «« . Zürich soll >" gemeiner Eidgenoiien Namen dem König von Frankreich wegen Doctor Heingarter schreiben nnd sdll auch dem Ulrich ZipP Fürdernng thnn, il. Hinsichtlich der Späne zwischen dem Decken »nd der Kciscr'"^ darin der Deck sich ans Zürich zum Recht erbietet, weiß der Bürgermeister wohl, was deswegen verhandelt >st, Anlaschrief der Boten von Zürich, Lnecrn, Uri, Unterwalden, Zug und Glarns iir dem Rechts Handel zwischen dem Grafen Georg von Werdenbcrg und Sargans nnd dem Grafen Andreas von Sonne"' bcrg, Truchsesi zn Waldbnrg, .1. .1. Freitag vor dem Sonntag Reminiseere (5. >. R.nwiU' S.aa.-archi.-Ben. m>. dem .4M Mru.-g der X 0r... wodurch w Artikel »er ewigen «ichinng NN. O-sterreiw, dc. dic . l d-n Schwarzwald. sowe» er zu. Herrswas. Rl.eiuselden ge»G' 7 7., 7,7 .» Vc.,1... oder begudere Perloneu der v rtc Brief und Siegel die Oessnuug der ge.nn.uten Städte verlangen selbe erfolgen nur n.ch gegen den Herzog von Desterre.ch. se.ne .erben. Angehörige» und Zugewandten, das, auch solche Oessnung .ederz.-it den Herrschasto..ch eu de Herzog- ohne Schade» und gegen Bezahlung alte« dessen, wao aus de... Durchzug gebraucb. oder beschädig' wurde geschehe» soll, ... Urkunde der o.e. Städte, wodurch sie die ewige Richtung und die Pflicht zur Nffenhaltuuq ihrer S'"" zu Händen der .s.dgeuosse" ... allen ihren Nöthen mit Vorbehalt der herzogliche» Rechte, von zehn zu zebu Jahren zu bes-h'-S.-» regesteu ?'!"-/! '^^-reren.s.lar, I... Beruerabsch.ed fehlen sie, jj „ach den Psästlst' 177. pucerli. ^ 17. Jlscirz >»>» r>i Staatsar^>iv Luc.r» 0u«rncrabschiedcsa».,»l..„g, „ heiß; Easpar von Hertenstein. Ritter. Altschulcheis^Hans^ Ad'!!te7 ir.^G^ D.u Wilhrlm Rhtch »«,. «ppmgm ,°Il man hri dem i,i„zcr,. b-r>. -mvfidl,.,. damit cr bei srmiu crl-itgtm R-chtcu gcac» dir S-i»c>, ' ..Midi I.. Dm AI di, in-,,, driiri, Biel stir dir .T-f-ts- d-.,pr°»°n. ,o>,„. ihm drm i>-« t.rn biirMmdischr., vl.id audb.Mil, «rrdrir Ihr Br->chrr„ d°,,rM„, ^ ^ H,il März tum" auch einen Theil geben, wird abgewiesen, da beschlossen ist, nur zehn Thcile daraus zu machen, «. An die von Brcmgarten wird geschrieben, daß sie dem Beringcr Sidler die Pfänder, welche sie ihm genommen, berausgeben und die Sache überhaupt anstehen lassen sollen bis zur Iahrrcchnung, wo dann die Eidgenossen über seine Fischcnzcn, die von ihnen ^ehen sind, entscheiden werden, «I. Solothurn wird aufgefordert, auf dem Tag von Zürich ohne längere Zögcrnng anzuzeigen, wo es gegen Urs Steger zum Recht kommen wolle, Lueern, Schwhz und Untcrwalden sollen heimbringen, daß man mit llri wegen der Beschwerden, welche es wider das alte Herkommen ans durchgehende Güter legt, vorerst gütlich reden soll, t. Schwhz soll sorgen, daß die Küßnachterfischer nicht mehr auf dem Lueerner antheil des Sees fischen, da .tiüßnacht den Luecrncrn das Fischen ans seinem Seetheil auch nicht gestatte. Die vlii Orte und beide Städte Freibnrg und Solothurn haben an heutigem Tag daS zu Grandsou eroberte Heiligthum in zehn Thcile getheilt, lind demnach wurden nach Abhaltung eines feierlichen Amtes ni St PeterS Eapcllc durch einen sechsjährigen Knaben auf unserer lieben Frauen Altar die Loose gezogen, IcdeS Ort hatte seinen eigenen Priester da, um seinen Theil in Empfang zu nehmen und würdig heimzubegleiten. Gleichzeitig ward beschlossen, daß nach der Heimkehr wegen der großen Heilig kcit des Getheilten, wegen des von Gott uns verliehenen Sieges und wegen der allenthalben herrschen den Tbeurung und Seuche in allen Orten Gott durch Kreuzgänge nnd Gottesdienst würdig verehrt und ihm für seine Gnaden gedankt werden soll. I». Bei den Briefen, die der Herzog von Mailand heraus geschickt hat, bemerkt man im Latein etwas Abänderung, die man nicht annehmen will, Lueern, Uri, ^chwvz nnd Unterwalden sollen die Briefe nach ursprünglicher Fassung neuerdings ausfertigen lassen und dem Herzog zum Siegeln übersenden, Meister Eunrad Schoch von Lueern, der die Briefe inS Lateinische überseht hat, entschuldigt sich: „Sye Imc an einem Abend eben spat worden, dz er damit habe müssen bleu " Es sei keine arge Absicht dabei gewesen, t. Die Münze hat man probirt und jedem Boten eine Abschrist des Befunds gegeben Die soll Jeder heimbringen und berathschlagcn, ob man eine gemeine Münz machen oder was man sonst thnn wolle. Auf den Sonntag nach Ostern (ti, April) soll man deshalb zu Lueern sein, Die Frauen von Klingenthal soll man beim Papst empfehle», daß das Ber- kommniß, welches des Herzogs von Oesterreich nnd der Eidgenossen Räthe nnd die Ordnung, welche der Bischef von Ehur und der Probst von Mortau zwischen ihnen und den Predigern gemacht, bestätigt werde. I. Das goldene Paternoster, das Paeem und die Tafeln von Gold, in denen das Heiligthum gewesen, hat man gewogen; alles mit Perlen, Steinen »nd Allem wiegt drei Loth minder als fünf Mark < folgt die Aufzählung der Perlen und Steine). Alles dieses läßt man zu Lueern; auf dem nächsten Tag daselbst soll weiter darüber verhandelt werden Bern wünscht, daß man ihm das Paeem überlasse. Auf demselben Tag soll auch über den Autrag des AmmauuS von llri iu Betreff drS Diamants, Degens. Siegels und Paternosters eingetreten werden i». Allenthalben soll auf den Schelm gefahndet werden, der untcr Angabe, daß es für die Eapcllc des Bruders Elans geschehe, bettelt, i». lieber den Lohn der Goldschmiede und Schreiber soll man auf dem Tag zu Lueern berathc», «». „So haben denn miner Herren der Eidgenossen erber lütt etwas ane miner Herren der Eidgenossen Botten getan, des miten der Manung halb, die als sie meinen nit billich beschcchen ist. Pud von ihr Durchzugs wegen, > as der zu vueern vnd zu Bern gehindert ist, Bnd das vcrbottcn ist durch etlich ort, Inen zu zc ziehend, Bon der Acnlin wegen die st begeren zu teilen, Bon des diamants vnd ander dingen wegen, so noch vorhanden sind, fürdcrlich zu verkouffen Bon der bütt von Granson wegen, die Inen als sie meinent ,5<> März 1^3. nit wol erschossen hat. Von etlichen büchscn wegen. Von den Schcnkinen, Mict vnd Pension wegen, ss^' ^ hinsür fürzckommen nit zc ncinen a»c gchell von Obern." >». So weist Jedermann derer von Biel An bringen ihres Kostens nnd täglicher Trcnc wegen, die sie in diesem nnd allen Kriegen unS erzeigt habt", dast man ihrer nicht vergesse, wenn das Geld von Gens kommt. Was von den lctztcrn Stücken »otb wendig ist zn beantworten, soll auf dem angesetzten Tag zn Lnccrn verhandelt werden, «» und i» schien im Luceniererempiar und sind dem Zürcherabscbiede entnommen, 17«. > vueern. 7. Esprit (Montag nach Quasimodo) Staatsarchiv Lucern: Vuccrncrabschicdesammlunq. N.2lt. Boten: Zürich. Bürgermeister Röist. Bern. Peter von Stein, Ritter, Lnccrn, Peter von Megst^' Schultheis!; Easpar von Hertcnstcin, Ritter. Uri, Altammann in der Gasse; Zo, Bnrglcr; Werner Lnstc^ Schwhz. HanS Sigrist. tln tcrwaldcn, Glaus von Znben; Paulus EnentacherS, Zug, Heini LcttU' GlarnS. Hans Schndi, Freibürg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter, Solothnrn, Hans Stölli, i». Den Pctcrmann von Hertcnstcin, Sohn des < Caspar) von Hcrtenstein soll man beim wegen der Chorherrcnpfründe zu Eonstanz empfehlen, I». Der arme Piemontescr erhält eine Empscist'"^ an die von Kempten, «. Die Vereinigung mit dem Bischof von Eonstanz soll derjenigen des Bischt Hermann scl. von Wort zu Wort gleichlautend aufgerichtet werden, Bern, das anfangs nicht beitttck" wollte, schlos; sich am Ende ebenfalls an, ,1. Nachdem man ans diesem Tag die deutschen nnd lateinisch^ CoPicn der Richtung nnd Quittung für Mailand verglichen und richtig befunden, wurde befohlen, ^ Hauptbriefc aufzurichten nnd dem Herzog unter Entschuldigung des vom Meister Ennrad Schock) bcga" gcncn Fehlers zur Besiegclung zuzusenden. Sobald die Briefe in Mailand besiegelt nnd dann auch der Eidgenossen Siegeln versehen sind, soll man das Geld zn Bcllcnz holen und die Briete nebst ^ Quittung übergeben, Q. Schwhz wird beauftragt, dem Vogt im Thnrgan in gemeiner Eidgenossen Ra»u'" den Herrn von Gundelfingen nnd die Dompropstci von Eonstanz derer zn Wigoldingen wegen zn cmpfch^^ t. Lnccrn zeigt a», es habe schon zweimal ohne Erfolg die von Bern laut der zwischen ihnen bestehen^ Vereinigung gemahnt, dast sie den Urban von Mühlern anhalten, dem Hans und dem Melchior das ihnen widerrechtlich Entrissene zurückzuerstatten, Bcschlust: Bern soll seine dicSfälligc Antwort Lnccrn senden. Man wolle trachten, die Sache gütlich beizulegen, Ans die Bitte von Schwhz, ^ man den vergoldeten Sessel ans der burgundischen Beute nach Einsiedeln schenke oder ihn wenigst^' unter Vorbehalt des Eigcnthnmörechts der Eidgenossen dahin thnc, soll man ans nächstem Tag Antvn^ geben, I». Bern verlangt Bezahlung der ckll rheinischen Gulden, für die es die goldenen Tast^' eingelöst habe, da solches auch Biel versprochen worden sei. Auf dem nächsten Tag will man Worten, i. Ebenso ist das Verlangen Berns heimzubringen, dast man ihm 7t>l> Gulden bezahle, ^ ihm in der Benrtheilung nnd Rechnung gutgeschrieben worden, k. Der Landvogt im Thnrgan wegen des Klasteral (chic) zn Wigoldingen, das dem Domherrn von Gundelfingen zn Eonstanz gesteh sein soll, wie er geschrieben hat, sich erkundigen nnd ihn nvthigcnfalls dabei schützen, I. 6S geklagt über die grosse Menge der Fünfer, welche im Land eirculircn, während das gute Geld hi»c>"^ April 1483, geht Die Mehrheit der Boten ist der Meinung, man soll die Prägung derselben einstellen und sich über eine gemeinsame Währschaft vereinige», Bern, Freiburg nnd Solothnrn wollten der Ansicht, daß ein sttmcinsamer Mnnzfuß aufzustellen sei, nicht beistimme»; daher man beschloß, es sollen Boten von allen Orten Donnerstag vor St, Georg ( l7. April) zu Bern sein nnd von da nach Freiburg und Solothnrn ffrbc», nin diese drei Orte freundlich einzuladen, daß sie zu einem gemeinsamen Münzfüße Hand bieten wollen, »». Wegen der Ansprache» des Vänbli nnd des Bartholomäus Mab von Bern soll man an den Herzog Mailand schreiben i». Die goldene» Tafel», das Paternoster und die .ttleinodien sollen einSweilen tu bucer» verbleibe» bis ans den Zag, der zu tzueern wegen des bnrgundischen Geldes gehalten wird, ^>c Boten, welche nach Bern kommen, sollen dic von Bern bitten, daß sie das Gold in zehn Theile seilen lasse». Wie es mit dem „ Gamachin" nnd dem edlen Gestein gehalten werden soll, darüber soll >na» Hath Pflegen - >u o. Dic Urkunde der Vereinigung mit dcm Bischof Ott» von i'vnstgnz fehlt: dagegen eiith.ilt das zurchcrischc Staatsarchiv 'Kenten darauf bezügliche» Separatvertrag Zürichs mit dcm Bischof: „I48:>, Il>, April, Wir Otto von «üotts ivngdc» , Bischoff "'vstenz vnd wir Burgerm.iistcr vnd Rat dcr Statt .Zürich j bekcnncn rffcnlich mit dcm bricf, demnach vnd ain ainung zwu ^" vnscr dcm genante» Otten s Bischoucn za vostenz vnd gemaincr Ridgcnofischaft verfangen, dar Innc dann ain vfitrugk, ^sene ^ zwüschen vnser vnd der vnsern waren oder wurden, vcruasset ist, wie dic Ir rechtnertigu>ig sötlc» haben j Das wir :1>» ll„ o vnd wir die genanten Burgcrmaistcr vnd Rat dcr Statt Zürich vns s dif- nact'gcschril'nen StukS bald mit uiiander verainiget haben also. Ob vnd wie zwüschen vnser des gc j mclte» Bischoff Otten Inte» vnd gcrichte» I» dem Rmpt ^wis.n v„d den so dar In gehören vnd der türas > schafft zu üvburg In zit vnsers des gcmelten Bischoff O tten leben waren oder lt an wurden, die dann in j dem vertrag vor, zwüschen dcr gemeltc» «Vrasschast Kvburg vnd dem Rmpt Bwisen »it vergriffe», ^»dcr ^ vsscrbalb demselben vertrag waren, der wir vns mit ainandern gütlich nit vertragen oder verainigen möchten j darumb vnd wolle» wir vns mit ainandern zu früntlichcn vßtragenlichc» Rechten verainigen j vnd söl vnser cnwcdcr tail der vstrag ^ ^ it'ten in der gemelte» Bcrainung zwüschen vnser vnd s dcr Aidgnosischaft vergriffen, des StukS halb nicht Irren i» kainc» ^ »ngeuarlieb, vnd des zu warem Vrkund. so find der bricss zwen in glvchem lut gcschriben mit vnsern, des gemeltem Bischoff s vnd des genanten Burgermaisters vnd Rats vnd gemainer Statt Zürich Insigcln bcfigclt j »cdci» tail aineS gebe», am "nstag »ach dem Sontag Quafimodogeniti »acb i'rists gcvurt Bicrzehenhundert achtzig vnd drüw Iare," 17«». s? tl c c r n. Äpril «Mittwoch vor «ianiaio Hraarsar^itv Ziern Hlgeineine eidgcnossisaic Rdschicvc, ^ Z,<> '^8 dcit Sonntag vixtt 'Ni aiioiiiniiinliu s 4. Mai) soll man wieder zu Munster sein, um den dtS grmeinen Mannes nnd der Zugesetzten zwischen gcmeiilen Gidgcnosscn nnd denen von Frei '^3 von der eroberten tzänder wegen zu erwarten. Die Boten haben auf Befehl ihrer Herren und beschlossen, daß vorab jedes Ort seinen Boten mit voller Gewalt zu diesem Tage »ach Munster »nd ^ Allem darauf halten soll, daß dcr Obmann dem Urthcil dcr Zugesetzten folge daß Inhalt des Bundes und dcr vorhergehenden Abschiede; doch weil dcr Bund erlaubt, "ein ^ Mann mit den Zugesetzten freundlich und rechtlich handeln mag, so soll man anhören, ez ,,l lgsttz. vermitteln sucht »nd Wege aufsucht, dic „dcm rechten etwas glichend", Ob aber solche ^ ^ Wege nicht gefunden werden möchte», so soll man darauf dringen, daß dcr gemeine Mann und ^ stchtn. Wenn man eine gütliche Richtung zu Stande bringt, so soll iraebten, bie von Bern auch darin begriffen werde». 152 Mai lättll. 18«. M ü n st e r. 4. Älfitl (Sonntag VOIMM lumiviUwti«). Dic Acten schlcn. Stehe I7!>. 181. Zürich. 5. Äkitl (Montag nach des heil. Ärcuzcs Tag). Staatsarchiv Bcrzi, Allgemeine Abschiede, t !.">? II. l!A>. i». Die Angelegenheit zwischen Jacob Surgen, Kaplan zn St. Fidcn und Heinrich tzüth von Schaw Hansen wird vor den nächsten Dag zu Baden gewiesen. I». Ans Begehren dcS Herrn Roll von Bs» stctten wird der Herzog Maximilian von Oesterreich gebeten, demselben für seilte Forderung (Genüge z» leisten. «. Auf Anbringen des Herzogs von Oesterreich, der Irrung halb zwischen dem Bischof und der Stadt Basel, wird dem Herzog zn Ehren und den Parteien zn Gutem der letzter» ein freundlicher Dag ist setzt nach Zürich auf „den Sonntag Spirilin; ltomin, nechst nach dem pfingsttag zn nacht" < lb>. Ma>» Wenn da der Eidgenossen Räthc die Parteien gütlich nicht vertragen können; so sollen sie daran arbeite», ein Compromis! zwischen ihnen zu Stande zn bringen. «I. Der oberste Meister ldes deutschen Ordens bringt an, er sei vernnglimpft von deswegen, daß seine Knechte Türken oder abtrünnige Ehristen erstochc» hätten. Antwort: Wir wollen ihn gern nach nnscrm Verständnis! verantworten, wenn wir solche hören. « . Dem Erhard Howcnhnt ist in unserer Eidgenossenschaft für den nächsten Monat Geleit ist gebe», ll'. Dcö Fallbanms und der Ucbcrschlacht wegen in der Reust zn Bremgarten soll man aus d"» Tag zn Baden antworten. L.. Der Bote von Schwhz begehrt, daß der Sessel ans der burgundiM" Bellte unserer lieben Frau zu Einsiedel» geschenkt werde. DaS soll man heimbringen und auf dein ^ zn Zürich darüber antworten. I». Solothnrn soll ans dem nächsten Tag zn Baden ohne weiter» Ver'ssbl eines der RechtSbotc UrS StegcrS annehmen, i. DeS Herzogs von Oesterreich Räthe, Hiltbrand und Hans Lanz eröffnen, sie haben den Abschied von Baden ihrem Herrn vorgelegt, welcher sieb zu Billigkeit erboten und den genannten Hiltbrand Rasp mit diesem Abschied zn den vier Städten gcse»^ habe. Dic Städte aber haben weder ja, noch nein gesagt und erklärt, sie werden ihre eigene Botsch^ dieser Sache wegen zum Herzog schicken. Die österreichischen Räthc glauben, man soll sich mit dem g»^ Willen, den fürstlichen Worten und den versiegelten Briefen dcS Herzogs begnügen ; dic vier Städte bätll» ja den „Bericht" »"" dic Vereinigung ganz aufheben und man bloß beim Bericht bleiben wolle, Des Kaufes von dingen wegen sollen die Boten von Zürich und pneern heimbringen, daß man die Sache ruhen lasse bis den genannten Tag zu Zürich, da wollen dic Eidgenossen darüber verhandeln. 1. Martin von Odt,'sb<^ IGT verlang! eine Empfehlung an den von Rappoltstcin einiger Gefangenen von Speier wegen. Darüber soll man auf dem Tag zu Zürich antworten i»». Der Münze wegen soll man auf dem genannten Tag zu Zürich mit Vollmacht erscheinen Zu l Dicscr Zag >st wabrscbcinlicb abgeändert aus den Mai Siebe INN 182. Lucern. I !sst^ctl si Urb^n, ^»aat»ar«^,iv ^urer«» t'ttcerncrabschierts.zmmlunq Boten: Zürich «niemand anwesend). Bern, Jörg vom Stein Lueern, E.aspar von Hertenstein, bitter; Ludwig Kramer; Hans Ruß, Uri Ammann in der Gasse Lchwh z. Der auf der Man, Unte r Waiden Ammann Zimmermann, Zug t niemand anwesend), Gla rus, Vogt Doldcr, »». Die Bolen auf den Tag zu Zürich sollen dem Peter Faßbind gegen Züricb für Bezahlung seiner kosten in der Sache des Pichard von Hohenburg behülslick sein I». Hans Müller von Rothenburg begehrt wegen seiner Forderung a» die Burgunder ei» EmpfthliiiigSschreiben an den österreichischen Land bogt, Grafen Oswald von Thierstein, um Hülse für Erlangung der Bezahlung Heimbringe» und ans ^n Tag zu Baden antworten, « . Man soll bis zum 5ag zu Baden sich beratbrn über Mittel gegen Uebcrzabl der fremden Bettler und Müßiggänger, deren alle Landschaften voll sind, und die nickt arbeiten wollen und der ganzen Gemeinde, besonders in dieser tbeuren Zeit, zur Last fallen, «l. Die Boten ^ Herzogs von Mailand eröffne» dessen Wnnsck, bei den von ihm früher besiegelten Briefen es bleiben zu lassen. Da aber die Eidgenossen dieses nickt anzunehmen beschlossen, und andere zur Besieg übersendet haben, so wird den Boten geantwortet, man könne in keine Abänderung eintreten; sie möchten solche«, an den Herzog berichten und auf dem hiefür eigens angesetrten Zag <2 Juni, Dienstag "ach Corporis Ehristi) Antwort geben Die mailändische» Boten willigen ein und versprechen, einen aus 'l>»cn an de» Herzog zu senden Beschluß: Die eidgenössischen Boten sollen bevollmächtigt sein, falls der Herzog den Friedensvertrag, wie er von ihnen vorgelegt worden, nickt annehme, einen Mittelweg zu sticken Zu «t. Dicscr Zag fand crst am Ii, Zun, siaii Sicbc INI». I8N. Z ürich. I ?t». ssl^itt iMrntasi ?or >! >> .rii'nlnchn^m«!»,» TciiacsarciUv Zicrn Illlqcmcin« »icqiurssilch» .Irsch,,»? H ». Dir Klage der arme» Leute von Wber bei Znzwil gegen den Abt von St Gallen soll a»f l'Nm Baden verhandelt werden, I». Jeder Bote weiß zu lagen, wie de» Boten von Basel ^anlw, litt 6"!' ihre Anbringen hinsichtlich der Irrungen Basels mit den, Papst und dem Bischof von Basel, ^"s, de,, dkg Buuditisses wegen, das sie mit Straßburg eingegangen haben sollen nnd der Rachrede halb, > üc die vier Städte am Rhein gestärkt hätten, «». Auf dem nächsten Zag zu Baden soll n>a» "'ch Antwort geben von MötteliS wegen, der Landmann zn Untcrwalde» ist. und seiner Irrungen wegen V' 154 Mai 1484. mit der Stadt Lindau. <1. Bischof und Stadt Basel sollen gebeten werden „vus noch hütbhtag eins gütlichen tags zu verfolgen" nnd durch Bevollmächtigte auf dem Tag zu Baden zu erscheinen. «. Auf Bc gehrcn der österreichischen Räthe wird ein anderer Tag des Berichts und der Vereinigung halber, die zwischen dem Herzog und den Eidgenossen besteht, angesetzt auf den 15. Juni nach Baden, t*. „Als der münz halb geratschlagct ist, das wir schlügiut vnd müuzotind blaphart, schilling, sechser, augstcr vnd hallcr, vnd jedes Korns ij T für j rinischeu gülden; soll jeder Pott heimbringen vnd darnmb vff dem tag 5» Baden antwurten mit vollem gewalt." Baden. 4^11.?, 9. JsUNl (Montag nach M-dardi). Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. .V.Zil!. Staatsarchiv .Rurich AUgcmemc Abschiede. I. Boten: Zürich. Hans Waldmanu, Ritter, Bnrgcrmeiiter. Bern. Bartholomäus Huber, Vcnrich Luecrn. Ludwig Krämer, des Raths. Uri. Ammaun Jngasser. Schwhz. Dietrich in der Halten, Am mann. N u tcrw a ld en. Rudolf Wirz, Scckclmcistcr. Zug. Rudolf Triitklcr. Glarus. Heinrich Landolt. Heinrich von Stein von Untcrwaldcn, Vogt in den Aemtern, hat den vi Orten jedem 75 Pfund gegeben und 5 Schilling dazu aus der Büchse von Lunkhofcn. Dietrich in der Halten, der junge, von Schwhz, Vogt im Oberland und zu Sargaus, jedem der vii Orte 47 Pfund; Hans Zelgcr, Vogt zu Baden, jedem der viil Orte 45 Pfund Hallcr; vom Geleit zu Baden 4? Pfund; vom Geleit in de» Bädern Iii Schilling Hallcr; vom Geleit zu Mellingen 6 Pfund Hallcr; vom Geleit zu Brcmgartctt 4 Pfund Hallcr. I». Rechnung über die Ausgaben für Abholung des burgundischcn Geldes in Lhow Die zwei Boten Heinrich Matter und der Kiser von Unterwaldeu erhalten nebst Ersatz der Zehrung sich und Knechte, die beim crstcrn 119 Pfund 4 Hallcr, beim letztern 54 Pfund 24 Schilling beträgt/ für Mühe und Arbeit jeder 40 Gulden. Von den drei Knechten eines jeden erhält jeder 5 Gulden, alle mit einander die Pferde, welche das Geld getragen haben. Heinrich Matter erhält übcrhin für seinen Ritt zum König, der Vereinigung mit dein Dclfin wegen, 120 »irische Gulden, die der König ihm geschenkt hat, ein Bote von Frcibnrg, der jenen »ach Lhon entgegen geritten ist, um sie vor Räubern zu warnen, erhält 4 Gulden. Denen von Biel gibt man 50 Gulden für das Heiligthum, das sie in die gemeine Beute gelegt haben. Diese Kosten und andere gemeinsame Ausgaben hat man aus den Gulden 15,000 des auf St. Michaclötag fälligen Termins des burgundischcn Gelds, das nun von Lyon gekommen ist, bezahlt. Ucber alles Ausgeben erhält dann bei der Theilung jedes Ort 805 Schilt mit der Sonne, 140 alte Schilt, 200 ntrische Gulden. Den Schreibern von Lucern gibt man für die Qnittanzen nnd anderes 24 Gulden. «?. Jedes Ort soll dafür sorgen, daß den Vencdigern und Mailändern, die gegen den Papst Krieg führen, keine Knechte zulanfcn, da man mit lctztcrm in Vereinigung steht. ,1. Heimbringen was des Salz- und .Tuchkaufs wegen gcrathschlagt ist. v. Die Schreiben an den König von Frankreich von des Geldes und der Vereinigung mit dem Dclsin wegen, ebenso daö Schreiben an den General, der daS Geld ausgibt, soll Lueern sofort in der Eidgenossen Namen erlasse». 1'. „Item heimbringen von der von Solothnrn vnd Frhbnrg wegen, das man sy uit zu tagen beschribcn soll, dann zu den fachen, so sst berüren möchten, als dann danon ieglicher Bott witer weist zu sagen." Die Kauflcute sollen überall in der Eidgenossenschaft sicheres Geleit erhalten. I». Zürich und Uri sollen Boten bestellen, die die Juni lsshch >55 nächste Zahlung vom bnrgundischcn Geld in Lyon abholen. Die Namen der Boten sollen Lneern angezeigt werden, damit man sie in die Quittungen sehen könne. I. Man soll ferner berathen, ob man die Zebrung des BenncrS Ausser auf seiner in gemeiner Eidgenossen Namen nach Mailand gethanen Nesse ans dem mailändischcn Geld oder ans der Eidgenossen Scckcl bezahlen wolle, Es betragen diese Kosten !>t Gulden 2Ü Schilling. 1^. Bon der Sendung nach Lvon her fordern noch: Der Brugler «Bringlcr) von Bern llst Pfilnd Haller; der Stadt Bern Käufer, so dem Heinrich Matter nachgesendet worden ist, l<> Pfund >5 Schilling; andere Boten von Bern, die dem Matter nachgesendet wnrden, sstt Pfund Hallcr. Diese Forderungen soll man beimbringcn. I. Des Streite« wegen zwischen Solothnrn »nd Uro Stcgcr wird Tag gesetzt nach Lneern auf Dienstag nach St. UlrichStag l». Juli). ,»». Die Irrung zwischen Zug und dem von Staufen ist beigelegt; der Herzog von Oesterreich hat den Zngcrn die fi<)i> Gulden bezahlt, sie haben darum guittirt. Man bat sich gegenseitig Nichtnngsbriefe gegeben. »». Der Span zwischen gemeinen Eidgenossen und dem Herzog von Oesterreich in Betreff der vier Städte am Nhcin »nd ihrer Bcrschreibnng, worüber bereits ans vielen Tagen ist verhandelt worden, wird auf diesem Tag definitiv beigelegt. Bon Seile des Herzogs waren Hiltbrand Nasp und Hans Lanz mit Pollmacht an wcsend. Man hat sich ans Folgendes verständigt: Die ewige Nichtnng, wie selbe durch den König von Frankreich zwischen gemeinen Eidgenossen und dem Haufe Oesterreich gemacht worden ist, soll nach ihrem ganzen Inhalt von beiden Thcilen fortwährend gehalten werden; die neue Bereinigung dagegen, welche seither der Fürst und die Eidgenossen mit einander gemacht haben, soll gänzlich hin und ab und keinem Tbeil weder zum Nutzen noch zum Schadeil sein. In Folge dieses Beschlusses hat man sich gegenseitig die Briefe der neuen Bereinigung herausgegeben, die Siegel abgenommen und die Briefe zerbrochen. «». Bezüglich der Sache des heiligen Batcrs gegen die Bencdigcr und des dahcrigen AnbringcnS des Probstes zu Lneern wird Lneern beauftragt, dem Papst zu schreiben, man werde den Bcncdigern keine Knechte zulaufen lassen, sondern getreu an der Bereinigung mit seiner Heiligkeit festhalte». >». Auf St. Bartholomänstag < August) soll jedes Ort seine Botschaft zu Basel haben, des Streites wegeil zwischen dem Bischof von Basel und der Stadt Basel. «>. Denen von Zürich ist befohlen, einen güt lichen Tag zur Begleichung des Streites zwischen Graf Sigmunden von Lupfen und dem Abt und der Stadt Schaffhanscn zu setzen, i. Zürich soll einen von Bogt Landolt tmpfohlenen Knaben dem Abi und Eonvent zu Weingarten empfehlen, Heimbringen die Anfrage des Bogts im Oberland, ob man daselbst die Buhen nach dem Herkommen beziehen oder eine ncne Ordnung machen wolle. <. An die nach Benedig laufenden Knechte soll man gedenken, ii. Zürich soll dem Legaten in gemeiner Eid genossen Namen Geleit geben, v. Da Bogt Dietrich, der junge, von Schwhz ein Jahr der Eidgenossen Bogt in dem erst erkauften Oberland ist, wohin er mit grosien Kosten aufgezogen, so soll man berathen, »b man ihn noch zwei Jahre da lassen wolle oder nicht. H» . Denen von ttntcrwalden wird in Möttclis Dache nach ihrem Wunsch eine Botschaft ans Zürich, Lnccrn »nd Schwvz nach Eonstanz vergönnt, welche >iuf Dienstag nach St. Johann Baptist < l Juli» daselbst eintreffen soll. K. Elans Nincken Sache soll »och einmal heimgebracht werden ans den Fall, daß er des Fürsten Anerbieten nicht aiinimmt. 5. Zürich wll dem Grafen Alwig von Sulz »nd dem von Brandis schreiben, daß sie von ihrem Unternehmen gegen den Herrn von Salmanöweilcr abstehen. 5. Wegen Mnrtcn und der übrigen von Bern eroberen Herrschaften soll auf dem Tag zu Lneern verhandelt werden. Da soll man mit Zugrundelegung der Bereinigung zwischen Lneern und Bern und des BerkommnisseS von StanS an Bern eine Mahnung stelle» Kl" Juni 1483. Bartholomäus Huber soll daran sein, daß die Bern augehörigcn Knechte, welche der Stadt Basel abgesagt haben, der Absage keine Folge geben. Bei Basel soll man sich verwenden, daß eS von seiner Appellation abstehe. Die Namen der Boten und die Artikel «, bis n» fehlen im Bcrnerexemplar. lj Zu p. Der Tag wird abgesagt. Siehe >88 t. H>i5. l I. Huili (Mittwoch nach Medards. <^antvttsarci)iv St. Die vil das Sargauserland regierenden Orte bestätigen dem Schultheißen, dein Ralhe und der Gemeinde zu Sarganö, welche ihnen als Landesherren gehuldigt hatten, den von den Grafen Wilhelm und Georg von Werdcnberg im Jahr t45si ausgestellten Frciheitöbricf und geloben, die von SarganS in allen Theilcn dabei unangefochten zu lassen. Siehe Wcgclin Pfäferserregesten Nr. 7L7. L u r e r 11. 1 1 . Hlltti (Mittwock) nach Mcdardi). Staat^areinv ^ucer». ^ucernernbschicdesamnilunq. It. 2l>; Boten: Llteern. Peter von Meggen, Schultheiß; Caspar von Hcrtenstcin, Schilltheiß; Werner von Meggen. Nri. Amman» Arnold. Schwhz. Aufdcrmaur. Unterwaldcn. Ammann Zimmermann. Zug. Amman» Jtten. Zürich, Bern, Glarns (nieinand anwesend ). tt. Die mailändischc Botschaft eiltschnldigt das bisherige Ausbleiben einer Antwort ihrer Regierung mit der Abwesenheit dcö Herzogs Ludwig, welcher die Regierung verwalte, gegenwärtig aber fern von Mailand im Feld liege. Beschluß: Da die Boten von Bern, Zürich und Glarns ans gegenwärtigem Tage fehlen, so soll Lucern die mailändische Antwort, sofern sie wahrend der Dauer des Tages von Badeil eintrifft, dahin bringen, langt sie aber erst später an, so soll Lueern sofort den Eidgenossen Tag verkünden. Der Botschaft von Mailand wird empfohlen, das Eintreffen der Antwort zu beschleunigen, da man mit der Sache einmal zu Ende kommen wolle. >». Da einerseits der Probst von Lnecrn den Befehl des Papstes, daß den Vencdigcrn keine Hülfe geleistet werden soll, eröffnet, anderseits der Herzog von Lothringen, der bei den Vcncdigern ist, um Bewilligung nachsucht, daß ihm ans der Eidgenossen Ländern und Gebieten Söldner zulaufen dürfen, so hat man diese ganze Angelegenheit vor die zu Baden befindlichen Boteil gemeiner Eidgenossen gewiesen. flu l er». 1^4!»^, Zs). Htlltt iMontag >>»«t Muri et I>a»l>> Staatsarchiv eurer» ^ Luccrncrabschicdesammlung. Il.AK Boten: Zürich. Eunrad Schwend, Ritter. Bern (niemand anwesend). Lnecrn. Petermann von Znni 1)8!!. 157 Meggen, Schultheiß; Kaspar von Hertenstein, Ritter, Altschnltheiß; Ludwig Seiler; RielauS Rizzc. U ri. Ammaun zum Brunnen. Schwhz. Seckelmeister Kochlh. Unterwalden. Ammann Zimmermann; Heinrich Amstcin. Z»g Hartinauu von Wbl. GlaruS (nicht angegeben). Da bezüglicl, der inailändischen Richtung der Stoß an den zwei Worten: „ gcnempt vnd vnge^ nempt" liegt, welche der Herzog bisher nicht darin baben wollte und die mailändischen Boten auch jeht leine Gewalt haben, zn bewilligen; so wird diesen erklärt, daß man darum nicht langer Tag leisten wolle und daß, wenn sie Friede» haben wollen, sie ihre endliche Antwort den Eidgenossen auf einen letzten Tag, der nach St. Ulricbstag diesfalls noch zu Lueern stattfinden soll, zu geben haben. Gleichzeitig aber machen die Boten ans, nm der zwei Worte willen den Krieg nicht zu erneuern, sondern den Antrag heimzubringen, daß die Sache beschlossen werden soll mit der Richtung und der Quittung. Bis zu dem bestimmten Tage soll sich, wie das bereits zu Baden beschlossen worden, Jedermann aller feindseligen Handlungen enthalten. 188. Lucern. lt. Zills ch nach NlrilN Dtaat»ar». „Als min Herr von Kostenz begert bat von der Pfaffen vnd ander fach wegen ei» vnderrcdnng mit gemeinen kidgnossen zu machen, wie man sich zn beiden fiten deshalb halten wolle, will man finen gnade» den nechstcn Zag verkünde» vnd deshalb red mit haben." « . Die von Mevenbcrg klagen, ihr Bogt wolle sie ihren Weibel nicht mehr selbst besehen lassen. Beschluß: Man soll sich über das Herkommen erkundigen und je nach Befinden sie bei einem Borschlagsrecht oder Wahlrecht lassen. «I. Der Abt von St. Gallen publieirt als Orator des römischen Stuhls den großen Bann gegen die Bencdigcr und begehrt, daß selber auch in den eidgenös fischen Landen verkündet werde, sowie daß man Bcnedig nicht wider den Papst und den Herzog HereuleS unterstütze. Das soll man heimbringen, auch die Frage, ob man dem Abt nach seinem Berlangen eine Bescheinigung über den kmpfang dieser Mittbeilung geben wolle. « . DaS Gesuch des Peter Fafibind, daß die von Zürich, welche in der ^ache deS von Hohenburg ein merkliches Geld von Straßbnrg erhalten baben, ihm die Kosten, so er darum gehabt, ersehen möchten, wird von der kidgenosscn Boten bei Zürich unter nüht. t. Hans von Landenberg von der Brcitenlandenbcrg klagt RamcnS seines BaterS Michael, der Tomprobst von Konstanz gehe ihm von einem Anlaß ab, den beide mit einander gemacht haben. Ferner bringt dcriclbe an, der Landammann im Tburgan habe dem bestätigten Priester zn Wigoldingen, Jörg Bek, geboten, zu Gunsten eines ander» von der Pfrund zu geben. Diese Sache wird dem Bischof von Konstanz zn gütlichem oder rechtlichem kntschcid zugewiesen tx. Die von Basel werden (christlich ersucht, l58 Juli lck80. sie möchten den Conrad von Oltingen bewegen, von seiner Appellation an den .Kaiser gegen ein von Licnhard von Griincmatt erlangtes Urthcil abzustehen und ihrerseits die Verfügung zurückzunehmen, wo- durch ein Preis von 000 Gulden ans LienhardS Kopf gesetzt worden ist. Ii. Dem Vogt Wagner von Schwvz wird ein Crcdenzbrief-gegeben an den Bischof von Genf oder an seinen Stellvertreter, i. Der Eidgenossen Boten haben buccrn zugesagt, in der ottcnbürenschen Angelegenheit ihre Botschaft mit ihnen nach Strasburg zu senden und mit ihnen im Recht zu stehen, auch, doch alles in Kosten der Herren von Ottcnbüren, die päpstliche Bulle im Rainen gemeiner Eidgenossen nach Strasburg zu schicken, k. In Betreff des Boten von Venedig, der zu St. Gallen liegt, und wegen dessen der Abt und die Stadl St. Gallen vor gemeiner Eidgenossen Boten gekommen sind, ist mit Zustimmung des Abts erkennt: Wenn der Vencdigcr schwört und verbrieft, er habe nicht in Befehl gegen den Papst oder den römischen Stirbt irgendwie zu handeln, so soll ihm Geleit gegeben werden in unser Gebiet und wieder bis an die welsche Gränze. Darf er dagegen den Eid nicht thun, so soll der Abt von St. Gallen ihm Geleit geben wieder zurück bis air den Rhein oder Bodcnsec und indessen mit Bann und Interdiet zu St. Gallen nicht weiter procediren. I. Des Schuhmachers Weib wegeir haben die Boten sich derer von Zürich gemächtigt und ihr die Rückkehr nach Zürich gestattet. »». Die sechste Zahlung von <5,000 Gulden dcS burgnndischen Gelds, auf Michaelis letzthin verfallen, haben Bern und llnterwalden geholt, sie ist zu Baden getheilt; die siebente, ans Ostern verfallene, sollen Zürich und llri auf Mitte August abholen. Die Kosten für Boten und Briefe soll man ans dem Geld vorab bezahlen, i». Der Handel des Urs Steger gegen Solothurn ist „früutlich bericht". Solothurn hatte den gcsippten Freunden des Stcgcr verboten, im Recht zu ihm zu stehen; dieses Verbot hoben die Eidgenossen, als die Parteien ans sie zu Recht kamen, auf In der Hauptsache klagte Steger, Solothurn habe ihn an seiner Ehre gröblich verletzt und ihm sein Gnt aufgeschrieben. Solothurn antwortete, sie haben ihn von Jugend auf geehrt, an den Rath gesetzt, ihm das Panncr anvertraut und ihn beim Zug nach Ehalons zum Hauptmann über 500 Mann gesetzt; er aber habe dann für 700 Mann vom König Sold empfangen und die Knechte nicht ausbezahlt. Auf Klage der letztem habe mau ihm den Rodel abgefordert, er aber selben versagt, das Pauuer zurückgestellt , sein Bürgerrecht aufgegeben und sich heimlich wider Eid und Gebot aus der Stadt entfernt. Steger gibt zu, vordem viel Gutes vou Solothurn genossen zu haben; schon früher aber seien ihm und seinen Söldnern die Franzosen 000 Gulden schuldig geworden und als die Bezahlung angekommen, haben die von Solothurn das Geld bezogen, die Söldner bezahlt und den Rest, der ihm gehört hätte, behalten; bei dem Zug nach Ehalons habe er sich dann nicht gleicher Behandlung aussetzen wollen und daher den Rodel behalten. Er sei zum König geritten, um sich zu rechtfertigen und vou diesem, trotz der nachgeschickten Botcir von Solothurn, als ein Biedermann anerkannt und beschenkt worden. Damit hofft er, gerechtfertigt zu sein, da er des Königs, nicht derer von Solothurn Diener, noch in ihrem Sold gewesen sei. llieber die Vermittlung enthält der Abschied außer dem eingangSangcführtcn Satz weiter nichts.) «». Der Münze wegen wird der Abschied von Baden verhört und beschlossen, da zu viel Fünfer vorhanden seien, sollen die Boten von Bern, Solothurn und Freibnrg heimbringen, daß mau keiue solche» mehr auSmüuzc. Wollen die drei Städte dem entsprechen, so soll man auf nächstem Tag sich bcrathcn, wie man cS mit den Fünfern halten wolle. Wollen sie aber nicht aufhören, Fünfer zu schlagen, so sollen die Boten Vollmacht einholen, die Fünfer abzuschätzen oder je 0 Fünfer für 7 Angstcr zu tarisiren oder wie mau es dann angemesseu findet. Besonders die Lausannerfünfer, die jetzt zu WiffliSburg gesckstageu werde» und Juli Di8T . 1Z<> worauf nnierc liebe Frau um dem Kindlein steht, meint man nicht thcurer zu nehmen, denn »m 4 Halter, UebrigcnS hat man den Abschied von Baden angenommen und zugesagt; jedermann mag nun anfangen s» münzen auf das Korn, das jener Abschied vorschreibt und soll man Plapparte für lli Haller, Halbplappartc für 8 Halter schlagen und auch Bicrcr; Angster und Hallcr mag man schlagen wie bisher; Schillinge und Halbschillinge aber sollen keine gemacht werden, damit der gemeine Mann um so weniger geirrt werde, Bezüglich der im bnrgnndischrn Krieg eroberten Herrschaften Mnrten, Erlach, Endrcfin, Grandeourt, Grandson », s, w., welche Bern und Frcibnrg innc habe», soll man die Sache noch heimbringen und bis ^ini Zag von Zürich die Mahnungen von Bern. da Mnrten belagert war, sowie auch das ^tanscrverkommiliß verhören und sich berathe» , ob man Bern und Frcibnrg mahnen oder ihnen sonst Recht biete» welle, Solothnrn wird beauftragt, sich nach dem jährlichen Ertrag jener Herrschaften zu er kundigen, J„ der mailändischen Sache hat der päpstliche Legat sich beider Parteien in Betreff der streitigen ^srte „gencmpt vnd vngkncnipt" gemäcktiget und einen andern Artikel in die Briefe gesetzt. Da die Boten nickt gänzliche Bollmacht haben, so nimmt man den Antrag des Legaten an, sich persönlich nach schwhz „nd Uri zu verfügen, um die Annahme des Artikels z» bewirken und gibt ihm auf sein Begehren Boten von Zürich, Luccrn und Schwhz mit, die ihn nächste» Samstag und Sonntag vor die Gc 'ueindcu begleiten sollen. Die Quittung um die l7G1 Gulden will man siegeln und das Geld annehmen. ^ Jeder Bote kennt das Anbringen des Legate» in Betreff der Bcncdigcr, weswegen Tag nach Zürich Picht Hz ^ niemand mehr anderes Tuch auf Borg kaufen als solches, das um sechs Plap b"rte die Elle verkauft wird, i. Die Boten von Bern, die nach Basel reiten, sollen sich erkundigen, warum Basel den auf St. Bartholomänstag in seinem Streit mit dem Bischof augcselztcn Tag abgesagt n Die Boten von Zürich und Uri sollen auf die Augustmessc sich zu Lvon einfinden, um das Geld abzuholen, wie das zu Baden beschlossen worden. Dem Elans Stoß wird geschrieben, in den vom General begehrten Zahlungsaufschub könne nickt eingetreten werden, H. Mit dem Salz wird Betrug getrieben, "a etliche Scheiben nickt einmal l t Pierling, andere aber lli Pierling und mehr halte». Zürich soll nach b uchen, an welchem Ort solcher Abbruch geschehe, und a» die eidgenössischen Boten berichten, damit man 'u cer ^achc handeln könne, H» . Der Tag, so des päpstlichen Legaten wegen in Zürich gehalten werden ' wj^ auf Sonntag nach Maria Magdalena (27, Juli) gesetzt, » Jedes Ort soll dafür sorgen, das ^ Rauflcute allenthalben Geleit erhalten, >. Heimbringen die Anfrage des BogtS im Oberland, ob ' co hxj hm, hergebrachten Bnsicn bleiben lassen oder eine neue Ordnung machen wolle, Heim ""gen, oh Salzmaß ausgleichen wolle, so daß im Oberland das gleiche gelte, wie bei uns. Heimbringen, ob man den Bogt Dietrich, den jungen, noch ein oder zwei Jahre dort lassen wolle, ^ n mit großen Kosten aufgezogen ist, Schwhz meint, man soll keinen Bogt länger als ein Jahr dort ancn. ^ Sarganscrland will man beziehen nach dem alten Rodel; die von Schwhz kvlarus sollen nicht mehr Rechte haben als andere Eidgenossen, . Bern hat zwei Abschiede von diesem Datum, welche zusammen eine» Theil der Artikel des Lueernerabschicds enthalten, und dazu die Artikel »> bis l>I>. Auch das Zürchcrezcmplar theilt de» Abschied dieses TageS in zwei Abschnitte, und stimmt in Zahl und Reihenfolge der Artikel mehr mit dem Bernerabschied v, 3t7 unter Beifügung einiger Artikel aus a. 225 übercin, als mit dem Lucernerabschicd, ii gehört allein dem Zürcherabschied dieses Tages an. Das Exemplar des Freiburgerarchirs l Abschiedband 52 s enthält nur die Artikel ^ bis und mit dann it. «». letztere zwei nur andeutungsweise, I«?». stu cor ii. Iii. Juli. Zusahvertrag zu den Mailänder Capitcln von 1479, (Beilage 15, > I«w. Züri ch. I ^ u 7», ?8. InlI (Monl.ig nach .buttbi .rz>0!ir»li>, DlaatSi>rN>>» 2»ccr» AUacmcinc Abschiede, », 2l>!>, !». lieber die Drage, ob Dietrich, der jüngere, von Schwhz, welcher seit einem Jahre Vogt >»> Oberland gewesen, cS noch ein Jahr lang bleiben soll, soll cS bei der zu Baden gegebenen Antwort bleiben, I». Auf den Märkten zn Zurzach, Baden n, s. w, soll kein Tuch verkauft werden, das nicht .kaufmannsgut ist. Wer in der Eidgenossen Gebiet anderes Tuch feil hätte und verkaufte, soll gestraft und das Tuch verbrannt werden, Des Salzes wegen verbleibt cS bei dem zu Baden gefaßten Beschlüsse. ,1. Dem Bischof von Basel und der Stadt Basel wird zur Schlichtung ihrer Allstände ein Dag nach Baden gesetzt auf St, Bartholomäustag <24, August), wobei alle Orte ihre Boten haben sollen, ir. Werner Lusscr, Venncr von Uri, der in gemeiner Eidgenossen Namen zu Mailand gewesen, soll seine Rechnung um Kosten und Zehrnng eingeben, I'. „Bon der Münz wegen, das iegiich ort vff das Korn, wie der Adscheid zu Baden vögangcn inhalt, münzen möge." Die Lansanncr Fünfer, die zu WiffliSbnrg geschlagen werden, sollen nicht anders als zu 4 Halter das Stück, die Kronen und utrischcn Gulden nicht anders als nach der zn Baden geschehenen Wcrthung, die Fünfer der vier Städte Zürich, Bern, Drcibnrg und Solothnrn in ihrer Wcrthung von 5 Hallcr gegeben und genommen werden, Wegen der Beherrschung von Mnrten, Erlach, Grandcourt u, s, w, wird erkennt, daß Boten von allen Orten auf Sonntag nach Unser Lieben Dränen Tag im August (17, August) zu Drcibnrg sein sollen, um DagS darauf freundliche Bitte zn stellen, daß Drcibnrg in dieser Sache den Eidgenossen zn Willen sein wolle. Juli 148.T IUI Willigt Frciburg nicht ein, so soll jeder Bote die bercitliegendc, zu Zürich verabredete Mahnung über geben, Bon Frciburg sollen die Boten ebenfalls mit freundlicher Bitte zu demselben Zweck nach Bern gehen. I». Zur Berathung soll heimgebracht werden ein Antrag, die Uebung abzustellen, daß die auf Tage geordneten Boten von ebenso vielen andern Boten begleitet werden, wie das seit einiger Zeit geschieht, I. Dem päpstlichen Legaten wird ans sein Ansuchen versprochen: i) An die Bencdiger zu schreiben, daß sie von ihrem Gcbahren gegen die römische Kirche abstehen; 2) an den Papst zu schreiben, man habe seinen Legaten empfangen, als ob seine Heiligkeit selbst gekommen wäre und daß wir „hinfür wie bishar als from cristcnlüt vnö in der heil. Römischen Kilchcn geschcfftcn halten wellint vnd wie das von vnscrn altvordern an vnS komen stge". k. Zürich wird ans das Gerücht, der Herzog von Lothringen werde zu Venedig gefangen gehalten, beauftragt, mit den lothringischen Rathen über die Mittel zu seiner Befreiung Rücksprache zu halten. Zu ? Siehe die Kopie der Mahnung im Staatsarchiv Vucern, ?I, A, n, L-t» >> I?»I. Baden. Ällstllss «Montag nach Bartholom«» S«aa«»ae><,iv Bern Allgemeine eidgenössische Abschiede II, .142, Ttaaesareliiv Lueern Urkunde, Boten: Vom Herzog Sigmund von Oesterreich, Hans Hellgruber, SccretariuS; Bilgeri von s tilch ach; Hans Lanz von LiebenfclS, Zürich, Hans Waldmann, Ritter, Altburgermeister, Bern, Thüring Erster, Stadtschreibcr; Antoni Archer, Seckelmeistcr, Lneern, Caspar von Hertenstcin, Ritter, Altschult Uri. Walter iil der Gasse, Ammann, Schwhz. Dietrich in der Halten, Ammann. Obwalden, Hans von Flue, Ammann; Elans von Einwil, Altammann, Zng. Hans Schell, Aminann. GlarnS. Hcinrich Landolt, F r e i b n r g, Dietrich von Endlispcrg, Ritter, Solotburn, Hans vom Stall, stadtschreibcr. Verhandlung über die Streitigkeiten zwischen dem Bischof von Basel und der Stadt Basel. Der ^uchof meint, die beiden Besten Homburg, die Stadt Licstal, Stadt und Schloß Waldenburg, so vom "t'ft der Stadt Basel um 2l»,ti<»i) Gulden verpfändet sind, einzulösen. Die Stadt behauptet, nicht tüicbtig z„ ^ anzunehmen, indem ihr dazu noch inwendig der Stadt das Schultheißen^ "mt, der weltliche Gerichtsstab, Zölle, ttmgcld und Bannwcin verseht seien und eines ohne das andere, ^ auswärtigen Pfandschaften ohne die inner«, nicht gelöst werden können. Um lehtcrc aber verlangt Baiel eine merkliche Summe über die Pfandsumme, worüber sich der Bischof beklagt, sich aber anerbietet, > ^chulthcißcnamt und den weltlichen Stab um die Pfandsummc zu lösen, damit er auch an seinem amtlichen Gerichte minder verkürzt werde, in welches ihm die Stadt eingreife, indem sie Domherren, ^aplänc und Priester vor weltliches Gericht ziehe und pfände, der Priesterschafl das geistliche Gericht "ut dem weltlichen verbiete, geistlichen Arrest mit weltlichem Gebot abstricke. Das und anderes bewege Bischof, Tchnltheißcnamt und Stab zu seinen Händen zu ziehen, um geistliches und weltliches Gericht v >eder in ziemliche Ordnung zu bringen. Auch klagt der Bischof, da alle Herrlichkeit, Zölle, Umgcld, Ellen >u.»t!, Gericht n. dgl, ihm ohne alles Mittel zugehört, ein Bischof aber vor scchSzig und mehr Jahren der Stadt ^willigt habe, auf fünf Jahre zu ihrer Rothdurft etwas Mühlegeld und Umgeld auf Fleisch, Korn u. s. w, 2< August kck8!j. den ihrigen aufzulegen; so habe die Stadt seither eigenmächtig solche Umgcldcr und Steuern genommen, in so vielen Jahren über hunderttausend Gulden und sie thue es noch heutzutage ohne seine Erlaubnis!- Dafür fordert er Entschädigung. Die Stadt Basel wendet ein, als freie Reichsstadt sei sie dazu befugt und sei nun auch seit vielen Jahren im Besitz, wogegen aber der Bischof hinwieder seine goldenen Bullen und andere Gcwahrsame hören läsit, woraus hervorgeht, daß er der Stadt Basel rechter natürlicher Herr sei und diese letztere, ohne des Bischofs und Stifts Willen, keine Neuerungen oder Aufsätze zu machen habe. Ebenso habe ein Bischof der Stadt jährlich einen Rath und obersten Zunftmeister und allen Zünften ihre Gesetze und Ordnungen zu geben; nun habe er kürzlich ihnen einen obersten Zunftmeister gegeben, den hätten sie angenommen, ihm nach Herkommen das „Kränzlin" aufgesetzt, Glück gewünscht und ihn auf den Stuben zugleich mit dem Bürgermeister beschenkt. Nachmals aber hätten einige der Gewaltigen „die Köpf zcsamengestoßcu", allen Zünften verboten, den neuen Zunftmeister anzuerkennen, mit ihrer eigenen Gewalt ihn entsetzt wider Recht und Herkommen und einen andern gesetzt. Der Bischof begehrt, daß sie dieses eigenmächtige Verfahren abthun oder ihm darum zu Recht stehen. Ferner habe der Bischof von jeher das Recht gehabt, daß die Appellation vom weltlichen Stab an ihn gehen mußte; das habe nun die Stadt Basel auch eigenmächtig abgestellt und die Appellation vor ihren Rath gezogen. In Betreff dieses Punktes begehrt der Bischof Wiederherstellung seiner Rechte. Endlich hat er auch Ansprachen an die Stadt zu machen von des Schlosses Jstein nnd der Landgrafschaft Sißgau wegen, worüber er sich Punkt für Punkt mit seinen goldenen Bullen, Freiheiten, Kundschaften u. s. w. ausweisen wolle. Er bittet die Eidgenossen um ihre Vermittlung, damit Basel seine Rechte und Herrlichkeiten anerkenne, jene Verfügungen zurücknehme und die Lösung seiner Pfänder gestatte. Wenn dieses aber gütlich nicht erzielt werden könne, so bietet er Recht auf den Herzog von Oesterreich und dessen Räthe, auf die Bischöfe voil Mainz, Straßburg und Augsburg, den Markgrafen von Baden, die Herzoge Albrccht und Jörg von Bayern, den Grafen Eberhard von Württemberg, den altern, die niedere Vereinigung, die Städte Strasburg, Eolmar, Schlcttstadt, auf gemeine Eidgenossen und jedes Ort insbesondere und endlich ans die Boten dieses Tags zu Baden, zu Recht oder Minne. Die Stadt Basel will keines dieser Rechte aufnehmen und beruft sich auf ihre Freiheit, nur vor ihrem eigenen Schultheißen und Stabe sich berechtigen zu lassen; selbst vcn Vorjchlag der (eidgenössischen) Boten, beim Kaiser Recht zu nehmen, schlägt sie ab, doch wil ligen die Boten von Basel nach vieler Verhandlung ein, in dieser Sache einen weitern freundlichen Tag zu leisten. Die eingangögenannten Boten Oesterreichs nnd der Eidgenossen, gütliche Untcrtädingcr zwischen dem Bischof Easpar von Basel und der Stadt Basel Urkunden x. «I. Samstag vor Verene (lll). August), daß stc den Streit zwar nicht haben vergleichen, aber doch soviel von den Parteien erlangen können, daß selbe einen andern freundlichen Tag bewilligt haben, welcher auf St. Michaclötag (2l). September) iu Basel gehalten und bis zu welchem jede Feindseligkeit vermieden werden soll. I». Die Boten von Mailand verlangen Abänderung einiger Worte in den Briefen. Das wird ihnen völlig abgeschlagen. «?. In Sachen der Prcdigcrmönchc zu Basel gegen das Fraucnklostcr Klingenthal hat man den Mönchen „die Vhtcu gelesen" und will zu Basel darüber verhandeln, damit die Mönche dem Abschied nachkommen. «I. Des Elaus Rinck wegen soll man die Sache heimbringen. September 1483, I«»2. Viicern. Z. Soptomber n»>och nach v TtaatSarcktv Lurer« Luctrnerabschtedtsammlnnq. It. Boten: Zürich. HanS TachelShofcr, Zunftmeister. Lucern Caspar von Hertenstein, Ritter; Ulrich e>ß- Uri. Ammann ?nsser. Schwyz. Ammann Abyberg. Untcrwaldcn. Ammann von Zubcn; Heinrich Winkclricd. Zug. Trinkler. GlaruS. Heinrich Jenni. Solothurn. Hans Ochsenbcin. Jedes Ort soll auf St. Michaclstag s2!>. September) seine Votschaft zu Willisau haben. Zürich ' ^ einen Redner, puecrn und Uri jedes einen Zugesetzten gebe». Mit dem Redner soll also Zürich zwei, "ut den Zugesetzten Luecru und Uri jedes auch zwei, die übrigen Orte jedes einen Voten da haben. Luecru ^ auch Pen Vundeobricf mitbringen. I». Dem Vischof zu Zürich wird ein Empfehlungsschreiben an " Marguiö von Montfcrrat bewilligt. «. Die von Uri begehren, daß ihre Schifflcute, wie früher, ^ ^ Blntt schweres Gut führen dürfen. «I. Alle Orte sollen darauf halten, daß todtes Vieh nicht mehr Wasser geworfen, sondern vergraben werde, und zwar bei Vußc. Heimbringen daö Schreiben . ^ ^V'stcS des Friedensvertrages mit Mailand wegen, lp. Dem Heinrich von Moos ist ein EmpfehlungS- a„ dxn Herzog von Oesterreich gegeben, Auch soll man freundlich schreiben an den Probst " Ziiiich derer von Zug wegen. I». Nächsten Montag (8. September) sollen Lueern, Schwyz und lterwalden ihre Voten wegen Engclberg und Uri nach Veggenricd senden. Auch die von Engclbcrg '°"en dahin kommen. U e q q e il r i e d. September. der in Orte Lucern, Schwyz und Untcrwaldcn wegen Streitigkeiten zwischen Engelbcrg und llri. Die Acten fehlen. Siehe IU2I» I?» t. V tlcer II. t7. September «Mittwoch nach h !att an seinen Sohn, den neuen König Carl Vitt., zu senden, um demselben ihr Bedauern über 2l * September 1483, den Todesfall seines Vaters zn äußern, dann die ausstehende Zahlung von Burgund und die rückständigen Pensionen zu fordern und um der letzter» Fortdauer nachzusuchen, sowie die eidgenössischen Knechte in Bedacht zu nehmen, damit sie nicht von einander getrennt werden. In dieser Angelegenheit soll den 29. September l auf St. Michaelstag) zu Lucern ein Tag gehalten werden, um zu berathen, ob man bei allfälligem Begehren des jungen Königs mit ihm die Vereinigung erneuern wolle, in welcher sein Vater mit unö gestanden, oder nicht; im erster» Falle wäre es nvthig, Abänderungen zu treffen hinsichtlich der Söldner, daß der König, wenn er Söldner wolle, dieselben von den Obrigkeiten in den Orten begehre und sich mit denen begnüge, die ihm demzufolge von den Orten zugesandt werden und daß er nicht, wie bisher geschehen, noch solche aufnehme, die ohne Wissen und Willen ihrer Obern ihm zulaufen. In dieser Angelegenheit soll Niemand für sich besonders handeln, sondern Alles gemeinsam geschehen. I». Uri verlangt neuerdings acht Mütt schweres Gut einzuführen, mit Versicherung, daß es lediglich zu eigenem Gebrauche sei. Darum will man auf dem Tag zu Lucern ohne längere Zögcruug antworten. «7. Der Handel, welchen der Niscr von Muri, und Heini Müller von Mcrischwaudcn vor den Eidgenossen haben, wird auf den gleichen St. Michaclötag angesetzt. «I. Dem Uli Heß von Zug wird urkundlich bezeugt, daß er in seiner Sache gegen Heini Näff von Zürich, sowohl am Mittwoch nach St. Vercnentag letzthin als am heutigen Tag zu Lucern erschienen, sein Gegner aber nicht erschienen sei, obwohl er nach dem in Frankreich ergangenen Urtheil das hätte thun sollen, v. Lucern wird beauftragt, die neuen ins Land kommenden Münzen auf der Eidgenossen Kosten zu untersuchen. Lucern. 29. September cs:. Mi-h-mst-ig). TtaatSnrchiv Lucer»: Luccrncralischicdcsammlung. I!. M?, Boten: Zürich. Heinrich Nöist, Bürgermeister. Bern. Pctcrmann von Wabern, Ritter, Junker Rudolf von Erlach, beide Altschnlthcißc. Lucern. Petcrmaun von Meggen, Schultheiß; Heinrich Fcrr, Rathörichtcr. Uri. Vcnner Lusscr, und „ir Schräder". Schwhz. Ammann Abhbcrg; Hanö Ulrich. Ob- waldcn. Andreas Zunhofen, Altammaun. Nidwaldcn. Ammann Eucutachcrs. Zug. Rudi Letter. Frciburg. Der Schultheiß (Peter Pavillard); Rudolf von Wippingcn, Altschultheisi, und „ ir Stadt- schriber". Solothurn. Ein Brief mit Gewalt. »». Auf die Nachricht, daß der König von Frankreich eine Botschaft au die Eidgenossen zu senden im Begriffe sei, wird beschlossen, selbe abzuwarten und die Abscnduug einer eidgenössischen Botschaft nach Frankreich zu verschieben. I». Denen von Uri wird bewilligt, daß: „wan saut Gallcntag für kumpt, Ir einer dann wider acht Mütt schwer gutz möge füren, wie dz die alt orduung wist." «. Lucern wird beauftragt, die Solothurncrkrcuzcr zu untersuchen. «I. Auf das Schreiben derer von Appenzell von des Landgerichts zu Rankwcil wegen, wird geantwortet: Wenn der Herzog ihnen etwas neues zufüge, was ihnen unleidlich sei, so wolle man ihn zum Recht mahnen nach Laut der ewigen Richtung, in welcher sie, die Appenzeller, auch begriffen seien. «. Zwischen dem Riscr von Muri und Heini Müller von Meri- schwandcn ist in Minne gesprochen, daß Riscr dem Müller bis zur alten Fastnacht 10 rheinische Gulden bezahlen soll. September bis Oetober tst8T. I?»«. Vnsel. Zti. September bis Oetober (Dienstag nach Michaelis b!« Mittwoch nach FranelSci) Htaatsarckiv Bern ?lllqemtine eidgenössische Abschiede. ^.^3. N li 5,k. ^tantSareinv Basel Urkunde. Voten: Oesterreich. Bilgen von Rischach und HanS Lanz von LicbenfclS, Räthc des Herzogs Sigmund. Zürich. Hans Waldmann, Ritter, Allburgeimeistcr; Gerold Meyer von Knonan. Bern, »r. Thüring Friker, Stadtschrciber. Lneern. Easpar von Hertenstein, Ritter, Altschnlthciß. Uri. Walter in der Gasse, Ammann. Schwhz. Dietrich in der Halten, Amman». Obwaldcn. Hanö von Flüe, Amnrann. Zug. Hans Schell, Ammann. Frcibnrg. Dietrich von Endlisperg, Ritter. Solotbnrn. Hans vom Stall, Stadtschrciber. t». Heimbringen das Schreiben des Herzogs von Oesterreich bezüglich dcö Elauö Rinck. Darüber soll man auf dem nächsten Tag zu Luecrn antworten. I». lieber daö Begehren des Bischofs von Basel, betreffend eine Vereinigung mit den Eidgenossen, soll man sich auf einem Tage zu Lucern am Tage nach St. MartinStag des laufenden Jahrcö (t2. November) berathcn. Inzwischen mag der Bischof einen Entwurf vorbereiten. «. Da einige Orte die neuen Kreuzer nicht nehmen wollen, so soll mit ihnen geredet werden, daß sie selbe annehmen, indem daö Korn derselben von den Eidgenossen aufgesetzt sei. >1- Jeder Bote weiß zu sagen, wie der Herzog von Lothringen von Venedig herausgekommen ist und wie man ihm Dank gesagt hat, daß er auf Begehren der Eidgenossen von dem Kriege gegen unfern heiligen Vater den Papst abgestanden ist. «. Ebenso soll man seine (des Herzogs) Verwendung für einige von GlaruS >m Oberland gefangen gelegte Vcncdiger heimbringen, f. Die Späne zwischen dem Bischof und der Stadt Basel, zu deren Beilegung der gegenwärtige Tag vorzüglich angesetzt worden ist, konnten noch nicht zum Abschluß gebracht werden. Vorerst wollte die Stadt Basel in Nichts eintreten, bevor aus dem Abschied von Baden um diese Sache der Artikel weggelassen werde, wodurch der Herzog von Oesterreich und gemeine Eidgenossen freies Geleit und Sicherheit für den Bischof von der Stadt Basel verlangt hatten. Darauf hatte der Bischof auf diesen Artikel freiwillig verzichtet, Basel aber wurde neuerdings von den Eidgenossen aufgefordert, ein Recht anzunehmen. Sie wollen sich aber nicht weiter verstehen, als dazu: wenn der Bischof von etlichen seiner Ansprachen abstehe, so wollen sie um diejenigen Punkte, welche ihre Freiheiten berühren, ihm zu Recht stehen vor der kaiserlichen Majestät, um das übrige vor ihrem Schultheißen und Stadtgericht. Dabei haben sie Drohworte gegen den Bischof ausgestoßen in loschen, Maße, daß der Bischof auf Rath der Boten unverrichtctcr Sache den Tag verlassen hat, sich und lein Stift dem Herzog von Oesterreich und gemeinen Eidgenossen, mit welchen er und seine Vorfahren 'icts gut gewesen, empfehlend. Kl» Jeder Bote weiß zu sagen, wie der Streit zwischen den Prcdigcr- mönchcn und dem Frauenklostcr Klingcnthal vermittelt worden ist. Zu x. Die Namen der Bolen sind aus folgender Urkunde: lSKZ, Mittwoch nach Francisci s«. Oclober). Nachdem durch ^n Vertrag zu Neuenbürg im Breisgau zwischen den Predigern zu Basel und den Ehorfrauen im Klingcnthal zu Kleinbascl unter Vluwirkung der geistlichen Obern beider und der päpstlichen Legaten der wegen Vertreibung der Hhorfraucn aus dem Kloster ^lingenthal entstandene Streit in der Hauptsache gutlich vermittelt worden, blieb die Frage über Kosten und gegenseitige Schadens- "sapforderungen gütlichem oder rechtlichem Entscheid vorbehalten. Die Frauen im Klingcnthal forderten von den Predigern für Abgang ihres Hauptguts und für Kosten und Schaden Zli.MM rheinische Gulden. Die lehtern behaupteten, sich mit Bezahlung von Mix, Gulden von allen Forderungen losgekauft zu haben, zumal nicht sie, sondern Bürgermeister und Rath zu Basel die provisorische September bis October IÜ83. Verwaltung des klingenthalschen Guts geführt hätten. Nach vieler Mühe gelang es den obgcnannten Boten dcci Herzogs und der Eidgenossen, die Parteien zu bewegen, von der weitläufigen und kostspieligen Verfolgung dieses Handels vor dem römischen Richter abzustehen, und ihnen die Sache zur schiedsrichterlichen definitiven Entscheidung zu übergeben. Der Spruch erfolgte nun dahin, daß die Prediger den Frauen im Klingcnthal für alle ihre Ansprachen, welchen Namens selbe immer seien, tl,50N rheinische Gulden zu bezahlen hätten, und damit aller Streit gerichtet und geschlichtet sein soll. I?»7. Lucern. 2t). October (Montag nach G->m). Staatsarchiv Lucern: Lucerncrabschicdcsammluiig. ü.M. Boten: Zürich. Heinrich Röist, Altburgermcister. Berit. Peter vom Stein, Ritter. Lnccrn. Anton Schcrcr. Uri. Hans Jmhof. Schwhz. Vogt Aufdcrmaner. Untcrwaldcn. Heini Heide». Zug- Trinklcr. Glarus. Halts Blum. t». Anton Scherer von Lnccrn, der zu Mailand gewesen, bringt von dem Herzog die 1700 Gulden, die Mailand nach der Richtung an die Ansprcchcr zu zahlen hat, dabei einen Befrciungsbrief von Für- leite und Zoll. Der Herzog sei freundlich gewesen und habe die Ursachen angegeben, warum er das Friedcnöinstrnmcnt nicht unterzeichnet habe. In Folge dessen wird dem Boten von Uri, der allein ohne Vollmacht war, bemerkt, man sei mit dem Frciheitsbricf zufrieden und wünsche, das! auch Uri sich damit zufrieden stelle. Diejenigen Ansprccher, welche ihre Forderungen früher eingegeben und sich erklärt haben, an den Kosten der Sendung Thcil zu nehmen, werden ans Dienstag nach Allerheiligen (ü. November) nach Lnccrn eingeladen. Neue, nicht bereits eingegebene Ansprachen sollen sofort abgewiesen werden. I». Die Studenten aus den eidgenössischen Städten und Orten, die sich auf der hohen Schule zu Paris befinden, sollen bei dem neuen König bestens empfohlen werden, das! er sie, wie sein Vater gcthan, gnädig halte und sie um ihre ausstehenden Fährgelder ausrichte. Auf das Begehren des Hans Senn, das! ein Pfcrd, welches er verloren, als er mit Ludwig Seiler von Luccru und Vogt Schiffli von Schwhz ZU Mailand gewesen, ihm ersetzt werden möchte, wird erkennt, die beiden Boten sollen auf dem angesetzten Tag zu Luccru Rechnung ablegen; ergebe sich dann in derselben ein Vorschuß, so soll daraus Hans Senn entschädigt werden. Willis au. 21. October (Dienstag nach GaM). Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. It. ZZI. Orte: Zürich, Lucern, Uri, Schwhz, Unterwaldcn, Zug, Glarns und Solothurn gegen Frei bürg. Schiedsrichter für die vm Orte: Ludwig Krämer, des Raths zu Lucern; Peter z" Käs, Landschrciber von Uri; für Freibnrg: Rudolf von Wippingcn, Ritter, Altschnlthciß; Niclans Pcrrotct, Altburgermcister daselbst. Die VIII Orte hatten Frciburg, nach Vorschrift des Bundes, der im burgnndischcn Kriege eroberten Landschaften und Städte und deren Benutzung und Beherrschung wegen auf diesen rechtlichen Tag nach WilliSau gemahnt und ihre Forderung und Klage vorgebracht nach Weisung eines Abschieds, der auch Octobcr tsi8!j. von denselbtit Zugesetzten am Mittwoch nach St. MichaelStag , Juli) lctztvergangen abgeredet worden, dagegen Frciburg seine (Einreden geltend gemacht. Da jener Abschied nicht beiderseits gleich verstanden wurde, so setzen die Zugesetzten einen andern Tag zur Verhandlung an nach Münster im Aargau auf den nächsten Montag nach St. Martinstag gleichen Jahres < l7. November), allwo die Verhandlungen dieses Tages von neuem begonnen werden sollen, als ob sie heute nicht stattgefunden hätten. die Urkunde, in welche dieser Abschied gcfastt ist, dntirt vom Freitag vor üimnni» oi Imle (Ll, Octoder), js Der odgc nannte Tag ist abgeändert auf den LT, November, Siebe 2tU). ^ltccrn. 5. November (Miuwoch vor Martini», n, sonst soll er bestehen. «I. Dein Abt von St. Gallen und seinen Mithaften, die in der päpst- iichen Bulle genannt sind, wird geschrieben, daß sie sich der Sache beladen, die Dinge nach haut der ""'Mission fördern und darin die armen Herren bedenken mögen. 2M>. Münster im Aarssau. 2A. November »rmt> S.-a.»ar»i- N.r>. AIIq.m.in. .idgkvossts-" ^sa>i'»' »-2«,' . ... Zn ... s.ch. .w.sch.n g.m.i..... «d->.n°ss... UN. ....... .... ^^>7^ «.chwichnf.rn .rn Zug.«,«.... ...Nr»." üb.r>,.b..> D" B«- «.n ^ ' D» ...s.« mancherlei großen Fleiß und Arbeit angewendet, um die Zachen g> ) t angesetzt, "'cht zu Stande kommen mochte, so haben der Bischof und die Zugesetzten " ^ Januar) auf welchem sich die Parteien mit voller Gewalt einfinden sotten, auf V. H ^68 November <483. nächsthin zu Munster. Jedermann soll inzwischen sich über die Mittel zu gütlichem Auskommen bedenken. Sollte aber ein solches auch ans dem nächsten Tage nicht gefunden werden, so sollen dann der Bischof und die Zugesetzten nach Inhalt und ans Kraft des Bundes in der Sache rechtlich handeln »». Dcr Bischof von Basel bringt an. er habe in dem Wunsche, die niedere Bereinigung zu verlängern die ganz- Vereinigung znsammcnbcrnfcn und hätte auch gern mit gemeinen Eidgenossen darüber Ncdc gehalten. ES sei ihm aber keinerlei Antwort geworden. Nichtsdestoweniger wolle aber dcr Bischof mit seine"' Stift und mit Land und Leuten zu den Eidgc,rossen halten und mit ihnen in Bereinigung treten diese Sache soll man ans dem obgcnanntcn Tag zu Münster Antwort geben. 2<»K. Lu cern. 8. Deceniber »-,->> Staatsarchiv Lucer», Lucerncrabschiedesaininluiia Ii s?> Hchd".,m7h-^W^ ... Auf Kl..,. mch.. Eu.libuch-r, das «hu. ihr. Schuld H.dchch.,, .«ich. ihu-u stach» °t.d.,. t,.fatth.u w°rd.u s.i-„, ist b.fch,^„, d„u i.uddo,. im A,° 7üs «ch m ch..id'u. -- »,°i,- du S.ch. d.rst.st.ll a„ dt. Hau» das. Schad-u.r,°l> „.l-lst-t »ud dir «.s.uPu-u oh«. «Ssrg» st-tg.l°ff-u w-r -u, D°h.g.u s-ii.u .b.r auch dir K„.ch,. h-i ihr... Eid», ,,rim, uu m i ,ul °r-b » w.rd.tt ohu. , r°r Ob.... Miss... u..d Will... irz.ud ..w.« do.»....,....-..' ,chch2di-7 »' schlich dahttt abg-aud-rl, das! stall d.« Schr.lb.tt« llls.it z-rr al« Boll iu« Elsa» abt-i-ud.t wird. ich 7" Af " «IM Lrstm-ich ltttd s.i,,-u wtrd'achchri-b-tt, »4 f" .«»'chchn. dt- d-tt V-urdu,--» ,!t,l.hr,l wolllru, d-u Durchstich ttich, a.slalli» i-lli» f"'" °d» BntU itt zl-ud-tt, tttld s-itt-r G-s-Ilschafi wird asm,cht-, 'ldt, t ^ G-l-» st-ch-w. Uttch. d-r B-dittch...,, d.s. st. ... off....u Ritt.,. H-„u kltt,- md s-^Ü , ll-scht»>. »SttMch H-rn, Philid-n d.tt. dc, ittttg-'K-uch f . ""^7 "! Dl-f- b,.... schickt Ittid thuiu -illsit. -I s.i Will,US -itt- Bsllüt.s7ttf f ' u"7" tsschssn, scitt-s Blut» di jU schick-,t. Da» l,»b- j-tt-t, g-f.ll-tu ''All. hab-u auch d-tN "«St.it, 'vl>uldi'tl^t7d^^ 7" °tttstf-„g-„, so das, s-tz. i„ gauz z..„,,.ich z,i.d. s-i. Di. d,.i Sl-ud- , .d u . 7« Kotitz st-schwor.u, d.r Papst, d.r KS,.ig «°u „ud «j.,. .„dm . 7" ° ''7'" » !>-schri.b-tt, ihr. P-r.iuiz,„ich ihn. zu Da« All.» . ... ''^>Il-tt l'.dktt ' .. w»-»>-.»s Deccmber 1483. j(;<) gehabt, zu erneuern und die Versicherung zu geben, daß sofern etwas an den Pensionen oder am bur gundischeu Gclde noch unbezahlt ausstehe, er für Bezahlung sorgen werde. Und obgleich in Frankreich jetzt voller Friede herrsche, da auch der Herzog von Burgund sich mit dem König ausgesöhnt und iiun seine Tochter und als Ehestetter die Grafschaften Burgund, Artesia und Pieardic gegeben habe, so habe er dennoch seine Boten bevollmächtigt, mit den Eidgenossen über eine Vereinigung zu unterhandeln, wie diejenige seines Vaters gewesen, Er erwarte zur weiter» Verhandlung der Eidgenossen Boten ans Zeit des Zusammentritts der drei Stände am Neujahr. Auch habe der König unser» Studenten zu -staris ihre Pensionen wieder angehen lassen und werde sie gnädig halten. Die Söldner habe er einzig darum entlassen, weil er, da jetzt völliger Friede herrsche, ihrer nicht bedürfe und die große past seinen Untcrthanen abnehmen wolle. Im klebrigen sei er mit ihrem Dienst zufrieden und werde sie bedürfenden ^"kls mit unscrm Rath wieder berufen. Diese Nedc der Botschaft wird punktweise beantwortet mit Bei ineebezeugung für den Tod des Vaters Seiner Majestät, Glückwunsch zu seinem Regierungsantritt, Dank kür die erzeigte freundliche Gesinnung, Entschuldigung daß man nicht bereits eine Botschaft an ihn ge klickt, Tank für die gute Behandlung der Studenten und der Söldner, Bemerkungen über die Ausstände der Pension und dem burgundische» Gelde und Bereitwilligkeit zu einer neuen Vereinigung. Nachdem dle königlichen Boten abermals geantwortet, hat man einige Personen beauftragt, mit ihnen die llntcr- lung der Vereinigung, der Pension u. s. w. wegen zu eröffnen. Die französischen Boten bemerken, »acb Recht und Gewohnheit des französischen Reichs ein minderjähriger König in keinen Sachen vcr- " uch gemacht werden könne, so seien die Herren von Geblüt und die, welche das Regiment führen, doli guten Willens zu den Eidgenossen der Ansicht und haben den Boten Gewalt gegeben, die Vercini welche die Eidgenossen mit des jetzigen Königs Vater gehabt, auf ein Jahr zu erstrecken. Sie walten zwar lieber die Vereinigung auf längere Zeit oder für die ganze Lebensdauer des Königs machen; "klein die Gesetze des Königreichs verbieten cS. Die drei Stände des Reiches werden sich nächster Tage ^sammeln und da die Eidgenossen früher ihren Willen ausgesprochen, eine Botschaft zu senden, so "wcbtim sie doch diesen Gedanken wieder aufnehmen. Ihre Boten könnten dann mit den Prinzen, den ^ Kenten des Reichs und den drei Ständen selbst über die Vereinigung sprechen und würden die beste »'»abme finden. Alles das wird zu bedenken genommen und ein anderer Tag diezer Sache wegen an- auf St. Thomasabend ( 2(1. Deeembcr) nach pucern. Da Welti von Neucnstein und Graf "wald von Tbicrstein, beide Bürger von Solothurn, zu Zwingen den Amtmann des Bischofs von Basel EiE" alles Aecht gefangen halten, auch eine Botschaft der Eidgenossen in dieser Sache fruchtlos war, w wird solothurn ersucht, mit beiden zu reden, daß sie den Amtmann loslassen und mit «bin zu Recht "'"wen, widrigenfalls die Eidgenossen sich des Bischofs von Basel als ihres Verbündeten annehmen wurde», zumal Graf Oswalds Schlösser, Thierstein und Pfeffingen, in derer von Solothurn und ihren "">en begriffen sind und sie solche Unfugen in ihrem pande nicht dulden können, t*. Wegen der Ge wngcnbaltung der venetianischeu Botschaft zu Wesen soll auf dem Tag zu Putern berathen werden, daß wn cm Ollarus schreibe, die Boten ohne Entgelt loszulassen und das Geleit, in welchem nach des Vogtö ^bcll.ind Bericht die Botschaft rcisete, in Ehren zu halten. Ebenda soll man entscheiden, ob lmniann Dietrichs Sohn noch ein Jahr im Oberland als Vogt lassen wolle oder nicht. I». Vom "g der .'(ahrrrchnung zu Baden sollen Boten ins Oberland abgeordnet werden zur RechnungSabnahme zur Regelung anderer Dinge l. Die siebente Zahlung an die l 5,0(1(1 Gulden von Burgund, welche 2? 1 70 Dccember 1483. Meister Bicgger von Zürich und Ammann zum Brunnen von Uri abgeholt haben, wird vertheilt, IedcS Ort erhält: Gemeine Schilt 50, Dueaten 38, Schilt mit der Sonne t, ntrischc Gulden 77t), Nobel 2, halbe Schilt 2, neue Schilt mit der Sonne 390, alte Schilt zu 2'/z Gulden 28, Beischläge 00. k Da man findet, die Boten, welche bisher von den Eidgenossen nach Mailand und anderswohin gesendet worden sind, haben zn großen Aufwand gemacht und zu viele Kosten veranlaßt, so sollen die Boten heimbringe», daß man eine Regel ausstellen sollte, mit wie viel Pferden ein solcher Bote reiten, wie viel mau >h»> für Zchrnng, Roß und Knechtlohn u. s. w, vergüten wolle. Darüber soll ans dem angesetzten Tag eine gemeinsame Ordnung gemacht werden. Der Bcrncrcibschied hat das Datum: Mittwoch i «>5t »i-aiai (tU. Dccember) ohne Iahrjahl, steht aber in der Reihe der I48Zer Abschiede. Er enthält nur zwei Artikel, nämlich ^ ohne die Einleitung und die gegenseitigen Eröffnungen, und dann », welcher in, t'uccrnerabschied schlt. 202. L lt c e r n. 1 AI. ?)tt0Uthor ^ Noth und begehrt, daß mau ihm zu einer ctwclchen jährlichen Pension vom König verhelfe oder das ihm sonst zu Hülse gekommen werde. Denn, sagen sie, wen» man sie verlasse, so müssen sie von ihw Stadt gehen; bereits haben sie alle Wochen 25 Gulden ZinS zn geben. Antwort: Die Boten wolle» das an die französische Botschaft bringen, ebenso an ihre Ober», damit den Boten, die zum König gclss"- dic Sache der Mühlhauscr auch empfohlen werde. Wegen Marx Schuhmacher, der im Elsaß stst' herumtreibt und der Eidgenossen Feind ist, soll dem Landvogt, dem von Rappoltstcin, und andern ist schrieben werden, daß sie die Straßen vor ihm sicher halten und überhaupt Feinden der Eidgenossen kci»c» Aufenthalt gestatten, t. Dem Herzog von Oesterreich wird geschrieben, daß er keine eidgenössischen Knecht durch sein Land den Bcnetianeru zulaufen lasse, x. In Betreff der vcnctianischen Botschaft, die z» Wesen gefangen worden ist, zuwider dem Geleit, das sie von der Eidgenossen Bogt im Oberland erhalte», sind die Boten von Schwhz und Glaruö ohne Bollmachtcn. Man soll daher bis zum nächsten Tag ernst" lich bedenken, ob man mit Mahnung oder sonst einschreiten wolle, um dem crtheiltcn Geleit Achtung 5" Dceembcr l t83. 171 verschaffen und die Ehre der Eidgenossen zu wahren, Die Boten von Schwhz und GlarnS insbesondere sollen den Gegenstand heimbringen, I». Die AmtSdauer des jungen Dietrich als Bogt im Oberland soll auf Pfingsten ausgehen, Unterwalden, welches den neuen Bogt zu bestellen hat, wählt hiefür den Andreas Znnhofen, I. Auf den nächsten Tag, der zu Zürich stattfindet, soll diese Stadt dem Abt von St, Gallen und seinen Gegnern einen Tag vor die Boten der IV Orte setzen der streitigen Fälle wegen, k. Den Bote» gefiele, daß die Vereinigung mit Frankreich auf des Königs Lebenszeit oder auf fünfzehn bis zwanzig Jahre gemacht würde. Auf weniger denn vier Jahre sollte man nicht herabgeheu, TaS sollen die Boten heimbringen. I. Man ist der Ansicht, daß von jedem Ort ein Bote an der Bot Ichast nach Frankreich Theil nehmen soll und daß die Botschaft zu einer Zeit hineiugesendet werde, wo üc die drei Stände versammelt finde, also innert zwei Monaten, Darüber sollen die Orte sich berathcn und ihre Boten mit Bollmacht auf der heiligen drei Könige Tag t 0. Januar l lbkt) wieder zu Lnecrn haben, wo man dann auch über den Umfang der Bollmachtc», die man dieser Botschaft geben will, sich besprechen soll Man ist indessen der Ansicht, daß sie beim König nichts abschließen, sondern alle Anträge wieder heimbringen soll, Man hat der französischen Botschaft eröffnet und dem König geschrieben, baß man Boten aus allen eidgenössischen Orten zu Seiner Majestät schicken werde, i». Die Ansprache» >"eö Heinrich Schmitter, Ehemanns der Zweperin von Basel, an den König von Frankreich sollen die Boten heimbringen, 2«»:e. 5s n c e r 11. 7. (Mittwoch nach trinm ) r„,,rn Lsucerntrabschiedtsammlttnq l» N5 T»aatSar«4,iv 5!ürt«h Allqtmcme Abschitde. 1^3 Boten: Zürich, Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern Peter vom Stein, Ritter. Lncern, Easpar Hertenstcin, Ritter, Schultheiß; Heinrich Fcrr; Werner von Meggen, Uri. Hans zum Brunnen ^chtvhz. Hans Schissli, Unterwalden, Ammann von Einwhl; Marr Zclgcr, Z n g, Ammann Schell "Uarns. Ainmann Ebli, Freibnrg, Dietrich von Endlispcrg, Ritter, Solothnrn, Ennrad Bogt, Schultheiß. » Auf die Beschwerde des Bischofs von Basel, daß Graf Oswald von Thicrstein und Welti von '^ueniteiil als Lösegeld für den gefangenen Bogt von Zwingen 800 Gulden verlangen, wird erkennt, "I ne zu schreib^,, man halte ihre That und die Forderung eines Lösegelds für unbillig, es scheine, sie 'nachten die Verwendung der Eidgenossen; man ersuche sie nochmals, den Bogt ohne Lösegeld auf eine Urfehde loszulassen, ihm seine Berschrcibung herauszugeben und um die AtznngSkosten ihm vor den ^genossen zu Recht zu stehen. Dieses wird auch denen von Solothnrn und dem Herzog von Oester "lch initgcthcilt I». Dem Hans Toggcnbnrgcr wird eine Empfehlung an den Bischof von Metz gegeben ' ' ^Geltung seines Handels gegen seine Schwäger, die von Ratzenhauscn. «. Der Frau von Ratze» Nlien, Wittwc des Bernhard Schillig, werden Empfehlungen gegeben an den Doetor Friedrich, an die Kaiel und an wen sie solcher weiter bedarf, «I. Solothnrn wird gebeten, dem Easpar Frei, de» Negen Mißhandlung des Blum von GlarnS aus der Eidgenossenschaft verbannt hatte, das Land wieder ' ennen, da sich ssjnc Unschuld heranSgestellt habe, Der Herzog von Lothringen klagt über den »thwille», den aus Frankreich zurückkehrende eidgenössische Knechte zu St, Diebold und Raona begangen ^ M * 172 Januar 1484. und verantwortet sich, er habe keine Schuld an der Verabschiedung der Knechte, gcgcntheils sei er stets bereit gewesen, ihren Nutzen zu fördern. Er begehrt Versicherung, daß jenes Gerüchts wegen an ihm keine Rache genommen werden soll und bittet, daß die Boten, welche die Eidgenossen nach Frankreich schicken, ihn beim König als ihren Zugewandten empfehlen möchten. Antwort: Den Eidgenossen sei das Vorgefallene leid, mau setze in den Herzog kein Mißtrauen und werde ihn beim König bestmöglich empfehlen. I'. Die Boten nach Frankreich sollen auch die Ansprache der Kinder des Michael Zwchcr stl> beim König beVorworten. H'. Hinsichtlich der Fälle zu Mehcnbcrg soll der Vogt daselbst bei den ältesten und andern biedern Leuten sich über das Herkommen erkundigen. I». Auf Klage der Schmiede von Lucern und anderer, daß im Sarganserland das Eisen nicht mehr so gut wie früher gemacht und die Leute damit betrogen werden, wird der Vogt daselbst beauftragt, zu sorgen, daß das Eisen recht nnd währschaft gemacht werde, i. Zürich soll einige in Stein und Umgegend hausende Straßenränder, dw zum Theil wohl bekannt sind, ergreifen, richten und strafen, k. Gemeine Eidgenossen senden den Burgen mcistcr Röist von Zürich nach Eonstanz mit dem Auftrag, die Anstände zwischen dem Abt von St. Gallun nnd dem Kloster Münsterlingen wegen Zehnten nnd Gerichten wo möglich in Güte zu vermitteln odc> dann die Parteien auf ein Recht zu bringe«. Z. Alle Orte sagen zu, ihre Boten zum König von Frank reich zu schicken, mit Vollmacht, die Vereinigung nach dem aufgestellten Entwurf anzunehmen und allsäll'ß zu verbessern, jedoch nichts abzuschließen, sondern heimzubringen, wessen mau übereingekommen, damit dc> Abschluß hier erfolge. Die Boten sollen auch auf Pauli Bekehrung (.25. Januar) in Bern zusammen kommen, um gemeinschaftlich die Reise anzutreten. Inzwischen soll jedcö Ort seine Boten bezeichnen u"d deren Namen auf den Tag zu Münster bringen, damit der Schreiber von Lueern ihnen die Credit^ ausfertigen könne. Derselbe soll auch die Instruction, wie sie jetzt festgesetzt ist, lateinisch und dcnO niederschreiben und den Boten bei ihrer Abreise zustellen. >«. Da Schwhz und Glarus die Boten vv» Venedig nicht loslassen wollen, indem sie selbe auf die Mahnung des Papstes mit Witten dcS Legate» als Feinde der Kirche gefangen hätten, so wird beschlossen, auf dem Tag zu Münster zu entscheiden, man sie deshalb mahnen oder eine Botschaft vor ihre Gemeinden schicken wolle. ». Die Boten Frankreich sollen den Sohn des Schiffli von Schwhz und den Sohn des Landolt von GlaruS zur ^ nähme an die Universität von Paris empfehlen. Das Bcrnercxemplar datirt diesen Abschied: Donstaq vor Hilarii (8. Januar). 20/4. M ü » st e r. 14. Januar (Mmn-o-h >,°ch HNani». Staatsarchiv Luccr» Luccrncrabschiedesammlung. n. ZjZ, Wt. Staatsarchiv Zürich Allnem-i»-Abschiede. I. Boten: Zürich. Bürgermeister Röist; Hans Tachclöhofer. Bern. Wilhelm von Dicöbach; Dort^ Thüring Fricker. Lueern. Ludwig Kramer; Heinrich Ferr. Uri. Venrich Lusscr; Landschreibcr K^l» Schwhz. Ammann Abhbcrg. Unterwalden. Heinrich Amstein. Zug. Ammann Schell; Haslcr. Glaruö. Heinrich Jcnnili. Freibürg. Schultheiß Pavillard; Rudolf von Wippingcn, Peter von Faucignh, Ritter; Tschan Golhat; Niclauö Perrotct und der Stadtschrciber. SolothU»» Cunrad Vogt, Schultheiß. Januar EittT 17^ ». Basel begehrt der Eidgenossen Rath, da der Bischof von Straßburg unter acht Tagen eine Tag lciltung der Niedern Bereinigung, die jetzt auf Ostern ausgehe, angesetzt habe, vielleicht der Bereinigung und anderer Sachen wegen, Antwort: Man wisse ihnen hierin nicht zu rathen, habe auch feinen dies- fälligen Auftrag, tic mögen sich an die Obrigkeiten in den Orten selbst wenden, I». Auf das Anerbieten der Stadt Basel, die Bermittluug zwischen Freiburg und gemeinen Eidgenossen zu übernehmen, wird gedankt und geantwortet, der Bischof von Basel habe als „ Untertädiger" diesen Tag angesetzt und man habe seine Dazwischenkunft gern angenommen, « . In Betreff des Auslandes zwischen dem Bischof und der Stadt Ba;el eines Frevels wegen, den Rudolf Jsclis Sohn begangen und worüber beide die Gerichts barkcit aniprechcn, will man nacki der Stadt Ansuchen den Bischof bitten, crstercr die Bestrafung zu überlagen, «I. Mühlhausen bittet dringend um der Eidgenossen Verwendung: ij Beim Bischof von Basel, dai! er das Hofgcricht von Basel nach Mühlhausen verlegt, beim König von Frankreich, damit er ihnen eine jährliche Pension zur Unterstützung gebe. Beides wird zugesagt; im Uebrigcu will mau auf dem nächsten Tag berathcn, wie man ihnen zu Hülfe kommen möge, Die von Basel lassen höre», „die Bergichl vnd die Anslcg, die der Pfcfferlh vnd die Bischöffc von Basel gegen denselben Rathen, sh zu überfallen vnd ze ersteche» vergehen vnd gehandelt haben sollend", und begehren, daß man sie in dieser -ache verantworte, was ihnen zugesagt wird. I. Die von Mellingen bringen Kundschaft vor gegen ltu Müller Wiederkehr, daß er ein Dieb sei, der Stadt Mellingen ihr Umgeld und den beuten ihren Kernen verschlagen habe. Man räth ihnen, denselben zu fangen und „ vff den lümdcn zc fragen", it» Ter Bogt von Baden fragt an, was er mit Hansen Schilling von Schännis anfangen soll, der wegen Handel von Dole zu Baden gefangen war, nun zu Klingnau in Haft ist, weil er entgegen der be "bwornen Urfehde die Badener bedroht hat. Auf Fürsprache von Schwvz und Glarus wird beschlossen, 5" Bogt soll ihn nach genügsamer Bcrschrcibung loslasse», Ii. Kratzers wegen, der zu Zurzach einen gelobtet hat und nun zu Baden gefangen ist, auch sonst ein „verlassen, öd Leben" geführt und wegen Tüebitahl einen bösen Leumund hat, wird erkannt, „dz mau In vff den lümdc» trefflich fragen sol vnd " vergech oder nit, dz man In vff den begangnen dotslag hinrichte vom leben zum tode", I. Auf w Beschwerde der Wirthe zu Dietiko», daß sie ihre Fische verlieren, was auch andern begegne und wor "bcr ue soviel in Erfahrung gebracht, „dz der murmcl vast vff einen gat", wird der Bogt von Baden ^auftragt, den Bcrdächtigen zu sangen, zu befragen und falls er schuldig erfunden wird, zu strafen, Tie Vögte werden beauftragt, die aus Frankreich zurückgekehrten Knechte, die ein müßiges Leben 'uh>en, Muthwillcn treiben und wohl auch rauben, so daß Jedermann sich vor ihnen fürchten muß, im ^"ge zu halten, solche die müßig gehen, übel schwöre», mit Worten oder Werken freveln oder sich sonst ^bel aufführe», am Seil zu fragen und nach Bcrdicnen zu strafen, I. Heimbringen die Beiordnung, so "" erlassen, daß Alle, die über vierzehn Jahre alt sind, schwören müssen, ohne Erlaubnis! der Obrigkeit " kmien fremden Krieg zu ziehen unter Androhung der Gütereonfiscation und Strafe des TodtschlagS, Um dem müßigen und lasterhaften Leben der aus Frankreich zurückgekehrten Knechte, die sich um 6 en herum aufhalten, abzuhelfen, soll jedes Ort die Seinigen hcimrufen und zur Arbeit anhalten; die bomben, die nicht arbeiten wollen, soll man aus dem Lande zu bringen trachten. »». Ebenso soll hin- " Plich der kurzen, schnöden Kleider, „dz doch vor Gott vnd der Welt ein schand ist", der langen Degen Schwerter, welche jene Knechte halb oder ganz entblößt tragen, ihrer ärgerlichen Schwüre, ihres ormüthjgcn Wesens und gefährlichen Treibens, so wie auch dcS regellosen WcrbenS und KriegSlaufenS 174 Januar 1484. wegen jedes Ort bei sich eine Ordnung aufsetzen und aus allen diesen besonder» Ordnungen soll auf nächstem Tag eine gemeinsame Verordnung gebildet werden. «». Da seit einiger Zeit von den Kanslenten falsche flansche) und andere schlechte Tücher ans den Niederlanden und von Frankfurt her gebracht und die Leute damit betrogen werden, so soll jedes Ort verordnen, daß seine Kanflente nur gute Tücher kaufen und daß auf allen Märkten und Messen die Tücher geschätzt und deren Preis obrigkeitlich festgesetzt werde. Die Tnchlcutc sollen auch angehalten werden, zu schwören, weder Dings noch um Baargeld die Tücher theurer, denn um den bestimmten Preis zu verkaufen; falsche oder schlechte Tücher soll man verbrenne». Z». Auf den Antrag von Bern und Frcibnrg wird beschlossen, die Boten nach Frankreich sollen statt am 25. Januar (Pauli Bekehrung) erst am Sonntag nach Pnrifieationis Marie (8. Februar) zu Bern ein- treffen. Berns Eröffnung, daß es seinem Boten, dem Schultheißen Wilhelm von DicSbach, noch den Doetor Thüring Frickcr als zweiten Boten und Redner beigebe, soll man heimbringen, da vormals be- schloffen worden, daß jedes Ort nur Einen Boten senden soll. itz. Verhandlung in Betreff der Vereinigung mit dem Bischof von Basel. Zürich und Bern stimmen zu Erneuerung der vorigen Vereinigung) Lneern will heimbringen: Wenn der Bischof mit dem Capitel und seinen Städten und Schlössern auf ewig oder auf gewisse Jahre sich mit den Eidgenossen verbinden wolle, könne man zu einem dieSfälligen Vertragsentwurf Hand bieten. Uri stimmt zur Erncnernng des alten Bündnisses, würde aber mehr verlangt, so soll der Bote an seine Obern berichten; Schwvz will die Sache ruhen lassen, so lang sich der Bischof mit der Stadt Basel im Streit befindet. Unterwaldcn und Zug sollen heimbringen was beschlossen wird, Frcibnrg und Solothnrn treten Allem bei, was gemeine Eidgenossen beschließen werden. Beschluß: Dem Bischof soll seine thätige Mitwirkung zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen gemeinen Eidgenossen und Frcibnrg bestens verdankt werden; hinsichtlich der Vereinigung wolle man bei dem nahen Ablauf der Niedern Vereinigung noch zuwarten, bis man wisse, wie die übrigen Herren und Städte gesinnt seien) würden diese die Vereinigung mit den Eidgenossen nicht mehr erneuern wollen, so werde doch gewiß dem Bischof eine entsprechende Antwort nicht fehlen. Zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Bischof und der Stadt Basel werden die Eidgenossen nach Kräften helfen. An dem Benehmen des Grafen Oswald von Thicrstcin und des Welti von Neucnstcin gegen den Vogt von Zwingen haben die Eidgenossen Mißfallen; sie sowohl als Solothnrn insbesondere haben deshalb dem Grafen geschrieben; falle die Antwort nicht nach, Wunsch ans, so werde man den Bischof ferner unterstützen und trachten, daß der Vogt des Atzungsgclds lcdig werde. Endlich wird der Bischof von Basel noch gebeten, sich beidseitig ans ihn gesetzten Streites zwischen Fran Els von Rotsamhnscn und dem Doetor Friedrich von Guarlcten z" Bodmingcn anzunehmen. ». Die Boten, welche nach Frankreich gehen, sollen die beiden Studenten, den Schwager des Werni von Meggen und den Easpar Offner von Untcrwalden, empfehlen, daß sie in des Königs Kosten nach Paris kommen. »4. Die Kinder des Praroman will man für Rückzahlung des von ihrem Vater dem Herzog Sigmund gemachten Anlcihenö letzten» empfehle». 4. Die Schicdrichtcr in dem Streit gemeiner Eidgenossen mit Frcibnrg, der in Güte nicht hat geschlichtet werden können, nehmen für das Urtheil Bedenkzeit bis Sonntag vor Mittcfastcn (2t. März). Dann sollen sie sich wieder in Williöau (Münster) versammeln und nach Eid und Ehre ein rechtliches Urtheil sprechen, falls nicht vorher auf einem gütlichem Tag die Sache ausgemacht wird. Das Lucernerexemplar geht nur bis ». Dcr Rest steht als eigener undatirter Abschied aus Seite Nach dem Zürcher- cremplar gehört cS s «» bis «> zu diesem Abschied, wosür auch der Inhalt strickt, js Zu p. vuccrn will den »e. Thüring nicht Januar Ist8st. 175 ^ ju <. Das vuccrncrercmptsr hat Willisau, im jiirchcrcrcmplai ist WilliSau gestrichen und dafür Münster Der nachfalgcndc Abschied 2t>.» datirt von Münster. vu cer ii. ?. ^ohrtirll lMontag >>>»» >' s>"eiiienlin«i, Vlüii'i 2«aai«ae»«ae«I>iv Üürte«, Allqemeine Abschiede I ^7 ^oten: Zur ick. Bürgermeister Röist. Bern. Schultheis! von (Irlach. purer». Schultheiß von ^on Meggen, Altschulthciß; Peter Tanimann. Uri. Walter in der Gasse, Amman», ^ Schreiber. Schwvz. Ammann Abvberg. ll n terw a ld cn. Amman» von Einwil. Zug- Am m."" Glaruo. Ammann Tschudi. Freidura. Peter von Faueignv. Solothnrn. Eunrad Schultheiß. ^Vlotburn wird schriftlich ersucht, dem Easpar Frei, der Erlaubnis! der Eidgenossen t» Ehren, ^cbict wieder zu öffnen. Wenn nicht, so möckten sie doch seinem Aufenthalt in den übrigen ^ Eidgenossen nicktS in den Weg legen. I». Zürich soll den Jacob von Siplingen, der zu gkfangcn und geständig ist, mit dem Suter und noch zweien, ehrbare Pente in Volkenbach ^ h"be», >u>t dem Nachricktcr weiter fragen, da auch sonst ein pümdcn über ihn ausgegangen, »iiu^ 'b'" seinem Verdienen ricktcn. « . Ten Bnrgermcister pndwig Pogelwcidcr empfiehlt ' bei» König von Ungarn. damit er ihn mit seinem KattfniannSgnt in Ungarn zollfrei halte, solle» " ^ Frankreich geschickt, das Ercditiv und die Instrnetion Djo >) ^ ^ ^U?in bescklosscn worden, zu puccrn gestellt und versiegelt nack Peru gesendet werden ^ lo'llcn mit dem König zuerst nur über den Hauptgcgcnstand ihrer Sendung nnterhandeln; "lögen sie MühlhanscnS und der Privaten Anliegen vorbringen. «. An den Herzog von lchreih^^' Rappoltstein, an die Stadt Basel und wohin cö sonst nöthig sein mag, soll man ^ Loslassung der von Rappoltstcin gefangen gehaltenen Genueser zu bewirken, t. Graf Heinnst^" Württemberg, dem älter«, wird geschrieben, er möchte mit seinem Vetter, dem Grafen >vhl ' Württemberg, der der Eidgenossen Feind ist, reden, daß er den Straßcnräubern zn Picken bitte»' ' Aufenthalt gebe Die Schiedrichtcr zwischen gemeinen Eidgenossen und Freiburg s" Lrt"" blrthcils und des Obmanns wegen. Antwort: Sic sollen mit den Acten von Ort tasten ' ""ch »ach St. Gallen und Appenzell reiten und um Urtbeil und Obmann Rath halte». Die bei S über den Redner von Zürich und Zohanncs (Schilling), deil Unterschrcibcr von purer», in ^!l zu ) saugen sind oder noch gehen werden, nehmen gemeine Eidgenossen auf sich. Ans nächstem soh qfs, ^blcn alle Orte unfehlbar ihre Boten haben. I». An Doctor Friedrich von Guarletcu sollte werden wegen Herrn Hans von Toggenburg. I. Zürich, pucern, Schwvz und Glarus bilde,, u ^^untag RcminiScere (Ist. Marz), wo die von Schaffhauscn gegen denen von pupfcn Tag ^chivli! h ^ ^^ ^n nach Eonstanz senden, Zürich den Bürgermeister Röist, pueern den Peter Tammann, do„ Ammann Dietrich, Glarno den pandolt. I<. An die HanS Ulrich, ZtelhanS und Heinrich worden /" stcschriebcn, sie sollen wegen Tavngcn, das in den vorigen Kriegen eingenommen Bca ^ baut der Richtung ruhig lassen. I. Dienstag »ach Dorotheä (U). Hornung) sollen pucerns alle Orte Boten daselbst bade», um zu der Fassung dcS UrtheilS zwischen dem Februar 1T8-4. Herzog von Oesterreich und Caspar Koller mit ihrem Rath bchülflich zu sei», ,»». Aus Besorgnis!, die vielen Privatangelegenheiten, welche der Botschaft nach Frankreich empfohlen werden, möchten dem Hauptgcgenstand ihrer Sendung Eintrag thun, wird beschlossen, es sollen nur die Sachen, welche gemeine Eidgenossen berühren, in die Instruction ausgenommen und Privatangelegenheiten erst dann zur Verhandlung gebracht werden, wenn die Hauptsache zu Ende gefuhrt ist. i». Da bisher die auswärtigen, auch einheimische Kauflcutc auf den Märkten zu Baden, Zürich, Lucern u. s. w. falsche und unrechte Tücher aus Frankfurt, den Niederlanden und anderswoher verkauft haben, solche nämlich, welche da, wo sie gemacht werde,l, an den Tuchrahmcn dergestalt gespannt worden, das; sie reihen und voll Löcher sind, sie aber dieselben für gute löwische, mcchclschc oder brnggische Tücher verkaufen, wodurch das Volk in Schaden kommt, so soll jedes Ort darauf Acht bestellen, mit den Kauflcntcn bei ihren Eiden reden, auf den Markten uist Messen die Tücher besehen, falsche wegnehmen und verbrennen lassen. st u o ern. IC. Aobructr «Dienstag »ach Doreihkl,, Die Acic» schien. Siehe 2Ni» l. 2<>7. st li c e r n. 1 bH, ststscrrz (Donstag nach Ncminiijccrc,. Staatsarchiv Luccrn Luccrneratschicdesaininlung. »2ZI. Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister, Luccrn. Peter von Meggen, Schultheiß; P^ Tammann; Ludwig Krämer; Peter von Alikon; Eunrad von Meggen. Uri. Werner Lusscr, Vcnncr, um der Schreiber. Schwhz. Amman,l Abhbcrg. Unterwaldcn. Heini Fruonz; Heini am Steinen. Z"^ Ammann Schell. Glarns fniemand anwesend). So lothurn. Der Stadtschrcibcr. Dicbold Slandisperg und Georg Gnkke werden dem Grafen Georg von Sargans empfohlen, ^ mit er ihnen in ihrem Streit gegen den Wellspcrgcr mit Rath bchülflich sei. I». Die Barfüßer klagt"' daß die von Ulm gewaltthätig an den Gotteshäusern zu Scfflingcn und anderswo handeln. Die Beü"- so auf den Tag zu Münster kommen, sollen den Provincial dieser Sache wegen anhören. « . Ans bringen des Peter Faßbind von Lncern, daß der von Hohenburg, so in Zürich verbrannt worden, st'" noch beträchtlich schulde, was Zürich ihm abzutragen versprochen habe, wird erkannt, die Boten, st den nächsten Tag nach Zürich kommen, sollen sich deshalb für die Befriedigung dcö Faßbind verweb"' ,i. Dem Landvogt und dem Landammann im Thurgan wird empfohlen, den Eunrad Mast mit st>'"'" Widersacher zu vertragen, v. HanS Kost von Gumpclsfar löset die 10 Gulden ZinS, so er der Pst"" zu Dietwyl schuldet, mit 200 Gulden Hauptgut ab, wofür ihm eine Urkunde ausgestellt wird, daß st'" Hof nunmehr zu ewigen Zeiten von dieser Last frei sei. l. Dem Bischof von Eonstanz wird wege" ^ Freunde des Anton Schercr und des Abis geschrieben. Mär; t-GT 177 Ä/ n n st e r. I Mürz (Monlag nach c>uil>. 2><>al»ar-i>i« ?'rn ANgknikin« titqcnössisch« Abschiedc ^ IUI. Ii. M?. i2»aa»«arU>>» ZüriU, AilgtMli»« Abschicdc I tt. Streit zwischen dem Bischof von Basel und dem Grafen Oswald von Thicrsttin betreffend Hans Heinrich, den Bogt von Zwingen. Bern soll in gemeiner (Eidgenossen Namen eine Botschaft nach Solo- Hurn senden, nm sie zu bereden, daß sie des BnrgrcchtS mit Wclti von Ncuenstein müßig gehen, angc- 'ebcn die Bereinigung zwischen seiner Gnaden und der Stadt Solothnrn. Ebenso soll Bern den Bischof wld den Grafen Oswald ans den nächsten Tag, der gehalten wird, zur Bcrmittlnng vorladen. I». Die '^chtcrfrancn im Klingcnthal klagen, daß die Richtung, welche die Eidgenossen zwischen ibnen und den hredigevn gemacht haben, an ihnen vielfach nicht gehalten werde. Man sagt ibnen Boten und Briefe '"l Förderung ihrer Interessen zu, sofern sie solche verlangen sollten. «. Die Stadt (Ilm hatte ein ^a»us- »nd ein Fraucnkloster BarfüßcrordenS Vertrieben. Ans die Klagen, welche diesfalls der Provincial ^ Ordens in Obcrdentschland bei den Eidgenossen anbringt, erhält (Uicern Bollmacht und Auftrag, an den ^dit, den Herzog von Mailand und an Andere zu schreiben, auf daß diese jenen helfen, damit sie wieder " ihre Gotteshäuser kommen mögen. «I. Da in etlichen Orten „schantlich lästerliche todslcge" vor sich legangcn und die Z Haler durch Entweichen in andere Orte oder in die gemeinen Herrschaften der Eid- ^Nossen sich straflos zu machen wußten, „ist davon also gcrett, damit solichs vcrkomen wurde, in welchen ^Neu, Stetten oder lendcrn nu nirbashin solich todsleg bcschcchcnd, vud sich dieselbe» im rechten crkantcn, ^ selich lovslcg schantlich, vnerlich oder sust vnredlich werend vnd die gcdätcr darumb vcrrüfftent, in welche Statt, cmpter oder gerichtc dann die selbigen cutwichcut, die dann den Eidgenossen zugebörtent, mau sv darinn ergriffe oder zu recht haffte, das dann die selben richter an demselben ende on wider- ^ zu Inen griffen vud zu Irem lib vnd leben richten lassen söllcnd ilach inhalt der vrtcil, die dan ^khin iu dem orte, do dan der todslag beschechcn, zir recht gesprochen worden ist. Das sol iederman Umbringen vnd darumb vss dem ncchsten tage entlich antwurt geben." « . Den Bögteil in den gemeinen Herschaffen soll anbefohlen werden, daß sie die Ordnungen, welche zu Luccrn von der kurzen Kleider, e böse,, -Schwüre, der Reisen, des ?ucl,kanfs und anderer Sachen wegen gemacht worden sind, in Boll ^h»„g setzenauch soll in den Orten selbst, besonders im Anfang, streng aus deren Bollzichung gehalten ^rdeu. l. In Betreff des Streites zwischen gemeinen Eidgenossen und denen von Frciburg über die burguudischcn Krieg eroberten Herrschaften haben sich die Zugesetzten in ihren Urtheilen gcthcilt und ^ru Heinrich Göldlin, Ritter, von Zürich, zum gemcinen Mann gewählt. Daher sollen nun die von Biburg von ihrer selbst wegen, die drei Orte Zürich Vuecrn und Zug aber im Namen gemeiner Eid- -^ssen >hre Boten nach Zürich senden auf Freitag Abends vor dem Palmtag >i». April). Tags darauf >'ie da vor Rath sein, um Zürich zu bitten, den gemeinen Mann zu weisen, daß er sich der Sache "eh»,,.. Demselben gemcinen Mann sollen sodann beide Parteien ihre Klagschriften und Acten und ^ 'bannigen Urtheilc beidseitiger Zugesetzter übergeben und ihn ersuchen, daß er mit den Zugesetzten lderlich Tag setze nach Willisan, als der gemeinen Dingstatt. zum endlichen AuStrag der Sache. ^ eusalls ist gesprochen worden von der Straßen wegen durch das Hegau herein u. s. w. I». Aus T'j 578 März 1584, Montag nach Judiea (5. April) soll Zürich seine Botschaft zu Baden haben, und da bewirten, daß der, welcher den unehrlichen Todtschlag gethan, gerichtet werde und man ihn fürbas frage. !» fehlt im Berncrexemplar, Luret n. I 4l!/ii, 12. sftsltl (Mittwoch Vor (sautate). Staatsarchiv Luccr»: Luccrnerabschildcsommlung. U.M. Boten: Zürich. Zunftmeister Tachclshofer. Lnecru. Schultheiß von Hcrteustcin; Heinrich Uri. Walter in der Gasse, Ammann. Schwhz. Ammann Abhbcrg. llntcrwalden. Vogt Frnonh Zug. Rudi Heinrich. Solothurn. Cnnrad Vogt, Schultheiß. t». Da man auf den Sonntag vooom fueimtliiuliti (23. Mai) wieder zu Münster sein soll, daS Urtheil des gemeinen Mannes und der Zugesetzten in Sachen gemeiner Cidgcnosscn gegen Frcibuss in Betreff der im burgundischcn Krieg eroberten Herrschaften zu vernehmen, so soll jedes Ort scuck" Boten mit Vollmacht dahin schicken. Mail soll darauf dringen, daß der Obmann den Urtheilcn der Z"' gesetzten folge und nach Inhalt des Bundes und des frühcrn Abschieds scheide. Sollte jedoch der Obmatt" einen Vergleich vor Fällung des Urthcils vorschlageil, so sollen die Boten, jedoch nur unter der Bcdw guug, daß auch Bern darin mitbegriffen werde, dazu zu stimmen Vollmacht haben, ansonst soll daS seinen Fortgang nehmen. ?». Lucern, Uri und Unterwaldcu sollen sich in Betreff der BnudcSerncnerwU mit Wallis auf dem Tag zu Münster erklären, Uri soll den Bundcöbricf mitbringen. M ii n st e r. 24. hiö 2!l. Psill (Montag vor Auffahrt bis Samstag vor dem Sonnlag (i.raudi). Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, i!. l. IZ. Boten von den VIII Orten: Zürich. Heinrich Röist, Bilrgermcistcr; Hans Tachclshofer, ZU»^ meistcr. Lucern. Heinrich Fcrr. Uri. Hanö zum Brunnen, Altaiiimaun. Schwhz. Ulrich Abhbcff' Altammailn. Obwaldcu. Heinrich Fruoilz. Zilg. Hans Schell, Ammann. Glarus. Heinrich Solothurn. Cunrad Vogt, Schultheiß. Von den zwei Städten: Bern. Wilhelm von Dießba'' Ritter, Schultheiß; Rudolf von Crlach, Altschultheiß; Thüriug Frikcr, Doctor der Rechte, Stadtschrn^'' Frcibllrg. Peter Pavillard, Schultheiß; Peter von Faueiguh, Schultheiß; Tschait Godiuu. !». Die von Badcil lind Andere beschweren sich über Ansprüche, die der Bischof von Conß^' kraft einer neuen Bulle um die' ersten Früchte auf zehn Jahre au alle Pfründen seines BiSthumS erl?4'^ Dem Bischof wird deshalb Tag gesetzt auf die Jahrrcchnuug von Baden, t». Venedig klagt, daß der Seinen in Geleit und ohne Absage zu Glarus gefangen gelegt worden seien und droht mit maßregeln. Beschluß: Zürich, Lucern, Uri und Untcrwaldcn sollen am Pfingstmontag (7. Juni) Boteil zu Schwhz haben, am Mittwoch darnach mit einer Botschaft derer von Schwhz nach Glaruö verfügen und an beiden Orten allen Fleiß anwenden, damit die Gefangenen losgelassen und der geschlichtet werde. Den Boten von Venedig wird unter der Stadt Lucern Jnsicgel bis zum AuStrag ^ Mai > 7;> ^ache Geleit gegeben Ans den Psingsttag zu Racbt (ti, Jnni) sollen die vil Orte ihre Boten »n Oberland haben, nm die Rechnung aufzunehmen nnd andere Anstände zu beseitigein «I. Da verlautet, d>e Grafschaft Werdenbcrg sei dem Grafen von Monsar feil, soll man heimbringen, ob man etwas dazn chun wolle nnd zn Baden Antwort geben, «». Hinsichtlich der Späne zwischen den» Bischof von Basel »nd Graf Oswald von ?hicrstcin wird ein Bestand zwischen ibnen gemacht bis St, Iacobstag . Di8l Samstag vor tiaudi, t Beilage 16,» I. Da die Sache zwischen den Eidgenossen und Bern nnd Freibnrg gerichtet ^ sollen Bern nnd Freibnrg die Hälfte der Kosten des schiedsgerichtliche» Berfabrens, Zürich im anien der andern Partei die andere Hälfte bezahlen, ^ Nachforschungen des sreiburgischen Archivgehulscn, Herrn Franz ««hassot, ist der un Bolenverzeichnisi genannte „Ischan weicher oben Nr, 201 als „Zschan ««tolvat" angegeben >st. Johann Amniann < Sonn .Ni»ar-il »IIa,. Nrxliu», Sciian ^ani slaixlio», r»«-!,-,» «virnl nlia» >«». wie er in verschiedenen Negister» genannt werdet, tfrst gegen »aide ^ Ichszeknttn Fahrbunderts habe die Familie Mestral de» deutschen Name» Amman» angenonimen, jj Zu I». Dazu gekört Vertrags läkd, 2!I, Mai > Sanrstag vor «traudi >, Die Schultkeiste, Natke und Zturger beider Städte Lern und Freiburg iis>l " btt Nichtung, welche zwischen ihnen und den übrigen vili Orten durch die Schiedsleute in Betreff der im burgun ,«» ttrieg eroberte» Herrschaften gemacht worden ist, eine Bcrschreibung ans, dasi sie von dcsiwcgc» den Eidgenossen von und tzändern 2t>,<>«>() rheinische Gulden an Gold oder für jeden Gulden 2 Pfund Halter schuldig geworden seien, die sie I >">s den Zag der Zahrrechnung mit tttttt» «dulden »ach Baden verzinsen wolle» bis zur Ablösung, jedem der Vitt Orte. ,, ' ^'ucern, llri, schwvz. Ilntcrwalden, Zug, t^larus und Solotburn >25» Gulden Zins an Gold oder für den Gulden ^ult^ 'aller. Bezüglich der Abzahlung ist festgesetzt, dasi, wen» Bern »nd Freiburg aus de» Fag zu Baden ätNXI rheinische ^öen/" ^^^ÜUl mit 2tt» ««tuldc» Zins bringen, die «fidgcnossen ihne» selbe abnehmen und an der Schuld abgehen lasse» sollen, sammethast geleistet werden will, so solle selbe angenoniinen werden. Für alle aus Verzögerung "lmich verfallenden Zinse erwachsenden «tosten und Nachtkcile erflärcn sich die Schuldner baftbar, t Staatsarchiv Bern, "^"iste »nd Verträge II, Bd. IM7.> 21 I. Sargnil s. li. Illlll tPhngstiagt, Rechnung im Oberland. Die Aeten fehlen. Siehe l!III Di * Juni 1484. 212. Bern. I^4i4, 1Z. Z»n> lSonniag Trinitatis« ^taatsarclnv Bern llrkunvc. Schultheiß, Rath und Burgen , genannt der Große Rath zu Bern, Urkunden, daß nachdem dt> Streit mit den Eidgenossen, der im durgundischeu Krieg eroberten Herrschaften wegen, nun sein Ende erreicht und Bern dabei Erlach, Ormond, Aeleu und Anderes zu alleiniger Beherrschung erhalten habc, während die Last des zu bezahlenden Auskanfsgcldes beide Städte, Bern und Frciburg gleich beruht' so haben sie in dessen Betracht und zu neuer Bekräftigung der alten brüderlichen Freundschaft ihren licbcn Mitbürger», dem Schultheißen, kleinen und großen Rath zu Freiburg die Herrschaft Illingen mit alln Zubehördc, die bisher gemeinsam beherrscht worden, zu alleinigem Besitz ohne allen Borbehalt übergebe» und abgetreten. 2 Z:: L ll r e r». 1 6. ZllNt lMittivoch vor Corporis Christi«. Staatsarchiv Luccr» buccrnerabschicdcsamnllung. I«.Z!re. Boten: Zürich. Hans Waldmann, Ritter, Bürgermeister. Bern. Rielauo zur Kinde». Luccr»' Caspar von Hcrtcnstcin, Ritter, Schultheiß; Peter von Meggen. Uri. Ammann Bcroldingcr. Schwh^ Ammann Abhbcrg. U,ltcrwald cn. Claus von Zubcn; Pauluö Enentachcrs. Zug. Heinrich Trinkst^' Glarus (niemand anwesend >. Freiburg ein ^aö nach Lncern gesetzt. Bern soll die französischen Boten dazu einladen, I». Zürich wird beauftragt, Betreff des Streits zwischen dem Mötteli und der Stadt Linda» einen Boten nach Constanz zn scnb^' welcher Beförderung des Urthcilssprnchs verlangen soll. «». Bern soll beförderlich zwischen dem Markg»»^ und dem Priester von Uri einen Tag ansetzen. «I. Der Herzog von Lothringen und der Graf BalcndiS werden eingeladen, ihre Streitigkeit um das Schloß Beauffrcmont auf dem Tag zu Luecrn ^ gütlichem Bergleichsvcrsuch an die Eidgenossen zn bringen. <. Bern erhält den Auftrag, bezüglich ^ Reden, so Anton Geißbcrger zu Langenthal über Hans Waldmann, Schultheiß HaSfurter und Barts» lomäus Huber gcthan haben soll, sich zu erkundigen und ans dem Tag zu Lueern Bericht zu erstatte» f. Wegen der Fürlcite und der Zölle zu Uri sollen Lueern, Schwhz und Unterwalden beimbringcn, ^ wenn Uri nicht gütlich davon abstehen wolle, mau cS rechtlich darum ansuchen soll. Kx. Jeder Bote westt' waö man der Salzkäufcr wegen mit Uri geredet hat. gu ». Der Tag scheint auf Freitag vor St. Ulrich < L. Juli) abgeändert worden zu sein. Siehe tili». 2 It. Baden. 24. ^lllll lvss St. Johann Baptist» Staatsarchiv Luccr» Allgemeine Abschiede. It. 2S5. Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede I, !w, Boten: Zürich. Conrad Schwend, Ritter. Bern. Doetor Thüring Frikcr, Stadtschreibcr. Lurcr"' Juni 148-1. 1X1 Hans Holdcrmcyer, Seckelmcister. tlri. Hans zum Brunnen, Altanimann. Schwhz. Rudolf Rcding, Ammann. Unterwaldcn. Rudolf Wirz, Seckelmeister. Zug- HanS Schell, Altammann. GlarnS. Hans Schübclbach, Seckelineistcr. ». Heimbringen die Meldung einer Botschaft von Rothweil, daß die Fürsten und Herren im Lande sich zu einem Kriege rüsten, sei es gegen Rothweil oder sei es gegen die Eidgenossen. I». Der Bischof von Konstanz bringt an, er besitze zu Zurzach einen von seinen Borfahren an ihn gekommenen Kelnhof. Nun behaupte (straf Oswald von Thicrstein, dieser Hof müsse von ihm zu Leben empfangen werden und ans sein Anrufen sei der Hof wirklich von den AmtSleutcn der Eidgenosse» in Haft und Verbot gelegt, obgleich der Graf früher niemals so etwas behauptet habe. Auch lege man auf andere seiner Besitzungen in der Eidgenossen Gebieten Verbot und Haft; er bitte solches nicht zu gestatten: „Witter habe er be« swert an dem, dz an ettlichen enden verpottcn werd, die ladungen vnd dz geistlich gericht nit zu brnchen, dz dcnnocht antreff eelich fach, ZinS vnd zechenden, mit bitt, dz onch geschehen zc lassen, dann sin gnad Welte sclbs nit daran sin, dz anderes sölte gebrucht werden, denn dz dem geistlichen gericht zugchörte." Ferner: Da er mit großen Beschwerden das Bisthum angetreten, habe der Papst durch eine besondere Bulle ihm gestattet, von den Eaplaneicn auf einige Jahre die ersten Früchte zu beziehen wie von den Pfarreien; dieses Recht gebrauche er aber so bescheiden, daß die Priester dadurch nicht belästigt werden und nehme z. B. von fünfzig Pfund Einkommen bloß vier bis fünf Pfund. Solches werde ihm im stanzen Bisthum von Fürsten und Herren gestattet und von den Priestern bezahlt, er bitte die Eidgenossen, daß sie auch in ihrem Gebiet ihm den Bezug der ersten Früchte von den Eaplaneien gestatten, da solches >hnen keinen Schaden bringe und die Priester schuldig seien, ihren Bischof zu unterstützen. Antwort zu 1 Das Verbot ans de» Kelnhof zu Zurzach habe man bereits auf dem Tag zu Münster anfgehobe»; man hoffe, Graf Oswald werde die Sache ruhen lassen, ttebrigcns wollen die Boten sein Begehren in den Abschied nehmen und der Bischof könne versichert sein, daß sie ohne erlangtes Recht ihn nicht mit Haft oder Verbot belästigen lassen werden. Zu 2. „Von der ladnng vnd geistlichen Gerichts wegen svc lewelten vnd ein lange zit in der eidgnoßscbaft brnchnng gewesen, dz man vmb Zins vnd zechenden an den enden, da die ligent, richte, vmb ander geltschnlden vnd weltlich sacken mög sin gnad selbs betrachten, d< dir vor dem weltlichen Gericht söllent gercchtncrligt werden. Was dann eelich lachen vnd offen wnckcr berür, red man sinen gnaden nit In vnd bcgercnt Im nit abbrnch daran zu tnnd Als dann an etlichen miden vnder vnS sv, dz ein Person so die ander ansprechen wöll ,r vertrösten muß, beschech, dz bider hüen Kj,ch dcstcr minder betrogen werden, vnd hoffen, sin gnad laß VnS bh sölichem gütlich beliben." A „Von der ersten Frucht wegen, so er zc ncmcn vndcrstat, Ist siner Gnaden mit den besten vnd stl'Mpfljchsten Worten vnderstanden abzeslahen, dz man Im die In der Eidgenossenschaft zu »einen nit Können noch gestatten könn, mit bitt VnS beliben ze lassen, wie ander siner gnaden vorfaren. Vnd als ^ des nit benügig sin vnd nie bitt vnd erfordernng der ding getan hat, haben die potten die sack hinder gch vnd an Ir Herren vnd ober» ze bringen angenomen vnd darnmb vff dem ncchsten Tag antwort stehen werden sol." «. Der Bischof weiset ein päpstliches Brede, wodurch der Abt von Kempten und ^ Probst von Feldback von der Abgabe der ersten Früchte befreit, dem Biöthum entzogen und nnmittcl- öar dem römischen Stuhle unterworfen werden. Demzufolge schreibt man an die beiden, sowie auch an hapst geschrieben wird, mit Verwendung, daß daö Herkommen beibehalten werde. «I. Luecrn soll gemeiner Eidgenossen Namen dem Wilhelm Vetter und Götschi Wyß Tag sehen zu gütlichem oder 1552 Juni 1484, rechtlichem Entscheid einer Vogtsachc, die vor dem Gericht des Stadtschrcibers von Lneern < zn Rüscgö und Siicö) gewaltet „vnd ctlich vrtcilc zwüschcir Inen ergangen sind vnd die nit nach ordnnng des rechte» gehört vnd gercchtvcrtigct sin sollen als sich der Vetter erelagt". Rechnung über daö Landgericht u»d die Vogtei im Thurgan, worüber der Vertrag mit E.onstanz besteht für anderthalb Jahre, Dieselbe stellt sich folgendermaßen: l. Die Rechnung des eidgenössischen Landvogts Kchi zeigt eine Einnahme von 1 nebst 17 Mütt Haber) 258 Gl. 5'/^ Kr. Dagegen Ausgabe: 1) Tagsold für 288 Tage zn Einbringung der Einnahmen, dem Vogt und einem Knecht täglich 28 Plappartc 188 Gl, — Kr. —Böhm, 2) Verschiedene Ausgaben , , . . 18 „ 11 „ „ a) Dem Landammann ..... 28 „ — „ 8 „ '68 >. " „ » . Ueberschuß 88 Gl. — Kr. 8 Böh>»' il. Rechnung des LandammannS Hans Egger. Einnahme 45 Gl. 8 Böhm. Ausgabe: Tagsold für 118 Tage zn 18 Plapp. . . . 48 Gl. 18 Plapp. Verschiedene Ausgaben . 8 „ 2 Böhm. 48 Gl. 8 Böhm. Dem Landammann t'ommt zn gut 8 5 Verbleibt . 85 Gl. — Kr. 8 Bölst»- Hl. Rechnung der Obervögtc von Eonstanz. 1) Einnahme dcS Altbnrgcrnicister Georg Engeli . . (Eonst. Währ.) 88 Gl. 12 Schlg. Ausgabe desselben .... 87 „ 18 „ Ueberschuß . 48 Gl. 2 Schlg. 3) Einnahme des Zunftmeisters HanS Labhard 48 Gl. 18 Kr. Dessen Ausgabe 8 „ >8 „ 41 Gl. Ii Schlg. Ueberschuß 84 Gl. 8 Kr. BoU» IV. Rechnung dcö eonstanzischcn Untervogts zn Frauenfeld. Einnahme 158 Gl. 2 Schlg. 8 Den. Ausgabe für Zehrimg 82 „ >2 „ >8 „ „ 4 „ 6^.". Summa des Ucbcrschnsscs . 285 Gl. 12 Kr. 8 Bo'"" Davon abgezogen was dem Easpar Hofmeister laut Anlaß gebührt . 45 „ — „ Verbleibt zn verthcilen 188 Gl. 12 Kr. 6 Juni tstblst. ^cr Äbichjkd sagt 172, davon erhält Gonstanz stst Gulden, die Vti Orte zusammen l2!> Gulden, ^ k>? 1^1/2 Gulden.» Zudem erhält jede» der Vit Orte den den 75 Gulden, so Dicßcnhofen jährlich ^ ücben hat, „ach 2lbzng der .tieften wegen Jacob von Schlingen und des von Hornstein !» Pfund. Trancnfcld eröffnet, es babc das Recht, drei vorzuschlagen, and denen die Gidgcnossen den Land- ^uinann z„ wählen habe», es bittet um Bestätigung dieses Rechts. Die eidgenössischen Boten antworten, bc»^^" Gewalt, weder eine solche Freiheit ihnen zu geben noch zu ncbnie», sie wollen ihr Ansuchen ^ luigen Dem tzandammann, über welcheir geklagt worden, wird tapfer zugeredet, die ^cutc bescheiden ^iiiu ^ ^ ^ halten; dem jetzigen bandvogt zu lieb und da er noch jung ist, wird er noch ein Jahr im ^ blassen. Bog» Dietrich berichtet, das! nach seinen Grknndignngen die Herrschaft Werdenberg im ' '"uitt t<>«)<) Gulden jäbrlich eintrage. Gr wird beauftragt, sich noch genauer zu erkundigen. I». Heim Ru das schreiben des Grafen Sigmund von bupfcn und das Schreiben derer von Schaffhauscn ^ '^ubcr von Gmbract'. i. Graf Oswald von Tbierstein klagt, der Bischof von Basel habe »ech" ^u seine Gattin und ibr Bruder in einem (Gebiete errichtet baben, wo ihm das Iagdrecht ^llritlen werden sei, niederreißen lassen und damit nicht zufrieden, zuwider dem Abschied, !as ^ Münster zwischen ihnen gemacht, ibn mit Rricgsvolk überfallen und bcscl'ädigt. sich , ^ ^ ^ Gidgenosscn an, damit wenn er AchnlichcS gegen den Bischof vorncbmc, sie Elstern gegen ibn annehmen, auch vermeint er, nach diesen Vorgängen den Tag 5» Zo besuche». Ans der Gidgcnosscn Boten Znreden verspricht er jedoch, sich ruhig zu ^ „ud den Tag persönlict' zu besuchen. Auch der Bischof soll zur Ruhe und zum Besuche des ist ^"uibnt werde», der zu Munster verabredet worden, obnc das; im Abschied etwas davon gemeldet kollf ' ^ ^ ^ bcimbringen, ob man Wallenstadt bei dem Herkommen bleiben lassen 'h>n sü,^ SarganS ihnen zu schwören bat, sie bei ibren Rechtsamen zu schuhen, wie stc ^ u>eren müssen. 1. Zukunft soll jedem Vogt im Oberland nebst der Wohnung und den Gintern, gcbörcn und im Durchschnitte jährlich .'tll Gulden ertragen, noch l sttl Pfunde gegeben zu zu Zostngcn soll man sich erklären, wie man es mit dem Bau am Schloß djx ^ wolle, i». Da die Grafschaft Baden biSber kein Urbar ibrer Rechtsamc hat, so sollen an zusanimenbcrnftn und ans ihren Aussagen ein solches gebildet werden. «». Dem Dietrich ^ ^^lten, Vogt zu SarganS, wird seiner vielfachen Dienste wegen über den oben bestimmten Gehalt -Übt w ^ ^ 25, Pfnnd, „so er an Schuldeir fundcn bat", zuerkannt. 1». Vogt Dietrich Hg ^esttri Sargans; jedes Ort erhält 2W Pfund, nebstdem bleibt der Vogt noch schuldig, woran ibm der bohn abgerechnet werden soll für die Tage, so er noch in Geschäften g, «« Vom Vogt zu Baden erhält jedes Ort sti» Pfnnd, vom Geleit zu Bremgarten st Pfnnd, Tkx ^ Vfnnd weniger 5, Scl'illing, bei den Bädern l Pfund 5, Schilling, zu Baden 5,st Pfund, ^lschc,,^ "' statinen t'lemteril gibt jedem der Vl Orte sttl Pfnnd l'> Schilling. >>. In dem Streite »nd Gallen und der Stadt Gonstanz sollen die iv Orte Zürich, tzueern, Schwbz /'u> Vergleich oder einen Gompromiß zwischen den Parteien zn Stande zu bringen suchen. ^r>,st„" Bandstraßen wegen. <. Zürich, das Ginigc in der Grafschaft Khbnrg als Mörder <». ^ ' schlt» ersucht, um der Gidgcnosse» Fürbitte willen, seine Urtheilc etwas zu mildern, s., ! ' ^ ^Päne wegen zwischen dem Mast und der Stadt Gonstanz Tag setzen für gütlichen ^ s'l'n AnStrag der Sache, v. Gbcnso dcö Streites wegen zwischen dem Grlicher zu Sct'nci- 1K4 Juni t484. singen und Meister Conrad Väölcr, ihrem Bürger, ü. Der Bote von Zürich soll an seine Herren bringen, daß der Klage der Zurzachcr, die Thür werde verschlagen, abgeholfen werde, x.. Die Eidgenossen bitten Zürich, von dem Wirth zu Dictikon auf Martinstag zweihundert Gulden anzunehmen und den Rest stehen zu lassen. A. Zürich wird eingeladen, die Späne zwischen dem Freien von Tachsen und einem Priester wegen einer Bürgschaft um das Lehen zu Wasterkingcn gütlich oder rechtlich zu entscheiden. Ebenso wegen der Sache des Arnold Brunner und des Sagers seligen Tochtcrmann. Zu v. Dic deutsche Uebcrsetzung des päpstliche» Bredes steht, wie sie jeden« Boten initacqeben wurde, im Sucerncr Abschied Ii. 2KY. jj t bis und mit ? finden sich im Sucernereremplur nicht. 215. L u c eru. 2. Zttli «Friilag vor Si. Nlr>ch>. StaatSarcNiv Sncciu Luc-rncrabschicdcsammlmn«. n. 21! Boten: Zürich. Hans Waldmann, Ritter, Bürgermeister. Bern. Wilhelm von Dießbacb, Ritter, Schultheiß; Peter von Wabern. Lucern. Caspar von Hcrtcnstcin, Ritter, Altschnltheiß; Peter Tammann; Peter von Meggen, Altschultheiß. Uri. Walter in der Gasse, Ammann. Schwhz. Ammann Abhberg. Untermalden. Merchi Zclgcr. Zug. Rudi Letter. Glarus. Werner sttictler. Freibnrg. Peter von Faueignh. Solothurn. Der Stadtschrciber. ». Zürich soll den Bischof von Constanz ersuchen, das Unterfangen des Hagcnweilcr, welcher zu Rom dem Peter von Hcrtcnssein in Betreff der Chorhcrrcnpfründe zu Constanz entgegenarbeitet, ab;"- stellen. 1». Dic französische Botjchaft eröffnet, da der König minderjährig sei, so erachten es dic drei Stände nicht in ihrer Bcfngniß, ihn über seine Volljährigkeit hinaus durch einen Vertrag zu binden; üc tragen daher den Eidgenossen Erneuerung der Vereinigung und Pension, wie sie unter Ludwig XI. bestanden, ans zwei Jahre an, oder wenn ihnen das nicht gefallen sollte, ein freundschaftliches Vcrständniß, wie sie solches mit Carl Vll. gehabt. Nach Ablauf der zwei Jahre sei dann der König volljährig, »nd werde sicherlich den Eidgenossen nicht minder Gnade erweisen als sein seliger Vater. Gleichzeitig verlangt dic Botschaft schriftliche Eingabe der Schttldfordernngen von Privaten; richtig erfundene würden bezahlt werden, unruhige Forderer aber möchte man zur Ruhe weisen. Dic eidgenössischen Boten bezeugen hieraus ihre Verwunderung, daß man jetzt ein Bündniß auf nur zwei Jahre antrage, während man früher von längerer Zeit gesprochen und zuletzt vier Jahre verabredet habe. Da indessen dic französische BotscbaÜ sich ohne weitere Vollmacht befindet; so wird beschlossen, die Sache heimzubringen und in Erwägung Z" ziehen, ob man dic Vereinigung also auf zwei Jahre erneuern wolle, wie sie mit dem verstorbenen König bestund, oder ob mau dic alte „ Vcrstcntnnß", dic man mit Carl VII. und Ludwig XI. noch als Dclfi" wiederum eintreten lassen wolle, oder was mau sonst „nach gcstalt der vngctrüwen löuffcn" in diesen Dingen zu thnn als das beste erachte. Darum soll man wieder zu Lurcrn sein auf Montag vor Manc Magdalcnc (19. Juli ). Auf Sonntag vor Marie Magdalena" (18. Juli > sollen die Orte ihre Boten auf den Tag zu Zofingen schicken, um den Anstand zwischen Graf Oswald von Thierstein und dc»> Bischof von Basel zu verhandeln, auch die Vereinigung mit dem Bischof von Basel abzuschließen. «I- ^ Graf von Valendis klagt, der Herzog von Lothringen halte ihm widerrechtlich und ohne auf seine Recht- böte Rücksicht zu nehmen, Schloß und Herrschaft Bcauffrcmont vor. Wenn ihm nicht Rath und H>'^ Juli 14^4. 1^5 werde, 10 müsse er suchen, mit Gewalt zu dem Seinen zu kommen, < . Sonntag nach St, Ulrich tll Juli) Ell man z» Uri vor der Gemeinde sein der Fürlcite und des Zolls wegen, Zu Ii. Ticke den Entwurf dieser Perstünlnip nn .jürchcrakschieddand I 10! t> ss 2 I«». V >lcerii. I l Z. Zills iDicnsiag ilie Hl-ny-iri'lli,!» ^taatsnrchiv Lliccr»: e» Voten: Zürich, Hans Waldmann, Ritter, Bürgermeister, Bern, Wilhelm von Dicßbach, Ritter, Schultheiß; Peter von Wabern, Ritter, Altschultheiß, tzneern. Easpar von Hertcnstcin, Ritter, Schult ^>ß; Peter Tammann; Ludwig Seiler, Uri, Ammann in der Gasse, Schwyz. Rudolf Rcding, Ammann, ^ bwaldcn, Rudi Wirz. Ridwaldcn, Merchi Zclger, Z u g. Hans Schell, Ammann; der junge HaSler, ^larus, Wcrni Rietler, Schreiber, Frei bürg, Peter von Faneignt», Ritter. Solothurn, HanS vom Stall, Stadtschrcibcr, Zürict, klagt, man verachte seine Münzen, und wolle sie in den Ländern und im Berncrgcbiet '"cht annehmen. Beharre man auf diesem Verfahren, so werde es nicht mehr auf der Eidgenossen Korn, ändern für sich selbst münden und das Geld schätzen, wie die Boten zu sagen wissen. Beschluß: Man "'ll darüber sitzen und auf dem nächsten Tag Antwort geben, I». Der Bote von Solothurn soll seinen t-bcrn berichten, daß die Eidgenossen im Vertrauen auf Solothurns Gnade dem Easpar Frei gestattet ^bcn, wieder in Stadt und tzand zurückzukehren! man hoffe, Solothurn werde den Eidgenossen die Vitte »ich! abschlagen, « . Man will sich bei denen von Wangen verwenden, daß dem Wcbcrknecht die -tadt wieder geöffnet werde, «l. Der Abt von St, Gallen und die von Znzwtil hätten nach tzant des chwch Eonrad Schwend und Hartmann Rordorf zwischen ihnen vermittelten Schiedsvertrags heute vor von Boten der iv Orte erscheinen sollen. Da aber die von Zuzwvl für sich und ihre Zugewandten nicht gehöriger Vollmacht versehen waren, so wird ein anderer RechtStag »ach tzueern gesetzt auf Mittwoch "vch vin«'i,i.i 1','lri ct August», wobei die Parteien mit allen ihren Gewahrsameil und mit gehörigen Allmächten vor die Boten der IV Orte kommen sollen, « . Hinsichtlich der Vereinigung auf zwei Jahre ^o> der „ Verstentnuß" mit dem König von Frankreich sind die meisten Boten für letztere bevollmächtigt, jedoch befinden sich ohne Vollmacht. Ans de» Abschluß dringen vorzüglich Bern, Solothurn und Biburg, Räch vieler Rede wird beschlossen, daß die Boten, welche »och nicht gehörige Vollmacht haben, ^ache heimbringen und darauf dringen sollen, daß kein Ort sich absondere, indem allen Orten wegen ihrer v"Sltehenden Ansprachen, ebenso des burgundischen Geldes, der rückständigen Pensionen und anderer Ur- ^chcn wegen an der Erledigung der Sache viel gelegen sein müsse. Es soll daher auf Montag nach ^ sseters Tag >,,l vm«nla ET August) wieder ein Tag zu tzncern gehalten werden, um abzuschließen und v" Vertragsentwurf, wo nöthig, zu erläutern. Die Punkte des verabredeten Vertragsentwurfs bestehen " folgendem: i, Kein Theil soll den andern bei Lebzeiten des Königs weder unmittelbar noch durch t erc bekriegen, Kein Theil soll die Feinde deS andern in ihren Unternehmungen gegen den Vertrags- Anesst,, irgendwie unterstützen mit Beistand oder Gestaltung des DurchpasscS. A) Freier Handel und v»dU beidseitiger Angehöriger in den gegenseitigen Gebieten, mit Vorbehalt jedoch der gewöhnlichen '^4 Juli t484. herkömmliche» Zölle, 4) Es soll de» Eidgenosse» nicht als Bruch des Vertrags ausgelegt werde», wen» eidgenössische Knechte wider ihrer Obern Wissen und Willen von besonder» Personen gegen den König angeworben nnd gebrancht werden, (Dieser Artikel ist gestrichen.) 5) Ohne Wissen und Willen der Eid genossen soll der König ihre Knechte nnd Untcrthancn für seine Kriegsgeschäfte nicht anwerben oder in Sold nehmen, «>, Gegenseitige Gestattung freien Kanses. <) Gegenseitige Freiheit der Ausfuhr von Lebens- mitteln und Kaufmannswaare. ») Der König mag für seinen Thcil das heilige römische Reich und Alle, die vor Datum dieses Vertrages mit ihm in Bündniß oder Vereinigung gekommen, vorbehalten; die Eidgenossen ihres Theils behalten den heil. Stuhl, das römische Reich nnd alle ihre früher» Bündnisse und Vereinigungen vor. l. Auf nächstem Tag soll man Antwort geben in Sachen derer von Schaffbanscn nnd ihres Abts, An den Herzog von Mailand wird geschrieben, er möchte dafür sorgen, daß nuver züglich nach Laut der Capitel die Sache der Absolution halben in Ordnung gebracht und den Urncrn davon gehörige Mittheilnng gemacht werde. I». Dem Herzog von Mailand wird der eroberten Schlösser und der Studenten zu Pavia wegen auf seine diesfälligc Zuschrift geantwortet, i. Der Herzog von Lothringen entschuldigt sich, daß er keine Boten mit der eidgenössischen Gesandtschaft an den König von Frankreich gesendet habe, sowie wegen eines Gerüchtes, als wolle er sich der Hülfe der Eidgenossen nnd der Deutschen entziehen nnd sich an die Watschen hängen, k. In Ansehung, daß Hans Müller für Burgund auf gewiegelt hat nnd bei dem Handel zu Dole gewesen ist, wird beschlossen, man soll ihn ergreifen, nach Nothdnrft fragen nnd richten. Jedoch soll dieses nur unter der Bedingung geschehen, daß in allen Orten gegen solche, die in gleichem Verhältnis stehen, in ähnlicher Weise verfahren werde, I. Der Landammanu im Thurgau wird beauftragt, auf den Studer zu St. Gallen nnd seineil Gehülst», den Schürgi von Appenzell, Acht zu bestellen nnd selbe betretenden Falls gefänglich anzunehmen, ,»». Alle Orte sagen dem Bischof von Basel die von ihm wiederholt begehrte Vereinigung auf seine Lebenszeit ganz in der Form derjenigen zu, welche mit seinen Vorfahren bestanden hat, ». In dem Streit zwischen dem Herzog von Lothringen und dem Grafen von Valendiö um das Schloß Beauffremont, welches letzterer als mütterliches Erbe, erstcrcr als Eigen und Lehen anspricht, verlangt der Graf, in den ihm entrissenen Besitz wieder eingesetzt zu werden, dann wolle er seinem Gegner zu Recht stehen vor gemeinen Eidgenossen oder vor jeglichem Ort insbesondere; der Herzog dagegen tritt auf dieses Anerbieten nicht ein nnd bietet seinem Gegner Recht vor den Lehcnmannen oder vor den drei Ständen des Hcrzogthnmö. „Ist angestelt vf ein monat," «». Bezüglicb der Sache des Hnndtbiß gegen den Mnlcck von St. Gallen, der dem zwischen ihnen veranlaßeten Recht nicht nachgegangen ist, soll letzter», geschrieben werden, solches zu thnn. »». Der Herzog von Oesterreich eröffnet durch Hans Lanz, er habe mit Bedanern vernommen, es gehe ein über seine Absichten gegen die Eid- gcnosien nachtheitiges Gerücht; sie möchten aber seiner Freundschaft versichert ^'ein, persönlich werde er ihnen über alles wcitcn Anschluß geben, Antwort: Man danke ihm für seine guten Gesinnungen und wünsche, daß er zur Ausgleichung aller Anstände eine Botschaft zu uns schicke, q. Man ist der Ansicht' sich derjenigen Knechte, welche in Burgund gegen den König von Frankreich gedient und noch Soldansprüche haben, nicht anzunehmen, da sie . gegen das erlassene Verbot in den Krieg gelaufen sind >. Die Boten der drei Orte Luecrn, Uri nnd Unterwalden sollen zu Erneuerung ihres Burg- nnd Land rechts mit Wallis auf St. Lorenztag (t<>. August) in Sitten sein, was man auch dem Bischof verkünden soll. «. Der Anstand zwischen dem Bischof von Basel und dem Grafeil Oswald von Thierstein ist. wie jeder Bote weiter zu sagen weiß, beseitigt. Juli lä^D Zu «. Hichcr gehör! folgendes Abschicdssragment im Staatsarchiv Luccr» : Böten die gleichen wie oben, doch kommt bei Luccrn »och NiclauS von Meran, bei Zug nur Ammann Schell vor Diese handeln mit Vollmacht ihrer Herren in einem Streite iwi>chen dem hochwürdigen Herrn l'aspar von Rottes Gnaden, Bischof von Basel, einerseits und Gras Oswald von Thierstein, Herrn G Pfeffingen, obersten Hauptmann und pandvogl, anderseits betreffend: I) eine Derwilligung, die der Bischof und sein Stift geben sollten für den Verkauf der Landgrafschaft Sisgau durch Graf Oswalde» und seinem Bruder Gras Wilhelme» von Thicrstein an bjx Stgp, Basel, welche der Bischof als Lchcnshcrr bisher verweigert hat; L > eine» Wildbann, der zwischen dem Bischof und ben Grafen streitig ist. l Der Entscheid fehlt ) 217. Ohne Ortsangabe. Z l . Zllkj tTamstaq nach S> Iaeob de« btlllgen ZwöifdoilN Tag» Staatsarchiv V«cern Breinig,,,,g zwischen Easpar von Gettos Gnaden, Bischef veu Basel, und de» x Orten. l Beilage 17,> 21^. ^ tt cor n. Rllgnlt (Monlag nach >i, ^eaa««ar»t,tv V»»»r» bneernerabschiedesammliinq II «1», Boten: Jülich. Haue Waldniann, Ritter, Bürgermeister. Bern, Wilhelm von Ditschach, Ritter, Schultheiß; Peter von Wabern, Ritter, Altschnltbeiß. pneern. Caspar von Hertenstein, Ritter, '^»ltbeiß; Werner von Meggen; Hans Ruß ; lllrich Beiß; Ennrad von Meggen; RielanS von Meran. Walter in der Gasse, Amman». Scbwyz. Rudolf Reding, Ammann. U » terwalden. Rudolf Merchi Zelger. Zug. Hans Schell, Ammann. Glarus. Werner Rietler. Fr ei bürg. Peter Faucjgnh, Ritter, Altschullhciß. Solothnrn, Hans vom Stall, Stadtschrciber. i»« Mühlhanscn erneuert sein Ansuche», die Eidgenossen möchten es beim König von Frankreich unter damit er in ihrer Armutb ihnen beispringc. Antwort: Man habe von dem jetzigen König nichts sie erlangen können, jedoch wolle man ihr Anliegen heimbringen und ihnen bald eine Antwort geben, " ihnen hoffentlich gefallen soll I«. Hinsichtlich der Entschuldigung Mühlhansens wegen HanS Müller "Urde unter den Boten viel gesprochen von dem große,« tznmde», in dem er stehe, daß er wider Eid und Ehre Unfern aufgewlegclt und zu unfern Feinden, den Burgundern geführt habe, daß er nach Aussage derjenigen, die man vordem gefangen hatte, als der rechte „Machmann" bei der Dhat zu Dale er» ^»e und daß er zuletzt wieder für Benedig gegen den Papst geworben und endlich von den Penedigern ^ leinen Ponten zum Herzog von Mailand übergegangen sei. Beschluß: Da Hans Müller in gemeiner lri> - . , ^ . . , . " " ... genossen Ranitil gefangen worden sei, so soll er auch in gemeiner Eidgenossen Rainen peinlich gefragt "^nn man ihn schuldig findet, gerichtet werden. «. Bezüglich der ., Verstentnuß" mit Frankreich die Boten von .Zürich, Bern, Freiburg und Solothnrn, sie seien zum Abschluß bevollmächtigt, " ebenso unter der Bedingung, daß alle oder die mehrern Orte zustimmen; Schwhz, obwohl früher ^ Bertrag mit Frankreich abgeneigt, ist nun doch bereit, nach dem Wunsch der übrigen Orte einzu- ^ rückständigen Pensionen und Ansprachen berichtigt werden; Unterwalden hat unter gleicher Pollmacht zum Abschluß ; Zug tritt bei, wenn alle Orte beitreten; Glarus würde für ei» B'briges Bündniß stimme», von einer Verstentniß will es nichts wissen; tzneern ist geneigt, enl 2^* August t48ch, lvi-ch-»d- zu z-dku, >--un nach -.soll,,-, B-i»l>ln„z d-r -n«s,°l,-nt-n P-nlion-u und «,„».>-«-» °°n chrw-l-n cmc P-.sl-nlnls, od-, -in- V-r-ini,nn„ „ach,-such, w-.v-, „. M„„ soll -uf v-r-»- i»slu»l, d-« H-.zog« von M-ilond -ll-u,l>»ld-» d-lonnl umchru. daß d-r P-s, nnd »od-rr, »,s-ch-u w-z» IN d,-l.m I-l,. k.m M-.k. zu B-ll-uz g-l>°,,-„ w..d-, o. D-r H-.,o, oon O-N-r.-ich wird -uf s>» M«l, »« Schmw« °°u S--.W -nz-u-Ull-n, l. d-u. S,.-l,° zwisch-u Di-b°ld doli Schl-ndlob-., «» H-u- Schul-. ,„» d-o Schloß Alp-,moul b-i d-u -chl G-.ichl-u d-« Bund-.' ,-l, - -»-.w-utu»,, NU..l.u j.l l-ss-u, I. D-u, B.schof «on W.lli« wird in d-d «i«ll.„m« stl.-uobl- -ll- u,°zli«. Uul.rsluljuu, dnm ,ll°u,„ «°» Fr»ukr-ich zug-s-zl, D-n. d.o Bischos« »ou «alcl wi.d w l,.zl,ch d-. V-niulllun- d» Aust.ud- .wisch-,, d-,„ B,schof -i„-.s-i,«^ jz-w-ld-u vo, Tl,.-»-!> ,d W- l, von R.n-„l.-,u -nd-.l-„- wo..-l, .„dl-id- l.-i d-, Richmu.,, di. u,-n ,°ch l-»,« ^ «ch.-°ß.7i-s-°:l-u.» g-l,-ll-u-„ H-n« Mü,l-r w-.,-n -,öffn-l d-, Bot- von l-u.-.u „ach G-».ll"d-7S u' ""°"uu Zeit ihn weder foltern, noch an das Seil leaeu sei, so werde man ihn nach dem Stadtrecht'richten sobald'ei/»,^"'""" fanden gefaug-'- wird tn-°.„ z-w-n, d-n G-f..„-n-„ „ich. ^il, ch , 7 ß-b.-chl l,.d-n wnds .. 2.. d.m «-ch.»-l. ^ ^n7.li, «."t K'.chhcrrn zu M-lling-n und Rntschcu Aischcr -Iis dr. -ud- ' u " 7"' ' NII-U. und il,... chundsch.fl -.k-nu., S- -Is-. d . d n ^ chirchl,--.,. zu «o.».„ ,.u ,.-771« 7-.' Ich.7^7 7 7777'"^"' » «V 7 Haus soll der Pfründe bleiben und der «irewt^ v, ' r dem F,,chcr alle Kosten bezahle», ^ und gelegeneres Haus gebaut habe». Thäten sie dies" niwV'ch'souV^ c>" bcssn^' Handlung wegen des Verständnisses mit Frankreich, wegen der ansst'l ^ di- scheu Geldes und der Ansprachen von Private» wird den Boten ,'rl , uoch Usch.„-.d-u: U777.n°?:?sr7:7 7- «k - . ß s'e für Fre.haltung der Straßen .n den herzoglichen Gebieten besorgt sein "M"»' a«.stch"^» zu Vyou dcn Nidgniosscii ausbezahlt werde», L , '1»,^ 7' ' lellen vhue weiter» Verzug in der jehigen August"""' Hälfte auf die tommeude Allerheiligcnmesse, die Halste "usstchende» Theil der burguudischell Schuld w" Boten, die jnngst in Frankreich beim KLnig waren, ausgeredet"», werden, wie das mit der »idg«»'^' gehörigen vor Rath rufen, die Ansprachen beim Nid cinverncb.nen ^ Pr.vatansprachen soll jedes Hrt sein- ^ welche sich dann für deren Bezahlung bei ji. M, dringend verwenden w-rdo. Boten eingel'" besiegelt, so sollen dann die beidseitigen Urkunden ausgerichtet und ausgewechselt werdn. " August 1484, 21«. V li c er«. 4. Auqust. Bund der X Orte mit ssarl x ill von Frankrcicl' < Beilage l8 > 22«. ^uccrii. I ?,?. Ältjgllst holom.i>I 2»aa»«<>r ?äl Boten: Zürich, Fclir Brennwald, Bern, Hans Ulrich von (5rlach, Altschultheiß, pncern, Peter don Meggen, Altschulthciß; Ludwig Krämer; Ulrich Beiß; Niclaus von Meran, U r i, Joseph Beroldinger, ^lmniann. Schwvz, Hanö Sigrist, llnterwaldc», Ludolf Wirz; Paulus (fncntacherS, Zug, Heini ch Hag, Glarus, Ulrich Strübi, Freibürg NielauS Perrotet, Solothur», Gunzmann Bogt, Schultheiß, Die lombardischen und andere Kauflcutc klagen über die Unsicherheit der Straßen in Lothringen, ^lsaß „nd andern (Gebieten Deshalb wird an den Herzog von Lothringen, den Grafen Oswald von Querstem „nd Andere geschrieben, sie möchten die Straßen freihalten, I». Nota, den zwölften Tag in ^ ''«acht zur fünften Stunde des Monate« Augiisti ist unser heiliger Bater, Papst Sirius iv mit Tod Ul dcx ^schied«',,, «>. Der Provineial, der b'uster »nd andere des Barfüßerordens in Oberdeutsch u» verdanken persönlich die Bcrwendnngcn, welche pueern im Namen gemeiner Gidgenossen bezuglich breites >nit der Stadt Ulni an verschiedene» Orten für sie hat eintreten lassen, «I. pucern eröffnet, ko den Hans Müller, nachdem er eine Urfehde geschworen, freigelassen habe, da er sich anerboten, sich alles zu verantworten, (fr selbst begehrt zu wisse», warum er der Gidgenossen Gefangener gewclcn und will um alle Klagen sich Jedermann hier zu Necht stellen, Hicbei kassen es die eidgcnöstischen " ^n bewenden und wollen ihn nicht berechtigen, da sie keine Beweise gegen ihn haben, Da der ^,^""mer (fidgenossen Namen hier zu puecrn gefangene Custcr- von MclS, ungeachtet erlittener Marter, ^ ^w'gehen, wegen deren er gefangen ist, nicht eingestehen wollte, außer einigen bösen Schwüren, so wird ''""k, man wolle auf dem Tag zu Zürich untersuchen, ob man seiner Missetbat irgendwie auf den 'und kommen könne, t. Dem Ulrich Pbergcr will man die verlangte Förderung in seiner Sache thnn, wünscht man, daß dafür nicht die Abscndung eines eigenen Boten erforderlich werde, Der Münze ^gen ^nn, da einige Boten ohne Bollmacht sind, Nichts beschlossen werden; es werden aber drei Wege ^ 'öeicklagcn: iz Um der schlechten Münze los zu werden, dagegen Gold, rheinische Gulden u, s. w, ins " bringen, gefiele etlichen Boten, daß die (Lidgcnosscn sich auf (5in Korn und (5inc Münze ver die gut wäre, so daß der gemeine Mann nicht in Schaden käme; dann sollten alle fremden und ' ern Münzen verrufen und ein Tarif für die Werthung des rheinischen Guldens und anderer Gold- P'djl" werden, „doch dz man solich Münz dester crlicher vnd besser machte, ob man ioch nit den, l'^egschaz oder anders davon hette vnd besorgte, dz die Münz vngeendcrt vnd allweg bi lteen blibe, als dz angesehen wurde". 2) Andern gefiele, man sollte in der (fidgcnosscnscbaft zu August Elttä, münzen aufhören, bis die leichten fremden Münzen, die neuen Kreuzer und andere, mit denen das tzand überfüllt ist, ans demselben weggekommen, daß man vorab alle fremden Münzen auf (die Capelle) setze und eine gemeine Ordnung mache, wie man die nehmeil soll, dazn den rheinischen Gulden und anderes Gold jeder Münzsorte gegenüber werthetc, ») Cine dritte Meinung endlich ging dahin, da ein gemeines Korn und eine Probe aller Münzen schon früher aufgestellt und geschehen sei, so soll man dabei bleiben, allfälligc neue Münzen ebenfalls versuchen und tarifircn; dabei soll man aufhören zu münzen, bis alle schlechte Münze, durch die das Gold aus dem pand gekommen, weggeschafft ist, dann „icglich münz halb das gold wcrdctc vnd man zu den nüwen lichten guldincn lugte, dz die onch nach ircm werte wurden angcslagcn vnd wie man dis ordnete, das man onch dabv blhbc vnd nicman solich gold vnd münzen dürcr ncme noch gebe, goldsmid noch ander". Wolle man dann wieder münzen, so soll die vor dreißig Jahren beschlossene Münzordnnng zu Händen genommen werden. Diese Vorschläge soll Jedermann heimdringcn, darüber bedächtlich rathschlagcn und mit vollem Gewalt darüber Antwort geben auf des belügen Kreuzes- tag zu Herbst tt-4, September», 221. Z ii r l ch. September (Dmm.i., »ach Vcn»c>, Staatsarchiv Vncevn: Allqcmellic Abschiede. It. A»2. Staatsarchiv Zürich! AllZcuieine Abschiede. i. k>b. StistSarchiv St. (wallen llrkuudc. Voten: Zürich, Hans Waldmann, Ritter, Vnrgermcister; Heinrich Röist, Altburgermcistcr; Heinrich Göldli; Cunrad Schwend, Ritter; Johannes Tachclshofer, Bern, pudwig Tittlinger, Nenner, pucer» Ulrich Vciß. Schwhz. Jacob Rcding, Ammann, llntcrwaldcn, Hans Ambül, pandvogt im Thurgam Zug. Heinrich Cngclhard. Glarns. Hans Schübelbach. Frcibnrg. Niclans Pcrrotct, Solothnr» «nicht angegeben ) »». Als Note des Papstes legt der Abt von St. Gallen in eigener Person sein Crcditiv vor und hält einen Vortrag über die Angelegenheiten mit Venedig nach einer geschriebenen Instruction, wovon jeder Bote eine Abschrift erhalt, ß». Auf das Schreiben, das ab letztem Tag an den Abt zu Kempten, den Probst zu Fcldbach und andere erlassen worden ist, hat der genannte Abt eine Votschaft auf diesen Tag geschickt, um sich seines Anstands mit dem Bischof von Constanz wegen zu verantworten, Der Bürgermeister von Ulm, als Bote seiner Stadt, berichtet über die von ihr vorgenommene Reformation der zwei Klöster und bittet um Verwendung der Eidgenossen beim Papst gegenüber den deshalb sich or hebenden Anständen, Diese Verwendung wird aber abgeschlagen, weil man bereits der Gegenpartei Unter stütznng zugesagt habe; doch soll jeder Bote heimbringen, daß man sich der Barfüßer, die gegen dicst Reformation lind, weiter auch nicht annehmen soll, «I. Dem Voten von pucern wird befohlen, die Schreiber daselbst anzuhalten, daß sie den Bericht und den Schuldbrief, die zwischen gemeinen Eidgenosse und den Städten Bern und Frcibnrg aufgerichtet worden, unverzüglich hinter Herrn Heinrich Göldli», Ritter und Altburgermcistcr zu Zürich, als den gemeinen Mann, von dem der Spruch ausgegangen >st> legen, bis gemeine Eidgenossen entschieden haben werden, wo diese Urkunden aufbewahrt werden solle» «5. purem wird bevollmächtigt, den gefangenen Cnstcr nach feinem Verdienen zu behandeln, t. Z>"'^ eröffnet den Wunsch des Grafen Eberhard von Württemberg und Mümpelgard, des ältcrn, mit den Eidgenossen in Vereinigung zu kommen. Die Boten der Eidgenossen erklären sich geneigt, die weiter» September l48ä -träge zu vericehme», da Württemberg uns „gut gelegeil und des Kornkaufs und anderer Sachen wegen schon oft wohl erschossen" , daS Schloß Mümpelgard bei Verwicklungen mit Deutschland und Welsch land den Eidgenossen gut gelegen wäre, auch in Folge einer solchen Verbindung man Rothweil mit Wnrt temberg in festen Frieden bringen möchte, jx. Verglich der Widersetzlichkeit Einiger zu Sargans, die den tzandvogt gezwungen haben, einen Gefangenen auf Tröstung loszulassen, wird erkennt, daß vorerst man die Tröster mahnen soll, jenen wieder ins Gefängnis! zu stelle» und daß dann auf dem Tag zu ^ucern die Sache des Nähern untersucht und verhandelt werden soll, Ii. Zürich klagt, daß Einige in der tzandgrafschaft Thurgau den gemeinen Eid nicht schwören und erklärt, daß, sofern diese nicht dazu angehalten werden, sie in Zukunft ihre Vurger von Wcinfelden und Bürgeln auch nicht mehr schwören lassen werden Dieser Gegenstand wird auf den Tag zu tzuccrn verschoben, l. Rechtsspruch der Boten don Zürich, tzucern, Schwhz und Glaruö zwischen denen von Zuzwvl und dem Gotteshaus St, Gallen d'e Entrichtung des Hauptsalls betreffend, «l. <1. Zürich Freitag nach Verene, 222. V ucer n, I I Z. Sostleillhor «Mittwoch Nock r ,,oll.ilinni« i>, Olici.» Vucer» Üuccrn«rol>schied«s.immlu»q, » ?» Boten: Zürich, Fclir Brennwald, Bern < niemand anwesend ). L'uecrn, Peter Tammann; tzud ^'st Kramcr; Ulrich Veiß, U r i, Ammann Fries, S ch w h z, Hans Sigrist. lln terwa ldcn. Rudolf Wirz; Paulus Enentachers, Zug, Andreas Heinrich, Glarns, Ulrich Slrübi, F rei bürg tnicmand anwesend», ^olothurn, Hans Ochsenbein Herrn Peter von Hertenstein soll man bezüglich der Pfründe zu Eonftanz an den Bischof, das ^tiff Stadt Eonstanz, au Hans tzanz, an den L'andammann im Thurgau und wohin cS weiter noth "nidjg »löcl'te, Empfehlungsbriefe ausstellen, damit Hertenstcinö Gegner von ihren Umtrieben zu abstehen und ibn ruhig lasse» I». Den Dicbold von Schlandispcrg soll man in seiner Sache gegen Schuler allenthalben, wo es nothwendig ist, unterstützen, «. Betreffend den Peter Schenki aus '^ni Oberland, den Rudolf von Grcifensec und andere, die sich dem tzandvogt widersetzt und ihm den ^'angciikn entrissen haben, wird erkennt, Zürich und Glarus sollen in gemeiner Eidgenossen Namen ^'Kn dahin senden, die Sache untersuchen und Gewalt haben, die Schuldigen zu thürmen, und sie an ^cld oder am tzeib zu strafen. Die Boten sollen mit dem Vogt auf St, Maurizentag im Oberland sein, ^ Di? von Unterwalden bringen an, daß Eonstanz in der Sache ihres Sandmanns Iaeob Möttel, ikgeil hjx tzindan geurthcilt habe: tzindau sei nicht schuldig, den Möttcli ohne Bewilligung des ^ciners ledig zic lassen Da solchergestalt Mötteli nicht zu billigem Recht und Austrag kommen zu können ^uie, >o begehren sie Hülse, um denen von tzindau das Gut, welches sie in St, Gallen und Appenzell ^bk», z» gjellit zu verlegen, oder sonst Rath in dieser Sache. Dieses Begehren will man ernstlich heim ^"gen und bedenken bis zum Tag zu Zürich, Man soll das Ansuchen der Walser und Anderer im -nland, die ihre Steuer nur wie von Alters her zahlen wollen und begehren, sie bei ihrem Herkommen ^ben zu lassen, heimbringen f. In Betreff der Weigerung des Bischofs von Thür, des Abts von Essers, der Herren von Brandis nnd Anderer, im Oberland Zoll zu zahlen, sollen der Vogt und die 192 September lckb^. Boten von Zürich und GlaruS über die dahcrigcn Verhältnisse sich erknildigcn. Der Vogt im Oberland soll sich mit dem Abt von Pfäfers in Betreff der Bußen im dortigen Bad verständigen, Ii. GlaruS soll aus den in der Gegend von Wesen sich herumtreibenden Dieb Kistlcr Acht bestellen, denselben fange" und vor Gericht stellen. I. Der Vogt in, Oberland erhält Befehl, von denen von Schwhz und GlaruS den Zoll zu beziehen, es sei denn, das? sie Zollfrcihcit nachweisen können, k. In der Sache zwischen Untcrwalden und der Stadt Lindau, Jaeob MöttcliS wegen, dessen sich Unterwalden als seines Land- manns annimmt, und worüber nach Laut der ewigeil Richtung beide Thcile zu Recht gekommen sind auf Bürgermeister und Rath zu Constanz, haben diese gcnrthcilt. daß Lindau nicht schuldig sei den Mötteli ohne Bewilligung des Kaisers frei zu geben, Run ist ans diesem Tag vor gemeinen Eidgenossen angc zogen worden, dap über diesen Spruch und die ewige Richtung und unser Aller Brief und Siegel die von Untcrwalden nch zu einem Zuge gegen Linda» rüsten. Deshalb soll ans Sonntag vor St Manrizentag c 19, September) ,edes Ort wenigstens zwei Boten zu Obwaldcn und Montags darauf zu Wiscrlcn au d-- h-w>, m» Mchi.mz, solchen ,» ,„,.n'l°ss.n und d» cwn,°u „ochchlcd.-, Von d« sollou du, Botcu nach «ucon» ans den dwhM on.sosidto» T»,s schrnn Inn, Don,ich, llxaltnlittiiit! (19, September), I< erscheint im -jürchcrabschied i. !Ni als Zkeil de« «bkckied« »>»> ,(„»»>» - n, ^ ade, dem l'e>ge,ugle» Datum nach offendav h»'hc> 22::. Luret n. I4U4, 24. September »ach Maun,.,,. Staatsarchiv Liiccr»: ünccrncrabschicdcsanunluna, II, A), Boten: Zürich, Felix Brcnnwald. Bern, Riclauv zur Kindcn, Vcniicr. Luecrn, Easpar vc'U Hcrtcnstcin; Peter Tammann; Ludwig Krämer. Uri. Hans zum Brunnen, Altammann, Schu'hh Hans Sigrist, Untcrwalden. Paulus EnentacherS; Rudolf Wirz, Zug. Scckclmeister Stocker, Glar»^ Ulrich Strübi, Frcibnrg, Dietrich von Endlisperg, Solothnrn, Hans Ochscilbcin, Auf die Anzeige, daß die Hälfte des fälligen bnrgnndischcn Geldes ans nächste Allerheilisst" Messe zu Lyon ausbezahlt werde, wird beschlossen, Lueern und Schwhz sollen diese Hälfte abholen; Boten soll auch ein Eredcnzbrief mitgegeben werden, damit sie, falls das Geld nicht ausbezahlt wc>^ wollte, zum König reiten und selbes von ihm selbst fordern könnten, I». Dem Doctor des Abts St, Gallen wird ein Eredcnzbrief an den römischen Stuhl ausgestellt „Sachen halb als dz bcbstlich inhalt vnd man Im sust bcvolhcn hat", Auf oas Anbringen von Bern, daß die Messel, von und Lyon nach Bourgcö in Frankreich verlegt seien, was den Eidgenossen an ihren Zöllen nnd Gclc^ zu Baden nnd andercSwo Schaden und Rachthcil bringe, wird beschlossen, ans dem Tag zu Zürich eingeholter Vollmacht über diesen Gegenstand weiter zu verhandeln, ,1. Bartholomäus Map soll ans ^ Tag von Zürich berufen werden, um zu berichten, was er wegen des bnrgnndischcn Geldes, der Pens'"'"'' der Verlegung der Messen nach BourgeS u, s, w, wisse. Den Wilhelm von Dicßbach soll man des buG'" dischen Geldes wegen um Rath fragen, «. Der Herzog von Mailand zeigt an, daß er den Markt j VärriS (Varcsc) der Pest wegen auf ein Jahr verschoben habe. Das soll man heimbringen u"d künden, 1°. Den Fridlin von Kaiscrstnhl soll man in seiner Erbssacht betreffend die Mcvenbcrgin September tckdck. UnterwaldcnS Anbringe» in Betreff der Sacke zwischen dem Mötteli nnd denen von Pindan selten die ^len auf dem Tag zu Znrick weiter berathc», I». Obschon Bern, Freibnrg nnd Solothnrn, wie ans 'uibcrn Tagen, so auch jetzt nicht Willens sind, von ihrer Münzprägung abzustehen, so einigt sich nichts ^ßo minder die Mehrheit der Boten ans diesem Tag, unter Vorbehalt der Genehmigung Seitens der Obrigkeiten, man wolle nun eine Zeit lang in der Eidgenossenschaft aufhören, Münzen zu schlagen, gute der Eidgenossenschaft geschlagene ipid andere gute Münzen aussondern nnd geheil lassen wie bisher, die ^eländilche,, neuen Münzen aber, als Fünfer, Eart nnd andere, die man in Savoycn, Wallis, pansannc "»d Wifflisburg schlägt, auch die halben Eart, die zwei Fünfer wcrthcn, die neuen Blauten und die blanken mit dem Fürschlag verrufen und verbieten, dagegen verordnen, daß die Fremden bei Kauf nnd Erkauf im pand nur Gold nnd gute Münze gebrauchen dürfen. Jedermann soll über diesen gutächtlichen Schluß der Boten bis St, DionhsiuStag < l), Oktober) endliche Antwort nach purer» schicken, i In der Eidvcrwcigcrnng Einiger im Thurgan soll man zu Zürich auf dem Tagt handeln nnd be ''tßcn it. Pftcr Faßbinds wegen soll auf gleichem Z age verhandelt werden, I. Zürick wird gebeten, brr Sache Hans Müllers gegen den Graf zu Genf anzunebmen. Z ü r i ch. Li». Septciilher <»>, M.ch-.»«» ^taa»»ar«iiiv 0>ic«r» Alistkiixinc ?Ibsi>!,ktc », AN StaatoarUii», Zürich .'lilqcmcinc ilbschicr« I NN " Zn Betreff des Streits zwischen Hans Heinrich, dem Bogt zu Zwinge», und Wclti von Neuen u wird beschlossen, Bern soll gemäß d^ui zu purer» gemachten Anlaßbricf sich des Rechts annehmen, beiden Theilen ans den I li, Oktober l Gallustag > einen ?ag setzen, Solothurn soll srinen Bürger ^ li von Neuenstein an dieses Reckt weisen, „ old das sh sich siner entschlahcn ", I». Hiltbrand Rasp " Haus panz, Boten des Herzogs von Oesterreich, eröffnen, cS sei dem Herzog unlieb, das Gerückt ^ ^riiehmen, als unterlege man seinen Bauten in den Städten am Rhein und seiner Botschaft nack ^»krcich feindselige Absichten gegen die Eidgenossen, für die er nur Frcnndsckaft hege, und an denen ^ Richtung fest zu halten entschlossen sei. Auf dieses Anbringen wurde mit freundlichen Worten « . Die österreichiscke Botschaft berührt hierauf die Anstände mit Appenzell hinsichtlick des Lichts z„ 'tiaiikweil, dann die Anstände in Betreff einiger Güter in der Herrschaft Gntenberg, in Be des MöttclinS nnd des Einsers, den Span zwischen dem Hundtbiß und Heinrich von Müleck nebst kr>i kleinen Sachen. Auf alles das wird freundlich geantwortet, und werden einige Schreiben an ^"lcll und andere Orte erlassen, wie jeder Bote zu sagen weiß, «I. Der Eidgenossen Boten eröffnen herzogliche, Räthen, daß nack paut des bestehenden Vertrags die Zeil angelangt sei, wo die vier >c a», Rbein den Eid zu erneuern und die Richtung neuerlick zu beschwören baben, wozu selbe Nu' ^ gegenscitigcn freundschaftlichen Verbältnissc angehalten werden »lockten. Hierauf ^ pjf öltcrrcichischen Rätbc: Der Herzog bitte die Eidgenossen, von dieser Forderung abzusteben, ^wenigstens noch einige Zeit zu verschieben, Zn den fraglichen Städten sei nämlich großer Helzen diese Eidesleistung, wodurch sie der Eidgenossen Eigenleutc zn werden glauben. Die ^ kennen für die Eidgenossen von wenigem Nutzen sein; wenn sie vielleickt in der Unterlassung -t.» September 1484, des Vollzugs dieses Artikels Gefahr für die ewige Richtung sähen, so sei der Herzog bereit, gänzliche Ncrbriefung zu geben, daß solches jener unschädlich sein soll. Das will man heimbringen, und auf den Tag zu Zürich auf Allerheiligen Antwort geben, <». Bezüglich des Streits zwischen Unterwalden und der Stadt Lindau wegen dcS Möttcli wird mit den österreichischen Boten abgeredet, daß Zürich, Lnccrn, Uri und Schwhz in gemeiner Eidgenossen Name» auf Freitag nach St, Gallcntag <22, Octobcr) ihre Voten zu Lindau haben sollen, wo auch die österreichischen Räthe erscheinen werden, um Möttelis Frei lassung zu vermitteln und fcrnern Unruhen vorzubeugen, Unterwalden soll seine Botschaft auch hinsende», Alles in Möttelis Kosten, Ans dem Tag zu Zürich sott dann über die Verhandlungen Bericht erstattet werden, t. Bern soll in aller Eidgenossen Kosten den Bartholomäus Map nach Lyon abordnen, damit er mit den Generalen des Königs von Frankreich die Sache wegen der ausstehenden Pensionen und des bnrgundischcn Geldes in Ordnung bringe, so daß die Boten acht bis vierzehn Tage nach Allerheiligen i» Gemäßhcit der in Frankreich geschehenen Uebercinknnft das Geld abholen können, Bartholomäus Mab und die Botcnnach Lhon sollen Vollmacht haben, den Diamant NM l l ), Gulden zu verkaufen; könne» sie diese Summe nicht erhalten, so sollen sie wieder berichten. I». Bezüglich der Eidesleistung im Thnrga» sollen alle, die in der Grafschaft Fraucnfeld sitzen, den Eid schwören , wie er verordnet worden; der Landvogt und der Landamman» sollen oben im Land anfangen, und dann herab ohne allen Unterschieb fortfahren, die Eide abzunehmen, i. Da nach dem Bericht des Boten von Glarus einige freie Leute und GottcshanSlente im Sarganscrland die Steucrpflicht bestreiten, und auf gemeine Eidgenossen oder einige Orte Recht bieten, so soll man Vollmacht einholen und auf dem Tag zu Zürich über die Sache verhandeln, k. Die Knechte, die sich dem Vogt im Sarganserland widersetzt haben, solle» bestraft werden; der Vogt soll deshalb auf dem Tag zu Zürich erscheinen, I. Die württcmbergischen Bote» suchen um eine Vereinigung zwischen ihrem Herrn und gemeinen Eidgenossen nach, wodurch dem Grafen eine Aiezahl eidgenössischer Knechte zugesichert würde. Letzteres nehmen die eidgenössischen Boten an ih^ Obern heimzubringen; gleichzeitig aber verabredet man, daß wenn auch dieses Begehren um Knecht nicht Anklang finden sollte, dennoch die Unterhandlung in dem Sinn fortzuführen sei, daß eine Vc^ einigung in der Form angestrebt werden soll, wie sie ehedem zwischen Württemberg lind den Eidgenosse» bestanden hat, und neuerlich wieder von Zürich eingegangen worden ist. I»». Auf das Schreiben des jungen Grafen von Württemberg wird geantwortet, wie jeder Bote zu sagen weiß, i». Den Streit u»> eine Rüti zwischen Hans Ruß von Lnccrn und seinem Anhang einer und Eunrad Mascnrieder von Pst)" anderseits sollen ein Bote von Zürich, Vogt Kctzi von Schwhz und der jetzige Landvogt nach eingeno'» mcnein Augenschein gütlich oder rechtlich entscheiden, i> findet sich im Luccrncrexcmplar nicht, 225. Luoern. 4^8^!, 27. tOokvhev (Mittwoch vor Simonis und Inda), Staatsarchiv Lucer», t!ucerncradschiedcsammiung. », Ali, Staatsarchiv Bern Aiigemcinc eidgenössische Abschiede <'.,!>!>, Boten: Zürich. Hans Tachelshofcr. Bern. Jörg von Stein, Lnccrn, Caspar von Hertcnstci'U Peter Tammann; HanS Schürpf, Uri, Ammaun Bcroldinger. Schwhz, Ammann Abhberg, Unter Oetober lst8st. waldcn. Heinrich Fruonz; Heinrich Amstein. Frei bürg. Nielans Perrolet, Lolothurn. Ludwig Vogelsang. Der Herzog von Mailand meldet durch seinen Boten Gabriel Moralin, er vernehme, daß der ^iichof von Wallis ihn ohne Bcranlassung von seiner Seite mit Krieg überziehen wolle. Sollten die Walliser Ansprachen gegen ihn zu haben glauben, so erbiete er sich, ihnen als Angewandten der Eid genossen nach Paul der Bachtel zu Recht zu stehen. Falls jene ungeachtet dieses Anerbietens gegen ihn Krieg erl'vbcn, so erwarte er, die andern Eidgenossen werden ibnen keinen Beistand leisten. Ebenso hatte der Bischof von Wallis an Lueern und andere Orte geschrieben, er und die Landschaft Wallis seien ans deuchiedcnen Ursachen genistet und im Begriff, mit ihrer Macht auf den Grafen von Arona zu ziehen, on Ansehung der Koste» und Unruhen, die aus solchem Krieg erwachsen wurden, wurde beschlossen, Rurich, Schwvz und Unterwaldcn sollen unverzüglich ihre Boten nach Wallis senden zu den Boten den Lueern und Uri, die schon da find; dieser sechs Orte Boten sollen in aller Eidgenossen Namen bei 'Hn Bhchof »ich gemeinen Landlenten arbeiten, daß sie von dem Krieg abstehen, einen Waffenstillstand lese», oder sich z» Minne oder Recht verteidigen lassen. Dem Bischof, gemeinen Landleuten und derer ^oii Lncern und Uri Boten wird vorläufig in diesem Sinne geschrieben; auch dem herzoglichen Boten wird >'l Händen teincs Fürsten von diesen Schritten Mittheilung gemacht. Ferner wird verordnet, daß Nie wand ohne Wissen und Willen der Obrigkeiten wegziehe, und daß ans Verhinderung alles Anfwiegclns ^ acht genommen werde. Großes Mißfallen bezeugt man Schwvz und Untcrwalden, deren Boten nach statt djx ausgezogenen Knechte hcimznmahnen, ihre Hauptleutc geworden sind. Die Boten des u >gen Tages von jenen beiden Orten sollen ihre Iurückbcrufung bewirken. I». Doetor Friedrich von ^ lngen wird nochmals gebeten, das Recht gegen Frau Elsen von Rathsamhansen auf den Bischof von " ohne Appellation anzunehmen; wofern er eS nicht thut, will man sich keiner Partei beladen Den Peter Bischof soll man empfehlen, damit ihm die Stadt Basel wieder geöffnet, oder aber sein "d 'eines Weibes Gut wegzuziehen gestattet werde. 22«. Zürich. I l. November >gki»aq> Allqcmcmc e»dqcnössisl ^taatsnrcinv Zürici, All^cinetne Abschicke. I ll« Bon der vier Städte wegen am Rhein, deren Eide man auf nächsten Tag durch die österreichische ! last gefordert hatte, wird beschlossen, die Ansicht heimzubringen, daß man damit den Herzog von Eid kranker Fürst sei, jetst damit nicht mehr behelligen, sondern seinem Wunsch, den alle, fordern, entsprechen wolle, gegen eine Bcrschreibung darüber, indem der Fürst sonst in Vlest ^ Vereinigung zu halten geneigt und ohnehin an der Sache nicht viel gelegen sei. brrhast Oesterreich in Friede und Bereinigung, so müssen die vier Städte am Rhein sich ebenso >5? Oesterreich zum Krieg, so müßten sie doch ihrem Herren folgen. Wenn der ^ einmal mit Tod abgehe, habe man bessern Schein und Glimpf zu handeln. Sonntag nach ^ ^ November) soll deshalb Jedermann mit vollem Gewalt zu Zürich sein. I». In " des Mötteli, welcher Landmann zu Unterwalden ist, wird der Herzog von Oesterreich durch seine November 1484. Botschaft ersucht, beim König sich zu verwenden. «?. Ans obgcmcldcten Tag sollen auch die Herren von Sulz und der Abt von Salmanswcilcr kommen zur Vermittlung des Streites nm den Kauf von Bollingen. «I. Auf die Beschwerde des Bischofs von Basel über Jrrnng und Unruhe, die ihm Graf Oswald von Thicrstcin bereite, wird letzterer angefordert, davon abzulassen und dem Abschied von Lneern nachzuleben. Die Botschaft des Herzogs von Württemberg bringt an, obschon es den Eidgenossen nicht gelegen sein wolle, mit ihm eine „hilfflichc Eynung" einzugehen, so sei er docl, geneigt, mit ihnen in Freundschaft zu leben nnd in eine „Versteutnuß" zu treten, wie die alte gewesen und diejenige, die er früher mit Zürich gehabt habe. „ Bff solichS ist bcsloßcn, das wol zu bedenken, was vns au dem land würtcmberg gelegen shc, vnd das es vns zu vnsern merkten vild notdnrft wol mag beschieße» ; vnd ist also ein früntliche, vnvergriffenc verstentuus gestellt vnd des iedcm Ort ein Copy gegeben. Da soll icglicher Bottc solichs gctrüwlich vnd vlißlich anbringen, damit soliche verstentnuß angenommen wcrd vnd vff dem ncchsten Tag Antwort darninb geben." t. Jedes Ort soll die Seinigen nuter den zu Neuenbürg am Rhein verhafteten Karrcrn weisen, die Wirthe zu bezahlen um das, was sie ihnen icbnldig sind. Der Bischof von Eonstanz nnd der Abt zu Kempten sind ihres Streites wegen auf den vorbcmcldeten Tag geladen. I». Kcnntnißnahmc von zwei Schreiben des Herzogs von Mailand, den Friedensschluß mit Venedig und die Anzeige enthaltend, daß er den Markt zu VärriS nur für dieses Jahr der Pestilenz wegen aufgeschlagen, sonst den Unsern nicht verboten habe, in sein Land zu wandeln, i. Denen von Wangen nnd St. Gallen wird geschrieben von des Hundtbiß und Mülecks wegen, Sonntag nach Martini (14. November) soll eine Botschaft von Zürich zu Bern sein wegen der PcnsionSausständc Werner Löublis. I. Dem Vogt in den Aemtern, Hansen Bachmann, ist geschrieben, dem Nutschma» Meyer von Gelfingeu seine Gcrichtskosten nnd Buße gegen den Räber wieder zu geben, da doch der letztere sich nun als Schuldner erfunden hat. i»>. Bezüglich der Späne zwischen dem Gotteshaus Jttingen und denen von Consta»; ist Zürich befohlen, eine Botschaft mit dem Landvogt dahin zu ordnen, die Rechtsame des Gotteshauses zu erkunden, die Sache gütlich zu schlichten oder wenn das nicht geschehen könne, sie wieder vor der Eidgenossen Boten zu bringe», i». Da sich der Eide im Thurgau wegen noch allerhand Widerwärtigkeiten ergeben, und einige meinen, nicht weiter pflichtig zu sein, als das Laudgeschrci zu schwören, ist beschlossen, alle, die es berührt, auf den nächsten Tag nach Zürich zu beschreiben. Jeder Bote soll einen Eid stellen und daran sein, daß derselbe gcmcinlich geschworen werde. «». Da im Sarganscrland einige behaupten, ssch von der Steuer losgekauft zu haben, soll Schwyz auf den nächsten Tag den alten Landvogt her fertigen, damit man erkenne, wer die Steuer von Alters her schulde und wer davon frei sei nnd man sich darnach halten könne, p. Der Vogt im Sarganscrland soll den Knechten, die der Gefangenen wegen wider ihn gehandelt haben, auf nächsten Tag her verkünden und dann jeder Bote Gewalt haben, ihnen nach Vcr dienen eine Strafe aufzulegen. Derselbe Vogt soll auch Gewalt haben, mit dem Seckelmeister von GlaruS von der Matte wegen beim Städtchen nach bestem Ermessen zu handeln. l bis «l »ach dem gürchereremplai. Rovember 227. Z ü r i ch. 22. 9!ovei»ber »ach 21 >^>is.'bk»'> Staatsarchiv ^'nceri, Allgemeine Abschiedc. N ?»,7 i2taatSarci,iv Bern: Allgemeine tidgenl'sftschc Abschiede. < l»7. ». Zwei der Knechte, die sich dein Pandvogt von SarganS widersetzt haben, Peter Schäppi von Grcifensee und HcnSli Fritschi, sollt» jeder mil lll Gulden Buße belegt werden; die übrigen Theilnehmer an der Widersetzlichkeit, die dem Vogt bekannt sind oder noch ermittelt werden, sollen jeder bis Ostern 5 Gnlben Buße zahlen. Im Wiederholungsfälle sollen schärfere Strafen folgen. I». Der Vogt von Morgans soll den Knecht, der einen Todtschlag begangen hat, richten, und sich dann über seine Vermögens nnd Familienverhältnisse erkundigen und berichte», damit man in der Sache weitere Beschlüsse lassen könne. «. Voten des Bischofs von (shnr, des AbtS von PfäferS, der Frauen von SchänniS nnd derer von Greisensec machen Vorstellungen gegen die Bcstenrnng ihrer Pente im Sarganscrland; sie bitten 'klbc bei ihrem alten Herkommen zu belassen, wonach sie immer stcncrfrci gewesen seien. Beschluß: Die Steuer soll nach altem Herkommen bezogen, die Angehörigen der Gotteshäuser und Herren, welche bisher > avon ftri gewesen, sollen auch in Zukunft nicht damit behelligt werden. «I. llrS Sieger wird mit seiner Klage gegen Solothurn, daß cö ihm alte, unkräftige Urfchdebriefe nicht herausgeben wolle, vor d>e Boten, welche ibn früher mit Solothurn verrichtet haben, nach pucern gewiesen auf St. RiclauStag "i' Deccmbcr). Bezüglich der Eidesleistung der Städte am Rhein hat die Mehrheit der Boten Voll macht, dem Herzog von Oesterreich in seinem Gesuch zu willfahren, daher der Beschluß gefaßt wird, cS mll diese Eidesleistung auf fünf Iabre verschoben werdeil gegen einen Revers. Derjenigen Orte, deren Boten M'kb nicht Gewalt hatten, diesem Beschluß beizutreten, hat man sich „geniächtigt" und hofft, sie werden ^ml) zusagen, indem den Eidgenossen an der Sache doch nicht viel gelegen sein könne, f. Heimbringe», ' d "Mn das untere Vogthans zu Baden, welches baufällig ist, herstellen oder das hiefi'ir erforderliche ^cid an den Bau des Schlosses wenden wolle, Der pehen wegen wird der Vogt zu Baden ange "mcsen, zn berichten, wenn dahcrige Forderungen erhoben werden sollte». I». Bischof und Stadt (5on "a»z, der Abt von St. Gallen, Herr Vndwig von Helmstorf und andere Herren beschweren sich, daß man von ihren Angehörigen im Thnrgan den (5id fordere, während das in früher» Zeiten niemals K'chchcn sei, da sie als Fürsten des heil, römischen Reichs ihre Regalien baben, und nie der Herrschaft "utc>worfen gewesen seien; sie bitten um Schutz bei ihrem alten Herkommen. Beschluß: Hans Tachels don Iürjch „„d Ammann Rcding sollen mit dem pandvogt im Tbnrgau sich über die von den Her ^ B>i von Oesterreich im Thnrgan besessenen Rechtsamcn, die nun an seiner Statt die Eidgenossen besitzen, "^"digcn und berichten, l. Dem Bischof voil ssonstanz wird Verwendung beim Papst zugesagt zn dein 'imeck, daß die Abtei Kempten bei dem Stift (Konstanz verbleibe, k. Von der Verstentniß wegen m>t Wiirtteinberg haben einige Boten Gewalt abzuschließen, andere nicht. Hinsichtlich der erster» soll es ss m bestehen, die letzter» sollen die Sache mit dringender (Empfehlung wieder an ihre Obern bringen, " bis -t. Thomaslag (2l . Dceember > deren endlichen (Entschluß nach Zürich berichten. Zürich crbält ^ macht, dann im Rainen derer, die zugesagt haben, die Verstentniß aufzurichten. I. Bern als Schiedsrichter in dem Streit zwischen Wclti von Reuenstein und HanS Heinrich, dem Vogt zu Zwingen, nni Rath, da Wclti die beiden angesetzten RechtStagc vcractitet nnd nicht besucht habe. Beschluß: 198 November 1484, Bern sott dm dritten und letzten Rcchtstag setzen; Solothurn sott seinem Bm^cr, dem Welti, schreiben, daß er diesen Tag besuche, ansonst Bern angewiesen sei. zu Gunsten des erscheinenden und gehorsamen Thcils zu entscheiden, ,»». Auf dein Tag erscheint vom Bischof von Basel eine Botschaft, Graf Oswa ^ von Thierstcin aber persönlich. Erstcrcr will bei dem Vertrag, den man zn Lnecrn zwischen ihnen gemachst bleiben; letzterer sieht darin eine Jrrnng, und glaubt, die Schrift stimme nicht mit der mündlichen ^ öffnnng des Vergleichs zusammen, er will den Markgrafen von Höchberg angehen, einen Tag desha zu setzen; auf daö Anerbieten des Bischofs, vor die Boten, die den Vertrag zn Luccrii vermittelt, Z" kommen, geht er nicht ein. Darauf werden die Räthe deö Herzogs von Oesterreich ersucht, dafür zu sorgen, daß Graf Oswald von Thicrstein gegen den Bischof von Basel keine Gewalt brauche; denn de dieser den Eidgenossen zugewandt sei, würden sie einen Angriff nicht dulden. Hierüber gab Graf OSwast beruhigende Zusicherungen, n. Jeder Bote weiß zn sagen, waö die v Länder von Frcibnrgs und Sole thurnö wegen angebracht und wie sie erklärt haben, wenn das nicht geändert werde, so wollen sie anssteM und nicht mehr bei ihnen sitzen. Auf nächstem Tag soll hierüber Antwort gegeben werden, «». Schwh; uud Glarus erklären, sie seien nicht schuldig, den Zoll im Sarganscrland zu zahlen. Ehe sie dicö thatc», wollten sie mit den Eidgenossen vor Recht treten. Auf nächstem Tag will man hierüber Antwort ge^m I». HanS Heinrich, der Vogt zu Zwingen, beschwert sich darüber, daß er Graf Oswalds von Thicrstc^ wegen fortwährend in Sorgen stehen müsse. Hierauf wird mit dem Grafen geredet, er möchte den der 8t)t> Gulden AtzungSkosten wegen, auf welche er durch den Vertrag, den Eidgenossen zn lieb, Verzicht habe, außer Sorge lassen. Da er aber den Vogt deshalb nicht sicher sagen will, so werden auch ni diel^ Beziehung die österreichischen Räthe um ihre Vermittlung ersucht, g» t. Dazu Urkunde im Stiftsarchiv St, Gallen, i, tlK4 Montag »ach Elisabethe, Pfäserserregesten Nr, ^ Zu Der fragliche Revers lautet solgendermaße» : „Wir Sigmund von Gottes Gnaden, Erzherzog zu Oesterrich, zu SM' .lternten vnd zu ssrayn, Gras zu Throl u, f, w. Bekennend mit disem Briefs, als dann vor Iahren zwüschend vnser an einem vnd du Ersamen, wysc», vusern besonders lieben, gemeine» Eydgcnossen von Stetten vnd lcndern am andern Theil ein ewiger bericht gn"^ vnd darin vndcr andern» begriffen ist, Nämlich dass je zu zehn Iahren von vns dem obgenamptem Erzherzog Sigmunden vnd v»ß'" Erben solicher bericht vnscrn Räten vnd Zugehörigen verkündt werden solle, sollichs wisse» zu halten vnd vollziehen vnd besond^' daß auch Mannspersohnen in den Stetten Rhynselden, Seckingcn, t'aufsenbcrg vnd Waldtshuet mit deni Schwarzwald vnd zu der Herrschaft Rynfeldcn gehörend, Eyd zu Gott vnd den heilgcn schweren sollend, das, sy vnd Ir Nachkomen solich gctriiwlich halten wöllcn vnd je zu zehn Jahren sollich Eyde von Ihnen, so das« erfordert würde, beschehen vnd getho» sollen vnd daß auch damit die genenrptcn Eydtgcnosscn nun vnd hienach Öffnung habe» sollen derselbe» vier Stett vnd Schick allen Iren Nöthen, wie dann solich bericht eigentlich vswnst vnd wan solicher Eyd, den bericht zu halten, vormals durch die Stett beschehen vnd gctha» ist vnd ieht die zehn Jahr vergangen sind, daß solicher Eyd aber, wie vor erniiwert vnd tE'Ü)^ ^ werden vnd aber die vorgenante» Eydgnoßen vff vnser ernstlich bitl vnd bcgährcn verwilget vnd nachgelassen haben, daß ^ l^yd vnd schwehren fünf,,ahr die nechsten nach einander» anstoh» vnd die Zyt durch sye solcher vbermclter Sach halb ni> noch ersucht werden zollend, Harunrb so wolle» wir, daß solichs in ander weg dem bericht ganz vnschedlich vnd vnvergritb" ^ ^ solle, sonder daß nach Bsgang der fünf Iahren der berührt Eyd vff der obgcnanten Evdgnosse» erfordern beschcehen vnd werden solle in maß, wie sy dann vor geschwohrn habe» vnd iejzt nach lut des bcrichts beschehen syn söll. Doch ob wir >» Zyt sdavor Gott sye) mit »odt abga» wurde», daß dann die gcncmptcn fünf Jahr damit auch ab vnd dem bericht dise wilgung ganz ohne Schaden vnd vnvergrifsenlich syn solle, gefärd vnd arglist vnd was darwider syn möchte, ganz vsgeschwsb" hindangcsezt, in traft diß briefes, daran wir des zu bekantnuß vnser sigcl haben thun henken vnd geben zu Insyruck Freitag E. «Z.atharinatag nach Ehristi Geburt 4484 Jahr, Xroiii.iux ,,vr üv l ,n >ii»i," l Bürgerbibliothek 2»cer», llrusische tlrkundcnG"^ lung III, 24l), Der Gegenbrics der Eidgenossen steht ebenda! 244, December 1484, 228. p» cern. /. (Dienstag nach Niiolait. Deaatbaretiiv Lucern: Lueernerabschicdesammlu»., lt.Lbb. Boten: Zur ich (niemand anwesend). Bern (niemand anwesend). Uri. Hanö zum Brunnen, ^chwdz. Dietrich in der Halten, Ammann. Untcrwalden. Ammann Zimmermann. Zug. schell. Glarnö (niemand anwesend), Vncern. Schultheiß von Meggen; Peter Tammann. ^burn. Schultheiß Vogt; Schultheiß Hagen; Hanö Stölli und der Ltadtschreiber. » Ter Sache wegen, dercnthalb Hölderli von Luecrn, Schultheiß Roter und sein Sobn von Brem . ^ Offieial zu Basel im Recht stehen, wird auf die Beschwerde des crstcrn, daß die Eid- Uv"l ^ Erlangung seiner Rechte vor dem Offieial hindern, erkennt, beide Parteien sollen auf den der »ächithin ((i. Januar l-l8.'>) mit ihren Gcwahrsamcn in Zug zu einem Vermittlungovcrsuch Rccli Zürich, Schwhz und Uri erscheinen. Hat der Versuch keinen Erfolg, so sollen sie dem daß 5 ^ ^sücialo folgen, und soll man sie daran nicht hindern. I». Urö Sieger von Solothurn klagt, »icht ^ welche die Eidgenossen zwischen ihm und der Stadt Solothurn gemacht, von letzterer werde, indem sie ihm die Verpcnungen, Urfehden n. s. w., die ihn betreffen, nicht hcranö kiiie vernoiiimeiltr Antwort von Solothurn wird erkannt, Solothurn soll dem Uro Sieger aber ausstellen, daß jene Schriften und Urfehden ihm nicht nachtheilig sein sollen. Damit war schuld^ zufrieden und wollte von den Eidgenossen eine Erklärung haben, ob Solothurn ^ ^ Urfehden u. s. w. hcrauözugeben oder nicht. Ehe er sich mit jenem begnüge, wolle ^ Kosten untersuchen lassen. «. Die von Rothweil klagen, daß der ältere Graf >hiii Württemberg allerlei Gcwaltthätigkciten gegen sie zulasse, daher sie sich bewogen fänden, ^chc bekriegen. Zugleich machen sie mehrfache Bemerkungen über die Vereinigung, ^rkc» bn den Eidgenossen sucht. Hierauf werden die Boten von Rothwcil gebeten, dahin zu soll > ^ Thätlichkeitcn enthalte. Auf den zwölften Tag des kommenden Jahres (ti. Januar) z„ Schasshauseir stattfinde», wobei beide Parteien und aller eidgenössischen Orte erichtincn sollen. ,1. Die Boten von Vuccrn, Schwbz und Untcrwalden, die vorhin zu llri das a!' ^'chten, llri wolle die Fürlcite nicht abstellen, und stehe in der Ansicht, die Sache betreffe nicht liz ^'and, sondern nur die „Dehler". Hierauf wird erkennt, daß auf Mittwoch vor St. Thomas >„it N ^"'dcr i dieselben drei Orte ihre Botschaft wiederum zu Uri vor der Gemeinde haben sollen, a»bal. Beschwerde» abzustellen, sonst wolle man davon reden, wie man sie rechtlich dazu könne. 22«». pll cer >t. I ?l). ?)etelllher (Mittwoch vor ssirllimcisionist "»'»arichi» Lueernerabschiedesammlunq. II ?>>< ^taaetarelrtv (sierleti 7lllg»mein« Abschiede. > tl»> r» Gtaaesarech!« ^retdurg Abschiebe von Lucern. Nr 5? l " ^ivj^ s , kZelir Brennwald. Bern. Wilhelm von Dießbach, Ritter, Schultheiß, vuecrii. ^'ar, Schultheiß; Easpar von Hertenstein; vudwig Krämer, llri. Hans zum Brunnen, Am ZOO Deeember 1484. mann; der Schreiber. Schwhz. Vogt Dietrich; Hans Schiffli. Untcrwaldcn. Rudolf Wirz; Paulns Encntachcrö. Zug. Vogt Engelhard. Glarns (nicht angegeben). Freiburg. Dietrich von Endlispng, Ritter. Solothurn. Der Stadtschreibcr. »». Die Taglcisticng, welche auf den Ii. Januar 1485 der Mailänder und Walliscrsache wegen ist halten werden sollte, wird ans den 13. Januar 1485 (Donnerstag nach dem zwölften Tag) verschoben- !». (um Versuch einer Vermittlung der Anstände zwischen Graf Eberhard von Württemberg, dem älter», und der Stadt Nothwcil ist ein freundlicher Tag gesetzt ans Hilarientag (13. Januar) nächstbi» nach Baden. An Rothweil wird geschrieben, daß es bis dahin gegen Württemberg nichts Feindseliges nntn nehme. Da der Graf von Valendis im Begriffe steht, gegen den Herzog von Lothringen Krieg st führen, so soll der Herzog ersucht werden, den Eidgenossen einen freundlichen Tag zu gütlicher Vermiß lnng oder zur Berechtigung der Parteien zu vcrwilligen. Bern soll den Grafen bewegen, von seinem Vor haben abzustehen, bis die Antwort des Herzogs kömmt. «I. Ans Andringen Berns wird beschlossen, dc>» König von Frankreich zu schreiben, er möchte, statt die Messen von Phon und Genf nach Bonrgcs zu verlegen, seinen Unterthanen ferner gestatten , die Messen zu Pvon und Genf zu besuchen. Man ist der Ansicht, der König sei so mit uns verbunden, das! es sich für ihn nicht schicke, uns an unserm gemer» samen Nutzen, Zoll und Geleit durch solche Maßnahmen zu schädigen. Dann soll man heimbringen bcrathcn, ob man, falls der König in Folge des Schreibens nicht entsprechen sollte, noch eine BotschKt an ihn schicken wolle. Inzwischen sollen Bern und Frcibnrg sich erkundigen, ob Savohen, Genf um Phon an den Kosten dieser Botschaft Theil nehmen wollen. An den Vogt im Oberland wird geschrieben, daß er ans nächstem Tag hier erscheine des Todtschlägers wegen, l. Ans die Klage des Ritters Philip von Mühlheim zu Straßbnrg, daß die von Strasburg ihm widerrechtlich sein Schloß Fürstcncgg wegist nommen haben und auf seine Bitte, man möchte ihn bei seinem Recht und Eigenthnm schützen und ihm gestatten, das zu unternehmen, wodurch er wieder zu dem Seinen gelangen könne, wird ihm zugestehet man werde durch Briefe und Botschaft sich seiner annehmen, damit seine Anstände mit der Stadt Straßbust im Frieden geschlichtet werden. Die Sache des mißhandelten Priesters, sowie die Eingriffe, wcläst nach Anzeige des Vogts von Baden sich der Vogt von Schenkenberg erlaubt, sollen ans dem Tag zu Bado' behandelt werden, l». Bartholomäus Mal), der ans Frankreich und insbesondere von Phon znrückgckcstu ist, berichtet, der König habe die Vereinigung, wie sie letzthin zu puecrn beschlossen worden, angcnommm' und besiegelt; hinsichtlich der Ansprachen von Privaten finde er deren Zahl etwas groß und die F^^ rnngcn selbst mitunter etwas seltsam. Doch um den Eidgenossen einen Beweis seiner Frenndschast st geben, erbiete er sich, von der Summe dieser Ansprachen die Hälfte zu bezahlen. Wenn die Eidgettvsst" damit zufrieden seien und die Vereinigung besiegeln, so können die Urkunden zu Phon ausgewechselt das Geld bezogen werden. Das soll man heimbringen, um auf dem nächsten Tag zu pneern weiter beb halb zu verhandeln, i. Die achte Terminzahlung des burgnndischcn Geldes, welche Boten von sticE" und Schwhz von pvon gebracht haben, wird nach Abzug der Kosten (105 Gulden für Roß und lohn, jedem der beiden Boten für gehabte Mühe 40 Gulden, jedem Knecht 10 Gulden) unter die verthcilt. Jedes Ort erhält 502 Schiltc mit der Sonne, 3!>7 ntrischc Gulden, 158 alte Schilte, 125^0 schlage, 38 Dncatcn, 2li alte Kronen zu 3 Gulden. Frcibnrg und Zug sollen die nächsten 15,000 G»l^" ans Ostern in Phon abholen, k. lieber den Diamant, den Degen und die goldenen Tafeln, ^ ^ Grandson erbeutet worden, soll ans nächstem Tag zu pneern entschieden werden. Was Bartholomäus Vst'' Dcccmber lck8t. ^eö Diamants wegen angebracht hat, weih jeder Bote zu sagen. I. Da das Gerede geht, es sei noch öcutegcld vorhanden, Niemand aber davon wissen will, so soll man sich darüber erkundigen nnd ans nächstem Tag zu Luecrn Antwort geben, in. Der von Brandis nnd Zörg Zövst sollen Donnerstags mrch dem zwölfteir Tag zu einem Versuche der Bermittlnng ihres Streites zu Lnccrn sein. n. Des Obmanns. der Angesetzten und des von Zürich gegebenen Redners, sowie auch der Schreiber wegen in zu Münster verhandelten Sache hat man beschlossen, die Kosten ans der von Bern zu leistenden ch'blung zu bestreiten. Die Boten, welche ans den nächsten Tag kommen, sollen dazu bevollmächtigt werden. ?as lsremplar im Hreiburqerarchiv dalirt.- Mittwuche» mich ».iiivli-iii, «si>>ii. », und « übten im r'»eernere>e»>vta». ^ ^ i. Hj^u der sollende Abschied eine«! i» grantreich qehaltenen ZaqeS. ohne näheres Datum. ^»aat<»artk,iv Vcrn .Illq^nieinc c«dqcn,'sststl'c Absd'xdc. ^ <'«'». It t»« Zeder Bote weiß seinen Obern zu sagen, wie nach Ucbergabc der Eredenz nnd nach Verhör ihrer ^ ^ rage des Königs Rätbc zil ihnen geordnet worden sind, um der Vereinigung halb Rede zu halten, wie diese nach vieler Unterhandlung sich endlich erboten, dem jüngsten Abschied zu Luecrn nachzn 'wen; einzig begehrten sie die Zabrzahl zu ändern nnd selbe ans vier Jahre zu stellen. Das baben die '^nosiischen Boten an ihre Herren nnd Obern heimbringen zu müssen erklärt. I». Bezüglich der vcr ^>icn ^tnsion des vergangenen Jahres l t8.'i ist beredet, daß der balbe Theil der daherigen Rückstände die Ostermcssc, der halbe Tbcil ans die Angnstmesse den Eidgenossen bezahlt werden soll. O. Die ^Rclzendc bnrgundische Zahlilng haben des Königs Räthe zur Hälfte bis Allerheiligen, zur Hälfte bis zum r 'wn Tag auszurichten verbeißen. «I. Jedem Boteil sind vom König Franken geschenkt, und dem ^lheißen von Bern ist befohlen worden, ihnen darum zu Lyon Silbergeschirr zu kaufen. «?. Ebenso ^ dnsprochen, alles das zu zahlen, was den Studenten ans der Eidgenossenschaft, die zu Paris sind, bis zum ?od des Königs, t. Endlich wurde zugesagt, ><><»> Franken ausstehende Schulden abzn wenil Botschaft herauskomme nnd die hängende Sache zu einem Ende gebracht werde, weiß zu sagen, was des Grafen von Ravmond tRomont) halben angebracht ist; daß gebeten ihn wieder zu seinem Land kommen zu lassen. ^ Ebschied wirb hier eingereiht, iveit cr ivahrscheinlich aus dem )ag vom !<. < 2:e i. L n cer u. IFP.i, l u. Zauiiar «Moniag «or Hiiani». ^»aatsar^,iv Mixern VucernerabschlevcsamnUunq Zürich. Felir Brcnnwald. Bern. Peter vom Stein, Ritter. Lue er». Ludwig Seiler, Hans Ruß; Heinrich Fcrr. U ri t niemand anwesend). Schwtiz. Dietrich in der Halten ?ti -ZOT Januar I4tt5,. Unterwaldcn, Heinrich Fruonz; Heinrich Heiden; Hans Eggenbnrgcr. Z u g. Andels Heinrich, G l a r n ? Seckelmcistcr Schübelbach, Solothurn. Ludwig Vogelfang. Freibtlrg (niemand anwesend), tt. Graf Eberhard zu Württemberg, der ältere, klagt durch seine Boten, Hermann von Sachse» heim, Ritter, und Eunrad von Rischach, über Feindseligkeiten, welche die von Rothweil ungeachtet des durch gemeine Eidgenossen auf den Rath zu Bibcrach vermittelten Eompromisscs und seines Anerbiete»? zn gütlichem oder rechtlichem Anötrag, an ihm begehen! er bittet, man möchte denen von Rothwcü gegen ihn keinen Beistand leisten, Antwort: Den Eidgenossen thue die Sache leid; man bitte den Grase», einen gütlichen Tag zu Baden zu leisten, wo man die Sache in Güte zu vermitteln oder zu einem Recht zn bringen hoffe, I». Dem Bogt im Thurgan wird Befehl gegeben, dem Amtmann Schupp, welcher dem Abt und Gotteshaus von — ihr Eigcuthum verschlagen und gestohlen, Rechttag zn scheu. «- ^»t Klage deS VaterS von Jttingeu, daß die Stadt Eonstauz ihn in der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit behelligt, wird beschlossen, an jene zu schreiben, daß sie ihn bei seinen Rechten unbekümmert lasse; gla»^ sie daran Ansprüche zu haben, so soll sie auf dem Tag zu Baden auf Pfingsten selbe anbringen, dc»> Baler von Jttingeu den Tag auch verkünden und das Recht entscheiden lassen, V tt c e r ll, 14155, 14. Hllllllllr tHrcilsg nach Hilaru > Staatsarchiv Lucern: eiiceriicrabschiedesaimiilung, II.«» Boten: Zürich. Hans Waldmann, Ritter, Altburgcrmcister; Fclsr Brennwald, Bern, Willstl"' von Dicßbach, Ritter, Schultheiß; der Schöni, Luccrn, Ludwig Seiler, Schultheiß; Ludwig Kram?'! Hans Ruß; Peter Funkhäuser. Uri, Walter in der Gasse, Ammann, Schwhz. Hans Sigrist, Untt' waldcn, Heinrich Heiden; Heinrich Fruonz; Hans Eggcnburger, Zng, Der Trinller, GlaruS, Rietlcr. Frei bürg. Peter von Faucignh. Solothurn, Der Stadtschreiber, Nach Bibcrach wird geschrieben, sie möchten dem Hans Rüegcr den Eidgenossen zu lieb die kehr zu Weib uud Kind gestatten, I». Ans die Nachricht, daß Hans Bcringcr von Enoltspach, der ^ Schwhz wohnt, denen von Genf abgesagt habe, wird den Boten von Schwhz bemerkt, solches den Eidgenossen sehr, sie möchten daher bewirken, daß Bcringcr von seiner Absage abstehe, Bern »'^ Frcibnrg sollen versuchen, die Sache gütlich oder rechtlich zn vergleichen. ,. Falls der .Herzog von 6? vohcn, Genf und Andere, die es betrifft, die Kosten tragen wollen, mag Bern in gemeiner Eidgen»^" Namen, aber ohne deren Kosten, eine Botschaft an den König von Frankreich senden um mit ihm Blessen zu Genf und Lhon wegen zn unterhandeln, ,1. Bezüglich der Vereinigung mit Frankreich wie hicvor zn Lucern ist angenommen und mit der Stadt Luecrn Siegel in gemeiner Eidgenossen Namen veM" den königlichen Boten heimzubringen gegeben worden, erklärt sich Zürich, dieselbe anzunehmen und bcrncrische Boten auf Kosten gemeiner Eidgenossen zu Lhon auswechseln zu lassen, sofern Vorher die ^ zahlnng der Hälfte der Privatansprachen geleistet werde, Berit will wie Zürich bei der beschlösse»"' Bereinigung bleiben nnd sich mit der Hälfte der Privatansprachen begnügen, 'da einige davon etwas st" sam klingen; vorzüglich erfolgt Berns Genehmigung mit Rücksicht ans den Artikel, daß der König ol»" der Eidgenossen Willen keine Leute anwerben soll, dann auch um sich auf einen Artikel für Beibehält"'^ Januar I^t85. Messen zu Phon und Genf und der Zölle auf gemeiner Eidgenossen Straßen stützen zu können, puecrn ""ll gleichfalls bei der Vereinigung bleiben; ihm mißfällt aber, daß die Auswechslung zu Phon stattfinden 'vll; wenn der ,König seinen Brief nacb Inhalt des Abschieds herausschicke, so wolle puccrn dem König ^l»e Einreden bezüglich der Privatansprachen zulassen. Uri, Schwhz und Obwalden stimmen wie Zürich ">>d Bern; Ridwaldcn bat die Sache noch nicht vor der Gemeinde gebabt, der Bote hält aber die Zu- ^»niiung dcrielbcn für »nzweifelbaft, zumal Ridwalden keine oder wenige Ansprccher habe, Zug bleibt ^r früher» Antwort, lklarus ebenso, da der königliche Bote die Ansprachen seiner drei Angehörigen ^Pmchmcn verweigerte, Freiburg und Solothurn wie Bern, Beschluß: „Die wile vnd man vorhin in ^ lach der Bereinung sich beider Orten Zug vnd Glarus im besten gemechtiget hat vnd die vbrigeu ^ den versigclten Adscheid der Bereinung alle zngescit Hand, dz man nn von stund an zu puzcrn in aller Namen die Bereinung vffricht vnd man die angcnds von Ort zu Ort z» versigeln schick vnd ""dcrljch ^ Glarus vff vnser aller vermechtignng die Brieffc onch siglcnt vnd sich von vns >"ndrent, so will man Zr Ansprcck,er onch tundlich bedenken " Dan» soll eine Botschaft von Bern " ^ Königs Kosten nach ption reisen, bcbufs Auswechslung der Briefe, Borber soll sie indessen mög ' "'"fassende Befriedigung der Ansprccher auszuwirken suche». Das Geld soll nach pueern zur Ber lclztern gebracht werden, «. Da die Anstände zwischen den Freiberrn Ulrich von Brandis ' Georg Besser auf diesem Tag nicht vertragen werden konnten, so wurde den Parteien überlassen, v n vor dem Abt zu St, Gallen als kaiserlichem EommissarinS oder zu Bern, wo der von Brandis v suchen, l. Wegen Wallis und Mailand wird ein anderer Tag der X Orte ans Sonntag ' Glrificationis CK» Januar) angesetzt, wobei auch die Parteien zu erscheinen haben. Die eid- Vogen auf dem Tag zu Baden babcn den Boten dieses Tages in Betreff der Anstände zwischen Imberg und Rothwcil geschrieben, Württemberg habe sich abermals anerboten, vor den Eidgenossen l" stehen, Rothweil aber schlage das Recht ab und wolle kriegen; nun wollen sie hinausreiten und zu schlichten; man möchte nur sorgen, daß inzwischen keiner Partei Hülfe geleistet werde, "l" Jedes Ort soll den Genügen verbieten, in diesen Streit zu laufen, g» >>. Eich.' 2I!I und die dascll'st citirtc Beilage Ik V ucern. ?t». ZglUlgv (Miiiwoch vor piieilicaiiooi» ^Ii,ei«>> ^iaa»«archl« x„c>r<<,i>> iiirich Ailaemeinc Al'schied» I II! ^^ssar ^ ^"rich, Felir Brennwald, Bern, Antoni Schöni, pnccrii, pndwig Seiler, Schultheiß; ^'" Hartenstein, Ritter; HanS Ruß; Peter Faukhauser, Uri, Walter iil der Gasse, Aminann hzng 2! Schiffli; HanS Sigrist, llnterwalden, Heinrich Fruonz; HanS Eggenbnrger, Zug, ^'"'"snn. G l a r u s, Werner Rietlcr, Frei bürg, Riekaus Pcrrotet, Bürgermeister. -Urn. Der Stadtschrciber. von M" ^ ^ ^lraßburg wird verlangt, es möchte die Bermittlung seines Streits mit dem Ritter Philipp ^'sctieii Eidgenossen anvertrauen, I». In Betreff der Streitigkeiten über Zehnten, welche Bischof und Stift zu Eonstanz und den Klosterfrauen von Dießenhofen walten, wird an de» Januar 14^5, Bischof geschrieben, er möchte, da er sich auf eine von gemeinen Eidgenossen ihm gegebene Zusage berufe, die Sache bis auf den Tag zu Baden ruhen lassen, «. Der Abt von St. Gallen hält den Wendel von Hornstein gefangen, weil derselbe dem Grafen von Hciligenbcrg nnd Andern, die seinen Batcr gc tödtet, aufgelauert hatte, Es wird daher dem Abt geschrieben, dasi er das von Wendel angebotene Recht annehme und selben loslasse, oder ihn wenigstens gegen Urfehde freigebe. Ferner möge er den Eid genossen zu Gefallen die Knechte, die über den Rhein gezogen sind, ungestraft lassen, „ angescchcn dic bcwcgniß der Höchen smachworten vnS durch ir widcrscchcr zugclcit". ,1. Dem Provincial deS Barfüßer' ordenS wird geschrieben, daß er, deS Handels zu Ulm wegen, den in Rom angehobenen Prozeß fortsetze, in der Meinung, wie man ihn vormals dem Papst PinS nnd Andern empfohlen hat, Dem öfter reichischen Landvogt, Grasen Oswald von Thicrstein, wird empfohlen, den Hemman von Rcinacb zur Bezahlung seiner Schuld an Hans von Mauzet nnd Heinrich Tammann von Lnecrn anzuhalten. il> tTa Peter Faßbind von Luccrn wegen Richard von Hohenburg an dic von Zürich Ansprachen hat, so wird beschlossen, die eidgenössischen Bote» sollen ans dem Tag zu Zürich mit Bürgermeister nnd Rathen dasclbß ernstlich reden, damit der Ansprechcr aus den 8000 Gulden, so Zürich von Straßburg empfangen Hub befriedigt werde, zx. Da seit Kurzem Einige, die in gemeiner Eidgenossen Gebieten wohnen, den Ehst Herren von Münster ihr althergebrachtes Recht, beim Tod ihrer Eigenlcute den Fall zu beziehen, bestreite», so sollen die Orte ihren Boten auf den Tag zu Baden nach Pfingsten Bollmacht geben, in dieser Eu^he zu handeln. Ii. Der Vogt Bachmann im Amt Mchcnbcrg wird beauftragt, dic vier, welche ci»e» verwundet haben, gefangen zu setzen und die übrigen Veranlasse? und Theilnehmer in Tröstung zu nehmt»' Zug aber soll den Handel untersuchen nnd an die Eidgenossen berichten, i. Bezüglich der 20,000 Guldc» Hauptgut nnd 1000 Gulden Zins, dic Bern nnd Freiburg den übrigen Orten für Uebcrlassung 50' welschen Herrschaften zu bezahlen haben, führen einige Orte Klage, daß von andern thcilwcise Zahl»»^ angenommen worden sei, während man doch verabredet habe, daß die zwei Städte bis zur Abzahlung der ganzen Summe alljährlich auf dem Tag zu Baden 4000 Gulden Hauptgut nnd 200 Gulden in rheinischem Gold oder 2 Pfund Hallcr für einen Gulden zahlen sollen. Man soll heimbringen, ^ Niemand vor der Zeit Bezahlung annehme. Auch soll man bcrathcn, was weiter in der Sache zu ttP" sei, auch wer dic Kosten der Schiedsrichter, des Obmanns, der Schreiber, des Spruchs n. s. w- bezahlen habe. k. HanS Heinrich, der Vogt zu Zwingen, klagt, daß ungeachtet des von gemeinen Eid' genossen zwischen ihm nnd dem Grafen Oswald von Thicrstein nnd Welti von Nenenstcin gemachten Richtung briefs er weder erlangen möge, daß zu Bern gegen letztern das Recht vor sich gehe, noch daß er m'" ersten» der 800 Gulden wegen sicher gesagt werde nnd seine Urfehde nnd Vcrbriefung heraus erhalt Beschluß- Nach Bern und Solothnrn, besonders an letzteres, zu schreiben, daß cö seinen Bürger Wclu von Nenenstcin anhalte, dem Recht zu Bern nachzugehen. Auch dem Grafen soll geschrieben werden, dal er den Vogt der 800 Gulden wegen sicher sage und ihm die Vcrbriefung herausgebe, ansonst mau ß'ch an den Herzog von Oesterreich wenden werde. I. Neun bis zehn Tage lang hat man vergeblich au dO Schlichtung der Anstände zwischen Mailand und Wallis, wozu dieser Tag bestimmt war, gearbeitet Zuletzt hat man „vf dcn versiglcten Gewalt, den der Herzog den Eidgenossen harnSgeschikt, einen Aulas' gesielt", und den Bischof nnd die Seinen mit großer Mühe dahin gebracht, denselben anzunehmcu den Eidgenossen die Entscheidung anheimzustellen. Die Boten von Mailand gaben vor, keine Vollmacht zu haben, und begehrten einen andern Tag. Darein wollte der Bischof nicht willigen. Endlich haben tzch Januar t t8'>. Eidgenossen „gcmächtigt", eiuen Tag nach Lnccrn zn setzen aus den Sonntag pätare < l 'T März», inzwischen follen beide Parteien Waffenstillstand halten. Dem Herzog wird eine Abschrift des Anlaßbriefe! fieiandt; sagt <>r z», so soll pnccrn über das Osterfest beiden Parteien einen Nechttag verkünden; sagt er n>ä>l zu, ff, ffgff,, hff Voten sofort zu fernerer Verathschlagung einbernfeir werden, »». Die Boten, ^ctchc zwischen denen von Mailand und denen von Wallis zu Thum (Domo» im Feld gewesen sind, nämlich ie >s Vrennwald von Zürich, Peter Fankhanser von pncern, Walter in der (Passe von llri, Hans Sigrist ^chwhz, Antoni Schöni von Bern und Heinrich Frnonz von Unterwalden geben dem Peter Schriber " Hasli Kundschaft, daß Gabriel im Namen des Herzogs ihm da versprochen, ihn um seine Ansprache u lll> rheinischen Gulden zn befriedigen, und ihm das Geld in zwei Terminen kostenfrei nach pnccrn Hälfte auf jetzt St, Jörgentag, die Hälfte auf Gallcntag. Nun versprechen Gabriel " der EomiiiissariuS von Vellcnz, dem Peter Schriber auf St, Jörgentag die ganze Summe herzu . ist», ^ vff>p^,hj„ tztdnldc, womit die Eidgenossen zufrieden sind, Die genannten Voten, s" Thuul gewesen, bezeugen auch die Nichtigkeit des Abschieds, den der Bischof von Sitten über die >>n Felde hat, «». Da man bereits ans etlichen Tagen zu pncern und anderswo darauf ^ >>cht genommen, die laufenden Knechte und Söldner zu Hanse zu behalten, jedoch ohne Erfolg, da ^^'^ändstchein Sold stehende Hanptleutc und Aufwiegler immerfort zum Schaden der Eidgenossen - ^ bidcrber Pente Kinder in fremde Kriege verlocken; so hat man auf diesem Tag auf Hinter solltt"^" ^schlössen, ^ ^jp.^„vsscnschaft ansäßigcn Mannspersonen, fremde und einheimische, > >u Eid genommen werden, ohne Urlaub der Obrigkeiten in keine fremde Kriege zn laufen. Wer das wx, - ^ wegen Eidbruch gestraft werden. Bezüglich der Hanptleutc und Aufwiegler soll jedes Ort, ^wlchc ergriffen werden, des andern Gewalt haben, sie an peib und peben und Gut zu strafen. Alle la»,c ' ^'wnder dabei schirmen. Auch soll man allenthalben sich bereden, daß man solchen nngchor ^'edc" und Knechte» um ihre vom Dienst herrührenden Ansprachen nirgends Hülfe leiste, b . Petschaften noch sonst. Auch hat man sich über andere zum Zweck der Verhinderung dieses Maßregeln besprochen, wie jeder Bote zn sagen weiß. Auf nächstem Tag zu Pneer» soll hierüber Antwort bringen, >». Jeder Bote weiß, was man dem Bischof von Eonstanz in bes Pfaffen, der über die Eidgenossen geschmäht hat und nun gefangen ist, geschrieben hat, ^ Vuttrnorcr.'mplar, fj gu l. Die Dcrkandlunq findet erst >nn 22, März statt, Trede 21!» b jj gu ^r>ze M,fip Stiftsarchiv Tt, l^alle» datirt vom 2, Februar s >p,a " dein Streit zwischen denen von Stein und dem Lecker von Dicßcnhofcn gütlich oder rechtlich handeln. I. Ans daS Anbringen des Vogts zu Baden, in Betreff des unordentlichen Wesens im Kloster Wettings wird dem Abt von Salmanswciler geschrieben, daß er auf Sonntag nach Corporis Christi persönlich Z" Wettingen sein und mit einer Botschaft von Lucern und Zug da Rechnung abnehmen und helfen soll, das Kloster in ein besseres Wesen zu bringen. It. In Betreff des Bans des Vogthauscö zu Baden sott a"I dem Tag zu Baden verhandelt werden. I. Jeder Bote weiß, was dem Herrn von Oesterreich, dem Grase" Oswald von Thierstein, dem Landvogt und gemeiner Ritterschaft im Hegau von der Kochcrstcttcr wegen geschrieben ist. ,»». Ebenso was man auf Veranlassung von Abt und Stadt Schaffhanscn an Graf Sig' munden von Lupfen geschrieben hat. Denen von Waldshut wird geschrieben, daß sie den von ihnc" neuerdings aufgesetzten Zoll als der ewigen Richtung zuwiderlaufend abstellen sollen. «». Jeder Bote weiß die Entschuldigung des Lcntpricstcrs zu Kaiscrstnhl. >». lieber den Handel zwischen dem Herr" von Württemberg und der Stadt Rothwcil ist ein eigener Abschied gemacht. «>. Da einige Orte die Vereinigung mit dem Herrn von Württemberg noch nicht an ihre Gemeinden gebracht, andere sonst nicht einläßlich geantwortet haben, so soll man das aller Orten „dapferlich anbringen", da doch der Herr von Württemberg ans Verwendung der Boten, die Persönlich bei ihm gewesen sind, von dem Krieg, den dw von Rothwcil ohne zureichenden Grund mit ihm angefangen, abgestanden ist und überhaupt eine soläst Einigung für unser» Handel und unsere Bedürfnisse ersprießlich sein dürfte. ». Unser» Eidgenossen vo» Zug ist geschrieben über die ungebührlichen Reden, die ihre Knechte zu Rothwcil gegen die Boten gebraucht haben. «. Eine Beschwerde des Landeommcnthnrs des deutschen Ordens gegen Bern wegen Beeinträchtig"'^ des Ordens in seinen Besitzungen daselbst, wogegen sich die Boten von Bern ziemlicb verantwortet habe", wird den Boten heimgegebcn, um, wenn nothwendig, sich weiter darüber zu bcrathcn. I. Bnrgcrmciste'' und Rath zu Lindau schreiben an Zürich, Bern, Lucern, Uri, Schwyz, Zug und Glarus, und beklage" sich über die von Unterwaldcn, welche trotz den unter Vermittlung des Herzogs von Ocstcrreicb n»d d"' Eidgenossen vom Abt von St. Gallen des Möttelis wegen ergangenen Sprüchen lindanische Boten gefange" genommen haben, um Möttelis Freilassung zu erzwingen; sie verlangen, daß die Ihrigen ohne Entgelt freigegeben werden. Mär; 14XT 2!t5. L n c e r li. Ä^grz . ^taatsar^iiv ^ucern ^ucerncrnbschiedtfammlung. I! '/V, Boten: Zürich. Felir Brenuwald. Bern. Antoni Schöni. Luccrn. Schultheiß Seiler; Heinrich ' ^r, Peter Fankhauser. llri. Walter in der Gasse. Schwhz. Ammann Reding. llnterwalden. Vogt ^Uienz, ^g. Ammann Schmid. GlaruS (nicht angegeben). Freiburg. Vielank Perrotet. Solo Hans vom Stall, Stadtschrciber. Auf den Palmabend (2(i. März) sollen die Boten von Zürich, Lueern, llri. Schwhz und Zug ^ ^bwaldcn vor Rath sein und sich dahin verweudcii, daß die Gefangenen von Lindau „vertädingct" ^ ^ Wiederstellen für einige Zeit losgelassen werden und daß man dann dieser Angelegenheit wegen " andern Tag sehe. I». Der Bote von Mailand eröffnet, der Herzog nehme den ihm vorgeschlagenen u»d >» seinem Streit mit Wallis nicht an, denn ij gezieme es ihm nicht, um sein eigenes Land leine eigenen Leute mit der Gegenpartei zu rechten, seien schon vor vielen Jahren in Streitig? Mischen Wallis und Mailand Sprüche und Verkonimnissc erfolgt, die nun nicht mehr in Frage lere ' ändern aufrecht erhalten werden sollen. Mit Vorbehalt dieser zwei Punkte jedoch sei der Herzog ^ ^ulaßbrief zu siegeln Es wird beschlossen, diese Erklärung dem Bischof von Sitten mitzu ^ einen Tag nach Lucern auf den Sonntag Miscricordia l 17. April) anzusehen und dem Herzog . ^stcn, ">an habe der Widerpart die zwei Artikel zur Kenntnis! gebracht, e. In Betreff des Bc bfftss ' ^ ^asPcS Zunoceuz vtll, daß die mit seinem Vorfahren Sixtus iv. bestandene Vereinigung "P werden möchte, wobei gleichzeitig wegen Annäherung der Türken Hülfe verlangt wird, erklären 1, Bern und llri, sie haben keine Vollmacht; Lueern, Schwhz, llnterwalden, Zug, Freiburg und ein Pflegen wollen, sofern gemeine Eidgenossen oder die Mehrheit der Orte beitreten, die Ver- ^tuern. Jene drei Orte werden daher eingeladen, auf nächstem Tag sich für den Beitritt zu 5>rl'e/" pjx Eidgenossen beim Papst sehr angesehen seien und es ihre Pflicht sei, den christ albe" ^ schirmen. «I. Den Boten von Zug und Freiburg, die das burgundischc Geld in Lvon drin/" lallen die Quittungen zugestellt werden. Es soll auch jeder Bote nur selbander reiten, zu jedem für nicht mehr denn zwei Pferde Sold geben. Die Boten auf nächstem Tag Erlaß einer gemeinsamen Verordnung gegen die ungehorsamen laufenden Knechte nächtigt werden. 2!«». Lucer n. 1 1 l). Äpril iDiinsta^ nach Mij«rilortia> , Liit»r» ü»schikdksammlunq » Zürich, Fklir Brennwald. Bern. Antoni Schöni. Lucern. Schultheiß Seiler; von ^istisl Ruß: Peter Fankhauser llri. Walter in der Gasse, Ammann. Schwhz. HanS ^^kote, aide 11. Heinrich Fruonz. Zug. Heinrich Schmid, Amman» Freiburg. Riclans ^olothurn (niemand anwesend). ^ Ah.il lch8ü. «. Zur Er««,,,,,,, d.r tl,ir«„i.„,.,z .wisch... d.m h.ili.,... Stuhl und dn, ldtdan.dffn, sn.d.t P-d» n»,-...., Vl.n ........ ErMi.ft.r ,...d Pr°t°„.,ari„« H.r... B°,ll,°l....ä..« «... lvh» all.» D w «t d" "" 7""' °"°7" ^°ll«t.ch, „..., Ab,cht..,. a-z-iG. D rd nu aud.r.r «, «vw „ach ?.....,. auf D-„..°rsta, ««. >,..,. Rat.aa ,« .hu.il', «> d-luu ,-ll.u Zun» u,td Glaru« auch Autw.rt g.bn» ?.....» dt. Z!.rn..i,,u„, auf,Nrn. » 7... HMG ^ 7" " s°ll d.m Bu.M.,„nsln b.u „n .... t"u°»l»,cl,. H-uht.,«, Zlm j,.r°......... lafsn.' .. 7. °°tt G--f «.dm »W.W. dn» «Mch.. d.r ,wls«n. ll,tt.t. und G.h.g Schhlch ist F.ch. ... t.ift.« «I. Die zwei Studenten von Mellinacn solle» f»>- in,,. s-!c..>.!n »>' . ' ^ ^ 6 b°sl,u- .».hfuhln. w.,d..u ... D.r ^ -» «'>».' SMMch selig die Schuld -n be-rble» >de l 7 Mailand wird angegangen, den Kindern des den Hcidcgg !d»Nt :2n2..:.^7t7n7:' 7 777^' n" '"7- d°. Eld.,n.°ss...,chaf, üb.,fall.» »,.d ...t.' dn» T°d. ...diolZ »«dn. .l7d Äu2: >N"7 7d 7:7: "du 777" 7777.. d.r Lbrlzkrilnr dn.tthn,. »..., Ml,.» um ... »nb.„ . " "" 5»« MIM ...!t V-llw.»» dn» Blschuf um. B-s-l und dn» Graf«, O.watd 'h°„ ^ r» 7 '""«»«-» »» SttM» «M» durch dir EldMuassn, auf dn, Maria»,,... »...' >u-. 7 ^ ?'».,.»«» »«- Bad.u s-ll... dl. B°,n üb r dt. A.,tw7 177 ' " dntädiuz.l fluh, .,,,„. ».... I.» >' da- th... ab dn» «.rdc.t a.iflicfordni. dl. Br.rf. briligltch d-r Grafschaft >chchn"b,r7'°d""°''^ '' "" »ach kaut tl.r« dar,.... .......st.ltt.., -Ii.»,..« „hm ......7 - "7" °°'"la,a »nu st. fustn,... fch.un ,. Dn 2.i°7:77atlch.d 7-la.t .7 lchl-tz. i.-ch,.l,n., w.lch. dt. Wallt,rr i» dt.,.», .llrlcq »...lbl babn.' .....7 ' "^ 77 Sllidtn H..rllchf.il.u und bäudn, «.ich. d.r .lxr;°., u.r dn» «n.a bn..: 7"'"" "" ""'"lti»«- ° F.t.d... l,l..dn../„t. ..... f.:. « 77 '?7 'l.. "..ch.u ... Wallt« ,,.lln. U..H d durch d" '"r--l..tt. 'l..«lra,l. d.r ,n. Dem Vegt in den Acmtcrn wird befohlt., den Handtr, , ^ ' Pfingsten „ vermecht'gt anstellen n.ld die Sache noch.nalö gründlich zu nntcrsnche.i namentl'ic, Ichaft im Mittel sei. Dem .hcrroa um, 9rcn.-i ' - vb keine alte Ac»'d wolle er die Vereinigung an den Eidgenossen nicht halten '"wird t""' beklagt. .dn. w«.t„ b.ach...^ buch fnn. u, "°d. dl.l. GMt - u»°nt.°l>m.tchf.tl..t f...,.sl.,..u W.u..... ,.lchn..'abb.lf7: ::n72l. d:5t,.- l April 1485. 20!) "vsten an ihn, pjx Vcrtinigung getreulich halte». «». Da nun jedes Ort in seinem Gebiet wider die ^chcrsanicn Knechte, die gegen ihrer Herren Gebot in Kriege laufen, eine Verordnung erlassen hat, beschlossen, man wolle für die gemeinsam beherrschten Aemter und Gebiete eine gemeinsame Vcr ^ "Ung treffen und auch dem Abt von St. Gallen, denen von Appenzell, Schaffhansen, Rothwcil und Erblindeten empfehlen, ebensolche zu erlassen. »». Aller Eidgenossen Boten sollen ans dem Tag ^ chttich eine Vermittlung der unter den vier Waldstädtcn obschwcbendc» Anstände versuchen, «ß. Des " !>vischcii hem deutschen Orden und der Stadt Bern soll man gedenken. 2!i7. p u ce r n. 2!). ?spvil l?reilag nach El M.>rslag>. 2taa»«ari<,iv Liiccrnkrabschiedcsammlunq ». Brennwald. Bern. Antoni Schöni. Lue er». pudwig Seiler, Schultheiß; Pcter Fankhauser; Hans Ruß, des Raths. Uri. Walter in der Gasse, Ammann. >iis g ^ Sigrist. Unlerwa lden. Heinrich Frnonz. Z u g. Hans Bachmann. GlarnS. Werner Windschreiber. Solotbnrn. Ennrad Vogt, Altschnltheiß. Freibnrg snicht angegeben). i>, bcimbringcn, wie ein Eid oder eine Ordnung aufzustellen sei, um zu erzielen, daß Atin/ Thnrgau, Oberland, Baden, Bremgarten, Mellingen, Grafschaft Baden, freien öei > Rothweil Jedermann das Pansen in fremde Kriege verboten werde, wie die Eidgenossen das W haben. I». Zürich, Zug und Solothurn glauben, es sei hinlänglich, wenn die Botschaft wich ^ mailändischen Sache wegen, einigen Orten im Rainen aller übertragen wurde. Hierauf angesetzt nach Bern auf Mittwoch nach des heil. Kreuzes Tag, wobei die Boten aller >° w sollen. Jenen drei Orten wird geschrieben, wenn sie ihre Boten nicht nach Bern schicken, ^er ^ übrigen wieder nach Hanse kehren und in der Sache Gott walten lasse»; kommen »'ren n >n Bern zusammen, so soll man ihre Ankunft nach Wallis verkünden, damit die Walliser ">>t de, bitten versammelt halten. «. Zürich und Uri schlagen nochmals ab, der Vereinigung zi, ^apg beizutreten; ihre Boten werden abermals aufgefordert, die Sache wieder an ihre Herren ^eim^"' nächstem Tag entsprechende Antwort zu erzielen. Die übrigen Orte sagen zu, die de? ^ Zuschließen, wofern auch Zürich und Uri beitreten. «I. Dem Boten des pandcomthurs . Iche» Ordens wird zugesichert, man werde, wenn der Span des Ordens mit der Stadt Bern "i>chc ' Tagen vor der Eidgenossen Boten gelange, das möglichste für gütliche Ausgleichung der ""der,, Kanslcuten und Gesellschaften zu St. Gallen wird geschrieben, sie möchten gleich ^"slenten die Messen zu Lhon und Genf besuchen. Zürich. I Z. jiiX'Nliniii«! ^ r„c«rn Nbschitd. II Z7« »«aa»«ar<»,Iv LürM, .lllqcmtinc «bsSiiidc. I IA ju Baden anbracht hat, die bcswärd, so der clichen Sachen halb entstat, bcsundcrs Herr von Echten; vnd sin Official ane geistlich gcricht nit gestatte» wellen, das der Ansprecht! 27 Mai 1485. für die 5 Pfund vud den kosten vertröste, ist beslossen, das die Bottcn, so icz kürzlich gau Kostenz komen, mit sinen gnaden trcffenlich reden vnd handeln sollen, dz solichs abgcstelt werde." I». „DcSglich von der Pfaffen wegen, so der Käzcrhe halb durch den so zu Baden verbrennt, hingegeben vud sinen gnaden gc- schickt, ist ouch denselben Boten bcuolhcn." «. Wie in Schaffhanscn ans dem Tag daselbst beschlossen worden, so wird neuerdings bestätigt, daß Zürich, Lncern und Zug ihre Botschaft ans Sonntag »ach Corporis Christi (5. Jnni) nach Wcttingen senden sollen, um die Rechnung des Klosters anzuhören «I. In den Streitigkeiten zwischen Hans Ruß nebst Mithaftcn von Luccrn und Cunrad Mascnricter von Pfvn wird erkennt, ein Bote von Zürich, Bogt Kctzi von Schwhz und der jetzige Landvogt im Thurga" sollen Sonntags nach der Auffahrt nächsthin (15. Mai) zu Fraucnfeld sciu, um den Augenschein einz» nehmen und in der Sache zu entscheiden. Auf die Klagen über Bedrückung der armen Leute diwv deu jetzigen Landammanu zu Fraucnfeld mittels der hohen Taxen, die er beziehe, so daß wenn er ci»(» Tag mit einem reite, derselbe ihm nebst aller Zehrung für zwei Mann, des Tags ihm noch einen G»ldc» geben müsse, wird erkennt, auf dem Tag zu Baden das Amt in bessere Hände zu legen, t. Da unsss achtet aller Bemühung der Streit zwischen Luecrn, Schwhz und Uutcrwalden an einem, llri am ander» Thcil, namentlich der Fürlcitc wegen, nicht verglichen werden konnte, so werden die Parteien noch»»^' crmahnt, die Sache unter sich in Güte auszumachen und gebeten, wenn sie ihren Rcchttag zu Bcggow'^ halten, solches an Zürich, Bern, Zug und Glaruö zu verkünden; diese werden sodann auch ihre Botc» hinschicken, um zur gütlichen Beilegung mitzuwirken. Da der Botc von Lindau ohne Vollmacht >» Betreff des Möttcli erschienen ist, so bleibt der Handel in seinem Bestand wie zuvor. I». Wegen Woiss^ von Hornstein wird abermals geschrieben, wie jeder Botc zu sagen weiß. i. Wegen des Handels dc> Frau, die zu Baden geschworen hat, soll es bei der frühern Erkenntnis! verbleiben, Der Herzog vo» Mailand sagt den Waffenstillstand mit dem Bischof von Wallis zu und gibt gleichzeitig über deu Vorsts zu Phäs zur Zufriedenheit der Eidgenossen Auskunft, so daß erkennt wird, man wolle die Roßtäusclff' zur Ruhe weisen. I. Der Münze wegen wird allerlei geredet, besonders von dem großen Aufweckst^' der für das Gold bezahlt werden muß. Der Botc von Bern soll seine Herren zu bewegen suchen, sie diese Zeit zu münzen aufhören, auch Frciburg und Solothurn zum Gleichen veranlassen möclst^ i»». Die Boten von Schwhz sollen an ihre Herren die Beschwerde des Propsts von Zürich bringe», ^ ihm die t) Pfund Geld zu Pfäffikou, sein mütterliches Erbe, wider Brief und Siegel und zu Bade» ^ gangcnes Urthcil gemeiner Eidgenossen, vorenthalten werden. Schwhz soll sofort den Parteien vor Tag setzen und dem Probst zu seinem mütterlichen Erbe verhelfen. «». Da Johannes Tachclshofcr v^ Zürich und Ammann Rcding von Schwhz mit dem Landvogt im Thurgan die ihnen durch frühere ^ schlüge aufgetragene Erkundigung und Handlung der Eide wegen noch nicht gehalten, so wird beschleib^ daß sie ihrem Auftrage beförderlich nachkommen und zu diesem Zweck Sonntags nach der Auffahrt (l5. zu fraucnfeld sein sollen. «». Die gleichen Boten sollen auch in dein Span zwischen Illingen und dene» ^ Constanz handeln, ebenso in dem Handel derer von Frendenberg gegen ihre Bauern, der Frevel weg"'' Dem Bogt in den Aemtern ist befohlen, den Herwcger Tüblcr nach Zug in die Gefangenschaft zu M"'" feiner Reden wegen. Seit diesem Beschluß ist den Boten so allerlei zu Ohren gekommen, daß erkennt »B'd, man soll denselben vorerst als einen Mann, auf den der Lümd gefallen, nach aller Rothdurft fragc» Zu v. Aus Begehren des Abts von Tulmsnsweiler wurde der Tag geändert und ausTonntsg vor (corporis (ihristi (20- gesebt. in. ii. «». >i. fehle» im Sucernercremplar. Mai 1483. ^ucern. ^ 2t). >aff vor Pfingsitn» 2»aal«ar<»,iv ?»rern Lurernrradschicdksammlunq. » . ? .i» Bolen: Zürich. Zunftmeister Widmcr. Bern. Vielaus zur Kindcn. Uri. Hans Imhof. Schwhz. Dietrich; HanS Schiffli. U uterwa lden. HanSKhser; Paulus EnentacherS. Zug. Haus Stecker; Heinrich Andres; Heinrich Haslcr. Glarus. Heinrich Eckel. Freibürg. Haus Tcchtcrmaun. Solo- "rn. Der Stadtschreiber. puecrn. Schultheiß Seiler; HanS Ruß; HauS Holdcrmevcr. Genf wird abermals ernstlich angegangen, dem Spruche, der zwischen ihm und Georg Schöich u Betreff des Hans Müller ergangen ist, Folge zu leisten nud demnach HanS Müllers Erben zu bcfric-- I»- Der Euster vom Rin und der Guardian von puecrn bitten um einen Boten ans den Tag, " dn Abt von SalmanSwcilcr zwischen dem Barfüficrordcn nnd der Stadt Ulm angesetzt hat, um jenen ) auf dem Tag zu Schaffhansen dem Orden gegebenen Versprechen in seiner Sache daselbst bei- 'k,,. Hinauf wird den Bittstellern gestattet, aus welchem Ort sie wollen, einen Boten zu nehmen; Bnd ^ ^lklbe sich unparteiisch halteil und auf einen Vergleich hinarbeiten. « . „Als der Wanner von anbracht hat vil rosten vud arbeit, die er zwüschend vnS allen in namen Bruder Elauscn ^lt deshalb begert, Im darvmb cttwz ergezlichteit zetund, sol yederman heimbringcil u>ald^,^^"' werde." «I. Die Kosten, welche Zürich, purer», Uri, Schwpz, Unter- Zug, Glarus und Solothnrn des Obmanns, der Schiedsrichter, der Schreiber nnd des Redners ^lle, dachen der im burgundischcil Krieg eroberten pändcr gegen Bern und Frcibnrg gehabt haben, a»t dem Tag zu Baden aus dem Geld, das Freiburg dahinbringen wird, bezahlt werden. « . Die ^aiinzahlung von t 3,<><><> Gulden für Burgund, welche Zug und Frcibnrg abgeholt haben, wird >es Ort erhält: 423 Schilt mit der Sonne, 248 Schilt mit der Krone, 4 alte Schilt nnd i Gulden 8 Stücke, <2!'/z Dneatcn, 3l1 rheinische Gulden, 445 ntrischc Gulden, 42 Bei- Da des Königs „Granatier" zu Phon für die folgende letzte Terminzahlung Aufschub '>t/^ erhält: 423 Schilt mit der Sonne, 248 Schilt mit der Krone, 4 alte Schilt nnd Wz" ^ Gulden 8 Stücke, 121'/z Dneatcn, 3l1 rheinische Gulden, 445 ntrischc Gulden, 42 Bci- k 'o - - . . ' w toll über dieses Begehren auf dem Tag zu Baden von allen Orten Antwort gegeben werden. 2 Baden. I-!. Zilllll «Monlag vor Vit! und Motrsli> Ziiri»«, Allgrmrinr Abschird». I. I?0> ^tadtarriiiv i.'»c»r» Urlundc. ^>dob'!v" Zürich. HanS Waldmann, Ritter, Altburgermcister. pucern. Hans Ruß. Schwhz. Heinv!. Bmmann; Dietrich in der Halten, der jüngere. Uutcrwalden. Marr Zelgcr. Zilg. """h Hasler. Glarus. Hans Schudi. Amman». .04» ^tta» ' Ulrich Zjpp, per ejuen Brief über die Verhandlung, welche der Eidgenossen Boten seiner Und wegen gepflogen, verlangt, wird ein solcher gegeben und ihm erlaubt, daß, wo er Diener ffih^ '^hörige des Herzogs Georg von Bayern betreffe, er die fangen nnd in die Eidgenossenschaft und wer der Unfern ihm dabei helfe, straflos sein soll. I». In Betreff der Irrung wegen der 212 Jmü 1485, Lcutpriestcrci Kirchdorf wird erkennt, daß Abt Ulrich von St, Blasien nach Laut seiner päpstlichen Bulle in deren Besitz gesetzt werden soll; will sein Gegner ihn deshalb belangen, so mag das zn Consta»;, oder wo es hingehört, geschehen, «. Die Räthc der Stadt Consta,iz lassen anbringen, es sei bei ihnen auf dem Landgericht immer Brauch gewesen, daß einer, der sich durch ein Urtheil beschwert fand, an den Kaiser appellircn konnte, waö ihnen jetzt versperrt sei; darüber beschweren sie sich. Das soll man heimbringen und reiflich erwägen. .1» Da die Hosjungcr, die in den Hos zu Wigoldingen gehören, gegr» das Urtheil des Landgerichts zu Constanz in ihrem Streit gegen Michael von Laudenberg vor uns oder unfern Landvogt im Thurgan appcllirt haben, ist erkennt, daß diese Appellation ab sein, das landgcrichh lichc Urtheil in Kraft bleiben und die Wigoldingcr ihm gehorsam sein sollen. Der Kosten halb sollen die Parteien sich bis zum Tag zu Baden über ein Jahr gütlich verständigen, oder dann da von uns Läute rnng empfangen, «. Der Vater der Carthäuscr zu Jttingcn beschwert sich über Eingriffe von Consta»; in seine Gerichte und Rechte in den Dörfern Neunforn und Herder». Erkennt, die Carthäuser sollen da selbst von Jedermann ungeirrt bei ihren herkömmlichen Rechten bleiben, und falls wirtlich Bestreitung der selben vorhanden wäre, so sollen der Eidgenossen Boten, so sie zunächst nach Thurgan komme», an Ort und Stelle die Sache untersuchen, damit weiter darin gehandelt werden kann. t. Auf diesem Tag hat man davon geredet, „wie daö snndcrbarc Personen hindcr Iren Obern, den Nctcn vnd gemeinden Samlungcn vnd vndcrrednngen haben vnd aber das kunstceklich vnrnw vnd Widerwillen zwüschcnt vnS eidtgnossen bringt» möcht, vnd darumb, daö zu vcrkomende. sol man das heimbringen vnd auf dem nächsten Tag ratschlage», was darin zu thnn angemessen sein möchte". Auf Bitte derer von Vrcmgarten wird de», Schnhkuccbt, den Zürich ins Gefängnis; gelegt und ihm die Stadt Vrcmgarten verboten hatte, selbe wieder erlaubt, doch so, daß er zuvor einen körperlichen Eid ablege, niemals in einen Krieg zu'ziehen ohne Erlaubnis' seiner Obern. I.. Zürich soll von Ulrich Grcbcl die 15 Gulden einziehen, die er nach Aussage dcS altt» Vogts Dietrich in der Halten des Oberlands wegen noch schuldig ist. z. Zg^ch wird bevollmächtigt, dem Bürgermeister Waldmann auf dessen Bitte im Ramcn gemeiner Eidgenossen eine Empfchlnng au de» Papst zn geben, k. In der Cache zwischen Mailand und Wallis, welcher wegen gemeiner Eidgcuoss"' Boten an beiden Orten gewesen sind, aber einen Anlaß nicht zn Stande gebracht haben ist beschlösse", einen Stillstand zwischen den Parteien zu machen bis St. Jacobstag. Lueern, Uri und' Schwyz M"' ihre Boten deshalb nach Wallis und Mailand schicken in aller Eidgenossen Ramcn, und Vollmacht habe», den Parteien und gemeinen Eidgenossen einen freundlichen Tag zn setzen, I. Der Abt von PfäfcrS bittU, man möchte bei dem alten Ucbercinkoinmcn bleiben, daö er mit den Grafen von SarganS gehabt, dal' nämlich, wenn beidseitige Eigcnlcutc sich heirathcn, die Kinder dem Vater folgen. Mail sott ans nächst"" Tag hierüber Antwort geben, in. Heimbringen die Sache von Stoffel Weitzels wegen der viele Lc»tc betröge,l und in Armnth gebracht hat. ... Ans neue Neelamationcn von Schwt.z und Glarus wegen dcb Zolles im Oberland wird geantwortet, man habe voriges und auch dieses Jahr die Vögte angcwicst". von ihnen den Zoll zu beziehen; wollen sie etwas anderes erlangen, so sollen sie sich an die Obrigkeit"' der Orte wenden. «». Bezüglich des Streites derer von Dießenhofcn gegen die von Stammhcim babc» d.c Boten dem Bürgermeister Waldmann den Auftrag gegeben, unsere lieben Eidgenossen von Zürich 5" bitten „als er wol weiß", i». In der Sache dcö Urs Stcgcr sollen die von Lucern einen Tag Solothurn setzen, sobald andere Bcrathungögcgcnständc dazu kommen, die eine Versammlung f"'d"'"' «I. Der Bischof von Constanz fordert von der in der Eidgenossenschaft gesessenen Priestcrschaft, daß Juni 1485. chm alle drei oder vier Jahre den zwanzigsten Pfenning geben soll, was sie, wie er meint, durch einen vom Abt von St, Gallen vermittelten Vergleich, freiwillig eingegangen sei, Es ist mit dem Bischof geredet worden, daß er „solich beswerd gen Vilser priestcrschafft abstelle, dann wir eins worden shcn, das sy solich gelt v>t geben sollen". Im Wettern beklagt sich der Bischof, daß, wenn geistliche Personen Jrrnngcn haben von 6'vchcngut, neuer Frucht oder ander» dergleichen Sachen wegen, die billig vor geistliches Gericht gehören, lolchcs verhindert und vor uns und das weltliche Gericht gezogen werde. Ebenso gehe cS, wenn Ladungen u»i verschriebene Schulden, die die Geistlichkeit berühren, von seinem geistlichen Gericht ausgehen. Ferner werden bisweilen die Priester dazu gewiesen, daß sie einem Kläger antworten sollen vor weltlichem Gericht. Endlich werde auch „sundern Personen" das Ihrige verhaftet und in Verbot gelegt, ungeachtet die Vcr k'nigiing zwischen ihm und uns lantcr weise, wie jedermann solle gesucht werden, Ucbcr alles dieses ^'lleu die Boten berichten und ans nächstem Tag dann Antwort geben. >. Betreffend die Irrung zwischen ^liif Sigmunden von Lupfen und Abt und Stadt Schaffhausen, darum sie nach der ewigen Richtung Vorschrift vor dem Bischof von Consta»; Recht nehmen sollen, dieser aber nicht weiter proccdircn will, beschlossen, an einem gütlichen Anstrag zu arbeiten; gelinge das nicht, so soll man Abt und Stadt bitten, bei dem eingegangenen Rechte vor dem Bischof von Constanz zu bleiben, doch daß ^'cr unparteiische Leute zu sich nehme, Der Walser bringt an, der Schrünz sei ihm 5W Gulden ^ncfwr Geldschuld schuldig, aber Herr Cunrad Gächuff stehe ihm davor, Beschluß: Cr möge des letzter» u> Haft nehmen und ihm dann verkünden, daß er ihn bcgnügig mache. Geschieht es nicht und will ^ das Gut in Haft behalten, so soll die Sache wieder vor die Cidgcnosscn kommen, t. Von des Dia- Täfelis und Degens wegen ans der bnrgnndischen Beute, die zu Luecrn liegen, soll jeder Bote ^ seine Obrigkeit bringen, ob sie darauf bieten wolle; sofern das nicht der Fall ist, soll man diese ^-on zu freiem Verkauf ausknete», «. Heimbringen die Irrung LueernS mit Hansen Stapfcr von "^Henstorf von eines Geleits wegen, v. Der Tag in Betreff der von Savohen gestellten Forderung vertragsgemäße Rückgabe des von Wallis eroberten Landes soll in Frciburg gehalten werden, Dem ^""cnbcrg von Luecrn soll auf dem Rafzcrfcld ein Roß genommen worden sein „cnnct dem Folkcn . Der Verdacht fällt auf Cgk von Rischach und Cinen, Namens Sorg. Man soll Kundschaft ein s^beu imd auf dem »äckfftc» Tag zu Schaffhausen in der Sache weiter handeln. Auch soll Waldmanu ^achx wegen mit denen von Zürich reden wegen ihres Bürgers, des Grafen Allwig von Sulz, Heim "hten derer von Homburg wegen, die zu Stüßlingcn sitzende Leute gefangen halten, ebenso derer ^>1, die zu Klingnau und in der Grafschaft Baden sitzen und unerlaubter Weise in Kriege ziehen, ^knso die Frage, ob das VogthauS zu Baden gebaut werden soll oder nicht, Die von Glarns und wollen Zürich die schuldigen Kosten abtragen, »». Heimbringen das Begehren FreiburgS ^nsenuachlaß, waö Zürich vor der Hand nicht gewähren will. l»I». HanS Müller hat auf dem Azd ^ schaffhausen den Bürgermeister von Sitten und seinen Sohn gefangen, « e. Die Rechnung zu ^ vii im vorgenannten Jahr: Andres Zunhöfen, Vogt im Oberland, gibt jedem Ort 128 Gulden und soll "°ch Gulden; Hans Bachmann, Vogt in den Aemtern, gibt jedem Ort .'ti> Pfund 5 Schillinge; ^^vrvogt zu Constanz gibt den Eidgenossen l li Gulden .45 Schillinge und an alte Schulden 4ti Gulden, ^ ^ ledem Ort 8 Gulden. Dem Landvogt im Thurgau kommt zu gut 1 Gulden 5 Schilling. Dießen- ffall" Gulden l.'i Schillinge. Der Vogt von Baden gibt jedem der Vlll Orte 44 Pfund vv ^edes Ort erhält vom Geleit zu Brcmgartcn 4 Pfund 5 Schilling, zu Klingnau 1 rheinischen 2^4 Juni Gulden und 2 ulrische Gulden, zu Mellingen uud Birmenstorf 8 Pfund Hallcr. zu Baden ül Pf»"d 3 Schilling 4 Haller. „Herr Cuurad Swcndcn 3 Pfund » Schillinge." «1,1. Rechnung über die Zehrnng auf dein Tag zu Münster uud anderswo, auch Reit- uud Roßlöhne in der Sache gegen Frciburg: Zürich fordert 78 Gulden, Luecrn U)3 Gulden für die Zugesetzten uud den Uutcrschrcibcr, Uri 88 Gulden; an dieser Summe trifft es jedem Ort und denen von Solothuru 40 Gulden zu zahlen, n«?. Gemeint Eidgenossen von Städten und Ländern, Räthc und Boten zu Baden versammelt, sprechen zwischen Melchior Ruß dem ältcrn, Stadtschrcibcr zu Luecrn, au einem uud der ehrbaren Leute von Mchcnbcrg und Sind Boteil Hanö Cost von Mchcnbcrg und Wclti Karrcr von Eins am andern Theil. Letztere behaupten i> sie seien nicht Pstichtig die Taverne vom Ruß zu empfangen, 2) sie wollen bei dem zulaufenden Gericht bleiben, während Ruß ein geschworncs Wochcugericht mit Weibcl uud Fürsprechern setzen will, damit Fremde» und Heimischen Recht gehalten werde. Mit Rücksicht auf den, dem Ruß zu Baden Freitags nach Johann Baptist 1479 unter Bogt Schifflis Siegel gegebenen Bcstätigungsbricf wird zu l die Klage dco Rnfi begründet erklärt, zu 2 soll der Bogt in den Aemteru mit dem Ruß ein ordentliches gescbwornes Wochen gericht mit Weibel und Fürsprechern einrichten. Zu Aus einer Urkunde im Stadtarchiv Luccrn, >1. >t. Freitag nächst nach Vit! und Modcsti 1485 <17. Juni), Abschied beigcsiigt. Aus dieser Urkunde sind auch die Namen der Voten, welche im Abschied fehlen, gezogen. 2,11. Schaffhausen. 4. Juli o-ss uui-l,. Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede. I. t32. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. Boten: Zürich. Cuurad Schwcud, Ritter. Bern. Doetor Thüriug Frikcr, Stadtschrcibcr. Lnccr'U Haus Ruß. Uri. Hans zum Brunnen, Altammaun. Schwhz. Dietrich in der Halten, Altamniann- Uuterwaldcn. Markus Zclgcr. Zug. Andreas Heinrich. GlaruS. Hails Schübelbach, Scckclmcistk^ Solothnrn. Hans Ochsenbein. ». Hans von Laudenberg klagt, der Bogt in den Aemtcru spreche den Hof zu Altwis, den cr dc>u Meher verkauft habe, als Lehen au und fordere daher vom Käufer tt> Gulden. Auf geleisteten Bcwci^ wird der Hof als frei, ledig und eigen anerkennt und dem Käufer so gelassen. I». Da Langhans M»Ü^ einige von Bisanz niedergeworfen und gefangen nach Sitten geführt hat, so wird dem Bischof von WaÜ^ geschrieben, solchen Unternehmungen, welche den Eidgenossen au ihren Zöllen und Geleiten schaden, >u kuuft zuvorzukommen. «. Dem Ulrich Zipp wird geboten, bis auf Weiteres gegen Herzog Georg »iä)ü' vorzunehmen. «I. „Bon des Demaudeö wegen, des Täffcnlis, des tägcns vud anderer klcinodcr weg"' zu lutzcrn, sol jeder bott heimbringen, ob man eine gemeine bütt bcschribcn oder suß fürer erkenn^ lassen welle, was daruß zu bringen sye." «. Bcrsammlungeit, die ohne Wissen und Willen der Obrig' keiten stattfinden, soll man abstellen uud keinen Ueberdraug auf die Obrigkeiten dulden. 1'. Der von Baden erhält Bollmacht, vorläufig das Dach des Bogthauses herstellen zu lassen; ans den Tag Baden auf des heiligen Kreuzes Tag <44. September) soll jeder Bote Autwort bringen, ob man das Schl^ oder das Vogthauö bauen wolle, Das Anbringen derer von Schaffhauscn, Stein und Dießens" gegen die von Lindau, der Straßen und Schiffladungcn wegen, soll mau bedenken. I». Auf das Juli l-185. 215 Solothnrir soll man in allen Orten rathschlagcn, was man in Betreff derer von ^ Armuth niid Schulden versunken sind, thnn wolle, ob man sie mittelst eincö d?„ q ^ "der v?aS thnn wolle. I. In dem Handel zwischen dem Herrn ^ "Meiilbcrg und denen von Rothwcil, weswegen dieser Tag angesetzt worden, ist nach Anhörung Bad ^ „ vorvrtcl geben, die vff witer darlegen zöugt". Dafür wird ein Tag gesetzt nach ^ deö heiligen Kreuzeo Tag GraltationiS (l-t. September), l^. DcS AbtS von Rheinau Span I. ^brdt Rheinau soll jeder Bote heimbringen, damit man ihnen beförderlich Tag setzen könne. ^ jnugst geschehenen Anbringend der savohischen Botschaft den Bischof und die ve» Wallis um einen BermittlungStag angehen und im Fall sie einwilligen, selben verkünden, und b " berathcn, wie man den Ritter Gächuff, der entgegen seiner Zusage Knechte aufgewiegelt ^uik Bclretungsfall strafen wolle. i>. Da jetzt der Kaiser in der Nähe, zu Inneo ab^ch ^ 'vcint man, es wäre nun leicht, die Zrrung zwischen dem Mötteli und der Stadt pindau uiit > zudem nock Manckcs in Betreff der Räuber im Hegau, derer von Klingcnberg u. s. w. lZz von Oesterreich in Folge der Richtung zu verhandeln sei, so sott deshalb auf Jaeobi und isiiccrn gehalten werden. «». Zürich wird cingeia^fu, in der Sacke des Ghingcrö uiej^ schwarz Geleit zu geben. >». Zürich soll seine Botschaft nach Baden schicken im Namtit g<^ Ailf ^ ^ damit die Sache der Frau wegen, die dort im Gefängnis; ist, gütlich abgcthan werde. ^ Und Baden, am lt. September nächsthin, soll man einen gütlichen Tag ansetzen zwischen ^riih ^chaffbaiisen einerseits und Graf Sigmunden von tzupfen anderseits und Boten von ^chwvz und GlaruS hinsenden. ^ 'S Z>irchcrcrcmrl>ir d.Nirl diesen Abschied: ssinstag meinendes nach Vlrici (5. Juli). '2 < 2. L'uccrii. ?l». Zllll «Dienstag nach Jaeobi» y, . ^taa»4ar. ^ ^ nächsten Tag zu puecrn zu bedenken geben. Darauf soll in der Sache ^ Peter Gerung von Mellingen erhält durch alle eidgenössischen Gebiete freies ^ ^ Mellingen gegen ihn Klage zu haben vermeinen, so sollen sie selbe auf den Tag ' ^ vciljgcn Kreuzes Tag zu Herbst anbringen. «I. Dem Priester von Unterwalden will Zlki 2uli 1485. man eine Empfehlung an den Bischof von Eonstanz geben, r. Die Hauswirthe von Francnfcld soll man beim Markgrafen Rudolf von Hochberg empfehlen, damit sie auf Begehren bei dem zu Baden cr gangenen Urthcil beschulst werden, I. Bezüglich der Angelegenheiten des Möttcli gegen Lindau u. s- w-, derentwegen dieser Tag ist angesetzt worden, wird beschlossen, das; dem Herzog von Oesterreich die Räubereien und Unfngcn, welche im Widerspruch mit der ewigen Richtung im Hegau ans Twicl und Krähen dnr) die von Klingcnbcrg, Friedingcn, Hanö Matthias von Höwdorf und Andere verübt werden, ernstlich vor- gestellt und cr ersucht werde, deshalb seine Botschaft auf den vorgenannten Tag zu Baden zn sende»- Bezüglich des Mötteli soll der Bote von Unterwaldcn heimbringen, wenn Mötteli die Kosten tragen wolle, so werde man eine Botschaft an den Kaiser oder an den Herzog behufs seiner Erledigung sclM»' besonders um zn erfahren, was des Herzogs Votschaft seinetwegen beim Kaiser erlangt habe. K. Dem Matthias von Höwdorf wird geschrieben, er soll das Verbot, welches cr ans Eigcnthnm des AbtS ve» Schaffhausen gelegt, aufheben bis aus den Tag zn Baden, wo des Herzogs und gemeiner Eidgenesse» Räthc darüber sitzen werden. Ii. Hans von Laudenberg und andere Freunde des Möttcli werden ei mahnt, gegen die Salzführcr von Lindau nichts Feindseliges vorzunehmen, sondern dieselben nngchi»^ nach Schaffhausen, Dicsicnhofcn, St. Gallen u. s. w. fahren zn lassen, i. Die Pricstcrschaft betch»^ sich abermals über eine Stcnerforderung des Bischofs von Constanz und laugnet die Kundschaft dcS 4 von St. Gallen, wonach sie die Steuer zugesagt hätte. Hierauf wird an den Bischof geschrieben, solichcr Stür halb die vnscrn gütlich vnbekümbert vnd als von altcrhar blibcn zc lassen." k. Ans w>cd>» holte Klage, wie durch die schlechten Fünfer und andere schlechte Münze der gemeine Mann betrogt werde und das Gold aus dem Lande komme, wird erkennt, ans nächstem Tag soll die alte Mnnzordn»»^ „so zn Lucern lit" und Anderes verhört und darnach eine Ordnung gemacht werden, damit das Gold >» Lande bleibe und die schlechte Münze verdrängt werde. Z ü r i ch. 24. Anglist ««ss Panhoiomän. Staatsarchiv ^ucern; Allgemeine Abschiede. Staatsarchiv ^nrici) Allgemeine Abschicrc. l. !2?> Boten. Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister; Heinrich Göldli, Hanö Waldmann, beide und Altburgcrmcister; ?Reister Ulrich Widmcr. Bern. Wilhelm von Dicßbach, Ritter, Schultheis! ^ von Wabern, Ritter, Schultheis!. Lneern. Heinrich Ferr. Uri. Hans Fries, Altammann. Sch^ Rudolf Reding, Ammann. Unterwaldcn. Claus von Znben; von Flüe, Altammann; Zug. Rudolf Letter. Glarns. Hans Schudi. Frcibnrg. Peter von Fancignh, Ritter, Sch»^^ Solothnrn. Eunz Vogt, Schultheis!. ». Auf Klage derer von Ehur nnd ans Bünden, das! dem Grafen Georg von Werdcnbcrg, mit ihnen und uns verbündet ist, nnd seinen Leuten im Gebiet des Herzogs von Mailand allerlei P^. reien mit neuen Zöllen, auch Beschädigungen zugefügt werden, wird dem Herzog ernstlich geschrieben, cr solches abstellen und seine Botschaft, die nach Lneern kommen wird, bevollmächtigen soll, in der S» zu handeln. Ebenso sollen die eidgenössischen Orte ihre Boten ans jenen Tag mit dicsfälligcn Volli»»»^ versehe». I». Der Münze wegen wird beschlossen, die Orte, welche bisher Fünfer gemünzt babc», August t t85. Zürich, Bern, Freiburg uud Solothnrn, sollen Fünfer zu münzen aufhöre», die Fünfer von Wallis aber, von Savohcn mit dem pciterli, die hansanncr, die zu WiffliSbnrg geschlagen sind, sollen verrufen werden, desgleichen alle Zehner, welche bisher für zwei Fünfer genommen wurden, Solothnrn namentlich ernstlich aufgefordert, diesmal das Münzen auch seinerseits einzustellen, weil doch alle andern Orte versprochen haben, Nack langer Verhandlung mit einer Botschaft des Kaisers wird beschlossen, ^ ^ Klingenberg gefangene kaiserliche Diener soll freigegeben und den Boten überantwortet werde», üuut ne ihn mit sich fortführen. Darnach haben sie einen Monat Zeit, um zu bewirken, daß auch Möt lrei werde ans eine Tröstung zu Recht im Betrag von l <>,()<><> Gulden, Wenn das geschehen, so ^tu Eidgenossen nach dem Wunsche des Kaisers eine Botschaft an ihn schicken, um der Türkenhülfe u des Königs von Ungarn wegen mit ihm zu verhandeln. Die kaiserlichen Boten sollen auch den / telj mit sjst) ^,m Kaiser führen, in der Hoffnung, daß da seine Sache gütlich geschlichtet werden ^Wäre dieses nickt der Fall, so soll eS nach Vorschrift des Abschieds gehalten werden, deren einer Österlichen Boten, einer denen von Unterwalden gegeben worden ist. «I. Lueern wird beauftragt, ^ Herteiistcin ans den Tag, der ihm durch den Abt von St, Gallen gegen die Grafen " Wcrdenbcrg und von Zollern gesetzt ist, ihre Rathsbotschaft zuzuordnen und hitfür den HanS Ruß welcher von der Sacke Kenntniß hat und schon zu Schaffhausen und zu Baden bei deren /ucklung gewesen ist, « . Bcfebl an den pandammann im Thurgan, Einen der gegen Michel von uderg unziemlich geredet und gehandelt hat und doch in seinen Twingen sitzt, gefänglich einzuziehen, ^ Rudere, die jenem widerwärtig sein wollten, t. „Als an gemeiner Eidgenossen Boten vfffdiscn Tag v»d Her ^vhans Pfiffer durch bäpstliche fürsehnng zu der probstvc in Granveld kommen ^ ^>n demnach dnrck min Herrn von Basel die possessio» Ingeben she, onch er die rnwenklich etlich v'fft gozhnSlüt Zm gchnldet haben, ilit destminder vndcrstande einer Iil dauon mit Gessel, vnd zu trengcn, Daruf ist vnsern Eidgenossen von Solothnrn beuolhcn, den gemelten sölicher Possession zu hanthabcn vnd davon mit gewalt nit zntrengcn lassen, er werde del" ^ ^ ^tWick entsetzt, DeSglich ist Herrn von Basel vnd gemeinen Vndertanen zu Münster in Gran- >Kschricbcn, bliben zu lassen," l,n^ llrtundc. >n w.lit'.r der qanzc Sandel zusammcnqcfaftl ist, stcdt im Zürchcrcrcnst'liN, I I NI Ii, jj l fehle» '"--rnennnrlar, 2 i. V u c er n. alh Bern, Lchultbciß von Erlach, Uri, Vogt Tcmschi, Schwhz. Ammann Abvberg, Unterau Vogt Fruonz. pucern, Vogt Ferr; Venner Fankhanser, Folge eines Schreibens des Bischofs von Sitten wird ans St, Matthäustag (2l September) ii»d " ^ ^ lueern angesetzt, ilin den Anlaßbrief zwischen Wallis und Mailand zu beschließen Regeln, wozu alle Boten bevollmächtigt werden sollen, Anck die von Wallis sollen mit Voll A ^ Herzog von Mailand wird geschrieben, eS mißfalle uns sehr, daß er nicht nur ucbof von Wallis, sonder» auch uns verachte, und in Kosten bringe, da doch der letzte Anlaß mit 218 September 1485. den vorbehaltcnen Artikeln durch seine Boten zugesagt worden sei. Man begehrt von ihm, das; er nun den Anlaß siegle und auf den angesetzten Tag durch seine Boten anher sende. (Nota die Heid Artist^ dz die r Ort dorumb sprcchent, item dz der brandschaz vff denselben landen stände vnd den bürgen, bin . wa die den nit bczalcnt, sol der Herzog daö tun.) 2«4. Baden. 44115, 14. September <<;n.()() Gulden könnte ihnen geholfen werden, „vnd wo gemeine Eidgenossen solich Summ b» geben, so wollen st) sich mit einem Kouf an st) ergeben vnd für ir Herren vnd Obern nämcn". soll man heimbringen und erwägen. Bern insbesondere soll sich erkundigen, ob ihnen nicht mit en»> kleiner» Snmmc zu helfen wäre. Auf nächstem Tag soll darüber endliche Antwort gegeben werdn» «I. Jeder Bote weiß, was auf Begehren der österreichischen Räthc von des Grafen Jacob von TeMst» wegen an Schaffhausen geschrieben worden ist. «. Die vier Orte Zürich, Luccrn, Schwhz und Glan» sollen auf Dienstag nach St. Michclötag nächsthin (4. October) Boten nach Schaffhauscn senden, »m r»» gütliche AnSglcichnng zwischen Abt und Stadt daselbst nnd Graf Sigmunden von Lupfen zu vcrsncbe» t. Jeder Bote erhält Copie eines Aufsatzes, den des Herzogs von Oesterreich Botschaft, der Hauptmann Ritterschaft und der Adel im Hegau in Betreff der Sicherung der Straßen mit der Eidgenossen gemacht haben. Die österreichischen Boten sollen diese Verabredung auch an ihren Herrn bringe» aus St. Catharinentag (25. November) will man iu Zürich des Herzogs dicsfälligc Erklärung erwarü»- Auf die Klage der Eidgenossen über daö Benehmen der Klingcnbcrgcr und Anderer, die gegen ^ ewige Richtung handeln, versichern die österreichischen Voten, daß der Herzog diesen Beschwerden abhcll^ werde. I». Hinwieder bringen die österreichischen Räthe an: r) Die von Lindau werden zuwider ewigen Richtung befehdet, P es werden in den eidgenössischen Orten bisweilen entgegen der Rillst'"^ Bürger aufgenommen nnd selben wider ihre Herren geholfen, so Caspar Keller, Elans Rügg und andc>" mehr, Z) ,, des Amtmanns zu Pfirt vnd Lienhart MezgerS wegen zu Arau. ouch vmb etlich Irrig Friktal bcrürt vnser Eidgenossen von Bern, die müssen, was darin ist gehandelt." l. Denen von Klings bcrg und Hansen Ruß soll wegen der Aebtissin von Fcldbach ein Tag gesetzt werden vor Herrn Jacob von Bodman, k. In Betreff des SpanS zwischen Württemberg und Rothweil wird nach Verhandlung erfolglos ein gütlicher AuStrag versucht. Nun sollen die Acten des Proccsseö von Ort st' Ort geschickt und an St. NiclauStag (li. Dccembcr) zu endlichem Rechtsspruch ein Tag in Baden gcl'"^" September <^85. ^rrden, eg jxj von Württemberg in eine gütliche ?lusmarkung willige, die allen "wligcn Streitigkeiten vorbeuge. In lehterm Fall soll er das innert Monatsfrist nach Zürich melden, welches """ die Boten einberufen soll, um an Ort und Stelle zu reiten. I. Man soll das Dach des Bogt- Baden in bessern Zustand sehen „vnd sol der Bogt bl> dem Abt zu St. Urban bestellen, jcz ^ ^ ^aikrn Wedel Holz zu howcn". Die Frage, ob man das Bogthaus oder das Schloß bauen lpaterer Berathung vorbehalten, i»». Des Diamauts und Degeno zu huccrn wegen kann " "ch „och auf keine Meinung vereinigen. i>. Die Boten von Bern sollen um Bewilligung nach- > van nian in derer von Bern Wäldern Holz hauen dürfe, wenn man zu dem Bau in Baden taug- ^ daiclbst finde. «». Das Geld, so dem Souuenberg auf vergangenem Tag zu Schaffhauscn für ein Pferd betädingct und durch Cnnrad Schwcnd ist dargeliehen worden, ist auf diesem Tag durch Sigmund von hupfen zur Hälfte bezahlt; mau soll nun dem Grafen Allwig von Sulz schreiben, ^ ""^ere Hälfte auch bezahle. >». Bern soll zu Solothurn bewirken, daß es den gleichen Boten, Handel gewesen, auf den angesetzten Tag sende. «>. Zürich soll dem Abt von Rheinau ^ -tadt Rheinau Tag verkünden vor gemeiner Eidgenossen Boten dahin, wo sie zunächst zu """kn kommen. " »> fehlen im Bernereremplar. ü «>. fehlen auch im Lucernererempl.n. ß i findet fich n»r in lehterm. h'tt cern. i 2Z. Eieptolllbel.' iZr-itag nach Manriiii» ^taat»ar
ciend). Frciburg. Johann Müssely. Solothurn. hndwig Bogclsang. hueern. Schult ^riler; Pxf^ Tammann; Bcnner Fankhauscr. ' Heinrich, der Bogt von Zwingen, und Wclti von Neucnstcin nach dem Borschlag, den Vtrn ^ ^^üeuossen Boten hievor auf dem Tag zu hucern ihnen gemacht, das Recht gegen einander zu , ""genommen haben, so wird beschlossen, dem Grasen Oowald zu schreiben, daß er dem Bogt von der>'ch"cs ^rleit gebe, um seine Kundschaft aufnehmen zu können; auch soll er hinsichtlich genni"'^ anderer Sachen ihn in Ruhe lassen und den zwischen ihm und dem Bischof von Basel Bcrgleich beobachten. Zug. I 7. ^elosttd aa»«armt» Lueer» AlIq«meiNt Abschird». II. ?^t. 2»an»«archiv AUgenieinc Absiliicd« I IZi, iliis^l ' ^ Priesterschaft des huccrnercapitcls beschwert sich über die vom Bischof von Consta«; ihr Steuern und Teilen, die über ihre Kräfte gingen, und bittet um Rath, wie sie sich zu rn babc Man soll heimbringen, ob man die Pricsterschaft weisen wolle, diese Steuer zu geben 28 * Octobcr 1485. oder nicht. I». In der Streitsache UuterwaldcnS gegen Lindau wegen Möltcti wird beschlossen, die der Eidgenossen, welche jetzt zu Zug versammelt sind, sollen sich nach Obwaldcn und Ridwaldcn versus um zu bewirken, dasi der angeschlagene Kricgszug unterbleibe, da die österreichische Botschaft sich c>ue> boten, auf einem Tage zu Eonstanz an Simon und Jndastag (28. October) zu erscheinen und dahin ^ arbeiten, daß die Sache zu Recht verteidiget werde. «. Man soll heimbringen, wie man Mühlham» zu Hülfe kommeir wolle, welches Armuth halber nicht mehr so bestehen könne und bei Riemandcn liebu als bei den Eidgenossen sein wollte. «I. „Der kchscrlich Brief wegeil des von Laudenberg": Frieds' voil GottcS Gnaden, römischer Kaiser, urkundet zu Hagenau im Jahr 1485, das: er den Mclchwr Laudenberg und den Bartholomäus Heidenhammer, die ans des heiligen Reiches freier Straße ^ Georic Moise nicht wie sichö gebührt gefangen hatten und deshalb in seine und des Reiches Ungnade Strafe gefallen waren, wieder zu Gnaden aufgenommen und absolvirt habe, nachdem sie jenen ohne Leü geld freigelassen hätten. «I fehlt im Luccnierczcmplar. Zürich. AI. 5?rtobrr lJrcitast nach Galt», Staatsarchiv Lliccrn: Allgemeine Abschiede, . tt. Gras Oswald von Thierstcin berichtet, daß er und seine Brüder vorigen Donnerstag ihre keilen mit dem Bischof von Basel verglichen haben. I». Graf Eberhard von Württemberg, der a ^ und unsere Bundesgenossen, Bürgermeister und Rath von Rothwcil berichten ebenfalls, daß der ^ iil dem sie gestanden, durch Bürgermeister und Rath von Bibcrach verglichen sei. «. Da man der ist, es möchte für Beilegung der Anstände zwischen Untcrwaldcn und Lindau wegen Möttcli ein ^ reicher Besuch des Tages zu Eonstanz ersprießlich sein, so wird beschlossen, daß jedes Ort zwei hinsenden soll. An Untcrwaldcn wird wegen dieser Angelegenheit geschrieben, wie jeder Bote zu weiß. «I. Auf obgeuannten Tag zu Eonstanz sollen die Boten bevollmächtigt werden, mit deneu ^ Eonstanz auch wegen einiger Angehöriger von St. Gallen und Sar, ebenso wegen des Landgericht anderer daö Thurgau betreffende Sachen zu reden. Der Abt von St. Galle» schreibt, er ^ kaiserlichen Diener unscrm Landammann im Thurgau übergeben mit Bitte, wen» Jemand deshalb willen gegen ihn habe, solchen abzustellen, t. Der Bitte des Königs von Ungarn um Auslit ^ seines Dieners Jacob Rcnczhauscr, der ihm eine große Summe entwendet und sich in der Eidjst> ^ Gebiet aufhalten soll, will man entsprechen, sosern man selben habhaft machen kann. Dtt ' ^ von Ungarn läßt eröffnen, er werde ans St. Martinötag seine Botschaft bei den Eidgenossen habe"' ^ der Vereinigung und anderer Sachen wegen mit ihnen zu unterhandeln. I». Jeder Bote soll a>ü ^ Tag zu Eonstanz Vollmacht bringen, der drei Gefangenen wegen, die den Wagner auf Staffeln haben, als hätte er Bestialität getrieben, zu handeln. Die Gefangenen sind losgelassen und sollen crn'^ ^ was ferner beschlossen wird. l. Bern und Solothnrn sollen bis zum Tag von Eonstanz sich erku>u^ wie denen von Mühlhauscn geholfen werden könne, k. Wegen Marguard Tutwhlcr von Baden, Summer daselbst getödtct, sich darauf in die Kirche geflüchtet hat, und dort durch 14 Knechte bewa^st Oktober 1485. »221 kurdc zur Vermeidung großer Kosten erkennt, derselbe soll schwören, in sein Haus zu gehen und das- c nicht zu verlassen, bis von den Eidgenossen das Weitere verfügt sei. Ans dem Tag zn Eonstanz kr Wll hierüber weiter verhandeln. I. Luecrn erhält den Auftrag, für die Ausfertigung des Ver- Jüchen Mailand und Wallis, wie selber zn Untcrwaldcn ist verhandelt nnd von beiden Parteien ^e>w»inlen worden, besorgt zu sein. (5 vnsta il z. Aolohor 'n und Zuda«It>g> Z»aa»«archi« Vueern Allgemeine Abschied«, i». N«. Etaatsarebi» Zürich Allgemeine Abschiede. l. >37. t>»cs Oberland wird bevollmächtigt zu handeln in Sachen des Diebs HanS Schalt, ^iedbrechcrs, des Ankerli und eines TodtschlägerS. I». Gegenüber der Weigerung von Schwvz i.- ^^rrs, den Zoll >m Oberland zu geben, wird der Vogt beauftragt, den Zoll, wie schon zu Baden ^ rüizuziehcn, es sei denn, daß Schwvz nnd GlarnS von den Obrigkeiten in den Orten etwas ^ erlangen. «. Das Anbringen derer von Rothweil, das jeder Bote kennt, soll man an die Obrig- ^ k" lcrjchtr,, ,i. In her Sache derer von Nothwcil gegen den von Habspcrg soll Tag gesetzt werden. S-i. ^^k»f Sigmund von Lupfen auf der einen nnd Abt und Stadt Schaffhausen auf der andern "N lvir>> >>.. — . . , - ^ ^ . .. - . 7 „ . sollen Zürich, endlich die ivzlh zwischen llnterwaldcn nnd der Stadt Lindau, wegen Jaeob Mötteli, Landmann zu Unten hier s ^^^'kl)cn worden ist. AufHilarii nächsthin (l4. Januar) soll Jedermann mit voller Gewalt wieder vch über Annahnic des vereinbarten Vertrags definitiv zn erklären. Unterwalden soll seine hiiccr ^ Schasshansen gesetzt auf St. SebastianStag (20. Januar i486) nnd cö sol !' ^'^wvz und Glarus ihre Boten da haben, l. Heimbringen, wie naci, vieler Mühe ^rcgcnz zn Händen der Untertädingcr stellen bis Freitag nach Othmari (l8. November). ^ wegen des NitterS Eonrad Gächnff und die Antwort, die man ihnen darauf gegeben hat. ^',u> ^ll Lindau dem Mötteli antworten. Man soll heimbringen daS Ansuchen der österreichi scheu ^edrr ^etc kennt die Unterredung mit den österreichischen Boten der verschiedenen „Vffrnren" und °Me ,« ^ ^»i,^ oieien Zeiten wegen. I. Ebenso das Anbringen derselben österreichischen Näthc wegen It. ^ ^ Maicnfeld, worüber der Landvogt im Oberland sich erkundigen nnd berichten soll, ^blen ^ welchcrgestalt des Kaisers Diener ledig gelassen ist. I. Zürich und Zug wird be wegen der Sache Marqnard TutwhlcrS gegen die Freunde des Summers selig, den jener er Botschaft unverzüglich nach Baden zu schicken, und zwar soll Zug seinen Aminann schicken, ^ilcn sollen sie dahin Tag verkünden nnd sie zu vergleichen suchen. Gelingt das nicht, so sollen ^lle» sie Eidgenossen haben erkennt, daß Tutwvlcr von Jedermann ungcfchdet irnd ungchaßt sein, ^ ^k'n Niemanden gestraft werden soll. 11». Auf Begehren der österreichischen ^kranstaltung eines gütlichen TageS zwischen Bern und den St. Johannser Herrn dcntsciicn lllj, ^ von Bern heimbringen, daß seine Herren auf den Tag, der an St. Hilarlentag z„ Eonstanz gehalten wird, Vollmacht schicken. ^ Ertrag wegen Mötteli steht im vueerner allgem. Abschiedband n S. ^».1 ff. II ir Der gürcherabschied lautet ' ^ ^^ermasten: Dem vandvogt im Iburgau wird auf Ansuche» der österreichischen Räthc geschrieben, gegen Herrn Ü'll ,u liegen „dann wir der git Zn vsscr sorgen gelassen haben". s> ». »».fehlen im Vucerncrcrcmplar. 222 November 1485. 25«>. Zur» ch. li. November (an Sant Lynharts Tag). Zcllwegcr, Appenzeller Urkunden Nr llVll. Die Räthe von Städten und Ländcril gemeiner Eidgenossenschaft entscheiden in einem Streit zwisäst» Herzog Sigmund von Oesterreich und Ammann, Rathen und Landlcutcn zu Appenzell über die Verhältnisse der Appenzeller zur Gerichtsbarkeit des Landgerichts in Rankwil. 251. Einsiedeln. 13. November (Sonntag nach St. Martinstag). Staatsarchiv Zürich! Tschudische Sammlung. l». Einige Boten hatten Auftrag, an Venedig zu schreiben, um für die Eidgenossen und ihre Z»lst' wandten im vcnetianischen Gebiet sichere Wohnung und sicheres Geleit für den Handel zu verlange»' Da aber die Venediger darauf nicht eintreten wollen, ehe sie selbst im Gebiet der Eidgenossen gesich^ seien und zudem nicht alle Boten Gewalt hatten, in der Sache zu handeln, so soll man auf nächste» Tag darüber Antwort geben. Bern, Freiburg und Solothurn werden insbesondere ersucht, hierin genieiw same Sache mit den übrigen Orten zu machen, zumal die Kosten nicht groß seien und für jedes ungefähr auf einen Gulden kommeil würden. I». Der Tausch und Wechsel des Kaplans zu Tins »»' seine Pfründe wird bewilligt, sofern auch die Unterthanen zu Tins ihm das bewilligen, e. Glarus st^ beim Landvogt im Thurgan über Ucbnng und Gebrauch des dortigeil Landgerichts bezüglich des Anbringt und Begehrens der Stadt Constanz erkundigen und auf dem nächsten Tag berichten. «R. Zürich und SckM! sollen in gemeiner Eidgenossen Namen ihre Boten zum schwäbischeil Bund schicken, um sich hinsichtlich Werbung zu erkundigen, die unsere Eidgenossen von St. Gallen und Appenzell dort gcthan haben solle»- Die Boten von Zürich sollen ihre Herren bitten, „sich des nit ze widern". Auf Freitag zu Nacht »»^' St. Catharinciltag solleil die Boten zu Zürich sein. v. Zwischen den fünf Orten und denen von SchwP lind Glarus haben die Zugesetzten einen andern Rcchttag gemacht auf Sonntag zu Nacht nach Hilsts Lieben Frauen Tag zur Lichtmeß nächsthin (5. Februar 1486) wieder zu Einsiedel« zu sein und Montags daraus die Sache vorzunehmen, wobei dann jede Partei mit ihrer Kundschaft erscheinen soll. Wollen Parteien in der Zwischenzeit Kundschaften aufnehmen, so mag das geschehen, doch soll es jcweilcn Gegenpartei verkündet werden. Ans den gesetzten Tag soll man zu Einsiedeln endliche Antwort gebe»' ob man den Zugesetzten „gütlicher täding verwilligcn vnd vertruwen welle". 1. Nächsteil Sonntag ^ Nacht sollen Luccrn, Schwhz und Glarus ihre Boten zu Zürich haben und Tags darauf sammt dc» Boteil von Zürich mit dem Abt von St. Gallen sich zu unterreden, wie die Vll Orte mit ihm ein Billss und Landrccht eingehen wollen, und wie der Abt sich gegeil uns (die IV Orte?) verschreiben soll Betreff der Gottcshauslcnte, ferner daß uns die Hälfte aller Bußen lim Frevel und die Mannschaft dic»c» soll. Desgleichen wie wir fünf Orte uns gegen Schwhz lind GlaruS verschreiben sollen, daß das BMss und Landrccht des Abts von St. Gallen ihnen an ihrem Landrccht in der Grafschaft Toggenburg kei»c" November <485. ZAj schaden bringen soll, Ueber alles das sollen in Zürich die Entwürfe aufgesetzt und dann allen Orten zugeschickt werden, 252. S t a il S. ?1. November (Monlag vor St yalharin!» ^taatsarcl,iv ^ucern Allgemeine Abschiede, ll. 2!»5. tt. Alls den nächsten Tag sollen die Boten antworten, ob das Gut des Summer, der zu Baden leiblos gcthan worden, in Verbot gelegt werden soll oder nicht, da der Untcrvogt Hans von Mumps lstaubt, solches sei den Eidgenossen gefallen. I». Der Untcrvogt von Baden berichtet, die hohen Gerichte ^ ^zwhl hätten von 'Alters her zur Grafschaft gehört, nun aber spreche Bern dieselben an und habe die ^u Ezwhl in Eid genommen. Das soll man heimbringen. «. Der Schultheiß von Baden bringt an, ^ Bijchof von Eonstanz fordere wider das alte Herkommen von den Priestern und Pfründen zu Baden ^ersten Früchte, Beschluß: Man wolle an den Bischof freundlich schreiben, daß er die Geistlichen und b'üündcn bei ihrem alten Herkommen bleiben lassen möchte. «I. Auf nächstem Tag will man über die ^lagc der Roßhändlcr, daß sie letzte Ostern von Leuten des Herzogs von Mailand angefallen und beraubt worden zeien, verhandeln, « . In der Streitsache des Uli Müller von Mellingen gegen Hans Bcrnhart Zürich in Betreff der Gemeinschaft, die sie mit einander hatten und worüber zu Mellingen ein Urtheil Ehingen, welches llli Müller vor gemeine Eidgenossen gezogen, wird erkennt, die Sache soll nochmals ^ Mellingen ans Recht kommen und was da gesprochen wird, dabei soll es bleiben, I. Bern soll den ^ngeum von Lenzbnrg in Gegenwart eines Boten von Zug peinlich fragen, Auf der Voten von Anbringen über die Streitigkeit beider Grafen von ValcndiS mit dem Herzog von Lothringen gibt ihnen den Rath, ihre Boten von Ort zu Ort zu schicken oder wenn ihnen das nicht füglich wäre, ^ dkn Tag gemeiner Eidgenossen zu Eonstanz am IT Januar (Hilarii» nächsthin zu kommen. Ziehen ^ das letztere vor, so sollen sie cS zu rechter Zeit nach Lnecrn berichten und Lnccrn soll dann auch ^ Herzog von Lothringen den Tag verkünden. Ii. Zwischen Mailand und Wallis ist durch der Eid /oycn Boten ein Waffenstillstand bis Hilarii (l.i. Januar) nächsthin beschlossen und cS wird derselben ^be wegen ein Tag nach Zürich acht Tage vor Weihnachten ( l8. Deeembcr) gesetzt. I. Auf dem ^^c>, Tag ss'll man der Münze wegen Antwort geben, k. Auf dem Tag zu Eonstanz soll man über Erklärung derer von Mühlhansen, daß sie Armuth halber ihre Stadt von Händen geben müssen, Endeln, i. Ebenda soll man sich erklären, ob man den Diamant und die andern Kleinodien vcr- ^ und das Geld an Mühlhansen kommen lassen wolle, «i. Von Johannes Schillings, des Unter- zu Lnccrn, wegen soll man auf dem Tag zu Zürich Antwort geben, >. in. fchlcn im Luccrnerczcmplar. 25!!. Zürich. 1^115, 1k». ?T)ereiiiher «Freitag vor Tbom>> 2»aat»ar<«,jv Allgemeine «id.,enossischr 'Abschiede, I75. >2taat«are»,i« tnrtet, Allgemeine Abschiere, I, l« Bolen: Züricb Heinrich Röist, Bürgermeister; Johannes Waldmann, Ritter, Altbnrgerincistcr; December 1485. Crurrad Schwend, Ritter; Meister Ulrich Widmer, dcö Raths. Bern. Heinrich Matter; Anton» Schon'- Lncern. Ulrich Feist; Heinrich Fcrr. Uri. Ammann in der Gasse. Schwyz. Rudolf Reding , Ammann. Untcrwaldcn. Vogt Frnonz. Zug. Am Latten. Glarns. Landschrcibcr Rietler. Freibnrg- Dietrich von Endlispcrg, Ritter. Solothnrn. Hans Ochscnbein, Scckclmcistcr. »». Herzog Marimilians Botschaft ist mit verschiedenen (nicht näher angegebenen) Aufträgen von Ort zn Ort geritten. Ans dem heutigen Tag aber hat sich Niemand von des Herzogs wegen eingefunden- Daher ficht man vor der Hand sich zu keiner Antwort vcranlastt. Unterdessen soll man dem Treibe» der Aufwiegler, welche für den Herzog in der Eidgenossen Gebieten Knechte anwerben und wcgfühw', möglichst Einhalt thun. Auch an Abt und Stadt St. Gallen, sowie nach Appenzell, Thnrgan, Sarga»s, Baden und in die freien Aemter wird geschrieben, dast solches Gelänf abgestellt werden soll. I»- S" Graf von Valcndis und der Herzog von Lothringen sind behufs Vermittlung ihrer Streitigkeiten »» den Tag von Consta»; zu laden. « . Die Boten von Bern sollen dafür sorgen, dast der Frau des Schnudl» dic zn Baden gelegen war, gegen die Stadt Brugg zum Recht vcrholfcn werde. ,1. Die Botschaft des Papstes begehrt Erneuerung der Vereinigung, in welcher die Eidgenossen mit seinem Vorfahren, P»ss Sirtus seliger Gedächtnis;, gestanden. Da nun ein Tag nach Eonstanz gesetzt ist, so sollen die Boten strnction einholen und so zeitlich von Hause abreisen, dast sie Montags vor Hilarii < U>. Januar) z» seien, wo man der päpstlichen Botschaft Antwort geben und dann nach Constanz reiten will. Der AntuM des Papstes wird den Orten als sehr ehrenvoll empfohlen und jeder Bote erhält eine Copic der geschlagenen Artikel in deutscher Sprache, r?. Bern und Freibnrg haben nach Inhalt des Berichts, zn Münster gemacht worden, Zahlung geleistet und verlangen nun den Schuldbrief heraus. Das w> man heimbringen. Z. Gabriels von Vocgn, des mailändischen Boten, Vortrag und der Anlastbrief jsslss» Wallis werden angehört. Man will gemeinsam bei Bischof und Landschast Wallis Schritte thun, da»»' der Aulast angenommen und der Krieg abgewendet werde oder wenigstens Verlängerung des Stillst»»^ erfolge. K-. Bern soll sich erkundigen, wer den Diamant kaufen wolle und wie theucr. Auf dem ai'jss setzten Tag zn Zürich will man dann über ein Angebot rathschlagc» und gleichzeitig auch die behandeln, ob man den Erlös vom Diamant und etwa noch eine Steuer auf den zugewandten und gemeinen Herrschaften für Mühlhanscn verwenden wolle. I». Auf gleichem Tag soll man antwort"'- ob man den Unterschreiber von Luccrn, Johannes Schilling, seiner mistfälligen Handlnngsweisc wcP" noch ferner zn eidgenössischen Geschäften brauchen wolle oder nicht, i. Bern soll nach Frankreich sclstt»^' man werde die letzte Rata dcö bnrgnndischen Geldes „ictz nach der hochzit" (nach Weihnachten» befördert abholen. Die zn Lnecrn dafür auszustellende Quittung soll auf den Tag zn Zürich gebracht werden. K S'' Münze, besonders der Fünfer wegen, findet man, es sei jetzt, wo man nicht wisse, ob der Anstand mit Li"d^ zum Krieg führen könne, nicht der Zeitpunkt, um etwas vorzunehmen. Man soll daher bis nach dein zu Constanz die Sache ruhen lassen. An Lnecrn soll jedoch geschrieben werden, es möchte inzwisch"' ^ Fünfer nach ihrem Werth eursiren lassen. I. Die Sache der Rosttänschcr halb soll anstehen bis dic Handlung zwischen Wallis und Mailand zn Ende geführt ist. Hinsichtlich des anhängenden Stt^ zwischen Hans Rnst und Mithaftcn von Lnecrn und dem Masenrieter von Pfvn wird erkennt, ss ha^ beim früher» Ablchicd sein Bewenden. Es soll Kundschaft eingenommen werden und nachher st'" Sache vor die Eidgenossen zum Austrag kommen. Masenrieter sei nicht schuldig, dem Rnst nach zu folgen. Auf die Klage des Hans von Laudenberg gegen Vogt Bachmann von Zug, eincS December 1485. sZZZ ^gen, wird, da der Vogt nicht erschienen ist, dem Boten von Zug befohlen, daheim zu bewirken, daß bleibe auf den angesetzten Tag vor dem zwanzigsten Tag vor der Eidgenossen Boten erscheine, indem Klage Handlungen betrifft, die er in gemeiner Eidgenossen Namen in amtlicher Stellung gcthan hat. Die Herren und Städte, die vormals auf den Tag beschrieben worden sind, sollen dazu neuer- eingeladen werden, ebenso Ulm, Mcmmingcn und Bibcrach. >». Jeder Bote weiß, wie Herr Jacob bettest persönlich auf diesem Tag erschienen ist, das, was ihm bisher von Lindau widerfahren, erzählt, Eidgenossen für die bisherige Hülfe gedankt und gebeten hat, das man ihm ferner beistehen wolle. Glarus und Solothurn sollen sofort die Namen derjenigen, die sie nach Lyon um die l5,ltt>l> Gulden ^lken wollen, nach Luccrii melden, damit die Ercdcnzbriefc ausgefertigt werden können. i. Die auf ^scni Tag befindlichen Boten von Lucern, Uri, Schwyz und Unterwaldcn sollen heimbringen, daß die vier Orte ihre Herren bitten , ihrer Streitigkeiten wegen ihnen einen freundlichen Tag zu vcrwilligcn. äu «>. Die sechs Artikel der päpstlichen Vereinigung lauten wie folgt: (Staatsarchiv Bern. A. E. A. 0.182. Anhang zu dem chicd von Sonntag vor Thomc 1485 zu Zürich). Die Artikel der Vcrstänlnuß mit dem Vapst. Zu dem Ersten, DaS wir obgenantcn f Anesse» vnser Vndcrtanen vnd Verwandten als obstat, Zn Zit discr Verepnung vnbruchig stan belibcn vnd verharren wellen gegen sZ genanten vnserm allerhciligstc» Herrn vnd der heiligen Römischen Kilchen in gutem friden, luter srüntschaft, Stille vnd ^lliteit, vnd mit dehcincn kriegen, arglisten, widerwertikeitcn, bclestigungen oder bctrübungcn die selben Kilchen, Sine hcilikeit ^ Anwandten als obstat, anfachten, bekümbern noch kriegen werden gestrap oder vngestrags, Sünder mit vnS luter liebe, trüw, a vnd guter srüntschaft in WhS liebster Sünne der kilchen vnS »lhscn, die lieb zu habe» vnd nach zu volgen, also das die in tttrichen, landen vnd herrschasten vnd obcrkeiten frylich durchfaren vnd wandlcnde handle» mögen an all bctrübung vnd bclcsti ^ Tas wir auch gestragS noch vngestrags durch vnser Herlichkeit, crtriech vnd hcrrschastc» nit geben Paß. Durch- oder Zugang, ^ >>> enthalt, hilsf oder fürschub den vinden, anvächtern oder durchächtern, Herren oder Herrschaften noch cinich andern Personen, wellend oder vnderstand, sräuell, beschedigung, vindtschast, Schaden oder Krieg zuzcfügcn der heiligen Römischen Kirche», ^ «uist^ljchen Glauben, dem genanten vnserm hl. Vater dem Vapst oder, als obstat, Sine» verwandten, noch daS wir sy nit Abbruch lügen an Iren Herrschaften, Personen, Oberkeiten, Güter», Rechten, Zryhciten oder gewonheiten bisher brucht Altem erlangt, heimlich noch offenlich, Sunders mit so großem vlnfi vnd wir mögend, wellend wir daS wenden nach Antstrn, ob dem genanten vnserm heiligsten Vater dem Bapst zu Zit solicher cynung vnd in der heiligen Milchen, des heiligen Eristenliche» gloubens oder siner heilikeit Sachen oder als obstat anligcndcn Geschäft hilsf vnd Zu bnfirn not were oder wurde, vnd Sin heilikeit v»S zu vffeuthalt vnd sich, der Kilchen, des Gloubens oder siner Hcilikeit ^ ervordrete, So dick vnd wenn sich das begibt, das dann wir genannten Eydgnossen, nämlich von Zürich, Bern, bueern, tiz Dnderwaldcn, Zug, Glarus, Friburg vnd Solothurn als gehorsame Sün vnd Diener der Kilchen in solichen der Kilchen, dist °t>cr Siner heilichkeit als obstat geschäften vnd Sachen vnser» Vndertanen, Soldnern und Lüten vnd Wapnern tüunst Atachi Hinzugan geben wöllcnd vnd vcrwilligcnd, das sy sich in siner Hcilikeit als obstat Dienst vnd Sold zu derselbe» siner Hülst,-,... .». . ^ verzugent zu hilsf, Waffen nemcnt vnd zustechend, im Hilff vnd Dienst zu kriegen, pickende So er vnd wir von vnscrn schinbarlicher Vindtschast solicher vnserer vndcrtanen hilffs vnd ZuloüfS nit bedörffend vnd so dik sin Hcilikeit ^ ^^n vnd gcwapneten als obstat notturstig wäre vnd vnS ersuchte, daS dann die der Zal zu siner Heilikeit, zu zylen 'ffüin soll. Ob solich vnser Söldner, Gcwapneten vnd lüt zu Schifflichem oder merischem Krieg nicht, Sünder allein vff l«ie gebraucht werden sollen. Zu dem Dritten. Seine Heiligkeit soll jedem Zußknccht, so viel ihrer in seinen Dienst treten, od». ^ rheinische Gulden und ob Sach wäre „daS cttlich rytend", jedem Reitenden IN rheinische Gulden monatlich Sold " vohn - - "bstehl. r,h. hrbcn, anfangend wenn die beute aus ihren väterlichen Elze» ausbrechen bis sie dahin zurückkehren, unter Bedingung, ^»ru' halten. Zu dem Vierten. So oft Seine Heiligkeit vnS solcher gestalt zu Hilfe mabnt, soll er jedem der x Orte zu leih ""b Bereitung solcher Manung 1VNN Dukaten geben, abgesehen von dem Sold der beute. Zu dem Zünften. Dauert ^ ^"iEr, so hat der Papst icdcm Ort abermals IWl) Dukaten zu geben. Zu dem Sechsten. Soll Seine Hcilikeit vns Eid >> Untcrthancn vnd Verwandten für besohlen halten, vnd der heil. Kirchen in aorporl, u. s. w. Siehe den Bund ^bruar i486. Den päpstlichen Brief, datirt vom 18. Oetober, siehe Beilage IS. jj >>> bis n nach dem Zürchcrabschlcd. 2!» 226 December 1485. 25,t. Zürich. ZI. ?)0tt'lllhor (Samstag nach dcr Kindlincntag». Staatsarchiv Zürich - Allgemeine Abschiede, l. (((. Auf Begehren Herzog Sigmunds von Oesterreich wird der auf Hilarii i486 nach Konstanz angesetzte Tag des Möttelis und der Stadt Lindau wegen auf den Sonntag Rcminiscerc in der Fasten (4 9. Februar» verschoben. Die Gefangenen sollen, sofern der Streit an diesem Tag nicht beigelegt werden kann, aus den Sonntag Oculi (26. Februar) darnach wieder gestellt werden. 255. Zürich. !). ZitNUNt' (Montag »ach Cpiphaniä). Staatsarchiv Lucern, Lucernerabschiedesammlung. ».2117. Staatsarchiv Zürich- Allgtniciuc Abschiede, I,((Z Boten: Zürich. Hans Waldmann, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Röist, Altbnrgcrmcistcr; ku»»^ Schwcnd, Ritter; Meister Ulrich Widmcr. Bern. Jörg vom Stein. Luccrn. Lildwig Seiler, Altschu > heiß. Uri. Hans in der Gasse, Altammann. Schwyz. Rndolf Rcding, Ammann. Unter waldc» Frnonz. Zug. Werner Steiner, Ammann. Glarus. Ammann Tschndi. Frcibilrg. Dietrich Endlispcrg, Ritter. Solothurn. Hanö Ochscnbcin, Seckclmeistcr. (5ö ist die Nachricht eingelangt, es seien Einige in Feldkirch gefangen und gefragt worden »"' hätten eingestanden, sie seien von einigen Orten bestellt, um Fcldkirch zu verbrennen. Hierauf wird dc»^» von Feldkirch geschrieben, sie möchten nnS über den Sachverhalt in Kenntnis; setzen und wenn die ^ sangenen wirklich solche Aussagen gemacht hätten, so sollen sie mit selben nicht eilen, sondern sie behalte», bis die Eidgenossen ihre Unschuld in der Sache dargcthan hätten. I». „Herrn von Kostenz ist geschnc^"' das fürnemen abzustellen, so er der zechen Pfunden halb vmb die etlichen fachen fürnimpt, dann cS »>^ nit erlitten werden." «. Auf letztem Tag ist beschlossen worden, eine Botschaft ans drei Orten ' Wallis zu schicken. Das ist nun noch nicht geschehen, aber man hält cö für nothwcndig. Da jedoch verschiedener Ursachen wegen nicht Boten schicken will; so wird, damit Krieg vermieden werde, bcschl^"' Bern, Uri und Schwhz sollen ihre Boten nach Wallis schicken, um zu bewirken, daß der Anlas; nommcn, der Krieg abgewendet oder doch der Waffenstillstand verlängert werde. «I. Lucern wird d>w die übrigen Orte ersucht, seinen Untcrschrcibcr Johannes Schilling in Zukunft nicht mehr zu eidgenosss^ Geschäften zu brauchen, sondern ihn ruhen zu lassen, wenn in Luccrn Tage gehalten werden. Beschluß, das; Zürich, Luccrn, Schwyz und Glarus ihre Boten auf St. Scbastianstag (20. Januar) p" Vermittlung zwischen Abt und Stadt Schaffhauscn und Graf Sigmunden von Lupfen in beider Parll'^ Kosten nach Schaffhanscn senden sollen, wird neuerdings bestätigt, r. In Betreff der Streitig^" zwischen Lucern, Schwyz und Unterwalden einerseits und Uri anderseits soll von den übrigen Ork» Tag in Zyg abgehalten werden und beider Parteien Boten sollen sich zu gütlicher Verhandlung b<4"' mächtigen lassen. K. Da zwar die Mehrheit aber doch nicht alle Boten zum Abschluß der Vereinig'^ mit dem Papst bevollmächtigt sind, so sollen diejenigen, welche ohne Vollmacht sind, die Sache noch"^ Januar 148k. ^27 ^ >bre Obern bringen und in Betracht, daß eine solche Vereinigung nicht nur unschädlich, sondern für ^ ^chgenosscn sehr ehrenvoll sei, sie zum Beitritt zu bewegen suchen. Ein Abschlag müßte den heiligen ^uhl ungnädig für uns stimmen, was auf alle unsere Geschäfte nachthcilig wirken könnte. Die beitrc- uücn Orte sollen bis Maria Lichtmeß s2. Februar) ihre Antworten nach Zürich melden und Zürich in knie»,, Berns und der übrigen beistimmenden Orte Namen die Vereinigung mit Veränderung des Artikels ^gc» dxx Ansprachen der Knechte und mit Auslassung des Zusatzes „seiner Heiligkeit Zugewandte" auf- t». Die Boten, die zu Lyon das Geld holen, sollen Sonntags nach Liichtmeß zu Frciburg im ^chtland im Gasthaus zum Widder eintreffen. Das Geld, das sie bringen, soll zu Solothurn bleiben, er Eidgenossen Boten dahin kommen, um in der Sache zwischen Solothurn und Urs (Stcgcr) zu 5rün^ ^ Mühlhausen eröffnet abermals durch eine Botschaft, wie sehr es Schulden halber im Ge- ^ "ilc iei und daß es am liebsten bei den Eidgenossen bleiben möchte. Hierauf wird ein Aufsatz gemacht, Mühlhausen zu den Eidgenossen kommen möchte. Jeder Bote erhält davon eine Abschrift ^ra ^ Hause wirken, daß man jene Stadt nicht von der Eidgenossenschaft kommen lasse, indem " lebr viel gelegen sei. Deshalb fände man angemessen, eine mäßige Steuer auf die gemeinen Hcrr- Mten du s, " daraus einen Thcil der mühlhausischen Schuld zu bezahlen. Der Rest könnte dann »ia>/ ^^kauf des Diamauts oder auf andere Weise getilgt werden. Auf dem Tag zu Eonstanz soll " bwriibcr entscheiden, k. Auf die Bitte derer von Bern, um Aushändigung des Schuldbriefs und 2 ^ Zinses, weil sie vor Ablauf der Frist das Hauptgut bezahlt hätten, soll man auf nächstem H ... '"bwrt geben. I. Auf dem Tag zu Zug soll man sich über eine gemeinsame Ordnung für die Silberbcrathen, da etliche so böse Silbcrarbeit machen, daß man kaum zehn bis zwölf lioth feines ^ ^irjn findet. Zürich und Luccrn sollen auf diesen Tag ihre Ordnungen mitbringen, i»». Ebenso iilif berathen, wie man mit dem Nittcr Gächuff handeln wolle, der in der Eidgenossen pand ^ u»d Versprechen Knechte im Thurgau, in des Abtö von St. Gallen pand, iir Appcn- wi ^ aufwiegelt, um mit ihm zum Herzog Marimilian zu ziehen. »». Ebenda soll man dem Vogt untwortcn, wie er sich zu verhalten habe, wenn die Fünfer ihm im vollen Werth gegeben 4» I. wollen. "uspricl', ^ ^ eberwähnte Entwurf enthalt nach dem Zürcherabschied I. läit folgende sechs Punktc: 1) Die Stadl Mühlhausc» 2rer Stat und mit ihren Leuten" sich der Eidgenossenschaft der X Orte als ihren Herren mit getreuer Unter- ^chien jhncn in ihren Reisen und Kriegen zu folgen, ihre Stadt Niemanden weiter zu versehen oder zu vcr- ' ""' Niemandem Bündniß oder Vereinigung einzugehen, ohne der Eidgenossen Wissen und Willen. L> Ihre Stadt den t,c ess.u ^ halten wider Jedermann, das heilige römische Reich ausgenommen. 3) Wenn aber römische Kaiser oder Könige üidg^'"Msammt oder besonders angreifen, oder an Land, Leuten oder Privilegien schädigen, so soll Müblhausen den ^'Zen m. ' "'^'6 desto minder mit Hülfe und Oeffnung dienen. Die Oeffnung soll geschehen obne gefährlichen Schaden und dulden ' Bedürfnisse. 5, t Dagegen geben die Eidgenossen Mlihlhauscn zur Bezahlung seiner Schulden tL.Olü» rheinische bei ^ i«nc ihnen das verpfändete Schultheisienamt lasse» und also die Eidgenossen einen Schultheistc» hinsenden, Üb«, um Vufien und grevcl richte und statt der Sporte!» jährlich L5 rheinische Gulden, Behausung, Holz, «,>. Viertel Haber, L(> Säume Wein beziehe, so lange das Amt verpfändet ist. (!) Sollte das Schulthcißcnamt ^'«i l», " ^ Ünden die Eidgenossen einen Vogt, dem Mühlbausen 5(1 Gulden nebst Kor» u. s. w. zu gebe» bat. jj I bis »» " ^---nerez-mplar. 225 Januar i486. 25«. Z n ss. 'I /iitlj, 31. Januar (Dienstag bor Lichtmeß, Staatsarchiv Liieer»: Allgemeine Abschiede. I! zm Da Viele Knechte hinwegzichcn, so werden diejenigen Orte, welche noch keine Verordnung gtsssn dieses Laufen erlassen haben, aufgefordert, solches unverzüglich zu thun und die Knechte zurückzuhalten I». Auf das Anbringen der französischen Botschaft, daß der Herzog von Lothringen und die Grafen von Valcndis auf den Tag zu Konstanz uicht kommen können, wird selben ein Tag nach Solothurn d»e> Wochen nach Ostern (IL. April) angesetzt. » Ort, wo es nicht ermittelt war, ob die hohen Gerichte den Eidgenossen oder der Grasschaft Wcrdenbcrg gehören, daher auf Mittcfastcn Zürich, Zug und Glarns Boten hinsenden sollen im Namen auch dn übrigen Orte, um die Markeu der hohe» Gerichte zu erkunden. Ebenso wegen eines zweiten Todtschlag^ im Oberland, wo zwei dem Todtschläger nachgelaufen sind, ihn verwundet und gefangen, seine Freund aber ihn wieder weggeführt haben. «I. Heimbringen, auf welche Weise mau den Diamaut, dcu Deg^n uud andere Kleinodien verkaufen wolle. «. Man soll Verordnungen machen, damit die Goldschmied^ kein geringhaltiges Silber verarbeiten, ll'. Der Vogt im Thurgan wird bevollmächtigt, dem Landamman» zu schreiben, daß er den Ritter Gächuff bctretcndenfallö gefänglich einzuziehen habe. Die ncu^ Solothurnerangster soll man allenthalben verrufen für Haller. 257. Ein siedeln. 5, Aebrnnr (Sonntag nach Lichtmeß» Die Acten fehle». Siehe 2ZI «d. 258. Z ü r i ch. 11. Februar. Staatsarchiv Lueern: Vergleiche. Staatsarchiv Bern: Bündnisse und Verträge. III tz Bund der X Orte mit Papst Jnnoccnz VIII. (Beilage 20.) 25?». Co nstanz. i;>. Februar off Remim«»«» Staatsarchiv B-r»! Altgemcinc eidgenössische Abschiede, n Ali. Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede. >.»»!'. Die Voten siehe bei «z. ». Fremde Dicnstkncchtc, die zuweilen in der Eidgenossenschaft sich aufhalten und von da in Februar 1ä86. 2?!) ^uege laufen, geben sich für Eidgenossen ans und bringen unser Land in schlechten Ruf. Man soll rath- Klagen, wie Solchem abgeholfen werden könne. I». Man soll Instruction einholen, was bezüglich der neuen Gulden, die der Kaiser jetzt schlagen läßt und die nicht mehr Werth sein sollen als lti Beheimsche, zu thun sei. «. Jeder Bote weiß zu sagen, was mit den Boten des Herzogs von Oesterreich wegen ^kldkirch und anderer Sachen gesprochen worden ist und daß sie antworteten, sie haben deshalb keinen ^esthl von ihren Herren nnd wollen berichten. «I. Auf dem nächsten Tag zu Luecrn soll man erkennen, ^ zu thun sei bezüglich der Verpfändung des Schlosses Mönchcnstein von Solothurn an den von ^tvenberg, da die Stadt Basel behauptet, den Nähcrkauf zu haben. « . Wegen der Probskti nnd Ehor- ^ucnpfrund zu Münster in Granfeldcn wird Tag angesetzt auf Donnerstag nach Mittefastcn l!>. März) ^ Liiccrn. t. Mühlhausen wollte gegen die Eidgenossen den römischen Kaiser nnd das Reich vorbehalten, auch djc Bcfugniß, die Lösung zu haben um die Summe Geld, welche ihnen die Eidgenossen „fürsetzen" wurden, ebenso das Recht, ihr Schultheißenamt zu setzen und zn entsetzen, doch so, daß die Eidgenossen kl»en Bogt oder Hauptmann in der Stadt hätten. Mit all diesen Anbringen sind sie abgewiesen, wie Bote zu sagen weiß. fi,. Heimbringen der Irrung halben zwischen den IV Orten Lueern, Uri, ^bchz und llntcrwalden. Ii. Hinsichtlich des Streits zwischen dem Herzog von Mailand und dem "Ichof von Sitten soll man auf nächstem Tag zu Luecrn Antwort geben, was weiter darin gehandelt ^rden soll. I. Jeder Bote weiß zn sagen, wie llntcrwalden und die von Lindau des MöttcliS, Land "u»us zu llntcrwalden, wegen auf den Herzog von Oesterreich veranlasset sind. k. Anton Gcifibcrg te dem Burgermeister Waldmann, dem HaSfurtcr und dein Bartholomäus Hubcr zugeredet, sie hätten f Gulden genommen, um zn bewirken, daß die vier Städte am Schwarzwald nicht schwören müssen. Mlb hatten diese ihn auf diesen Tag vor die österreichischen Räthc und die Eidgenossen geladen, entschuldigt sich Geißberg, er habe das nicht gesagt nnd wenn cS ihm unterschobeil werde, so sei den ^lrcfstudcn Unrecht geschehen. Damit begnügt man sich. I, Jeder weiß, was die österreichischen Räthe ^ ^urgerannahmcn nnd Herzog MarimilianS wegen angebracht haben. >»». Mail soll heimbringen, 6 solothurn gewiesen werde, von Mönchenstcin nnd Dorncgg abzustehen, indem diese Schlösser des hau Oesterreich Eigcnthuni seien. ». Heimbringen, ob man hinfür Solothurn und Frciburg Zu Tagen beschreiben wolle, wenn eS sich um Sachen handelt, welche sie nicht berühren. «». Der auf Lätare ins Oberland gesetzte Tag wird auf den Sonntag nach Pfingsten <2l. Mai ) vcr- ^ I» Zürich soll den Kauf um daS KlingelfußhauS zu Baden in aller Orte Rainen fertigen und die fu darum machen, «ß. Anlaßbricf auf den Herzog von Oesterreich in Sachen des MötteliS nnd derer t m ^ Nidwaldcn gegen die Stadt Lindau, ausgestellt Samstag nach St. MatthiaStag <25. Februar) zmf bou den Räthcn Herzog Sigmunds von Oesterreich alS: Graf Alwig zn Sulz, Landgraf im Klett ' Hans Jacob von Bodman», Lorenz Birsung, Marschalk, Lorenz von Andlan, Hermann von Ep- Hans ' Ritter; Easpar von Klingcnbcrg zu Mcringen, Hofnicistcr; Bilgeri von Rischach und Bl m Boten geiiicincr Eidgenossen auf diesem Tag, als: Von Zürich. Johannes "Wim, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Röist, Altburgermeister. Bern. Wilhelm von DieSbach, Ritter, ^"cern. Ludwig Seiler, Schultheiß; Heinrich Ferr. Uri. Anton Berner. Schwhz. Rudolf Dietrich in der Halten, Altammann. Zug. Hartmann von Wyl. GlaruS. HanS dein"'' Freiburg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter. Solothllrn. HanS Lichtnower und HanS ^ll, Stadtschreibcr. Mötteli soll zu den 10,000 schon erlegten noch 5000 Gulden hinterlegen 2A0 Februar 1fl86. und innert Jahresfrist denen von Lindau oder dem Kaiser Recht stehen vor dem Herzog oder in dessen Abgang seinem Hauptmann und seineu Rathen im Etschland, i, bis «> schien im Bcrncrcxcmplar, Lucer n. 10. Ä^Urz (Freitag vor Zudica). Staatsarchiv Luccrn Luccrncrabschicdesammlung. II. 2l!>. Staatsarchiv Zürich Altgemcinc Abschiede. I 122. Boten: Zürich. Bürgermeister Waldmann; Altburgermcistcr Röist; Meister Ulrich Grebcl. Bcr» Doctor Thüring Frickcr; Nielaus zur Kindcn, Vcnncr; Urs Werder. Luccrn. Schultheiß Krämer; Ludwig Seiler, Altschultheiß; Peter Funkhäuser; Riekaus Ritzi. Uri. Töni Bcrner. Schwhz. Ammaun Reding: Hans Schiffli. Uuterwalden. Claus von Znbcn; Marr Zclgcr. Zug. Hans Schell, Altainmann. Glaruö. Hans Blum. Frciburg. Peter Pavillard, Altschulthciß. Solothurn. Cuurad Vogt, «llt- schultheiß; Haus vom Stall, Stadtschreiber. t». Hinsichtlich des zu Phäö im Mailändischen an Roßhäudlcru und Kauflcutcn aus Lueern, SchwP, Glarus u. s. w. verübten Ucbcrfalls, sowie wegen der Porcnthaltung des brüderlichen Erbes des Ulrich Pbergc> und Barttis von Meran wegen wird ein ( nicht weiter angeführter) Beschluß gefaßt. I». Auf die Klrpss des Abts von Pfäfcrs, Hans Blctz gehe damit um, seine Freiheiten und Pfründen anzugreifen, w>^ beschlossen, Zürich soll den Blctz abmahnen, und falls der Abt für Bestätigung seiner Freiheiten in R<-'w oder anderswo Fürderung bedürfe, selbe im Namen gemeiner Eidgenossen geben, «. Die Stadt hatte abermals eine Botschaft vor gemeinen Eidgenossen gehabt, und begehrt, daß diese Solothurn lw wegen möchten, von seinen Ansprüchen auf Mönchcnstein und andere Schlösser, über die es mit Basel >'» Streite liege, gütlich abzustehen. Da man vormals auf dem Tag zu Eonstanz auch in dieser gehandelt und eine solche Bitte an Solothurn gerichtet hatte, so ist von daher die Autwort gekomnw'b Solothurn hätte, nach dem mit Basel gepflogenen Schriftwechsel«, so weit gehende Forderungen nicht n>eh> erwartet; denn Basel habe sich bereits anerboten, Solothurn Entschädigung zu leisten, falls dieses gütl>^ vom Kauf stehe, im gegeutheiligcu Falle habe es auf Bern und Freiburg Recht geboten. Uebcrhcnfl'i will Solothurn vom Kauf nicht abstehen, sondern denselben uöthigenfalls mit Gewalt behaupten. hat mau wiederum denen von Basel kundgethan und sie gebeten, sie möchten Solothurn beim Kaust lassen und die Zustimmung des Fürsten nicht verhindern. Die Boten von Basel bezweifeln, ob ihre Obcui ein Rechtbot auf Bern oder Freiburg gcthan hätten, und begehren, daß, wenn Solothurn sich nicht erbeten lassen wolle, oder dessen Boten keine Vollmacht besitzen, auf einem andern Tag in der Sache weit" gehandelt werde. Hierauf haben sich der Eidgenossen Boten beider Parteien gcmächtigct und ihnen pfohlen, sich aller Feindseligkeiten gegen einander zu enthalten und die Sache Jedermanns Rechten nnv>n greiflich im gegenwärtigen Stand zu belassen. Beide Parteien sollen sodann mit Vollmacht vor der genossen Boten auf dem Tag zu Solothurn erscheinen. «I. Auf die Verantwortung des Grafen Sign'"'" von Lnpfen betreffend seinen Streit mit dem Abt und der Stadt Schaffhauscn wird denen von Schnn Hausen geschrieben, daß sie dem angefangenen Rechte vor dem Bischof von Konstanz nach Vorschrift ewigen Richtung nachgehen sollen. Fänden sie jedoch, daß dieser in der Sache bctheiligt oder n>) März !48t). 2Zj ^lparteiiich sei, so werden die Eidgenossen trachten, hierin eine Acndcrnng zu erlangen, v. Die Räthe Bilchoss von Basel sind auf diesen Tag bcschicdcn worden wegen des Streite», welchen die von Bern Solothurn zu Munster in Granfelden gegen den Bischof erhoben haben. Man verlangt von ihnen ^ Schluß über den Stand der Sache. Darauf berichten dieselben, cö habe der Bischof in dieser Angelegen^ ^ kine Richtung mit Bern und Solothurn. Auf das fernere Begehren aber, der Inhalt dieser Rich- ^ möchte vor den Eidgenossen eröffnet werden, erklären die bischöflichen Boten, eS sei darin enthalten ^ 'lh, vgß ^ Tesscnbcrg, der vormals mit hohen und Niedern Gerichten an das Bisthum gehörte, ^ k'chin denen von Bern zugehören soll. Ferner sei das Stift seiner hohen und Niedern Gerichtsbarkeit ^ Munster in Granfelden auch „cntwert". Weiter soll der Bischof bis St. Gcorgcntag 2500 Gulden ^ssUuiigsgcld zahlen, was das Stift zn Grunde richte. Ferner sei bctädigt, daß, wider den von den ^ ilcnosscn vormals gemachten Vertrag, die von Solothurn freien Zug gegen das Stift haben sollen u. s. w. ^ erwarte, daß kraft seiner Vereinigung mit den Eidgenossen solche Beschwerden abgestellt und c> der srühcrn Richtung belassen werde. Betreffend den anhängigen Streit der Probstei wegen zu ^melden erbietet sich der Bischof, in guten Treuen an dessen Beilegung zu arbeiten. Die Boten von klzgt »»d solothurn erklären, sie haben in dieser Sache keine Vollmachte». Ruch Herr Johannes Psysser 'chäd ^ Bern, wie sie ihn mit Gewalt überzogen, die Scinigen in Eid genommen und be- , . haben, und begehrt Wiedereinsetzung in die Probstei. Bern antwortet hierauf, Herr Johannes Meyer Vavt a»k . ... _ ^ . . irnd ^ -.v. Pvncp nia)l erlangen mögen, oio er mir .yuize leiner ^reunoe gci) ztlvjr geyolsen, und »i h ^ gegenüber den Bischöflichen anuehmen müssen, und habe einen Bericht gemacht. UebrigcnS sei die Sache zn Rom anhängig, man wolle den Erfolg g erklärt, es sei, wie von Alters her, ohne weitere Untersuchung der Sachlage denen von Bern !ci>t ^ Ableben des von Ampringcn durch päpstliche Bulle die Probstei erhalten, vom Bischof dz Pe>sscß nicht erlangen mögen, bis er mit Hülfe seiner Freunde sich selbst geholfen, ncn Be ^ rrcorigcns ic> oic >saa)e zu .uvin anyangig, man wouc oen r^rzoig gewärtigen. 'MVthui ^ werde denjenigen von beiden zum Bürger annehmen, welcher am Ende die Probstei behalte. ^ bcrlangt unter Berufung auf daö Stanserverkommniß und auf seine Vereinigung mit Bern, daß ^echt Herr Johannes Pfiffcr, vor Allem wieder in Besitz gesetzt und darnach die Sache mit i,,^^"^wdcn werde. Räch langer Verhandlung wird, da die Boten allseitig nicht hinreichende Voll hatten, auf Sonntag Quasimodogeniti (2. April) ein Tag nach Luccrn gesetzt, um Montags ^ daselbst zu handeln; dann sollen die Boten nach Bern reiten und hier dasselbe thun. ^ ^llcn alle Feindseligkeiten ruhen. Und da wider das Stanserverkommniß und eidgenössischen wider alle Vereinigungen mit dem Bischof von Basel die von Bern den Tcssenberg und das seil ^ tsswaltsam zu ihren Händen genommen und den Bischof um 2500 Gulden beschützt haben; schaff, heimbringen, daß in Bern solches abgestellt werde, f. Auf das Anbringen derer von ^ ^ A'Ichof voil Eonstanz vom Kaiser einen neuen Zoll zn Gottlicbcn, von l Gulden den ^ Denar, erlangt habe, wird, in Betracht des Nachthcils, der daraus sowohl für derer '^ücn als der Eidgenossen Handel entspringt, erkennt, den Bischof zu ersuchen, daß er von k»>e z, ' abstehe. Zürich und Zug sollen in gemeiner Eidgenossen Kosten acht Tage nach Ostern der»^. ^ "ach Mailand, Lucern soll ebenso eine solche nach Wallis senden, um einen Stillstand zn Minne oder nach Recht geschlichtet werde» könne. Ii. Mühlhauscn bittet ^^ldhülfe, doch mit Vorbehalt des Reichs und der Lösung. Antwort: Man sei jetzt ohne ^ u»d müsse, weil sie aus dem Abschied von Zürich gegangen seien, ihr Ansuchen heimbringen. 23? Marz i486. i. Nachdem abermals viel von den Nachtheilen geredet worden, die dem gemeinen Mann ans dem I" stand des Münzwcsenö erwachsen, wnrdc beschlossen, die Sache überall in Erwägung zn ziehen, allen halben die Münzen zu untersuchen und zn wcrthen nnd ans dem Tag zu Lncern wieder zn berichten- Zu « . Das Zürchttcrimplar enthält noch folgenden Sprnch: ES soll dabei bestehen, wie Bern die Probstei Münster mit L.uM und Zubehörde zur Hand genommen, doch möge der Bischof von Basel mit ihnen weiter in Güte übereinkommen. bcrgS wegen soll nach dem früher zwischen de» Parteien ausgerichtete» Vertrag der Bischof bei allen Rechtsainen und H"r»ch^''' daselbst bleiben; nur Verbrecher, die den Tod verschuldet haben, sollen durch die von Bern gerichtet und nach Nvdau gMr werden, doch den urkundlichen Rechte» von Biel und Neucnstadt unbeschadet. Fürderhin sollen weder Solothurn noch daS ^ Basel freien Leuten, die von einem Gebiet inS andere ziehen, um Zinse nachjagen, wohl aber eigene» Leuten. Gegen die ^ nach, so Solothurn kürzlich an sich gezogen, soll cS bei dem Zug bleiben. Der Kosten dieses „Vfrurs" wegen soll der Bischt ^ Basel zu „Ergctzlichkeit" der Berncr LSV0 Gulden nach Bern antworte». Und damit soll aller Unwille, Recht und Andcr^ dieser Sache gemacht, todt und ab sein. 2<»I. L n c e r n. 3. Äpvll iMontag nach Quasimodogcniti). Staatsarchiv Lueern: L»cc»ierabschiedesan»nl»»g. Il.ZaZ Boten: Zürich. Bürgermeister Röist. Uri. Ammann Beroldingcr. Schwhz. Rudolf Rcdinsi, '^, mann; Bogt Schiffli. Uilterwalden. Ammann von Zuben. Zug. Ammann Letter. Glarus. Blum. Fr ei bürg. Niclanö Perrotet, Schultheis;. tt. Zürich erhält dcu Auftrag, den Revers iik Betreff der vier Städte am Rhein vom Hcr.Kl! ^ Oesterreich oder von dessen Näthen einzufordern. I». Der Herr von Helmstorf stellt im Namen ^ Bischofs von Konstanz das Ansuchen, die Eidgenossen mochten den Bischof am Bezug sciuer Göttlichen nnd andcröwo nicht hindern, da das Biöthnm sehr arm sei. Hierauf wird beschlossen, Bischof zu ersuchen, das; er die Eidgenossen und ihre Angehörigen mit diesen Zöllen unbekümmert jedoch soll jeder Bote die Sache heimbringen, damit man auf dem Tag zu Baden definitive geben könne. «. Auf die Einfragc des BogtS im Thurgau, ob er die zu Mahcnfeld begangenen ^ strafen soll, da die voll Konstanz das nicht zugeben wollen, wird erkennt, der Bogt soll darum und die Schuldigen strafeil. «I. Der Bogt im Thurgan soll den Kornfeld das Landgeschrci lind schwören heißen, und nachforschen, ob die Güter dcö Kornfeld eigen waren, che das Thurgan an Eidgenossen gekommen ist. Findet sich das Gegentheil, so soll er selben anhalten, sie als Lehen zu einpf^ 2<»2. Bern. l). Uprjl lSonntag Miscricorlia). Staatsarchiv Brr»: AUgcmcinc eidqcnössische Abschicdc. ZZZ. „Jedermann soll heimbringen.die merklich arbeit zu Solloturn zwischen den Stetten Bascll ^ Solloturn gcbrncht, bcrürcnd das Sloß Münchcnstcin." Die von Solothurn nämlich meinten mit 6""^ von Löwcnberg, die Stadt Basel soll ihnen die Lösung gestatten; sie wollen den Pfandschillinü " , Basel bringen; wolle man selben ihnen nicht abnehmen, so wollen sie es an alle Eidgenossen April rathichlagcn, wie sie das Schloß in ihre Hand bringen, Basel bietet diesfalls Recht ans alle Orte der Eidgenosscnscbaft ,, gcmeinlich und snndcrlich Solothnrn nimmt dieses nicht an, will aber zn Recht kommen auf die Botschaft der Eidgenossen, welche der Vermittlung dieser Sache wegen gehandelt hat, ^>ese will sich dessen nicht beladen, indem das ihren Herren und Obern zustehe. Man beschließt, die --»che ,o anstehen zu lassen bis zn dem Tag, der „Hut über acht tag" (Sonntag Jnbilate, lti, April) Herzogs von Lothringen und des (trafen von Valcndiö wegen nach Solothnrn angesetzt ist. Auf /evm Tag sollen alle Orte ihre Boten mit voller Gewalt versehen, auch die Rathöbotschaft von Basel ^ 'ich einfinden; da werde man rechtlich oder gütlich den Streit zn schlichten suchen. S o l o t h u r n. lti. bis 2.'j. April. 2»aai»archi» N»,-» Allqeinnnc eidi,«noss>scht Abschiede, 0,A«>, 2te>atSare<»iv iüriek All>,e»icmc Abschiede, I, IK8, ^taatsar^,iv ^olotliur»« Urkunde Herzog Sigmund von Oesterreich schreibt an Zürich, der römische König Marimiljan „beger sinen an vnö Eydtgcnosscn zn bringen", Zürich möge dieses den Eidgenossen kund thnn und einen Tag ^ ansetzen, I». Auf Begehren Berns wird dem Papst geschrieben von ihres neuen Stifts wegen w>,e Probst ein Ercdenzbricf gegeben, «». Auf Bitte der von Schwyz gebürtigen Ehefrau des Schmittcr verwendet man sich bei Basel schriftlich um des letzter« Entlassung anS dem zejvgriiossen Boten, die jetzt sich zn Lyon befinden, um die letzte Zahlung an die dir dulden in Empfang zu nehme», schreiben, der General des Königs zn Lyon verlange von ihnen Kiw 'vauptbricfe und Vcrschreibungen, die uns von dem König darum gegeben sind, und sie können a» ^ ^ ^ ^ ^azahlung nicht erlangen. Darauf wurde an Bern und Luecrn geschrieben, aber die Briefe gcfllnden. Hierauf wird beschlossen, unter dem Siegel von Bern und Solotbnrn eine dn» sämmtlichen l5t»,<)0l) Gulden aufrichten zn lassen, worin alle Briefe, die der König da»» Eidgenossen diesfalls je gegeben haben möchte, eassirt und vernichtet würden, und ' >cie Finalgnittanz den Boten nach Lyon zu schicken. Das geschieht, und es wird de» Boten dazu 'biicn Königs Generale sich mit dieser Ouittanz nicht begnügen wollten, so werde man laiche unter aller Orte Siegel nachsenden, Lnecrn wiro beauftragt, eine solche Ouittanz anf- ^ Der Herzog von Lothringen sucht um eine Vereinigung nach. t. Jeder Bote weiß, was - "»gS Boten der Messe zn Lyoil wegen angebracht haben, und was ihnen darüber geantwortet '^öuig von Frankreich wird auf Begehren seiner Anwälte geschrieben, daß diese sich wohl hcu ^ben, sg dem Herzog von Lothringen in Betreff seiner Anwälte, I. Bern soll den " ^lendiö weisen, bei dem Bericht zu bleiben, k. Die Späne zwischen dem Herzog von Grafen von ValcndiS um das Schloß Bcanffremont, weshalb dieser Tag angesetzt ist, ^ Eidgenosseil dahin vertragen, daß der Herzog den Grafen für alle ihre Ansprachen geben soll i >, ^''usche Gulden oder das Schloß Bcanffremont, welches er tdcr Herzog) will, „mit vndcrschciden, ^ ^ Kordon weißt zn sagen, Sover das der Herzog in den nechsten zwey Monaten zusagt". ^Giassn von Valendis sollen die Verbindung mit dem römischen König um des Schlosses Beanffremont !jl> Aj-1 April willen zwischcil heut und St. Maria Magdalena (2?. Juli) herausbringen und „die selben KriessSvblMgt' ouch vff beid sittcu vffgchaltcn sin". Und wenn dieser Bericht von dem Herzog von Lothringen angc nommcn und zugesagt, und die königliche Bestätigung desselben erhalten wird, so sollen die Herren BalendiS dem Herzog alle ihre Gcwahrsame um Bcauffrcmont herausgeben. Und weil der Kviug seinem ganzen Königreich geboten hat, daß man die Leute der Grafen von Balendis hängen soll, ^ man sie betrete, dcö Schadens wegen, so sie dem Königreich zugefügt, so sollen die Boten anbringt, daß dieses Gebot in den nächsten drei Wochen aufgehoben werde, und man bei dem Bericht blci soll, sofern der von den Parteien angenommen wird. Dem Herzog von Lothringen wird auf seine MN liche Verantwortung dieser Dinge halben auch schriftlich geantwortet, daß man ihm glaube und sich begnüge. m Jeder Bote weiß zu sagen, wie Solothurn ((fnnrad von Löwenberg) und Basel von ^ Schlosses Mönchcnsttin wegen vertragen und „zu Recht für vnser Eidtgnon von Bern verfaßt st" ii. Bern soll den Hans Senn von Zug seiner behaupteten Ansprache an den König wegen königlichen Boten zu vertragen suchen; gelingt dies nicht, so soll man dem König seinetwegen o>»j schreiben. «». Ans Zürichs Begehren hat Solothurn dem von Gilgenberg Tag gesellt, Zu «l. Die von Bern und Solothurn laut dieses Beschlusses ausgestellte Quittung findet sich abschristlich im lateinische» ^ buch N des Staatsarchivs Bern, jj Zu I. Hiczu eine Urkunde im Staatsarchiv Solothurn, vom W. April läftti, Bor und Peter Ludovie Hosmeistcrn, Rathen und Dienern desKönigs von grantreich, und den Boten der Eidgenossen, als: Heinrich ^ Altburgermeister zu Zürich; Werner von Meggen von Lucern; Walter in der Gasse, Altammann zu Uri; Hans Schissli vo»^^^ Heinrich Bürglcr zu Untcrwatdcn, Ammann; Heinrich HaSlcr von Zug; Heinrich Tvlder von GlaruS; Petermann Pavitlard, ^ Heist zu Frciburg; Ulrich Bpst, Eunrad Bogt und Hcnrmann Hage», neu und alt Schultheisten von Sotothnrn, erscheinen Philipp, Gras zu Lciningcn und Dastburg, Landvogt in des Herzogthums Lothringen deutschen Landen, mit ihm Johannis manges und Nobertus Vaudinois, Meister in kaiserliche» Rechten, Anwälte und Redner des Herzogs Reinhard zu einen, Johannes, Graf zu Arbcrg und Herr zu Balendis, am ander» Theit, mit ihm Peter von Wabern, Ritter, Heinrich ^„ Rülaus zur Kinde», Vcnner, Rathsbote» von Bern, und Baptista de Ancardis, beider Rechte Doctor, Qfsicial des Hoss zu Lausanne, HanS Ludwig von Froberg, Peter von Buir», Doctor der Rechte, Anton von Eolombicr, Michael, ^ zu Almasen, und Wilhelm von Eublian, zur Entscheidung ihrer tangjährigen Streitigkeiten, berührend die Ansprache" ^ Schlost und dic Herrschaft Bcauffrcmont im Herzogthnm Bar. Bon den königlichen und eidgenössischen Bote» wurde nu» >" ^ Folgendes freundlich beschlossen und vereint: t) Der Herzog von Lothringen bezahlt dem Grasen und Herrn von Valens ^ seinem Sohne Glaudo von Arberq für alle ihre Ansprachen, welche sie an den Herzog haben oder haben möchten, tll,U" ^ in bestimmte» Terminen und gegen Herausgabe aller auf Herrschast und Schtvst Beaussrcmout bezüglichen Urkunden, weich" falls sie nicht vollständig herausgegeben würden, keine Kraft mehr haben sollen, 2) Will der Herzog dic ig,MM Guld>" bezahlen, so soll er l» gleicher Zeit seinem Gegner oder dessen Vollmachtträger Schlost und Herrschast Bcauffrcmont, Peter de Rupe sei., Ritter, besessen, übergeben, mit Vorbehalt jedoch immer der Obcrherrlichkeit und Lebeushcrrtichkeit Qcss"""ü ^ l!) Hiezwstchen und St. Marien Magdalcnentag sollen die Herren von Balendis vom römischen König, dem sie sich verschrieb"'" i ihre Ansprüche niemals aufzugebe», die Bewilligung dazu beibringe». 4) Bis zur allseitige» Bestätigung dieses Vertrag ^ die Interessenten soll zwischen ihnen Friede gehakte» werden. 5) Innert vier Wochen sollen die königliche» Boten vom Kb>"b ^ Frankreich die Aushebung seiner Verordnung, wonach alle Diener und Helfer der Grasen von Balendis wegen der sie in Frankreich erregt, gehängt werden sollen, erwirken; inzwischen haben der Eidgenossen Bote» im Vertrauen auf die ki""- „Krön und Tugend" selbe vorläufig aufgehoben. Mai I Gtl, ^ern, 14. Mai. AlantsnrUitv Bcr» Urkunden abaRäthe zu Bern »chmtil III Bekräftung des kürzlich mit dem Bischof von Basel ^Mhlesscmcm Vertrags die Hiutcrsaßcn des Bischofs im Münstcrthal, iiamciitlich die seilte der Probstci zu ^"»cr in Granfcldcn, iu der Stadt Bern Burgrccht auf. Sie sollen reisen auf Berns Mahnung mit den den Bischof; zu jährlicher Grkcnntniß des BnrgrechtS gcbcil sie auf St, Andrcsen- Gulden zu Udcl, und schwören, das Burgrecht ohne des Schultheißen und Raths zu " Misse,, und Willen nicht aufzugeben, ><»Z. V u c e r lt. 17. Mai (Mittwoch nach Pfingsten), ^taaldaretriv Lucern i eueernerabschiedesainnilung. Ii zni, tlinscgger Urkunde» Ftlir Brennwald. Bern, Georg vom Stein, Uri, Hans zum Brunnen, Ammann, Hans s ^mmann Dietrich in der Halten, Uutcrwalden, Hans Kyscr, Scckclmeistcr, Zug, ^0t/^' ^^'""^onn. Glarus < nicht angegeben», Frcibnrg, Dietrich von Gndlispcrg, Ritter, !>eid ^ kniemand anwesend», Lueern, Ludwig Krämer, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschult- '' ^°tcr Tammann, stj,g ^ Verhandlung des Streits zwischen dem Herzog von Oesterreich und der Stadt Basel einerlei don Solothurn anderseits in Betreff des Kaufs um das Schloß Mönchcnstcin, worin »bei Berufung auf die ewige Richtung Solothurn vor das Recht zu Konstanz gemahnt, dieses lrohl ^ solothurn gemachten Abschied das Recht nur zu Bern nehmen will und mit Gewalt ^ auf den Tag zu Zürich Montag nach Trinitatis (22. Mai) verschoben, da ohnehin die ^>t (s Räthe auf diesem Tag erscheinen werden und Hoffnung vorhanden ist, dort die Sache dorzunchnien, Solothurn und Basel werden eingeladen, diesen Tag mit hinlänglich bevoll- beschicken und inzwischen alle Feindseligkeiten zu vermeiden. Das Gleiche wird auch Räthe» nach Gnsishcim geschrieben, I». Auf dem gleichen Tag soll der Streit zwischen c^ ^ucern wegen der Probstci zu Münster in Granfcldc» behandelt »verde», „ Dcßglich der weiß ^ " ^alb, darumb vnser Eidgenossen den Bischouen von Basel gestrafft Hand, als jeglicher Bott ^in»" >al inan heimbringen vnd vff den tag Zürich völlig Antwurt geben, was man zu gut ^fscl, wölle," Auf Hcrmauil Gckcls, des VogtS zu Baden, Anzeige, daß man sich in dieser Fünfer beschwere, wird beschlossen, die Boten aus die Iahrrechnung zu Baden sollen endlich einmal der Münze wegen einen gemeinsamen Beschluß zu fassen, damit der ^chzeu ferner Schaden leiden müsse, «I. L'ucern, das Boten »ach Wcrdenberg schickt, soll ^»!tt ^ Vogt im Oberland, dem Kctzi von Schwhz, sich erkundigen, ob wirklich, wie vcr- ^ i'o Pfäfers Ketzis halber Schmachredcn gegen die Gidgenosscn gethau habe; verhält es sich ^ ihm Tag verkünden vor der Gidgcnossen Boten auf die Jahrrechnung zu Baden, «» Da K)* Mai I48«i, Bern und Freiburg die Schuldbriefe wegen der 2(),«>l>l) Gulden für Grandson n. s. w,, welche zu Zürich liege», hcransbegehren, so sollen die Boten, welche nach Baden konnncn, bevollmächtigt werden, in der Sache zu handeln, da doch Capital und Zinse bezahlt sind. t. Hermann Eckel von Glaruö, der Vogt zu Baden, Namens der Vogtei und Grafschaft, auch eine Botschaft der Stadt Baden, erscheinen persönlicb, n>» die Beschwerde der schlechten Münze wegen anzubringen, da die Salzlcnte ans Schwaben auf vergangenen St. Jöricnmarkt ein Mäh Salz nicht anders haben geben wollen, als für 17 bis 18 Schilling in Fun fern oder für 12 bis I ii Schilling in guter Münze, als Bchcmschcn oder Etschkrenzcrn, Genowerschillingeu oder Spagürlinen. Gleichzeitig flagt die Stadt Baden, Zürich habe den Zunftmeister Binder zu ihnen gesandt, um sie zu bewegen, sich dem Münzvercin zwischen Zürich, Bern, Frciburg und Solothnrn anzuschließen, für welchen Fall Zürich sie schützen werde. Auf ihre Weigerung, zuzusagen ohne Bewilligung der übrigen eidgenössischen Orte, habe Zürich seinen Angehörigen bei zwei Mark Silber verboten, nut Kauf oder Verkauf nach Baden zu fahren. Daher bittet Baden, gemeine Eidgenossen möchten sich leine' annehmen, zumal ihm auch sonst mannigfach gedroht worden sei. Beschluß: Lncern, Uri, Schwhz, Unten walden, Zug und Glaruö sollen die Sache heimbringen, und auf einem besonders deshalb nach Luccr» angesetzten Tag, am Sonntag nach dem Fronlcichnamstag (28. Mai), sich bcrathen, wie man dcSha^ handeln wolle, ob auf dem Tag zu Baden oder anders. Auf dem gleichen Tag zu pnecrn soll man a»ä> über einen zweiten Bericht des Vogts von Baden, daß Zürich den Eidgenossen hinsichtlich der Straße und des Geleits zu Stein, Klotcn und Kaiscrstnhl Eintrag thne, bcrathen. Der Vogt soll indessen st^- näher über den Sachverhalt erkundigen. Franz Eggli erscheint gegen den Abt und die Thailen^ von Engclbcrg, und klagt vor den in Orten Lnccrn, Schwhz und Untcrwalden als Kastvögten, ^ haben ihn jene, ohne daß er seines Wissens etwas verschuldet, bei Nacht und Nebel im Bett ergriff ihn vor den Abt führen lassen und zu einem Eide gezwungen. Der Abt entschuldigt sich, jener habe de»' Kloster gedroht, daher er ihn sogleich habe schwören lassen, nichts ohne Recht gegen dasselbe vorznnchm^' Hierauf bedeuten die Boten der Iii Orte, denen die Sache zu Minne oder Recht vertraut worden, ^ Abt ihr Mißfallen, daß er den Eggli oder irgend jemanden anders, der ehrlich und aufrecht stehe, Nacht überfallen und zu Tröstung anhalten lasse, da er ihn bei Tag hätte vorladen oder zu Lncern berechtigen können. Im klebrigen soll die Sache hin und ab und beide Theile sollen gute Freunde sti>N und die Kosten des Handels an sich tragen. Stehen sie mit einander in Rechnung, so sollen sie gnt^ zusammen sitzen und einander ausrichten, wie es sich gebührt. I». Melchior Ruß, Stadtschrciber Lnecrn, klagt, daß Bcrtschi Müller, den er in seiner Herrschaft zu Tins und Rüsegg »ach Inhalt dt- ihm von gemeinen Eidgenossen zu Basel zuerkannten Rechts, ans den Untcrthanen daselbst Richter Gcschworne zu setzen, zum geschworncn Fürsprecher gemacht, ihm nicht gehorsam sein wolle, unter gäbe, er stehe mit dem Richter in Feindschaft. Unter Bestätigung der früher dem Stadtschreiber a»? gestellten Urkunde wird nach vergeblichem Vermittlungsversuch gesprochen, Bertschi Müller soll das >>"" übertragene Amt die Zeit ans zu versehen schuldig sein. I, fehlt im Abschied, die Urkunde aber trügt dasselbe Datum und die darin genannten Anten sind dieselben: doch crsch""' neben dem unterwaldenschen Seckelmcister Kyser noch Hans Ambril, Ammann. Mai 1^86. F r e i b ll r q. I 1 8. stlsgl cDonstag nach Pfingsten» Ztnaeeaeetii« Aer» Allgemeine eidgenössische Abschiede >, b'<> il. 'Ab, »Un ^ seilen fnrdcrbin wöchentlich drei Gerichtstage statt wie bisher vier sei»; tillige Orb nun ^ diesfalls aufgestellt, den Freiheiten und Herkommen der Muriner unschädlich. Die Ord Freiburg zur Bestätigung vorgelegt werden. I». Auf Begehre» deS Bischofs von willigt Frcibnrg wie Bern ein, daß alle geistlichen Sachen in den Herrschaften Grandson, Orbe, bku ^ Schaltens mit geistlichen Berichten vorgenommen, ebenso Sachen, wo „ein Priester gegen ander" bwr", in welchem Rechtsverhältnis; das wäre. Aber sonst um liegende (bitter, Schulden und Herr Sachen soll Niemand mit geistlichen Gerichten beladen oder angefordert werden. « . Des !»r N ^udrea Sache, die von Pvonan berührend, ist den beiden Vögten zu Grandson und Orbe dier überwiesen. «I. An Bern zu bringen, daß eS beiden Städten nützlich wäre, die ^Ncn ^ ,, admodieren ", wie vormals, und dann mit Vögten zu besetzen. «. Verzeichnis! der und Edel», so auf diesen Tag von beiden Städten Lehen empfangen baben. 2<»7. Zürich. I Tt . PsNI l^onnlag noe dem Isranlkiibnamölagl horcht» Z»«»« Allgemein» ,i»g«i,i>sftsch« Atsch»«». A. »77. > ?l!» >2»aae«»<>reliiv .liirieii Allgemeine Abschiede. I.l.'iü l, als sxj^' König von Ungarn schreibt unter Andcrm, er werde in Kurzem den Probst von Prcßbnrg ^^waltboten zu den Eidgenossen schicken, t». Hinsichtlich des Zolls, welchen der Bilchof von dciu „ ' ^ Rhein bei Gottliebcn vom Kaiser soll erworben haben, soll man sich berathen und auf Her,-' G Baden antworte». «. Die Räthc des Herzogs von Oesterreich bringen an, der r^Z^"'Üchc, den römischen König mit den Eidgenossen in eine ewige Richtung zu bringen; der ^i>g ^ König habx 5,^,, eingewilligt. Deshalb seht der Herzog von Oesterreich den Eidgenossen einen iu Rurich auf Montag nach St. Peter- und Panlstag (lt. Juli), um vorläufig über die Lache lZ> ^ und Schwvz sollen Mittwoch nach unsers Herrn FronleichnamStag »iß Boten zu Solothurn baben, um des Handels willen des Schlosses Mönchenstciii halber ^ikner^" deinen Räthe» daselbst zu sprechen; die Boten von Solothurn sollen bewirken, daß bis zz ^ Sache ruhen bleibe. Auch mit den österreichischen Räthcn wird geredet, damit sie sich ^ ^wenden, daß unsere Eidgenossen von Solothurn im Besitze von Mönchenstein belassen ^>adtdiesem Falle von des Schlosses wegen alles das zu tbun Pflichtig sein, wozu die do» ^ ^"öiindcn wäre. Man erwartet Antwort ans den obgcnanntcn Tag zu Zürich. Der Bot- ^uierki/ Keniltniß gegeben von der Abordnung nach Solothurn und deren Auftrag, mit der ^e>N N Sache freundlich beizulegen, ohne daß es eines rechtlichen AuStragS bedürfe. ^ die m !hurgau war auf vergangenem Tag zu Luccrn befohlen worden, sich zu erkundigen, ^ Leinfelden und dabei gelegene Güter gefreit waren, ehe das Thurgan zu unser» Händen 228 Mai kam, Seinen nun eingekommcnen Bericht, dem eine Freiheit Weinfcldcns ans dem Jahr lstt>2 beiless soll man heimbringen und auf dem Tag zu Baden antworten, l. Da die armen peilte zu Märstcttc» von nnscrm allerheiligsten Bater, dem Papst, etliche Freiheiten für ihre Kirche erhalten habe», nun abcr der von Gundelfingen, Domherr zu Eonstanz, mit Processen und andern Beschwerungen umzieht, wo' an den Bischof geschrieben, daß er dem von Gundelfingen solches abstelle; denn man wolle die Marstctc bei ihren Freiheiten schirmen. Wenn jemand dadurch beschwert zu sein glaube, so möge dieser auf Montag nach Peter und Paul zu Zürich vor den Eidgenossen erscheinen, Zwischen Hans Pfhffer und Ha"" Heini aus Mcienbcrgcramt ist Tag nach Baden gesetzt. I», In der Sache zwischen Bern und purer» der Probstei zu Münster in Granfclden und der 25t)t) Gulden wegen, so der Bischof von Base! den Bcrncrn hat geben müssen, ist Tag angesetzt auf Mittwoch nach dem Fronlcichnamstag (lll.Mail Pnccrn zu sein, die Bünde und Verträge mit dem Bischof von Basel, das Stanserverkommnis; u. s- zu lesen und demnach in der Sache zu handeln. Von da sollen die Boten nach Bern reiten, wen» »c ^ zweckmäßig erfinden. «'. I'. zx. Ii. fehlen n» Berncrabschied, 2«»«. Im Sarstanserland. LZ. Mai um »orporw «uMo, ^»aatbarckiv Uüriel» Allaemcinc Abschiede, I, MI Zürich, Lnoern, Zug und GlaruS. »». Der Reden wegen, die der Abt von PfäferS soll gcthan haben, deren er aber nicht gichüß soll der pandvogt im Sarganserland weiter Kundschaft aufnehmen, und selbe aus den Tag zu bringen, wohin der genannte Abt persönlich zur Verantwortung kommen und für hin und zurück siäss^ Geleit habe« soll. ?». Die Sache der Marken wegen zwischen Wcrdeubcrg und Sargans ist vor ^ Eidgenossen Boten zu Baden gewiesen, „Item anzubringen von des großen trcffcnlichen 2ssu^ vnd Vbcrnntzcs wegen, so dann in Sarganserland vnd anderswo In der Eidgnon gebieten mit getriben wirt. Nämlich daS einer vß chnrwalen Oschwaldcn Karlin rvij Gnldin gelihcn bat. Daw'^ sind Im xx Gulden und xzw schäff bezalt. Noch wil der vß chnrwalen nit ein bcnügen haben," Fälle kommen zum Schaden der armen Pente häufig vor. «I. Etliche im Sarganscrland geben Kindern bei lebendem Leib ihr Vermögen, damit sie ihren Herren keinen Fall geben müsse», Zu I». Peter Hauthauler und Melchior Nuß schreiben, <>. >» Surern: Lurerncrabschiedcsammluini »,?^7> Eucerin Lchnltheiß Krämer; Altschultheifi Seiler; Hanö Rnsi. Schwhz, Jung Ammann ^Niä, Heini Hchden. Nidwalden, ?lmmann Znmbül, Z»g. Der Detter, Glarns, Obne Angabe der Berhandlniigsgegenständc, Siehe k!tt4 I. Lit7 Ii. 27«». L licer n. ?. ^»lllll iDonstag tkn achtln la,, Carporw llliristii 2«aa»»arcl,tv Siicer» Lucernernbschiedtsammlunq, ».SN«. ^ürich^ Heinrich Mist, Bürgermeister, Uri tniemand anwesend). Schwvz, Bogt Dietrich, ^kzwpLudolf Wirz. Zug, Der Detter, GlarnS zniemand anwesend), pnecrn, Schultheis! ^ Hans Ruß; Werner von Meggen ^ch N Anstandes zwischen dein Bischos von Basel und Bern soll ans dem Tag zu Baden, ^en Bergleiche, Bündnisse, Bertragc u, s, w, berathe» werden, wie man dem Bischof der z, ^ Hu^te leisten könne, I». Ans dem Tag zu Baden soll man sich erklären, ob man wegen wegen der Observanzen eine Botschaft geben wolle oder nicht, «. Für do» ^ von SarganS wird in Betreff seiner Anforderung an den König von Frankreich dem "Ubach geschrieben. 27 I. Bade ii. 4. Zuiii. z>ttq>>« «ldqtnössisch« Abschtld« 4»? N, äriaal.'arltii» ^lüril», AtlgkMk,»« Atschlldc I, It^ derer von Rheinau wird beschlossen, die vonEoblenz, die mit Schiffen nach Rheinau ^ Eidgenossen bestätigten Brückenzoll ebenfalls geben, I». Die von Mellingen bejj> lw einen klebclthätcr strafen, so werde dem Bogt von Baden dessen Gut, ihnen der lh ^"brecherö zuerkannt, Sic glauben aber, sie haben das Recht, von solchem Gut jeweilcn ^lstiiön- „Sumsal", dazu ihre Kosten nnd den Ersatz ihres Schadens vorab zu nehmen. Die d>or>n n ^oten legen ihnen sür solche Behauptung den Beweis auf; sie lassen ihre Freiheiten hören, kie djr "dessen sicher Befreiung nichts findet. Daher wird beschlossen, die von Mellingen sollen, !>c ^ " ^ltden, zu nichts Weiterem berechtigt sein, als zum Abzug ihrer Kosten. «. Der Prior ^eslch^/" ^^ens, in der pandvogtei Thurgau, sucht um Erneuerung des dem Kloster do>» Schirms »ach. Dieser wird ihm von den eidgenössischen Orten zugesagt »nd dem Landvogt insbesondere empfohlen, «I. Schaffhausen zeigt an, der Kaster habe durch ein Mandat 7mni t^t«p. 5^^' """,'7»"^ «uid.u ».leg. „.. H„lf. „.„.,. die Tmk.„. „.ich. Summ. ii. ,»,.., ,m u u " ' ' — "> «»° °°" >lw» R.,» iiithiz.u «...Id.s di« S., Er-, >»!, i.uch Rurubcrg ,u .„„,ch,.„ huh.,» Z.,d.„, ,M.„ s„ sich b.r.i, „„s , chufford.ruug 2"d2 772 ""'"« 7'"" ,. fi.i,.„, z.d°r B°,. di.,.u h.iu„.,i„z.„, " 7.7 7 u - 7 7 .7 7« »-" und Pnuib.ug z,„i) uuf °i,„m Tu., ,, MI» f-nn 7i, d °°» »-Uft-Nj d.ruu,,,. d-h di. B°,c>, UN ihr. Ob.ru b.rich,.,, s„il.„ ,2 :„.u ,,.».» z°ii, d.n rr „, G°,Ii,.b.„ um Rh.», u„f„r,.i„ hu, und d.s^u di. Eidu.u.ss.u .rNürt huttru n u,Üblich. D.r «isch.f s„, dm, «idh«,s.„ 7. «i...7T7 ^ 7' b"' . '. R«,nu-d Tu.w.i.r Bud... hu,,. d.„ K.u.ud Summ.r .rft.ch.s„, ,ch d.r Ei»' 7L>. DÜ.7,2,777 7b 7.' ^'7'»'U °« d°n zr.u,.d... 7.77.°d,...n '„ 77....,, Du2u 2.2üf2"-"'l"""'" Sp-N» 777.' 72727 722.777, ^ 77777,7,7 2777777.772772 772727 72 7 2 7 d./77777uu.7 77772.7 7'.'.»77"'77u 777 7 ^ 7.77 „.777.72",".,, 2.77 2..... 7','..7.2'7-72 h7u7"7:7 77777:7777 -Ä »I,», ,hr.r V.rftudI cm Bat. u„« .,„.,„ ciducuSffisch.,, O„. 7 ^77» mann soll hcimbnngcil den Vortrag der päpstlichen Botschaft in Betioff bewilligt. I. oci .Smisch.u ,,,rch. und b.„. «ui., ...u R°° ., d.,,77 b. 7 w«- »" '"77 D°. P°»n«ch d»«,»: b°„ R.U °, ,ch 7.H ' 2.272°°" 7""7 HMf. "7 I77::727'222°" -" - d-77.:7'2,77217., 7,.5277 b P.7 » 2?77m77 "77' 7""" ^'U""'UU^ "> : 7>uch, ..." h°2 »°,7,77 h7.7!7277,77" 77" "7 °>"°° „.-., wer di. K.stc,, ,u „»»,,, h»h. 7. 77 " > "' """ Tu., s.I, ...Ischi.d.,, °°„ Zu,, ... B .... , ,7.7. 2 .77 I''' «-«-w - MI» nud d« «mm-- h°d°.» ... >>°b°.h°u27 "7, 7u 7. 727" "°ch M.iluud ,„.d Wulli» di.,.r Such. «>«" -»s..,, „.«.,...iu.r N.7^2777°rd.7s°,>"' .777 2'77?7chn.2 2727rd7u°777':777".i,7"'.:r 7 7 --W. 227:72.',.7:2 ...«.... ...,d in.»... °d,..s»u Juni 1486, 2^4 gemacht weren", Es sollen daher diese beiden Orte ans nächstem Tag zn Zürich Antwort geben. kö Zolls zu Waldshnt wegen soll man ans dem nächsten Tag zn Zürich antworten, Ebendaselbst veriuchen, die Späne zwischcil pneern nnd dem Ammann Bürgler von Untcrwaldcn zn einem loll w , vir, ziviiuzeii rincriit nnv vem cnmiiiiiiiii ^niigtiu vvn reiiecrivtilveil zn einem > ciche zu bringen, i. Der Streit zwischen Abt nnd Stadt Schaffhansen einerseits nnd dem (trafen Thu bOipfcn anderseits wird ebenfalls auf den Tag zu Zürich gewiesen, 11. Da Etliche im lttder^ dem bandvogl zu schwören, so soll derselbe allenthalben in der pandvogtei den Eid ^'üri't' ^ dessen weigert, der soll auf dem nächsten Tag zu Zürich erscheinen, v. Bogt Tzitx ^chwhz und Fanthanscr von pnecrn begehren Bcrsichernng nm ihren Hohn, da sie in der Mailand nnd Wallis ans Auftrag gemeiner Eidgenossen haben hineinreiten müssen, lach ^^''üanscr Gut wird wegen Wuchers in Haft gelegt. Der Fälle wegen im Sarganser- ob verordnet: Wer bei Lebzeiten sein Gut hingibt, von dem soll der Bogt den Fall nehmen, als »ur l5'^ abgegangen wäre, >. Heimbringen das Begehren der Oberländer, daß jeder von ihnen Tagwen im Jahr thnn soll, ebenso ihr Anbringen der Stenern halben, n. Der Marken halben chm Werdenbcrg und Sargans soll der Bote von Luecrn heimbringen, ob puccrn die sechs Orte nicht in bringt ^6ble eintreten lassen, !»». An Schwvz nnd Glarns sollen die Boten heimbringen, daß sie Nils angeblichen Zollkreiheit im Oberland nnersncht lassen möchten. I»I». Der Stadtschreiber von ^ibeil llebcrschlachtcn in der Oienß nicht abthnil wolle, so werde er deren auch lheih ^ Sache zwischen Bern nnd dem Bischof von Basel wegen Wegnahme einiger Gebiets lchäknng die Bcrwendnng der Eidgenossen bei Bern nichts gefruchtet hat, so wollen die Vit Orte ich ^ Aoten „ach Bern schicken, nnd nöthigcnfalls Bern förmlich mahnen in Kraft der Bereinigung bon Basel. Zedermann soll deshalb ans den Tag zn Zürich volle Gewalt bringen, ' -Nenn in, Ächzt zn Baden ansritt, war bisher llebnng, daß derselbe den eidgenössischen Boten ^ahl gab, welches ans dem Ertrag der Bogtci t „ vß vnscrm gcld " ) bestritten wurde. ^r ch>>'.!^ ^^athcn, ob man das so fortdauern lassen wolle, ««. In Zukunft soll auch Niemand ^ z» Aaden gehen bis zur IahrcSrcchnung; dem Bogt wird bei seinem Eid geboten, hier l»it^^^" ^ D'k Zahlung vom König von Frankreich: 6678 rheinische Gulden, .487.4 Schilt litt rheinische Gulden nmgcseht 1648 Gulden .4 Groß); 440 Dukaten gleich 846 rheinische ^rhkch- gleich 2.4.4.4 rheinische Gulden 0 Groß; 047 ntrischc Gnldcii gleich 6j„lden 0 Groß. Hievon ist über der Boten nnd ihrer Knechte Zehrnng, Noßlohn, Botenlohn, ^iichen^ ^ andere Kosten, welche aus diesem Geld bezahlt sind, jedem Ort geworden an ^ Ulrjs^ an Schilten mit der Soiine 477, an Dnkateil 44, an alten Schilten 108, ^ Gulden, jLK. Ncchnnng der eidgenössischen Bögtc und Amtsleutc: Dicßenhofcn is i^ciir c^^t!> Gnlden l.8 Schillinge; vom Geleit zn Mellingen ist jedem Ort geworden 8 Pfund Geleit zu Bremgartcn 1 Pfund, vom Geleit zu den Bädern 40 Pfund, vom Bogt ^ bülild, vom Geleit zu Baden 16 Pfund, vom Fahr zn pnnkhofen l .8 Schillinge, B-i, ^ ^ su ^ ^ Bernercremrlar cinhg der Bernerdete: Niclaus M ctmden, Venncr, genannt, im gnrchereremvlar Nie ' biabrnh^mNiv abgeändert aus den 1,7 Nngust, 5icde 272 «I. jj >» bis « «? fehlen im Aernereremrlar, 41 242 Juli 148ti. 272. Zürich. 1l Z. Zllll (Montag nach Pcttr und Pauli. Staatsarchiv L»c.r»: Allgemeine Abschiede. II. ZV». Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. > Ii». Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister; Johannes Waldmann, Altbnrgcrmcister; Ennrad Schwend, Ritter; Meister Ulrich Widmcr. Bern. Thüring Friller, Doctor und Stadtschreibcr. Lncern Werner von Meggen. Uri. Andreas Bcroldinger, Ammann; Jacob im Oberdorf. Schwhz. Rudolf Rcding, Altammann. Untcrwalden. Heini Heiden. Zng. Haölcr. GlarnS. Hans Schübelbach^ Scllelmeistcr; Ulrich Landolt. Frei bürg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter. Solothnrn. Hans vom Stall, Stadtschreibcr. t». Da der von Gundelfingen in seinem Streite mit den Kenten zu Märstcttcn behauptet, die dortige Kirche sei eine Filiale von Wigoldingcn, so wird erkennt, bis zum Entscheid dieses Punkts soll die Kirchs zu Märstelten nach dem friihern Beschluß verschen werden; der Bischof wird ersucht, keinen Bann des halb ausgehen zu lassen, der Bogt im Thurgan soll die Leute zu Märstettcn schuhen, t». Das Mittag essen, welches beim Gintritt eines neuen Bogtö von Baden jewcilcn diesem und den Boten der Eid genossen im Garten zu Baden gegeben wird, soll wie bisher aus gemeiner Eidgenossen Geld bezahlt werden, «. Schwhz wird beauftragt, von dem Gcldc für die Roßhcindlcr, das bei ihnen liegt, de» Voten, welche dieser Sache wegen zu Mailand gewesen, äl) Gulden für ihre Bemühung zu gebe» ,1. Wegen des Streites zwischen Wallis und Mailand wird ein anderer Tag nach Zürich gesetzt auf Unstt> Lieben Frauen Tag zu Mitte August (15. August). «?» DcS Anstands wegen zwischen Lncern und dem Ammann Bürglcr von Unterwaldcn werden beide Theile gebeten, die Sache ruhen zu lassen, es ff" auch Lncern seine Angehörigen anhalten, Bürglers und KüncggcrS wegen sich ruhig zu halten und niclch' zu thun, was Feindseligkeiten herbeiführen könnte. 4'. Die Tröstung, welche die Widerkchrc ihres BatcE wegen denen von Mellingen geleistet habe», soll ihnen keinen Nachthcil bringen; die Tröstung soll aber zu Mellingen hinterlegt bleiben, bis sie vor nnscrn Eidgenossen von Zürich bewiesen haben, daß Bater todt sei. Schaffhauscn begehrt der Eidgenossen Rath in Betreff eines kaiserlichen Mandats das von ihm eine Summe Geldes als Hülfe gegen die Türkei: verlangt. Hierauf wird erkennt, U Kaiser zu schreiben, er möchte Schaffhauscn, das vor Jahren durch große Ausgaben des Kaisers der Eidgenossen wegen arm geworden sei, mit dieser Znmuthnng verschonen; v) den Herzog von Oester reich zu ersuchen, daß er sich ebenfalls für Schaffhauscn beim Kaiser verwende; :;) Scbasfhanscn selbst in gleichem Sinne dem Kaiser schreiben. I». Die Botschaft des Königs von Frankreich eröffnet FrcundschaftSversichernngen gegen die Eidgenosse,:, der König von Frankreich und der römische Köi"h seien in Begriff, gegen einander zu kriegen. Der König von Frankreich habe mit Bedauern vernomm^ daß entgegen der Bereinigung eidgenössische Knechte seinem Feinde zulaufen. Antwort: Solches gesetzt wider den Willen der Obrigkeiten, man werde Borkchrcn treffe», es zu hindern. Die Botschaft bcsclP'^ sich ferner, es verlaute, als wollten die Eidgenossen der Bereinigung mit Frankreich zuwider mit dc>" römischen König ein Bündnis; schließen. Antwort: Man habe deshalb einen Tag angesetzt, aber in ^ Sache noch nichts entschieden. Ferner begehrt der König von Frankreich von den Eidgenossen Hülse Knechte. Antwort: Man zweifle nicht an günstigem Bescheid, wenn der König sein Gesuch bei den L)b:>4 Zu/> ^ anbringen lasse. (Endlich wünscht der Köllig von Frankreich überhaupt zu vernehmen, wessen er den de» Eidgenossen versehen habe. Antwort: Man werde dem mit dem König bestehenden Blind getreu nachleben nnd wenn ihm von den Unsrigen irgend Widerwärtiges begegne, so sei es nns leid. ^'ucern sollen im paus des Herbstes mit den Vögten zu Baden nnd in den Aemtern Zürich ^eriuchung anstellen in Betreff der Ueberschlachten in der Rens! nnd Verordnung treffen, das! nach sich Baden erfolgten Erkenntniß immer der dritte Thcil des Wassers offen bleibe. I». Da "W erfunden hat, daß der Abt von PfäfcrS den Vogt Kein von Schwhz beschimpft habe, so wird zn Baden erfolgten Erkenntniß immer der dritte Thcil des Wassers offen bleibe. I». Da lcht ei' Sache ruhen zn lassen, dein Abt jedoch zn vcrdcnten, er möchte sich in Zukunft mit seinen "MI i» . . ... ... . ^ ^^n,l f, Ä->i nehmen, dieser Sache wegen aber Niemanden verfolgen, letzteres soll auch Schwvz dem tu st ^ Bischof von Ehur wird ersucht, den Kaplan zn PfäfcrS seiner Worte wegen Bote ^"'it er in Zukunft die (Eidgenossen in Nicht lasse und andern zum Beispiel diene. i»>. Den dor "nd Zug, welche der Angelegenheit der Roßhändler wegen zn Mailand gewesen, soll i^ille ^ >l)ncn bereits zuerkannte Entschädigung von l<) Gulden ans dem für die Rofihändlcr be " Gelde zukommen; für Auslagen nnd Zchrnng soll ibncn der Betrag ihrer Rechnung vergütet, i>se,i täglich t Schilling, für jeden Knecht 2 Schilling darauf gelegt werden. Gleicher ^>cer ^ iffhalten werden mit den Boten, welche früher in Mailand waren, dem Fankhanser von ^t> P Sigrist von Schwvz n. a. i»., mit dem Unterschied, daß diesen Reisekosten Zürich - ^ ^ bezahlt, aber weiter kein Polin berechnet werden soll. i». Auf dein nächsten Tag zu ^ßiic, ^ Pnndsätzlich feststellen, wie man es in Zukunft mit der Entschädigung und Belohnung ^llen ^ ^ Botschaften halten wolle. «». Bezüglich der Markung zwischen SarganS nnd Werdcnbcrg ^chicds ^^icdsrichter, den Pilcern gibt, sowie derjenige, welchen die übrigen sechs Orte geben, zwei ssjz ""b Schwvz, ein Redner von Zürich nnd aller Orte Boten auf St. Jacobstag ^tivci/^ Bjallcnstadt sein. >». Dem Bischof von Eonstanz, der wegen des Zolles zu Göttlichen erklärt, man könne diesen Zoll nicht zugeben. In Betreff der Anstände ^uft Basel und Solothnrn des Schlosses Mönchcnstcin wegen, das die von Solothnrn ^lli.zx ^ Herzog von Oesterreich l als pehcnherrn > verlangen, daß er in den Kauf ein ^ bisher zu vielen Verhandlungen zwischen Solothnrn an einem, Oesterreich am andern, Basel her^ h" iPiEben, wird endlich die Abrede getroffen, die österreichischen Räthe sollen de» bisher .^üe>l, gestatten und Solothnrn das Schloß zu pchen zu geben, wie Basel es Balten ^ besessen hat, oder aber daß, wofern der Herzog das Pehen an sich selbst lösen nnd isiirjch ^blte, er dann Solothnrn für alles entschädige. Der Herzog soll bis zum nächsten Tag in ^Ücheil ' Krcuztag im Herbst l I t. September), sich für einen dieser Vorschlägt erklären, tvird^" ^ Parteien nichts Feindseliges gegen einander vornehmen. Auf den gleichen Tag in auf ^ ^ auch dj<. pon Basel desselben Gegenstands wegen verwiesen. i. Jedes Ort soll ^ ^ ( '^^-Znli i seine Boten zu Bern haben, um zu arbeiten, daß dem Bischof von Basel ^ wieder werde, Eunrad Schwend, Ritter, von Zürich, nnd Werner von Meggen kuchwu über das Ergebnis! der ihnen aufgetragenen Untersuchnng der Rechnungen der Boten ^rjch. ""b Z„g „ah Mailand. Daraus ergibt sich Folgendes: Rechnung des Stadtschrcibers von ^ ej„x„ Zeitlohn und Roßlobn selbdritt 7ü Gulden l Schilling l! Denare, drei Dickplappart " t» gerechnet. Rechnung des Aminanns Steiner von Zug: Kosten mit Roßlohn und Reit- it * 244 Juli l48ti. lohn selbdritt 54 Gulden 44 Schillinge, ebenso 4 Dickplappart für > Gulden gerechnet. Die Rechnungen werden gutgeheißen, t. Zürich verlangt, daß die Beten von Bern und Frcibnrg die Gntschädignngo- fordernng für seinen Angehörigen Heini Schremli von Heitlingen heimbringen, der sammt andern in der Waadt niedergeworfen und um 25i) Gulden beschädigt worden ist. Zürich und Zug sollen Boten nach Wcttingcn senden, von allen AmtSlcutcn daselbst Rechnung aufnehmen und untersuchen, wie eS »ut dem Gotteshaus Wcttingcn eine Bewandtnis! habe. v. Der Vogt zu Sargans wird ermächtigt, von solchen, die zu weit entfernt sind, um die schuldigen Tagwen kommlich thun zu können, für jeden Tagwc» 2 Schillinge zu nehmen, . Die Boten von Schwhz und Glarnö sollen heimbringen, ihre Herren werden ersucht, mit denen im St. Iohannscrthal zu verschaffen, daß sie Herren Roll von Bonstetten, Ritter, Bürger zu Zürich, sicher wandeln lassen. Dic Namen der Boten und die Artikel t bis « fehlen im vuccrncrczcniplar. L? u ceru. 1 8. Ittll iDicnstag vor St. Maria Magdalena!. iTtaatsarclnv Lucern Lucerncradschiedesaninilullq. It. Boten: puccrn. Schultheiß Krämer; d'lltschulthciß Seiler; Werner von Meggen; Rielaus siiizssi HailS Hug. Uri. Ammann Bcroldinger. S chw h z. Rudolf Rcding, Altammann. Unterwaldcn- mann Gncntachcrs. Zug. Vogt Detter. Glarns. Vogt Doldcr. z». Ans dic Beschwerde derer von Baden gegen Zürich in Betreff der Fünfer und anderer Münzen und ans ihr Gesuch um Schirm von Seite der eidgenössischen Orte wird beschlossen, daß von allen sechs Orten Sonntag nach St. Jacob (4l). Juli) Boten zu Zürich eintreffen sollen, mit Vollmacht, "R Kleinen und Großen Rathen daselbst wegen der Münze und wegen der Angelegenheit von Baden zu reden und zu unterhandeln, damit die Sache in Güte beigelegt werde; würde dann Zürich von den Fünfte abstehen, so soll man ihnen den Münzzcddel vorlegen und versuchen, ob sie auch „darin zu bringen weren". I». Den Voten nach Zürich wird zugleich aufgetragen, wegen des Geleits zu Kaiserstnhl »»l Zürich zu reden, daß es davon abstehe; würde Zürich das nicht thun wollen, so soll man sich bcrathen, ob man ea dafür mahnen wolle. Der Vogt von Baden soll auch bei den Boten zu Zürich sein. 27 t. Im Sarganserland. 25. Juli (vff St. Iacobötag des Apostel«!. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. I. ÜW. tt. Heimbringen die Sache von der Steuer wegen. Dic Stcucrgcnosscn nämlich, dic zu der Gra^ schaft Sargans und gen Ridspcrg gehören, sprechen, daß ihre Landlcute, so nicht in dic Steuer gehört Güter in ihrem Stcncrkreiö kaufen, weshalb sie behaupten, daß solche Käufer auch von den Güter" steuern sollen, da dic Summe der Steuer gleich bleibe. Jene aber behaupten, cö seien im Land kci'ü Güter, worauf die Steuer stehe, wenn daher steuerfreie Leute dic Güter kaufen, so sollen sie dcsha Juli UGli iteucru^ Tie bcrnscn sich auf einen Spruch, von den Gidgcnosscn zu Wesen deshalb ausgegangen, dies"^ Frcudcnbcrger, daß dit, so nnter der Saar scheu und Frendenbergcrgntcr iuuc haben, strcud^"^ isiueu verstcnern solle», letztere aber nieiuen, weil sie der Gidgcnosscn Pente seieu, wie die ^ ttger auch, so wollen sie nicht Gincm Herrn zwei Steuern geben, I». Anzubringen von der livit^/ Schollberg, « . Bezüglich des Streites der sechs Orte mit pneern über die Marken ^ »!" ^^^"berg und Sargans ist von den vier Angesetzten Tag verkündet nach Ginsiedeln auf Sonn ^erenentag slj, September), «I. Heimbringen die Behauptung derer von Lchwyz und ?ki>tn '' Laster oberhalb der Steindrucke, daß sie den Zoll im Sarganserland nicht z» ^zcn ^^'ten der sechs Orte meinen, daß ihre Herren und Obern der Marken !i> t? ^^chei, Sargans und Werdcnbcrg einen Tag an ein gelegenes Ort setze» sollen, ehe der Tag nniedtln geleistet werde, 275. Z ü ricl). I Z. August bs«" Bürgermeister Nöist; HanS Waldmann; Schwend; Meister Nöiichli; Felir Brenn Schiri Doctor Thiiring Fricker, pnecr», Peter Fankhanscr, Benner. klri, Walter in der (Passe, Schier^ Reding, Altammann. Untcrwalde», Heinrich Biirglcr, Ammaiin, Zng. Werner ' Aninian», GlaruS, Werner Aeblv, Altammann, ^ ^>lis, Gefangenen wegen ans der (sirafschast Toggenbnrg, so den armen Pilger im grauen Nock ich sieschlagt», ist beschlossen, daß er eine geschriebene Urfehde über sich geben und darin schworen »nb ^ ^ Eidgenossen Urlaub in keinen .llrieg zu gehen. Den Mißhandelten soll er um Schmach (es befriedigen und alle Gtfängnißkostcn zahlen, ehe er losgelassen wird, I». Mellingen soll Urfehde hinter die von Zürich legen, gegen seine Freunde sollen sie nichts niiternehmen, ^ >»id' komme», wohin die Sache gehört, « . Zu Betreff der Gränzanstände zwifchen Werden ^irilt ''"b etliche ans dem Oberland vor die Boten beschieden und verhört, Ammann ikj^ "lmmaiin Znnhöfen sollen ans den Tag zu Ginsicdeln gefertigt werde» und jedes Ort soll ^lch ^ haben «I. An pneern wird über die Sache des Glans Meggcr geschrieben. Mit de» ^crn wird auch mündlich darüber gesprochen, «. Das Begehren des Ulrich Zipp, man iilh Gelübdes, den Herzog Georg von Bayern nicht zu schädigen, entlassen und ihm erlauben, ^»niie,/^ ^^ngcnschaft selbst schadlos zu halte», wird bis zum nächsten Tag zu bedenken gc- ^ 2seli wurde zu Zürich im Namen gemeiner Gidgenossen gefangen genommen, ent- krej Freiheit und wurde ans Verwenden deS Bischofs von Sitten und der Stadt St, Gallen siege» Tröstung von Gulden und Gid, daß er bis zum nächsten heiligen .Urenztag in ^ bkeiben und antworten wolle. Hiernach stellt sich Nndi Zseli vor den Boten der eid berantwortet sich, er habe niemanden aufgewiegelt, sondern nur den .Unechten, so ^ ^>edc^ ^Glans Meggcr etwas Geld geliehen und sei nachher ihnen nachgeritten, (P - ^ einzubringen; er glaube damit nichts Unrechtes gcthan zu haben. Ans Verweil Oswalds von Thiersteiil und der Städte Schasshansen und St, Gallen und der Grafschaft 246 August i486, Toggenbnrg Botschaften wird dem Jscli Tag gegeben auf St, Dionhsinstag (6, Oktober), um tu Zür>r>)^ vernehmen, ob mau seiner Verantwortung sich begnüge oder nicht. In der Sache Graf ^Swa ^ von Thicrstein gegen den Bischof von Basel wird ein Tag gesetzt nach Zürich ans Sonntag vor St, Dw» (8. Oktober). Jedes Ort soll dahin denjenigen Boten schicken, der früher in der Sache gehandelt hat, sind dies die Boten, welche ans den Tag zu Zürich kommen sollen, von Zürich: Hans Waldmann; Bcr ^ Wilhelm von Diesbach; Lucern: „Jr vil, als Si wüsten "; Uri: In der Gas!; Schwvz: Ammann NcdnU' llntcrwaldcit: Rudolf Wir;, Marr Zelgcr; Zug! HaSler; Glarns: Landschrciber Rietler, I». Der Bo von Schwhz soll heimbringen, daß Wernli Jaeob dem Stadtschreibcr von Zürich und dem Am>«a> Steiner von Zug die 4t) Gulden ansrichten soll, wie vormals erkennt worden ist, i. Ans Verlachst" Uriö wird ein wegen Diebstahl geflohener Knecht allen Orten im Bctrctnngsfall zu verhaften empfsb^ „vnd als der selb knccht ietz gewichen, ist er beklcidt gewesen mit teyltcn Hosen, rot, graw und vnd endert zem dickernmal seinen namen", 1^. Auf nächstem Tag hier tHcil, Krcnztag, l t. Septem soll man von der Münze reden, I. Des Bischofs von Sitten nnd des Herzogs von Mailand Bostcha^' sind gegen einander ans diesem Tag erschienen. Die Sache wird aber verschoben bis ans einen ^ Tag, der zu Zürich am Allerscclcntag (2, November) soll abgehalten werden. Die Orte sollen ' ^ Boten, welche jetzt in dieses Recht gesetzt sind, bis zum Anstrag der Sache dabei lassen, insbesondere w dieses Untcrwaldcn nnd Zng empfohlen „ vngchindert der Tchlnng der Tagen, so sy vnder Inen angesehen", i»». Heimbringen, ob man die Knechte, welche beim römischen König sind, hcimsordcrn >rn ^ damit sie nicht gegen Frankreich geführt werden, was gegen unsere Vereinigung mit dem König Frankreich wäre. L u c e r n. September lSamjiag nach Vkr-Nk), Staatsarchiv Luccrn: Vucrrnnabschicdcsan»»l»ng » 7K7. Boten: Zürich, Hans Waldmann, Ritter, Altburgcrmcistcr. llri, Ammann Bcroldingcr, Jung Vogt Dietrich, Untcrwaldcn. Ammann Znnhofen, Zng, Letter, Glarns, Der Landlä?^' Lneern. Ludwig Kramer, Schultheiß; Pctermann von Meggen, Altschultheiß; Werner von Hans Hug, Rathsrichter. Boten voir Chnr nnd vom grauen Bund und vom Herzog von Mailand waren wegen der Anstä> und des Krieges, der zwischen ihnen obgewaltet hat, aus diesem Tag vor den Eidgenossen rrs^^",^ zufolge eines Abschieds, der zwischen den Parteien zu Bcllenz gemacht worden war. Da aber hatten von Ehnr Vollmachten, der Bote von Mailand dagegen hatte Aufschub verlangt, weil der >r>g Herzog zu spät angezeigt worden sei. Die von Ehur und vom grauen Bund wollten weitere Utttc'l'^ lungen nur dann zugestehen, wenn der Herzog sie für die Kosten des Kriegs und alles Schadens Daraus ward beschlossen, daß der Tag verschoben sein soll bis Montag vor St, Micbael <25,. ans welchem Tag beide Parteien mit gehörigen Vollmachten verschen erscheinen sollen. Bis ans Tag soll zwischen beiden Parteien Waffenstillstand sein und dieser, falls die Sache nicht berichtigt könnte, fortdauern bis nach erfolgter Heimkehr der Boten. Mit dem mailändischen Boten wirb geredet, daß das Vieh, welches die Lombarden den Granbündnern geraubt haben, znrückgegcbt» wc' September 1^86, g »ach?»«»<> Staatsarchiv igurich Allgemeine Abschiede I >tploiiiber <.!>»stag »«i» > ^ Staatsarchiv Lurrr» Werbenbergeracten. Lrt^. ^Uiold, Ammaiitt zn tlri; Gilg Mettlcr, des Raths zu Schwvz, diese beiden von den sechs Peter Fankhanscr, diese beiden von pnccrn, Zugesetzte in dem Streit um die uiw^" ^Ü'chen den Herrschaften SarganS und Welchenberg, geben über die Porfrage, ob eigene ^ Wich ^'"^riaßen der streitenden Theilc Kuildschaft geben können, getheilte tlrthcile, und iiieine», R Partcieil einen Obmann bezeichnen. CS wird aber beschlossen, die von Lneern sollen Schwvz mit ihreil Zugesetzten reden und sie weisen, sich mit einander eines vereinen, „dewil dz doch vor in andren rechten oltch gebrucht ist". Wahrscheinlich Fortsetzung von Ü77. 27«». Zürich. ^ 1t4. Eepteinher <«.r»ci» «»«ll»»»»,.) r!>>» Ziern Allgemein« eitgenossische Abschiebe A bbN ll. Wl> Staatsarchiv Uürich Allgeincine Abschiebe. I. i?Z ssl ^ . "'llvalh ' Bürgermeister Röist; Hans Waldmann, Altburgcrmcister; Meister Widmer; Fclip > ^ 8ri?s Toctor Thüring Fricker, Stadtschrciber. Lneern. Werner von Meggen, tlri. Am ^ ^chwhz. Dietrich in der Halten, Altamiiiann. Untcrwaldcn. Markuö Zclgcr. Zug. chlarus. Werner Acblv, Altamiiiann. Frciburg. Dietrich von Cndlispcrg, Ritter. ^ ^ ^ -tadtschrciber, Seckelmeister Stölli. -I"" ""Wrcr Cidgcnosscn von Zürich Botschaft nach Constanz kommt, so sott sie versuchen, die ^ .Kirchen Märstetttcn und Wigoldingcn vor dein Bischof gütlich zu betragen. DeS- ^ ^wirken, daß der von Gundelfingen einem peutpriester zu Wigoldingen ziemliche Per- September l^t86. LÄ.'w^ü ^.-- -»....... dtzehrt, d.s. >iid.,euoss-u ........ 's...... „ «1!..°,", "- Basti hat ........ auf diksc... T-.I verhelfen und ihm freics'Gcleit geben möchten zum Rcch!'^D rn.n^ ^beweisen anbiete, ihn. dazu stlutu ,.st.,uer s.,ch., ss,„ uustr» Eidaeuosse 7 das- dt, «an B.l'l briu,,eu dar. ».. Ps.t,.,r.f Hab. dem Hm, «ou » ald.« 7 7"' . ''' 'sst.trichi.chru abgenommen, ....geachtet der von GcroldScck des Hcrroas Natt, ^ ^ ^ GcroldSeck gewaltsam offenem Hans („mit offnung verwant", war; zndm5se. dww ^ ^ Schloß de- Herzogs Tagansehnng geschehen. Der Herzog von Oesterreich sei >.»,. Willens .».c s.ch«. zrbührr und tasst »nfraaen wcsstu rr s.u. ... r . . - ' ''ich. Handln..., aus,«Irrst«. d,u Eid„.„°sst„ h,stur r Da j d» B ? ' '7 «n,ah, .tturchst °°» (8. 0t.°h.rs fall rr ,u Zürich «««« St. Didn«.' tin. Bdtschaft. Hm, uuu ^ss, Her n «7 " dtrHer,.'., «°lu rSmischru K«,,i., °b.^ "°u MSrsxrr.i. Ritter. ,» dt.« zu handeln. Der König sei aber gerade i», Feld aele^,. >> Eidgenosse" aber dem Herzog von Oesterreich der Sache wegen'aeslr' ^chwgsgeschäften gewesen, habe eine (5opie gegeben werde, da ans demselben des n;»- welchem Schreibe» jedem Voten Ans das Begehren der österreichischen Räthe n.n einen neuen ersichtlich st'- der bereits angcschtc Tag ans Sonntag vor St -rv . - " ^"Handlungen wird denselben -Nuechte. die bei dem römischen KönIZ und ^em 7 ??"> - Man so,, die darnbcr rathschlagcn. ob ...an anch die heimmabnen wnt. « ^ ^'"""ah'.en; ferner soll sind. i. Ans Begehren der österreichischen Rätbc wird d ' ^ ^ eillfällig beim König von Frankreich dt». t,aud°°.,t im Thür.,au ,u dar .. Rtfo.u.atiau «„« «.77iuau,n 7"' «-«' Haus« R-ichtu.u wt.,tu «ar.itua,.„„tu .»dt„ st.s, W,„„ s s'I? dl- ddn dt.' wollten, so soll kein Ort sich ihrer annehmen- das wird d. -e/ ' widerwärtig ss" lich der noch anhängigen „Widerwärtigkeit n'nd llnwill" zwische" V'irglers und Knneggers wegen wird beschlossen es sollen > . ""Calden von Amman" vor Michaelis (25. September, ans den Tag zn p'ncern ton.. e nach Unterwaldcn verfügen. um. wo möglich diese Widerw" ^""bignng desselben Sargaua sti„77rml.7 w 777'"'''"'" Graf «rar.,-u Ta„ ,u kurrru ^'tcn, , x.. . . Hr.u.hr.„.,r>. .,..d a«l tag nach des Heiligen Kreuzes Tag -» ^erbit' l' r "hlhansen schreibt (unter dem Datum F"' wie das Gerächt verbreitet werde/ sie sich vom Aei^ " "ü ^ ^^^"vsscn. es sei »..wahr, daß. empfiehlt sich ferner »in Rath und Hülfe der Eid.e.wsK "" Hvnschaft ergeben habe, °°u llhurwaldt., I.ud «au d-u äus-eru Büuda, «.«,. « lrtuudlich .,tan,warst,, k. schuft Mailand „...tsaz,. ,. Bau d« ^«7« » lir ' «7 .' 7"' -'u*"itttu T.,, „t.stu dl° H»" ist wieder vieles ohne Resultat geredet worden. Die B 'te^ d^ zn pneern liege". Antwort lstbtu, oh der Hcrzo., der Stadt Sololhurii dra --u, - 7.7 "n Otsterrcich sollttU ft und in tl.,t..t.r Kosstu ahtra!,... «alte. «7ad 7d5.7! ^ stihtu oder stlhi„t.' hthaft.» Ür.l« .,k-,th,.t dir, uzu,st„ x,. z,. ' Deusttbru wird ah-r auf ihr ft»M -°ch ». Die tttistn ,rau,°,i,chtu und sadohischt» Blaust,, und September I ^ Mail hat Munde», daß einer nicht mehr wcrth sei als ein Schilling; das soll Jedermann heimbringen, Instruction einholen, was von der Messe wegen, die zu Lyon gewesen und zu großem ^ ^ki, dn Eidgenossen und deutscher Nation von danucn gezogen worden ist, gehandelt werden soll, und ^ ^^ien von Bern und Freibnrg haben übernommen, heimzubringen und zu bewirken, daß Ulrich do,i Schrcmling von Hettlingen, welche an Zürich gehören, für ihre Ansprachen an den Herzog ^iieii"^'defriedigt werden und nicht weitere Unruhe daraus entstehe, indem sonst die von Zürich ^^ubcn möchten, den Herzog und die Seinen darum anzugreifen, «ß. „Heimbringen von der als jeder pott wol weiß, vnd darumb vff dem ncchsten tag zu antworten." Z» , ^ " ^cyrclbcn des fiöniqs findet sick n» Beriiek.N'jchicd ^cite gu t. «n„e Nopic des iZebreidens siede Tnte Z84 ^ »ceril, ^ ?t». 2>0Pldlllhtp ^^""deneu Anforderungen zu zahlen habe, entscheiden sollen. -'>> Die eroberten pandc und die ^ »i-, ^ ^^^den des Kriegs. In Betreff dieses Punkts wurden mehrere Vorschläge gegenseitig gemacht Mittel und Wege von den Eidgenossen gesucht; endlich erboten sich auf Andringen der ^ so ^ ^hurwalden, ssnen zu Ehren dem Herzog die eroberten (ffebietStheile zurückzugeben, Arz ^ Eidgenossen darüber entscheiden sollen, was er ihnen dagegen als Kriegskostcn, Schaden M Tx,. ^"^'"hung u. s. w. geben soll, wobei immerhin Naub, Brand, Beute und Todtschläge niclit ^ zu sondern gegenseitig aufgehoben sein sollen. Der herzogliche Bote FranciScuS von Eassate ^^riii,, dleiben, bis der Herzog sich über die Annahme dieses Abschieds entschieden hat; seine ^ di>>m'^ ^^üen auf Samstag vor Dionhsii nächstkommend <7. Octobcr). Die vom grauen Bund ^Uell zun,Antwort nach Zürich vor der Eidgenossen Boten kommen, damit die Sache ^ big gebracht werden möge. Der auf gestern, St. Michaelstag, auslaufende Waffenstillstand ^ "ntag vor Dionhsii (ff. October > verlängert < vliima an»« ivxxv)''). September i486, I». In Betreff der Unechte, die der König von Frankreich zuwider der Bereinigung ohne der Eidgcnopc» Bewilligung in seinen Sold genommen bat, fällt der Antrag, daß auf dem Tag zu Zürich ihn K»^ bcrnfung beschlossen und dem König deshalb geschrieben werden soll. <. In Ansehung der Wichtig^» der Sache und der Unruhen, die leicht daraus entstehen möchten, soll der Tag, welcher der zu b'nce>» beschlossenen Richtung zwischen dem Bischof von Basel und dem Grafen Oswald von Thierstcin wegen, sowie auch wegen der Anstände in Betreff des Schlosses Mönchenstein auf Sonntag vor Dionhsii (8. ^ tobcr) nach Zürich gesetzt ist, von allen Orten wo möglich durch die gleichen Boten beschickt werde», welche zu Lncern bei der Richtung zwischen dem Bischof und dem von Thierstcin gewesen sind. die Kunde, daß in gemeiner Eidgenossen Gebieten abermals einige Aufwiegler thätig seien, um Knecht zum Könige von Frankreich oder sonst ins Ausland zu führen, wird den llntervögten und Gemeinde» der Auftrag gegeben, die Knechte in Eid zu nehmen und die Aufwiegler und Alle, die nicht ichwert» wollen, in den Thurm zu Bremgarten zu legen, das Gnt derjenigen aber, die hinwegziehen oder weö gezogen sind, zu unfern Händen zu nehmen. Zu u. Die zwei letzten Sätze: Der herzogliche Bote u. f f. fetzlc» im tz'ucernereremplar. 281. Z n rich. t). 5)et0hev lMonlag Tt, Dwntzsicntag) I Staatsarchiv lncern 'Allgemeine Abschiede. I». Z04. Staatsarchiv Zürich Allgcmcmc Abfchleve I. Boten: Zürich. Röist; Waldmann, Bürgermeister; Schwend; Meister Widmer; Felir Brc»»"'^ Bern. Doctor Thüring Fricker. Luccrn. Melchior Ruß^ Stadtschrcibcr. Uri. Walter in der G»»^ Altammann. Schwhz (niemand anwesend). Untcrwa'lden. Rudolf Wirz, Scckclmcistcr; Zclger. Zug. Haslcr. Glaruö. Ammann Acblh. Freibnrg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter. Sel' thurn. Hans vom Stall, Stadtschrcibcr; Vcnuer Stölli. ». Dem Hcrril Eonrad Gächuff wird für seine Ansprache an den Walser von Bürgten ein üicä)^ tag nach Zürich vor die Boten der Eidgenossen auf Allcrscclentag (2. November) gesetzt. C'bcM' sollen die Boten auch über die Schimpfredcn des Gächuff und seine fortwährenden Anwerbungen nössischcr Knechte berathen. So soll derselbe unter Andcrm auch geäußert haben, er wolle die >ä!»»' bischen und andere Landsknechte dermaßen ausrüsten und unterrichten, daß einer derselben mehr sei als zwei Eidgenossen. I». Heimbringen das Gesuch des Junker Diebold von Geroldseck, man »n'^ ihm eine Anzahl Knechte gegen den Pfalzgrafcn zulaufen lassen, <. Rudolf Iscli hat sich auf die ^ stnng, so er gegeben, nun gestellt. Da aber nicht alle Boten genügsame Bollmachten haben, l" " schließeil, welche Strafe ihm aufzulegen sei, so wird der Entscheid bis auf den Tag zu Zürich (2- vembcr) verschoben. ,1. Am gleichen Tag sollen die Boten sich wegen des beständigen Hinwegzitlst^ der Knechte in fremden Kriegsdienst berathen. Besonders die Appenzeller betreiben dasselbe stark »'" sagen: „Die Eidgenossen haben ihnen nichts zu gebieten, seien sie nicht ihre Herren" n. s. w. «' '' Anrufeil der Leute in der Grafschaft Sargans wird dem Bogt daselbst der Auftrag gegeben, an a>" Orteil zu richten, wo bisher die Grafeil von Sargans und ihre Amtslentc Gcrichl gehalten habt" ^ diesfalls im Besitz gewesen seien. Auf Luccrns Ansuchen, diesen Befehl zu verschieben bis die Mar ^ Ottober i486. Heiligkeiten zwischen Werdenberg und Sargans verglichen seien, wird keine Rücksicht genommen, t. Ulrich Zivp, der früher vom Vogt zu Baden in Gelnbd genommen worden, nicht» gegen den Herzog Georg ^n Bayern vorzunehmen, klagt über die schwere und nilbillige Haft, die er an jenen Enden habe erdnldcn auissen. Hierauf wird er seines Gelübdes insoweit entledigt, daß er nur in der Eidgenossenschaft nichts vor ^mie ii„d keine Kaufleutc schädige, die ans der Eidgenossenschaft Straßen wandeln, v?. Bern berichtet, ^ bade nach eingezogener Erkundigung gefunden, daß der Diamant 8<)l>i> Pfund gelten wolle, aber nicht "^hr. Beschluß: Es sollen die Boten auf den nächsten Tag sich erklären, ob man den Stein um diesen jsscis verkaufen oder was man damit anfangen wolle. I». Bern wird beauftragt, in aller Orte Rainen 5e,i König Frankreich zu schreiben, damit die Messe, welche zu schon gewesen und von da weggezogen werden ist, wiederum dabin komme, i. In Betreff der Knechte in Frankreich glaubt man, es sei jetzt "'cht »öthig, nach denselben zu schicken, da sie ohnehin heimkommen. Geschähe letzteres nicht, so soll tt>» dann auf dem Tag zu Zürich darüber weiter handeln, k. Der Münze wegen wird vieles geredet cher den Schaden, welcher ans der Zwietracht im Münzwcsen der Eidgenossenschaft erwachse, bcson ^ hinsichtlich der Fünfer, die die IV Städte gemäß ihrer Münzfreiheit geschlagen haben und deren ^ladieizung sie nicht leiden wollen. Es könnten sich diese Städte aber dazu verstehen, die fernere Aus- """tiliig solcher Fünfer einzustellen, wenn von einer gemeinen Währschaft und Bestimmung aller Münze, "gleiche,, der Gulden, woran der größte Mailgel ist, ernstlich geredet werden wollte. Beschluß: Ruf " nächste,, 5cig zu Zürich sollen die Boten hiczu Bollmacht einholen. I. Der Bischof von Eonstanz '' ü über Beeinträchtigung in der Ausübung seiner altherkömmlichen geistlichen Gerichtsbarkeit, nament > >ci j/a„dvogt oder pandammauu im Thnrgan mehrern Priestern zu Ermatingen, Sulgcn u. s. w. ^ "lkii worden, Briefe zu verkünden, die doch seit Menschengedenken immer verkündet worden seien. Hille daher, man möchte ihn bei seinen alten Rechten und Gerichtsbarkeiten schützen und wenn Jemand er beabsichtige Neuerungen, so möge man ihn dessen berichten. Das soll man heimbringen und ^ 'U'chstem Tag darüber eintreten. »». Der Bogt von Baden berichtet, Bern habe viel Salz ange- ' ' und durch Baden führen lassen, ihm aber geschrieben, er soll davon weder Zoll noch Geleit nehme», ihrer Stadt gehöre. Hierauf wird dem Bogt in Auftrag gegeben, das Geleit und den Zoll von ^"nann ohne Ausnahme einzuziehen, ansonst würden auch Andere solche Befreiung ansprechen und ' gemeiner Eidgenossen Nutzung ganz in Abgang kommen. Der Bogt von Baden wird bcauf- ^l. die Zinse und Nutzungen der Herrschaft nach derjenigen Währung einzuziehen, welche da gilt, wo einrichtet werden. «». Heimzubringen, daß der Herzog von Mailand den Anlaß oder Vertrag mit den '''doiipthcrren vnd pünden" in Ehurwaldcn angenommen habe, was nach seinem freundlichen Schreiben ^en Eidgenossen zu Ehren und Gefallen geschehen sei. puccru soll die Briefe aufrichten und von ist/" siegxl,, lassen. Auf dem nach purem zur Vermittlung der Angelegenheit auf den zwanzig- " ^ug Weihnachten < >.'!. Januar >487) gesetzten Tag sollen von allen Orten nnpartciiscbe Boten b>», ^ ^ gehandelt werden, daß die Eidgenossen wirklich unparteiisch erscheine». >». Heim l'br^"' ^ Maßregeln gegen die hochmüthigen Drohworte, welche sich die ans Frankreich heim ctk,g" Unechte gegen die königlichen Boten erlauben, treffe. «>. Eine Botschaft des römischen Königs, . auch die österreichischen Räthe, eröffnen das Ansuchen des römischen Königs nm ein Bündniß Eidgenossen und ihm und seinem Sohne, wofür ein Entwurf eingereicht und den eidgenös- Bote» abscvristlicb mitgetheilt wird. Erkennt: Heimzubringen, daß man auf dem Tag zu Zürich li?" 252 Octobcr l48>i. < Allerseclentag) seine Ansichten eröffnen und nachgehende ans einem spätcrn Tag zu Zürich an <^t, Lucicn tag (13. December) den königlichen Boten Antwort geben sott, >. Jedes Ort soll seine Botichast ^ Sonntag nach St, Othmarstag (19. November) zu Solothnrn haben, Heimbringen, das; wegen ^ Bischöfe von Basel nnd des Grasen Oswald von Thierffcin der Herzog von Oesterreich den Tag abgetnmu hat, <. Man soll mit den Eidgenossen reden wegen Abstellung des Fürkaufs auf den Alpen um Ante». Käs, Ziger u, f. w, ». „Bff Lncie <13, December» mit der Statt Solothurn Boten red zu habt" Münchensteins halb." t. ». fehlen ini Vueenierexcinplnr, 282. Zürich. 14U1», 14. >^)rloher (Tamiiaji bo> walli», Ztaatsarchiv Beeile ANgcmcinc eibgenossischc Abschiebe, >;,!», Bündnisse nne Bcrtraae, IN u i» L»ccr» Nnqcbundcnc Abschiede, Boten: Zürich, Heinrich Röist, Bilrgcrmeistcr; Hans Waldmann, Nitter, Altburgermeister; stunuu Schwcnd, Ritter; Ulrich Widmcr; Fcli.r Brcnnwald, des Raths. Bern, i»>. Thüring Frickcr, Stad^ schreibcr. Lucern. Melchior Ruf;, Stadtschreiber, Uri, Walter in der Gasse, Altammann, Scb>vS' Rudolf Rcding, Altammann, Untertvalden. Rudolf Wirz, Seckclmcister; Markus Zelgcr, Heinrich Haslcr. GlarnS, Werner Aeblh, Altammaun, Frciburg, Dietrich von Endlispcrg, R>ttu i». „Die Bericht von Münchensteins wegen vff dem Tag zu Zürich ergangen," Obige Boten spr^"" zwischen Solothurn air einem, Basel am andern und Erzherzog Sigmund am dritten Thcil in Betreff ^ Schlosses Mönchcnstein, das des löblichen Hauses Oesterreich Eigenthum, der Vetter Eonrad und Friedrich von Löwcnstein Lehen nnd von ihnen mit Bewilligung des Herrn von Oesterreich an Basel vc> pfändet, daraus ohne Willen Oesterreichs an Solothurn verkauft worden ist, worauf Oesterreich von Solothurn die Belchnung nicht geben, Basel hingegen es für den Pfandschilling an sich lösen welR' nnd die Uebergabc an Solothurn verweigerte, mit Ermächtigung Basels und Oesterreichs, nnd nachdc"' ^ sich SolothurnS gemächtigt, folgendermaßen: i) Der Kauf zwischen denen von Löwenbersz nnd Solotl'^ soll kraftlos sein, v) Erzherzog Sigmund soll daö Schloß zu seinen Händen nehmen, sobald er eS ^ Basel lösen mag. a) Für das, waö Solothnrn denen von Löwcnbcrg an den Pfandschilling bereits geben, und für alle seine wcitern Ansprachen gibt Erzherzog Sigmund denen von Solothurn 7t>» ^»l^' gegen Herausgabe des Kaufbriefs und dcö Schuldbriefs derer von Löwcnbcrg, I». Schreiben von StaU^ und Ländern gemeiner Eidgenossen an Schultheiß »nid Rath von Luecru mit Verwendung, daß der Ritter, welcher Luccrn die Stadt verboten, gestattet werden möchte, auf vierzehn Tage dabin zurückzukst"^ damit sie ihre Geschäfte ordnen und vielleicht auch ihre Unschuld darthun könne. i« nach Bcrnerabschicd, I, nach Vuccrncrabschied, Oktober 1 itttt. Stau ö. Iritis, Z(l. Ottober ,Montag vor All,ri,tiii^n>, ^taat»arci,iv ^'nrern ltrkunve bei den Werdenberqeracten »nt> s^s " ^ ""b Peter Fankhanscr, des Raths zu hucern; Iarob Arnold, Altaiiiman» zu Uli, ^ Ln brs Raths zu Schwbz, die vier Zugesehten in dem Streit zwischen pueern nnd den ^ Ue'r" GerichtSmarken zwischeil Welchenberg und Sargans geben, nachdem sie zu Einsiedel» ^ de» ^ ^'ltcnc beute oder Hintersaßen einer Partei in diesem Streite Kundschaft geben könnten, bestritten und von beiden Seiten ans Recht geseht worden war, nicht hatten einig ^>onl"""""br einhellig den Entscheid: „Das beid Teil Ir kuntschaft, eS stg schrifftlich old ^ iciivt?fnemkn mögent von allen denen, es shen cigenlüt, bindersässen old gesworen, wie Achter,, ^ ^rechten getrnwet zu geniesscn. Vnd das sol beschcchen rechtlich vor den geordneten ^en ^lcn, da die gesessen sind, so dann kuntschaft geben söllend, ob die da begriffen mögent die ^ / bie aber an den bilden nit begriffen, mag man von denen kuntschaft Jnncmen, wo man lieben z ^ " erlange» mag, doch mit dem Pndcrscheid, wie ob nnd nachstat, hiezwüschen vnd vnser ivllell liechtmcß," Die (Eigenen beider Theile, welche zur Knndschaft berufen werden, ?ebe^ ^ Herren der Gide entlassen werden, nnd nur nach Wahrheit nnd Gerechtigkeit Zeugnis! c»icl ^ ^ Kundschaft ausnehmen will, der solls dem andern rechtzeitig verkünden, biestr, wenn er will, an die Zeugen Fragen stellen möge, Züri ch. ^ l "2. Noveiilbor <.iil,r>.,i-niaq>, ><>>>> Ailg,ni«>Nk oogrnolliiil!, Abichrrvr ^ Zi.'i t >!,» .lüricli Ailgtincinr Abschied, I 181 2t > ^ Röist, Bürgermeister; Waldmann; Schwend; Widmcr. Bern. Doctor Tbiiring bucern Peter Fankhauscr, Benner. Uri (nicht angegeben). Schw Hz. Rudolf ^Ntg lln terwa lden. Andreas Zunhofen, Altammann, Zug. Werner Steiner, Ammanii, Werner Aeblh, Altammann, Solothurn. Der Stadtschreiber. )^^rich Stüdli, welcher einer bedeutenden Summe Silbers durch Herrn Philipp von ^ «'ine Betschaft in aller Eidgenossen Rainen mitgegeben, um sein Recht zu ^ssli ist auf geschehene Fürsprache losgelassen, jedoch empfiehlt man ihm, fürderhin . ^ linsern j» keiner Weise in fremde .Kriegsdienste zu verlocken, «. Der König von Frank ^^tvesl.,, ^'bgenossen über die Geschenke nnd Gnaden, die er den Knechten, so in Flandern gegen Alchen fix zugesagt, zu ihm zu kommen und es nicht gehalten haben, «I. Die eid ^ bein, Baden, SarganS, Tburgau uild im Wagenthal erhalten den Auftrag, die Knechte, , ^»1,^ König gewesen und dieses Jahr wieder heimgekommen sind, ins Gefängnis; zu ^ »icht ^ baraus zu entlassen, bis jeder 5i Pfund bezahlt und dazu geschworen hat, die (Eidgenossen berlancn ohne besondere (Erlaubnis; der Obrigkeiten oder Amtsleute, unter denen sie sihcn. ?54 November i486, Mo» soll Instruction einholen, ob man den Diamant und die Tafeln nm die 8t»t>t> Pfund gebe" und solches mit Bartholomäus Mah von Bern, wenn er ans Frankreich kommt, beschließen wolle oder nicht, tl'. Auf nächstem Tag hier in Zürich soll man sich auch bcrathcn über die Mißbrauche der Per känfcr, ft,-. Uli Schiltknecht von Eschlikon bei Whl klagt, er sei vom Bogt im Thnrgan für einen Fu'te um eine zu große Summe gestraft worden. Diese Beschwerde wird dem Bogt zur Beantwortung wÜP thcilt. I». Dem Grafen Sigmund von Lupfen und den Enydingcr von Nothwcil ist Tag verkündet w"' Zürich auf St. Lucientag nächsthin ( IT Dcecmber). i. Zürich und Glarns hatten im Namen goinG"' Eidgenossen ihre Botschaft bei den Bünden in Ehurwaldcn gehabt und dascbst noch allerlei Irrung gof""^" Nichts desto minder wird den mailändischcn Boten die Sache vorgelegt, damit sie dem Herzog schrei k. Zürich und Glarns sollen beförderlich eine Botschaft in das Gotteshaus PfäfcrS schicken samnit ^ Botschaft des Bischofs von Chur und dem Bogt von Targans, damit sie sehen, wie da die stehen, Rechnung aufnehmen und eine Ordnung machen. Ans Sonntag zu Nacht nach Lneic (17. Dcec>»bu sollen die Boten da sein. I. Wegen einiger Schaffhanscr Metzger, die auf dem Feld zu Thengcn »icu^ geworfen und des Ihrigen beraubt worden sind, soll am nächsten Tag zu Zürich verhandelt tvcrde»,^. dann Graf Jakob von Thengcn und derer von Schaffhauscn Botschaft auch anwesend sein werde». die Klage Herrn Johannes PfyfferS der Probstei wegen zu Münster »i Granfcldcn, daß dem Absw> von Bern durch Herrn Hans Meyer nicht nachgelebt werde, wird dem Boten von Bern c»ipsoPc"> ^ bewirken, daß jenem Abschied Folge geleistet werde. Der Handel zwischen Wallis und Mailand . nach langen Umzügen endlich zu Recht gesetzt und beschlossen, darauf ein Abschied zwischen den dlwP erläutert und ein anderer Tag auf Sonntag nach Pnristcationis Marie ( !4. Februar» zum cn Adspruch nach Zürich angesetzt. «». Auf Lncic ( lZ. Deeembcr» soll man hier in Zürich mit Solow reden und handeln des Schlosses Mönchenstein wegen. >». Die vier Zugesetzten im Recht von ^ Grafschaften Wcrdenberg und Sargans wegen reiten von Ort zu Ort und bringen an, daß die soch^ mit Luecrn in den Kauf stehen sollten. Das soll man bedenken bis St. Lneientag. Zu ». Der Bernerabschicd enthält hier zulammengestellt sollende Aetenstueke: >> Vertrag gcnraPt von Städten »no ^ gemeiner Eidgenossen zwischen dem Bischof von Sitten, gost von Tilinen, seinem Bruder Albin von Siline» , ätitter, Landschaft Wallis einerseits und dem Herzog von Mailand Johann Galeazzo Maria Sforza Visconti, vertrete» durch ssM boten Johann granr Visconti und Gabriel Morasin anderseits, worin auch die ENation der Parteien auf den 2. Vovriu^ Zürich, 1. grcitag nach Bartholomäi (25. August». 2» Anlasibriei der Walliser. 3» Procestteitendes Dceret und Adscheid, <>. <>. Zürich Samstag nach Andrec" (2. Dceember > tättti. Die im ersten (Vorvrteit) genannten Boten si"^ ^ Eunrad Schwcnd. Bern. Doctor Thüring Fricker. Lucern. Peter gankhauser. llri. Walter in der Gasse. Schwvz. Audoll »nterwalden. Andreas Zunhosen. Zug. Werner Steiner. Glarus. Werner Aebly. V e r n. hj. December cstr.iiag Marie Emvsängni,!,. Staatsarchiv Rern: Urkunde. ^ Markgraf Philipp voil Hochberg, Marschalk in Burgund, erneuert mit Schultheißen, z" Bürgern zu Bern das ewige Bnrgrccht, welches sein Batcr Markgraf Rudolf von Hochberg, Neuenbürg, mit ihnen für sich und seine Nachkommen aufgerichtet hat. i) Er verspricht der Stadt Dcccmbcr t48ti. «ZZZ dcr nc an ihren Freiheiten, Rechten, Besitzungen u, s, w, angreifen wollte, Hülfe nach ^ ^ '^''tmung, auch Offenhaltung aller seiner Städte, Schlösser und Festungen, doch ihn, und den ""v»>>tlich, Dabei behält er vor alle Herren, von denen er dcr Grafschaft Neuenbürg halben Mitbürger von Solothurn. Der Salz- und Weinkauf in allen seinen Herr Tur " ^ ^ Bernern stets offen sein .?) Bei aller zukünftigen Gmpfahung von Lehen will er dieses Und vorbehalten, 4, Hingegen bekennt Bern, den Markgrafen und seine Nachkommen ins Burgrecht >n>itr"s Stadt Schirm aufgenommen zu habe» gegen Jedermann und seiner Mahnung zu folgen ^"immten Zielen und Marken, Vorbehalten werden ihrerseits das heilige römische Reich, Frei ^ ^'lhurn und alle ältern Bündnisse und Bnrgrechte, 5> Gegenseitig verspricht man, einander auf u»ter ^^thsboten zu senden, «8 Kein Theil soll für den andern Haft noch Pfand sein. ?j Niemand ^ncn ^ntrahirendcn Theilen soll den andern vor geistliches Gericht laden, denn allein um Ehe und Gemeine Dingstalt für gegenseitige Streitigkeiten ist das Dorf WalpcrSwvl, dcr .tilägcr ^eri, " ^biiiann aus den Rathen des Angesprochenen, wenn die Ansprache nicht gegen gemeine Stadt ter^, ^ Markgrafen selbst geht, in diesem Fall nimmt der Ansprcchcr den Obmann ans den Räthen ^kn ^ Solothurn und Biel; dazu gibt jede Partei zwei Zusätzcr. i>) Kein Angehöriger der soll ^ ^'st t>en andern pfänden, verhaften oder verbieten um ungichtige Geldschuld; denn darum ^ h ^ ^ ^tcht nehmen vor dem Richter, unter welchem der Angesprochene sitzt. ><>; Da Probst re^ ^ ' auch die Bürger gemeinlich der Stadt Neuenbürg mit der Stadt Bern in ewigem Burg ^ den ^ verspricht der Markgraf, wenn er an diese Ansprachen gewinne, beförderlich mit ihnen ^häuie, kommen, dcr darum entscheiden und den gehorsamen Theil gegen den ungc ^ Alle ivll ii) Beider Thcilc Angehörige sollen die alten und gewöhnlichen Zölle geben, djxs^ ^ und Nachkommen des Markgrafen, welche die Grafschaft Neuenbürg besitzen werden, sollen Atgx- brecht beschwören innert einem Monat, nachdem sie von Bern dazu gemahnt werden, i») Der der ^ ^ itinc Nachkommen solleii zu Grkenntnisi alljährlich auf Lt. Andrescntag dem Seckclmeistcr ^ t ^l'rn eine Mark Silber bezahlen. Zürich. 14ZU», l.'j. Deceutber <2,,. »!»(>>»,°«> v»c,rn Alla»m«Mk Abschi-dc, n, z<>7 2»aal«i>r<«>iv iiuric«, ?iilqcm«nc I I»0, ^end , ''"^>ch. Röist, Bürgermeister; JohanilcS Waldmann, Ritter, Altburgcrmcister; ssunrad Meister Ulrich Widmer, Bern. Doetor Thüring Frickcr, Stadtschreibcr. Lucern, Lud Animanil zum Brunnen, Schwhz, Bogt Dietrich, Obwaldcn, Heini Heiden, Nid l5>idl Jug. Letter, G la r nS. Hans Schübelbach, Scckclmcister, Frciburg, Dietrich ^ "^lg, Ritter, Solothurn, Hans vom Stall, Seckelmeister. ^ !vll Berordnungen gegen „ pfrägnh vnd fürkonf" treffen, woraitö so viele Nachthcile ^ält»trwachscn, Gine gemeinsame Verordnung könne nicht füglich erlassen werden, weil die allenthalben gleich seien, I». Auf den Tag zu Basel, Sonntags nach Hilarii (Ist, Ja 't ktvig^' vw ^ Streit zwischen Schasshausen und de», Grafen Sigmund von Lupfen nach Inhalt " Achtung »i,t Oesterreich verhandelt werden soll, haben, auf Ansuchen SchaffhauscnS, Zürich, 25 ti December >486, Bern, pneern, Schwhz und Glarus, ihre Boten im Namen gemeiner Eidgenossen den Boten von Schalst Hansen zu Rath und Unterstützung beigegeben, e. Die Botschaft des Herzogs von Oesterreich stellt dcw Ansuchen, die Verhandlung über die Vereinigung mit dem römischen König zu verschieben, der Her'M werde mittlerweile seine Botschaft von Ort zu Ort senden, um die Gründe der Verzögerung mitznthestc"' Antwort: Man werde diese Eröffnung heimbringen, Sonntag nach Maria Lichtmeß s 4, Februar) wer^ ohnehin wieder ein Tag in Zürich geleistet; wenn dann die österreichische Botschaft dahin komme, st werde man sie, wie gewohnt, anhören, «I. Ferner wird den herzoglichen Rathen mitgetheilt, Solothi»" sei bei Mittheilnng des Vertrags in Betreff des Schlosses Mönchenstcin fast unruhig geworden, wen" däs Schloß nicht sofort ans der Hand derer von Basel kommen sollte. Da der Vertrag nämlich lattle, es soll dieses beförderlich geschehen, so meinen sie, eö sollte diesfalls durchaus kein Verzug eintreten, sonst würden sie „ whter dazu tun". Die Eidgenossen bitten daher, die österreichischen Räthc möchte bewirken, daß der Herzog unverzüglich das Schloß zu seinen Händen nehme. «. Dem neuen Vogt st Baden wird gestattet, statt des baufälligen VogthauseS ein anderes Haus in der Stadt zu bezieht Mittlerweile soll das VogthauS gebaut und ausgebessert werden. Zu diesem Zweck sollen ein Bote von Zürich und der Vogt mit Werkmeistern nach Baden gehen und über den Bau sich bcrathschlagG t. Die Boten sollen ihren Obern berichten, wie dem König von Frankreich wegen des Herzogs von Savohen geschrieben ist, p.-. Zürich klagt, der Bischof von Sitten und sein Anhang verunglimpfen, v'v verlaute, die Zürcher mit allerlei Reden und geben sich alle Mühe, den nach Zürich in den Sachen zwischen Wallis und Mailand angesetzten Tag zu verhindern, als würde in Zürichs Absichten Mißtrauen gesetzt, obgleich es diesen Tag nicht selbst gesucht und jederzeit für gütliche Beseitigung der Sache ßst verwendet habe. Es bittet daher Zürich, solchen Verläumdnngcn kein Gehör zu schenken, I«. Zur^' beschwert sich ferner darüber, daß man, ungeachtet beschlossen worden, daö ziemliche Anerbieten Zürnst' auf dem letzten Tag bezüglich der Münze heimzubringen, dennoch den Vögten zu Baden und in den freien Acmteru den Befehl crtheilt habe, nach Mellingen, Bremgartcn und andern Orten zu gehe» »st ihre althergebrachte Münzwerthung abzuändern. Nichtsdestoweniger erbietet sich Zürich, eine Botschaft vo» Ort zu Ort zu senden und bittet, die Orte wollen alsdann „ iren gcwalt" versammeln. Der Band Zürchcrabschndc des SwatSmchivs Freidum Nr, Ni! datirt diesen Abschied I48t! uff Taut Hilarientaa < l'! cnthäll aber nur ». I». «i, I'. Zu Uri. I^U7, 5. ZKlUltU' lauf der heil, :> nmiigc Abtnd) Staatsarchiv Lueern: Allgemeine Abschiede lt tltt. n. Da Zürich seine Botschaft in die sechs Orte geschickt und begehrt hat, sie möchten mit ist" der Münze wegen einen Tag leisten, so wird ein solcher nach Lueern angesetzt auf den Z2, IauuK Uri soll den Tag an Zürich verkünden. I». Die Zuschrift des Abts von Disentis und des Ammc»>st und Raths daselbst, sowie die im Namen gemeiner Eidgenossen ihnen von Uri ertheilte Antwort soll Bote heimbringen, «?. Die Angelegenheit zwischen Mailand und Wallis soll auf dem ersten Tag, d" zu Zürich gehalten wird, vorgenommen werden, da in dieser Sache bisher meistens zu Zürich verhaud^ worden ist, «I. Auf dem Tag zu Lucern sollen die Boten ihre Meinungen eröffnen bezüglick, der Wo>"' Januar tst87, >757 sich Pelcr Andres zu äußern erlaubt hat, «?. Uri soll auch im Rainen der übrige» Orte denen Zürich schreiben, sie möchten denen von Baden wieder freien Kauf und Berkauf Matten und ihren "lreit mit ihnen den Eidgenossen zu gütlichem Eutscheid überlasse», zumal mau Zürich eiuen freundlichen der Münze wegeit bewilligt habe. t. Auf dem Tag zu ynecrn soll mau antworten, was man be ""glich Grafschaft Werdenberg thuu wolle, damit die Lache nicht im Weg Rechtend entschieden "^den müsse, 2558. Vit cern. 1^!!!/, 2«!. (Dienstag vor s'.inniti > Ttnat»ar«1iiv V»cern ^ncerncrabschiedesammlunq ^»a»itSarci,iv tiirtct, )l>lqe»ncinc 'Abschickt I. , ^eten: Zürich, Ennrad Schwend, Rittfr; Felir Brennwald, Bern (niemand anwesend), yneern, Seiler; stndwig Krämer, beide Altschnltheiße; Peter von Alikon; Heinrich Fcrr. Uri, Heini "'wr, S chw hz, Ulrich Kehi, ll u ter wa lden. Andres Zunhofen, Altammann, Zug. Werner Steiner, ""Uailn, GlaruS, Heinrich Toldcr, In der Sache des Herrn Johannes Pshffer, Probsts zu Münster in (hranselden, welchem wider ^l,irr Eidgenossen Bercdniß und Abschied durch Herrn Johannes Meyer, von Bern, Gewalt und Ein ' " geschieht, was stncer», da Pfyffcr sei» Angehöriger ist, nach Inhalt seiner Bereinigung mit Bern leiden will, wird von den sechs Orten denen von Bern geschrieben, sie möchten dem Abschied nach »nd den Johannes Melier anweisen, daß er den Pfysfer wieder in Besitz sehe, oder daß er vom leb abstehe und zugebe, daß die Rutzung der Probstei, bis die Sache in Rem entschieden ist, in die des Domdechanten von Basel gelange, wie man das letzthin beschlossen hat, Hierüber soll Bern ^ ^ Ul Zürich seine endliche Antwort geben. I». In Betreff der Irrung zwischen Mailand und von Eburwalden und dem grauen Bund, deren Behandlung ans St, Hilarientag letzthin nach yueern ' ^lwn ^ ^om Bund geschrieben und verlangt, daß nun beförderlich ei» Rechttag geletzt ttn ^ Herauf wurde, in Ansehung, daß man vom Herzog bis zum nächsten Tag zu Zürich Antwort ^s^lossen, l'w dahin die Sache ruhen zu lassen. Würde vorher die Zustimmung des Herzogs ch, s" soll unverzüglich den Parteien ein Tag nach stuecrn gesetzt werden; trifft die Antwort nicht > ' will ii,an ab dem Tag von Zürich den Herzog auffordern, ohne weitern Verzug dem Abschied Inzwischen ersucht man die Bündner, sich aller Feindseligkeiten zu enthalten, « . Des Bremgarten und der Uebcrschlachtcn wegen, welche die Renßschjfffahrt gefährden, sollen ^stc, und Zust ünf Sonntag nach Pnrifieationis lt. Februar) zu yneern sein, mit dessen d?r le ^ hinabfahren und Anordnungen treffen, damit jede Gefährde beseitigt werde. Alles nach dsss^,' Bossen Erkenntnis!, die im Buch zu Baden steht, «I. Hinsichtlich der Münze, „darumb denn ^ sieben Orte allermeist angesetzt gewesen ist, bat man merenteils alle Münzen, die In der Iiis« '^"l^afft löhffig sind, wz die an vinem Silber ertragen mögen», vffgesezt vnd die dennoch mit 'h» Umlichen slagschazes gestimpt vnd gewerdet, wie hienach stat": au»^" i,ut n„ Mold und Ntcwicht ist qcwcrtlict <^in unter ungarischtr Mulde» '>,? Sct'illing -t Haller, ^ lUiti'f" ^ Pfund Hatler. Min »tucr franz. Schilt mit der Sonne 50 „ — „ ilawichn^xs Ducaten 5Z Schillina ^ Haller. Min alter französischer Schilt, , , , >tN „ » II 25k Hin cölnifchci Guide» 38 Tchillinq— Ei» guter »irischer Guide» , , , , 3? >, Ei» guter Beischlag 21 „ Ein großer inaiiäudischer Diekpfeuuig 13 „ Gin Beliebiger, sonst 5 Schilling, seht Sit Ängste, Ein altes gutes Spagürli , , , , Gin Baslcrscchser Hin Baslerplappart l<> Ängste, Hin guter Angster Hin neuer Solothurnerangste, . Die gute» Haller bleibe» zu , , , Zwei ssrciburgcrfort Hin K.nscrSkrcuzcr Hin Htschkreuzer Hin guter unbcschnittcner!>!nchli»g oder Genowerschilling Hin Mailand, Gros niit de» Federn , Hin „ „ mit dem > Hin „ „ mit de», Kreuz , Hin alter französischer Blanken . , Hin Zürcher und St, Gallerplappart Hin ganzer Solothurne, , Berne, und Freiburgcrplappart Hin burgundischer Tertschcu , , , Hin Zürcher Kräuenplappart Hin neuer französischer Plappart , . Januar 1487, Hailer, 4 >i 2 1 1 5 li 8 12 1K 1K 1K 1» 1K Iii 1K 1!) 14 Hin Eabouerplappart Alle Pfennige, die bisher für zwei Fünf« gingen, sind verrufen. Hin Strasiburgcrplapvart , , , , Hin guter Bebemscher Hin alter Plappart Hin burgund, Plap, mit dem Fürschlag Ei» Gcnower, Mantower u, andre welsche Münzen, die bisher für lk Angstcr gingen, ganz und unbesebrote» , Ei» Nömercarli» Hin »euer Savouerplappart , , , Hin Bononiercarlin mit dem böive» Hin halber Harli» Ei» Schliisselhlahpart, unbeschrotc» Hin Kreuzplaphart Hin kleiner Harlin s3 ü 1 Harlin> Hin Luzernerschilling Ein Fünfer DieWalliscrsünser „, andere neuc Fünfer, Tavoyer, Genfer, Wislisburgcr und andere welsche sind gänzlich verrufen. Ein vucerncrspagürli Ei» buzernertreuzer Ein Zürchcrkreuzer Ein Solothurncrkreuzer z^HallN 2? 2 Schilling 2 2 15, Angster 28 .. 1 Schilling 22 Angstcr 2> 2 Schilling 12 Angster 9 >2 4 3 I» 1b 1b Auf die Wahrnehmung, daß falsche Spagürli und falsche neue Kreuzer, besonders Zürcher und vneeu^ im Umlaufe feien, wird erkennt, man soll trachten, der Verfälschung auf die Spur zu kommen. ^ Zürich sich beständig weigert, einen Fünfer für 4 Hakler zu geben, man aber hofft, auch 1'ucer» ' dci> vermögen, daß es seine Schillinge und Spagürli um einen Hallcr herabsetze, so werden die - von Zürich dringend ersucht, ihre Obern dahin zu stimmen, daß sie sich der Fünfer wegen , sechs Orten nicht sondern, und selbe für 4 Hallcr werthcn, was bei dem täglichen Verkehr Angehöriger dem gemeinen Mann von großem A'nlzcn wäre. Zudem seien der Fünfer nicht so vieü- , man nicht hoffen dürfte, sie bald ans dem Vandc gebracht zu haben. (5s wird nun noch die Bcst'ü) geäußert, es möchten leicht andere schlechte Münzen ins pand kommen, und wird der Vorschlag . daß man diese Münzwerthnng auf tt), 15 oder 2t) Jahre unabänderlich feststellen und bei Vuße ha»d^^ soll; ferner, daß man trachten sollte, Bern, Freibnrg und Solothnrn auch in diesen MünzvciU"^. sieben Orte zu ziehen. Hierauf wird erkennt, es soll über diese Fragen des Vähcrn eingetreten wenn Zürich förmlich diesem Münzvcrein beigetreten sein werde. Auch soll man in Verathunst ob mau, um unbefugtem Wechsel vorzubeugen, in einigen Städten und Orten einen gcschworne» aufstellen, allen andern Wechsel verbieten und bestimmen wolle, was man aus Gulden. Ducatc» anderes Gold an Wechsel geben soll. Auf Sonntag vor Valentinstag (lt. Februar) sollen die (auch Bern soll eingeladen werden) zu endlichem Abschluß des Münzvcrcins abermals zu Lucer» " Januar 1487. Heimbringen das (besuch Albins voil Silinen, Ritters, im Ramen des Bischofs von Sitten und des Landes Wallis, so wie der Knechte ans andern Orten, die mit im Walliscrkrieg gewesen, daß man ^uen ans den festgesetzten Tag ohne wettern Berzng Recht spreche, ferner ihre Beschwerde, daß der Herzog ssnen die nnchristliche Handlung mit dem heil, Saerament zur past lege, worüber der Anlaßbrief nichts '"chatte. ß. hneeril erklärt, die werdenbergischc Sache nicht langer anstehen lassen zu können. Beschluß: ^'ss den Tag z» Zürich sollen die Boten endliche Antwort bringen, sei es, daß man zn Recht komme» mit pueern in den Kauf eintreten wolle, K. Zürich eröffnet, es habe auf das Schreiben, das es Tag zn tlri erhalten, seinen großen Rath noch nicht besammcln könne», nm in der Sache derer Baden einen Beschluß zu fassen; solches werde aber bis zn dem Tag, der in Zürich gehalten werden geschehen. Darüber sollen die Boten Bollmacht einholen, den großen und kleinen Rath in Zürich süßlich ansehen, pgß sie die Sache den Eidgenossen anvertrauen. Da einige Orte nach Zürich an eine 'mmiacht gehen, so sollen diese Gewalt haben, auch vor dem angesetzte» Tag biefür zn nnterhandeln, ^ Echwhz, Unterwalden, Zug und GlarnS eröffnen, daß Peter Andres bei den Reden wegen tHitheili des heil, Sakraments die eidgenössischen Knechte in Wallis nicht gemeint baben wolle, von denen ^ nichts Schlechtes wisse. Man will daher ihn für entschuldigt halten, und bat auch mit den Knechten buchet, daß sie ibn deshalb in Ruhe lassen möchten bis ans ein Recht, DaS gürchcreiomptar dacht dicscn Al'schicd Mittwoch vor l>»»n n»nvor>Nn,>t!i >24, ganuar > 25?». Z n r i ch. I Z. ^thplltlp «Sonntag »ach INN itil »Nnin»>, ^taatsqrct,iv Ncrn Allqcincine cidqcnossischc Abschiede X. 747 l ^taat»nrei»iv ^nriel, Allsscmcmc Abschiede l ^ Beten: Zürich. Hans Waldmann, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Röist, Altbnrgermeister! Unnrad ^>Mend, Ritter; Meister Ulricl) Widmer. Bern. Doetor Thüring Fricker, Stadtschrciber. pneern Fankhanscr, Benner. tlri. Walter in der Gasse, Altammann. Schwvz. Rudolf Reding, Alt "Man« Unterwalden, Andreas Znnhofen, Altammann. Zug Werner Steiner, Animann. Glarns. Mner Acblh, Ammann. i»- Der von Greifensec bietet den Vit Orten die ^isenschmiede znm Kails an, und meint, sie könnte '"m sügljch sein. Heimbringen. I». „Nachdem vff vor geballtenen Tagen einbellenklich abgerett vnd bc- ist, das Johannes, Bnderschriber zn pneern, bv vnser ssidtgnoschafft Sachen nit mer sizen noch Zchts schicken oder handleil solle vnd aber das vff vergangnen Tagen sithar zn Putzern nitt gehalten, ^""dcr durch denselben Iohansen allerley mißbrnchS vnd mangels gebandelt wirdt, mit endrnng der andern merklichen gcbrästen, das sol Jeder Bott heimbringen, zn bedenken treffenlich, was handlen sh, angesächen die Sorg ilnd beschwärung des Abscheidbnchs zn Putzern vnd anderes, als ^diw«, ebgcnlich ermassen vnd onch ietlichcn Botten zn wüsscn ist." <» Zürich eröffnet, daß in Ug ktiner „snndrigen Person" mehr Glasfenster geben werde. Wenn dagegen für Kirchen, Rath ' ^i^sch"si^änscr n. s. w. solche Fenster verlangt werden, so wolle es thnn, was es je füglich u«u ^ ^ llnterwalden und GlarnS den Kauf n>» Werdenberg endlich znzn Bu nicht bevollmächtigt sind, so sollen sie bis znm nächsten Tag darüber Antwort geben. «. Bon des Tj * Februar 1487, Gotteshauses Pfäfers wegen wird der Bericht der Boten von Ziiricb und Glarus angehört, welche oav'lk» im Namcrr der eidgenössischen Orte und in Gegenwart des Bischofs von Chur Rechnung aufgenommen »>' des Gotteshauses Schulden und Gegcnschnldcn erkennt haben, und meinen, es wäre gnt, wenn der in das Gotteshaus zöge und auch eine Reformation an den Eonvcnthcrrcn geschähe. Das Alles »»"^ man bis zum nächsten Tag zu bedenken, t. huccrn kam gegen die Stadt Bremgarten vor der Eidgcm'"^ Boten von des „Fallbanms" wegen, Es wird erkennt, daß die von Bremgarten den Fallbanm so sollen, daß stucern keinen Anlaß zur Klage habe. Können sie sich nicht vereinigen, so sollen die Bremgarten einen Tag sehen und ihn gen pucern verkünden, Zürich und Zug, auch die Bögte ' Baden und vom Wagenthal sollen im Namen der Eidgenossen dahin kommen, unparteiische Lch>^^ vornehmere und darauf entscheiden, Die königliche Bereinigung wird berathen und mehrfach >>» schlag abgeändert, ES soll deshalb an Sk, Georgstag nächsthin zu Zürich wieder gclagt werden, so ver die künglich verehrrung zugesagt vnd angcnomen wirdt, Sol die der küngklichen Maicstat int hi»au- gegebcrr, Sunder bh vnnS behalten werden biß die küngklich Maiestat vns Ehdtgenossen vnscr ftblst'^' ouch bestätiget hatt, vnd so das beschielst, Sol demnach eins mit dem andern vberantwurt werdcu I». Heimbringen „vnscr Ehdtgnosscn vor: Bri bcger der Bäpstlichcn Bcrehnnng halb, die nil hi»»- ^ gebcrr, Inen Sh dann vor Ir Eonfirmation vnd Absolution vorr wägen des Tals Purinen vffgcriäü wie man daruff an Ratt der gelerten fundcn vnd cigenlich Bnderrichtnng hatt, Das vnser heiliger der Babst Solichs rrit tun mag oder sol, es werde denn vom Herzogen zu Metstand vnd den Ordim»^ der Kilchenen dasclbs geworben vnd begcrt", ebenso das Anerbieten des päpstlichen Boten, diese AiüG^ zu vermitteln, ii. Heimbringen bis zum nächsten Tag zu Pueern die Verantwortung des Peter A»^ über die schmählichen nnd »„gerechten Zureden des Johannes Schilling, UnterschreibcrS z» 1^. Man soll es bei dem AuStrag des rechtlichen Handels zwischen dem Biscbof von Sitten »rss ^ land bleiben lassen rrrrd ferneres Hinlaufen von Knechten hindern, I. Bern soll Eopien der könhst^, Bereinigung den Städten Frciburg und Solothurn schicken, und sie auffordern, daß sie ibre derr Tag zu Zürich schicken, »»». Solothurn soll seinen Bürger Wclti von Nencnstein anweise», dem zu Bern ergangenen Nrthcil gemäß den Hans Heinrich, Bogt von Zwingen, zu befriedigen Bote von Luccrn soll heimbringen, daß seine Herren mit Sunnenberg und Iüntcler verschaffen, die >>l s lation von dem Urthcil zu Schaffhailscn abzustellen, angesehen die Bereinigung, so wir alle >»>> haben. «». Heimbringen, als die vier Jahre unscrs Vertrags mit Eonstanz in Betreff des Landgen^'' ^ Thurgau vcrftosscrr sind, wie man sich damit irr Zukunft halten wolle, >». Der pandvogt im Tl'"^st soll sich um den Todtschlag, an des Hessen Söhnen begangen, dessen Thätcr von denen von gefangen und wieder lcdig gelassen sind, erkundigen nnd auf dem Tag zu pueern bcriclcken, iß» ^ Bot weiß zu lagen, wie vnscr Ehdtgenosscn von Zürich sich verantwurt baben vff das schriben, l4' ^ ^ die Botten zu pucern, von der Münz wegen versammelt, an sh getan ist vmb den artikcl als st' vorzubchalten, ob es die notturft vordcrrr wurde, mögen zu münhcn vnd besunder das es »il >» mehnrrrrg, sunder dem fug bcschehen ist, ob hernach in Zit solicher Bcrkomnisse Mangel an Mü»> vnd notturftig wurde zu münhcn, das sh dann solichs nit hindcr den andcrir Orten vndersta», das an sh bringen vnd sich in sölichcr maß darin halten wollten, das es Inen vnverwiscntlich Vnd btsrrndcr meinen sh kein Fünfer mer zu münhcn. Doch das sv sich ir Frühest damit »i> Hoffen orrch ander Eidtgnosscn lassen es dabo beliben vnd erkennen, das es nil vnbillicb bescheä'^ ^ Februar 1ck87. 2ti1 i^ich »lochte gar lichtlich solichcr Mangel au Müntz begeben, das andere Fr lieben (5idtgenon s» selbs bitten wurden zu münzen." All Der «liitwurs dcr 'l'iiii>ni»q >»>i t.ni rönilschtii .»öniq stcl't ii» «l ! l< I'w jj ?l> >.>ta«un d.r inw di>' Artit.l >>,» «> ftl'Icn ii» P.nicrci-.nN'lar, 25»«». ^ li ceril. 1 Z. ^ohtllckl tDiknsl»g >"0> Palc»lin>> >2>ant»a>cl,il> X'iiccr» eucclNtral'schicdcsammlunq. >l. ?>r «2taat»arct>iv Bcr» : Allgemeine cidqcnessischc Abschiede, il. ZV, Boten: Zuriet,. Meister Binder. Bern. 'Anton Schöni. ltuccrn. Schultheis; Kranicr; Pcler /»»»lann. li r i. Heinrich Berner. Schwhz. Bogt.(ichi. lintcrwalden. Heini Hcvdcn. Zug. Heinrich UNlad. Glarus. Heini Jennili. Hiniichtlich des Münzgcschäfts eröffnet Zürich, das seine Antwort in Schritt gesetzt hat, es wolle letzten Abjchjod der Münzwcrthnng wegen annchiiicn, jedoch ohne Anerlennnng einer daherigen Bcr bc> Bitte der sechs Orte zu entsprechen, wobei es aber seine vom heiligen ) ^langten Münzfreihciten und Privilegien vorbehalte, also das;, wenn es ihm gut und nothwcndig ) >>lk, es für sich und alle diejenigen, die in seinen MünzkreiS gehören, nach altem Herkommen selbst Atii antwortet, es gefalle ihm übel, das; man schon zweimal Tag geleistet und eine uzweUbnng aufgestellt habe, ohne Bern dazu einzuladen. Man soll allen vm Orlen gemeinsam einen cille^ Mnnzmeister von Basel, Zürich, Bern und Frciburg dahin bcrnsen, sie beeidigen, dann lllice ^ ^ Silbcrninnzen nntersilchen lassen, und darauf hin eine leidliche Wcrthnng aufsehen, um letzten Abschied mit de» sechs Orten bleiben, wenn auch Bern, was pnccrn leid thälc, kitteten sollte. Man soll die Ordnung wenigstens auf zehn Jahre feststellen, und wahrend dieser »>c>» ^ Eidgenossenschaft nicht münzen. liri und Schwvz stimmen wie purer», doch gefiele ihnen, das; lief ;c> ^^rte.- „die beschrotencn Büchelinger oder Gcnowcr Schilling soll man nicht nehmen", weg bc>/ Jedermann die bösen von den guten Stucken leicht unterscheide, llnterwaldcn besorgt, ka„ >»erdt bei dieser Wcrthnng nicht bleiben, »och der gemeine Mann das erleiden mögen. (5s "'cht beitreten, wohl aber bei der früher verabschiedeten Wcrthnng bleiben. Zug wie purer», Wies;"^ ^^b>hz, tritt demjenigen bei, was die sieben Orte gcmcinsai» oder der Mchrtbeil derselben be- »icht ^ Glarus will beitreten, wenn die sieben Orte gemeinsam den Abschied annehmen; sind sie aber bchalt""^^' ^ ^achi' nochmals heimbringen. Hierauf wird Zürich ersucht, dem Abschied ohne Bor Boich ^'^rcteiij die Boten aber erklären, sie haben dazu keine Bollmatt,i, sondern müssen bei den drei ^cj,or " bleiben, welche in ihrer Herren schriftlicher Antwort enthalten sind. Weil nun Zürich nicht ^l»m lg,»,,, auch Bern noch einen andern Tag begehrt, so wird beschlossen, die Sache heim Ansuchen an Zürich, Bern und llnterwaldcn, sie möchten mit den übrigen Orten Borl/l^'" bandeln. Zürich soll durch der sechs Orte Boten noch besonders ersucht werden, seinen dritten ^hto l' ^ lassen, wenn man die zwei erster» annehme, und daher zu versprechen, das; es zehn Biiin »iünzen wolle. Würden aber auch weder Zürich »och Bern beitreten, so soll doch der zwischon brn übrigen Orten abgeschlossen werden. Deshalb soll man wieder zu purer» sein. 2ti2 Mär; 1487, 2?> I. Bu c er n. I Ii. Ä1!tir; (Dirnstag »ach Znvocavitt ^laatöarctnv Vnceri» LuccvncrabschledcsalNinlttUZ. It. 275 Goten: Zürich. Hairs Binder, Zunftmeister, Bern, Anton Schöui, hneern, Tchnltheiß Kra>»c>> Peter Tammaun. Uri, Bogt Bcrner. Schwhz. Bogt Kelzi, Unterwalden «niemand anwesend 7 Zug, Ammaun Steiner, Glarus. Bogt Toldcr. n. Da mehrere Orte des Münzgcschäfts wegen keine endliche Antwort zu erthcilen ermäclstijü sind, von Unterwalden überdies kein Bote anwesend ist, so wird dieser Gegenstand auf einen a»be>» Zag und zwar zu kstreern verschoben. Wenn übrigens auch Zürich oder andere Orte nicht bcinett» sollten, so wollen die übrigen Orte nichts desto minder diese Münzordnnng mit einander anfriä'^ und ans dem angesetzten Tag definitiv beschließen, Zn diesem Fall soll dann aber bezüglich der thnng der Zürcherkrcnzer noch weiter gcrathschlagt werden, t». Man soll heimbringen, daß hueern Herzog von Mailand der verlcnmderischen Reden wegen, so Peter Andres und die Anwälte zu gethan, vor Recht laden will, « . Ans obbemeldtem Tag soll man in Betreff Werdcnbergs Antwort geU>n da stueeru auf Beförderung dringt, «I. Zürich und Glarus sollen in gemeiner Eidgenossen Namen Reformation des Klosters Pfäfcrs vornehmen, Da mit dem römischen König über eine Bereinig»^ unterhandelt wird, so soll das Berkommuiß mit Eoustanz über das Thurgau vor der Hand a»t beruhen bleiben, t. Au Zürich wird geschrieben, es möchte dem Martin, den es der stembarden ins Halscisen gestellt und gesebwemmt hat, den Eid über den Gotthard (zu gehen) nachlassen, ' Breitselzmid wird auf einfache Urfehde losgelassen I». Dem Peter Sclstnder von Hetlingen wirb Empfehlung an den Abt in der Reichenau gegeben, damit er ihm gegenüber den Seinigen billiges ^ ergehen lasse, 'Juror». IZ>U7, ZI, sstlstrz (Ta»>sta,c »ach sätarc), DtaalSarchiv Lliccr» Vuccnicrabschicdcsaninilung, II, !it«i»'chiv Bern AciglMkinc cidc>«n»ssischc Abschictc, r„ n Boten: Zürich. Hans Binder, Zunstmcister, Bern, Anton schöni, stuecrn, Schultheiß Peter Tammann, Uri, Heinrich Berner. Schwhz, Hans Sigrist, Unterwalden b^' 'ül' Desselben Zusageus wil man sich halten vnd Inen wol gctruwen," Der Vertrag sol in zwei O>'ig'"s, ausfcrtigungen aufgerichtet und von Ort zu Ort zum Besiegeln gesendet werden, „Item discn vnd verkomnus sol der Bott von Bern treflieb heimbringen, damit sh sich har Inno von vns nit t'u» März »are», t Siede a»ä> Segesscr. vuceruer ätechlagesct'iei'te Bd, >> S, ^!»<» Am», !e> Z « st- I^U7, 7. Äpt'll (.'»> Paiinabcnd, >2taal»arc»>tv Vuccr» Allgcniciuc Abschiede II «».,» Zürich, pnccrn, Uri, Schwhz, Zug, Gl a »IIS, >n» ^ Macht und mit seinem Panner ausgezogen ist, weshalb dieser Tag angeselu und jssnaiinten sechs Orten besucht »vnrdc, so hat man nach viel gehaltener P'ede beschlossen, auf den >n d ll>'i, April» von allen Orten eine ansehnliche Botschaft nach Bern zn senden, mit Pollmacht. z»r ^ "ach Bedürfniß zu handeln. Auch Unterwalden, das ans diesem Tag nicht vertreten'ist, soll . ^ ^"ahme an der Sendung eingeladen werden. Die Boten sollen in Bern das Stanserverkommniß lagen und >cder mit einem Mahnbriefe versehen sein, nm erforderlichen Falls die Berncr heim ^ >a nie» ß, wiederholte Beschwerde ltneernS über de» Fallbanm bei Brcmgartcir wird erkennt, o>e», Bern gehe», solle» Bern auffordern, seine Schifflente ans Mittwoch nach Ostern April Dl67. tibi. April) nach Hcrmatschwhl zu senden, wohin auch Zürich seine Schifslcnte nnd andere Orte itz^ Boten senden werden, wie das früher beschlossen worden ist. «. Ans dem Tag zr> Zürich soll man A»i wort geben bezüglich eines von letzter»! Ort gemachten Anzugs der Zinse wegen, da nämlich, wo in Hanptbricfen ausbedungen ist, daß selbe in Gold entrichtet werden sollen, während jetzt bestimmt worden, daß 2 Pfund Hallcr in Münze für < Gulden gegeben nnd genommen werden müsse, was den Zln'hü" unleidlich vorkomme. 2?»'«. Ohne Ortsangabe. 4^U7, tb), Esprit (Mittwoch in dt» Osttrscitr!agt»>. 2taat»arct)iv L.'ncern Allgeincine Abschiede N.Zli. r». Da Zürich ans dem vergangenen Tag zu Zug Einsprache gcthan, nnd nun den Münzbries »>ä siegeln will, weil es nicht zugeben könne, daß Zinse, die nach Laut der Vcrschrcibungen in Gold z» ^ richten sind, in Münze sollen abgetragen werden können; so hat man abermals betrachtet, wie viel «>au Zürich bereits seiner Münze, so namentlich der Kreuzer nnd Krävenplapparte wegen nachgegeben Und da nun Zürich neuerdings gegen den Münzbries Ginsprache erhebt, so bat man sich auf dielcw bcrathcn, wie man in der Eidgenossenschaft besser zu Gold komme» möge, nnd daber die Werthnng ciiüch^ Münzsortcn verändert, und t dicken Plapparl für <2 Schillinge, l alte» oder neuen savobiscben Pb'ü'U" für l Schilling, l Solothnrncrkrenzcr für 7 Haller, 2 Zürchcrkrenzer oder Lneernerkrenzer kür gcwcrthct. Ebenso wird davon geredet, daß Zürich zwar versprochen habe, die zehn Fahre hindurch zu münzen, daß es jedoch nicht habe gestatten wollen, dieses Versprechen im Münzbries anfz »»eh>"U'' nnd daß cS seiner Freiheiten nnd Privilegien wegen einen Revers gefordert habe. Diesen Artikel man zugebe», falls Zürich hinsichtlich des andern sich herbeilasse < „sol gegen cinandrcn angestellt werde"' ' Vor Allem aber soll Zürich angefragt werden, ob es einen Wechsel aufstellen wolle zur Vollziehung^' Münzvcrtrags. „Vnd wenn sh das tnnd, so blhpt es darby; wo sh aber sollichs nit tun wellent, ^ man Inen dann disen bescheid sag." I». Da Bern dem Burkhard Roggwhlcr gestattet bat, den HeG'it von Mailand oder die Genügen anzugreifen, falls er sie ans Bernergebiet betrete, so soll man cnü ^ Tag zu Zürich rathschtagen, wie man dem vorbeugen könne. < > Lnecrn berichtet, der Bischof von sei am Osterdienstag < t7. April) mit seinen Pente» gegen den Herzog von Mailand ausgezogen. Beschs' Ans dem Tag zu Zürich soll man sich berathcn, wie dort die Rübe wieder hergestellt werden köniw 2?»5. Zürich. I/iU7, 24. April (Gcoru). iTtaatSarclnv Bern: Allgenicinc eidgenössische Abschiede. W. ^ l t zic.ch' tt. Bern soll den Klagen der Kanflente gegen 2Uirkhard Roggwhlcr wegen Verwüstung der ^ abhelfen. I». Der Bischof von Sitten nnd die Landschaft Wallis haben, ungeachtet des gegangenen versiegelten Anlaßbricfs nnd des daraufhin von den Eidgenossen gegebenen rechtliche" ^ schcids, das Herzogtbum Mailand mit Krieg überzogen; Lncern nnd Unterwaldcn haben ibne" Knecht April 1^87, Zj;5 iulanfen lassen, Deshalb wird beschlossen, ans den Maitag nächsthin sollen alle Orte ihre Boten zu Lneern ^ tn, um Lneern nnd nachher auch Unterwalden vorerst ernstlich zu bitten, ihre Knechte ans dein Feld k'MMilfcn; jeder Bote soll aber zugleich mit zwei förmlichen Mahnnngen versehen sein, mit einer fiir "'eui ^,^crwalden auf den Fall, das! freundliche Bitten nicht fruchten sollten, «. Die ^ichstchen Rälhc verlangen zu dem Kriege des Herzogs setzen Venedig von jedem Ort hundert Mann "l-st uner gnaden lifrnng". Man gab ihnen zu erkennen, daß solches weder dem Herzog noch den Cid stst^" ^ijstich sein könne. Wenn aber der Herzog „einer zimlichen zal knechten vff einen gebürenden ^ öegcrte, wurde man sinen gnaden gütlich begegnen". Der Herzog soll melden, wie viele Knechte er Ihre; rinem Fußknecht soll er monatlich t Gulden, einem zu Rost 8 Gulden geben. Ferner wird abge- dx, ' sich gehe, soll jedes Ort den Seinen einen Hauptmann nnd Vcnncr zuordnen; " abersst» Hauptmann des ganzen Zugs soll Zürich geben, der gemeine Benncr soll ans den Ländern ^ uiiine,, werden mit der mchrcrn Hand, wenn die Züge alle zusammen kommen. Alles daS soll man "'uiigcn, und welches Ort dieser Meinung beipflichtet, das soll innert acht Tagen seine Antwort nach /ist ^ Aristo »ni daS weitere Begehren der österreichischen Rätbc, ihnen zu vergönnen, auch ^ Knechte um Sold oder änderst aufzubringen. «I. Des römischen Königs Botschaft, Doetor st/ ^rswi», ist >„jt voller Gewalt auf diesem Tag erschienen, um der Vereinigung wegen abzn- »»d / einige seiner Mitgesandten unterwegs zurückgeblieben, auch zwei Orte, Unterwalden ^larus, auf dem Tag nicht erschienen sind, so wird die Sacke verschoben, und ein Tag geseht ans unsers Herren Fronlcichnamstag < l7. Juni) zu Zürich. « . Die Botschaft von Solothnrn löst lä,'ll sich beim Fürsten von Oesterreich verwenden, das! er das Schlosi Mönchcnstcin an sich flu vielen Geschäften, womit Seine fürstliche Gnaden jeht sonst beladen ist, hält man den de/!/^ begehre» unpassend, nnd ermahnt Solothnrn, sich an den diesfalls ergangenen Spruch halten nnd nichts Unfreundliches vorzunehmen, Solothnrn soll auch seine Botschaft de» lchicken in der Sache zwischen Graf Sigmund von Lupfen nnd denen von Schaffhansen, l. Der »st„ ' Anregung gebrachten Anforderung des HanS Ruf? von Lneern an die von Klingenberg will ^ ^ nichts annehmen, zx. Der Fallbanm zu Bremgarten in der Renß ist von Schiffern nnd andern st,/" ^nugcnschcinigt, nnd man hat denselben ziemlich gelegt befunden. Die Boten, die nach Lneern ,» ^ sollen deshalb Gewalt haben, mit denen von Lneern zu reden, das; jene» deshalb nichts weiter Wrg grlcgt oder nachgeredet werde. 2?»«». LIi cer li. lt. «MiNwoch nach dkS heil KitUtt« Tag »» Mtycn). StaatSarNiiv Vii^cr» eulcrucral'schicicsammlnng II,'M, llst Zürich. Hans Binder, Zunftmeister. Bern. Wilhelm von Dießbach, Ritter, Schultheiß, ^tci,,/^ ^ ^ ^bnit. Lchwhz. HanS Sigrist. tlnterwaldcn. Heinrich Winkelricd. Zug. Ammann ^ ^larns. Vogt Tolder. Lneern. Peter Zammann; Peter von Alikon. l'ie A ' Bote» auf den nächsten Tag sollen der Orte Crklärung bringen, ob man in diesem Zahr sstst,.," ^ cuienern und die zu Staus gemachten Briefe verlesen wolle nnd bejahenden Falls, wann dieses ^ lall, i». pst Beschwerde der Kirchgenossen von SiiiS, daß sie mit ihrem Caplan nicht .'U Mai 1487 genugsam versehen seien, worüber bereits daö Eapitel erkennt hat, dap dcriclbc innert MonatSsriil nw über seine Befugnis!, Kinder zu taufen, Beichte ;u hören nnd andere gottcSdienstlichc Handlungen t>l verrichten, anowciscn soll, will man auf den Fall, daß der Ausweis nicht geleistet würde, daraus bedacht sein, die Pfründe mit einem andern Priester zu versehen, v. Ans das vom Herzog von Oesterreich durch sciuc Näthc, den Grafen Georg von SarganS und HanS Lanz, gestellte Begehren um Hülfe gcgcu Venedig entschuldigt man sich mit den Verwicklungen, in welche die Eidgenossen wirklich durch den Streit derer von Lucern gegen den Herzog von Mailand gcrathcn seien, wesiwegen vor der Hand eine bestimmte AM wort nicht gegeben werden könne. 2«»7. L u c e r n. 1 23. Mg! . Staatsarchiv L»cer» euccrncrabschicdcsammlung. II. M. StaatSarcliiv ^iüiici, Tschudijchc Sammuuiq, t». Die Verantwortung des Peter Andres soll man heimbringen. Dieselbe betraf das Gerücht, ai> habe er dem Herzog von Mailand geschrieben, diejenigen, so gegen ihn ziehen, seien „nakhant GelcllcM DaS habe er nicht gcthan, „ vud begcrt gleit für Gewalt vnd nit für recht, vnd wo sich vind, dz er da- getan, so hat er sich begeben, In zu straffen, als ieglichcr Bott weiß zu sagen": I». Der Herzog von Oesterreich zieht, nachdem er vernommen, wie die Eidgenossen mit andern Geschäften überlade» seien, ff'" Hülfögesuch gegen Venedig unter Vcrdankuug dcö kundgegebenen guten Willens zurück, e. Auf Sonntag nach St. Ulrich (8. Juli) sollen überall in Städten nnd Ländern die Gemeinden versammelt sein, M" die Bünde zu beschwören und die Verlesung dcö SemPacherbricfö, des Priester- nnd Fraucnbricfs nick des Stanscrverkommnisscs anzuhören. Lueern soll diesen Beschluß nach Bern, Frciburg, Solotbm'H, St. Gallen nnd Appenzell, Zürich nach Schaffhanscn nnd Rothwcil, llntcrwaldcn »ach GcrSau verkünde« «t. Die Antwort Luccrns wegen Wallis soll man heimbringen; damit die Sache bei dem Herzog vo« Mailand befördert und vor Allem die Gefangenen befreit werden, soll am Dienstag in den PfingstfeiU tagen (4. Juni) wieder ein Tag zu Zürich stattfinden. « . Auf dem Tag zu Zürich soll über die AutrW verhandelt werden, welche die Schiedsleute in der Sache wegen Wcrdcnberg an die sechs Orte nnd a« Lucern gebracht haben. L. Da Zürich sich weigert, die nach vorigem Verkommniß ausgefertigte Urkunde des Müuzvcreinö zu siegeln, so wird beschlossen, die sechs Orte Lueern, Uri, Schwvz, Unterwalden, Zvg und Glaruö sollen ihre Boten nach Zürich bevollmächtigen, mit denen von Zürich in Freundschaft zu rede«, daß sie die Urkunde siegeln nnd ihre Kreuzer je 2 zu < Plappart wcrthen lassen; dafür wolle man ihick« dann gern zugeben, daß, wenn Jemand vor Datum des VcrkommnisscS sich verschrieben hätte oder n^ verschreiben würde, Eapitalzinsc in Gold zu bezahlen, solches so gehalten werden möge. Man si'll ferner mit Zürich reden, daß es in dem Vorkommnis! den Artikel, es sei nur auf Bitte der anderen O>ck dem Verein beigetreten, nnd es soll dieser Verein seiner Münzfreihcit keinen Eintrag thnn, nachlasse möchte. Würde aber auch Zürich eine abschlägige Antwort geben, so sollen nichtsdestoweniger die sechs D>'ck die Zürcherkrcnzcr 2 zu l Plappart wcrthen und den Verein unter sich besiegeln. Unter den sechs OUc« soll auf dem Tage zu Zürich dieses Alles endlich abgeschlossen werden. 55. Heimbringen das freundste Erbieten dcö königlichen Boten von Ungarn gegen die Eidgenossen. S' fehlt im Luccrncrcrcmplar. Fnni lü87 Z ü r i ch. I4P/, 4. Ittili «In Pfingslfciirtagci». ^t«atsarrtnv Vucertt Allqcmeinc Abschiede. It 4t?. ^taatsarelnv ^ürict, Allgc>neinc Abschiede I Boten: Zürich. Johannes Waldinan», Ritter, Bürgermeister; Heinrich Röist, Altbnrgcrmeisttr; ^unrad Schwcnd, Ritter; Meister Licnhard Ochein. Bern. Doctor Thüring Frickcr, Stadtschreiber. ucern. Peter Fankhailser, Pcnncr. Uri. Ammann Arnold. SchwHz. Vogt Dietrich, tlnterwalden. uuiiann von Flüe. Zug. Hasler. GlarnS. Ammann Tschndi. u. Hand Lanz eröffnet den Wunsch des Herzogs von Oesterreich, daß die Eidgenossen mit den Herzoge» Georg und Aldrecht von Bayern in Pereinigung treten möchten; es seien diese Herzogt mit ihm, ^"'Herzog von Oesterreich, verbündet und hätten auch von jeher sich als gute Frcuudc der Eidgenossen ^>tlcn, auch sei den Eidgenossen Bayern, des Salzes und anderer Sachen wegen, wohlgclegen. Es "Achten daher die Eidgenossen ihre Boten zu ihm, dem Herzog von Oesterreich, schicken in seinen Kosten, 'UNveder zum Abschluß einer solchen Bereinigung oder zur Unterhandlung mit Borbchalt der Gencbmignng. diesen Antrag sollen die Boten ans den Tag zu Zürich die Instruktion ihrer Obern bringen. ' Man soll den mnthwilligen Handel heimbringen, den die von Solothnrn gegen den Herzog von ^reich und die Stadt Basel des Schlosses Mönchenstein wegen vorgenommen baben. Da selbiger ^»ciiicn Eidgenossen merklichen Unglimpf bringt, so soll man ans dem Tag zu Zürich sich berathen, ^ diesfalls zu thnn sei. «. Dienstags vor St. Johanncstag t l!1. Juni) soll man zu Lneern sein, dueern zu bereden, daß es seine Anstände mit Mailand ans sich beruhen lasse und nichts Feindseliges ^ uelmie, da doch der Herzog stcb wiederholt zu aller Freundschaft erboten habe. «I. Da der Ritter ^"'uss, wie man vernommen, wieder denen von Ulm Knechte zuführt, so soll man berathen, was man ississn fgs P^so^im treffen wolle; einSweilcn wird dem yandvogt im Tbnrgan befohle», Niemanden ^Uleben zu lassen. «». Es soll bei dem früher» Beschluß, die Bünde zu erneuern, sein Verbleiben jedoch j,i dem Sinne, daß nur die Bünde beschworen werden; den Semvacherbrief, den Pfaffen ^ de» Frauenbricf und das Stanserverkommniß soll man verlesen und bei Eiden gebieten, sie zu balten. ' .on Folge der früher» Erkenntnis!, wonach Zürich, Schwbz und GlarnS ihre Boten nach Pfäfcrs schicken d, Gr Erhaltung des Klosters eine Reformation zu machen, wird verfügt, daß die Boten dieser ^-rle zun, angegebenen Zweck Sonntags nach nnscrS Herren Fronleichnamstag ( l7. Juni) zu Wesen ^ ' ^sscn sollen. Kl» Alle Orte geben die Zusage, mit Lneern in den Kauf um Welchenberg einzutreten, wird yueern eingeladen, de» Bogt von Welchenberg mit dem Urbar und den Rechnungen auf den G Zürich mitzubringen. Graf HanS von Monsar soll ebenfalls eingeladen werden, damit man mit jssnndlich abkomme. Ans diesem Tag soll dann alles beschlossen und auch geordnet werden, auf bo» abzuziehen habe. I». Man soll heimbringen den Bortrag des Boten ' Ungarn und sein Anerbieten, mit dem Herzog von Mailand an einer weiter» Bereinigung zu arbeiten, se»,/ ^ Antwort, die man hierauf gegeben hat, nämlich daß man nicht weiter Bollmacht babe als anzuhören. UebrigenS hat man seinem Mitboten, dem Bischof von Wardtin, der nach ^ " 'Hch gegangen und Willens ist, in die Eidgenossenschaft zu kommen, sicheres Geleit zugesagt. " Verantwortung des Peter Andres bält man für genügend Da er sich über die Reden und .i t * 268 ^niu !ck87. Anschuldigungen des Nielans Hasfnrt beklagt, so wird ihm zugesagt, mau werde ihm gegcu Recht halten auf dem Tag, der Sonntags uach dem Fronleichnamsfest ( >7. Juni» iu Zürich ^ soll. I«.. Deu Urucru wird der Absolution uud Eonfirmation hinsichtlich des Livincrthals wegen gerat.^ ihre Botschaft nach des Herzogs von Mailand Erbieten uud Meister Haus Bläzen Rede zum Hcrss^ schicken uud zu Rom darum uachwerbeu zu lassen. Wenn uöthig, wolle mau sie dabei unterstützen Zu L. Luccr» insttuirt aus diesen Punkt: „Darüber sei in miner Herren Statt gebändelt werden vft tut vriacben. " Bott zu sagen weift." (Lucerncrabschied.) » K nach dem Zürcherezemviar. 2?»?». Zürich. 17. Ztllli (Sonntag nach Corvono Cbristit -Z-taat^arciiiv Vttcer» : Allgemeine Abschiede. U. 3ll». Dtaat^arciiiv Inricli; Allgemeine Abschiede. I ^ . Boten: Zürich. Johannes Waldmanu, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Röist, Altburgerw^ Ennrad Schwcnd; Meister Licnhard Oeheiu; Meister Ulrich Widmer. Bern. Doetor Thüring d". Stadtschrcibcr. Luecrn. Peter Fankhanscr, Bcuuer. Uri. Walter in der Gasse, Altammauu; ^ . tiuer, Scckclmcistcr. Schwhz. Vogt Dietrich. Uuterwaldcu. Ammanu Zunhöfcu. Z»g- A»»"'^ Steiner. Glaruö. Ammanu Tschudi. Frcibttrg. Dietrich von Endlisperg, Ritter. Solottz" HanS Kaufmann. Die Verhandlung in Betreff der Grafschaft Wcrdcnberg wird auf den Dag zu Baden Verl schobt I». In Betreff der llebclstände, die zu Hcrmatschwvl walten sollen, wird beschlossen, der alte neue Vogt sollen miteinander im Kloster Hcrmatschwvl die Sache erkunden und dann mit Eonvent zu Muri und mit wem cS weiter nothwcndig sein sollte, reden, damit aller Unfug und ein „zimlich Wesen" mit Gottesdienst u. s. w. an bcidcil Orten geübt werde. «. Die bombou^^ Kanflcnte begehren Geleit auf halbjährige Abkünduug. Beschluß: Mau soll die Sache bedenke». ' ^ nicht etwa die Kanflcnte eine aildcrc Straße zu brauchen ansaugen. ,1. Bezüglich der BundeSer»"'^ wird beschlösse,l, daß in den VIII Orten uud zu Frciburg und Solothurn jedes Ort einen besonder» haben soll, ebenso einen zu St. Gallen uud Appenzell. An allen diesen Orten sollen Somckach St. Ulrichstag (8. Juli), wie früher beschlossen worden, die Bünde beschworen werden. In SclMkl^^ dagegen soll zu Verminderung der Koste» die Bundescrncuerung schon aus St. UlrichStag ^ stattfinden und die gleichen Boten der Eidgenossen ans den 8. Juli dann iu Rothweil eintreffe». beiden Orten bei der Eidesleistung gegenwärtig zu sein. «. Zu einem Bündniß mit dem romisstff» ' ^ Maximilian wird in bester Form ein Entwurf gemacht, den die Boten, welche Zürich zur EidcSeruc""^, sendet, in alle Orte mitzubringen haben, damit selber von den Gemeinden angehört uud bcrathe» könne. Darnach soll auf Dienstag vor Maria Magdalena (17. Juli) wiederum ein Zag z» Z"^'. ^ finden, um die endliche Antwort zu bcrathen. Die Orte, welche beitreten wollen, sollen auf Tag den Boten deS Königs einen Entwurf zu Bestätigung ihrer Freiheiten in üblicher Form welcher dann vom König aufgerichtet, besiegelt und gegen den Bundesbricf auf einem ferner 1» ^ mcnden Tag ausgewechselt werden soll. t. Die Botschaft Uns nach Mailand wird beauftragst dem Herzog zu reden, daß die Schimpf- und Schmachreden, welche zuwider aller guten ^ in der Lombardei gegen die Eidgenossen gebraucht werden, abgestellt werden. Da nicht alle Juni 1487, zum Abschluß der Vereinigung mit dt» Herzogen von Bayern Bollniacht haben, so wird beschlossen, es soll dieser Gegenstand von denjenigen Boten behandelt werden, die allenthalben zur BundcScrnenernng zilsaiiiiiicnkoiiinicn. Ii. Die Boten, welche bei genanntem Anlas! nach Solothnrn kommen, sollen mit dieicm Orte wegen Mönchenstein reden, wie jeder Bote zn berichten weis!, I. Eine Botschaft von Probst und Kapitel zu Eonstanz bittet, cS möchte der des Streites zwischen dem von Gundelfingen und denen von Märstcttcn wegen ans ihre Guter gelegte Arrest aufgehoben werden, weil der Streit das Eapitcl durchaus »icht berühre. Hierauf wird geantwortet, die Sache unterliege dem Entscheid des Bischofs von Eonstanz »nd des Landvogts im Thurgan; werde, wie man hoffe, die Sache gütlich ausgeglichen, so sei der Hast aufgehoben, geschehe aber das nicht, so wolle man den Landvogt einvernehmen und nöthigenfalls ibnen gegen einander einen Tag setzen. It. Wenn die Herren von Brandis in ihrem Streit gegen Georg Bossen eine Botschaft oder eine schriftliche Verwendung begehren, so soll ihnen selbe gegeben werden, I. Man !oll die Knechte, die zu Herzog Georg von Bayern und zn denen von Ulm gelaufen sind, von beiden Seiten abfordern. It. I. ftl'lcn IM vuc.rncrtiemplar, Zm Zürchcradschicd dcisit es »cdcn beiden am Rande „Iii! scheiden", Baden. I4U7, 24. Jtttli )rmkmc Abschiebe, II, lN5» ^«aatSaretiiv Bern AUqc»ieinc eidgenössische Abschiede, -V 7dl) ^taatSarcliiv Zuriet, Allgemeine Abschiede, I, t!tb, Boten: Zürich, Eunrad Schwcnd, Ritter. Bern, Rudolf von Erlach, Altschultheiß. Lncern, Ritzi, P»'i Hans zum Brunnen, Altammann. Schwyz. Ulrich auf der Manr, Ammann, Unterwalden. ^ans Kyser, Seckclmcistcr, Zug, Rudolf Letter. Glarns. JooS Knchli, ». Der drei Bünde ans Ebnrwalden Botschaft berichtet, es scieil einige Knechte aus der Eidgenossen ' baft, djx Frldzng gegen den Herzog von Mailand tapfer mitgemacht, mit ihrem Bcuteanthcil nicbt ^uirstden, und bedrohen nun, wiewohl man ihnen noch ,'li) Gulden dazu geschenkt, das Land und einzelne Personen. Hierauf wird beschlossen, jedes Ort soll dafür sorgen, das! solches Drohen abgestellt werde, "»d datz die Scinigen, welche dabei gewesen, sich mit dem Erhaltenen begnügen, oder eines der angebotenen Rechte annehmen, I». Jeglicher Bote weis; zu sagen, wie die Legcsser von Mellingen das Dorf ^Bscrn mit Leuten, Gütern, Gericht, Zwing und Bännen und mit aller Zubchörde von nnS zu Lehen 0'NPsangeu, und wie wir ihnen, besonders dem HanS Rudi Scgesscr, das geliehen haben, da sie in der ^oinung stehen, es sei solches Lehen von den Eidgenossen. <». Auf die Anzeige, daß dem Vogt zu Baden on den Vogthühnern großer Abbruch geschehe, wird beschlossen, man wolle der Grafschaft Baden Hcrr- und Gerechtsame behaupten, daher der Vogt von jeder „HuSröichi in der Grafschaft hohen und ordern Gerichten gesessen " von eigenen und freien Leuten ohne Unterschied jährlich ein Huhn einziehen assen ,oll. «I. Die Jagd in der Grafschaft Baden soll in Bann gelegt werden, so daß bei 5 Pfund P»ße des VogtS Erlaubnis! Niemand daselbst jage. «. Den mailändischen Kauflentcn wird auf ihr ^»luchen das Geleit, wie früher, auf halbjährige Anfkündung hin erneuert. Berns, dessen Bote keine dies- 'Pstgc Vollmaebt hatte, hat man sich gcmächtigt, in der Zuversicht, daß es in dieser Sache sich von den 27« Juni lck87. übrigen Orten nicht sondern werde, t, Der Schultheis! von Bern soll hei seinen Obern bewirken, das die dem Burkhard Roggwhlcr erthciltc Erlaubnis!, für seine Ansprache an Mailand, K aufteilte und andcn Angehörige des Herzogs im Bctrctnngsfall anzugreifen, zurückgenommen werde, indem solches den Gc leiten und Zöllen der Eidgenossen merklichen Abbruch thun könnte, x>. Der Bogt zu Baden wird beauftragt, ein Fischcrlchen zu Eoblenz am Rhein zu verleihen; indessen soll er die Nutzung des erste" Jahres selbst beziehen, damit er auf nächster Jahrrechnnng um so genauer über dessen Ertrag berichte» könne. I». Die Höfe Bcrnang und Marbach im Rheinthal werden angewiesen, bei ibrem Bcrkoninmst' mit dem Abt von St. Gallen zu bleiben, oder dann Dienstag vor Maria Magdalena <17. Juli) dem Tag zu Zürich gegen ihn zu erscheinen, l. Der mailändische Eommissar zu Domo stellt schriftl'ä' die gerüchtweise Angabc in Abrede, daß die Mailänder daselbst die Kleider derjenigen, die ihnen u"tc> legen wareil, mit Spreuer gefüllt, neben einem Kalb aufgehängt und von den Leichnamen das Fett ode> Schmalz zu Schmiere genommen hätten, Hansen von Wcngi und Rudi Traber wird gegen eiua"de> Tag gegeben vor den Rath zu Zürich. I. Auf St. Bartholomänoabend < TT August) sollen Boten aller Orte zu Baden sein, um diese Stadt zu Händen der Eidgenossen schwören zu lassen. Die gleichen Bote" sollen am Samstag, Sonntag und Montag nach Bartholomäi <25. 26. 27. August) in Mellingen, Brei"- garten, Zurzach, Kaiserstuhl und Klingnan die Eide abnehmen. »»». Dem Hans von Laudenberg, welcher sich weigerte, den durch den Bischof und den Domprobst zu Eonstanz und den Landvogt im Thurga" zwischen dem von Gundelfingen und denen von Märstctten, der Kirche zu Märstetten wegen gemachte" Bertrag zu siegeln, wird geschrieben, man bitte ihn zu siegeln; auch die Wigoldingcr sollen ihn dar""' bitten, i». Die von Brcmgartcn behaupten, das Gut daselbst Hingerichteter, so wie auch gesunde"^ Gut, gehören kraft kaiserlicher und königlicher Privilegien ihnen. Da sie ferner behaupten, ihre alte" FrciheitSbriefe seien verbrannt, und sie keine andere Gcwahrsame haben, als ein Buch, in welches >>"'" Hebungen und Gewohnheiten eingeschrieben sind, so sollen die Boten, welche dahin kommen, um d>e Eide abzunehmen, dieses Buch verlesen lassen und dann entscheiden. «». Die von Mellingen behaupte"' sie haben, wenn ein Uebelthätcr bei ihnen hingerichtet werde, das Reckt, von dessen Gut, das den t>'d genossen falle, vorab ihre Kosten und dann noch 10 Pfund zu nehmen, indem ne dao Recht der Stadt Wintcrthnr haben. Man findet aber weder in ihren Frciheitsbricfen, noch in einer Kundschaft von Wi"tO thnr Erwähnung von diesem Recht, daher soll Zürich daö Recht derer von Winterthur bezüglich diel«"' Punktes anSmittcln und dem Voten, den es zur EideSabnahme nach Mellingen schickt, mittheilcn. Die Boten haben dann Bollmacht zu entscheiden. >». Graf HanS Peter von Monsar meint wegen des Ka"st von Wcrdcnbcrg noch eine Anforderung an Luecrn zu haben, wogegen Luecrn von ihm um etliche Pmstb' Nachwährschaft verlangt. Es wird erkennt, Luecrn soll alle auf diesen Kauf bezüglichen Sckriften, so die Personen, welche beim Abschluß desselben gegenwärtig gewesen, auf den Tag zu Zürich Dienstag vor Magdalena (17. Juli) mitbringen; würde jedoch Luecrn diesen Tag nicht besuchen, so soll ein eigc»o Tag deshalb nach Luecrn gesetzt werden. «>. Der Abt von PfäfcrS soll dem Herrn Ulrich Albers, der durch päpstliche Fürschung die Pfarre zu Mclö erlangt hat, nicht mit Gewalt und ohne Recht davo" drängen, sondern sie mögen mit einander deshalb vor Recht treten zu Rom oder zu Ehnr. , . Der zu Rheinau an der Brücke wird bestätigt bis ans der Eidgenossen Abkünden. Ans dem angesetzte" Dag zu Zürich soll man Antwort geben in Betreff der Beschwerden der Oberländer, daß Gotteshäust" und Andere Güter an sich ziehen, die sonst im Oberland besteuert wurden, und daß sie nun besorge", Juni >487 die Steuer werde »ich! mehr gegeben werden welle», auch über andere ihnen nnlcidlichc llebelständc im ^teuerwesen. 1. Die ans dein Oberland klagen, es herrsche ungeachtet der ihnen zugesendeten cid- genössischku Münzordnung bei ihnen viele Unordnung im Münzwesen mit (Einnehmen und Ausgeben von Münzen. Antwort: Sie sollen die Münzen nehmen und geben nach der von den Eidgenossen erlassenen Rünzordnung. ««. Auf die Silage, das! ungeachtet der vielen Wirthe und Wirthschaften im Oberland ddch keine rechte Bewirthung für Roß und Mann zu finden sei, sollen die Boten ans dem Tag zu Zürich ratlsschlagc», wie dem abgebolfen werden könnte, v. Zwölf Geschlechter im Oberland behaupten, sie seien uicht verpflichtet, den Eidgenossen den Fall zu geben, wenn aus ihnen eine Person sterbe. Hierauf erhält Begt den Befehl, ohne Rücksicht auf diese Behauptung den Fall zu beziehen, cS sei denn, daß die ^schlechter ihre Befreiung nachwiesen, v» Die Behauptung derer jenseits des SchollbergS, daß sie nicht »c>ch Wartan gerichtshörig seien, soll man heimbringen und auf dem Tag zu Zürich weiter darüber be- rathcn. Ebenso der Gesellen halben aus dem Oberland, die gegen das Verbot dem Herzog von Oester rUch j,l ven gii'jeg ^„gelaufen sind. z. Auf die Meldung, daß die Gebote und Verbote des VogtS im Oberland und seines WeibelS oft gar nicht beachtet werden, und die Uebertrcter dadurch keines Frevels "ü? schuldig zu machen glauben, wird erkennt, daß in Zukunft Jeder, der solche Gebote oder Verbote "Ersteht, nnnachsichtlich in l Pfund Buße verfallen soll. x. Der Ammann im Oberland glaubt das siecht z„ haben, alle Briefe daselbst zu siegeln; ferner fordert er die vom alten Vogt ihm verheißene Bcriiichrnng des GehaltS um 5, Gulden; er spricht endlich .8 Pfund Geld, die im Urbar stehen, für sich lowie das Umgcld, das von jeher einem Ammann zugehört habe. Alle diese Ansprüche soll man heim ^>"gen >,„5 ans dem Tag zu Zürich darüber antworten. »». Der Abt von Rheinau klagt über die Moße Zahl der zu Rheinau stcv aufhaltenden Inden, bei vierzig Personen. Das will man heimbringen »I». Bezüglich der Inden bringt der Bote von Schwhz vor, da die Juden nicht halten, was sie vcr? ss'rochcu haben zu beobachten, so wäre seiner Herren Meinung, der frühere Beschluß (dem Schwvz nicht ^'getreten), wodurch die Inden die Freiheit erhalten hätten, sich einige Jahre in der Eidgenossenschaft ""Zuhalten, sollte wieder zurückgenommen werden. Hierüber sollen die Boten auf den Tag zu Zürich "lstnietion einholen. « O. Da die pnecrncr zu Mellingen, die Znger zu Bremgarten das Gelcitgeld zu Elsten verweigern, so werden beide Orte aufgefordert, von ihrer Weigerung abzustehen, und die Gcleiter Balten den Befehl, das Geleitgeld von ihnen einzuziehen. «1,1. Alle diejenigen, welche auf der Gras 'chast Baden Pfandschasten besitzen, werden aufgefordert, selbe auf St. BartholomänStag vor der Eid M"chwil Boten hören zu lassen. «?«. Daö Holz und die paden, die zu dem Bau des VogthauseS zu Midei, gerüstet sind, haben bei l.üt) Pfund gekostet. Iematag (24. August) zu Baden vor der Eidgenossen Boten kommen. II. Man verhört die Freiheiten ^tadt Baden. KK. Dem Vogt von Schenkenberg soll wegen Markenbereinignngen gegen Mellingen werden. II. Der neue und der alte Vogt in den Aemtcrn Richensee, Mevcnberg u. s. w. 272 Juni 1487. sollen bei einander sein, wenn die Leute dem neuen Vogt schwören, Sic sollen den Vogt von Lcilzbur) berufen, und mit denen von Dintikon (Thtikon) des Markcnnntcrgangs wegen einen Vergleich versuche" im». Die von Rheinau sollen und mögen den Zoll von Solchen, die über ihre Vincke und unter der selben durchfahren, nehmen wie bisher und wie ihnen das von den Eidgenossen vor zwanzig Jahre" bewilligt und im vorigen Jahr bis auf Widerruf bestätigt worden ist, Rechnung: Der Vogt >>" Oberland gibt jedem Ort <7 rheinische Gulden zu 2 Pfund 4 Schilling, ,'j rheinische Gulden zu 2 Pf""'' 2 Schilling, 4 Duralen zn 2 Pfund l3 Schilling 4 Hallcr, 24 Gulden an mailändischcn Plapperte», 2 Dickplapparte (2 fiir l Gulden), l2 Savoherplapparte zn 15 Haller, 2 lltrechtcrgnlden zu 4 Pf""'' allerlei Münze 22 Pfund l 6 Schillinge. Der Vogt in den Acmtcrn gibt jedem Ort 6 l Pfund, derr.br> Vogt von Eoustanz und der Landvogt im Thnrgan !> Gulden 3 Ort. Dicßcnhofen il Gulden l ->ä ptappart; vom Geleit zn Mellingen erhält jedes Ort 7 Pfund <5 Schilling, von dem zn Bremgackc" 4 Pfund, von dem zu den Bädern 15 Schilling. Der Vogt zu Baden gibt jedem Ort 4l Pfund, von Geleit zu Kliuguan erhält jedes Ort 3 Pfund 5 Schilling, von dem zu Baden 4 rheinische G"l 4 Kronen, st lltrcchtcrguldcn, 6 Pfund an Münze; vom Geleit zu Lunkhofcn >2 Schillinge. l62 Gulden 14 Schilling 2 Hallcr. Davon verzehrt: Roß- und Kncchtlohn 36 Pfund Haller 8 ^rhü und 3 Gulden au Schultheiß Hüucrbcrg für ein Fenster. :e<> i. 1^147, 8. Allst (Sonntag nach St. Ulrich). Beschwörung der Bünde in allen eidgenössischen Orten. Die Acte» fehlen. Siehe 2!>7 « . 2!»« «-. 2»!> «I. :e«»2. ,3 u r l ch. 1^117, 17. Allli (Dienstag vor St. Maria Magdalcna). Staatsarchiv Zürichs Altgcmeiuc Abschicke. I.i»K. Staatsarchiv Nor»: Atlgcmcinc cikgciiosstschc Abschicke. ^ Boten: Zürich. Röist, Bürgermeister; Haus Waldmanu, Bürgermeister; Ennrad Scvwcnd, ^ Meister Lienhard Oehein; Meister Widmcr. Bern. Doctor Thüriug Friller, Stadtschrciber. Peter Faukhauscr, Vcnncr. Uri. Jost Püntiuer, Scllelmcister. Schwhz. Rudolf Rcding, llnterwalden. Andreas Zunhöfcn, Ammann. Zilg. Aiumaun Steiner. Glarus. Hcriiiann Freibürg (niemand anwesend). Solothurn. Der Stadtschrciber. ^ ». Der Abt voir St. Gallen und die Edcln im Thnrgan klagen, sie seien merklich beschwer den Traber aus Weugi ilud andere Knechte von Constanz, „die ungeschriben beriuenten, ^ gel»t von dem lantgericht vff dem land vmbtragcnt vnd wan da ein fach an sh langt, dz dann die K'w .rt Sc"' schriben vnd vsgen lassen, als ob dz vom lantgericht vsgangen shc". Das soll man heimbringen. Landvogt im Thnrgan soll sich erkundigen, wie lange die Juden noch in der Eidgenossenschaft ' . . haben. Was ihnen verschrieben ist, das will man ihnen halten, o. Heimbringen, ob mau die P"'^ schaft in unserer Eidgenossenschaft das Geld wolle geben lassen, welches unser allcrheiligstcr Vater, Juli <^87. ?7.; Papst, ihr zu geben auferlegt hat. «I. Auf Aufrage der österreichischen Botschaft, ob die Eidgenossen der bayerischen Vereinigung halben ihre Boten in der Fürsten Kosten reiten lassen wollen, wird beschlossen, daß die Boten, welche von ihren Herren und Obern dahin zu reiten beordert werden, auf den t. August >n Zürich eintreffen sollen, «d. Die königliche Vereinigung sagen die meisten Orte zu, jedoch mit Erläuterung und Verbesserung einiger Artikel; Schwbz und Ellarne! dagegen wollen nicht eintreten. Beschluß: Wenn die königliche Botschaft nach Zürich kommt, so soll Zürich beförderlich einen Tag sehen und jedes Ort, das dieser Vereinigung beitreten will, soll seinen Boten mit Vollmacht nach Zürich senden und ibncn gleichzeitig eine Schrift mitgeben, worauf zu verzeichnen ist, wie ihm seine Freiheiten bestätigt werden sollen, I. Weil der Herzog von Oesterreich wegen des Unternehmens der Solothnrner auf Mönchen stein Entschädigung verlangt, so sollen, da zwischen Solothnrn und Basel der Sache halben bereits ein gütlicher Tag angcseht ist, die Boten Solothnrn bitten „dz sy Inen die sach abkommen lassen". Die Voten dagegen, welche der bayerischen Vereinigung wegen zum Fürsten von Oesterreich geben, sollen diesen bitten, von seiner Forderung abzustehen. i«>. Mittwoch zu Nacht nach Maria Magdalena (25. Jnli> sollen die Orte, mit Ausnahme von Bern, Frcibnrg und Solothnrn, ihre Botschaften zu Lncern haben, um wegen Wcrdenberg mit dem Grafen Hohann Peter von Monsay zu handeln, oder zu bcrathcn, wie uue man selbes mit einem Vogt bestellen wolle. Ii. An den Bau «des Vogthanscs zu Baden soll jedes der viii Orte jetzt 25 Gulden geben und die dem Vogt auf Bartholomai <23. August) durch die Boten, die daiinznmal nach Baden kommen, überantworten. I. Heimbringen das Gesuch des Abts von Psäfcrs, daß die vn Orte ihm gestatten möchten, seinen Zehnten und Kirchcnsatz zu Manncdors zu verkaufen. ? lt o e r ll. I ?7. Zllki tssrcitag nach St. Jacob). Staatsarchiv Lucer» Liiccnicrabschicdcsammlung N.M. Staatsarchiv Zürich Tschubischc Sammlimq Voten: Zürich. Heinrich Pfister, Seckelmeistcr. Uri. Ammann zum Brunnen. Schwyz. Ammann beding. Unterwaldcn. Vogt Frnonz; Heinrich Winkclricd. Z n g. Der junge Haslcr. Glarn s. Stuckh, ^ Herrn von St. Gallen Hauptmann. t». Auf das Begehren der sechs Orte, sie am Kauf um Wcrdenberg und Wartan Thcil nehmen zu süssen, schlägt Lneern ihnen zwei Wege vor, deren einen sie annehmen mögen; gefiele das ihnen nicht, so will Lncern für sich bei seinem Kaufe bleiben. Darüber soll man sich auf einem Tag, der deshalb auf ilorenztag (ll>. August) nach Lnccrn angesetzt wird, erklären. I». Der Bote von Zürich bringt an, die Herzoge von Oesterreich und von Bayern ein Bündnis; mit einander gcmacbt haben sollen, wonach des Herrn von Oesterreich Land zn der Herren von Bayern Händen kommen solle, r. Die Boten der "'tc, welche Anthcil an den Aemtcrn im Wagenthal haben, sollen auf St. Lorcnztag zn Lnccrn sein, '"u in einem Streite zwischen dem Lcntpricstcr nnd den Kirchgcnosscn zn Sins an einem und dem Eaplan d^'elbst nnd seinen Bürgen am andern Thcil zu handeln. ^ >u n. Die Antrago Lucerns lauteten nach dem Glarnerabschicd in der angeführte» Zschudischcn Sammlung folgendermaßen. "'U,m nachdem vnd wir (die von Vucern) die Grafschaft Werdenberg vnd Herrschast Wartow vmb zrjm Rjiischcr Gulden louft ^>nd vnd der Gräfin lzrr lltinsch Gulden zu Winkouf geben, alsdann die sechs Orte begertcn, s>) in den Kous treten zu lassen" ^ b'erchba,l ^ Zinse, die daraus ergangene» Koste» und Verwendungen und darüber eine Entschädigung von rheinischen Gulden an ^ da dieses aus,er den Verwendungen auf die Schlösser und Güter bei der Unterhandlung des Kaufs, beim Aufziebcn deS Vogts u. noch viele Kosten gehabt habe. L u c e r n. 4/jU7, 1 1 . Isugllst (Samstag »ach St. Lorenz). iTtaatsa» cliiv Vuccrn Luccrncradschicdcsammlung. N. Boten: Zürich. Heinrich Pfister, Scckclmcistcr. Lueern (nicht angegeben). Uri. Ammann;U>» Brunnen. Schwhz. Ammann Abhberg. Unter waldcn. Heini Heiden; Heinrich Winkclricd. Zug ^ mann Schell. Glaruö (nicht angegeben). Uebcr daS Gesuch des Rudolf Hammcrschmid aus dem Sarganscrland, das! ihm, in Beftatigu"^ einer frühern Erlaubnis!, bewilligt werden möchte, außerhalb der Eidgenossenschaft Burgunder u>^ zuwerfen, wird erkennt, er soll ans St. Bartholomäustag zu Baden oor der Eidgenossen Boten nc>ä weisen, daß er jemals eine solche Erlaubnis; erhalten habe, dann werde man ihm Antwort geben :«»5. Baden. 42jU7, 24. ÄNZtlss (vss Barlholomäi). Staatsarchiv Luccril Allgcmciue Abschiede. II. Nl. Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede. I. AM. t». Eine Botschaft von Rothweil eröffnet, der Kaiser suche Rothwcil und andere schwäbische Stä ' in eine Vereinigung zu bringen und habe hicfür bereits zum zweiten Mal einen Tag angesetzt; sollte Rothwcil, ungeachtet es ihm vor Kurzem eine beträchtliche Steuer gegeben, schon wieder 80l) bezahlen: es bitte daher um der Eidgenossen Rath. Antwort: Rothwcil soll den angesetzten Tag besucht' bezüglich der Vereinigung aber ausweichende Antwort geben, selbe ablehnen, besonders weil es »iit ^ Eidgenossen verbündet sei; ferner soll es die kaiserlichen Anwälte bitten, ihm Befreiung von der Steueranlage auszuwirken. I». Dieselben unsere Bundesgenossen von Rothwcil bitten, man n>^ ihnen Kenntnis; geben, wenn irgend ein Krieg in Aussicht stehe. Antwort: Man wisse von kriegcr>^" Aussichten nichts, eintretenden Falls würde man nicht ermangeln, sie zu berichten, wie man sich ^ ! . auch von ihnen versehe. Q. Dem Vogt von Baden ist Auftrag gegeben, zu sorgen. das; die Kir-H"'^ und Kirchen in der Grafschaft Baden besser verwaltet werden. «I. Bezüglich der Anstände zwischen und dem Herzog von Mailand wird ein Tag nach Lucern angesetzt auf Mittwoch vor Unsrer Lieben Tag im Herbst (5. September). , . Dem Uutcrvogt zu Baden wird abermals ernstlich und bei s""^ Eide geboten, bis zur künftigen Fastnacht das Urbar der Grafschaft zu schreiben, t. Da bisher c>"^ Zürich dem Vogt zu Baden die 25 Gulden au den Bau des Hauses gegeben hat, so werden die Orte aufgefordert, jedes seine 25 Gulden mit Beförderung auch zu entrichten. Die Botsch^ ^ Königs von Ungarn bietet ihre Vermittlung zur Unterhandlung eines engcrn Bündnisses zwischc" ^ August l -t87. Herzog von Mailand und den Eidgenossen an. Der Herzog habe hicfür dem König von Ungarn Vollmacht gegeben. Beschluß: Jedes Ort soll, um diesen Antrag zu berathcn, Mittwoch vor des heiligen Kreuzes Tag im Herbst ft2. September) seine Boten zu Zürich haben, I». Die Botschaft dcö römischen Königs begehrt Antwort, ob man die Vereinigung mit ihrem Herren annehme» wolle oder nicht. Daraus K'll man anf obbcrührtcm Tag zu Zürich antworten, l. Solothnrn hat den Entscheid seines Streites mit Basel in Betreff dcö Schlosses Mönchcnstein den Eidgenossen anhcim gesetzt. Darüber soll auf dem zu Zürich verhandelt werden, k. Der Bote der Stadt St, Gallen meldet: „Wie vuser Herr, der 'miijche Kehscr an prclaten, frhe Herren, Ritter vnd Knecht, ouch die schwäbschcn Stctt am Bodensec ^'nd andern Enden begert Hab, dz sy sich mit einer Vcrcinnng zcsamen verbinden sölten vnd ein gcschrift ^Mrgclegt, wie sölliche Vcrcinnng sin sölt, weiß jeder pot wol zc sagen". Auch die mit St, Gallen vcr- ^"stgrcchtete Stadt Wangen werde gedrängt, in diese Verbindung einzutreten, daher in ihrem Namen Bote von St. Gallen um Rath bittet, wie sie sich dieser Vereinigung entziehen könnte, ES wird issantwortct, wie denen von Rothwcil, sie sollen sich mit ihrem Bnrgrccht mit St, Gallen entschuldigen ^ Da die Anstände zwischen dem Abt von Wettingcn und der Stadt Baden ungeachtet aller Bemühungen '"h gütlich beigelegt werden konnten und keine Zeit zu deren rechtlicher Behandlung und Eni dheidniig war, so soll die Sache cinSweilcn anstehen und die Parteien gegen einander nichts Feindseliges ^nehmen, ,»». Die Verhandlung über die Antwort von Bremgartcu wird anf den Tag zu Zürich verhoben, Da die von hnccrn ohne Unterlaß sich zu „ kricglichcr Vffrur" gegen das Hcrzogthnm Mai ^ud anschicken, so ist beschlossen, man wolle sie bitten und wenn das nicht helfe, mahnen, solches unter Mtgen zn lassen, in Hoffnung, daß der Streit seinen gütlichen Anstrag finde» werde. Auf den Tag zu >ucrn Mittwoch vor Unsrcr hieben Frauen Tag im Herbst (5. September) soll jeder Bote vorsorglich mm Eopjx der Mahnung mitbringen. «». Ebenda soll man hnecrn bitte», des GelcitSgelds zn Mellingen 'h nicht ferner zu widern. Dem Gelcitcr ist befohlen, selbes von ihnen zn nehmen. >». Da mau Mhlnials in den Kauf um Werdender») mit hnccrn hat eintreten wollen, Luccru aber bedeutende Kosten MG,»et, die nach seiner Meinung auf die Eidgenossen fallen sollten, was aber letztere nicht wollen, so ' , da die Zugesetzten ein „ Bh vrtheil" gegeben haben, beschlossen heimzubringen, ob man cS dabei demnach dem Recht nachgehen wolle oder nicht. Sind die Orte darüber einig, so will cmf dem angesetzten Tag hueern frcnndlich bitten, seine Zugesetzten wieder ins Recht zu setzen und Hachen zu lassen, was schon vorhin hätte geschehen sollen, n. «. I». fehlen im Luccrncrexcmplar, :«><». V er >l. Nllstlls! (Samstag nach Bartholomäi>, Staatäareliiv Bern Bündnisse »nd Verträge, III, SZ, ^Blng zwischr» Basel und Solothurn der Herrschaft Mönchcnstein wegen durch Schultheiß und Rath von Bern als Vermittler. A der Parteien: Von Basel, Thomas Surliu und hienhard Gricb, beide Altzunftmeister; a»e Rüscher, Stadtschreiber; hicnhard Zumwald, des Raths. Von Solothurn, Euurad Bogt, 35* 27li August 1487. Schultheiß; Hans vom Stall, Stadtschrcibcr; Eunrad Stölli, Veuner. Von deu mit Bern ata Vermittln handclndeil Städten: Frei bürg. Hand Guglcnbcrg; Peter Ramund, des Raths. Biel. Friedrich von Müliucn, Meier des Bischofs; Stephan Schärer, Venncr. Bon gcmeinen (5 idgenossen : Z n r i ck. H"'"' Binder, Altzunstmcistcr. Luccrn. Heinrich Fcrr, des Raths. S ch w h z. Dietrich in der Halden, Altamma»". Gegenstand des Streites: Ein Zug, den Solothurncr wider der Obrigkeit Willen, wie die Boten versichern, gegen Mönchcnstcin nntcrnommcn, um selbes mit Gewalt zu ihren Händen zu bringen, ^ halb Basel Erstattung des Geraubten und Schadenersatz verlangt, was Solotbnrn schuldig zu sein bc^ streitet, weil das Unternehmen nicht von der Obrigkeit ausgegangen sei. Spruch: i) Aller aus dem Handel entsprungene Unwille soll hin und abgelegt sein. 2) Die Richtung, so vormals in Betreff Mönche" stcinö von gemeiner Eidgenossen Anwälten zu Zürich gemacht worden, soll bei Kräften bleiben. 3) thurn soll seine Angehörigen, die bei der Sache gewesen, weisen, das den Angehörigen von Basel abgenommene, mit Ausnahme äßigcr Dinge zurückzuerstatten und fortan solche Gcläufc hindern, die Thcilnchmcr jenes Unternehmens strafen, Ueber Basels Schadeuersatzfordcrung behalten sich ^ Vermittler den Entscheid vor, die Parteien sollen dem nachleben. Innsbr u cl . im Auqnst. Dtaaröarc!,iv Hüricl, Allgemeine Abschiede. l.2U2l,. Entwurf einer Bereinigung zwischen den Herzogen Albrccht und Georg von Bayern, Pfalzgraft" Rhein med den X Orten des großen alten Bundes der „Eydgnosscn obcrtütschcr landen": 1) Gcgcuscitich' Friede und Freundschaft. 2) Man will gegenseitig Feinde und Bcschädigcr nicht enthalten, noch siM" Vorschub leisten, sondern das Recht gegen solche ohne Verzug gestatten, a) Sicherheit und Schi»" si" Handel und Wandel, Ausschluß von Burgrcchten und Schirmvcrträgcn zum Schaden der contrahirc"^»' Thcile für beidseitige Angehörige. 4) Festsetzung eines schiedsrichterlichen Verfahrens, wenn beide unter sich zu Streit kommen. 5) Anerkennung des Grundsatzes, daß der Kläger den Beklagten vor s»"^' natürlicheil Richter zu suchen habe. „ Sölichcr cinung haben wir vns beidcrsit eins tags vereint, nc"ü'^ vf Sampstag zu nacht nach des hl. Erüztag nechstkünftig (15. September) zu Zürich zc siilde, mit voll»" gewalt in den Sachen zu handeln." Dieser Abschied tragt keine Monats- und Tagesangabe; im Zürcherabschiedbuch steht er zwischen den Verbandlungen vom und lt. September. Aus den Abschieden selbst ergibt sich, dasi er jedenfalls zwischen den l. August und 17. September ly"^ Siehe !M2 «I und !ZIt> I,. Lu cer n. 1^N7, (1. September (Dongag nach St. V-rcne). Staatsarchiv Luccrii ^ Lueeriirrabschicdcsammlun,;. v. 27!». Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede. I. 2IN. Boten: Zürich. Hans Binder, Zunftmeister. Bern. Peter Strub. U r i. Ammann zum Brun"»' Schwyz. Vogt Schiffli. Unterwalden. Ammann von Zubcn; Erni Turcr. Zug. Götschi A>"!^ Lucern. Peter Tammanil; Wcrni von Meggen; Riclauö von Meran. September t487. Z77 ». Den Grafen von Sulz wird geschrieben, sie möchten sorgen, das!, sofern Ulrich Gegging, welcher dem Schloß zu Iestctlen wegen einer Forderung, die der Herzog von Oesterreich an ibn hat, belagert ^'rd, für skiii Rcchtbicten ans die Eidgenossen Bürgschaft leistet, die Belagerung des Schlosse» aufgehobeil uwrde, j„px,„ Lucern dem Jüntcler, welchem da» Schloß gehört, al» seinem Bürger, Hülfe leisten und da» Schloß entsetzen müßte. I». Uri berichtet, e» habe zwar eine Verordnung erlassen, daß, wer 'u fremde Kriege laufe, 5 Gulden Buße zahlen und ll> Jahre lang de» Landrccht» verlustig sein soll; allein kehren sich sehr wenige der Scinigcn an diese Verordnung, die übrigen widersetzen sich und motzen; möchte also solche Ungehorsame betretenden Fall» ergreifen und sich vor ihnen sichern. va Lneern der Kauf um Wcrdcnberg bleibt, so bittet diese» nun die Boten, bei ihren Herren und Obern dahin zu wirken, daß man c» bei dem Kaufe ruhig lasse. «I. Lneern wird von den eid- ^"^'ischcn Boten gebeten, seinen Streit mit Mailand bi» auf den Tag zu Zürich ruhen zu lassen: ^ werde man dann unter Mitwirkung der Boten von Ungarn trachten, die Sache mit Ehren und in zu vermitteln, Lneern sagt zu; würde aber dann eine Ausgleichung nicht zw Stande gebracht, so ^lle rü langer zuwarten, sondern handeln. < . Lneern legt seine Briefe in Betreff seiner Befreiung ./'u Geleit zu Mellingen vor und bittet, man möchte e» bei seinem dieSfälligen Recht und alten Her "'"'en ruhig lassen. Heimbringen, man finde den Nachweis genügend, f. Item gedenken de» Abzug» ""gen zu Bülach und zu Surfte. I' fehlt im vuccrnere^empl.ir. Z i'l rich. I l l. Teptoiilber <»,7 S> A-ig u»b !iitgcikni.ig>. Staatsarchiv j.'ucer» Allgcmcinc Abschiede. It. 3?». ^chiv Zürich Allgemeine Abschiede I. ?i>t. lllrei^^^"' Han» Waldmann, Ritter, Altburgcrmcistcr; Eunrad Schwend, Ritter; Meister ^ldincr; Meister Lienbard Oehein. Bern. Doctor Thüring Frickcr, Stadtschreibcr. Lucern. ^unkhanscr, Vcnncr. Uri. Ammann in der Gasse. Schwvz. Ammann Rcding. Untcrwalden. Zclger. Zug. HaSler. Glarn» «nicht angegeben). Freibnrg. Dietrich von Endlisperg. "lhurn. Johanne» vom Stall, Stadtschreibcr. u>cht^' ^ -lu Baden die 25 Gulden zum Hausbau beförderlich zuschicken, damit ha/hlängere Zögerung erleide und die Materialien verderben. I». Die Mehrheit der Orte Cag ^^tiniguug mit dem römischen König zugesagt; Schwhz und Glarn» werden daher ersucht, die ^»tw Gemeinden zu bringen und selbe zu bewegen, daß sie auch beitreten, zumal der bis unser»! Willen und Vorthcil gemäß gestellt sei. Sie möchten dann ihre Antworten Und ""ch St. Manritz nächstbin (2 t. September) nach Zürich schickt», zugleich mit einer „Eoph bot Konfirmation vnd bestätigung Jr fryhtiten, wie sv die haben wellen, damit der küniglich obschoid deßhalb bcschechcn sölich» annämcn vnd vffrichten lassen mag". Letztere» sollen auch ^gt» ^ ^hun, die noch damit im Rückstand sind. «. Da c» sich au» der Erkundigung de» Land Juden zu Rheinau sich halten, wie sie sich vormal» gegen gemeine Eidgenossen Und ^ ^ deshalb meint, man müsse ihnen auch die festgesetzten Jahre hindurch da» durch Brief U'iftl bekräftigte Versprechen halten, so soll man heimbringen, wa» man bezüglich der dicSfälligeu 278 September 1487. Klag- de« Abts ds„ Rh.,,,»., thnn wolle. ». Helmbringen. °b man. wie dir Bot- von Schwhz °»g. zogen den, Hammirschmsd S»rg»„s g-ttatt-ir wolle. für feine Ansprache den «„ig Pen xr°nkrei« und dessen Angehong- mit Recht anj„gr-ifen. D°r Vogt und d-r llnlervog, Baden werden de- °°»,n°chtigl. b-hnfs d-s Bans daf-lbst jede Hansb-ltnng s„ d-r Grafschaft entweder ,n eineni Z.oh»' lag oder zu eurer entsprechenden Steuer ln Anspruch zu „ehm-u, I. Auf St. MatlhänSt»» llll S-P' .».b°r> sollen der Vlll Or.e Boten zu «lleern sein .von de. vffrnr wegen. ,o sl nuder die «e.rsch.n Meiftn.d »„derst-md-n-. nm sie fSneern) frenndlich zu bitten, davon abzustehen. Zur dort »all. daß dl. B.,t° »>ch. fruchten sollte, soll jeder Bote eil,. Mahnung bei sich Hab-,,, „ach Inhalt und Form der «opl.. d,° lhen e, t.d.ln gegeben ist. «. Die Meister des Kupfer,ch,nid. und Kessler,.andwerk« °°° Zunch lln-e-n. Baden. Bren,garten. Mellingen. Brugg. Snrsee. WilliSan „nd an« andern Her.sch.st» und Gebl-t-n. so zu ,renl Tag gehören». und die dorlnal« auf einem Tag zn Baden eine Befrei« -haften haben, d.s. dl. fren.de, . «hier, die nicht ihrem Tag und zn ihr« Gesellschaf, gehören, sie « de. Eidgenossen Gebieten nnbeknmm.r. lassen und daselbst da« Handwerk „ich, »„«üben sollen, erfchen.» nnd , -gen das, ,n der Grafschaft Thnrgan etliche fremde Kessler da« Handwerk betreiben Dar-»! wird ihre alte z ,.,he,l bestätigt, sie möge,, fremde «siler. die nicht zu ihrer Gesellschaft gehören, f.,HI» und de. Eldgenossen Vögten und Amtslenten übe,antworten. Dem ltandvogt im Thnqan und °l>-« «amen genleiller Eidgen'osse!. befohlen. l. e»? 7..^»»'s.''r.l.:.:7 7-, «««w 5? ei«. Z u r i ch. I/iU7, 17. Seplembt't.' lMontag »ach «Uucili «»„n-liiottig). Staatsarchiv Bern Allgemeine eidgenössische Abschiede. ^.805. StaatSarciiiv Züricl, Allgemeine Abschiede. I. 2NK Boten: Zürich. Hans Waldmann, Ritter, Altbnrgcrmcistcr; Cnnrad Schwcnd, Ritter; Nssil^ Ulrich Widmcr; Licnhard Oehcin. Uri. Ammann in der Gasse. Schwhz. Bogt Wagner. Obwald^'' Ammann von Zubcn. Nidwaldcn. Markns Zclgcr. Z u g. Storker. G larn s. Ammann Tschudi. So > ^ thurn. Der Stadtschrcibcr. ». In Betreff der Streitigkeiten zwischen dem Abt von Wcttingcn nnd der Stadt Baden wird beG" Theilcn Tag gesetzt vor die Boten der Vlli Orte ans Montag nach Michaciötag nächsthin zu I». Die Boten beider Fürsten von Bayern bringen an, sie seien ans den Abschied, welcher zu Innthal geschehen, anhergefertigt, um mit den Eidgenossen zn verhandeln; sie begehren zn wissen, wic die Bollmacht der eidgenössischen Boten gehe. Da diese nicht alle Bollmachtcn haben, so werden die baytNb^ Boten ans spätere Tage verwiesen. Heimbringen, was dem Grafen Georg von Sargans gcra>^" worden auf seine Bcrantwortnng wegen allerlei Nachreden. ,1. Ebenfalls sott man hcimbringcu den Graf Georg angezogenen Streit der Kessler zn Ehur und da herum, die unter ihn gehören und d^ jcnigen von Zürich und Lucern. «. Man soll trachten, die Spane zwischen Basel und Solothuru ^ September 1487. 27g Mvnchtiptemo wegen zur Verständigung zu bringen, I. „Heimbringen das bnser Eidgnosscn von ^lothurn noch nit die pünt gcsworcn, snndcr gemeint haben, wo man Inen nit hinwidcr swcre, sollen ^ ouch nit swercn." px. Die Herren von Sulz und die Jüntelcr sind gegen einander zu Recht betädingkt auf die Boten, so jetzt nach Baden kommen werden. »I i. Lii ccrn. ??. September ««ffSamstags, Mach-»,-«). S«aatSarcI>iv Lucer» Lucernrrabschicdesammlung. » ?7». ^ Boten, Zürich. Meister Binder. Luecrn. Die Schnlthcisic von Meggen, Krämer und Seiler. i>lnnnann Arnold. Untcrwaldcn. Ammann von Zubcn; Marquard Zelgcr. Zug. Rettich. u. Auf die Anzeige des Probst» von Luecrn, das, ihm Meister Blcz geschrieben und ihm gedroht ' er werde ihn beim Papste verklagen, weil er bei andern Priestern zu Konstanz gewesen sei, wird ^"»t, es soll Sonntags nach St. MichaclStag (3l>. September), da man GeggingS wegen zu Baden ^"""vnkommt, hierüber verhandelt werden, Zürich aber, wo Meister Blcz sich aufhält, soll dergestalt 'dm handeln, daß unsere Priester „ sömlichcr beladnisi mit Im ab sin mögen". I». Auf dem Tag ^ ""lh auf das Schreiben des Herzogs von Oesterreich in Betreff der Vereinigung mit ^'"'Ichcn König Antwort geben. <». Lucerns Antwort in Betreff seines Zwists mit Mailand soll ^'"'dringen. ,1. Ebenso die Verantwortung LuecrnS wegen des KaufsvcrtragS mit Graf Johann ^ von Monsar um die Grafschaft Wcrdenbcrg, „da miu Herren von luzzern an der cidgcnosscn boten haut, kouff vnd bczalungbricff, ouch dz vrbar vff daS der kouffbricf wist, zu hören, dcSglich dz d begcrcn Inen »verschafft zc tund, dz aber nit bcschchcn". »IL. Baden. Zs). September cSonnlag nach Michatli«). Bern Allgemeine eidgenössische Abschiede, A. 7!>z. Staatsaresiiv Zürichs Allgemeine Abschiede. I 21? 211 ?I7. Nicl^^^"' Meister Licnhard Oehein. Bern. Doctor Thüriug Fricker, Stadtschreiber. Luecrn. Ziii"^ ^lmmaiin zum Bruuncn. Schwyz. Vogt Wagner, llnterwa ldc». Heini Heyden, v' Wter. Glarus. Vogt Eckel. ^ Bad Matthias von Eastclwart den Brief, welcher von kaiserlicher Majestät auf diesen Tag nicht geschickt worden ist, unterwegs erbrochen, aber der ctwaö undeutlichen Aufschrift wegen vielleicht ^dtalt^v"^ ^vlber den Eidgenossen gehörte, so soll man vor Allem sich erkundigen, welchcr- Aercj ^^en sei. I». Meister Johannes Blcz hat das Gerücht, als habe er die päpstliche dcr""^ Gallen verseht, mit Briefen des letzter« selbst widerlegt, r. Da auf dem ^ Baden durch die Eidgenossen den Juden zu Dicficnhofen, Rheinau und an andern kn Landvogtci Thurgan Geleit und Verschrcibnng gegeben worden ist, sie unter Vorbehalt des 28l) September lW7. ihnen vorgcschriebeilcn Verhaltens eine festgesetzte Anzahl Jahre hindurch wie bisher da bleiben zu lasse», nnn aber etliche im Thnrgan sich über sie beklagen nnd sie lieber nicht länger dulden mochten, wao durch den Landvogt an die wieder zu Baden versammelten Boten gebracht ist, wird erkennt, man welle die Inden bei erwähnter Vcrschreibnng belassen und die von Dicßcnhofen, Rheinau u, st w. sollen sie dar«» nicht bekümmern, cS sei denn, sie weisen nach, das! die Inden sich nicht nach Vorschrift balten, Dieses Beschlusses Urkunde wird unter Licnhard OcheinS, des Raths von Zürich, Siegel im Namen der Bote» den Inden zugestellt, ü. <487, In derselben ist auch der Anlas bricf, gegeben Mittwoch vor Matthei (ll). September) gleichen JahrS zu Zürich, aufgenommen, Die Grab» voil Sulz behaupten, sie haben als Landgrafen im Namen Erzherzog Sigmunds über den Gcgg>»si richten, die Jnntclcr dagegen behaupten, cS gehöre der Fall vor die Niedern Gerichte zu Jestettc». Eidgenossen entscheiden, der Fall soll zuerst vor die Niedern Gerichte zu Jcstctten kommen und da Recht erkennt werden, ob er vor die hohen Gerichte gehöre oder nicht, i. Richtung zwiscben dem ^ von Wettingcn und der Stadt Baden wegen des Holzhauenö des Abts im Badbcrg, von denselben Vo»» zu Baden, Freitag nach FraneiSei (5, Oktober), gemacht. I, »nd > sind nls Veilngc» dem Zürchcrcxcms'lnr nngesüch; im Vcnierexemplar fehlen sie, sowie auch I' und ir L u c e r n. 4. October (Donstag »ach Lcodcganil, StaatSarct,iv Lnccrn: Luccrnerabschicdcsammlung. Ü.Z8V. Boten: Bern. Urs Werder. Luecrn. Schultheiß Seiler; NielauS von Mcran, llri, Jacob zc Schwhz. Vogt Schiffli, Untcrwaldcn. Heinrich Wirz. Zug. Ammann Schell, Dem Vogt von Baden soll geschrieben werden, daß er die von Altstetten, Uitikon, Ober Nicdcrurdorf und Wciningen schwörcil lasse, wie Andere, die in der Grafschaft Baden hohen Gn'iäP" sitzen, wobei die nnn zu Baden befindlichen Boten ihn unterstützen sollen. Auch soll er die Briest Schaffhausen nnd Kaiscrstuhl besorgen. I». Denen von Kaiscrstnhl soll, da Zürich von den Freie»' nicht eines Herrn eigen sind, die Fälle bezieht und das Erbrecht an Unehelichen nnd Landzügl'»^ anspricht, bei ihren Eiden geboten werden, solches denen von Zürich nicht mehr zu gestatten, jene Fälle und Erbschaften einem Vogt zu Baden zu gemeiner Eidgenossen Händen verabfolgen z» ^ Oktober 1ä87. yo« ^'' Auftrag an den Vogt zu Baden nnd die von Kaiscrstnhl, die Strasicn allenthalben in fahrbaren Anhand zu bringen, «I. Der Vogt von Baden wird beauftragt, mit dem Zollcr oder GclcitSmann 'U Kaden zn reden, daß er von allen Fuhrleuten das Gcleitgcld beziehen soll, die von Schaffhausen " Kaiscrstnhl kommen, sie mögen Wortzeichen von Klotcn haben oder nicht. Nach Schaffhausen und Kaste; stuhl ergehen entsprechende Aufträge, Da Zürich nnd andere, die in der Grafschaft Baden die knien Gerichte haben, sich unterstehen, über alle Sachen zu richten, so wird dem Vogt von Baden der >ag krthcilt, den Untcrvögtcn oder Weibcln zu befehlen, das; sie alle Frevel, so vor die hohe» /richte gehören, bei ihren Eiden ihm leiden sollen. Wo an solchen Orten die Eidgenossen keine Unter- lste oder Wcibel haben, dahin soll der Vogt von Baden solche sehen und beeidigen, t. „Von Frnsch che» Thciling seligen wegen der vnwill so daruon vfferstan möcht, als ieglich bott danon wittcr weist ^ saßen, dag die von Zi'irich Inne von etwas Worten wegen, vor x Jarcn vcrlossen, so kläglich vnd vner- 'Uet der fürpitt, so vndcrwcgcn war, mit dem schwert richten lassen," A. Wegen der Strafie durch das ' kgaii sog, vomit diese Angelegenheit, worüber man schon früher auf Tagen geredet und Beschlüsse hat, nicht länger anhängig bleibe, auf nächstem Tag verhandelt werden. Zürich. ! Z. At'lohor (Samstag vor Maliis ^taotSarcliiv Bcr» Aiigcmcinc cidgenvsstschc Al'sibicvc A ,7«7. n, TtaatSarcliiv Zürirl, Aliqcmcinc Avschicdc I.?«7 Wid ^ ^"rich. HanS Waldmann, Ritter, Bürgermeister; Ennrad Schwcnd, Ritter; Meister Ulrich ^llik^ ' ^^'ücr Lstenhard Ochcin. Bern, Doetor Thüring Frickcr, Stadtschrcibcr. Lneern. Peter von wal^' ^'"'"ann Fricst; HanS Zmhof. Schwyz. Ammann Dietrich; Ammann Reding. Unter b»s Hkinrich Winkelricd, Zug. Ammann Selmiid. GlarnS. Amman» Tschndi; Vogt Blum, Frei g Dietrich von Endlisperg. Solothnrn, Der Stadtschrcibcr; Stölli. lOstie^' Eberhard von Württemberg, der ältere, schreibt den Eidgenossen, er habe ans daS seit '»isto '"uthwilligc Benehmen des jünger» Grafen Eberhard die Städte nnd Schlösser, welche er vor be/l trafen übergeben, wieder zu seinen nnd des Landes Württemberg Händen genommen; er Wort """" " deshalb verunglimpft werde, möchte man ihm das verkünden, er werde sich vcrant »>id ^ Mang von Habsperg bittet die Eidgenossen, zu dem Kampf, welcher zwischen ihm schaff Rcchberg auf Freitag nach Jnventioniö EruciS zn LandShnt stattfinden soll, ihre Bot- dich » Jeder Bote kennt die Verantwortung des Herrn von Zimmern auf die „Deelaration «I. /"chkn", so wider ihn und etliche andere Herren nnd Edle von wegen des Kaisers ausgegangen ist, schaff Verantwortung hört man von Hans von Wülfingen, der zugleich ein Geleit in der Eidgenossen ss>>ldc,^^"^' ihm auf Verwendung des EomthnrS von Tobel, jedoch auf der Eidgenossen Abäste;»' ^ heistt, die französische Botschaft mache Umtriebe, um Söldner zu erhalten, ^ vcrdcuten, solches zn unterlassen, indem die königliche Vereinigung solches ohne der die ^ssst» nicht gestatte. Allenthalben, namentlich aber in Bern nnd Frcibnrg, soll man auf ^kin Acht haben nnd selbe im Bctrctnngsfall am llebcn strafen, l Graf Oswald von Thier- aßt lehr über die große Beschwerde, die ihm zustoße von der kaiserlichen Majestät und den Rüthen 36 282 Oktober 1487, des neuen Regiments zu Innsbruck. Solothurn, dessen Erbburgcr er ist, nimmt sich seiner an; bc> r drohen mit Sclbsthülfc, wenir ihnen nicht Unterstützung von den Eidgenossen werde. Daraus wird belchlosstw dem Kaiser, dem Herzog Sigmund und seinen Rathen, sowie dem pandvogt im Sundgau deshalb schreiben und deren Antwort zu erwarten, inzwischen aber den Grasen und Solothurn zum Stillnlb'" zu ermahnen, damit nicht durch Bruch der ewigen Richtung Unheil entstehe. Anderseits werden awl Strasburg, Basel und andere Reichsstädte gebeten, vor der Hand gegen den Grafen nichts llnfrcuin lichcö vorzunehmen. Dietrich von Blnmencgg, über welchen einige Nachrede ausgegangen ist, crbüu' sich, vor Zürich, Schaffhanscn und andern Städten seine Unschuld darznthnn. ::Z5. ? ncer n. 15. iOelohov wss St. SNUlin Abcndt. iZ,taat»arci>>» ».'ucern. LuccnicrabschicdcsammlunK. »,28V, Boten: Bern, Urs Werder. Uri. HanS Jmhos. Schwhz. Vogt Wagner. Unterwaldt». mann zum Bncl. ». Zürich hat verordnet, daß die Fuhrleute, wenn sie durch Schaffhausen und Kaiscrstuhl sab^^ zu Kloten Wortzeicheir nchmeil sollen. Diese wollen dann zu Baden weder Zoll noch Gclcitgcld zst Ebenso dürfe der Mörikoscr zu Stein Niemanden laden, er nehme denn Wortzeichen von Kloten. , sollen die Boten, so auf Sonntag nach Galli (21. Octobcr) nach Baden kommen, rathschlagcn, solches abgestellt werde. Denn zu großem Schaden der Eidgenossen habe man dieses Jahr bei tiüll n Wortzeichen in der Büchse zu Baden gefunden. Man soll in den Orten sich bcrathen, ob mau ^ und Gclcitslcute zu Baden weisen wolle, von allen Fuhrleuten das Geleit zu nehmen, sie mögcn ^ zeichen von Kloten haben oder nicht, oder was mau überhaupt in der Sache thun wolle. >» Bote soll auf den Tag zu Baden endliche Vollmacht bringen, um die Uebergriffc, die Zürich und Besitzer der kleinen Gerichte in der Grafschaft Baden sich auf die hohe Gerichtsbarkeit gemeiner genossen erlauben, abzustellen, damit die Rcchtsamc der letztem nicht in Abgang kommen. <« soll mau auch Abhülfe suchen gegen die Bedrückungen, welche die Juden zu Rheinau und audciMw, sie im Schirm der Eidgenossen sitzen, sich erlauben. Man sollte die Juden vorberufen und ^ eine bestimmte Zeit Sicherheit und Geleit aufkündcn. «t. In Betreff der Sache des FrischhsnS ^ ^ ling scl. von Luccru und der Drohung derer von Zürich: „ etlich mcr in der Eidgnoßschaft stgcnd, ^ , es glich als frischhanscu gan sbllc", sollen die Boten nach Baden bevollmächtigt werden, dem zukommen, nach Zürich zu reiten und mit ihnen zu reden, daß sie „für dishin nit ein Jegklichc» . Eidgnoschaft also vffhcben vnd richten, sundcr das Recht ncmcu an icglichcm cnd, da einer gescssc» ^ v. Auf das Begehren derer von Dießcnhofcn, man mochte dem Herzog Wolfgang von Bayern, ^ ihrer Stadt seine Pfenninge verzehren wolle, gestatten, da seinen Aufenthalt zu nehmen, will »>"» ^ Baden Antwort geben, t. Auf genanntem Tag soll auch beschlossen werden, ob man den Ulrich Gegs" ^ dessentwegen der Kaiser dem Jüntcler zu Jcstctten so großen Schaden thut, zu Schaffhausen Jcstcttcn rechtfertigen wolle. Oetober <487. !51«. Paden. 1487, 21. hsA 27. 5^tlt)h0v (in dir Wuchcn vor Simonis und Judo), TtaatSarrliiv Bcr« Allgcmcine eidsienösflschc Abschicdc. .4.788. I'. 87. Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. UrS Werder. L u e c r n. NiclauS Rizzi. 8ri. Hanö zum Brunnen, Altammann. Schwyz. Hans Wagner. tln tcrwa lden (nicht angegeben). Zug. Hanoi Bachman». GlaruS. Hermann Eckel. »». Herzog Wolfgang von Bayern möchte zu Dießenhofen seine Wohniing haben und sein Geld da verzehren. Darüber soll man Antwort geben ans dem nächsten Tag. I». Bezüglich der Inden ist beschlossen, man wolle die Iahrzahl aushalten, wie selbe in ihrer Bcrschreibung steht; allein es wird ihnen gesagt, sollen sich darauf versehen, fürderhin kein Geleit mehr zu erhalten. «». Heimbringen die Klagen 5iwer von Baden wegen der Münze. «I. Die vii Orte beschweren sich, daß Zürich herrschaftliche Gefalle äu Altstetten, Wciningen und andcröwo, auch das Gut der unehelichen Kinder und Landzüglingc zu ^aiserstuhl allein beziehe und fordern Zürich auf, seine BcweiStitel für dieses Recht zu suchen und auf Erlangen vorzulegen. Die Gelcitleutc zu Baden werden angewiesen, daS Geleit von den Wagenführern zu nehmen, sie bringen Wortzeichen von Klotcn her oder nicht, f. Die Meinung derer von Aremgartcn, mehr Herrlichkeit zu haben als Baden oder Mellingen, wofür sie aber keine Beweise dar ^gen, soll man heimbringen K. Man soll eingedenk sein, die 25 Gulden au dcu Bau zu Baden 5" schicken. 17. L'u cer». 1488, 13/14. Januar M Hu-mi,. Lticcv» vuccrncrabschicdosammlunq.II.Z8I, Staatsarcliiv Inricii Allgemeine Abschiebe. I Zi8. Tschudischc Sammlung. Staatsarcliiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. lü.lU. Boten: Zürich. Zunftmeister Bicgger. Bern. Herr von Dicßbach und Ruinlach. Luccru. Schult Miß ^Seiler; Rielauö Rizzi; HanS Ruß. U r i. Ammann Fricö. Schwyz. Ammaun Aufdermaur. ^bwalden. Vogt Fruonz. Ridwaldcn. Heinrich Winkclricd. Zug. Ammann Steiner. GlaruS. Rietler. « Auf den Antrag BieggcrS, des Vogts in den gemeinen Aemtern, wird beschlossen, die unbcdcu Mnde Vcrlassenschaft des verbrannten KcherS Heini Fuchs von Muri, nach Abzug der Kosten der Wittwe und den kleinen Kindern desselben um GotteSwillcn zu lassen. I». Der Vogt wird beauftragt, das Gut m ungehorsamKnechte aus dem Wagenthal, die gegen alles Verbot in Krieg gelaufen und nun zum )eil wieder heimgekehrt sind, in Haft zu nehmen; auf nächstem Tag will man dann über ihre Bestra- "y weiter rathschlagen. « . Zürich soll in gemeiner Eidgenossen Rainen dem Provineial des Augustiner- > e»s xj„x Empfehlung an die von Wvl in Schwaben geben. «I. Den Gesellen, die in Frankreich >eben sind und da Weiber genommen haben, wird eine Empfehlung an den König gegeben, damit ' Ue »ach seinem und seines Vaters Versprechen halte. Auf daS Gesuch des AbtS von Engclberg, ^ übe Widnmgüter deö Klosters verkaufen zu dürfen, wird Vogt Biegger beauftragt, mit den Leuten, llti 5 284 Januar 1488. die solches Widnmgut haben, zn reden, damit sie dem statt thun; wollen diese nicht, so soll die Sacht wieder an die Eidgenossen kommen, t. Ans die Anregung von Schwhz, das; der Herzog von Oesterreich die jedem Ort für den Zug nach Herieonrt verheißene Beisteuer noch nicht entrichtet habe, wird beschlossen, diesen Gegenstand heimzubringen und sich zu erkundigen, ob das Geld bezahlt sei oder nicht, im leiste»» Fall, ob man eS noch fordern wolle oder nicht. Bezüglich deS Vogts von SarganS wird angebraclü, cö sei die Zeit znm Aufziehen, Pfingsten, für ihn sehr ungelegen, da er nach BePflanzung von Feld »»^ Garten abziehen müßte, ohne die Früchte einsammeln zu können. Diesen Anzug will man heimbringe», sowie den Antrag, daß der Vogtwcchscl statt auf Pfingsten, künftig in der Fastnacht stattfinden mochte. I». Der Vogt von Baden soll dafür sorgen, daß das Geleit den Fuhrleuten abgenommen werde, l>e mögen Wortzeichen von Kloten haben oder nicht. Zugleich aber soll er Sorge tragen, daß die Straße nach Kaiscrstuhl in fahrbarem Znstand erhalten werde, i. Der Vogt von Baden soll, wie ihm bereite früher geschrieben worden, alle diejenigen, welche in den hohen Gerichten der Grafschaft Baden ssist»' schwören lassen, und von den Landzügliugen und Unehelichen die Erbschaften zn Händen der EidgenoP» nehmen, bis Zürich dafür ein besseres Recht nachweist. 1^. Dem Bischof von Eonstanz wird ans st»^ Anfrage gcrathcn, in seinem Streit mit dem Grafen von Snlz den anerbotenen freundlichen Tag l» besuchen. Er mag zwei Boten, aus welchem Orte der Eidgenossenschaft er will, mit ihm nehmen. I' die von Nothweil Rath begehren, was sie auf des Kaisers Zumuthung, in den schwäbischen Bund '» treten, thun sollen, so wird geantwortet, sie sollen sagen, sie seien mit den Eidgenossen in Vereinig»^ und können daher Ehren halb in keine andere Verbindung treten, außer die nusrigc werde ihnen anal»» gegeben, oder sie behalten selbe vor. ,»». Auf die Beschwerde RothwcilS über die wiederholte Stc»^ fordcrung dcö Kaisers wird ihnen gerathcu, sie möchten unter Berufung ans die erhaltenen Briest »'" Siegel den Kaiser bitten, sie mit der Steuer unbekümmert zu lassen. Sollte der Kaiser dcsscnnngcaäst^ auf seiner Forderung bestehen, so sollen sie eö wieder an die Eidgenossen bringen. Dabei gibt man ih»^ die Versicherung, man werde ihnen Alles halten, waö man ihnen gemäß der Vereinigung schuldigt Der Bote von GlaruS soll auf nächstem Tag wegen Werdcuberg Antwort gebe». «». Dienstags >»» Lichtmeß (5. Februar) soll mau zu Zug sein, da die Boten von Zürich, Bern, Zug und GlaruS i» Streit von Luccrn, Schwhz und Untcrwaldc» gegen Uri, der Fürlcitc wegen, eine Vermittlung verst»^ wollen, i». In Betreff der Streitigkeiten zwischen dem Lcntpricster, dem Eaplan und den Kirchi»^^ zu SiuS und dem Vogt von Engclbcrg wird erkennt, daß der Spruch der Eidgenossen und die »^ Dotation in Kraft bestehen, der Eaplan Hans Lenker sie vor seinem Oberu beschwören oder von ^ Pfrund abtreten sott. Der wcitern Anstände wegen zwischen den beiden Priestern wird erkennt, wen» ^ sich über ein Schiedsgericht nicht vereinigen können, so mögen sie einander vor dem geistlichen l.W» zu Konstanz suchen. Im Lueerncrezemhlar heißt das Datum: „vff Hilarii" (ll>. Januar). im Zürcher- und Bcrucreremvlar dagegen: M»»»» nach Hilarii (14. Januar). Ebenso in der Tschudischcn Sammlung im Staatsarchiv Zürich. Februar >488. 285, :ei8. Zuq. I ^!!!!!, 7. lMontag nach Agathe). Staatsarchiv ^iurict» Nllqcmcinc Abschiede. > ». Bezüglich der Streitigkeiten zwischen intern, Schwhz und Unterwalden auf der einen, Uri auf ^ andern Seite wird erkennt, die Sache seil ruhen bis nach der alten Fastnacht. Inzwischen sollen die ^oten von llri die ans diesem Tage gemachten Vorschläge an ihre Herren bringen und sie bitten, einen selben anzunehmen. Es bestehen selbe in Folgendem. Erster Vorschlag: Die ans den Iii Orten solle» auf den Märkten von Uri verkaufen dürfen wie die Urner, so daß von dem, was sie verkaufen, keine Zuleite genommen wird, weder vom Verkäufer noch vom Käufer, oder dann so, daß von den Urnern ^ von denen auö den Iii Orten die Fürleitc bezogen werde. Von dem Gut aber, daS auf nrncrischen "Uten nicht verkauft, sondern weiter tranSportirt wird, soll die Fürleitc, wie herkömmlich, bezahlt werden. Zweiter Vorschlag: Die Iii Orte sollen sechs Schiedsrichter von Uri, letzteres ans jedem der zwei, zusammen also auch sechs, nehmen; dazu sollen Zürich, Bern, Zug und GlarnS jedes noch ^nen geben, und die SechSzehn mit einander den Streit in Minne beilegen. Möchte dieses nicht sein, ^ sollen die Zugesetzten von den vier Orten bei der rechtlichen Entscheidung nnharteiisch sein, wie ein '»ailn, und einer Meinung zufallen. Zug und Zürich sollen diesen Abschied durch eine eigene Abordnung " ss>> mittheilen, und sie bitten, einen dieser Vorschläge anzunehmen. I». Der Bote von Zürich bringt soll' ^ ss'sshcr erkennt worden, daß das Dorf Altstetten zu Händen eines Vogts von Baden schwören ^eine Herren begehren aber, daß von jedem Ort ein Bote zu ihnen geschickt werde, und glauben '"u diesen bezüglich dieses Gegenstandes genüglichc Gegenvorstellungen machen zu können, r. Da die " .cn in der Sache wegen Werdcnbcrg und SarganS neuerdings beantragen, mit Luecrn in den ' u um Werdcnbcrg einzutreten, so gibt man ihnen den Auftrag, die Marken zu untergehen, «l. Es »nd ö"ss Jahr eines VogtS zu SarganS ans St. MatthiaStag zu Ende sein n bisdahin die Renten und Gülten der Eidgenossen eingezogen haben soll. Bezüglich des gegen dem^kr von diesem Beschlüsse nichts weiß, wird erkennt, daß er das Jahr anS bleiben und stgl' ^'"ssshon Vogt Feld und Garten bebaut hinterlassen soll. «. Der Vogt in den gemeinen Acmtcrn selb solche wider Verbot „ Reiswis" weggelaufen stnd, jeden um 5 Pfund büßen, t. Der ^ ^ ^ogt soll in den Aemtern bei t<) Pfund Buße verbieten, in Reisen zu lanfen. Gegen Fchlbarc soll Gnade einschreiten, wie das zu Vncern geschieht. S ch w y z. 28. ^thl'llckt' iDonslag vor Rtmini«. Staatsarchiv Bern Allgciiieinc cidgenosflschc Avschirve. N. N«>. ^ nächsten Tag soll man hinsichtlich des Geleits zu Baden eine Ordnung machen, wodurch Tcm Abbruch, den die Vit Orte daran erleiden, Abhülfe geschafft werde. I». Auf dein nächsten ^ll man ebenfalls Antwort geben, ob der Vogt zu Baden fürdcrhin dulden soll, daß die von Zürich, Februar lst88. wie sie bisher gcthan, von ihrer Grafschaft Khburg wcgcu die Fälle von freien Leute» uud die Erbe von freien Landzüglingen uud von unehelichen Leuten nehmen, da doch die hohen Gerichte zu Kaiscrstnhl >» die Grafschaft Baden gehören, r. Auf dem Tag, welcher zu Mittefasten (16. März) in Schwhz stattfinden wird, soll man antworten, ob man den Venedigcrn schreiben wolle von der Sicherheit wegen, wie jeder Bote zu sagen weiß, «!. Daselbst soll man auch über den Priester verhandeln, der zu Consta»; seiner auögcstoßcnen Worte wegen gefangen liegt. Aller Eidgenossen Boten sollen ans den gedachte» Tag zusammenkommen, um den mailändischcn Boten abzufertigen. Was das Mehr wird, dem solle» abc Orte nachleben; denn würde die Sache länger verzögert, so würde der Herzog allenthalben die Schlösser besetzen und den Eidgenossen würden große Kosten daraus erwachsen, l. Ebenso sollen die von Luecr» völlige und endliche Antwort geben, ob sie gegen Mailand ohne gemeiner Eidgenossen Wissen und Willen etwas unternehmen wollen oder nicht. Auf Mittefastcn zu Nacht (l6. März) sollen aller EidgcnochN Boten von Städten und Ländern zu Schwhz an der Herberge sein mit voller Gewalt, in den vor- genannten Sachen ohne weiteres Hintcrsichbringen endliche Antwort zu geben. S ch w y z. März tM.msast-n,. Die Acten fehlen. Siehe Nl!> « . 1. L ncer n. 1 !). ssl^nrz (Mittwoch nach Mtttcsastcn). TlaatSarchiv Lliccr»: Luccrncrabschiedcsammlung. II. ?SZ. Boten: Zürich. Hans Binder, Zunftmeister. Bern (nicht angegeben). Lucern. Petcrman» Meggen, Altschulthciß; Niclans Rizzi, dcö Raths. Uri. Jacob zc Ebnit. S chwhz. Bogt Kctzi. llntcr walden. Amniann EnentachcrS. Zug. Uli Rettich. Glarns. Bcnrich Stuckh. »». Graf Georg von Werdcnberg und Sargans klagt, wie ihm und seiner Gemahlin durch die kaist> liche Majestät und Herzog Sigmunds von Oesterreich Räthc Unbill widerfahren sei, indem der Kaiss ihn in Acht und Oberacht gcthan habe, wider sein Rcchtbieten, daö er auch jetzt wiederhole und svst^ die Acht ihm im Rechten nicht, schade, Recht nehmen und sich wohl oder wehe thnn lassen wolle Fürsten und Herren, geistlichen und weltlichen, oder vor gemeinen Eidgenossen. ES haben auch der Ka>ss oder die herzoglichen Räthe seine Gemahlin desjenigen entwert, was ihr vom Herzog von Oesten'^ gegeben worden sei und wofür er Brief und Siegel habe. Er ruft daher der Eidgenossen Bote» vo" Städten und Ländern um Schutz an, da laut Inhalt cincö mit den Siegeln sämmtlichcr VII Ort? ^ wahrten Briefes er und seine Gemahlin in allen VII Orten lebenslänglich Burg- und Landrccht ha^"' Die Boten anerkennen die Verpflichtung und glauben, cS wäre am besten, in des Grafen Kosten c>»e Botschaft gemeiner Eidgenossen behufs mündlicher Unterhandlung zum Herzog von Oesterreich z« Will man das thnn, so soll jedes Ort ans Donnerstag vor dem Palmtag (27. März) schriftlich März 1488. ^7 Juffimmung nach Luecrn berichten nnd Lneern soll dann in aller Namen nntcr seinem Siegel dem Boten, welchen Graf Georg bezeichnet, den Eredenzbricf ausstellen, ß». In Betreff des TodtschlagS, den Rudi Meyer von Ermensce an HanS Müller von dort begangen, ist eine Richtung geschehen nnd gütlich ans- sffNlacht, daß Rudi Meyer zwei Jahre lang nicht nach Ermcnsee kommen soll. Könne er aber von der " genossen Boten oder dem Bogt erlangen, daß ihm das Amt Hitzkirch schon früher geöffnet werde, so '" ge ^"6 geschehen. Da er dieses Ansuchen auf gegenwärtigem Tage gestellt hat, so soll man heim^ wigcn und auf nächstem Tag antworten, ob man ihm das Amt erlauben wolle oder nicht. Hin-, Jülich der Auffände zwischen Küsnacht und den Gotteshäusern zu Engclberg, der Kirchenbcdachnng wegen, 'urd eUcnnt, daß auf nächstem Tag beide Parteien mit ihren Doeumcntcn vor den Boten der lil Orte, ^ e ffe die Kastvogtci über Engelbcrg haben, zu einem BcrmittlungSversnch erscheinen solle», il. Dietrich ^^""wnegg und seine Hausfrau schreiben, man lege Herrn Dietrich irrig Schmachrcden gegen die bei. Gr biete darum Recht auf den Herzog von Oesterreich oder auf die Städte Constanz Jülich. Es wird beschlossen, man wolle der Sache nachgehen, und erhalte man Kundschaft, so wolle ihn bercchten nach Borschrift der ewigen Richtung mit Oesterreich. Auf nächstem Tag soll man sich lnb" weiter erklären nnd inzwischen dem Blninenegg schreiben, daß man sein Schreiben heimgebracht ' ^ Eidgenossenschaft, auch ans St. Gallen, Appenzell, Oberland, Thurgan gegen Mann nach Frankreich in den Krieg laufen und mehrere Aufwiegler im Land sind, so wird be il ,! ' BetretnngSfall zu verhaften und auf nächstem Tag sich zu bcrathen, wie man diese». An vorbeugen und die RciSläufer strafen wolle. Zugleich soll der König von Frankreich an de» l el hex Bereinigung erinnert werden, kraft dessen er keine eidgenössischen Knechte in Sold nehmen Man soll ihm schreiben, daß er alle bereits in Sold genommenen zurücksende. Halte er das Bünd- w,I ^ würde man gern wieder zu den früher» Pensionen kommen. In Betreff dieser Angelegenheit ^/^üemeinc Eidgenossen ihre Boten mit voller Gewalt nach purer» schicken auf Sonntag nächst nach ' ^Uerwoche < lff. April ), f. Der Graf von Mctsch bittet, man wolle ihn für empfohlen halten. ^ ^ Votschaft, welche in Graf Georgs Sache zum Herzog von Oesterreich geht, soll auch die Sache Wujgm aus dem Oberland besorgen, welchem an der Etsch seine Güter von den österreichischen Rathen ^ ügciiommcn worden sind. I». Auf die Beschwerden des NiclauS Hasfurter, daß Einige, die zum Schloß gehören, ihm die schuldigen Tagwcn nicht thun wollen nnd daß ihm an der Taverne Eintrag . W >e, wird jenen geschrieben, sie sollen ihm gleich den klebrigen die Tagwcn thnn, auch soll man ihn in bo/d" ^bttncnrcchte nicht beeinträchtigen; wollen sie dem nicht gütlich Folge leisten, so sollen sie mit ihm bei ^^nn^on Boten zu Recht kommen. I. Luecrn soll auf Bitte des Priesters von Mellingen sich -"spar Stüdler, der gerade zu Lneern ist, verwenden, daß er sich des Sohnes jenes Priesters annehme, nä,^ Konstanz Schulmeister ist, damit er an dieser Stelle belassen bleibe. Auch die Boten, die Vois/ ^ Vischof reisen, sollen sich dessen annehmen, k. Dem Herzog von Lothringen, der seine Tai ^ Eidgenossen senden will, wird geschrieben, man werde selbe auf dem oben angesetzten Wald/" "w 1.T April, erwarten. I. Dem Bischof und der Stadt von Ehnr und denen von Ehur er i/" Gute, das sie dem Grafen Georg von Sarganö gethan, auf dessen Bitte verdankt und baiis/ ^- empfohlen, in. Die Forderung eines Mannes von Mellingen an den Spital zu Schaff Und / ^ heimbringen. 11. Zürich, klri, Schwyz und Zug sagen schriftlich, Unterwaldcn, GlaruS 'wein mündlich die Absendung einer Botschaft an den Herzog von Oesterreich in Sacken des Grafen -zM März 1488. Georg von Sargans zu. Hierauf werden als Boten bezeichnet: Ludwig Seiler, Altschultheip von Lucern, Dietrich in der Halden, des Raths zu Schwhz; Werner Rictlcr, Landschrciber von Glarus. ::22. Lucern. 14. Llptstl lMontag nach dir Ostcrwvchc). Staatsarchiv «utrr»: Luternerabschiedtsammlang. ». S»I. Staatsarchiv Zürich: Allgem«ine Adschicde. I 2i> Boten: Zürich. Hans Binder, Zunftmeister. Lncern. Ludwig Seiler, Altschnlthcis!; Werner ve» Meggen, des Raths. Uri. Jacob zc Ebnit. Schwhz. Vogt Kclst. Untcrwa lden. Ammann 6»c» tachers. Zug. Ammann Schell. Glarus. Vogt Doldcr. »». Dem Todtschläger Rudi Meher wird das Amt Hillkirch wieder geöffnet. I». Da Rothwcil neun dingö bei Strafe aufgefordert ist, dem schwäbischen Bunde beizutreten und um Rath bittet, st' ^ geantwortet, sie möchten nur unter der Bedingung beitreten, das! ihre Vereinigung mit den EidgcncR" ausdrücklich vorbehalten bleibe. Werde dieses nicht zugegeben und würden sie dann ihrer Weigerung von Jemandem angefeindet, so wollen die Eidgenossen sie nicht verlassen. Doch „hat der bott von l'»^ waldcn gcantwurt, sin Herren dücht, möcht man die von rotwil bh vns in der einig behalten, wc> ^ gefallen; doch sölt Inen vnscr vereinig schcdlich sin, dz man Inen dann vnser einig nachlaasscn ^ ^ damit sh von vnscrtwcgcn nit zu schaden gebracht werden". Ans Heimbringen wird beschlossen: Bnntz halb, iil Schwaben gemacht, wovon man nit weis; ob den Eidgenossen zum Rnz oder soll man die in der Vereinigung ans einen Tag nach Eostenz beschriben " nnd mit ihnen derer von weil nnd anderer Sachen wegen handeln, besonders aber bestimmte Erklärung verlangen, wesstn ' Eidgenossen sich von ihnen zu versehen haben. «?. Die Boten von Zürich, Schwvz, Zug und schreiben denen von Uri, sie möchten die Soldansprache des Mangold Schoch beim Herzog von befürworten. «I. Der Abt von St. Gallen, die Stadt Schaffhansen und Appenzell melden, der habe durch Mandate sie aufgefordert, ihm zuzuziehen ans St. Gcorgentag s 14. April) nach Antwort an Schaffhanseil nnd Appenzell: Auch die Eidgenossen habe solche Mandate erhalten und v'c> ans nächstem Tag darüber verhandeln nnd ihnen ihre Meinung mittheilen. Dem Abt von St. ^ wird crwicdert: Nachdem man ihm schon früher hierüber geantwortet, überlasse man ihm in der zu thnn, was ihm gut scheine. « . Die Boten des Abts nnd der Stadt St. Gallen nnd diejenige» ' Schaffhanseil und Appenzell werden ernstlich aufgefordert, dafür zu sorgen, dasi die ungehorsamen und Rciölänfcr zurückgehalten werden, t'. Heimbringen das freundliche Erbieten, das der Herzog vc» ringeil durch leinen „ tütschen bclliö" den Grafen von Lciningcn, gcthan, baldmöglichst persönlich Eidgenosse,r zu kommen und überhaupt sich von ihnen nicht zu trennen. Die Boten ans den »»^. ^ Tag sollen Instruction bringen hinsichtlich des der Stadt St. Gallen ans das Znzugsbegchren des zil ertheilcnden Rathcs, da St. Gallen wegen seiner Handelschaft in einer etwas schwierigen Stcll»»ö befinde. I». Der Graf von Mctsch hat der Eidgenossen Vermittlung angesprochen, damit er nicht reck ^ bleibe; er hat auch die in Ehnr stattgcfnndcnc Verhandlung mitgcthcilt. Demselben wird gerathc»' ^ Boten von Schwhz nnd Glarns, die bei ihm gewesen, auf den Tag zu senden, wo die kaiscrstclst ^ österreichische Botschaft anwesend sein werden, damit da die Sache vorgenommen werden könne. April 1-488. -ZH9 vier Zugesetzten in der Sache zwischen beiden Grafschaften Wcrdenbcrg und SarganS melden, sie werden Montags in den Pfingstfeicrtagcn (28. Mai) zn Wesen sein, dann an Ort und Stelle reiten, um die Marlen zu ordnen. It.. Den Dietrich von Blnmcnegg will man wegen feiner und seines Knechts ^chmachredcn gegen die Eidgenossen zn Eonstanz berechtigen. Der Vogt im Thnrgan soll Eonstanz Lunchen, sich »nt der Sache zu befassen; Zürich soll, da die Schmachrcden alle Eidgenossen berühren, Freiburg und Solothnrn auffordern, ihre Boten auch nach Eonstanz zn schicken, hnecrn den Blumenegg Recht fordern und von allen Orten nach Inhalt der Richtung mit Oesterreich Boten auf dem Rechts erscheinen. I. Alle Orte sollen bei sich Vorkehr treffen, das Riemand in fremde Kriege laufe, die ^ugehoriamcn strafen, die Aufwiegler ergreifen und richten. «». Der Bote von Zürich soll verschaffen, ihr Stadtschrcibcr den Spruch zwischen dem Herzog von Mailand und den Knechten von Wallis ' vue Verzug ausfertige, da die Knechte arm sind. «. Zürich soll von Bern, Freibnrg und Solothnrn ^'le Zustimmung verlangen zn einem Schreiben an den König von Frankreich, daß er gemäß der Vcr "uignng die in Sold genommenen eidgenössischen Knechte beurlaube und zurücksende und daß man glcich- ">tig auch die Knechte bei Eid und Ehre zur Rückkehr auffordere. «». GlarnS soll dem Abt von PfäfcrS ^sssen des ihm zugekommenen kaiserlichen Mandats dieselbe Antwort geben, die man dem Abt von Gallen gegeben hat. z». In Betreff der kaiserlichen Aufforderung an die Eidgenossen zum Zuzug Flandern soll man beförderlich einen Tag ansetzen, zumal die Stadt St. Gallen sehr ans Antwort «i» Da die Gegenpartei des RielanS Hasfurtcr in Betreff der Tagwcn und Taverne den heutigen nicht besucht hat, so wird beschlossen, Vielaus Hasfurtcr sott „seinen Zuspruch bezogen haben", aber die Tagwcn bei I Pfund Buße für jedesmalige Unterlassung leisten und ihn an der Taverne ""bekümmert lassen. Zürich. 15. ?lpril iDieniisg nach iauasinn'do,, Staatsarchiv Niirich Ailqcmcmc Abschiebt. I A». Staatsarchiv Bern Allgemein« eidgenösstfche Abschiede, i ^Vten: Zürich. Hans Waldmann, Bürgermeister; Ennrad Schwend, Ritter; Meilter Ulrich Widmer; acuter Lienhard Ochcsti. Bern. Doetor Thüring Frickcr. hncern (nicht angegeben». Uri (nicht "PKgeben). Schwhz. Vogt Wagner. Obwalden. Ammann von Znben. Ridwaldcn. Margnard ^lgce. Zug. Hcdingcr. GlarnS (nicht angegeben). Freibnrg. Der von Praroman. Solothnrn. ^^"^^Keiber >lnd Scckclmcistcr. ^ Alle Orte sollen auf Easpar Smider von Untcrwaldcn, der eines Mords wegen verrufen ist, bestellen und im Bctretungsfall nach seinem Verdienen mit ihm handeln. I». Den Mühlhansern ^ 'Erathcn, in Betracht der gegenwärtigen Zeitkäufe ihre Stadt wohl zu verwahre». Man hoffe nicht, ' "a mit dem Pfalzgrafcil sich näher als ihre Vorfahren verbunden haben. Auch versichert man sie, K l.as G„t, welches ihre Umsaßcn allfällig in ihre Stadt geflüchtet hätten, unsertwegen da sicher sein ^ ^ Aufforderung des Kaisers der Bischof von Eonstanz auf St. Gcorgcntag die Seinen ^ ' ^öln haben will und auch von Kaiserstuhl, Klingnau und Zurzach, wo den Eidgenossen die hohe ^"üSbarkeit zusteht, je drei Mann verlangt, so soll der Vogt von Baden sich erkundigen, mit wem von Uro h^- Bewohner jener drei Städtchen gereisct seien. «I. Der Vogt von Baden soll den Fischer i>. der April l^88. von Dietikon, der wider Verbot in die Reise gelaufen ist, wenn er in der Grafschaft betreten wir, fangen und sein Gut zu der Eidgenossen Händen ncbmcn, « . Dem Vogt zu Baden wird Vollma) erthcilt, wegen eines Erbes zu Vrcmgartcn nach Gutfindcn zu handeln, I'. Dem Vogt von Baden, welcher eine Botschaft verlangt behufs des MarkbcrcinigungsgeschäftS zwischen dem Abt von Wettings und denen von Baden, wird befohlen, die Parteien zu bewegen, das! sie mit dem Geschäsl zuwarten b>- zum Tag zu Baden nach Pfingsten, Eine Botschaft der Prälaten, Grafen, freien Herren, Knechte und Städte in Schwaben eröffnet, es sei von kaiserlicher Majestät ein gemeiner Friede angG^ und von ihnen darein gewilligt zu Ruhe und Ruhen des Landes und besonders auch damit sie ttlb' eher bei ihren Freiheiten, Zöllen, Geleiten u, s/w, bleiben mögen. Das soll unserer Eidgenossen^'^ durchaus keinen Nachtheil bringen. Die Boten laden die Eidgenossen ein, auch in diesen Frieden t»>- zutreten und sich diesfalls mit ihnen in Unterhandlung zu sehen. Ebenso anerbieten die österreichisch' Räthc für den Fall, das! den Eidgenossen gefiele, in diese Vereinigung zu treten, ibrcS Herrn gute Die»!^ Alles das soll man heimbringen und auf nächstem Tag zu Zürich, Sonntags vor der Auffahrt jeder Bote beimbrMjP' Dem Boten des Königs, Herrn Georg Rottaler, wird vor der Hand gesagt, man sei begierig Sache zu handeln, wie solches z» Frieden und Ruhe gereichen möge, i. Den Wunsch des Königs, als des rechten, natürlichen Erben Herzog Sigmunds von Oesterreich, in die ewige Richly aufgenommen zu werden, soll man heimbringen, K» Die österreichischen Boten melden, der Herzog ^ den Grafen von Sargans, von Mctsch und von Fürstenberg und dem von Zimmern Geleit z»>" anerboten, aber keiner von ihnen sei erschienen. I. Graf Oswald von Thiersteins Forderung «n herzogliche Regierung zu Innsbruck besteht in Folgendem: Für t> Jahre Verwaltung der Landvogtt' ^ k6t>t> Gulden, lltitltl Gulden, für Fischcnzen und Jagd nach Inhalt des Briefs um die Voglci 2tM G»ld^ ebenfalls weitere lt>»<> Gulden »ach Inhalt des Briefs, Vergütung der Zcbrung auf Reisen von nach Innsbruck, titllXl Gulden, die ihm von der Schätzung versprochen waren, 6i)i)t> Gulden für KA so er damit gehabt. An diese Forderungen hat man ihm zu Jnnsbrnek 2llt>«> bis lMltt Gulden Aus Zusagen des Herzogs von Oesterreich wird die Sache dahin vermittelt: Was sich findet, da? Grafen von der verbrieften Schuld des Fürsten aussteht, das soll ihm bezahlt werden. Der Forderungen wegen will man versuchen, die Parteien gütlich zu vertragen, sofern der Saerzog ans ' Tage zu Zürich nächsthin seine Einwitligung dazu erklärt. Inzwischen sollen die Parteien gegen ci»a>^ sicher lein, ,»». Der Gras von Mctsch erbietet sich, dem Kaiser und dein Herzog von Oestcrrciä' ^ die zwilchcn ihnen schwebende Forderung zu Recht zu stehen an dem Ort, wohin er von den Eidgon^'' gewiesen werde, jedoch nur mit Geleit vor Gewalt und Acht, Zu I,. Das kaiserliche Schreiben an Bern, <>, .>, Innsbruck ti>, Mar; irW, siehe im Vernerabschied n NU ll Siehe Urkunde von Freitag vor St, Iörgentag dieses Jahres lk8, April) im Zürcherabschied, i Mai Z ii r i ch. 1?. Mckj cMontag vor dcr Auffahrt). Staatsarchiv Bor» Allgcnreinc eidgenössische Abschiedc ». SZZ. Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede I. Boten: Zürich. Hans Waldmann, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Röist, Altburgermcistcr; Cnnrad Ritter; Meister Ulrich Widmcr. Bern. Doetor Thüring Frickcr, Stadtschreibcr. Uri Seckel '»eiitcr Jmhof. Schwvz. Jost Bcrner. tlntcrwalden. Andreas Znnhofcn, Ammann. Zug. HaSler. ^larus. Hermann Eckel. Frcibnrg. Der von Praroman. Solothurn. Der Stadtschreibcr: Ochsen ^l>i, Seckelmcistcr; Hans llmbeirdorn. < In etlichen Orten war die Rede ausgegangen: Als der Eidgenossen Boten jüngst zu Innsbruck gewesen, habe der Bürgermeister von Zürich, Herr Hans Waldmann, Ritter, von nnscrm Herrn von Oesterreich Gulden vor den andern Boten erhalten, damit er bewirke, daß die königliche Vereinigung Zugenommen werde. Waldmann erklärt dieses als Unwahrheit und cS wird beschlossen, jeder Bote soll >bn deshalb verantworten, falls das Gerücht sich wiederholen sollte. I». Ebenso ging die Rede, Wald- wann und Doctor Thüring, der Stadtschreiber von Bern, haben, da Unterwaldcn und Uri erklärten, nc können wegen ihrer Verbindungen mit andern Orten in die Vereinigung mit dem König sich nicht mit Eiden uiil (Rlübden verbinden, den Artikel erfunden, daß sie solche nur aufrecht und redlich zu halten versprechen tollen bei ihrem Glauben und ihren Siegeln. Auch dieses stellen die beiden in Abrede und die Boten ^ws Tages nehmeil auf sich, sie deshalb allenthalben zu verantworten. «. Die österreichischen Bote» deUangen Antwort, ob die Eidgenossen gcmeinlich die Vereinigung mit dem König eingehen wollen oder "'cht. Darauf wird ihnen geantwortet: Diejenigen Orte, welche die Vereinigung besiegelt haben, lassen ^ dabei bleiben; was die andern Orte betreffe, so werden die österreichischen Boten, die von Ort zu ^ geritten seien, wohl wissen, was ihnen da geantwortet worden sei. «I. „Als vnsere Eidgenossen ^u Zürich an vnS bracht haben, wie an sv gelangt, das zu schwvz hindcr Inen tag gclcist vnd da gklet vnd gcratschlagt worden sve, wie zu verkommen shn welle, dz hinfür nit souil tagen in Vilser eid gwiosse» von Zürich Statt gesetzt vnd gehalten werden als bisher beschchen she, wie dann das jeder pot ^>tcr weiß zu sagen; fürer als dann vf demselben tag ze schwvz gcrct worden sin sol, so fürsten vnd lwnen botschaften gen Zürich komen, das da Her HanS Waldmann, Ritter, Bnrgcrmcistcr Zürich, sich ^ denselben verfüge vnd vß denen ziehe, wz Im füglichst sve vnd demnach so er von Inen bracht Hab, ^ Im eben sv, so müsse man vmb dz vbrig tag leisten Zürich, wan eS Im gefalle." Waldmann stellt dieses in Abrede und anerbietet sich, darnm sich zu verantworten an dem Ende, wo es ihm verkündet winde, Rücksichtlich derer von Kaiserstuhl, Klingnan u. s. w., welche der Bischof von Constanz auf gefordert hat, mit ihm zu reisen, berichtet nach erhaltenem Auftrag der Vogt von Baden, aus seinen ^ e undigungcn ergebe sich, daß jene vormals mit den Leuten des Bischofs, hin und wieder aber auch mit Herrschaft Oesterreich und mit den Eidgenossen gereiset seien. Daher läßt man es so bleiben; doch d II der Vogt von Baden sich für sie verwenden, daß der Bischof sie darum gnädig halte, ii'. Rothwcil Meldet, es habe vom Kaiser ein Mandat erhalten, innert fünfzehn Tagen dem schwäbischen Bunde bci- iulletcn mit Aufhebung aller seiner andern Verbindungen. Im UngehorsamSfall drohe der Kaiser mit wn uiid Strafe. Rothwcil bittet daher um getreues Aufsehen. Antwort: Die Boten werden die Sache 292 Mai 1488. an ihre Herren bringen; man zweifle nicht, daß die Eidgenossen dem nachkommen werden, waS sie ihiu» vormals zugesagt haben. K. Die Anwälte und Botschaften des neuen Bundes in Schwabeil begehren AiU wort auf ihre Anfrage, ob die Eidgenossen ihrem Bunde beitreten oder überhaupt in dieSfälligc Unterhaw lnngen eintreten wollen. Man begehrt von ihnen zu wissen, „welcher gestalt sh doch meinten, in pnndtnuß zu gand". Worauf sie antworten, es fei so gemeint, daß einerseits kein Tlwil dem and"», noch dessen Angehörigen außer seinem Gebiet etwas Unfreundliches widerfahren lassen soll, anders"^ daß Streitigkeiten unter den Gliedern des Bundes und ihren Angehörigen schiedsrichterlich anSgcMi!^ werden. Wünschen die Eidgenossen etwas mchrcreS beizusetzen, so seien sie bereit anzuhören. Die W'tc» antworten, sie müssen daS an ihre Obern bringen und wollen auf dem Tag zu Baden Antwort I». Gleiche Antwort erhalten auch die Näthe des Herzogs von Oesterreich auf ihr sachbezüglichtS A»" bieten. I. Die Botschaft deS schwäbischen Bundes meldet, daß aneb die Grafschaft Fürstenberg in Bcrband aufgenommen sei; daS will man heimbringen. Ferner bittet sie, man möchte von der tigung des Herrn Dietrich voll Blumeiiegg abstehen. Letzteres wird abgeschlagen, da man chrcnha nicht entsprechen könne, Eonstanz verkündet den Eidgenossen Nechttag gegen Dietrich von Blnn>c»üU auf Mittwoch nach dem Fronleichnamstag (ll. Juni). Da alle Orte ibre Boteil da haben sollt» »'' man Eonstanz in aller Namen cineil Brief geben muß, sie wegen des Urtheils nicht zu befehden, ^ jedes Ort bis zum heiligen Pfingsttag <25. Mai) die Namen seiner Boten dem Stadlschrciber von ^ anzeigen. Dieser soll dann den Brief im Namen gemeiner Eidgenossen abfassen und mit genannter Siegel siegeln. I. Heimbringen, wie man mit dem Diamant und andern .Kleinodien, welche zu liegen, handeln wolle, i». Da die österreichischen Boten in Betreff der Ansprachen des Grafen . von Thicrstein keine Vollmacht haben, so wird beschlossen, in aller Orte Namen einen Boten zum zu schicken, um die Vermittlung zu versuchen. Unterdessen sollen die Parteien nichts Feindseliges einander unternehmen. i>. Heimbringen, „als der von Nandegk, so im Sloß zn Dicßcnbofen »zt, ^ in Swäbischcn Bund kommen und der sieben Nätcn einer ist vnd man aber dnrch dz selb floß, . Jnhat, nachz vnd tagS in die Statt Dießenhofcn komeil mag, wie man sich dar In halten Auf den Tag zn Badeil soll man Antwort bringen. «». Da dem Kloster PfäserS viele Leibdinge sterben, auch GottcSgabcn fallen, die dann nicht eapitalisirt, sondern verthan werden, so sollen die welche in den Pfingstfeicrtagcn der Markeil wegen zu Wesen sein werden, mit dem Vogt im den Abt zur RechunugSablagc anhalten und in der Sache gebührlich handeln. »». Jakob Fu^' ^, Muri, der wegen FricdbrncheS mittelst Verwundung des Eonrad Richwin von Mcrischwand in b" ^ Orte Gefangenschaft lag, wird auf eingelegte Fürbitten begnadet, soll aber fünf Jahre lang kein ^ Gewehr tragen als ein „ abbrochcnes bhmcsser", und ohne Erlaubnis! daS Amt nicht verlassen. Friedliches mit Worte,, wird er um 12 Gulden gestraft. Zürich und GlaruS sollen in den fcicrtagcn ihre Boten auch zu Wesen haben, um die Verhandln,lg der vier Zugesetzten in den, M streit zwischen Werdenberg und SarganS mit anzuhören. Diese Boten sollen dann ebenfalls Kc»"^ nehmen von den Anständen, die unter den Sarganscrn der Steuer wegen walten Zu k. Der hier erwähnte Gewaltsbricf steht im Zürcheradschiedduch I. 220, ist dutirt Vom Montag nach »»»" ^» ssronleichnamstag (g. Iu»i> tlü« und im Namen aller Eidgenossen unlcr Zürichs «iegcl ausgestellt. Die darin ge»a»»tt» ^ sind: Gerold Mevcr Von Anonau, des Natts von Zürich; Werner von Meggen, des Raths Von vueern: Zaeod von Ed»>t HanS Lchiffli, des Raths von Schwyz; Andreas Zunhose» von Odwalde»; Hans Bachmann, des Ratks von Zug, Tolder, des RatdS von Glarus. jj n diS «> fedlen im Bernerabscbied. Ittiii 1488, 2ii:i Schlosi Werde» bei cz. 2. Z»»> IMonIag vor Avonlcichnamslag). ^taatsavolNv Züricl, ?>llgcmeiuc Al'schicve l, 2Z9 Ii, Heinrich Ferr, des Raths zu Lnecru; Peter Fankhauscr, Vcnncr, des Raths zu Lnccrn; Jacob '»uold, Altammann zu llri, und Gilg Mettler, des Raths zu Schwhz, als beidseitige Zusätzer iu dein ^Eeit zwischen Luecrn und den sechs Orten um die Marken zwischen Werdcnberg und Sargaus, sprechen »aw dem Scheitern aller Bergleichsversuchc unter obigem Datum zu Recht, wie folgt: Die Mark toll lein: "Als die beiden Kirchspiele Sevelen und Wartan zusammen stoßen, wie das gemarkct ist vom oberlteu ^>at des Gebirgs herab den Marken nach bis in den Rhein, so daß, was von denselben Marke» bis ^eidenberg ist, das soll Lucern, was dagegen oberhalb derselben gegen SargauS ;n liegt, soll den E Orten zu der Grafschaft Sargaus dienen mit hohen und Niedern Gerichten und aller Herrlichkeit, ehalten das Gericbt im Schloß Wartau und im Dorf GritschiuS innert EtterS, das denen von Luccr», von Alters her, bleibt. Die Vogclmahle sollen fortan an diejenigen Orte und Ende gegeben werden, ^obin »st bisher gegeben wurden, Eigcnlcutc, Zinse, Zehnten, Fischenzen, Kirchcusätze, Gülten u, s, w, stdx.,,, Theite vorbehalten, wo sie auch liegen mögen, ebenso alles eigene Gut und Lchengut," ^ Auf linste Hfrrn Fronleichnams Abend 44, Juni » babeu die Botschaft deS Bischofs von Ebur und ^ Eidgenossen Rathsboten, der Zeit im Sarganserlaud versammelt, nämlich Herr Eonrad von Manuels, ^siiideean zu Ehur; HanS Binder, Znnftmeister von Zürich; Hans Krebser, des Raths von Lueern; s>nob Arnold, Altammau» von llri: Gilg Mettler, des Raths von Schwhz; Easpar Jten von Zug, Zeit pandvogt im Sarganserlaud, ans Befehl ihrer Obern im Kloster Pfäfcrs die Rechnung geprüft, ^Echc der Abt daselbst abgelegt bat. Und obschon sich erfunden, daß das Gotteshaus seit letzter Rech ^""gsablage nicht ärmer geworden, hat man doch beschlossen, daß der Abt in Zukunft des GotteSbauseS Zehuten und Güter nicht ohne Wissen und Willen des Bischofs von Ehnr und der Eidgenosse», Euier Schstnivögtc, verkaufen oder verändern, abgelöste Renten dagegen bestens wieder anlegen, auch so einrichten soll, daß er jährlich oder so oft es verlangt werde, Rechnung ablegen könne. Auch soll s'ic Eonventherrn und nicht Fremde zu Hülfe nehmen, wenn Alter oder Krankheit ihn hindern, die ^uvaltung selbst zu besorgen, Abt und Eonvent sollen sich gegenseitig freundlich und brüderlich halten, es ihr Orden erfordert. Der Abt soll seinen Eouventherren erlauben, in ihren Kosten beim Gottes ^ Gemach zu erbauen, und dem Deean, der ein DeeaneihauS zu bauen Willens ist, für die hat^ ^ lssinm. Da ferner der Abt für seine Knechte ein besonderes Haus im Dorf gekauft " - so soll er den andern zwei Eouventherren erlauben, wieder in ihre Häuser zu ziehen, wo sie vormals E'ooicn Hilbringen v»,, Junker Rudolfs, deS SohnS des Grafen Georg, und scinek Mit ^ Handlung mit den österreichischen Boten wegen. In derselben Sache haben fünf genannte Männer . wie», 'hron Leib und ihr Gut nicht aus dem Sarganserlaud zu entführen, und der Eidgenossen ^ erwarten. «I. Die Boten, welche nach Baden kommen, sollen Vollmacht erhalten, die ^ Stöße zwischen Werdenberg und SarganS von den Schreibern zu lösen, «. Zn Baden wan »ich bcrathen über den am Schloß zu SarganS nothwendigen Bau, Juni 1488. Vad en. Iii. bis 24. Juni. Staatsarchiv Zürich-. Allgemeine 'Abschiede, l. 22N. Staatsarchiv Bern . Allgclncinc eidgenössische Abschiede, k 12N. Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister. Bern. Doctor Thüring Frickcr, Stadtschrcibcr. Lncern. Hanö Ruß. Uri. Hanö zum Brunnen, Altammann. Schwhz. Ulrich Aufdcrmaur, Amman». Untcrwaldcn. Hanö Custcr. Zug. Rudi Letter. Glarus. HanS Schübelbach, der junge, Seckelmeistcr- Der Bote von Lnccrn soll heimbringen, daß seine Herren mit der zu Willisau sitzenden Mutter der zwei Kinder des Vetters eines armen Knechts, genannt Huz, reden möchten, welcher crstcrc vermögenslos gestorben ist, weshalb nun letzterer bittet, daß die Mutter angehalten werde, eines der Kinder zu sich zu nehmen und zu erziehen. I». Zwischen den Frauen in der Feldman und Rudi Pur zu Dictike» ist erkennt, die Frauen sollen bei dem Verbot des Guts, das ans der Lchcnschaft gelöst ist, bleiben, bis ihnen der Hof „in Ere gelegt" werde, und damit soll der zu Dietikon ergangene Spruch abgcthan sein tili. Juni). «». An den König von Frankreich will man unter Berns und LuccrnS Siegel ernstlich schreiben und kraft der Vereinigung begehren, daß er keine Knechte aus der Eidgenossenschaft mehr annehme, und die ihm bereits zugelaufenen wieder heimfertige. «I. Die Botschaft derer von Appenzell bringt an, es seien ihre Knechte wider alles Verbot nach Frankreich gelaufen; man wünsche aber, daß, wenn sie zurückkehre», nicht die Eidgenossen sie strafen, sondern ihnen, denen von Appenzell, die Bestrafung überlassen möchte« Hierüber wollen der Eidgenossen Boten später Antwort gebe». «. Die Boten von Basel verantworte» sich bezüglich einiger, den Ihrigen zur Last gelegter Reden. Man findet, daß sie mit Unrecht beschuldigt wordeil waren, f. Des DiamantS und des TäfeliS wegen meint der Bote von Bern, man sollte >2,000 Pfund Bcrncrwährung daraus ziehen. Man soll heimbringen, ob mau den Diamant um diese Summe geben und das klebrige thcilcu, oder ob man eine gemeine Beute ausschreiben, oder wie man D in der Sache verhalten wolle. Der Bote von Glarus eröffnet, GlaruS verlange seine althergebrachte Zollfrcihcit in der Grafschaft Sargans; wolle man ihm die nicht gutwillig gewähren, so soll man mit >b»> vor ein ziemliches Recht kommen. Verweigere mau auch dieses, so werde es seinen Vogt, der jetzt n»t ziehen soll, diesen Artikel nicht beschwören lassen. I». Elcwi Fischer von Dietikon, der schon mchrninl^ gegen allgemeine Verordnung und letztlich gegen ein ihm persönlich gcthancs Verbot in Krieg gelaust» ist, saß mit seinen Brüdern in nnvcrthciltcm Gut. Daher ist mit den Brüdern gctädiugct, daß sie f»^ seinen Thcil dem Vogt von Baden 20 Gulden geben sollen, i. Lueeru soll beim Stift Münster a»^ wirken, daß das Haus des Lcutpriestcrs zu ...., wo Kirchcnsatz und Zehnten dem Stift gehört, ^ bewohnbaren Stand gesetzt werde, k. In Betreff des Todtschlags zwischen den Mcvern und Müllern ^ Ermensec wird erkennt, weil dem Rudi Mchcr auf vergangenem Tag zu Lucern gestattet worden, Amt Hitzkirch zu wandeln, so soll man auch bei Untcrwaldcn sich verwenden, daß die dortigen Frcu»^ des Müller sich rnhig verhalten. I. Die Boten des Königs von Frankreich bitten, man möcbtc dc>» Herzog von Savohcn in seinem Streite mit ihrem Herrn um die Markgrafschaft Saluzzo keinerlei H>^ leisten. >»». In Betreff der mit dem römischen König eingegangenen Vereinigung begehrt der König vo» Frankreich, daß diejenigen Orte, welche selber beigetreten, sie wieder abstellen; denen, die nicht bcigctrctt» sind, dankt er. Von allen Eidgenossen verlangt er, daß sie mit der Krone Frankreichs in Frcundsch»^ Juni 1-id8. hleibcn und mit deren Feinden keine Verbindung eingeben möchten, i>. Jeder Bote weiß, wie v,c Stadl ^vultanz durch ihre Veten begehrt hat, man möchte ihr erlauben, zu versuchen, die Eidgenossen mit Herrn Dietrich von Vlumeucgg gütlich zu vertragen, «». Mit den österreichischen Rätben ist auf Genebmiguug ^ee Herzogs hin abgeredet, daß der Herzog dem Grafen Georg von Sargans um seine Forderung Recht halten soll nach Inhalt der Richtung, und daß die iioonu oi-imi»^ lao»-!,,' ütaii-c und die Acht, in die ^raf Georg vom Kaiser declarirt ist, kein Hindcrniß für die Vollfübrung des Rccbtv bilden soll, >» Ebenso üt abgeredet, daß der Herzog dem Grasen Oswald von Thicrstein binsicbtlich seiner Forderungen und ^btüchc Recht halten soll nach Inhalt deS Berichts, der zu Konstanz gemacht ii't. Hierüber soll der Herzog "ucrt drei Wochen sich erklären, «z. Sodann bringen die österrcichiscbeu Bolen an, es sei ibrcm Herrn Beat Güster im Namen der lll Bünde in Eburwalden, jedoch ohne Ercdenz, bezüglich Graf (bau ''uzen von Mersch und des Pfarrers von Jenat?, etwas Werbung gethan worden, Ter Herzog benirlbie "u», wcnil er das Recbt gegen Graf Oswalden von Thierstein und Graf Georgen von Sargans annehme, werden dann die Eidgenossen sich des Grafen von Mctscb, des Grafeil von Fürstenberg, des Herrn ^'u Zimmern, des Pfarrers von Jenas?, des von Becklingen, Iaeob Streits und anderer ibrer Mitbanc ''uch aiinehmcil. Hierauf wird von dem Mchrtbeil der eidgenössischen Boten geantwortet. Da der Bericht ^ k, keiil Thcil soll der Leute des andern, diesem zum Schaden, sich aniiebnitn, so werde mau sich der Sache ^tnanulen nicht beladen. Diejenigen Boten, welche zn dieser Antwort nicht ermächtigt sind, wollen ^ ^ache heimbringen, i. Da Doctor Stürzet im Auftrag des Herzogs von Oesterreich aus dem ver ächlgencn Tag zu Zürich gewesen ist, und auf dem Heimweg zu Wallenstadt von dem Grafen Georg und , " Ludolf von SarganS einige Unbild erlitten bat, so wird beschlossen, diesfalls eine ernste Untersuchung ^uzuleitx,, z)en österreichischen Boten wird endlich die Versicherung gegeben, daß die Eidgenossen bew zwischen Oesterreich und ibnen getreulich halten, und sich zu keiner Verletzung desselben ^sten lassen werden. Da die österreichischen Rätbe sich anerboten batteu, binstchtlich des Anschlusses vii^" i1)wäbischeu Bund mit den Eidgenossen zu bandeln, so wird ibnen geantwortet: „Wir wellen ^ discr Zst begnügen mit dem bericht" (zwischen Oesterreich und den Eidgenossen», t. Da Rudolf ^üanscr vom Herzog von Oesterreich seiner Frau HeiratbSgut, auch anderes versprochenes Gut, ver ' Sold, geliehenes Geld u, s, w, verlangt, der Herzog dagegen sich erbietet, ihm Alles zu geben, >»id" ^ ^wrpslichtct habe, sofern jener seine Zusagen Halle, so findet man dieses Anerbieten billig, (g/, ^'^wis soll den Rudolf anweisen, sich darnach zu halten, In Vetren des Lehens, so Graf A, lsskündel und das nun im Bestt? Doctor Stnrzcls, des Eanzlers, ist, der nch erbietet, ibm oder >edei» dies'^!^ Lehcnsherrn oder den Lcheumaunen darum Recht zil stehen, wird erkennt, man finde k^it^ ^""bieten billig, v. „ Vuseril eidgeuosse» von Vri. Schwbz vnd Vndcrwalden ist beuelbe», Ir Her'/°^ haben, ob vnscr eidgcnossen von Lucern vssrur zu machen vnderstan wellen wider das bou^Ni^^"' Mebland, wie ieder hol zu sagen wol weiß." Die Stadt Baden meint, der Abt ^tder als ihr Burger, soll ihr zum Recht und Gericht gcborsam sein, was dieser bestreite! solle» ^ ^ ^ Geästs heimbringen, wie eS biemit zn halten sei, Boten von Zürich und Zug »acl, Baden behufs Setzung der Marken zwischen Wettingen und Baden aus Sonntag ob^ ^^'^^iag (ti. Juli ) zu Baden sein, 5» Der Bote von Lucern bringt an, es gebe die Rede, bichi , ^"willens zwischen Lueer» und Zürich walte, weil Lneern die beiden leisten ?age in Zürich Mich! b»bf Solches sei unbegründet, das Ausbleiben lueernischer Boten von diesen Tage» babe Juni t. Findet sich das, Keller den Stein mit beider Theile Wissen und Willen aufgerichtet' bat. .0 "K? "«7?° «?"-'! -» 2i->mn..d von Brnndio tchrozdon. Wo.zn'.ino k'Z. ^7 D 0 Mb dio Eid.,o..osso.z Mord... 00 dodoi schirm.» „». Dom H« «rzod.zch Homo» „ozozz H.„t.z, von Mozzfor T-z„ „osot., »...von II. nch.Iich dor tdntfchzrd,dor Zzzsatzor in doo Sncho S-rzozz- nnd Wo.do.,bor„ mird ,ost„oson, dos. k»«» dz. tcznon. di. -z»d..n Oo,o dz. ontschSdi.,.., sotto». odonso «nooon ,'oino» Schr.idir dio so»- >^.t- do» zt,rz„on. KI.. Schwyz t-'It loinom !!nzzd,.mnn Kci.i oino Emdfot.In,.., z... von tdorzosdo.. «!-l tond „-don. d.imu dz.t.r zt,m ,tblr.r„ chno, tvoz.n or it,m „och otmoo ichntdn M-rtz.z T.idinzo. zn Socdoof vortchaffon. das. or di- Rotorin zn «.-„.„ort-,. ...,d it,,... Sodn d-, K-i'-» tmtd-z,. dm -r fordcr,. m., ioomrcn G-richtr.z zz.,b-t,i.zz„.o.l tnffc. nnd d.ro Roch, „o„o„ no zn od°> vor don E.dz.notton zncho. Dcr Vo„t im S»r„zrz.torl„..d sott dio »nf moztorz. »t-i-dl d-z- ^°!n ",n z"" "" Dl- -.N.ch„Z„0„0ZZZ.,ZZ»» z°w-«n>m., v-rsnmznolt» .zrkzzndon Mozzt.,., St. Ioltannoo do« -önforo »td-zzk z z. ... nz i »I torkonttro., jwischon dom G °Itc«I ...rtZ- d '-nz„rrzz. St. Zohazinoo vrdono zzzzd «»kl .Znz.zz von Ktzzzz.znn botroffond -in- »tn. zzn,or„»td .tttingn-m zz, dor »tnro .zotogoz, ..... itridoit do' zridozz .oiozz. ,1. >d n-om.t-„ vor St. I°,,„n»os,»„ t.Zt. Z.zzzzzwischon Hoinrich von Ltzondoin. «-«-«» zozzi-r z>»zz nzzd SchwZcgirmnttor -zncri-it» nnd Hoinrich Schtoffor. Coptzu, zzz Brrmir.zoz. ...dors-ü-z douoffond t Pfzznd tn Schütz.,., H-ütor «M. dio tot....... zn^rochon „ordom p, Bonchti.,-«.'. d. d.o don Ho.,s..ngo,. zh.° .Zimtichon «ötdor d.nno,, .nögon. so dos. ,zr.«to7vo.z .....0. tü»k ü t..fn„d. von zodom -nd-rn B-.nI,oIi„»mm t Pfnnd. von oino... Bronnttot.tt.,...... t.z - inttin, Z.,rchon°.t>rnnz, Bnszo gobon sotton. «ovo., -in Dritthoil do» Eid.zonoffon 7, vor Horrschr >7«-'^ ' zn Bodo,. »z>. b.«t>or zokoft.t t t tt. Pinnd tt. Schilt.,Dortitor „id. do. Vo„, von B-don i-k» Juni l-188. 2!»7 der Vlii Orte 50 Pfund; Dieficnhofen gibt jedem Orte 9 Gulden 12 Schilling; Gottfried AmptS, Landvogt im Tbnrgan, gibt jedem der VII Orte 5 Gnldcn; Johannes Bicggcr von Zürich, Vogt im Aargau, jedem der v>i Orte 58 Pfund; Jtcn von Zug, Vogt im Oberland, jedem der Vit Orte >08 Gulden, Die Büchsen alle haben zusammen ertragen 1035 Pfund 15 Schilling. „Ist alles an den bnw gangen," n. Wenn künftig ein Tag in Zürich gehalten wird, will man versuchen, die Anstände mit Zürick wegen Altstetten, Kaiserstnhl u, s, w, in Güte zu schlichten. Daä Datum ist iOn, diä 0!. Juni hin, Das Bernereremplar enthält l'Ieä die Artikel v. «I. l I. >i>. n. «». v». >. >»I» und einen rheil von «>«> und i>. ::27. L n cer». 1 11. ^llll iMitlwach nach NNicir ^laat»ar>I,i» Luccr» vuccrncrabschicdcsammlunq, Ttaatöcil'ichi» inrlcli Allacmrinc .'Nschiedc, >, Boten: Zürich, Johannes Binder, Zunftmeister. Bern. Venrich Hebel. Luccrn. Ludwig Kramer, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschultheiß. Uri, Venrich Lüster. Schwhz. Ulrich Ansdermanr, Ammann. Untcrwalde n. Ammann von Znbcn. Z n g. Easpar Jtcn, Altlandvogt im Oberland. G l a rn S. Werner Rietlcr, Landschrcibcr. F r c i b n r g. HanS Techtcrmanil, dcS Raths. S o l o t b u r n. Ulman Schmid, des Raths. ». In Betreff der Markung zwischen dem Kloster Wcltingcn und der Stadt Baden wird beschlossen, die drei Männer, welche laut dem Beschluß zu Baden die Marken zu besehen hatten, sollen aus Montag uach Maria Magdalena (28. Juli) im Beisein der Boten von Zürich und Zug und dco Vogts von Baden die neuen Marksteine ohne irgend welche Bezeichnung dicht neben die alten setzen. I». Die Stadt Baden dkhauptct, das Kloster Wettingen sei mit ihr verburgrcchtet und demgemäß verpflichtet, vor ihrem Gericht ^ckt zu nehmen, was Wettingen bestreitet. Da nicht alle Boten Vollmacht haben, in dieser Sache zu bändeln, so wird selbe auf den nächsten Tag verschoben. « . Eglof Koller, Organist zu Luccrn, bcbauptel, das Kloster Muri schulde seiner Gattin 300 Pfund Haller; Abt und Eonvent aber entgegnen, es sei don den Eidgenossen ein Spruch zu Gunsten des Gotteshauses gegen Koller gegeben worden und weisen denselben vor. Hierauf wird, da das Kloster auch a»S Güte nichts geben will, erkennt, Muri soll bei seinem ^bruch geschützt bleiben und Koller abgewiesen sein. «I. Dem Sohn des Bruder Elans sel. wird eine ^'»hsehlnng an den König von Frankreich gegeben, damit er noch zwei oder drei Jahre an der hoben schule zu Paris bleiben könne. Zugleich dankt man dem König für das Gute, das er ihm bisher "wiesen. Ju Betreff des Streits zwischen Hnngcnbcrg und Peter Toblcr, welche gegen einander vor d"n Landgericht zu Eonstanz stehen, wird dem Landammann im Thurgan geschrieben, daß er dem Reckt '"neu Lauf lasse, t'. Dem Philipp Elhard gibt man eine Empfehlung nack Kempten. K'. Heimbringen, ^ '»an stch für die Loslassung dcS Herrn HanS Schwigle verwenden wolle, der vom Herzog von Oester zu Brixcn gefangen gehalten wird und dessen den Eidgenossen ungehörige Verwandte um deren '"Wendung bitten, l». GlaruS berichtet, die Bünde in Ehurwaldcn schicken ihre Botschaft an de» ^w'zog Oesterreich, um ibn zu bitten, daß er den Grafen Georg von Wcrdcnbcrg und den Grasen »ndenz von Mctsch in ihre Güter wieder einsetze und bei ihrem gethancn Rccktbotcn lasse, indem sie, 38 2!18 Juli lck88. die von Ehnrwaldcn, Willens seien, ihre Verbündeten in ihren Rechten zu unterstützen und ibneu bei cinein allfälligcn Kriege gegen den Herzog Hülfe zu leisten. Da mehrere Orte mit denen von (5hm walden verbündet sind, so soll man ans nächstem Tag antworten, was man in der Sache thnn wolle i. Da Bern das ans dem Tag zn Baden beschlossene Schreiben an den König von Frankreich wegen Hcimscndnng der eidgenössischen Knechte noch nicht abgefertigt hat, so wird Lnecrn von den Vitt Orten nebst Freibnrg und Solothnrn beauftragt, das Schreiben ausfertigen zu lassen und dann mit Bern zn siegeln. Zugleich soll jedes Ort auch Abt und Stadt St. Gallen und Appenzell seine Angehörigen heim mahnen, Lnecrn und Bern noch in aller Orte Namen die Knechte ans dem Thnrgan, Oberland, den freien Acmtern, Baden, Brcmgartcn und Mellingen. Alle diese Briefe sollen nach Lnecrn' geschickt werden, k. Der Abt von St. Gallen und die Stadt St. Gallen sollen ihre gegen das Reislanfen erlassenen Verordnungen abändern und selbe dann wieder den Eidgenossen vorlegen. I. Auf die Wabrnehninng, das; solche, die gegen Verbot in Kriege gelaufen sind, bei ihrer Rückkehr gewöhnlich, um der Strafe zn entgehen, ihren Heimatherd meiden, werden zwei Ansichten aufgestellt, wie man derartiger Straflosigkeit vorbeugen könnte: entweder sollte man sie an ihrem Aufenthaltsorte ergreifen und nach der betret senden Strafverordnung ihrer Heimat richten oder man sollte sie nach den Gesehen dcojenigen Orts richten, wo sie ergriffen werden. Auf nächstem Tag soll man sich hierüber aussprechen und ferner sich erklären, ob man diejenigen aus dem Thnrgan, Oberland, Wagenthal, Baden n. s. w. nach der Ordnung von Lnecrn oder derjenigen von Zürich strafen wolle. Dem Eglof Koller und seinem Schwager wird eine Empfehlung in der hirzclschen Erbsangclcgcnhcit bewilligt «. „Als denn die kcßler so zn dem tag Zürich vnd Lnecrn gehören vnd meinen, dz alle die, so in der Eidgnoschaft Kesselwerch triben zn ire"' tag gehören, doch dem tag zn Bern vnschcdlich, da die kefilcr von Whl vnd ander onch ein tag haben inhalt ir friheit, so sh von dem rich haben, dabh sh gctrnwen zn bliben; doch wz wir sv Hessen, dz wellen sh volgen. Dz sol man heimbringen vnd vf den ncchstcn tag antwnrt geben, ob man sv cinc. darmit dz nit in dem zcppcl blibc, als ieglichcr bot dz witcr weis zn sagen." «». Die von St Gallen sollen sich erkundigen, ob ihr Bürgermeister Z.lli wirklich in Chur geäußert habe^„Ja der Fund ist gefunden, dasi der Bauern Gewalt ein Ende haben soll!" Wenn es sich so verhält, so sollen sie ihn strafeir oder die -Eidgenossen werden cS thnn. ,». Lueern soll an Constanz, das sich das Urtbeil gcgc» Dietrich von Blnmcncgg zu bedenken genommen, schreiben, um das Urthcil zu verlangen, und sobald Antwort kommt, den übrigen Orten Tag verkünden, namentlich auch Freibnrg und Solothnrn die stch mit den andern Orten ins Recht verschreiben sollen; unterdessen soll gegen den von Blnmenegg nichts Feindseliges unternommen werden. Bern hat den Auftrag, durch Bartholomäus Mav St'Galle» durch seinen Bürgermeister Vogelwcidcr und Andere Käufer für den Diamant zn suchen. Aull, wird be richtet, es ,el eine Botschaft des Königs von Ungarn unterwegs, um sich siu- hon Stein rn bewerbe» Es wird erkennt, diese abzuwarten und dann denselben dem Meistbietenden zn geben , Da> -chreibe» des VogtS von Baden wegen der Strafte durch das Hegau und die Antwort', so ihm darauf geworden, soll man heimbringen. «. Die Kirchmeier von Eins dringen darauf, daß Folge des ergangen-" Spruchs der Kaplan der Pfründe entsetzt werde. Dagegen macht Ammann Steiner von U.r Na.»""? der Verwandtschaft desselben, Einsprache- Es seien nur zwei Kirchmeier, man müsse die'llirchgenossc" ''' v"- der ganzen Kirchgemeinde bevollmächtigt Beschluß: Da die Caplanei zu SinS ein Lehen des Abts von Engelberg sei. so stehe es diesem z». >b" Juli lst88. 2!»!» zu entsetzen oder beizubehalten; glaube dann der Eaplan, es geschehe ihm Unrecht, so stehe ihm dao Recht essen; immerhin werden die Kastvögtc EngclbcrgS dao Kloster bei seinen Rechten schützen. <. Tag- ansctzung nach Lncern auf Sonntag nach Unsrer Lieben Frauen Tag im August (17. August) wegen der Zwistigkcit Luecrns mit Mailand. Zu I. Ordnung von Luccrn der Kriegsknechte wegen (Zürcherabschiede I. 23ti>. „Ilem Ir ieglicher, wenn cr zu Land kompt, inusi geben an gnad angends p Guldc», vnd wo cr die nit bat, in de» turn vnd angends p Wuchen wasser vnd Prot essen, dz ist für jegliche» Gulden ein wuchen. Vnd ob er in dcr selbige» Zit daS Gelt zu wägen pringt, gat Zm für jeglichen Gulden svvil er pringt, ei» wuchen ab, vnd dannethin nach dem turn x Jar ssner Kren mangeln vnd sin Zeug das Zit nicman »uz oder schad sin, weder an gricht noch rat. Vnd ob einer der Strafhalb vßblib, sol man nit destminder von seinem gut old erb die r Gulden »einen vnd darzu rr Gulden, ob cr anders souil bat oder ererbet vnd nit destminder die x Jar sincr Kren vnd des so obstat mangeln. Doch die vsswigler sol man an gnad mit dem swcrt richten. Item Dienstknächl vnd kindcrsäsien sind in glicher Pen." (5 o ii st a n z. I 5. 9kltgllst (Dienstag vor Tl. Lercnzcniag,. TlaalSarrtriv Ztev»: Vlllgcmcine eidgcnösstsche Abschiede. n. t it !». Der Bote von Zürich regt an, daß zu befürchten sei, es möchte durch die Zwietracht zwischen dm Herren von Bayern nnd dem großen Bund Krieg entstehen, wodurch unser Salzkauf und anderweitige Handel Rachtheil erleiden würde. Ed wird beschlossen, auf Mittel zu denken, wie man einen Vergleich herbeiführen könnte. I». Den Boten von Bern wird in Betreff ihrer Beschwerde gegen Lnccrn, eincd ihrer Bürger wegen, in Abschied gegeben, daß er befriedigt werden oder Lueern ihm zum Recht stehen ü'ü, nack, Vorschrift des Bunded. «. In Betreff des Anbringend derer von Baden, der Marken halben, wurde die Sache denen von Lucern und Schwyz und den Zugesetzten Werner von Meggen und Vogt ^chisslin empfohlen, wie Jeder weiß. «I» Der Burgermtister Zilli zu St. Gallen verantwortet sich wegen Reden, die cr zu Ehnr gethan haben soll. Ob man cd dabei bleiben lassen wolle, darüber soll man auf uacbstc», Tag zn Einsiedel« Antwort geben. < . In Betreff dcr Sache dcd Burgrechtd wegen von Weltingen ä" Baden soll man cbcnfalld auf nächstem Tag antworten, t. Ebenso dcr Rechnung von Mellingen wegen, zx. Hinsichtlich der Anklage gegen Herrn Dietrich von Blumencgg ist beschlossen, beide Tbeile lallen in Zpst sschei Wochen nnd drei Tagen ihre Bcweidmittel da haben. Und wenn man die stellen soll man cd Herrn Dietrich acht Tage zuvor verkünden; jeder Bote soll sich nach Kundschafte» "'"sehen und sodann dieselben auf den gesetzten Tag mit nach Eonstanz bringen. Dicscd soll in dcr ^'hgcnossen Kosten geschehen. Schwyz und Glarud erhalten den Auftrag, die audwärtige Kundschaft ""zunehmen. I». Auf St. Bartholomändtag (2 k. August) soll von jedem Ort ein Bote zn Einsiedel« 'u>l i. Der Bischof von Eonstanz bringt an, daß man ihn „nötv", in den Bund zu treten. Dad will '"an heimbringen nnd auf dem Tag zu Einsiedel« darüber antworten. Als Note jst diesem Abschied nacbgetragen i „Zagsahung. In der stich zwüschen den Kidgenossen an einem vnd >.>err» Dielncbs hlumenegg, Vitler, am andern Zeil ist ein sttechttag gesetzt vff Mentag nach sant Michelslag (6. ^ctober) näcbsikommende zu liatzit, ob cr in die Personen dcr Zügen reden wbll, das er das alsdann tu» mug vnd den Eidgnossen Ir wider anlwurt Gallien lye vnd söllichs bescheche von Im oder nit, sol darnach süro beschechen, was recht ist. Actum vff Sambstag vor diniivii.iii" aiio < g. September) kunradt Albrecht, Stattschriber zu l ' August t^88. die Summ bcs kostcn der tuntsihnfft vff bist«« tag cpv Gulden. fj Dazu gcliörc» svlczcnde vier Urkunden i«n Staatsarchiv .»>u« 1488. Montag vor St. Lorenz (4. August), «ronstanz. Gerold Meyer von Knonau, des Raths von Zürich« Werner von MegP», des Raths zu Luccr»; Iaeov ze Ebnit, des Raths zu Uri; HanS Schifft«, des R.rkbS zu Schwvz; Andreas Zunbvsen, Ammann ?«> Obwaldcn; Hans Bachi«n«nn, des RathS zu Zug; Heinrich Dolder, des Raths zu Glarus, klagen in Geinästheit der ewigen Rn' tung mit dem Erzherzog Sigmund vor Bürgermeister und Rath zu vonstanz im Rainen der Vit Orte gemeiner vidgenosseniüvw gegen Herrn Hans Dietrich von Blunrcncgg, Ritter, daß er in dem Kriege zwischen Herzog Sigmund und denen von Venedig «'«»>» ihrer Angehörigen aus den« Oberland zu Roveredo eine» „Kühgbyer" gescholten, scrncr gesagt habe, es sei keiner ei» achter, g»>>' Eidgenosse, wenn er nicht eine oder zwei Kühe angegangen habe; drittens wenn dieser Krieg aus sei, so wolle er lieber zu dck» Bayer gehen, als zu de» Schwiher»; ein Bayer sei besser, denn ein solcher mache neun F.rrli» aus einmal, wahrend ein Schwsi'E in einen« ganzen Zahr nur ein Kalb; endlich viertens habe er einem Kalb den Kopf abgehauen, sagend, er müsse doch ci»»>^ einem Schwiper das Hauyt abschlage». Alles das verneint Herr Dietrich. Spruch: Die Parteien sollen binnen sechs Woche» »»> drei Tagen ihre Kundschafte» stellen. ff 1488. Samstag vor Maria Geburt st!. September). Eonstanz. Zivischenurtbeil deS!>»'»" zu Eonstanz: Dietrich von Blumenegg wird Tag gegeben auf St. Michelstag, um sich zu erklare», ob er „in die persone» bo Zügen reden will". ff 1488. Freitag nach heil. Kreuz zu Herbst (1!>. September). Eonstanz. Spruch des Raths z» Eonstanz: >> 4«»' Dietrich von Blumenegg könne das Ziel nicht weiter erstreckt «verde», um noch fernere Entlastungszeuge» hcrzubescheiden. 2) «vch»» liehe Kundschafte» vor andern Gerichten aufgenommen, «verde» nicht zugelassen, ff 1488. Donstag nach Martini (13. Novembu > Eonstanz. Endnrtheil des Raths zu Eonstanz: „DaS deweder tail de«» ander» der clag v»d fach balb »ünt schuldig sig " L n cern. 18. ^kllssllss tMontag nach St ZodcrSlag) Vttccrtt ^ucerneradschledcsanlmlung. tt. ^.8^ Boten: Zürich. Felix Keller. Berit. Der von Luippen. Uri. Bcnner Lusscr; Anten Ben»»' Schwyz. Ulrich Aufdcrmaur, Ammann. Ridwaldcn. Ammann Encntachcrs. Obwaldcn. Am»»""' von Flne. Zug. Vogt Letter. Glarns. Vogt Blum. Lnecrn. Die Schultheißen von Meggen und Seilt» Graf Georg von Werdcnbcrg und SarganS klagt bitterlich, daß ihm das Recht versagt werde, indem der Rechtstag, welcher gemäß der ewigen Richtung mit Oesterreich laut Abschied zu Baden »ach Eonstanz gesetzt worden, vom Herzog nicht angenommen zu sein scheine, da die Frist, in der er D,' hätte erklären sollen, bereit«? verstrichen sei. Er bitte demzufolge die vii Orte, deren Bürger und Land mann er sei, ihn nach Inhalt seines Burg und Landrechts zu unterstützen. Das wollen die Boten hc>>" bringen , damit auf dem nächsthin zu Einsicdcln stattfindenden Tag ein Schreiben an den Herzog erlasss'» werde. I». Bei Rothweil will man sich für den Dcttinger, welchen sie seiner Burgcrmcistcrstcllc entl^ haben, freundlich verwenden. «. Dem Grafen Georg von Werdcnbcrg und Sargans wird eine 6'« pfchlnng nach Rom gegeben, damit er „ vs der vnbillichcn acht absolnirt wcrd". «I. Bartholomäus Heidcnhammer und die vier Schiedsrichter in der Sache des HanS Hnngcnbcrg gegen Peter Tob!" werden crmahnt, selbe beförderlich zu erledigen, Dem Landvogt im Thnrgan wird ein offener VnU gegeben des Inhalts, unser Wille sei, daß Alle, welche im Thnrgan sitzen, mögen sie dem Biscbof Eonstanz, dem Abt von St. Gallen oder irgend wem angehören, ohne fernere Weigerung den gefordertc» Eid leisten, t. Dem Landvogt im Thnrgan wird der Befehl wiederholt, zu Dicßcnhofcn das „törlv" gegen den Rhein zumauern zu lassen. K-. Zürich soll in der Eidgenossen Boten Ramen dem Ht"'" von Brandis und dem Bischof von Chur das Befremden aussprechen, daß sie die Marken beanst»»^"' wie selbe von Fetir Keller mit beider Theilc Wissen sind ausgcsteckt worden. Dabei soll cS die Erklär»»ö August 1488. beifügen, mau werde Lueern bei diesen Marken schützen. I». Dem Hainmerschniid aus de», Oberland wird bezüglich seiner Ausbräche, an den Kenig veu Frankreich oder an die Burgunder eine Empfehlung bewilligt, i. In der Sache zwischen dem Heß, dem zwei Söhne getödtel worden sind, und den Mcyern und ihren Mithaften sollen der alle und der neue Landvogt (im Thurgau) mit Bciziehung biederer Leute den Handel nntersuchcn und zu vermitteln trachten. Auch Eonstanz soll hiezu durch eine Botschaft mit wirken. K. Endlich wird dem Landvogt im Thurgau noch der Befehl gegeben, alle im Thurgau schwören Zu lachen und hievon der Stadt Eonstanz, dem Abt von Ct. Gallen, dem von Helmstorf und dem Pevcr Kenntnis! zu geben. :e:n». Schwyz. ?5. Ällfsllst (Monlag nach Varlbvlamai« 2»aa»»ariv Znricl» Allqcmcinc Abschiede. I. I> » Auf Doustag zu Nacht nach St. Bereuentag (4. September) sollen Zürich und Schwvz ibrc Boten, die der Klage Luccrus wegen nach Mailand gehen, zu Altdorf haben. Bio dahin sollen Zürich und Schwyz die Namen ihrer Boten nach llri schreiben, damit selbe in den Eredenzbricf gestellt werden Linien, den llri in der sieben Orte (außer Lueern) Namen lateinisch zu stellen hat. I«. Bon diesem sind der Eidgenossen Boten nach Lueern gefahren, mit diesen zu reden, daß sie nichts gegen Mai bind unternehmen, bis die Boten zurück seien und ihren Bericht an gemeine Eidgenossen erstattet hätten. V>an habe steh jyrer hiezu gcmächtigt. «. Auch soll man in Lueern erkunden, was man den Boten wich Mailand sonst in Befehl geben oder „ aiihenken " wolle, mit dem Herzog zu reden. :!!!!. Z ii r i ch. 1 , Alstohpl' iMillwach nach St. Michrlolagl Staal»ar««»t» !iiril»ar>«>iv Rcr» Allqtinciiic citgcnossischc Abschicde. U. >55. Der Propst zu Oehningen ist auf diesem Tag erschienen und hat gemeldet, er habe einen in 302 Oetobcr 1488. seinen Gerichten, der ihm übrigens nicht angehöre, verhaftet, weil er die von Eschenz, welche den Eidgenossen angehören, „Kühghyer" gescholten, und er nicht ungestraft in seinen Gebieten die Eidgenosse» schmähen lasse. Darauf wird ihm unter Vcrdankung seines guten Willens geantwortet, er soll den Gefangenen dein Vogt von Ncllenburg überantworten, dem daselbst die hohen Gerichte zugchören, dein wolle» wir nnscrn Willen zu erkennen geben. I». Ans dem Tage erschienen auch des Abts von Reichenau Pflcgtt und viele seiner Gotteshauslcute, um sich zu verantworten über Reden und ungebührliche Handlungen, die etlichen der Ihrigen gegenüber den Eidgenossen zur Last gelegt werden. Sie geben zu, daß ihre Knechte, die ihr Herr, der Abt, dem Kaiser nach Flandern zugeführt, bei ihrer Rückkehr „ku swentz bh einander» gesucht haben soltcn vnd daö tun in schimpfs wyß". Sobald sie das vernommen, haben sie selbe beschickt, um sie zu strafen; aber die Sache habe nicht gehörig ermittelt werden können. Auch sei ein Spottlied ausgegangen, daö sie aber sofort zu singen verboten und einige, die, des Verbots unwissend, es gesungen, nichtsdestoweniger gefangen und einige Tage in Pflöcken liegen gelassen, nachher aber auf cingckommcnc Fürbitten mit Bedingung, sich auf Erfordern wieder zu stellen, losgelassen hätten, woraus man ihre» guten Willen erkennen möge. Ihnen wird geantwortet: Man habe sich solchen Unfngö von Leuten des Gotteshauses Reichenau am allerwenigsten versehen, man erwarte, daß sie diese Ucbelthätcr an Leib »»d Leben strafen werden; wofern daö nicht geschehe, so werde man die Sache an unsere Herrn und Ober» gelangen lassen, «. In Betreff der Sache Dietrichs von Blumcncgg bitten die von Konstanz, man möchte ihnen vergönnen, in der Sache gütlich zu handeln. Und als ihnen das abgeschlagen ward, erklärten sie, der Wichtigkeit der Sache wegen sich bedenken zu müssen, niit dem Versprechen, beförderlich über die selbe sitzen, ihr Urthcil geben und demnach beiden Parteien einen Tag verkünden zu wollen. «I. Das Schreiben, so der Pfalzgraf auf diesen Tag gcthan, sott jeder Bote heimbringen, und mit voller Gewalt darauf zu antworten, Sonntags nach St. Gallentag zu Nacht in Luecrn sein. Dieser Tag wird auch dc>» Pfalzgrafen schriftlich kund gcthan. Ebenda soll des Spans halben, so die Keßler in der Eidgenosse» schaft mit einander haben, gehandelt werden, t. Jedes Ort soll dafür sorgen, daß während man »>>t dem von Blumcncgg im Rechten steht, gegen denselben keinerlei Feindseligkeiten vorgenommen werde. A5. Jeder Bote weiß zu sagen, welche Mißhclligkeit zwischen HanS Lanz zu Licbenfels und dem Hage»- Wyler in der Landvogtci Thurgau obschwebt und wie letzterer von dein Urthcil, das Lanz von EonstaP vor geistlichem Gericht erlangte, appcllirt hat. Auf dem angesetzten Tag zu Luecru soll man berathschlagc», wie man es hinfür mit solchen Appellationen halten wolle. L »l c e r n. 20. Oll'tohor (Montag I>»s( NnNi), Staatsarchiv Lucern: Lucerncrabschiedcsammlung. Ii. 289. Boten: Zürich. Gerold Meyer von Knonau. Bern. Vcnrich Hetzet. Luecrn. Schultheiß ScilcN Heinrich Fcrr, RathSrichtcr. Uri sniemand anwesend). Schwyz. Vogt Schiffli. Unterwaldcn. mann Ambucl. Zug. Vogt Bachmann. G l a r u S. Vcnncr Stucky. Frei bürg. .EanS Techterma»"- Solothurn. Riekaus Rize. ». De», Ulrich Zipp wird gestattet, aus welchem Ort er will, in seinen Kosten einen Bote» 5" Oktober 1488. nehme», der dann i» gemeiner Eidgenossen Namen mitwirken soll, daß sein Span mit denen von Schaff hanseil gütlich beigelegt werde. I». Bezüglich des Frischauf und des Rudi Riman von Dietikon wird dem Bogt von Badeil geschrieben, er soll den Frischauf ergreife»; über die Buße, in die Niman gefallen, werde mau auf dem Tag zu Pfingsten entscheiden, r. Der Bote von Zürich soll heiinbringcn „ von der keßler wegen, dz sy den tag vnd das knngrich der keslcr abstellen, wie ander eidguosscn im Willen sind, dnd icdcrmau laassen konfen vnd verkoufeu fry, nachdem vnd ein gemeiud mit somlichcm wcscu vast beschwert wirt. Die von Zürich haut geantwnrt, sh haben den fester» brieff vnd sigel geben, daby laassen sh dz bliben. Die vbrigcn ort alle, wie obstat, wellen den fester» vnder der von purer» sigel ein vrkuud geben". «I. „Bon des appcnlircns wegen haut der Eidgenossen Boten angcscchen, wann cim old einer ein vrttel gat in dcil gcrichten vnd gebieten der cidgnossen, die da meinten mit der vrttel beschwert sin, dz die für Ir Herren, dz sint cidgnossen, appoliren mögen vnd nit mc gan Rom oder an andre end, cö wercn old sigcn geistlich fachen, so dem geistlichen gericht zugehört, do laaßt man dz appoliren bliben wie vor." « . paiiz hatte mit Einem im Thurgau Streit um einen Zehnten; dieser Streit kam auf dem Weg ^cö Compromisscö vor das geistliche Gericht zu Consta»; mit beidseitigem Ucbcreinkommcn, daß keine fernere Appellation stattfinden sollte. Nichtsdestoweniger appcllirtcn die Widersacher des panz nach Rom. Dieser legte die Sache den Eidgenossen vor. Ihm wurde geantwortet: Wenn sich die Sache so verhalte, fo wolle man ihn bei seinem llrthcil schützen, I. Die von Eonstanz werden neuerdings gebeten, in der '^ciche Blnmcncgg ohne längere Zögerung Recht zu sprechen. Der Pfalzgraf bittet schriftlich um Antwort auf das Begehren, welches die Boten der Herzoge von Bayern von Ort zu Ort angebracht haben. Fünf Orte finden, daß in Betracht des Guten, das die Eidgenossen und ihre Vorfahren von Bayern erfahren, der Antrag der Herzoge nicht zu verachten sei. Man soll daher diesen und dem Pfalz grasen schreiben, man sei geneigt, ihnen zn entsprechen. Zürich, Bern, Nidwaldcn und Zug, die zu rincm solchen Schreiben keine Bollmacht hatten, wurden eingeladen, solche einzuholen. Ii. Heimbringen, ^aß man dem Herzog von Oesterreich schreiben soll, er möchte diejenigen strafen, welche Spottliedcr und ^chniachworte gegen die Eidgenossen brauchen; ebenso soll man ihm schreiben „von der wercnen wegen". S ch w y z. 2t). October >ar«I>iv Luccrn L»ccrncral'schi«dcsamml»»q. II. Z?I. 2»aatSar> Zürich Allgcmcinc Abschiede, I, ZSb. Boten: Zürich. Meister Grcbel. Bern (ein Brief). Luecrn. Schultheiß Krämer; Schultheiß we iter; Hans Krcpsingcr. Uri. Antoni Bcrncr. Schwhz. Scckclmcistcr Kochlh. llntcrwa lden, Hans Rotz. Zng. Fintan Steiner. GlarnS. Bogt Eckel. Freibürg. RiclanS Perrotct. Solothurn. illnicin Schmid. n. Es ist beschlossen, an den König von Frankreich zu schreiben, daß er die Knechte der Eidgenossen, die ihm schon zugelaufen sind und noch zulaufen würden, verabschiede nnd keine mehr in feinen nehme. Der vorgelegte Entwurf gefällt den Boten, lind da nun alle Orte mit Ausnahme von Zürich ,i,lv llntcrwalden hierüber einhellig sind, so sollen diese zwei Orte ihre endliche Erklärung, ob sie "^n Schreiben auch beistimmen, bis nächsten Dienstag nach Lnccrn melden. I». Denen von Eich wird Wl Bettelbrief gegeben für ihre baufällige Kirche, die an den Stein zu Baden gehört nnd von den Eid ^Nossen ist. Man soll heimbringen, daß man ihnen das Almosen gütlich zukommen lasse, t. Die Boten von Zürich und llntcrwalden werden eingeladen, ihre Obrigkeiten zu bewegen, daß sie gleich den "beigen Orten dem Schreiben an den Herzog von Oesterreich nnd den schwäbischen Bund in Betreff der Bestrafung derer, welche gegen die Eidgenossen Schmachrcdcn und Spottliedcr brauchen, beistimmen, und diesfalls bis nächsten Dienstag erklären möchten. llcbrigenS soll das Schreiben erlassen werden, ob beistimmen oder nicht. «I. Der Bote von Zürich soll heimbringen, daß dem Bogt Bicgger in der ^achc RichwinS nnd seiner Widersacher zu handeln befohlen werde. ,1 fehlt im Luccrncrahschicd. L u e e r u. 2li. November «MiUwech nach Calharinc, Staatsarchiv ^ucer»» Lucerncrabschiedesammlung. I!. Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede. I. Boten: Zürich. Gerold Mehcr von Knonau. Bern. Vogt Schöni. Luecrn. Schultheiß Krämer; Werner von Meggen, ll ri. Werner Lüster. Schwhz. Ammann Aufdcrmaur. ll nt erw a ld cn. Scckcl- November 1488, meister Kiscr, Zug. Bogt Bochmann, Glarus. Bogt Ectcl, Frei bürg, Riekaus Perrotel, Solo thnrn. Der Scckelmeistcr, Da zwischen dem Leutpriester und der Kirchgemeinde zu Sins an einem und dem Caplan Haue Bcnker am andern Theit lange Zeit hindurch Streit gewaltet hat, und darin von Seite der Eidgenossen Sprüche ergangen sind, die aber nicht gehalten werden; so wird beschlossen, Bogt Vieggcr und ein Bote von Luecrn sollen sich nach Eins verfugen, die Kirchgenosscn versammeln, ihnen der Eidgenossen Spruche und die neue Dotation vorlesen, und von ihnen bei Eiden vernehmen, ob der Eaplan das gehalten habe oder nicht, Was sie dann weiter in Sachen handeln sollen, haben sie in einer schriftlichen Instruction, I». Zürich soll in der Eidgenossen Namen dem Abt von Rheinau und dem Grasen Alwig von Sulz einen Tag ansetzen behufs Entscheidung ihrer Streitigkeiten in Betreff der Gerichtsbarkeit über gewisse Peine, v. Der Abt von St. Blasien und Ruprecht Ulmcr, Schulmeister von Dießenhofen, sollen eingeladen werden, auf den Tag zu Zürich Sonntagö nach Lucia (14. Dccember) zu erscheinen, allwo man ibre Sache dann an die Hand nehmen wird. «I. In Betreff deö von Blnmencgg wird erkennt, das Urthcil in alle Orte zu schicken; da soll in Rathen oder Gemeinden jedes Ort Vorsorgen, daß dieses Urthcils wegen Niemand etwas Feindseliges gegen Constanz anfangt, «b. Vogt Schiffli erhält die nachgesuchte Erlaubnis;, sich über den Eidgenossen mißfällige Reden, die er in Eonstanz der Sache des von Blnmenegg halber geführt haben soll, zu verantworten, lind hierauf hat er sich dermaßen verantwortet, daß man daran ein Genüge hat, und ihn für einen Biedermann halten will, l. Der Knechte wegen, die zum König von Frankreich laufen, sind die meisten Boten bevollmächtigt, dahin zu stimmen, daß der König dnreb eine Botschaft, mit Berufung ans die Bereinigung, ermahnt werde, den Knechten und besonders den An' wieglern Urlaub zu geben, und deren keine mehr in seinen Sold zu nehmen. Zürich, Ilri und Unter walden, deren Boten keine Bollmacht haben, sollen ans den nächste» Tag zu Zürieb Antwort geben A-. Solothurn berichtet, der Herzog von Oesterreich wolle dem Vergleich keine Folge leisten, welcher auf dem Tag zu Baden der Forderung von l> Gulden wegen zwischen ihm und dem Grafen Oswald von Thicrstcin gemacht worden ist, und wolle demgemäß dem Grafen Wilhelm von Thicrstein, Graf Oswalds seligen Bruder, der dafür zu Innsbruck gewesen, jene Summe nicht bezahlen. Ans dem Tag zu Zürieb will man mit den österreichischen Boten reden, damit der Vergleich gehalten werde, I». Heimbringen, daß man den Bösewicht, welcher vor der Stadt Snrsce Einen ermorden wollte, bctrctcndcnfalls gefäng lieh einziehe. «> fehlt im Lucernerexemplar, ss Z» I,. Er ist ein gradcr knccht ond hct ganz swarze kleober a» o»b ei» vnberhomlo »in selbe» v»b gat herust v»d hat ein roten hart ober hertlin o»b ist ein keßlcr, Zürich. 15. December (Me»,ag »»-h s».»», Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, I, MU, Staatsarchiv Viicer»: Lueernerabschiedcsammlung, », 2N, Boten- Zürich, Heinrich Röist, Bürgermeister; Hans Waldmann, Ritter, Altburgcrmeistcr; Emirat Schwend; Meister Ulrich Widmcr. Bern. Doctor Thüring Friller, Stadtschreibcr. Luecrn, Ludwig Seiler, Altschulthciß. U ri, Jacob im Oberdorf. Schwh z, Ulrich Ausdcrmaur, Untcrwalde» (niebl Deecmber >488. angegeben). Zug. Hasler. Glarns. Ammann Kuchli. Fr ei bürg. NiclanS Pcrrotet. Solothnrn. Hans Stölli, Scckclmeistcr. »». Der Mehcnbcrg von Zng hat, ungeachtet früher von ihm ausgestellter Urfehdebricfe, gegen die fftadt Zürich und den Bürgermeister Waldmann grobe Schimpfrcden sich erlaubt, wofür man gcschwornc Kundschaft hat, so z. B.: „Die von Zürich haben ein frhheit, darin schiße er Inen vnd sy habcnt drv eid gesworen, einen dem römischen künig, einen minem Herrn von Oestcrrich vnd einen gemeinen Cid genossen; möchte dz mit ercn sin, glanpte er niemcr." „Item als er in einer stubcn gewesen ist, da etlich frowcn sungeut, dar In vndcr anderm lntet: „„Wer der Waldmann houbtman gsin, so wer die büt der gsclleu gsin""; do rette derselbe Mehenbcrg, sh sungcn nit recht, sie sollten singen: „„so wer bic büt verstollcn gsin!"" Ferner: „Dcrsclb Her Waldmann habe gen Lneern vmb ein gleit geworben, do wurde Im gcantwurt, wer er ein bidcrbmau, so dörffte er keines glcitö!" Dieser Schmachrcdcn wegen wird denen von Zürich und dem Bürgermeister Recht gestattet gegen den Mevcubcrg, welcher deshalb zu Bremgartcn ins Gefängnis! gelegt worden ist. Die Boten erklären, daß sie an solchen Acnßcrniigen oin merkliches Mißfallen haben. I». Der schwäbische Bund erklärt durch seine Botschaft, daß er keines Wegs gegen die Eidgenossen gerichtet sei, sondern einzig den Zweck habe, Ruhe und Ordnung zu Hand haben, den Räubereien entgegenzutreten und etlichen Fürsten, die sich Bedrückungen erlauben, Widerstand Gilten zu können. Der Schmachlieder wegen, welche gegen die Eidgenossen gesnngcn worden sein sollen, demerkt die Botschaft, cS könne solches nur von leichtfertigen Leuten geschehen sein, die man nach ge höriger Anzeige so strafen werde, daß die Eidgenossen damit zufrieden sein werden. Denn cS sei ans einem >ag ein Beschluß gefaßt und im ganzen Bund verkündet worden, daß Niemand weder mit Worten noch Mit Werken sich den Eidgenossen widerwärtig zeigen soll. Falsch sei das Gerücht, daß der Bund den Herzog von Mailand gegen die Eidgenossen anfgestistet habe. Man begehre mit den Eidgenossen Freund ühaft zu halten und erneuere, zum Beweis dessen, den Antrag, daß sie mit dem schwäbischen Bund in ein "Berstcntnnß" treten möchten. Ans dieses Anbringen wird von den eidgenössischen Boten ebenso freundlich heanttvortet: Wenn der schwäbische Bund seine Freundschaft im Werk beweise, die Schmäher strafe und "»lere BnndeSvcrwandten unangefochten lasse, so sei man zum Frieden geneigt; den Antrag zu einer Verbindung wolle man heimbringen, jedoch unter der Voraussetzung, daß unsere Bundcsvcrwandten, ff'wie auch unsere Rachbarn von Constanz des schwäbischen Bundes halber unangefochten bleiben, waS dessen Boten ebenfalls heimbringen wollen. Zur Erthcilung einer einläßlichen Antwort wird Tag angesetzt 'wch Zürich auf Montag nach St. AntoninStag cl9. Januar 1489). r. Mit eben so freundlichen Worten "öffnet die Botschaft des Herzogs von Oesterreich, daß der Herzog allen seinen AmtSlcuten befohlen öabe, mit Strenge gegen solche einzuschreiten, welche wegen Schmachreden ans die Eidgenossen eingeklagt Mcrden. Gleichzeitig wird angezeigt, der Herzog sei mit Borbehalt der zwischen ihm und den Eidgenossen begehenden Verträge für seine in Schwaben gelegenen Lande dem schwäbischen Bunde beigetreten. «I. Mit öen österreichischen Boten wurde wegen dcS Graf Georg von SarganS geredet, woraus sich diese erboten babcn, dem Grafen seiner Anforderungen wegen zu Recht zu stehen und inzwischen die Acht gegen ihn unstcllen zu lassen, sofern der Graf auch dem Herzog bezüglich seiner Klagen vor gleichem Gericbt zu ffecht stehen wolle. Hierauf wird erkennt, dem Grafen sei zu schreiben, daß er dieses Anerbieten annehmen Mg,, heimbringen, daß der Mörder, der zu WilliSan entronnen, dann wieder eingefangen, aber Untervogt zu Eins nicht genugsam verwahrt worden, abermals entwischt sei. ß'. Die österreichstchen 39 * -5^ Dcccmbcr 1488. Räthe werden c.sncht, dem Herweg zu empfehlen, das! er den vorgeschlagenen Vergleich hinsichtlich der Anforderungen des Grafen Oswald von Thicrstein eingehen und dessen verwaisten Kindern die Summe von «000 Gulden in gewissen Terminen bezahlen möchte, wenn nicht von Rechtes wegen, doch in Berück sichtigung der vielen Dienste, so ihm Graf Oswald geleistet und welche dessen Söhne ihm noch leiste» können, dann auch um den Eidgenossen einen Gefallen zu erweisen. Wolle der Herzog aber nicht zahle», so möge er doch den Söhnen nach Inhalt des Berichts zu Recht stehen. Da ein Knecht auS dem Sarganserland, mit Namen Georg Good, vom Herzog von Oesterreich für ihn. geleisteten Dienst mit einigen Gütern belohnt worden, diese ihm aber unter Verheißung eines ErsaücS. den er noch nicht erhalten, wieder genommen worden sind, so wird mit den österreichischen Rathen gesprochen, um zu bewirken, daß der Herzog ihm sein Versprechen halte oder ihm dafür zu Recht stehe,'da der Knecht ans den Vogt zu Fcldkirch oder ans Ammann und Rath daselbst Recht bietet. Alles das wollen die österreichischen Räthc an ihren Herrn bringen und dann ans dem Tag zu Zürich seine Antwort eröffnen. I». Der Vogt im Oberland erhält den Befehl, den Rudolf Sarganscr. Peter Kraft und andere aus dem Sarganscrland. welche den österreichischen Boten, Doctor Stnrzcl, ans seiner Heimreise geschmäht hatten, in Eid zu nehmen, das! sie ans den angesetzten Tag sich nach Zürich zur Verantwortung stellen werden. GlarnS erbietet sich, den Rudolf Sarganscr. seinen Angehörigen, hiczn zu weisen. I. Die Botschaft des römischen König" ladet d.e Eidgenossen als „merklich hochgeachtete Glieder dcö Reichs« ein. den nach Speyer anSgcsclM denen Reichstag durch eine Botschaft zu beschicken, um über des Reichs Wohlfahrt bcrathcn zu helfen- k. Der römische König ersucht die Eidgenossen, dafür zu sorgen, daß ihre Knechte nicht mehr zu seinem Schaden .n den D.enst des Königs von Frankreich laufen, was. wie er vernommen, ohne der Obrigkeiten Wissen und W.llen geschehe. I. Der Vogt von Bade., fall die ans Frankreich heimkehrende» Kr.cgSkncchte ,o lang »n Gcfangniß halten, bis jeder 10 Pfund erlegt hat. Z„. Fall der Unvermöge"- he.t soll jeder für jedes Pfund eine Woche bei Wasser und Brod sitzen. Dann sollen sie aufgezeichnet werden und ihre Zunge soll Niemandem weder schaden noch nützen, es sei denn, daß einer wegen gute" Betragens begnadigt würde. Ebenso wie in der Vogtei Baden soll es auch i>. andern gemeincidgenössischc" Gebieten gehalten werden, .... Dem Bischof von Constanz wird geschrieben, er soll die Knecbtc. die aus seinen Gerichten in der Grafschaft Baden in den Krieg gelaufen sind, strafen und auf den nächste» Tag se.nc Botschaft senden, um zu erklären, was für Rechte er in dieser Sache zu besiüen vermeine «. An . adcn, Bremgarten und Mellingen wird geschrieben, die Eidgenossen meinen das Recht zu habe», die ungehorsamen Rcislänfer auö diesen Städten zu strafen; seien sie nicht gleicher Ansicht so möchte" ne au; dem nächsten Tag zu Zürich ihre Einwendungen anbringen und ihre dicsfälligcn Freiheiten vor ... M. m,d S>.d. S., G.„.» »,.d ^ sich dnmwilii.,. mzchorw«» R-i«„k. zu ..»Wichen, f-ls« man ihrc dirsfäm,,« n.cht als genügend erachte. Ge.chzc.tig bitten sie NM Rath, wie sie sich zu Verhalten haben da der Kaiser sie ans den Reichstag nach Speyer berufen habe. Hierüber soll ihnen ans de... nää.'sten Tag zu Znr.ch Antwort werden. Ebenda soll bcrathcn werden, was man bezüglich derer .... ober» Tb'"- gan thnn wolle, die den Eidgenossen noch nie geschworen haben und bei denen das Kriegsgelänt vorzüg l.ch seinen Anfang genommen haben soll. Auf das Ansuchen des Abts von Wettingen man moch" .hm se.nc Rechnung abnehmen und verschiedene Anliegen, die er vorzutragen habe anhöre» 'wird erkennt, er soll mit Einigen ans seinem Convent ans den Tag nach Zürich kommen. ... Uri Schwyz und Unter Dcecmbcr 1488. waldcn sollen ans der heiligen drei Könige Tag (ti. Januar 1489) ihre Botschaft in gemeiner Eidgenossen Namen zu pnecrn haben, nm dessen Antwort ans „vnscre dordrig Werbung" bezüglich der Anstände mit dem Herzogthum Mailand zu verlangen. Nach Einvernahme einer Botschaft des AbtS von St. Blasien, sowie seines Gegners, des Schulmeisters Ulmer zu Diesienhofcn, wird dem lehtern freigestellt, ob er die Sache dem Burgermeister von Schaffhausen anvertrauen wolle oder nicht. In letzter»! Fall soll es bei der Nechtfcrtignng beider Gegner gegeneinander sein Bewenden haben. <» Da Eonstanz vom Kaiser ernstlich und bei Strafe ermahnt ist, dem schwäbischen Bunde beizutreten, so wird, da die Sache den Eidgenossen wichtig scheint, Zürich beauftragt, in gemeiner Eidgenossen Rainen eine Botschaft nach Constanz zu schicken, um hegen dessen Beitritt zu wirken. Zugleich soll man heimbringen, dasi die Eidgenossen, falls Eonstanz zu >b»en treten wollte, es nicht verlassen sollten. 11. Zürich soll dem König von Frankreich ernstlich schreiben, dasi er die eidgenössischen Knechte verabschiede, v. Heimbringen die Anzeige derer von Zürich, dasi Gras Allwig von Sulz mit der Grafschaft im Klcttgan für sich und alle seine Nachkommen und die nachfolgenden Zensier dieser Grafschaft ihr ewiger Erbbnrgcr geworden sei. Z ii r i ch. 1^00, 30. HtllllltN (Zinftag St. Stbaftianstag). StaatAarctnv Vilccrn Allqeincinc Abschiede. lt .M. Staatöareiiiv Zuriet, Allgemeine Abschiede. I '^i5, Boten: Zürich. HanS Waldmann, Ritter; Heinrich Röist, Reu und Altbnrgcrmcister; Ennrad Schwend, Ritter; Meister Widmer. Bern. Doetor Thüring Fricker. linecrn. budwig Seiler, Sckniltbeisi. "l i- Jaeob im Oberdorf. Schwvz (nicht angegeben). Iln terwalden. Marguard Zclger. Zug. Amman» ^tciiicr. Glarns. Bogt Rietler. Frcibnrg. RiclanS Perrotet. Solothnrn. S ecket in elfter Stölli. « Baden, Bremgarten und Mellingen berichten, es seien wenige ihrer Angehörigen in Kriege hAaufen, n»d sie haben selbe, sofern sie ihrer habhaft werde» konnten, jcweilcn nach der Eidgenossen Verordnungen gestraft. Zugleich bitten sie, dasi man sie bei ihrem Rechte und Herkommen belasse. ^ Auf das Ansuchen derer von Baden nm Verwendung der Boten, damit das Kloster Wettingen seinem Bnrgrecht mit der Stadt Baden wie von Alters her bleiben möchte, ansonst sie von ihm von Andern Zölle und Abzug nehmen müsiten, wird erkennt, dieser Gegenstand soll bis zur Jahr >ech,iung anstehen. «. Die Knechte aus dem Oberland, welche wegen des Angriffes auf den östcr- "'chischtn Boten, Doetor Stürzet, zur Rede gestellt wurden, entschuldigen sich damit, es sei ihnen gesagt >vo»den, es sei der Wille des pandvogtS, dasi solches geschehe, weshalb sie sich zum Gehorsam vernichtet geglaubt haben. Wäre ihnen bekannt gewesen, dasi ihr Unterfangen misibeliebig sei, so hätten sie unterlassen. Diese Entschuldigung wird genehm gehalten. «I. Da nicht alle Boten Vollmacht hatten, ^'uftanz bjx Hulfo der Eidgenossen zuzusagen, wenn es dem schwäbischen Bund nicht beitrete, so erklärt Nftich, welches bereits denen von Eonstanz dieses vcrhcisien hat, cS könne Ehren halber von dem gegebenen "-'Ue nicht zurücktreten, und sei entschlossen, das Versprechen zu halten mit denjenigen Orten, die es ücmchiingtm, oder allein, und cS hoffe, dasi die Eidgenossen im Fall der Roth es nicht Hülflos lassen Neiden. A,,f die Einladung des schwäbischen Bundes zum Beitritt wird crwiedert, da nicht alle Ken gleich instruirt, auch nicht alle Orte auf diesem Tag vertreten seien, so werde diese Angelegenheit Januar lst89. auf einem andern Tag in Bcrathung genommen werden. Unterdessen möchte man sich gegenseitig freund schaftlich halten; auch werde der schwäbische Bund gebeten, unsere Bnndesgeuosscu, namentlich die Stadl Eonstanz, in Ruhe zu lassen, t. Der Abt und die Stadt von Rheinau klagen neuerdings, wie sie mit der Judenschaft überladen und belästigt seien, und bitten um deren Fortwcisung. Beschluß: Man wolle die Juden imThurgau die versprochenen Jahre hindurch nach Laut ihrer Urkunde dulde»; inzwischen soll sich abn der Landvogt über ihr Verhalten erkundigen und berichten, damit man nach Ablauf der Zeit Ursache habe, sie sortzuweiscn. K. Zürich wird beauftragt, mit dein Untcrvogt von SinS, der den Mörder entweichen ließ, ernstlich zu reden. I». Dem Georg Good wird von den österreichischen Räthen in Betreff sein" Ansprache an den Herzog das Recht zugesagt, ii. Graf Georg von SarganS soll seine Forderung an den Herzog von Oesterreich dem Boten von Zürich, der in gemeiner Eidgenossen Ramcn znm Herzog reitet, dem Meister Bieggcr, schriftlich eingeben. Der Bote wird dann den Herzog ersuchen, deshalb einen freundlichen Tag mit den Eidgenossen zu leisten. Wird die Sache des Grafen Georg gütlich ausgetragen, so soll man heimbringen, daß man sich mit den Angelegenheiten des Herrn von Mötsch und Anderer, die nicht unsere Bundesgenossen sind, nicht befassen wolle, Der Herzog von Oesterreich erklärt sich bereit, den Kindern des Grafen Oswald von Thicrstcin sel. um dessen Ansprache Recht zu sieben. Graf Wilhelm hat hierauf das auf die Stadt Eonstanz gebotene Recht angenommen. I. Die österreichischen Boten erklären, der Herzog sei festen Willens, die Richtung mit den Eidgenosse», die bereits sich so wohltbätig erzeigt habe, auch ferner streng einzuhalten, worauf die Eidgenossen eine gleiche Versicherung auch llN'^ seits gegeben haben. Der Vogt von Baden zeigt an, er habe einige Reiseknechte gefangen gcnom mcn, welche ihrer Jugend wegen noch nie geschworen haben. Hierauf wird erkennt, diese sollen behandelt werden wie die übrigen, nur soll die Strafe ihnen an der Ehre nicht schaden. Der Bischof vo» Eonstanz meldet, er strafe die KriegSknechte in seinen in der Grafschaft Baden gelegenen Gerichten, nn die Eidgenossen sie in den ihrigen strafen; er glanbe aber berechtigt zu sein, die Bußen zu bcbalten. wird erkennt, den Bischof dabei bleiben zu lassen. «». Heimbringen, ob man die Leute im obern Thurau das Landgeschrei wolle schwören heißen, und ob man, wenn solche in Kriege laufen, die Bußen de>' Gerichtsherren lassen oder selbe selbst einziehen wolle. >». Der Abt von St. Gallen meldet, es wcrd'- ungcachtct er das KriegSgclänf bei Eid, Ehre und Gut verboten habe, in seinem Gebiete immer dagegen gehandelt (es wolle jenes Verbot nicht „bcschüßcn"). Er bitte daher, man wolle dem ihm gegebenen Hanl't mann von Zürich befehlen, hicrinfalls nach der Eidgenossen Gefallen zu verfahren, und wenn auch ^ nicht „beschüßeu" möchte, so möchten die iv Schirmortc ihm eine Botschaft senden, die Gemeinden sammeln und mit ihnen reden. Antwort: Man werde dem Hauptmann die nöthigen Befehle crtheileu, und gern eine Botschaft senden, wenn der Abt eine solche verlange. Der Abt von St. Gallen klagt, er habe bereits dem Kaiser eine große Summe zahlen müssen, was dem Kloster sehr schwer falle; stehe er in Sorge, der Kcliscr werde noch mehr fordern, daher er um Rath bitte, was er zu thun habe Antwort: Er möge zuwarten, bis etwas gefordert werde und dann au die Schirmorte berichten. » die Klage dcS VogtS im Oberland, daß der luccrnische Vogt zu Werdenberg Sachen vor sein Gerüst ziehe, welche von Rechts wegen ihm, dem Vogt im Oberland, zukommen, wird Lneern aufgefordert, s^' deshalb zu verantworten, u. Der Abt von Wcttingen berichtet, beim Antritt seiner Würde sei das Klost" höchst baufällig gewesen, und cö stecke in großen Schulden. Es müsse bei 533! Pfund gelten, wogegen bc>e Kloster nicht mehr als 3ll>l> Stuck und 5?tt Eimer Wein an „Vorstehendem" babe. Hierauf eröffnet e> Januar <489. leine Rechnung für d>c Jahre <487 und <488. Diese zeigt an Einnahmen in Geldanleihen, Erlös den Korn, Haber, Wein, Jahreszinsen <8,<9< Pfund ll) Schilling, an Ausgaben 24,354 Pfund <9 Schilling ,, vnd also Jnnemen an vsgcben gelegt vnd eins gegen dem andern abgezogen ist, wirdt das GotzhuS lchuldig bh der schuld so dnserm Herrn Apt Jngeben ist vj'" Pfund. Dagegen hat das Kloster an Wein, Korn, Haber, auf den Rcblentcn und den Aemtern ausstehend 4494 Stuck, mitgerechnet <98 Saum Wein Zu Mellingen und !> Eimer Wein zu Zürich. Die jährliche Nutzung des Klosters beträgt an Korn, Haber und Zinsen 4023 Stuck. Dagegen gibt cS jährlich auf Wiederverkauf (?) an Gcldzinsen 978 Pfund, an Körnen 75 Mütl, Leibgcding an Zinsen 894 Pfund, an Kernen 92 Mült. Bleibt dem Kloster übrig <725 Stuck. Davon braucht es jährlich an Brod 900 Mütt. Desgleichen ist der Wein, wie der jährlich nächst, auch „vorstehend". Man soll heimbringen, was mit dem Abt wegen der Rechnung, wegen des ^auco und wegen anderer Sachen geredet worden ist, und besonders, daß er in Zukunft ohne der Eid genossen Bewilligung keine Geldanleihen anfiithme» soll. Zug soll den Götschi Amptz anhalten, die Lchenbricfe um liehen zu siegeln, welche der Möttcli von ihm empfangen hat, als er Landvogt im 5l)urgau gewesen, ii. Auf Dienstag nach St. BalenlinStag < <7. Februar) sollen alle Orte ihre Boten zu Luccrn haben, um zu bitten, daß es nichts wider den Herzog von Mailand vornehme, da dieser zu aller Freundschaft, sowie auch zum Recht vor den vii Orten erboten hat. Auf den Fall, daß die nichto fruchten sollte, soll jeder Bote eine besiegelte Mahnung bei sich haben. <. schien im Luccrncrcrcmvlar. js Z» «. Dcr Entwurf dc> Mahnung stcht im guichcrcihschict L n c e r n. <1. ^ehtllckv a wegen einer am Wirthshaus zu Hilzlingen gemalten Kuh mit einem „Rimen" große Unruhe I andoi, „vnd sich etliche gemeinden gcsamlot'hatten, vnd dz meintent zc rccbcn", so ist deshalb dieser Tag gOUst worden. Damit aber „ fürbasscr hin von solicheu Worten wegen nit allerwegen sich sunderbare < ZI 2 Februar 1489. gemeinden samleu vnd vffrnren machen, sundcr dz lassen an die überhand komcu, als dz denn der vbc>> trag zu Staus gemacht, zugibt, damit man onch baß gehalten möge die loblich bcricht vnd cinnnge, 1^. dann zwischen den Herzogen von Oesterrich vnd vnö gemacht worden ist", so soll ans nächstem ^ zu Lucern weiter hievon gehandelt werden und soll der Tag auch an Bern, Frciburg und Solothurn der- fändet werden. «. Der Bote von Zürich soll die ihm bekannte Sache Herrn Oswald GötschiS von Zosingcn, jetzt Helfers zu Kaiserstuhl, an seine Herren bringen. Lu cern. 18. Februnr «Mittwoch nach Valcnlini). TtaatSarctiiv Lilcern: Lucerncrabschiedesaniinlunq. It. Boten: Zürich. Bürgermeister Röist. Bern. Der Strub. Lucern. Schultheiß Seiler; Schulst?^' Kramer; Werner von Meggen. U r i. Vcnner Lusscr. Schwyz. Bogt Wagner. Obwaldcn. HanS von Rolz. N i d w a l d cn. Der Suttcr. Zng. Bogt Jten. GlaruS. Schübclbach, Seckelmeistcr. Frcibulä Praroman. Solothurn. Der Seckelmeistcr. ». Da ans vielfachen Erkundigungen bezüglich der Rede von der Kuh wegen sich ergeben hat, dnl erwiesener Maßen der Priester von Kaiscrstuhl zu Williöau geredet hat, er habe solches gesehen, ^ Worten gestoßen nun aber läugnet, gesagt zu haben, er habe es gesehen und nur gesagt haben will, ^ habe es gehört; so wird beschlossen, Zürich soll in aller Eidgenossen Rainen diesen Priester, der c»^ Lüge, woraus bald Krieg und Blutvergießen entstanden wäre, geredet, ergreifen und sammt der aus genommenen Kundschaft dem Bischof von Eonstanz zur Bestrafung überantworten. I». „So dann etlich knechte von Schwhz etlich Tag angescchen vnd zu küßuach gelcist vnd etlich gesellen von cidgcnosn'" ouch dohin zc komcn bcschribcn, dz aber wider die vcrkomniß, zu Staus gemacht, getan ist, dorau Eidgenossen boten merklich vnd groß mißsallen gehept Hand, meinen dz nit zu gestatten noch zc dann wo dz fürcr beschcchen, möcht gemeinen Eidgcnosscil daruS wol wachsen, dz Inen eben schwer vnd nid wol erschicsscn möcht, vmb dz ist gcrathslagct, dz Jcdermai: trcffcnlich hcimbring vnd mit sinen schaff, ob icman vzit begegnete, sömlich red older anderes, wz dz ioch wer, dz sh es an Jr hcn^' bringen vnd denen die fach zu erkennen geben vnd die selben die ding lansscn handeln vnd sich uit sammeln noch tag bcschribcn, als aber icz beschcchen ist, dann die Eidgnosscn meinen dz nit zc sunder so meinen sh die Berkomniß zu StanS gemacht zu halten, vnd ob icman der vergessen h"^' sol man die offenbaren, damit man die weiß zu halten." v. Der junge Graf Eberhard von Württc"' bcrg eröffnet durch eine Botschaft seinen Wunsch, mit den Eidgenossen in Burg und Landrccht ^ Bereinigung zu kommen. Der Bote verlangt auf nächsten Tag Antwort. Das soll man heimbringt «I. Die Stadt St. Gallen läßt vortragen, seit der That, welche etliche von Schwhz und GlarnS t denen von Benedig verübt, stehe ihr Handel mit Bcnedig still; ungeachtet mehrfacher Verwendung ^ ihren Kanflentcn daselbst alle Sicherheit abgeschlagen, daher sie um Erlaubnis bitten, auch die von Benetiancrn betretenden Falls auf Recht in Haft legen zu dürfen. DaS soll man heimbringen, nicht weiter als vor die Räthc, damit eö verschwiegen bleibe. «?. Des zu Engclbcrg verhafteten Priest^ wegen wird erkennt, derselbe soll dem Bischof von Eonstanz überantwortet und durch zwei eidgeniW Februar <489. Boten dahin begleitet werden, welche dem Bischof vollständig Bericht über den Hergang der Sache abstatten und ihn bitten sollen, den gedachten Priester so zu versorgen, daß er weder die Eidgenossen noch ihre Angehörigen mit fremden Gerichten belästige, sondern sich mit inländischen Gerichten begnüge. Auch werden die vier Hauptfächer des Vorgangs, als Andreas Senn, Baschi Müller, HänSli von Hun- whl und Rudi Schlcweg in Eid genommen, daß sie sich nicht entfernen, noch ihr Gut verändern wollen bis zum Austrag der Sache und daß sie die ihnen allfällig aufzulegende Strafe erwarten wollen. Sic sollen ebenfalls nach Constanz gehen, nm sich absolvircn zu lassen. Und wäre cö, daß durch ihre Schuld die von Unterwalden oder Andere in Bann gekommen wären, so sollen sie selbe auf ihre Kosten daraus lösen. Die Boten von Lueern und Schwhz, welche nach Constanz gehen, sollen mit dem Bischof reden, daß er jene vier und Andere billig behandle und mit möglichst geringen Kosten aus dem Banne kommen lasse. Unterwalden wird bevollmächtigt, den Priester in Kosten der vier Benannten nach Eonstanz zu senden, allwo die Boten nächsten Montag (24. Februar) eintreffen sollen, t. Das Gesuch des Abtö von Engclbcrg und der vier Obbenanntcn, man möchte ihnen gegen Götschi Whß, der sie wegen des Priesters in Kosten gebracht habe, das Recht eröffnen, wird mit dem Auftrag an Lucern, den Parteien die Ansehung eines Tageö zu verkünden, heimgebracht. Man soll den zu Bremgarten gefangenen Aufwiegler nach Zürich führen, da ihn weiter fragen und nach seinem Verdienen strafen. I». Zürich, llri, Unterwalden, Zug und GlaruS sollen auf Dienstag nach der alten Fastnacht t <0. März) ihre Boten G Schwhz haben der Antwort wegen, die Lueern den Eidgenossen in der mailändischcn Angelegenheit gegeben hat. I. Heimbringen den Gegenstand wegen Abstellung von Mieth und Gaben, Heimdringen die Nachricht, so Hans von Mnmpf von Schaffhauscn erhalten hat, daß die Fuhrleute durch Kloten zu fahren gezwungen werden, damit das Geleit zu Baden ganz abgehe. Hierüber sollen in Betracht des großen Schadens, der den Eidgenossen daraus erwächst, die Boten, welche Dienstags und Donnerstags nach der alten Fastnacht auf den Tag zu Schwhz kommen, rathschlagen. S ch w y z. I/!UU, 1 u. März sDicnstag nach d-r alten gahnach». Die Acten fehlen. Siebe ll4I I, . It. Bern. I st.1?nrz «Montag nach Ocu>i>. 2»aa»»arel>iv Lucer» Allgemeine Abschiede l>. 356. ». Dem Gotteshaus Pfäfcrs wird eine Empfehlung an den Bischof von Ehur gegeben, damit der von Mülincn, welcher lange Zeit hindurch Conventherr daselbst gewesen, in derer von Bern Landen und Gebieten erzogen und eines bewährten Lebenswandels sei, zu der erledigten Abtwürde in Pfäfcrs gelange. Wie gemeine Eidgenossen so empfehlen ihn auch die von Bern als den Ihrigen. ?». Anton von Lamctch legt seinen Credcnzbrief als Bote dcö Königs von Frankreich vor und eröffnet, sein Herr sei Willens, die mit den Eidgenossen bestehende Vereinigung zu halten. Zwar hätte er die Knechte, um deren Zurück- 40 314 März 1489. sendung er durch der Eidgenossen versiegelte Briefe crmahnt sei, gern länger in seinem Dienst behalten, zumal ihrer viele in Britannien bei dem Grafen von Foix seien. Wenn man jedoch auf dem gestellten Begehren beharre, so werde er sie zurückschicken; nur soll dafür gesorgt werden, daß auch seinen Gegnern keine Knechte zulaufen. Denn wofern das letztere nicht geschehe, so habe er eigenes KriegSvolk gcnng wider seine Feinde. Seine Sache stehe gut in der Bretagne, die Flaudcrcr halten sich wohl und St. Omer sei wieder erobert. Die Eidgenossen ihrerseits beharren ans der Rücksendung der Knechte um Aufrechthaltung der Bereinigung und Handhabung der Ordnung willen, worauf unter obgcmcldtcr Bedingung von dein französischen Boten die Rücksendung zugesagt wird. o. Der französische Bote eröffnet ferner, eö habe der König mit Vergnügen vernommen, Herzog Sigmund von Oesterreich und Andere beabsichtigen zwischen ihm und dem römischen König Frieden zu vermitteln. Der Eidgenossen Vermittlung würde ihm übrigens die angenehmste sein. Unter Verdankung des Zutrauens antworten die Boten, man habe von der Sache noch keine Kenntnis!, werde aber darauf Bedacht nehmen, da es uuö angelegen sei, Friede und Ruhe zu sichern. «I. Heimbringen, daß die Verwandtschaft dcö aus Zofingen gebürtigen Priesters, der zu Constauz gefangen liegt, und Bern, dessen Angehöriger er ist, sich für denselben verwenden, da die Worte, die er geredet haben soll, von keinem großen Belang und nicht in arger Absicht gesprochen worden seien. Hierüber soll man auf dem Tag zu Schwhz Antwort geben. Lucer u. I/Uii), 25. April (»ff S-Mt Mar^q» Staatsarchiv Luccr» Luccriierabschicdcsammlung. I!. ?!N I> iT. Da viele Knechte Unruhe erregen und den Grafen Allwig von Sulz überziehen wollten, weil das Gerücht ging, er habe an dem Ucberfall zu Zürich mit einem Trupp Antheil genommen, so wird erkennt, jeder Bote soll heimbringen, man möchte Vorsorgen, daß Niemand ohne seiner Obern Willen etwas anfange. Ludwig Seiler, Schultheiß von Luceru, der nach Zürich abgeordnet ist, wird beauftragt, mit den andern Boten nach dem Grund dieses Gerüchtes sich heimlich zu erkundigen. Zugleich soll Lucern nach Schaffhauscn schreiben, daß man dort den Heinrich Lüttin verhafte, ihn verhöre und nötigenfalls gichtige hinsichtlich dieser Sache und auch über andere Sachen, die er mit dem Waldmann und dem Rotaller von des römischen Königs Vereinigung wegen verhandelt haben soll, was er Alles wohl zu sagen weiß, indem er lange Zeit mit diesen Sachen zu thun gehabt und „darin sin machmann gcsin ist". Ueber das Ergebnis; der Untersuchung soll Schaffhauscn wieder an Luccrn berichten. I». Sodann von der „ vntrüwcn lönffen halb, so icz sind ", soll Schultheiß Seiler an der Eidgenossen Boten zu Zürich bringen, daß man die Städte am Rhein besetzen sollte, damit uns die „ nit vcrnntruwct sunder besorgt" werden. «. Auch soll er mit den übrigen Boten an Zürich das Ersuchen stellen, ihre Verordnung, wonach von Stein Jedermann nach Klotcn fahren soll, um dort den Zoll und das Geleit zu geben, abzustellen. Das soll zudem jeder Bote heimbringen, um auf dem Tag, so im Mai zu Luccrn sein wird, der Beeinträchtigung dcö Zolls und Geleits zu Baden vorzubeugen. «I. Auf demselben Tag, Sonntags nach Mitte Mai (17. Mai), soll man Antwort geben, was man mit dem Diamant und andern z« Grandson eroberten Kleinodien machen wolle, v. „Als man dann ficht, wz vbclö vnd vntrnw durch April 1489. den Waldmanil von den Pensionen vnd des dicnstgeltö wegen vffgestandend, dz zc verkamen", soll jeder Bote ans nächsten Tag zu Luccrn Gewalt bringen, „als die von Lucern dz verkommen wellen", k. Da der Konig von Frankreich immerfort, ohne Beachtung mehrmaliger Schreiben, statt die eidgenössischen Knechte zu verabschieden, deren neue anwirbt, so soll auf gcmeldtem Tag berathen werden, waö deshalb su thun sei. ,, Jegklicher Bot weih zu sagen, wie die fachen zwischen Ratten vnd Hunderten, ouch der Gcmcind zu luccrn stand." I». Diesen Abschied soll Schwhz an GlarnS, Luccrn an Bern mittheilcn. Bern. s>. ljlfcil (Mittwoch nach I»r, ^iiincte Nsiici«). Staatsarchiv Rcr»: Allgemcine eidqcnösfische Abschiede, n. ?S5. Bern, Frciburg, Solothurn, Biel. Ten Rathsbolschaflen von Frciburg, Solothurn und Biel wird von Bern mitgetheilt „ die Schriften don Zürich dem tag durch Jr rät komen, darin allerlei) fiirnämen angczöigt Wirt vnd gemeint, die Eyd- gnoßen von Länderil werden ctlich der Iren zu Inen vnd andern vcrtigen vnd ce vnruw dann ruw furdern. Bnd wie wol man cigcnschaft Jrö bcsuchs nit mag wissen, so es aber zu etwas vnorduuug vnd crgrung ^hter, dann man könn hetz ermessen, möcht dienen, so ist zu notturftigem Enthalten der Erberkcit vnd damit niemand lmehr), dann Recht ist beladen, gedrängt noch beschädiget wcrd, vff witer anbringen vnd bcdänkcn, das mit Iedermans Obcrkeit vnd vollem gewalt beschechcn soll, also angcslagen, daö eine icdc Statt Irin deinen vnd demnach großen Rät diß seltzem Löuff vnd zu was viifugen die wachsen möchten, zu erkennen gebe vnd sich darnff der notturft noch glouplichen eine, sich selbö, arm vnd rich, zu Recht vnd vor gewalt handthaben, schüzen vnd schirmen; vnd ob icman darinn einiger vnbillikcit beladen, daö der vor ^llichem kleinen vnd großen Rat dargestellt, gehört vnd nach sinem verschulden geucrtigt, gehört vnd snß gewalt vff niemand gehandelt werd. Item vnd ob von Jemand, wer der wäre, cinich der obgc- nanten Stetten oder die Iren vnderstan wurd, an Recht oder Rcchtöerbieten mit gewalt vtz fürzunämcn, d^s dann ein iedc Statt der andern sollicho snallcnglichcn vcrknnd, vnd ob söllich Jnfäll durch Bot- 'chasten früntlich nit möchten verkamen werden, das dann icdcr teil dem andern Hilst, Rat vnd bhstand ^öug vnd In vor Gewalt, freuet vnd boshcit zu Recht schirm vnd handhabe. Item vnd ob von den ^hdtgnon als angczöugt wirt, cttlich harhcr zu andern Stetten kämen vnd dasclbö vnderstan wurden ^rnngen, vnwillcn oder zwcyung sürzunemen, danor Gott she, daö dann jedie Statt, zu dcra sy kämen, ^"kn antwurte, sy wellen vber die fachen Jrö anbringcnö stzen, sich daruff wol vnd als sich gcbür beeilen, vnd demnach aber zimlich antwurt geben. Item vnd waö einer ieden Statt von den Iren vff ^l>ch anbringen, daö Im ersten artikcl berürt ist, begegnet, söllen sy den andern, ouch fürdcrlich verkünden vnd zuschicken." Zürich, i). Mai. ^^ken: Bern. Urö Werder; Anton Schöni. Luccrn. Ludwig Seiler, Schultheiß; Werner von kggcn, ^eckclmcister. llri. Walter in der Gasse, Altammann; Heinrich Jmhof. S chwyz. Rudolf Rc- 40 * Mai 1489. ding, Altammann; Dietrich in der Halten, der junge. Obwaldcn. Claus von Zuben, Ammann. Nid- walden. Heinrich Zumbüel, Ammann. Zug. Hans Schell, Ammann; Heinrich HaSlcr. GlaruS. Jost Kuchli, Altammann; Werner Rictlcr. Die sogenannten Waldmannischen Spruchbricfe. Siehe Helvetia Bd. Iii. S. 499 ff. 1489, 12. Mai (Dienstag vor Sophie) schreiben „von Stetten v»d lendern gemeiner Eidgnon Netc jep zu Zürch versammt" an Statthalter und Räthe zu Wintcrthur. Nachdem nun die Zwistigkciten zwischen der Stadt Zürich und ihren Angehörige» außer der Stadt beigelegt seien, habe am Charsreitag der Brisacher von Tcttlikon in Winterthur eine den Boten sehr mißfällige Hand- j lung begangen. Jedoch haben sich die Bote» mit Wisse» des Schultheißen von Wintcrthur gcmächtigt, auch diese gänzlich in Vergessenheit zu stelle», und begehren nun, daß Winterthur dieses anerkenne. (Missiv im Stadtarchiv Lucern.) Luc ei n. > 1. Mai lMontag vor Mitt- Mai,. Staatsarchiv Luecrin Luccrnerabschicdrsammlung. l>. 2!>ä. Boten: Zürich. Brcnnwald. Bern. Bcilner Hetzet; der von Rümlang. Lnecrn. Ludwig Krämer, Petcrmann von Meggen, Altschulthcifie. Uri. Andreas Rincr. Schwhz. Vogt Mcttlcr; Vogt Schribcr. Unterwaldcn (nicht angegeben). Zug. Ammann Steiner; Ammann Schmidö Sohn. Glarns (nicht angegeben). Freibürg. Dietrich von Cndlisperg. Solothnrn. Der Seckelmeistcr. Die von Zug, besonders die Gemeinde, sind Willens, gegen den König von Frankreich nach Burgund zu ziehen; bloß die Besorgniß, es möchte das den in Frankreich befindlichen eidgenössischen Knechten Schaden bringen, halte sie noch zurück. Das sollen die Boten heimbringen. Und da letzthin ein Tag angesetzt worden ist auf Sonntag nach Mitte Mai, so wird nun beschlossen, derselbe soll erst am darauf folgenden Mittwoch beginnen, und da sollen dann aber alle im letzten Abschied ausgesetzten Punkte endlich und ohne weiteres Hintcrsichbringcn erledigt werden, namentlich die Angelegenheit der Pensionen, Gaben und Geschenke, wie solche schon von einigen Orten verboten worden sind. Dem König von Frankreich soll man ncuerdingö schreiben, daß er unsere Knechte beurlaube, oder aber die Vereinigung herausgebe; man soll sich ferner bcrathcn, wie man die Knechte hcimnehmen und zu Hause behalten möge. Zug wird aufgefordert, auf nächsten Freitag (16. Mai) eine ganze Gemeinde aus der Stadt, von Baar, Aegcri und vom Berg oder aber „ircn vollen Gewalt" in der Stadt zu versammeln. Boten von Lucern, Uri, Schwhz und Unterwaldcn sollen dann mit ihnen reden, daß sie keinen Krieg anfangen, keine andere eidgenössische Gemeinde aufwiegeln, überhaupt nichts nnternehmcn bis znm nächsten Tag. I». Der Bote von Schwhz soll an seine Herren bringen, daß diese die Ihrigen anhalten, der Sache des Hammerschmidö wegen nicht Leute zu belästigen, welche daran keine Schuld haben, daß sie daher auch die zwei zu Biel gefangenen Besancer loslassen, und Niemanden mehr ohne der Eidgenossen Einwilligung gefangen nehmen, da Bern, Frciburg und Solothnrn ihrer Märkte wegen sich über solches Vornehmen merklich beklagen. Auf nächstem Tag zu Lueern soll, nm dem beständigen erfolglosen Heimbringen ein Ende zu machen, ein endlicher Beschluß in Betreff des Zolls zu Klotcn gefaßt werden. ,t. Ebenda soll die Sache zwischen dem Weib des Langcnthalcrö und dem Voten von Brcmgarten „von der elichen Sach vnd dcö CostenS wegen" behandelt werden. Mai V. 8S7. Boten: Zürich. Heinrich Göldli; Gerold Meyer von Knonau. Bern. Der von Rümlang. Lucern. ^."ilthejß Seiler; Hanö Ruß; Werner von Meggen. U r i. Ammann zum Brunne». Schwyz. Ammanu '"tcrniaur; Jost Jacob. Obwalden. Dieggeschwand, Venncr. Nidwaldcn (nicht angegeben). Zug. von Wyl. GlaruS. Bogt Tolder. Freibürg. Dietrich von Cndlispcrg. Solothurn. Bogt, Schultheiß. bei ^ vou Frankreich hat Herrn Wilhelm von Dicöbach und Herrn Peter von Faucigny r ^ Eidgenossen beglaubigt, um selbe seines Willens zu berichten. Im Namen Wilhelms von Dicö- ) ^öffnet nun der von Rümlang, der König werde nächstens eine Botschaft anhcrscndcn; die Bcr- ^ Bing nnt den Cidgenosscn sei er Willens zu halten, die Pensionen wolle er geben, wie sein seliger ^ ^ Wlbe gegeben habe. Dagegen begehre er, daß auch an ihm die Bereinigung gehalten werde, auf letztem Tag beschlossene Schreiben an den König von Frankreich wegen Bcrabschicdung der Z2N Juni 1489. eidgenössischen Knechte ist, sowie das dicsfälligc Schreiben cin die letzter;; selbst, noch nicht abgegangen, weil der Vogt von Baden das Geld für die Kosten der Sendung nicht geben konnte und einige Orte ihre Briefe noch nicht an Lncern geschickt hatten. Es wird nun beschlossen, die Sache bis zur Ankunft der französischen Botschaft anstehen zn lassen, jedoch die Briefe bereit zn halten und ans den Tag Baden sich mit wcitcrn Instructionen zu versehen, e. In dem Streit der Roterin von Brcmgartcn gtiss" die Hölderlin werden beide Parteien angegangen, ihren Handel den Eidgenossen zur Entscheidung übergeben. Letztcrc ist dazu bereit, crstcrc dagegen nicht. Da es nun eine geistliche Sache und einmal vor dem Bischof von Basel als päpstlichem Richter verhandelt worden ist, so wird erkennt, ^ Parteien seien wieder dahin gewiesen und man belade sich der Sache weiter nicht. «I. Da Bern weg"' des Bürgermeisters Nöist eine Botschaft nach Zürich schickt, so soll auf dem Tag zu Baden deratlu" werden, ob man auch von gemeinen Eidgenossen eine Botschaft dahin senden wolle, damit dem Ro nichts Ungütlichcs begegne. Jedermann soll sich erkundigen, wer am meisten für den Diamant g<^" wolle; dem Meistbietenden will man selben geben, t'. Dem Mcyenberg wird erlaubt, Kundschaften ch Hitzkirch aufzunehmen; doch soll er auch seinem Gegner verkünden, wenn er solche aufnehmen will, ^ soll dann dabei sein und, ob er will, auch seinerseits Kundschaft aufnehmen. Beide sollen dann mit ihw Kundschaft auf den Tag zu Baden kommen und Zürich soll die Vcrgicht, die jener gcthan, auch " haben. Darauf will man dem Rechte seinen Fortgang geben, p?. Die Boten sollen auf den Tag ^ Baden Vollmacht bringen, mit dem Grafen von Sulz zn reden, das; er den Georg Jüntcler für Hans zu Jcstettcn gänzlich ausbezahle oder ihm das Schlosi und den Kauf wieder lasse, damit kcM Thcil betrogen sei. I». Die Botschaft des römischen Kölligs bringt nach Vorlegung ihrer Beglaubigung- acte und Anerbictnng aller Freundschaft ab Seite ihres Herrn folgende Punkte an die Eidgenosse»' l) Der römische König beklagt sich über das Gerücht, als beabsichtige er, mit Hülfe des schwäbst^ Bundes die Stadt Zürich zn seinen Handeil zu bringen und erklärt, er sei gegcnthcilö bereit, Zürich »' andere Eidgenossen gegen alle Angriffe schützen zn helfen. 2) Der römische König verlangt, das; dicjeuig^ Orte, welche die Vereinigung mit ihm noch nicht besiegelt haben, selbe siegeln möchten. Falls ^ Pension, die er den Orten zugesichert, „ jcna pressen" wäre oder das; selbe „ zn lüzel sig", ^ bereit, sie zu „crfollen". 3) Da er vom Könige von Frankreich beständig mit Krieg bedrängt werde > deshalb auf einem bereits nach Frankfurt angesetzten Tage sich mit den Königen von Spanien und land, der Herzogin von Britannien und einigen deutschen Fürsten zum Bestand des heiligen röunh Reichs verbinden werde, so begehre er, das; die Eidgenossen ihre Knechte aus Frankreich hcuuumb^ ' damit sie nicht gegen seine Bundesgenossen streiten. 4) Verlangt der König in seinem und des ^c> ' Sold von den Eidgenossen 15l1l) Knechte, mit deren Werbung er den Eharlin von Willer beauftragt ha Ueber alle diese Anbringen wollen die Boten an ihre Herren und Obern berichten und diese dariu h» deln lassen. Mit Charlin jedoch wird geredet, das; er bis auf Weiteres das Anwerben unterlasse- ^ eröffnet die Botschaft des römischen Königs; es habe der König von den Pensionen, wofür der Bncf ^ Zürich liegt, noch keine ausbezahlt, weil er sich dazu nicht verpflichtet halte, so lange der Bundes nicht aufgerichtet sei. Auch das soll man heimbringen. Ii. Der Herzog von Oesterreich entschuldigt^'^ wie der römische König, durch eine Botschaft in Betreff dcö angeblichen Anschlags auf die Stadt Z»' und bittet auch seinerseits, das; man die Vereinigung mit dem König siegle, k. Auf Sonntag " ^ acht Tage s28. Juni) soll eine Botschaft nach Zug gesendet werden zum Versuch einer gütlichen Juni 1Ü89. -j.zz Pcichung der zwischen der Stadt nnd ihren Gemeinden waltenden Streitigkeiten, I. Schwyz nnd Glarus legen tlrknndcn vor für ihre Bchanptnng, daß sie im Oberland zollfrei seien. Da sich der Eidgenossen Kauf ans daö Urbar stützt, so wird der Vogt angewiesen, das Urbar nach Baden zn bringen. Steht icne Zollsrcihcit darin, so bleibt es dabei, steht sie nicht darin, so will man sich über den Gegenstand weiter bcrathcn, »». Georg yochcrs Klage, daß seine Kundschaft nicht angehört werden wolle, soll nach ^»geholter Erkundigung beim Vogt auf dem Tag zn Baden weiter behandelt werden, i». Da gegenüber denjenigen Orten, welche sich dahin vereinigt haben, keine AuSbnrgcr mehr anznnchmen, Zürich, ^ern, Freiburg und Solothurn auf ihrer Freiheit, Bürger auzunchmeu, beharren, so soll man Mittel 'uchen und ans dem Tag zn Baden die Sache nochmals in Behandlung nehmen. «». Bezüglich der Annahme von Bürgern aus gemeiner Eidgenossen Gerichten nnd Gebieten, sowie der Annahme Solcher, ^'e Angehörige eines eidgenössischen Ortes sind, ist man übereingekommen, daß fürderhin Niemand dem Andern die Seinen, so lang sie hinter ihm sitzen, als Bürger oder Landlcnte anfnchmcn, sondern jedes bei denjenigen bleiben soll, die jetzt seine Bürger oder landlcnte sind. Uebcr diesen Punkt soll man ^uch mit voller Gewalt zu Baden rathschlagcn, i». Heimbringen das Begehren des Sohnes des Meister ^stgger von Zürich, daß ihm erlaubt werde, eine Botschaft gemeiner Eidgenossen behnfS Fürbitte für "uien Vater, der nicht viel verschuldet habe, nach Zürich zu nehmen, «i« „Item des Artikels halb, als dst von Schwvz hievor vff dem vordrigen tag anbracht baut, als von des artikels wegen, so in der Vcr- kmimg zu StailS stat, dz sich nit sundcrbarc Gemeinden samlcu sollen, vnd vermeintent, Jr gemeind Welte den nit darin haben, darumb man vff diesen tag auch antwort geben solt, wellend die von Zürich, Bern, uccrn, Friburg vnd Sollcnturn daby bliben, wie der bricf versiegelt ist vnd whst vnd nit darvon '6", noch nüzet darvs lassen tun," i. In Betreff des HammcrschmidS und der Knechte von Schwyz, ^ zu Biel liegen, um gegen Burgund zn ziehen, wird mit den Boteil von Schwyz geredet, damit sie n Knechte zurückrufen; man werde bei Ankunft der französischen Botschaft trachten, die Sache zu verenden oder zn Nccht zu bringen. Da aber die Boten von Schwyz ohne Vollmacht sind und nur soviel ^l'agcn können, daß jene Knechte cinöwcilcn keine Feindseligkeiten beginnen werden, so wird erkennt, ""n loll die Sachen heimbringen und jedes Ort die Seinigcn vom Zuzug abhalten, damit keine weitere ^"ruhe daraus entstehe. Zugleich soll jedes Ort auf den Tag zn Baden Mahnbriefe an die von Schwyz halten, damit uöthigcnfallS davon Gebrauch gemacht werden könne, Den vergoldeten Sessel der burgundischen Beute haben der Eidgenossen Boten ans Befehl ihrer Herren nnd Obern unserer Frau zn Einstcdcln durch GotteS Willen zum Geschenk gemacht, t. Noch nicht alle Boten haben "ewalt, der Ordnung von der Dienstgeldcr, Pensionen, Micth und Gabeil wegen, sowie deö Verbots '^Ku, der Obcril in Krieg zn laufen, beizutreten; daher soll man den Gegenstand nochmals l5jnige meinen, die Strafen für beide Vergehen sollten gleich gestellt werden. Ii. Zürich ^U'clmldigt sich, Betreff des Zolls zu Klotcn und seines Anspruchs auf daö Erbe der Landzüglinge ' ' Kaiierituhl, weswegen ab letztem Tag der Schultheiß Seiler zu ihnen geschickt worden sei, wegen ut,, Homert geben zn können; sie werden zn Baden antworten. Man will ihre ^ ^ivarten und für den Fall, daß selbe nicht entsprechend ausfallen sollte, soll jedes Ort seine "en mit weiterer Vollmacht versehen, v. „Item cö soll ouch icklichcr bot heimbringen von der Pfaffen "Kn, also dz man vnscrm heiligen Vater, dem bapst, schribe vnd sin vcltcrliche hcilikcit bitte, dz er vnsern von Eostenz den gewalt gebe, wo wir ein bösen Pfaffen Helten, der den tod verwürkl hctt von stner ckl Juni 1-489, bösen missetat wegen, also dz er ein kezer, ein mördcr, ein böswicht vnd derglichcn were, dz er dann gcwalt hette, In zcdegradiereit vnd der weltlichkeit ze empfehlen, Im zctnndc nach sincm verdienen; vnd sol man vss den tag zu baden antwurt darnmb geben," Hv. Die Antwort dcö römischen Königs, ans derer von Zug Verlangen, daß er ihren Knechten den von Rotaller zugesagten rückständigen Sold bezahlen möchte, soll man heimbringen, ebenso das Anbringen Zugö an die österreichischen Räthc bezüglich des dortigen stcntpricsterö von des „ Gcheißcnö wegen, so sin gnad Im tan haben sol" und die dahcrigc Antwort der österreichischen Räthe. v. Jeder Bote weiß, wie die Streitigkeiten zwischen dem Herzog von Oesterreich nnd dem Grafen Georg von Sargans zu Recht bctädiget sind nach Laut eines besiegelten Abschieds, über dessen Annahme oder Verwerfung der Herzog innert sechs Wochen nach stuccrn berichten soll. Zu Baden soll man Antwort geben, wie man diejenigen strafen wolle, welche bei Nacht und Nebel den Priester zu Eins in gemeiner Eidgenossen Acmtern gefangen genommen haben. Jeder Bote weiß, wie die Angelegenheit zwischen denen von Tins und ihren Priestern geordnet worden ist. Das t'uccrucrcmnplar datirt dicstn Abschied: Dienstag vor Corporis Nhristi (lv. Juni), die andern Montag vor o'orporie t'hristi (15, Juni), 1. Bad en. 18. Zlllli «nach Pfingsten,. StaatSarAiiv Zürich Allgemeine Abschicke, I. WA. 278. Staatsarchiv Bern- Allgemeine eidgenössische Abschiede, >5. 2!U. Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern. NielanS zur Kindcn, Venrich. Lncern. Ludwig Seiler, Schultheiß. Uri. Jost Püntincr, Seckelmeister. Schwhz. Ulrich Anfdermaur, Ammann. Unter waldcn. HanS Kiser, Seckelmeister. Zug. Rudolf Heinrich. Glarus. Hans Schübelbach, Seckelmeister. ». Dem Hans stanz wird von den VII Orten (außer Zürich ) geschrieben, er möchte sich in Koste» des Grafen Georg von SarganS zu der Rechnung verfügen, welche selber den österreichischen Rathen ablegen werde. I». Heimbringen, daß bezüglich dcö Zolls zu Kloten und der standzüglingc zu Kastel stuhl Zürich bitte, man möchte es bei seinem unvordenklichen Besitz bleiben lassen, oder, sofern man das nicht wolle, mit ihm nach Inhalt der Bünde zu Recht kommen. «?. Dem Gelciter zu Baden wird befohlen, von den Wagenlcntcn das Gclcitgcld zu nehmen, ob sie das Wortzeichen von Kloten habe» oder nicht. Der Vogt soll den Gelciter hicbci schützen, «l. Mail hat mit der „Jndishcit" geredet, das sie fürdcrhin keinem in der Eidgenossenschaft seßhaften Christen mehr etwas auf Wucher leihen sollen, ^ verpfände ihnen dann fahrendes Gut. Und auch in diesem Falle sollen sie nicht mehr Zinö nehmen als von einem Gulden in der Woche einen Denar. Mit liegendem Gut nnd Briefen sollen sie sich nillst Pfand geben lassen. Was sie bisher geliehen, das soll ihnen nach staut ihrer Verschreibnugen entrichte werden. Im klebrigen erhalten sie die Zusicherung, daß man nach Inhalt der ihnen gegebenen Abschied nnd Gclcitbricfc ihnen noch für die ausgesetzte Anzahl Jahre das Geleit belassen werde. «. Danobc» hat man beschlossen, daß nach Abfluß dieser Jahre den Juden zu ewigen Zeiten kein Geleit mehr gegeben werden soll, um in der Eidgenossenschaft zu sitzen, nnd falls es dennoch geschähe, so soll ein solcher Be schlich keine Kraft habe». Die von Dicßenhofcn verlangen hierüber eine Urkunde. Man will ihr Begehren heimbringen, t. Auf die Anzeige des Vogts im Oberland, daß Etliche mit Flößen den Rhein herab- fahren nnd den Zoll verweigern, wird selbem befohlen, solche erst freundlich zu warnen, sodann gesss" Juni 1489. »c nach Zollörecht einzuschreiten, wenn die Warnung fruchtlos bliebe. Auf das Anbringen des gleichen -Vogts, daß die Erben Solcher, welche kein Vieh hinterlasse», keinen Fall schuldig zu sein glauben, wird verfügt, da wo kein Weh vorhanden sei, soll er den Fall in Velten oder Harnisch nehmen. I». Jeder Bote soll das Fürwort des Vogts im Oberland für die armen RciSkncchtc daselbst heimbringen. I. Ebenso besten Anzeige, daß das Schloß sehr baufällig sei. k. „Als ein frow im Oberland bclümdet ist, Hagel kennen zu machen, ist dem Vogt bcfolhen, die Sach bas zc erknnncn vnd dz demnach wider an vnS langen ze laassen." I. Der Abt von PfäferS soll die Ordnung, die er der MannSzucht wegen erlassen hat, mit der Eidgenossen Boten, die demnächst ins Oberland gehen, fertigen und einige alte Leute dazu berufen, in. Auf dieicn Tag ist abermals eine Botschaft der Keßler erschienen mit Bitte, ihnen ihre Freiheit zu bestätigen und ihnen zu ihrem Schirm einen Obern zu geben. Darauf wird beschlossen, man wolle dermalen ihre Freiheiten weder auf- noch absetzen, sondern eö bei den zu Lneern und anderwärts gefaßten Beschlüssen der Eidgenossen verbleiben lassen, wonach ein Jeder mit feilem Kauf in der Eidgenossenschaft fahren mag, wohin es ihm beliebt, und sie auch Niemanden in der Eidgenossenschaft zu ">astn haben, sondern jeder Fchlbarc von dem Gericht, in dessen Kreis er ergriffen wird, bestraft werden lell. i,. Ferner bringen die Keßler an, als Hans Waldmann sel. Keßlcrkönig gewesen sei, habe er etliche Keßler gcthürmt und ihnen den Eid abgenommen, nicht mehr in die Eidgenossenschaft zu kommen. Auf 'hrc Bitte wird dieser Eid abgcthan. «». Dem Landvogt im Thnrgan ist befohlen, Edeln und Unedel» "n Thurgau zu sagen, daß sie in allen Treuen Aufsehen zu einander halten und sich gegenseitig gegen "»billige Gewalt schützen sollen. >». Lneern will eine Glocke gießen lassen, und erhält auf seine Bitte, bc>ü es das Kupfer, welches dafür zu Baden liegt, ohne Geleitgeld zu bezahlen durchführen dürfe, kl» Jeder Bote soll das Gesuch der Knechte heimbringen, die jetzt aus der Reise zurückkehren und ungc- ltraft zu bleche meinen, i. Des Gotteshauses Ow am Unterste Pfleger, welcher dessen Knechte nicht "usten lassen will, da dieses eine Neuerung fei, wird geantwortet, man wolle jene Knechte nicht ungestraft ^tten. Nichtsdestoweniger aber soll man die Frage heimbringen, wie man cS mit denselben halten wolle. ^» Der Landvogt im Thnrgan soll Gewalt haben, diejenigen zu strafen oder zu thürmcn, welche Eid und kshre übersehen haben, l. Edle und Unedle im ober» und Niedern Thnrgan sollen das Landgeschrci 'Zwisten. «. Jcdcr Bote soll berichten über das Begehren des Bischofs von Eonstanz, daß die Scinigen t hnrgan des Eides an nnsern Landvogt erlassen werden möchten, wogegen er sie gern das Landgeschrei 'chwörcn lassen und Ordnung machen wolle, daß die Knechte zu Hanse bleiben, auch daß der Bischof für und andere Bcthciligtc deshalb einen Tag mit den Eidgenossen zu leisten wünscht, v. Der Abt von ^l'eiuau bringt an, die Seinen zu Jcstcttcn werden von Graf Allwig von Sulz aufgefordert, ihm zu Ichwörcn, während sie das doch noch nie gcthan. Beschluß: Dieselben sollen dem Grafen von der hohen ^richte wegen schwören ohne Schaden der kleinen Gerichte und des dem Abte zustehenden Vogtrechts. ^ iKr Abt von St. Gallen bittet, die Eidgenossen möchten ihn bei der kaiserlichen und königlichen Majestät, wenn selbe zu ihnen kommen sollte, empfehlen. K. Zürich, Luccrn, Schwhz und GlarnS sollen ^»> Abt von St. Gallen, wenn er es verlangt, eine Botschaft zur Erneuerung der Eide seines Bnrg- schicken, z. Mchcnbcrgs wegen ist der Trähcr von Hitzkirch losgelassen. Jcdcr Thcil soll seine Kotten an sich tragen, Zug dem Mchcnbcrg die Urfehde geben. Auf Mchenberg ist seiner Gefangenschaft "egcu g< Pfund «i Schilling Kosten erlaufen und .'1l Pfund 19 Schilling, die Biegger vor einem Jahr ^»rechnet hat. Beschluß: Da Mchcnbcrg nicht unser Gefangener war, so lassen wir uns die Kosten nicht 41 * Juni 1489, in Rechnung stellen, Von denen, die Vögte im Wagcnthal gewesen sind, soll man einvernehmen, wie viel der Fnttcrhabcr ertrage, und ob die Vögte ihn behalten oder verrechnen sollen. Einige dicsfälligc Rcchnnngsanstände zwischen dem vorjährigen Vogt, Vicggcr von Zürich und dem jetzigen Vogt, Ln.r Zeiner, auch von Zürich, werden ausgeglichen, Luecrn soll in aller Eidgenossen Namen dem König von Frankreich und Andern, bei denen eidgenössische Knechte sind, schreiben, daß sie selbe heimschicken und keine mehr annehmen, I»ß». Jedes Ort soll die ihm ungehörigen Knechte ebenfalls heimmahncn. Alle diese Briefe soll man bis Sonntag vor Maria Magdalena (19. Juli ) zur Weiterbeförderung nach Lucern senden, <«. „Vnsern Eidgenossen von Lucern ist bcuolhcn, In vnser aller Namen vnserm allcrheiligsten Vater, dem bähst, zu schriben, das sin heilikeit dem bischoff von Kostenz gewalt gebe, die vbcltätigcn Pfaffe», so den tod verschifft haben, zu degradieren vnd der wcltlichkcit zu benelheu. Vnd dabh Hern Rnlandcn Göldli von Zürich vnd dem Hertcnstciu, als die ich zu Rom sind ze schriben, zu erknnncn, ob das vß gnaden Harns! Pracht mög werden oder was das kosten wurde," «Iii. Schwhz berichtet, eS habe Hans Schunds wegen die Scinigcn heim- und zur Ruhe gemahnt. « < . Luecrn erhält Vollmacht, den Keßler von Mellingen und den Keßler Hanö lllin gegen einander zu verhören und in der Sache nach Ermessen zu handeln; ferner in der Eidgenossen Namen dem von Mellingen Urkund zu geben, daß er in der ganzen Eidgenossenschaft seinem Gewerbe nachgehen möge. lll. Die ans der Grafschaft Windegg, welche an Schwhz und Glaruö gehören, begehren bei ihrer hergebrachten Zollfrcihcit zu Staufen zu bleiben- TN. Ebenso glauben Schwhz und Glarus vom Grafen Georg von SarganS des Zolls gefreit worden zu sein, Antwort: Die Eidgenossen wollen bei dem Zoll und Kauf bleiben und ihnen darum Recht stehen, Zill». Der Lcutpriester zu Luecrn, Namens deö DccanS und Kapitels, verlangt 8 Gulden Kosteil zurück, den sie wegen der Gefangenschaft des Kaplans von SinS gehabt, da sie das Interdikt haben halten müssen. Das wird ihnen abgeschlagen, es sei denn, daß sie auch uns unsere dicsfälligen Kosten wollen tragen helfen, ii. Heimbringen die verschiedenen Ansichten über Bestrafung derjenigen, die den Caplan von Sins nächtlicher Weile gefangen abgeführt haben, Kit.« Der Bischof von Eonstanz will dem Abt von Engelbcrg schreiben von des Pfaffen zu SinS wegen, wie jeder Bote weiß, SI. Die von Schwhz haben jetzt auf dem Tag zu Brunnen folgende vier Artikel angezogen: i) Von der Waat wegen sei eiiw Richtung gemacht worden, woraus den Boten „ vil gaugeil". Man begehre zu wissen, was den Boten geworden sei, L) Gabriel Morasin habe ihnen gesagt, im Streit zu Graudson seien über 1<)l1,l)ffl> Gulden gewonnen worden, und es hätte auf jeden Mann der Eidgenossen wohl lffl) Gulden Beutcgeld getroffen, wofern man damit recht umgegangen wäre. Da nun aber Einer nicht einmal 1 Gulden erhalten habe, so begehre man zu wissen, wie in der Sache gehandelt worden sei. !) Man soll auch erkunden, wie viel von dem Geld, womit der König von Frankreich Obcrburgund gelöst hat, den Boten geworden st>- 4) „Zum Vierden haut sh angezogen von der Pensionen, mieth vnd gaben wegen, wie man sich darinu halten vnd das verkommen welle, dann es ein notturft she, nachdem vnd man sähe, das es Zürich wol erschossen, wo eine biderbe gemeind nit gesin wäre. Nu sh es der vnd ander fachen halb not, das sich die gemeinden allenthalben sammlcn vnd die zu sollichcn Sachen reden, damit es hicfür nit als bishar geprncht werde, Nu haben der Eidgenossen botteil zu Staus ein verkomnuß gemacht, So in cim Artikel whßt, das sich dhein suudcrbar gemeind samlcn söllc, das doch wider der Eidgenossen lob, nuz vnd crc sh- Dann nach gestallt so she not, das sich sollich sundcrbarc gemeinden bcsamleut, dann es Hab bishar der Eidgnoschafft nit vbcl erschossen; vnd das man den selbigen Artikel vß dem Vcrkomnnßbricff tüge, deuil Juni <489. Z25 2r gcmeind wolle den da Innen nit haben." Diese vier Artikel will man heimbringen und ans dem nächsten Tag deshalb antworten. Dabei hält man für gut, daß Lueern, Uri nnd Unterwaldcn sich gemeinem berathschlagcn, wie man auf Schwhz einwirken wolle, damit es beim Stanscrvcrkommniß bleibe. »>>»». Zürich fordert 7l Gulden für die in gemeiner Eidgenossen Namen vollzogene Sendung VicggcrS "ach Innsbruck in Sachen des Grafen Georg von Sargans. Man beschwert sich über die hohe Rechnung, nnd gibt Zürich zu bedenken, daß Bicggcr nicht allein des Grafen Georg wegen dort gewesen, nüll übrigens dem letztern schreiben, daß er die Kosten abtrage, im. Bartholomäus Bartcnschlaher, der »n Berngebict einen Todtschlag begangen, ist auf Urfehde losgelassen; dem Vogt von Lcnzburg wird ge- Ichricben, er soll ihm sein Gut wieder zustellen. «»«». Man soll heimbringen, „so hicfür einichö orteö burger oder landlüt vor vnser Eidgnoschafft Polen zu schaffen haben, ob nit billich desselben ortS Boten N'N Im vßstan sollen", wenn dessen Sache zur Behandlung kommt. Baden siebt von dem Anspruch ab, den Abt von Wettingcn seines Bnrgrcchts wegen unter seinen GcrichtSstab zu ziehen, nnd der Eid- Mosssn Voten setzen sodann grundsätzlich fest: Wenn Jemand in der Stadt oder Grafschaft Baden Anbrachen gewinne an den Abt von Wettingcn oder die Seinen, so sollen selbe vor dem Vogt zu Baden angebracht werden; hat dagegen der Abt Ansprachen an Bürger oder Hintersaßen der Stadt Baden, so loll er dieselben suchen vor der Stadt Baden Gericht und Stab. «ßiz. In diesem Jahr ist an das Vogt- bauo z„ Pgpfu verwendet worden die Summe von 839 Pfund 17 Schilling, ii. Heimbringen, was ^>r fnrdcrhin nnscrn Vögten für ein Hcrrcnmahl nnd für ein Kncchtenmahl anrechnen wollen. 55. Heim- bringen die Bitte des Hans von Mnmpf, daß ihm an ein Roß, welches ihm beim Dienst an dem Bau Baden abgegangen, etwelche Entschädigung geleistet werden möchte. Der Hammerschmid nnd seine ^cnosseu sollen gegen ihre Widersacher ein Recht auf gleichen Znsatz zu Bern annehmen. Obmann ist Wilhelm von Dießbach, Schultheiß. Dessen hat man sich für die von Schwhz gcmächtigt, wie jeder Bote und Tag gesetzt nach Bern ans den 15. Tag des andern HerbstmonalS. im. Auf nächster Jahr- ^ä)»u»g will man über die Ansprache derer von Baden auf Hölzer, von denen Andere meinen, sie gc- bbren au das obere Schloß, verhandeln. Inzwischen sollen die Vögte der Sache nachgehen, vv. Die ^tschafz Königs von Frankreich legt ihre Ercdenzbriefc vor, meldet des Königs Gruß nnd Geneigten, die bestehende Vereinigung zu halten, oder über eine neue mit den Eidgenosicn in Unterhandlnng ^ treten; jedoch gebe der König zu bedenken, daß er nicht so viele Gülte nnd Nutzungen habe, wie sein Bater gehabt babc, auch möchte er vernehmen, was die Eidgenosicn ihm zu leisten gedächten. Sodanil "'eldct die Botschaft, der König habe vernommen, der römische König nnd der Kaiser bewegen nnbilligcr ^sie die deutsche Nation gegen ihn; er bitte die Eidgenossen, sich dieser Bewegung nicht anzuschließen, eninach, ^ls wir an Im erkennen lassen haben, mit welich gewalt er gcvcrtigt shc", hat der Bote ^ Königs von Frankreich zu erkennen gegeben, der König wolle uns jährlich <<>,111111 Franken geben, ^ 1 unter der Bedingung, daß wir ihm ungefähr 35119 Knechte um ziemlichen Sold zulaufen lassen nnd "ns für den Fall, daß Jemand ihm Obcrbnrgnnd abziehen wollte, verpflichten, ihm noch 4<>t><> Knechte seinem Sold zuzuschicken, sofern er unsere Hülfe begehre. Auf diese Bedingungen habe der Bote Voll- ^ä>t zu unterhandeln, dagegen habe er keine Vollmacht, die Vereinigung zu erneuern, welche des Königs ^c> mit den Eidgenossen gehabt. Das Alles soll jeder Bote heimbringen. Rechnung: Dicßcn- üibt jährlich 75 Gulden. Davon ist Zürich gegeben 31 Gulden 3 Ort, Schwhz 33 Gulden, als ^ ^lsdtichrciber von Zürich nnd der Ammann von Schwhz nach Mailand geschickt wurden; der Rest, Juni 1-189. 19 Gulden l Ort, ist dem Vogt von Baden an den Ban gegeben. Item der Vogt von Baden, Ludwig von Dießbach, ist laut Rechnung schuldig 205 Pfund II Schilling, die sollen ihm au die Kosten des Baus bleiben; HanS Blum von Glarus, der Laudvogt im Thurgau, gibt jedem Ort 5 Gulden; Fridolin Arzethuscr von Glarus, Vogt im Oberland, gibt jedem Ort 110 Gulden; die Buchse zu Lunkhofcn jedem Ort 1 Pfund Ii Schilling; der Vogt im Wagcuthal, Lueas Zciner von Zürich, gibt jedem Ort 4 ntrischc Gulden für 8 Pfund Haller, 11 rheinische Gulden zu 9-1 Plapparten, Ii Dickplapparte zu Gl Schilling. Die Büchse von Baden hat dieses Jahr ertragen 485 Pfund 18 Schilling 6 Hallcr; davon erhielt ein Bote von Luecrn nach Frankreich 93 Pfund 5 Schilling, daö übrige bleibt dein Vogt an den Ban. Die Büchse zn Mellingen hat ertragen 70 Pfund, die zu Brcmgarten 35 Pfund, die in den Badern 7 Pfund. Darüber bleiben wir dem Vogt an die Baukosten noch schuldig 48 Pfund. Jedes Ort hat daran li Pfund gegeben, x'». Heinrich Göldli, Ritter, empfiehlt dem Boten von Bern, er mochte mit dem Schultheißen und dem Stadtschreibcr daselbst reden, damit sie sich beim Herzog von Savohcn verwenden, daß dieser in seinem Handel gegen den Schrenting in der Eidgenossenschaft Recht nehme. Dieser Abschied ist im Zürchcrnbschicdbuch Blatt 253 von späterer Hand unrichtig überschrieben: „Abschied zu Brunnen im Herbstmonat 1489", wahrscheinlich mit Rücksicht auf Artikel ki. Ebenda Seite 278 steht eine „Rechnung zu Baden 1489", der die Namen der Boten entnommen sind, wahrscheinlich ein Eoncept mit vielen Streichungen und Eorrecturen. jj Zu !). Boten: Zürich. Fclir Koller, jünger. Bern. Der junge Huber. Luccru. Ludwig Seiler, Schultheiß; E onrcid von Meggen. U r i. Andreas Rincr. Schwyz. Der Vogt von Eugclbcrg. U n tc r sv a l d cn. Elans von Flüe. Zug. Vogt Jtcn. Frei bürg. Praromau. Solothurn. Hans Ochsenbein. »». Dein Herzog von Oesterreich wird gestattet, seine Erklärung hinsichtlich der Angelegenheit des Grafen Georg von SarganS bis Maria Geburt H15. September) zu verschieben, ein fernerer Verzug soll dann aber nicht mehr stattfinden. Bei dieser Antwort haben die Boten sich derer von Schwyz und Glarus gemächtigt; daher wird ferner beschlossen, Schwyz soll nächsten Samstag (8. Angnst), Glarus Montags darauf tili. August) seine Gemeinde sammeln, Boten von Lucern und Uri sollen in gemeiner Eidgenossen Namen dabei erscheinen und sie bitten, diesen Aufschub anzunehmen. Dem Herzog wird nachschriftlich empfohlen, auch wegen Zug baldige Antwort zn geben. I». Dem Abt von Dissentis wird eine Empfehlung an den Papst bewilligt, doch daß er sie gegen Niemanden gebrauche, der uns angehört. Auf nächstem Tag soll man sich erklären, wie es gehalten werden soll mit den ungehorsamen Knechten, die ans dem Krieg zurückkehren und solchen, die noch fortlaufen, damit nicht der eine gestraft werde und der andere ungestraft davonkomme. «I. Dem Grafen Allwig von Sulz wird geschrieben, daß er den Spruch, den der Mciß zwischen ihm und Georg Jüutclcr der bezogenen Nnlzungcn wegen gethan, August 1489. .'127 nachlcbe, oder aber ihm den Kauf bezahle oder ihm daö Seinigc ohne Entgelt wieder gebe. «». Auf das Verlangen derer von Schwliz und Glcirns, mau möchte sie bei ihrer altherkömmlichen Zallfrciheit im Oberland lassen eder sich mit ihnen im Rechten einigen, wird geantwortet, wir haben Bunde mit einander, mögen sie und des Rechts nicht erlassen, so mögen sie uns nach der Bunde Sage zn Recht fordern, t Auf das Ansuchen Zürichs, man möchte es bei seinem Zoll zu Kloten und bei der Beerbung der Landzüglingo zu Kaiscrstnhl belassen, wird geantwortet, man beharre bei dem, was zu Baden diesfalls beschlossen worden sei. A. Bezüglich aller in den Abschied von Baden aufgenommenen Punkte, worüber eint oder anderer Bote auf heutigem Tag keine Vollmacht besitzt, soll man auf nächstem Tag Maria Geburt (Ist. September) zu Lneern Antwort geben. >». Der Caplan von SinS wird dem Bischof von Eonstanz zugeschickt mit Bitte, er möchte ihn dermaßen versorgen, daß er die Eidgenossen nnbcknmmert lasse und dem nachgehe, was sie erkennt haben. >. Die Boten, welche ans den angesetzten Tag kommen, tollen Antwort geben über die Forderung, welche Zürich für die Zchrnng BieggerS stellt, als dieser wegen des Grafen Georg von SarganS zu Innsbruck war. Heimbringen das Schreiben, das HanS Hoch vus Frankreich an die von Lneern über die Geständnisse und die Hinrichtung deS EaSpar Schnidcr gcthan bat. I. liij „nd Unterwalden solle» das Schreiben des Bischofs von Wallis heimbringen über die Frage, Vb man Tchwhz auch in das Burg- nnd Landrccht mit Wallis aufnehmen wolle. Zur Berathung dieses Gegenstandes wird ein Tag nach Aeggenried gesetzt auf nächsten Samstag (9. August). «>. Da davon lssredet worden, daß Abt und Eonvent von St. Gallen, um besser dem göttlichen Dienst obliegen zu können, Land nnd Leute mit hohe» nnd nieder» Gerichten den Eidgenossen übergeben würden, so soll wan insgeheim bcrathcn, ob man Uri, Unterwalden nnd Zug auch darein lassen, nnd was man ein- lcctendcn Falls dem Gotteshaus St. Gallen jährlich von solchen UebcrgebcnS wegen geben wolle. Ii, »ach Zürcherabschied I. L8!) z im Lucernereremplar fcl.lt dieser Artikel. Begg e ii r i e d. 9. August. Tag der iv Waldstättc wegen Aufnahme von Schwhz in das Burg- nnd Landrccht mit Wallis. Die Acten fehlen. Siehe !IW «l. l!,»2 l. biezu folgendes im Tt.r.rts.irchiv bucern vorfindliches undatirteS Noneepl t „ZoS von Silinon, Bischof zu Sitten, Prüftet 'wd Graf zu Wallis, nnd Deean und ssapitel daselbst. Urkunden, daß sie für sich und die Heiden Zehnten Leuck und Raron d»» Burg und Sandrecht, welches die fünf andern Zehnten in den Zähren tttli und Ilt7 mit Vucern, Uri und Nnterivalden ^'Gegangen, h.itreten: beide contrahirende Zheilc erklären dann auch, Landannnann, Rath und Gemeinde zu Schwvz in diese Verbindung auszunehmen, und letztere erklären ihren Beitritt. Bischof, Nahitel und Landschaft der sieben Zehnten zu Wallis Euerseits und die iv Waldstätte Lucern, Ilri, Schwvz und Unterwalden andrerseits urkuitdcn ferner, solches Burg- und Sand ^cht, wie es in de» alte» Briefen verschrieben, ewig zu halten mit folgende» nähern Erläuterungen t Wenn eines der darin issNtenen t^rte feindlich angegriffen würde, so sollen die ander» mit Leib und Gut, aus geschehene Mahnung nach Nothdurft " b bringen in eigenen Kostenz jeder Thcil soll sich mit der ihm werdenden Hiilfeleistung zufrieden gebe». Kommen sie sonst '".gc, so will man sich gegenseitig nach Zreundschast getrauen. Doch wenn bei Kriege» der Walliser vor oder während dein Mg Eidgenossen der iv ssrtc ihre Vermittlung anbieten, so soll selbe angenommen werden, ebenso wen» ülechlbotc geschähen, ^. die iv hjgi^ däucbten. Zn de» alten Briefen stehe ein Artikel, welcher einen Verwundeten anhält, seinem Scbade» "Zufahren und den Tbäter da zu berechtigen, wo er scsihaft ist. Da man diese» Artikel fnr unbillig erachtet indem oft ein August 1489. solcher Beschädigter Armuth halber gehindert ist, sei» Recht weiter zu verfolgen, so wird dieser Artikel dahin abgeändert, daß für solche Frevel a» dem Ort, wo sie geschehen, Recht gehalten und gegeben werden soll. Im klebrigen soll das alte Bündniß unverändert bleiben." ^ncern. 21. Allflllst (Freitag ->»>« Iwerbnllim.'ivil, Staatsarchiv -vuccru Luccnierabschiedcsammlung. I>. MO. Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter; Felix Schwarzmnrcr, Ritter. Bern. Schultheis! von Erlach. Lucern. Schultheis; Seiler; Heinrich Fcrr; Haus Schürpff. Uri. Vogt Bcrner. Schwyz. Vogt Dietrich. Unterwalden. Dicggcschwaud, Vcuucr. Zug- Aniinann Steiner. Glarns. Vogt Blum; Vcurich Stnckh. »». Der Abt von St. Gallen klagt über das Nebel und Unrecht, welches St. Gallen, die Stadt, und Appenzell an ihm verübt haben, nachdem er doch ihnen Recht geboten. Ans seine Mahnung an die tv Sebirmortc vereinigen sich der Eidgenossen Boten, auf St. Vcrenentag (l. September) zu Zug einen freundlichen Tag zu leisten, um zwischen beiden Parteien einen Vergleich zu versuchen. Ans den Fall, dasi dieses nicht gelingen sollte, sollen beider Parteien Voten Vollmacht mitbringen, sich zu einem Recht zu verpflichten. Es sollen auch die Boten der vm Orte Vollmacht mitbringen, die Sache bestens zn vermitteln, damit nicht nöthig werde, eine Mahnung nach Inhalt der Bünde ergehen zn lassen, wie die iv Schirmortc bereits gemahnt sind. I». Die iv Schirmortc dcö Gotteshauses St. Gallen sollen den Antrag des Abts in Betreff der Ucbcrgabc seiner Landschaft und der Lösung des Nhcinthals hcinibringc», auch die Frage, ob man die drei Orte Uri, Unterwalden und Zug mit eintreten lassen wolle, v. Ans dem Tag zn Zug soll man sich bcrathcn, was ferner bezüglich der Eidesleistung im Thnrgau zn verfügen sei, da die einen dort geschworen haben, die andern nicht. «I. Lueern und Unterwalden stimmen für die Aufnahme von Schwhz in das Burg- und Landrccht mit Wallis, der Bote von Uri soll die Sache nvcl) einmal heimbringen und auf dem Tag zu Zug sich erklären, worauf dann noch fernere Bcrathung des Gegenstandes folgen soll. Diesen, Abschied hat Hysat folgende drei Artikel nachgetragen: k) Dem Vogt im Nheinthal soll man eine Wohnung such"' und Hausrath darein stellen und selben in ein ordentliches Verzeichnis! nehmen behufs jeweiliger Uebcrgabe. 2) Ncber die Klage derer von Honstanz, daß unser Landvogt im Thurgau aus ihrer Bürger Güter Reisekosten lege, soll man auf nächstem Tag verhandeln. 3) Der Bischof von Honstanz soll von der Neuerung, die Annaten und ersten Früchte von den Haplaneipfründcn s" fordern, abgemahnt werden. Z " g. 2. Swploilthov (Mittwoch nach St. Verenentagl. Staatsarchiv Zürich - Tschudische Sammlung. t». Berit hat seine Boten nicht auf den Tag geschickt, wohl aber geschrieben und unter Andorn« gemeldet, des Königs von Frankreich Botschaft habe aus Burgund geschrieben, sie möchte mit den Eidgenossen zn Tagen kommen. Daher wird Bern eine schriftliche Vollmacht gesendet, den französische" Botcil einen Tag nach Lucern zn selten und ihnen Geleit zn geben. I». Auch der Botschaft dcS Herzogs September 1489. von Oesterreich wird daö begehrte Geleit auf den Tag nach Lueern und wieder zurück erthcilt. <». Auf dem Tag zu Lueern, der den französischen Boten angesetzt ist, soll man auch daö Anbringen Licn- hard RedingS und Hansen von Stuben von Lueern im Namen aller Knechte verhandeln, denen es in Frankreich übel ergangen ist, die da um Leib und Gut gekommen sind und nnscrc Hülfe verlangen bei dein König von Frankreich und den Seinen, damit sie entschädigt werden. «I. Anch soll man heimbringen, was man mit den Franzosen reden wolle in Betreff der Knechte, die von ihnen und den Ihrigen umgebracht worden sind. «5. Auf eben dem Tag sott man rathschlagen und beschließen ans daö Anbringen Hansen Mehenbergs und Hansen Ungelterö von Zug, wie sie und ihre Gesellen Söldner der Vencdigcr gewesen und, nachdem sie ihre Dienstzeit vollendet, von diesen nm den Sold betrogen worden seien, weswegen sie bitten, die Vencdiger, die noch immer in der Eidgenossenschaft wandeln, wahrend keine Eid genossen nach Venedig gehen dürfen, darum angreifen zu dürfe», t. Da Schwhz und Glaruö auf ihrer Weigerung, den Zoll im Oberland zu geben, beharren, und mit den fünf Orten deshalb zu Recht kommen sollen nach Einsiedel», so soll man auf nächstem Tag zu Lueern die Einleitungen dazu treffen, Zugesetzte, Redner n. s. w. bestellen. K. Der Ammann von Appenzell hat unter Auderm „ frevenlich " geredet- „Lieben Eidtgnon, der Apt von Sant Gallen gatt daruff vnd vcrtreit vnö, damit wir eitgnon kn ein andren oder zu krieg vnd in gros; not vnd arbeit kcmcnt, darvor sind lieben Eitgnon!". I». Jeder Bote weiß daö Anbringen des Mötteliö und anderer Burger im Thurgau wegen. Heimbringen von des Zolls wegen zu Mellingen und Bremgartcn. k. Man hat auf alle Weise, aber vergeblich, gesucht, de» Abt von St. Gallen einer- und die Stadt St. Gallen und Appenzell anderseits gütlich zu vereinen oder tu einem Recht zu veranlassen; daher diese Sache ans nächstem Tag zu Lueern abermals vorgenommen werden soll, wohin auch Bern beschicden wird. Luce r n. !). September (Mittwoch nach u Tag ,-Hcrbs», 2taa««arcl>iv Liiccr» Luccrnerabschicrlsammlung. II Zill. Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Fclir Schwarzmurcr, beide Ritter. Bern. Vcnucr Zurkinden. biicern. Werner von Meggen; Heinrich Fcrr; Hans Schürpff, des Raths. Uri. Vogt Berner. Schwhz. ^cckclmeistcr Kochlh; Vogt Ulrich. Untcrwalden. Veuncr Dicggcschwand. Zug. HanS Mehcuberg. ^laruo. Der Landschreibcr. Freibürg. Der von Praromau. Solothurn. Hans Ochscnbein. »». In dem Span zwischen den fünf Orten, Zürich, Lueern, Uri, Untcrwalden und Zug auf der "ucn, Schwhz und Glaruö auf der andern Seite, betreffend den Zoll im Oberland, soll man aus Michaelstag t 29. September) zu Einsicdclu sein. Zürich soll den Redner und dazu einen Nathgcbcr, ucern einen Zugesetzten und auch einen Rathgcbcr, Uri, Untcrwalden und Zug ihre Rathgcbcr stellen, schwhz und Glaruö werden auf der andern Seite dasselbe thun. Sie begehren, daß gleichzeitig auch bcr die Dörfer am Wallcnstadtcrsee, Mcls, Terzen und einige andere, die von beiden Seiten angerochen werden, verhandelt werden soll. I». Die von Stein, Dicßcnhofcn, Stammhcim und Eschenz rldcn, sie seien wegen eines zu Oehningcn vorgefallenen TodtschlagS vor das Landgericht zu Stockach "laden, waö ihnen, da alle, welche über vierzehn Jahre alt sind, geladen seien, große Kosten vcr- ^oche. Dieses soll man an die Räthc des Herzogs von Oesterreich bringen, sowie auch die Klage des 42 ZZl) September kll89. Manns von Dießenhofe», dem der von Friedingcn das Seine vorenthält. «. ES wird beschlossen, die Beschwerde des HanS Mchcnberg und HanS Ungeltcr gegen die Bcncdiger vor der Hand ruhen zu lassen. Von einigen Voten wird der Antrag gemacht, an Venedig zu schreiben und zu fordern, daß sie den Kauf- leuten and der Eidgenossenschaft daselbst Sicherheit geben, wie auch ihre Kauflculc bei und Sicherheit haben, widrigenfalls man Gcgenrccht üben werde; aus dieses Ansinnen soll man Antwort verlangen und gleichzeitig die Ansprachen der Gesellen berühre». Auf dem nächsten Tag soll über diesen Gegenstand weiter verhandelt werden. «I. Zwischen Götschi Whß, der behauptet, sein Sohn sei gelähmt worden, und dem Hnwhlcr wird erkennt, Hnwhlcr soll dem Sohn des Whß si Gulden geben, damit er sich im Bad könne heilen lassen. Glaubt er dann nicht geheilt zu sein, so mag er sich ans nächster Iahrrcchnung Z» Baden stellen, dann will man ihn „ geschauwcn" und entscheiden, ob sich die Sache zu einem Landtag eigne oder nicht. «. Ans Zürichs Beschwerde, daß der Eidgenossen Boten, zu Baden versammelt, ans jeden Mütt Kernen zu Mellingen einen Zoll gelegt haben, der ihrer Stadt merklichen Schaden zufügt' wird dieser Zoll von den Boten dieses Tagö im Auftrag ihrer Obern wieder aufgehoben. I. Ans nächsten Tag soll man antworten, wie man die strafen wolle, welche den Kaplan von Eins bei Nacht und Nebel gefangen und nach Engelbcrg geführt haben, da Zürich nicht geneigt ist, ans seinen Anthcil an de» Buße Verzicht zu leisten. K?» Auf nächstem Tag soll man antworten, was man thnn wolle der eid genössischen Knechte wegen, die in Flandern von den Franzosen, welche ihre Freunde sein sollten, erschlagen worden sind. Ii. Ans dem Tag zu Einsiedel» soll man sich erklären, ob man daS baufällige Schloß in Sarganö wieder bauen wolle oder nicht. I. Denen von Stellhorn, Bcrnang und Mannen' bach wird befohlen, die Boten, welche in ihren Sachen, der Juden wegen, gehandelt haben, zu bezahlen k. Heimbringen das Schreiben des Königs von Frankreich und dasjenige der dortigen eidgenössische" Knechte, sowie die Anzeige, daß der französische Bote zu Bern sei , sich aber ungeachtet dcS ihm zuge- sicherten Geleits nicht hiehcr begeben wolle. I. Uri erwicdcrt auf die Anfrage, ob es der Aufnahme von Schwhz in das Burg- und Landrccht mit Wallis zustimme, man möchte ihm zuerst den Entwurf mitthcilcn, dann wolle es sich erklären. Da der Bote von Uri den Inhalt dcS Schreibens dcS Bischt kennt, so wird ihm die Verwunderung über diese Autwort ausgesprochen und ihm empfohlen, die Sache nochmals heimzubringen, da es sich vor der Hand bloß darum handle, zu wissen, ob Uri zur Aufnahme von Schwhz geneigt sei. Erst wenn man dieses wisse, habe Lneern den vier Orten Tag zu setzen, »>» sich darüber zu berathen, ob man ein Burg- und Landrccht oder ein anderes Bündniß wolle und w>e Würde Uri nicht beistimmen, so sollen doch die drei Orte sich vereinigen und weiter sich besprechen, d» die Sache in Ansehung der Zeitkäufe weder zu verwerfen noch zu verzögern sei. >». Bern, Uri, U »tc> walden, Zug, Frciburg und Solothurn stellen an die IV Schirmortc des Abts von St. Gallen das An suchen, die Stadt St. Gallen und Appenzell für diesmal nicht zu mahnen; sie anerbieten sich, die Sache dermaßen an ihre Obrigkeiten zu bringen, daß selbe eine Botschaft hinanSschickcn, um, wo möglich, Sache in Güte beizulegen. Sofern dieses ohne Verzug geschehen wolle, willigen die IV Orte ein; würde aber der Schritt keinen Erfolg haben, so sollen dann jene Orte alle unverzüglich mit ihnen die Mahnung ergehen lassen. Solothurn und Frciburg namentlich werden aufgefordert, hierin gemeinsam mit den übrige» Orten zu handeln. Die Boten, welche nach St. Gallen und Appenzell reiten, sollen nachgehcnds einen Tag ansetzen und diesen durch Zürich den andern Orten, persönlich aber dem Abt und der Stadt St. Galle» und denen von Appenzell verkünden, i». Jeder Bote weiß, wie der Herzog von Oesterreich und Gral September I t89, Ajj Georg ven Werdcnberg mit einander „veranlasset" sind nnd wie man dem Grafen Hülfe zugesagt hat auf den Fall, daß der Herzog den Anlas? nicht halten wollte, «». Da die Unruhen in Zürich, ungeachtet ^ freundlichen nnd rechtlichen Vermittlung der eidgenössischen Voten nnd der besiegelten Sprüche nnd geleisteten Eide, noch nirbt gänzlich beseitigt zu sein scheinen nnd mancherlei Vorgänge den Boten zu Ohren kommen, die nicht für Rückkehr des Gehorsams zeugen, von längerer Unruhe nnd Zügcllosigkeit man ^er schlimme Folgen fürchten muß, so scheint den Boten der vm Orte nebst Frcibnrg nnd Solothnrn, ^ tollte ciuf einige Zeit ans jedem Ort der Eidgenossenschaft ein Bote in Zürich sein und nach Noth- "Ut mit denen von Zürich reden; dann sollten diese Boten in alle Aemtcr reiten, mit den Gemeinden ^uzclu reden und sie ermahnen, den neuen Sprüchen nnd der Obrigkeit gehorsam zu sein. Sofern sie ^ nicht thun wollteil, so werden die Eidgenossen Zürich helfen, sie gehorsam zu machen, wie sie kraft ^ Glinde schuldig seien. Diesen Antrag solleil die Boten heimbringen nnd auf nächstem Tag mit Vollmacht Obern darüber einen Beschluß fassen, >». Heimbringen die Verhandlung der Knechte von r>w mit des Herzogs von Oesterreich Rathen von Beute nnd Besserung ihres Soldes wegen. Die ^uue beauftragt, Recht vorzuschlagen nach Sage der Richtung, haben nun aber angenommen, weitere ^Moiidung für gütliche Ausrichtung zu thun, Beschluß: Lneern und Zug sollen in gemeiner Eidgenossen üMeu an die Knechte senden, um sie von unfreundlichen Unternehmungen abzuhalten. Auf St, Mat »sabend s'K), September) sollen sie zu Zürich sein, «z. Zur Behandlung auf nächstem Tag soll man Abringe,,, daß man sich vereinigen soll, in Zukunft Niemanden mehr in Burg- und Landrecht anf- ""U'mcu, I». Da die einen Orte Verordnungen gegen die Annahmc von Pensionen, Miethc und Gaben ^Ku haben, die andern dagegen nicht, so sollen die Boten auf nächsten Tag Vollmacht einholen, daran ü>leiten, daß gemeinsame Grundsätze aufgestellt werden, nach denen diesfalls in allen Orten gehandelt ^bcil soll, Mf dem Tag, den die nach St. Gallen nnd Appenzell abgeordneten Boten setzen sollon die lv Orte, Zürich, Lneern, Schwhz nnd GlarnS, über den wiederholten Antrag des ^ von St, Gallen, sein Land „ vff ctlich weg zu Vilser, der vn Orten, Händen komcn zu laassen" bmproche,, tz. Nach Winterthur soll geschrieben werden, der vom Bach (sich vier Meilen „ ze ringwiS" ihre Stadt zu erlauben, damit sie ihre Wallfahrt und auch eine Badcfahrt nach Baden thun könne, Auf don Tag zu Einsiedel« soll man den Entwurf der an St, Gatten und Appenzell zu erlassenden Abriefe mitbringen, Einsiedel». I 4UU, Zl). September e man sich in dieser Sache verhalten wolle. Zürich. 1 ??. ^rlvhrr lDonstag nach I.nca«! livoiigelisuo 2»aatSarN)i« Bern ^ Allgemeine eidgenössische Abschiede. Ii. all. «» Heimbringen, wie Herr Roll von Bonstetten die Eidgenossen um Verwendung beim romischen ^ailig angerufen hat, damit ihm seine Anforderung bezahlt werde, und wie ihm geantwortet worden, man awlle seiner eingedenk sein, wenn der römische König der Eidgenossenschaft näher komme, oder man sonst '"ü demselben zn Rede komme; unterdessen soll er sich gedulden. I». Heimbringen von der Neuerung ^kgen in den Zöllen zn Mellingen, Bremgarten und Luukhofcn, in Betreff welcher man auf dem letzten ^age zu tzueern einhellig beschlossen hat, die Neuerung abzustellen, damit eö dabei bleibe und keine Milderung vorgenommen werde, indem die Orte Zürich, Schwhz und GlarnS ihrer Märkte halber solches ">cht aushalten könnten. « . ES wurde auf diesem Tage auch allerhand geredet von dem Fürnchmen der ^tadt Tt, Gallen und der Appenzeller wider den Abt von St. Gallen und von allerlei Worten, welche GottcShauSlentc auf dem Tage zu Baden gebraucht habe», deren einer „tratzlich" sprach, man mußte ^>w neue Eidgenossenschaft machen. Auch ist au die Boten gelangt, daß die Appenzeller sich rühmen, ^urgau werde es mit ihnen halten. Darauf wurde beschlossen, der Landvogt soll hinaus reiten, die ^che erkundigen und Vorsorgen, daß da nichts Widerwärtiges unternommen werde. ^ ^Ven diesem Datum saber ohne Drt) findet sich ein Schreibe» der IV Schirmortc an die Gotteelbausleute von St. Galle» im . 'S«» »tislsarchiv. Im Zürcherabschicdband I. L9I Ii ist dieser Minze Abschied unrichtiger Weise aus den gleiche» Tag deel """"'den Iabres l4W gesetzt. Oktober 1489. :«»<>. L u c ertt. 27. >^d1l)h0v . StaatSnrchI» Bern ^ Allgemeine eidgenössische Abschiede. N. Zgg. Jeder Bote weiß zu sagen, daß man einen Tag angesetzt hat, auf St. Martinsabcnd m» Die Acten sel'Ien. Siehe N.Z7 i». :e<» i. St. Gallen. 17. November tDicnstag nach Tt. ieihmarstag! ^tnarsarekiiv Ncr» All.icincinc cidgenesjischc Abschiede. n. Zli^. Boten: Bern. Wilhelm von Dießbach, Ritter, Schultheiß; Anton Schöni. Uri. Heinrich Jmhof; 'yc>nö Mnchheim. IIntcrwa ldcn. Hans Enster. Zug. Hans Jtcn, der alte, gesessen zn Egrv. Frei HanS Strohsak, Bcnncr. Solothnrn. RiclauS Ennradl. tt« Diese Boten verbriefen in Abschiedswcisc folgendes: In den Spänen zwischen dem Abt von Gallen einerseits, der Stadt St. Gallen, dem Lande Appenzell und gemeinen Gottcshanslcnten von Gallen anderseits, haben die sechs benannten Orte auf Ersuchen des Bischofs und der Stadt zn '"'Witz, derer von Whl, der Grafschaft Toggcnbnrg, Bischofzclls, Arbono und anderer Orte Botschaften ^el an denen von St. Gallen, Appenzell n. f. w. erfunden, daß sie sich erboten, einen Tag der sechs G besuchen, wo zuerst ein Vermittlungsversuch gemacht, wofern aber dieser mißlänge, von den Zumuten sechs Orteil ein Recht für sie anfgcnommcn und veranlasset werden soll, doch unter folgen nähern Bestiinmnngen und Vorbehalten: t) ES sollen bei dem Tage die gleichen Boten der sechs ^ sitzen, die heute auf diesem Tage sind. Von ihnen sollen zuerst die von St. Gallen, Appen >- w. gehört werden mit ihrer Klage und Forderung, und wenn über die Sache gütlich oder 'Mich gesprochen wird und nachmals der Spruch wieder einer Erläuterung bedürftig werden sollte, so soll ""e wiche Erläuterung von niemand andern,, als eben diesen Boten, oder wenn einige davon nicht mehr " 'eben wären, von andern an ihrer statt durch das Ort, dem der Abgegangene angehörte, gesendete, ^ßehen. ^ welchen der Abt vcrbnnden ist, sollen gegen die von St. Gallen, Appeitt ^uiid die GotteShanslentc in dieser Sache nicht zn Recht stehen, weil beide Thcilc mit ihnen verbunden > ebenso sollen auch die, welche bisher von den IV Orten des AbteS Hanptlentc gewesen sind, hierin ^t bandeln. Das haben die genannten Boten der sechs Orte denen von St. Gallen, Appenzell und " Gottcshanslcnten „in Verinächtigung des WidcrtcilS" zugesagt. Wilhelm von Dießbach, Heinrich ' ""d Hans Jtcn siegeln im Namen Aller. I». Beiden Thcilen wird durch die gleichen Boten ein Zugesetzt, zufolge vorstehendem Abschied, ans St. Hilaricntag nächstkommend c l>'Z. Januar 1ck9l>) ^n an der Herberge zu sein. Dieser Abschied ist, jedoch mit irriger Tagesangabe, abgedruckt bei Zeliwegera a. a. D. Urkunde nxxxv November l i8st. :u»s. L ucer ll. l 25. November tvss S> Eaiharincnlag). ^taeitsarckiv Vucer» AricqS- und VcrtragSsachc» der Eidgenossen. Vlntt >?, Zürich, Lucern, Schwhz und GlarnS. »». Obgleich dieser Tag ist angesetzt worden, um hinsichtlich des Burg- und LandrcchtS und der Haupt- Mannschaft, welche der Abt von St. Gallen mit allen sieben Orten eingehen wollte, einen endlichen Beschluß zu fassen, so wird nun in Folge des von den übrigen Orten zu St. Galleu angenommenen Abschieds erkennt, man wolle dermalen diese Sache gänzlich ruhen lassen und darin weiter nichts vornehmen, bis man sehe, wie es eine „Vslcitc" nehmen wolle. Diese Verhandlung soll jedoch geheim gehalten werden. I». Hinsichtlich des obbcrührtcn Abschieds von St. Gallen soll jeder Bote heimbringen, wie sich der Abt von St. Gallen über denselben in mehrfacher Beziehung beklagt, besonders darüber, daß die IV mit ihm verbundenen Orte und auch seine Hauptlcntc ihm im Rechten keinen Beistand thuu sollen, wogegen dann diejenigen Orte Recht sprechen würden, welche denen von St. Gallen und Appenzell verwandt seien, gerade wie die iv Orte ihm, dem Abt. Da die Boten dieses Tages die Sache für sehr wichtig halten, aber deshalb keine Vollmachten haben, so soll auf Dienstag nach St. AndrcaStag nächsthin ( l. Dccembcr ) zu Zürich hierüber ein Tag der IV Orte stattfinden, welche inzwischen ihre Instructionen geben sollen. <». Man soll heimbringen die Rede des Andreas Senn: „Komme man ins Feld, so werde man zwölf oder dreizehn der Gewaltigsten erstechen, dann ziehe man heim und der Krieg sei zu Ende; seine Halbardc werde weder die Appenzeller noch die St. Gatter hauen." ,l. Hinsichtlich der Botschaft zum schwäbischen Bund lästt man es bei dem zu Giusiedeln gefaßten Beschluß bewenden. Bezüglich einer Marken- strcitigkeit zwischen Sebwhz und Zug wird lctzterm Ort geschrieben, den Holzhau auf dem streitigen Platze bis Mitte Mai zu verschieben, waö Schwhz auch seinerseits zugesagt habe. Inzwischen wolle man trachte», den Streit auszugleichen, l. Da Zürich und GlarnS die Ihrigen von Whl und Rorschach ans dem Sold hcimbcrufcn haben, so bittet man die Boten dieser Orte, zu bewirken, daß selbe wieder hingcsch'^ werden, bis ein anderer Abschied oder Anlaß zu Stande gebracht sein werde, der den IV Orten gefällig" und dem Abt weniger nachthcilig sei, als der letzte Abschied von St. Gallen. K-. Der vier Knecht wegen, die einen Juden im Thurgau zur Taufe genöthigt und ihm dazu etwas genommen haben, wcss jcier Bote, wie man weiter handeln soll. I». Die Bestrafung des Gcrstncr und der andern ungehorsaniG "lottesbausleutc will man für einmal unterlassen; sollte ein Ort anderer Meinung sein, so solle eS das ans dem Tag zu Zürich eröffnen lassen. Zürich. 2. ?)eeoiuber iMmwoch >>«»> S»aat»arch>» Lncerni Allgemeine Abschiede. II. MZ. ^»aatSarchiv Nüricl, Tschudischc Sammlung. Zürich, Luccrn, Schwhz und GlarnS. ». Da die iv Orte, denen das Gotteshaus St. Gallen verwandt ist, den durch die vier unps" tciiscb cn Orte nebst Freibnrg und Solothurn gestellten Abschied und Anlaß gegenüber der Stadt St. Galle» Deccinber 1489. und Appenzell Ehren halber nnd aus andern Ursachen nicht annehmen können, so wird beschlossen, das! jedes der iv Orte zwei Voten nach den vier nnpartciischcn Orten nnd nach Frciburg nnd Solothurn ichicken sollen, nm allda vor den Gemeinden die Gründe dieser Nichtannahme vorzutragen. Die Voten Ivllen auf Maria Empfängnis! (8. Deecmbcr) sich zu Zug versammeln. I». Jedes der lv Orte Zürich, httcern, Schwh; nnd Glarus soll zwei ehrbare Männer in des AbteS Kosten als Zusatz ans daö Schloß zu Norschach schicken. Der Abt soll jedem dieser Knechte monatlich 2 rheinische Gulden nnd den Unterhalt geben nnd wenn stc wieder abziehen l rheinischen Gulden für Ans- nnd Abzug. Auf Donnerstag nach Nicolai flt). Deecmbcr) sollen diese Zusätzer im Schloß zu Norschach sein; sie sollen trachten, in aller Stille dahin zu gelangen. « . Ans dem nächsten Tag soll man sich berathcn über daS Ansuchen von Schwbz um ein Schreiben an den König von Frankreich in der Angelegenheit des HammcrschmidS. «I. Der Landvogt im Thnrgan wird beauftragt, in Betreff dcö von einigen Knechten daselbst an einem Inden verübten GcleitSbruchs Erkundigung einzuziehen nnd ans nächstem Tag über den Sachverhalt zu berichten. Zu ». Die Zustruction an die Bote» lautet nach einer Beilage zum Abschied des vierörtige» Tagst zu Zürich, Mittwoch »ach Andres December) 148!» so: „Diß nachgeschribcn Artikel sollen der iv Orten botschaffte» vor den gemeinden, dahin sy ich geordnet sind, anzischen vnd reden: Wiewohl den iv Orte», denen da» Gotteshaus St. Gallen mit Burg und Landrccht verwandt ist, die Wider wältigten und Widersetzlichkeit der Stadt St. Gallen, der Appenzeller und der Gottcshausleute leid ist, und sie den Streit gern mit Aecht abgcthan sähen, so können sie doch den Abschied, den die ander» IV Orte nebst Frciburg und Solothurn jüngst gemacht, nicht annehmen aus allerlei Gründen und Ursachen, alS: ,i. Weise der Abschied, der Abt von St. Galle» soll vorab denen von der Stadt, Appenzell u. s. w. um alle ihre »lagen zu Recht stehen, dann hernach diese ihm auch. Das sei gegen die Bünde mit St. Galle» und Appenzell, denn da heiße es, daß, wenn sie mit Jemanden Streit bekommen und dieser ihnen Ncchtbote thut, die dem Mchrtheil der Eidgenossen billig scheinen, sie selbe annehmen müssen. Das haben sie aber nicht gethan, sonder» zur Gewalt gegriffen; daher lallen nun sie zuerst dem Recht gehorsam werden und ihre allfälligen Ansprachen nachher geltend machen. >>. Weise jener Abschied, daß die Rechtfertigung vor den andern IV vzrten nebst Freiburg und Solothurn geschehen soll, sowie auch diese allein zu Handel» hätten, wenn in Zukunft dieses Abschieds halben Streit entstünde. Diese Ausschließung erachten die >v mit dem Abt verbundenen ^ lie, die in den Bünden mit Appenzell und St. Gallen ohnehin die Mehrheit bilden, als jenen Bünden und ihrer Ehre zuwiderlaufend. Gbenso die Zumuthung, die ikncn in jenem Abschied gemacht wird, alS sollten weder ihre Voten, noch die, welche Hauptleute gewesen sind, den Abt im Rechte» unterstühcn. Das streite gegen ihr Burg- und Landrecht mit dem Abt u. s. w. Die iv bitten, ihre Weigerung nicht übel zu nehmen, sie seien zu Allem bereit, was nicht mit ihren Ehren, Pflichten aud Bünden im Widerspruch stehe. Sie seien nun Willens, die Stadt St. Gallen und Appenzell nach Inhalt der gcschworne» Bunde zu Recht zu mahnen; sollten sie wider Bcrhoffen der Mahnung nicht statt tbun, so wollen die iv Orte weiter thu», waS ßa laut ibrcm Burg und Landrecht mit dem Abt schuldig sind. Sic bitten die andern IV Orte sammt Freiburg und Solothurn, getreues Aufscben zu halten und den großen Muthwillen der Gegner des AbtS zu betrachten, die auch den IV Orten Troß geboten u s. w." s Zschudische Sammlung. Siehe auch ZcllwegerS Urkunden, Nr. 5>st7.) Ohne Ortsangabe. ?!). Aeeelllber «Dienstag vor dem neuen Jahr). StifrSarclit» 2». Gallen. Die iv Schirmortc deö Abtö von St. Gallen verlangen von der Besatzung des Schlosses Norschach Bericht über die Gesinnungen und Anschläge der St. Gallischen GottcShauSlcntc. 43 Januar 1499. W y l. 17. bis 2?. Januar dem Bund verharret bis ans diesen Tag, nun aber davon abgestanden. «I. Obcrbürcn ist nie in dc» Bund getreten, sondern stets am GottcShausc nnd den IV Orten treu gewesen, v. Die von Lnggcnwi) wollen vom Bund abstehen, t. Heinz Leman von Mnlcn, genannt Keller, Uli Lcman und Hanö Kall'" sein Sohn wollen gehorsam sein. Heinz Leinan, genannt Keller, von Mnlcn, ist zu St. Galle» »» Rath gewesen und sagt anö, sie haben ausgemacht, im Fall des Kriegs sich nicht mit weißen, sonder» mit schwarz und weißen Kreuzen zu bezeichnen. I». Die ganze Gcmcinde zu Rothenburg ist im»»» gehorsam gewesen, i. Zübcrwangcn ebenfalls, lk. Andreas Senn ist auf Tröstung von denen "'» Lucern freigelassen. Die Tröstung beträgt 499 Gulden. I. Auf jetzt Dienstag haben die GotteShauslc»" das Schloß RomanShorn eingenommen. >»». Die meisten Gegenden haben nur 2 bis 3 Manu »»^ Niederbüren gesendet, obschon sie Alle bei ihrem Eid dahin entboten waren und sich über unsere A'» bringen Bedenkzeit genommen bis St. ScbastianStag, inzwischen wollen sie die Gemeinden vcrsam»»ft>» In der Zwischenzeit haben sie sich nach St. Gallen verfügt und von da schriftlich nach Whl geantw" t unter Vcrkchrung der Abrede, die zu Niederbüren geschehen war. n. Auf Donstag nach Converch'»» Pauli (28. Januar) sollen Voten der IV Orte in Zürich sein, um über diese Sachen zu rathschl»^ «». "Auf dem Tag zu Baden haben die GottcShauölcntc fünf Mann gehabt. >». Als der GotteSha»" teilte Botschaft, die an St. Gallcntag auf dem Tag zu Baden gewesen, heimkam, hat sie den Gemc»"^ gesagt, der >v Orte Boten haben ihnen bewilligt, zusammenzutreten, sofern cS ihren Pflichten gegc» ^ Gotteshaus unschädlich geschehe. Daraus seien sie nach Waldkirch gegangen nnd haben den B»'" ^ schlössen und verbrieft. Die Hinteröwhler haben bis an zwanzig Alle zugesagt, gehorsam z» A d,c Haggcn zu H.ntcrSwhl haben das Unglück gemacht. Die von Sittcrdorf babcn zu Niederbüren ^ horsam gelobt. i. Der Barnbülcr hat zu Waldkirch durch die Versicherung des Beistands der St-» St. Gallen den Bund der Gottcshanslcnte zu Stande gebracht. Auf Montag „ach dem Pcft'"^ als wir mit dcil Gottcöhauslcutcn zu Niederbüren geredet hatten, fand eine Versammlung 5» 6"^ statt, wo Boten von St. Gallen ihnen zuredeten, sich nicht an die Vorstellungen der Schirm"" keinen, t. Jedes der iv Orte soll auf Doustag nach Couvcrsioniö Pauli 25 Mann zu Wtft Januar 149V. ». Ten Handel der Knechte auf dem Schloß zu Rorschach weiß jeder Bote wohl zu berichten, v. Die in Will versammelten Boten berichten auf Sonntag St. AntoninStag 117. Jannar) dem Rath zu GlaruS über das Benehmen der GotteShauöleutc an den Gemeinden nnd über die Vorgänge ans dem Schloß zu Rorschach. Bericht der Boten von Zürich zu Whl au ihre Obern, <1. <>. Donstag nach Sebastian! t2l. Januar), x. Die Boten zu Whl senden Abschrift eines Briefs der Besatzung von Rorschach an die Boten von Glarus am 22. Januar s Freitag zu Rächt waö St. Vinccnzentag). ^ . K. nach ZellwcgerS oben citirlen Urkunde» zur Geschichte des appcnzcllischcn Volkes. Z il rich. ZullUiir «Donstag Nack) Nonveraioni, n-iuli). Zürich, Luccrn, Schwyz uud GlaruS. Die Acten seblen. Siehe UliH «. G osiau. I 1 1). ^ohrltur «Mittwoch nach St. Dorothea). Ucllwcgcr, Urkunden r»r Gkschichte des appenjellischen Polle«. Nr..UZ. Georg, Graf zu Welchenberg und Sargans, und Gaudenz, Graf zu Mctsch, als freundliche Untcr- tadign zwischen dcil iv Orten Zürich, Lueern, Schwhz und Glarus einer- und Ammann, Rathen und ganzer Gemeinde des Landes Appenzell anderseits vermitteln folgenden Bericht: i) Die Städtchen Rheine«? und ^Üstettcn, die Dörfer Bcrnang, Marbach und alle andern Dörfer, Höfe und „Gegincn", welche die Appen- ^ücr außerhalb ihrer vor Jahren mit dem Abt von St. Gallen auSgcmarkten Glänzen, im Nhcinthal innc babcn, samint der Herrschaft Sar, werden mit allen Rechten, wie sie die Appenzeller besitzen, den iv Orteil übergeben; doch werden Berechtigungen von Privateil in genannten abgetretenen Ortschaften, auch der ^tztcrn Gerechtigkeiten in Holz und Wcidfahrt vorbehalten. L) Den iv Orten wird überlassen, die Ent- schädiguiig zu bestimmen, welche Appenzell für sein Verfahren gegen den Abt von St. Gallen zu leisten bat. z) Leben der Appenzeller soll geschont werde», doch soll über die, so sie in die Sache geführt haben, auf der iv Orte Klage zu Appenzell nach dcö Reiches Recht gerichtet werden, lieber den Ammann Schwendincr sollen die lv Orte richten. 4) Die Appenzeller sollen sich derer von Dt. Gallen weder wider die IV Orte noch sonst irgendwie annehmen. 5) Die Appenzeller sollen den iv Orten schwören, den Bund, den sie mit den Eidgenossen haben, zu halten, n) Sie sollen sich aller Rechte an die i»i Artikel l benannten Ortschaften für immer begeben und die darauf bezüglichen Urkunden ausliefern. ^ Damit soll alle Feindschaft abgestellt sein. Die Vermittler und die Parteien siegeln; für die IV Orte: ^unrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister von Zürich; Peter Fankhauscr, des Raths nnd Hauptmann von uecrn; Urs Aufdermaur, Ammann nnd Hauptmann von Schwhz; Jos Kuchli, Ammann und Hauptmann bon Glarus 14* Februar 149t), i. Norscha ch. lt. Februar g »ach St, Appolloma», TtaatSarcinv Bern: Bündnisse und Verträge. Ill.83. Ttiftsarchiv (wallen. Boten: Zürich. Ennrad Schwcnd, Ritter, Lucern, Peter Fankhauscr. Schwhz. Ulrich Aufdcrmaur, Ammann, Glaruö. Joö Kuchli, Ammann, Die Hauptlcute, Fähndrichc und Räthe, der Zeit von ihren Herren und Obern von Zürich, Lucern, Schwhz nnd Glarns in das Feld verordnet, jetzt zu Rorschach versammelt, Urkunden, daß, nachdem zwischen den >v Orten und Appenzell eine Richtung geschlossen worden, vermöge welcher die Städtchen Rhcincck und Altstetten nnd die Dörfer Bcrnang und Marbach und alle andern Dörfer, Höfe und ,, Gc- gincu", welche die von Appenzell außerhalb ihrer Landmarken im Nhciuthal gehabt, nebst der Herrschast Sar den IV Orteil abgetreten worden, sie ans Freundschaft und weil Zug mit seinem Panncr zu Rorschach im Feld eingetroffen und seine Absage an Appenzell erlassen habe, bevor die Richtung abgeschlossen war, Zug mit gleichen Rechten in die Beherrschung der benannten Städte, Dörfer, Höfe, Geginen niff der Herrschaft Sar eintreten lassen, doch dem Gotteshaus St. Gallen und den IV Orten an der Obrig- keit und Rcchtung, so sie vor Datum dieses Briefs im Rhcinthal gehabt, unschädlich. Vor St. Fiden. 444)14, 14. Fobruur (Montag nach Välrnti»>> Staatsarchiv Vcr», Bündnisse und Verträge, Georg, Graf zu Welchenberg nnd Sarganö, nnd Gaudenz, Graf zu Metsch, stellen zil St, Fidc» im Lager die Urkunde des Friedensvertrags zwischen den IV Orten und der Stadt St, Gallen aus; »ut ihnen siegeln der iv Orte Hauptlcute, von Zürich: Ennrad Schwcnd, Ritter; von Lucern: Peter Fa»k Häuser; von Schwhz: Ulrich Anfdcrmanr; von Glarns: Jost Kuchli, Namens ihrer Obrigkeiten, wck anderseits Bürgermeister, Rath und Gemeinde der Stadt St. Gallen, i) Beide Parteien liehen vo» der Feindschaft gegen einander ab, nnd wollen sich des Bcrgangcncn wegen nicht mehr befeinden. Alle Gefangenen werden losgelassen. Mit Ausnahme der Hauptlcute, Fähndrichc nud Räthe, ungefähr drcißU Personen, ziehen die Kricgölcutc ans dem Lager fort, ohne die Stadt St. Gallen zu betreten. 2) M alle Ansprachen, welche Abt und Eonvent und die iv Orte an die Stadt St. Gallen und diese an stR machen, sollen sie einander auf Erfordern zu Recht stehen vor den Rathsbotcn, welche die genannt IV Orte dazu ordnen nnd zu diesem Zwecke des Eides gegen ihre Obern entlassen werden. Bei deren Spruch soll es ohne alle Appellation bleiben. 3) Alle Parteien nnd ihre Zugewandten sollen fortan bcl ihren eigenen Gütern, Zinsen, Zehnten nnd Schulden unbeschädigt bleiben. Doch ist davon ausgeschlossen Ulrich Barnbülcrö Gut außerhalb der Stadt St. Gallen, dessen sollen die von St. Gallen sich »iäst annehmen. 4> Die Verbindung zwischen der Stadt St. Gallen, denen von Appenzell und den Gottes hauslcuten soll gänzlich hin nnd ab sein, nnd die darüber aufgerichteten Briefe sollen sofort den >v Orll" herausgegeben werden, 5) Der Varnbülcr soll nicht mehr in die Stadt St. Gallen, noch in die Februar 149(1, genosftnschast kommen; im Betretungsfall soll er gefangen, den IV Orten überliefert und mit ihm nach Verdienen gehandelt werden, Wenn der Stadtschrciber nicht angeklagt, noch vom Leben zum Tod vcr- urtheilt wurde, so soll er ans der Stadt St, Gallen und der Eidgenossenschaft auf immer verbannt werden. Zürich. 1 ?(». Aoht'lttlr (Zreilag nach Matthyci. Archiv 2chw>iz. Auf nächstem Tag soll man über die schon früher besprochene Frage Antwort bringen, ob man mit dem Abt von St. Gallen niitcrhandcln wolle, daß er unö die weltliche Obrigkeit, Bußen und Frevel übergebe. I». Den Voten der IV Orte, die jetzt zu Whl sind, wird geschrieben, sie sollen dem Abt, der nunmehr dahin kommen wird, allen Beistand leisten, sowohl gegen denen von Whl als andern. Zwei der Boten sollen mit den Conventhcrren nach St. Gallen reiten, damit diese wieder in das Gotteshaus kommen und den Gottesdienst vollbringen mögen. « . Auf diesem Tag hat man den Abt von St. Gallen angehört, auch den „Bericht im Beld beslosscn". Darauf ist mau übcreiu gekommen, allererst den Handel Legen die Stadt St. Gallen vorzunehmen, die Rechtfertigung des AbtS und Convcnts und der IV Schirmorte nach Maßgabe des Berichts anzuhören und bei dieser Gelegenheit auch der GotteShauSleutc wegen zu berhandeln. Daher wird ein Tag gesetzt nach Einsiedel» auf Sonntag Rcminisccrc (7. März), welcher Tag auch denen von St. Gallen verkündet werden soll. il. Auf demselben Tage soll entschieden werden, was mail mit dem Bophart thun wolle, der jetzt mit andern zu Whl gefangen liegt. Jeder Bote erhält eine Eepw pxx diesfalls aufgenommenen Kundschafteil. « . Heimbringen daö Gesuch des Abts von Sü Gallen, daß ihm aus jedem der IV Orte eine Botschaft beigeordnet werden möchte, um ihm im Rechten gegen die Stadt St. Gallen Beistand zu leisten. I'. Anton von Meldegg klagt, cö sei ihm durch Gand und „Rain" bedeutender Schaden zugefügt worden, wiewohl er allzeit gehorsam und den >v Orteil onhäiiglch) gewesen sei. Da sich dieses wirklich so verhält, so soll man Raths pflegen, wie man ihn bedenken und die Gehorsamen entschädigen wolle. Der Freiherr Ulrich von Sag-, ewiger Erbburger g Zürich, bittet, man wolle die Gerichte zu Sa,r, welche seinen Altvordern gehört, ihnen aber mit Gewalt von deil Appenzeller» genommen worden seien, ihm, da er selbe nun eingenommen, in Betracht ihres geringen Ertrags, überlassen. Das will man heimbringen. l>. Auf nächstem Tag soll man Antwort gcbeil bezüglich des Anbriiigcns.der Rhcinthalcr ihrer Streitigkeiten wegen mit den Appcnzcllern über Marken, Weidgang und Holz, und auf ihr Gesuch um Confirmation ihrer Freiheiten, i. Der Herr von Metsch ist vor den Boten erschienen mit Bitte, ihn zu bedenken für die Dienste, die er unö "r unser» Geschäften geleistet und fürdcrhin zu thun bereit sei. Heimbringen. Jeder Bote weiß ferner, was auf dessen Anbringen bezüglich des Grafen Georg von Sarganö denen von Eonstanz und dem trafen Sigmund von Lupfen geschrieben ist. k. Auf daö Anbringen derer von Rheinau, der Gefangnen wegen, welche die Inden daselbst überfallen hatten, wird beschlossen, der Landvogt soll sich sofort ^ahii! verfügen und die minder Schuldigen auf Tröstung in Freiheit setzen; die Anstifter und Haupt- bctheiligten dagegen will man im Gefängniß behalten und nach ihrem Verdienen strafen. Der Landvogt lllll seinen Weg über Zürich nehmen und sich dort des Weiter» berichten lassen. I. Bei der rechtlichen Februar 1-490, Verhandlung über die St. Gallinchen Angelegenheiten soll man eingedenk sein des Gesuchs des Georg Pfund, Hauptmanns im Schloß Rorschach, daß ihm und den andern Knechten für die Schmach und den Schaden, den sie erlitten haben, Entschädigung werde. >,». Die Botschaft von St. Gallen klagt, daß, zuwider dein Bericht, einige ihr gehörige Trotten und Schulden in die Beute geworfen worden seien. Antwort: WaS der Bericht inhaltc, dem werde man nachleben; man werde ihre Klage, obschon sie nicht eine große Summe betreffen könne, heimbringen, i». Da verlautet, Schultheiß Seiler von Luccrn habe des Varnbülcrs Schlößchen und Gut im Rhcinthal gekauft, so soll man heimbringen, ob man ihn bei dem Kauf lassen wolle oder nicht, damit diejenigen, welche die Reben bauen, wissen, woran sie sind. Einstweilen soll der Ammann Salzmann durch dieselben das Nothwendige im Nebbcrg besorgen lassen und wenn dazu Geld nöthig ist, selbes entlehnen, bis auf weiten: Bescheid. «». Rudi in der Hub, welcher gefangen nach Whl geführt worden ist, soll, da seine Verschuldung nicht so schwer erfunden worden, gegen eine Urfehde auf freien Fuß gesetzt wcrdcu, doch soll er zu blcibcu schwören bei dem Eid, den alle Gotteshausleute gcthan haben. K». Der Abt von St. Gallen hat eingewilligt, die Söldner zu bezahlen, welche letztlich zu Whl im Zusatz gewesen sind. ES wird beschlossen, daß er jedem einen halben Monatsold, d. i. 2 Gulden, geben soll ünd dem Hauptmann doppelten Sold, daö betrifft jedem Ort 52 Gulden. Dabei finden sich Kundschaften über das Verhalten des Jost Zicgler und des Hans Bophart beim St. Galler Aufruhr, über Drohungen und aufrührerische Reden, so sie auf der Flucht ausgestoßen u. f. w. St. Moritz im Wallis. Februar. (Staatsarchiv Bern Allgemeine eidgenössische Abschiede. 15. 15?. Eine Instruction Berns an seine Boten spricht von einem daselbst unter Mitwirkung von Bern und Freiburg zwischen dem Haus Savohcu und der Landschaft Wallis zu haltenden Tage, dessen Acten fehlen. Ein siedeln, l li. Marz (Dienstag nach Oiuli), Stistaarchiv St. <»>alle». Georg, Graf zu Wcrdcnberg und Sargans; Gaudenz, Graf zu Mctsch, Kilchberg u. s. w., und die Boten der Orte: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter; HanS Wätlich, des Raths. Luccrn. Ludwig Seiler, Altschultheiß; Werner von Meggen, Scckelmcister. Schwhz. Rudolf Rcding, Altammanu; Dietrich in der Halten, der jüngere, des Raths. Glaruö. Werner Nietler, Landschrcibcr; Heinrich Jcnni, des Raths. ». Die Genannten geben ihren schiedsrichterlichen Spruch zwischen Abt und Convcnt des Gotteshauses zu St. Gallen und der Stadt St. Gallen über die Streitpunkte, welche den Klostcrbruch zu Rorschach und den darauf folgenden Krieg veranlaßt hatten, in neun Artikeln, alS: i) Jeder Abt zu St. Gallen mag in der Stadt, zu Rorschach oder anderswo auf des Klosters Erdreich bauen nach seinem Belieben, auch den Klosterhof oder Einfang erweitern und bebauen innert auSgcmitteltcn Marken, ohne März. 149l). Schaden der Stadtmauer, der Kirche zu St. Lorenz und der Kirchhöfe. Wenn das Kloster zu Rorschach gebauen wird, so soll uichtsdcstomindcr das Hofgcricht in seinem Wesen bleiben, und das Pfalzgcricht um Stüter, so in der Stadt oder innert der vier Kreuze liegen, nirgend anderswo als in dem Gotteshaus >n der Stadt St. Gallen gehalten werden, auch alles „Hciltumb vnd Gczicrd" daselbst unverändert bleiben. L) Die Stadt St. Gallen zahlt dem Gotteshaus für allen ihm verursachten Schaden MX) Gulden, ch Der sogenannte Spcichingcrvcrtrag vom l 4. Mai 1457 in Betreff der Aufnahme von Ausbürgern wird aufgehoben; alle die in des Gotteshauses Gerichten sitzend, von der Stadt zu Bürgern sind aufgenommen worden, sollen des Bürgerrechts entlassen und fortan keine Hintersassen des Klosters mehr in das städtische Bürgerrecht aufgenommen werden. 4) Die Bürgermeister, Räthc und Bürger zu St. Gallen sollen ihre Lehen vom Gotteshaus neu empfangen, ohne das; es ihnen übrigens, mit Ausnahme Ulrich BarnbülcrS »nd Hg„s Schenklins, an ihren Ehren nachtheilig sein soll. 5) Rudolf von Steinach, Thalmann, Doetor Hur und andere, so von denen von St. Gallen und Appenzell in Gefängnis! und verschriebene Urfehde genommen worden sind, sollen daraus entlassen und in den Besitz der ihnen entzogenen Güter wieder Angesetzt werden. «) Bürgermeister, Rath und Gemeinde zu St. Gallen sollen versuchen, den Meister Bitus Mahlcr zu bewegen, daß er dem Doetor Johann Bischof zu Gunsten von der Pfründe zu St. Fiden abstehe; sie sollen sich seiner in keinem Fall weiter annehmen. 7) Die Stadt St. Gallen soll von den Ansprüchen, die sie nach Inhalt des Berichtes im Feld an den Abt zu machen vermcintc, abstehen und bcr Abt ihr deshalb zu antworten nicht schuldig sein. 8) Dieser Spruch soll allen andern Sprüchen und Anheilen im Eollistonsfall vorgehen. P Damit sollen beide Parteien gegenseitig gcricht und gcschlicht sei». „Die Artikel der früntlichcn Bercdnng zwischen miuen Herrn, den >v Orten Zürich, Lnccrn, Schwvz bnd GlaruS an einem vnd den von Appenzell am andern tail." " DruckcrcnN'lar im Stiftsarchiv St. tVallcn. I». Abgedruckt bei Zellweger, Urkunden zur (beschichte dcS appenzcllische» ^ Nr. 557. Baden. 21. März <«ss HaU-vast-n>. 2tai>l«are>>iv Zürich Allgemeine Abschiede. I.ZM. Heimbringen das Begehren derer von Schaffhauscn in Beziehung ans das königliche Mandat treffend den König von Ungarn. I». Ebenso daS Unterfangen des Grafen Hug von Montfort, welcher ^"ru Zou ^ Langenargen aufrichtet, was eine Neuerung ist. Ebenso die Klage des Bischofs von ascl, Solothurn drücke seinem Stift eigene Leute ab, zwinge sie zu Eiden und bemächtige sich dadurch ^selben, ungeachtet er, der Bischof, Recht geboten habe nach Inhalt seines Vertrags mit Solothurn, ^ gemeine Eidgenossen oder besondere Orte. «I. Ebenso Weltinö von Neucnstcin wegen, der zu Solo- ^"rn Bürger ist, dem Bischof von Basel Feindschaft angesagt hat, auf seinem Gebiet aber ein von dem s^chof lchnbareö Schloß besitzt, bei welchem er von den Solothurnern beschirmt wird, was den Bischof von ^>el veranlaßt, der Eidgenossen Dazwischcnknnft nach der mit ihnen bestehenden Vereinigung zu verlangen. « Ebenso den Span, welcher zu Mellingen zwischen dem Rath und der Gemeinde waltet und große ""'he veranlaßt. Auf Mittwoch nach dem Sonntag Judiea (91. März) sollen die X Orte ihre zu Baden haben „vß merklicher Notdurft". Der Gefangenen halben, welche die Juden zu 344 März <490. Rheinau zu schädigen und zu plündern sich unterstanden haben, soll man auf jenem Tage verhandeln- I». Den Boten soll Gewalt gegeben werden, von dcö Hammerschmidö wegen an den König von Frankreich zu schreiben. .477. E > n si e d e l ii. 27. Marz. Ztllwcgcr, Urkunden zur Geschichte des Die lV Schirmorte dcö Abts von St. Gallen bitten diesen, seine Einwilligung zu geben, damit die Appenzeller ihres Verfahrens wegen gegen das Gotteshaus St. Gallen die kirchliche Absolution erhalten können. Baden. I 31. Marz iMittwoch nach Iudica). Tag der X Orte. Die Acten fehlen. Siehe !!7rl^ Handels erläutern und ihr Begehren freundlich zusagen. Luccrn soll ihnen schreiben, damit gleich Ostern diese Sendung vor sich gehen könne; doch sollen die Kosten, welche die IV Orte jetzt zu Einsiedl' haben, ihnen zum Voraus bezahlt werden. I». Einige Orte meinen, das Richtungögeld, das jetzt werde, soll den Leuten nach getheilt werden, nicht den Orten nach, welche im Feld gewesen sind, dann die Vcrkommniß zu Staus zugcb"; da aber die Boten von Schwhz und Glarns diesfalls kci»c Vollmacht haben, so sollen sie das heimbringen und ihrer Herren Willen beförderlich nach Lueern schrc^"' «. Der Bote von Uri hat angebracht, Ammann in der Gasse begehre, sich zu verantworten dcr.Rc^" wegen, die er gethan, indem er meine, er habe nichts anderes gesagt, als was die Boten ihn gelss^"' Antwort: Man lasse das sein, waö es sei; begehre er sich zu verantworten, so möge er es thun, der Eidgenossen Boten bei einander sind. «I. Man soll heimbringen, Varnbülcr vermeine, ^ Mär; lst90. seine Reben im Rhciiuhal bauen, im Herbst wolle er sodann kommen, nm Weinlese zu halten. „Da nn etlich Ort gut bednnkt sind, dz man etwz costen anwante vnd man bestalte, ob man in keinen weg ver- sechcn mochte, dz der man vns zu vm'cru Händen wurde, als die Boten whtcr wüsscnt zu sagen." W y l. 7. Mai. ^tntoarchiv z». «wallen Zcllivcqcrs Urkunden zur Geschichte des appenzellischcn Volkes. Nr. ZW. Boicil.- Zürich. Ennrad Schwcnd, Ritter, Altburgermcistcr; Johannes Wätlich, des Raths. Lilccrn. Werner von Meggen, Peter Fankhauscr, beide des Raths. Schwhz. Dietrich in der Halten, der jüngere, des Raths. Glarus. HanS Tschndi, Allammaun; Heinrich Tolder, dcö Raths. n. Spruch zwischen dem Abt von St. Gallen und den ungehorsamen Gottcöhauöleutcn von Rorschach, Eubach, Goldach, Untercggcn, MörSwil, Tablat, (llosiail, Waldkirch, Romanshorn, Sommer!, Mula, Hchcnwil, Bernhardzell, Lömischwil, Berg, Wittenbach, Rotmontcn, Strubenzell, Gaiscrwald, Niderbürcn, Hclfcnschwil, Bcrgknechtcn, Zuzwil, Züberwangen und Whgcr: i) Sic sollen dem Gotteshaus an dessen Volten und Schaden .'MIO Gulden zahlen. Diejenigen GottcöhauSleute, welche dem Abt gehorsam gerieben, haben an diese Summe nichts beizutragen. ^ Ein Abt mag auf des Gotteshauses Boden bauen was er will, von den GottcShausleuten unvcrhindcrt. -i> Die benailnteu Gotteshausleute sollen ihre Lehen ucu cmpsangen. 4) Gemeinden zu halten ohne Erlaubnis; dcö AbtS, seines Statthalters oder der iv Orte >st ihnen von nun an strengstens untersagt. 5) Sie bleiben bei den Freiheiten und Rechtsamcn, die sie vom Gotteshaus haben, sollen aber in Zukunft ohne Widerrede den Fall entrichten. «-) Sic sollen von allen vermeintlichen Ansprachen an Abt und Eonvent abstehen. 7) Sic sollen dem Abt und Convent, als ihren natürlichen Herren, neuerdings und so oft es von ihnen verlangt wird, huldigen und schwören, n) Sie 'eilen ohne dcö Abts und der iv Orte Willen in keine fremden Kriege ziehen, keine fremde oder weitere Burg- und Landrcchtc annehmen, allfällig eingegangene sofort abthun. ») Damit sollen sie, ausgenommen Ge Anstifter und Rädelsführer, mit dem Abt und Eonvent „gericht und geflieht" sein. I». Spruch der isteichen Schiedsrichter zwiscben dem Abt von St. Gallen und den Appcnzellcrn: i) Die Leistern sollen für erlittene Kosten und Schaden dem Abt und Eonvent st5G> rheinische Gulden zahlen, die Hälfte auf ^ Martinstag nächsthin, die Hälfte auf St. Martinötag des folgenden JahrS. Inskünftig möge ein Abt von St. Gallen auf des Gotteshauses Erdreich bauen, was er wolle, ohne der Appenzeller Einrede »nd Behinderung, a) Wenn einer mit Tod abgeht, eS scic in dcö Gotteshauses oder derer von Appenzell ^erichwn, so soll dessen Erbe an dem Ort, wo der Bcrstorbcnc scsihaft gewesen, und nach desselben ^rtes Recht berechtigt und geerbt werden, wo das Gilt liegt; doch sollen Abt und Eonvent auf solche in Gr Appenzeller Landmark liegende Güter keinen Ehrschat; noch Fall legen, noch selbe zu Lehcngütcrn wachen, noch selbe vor dem Pfalzrath berechtigen. 4) Die Appenzeller sollen die von Rorschach bei den Weidgängcn und Gcmcinwerktn lassen, wie selbe vor dem Untergang der Gerichtsmarken gebraucht worden '"'v. Sollen diese Artikel beiden Parteien an andern Berechtigungen unschädlich und damit aller Span gerichtet sein. ». lruckeremviar im ZtiftSaräuv Tt Gallen, ,1. u. den siebenden lag des Monad, Mcnen. ji I». Zcllwcgcrs Urkunden zur ^ichichn deS avvenzclliscbcn Belkes. Dicker Zvruch datirt vom 10. Mai. Dazu gehört folgender Gcsandtschastsbericht: „1S!N>, Dien Mai lckll«). stutz vor dcni Maitag (27, April), berichten Petcr Funkhäuser und Werner von Meegen, beide des Raths, der iv Orte Boten Huben zwischen dem Abt von St. Gallen und denen von Appenzell in Güte abgeredet, was folgt: l) Die von Appenzell sollen dem Abt an seinen Koste» und Schaden 4500 Gulden geben. 2) Abt und Evnvcnt mögen fürhin aus deS Gotteshäuser- Grund und Boden bauen, wie und wo sie wollen. Z) Erb und Erbfällc, wenn Einer mit Tod abgeht, sollen überall in des Abts und derer von Appenzell Gebiet vor dem Gericht und nach dem Recht der belegenen Sache gerichtet werden. 4) Die von Appenzell sollen denen von Rorschach und ihren Weidgenossen keinen Bann noch Aufsah machen in ihre» Weidgängen, sondern selbe bleiben lassen, wie vor dem Untergang der Gerichtsmarten, 5) Die iv Orte sollen den Markenstreit zwischen Appenzell und dem Rhein thal an die Hand nehmen, li > Appenzell gibt den IV Orten an ihren Kosten und Schaden 4000 rheinische Gulden, Doch soll man sie je »ach dem Aussall der Wartung im Rhcinthal danut bescheidcnlich und leidcnlich halten, 7) Den Knechten auf dem Schloß zu Rorschach gebe» die von Appenzell an ihren Schaden 110 Gulden, 8) Die Fässer, welche die von Appenzell im Rhein- tbal haben, sollen den iv Orten gehören, 0) Die von Appenzell geben den Städten Schaffhausen, Winterthur und SarganS die Panner und Fähnchen heraus, die sie vor Zeiten von ihnen erobert haben, 10) Ebenso geben sie alle Briese und Rödel heraus, so zum Rheinthal gehören, und willigen ein, dasi die von St. Gallen die Bcrschreibung dcs AbtS, ohne ihren Wille» keine Zwing »nd Banne des Gotteshauses zu verkaufe», herausgeben, nebst andern unbedeutenden Artikeln. Man habe ihnen, de» Appen- zellern, vergönnt, dieses Uebcreinkommen an ihre Gemeinde zu bringen. Auf heute habe man angefangen, den Abt von St, Galle» und seine GotteShausleute gegen einander zu verhören. In die Sache deS Hauptmanns und der Bußen halbe» sei der Abt gutwillig eingegangen, nach dem Rathschlag," (Staatsarchiv Luccr»: Misstv,) L u c e r n. 1 4. Äsckl (Freitag vor Mitte Mai) Staatsarchiv Luccr»: puecriicrabschiedesammlung. I> ZNZ Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern. Der von Rümlang. Nri (nicht angegeben )> Schwhz. Ammann Anfdcrmaur. Untcrwaldcn. Heinrich Heiden. Zug (nicht angegeben). tt. Man soll ernstlich heimbringen, wie man dem Unwesen deö Vorlaufs begegnen wolle. Jedes Ort soll bei sich rathschlagcn, wie dem vorzukommen sei, daß das Korn, ehe cö gewachsen, und der Anken, ehe er gemacht ist, verkauft werden. Auf nächstem Tag soll die Sache wieder zur Sprache konnneii. I». Lucern soll in gemeiner Eidgenossen Namen dem Vogt von Baden gebieten, daß er mit der armeil Frau Hölderlin nach Brcmgartcn reite und dort bewirke, daß die von Brcmgarten ihr thun, was sie nach dem zu Basel ergangenen Spruche schuldig sind. Und da die Frau arm ist, so soll er daö auf gemeiner Eidgenossen Kosten durch Gotteswillcn thun. «. Das Begehren des Götschi Whß, daß man nach Laut des Abschieds zu Constanz vom Sonntag Eantatc letzthin, ihn der Bürgschaft ledig lasse, soll auf dem Tag zu Baden behandelt werden. «I. Die vi Orte Zürich, Lncern, Schwhz, Untcrwaldcn, Zug »ud Glarns sollen ans nächstem Tag antworten, wann man dem Andreas Steiner Rcchttag setzen wolle, von der Rede wegen, die er in der Sache zwischen den iv Orten und dem Abt und der Stadt St. Galle» und Appenzell gethan hat, auch darum, daß er den Mörder hat laufen lassen. Schwhz und GlaruS bringen au, da der Herzog von Oesterreich das Recht zu Eonstanz gegen den Grafen Georg nicht gefuchst wie er nach der löblichen Richtung und dem zwischen beiden von der Eidgenossen Boten vermittelten Anlaß schuldig gewesen wäre, so haben sie und ihre Gemeinden nach ihrer Verpflichtung dem Grafen »uu zugesagt, ihm zu demjenigen zu verhelfen, wozu er Recht habe. Gleichzeitig bitten sie die andern OUt um getreues Aufsehen. Hierauf wurde, in Betrachtung daß solche KricgSlänfc die Eidgenossen inSgcsaunut in sehr ungelegene Verwicklungen bringen könnten, beschlossen, cS soll von gemeiner Eidgenossen woge" Mai lstfll). Z47 u>ic Botschaft zum Herzog von Oesterreich gesendet werden, nm zu vernehmen, warum er vom Anlas; ^gegangen, und nm noch eine Vermittlung des Streits zu versuche». Da die Boten von Schwhz und ^larus nicht bevollmächtigt waren, diesem Beschluß beizustimmen, Uri nicht vertreten war, so soll die ^. 2»aatNarchiv j.'»ccr» Luccrnerabschiedcsammlung. II. .KU, v('g Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern fein Brief), stnccrn. Schultheiß Seiler; Werner a . 'kggeu, Urj (niemand anwesend). Schwhz. Ammann Aufdermaur. kl n t er w a l d cn. Heiirrich Zug. Vogt Albrccht. ße ^ Rheinau klagt, daß Graf Allwig von Sulz die Seinen so schwer bekümmere, daß allt.^ ' lskwichen, ihre Aecker ungcbanen liegen lassen und nach Rheinau geflohen seien, Ttas Abschied von Baden und mit Verachtung dicsfälligcr Mahnung derer von Zürich. öaben die eidgenössischen Bote» die armen Leute wieder nach Hause kehren geheißen und dem dc>z ^' ^schrieben, daß er sie unbekümmert lasse und dem Abschied von Baden nachlebe. I». Bezüglich - ^kitö zwischen dem Bischof von Basel und denen von Solothurn weiß jeder Bote, wie beiden?heilen der Feindseliges gegen einander zu unternehmen, sondern mit ihren Urkunden n. s. w. ^^lwssen auf die Rechnung zu Baden zu kommen. «. In der Sache des Grafen Georg ^ Herzog von Oesterreich geht man von dem Gedanken, eine Botschaft an letzter« zu senden, schließt, eine Schrift an den Herzog zu schicken und rückkehrend Antwort zu begehren. Bis zum hstd ^^lbcn sollen sowohl Graf Georg als die von Schwhz und GlarnS, denen allen geschrieben llnternehmung enthalten. «I. In Betreff des Vorkaufö von stcbenSmitteln soll stueern s "^"ücn, die es deshalb hat, hervorsticht» und auf den Tag zu Baden bringen; der Bote von ^kch»» ^ denen von Nidwaldcn reden, daß die Sentcn nicht verkauft werden u. s. w. Auf der ^tif g ^"^den will man über eine gemeinsame Ordnung rathschlagcn, damit allenthalben der Vor- !>,„ werde. «». Auf Mittwoch in den Pftngstfciertagen (2. Juni) sollen die Vi Orte, die Theil ^ssiithal haben, jedes zwei Boten zu stucern haben in dem Recht gegen Andreas Senn. Der eine 348 Mai 1490, Bote soll im Recht sitzen, der andere klagen. Dem Andreas Senn soll verkündet werden, dasi man aus Donstag in den Psingstfcicrtagcn ihm richten wolle. Ohne Ortsangabe. 31. Mai um Pfingstl»», Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. (Ungenannte) Boten der lv Orte, „so icz zu appenzell, im Rintal vnd zu Wil gewesen sind". »». Der Priester von Thal im Rheinthal hat um Aufbesserung seiner Pfrund gebeten. Das will man heimbringen. I». Den Schifflcutcn zu Stcinach ist befohlen, daS Geld, welches von lctztvergangcncr Lichtmeß an fällt, zu Händen der IV Orte hinter sich zu behalten. «. Dem alten Landweibcl Lnsh von Appenzell wird erlaubt, seinem Gcwerb sicher nachzugehen, da die Sache jetzt berichtet ist. «I. Mit denen von Appenzell ist die Sache berichtet; der Bogt im Rhcinthal soll mit ihrer Botschaft die Marken untergehen, bis wohin sie Trattrccht und Holzhan haben sollen. Sie haben auch gebeten, daß wir uns an dem Geld, das sie bereits bezahlt, begnügen und sie nicht weiter strafen mochten, auch haben sie den Boten viel Ehre angethan. Die von St. Gallen haben sich durch ihre Botschaft verantwortet eines Gerüchts wegen, daß sie aus Unwillen über den Bericht sich um anderweitigen Schirm umgesehen hätten. I'. Dem Spitalmeistcr von St. Gallen überläßt man die diesjährige Nutzung aller Zinsen, Zehnten, Gülten und Güter zu Oberberg, Oberdorf und Anwil um 100 Gulden, die er auf Martini bezahlen und dazu die Güter in Brach und Bau halten, und wenn wir einen Bogt nach Oberbcrg setzen, demselben für dieses Jahr Heu und Stroh für ein Roß und 4 Malter Haber geben soll. Wenn er abzieht, soll er die Güter nach Landesrecht hinterlassen mit Bau und Mist und Kornsaat. K. Mit denen von St. Gallen hat man die Briefe nur den Zoll zu Stcinach aufgerichtet und besiegelt. I». Auf Genehmigung hin hat man dem Abt von St. Gallen zu kaufen gegeben das Schloß Oberbcrg und die Dörfer Oberdorf und Anwil, auch das Grcdhauö zu Stcinach mit Herrlichkeiten, Rechten, Leuten, Gütern, Zinsen u. s. w., wie uns das von denen von St. Gallen übergeben ist, um 9000 Gulden, halb auf St. MartinStag nächst- künftig, halb auf St. MartinStag über ein Jahr zu bezahlen. Der Abt bittet aber, ihm den Kauf um 8000 Gulden zu lassen. Darüber soll jedes Ort bis St. Johanncötag seine Antwort zu des Abts Händen an Zürich schreiben. Auf den Fall, daß dieser Kauf zugesagt würde, soll Zürich und und den übrigen Eid- genogen Tag ansetzen, um mit einander des RhcinthalS und anderer Sachen wegen ein Uebereinkommen zu treffen. I. Der Stadtschreibcr von St. Gallen ist auf eine alte Urfehde losgelassen und soll schwören, wider den Abt und Eonvcnt zu St. Gallen oder die IV Orte nichts Widerwärtiges vorzunehmen, auch ohne Wisscu und Erlaubnis! der IV Orte nicht in die Stadt St. Gallen zu kommen, noch sich ans der Eidgenossenschaft zu entfernen. Dazu soll er mit genügsamen Bürgen um 400 Gulden vertrösten, dem Eid nachzuleben- Darauf haben die von St. Gallen gebeten, man möchte ihren Stadtschreibcr bei ihnen lassen, s" lang sie ihn bestellt haben und ihm vergönnen, sich in ihrer Stadt aufzuhalten, wie in andern Orten der Eidgenossenschaft, da sie ihn als einen frommen Mann kennen und er Jedermann zu Recht stehen wolle vor den IV Orten. Ferner begehren ste Rath, wie auf den Fall, daß der Stadtschreibcr von ihnen müßte, sie sich gegen ihn mit Urfehde und Tröstung zu halten hätten. Darauf wird geantwortet, Mai 1-M1. sie sollen sich gegen ihn ziemlich haltein I. Die Boten von St. Gallen melden, sie wissen, daß an uns gebracht sei, wie sie nm Rath und anderes zum Barubüler geschickt haben sollen. Daö sei nur darum gcichehcn, weil er mehrmals schriftlich begehrt habe zu wissen, wie er anS den Berichten ausgeschlossen lei, und so haben sie ihn darüber durch eine Botschaft in Kenntnis; gesetzt, damit er um so welliger etwas Arges gegen ihre Stadt vornehme, i». Bon diesem Tag ist eine Botschaft an die von Eonstanz geschickt mit Bitte, den Heinrich Fcrr und seine Gesellen, denen wir auf dem Tag zu Whl zwischen Ostern »od Pfingsten im Thurgau Geleit gegeben, die sie aber gefangen haben, lcdig zu lassen. ». Derselben Botschaft wird empfohlen, mit dem Bischof von Eonstanz zu reden der Knechte aus dem Thurgau wegen, die in der Reise gegen Appenzell, St. Gallen und die ungehorsamen GottcShanslcute gewesen und nun, Mllö st? absolvirt werden wollen, großes Geld geben müssen. «». Die GotteöhauSlentc legen auf St. Jo- bannestag 5,<»i) Gulden hinter den Schultheißen von Whl; daraus sollen in Beisein des Hauptmanns don Zt. Gallen, der Rcithc des Abtö und des Schultheißen von Whl die Gehorsamen für dasjenige entschädigt werden, was ihnen genommen worden ist. >». Jeder Bote weiß, wie des Abts von St. Gallen i'cute geschworen, auch uns gebeten haben, diejenigen, so für Aufrührcr und Anfänger der vergangenen Widerwärtigkeit erachlct werden, nicht weiter zu strafen, als sie alle. «ß. Hans Bophart von Straubenzcll, 'üudi Keller von Berg, Jegcr Sckültkiiccht und Heini von Goßau sind landflüchtig gewesen und auf ihr begehren in Eid genommen, unsere Strafe zu erwarten wie Andere, i. Des Gastcrs wegen weiß jeder ^dte zu berichten. „Gedenken an Jacob Zhlh von St. Gallen der Brandschalznng wegen." L u c e r n. 1400, 4. Zuill <-5rci>ag in der Pfmgslwochc). ^taatSarctiiv ^.'ucern: Luccrnerabschiedcsammlung. I!. 30.,. Boten: Zürich. Felir Schwarzmaurcr, Ritter. Lucern. Heinrich Fcrr. Schwhz. Ammann Auf ^uiianr. ll nt erw a ld cn. Heini Heiden. Zug. Ammann Steiner. Glarus (niemand anwesend). Heimbringen „als einer in der eidgcnoßen gebicttcn im wagcntal gesessen, welcher vast bös; köuff Biü, die alsso sind, dz er ein ochsen vmb gülden ze kouffcn gibt vnd den dann augcnz wider vmb ^ufft d„,b rr gülden bar; dcSglich dz er zwcn ochsen vcrkouft vnd die vmb xr gülden geben vnd die so dick vcrkousst vnd wider koufft so dick, damit dz Im die ochsen vnd die xx gülden blibcn sigen vnd dz ochst,l „it destcr minder au stat Im blibcn sint; dz vnd anderes vngewonlich köuss er tribt, darumb i^i man zu baden vff der Rechnung antwnrt geben, wie man In halten well". I». Die von Bremgartcn Mllen der Hölderlin in ihrer Streitsache Knudschaft stellen, waS ihr darauf bezügliches Stadtrccht sei. Der Stadtschrciber von Luecrn bringt an, er habe eine Bogtstcucr zu Rüscgg und SiuS auf Höfen "»d Gütern, wovon die einen viel, die andern wenig geben. Nun werden die Höfe so gcthcilt, daß ^ ob den Stücken oft nur ck, 3 oder l Angstcr, selbst l Haller treffe. Bei dieser Zerstücklung der ^nicr komme er, wenn er sie selbst beziehen müßte, in mannigfachen Nachthcil. Er habe daher beim ss'len Mahcngericht daselbst verkünden lassen, er werde auf diesem Tag von der Eidgenossen Boten eine ckniwt verlangen, daß ihm die Steuer sammcthaft gegeben werden soll, wie sie auf den Höfen und "lern stehe; haben die von SinS und Rüscgg etwas einzuwenden, so sollen sie es thun. ES wird 350 Juni I M). beschlossen, ihm eine solche Urkunde zu geben, doch wird denen von Sind und Rüsegg bis zum nächsten Tag zu Luccrn ihr Einspruchsrecht vorbehalten. ,1. Des römischen Königs Boten suchen schriftlich nm Auselzung eines Tages in Eonstanz oder Schaffhausen nach, behufs Behandlung der Sache von des Grase» Georg und anderer Dinge wegen. Hierauf wird beschlossen, man »pollc ihnen keinen Tag ausserhalb der Eidgenossenschaft leisten, sondern auf nächsteil Sonntag vor St. JohanneStag l!)«>. Juni) einen Tag nach Lucern ansetzen und selben den Boten dcö Königs nach Frcibnrg im BrciSgau verkünden mit Zusicherung freien Geleits für sie und alle, die sie mitbringen. Das soll Jedermann zu genauer Beobachtung heim bringen. Zürich soll auch nach Glarus, Lucern nach Schwhz eine Botschaft schicken, um zu bewirken, daß sie ihre Boten auf den Tag schicken und indessen weder selbst etwas Unfreundliches gegen den Herzog von Oesterreich vornehmen, noch dulden, daß Graf Georg etwas dergleichen vornehme. « wie man vernommen, etliche die Absicht haben, Bcncdiger, die den Zurzachcrmarkt besuchen, gefänglich anzunehmen, andere das gleiche gegen St. Gallen vorhaben in der Meinung, man sei mit ihnen »och nicht verrichtet, so wird dem Bogt von Baden der bestimmte Wille der Eidgenossen anSgesprochcu, dM' er den Markt frei halte und nicht dulde, daß irgend Jemand, von welcher Sache wegen eö sei, „nieder- geworfen" werde, t. Auf obgcnanntcm Tag zu Luccrn soll auch die Sache des Andreas Senn fortgesnl.ni werden. K. Dem Stadtschreibcr zu Lucern wird eine Empfehlung an den König oder die neuen Regenten von Ungarn gegeben für seinen Sohn, Herrn Melchior sRuß, den jüngern). Appenzell. 1400, 5. ZjNNI (Samstag in dir Psingstwochl) icllwcacra Urkundcn zur Wcschichtc des anvenz-llischen Volles. Nr. 5KZ. Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter; HanS Keller, des Raths. Luccrn. Werner von Mcglss"' P eter Fankhauser, beide des Raths. Schwhz. Dietrich in der Halten, der jüngere, des Raths. G tarne Hanö Tschudi, Altammanu; Heinrich Toldcr, des Raths. Diese Boten der IV Orte entscheiden, unter Berufung auf den „Bericht im Feld zu Rorschach", Streitig' kcitcn zwischen den Appenzellen! und denen von Altstetten, Marbach und Bcrnang im Rhcinthal nbc> Wunn, Wcidtrieb, Tratt und Holzhau in den Hölzern der letztgenannten, oberhalb der neuen Landnicnle von Appenzell. Ohne Ortönnqnbe. 1400, 0. bis l 1 . Juni. StistSarchiv 2t. wallen. Bürgermeister, Schultheiß, Ammann, Räthc, Bürger und Landleute von Zürich, Lncern, SchwhZ Glaruö einerseits und Abt Ulrich, auch Dccan und Eonvent gemeinlich zu St. Gallen anderseits gebc"- in näherer Erläuterung der Verträge von 1451 und 147!) über das Burg - und Landrccht und die Ha"l'> Mannschaft und veranlaßt durch den Aufstand der GotteöhauSlcute im Jahr 148!), sich gegenseitig sollst»^ Zusicherungen: i) Wenn die iv Orte dem Gotteshaus einen Hauptmann zuordnen, so soll derselbe ^ Juni tüfli). Jahre hindurch, während deren er Hauptmann ist, mit zwei Pferden und einem Knecht, in der ^ Orte Namen und mit ihrer Vollmacht, in des Gotteshauses Kosten „ Fnctcr vnd Mahl, Renzel vnd st'cii" bei dem Abt oder Pfleger sein, und von diesem dazu einen jährlichen Sold von 5(1 rheinischen dulden empfangen, s) Der Hauptmann nimmt zu Händen der IV Orte die Hälfte aller Strafgelder, welche in hohen und Niedern Gerichten des Gotteshauses mit Ausnahme der Stadt Whl und der Graf- ^bsst Toggcnburg fallen, sei es, daß er den Gerichten bcisitzc oder nicht. 3) Die Pente des Gotteshauses Gallen sollen Pflichtig sein, den iv Orten sammt oder sonders in ihren Kriegen ebenso zuzuziehen ebenen Kosten und ihnen Dienst zu leisten mit Leib und Gut da, wohin die iv Orte oder der Mehr- derselben sie bescheiden, wie wenn der Krieg ihres Herrn des AbtS und des Gotteshauses St. Gallen ch Im klebrigen soll es bei den Bestimmungen der obcnangcführteu zwei Briefe sein Verbleiben haben. Alles soll denen von Schwhz und Glarus an ihrem Laudrccht in der Grafschaft Toggcnburg "'Ghädlich seii,^ welche Grafschaft die Hauptmaunschaft nichts berühren soll. Tor Bricf des?ll>ts Ulrich datirt von unftrs Herrn Fronleichnams Atend, derjenige der IV Hrtc von Freitag ' ^"Ürs Herrn Fronleichnains Tag, Ohne Ortsangabe s wahrscheinlich St. Gallen). Il l 1 . Znill iFrcilag nach U, H, Fronlcichnamstag>, !e!cllweaer«> Nrknndcn zur Geschichte de« avvcnzellischen Volke», Nr, StiZ, ^lbt Ulrich und der Gonvcnt voii St. Gallen, Bilrgcrmcistcr, Schultheiß, Ammanu, Räthe, Burger ^ ^ndleutc von Zürich, puccru, Schwhz und GlaruS urkuildcu, daß die Berechtigung, welche der Gallen und dem pandc Appenzell vom Gotteshaus St. Gallen vormals eingeräumt war, ' >dcrn, daß von den Besitzungen desselben nichts ohne ihr Wissen und Willen veräußert werden nunmehr auf die iv ärmlich verschreiben. "uniiiebr aus die iv Swirmortc übergegangen sei, weshalb Abt und Convent sich dafür diesen gegen uvcr s>" :e«8. Bad en. JUNI iTonntag vor St, Johann Baptisl» ^taatSaretnv Lucern Allgemeine Abschiede. N. Staatsarchiv ^üricti Allgemeine Abschiede. I. LW. n. Dem Herrn Hans Truchsäß von Waldburg, dem altern, wird Geleit gegeben ins Bad Pfäfcrs ^^^r hei,,,. Der Vogt im Oberland soll ihn dabei beschirmen. I». Heimbringen das Begehren ^ ^ von man möchte ihnen wegen ihres Brandunglücks einige Unterstützung zukommen lassen, ^eni SarganS werden in Ansehung seiner treuen Dienste an sein Brandunglück 5 Gulden ,1. Dem Vogt im Oberland ist befohlen, daS Schloß in Bau und Dach zu erhalten, iu ^ Weisung nicht einverstanden, so mag es ihm solches abküudeu. v. Beide Vögte ^ ^donberg und SarganS sollen darauf halten, daß dem Zoll am Schollbcrg nichts entführt werde, ^ilch^ ^ Verordnung gcgcil den Aorkauf erlassen und auf nächstem Tag selbe vorlegen, ^>U stemeinsame Vorkehr treffen könne, xx. Beide pandvögtc im Thurgau sollen allenthalben die "u (5id nehmen; wer sich dagegen widert, soll auf den nächsten Tag gemeiner Gidgenossen gewiesen Z5? Juni IM), werden, nm zn sagen, ans welcher Ursache er nicht schworen wolle. Ii. „Aon der lütcn wegen, der grafschaft sizcn vnd nit Herren Hand, onch in keinen gerichtcn sitzen" soll man ans nächstem Tag Worten, wie man die halten wolle. Jedes Ort soll bei den Seinen, die im Thurgan Landvögtc ge> sind, sich erkundigen, was Brauchs und Ncchtung Constanz und wir im Thurgan haben. I. t ob die Leute im Thurgan in ihrem Eid schwären sollen, bußwürdige Sachen zu leiden oder ob der ihnen solches bei ihrem Eid zu gebieten habe. k. Da einige Knechte aus dem Wagcnthal in die - gelaufen sind, so soll der Bogt deshalb mit ihnen nach Verdienen handeln; jeder Bote soll zndc>» " bringen, wie man eS künftig in allen Vogteicn mit solchen Leuten halten wolle. I. Dem Abt von ^ . wird eine Botschaft zugesagt, sobald er eine solche seiner Mischelligkeiten mit denen von Whl wegen 'e^ in. Zürich soll in gemeiner Eidgenossen Namen dem Metzger Zober von Baden Fürdcrung thu» Mailand, n. Dem Vogt im Rhcinthal werden als Jahrlohn 1G> Gulden bestimmt. Die festen jcwcilen, wenn er Rechnung ablegt, werden. Hat er dann noch etwas sich zn beschweren, ss' wag ^ anbringen und erwarten, ob ihm der Eidgenossen Boten den Lohn bessern wollen oder nicht- ^ " Häusling soll er obne seine Kosten zu Rhcineck im Städtchen erhalten. HauSrath und Hausplundcr ^ nach jeweiligem Inventar erhalten auf der Eidgenossen, abgehendes ersetzen auf seine eigenen ' Reitet er außer die Vogtei selbander in der Eidgenossen Dienst, so erhält er täglich l Psnud -i ling für Lohn und Zchrnng; reitet er aber außerhalb daS Rheinthal für besondere Personen, lv geöen ^ diese für Lohn und Zchrnng täglich l Gulden. Sofern sie unvermögend sind, soll der Vogt sie halten. «». Der Vogt im Rhcinthal hat auf uusern'Befehl alle Briefe und Schriften um das ^ thal, wie die voil den Appenzeller!! uns übergeben worden sind, hinter den Vogt von ^"dcn I». Die Boten, die nächstens nach Whl kommen, sollen sich erkundigen, wie cS bisher mit UrtheileW-^ und Appellation, ebenso mit Berechtigung von Ucbelthätern im Rhcinthal gehalten worden ist. soll, sobald der Abt von St. Gallen den obbemeldtcn Boten von gemeinen Eidgenossen verlangt, ^ denen von Appenzell und von Altstetten Tag verkünden von des Holzhaus wegen, i Der VlP ^ Rhcinthal soll den Wein, der dieses Jahr wächst, cinkcltcrn zu der Eidgenossen Händen. 5' die, welche in die Reise gelaufen sind, strafen, jeden um 5i Gulden, doch Gewalt haben, mindern nach Umständen oder dafür Ziel und Tag zn geben. I.. Die Ritte, so er bis jetzt genossen Dienst gcthan hat, soll er in seine nächste Rechnung setzen. „. Die von Baden und d>e ^ same von Dietikon und Rordorf haben einiger Wcidgängc wegen mit einander Streit, weswegen beider Theile Verlangen Öffnungen und Briefe verlesen und Vorträge angehört wurden, wobei lnsöest^^ die Bancrsame vermeinte, die von Baden hätten vielleicht etwas inne, was den Eidgenossen von de! Hand wegen zugehörtc. Darauf ist dem Vogt zn Baden befohlen, Kundschaften in der Sache Leuten aufzunehmen; jedes Ort soll in seinen Schriften suchen, ob etwas SachbczüglichcS gcfnnden und nächstes Jahr auf der Rechnung soll man die Sache wieder vornehmen. Inzwischen sollen ^ tendcn Theile sich nachbarlich gegen einander halten, v. Jeder Bote weiß zu sagen, wie wir Vergleichs gcmächtigt haben zwischen dem Bischof von Basel und den Solothnrncrn auf Genes""'! ^ beider Theile hin. Dem Vcnncr von Bern ist befohlen, nach Solothnrn zu reiten und z» sie diesen Vergleich annehmen. Wollten sie cS aber nicht thun, so sollen sie nach dem von TKrn ^ gegangenen Vertrage oder nach unserer Vereinigung mit dem Bischof sich Rechts begnügen, Feinde des Bischofs und diejenigen, welche seinen Vogt zn Zwingen so schändlich mißhandelt Juni 1499. nicht bei sich enthalten. H». stuceru hat alte Ordnungen gegen den Vorlauf vorgelegt, folgenden Jn- halts.- Es soll Niemand Korn, Kernen, Haber u. dgl. laufen außer auf offenen Wochcnmärktcu; ^>uch soll kein Hodlcr einen Haufen Korn sammcthaft kaufen, wohl mag einer ein Fndcr oder zwei bis drei zu laden faufeu, um solche auf den Markt zu fuhren, aber nicht mehr. Jeder soll Fehlbare ^>den. s) Kein Kornkänfcr soll znr Woche mehr kaufen oder zu Markt fuhren, noch Jemand seinetwegen, denn 8 Mütt schweres Gut oder 2 Mütt Haber für 1 Mütt schweres Gut, dazu 2 Viertel Faßmus, euierlci oder allerlei; das sollen die Kornkäufer zn halten schwören. Jeder Bote soll diese Ordnungen heimbringen, damit man rathschlagc, ob sie gefallen oder ob man andere machen wolle. Auch dem ^eilauf des Aukens soll man bestens zu begegnen suchen, damit derselbe nicht in den Alpen und ehe er gemacht ist, verkauft werde. ». Haus von Mumpf klagt, cö sei ihm ein Roß in unscrm Dienst abgezogen, auch habe er üble Zeit mit dem Bau gehabt, bittet, ihm daran etwas zu geben. Darüber mau auf dem nächsten Tag antworten. ). Der Bote von Zürich hat gebeten, dasi man seine Herren ihrem althergebrachten Besitz des Zolls zu Kloteu und der pandzüglinge zu Kaiserstuhl lasse und stc Recht nicht davon dränge. Möge das in Güte nicht sein, so möchte mau mit ihnen darüber nach ^-age der Bünde zum Recht kommen. Das soll jeder Bote heimbringen und wenn die Boten, die in ^gangener Woche zu puccrn gewesen, darum nicht schon einen Tag gesetzt haben, so soll Luecrn einen Alchen anletzcn, auf dem dann Zürich seine Rcchtstitcl vorweisen mag. Au dem Haus zu Baden ^ diesem Jahr bei 512 Pfund verbaut worden. Rechnung: Fridolin Arzcthauscr, Vogt im Irland, gjht jedem der vil Orte <90 Gulden. Die von Dießenhofen geben jedem Ort 9 Gulden ' Schilling. Hans Blum, Landvogt im Thurgau, gibt jedem der Vli Orte 22 Gulden. Holdcrmchcr, ^ ^'gt j,„ Pjageuthal, gibt jedem der vi Orte 97 Pfund 18>/z Schilling. Aus der Büchse von Kling 'wu^nhält ^ t^nldcu; aus der zu Brcmgarten 5'/z Pfund; aus der zu Mellingen 8 Pfund ' Schilling; aus der zu puukhofcn!> Schilling; aus der Büchse zu den Bädern 17 Schilling. Hans Meiß, ^ ^vgt zu Baden, gibt jedem Ort 8 Pfund ><> Schilling. Auö der Büchse zn Baden erhält jedes Ort " >hcinischx Gulden, 7 utrischc Gulden, 9 Dickplappartc und an Münze 4 Pfund 19 Schilling und ^ Mals Schilling, auö der Büchse zu Birmcnstorf 19 Schilling. I»I» llnscrn Eidgenossen von Zürich bcfohlcn, mit Herrn Heinrich Göldli zu reden, daß dessen Sohn keine Pfründen in der Eidgcnossen- anfalle, wie Herr Bürgermeister Brennwald weiter zu sagen weif;, v«. Zürich soll versuchen, den zwischen dem Abt von Rheinau und dem Grafen Allwig von Sulz gütlich zu vergleichen; gelingt ^ '^cht, so sollo,, vic von Zürich mit noch einem Ort die Parteien verhören und rechtlich entscheiden. ' «>. Der Bote von puccrn hat dem Bürgermeister Brcnnwald 99 Gulden gegeben, welche Luccru für ^ Zahrcszinsc auf Werdcubcrg an Zürich schuldete. «?«?. Der Bürgermeister Brenuwald hat dem Vogt ^ 8adc„ i; G„lven 1 Ort an das Tuch bezahlt, das dieser den Untervögtcn in der Grafschaft gegeben hat. ' ^lmmann Rcding von Schwv; hat dem Bürgermeister von Zürich 59 Pfund um die Spieße bezahlt. I»I« bis il schle» im Luccrnercrcmplar. 354 Juni 1490. Luce r >i. 4^11111, 21. JillNl (Montag vor Johann Baptist». Staatsarchiv Lucer»- (!»ccrncrabschiedcsami»lung. It. Boten: Zürich. Cnnrad Schwcnd, Ritter, Altbnrgermcister. Bern. Wilhelm von Dießbach, Ritter, Schultheiß. Lnccrn. Schultheiß Seiler; Werner von Meggen; Peter Tammann; HanS Nnß. Uei- Walter in der Gasse, Altanimann. Schwhz. Amniann Aufdcrmanr. Obwaldcn. Heinrich Heiden. Nidwalden. Paulus AndacherS. Zug. Amniann Steiner. GlaruS. Bogt Rietler. Die Boten der VII Orte (denen das Oberland gehört) sollen heimbringen, daß man beschlossen hat, Leute zu ordnen, welche mit Meister Albrcchtcn die Wege und Straßen im Schollberg besehen und ein Gutachten abgeben sollen, was ihre Herstellung kosten möchte. Lueern, Schwhz und GlaruS sollen diese Einleitungen treffen. I». Da die von Wallis begehren, daß man ihnen die Kundschaft, welche in der Sache des Herzogs von Mailand zu Zürich liegt, herausgebe, so ist denen von Zürich befohlen, den Spruch, der zu Zürich erfolgt ist, vor sich zu legen. Hinsichtlich der Punkte, über die gesprochen ist, sollen sie die Kundschaft nicht herausgeben, die Kundschaft hinsichtlich der Punkte, über welche nicht gesprochen ist, mögen sie herausgeben, oder die Sache wieder an die Eidgenossen bringen nach ihrem Gutfinden. «». Auf diesem Tag hat Andreas Senn vor der vi Orten, Zürich, Lncern, Schwhz, Unterwalden, Zug und GlaruS, Boten einen offenen Rechttag gehabt, von des Mörders wegen, der ihm entronnen ist, ferner deswegen, daß er mit Andern bei Nacht und Nebel den Caplan von SinS gefangen und weggeführt hat, endlich von der Worte wegen, die er über den Abt von St. Gallen geredet hat. Nach Klage, Antwort, Rede, Widerrede, auch nach Vcrhörnng der Kundschaft ist erkennt: i) Da sich durch Knndschast erfunden, daß der Eidgenossen Boten die Sache denen von Zürich übergeben, daß auch die, so damals regierten, bezüglich des entronnenen Mörders ihm vergeben haben, so sott cö hiebe! sein Bewende« haben. 2) Bon deö Pfaffen wegen hat man in Betracht, daß die von Unterwalden für Senn und sti«c Genossen gebeten haben, daß auch die Sache zu Coustauz verrichtet worden ist, ihnen ebenfalls verziehe». 3) In Betreff aber der Worte gegen den Abt von St. Gallen wird in Betracht, daß dieselben hoch »»d schwer und gegen seine Obern so beleidigend waren, daß er sie von seines Amts wegen an Andern nicht hätte dulden dürfen, erkennt, er soll von seinem Amte und fürdcr nicht mehr Untervogt sein; doch soll ihm die Absetzung an der Ehre nicht schaden, und wenn die Vi Orte über kurz oder lang ihn wieder a» das Amt setzen wollen, so soll es ihnen unbenommen sein. Er soll auch schwören, wegen seiner Gesangs»' schaff sich weder an Zeugen, noch an Nichtern, noch an sonst Jemandem zu rächen. «I. Auf diesem Tag ist deS römischen Königs Botschaft mit ihrem Ercdcnzbricf vor den Eidgenossen erschienen, und hat g^ meldet, Herzog Sigmund habe dem König die innere und äußere Landschaft übergeben und dabei sess gerühmt, wie „die loblich bcricht" ihm und dem Hause Oesterreich „wol erschossen" seien. Deshalb wünsche der König in deö Herzogs Fußstapfcn zu treten, und habe seine Botschaft zu den Eidgenosse gesendet, um mit ihnen darüber Rede zu halten. Auf dieses Anerbieten wird für dieses Mal noch kei»e Antwort gegeben, man will selbe verschieben, bis die Sache wegen deö Grafen Georg gerichtet ist; de»» Schwhz und GlaruS wollen vorher auf Nichts eintreten. Jeder Bote weiß zu sagen, wie HanS La»t sich beklagt, cö komme ihm vor, als ob seine eigenen Sachen des Streits zwischen Oesterreich und SchwP Juni 1490. und GlaruS von Graf Georgs wegen leiden müßten, und wie er gebeten hat, ihn gegen Gewalt zn schirmen; cr wolle Jedem, der behaupte, daß er etwas Unbilliges gcthan, vor denen von Lnccrn, dessen Bürger cr jci, zu Recht stehen. Jeder Bote soll heimbringen, daß man den Lanz in Ruhe lasse, zumal die Boten von Lnecrn erklärt haben, sie seien pflichtig, ihn als ihren Bürger zu schützen, I. Ab diesem Tag wird den Boten zu Baden geschrieben, daß sie die Ordnung des VorkanfS wegen zu Stande zu bringen trachten tollen. Die königlichen Veten haben begehrt, man möchte mit denen von Solothurn reden, daß nc bei Ulrich von Rcncnstcin bewirken, daß er die Feindschaft gegen den Bischof von Basel abstelle; ferner verlangen sie, daß die von Koblenz angehalten werden, denen von Waldshut gegenüber mit dem Fahr die alte Ordnung zu beobachten. Diese Gegenstände werden vor die zn Baden gegenwärtig dcrsamiiicltcn Boten der Eidgenossen gewiesen, wo Solothurn und der Bischof von Basel auch vertreten '»>d, und wo auch die Angelegenheit des Fahrö wegen zn Koblenz hingehört. Nichtsdestoweniger sollen die Beten auf den Fall, daß der Tag zn Baden etwa bereits zu Kndc wäre, diese Gegenstände auch heim- bringen. Dem Domprobst von Konstanz wird eine Empfehlung an den Landvogt im Thurgan für bw reinigen im Thurgan gegeben, l. Der Probst von St. Agnesen begehrt, daß man das Franenklostcr bci seinen bergebrachten Rechten schützen möchte, da Heinrich Lütth vom römischen König für seines Bruders Tochter eine Pfründe daselbst erworben habe. Hierauf wird denen von Schaffhanscn empfohlen, sich der Frauen von St. Agnes gegen weitere Neuerungen anzunehmen. Ii. In Betreff der Anfordernng des Herrn Roll von Bonstettcn an den römischen König, gegen welche die königlichen Boten nicht viel einsendeten, sondern bloß glaubten, er sollte in erster Linie sich an den König von Frankreich um Bezahlung wenden, wird beschlossen, Herr Roll soll seine Ansprache in Schrift setzen und selbe den königlichen Boten übergeben; diese sollen, was sie auch zn thun versprochen haben, sie an den König bringen "»d ans dem nächsten Tag antworten, ob cr ihm die Schuld bezahlen oder mit ihm rechten wolle. ^ -Ul Betreff der Ansprachen, welche der Hammcrschmid und seine Mithaften von Schwvz an die von 4non in Burgund machen, worüber der König von Frankreich auf Reclamation der Eidgenossen ver- 9'rochcn hat, durch seine Botschaft zu unterhandeln, hat Schwvz geantwortet, man wolle die französische Botschaft nicht erwarten, sondern dem Hammcrschmid erlauben, zu dem Seinen zu kommen, wie er möge. Hierauf wird beschlossen, gemeiner Eidgenossen Boten sollen auf Samstag vor St. ltlrichstag zu Schwhz der Herberge und Morgens darauf vor dortiger Gemeinde sein, nm sie ernstlich zu bitten, daß sie die ''anzösische Botschaft erwarten und nichts Argeö anfangen, i». Auf demselben Tag sollen die Boten d>e von Schwvz bitten, in Sachen des Grafen Georg still zu sitzen und nichts Unfreundliches gegen Oesterreich vorzunehmen über die Rcchtbote, welche die königlichen Boten von des Herzogs wegen gcthan haben, schlagen die Bitten nicht an, so soll ein jeder Bote ihnen eine förmliche Mahnung übergeben, damit issnieine Eidgenossen nicht zu Krieg kommen, sowohl wegen der Sache dcö Grafen Georg, als wegen derjenigen des HammerschmidS. Zu Die Instruction Berns für seine Boten aus diesen Tag nach Schwy; (Suntag vl-illull»»!» unrio) siehe im Staatsarchiv Bern? A. E. A. k. ?75. 45 * 350 Juli 1490. W y l. 7. hls 0. Aull «Mittwoch und Freitag nach Ulricil. 2tiftsarchlv St. Gallen' ^cta k>. Null p»tr. ZM. ZellwcgcrS Urkunden zur Geschichte des appenzctlischen Volkes. Nr. Silk. Voten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter; Gerold Meyer von Knonan. Lncern. Peter Fankhailscr. Schwyz. Dietrich in der Halten, der jüngere. Glarus. Fridolin Stncki. ». Gerold Meyer von Knonan erklärt, es sei ihm nicht füglich, länger des Herrn von St. Gallen Hauptmann zu bleiben, da die Verhältnisse der Hauptmannschaft geändert feien, so daß nun ein Hauptmann bei seinen Gnaden wohnen soll. Das soll man heimbringen und auf dem nächsten Tag zu Lncern, Sonntag vor St. Maria Magdalena (18. Juli), bcrathschlagcn, ob man von Neuem anfangen und welches Ort zuerst den Hauptmann geben soll. I». Ebendaselbst soll man beschließen, was man dem Schreiber von Zürich, dem die IV Orte im Feld vor St. Gallen 00 Gulden für die Briefe zn schreiben verheißen und noch nicht gegeben haben, für seine Mühe und Arbeit geben wolle, da derselbe seitdem noch die verschiedenen Vertragsurknndcn mit der Stadt St. Gallen, Appenzell n. s. w. geschrieben habe. «. Ebenso soll man Antwort geben, ob man Zürich äuftragen wolle, dem Abt von St. Gallen die verlangten Empfehlungen nach Rom auszustellen. «I. Die obgcnanntcn Boten der IV Orte und mit ihnen Eunrad Schwend, Ritter, Hans Keller und Hans Wätlich, alle von Zürich, Werner von Meggen von Lncern, HanS Tschudi, Altammann, und Heinrich Tolder von Glarus selzeil in Vollziehung des Friedens von Rorschach und mit Einwilligung der Botschaft von Appenzell folgende Artikel fest: l) Appenzell bezahlt den Knechten, die auf Befehl des Abts und der IV Orte zn Rorschach gelegen sind, für ihren Schaden ll0 Gulden. Alle Fässer, so die von Appenzell im Rhcinthal, zu Rheincck n. s. w. außer ihren Landmarken haben, fallen den IV Orten anHeim, n) Sofern die Appenzeller Briefe habeil, daß dem Gotteshaus St. Gallen nicht erlaubt sein soll, seine Besitzungen zu veräußern, geben sie solche den lv Orten heraus und entziehen sich überhaupt derartiger Berechtigungen, i) Sic geben alle Briefe heraus, die sie bezüglich des Nheinthals und der Herrschaft Sax besitzen. 5) Sie solle» gemeinen oder bcsondern Personen aus der Grafschaft Toggenburg auf ihre Güter keine KricgSstcuer legen, da die Toggenbnrgcr an dem Handel Mißfallen gehabt haben. «>) Gegenseitig sollen alle Drohungen und Misiwortc abgestellt werden. ?) Die Appenzeller willigen ein, denen von Altstetten jährlich 14 Pfund Pfenning an die Rcichö- stencr zu geben, welche sie mit 280 Pfund Pfenning Hanptgnts ablösen mögen, ch Des Holzhans halben zu Marbach soll es nach Inhalt des bestehenden Vertrags gehalten werden. n> Denen von Appenzell zu Ehren und auf ihre Bitte heißt man sie nicht die Panner oder Fähnchen von Schaffhanscn, Winterthur und Sargans herausgeben, in der Hoffnung, daß sie es sonst thnn werden. >») Die 4000 Gulden, weicht die Appenzeller über das, was sie bereits bezahlt, den iv Orten noch geben sollten, läßt man ihnen in Erinnerung alter Freundschaft nach. 11) Alles das soll denen von Appenzell an ihren Rechten der Landcöobrigkeit, ihren Landesmarkcn und ihren Bünden mit den Eidgenossen unschädlich sein. 12) Damit soll alle Fehde und Feindschaft abgethan sein; doch wird Klage gegen die Anstifter und den Ammann Schwendimann nach Inhalt des Norschachcr Vertrags vorbehalteil. Zu >». Der Berttag mit Appenzell, <1. <>. g. Juli (Freitag »ach tllrici), ist abgedruckt bei Zellweger a. a. Lt. Juli I4W. L ll c e r il. 2-!. Allll lZreitag vor Jacob! Aposioli). 2tai>r«arct>iv Sncern Luccrnerabschiedesammlung. I>. ZM. 2tiftsarchiv 2t. l^iallc» Nrkuiidc. Bote».- Zürich. Ftlir Brcnnwald, Bürgermeister. Bern. Anton Schöll!. Lnccrn. Ludwig Seiler, Schultheiß; Werner von Meggen; Niclauö stiizze. llri. Jost Püntiner. Schwhz. Ammann Aufdcrmaur. bwaldcn. Rudi Wirz. Nidwaldcn. Marqnard Zclger. Zng. Vogt Letter. Glaruö. Schreiber ietler. Frei bürg. Tcchtcrinann. Solothurn. Schultheiß Vogt. In der Sache des Hammcrschmidö, wegen welcher die Knechte von Schwhz nach Burgund ziehen Zollten, hat man ans diesem Tag Einen von Viel, dem die Sache besannt ist, verhört nnd den Voten ^ u Schwhz empfohlen, im Namen gemeiner (Eidgenossen seine Herren zu bewegen, daß sie die Ihrigen ^uickhalten, da doch Bern geschrieben habe nnd an baldiger Ankunft der Antwort nicht zu zweifeln sei, °"ch ein Krieg jetzt den Eidgenossen sehr ungelegen wäre. Der Bote von Schwhz will daö thun, begehrt seinerseits aus Auftrag, daß die Eidgenossen den Ihrigen verbieten, zum König von Frankreich zu Dissen; wenn man dieses nicht verhindern könne, so werden sie auch die Ihrigen nicht hindern, nach urguud zu ziehen. Daö will mau heimbringen und jedes Ort einladen, diesfalls Vorsorge zu treffen, kui Mehrthcil der Boten gefiele, daß man der laufenden Knechte wegen eine gemeinsame Ordnung "wchte, so daß in allen Orten und zu Baden durchziehende angehalten wurden heimzukehren. Auch soll auf nächstem Tag Antwort gegeben werden. I». Hinsichtlich der Späne zwischen dem Abt ^ " chfäfcro und Herrn Roland Göldli über eine Pfründe, weswegen Herr Heinrich Göldli vor den Boten scheuen ist, hat man den Parteien Tag gesetzt nach Lnccrn auf St. BartholomänStag (24. August) ^chNbiii, Ulrich Zipp bringt an, eö sei ihm, da er zu Kochcrstctten um der Eidgenossen willen Köngen worden sei, zu Baden erlaubt worden, sich gegen die, so ihn beschädigt, der Sclbsthülfc zu ^ "i»en; nun haben aber die von Zürich ihn gezwungen, zu schwören, daß er solches unterlassen wolle. habe Zürich ihm Geld geliehen, daö wolle eö nun wieder haben oder greife auf die Uutcr- ^»dcr. Er begehrt nun. daß man ihm die frühere Erlaubnis!, sich zu dem Seinen zu verhelfen, erneuere " Zürich zu einem Aufschub veranlasse. Zürich wird um letzteres angesucht; für den Fall, daß eö nicht '"'» rechm würde, will man heimbringen, ob man dem Ulrich Zipp die nachgesuchte Erlaubnis! geben wolle nicht. ,i. Der Eaplan von Eins will nicht von der Pfründe abstehen, man gebe ihm denn sein ' ^ng jährlich i«> Gulden von der Pfründe, nnd Abt und Eonvcnt von Engelberg, sowie die Iii Orte, ^ liaitvögtc dcö Klosters sind, geben ihm darum Brief nnd Siegel. Die Boten haben angesehen, man ll lhni von der Pfründe ll) Gulden jährlich geben, damit man ihn loö werde. Götschi Whß nnd Mit- die in Tröstung sind, sollen 5 Gulden, der Lcutpriestcr und der Kirchmcicr die andern 5 Gulden ^"'t ein neuer Eaplan desto eher bestehen könne. Da aber die Boten zu Baden den Götschi 'I! der Tröstung entlassen, Abt und Eonvent zu Engelberg hingegen, die darum von den Eidgenossen Siegel haben, verlangen, daß selbe an ihnen gehalten werden, so soll man zu Hause bis »achsten Tag rathschlagcn, wie man daö abthun wolle, waö zu Baden beschlossen ist. Der ^ Nei ju Granfelden wegen verlangen die Freunde dcö Herrn Hanö Pfhffcr, daß man ihn bei seinen "chstu, Rechten gegen den unrechtmäßigen Besitz dcö Herrn Hanö Mchcr schütze; wo nicht, so müßten 358 Juli 1490. sie ihrem Freunde mit Beistand ihrer Obern Hülfe leisten. Darauf ist beschlossen, man soll beide Parteien mit ihren Gewahrsamcn auf St, Bartholomäuötag nach Luccrn laden und da gütliche Vermittlung versuchen. Bringt man die nicht zu Stande, so soll man doch daran sein, daß dem vormals durch gemeiner Eidgenossen Boten gemachten Abschied nachgelebt werde. Bern soll den Probst vermögen, ßä) auf dem Tag einzufinden, eö sei denn, daß er freiwillig abstehe, t'. Von des Spanö wegen zwischen Solothurn und dem Bischof von Basel haben gemeiner Eidgenossen Boten zu Baden eine Übereinkunft vorgeschlagen, die nun aber von Solothurn nicht angenommen werden will, woraus merkliche Unruhe entstehen könnte. Eö wird an Solothurn geschrieben, wie das den Eidgenossen sehr mißfällig sei; den Parteien wird zu neuem Versuche gütlichen oder rechtlichen Auötragö der Sache nochmals Tag verkündet nach Lucern ans St. Bartholomäustag. An Bern wird geschrieben, sie möchten dw jenigcn, so sich unterstanden haben, den bischöflich basclschcn Vogt zu Zwingen an offener Landstraße vom Leben zum Tod zu bringen, im Betretnngsfall ergreifen und nach ihrem Verdienen mit ihnen handeln. K'. An Schwhz und Untcrwaldcn soll man schreiben, was für eine Strafe denjenigen angedroht werden soll, die in das Frauenkloster zu Engclberg sich eindrängen, damit die Frauen nach Nothdurst geschirmt werden. Nidwalden soll den Barmetlcr anhalten zu schwören, daß er nicht mehr in das Frauem kloster zu Engclberg hineingehen wolle. I». Der Vogt im Thnrgan soll alle die im Thnrgan stßc», anhalten, den vormals aufgesetzten Eid zu schwören, sie mögen Burger oder Landlcntc sein, wo sie wolle», oder angehören, welchem Herrn es sei. Leute, die im Thnrgan sitzen und keinem Herrn angehören, ss'll der Vogt „mhnen" zu der Eidgenossen Händen, i. Von der Bußen wegen im Thnrgan und in a»dn» Vogteicn gemeiner Eidgenossen ist erkennt, die Angehörigen sollen gehalten sein, selbe bei den Eide», die sie geschworen, zu leiden. Ii. Ungehorsame Reiser sollen von den Vögten jeder um l<> Pfund Hall^ gestraft werden. Jedes Ort soll die Aufwiegler, so Knechte wegführen, im Betretnngsfall ergreifen »»d strafen, wie das schon oft von gemeinen Eidgenossen angesehen worden. I. „Von der fürkönffcr wclstU so allenthalben in landen sint, damit aber ein arme gemeind hoch vnd vast beschwert wird, es sig an kor», kernen, Haber vnd der glich, ouch von dcö ankcn wegen, als die seilten vcrkonfft werden vor vnd ce v>'d der ankcn gemacht wird, ist geordnet, dz das abgcstclt vnd bh der ordnung bclib, wie die icz vff ^ tage zu luccrn angcsechcn vnd gcsczt wird vnd worden ist vnd die selb ordnung zc schriben ist dc» schribcrn von luccrn bcuolchen vnd icdcm ort des ein abschrift geben, dcöglich von dcö zollcrs ds» Geschincn wegen als icglichcr Bott daö weis ze sagen." «». DcS Zolls zu Klotcn wegen waren "»> dem Tag zu Baden die von Zürich angewiesen worden, ihre Gewahrsame, sowie auch die um ihre ^n sprüchc auf die Landzüglingc und daö Erbe der Unehelichen zu Kaiscrstuhl auf diesen Tag zu bringt» Daö haben sie aber nicht gcthan, sondern abermals freundlich gebeten, sie dabei nncrsucht zu lalU»' Darauf wird geantwortet, man rede ihnen in ihren Zoll zu Kloten nicht, die Eidgenossen aber wol^" das Geleit zu Baden nehmen, wie eö ihnen nach den Urbarbüchcrn der Grafschaft von Alters her zugbff^' Wollen sie daö nicht anerkennen, so mögen sie uns mit Recht vornehmen nach Vorschrift der Bünb- Bezüglich ihrer Ansprache aber auf die Landzüglingc und daö Erbe der Unehelichen zu Kaiscrstuhl die Boten Vollmacht einholen, um auf dem Tag zu Luccrn auf St. Bartholomäustag weiter zu rathsästalss"' i,. Auf demselben Tag soll auch entschieden werden, ob man daö Geleit zu Brcmgartcn nehmen wcb oder nicht, da darüber verschiedene Ansichten unter den Boten herrschen und auch auf frühcru Tage» Baden und zu Luccrn verschiedenartige Beschlüsse darüber stattgefunden haben. «». Da die von St. Juli 1490. gebracht haben, wenn der Eidgenossen Kauflcnte einer den Werth don 100 Dneatcn nach Venedig bringe oder von Venedig fortführen wolle, er einen Dueaten Zoll geben müsse nnd zwar so lang, bis welche zn Wesen gefangen wurden, mit Heid und Gut wieder nach Venedig kommen, so wird besessen, man soll auf mchrbcnannten Tag Antwort geben, ob man den Venedigcrn unter Androhung bm> Gegenmaßrcgcln schreiben wolle, daß sie unsere Kauflcnte sichern, da die ihrigen bei uns auch sicher "^u, oder waö man in der Sache thun wolle. >». Die iv Orte Zürich, Lucern, Schwyz nnd GlaruS Erkaufen dem Gotteshaus St. Gallen die der Stadt St. Galleu in Folge dcö Klosterbrnchö entzogenen Berichte nnd Dörfer zn Oberdorf, Obcrberg, Anwhl nnd Stcinach sammt dem GrcdhauS zu Steinach Mn 8000 rheinische Goldgnldcu. I» gebt nicht im Abschied, sondern ist dem gedruckten Kaufbrief im StistScirchiv St. Gallen entnommen. Lucern. 24. August (vss St. VartolomcStag) ^laatsareluv Viiccr» bucerncrübschiedcsammlung. II. alt. Staatsarchiv Bern: AUgemcinc cidacnösstschc Abschiede, u. avä. ^ Voten: Zürich. Ennrad Schwend, Ritter, Bürgermeister. Bern. Wilhelm von Dicßbach, Ritter, ^'ulthejß. Georg vom Stein, dcö Raths. Lucern. Ludwig Seiler, Altschulthcisi; Peter Tammann; mner von Meggen, des Raths. Uri. Walter iu der Gasse, alt Ammann. Schwhz. Ammann Neding; ^unann Aufdcrmaur. Untcrwaldeu. Rudi Wir;, Scckelmeistcr. Zug. Ammann Steiner. GlaruS. ^ blandschrciber. t». Der Vogt im Wagcnthal bringt an, er habe einen Gefangenen, der mehr als 15 Jahre lang " bösen Lümd, er sei ein Ketzer, unwidersprochen ans sich liegen gelassen, gefoltert, jener wolle aber eingestehen. I». Götschi Whß von Sinö lag zu Lucern gefangen; nun sind seine Freunde mit derer '"Zug Botschaft vor den Eidgenossen erschienen, nnd haben sich deswegen beklagt nnd verlangt, daß ""b Bcrtschj Müller gefangen gelegt werde, welcher zu StanS vor der Eidgenossen Boten ihren Freund, Vlhfi, verklagt nnd vorgegeben habe, eö werde dem Bericht von Baden nicht nachgelebt, man banne w ^^hssuchsscn, begrabe die Todtcn nicht, gebe den Leuten das Sacramcnt nicht, taufe die Kinder nicht. " wichen Vorgaben habe er es dahin gebracht, daß Götschi Whß gefangen worden. Sie verlangen, ^ >»»n beide gegen einander ins Recht stelle. Bertschi Müller verantwortet sich, er habe vor der Eid- ^uosscn Boten zu Staus nicht so viel gesagt; was er aber gesagt, das sei auf Befehl der Kirchmcicr ^ chchen. Auf dieses ist Götschi Whß ans gewöhnliche Urfehde ans dem Gcfängniß entlassen, alle Par- und ihre Freunde sind gegenseitig in Frieden genommen; Götschi Whß und Bertschi Müller haben ^ Mwrcn, sich stellen, wenn die Eidgenossen ihnen einen Rcchttag ansetzen. «. Da der Eaplan von ^ ^ Gulden nicht nehmen nnd von der Pfründe gehen will, wie er doch das versprochen hat, ^selbst aber um seinetwillen ohne Messe nnd Gottesdienst leben nnd im Bann sein müssen, ist weil der Eaplan seinen Eid gebrochen, so sollte er billig von der Pfründe sein; darum wollen der dss Boten ihn zu Eonstanz berechtigen auf Kosten der Pfründe. Lucern soll in aller Orte Namen ^-ache einleiten, auch mit dem Vogt im Wagenthal daran sein, daß während der Zeit die Leute lniester erhalten, der für Messe und Gottesdienst sorge. «I. Der Abt von PfäfcrS bringt an, August l-490. Herr Roland Göldli habe ihm zu Rom ciuc Pfründe „angefallen"; ferner haben auch Herr Rudolf von Tobel und der Priester von Männedorf Beschwerungen auf sein Gotteshaus erworben. Nun habe aber daö Gotteshaus Pfäfcrs Bullen vom heiligen Stuhl, welche cS vor solchartigen Provisionen und Beschwerungen freien; der Abt bittet daher, ihn bei diesen Freiheiten zu schirmen. Daö ist ihm zugesagt und dem Voten von Zürich empfohlen, an seine Herren zu bringen, daß sie Herrn Roland Göldli vermögen, zurückzutreten, und auch mit den andern beiden reden, damit sie daö Gotteshaus unbekümmert lassen. Zudem wird dem Abt ein Brief nach Rom bewilligt. «?. Den Kauflcuten nach Genna mit ihrer Kaufmannschaft wird sicheres Geleit gegeben bis ans Widerruf und darnach bis „an ihr Gcwahrsame". Alle Orte sollen Vorsorgen, das! daö Geleit gehalten und sie mit dem Zoll billig behandelt werde», I. Der Streit Rudi Mehcrö, von Wettingcn, mit dem Grafen Allwig von Sulz wird denen von Zürich empfohlen. 55. Jeder Bote kennt die Beschwerden derer von Nürnberg wegen dcö Geleits zu Bade», womit sie vermeinen, strenger als vordem gehalten worden zu sein; ferner ihr Verlangen, daß die Straße durch daö Hegau wieder geöffnet und gesichert werde. Ihnen ist geantwortet bezüglich dcö ersten Punkts, daß daö Geleit zu Baden etliche Jahre hindurch von ihnen nicht genommen worden, sei ans Frcnndschaft geschehen, da der von Rechberg sie zu weitem Umweg gcnöthigt habe; die Eidgenossen haben aber daö Recht, cö zu nehmen von Alters her, wie ihre Urbarbücher ausweisen, und wollen von nun an gegen Jedermann dasselbe streng handhaben. Was die Straße durch das Hegau dagegen betreffe, so wolle man sich bei der königlichen Botschaft verwenden, daß selbe offen und frei gehalten werde; die Eidgenossen auf ihrem Gebiete werden sie öffnen und freien und nicht dnldcn, daß Jemand eine andere Straße zu fahren gezwungen werde. Mit den königlichen Boten hat man deshalb Rücksprache gehalten, nnd diese haben ans Sonntag vor St. Michaelstag einen Tag deshalb nach Zell am Unterste angesetzt. I». Die von Zürich begehren nochmals dringlich, daß man daö Geleit zu Baden abstelle, und sie mit ihrem Zoll zu Klotcn wie von Alters her verfahren lasse, desgleichen daß man die Verbote, zn Kaiscrstnhl nnd zu Baden geschehen, aufhebe, auch mit dem Bürgermeister von Nürnberg der Straße wegen Nichts abschließe, indem solches ihnen nnd ihren Bürgern von Buchhorn zn großem Nachtheil sein würde. Darauf ist ihnen geantwortet, erstlich in Betreff dcö Zolls zn Klotcn bleibe man bei der früher gegebenen Antwort, sie weisen denn nach, daß die Eidgenossen kein Recht dazu haben; von des Verbots wegen soll es auch dabei sein Bewenden haben, man wolle ihnen darum zn Recht stehen, wenn sie glauben, daß die Eidgenossen widerrechtlich gehandelt haben. Bezüglich der Straße durch das Hegau ist denen von Zürich geantwortet wie dem Bürgermeister von Nürnberg; auch wolle man nicht, daß zn Stein Jemand gezwungen werde, eine andere Straße zu fahren, als ihm beliebt. Da der Bürgermeister von Zürich ans diese Antwort nochmals gebeten hat, der Landzüglingc und Verbote halben sie bei ihrem alten Herkommen zn lassen, wurde crwicdcrt, die Boten haben nicht Gewalt, in ctwaö Weiteres einzutreten; sie wollen aber seine Bitte heimbringen nnd ans den nächsten Tag Antwort geben, l. Auf Klage derer von Mettlen, daß der Mötteli sie zwinge, zur Mühle zu fahren, waö in Zeiten der Wasscrgröße nur mit Lebensgefahr geschehen könne, und ihre Versicherung, sie wollen gern alles daö halten, was der Brief weise, nur das Stück von der Mühlcfahrt wegen nicht, wurde Zürich empfohlen, mit dem Mötteli zn reden, daß er ihnen die Mühlefahrt, namentlich in Zeiten der Wasscrgröße erlasse. It. Der Streit, welchen Jacob LidringerS von Kotwil Bruder und Herr Heinrich Schwarzmnrer, beide Priester, mit einander haben, ebenso der Schulmeister von Zur- zach n. a. m., ist ohne alles Mittel nach Konstanz verwiesen, damit sie da einander berechtigen. Die Eid- August 1-tW. genossen wetten sich ihrer gar nichts annehmen, und haben auch dem Vogt von Baden geschrieben, sich der Eache weiter nichts anzunehmen, I. Die von St. Gallen mögen, ans welchem Ort sie wollen, einen Boten nehmen, der mit gemeiner Eidgenossen Vollmacht nach Venedig gehen soll, nm zu erwirken, daß unsere Kauflcutc frei dahin fahren mögen, i». Auf Klage eines Keßlers von GambS, daß man ihm in der Eidgenossen Gebieten wider gemeiner Eidgenossen frühere Erkenntnis! nicht gestatten wolle, mit seinen Gesellen Zu arbeiten und feil zn bieten, wird beschlossen, dem Landvogt im Sarganscrland zu schreiben, daß er den Keßler schirme, und verschaffe, daß man Jeglichen, der seilen Kauf bringt, verkaufen lasse, i». Betreff stnd die Streitigkeiten zwischen Solothurn und dem Bischof von Basel war beiden Thcilcn dieser Tag als Vcrinittlnugstag angesetzt, und sie waren eingeladen worden, selben mit voller Gewalt zu beschicken. Diese Einladung hat aber Solothurn völlig verachtet und ab dem Tage selbst neuerdings eingeladen hat cS ihnen 'christlich geantwortet, man sei bereit, dem Bischof Recht zu stehen nach Laut des von Bern zwischen ihnen gemachten Vertrages, wolle aber dabei die Leute des Bischofs, welche man in Eid genommen, der Eide "'cht entlassen. Dagegen meint der Bischof, er sei nicht schuldig zu rechten, bevor Solothurn seine Leute ^escr Eide entlassen habe, und dringt sehr darauf, daß die Richtung, die er mit gemeinen Eidgenossen habe, "u ihm gehalten werde. Hierauf haben die Boten, in Betracht, daß Solothurn in sehr mißfälliger Weise ^ Vermittlung verachtet hat, woraus leicht Unruhe entstehen könnte, beschlossen, Zürich, Bern, Luccrn und Schwhz sollen auf Dienstag nach St. Vcrcncntag nächsthin in aller Eidgenossen Namen eine Botschaft Solothurn haben, nm sie zu erinnern, daß sie der Vereinigung, so wir alle mit dem Bischof von Basel ^ben, auch dem Vertrag, der durch die von Bern gemacht worden, nachleben, die Leute des Bischofs ^ ihnen abgenommenen Eide entlassen „dann wir nit verstau noch finden können, dz Vilser her von Inen dchcinS Rechten nach lnt des Vertrags zu gestatten schuldig shc, die Sinen werden dann chden entlassen". Scl,lagen die Bitten bei Solothnrn nicht an, so sollen die Boten eine förmliche, ^udesgemäße Mahnung übergeben, welche sie zu diesem Zweck bei sich haben sollen. Man soll auch mit ^»cii Eolothnrn ernstlich reden, daß sie die Vier, welche den Vogt von Zwingen übel behandelt ^öcn, nicht ferner bei sich enthalten, da dieses gegen alle Ehrbarkeit und gegen die BnndcSvorschriftcn ^ Auch sollen sie den Wclti von Ncucnstcin, der des Bischofs von Basel abgesagter Feind ist, bewegen, 'e>i dieser Feindschaft abzustehen. Dem Boten von Solothurn wird von Allem diesem vorläufige Mit- ^Giing gemacht. «». Auf diesem Tag ist die neuerliche Werbung der Herzoge von Bahcrn und des ^'alzgrafen, welche gerne mit den Eidgenossen in Vereinigung kämen, wie sie vormals weitläufiger angesucht haben, an die Boten gelangt. Ans nächsten Tag satt jeder Bote seiner Obern endlichen Bescheid ''"gen. z,. Da etliche Orte meinen, man solle das Geleit zu Vremgarten nicht nehmen, da cS in ^"'gen Orten den Kernen verthcurc, andere aber entgegengesetzter Ansicht sind, wird beschlossen, man ^llc bis zu der nächsten Jahrrcchnnng zu Baden dieses Geleit nicht nehmen, da ohnehin Alles thcner sei. aber will man über die Sache neuerdings rathschlagcn. «j. Der beiden Pröbstc wegen zu Münster ^ranfcldcn weiß jeder Bote, wie sie mit einander vertragen sind, lind da Herr HanS Pfvffcr bei dem ^isteich nicht zu bleiben vermeint, außer cö werde dem Vogt von Zwingen durch die Chorherren zu u»ster die Vcrschreibung herausgegeben, so sie von ihm haben, Herr Johannes Mcher aber hcranS- ^öebcn hat, n?aö er vom Vogt von Zwingen hatte, so haben die Boten von Bern fich Namcnö ihrer -^uen erklärt, daß auch die Chorherren die fraglichen Schriften und Briefe herausgeben werden, damit ^ Vergleich in Kräften bleibe. Auf dieses ist der Vergleich angenommen, verbrieft und besiegelt worden, ck6 Z02 August t^ll). damit weiterer Unwille uud weitere Uuruhc abgestellt werde. ,. Für deu Burgmauu vou Zürich wird bei seiner Obrigkeit Verwendung eingelegt, daß man ihm eine Buße schenke, s. Der Sache des Hammer schmids wegen hat der König von Frankreich seine Botschaft hier auf dem Tage gehabt und sich durch selbe anerboten, auf die Eidgenossen deshalb zum Recht zu kommen, so daß sie nach ihrem Gewissen erkennen sollen, ob die Ansprache gerecht sei oder nicht. Dem Spruche will er um Hauptgnt und Kosten genug thnn; der Hammcrschmid und seine Anhänger wollen aber das durchaus nicht eingehen, sondern bei dem Urtheil der Zugesetzten ohne fcrnern Spruch verbleiben, da sie ihre Ansprachen nebst Kosten und Schaden genugsam erwiesen zu haben meinen, was zusammen über Wlll) Kronen betrifft. Da nun das Urtheil aber nicht ausdrücklich sagt, was und wie viel man ihnen geben soll, und der König über AllcS ans den Entscheid gemeiner Eidgenossen kommen will, so soll jeder Bote an seine Herren und Obern bringen, daß mit denen von Schwhz geredet werde, damit sie dieses Recht auch annehmen. Die Boten sollen auf des heil. KrenzcS Tag wieder zu Lucern sein mit Vollmacht, in der Sache weiter zu handeln. Den Boten von Schwhz wird, empfohlen, mit deö Hammcrschmids Schwager und andern seinen Anhängern zu reden. Wie die königlichen Boten abgefertigt sind, darüber hat jeder Bote einen eigenen Abschied, t. Auf obbestimmtcn Tag sollen die Boten auch bezüglich der Vereinigung mit Rothwcil bevollmächtigt werden. ,i. Da, wenn arme Leute im Thurgau sitzen und da Herren haben, anderwärts aber Bürger sind, sie oft da vor Gericht gefordert werden, wo sie Bürger sind, was aber denselben beschwerlich fällt, so wird erkennt, daß, falls solche Leute es begehren, sie auch vor dem Landvogt im Thnrgan dem An- sprecher Rede stehen können, v. Die IV Orte sollen heimbringen, daß die von Appenzell etliche in ihrem Lande in Tröstung genommen haben mit der Absicht, sie als Anfänger des Handels, in den sie gekommen, zu strafen. Jedes Ort soll nun daheim Rath Pflegen, wie es mit dem Bericht gehalten werden soll; Zürich soll eine Abschrift desselben an Luecrn, Schwhz und Glarns senden, damit dieselbe allseitig den Bcrathnngen zu Grunde gelegt werde. Herr HanS Jacob von Bodman, Ritter, Vogt zu Fcldkirch, klagt, die von Rheincck machen mit der Schiffung und dem Kornführcn Neuerungen, und verlangt, daß selbe abgestellt werden. Antwort: Man wolle sich über den Gegenstand erkundigen und gern am alten Herkommen festhalten. Dem Vogt zu Rheincck und der Stadt daselbst wird um dicSfälligcn Aufschluß geschrieben, x. Die von Appenzell berichten, sie werden von des Kaisers Fiscal vorgenommen der That wegen, die sie gegen das Gotteshaus St. Gallen begangen, und sollten ihm darum llllll Gulden geben, doch sei ja die Sache vermittelt. Sie haben Bedenkzeit genommen, und verlangen nun der Eidgenossen Rath. Der Mchrthcil der Boten räth ihnen, „ sh söllcnt dz abflachen vnd nüt geben, damit nit ein Zugang bcschcch, damit wir in ein gcwonhcit komen, sömlichö witcr angefochten werden". ). Auf daö Begehren derer von St. Gatten, man möchte ihnen daö Geld nachlassen, soll auf nächstem Tag zu Luecrn geantwortet werden, n. Die iv Orte haben ihre Botschaft zu denen von Uri, Unterwaldcn und Zug geschickt mit dem Anerbieten, wenn diese ihnen die 8<><)l) Gulden, so für Stcinach und Obcrbcrg erlöst wurden, lassen wollen, so wolle man ihnen auch Thcil an Rheineck und dem Rhcinthal geben. Daö haben sie abgeschlagen, und wollen Antheil an den Gulden haben. Darüber soll man sich bcrathen und ans nächsten Tag Antwort geben. »»» Ebenso soll man bcrathen über das Begehren des Hauptmanns dcS Abts von St. Gallen, ihm Behausung und Hauörath zu geben, da der Abt das nicht thnn wolle. I»I». Zwischen deö römischen Königs Anwälten und der Eidgenossen Boten ist auf diesem Tage ans ein „Hindcrsichbringcn" angenommen worden, waö folgt: i) Die ckcklttl Gulden, welche die königlichen Boten August t -MI. .'jlZ'j nach Lncern gebracht haben, und die Graf Georg gehören sollen, sollen bis St. Diouhsientag hinter denen von Lnecrn unberührt liegen bleiben. 2) Bis Weihnachten sollen die vier Städte am Rhein nach Maßgabe der ewigen Richtung schwören, oder wenn der König daö nicht wolle, sondern vorziehe, diesen Artikel ans der Richtung wegfallen zu lassen, so soll er den Eidgenossen t <>,<><><> rheinische Gulden an Gold zahlen, ans Lichtmeß und 5t>i)t) auf St. Jaeobstag, und dann wollen die Eidgenossen die vier Städte von Eid und Öffnung lossagen. Z) Wird dieses von beiden Seiten angenommen und einer der beiden Vorschläge vollzogen, worüber man sich beidseitig bis St. Dionhsiustag zn erklären hat, so lollcn dann dem Grasen Georg die ckM) Gulden herausgegeben werden und damit der Span gerichtet sein. 4) Zerschlägt sich aber die Sache, so werden die 4-M) Gulden den königlichen Räthen wieder zurückgegeben, s) Wird auf die eine oder andere Weise die Sache bezüglich der vier Städte beidseitig angenommen, so soll der römische König in die ewige Richtung, wie sie von König Ludwig von Frankreich zwischen den Eidgenossen und dem Fürsten von Oesterreich vollzogen worden, aufgenommen werden. «) Die königlichen Boten sollen ihr Möglichstes thun, daß die Freiheiten, Privilegien u. s. w. der Eidgenossen vom Könige bestätigt werden, und sofern er die kaiserliche Würde erlangt, auch die kaiserliche Confirmation erhalten. >»i» fehlt iin Luccrncrcrcmplar. L il cern. I4M), 24. bis 2k>. August. TtiftSarclilv Tt wallen. Zürich, Lnecrn, Schwhz und Glaruö. Boten: Zürich. Gerold Mehcr von Knonau. Lnecrn. Niclans Rizzi. Schwhz. Dietrich in der Halten, der junge. Glaruö. Heinrich Jenni. Dem Abt von Pfäfcrs wird gegen die Ansprüche der Herren Rudolf von Tobel und Roland Wldli ans seine Pfründen Schuh zugesichert. I». Die i v Orte entlassen die Leute von Oberberg, Anwhl und Steinach ihrer bisherigen Eide. Zu n. Wcgelins Pfäfcrserrcgcstcn Nr. 7ti2. ll .'!» >» Mittwech und Donstag nach Bartholomäuo. Ohne Ortsangabe, wahrscheinlich Vneern. 35. Allgttst (Mittwuchcn nach St. Bartholomcus dcS hclgcn ^wölssbotcn Tag,. Staa»«archlv Luccr» Originaturkuildc. Verkcmmniß über gegenseitige Aufhebung des zwanzigsten Pfennings beim Abzug, Erbfällcn oder Aushändigung voil Hcirathgnt unter den iv Waldstätten Lnecrn, Uri, Schwhz, Untcrwaldcil ob und nid Kernwald, für sich und ihr ganzes Gebiet, mit Ausnahme von Surscc und Wäggis, welche das Bcrkommnjß weder in Ruhen noch Schaden berühren soll. „Doch vorbehalten ob Iemant snst an sömlich ü"t ansprach Helte, es sig vmb Gcltschuld old anderes, darumb sol an den enden, da der crbfal gefallen, Tschechen, was recht ist." Abgedruckt im Geschichtsftcund ix '2ZI>. September 1199. :t?>5. Lu cern. stillt, 15. September (Mmwoch nach <;.»«>«>. Staatsarchiv Lucerii- Vucrnicrabschicdcs.immlung. I>. 31«. Boten: Zürich. Felix Brcnnwald, Altbnrgcrmcistcr. Bern. Georg vom Stein. Tammann; Niclaus Rizzc. Uri. Ammann Bcroldinger. Schwyz. Ammann Anfdermanr. Obwall Rudi Wir;, Seckelmcistcr. Zug. Vogt Bachmann. Glarnö. Landschrcibcr Rictlcr. »». Andreas Senn hat gebeten, man möchte ihm verzeihen, so wolle er seinen Herren >" ^ Thcilcn gehorsam sein und sich so halten, wie es den Eidgenossen lieb sei. Auch hat der Vogt Hl ^ mehcr gebeten, ihm den Senn als Untervogt zu lassen, so lang er Vogt sei. Ans den nächste» . Lucern, der auf St. Dionhsiustag (9. Oktober) angesetzt wird, soll jeder Bote darauf scincr Antwort bringen. I». Der Abt von St. Urban klagt, Hans von Mumps, der Untcrvogt zu habe ihm einen Wagen mit Salz in Verbot gelegt von etwas Holzes wegen, das er den Eidge» schulden soll, wovon er jedoch nichts wisse. Hierauf wird dem Vogt geschrieben, daß er das ^ aufhebe, auf dem nächsten Tag zu Baden wolle man dann die Sache untersuchen; dem Abt U'ü'^ geschrieben, das; er sich auf jenen Tag einfinde. «. Hinsichtlich dcö Spans zwischen Ebristina einerseits, Easpar Schinder von Hcgglingen und Wcrni Meyers Sohn von Anglikon anderseits der ^ lenmdnng wegen, in welche jene Frau durch die beiden gekommen ist, wird beschlossen, cS soll zu Baden gegebenen Urkunde gemeiner Eidgenossen sein Bewenden haben und die Parteien sollen e>» ^ in Vnhc lassen. «I. Betreffend den Straßenbau über den Schollberg wird ein Banaecord dorgeltjst^^ jeder Bote seinen Obern zur Bcrathschlagung heimzubringen hat. ^ heimbringen, l. Dem Vogt im Sarganserland soll eine Abschrift dcö Markcnbricfs zwischen gcmciiw" ^ genossen und Lneern (der Marken gegen Werdcnbcrg wegen) mitgethcilt werden, p,. Götschi W»l'^ Bertschi Müller wird Tag gegen einander gegeben auf St. Dionysiustag nach pncern; wenn indeissN Zwischenzeit der Vogt im Wagcnthal sie vergleichen kann, so mag das geschehen. I». Der ^eGö wegen zwischen Schwyz und Zug in Betreff eines Holzhaus hat man einen Tag angesetzt ans ^ nach St. Maurizcntag, dann sollen die Boten von Zürich, Lncern, Uri, Untcrwaldcn und l^laN ^ dem streitigen Boden sein, ebenso Bevollmächtigte von Schwyz und Zug. Die Boten von SclM > Zug sollen bewirken, daß den Eidgenossen von ihren Obern die gütliche oder rechtliche Entschc>d'"^ji Sache anhcimgcstcllt werde. I. Dieselben Boten sollen nachher nach Zug reiten, um daselbst ei»c» zwischen Zürich und Zug der Straßen und des Sanmcnö wegen wo möglich zu schlichte». Bote der iv Orte weiß wohl zu sagen, daß man sich vereinbart hat, daß ein Hauptmann bei»' '' St. Gallen hanshäblich sein soll und wie dem Abt geschrieben ist, man bitte und begehre, daß cr der iv Orte Kosten mit Behausung und Gesinde versorge. I. Solothnrn bittet, man möchte die die ihm wegen seines Streites mit dem Bischof von Basel übergeben worden, abstellen bis St. September 1490. tag; inzwischen werden sich vielleicht Mittel der Vereinigung finden. Es wird aber geantwortet: Wenn nicht die Leute, welche sie in Eide genommen, derselben entlassen und dem Bischof vor denen von Aern zu Recht stehen wollen, so lasse man es bei der Mahnung bewenden. Von Welti von Neucnstcin wllen sie bestimmte Erklärung über seine Absichten verlangen. Der vier Knechte wegen bleibe cö ebenfalls beim letzten Beschluß, i>». Die Boten von Solothur» bringen an, sie haben einen Knecht zu Pfirt geholt und gefangen gesetzt, genannt Jos Knörringer, der geredet habe: „Es könne kein guter schwizer l'u, er shc dann ein nacht bh einer kn gelegen". Sie fragen nun an, was sie mit dem Knecht machen lallen, Herr Hermann von Eplingcn hat Namens seines Vetters Jaeob von Ehlingen, dessen Lcib- mgner jener ist, seine Auslieferung verlangt mit dem Versprechen, ihn genüglich zu strafen. Beschluß: ^olothurn soll den Gefangenen wohl versorgen und jeder Bote soll heimbringen, was man in der Sache lhun wolle. Denen von Eptingen wird geschrieben, man könne in Betracht der schweren Worte, die der befangene geredet, heute ihrem Begehren nicht entsprechen, man werde ihnen später weitere Antwort gaben, Lein Varnbnhler wird das verlangte Geleit abgeschlagen und seine Boten werden ohne Antwort entlassen, «». Dem Junker Jacob von Hertcnstcin wird ein Empfehlungsschreiben für seinen Bruder ^atcr an den Bischof von Eonstanz, an den Hagcnwcilcr und an weil er solches bedarf, bewilligt. >». Des Diesters wegen, der zu Wohlen „ aweg gelösten" und verschiedenen Leuten schuldig ist, so auch seinem Zander, der ebenfalls Priester ist, der nnn seine Ansprache mit geistlichem Gericht zu beziehen meint, hat Man dem Vogt Holdcrmcher empfohlen, die Hand über das Gut zu schlagen und den Gläubigern, sie ^>en geistlich oder weltlich, das Recht zu Wohlen zu eröffnen. Und wenn etwa der Bischof von Con- weiter in der Sache handeln wollte, so ist Luecrn empfohlen, in gemeiner Eidgenossen Namen ihm M schreiben, daß er uns bei unfern Gerichten bleiben lasse. Der Sondersicchen wegen, deren viele M diesen Landen umhergehen, woraus viel Schaden entstehen könnte, soll man bis zum nächsten Tag sich brachen, wie man eine Ordnung machen könnte, damit die fremden Sondersicchen von nnserm Gebiet ^'gehalten und die einheimischen verhindert werden könnten, öffentlich umher zu wandeln, i'. In der fMche des Hammcrschmidö hat man mit Ermächtigung beider Parteien in der Güte die Summe für Kosten und Schaden auf .'llXll) Kronen festgestellt. Bern soll mit den Rächen von Frankreich °ber mit dem König, Schwhz mit den Seinen reden, daß dieser Vergleich beidseitig angenommen werde. Die Ansprachen des Hans von Sar, Ulrich Zipp und Anderer, an die Landschaft Burgund, darum ^ Aricf und Siegel haben, werden zu endlicher Beseitigung der Sache ebenfalls in Güte auf l i>00 Kronen Hauptgnt, Kosten und Schaden festgestellt. Bern soll in gleicher Form, wie oben bemerkt, sich für Zahlung verwenden. Auch wird den königlichen Boten ab diesem Tag geschrieben, sich der Ruhe ftss Summen als Schuldner zu erklären; wenn sie aber dafür keine Vollmacht hätten, so möchten ^ an den König bringen, l Dem Bürgermeister von Rothweil wird geschrieben, man wolle gern seine '^»eril Anbringen in Betreff der Herzoge von Bayern anhören, 11. Denen von Rothweil ist geschrieben, möchten, wenn sie ihre Vereinigung mit den Eidgenossen verlängern wollen, auf St, Dionhsicntag jMut zu Luecrn sein. v. Jeder Bote weiß, welche Antwort auf diesen Tag des Grafen Georg und des tischen Königs wegen eingelangt ist. Schwhz und GlaruS sollen sorgen, daß keine Gewalttätigkeiten , ^mrommcn werden und auf St. Dionhsicntag soll jeder Bote mit bestimmter Vollmacht, in der Sache zu '"Eln, erscheinen. Der Landzüglinge und des Verbots wegen zu Kaiscrstnhl ist denen von Zürich 'Antwortet, daß man cö gänzlich bei dem frühern Beschlüsse verbleiben lasse, Denen von St. Gallen September lt9.', I. Z ü r 1 ch. Z<). September 7 Sorben haben, die Muhle und den Hof aber habe der Spital von einer Frau, genannt Wältcrin, gekauft; der von Bonstcttcn und der von Anwhl haben bloß als Vögte dieser Frau gehandelt. Antwort: . ir verstehen vnö, in demselben koufbrief, onch im Vrbar werd gclütrct, der Hof, oneh die Muli; 'evcrr vnd es nun also gclntrct vnd darin bcstimbt sig, wellen wir sincn gnaden dz best tun." «. Weiter kgehrt der Abt von St. Gallen Erneuerung der Vcrschrcibnng, die er von den Appenzellem als Vögten '^hcinthal vormals gehabt habe. Beschluß: Man wolle das einstweilen anstehen lassen; der Abt soll ^ jedes Ort eine Abschrift jener Vcrschrcibung schicken, man wolle dann darüber sitzen. «I. Die von spcuzcll zeigen an, sie haben Einige als Anfänger der vergangenen Widerwärtigkeit in Tröstung genom- »nd fragen nn», ob sie dieselben strafen sollen. Da nämlich der Bericht, im Feld zu Rorschach flacht, mitbringe, daß selbe nach des Reiches Recht vor dem Gericht zu Appenzell berechtigt werden lo werden die iv Orte vielleicht gegen sie als Kläger auftreten wollen. Darüber soll man auf Twnysicntag zu Lnecrn Antwort geben. Ohne Ortsangabe. 4. October (bff Francis«), Staatsarchiv Ncrn: Allgcmcint eidgenössische Abschiede, n. )?,> ... von Appenzell melden, der Fiskal des römischen Königs belange sie nm Gnldcn Buße ^ Frevel, so stc am neuen Gotteshaus zu St. Gallen begangen haben. Daö haben sie zu bedenken b»«cn sja Tünnen uud begehren nun Rath, da stc im Weigerungsfall in die Acht zu kommen fürchten. Ferner ^. . man möchte ihre Page bedenken, wenn etwa Graf Georgs wegen Krieg entstehen sollte, da sie dem .^" ^boß ausgesetzt und mit Korn, Salz n. s. w. gar nicht versehen seien, lieber Beides will man ihnen ist ^ Dwnhsicntag Antwort geben, I». Da, vornämlich Graf Georgs Sache wegen, auf St. Dionysien dgs ^ uach Lnecrn angesetzt ist, so hat man auf heutigem Tag beschlossen, allen Fleiß anzuwenden, tirj ^ ^ache entweder in Freundschaft beigelegt oder dann wieder inS Recht gebracht werde und kein ^ ^ daraus entstehe, was gemeinen Eidgenossen jetzt der Theurnng aller Lebensmittel wegen gar nngc- Märe, zumal ihnen dann der Kauf von Korn, Salz und Wein versperrt würde. Man soll daher nach Schwg, und Glarnö reiten und sie gütlich bitten, sich in der Sache des Rechts benügcn zu "llen cchj. förmliche Abmahnung bereit halten. «. Die welschen Kanflcnte, welche durch der Eid "ud sich van den übrigen Orten nicht zu söndcrn. Wollten sie dessenungeachtet kriegen, so soll ^bict und den Rhein ab fahren, klagen, daß sie im Land des Pfalzgrafcn niedergeworfen werden ^ dreheu, sicher seien, eine andere Straße einzuschlagen. Da dieses den Eid- Geleit Abbruch thätc, so soll auf St. Dionhsicntag ein Schreiben an den Pfalz- . entworfen werden, wodurch man ihn bittet, für die Sicherheit der Kanfleutc auf dem Rhein sorg^. n;8 October 1490. L u c e r n. l). äl)ttohor <»ik Sünt DionysiuStag). 2taa»Sar6>iv Luccr» Luccrncratschicdcsammlunz, C.l. Staatsarchiv Züricl, Allgenicinc Abschiede. I. 3W. Boten: Zürich. Cnnrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister; Gerold Meyer von Knonau. Bern. ^ Helm von Dicßbach, Ritter, Schultheis!. Lnccrn. Ludwig Seiler, Altschnltheiß; Pctermann Ruß, . . Ruß. U r i. Jacob im Oberdorf. Schwhz. Ulrich Aufdcrmanr, Ammann; Jost Jacob. Obwaldeu- ^ Wir;, Altscckclmcister. Zug. Haue« Kolh, Fähndrich. GlarnS. Werner Rietlcr, Landschrcibcr. ». Die von Rothweil, welche man wegen Erneuerung ihrer Vereinigung ans diesen Tag bcsch>^ begehren in allen Punkten bei dem alten Bündnis! zu verbleiben, nur wünschen sie, der Artikel, daß weil ohne gemeiner Eidgenossen Wissen und Willen keinen Krieg anfangen soll, möchte wcggclafstu dafür folgender aufgenommen werden: „Vnd ob wir von Rotwil von vnscr sclbs oder der vnscrn mit Jemant, wer der werc, zu vechtc vnd vigcntschaft kemcnt vnd daiui die selben vnS Recht büttcnt! gemein Eydtgnossen, ein teil oder ein ort bcsnndcr, oder dz dieselben VnS von Rotwil sömliche büttcn, dz gemein Eydtgnoil erkennen möchten, dz vno söliche Recht vffzenämcn wcrcn, dz wir ^ mit siitichar Nachta still stau vnd söliN, Paeiet Nssnoniou sallo» " Nliif vom naoNstou ?iaa soll man ÄUt^c geben, ob man diese Veränderung zulassen oder durchaus bei der alteil Fassung stehen bcibcu ^ l». Da der Pfalzgraf durch einen seiner Diener, welcher derer voil Mailand Feind sein soll, etliche bardische Kaufleutc auf dem Rhein hat anhalteil und in seinen Schlössern gefangen legen lasten, und an unfern Straßen, Geleiten und Zöllen Abbruch thnt, so hat man dem Hofschrcibcr einen L>rc bricf im Namen gemeiner Eidgenossen an den Pfalzgrafcn gegeben, damit er demselben Vorstellt mache und bewirke, daß die Gefangenen freigegeben werden. «?. Jeder Bote weiß auch das des obgcmeldctcn HofschrcibcrS in Betreff der Herzoge voil Bayern, wie sie gern mit den C'idjssM in Vereinigung kämen und wie diese Angelegenheit steht. «I. In Betreff des Knechts, welchen die ^ thurner seiner Schmachrcdcn gegen die Eidgenossen wegen gefangen haben, ist Herr Hermann voil ^ dessen Leibeigner er ist, auf diesem Tag Persönlich erschienen und hat, unterstützt voil den kömg ^ Räthcn, gebeten, ihm denselben zu überliefern. In Ansehung der vielen Dienste, die Herr Hermann ^ Eptingen den Eidgenossen bei Grandson und anderswo geleistet, hat man beschlossen, seiner entsprechen, doch mit der Bedingung, daß er ihn dem Henker cmpfehlc und ihn schwemmen und mw' über den Rhein verbannen lasse. Ans nächstem Tag soll man antworten, ob man unter dieser BcdM den Knecht ausliefern oder ihn selbst zu Solothnrn berechtigen wolle. Dem Landvogt im " wird das Kloster Illingen ans dessen Vorstehers Ansuchen bestens empfohlen. Der Abt von ^ bringt an, wie ihm und andern Klöstern seines Ordens vom Gcncralcapitcl auferlegt worden ltllllt Gulden Geldes alljährlich 3 Gulden zur Unterstützung armer oder zur Wiederherstellung ^ gangencr Klöster des OrdcnS zu geben. Mit Rücksicht auf diesen Zweck und in Betrachtung, daß ist Landen der Eidgenossen auch arme Klöster dieses Ordens seien, wie z. B. Engclbcrg und anda^'^ dem Abt auf seine Anfrage geantwortet, er sott nichts gegen diesen Beschluß einwenden, ^ zil willig zahlen. Der Abt von Muri klagt über außerordentliche Provision zu Pfründen, ^ besetzen habe, in den päpstlichen Monaten, deren sein Gotteshaus doch gefreit sei. Antwort- Oktober 1490. seine Bullen und Freiheiten auf den nächsten Tag bringen, dann werde man sehen, was gcthan werden könne. I». Der Domdccan von Eonstanz bittet im Namen dcö DomstiftS nm der Eidgenossen Vermittlung beim Papst nnd den Kardinälen in Betreff der Domherrcnpfründe, welche der Hagcnweilcr gegen Herrn Peter von Hcrtcnstein zn Rom im Recht erlangt habe. Nun sei dieser Hagcnweilcr weder Doctor noch edel, daher er nach des Stifts Statuten nnd altem Herkommen eine solche Pfründe nicht erhalten könne. Das wird ihm zugesagt; da Lnecrn von seines Bürgers Peter von Hcrtenstcin wegen bcthciligt ist, so soll Zürich im Namen gemeiner Eidgenossen das Schreiben erlassen. Doch will man damit zuwarten „biz man vcrnimpt, wie der nüw bapst, so erwcllt wird, hcissc". i. Derselbe Domdecan bittet im Namen dcö Bstchofs und des Stifts, daß man denen von Buchhorn nicht glanbcn möge, wenn sie dcö Kaufs nm Endkirch wegen sie vor uns verklagen. Es wird geantwortet: Man werde Niemanden hinter ihnen durch anhören, sondern sie jedenfalls auch einvernehmen. Den Gebrüdern Hans Thüring und Jtelhanö Thüring von Fricdingen wird geschrieben, sie sollen dem Niclaus Stöckli von Dießcnhofcn das Seine wieder geben oder sich an die Vorschrift der Richtung zwischen den Eidgenossen nnd dem Hause Oesterreich halten. I. Ein Gesell aus der Grafschaft Baden mit Namen Hans Freicnmuth klagt, wan wolle ihn zwingen, eine Fischenze, die er versteuert und verzinset, einem andern zu leihen. Antwort: Er soll sie behalten, so lange er sie in Ehren halte und nicht jemand komme, der ihn derselben mit Recht entsetze. ,»». In Betreff des Streites, welchen die von Fcldkirch und die von Nheincck über die Fähre daselbst haben, worüber der Vogt von Feldkirch an die IV Orte geschrieben hat, berichtet diesen der Vogt, es seien früher Streitigkeiten ähnlicher Art zwischen Fcldkirch nnd Nheincck und Lustnau zu Instanz entschieden worden. Der vorgelegte Urthcilbricf weiset, daß das Fahr denen von Nheincck zuerkennt worden. Deshalb ist mit des römischen Königs Boten geredet, daß sie bei denen von Feldkirch bewirken, daß sie die von Rhcineck bei ihrem Recht unbekümmert lassen, damit fernere Schritte vermieden werden können, i». Ferner bringt der Vogt im Nhcinthal an, die ringsum allenthalben verrufenen fremden nnd schlechten Halter ziehen sich ins Nhcinthal, worauf ihm befohlen wird, dieselben auch zu verrufen. «». Ferner wird ihm befohlen, das Fahrschiff zu Rhcineck in bessern Stand setzen zn kassen. H», Die iv Orte sollen sich über folgende weitere Anbringen des Vogts im Rheinthal bcrathcn: lieber kiue Klage derer von Altstetten über unbefugtes Holzhauen der Appenzeller; ferner des Wcinmaßcs halben, sie solches in Lindau müssen fechten lassen; ferner daß etliche Priester und der Spital zn St. Gallen 'w Rheinthal Güter kaufen, von denen sie keine Steuer geben wollen; ferner wegen Herstellung einer Behausung für den Vogt; ferner den Anstand mit den Appenzeller« hinsichtlich der Zehnten nnd Zinse, die an den Stein zn Rhcineck gehören. «Z. Den Andreas Senn betreffend, läßt man es bei der ihm zuerkannten Strafe bleiben; der Vogt soll ihn als Untcrvogt entlassen und einen andern anstellen. > Basel begehrt, wenn es etwa seiner Streitigkeiten mit dem Comthur zu Hciteröheim wegen bei den Eidgenossen verklagt würde, auch seinerseits angehört zn werden. Antwort: Wenn der Fall eintrete, so werde man es ihnen anzeigen nnd sich ihnen gegenüber als gute Freunde und Nachbarn verhalten. Da den Boten dieses Tags berichtet worden, daß die von Basel einen neuen Zoll, 3 Baölcrplappart, "uf einen Sack Kernen geschlagen hätten, ferner, daß sie keinen Wein, der einmal in ihre Stadt geführt wieder aus derselben führen lassen, so wird den Boten von Basel aufgegeben, ihren Herren vorzu- stcllcn, daß sie von solchen Neuerungen abstehen möchten. Das wollen diese thun, bemerken indcß, die Eidgenossen seien unrecht berichtet, eö sei in Basel bloß in allseitigem Interesse eine Verordnung gegen 47 :;?(> Oktober 149(1, den Vorkauf von Korn und Wein erlassen werden; bezüglich des Weins daurc zudem die Verordnung nur biö zur Weinlese, t. Der Herzog von Lothringen hat auf diesen Tag den Grafen von Valendio und den Ritter Cunrad von Kagcncck als seine Boten geschickt, um den Eidgenossen zu danken, daß sie bei seinem Streit mit der Stadt Metz ihre Knechte der letztern nicht haben zulaufen lassen, und zu bitten, daß, falls diese Stadt den Friedensvertrag nicht halten wollte, man ihm, dem Herzog, um seinen Sold Knechte zuziehen lassen wolle, mit Anerbieten aller Gegendienste. Was ihm darauf geantwortet worden, weiß jeder Bote zu sagen, i». Der Graf von Valcndis hat auch in seinem eigenen Namen den Eidgenossen bestcno gedankt für die Hülfe, welche man ihm gegen den Herzog (von Lothringen) des Schlosses Bcanssremont wegen gcthan hat. v. Bezüglich des Straßenbaus über den Schollbcrg ist unter den vi> Orten (außer Bern) das Mehr geworden, daß man selben jetzt nicht vornehmen wolle. Doch soll man heimbringen, ob man allfällig einzelnen Orten, die solchen Bau ans ihre eigenen Kosten machen wollten, gestatten würde, sich ans dem Zoll dafür zu entschädigen. Ans abermalige Anfrage der Appenzeller, wie sie bezüglich der vom Kaiser ihnen auferlegten Strafe sich zu verhalten haben und wessen sie sich diesfalls von gemeinen Eidgenossen zu versehen hätten, wird geantwortet: Man könne ihnen hierin nicht rathen; wenn sie aber eine Empfehlung verlangen, so wolle man ihnen eine solche geben, x. Ans das Begehren derer von Appenzell, Rothweil und Schaffhausen, man möchte ihnen sagen, ob Kriegsgefahr drohe, damit sie sich rüsten können, wird beschlossen, ihnen den Abschied mitznthcilcn, falls die anhängigen Streitigkeiten sich zu einem Kriege gestalten würden. 5. Das abermalige Ansuchen derer von St. Gallen an die iv Orte um Nachlaß des ihnen auferlegten Richtungogcldcs oder um Verlängerung der Zahlungsfrist wird abge schlagen; die Boten, so nächsthin nach St. Gallen gehen, sollen das Geld von ihnen beziehen. Dem Peter Wolleb geben die IV Orte eine Empfehlung an den Herzog von Savohcn und den Markgrafen von Saluzzo, damit sie ihn bei seinem Recht bleiben lassen und ihn vor Gewalt schirmen. t»n. Da nun auch Boten von Feldkirch mit Unterstützung der königlichen Räthc auftreten und sich beklagen über gcwaltthätige Eingriffe derer von Nhcincck in ihr Eigcnthum, die erfolgt seien, ungeachtet sie Recht dargeschlagen; so sollen die Boten der IV Orte, die nächstens nach St. Gallen gehen, zu Rheincck die Sache erkundigen, die Parteien gegen einander hören, eine Vermittlung versuchen oder sie aus den durch die Richtung mit Oesterreich vorgesehenen Rechtsweg weisen. ?»I». Jeder Bote weiß, wie nach großer Mühe zwischen uns und dem römischen König die Sache des Graf Georg wegen verglichen worden ist, und wie die königlichen Boten bevollmächtigt sind, über den Eintritt des römischen Königs in die Vereinigung, so die Eidgenossen mit Herzog Sigmunden haben, abzuschließen, nämlich folgendermaßen: Der König will den Eidgenossen 10,(1(10 Gulden geben, 5(100 auf nächste Lichtmeß und 5(1(10 auf künftigen St. Jaeobs- tag, und damit sollen die Städte am Rhein des EidcS entbunden sein, welchen sie nach Laut der ewigen Richtung alle zehn Jahre den Eidgenossen schwören sollten. Ferner will der König den Artikel der Hülse wegen ablassen, so daß die Eidgenossen weder ihm noch Herzog Sigmunden fernerhin solche zu leisten schuldig sein sollen. Im klebrigen soll die ewige Richtung unverändert fortbestehen. Das Alles soll mau gründlich erwägen und ans dem Tag zu Luccrn auf Simon- und Judastag (28. Octobcr) den königlichen Boten endliche Antwort darum geben. Der Köllig will auch den Eidgenossen ihre Freiheiten bc stätigcn. vv. Jeder Bote soll heimbringen, daß man allenthalben verordne, daß fremde Sondcrsicchcn nicht in der Eidgenossen Gebiet hereingelassen und die einheimischen angewiesen werden, nicht herum zuwandcln, noch in die Kirchen, noch dem Almosen nachzugehen. Letzteres soll für sie durch andere ein )ctober 1490. U71 gesammelt werden, wie jedes Ort dann bei sich auffetzen wird. Das Begehren Solothurn«. Ke auch in den Bericht mit dem römischen König aufzunehmen, soll an dm Obrigkeiten gebracht werden, vr. Heimbringen die Beschwerde des Elcwi Tonningers gegen Zürich, welches ihm das ^mnc in rcn freien Aemterir vcrheftct habe, tt. Jedes Ort, das im Thurga.r e.ucn Burger hat es sc. Weite l>, Landenberg oder Andere, sucht denselben gegen Klagen seiner Untcrthancu zu chmuen^ Recht anrufen könneit. Das findet man unbillig; da nämlich die armen >cutc au ) - ' W sollen sie auch bei der Oberhand Recht suchen. Man soll über diese Vcrha n.ffe nm)i ^ nächstem Tag antworten, wie man selbe regeln wolle. Auf wiederholtes . nsm seil r ^ Basel hat man die von Solothurn, nachdem alle gütliche Aufforderung verge' ii) gc' > , ' Bünde Sage gemahnt, die Leute des Bischofs von Basel, so sie in Eid genommen, dessen ä" "tta, doch haben sie bisher auch die Mahnuug verachtet, was den Eidgenossen höchlich mchsa , ^ ) ' da sie heut eine ausweichende Antwort gegeben, sie nochmals auffordert, bis auf ^imon- tag der Mahnuug nachzukommen und daß cS geschehen, zu berichten. In gleicher Zeit so cn nc i Aufforderung statt thun, den Welti von Rcuenstein, den sie zuwider ihrem Vertrag mi ^ iuiir Bürger angenommen, obschou er des Bischofs abgesagter Feind ifi iind die Sclneii s , halten, diese Feindschaft abzustellen oder ihm das Burgrccht abzuküudcn. Ferner "na gc,ag r e Worgens etliche Bauern den Vogt von Zwingen, nachdem sie Abends zuvor noch frcun ' > geredet, auf offener Straße mit Spießen und Armbrust mörderisch angegriffen und bei solothurn , und Geleit gefunden. Auf erhobene Klage haben die von Solothurn geantwortet, es diene dicsis >,ciii Bischof und dem Vogt nur zur Warnung. Darauf haben einige von den gedachten Uebelthätcrn t n.'t > Welti von Reuensteuis Leuten das Schloß des Vogts von Zwingen bei Nacht und Nebel überfallen dessen Weib und Kinder in einen Keller gesperrt und alles geplündert und verwüstet. Auf die K age ^ 'Hofs und die Mißfallcnsbezcuguug der Eidgenossen hat Solothurn eine unannehmbare r ntwor Daher ist mit den Boten von Solothurn nochmals ernstlich geredet, sich solcher Sachen . uehmcn und den Bischof und Vogt vor jenen „Keibeu" zu sichern. Ucbcrdlcß ,o cn >e ^ ^ heimbringen und auf nächsten Tag antworten, wie man weiter darin handeln wol . ^ , Dießbach soll in aller Orte Namen nach Solothurn reiten und ihnen über a wses er ,ug r Weinung ernstlich sagen; auf dem Tag zu Lueeru soll man das Weitere besprechen. I.I.. Der Ab d°n St Gallen begehrt von den ,V Orten Rath, wie er sich Hinsicht ich der Forderung des Kai e s "nd des Königs, ihnen zehn Reisige zu Pferd auf drei Monate nach Oesterre.ch zu stellen verhallen ol, ^'llwort- Mau wolle das heimbringen und dann den Boten, die nach Whl kommen. Vollmacht geben. 'W zu rathen. li. Betreffend den Hauptmann von St. Gallen meinen die einen, derselbe solle dort ''»uvhäblich sitzen, andere wollen dem Abt entsprechen, welcher nicht der Mcinnng ist und bittet, darüber '"chts zn beschließen, bis mau nach Whl komme. Auf diesem Tag hat man ausgemacht, daß. p"s begossen würde, der Hauptmann soll dort haushäblich sein, mau ihm zu den 5l) Gulden. ^ ' gibt, 50 Gulden jährlich, durch jedes Ort 12 Vz Gulden, zulegen wolle. D.e Hauptfrage Müll zu Whl entschieden werden, kk. Auf die Anfrage des Vogts im Rheintha, wie mau . i ^ ^ der Vogtci und Gotteshanslcntc, die ohne Urlaub in den Krieg gelaufen , ra cn " ' Atcimingcn; die ciiicit wollten Jeden um 5 Gulden strafen, die andcrm mein ^ . ^horsamen aus ein Verzeichnis, setzen und die Obrigkeiten der iv Orte crs uwr ^ October 149l>. schlagen lassen. II. Den Streit zwischen Zürich und Zug will man ans dem Tag zu Luecrn gütlich zu vermitteln trachten. Zu v. Der Entwurf einer „Verstentnuß" mit den Herzogen von Bayern^ welcher auf St. Niclausentag zu Luecrn wieder in Berathung falle» sollte, findet sich im gleichen Alfichied S. 305. AM». Ohne Ortsangabe (wahrscheinlich Wyl). 1^99, 27. Oetober (Simonis und Iudä Abend». Stiftöarchiv St. Gallen. Boten: Zürich. Gerold Mehcr von Knonau, des Raths. Lucern. Werner von Meggen, des Raths! Niclaus Nizzi, des Raths, der Schirmorte Hauptmann. Schwhz. Dietrich in der Halten, der jüngere, des Raths. Glarus. Fridolin Stucki, deö Raths. Die genannten Boten der IV Schirmortc des Gotteshauses St. Gallen vermitteln einen Streit zwischen diesem und der Stadt Constanz, betreffend die Niedern Gerichte zu Durstudlcn, Münchwhl und Hciligenhub. A«I. Luccrn. 1^199, 28. Octobcr (»ff Simonis und Iudä». Staatsarckiv Lncern: Luccrnerabschiedcsammlung. 0.5. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. I. :ua. Boten: Zürich. Cunrad Schwend, Ritter, Bürgermeister. Bern. Wilhelm von Dießbach, Ritter, Bürgermeister. Luecrn. Ludwig Seiler, Altschultheiß; Ulrich Beiß. Uri. Jacob im Oberdorf. Schwpz. Rudolf Neding, Ammann. Untcrwaldeu. Rudi Wirz, alt Scckclmcister. Zug. Haus Kolin, Fähudrich- Glarus (niemand anwesend). ». Jeder Bote weiß, wie „das Pfäfflh von Tins sin pfrund mit einem Priester von Schofhusen vertuschet hct vnd wir ouch sömlichs vcrwilligt vnd Im harumb fürdcrniö an Hern Apt von engclbcrg geben haben". ?». In Betreff der Streitigkeiten zwischen Zürich und Zug der Straßen wegen ist mit beiden Parteien geredet, daß sie nichts Unfreundliches gegen einander vornehmen, sondern ihren Streit gütlich austragen oder an ein bnndeögcmäßcs Recht bringen. Da Zug sich dazu crbötig zeigt, so soll auch der Bote von Zürich seine Herren zu einer solchen Antwort veranlassen, v. Solothurn und der Bischof von Basel sind folgendermaßen vermittelt: Solothurn versteht sich dazu, die eigenen Leute, so cS in Eid ge- nommcn, der Eide zu entlassen und dem Bischof zu Recht zu stehen, und sofern derselbe sich weiterer Ansprüche nicht begebe, ihn nach Bern vor Recht zu fordern nach Maßgabe des zwischen beiden Parteien gemachten Vertrags. Uebcr die Verhandlung ist ein eigener Abschied gemacht und jedem Thcil ein solcher zugefcrtigt worden. «I. Herrn Hermann von Eptiugcn und den königlichen Boten soll auf ihr Anbringt» deö zu Solothurn gefangenen Knechts wegen auf nächstem Tag zu Luccrn völlige Antwort gegeben werden- v. Das Begehren Solothurns um Aufnahme in die Richtung mit dein römischen König und um Teilnahme an dem Geld der vier Städte wegen, soll auf nächstem Tag beantwortet werden, der augeseht wird nach Luccrn auf Dienstag nach Martini (16. November). I» Man soll auch allenthalben bcratheu, wie es gehalten werden soll, wenn ein oder zwei Orte das Geld von der vier Städte wegen nicht nehmen Oktober 149t). und in den Bericht mit dem römischen König nicht also gehen wollten, damit dann nicht von solchen Orten gegen die vier Städte am Rhein Kriegöübung gebraucht würde. Jeder Bote kennt auch das Anbringen der königlichen Räthe wegen Frciburg und Solothurn. I». Alle Orte, mit Ausnahme von Zürich und Untcrwaldcn, sind nun der Meinung, die Straße über den Schollbcrg zu machen; daher sollen die Boten dieser zwei Orte die Frage nochmals an ihre Herren bringen. Lu cern. 17. Aov011lh0d (Mittwoch »ach St. Othmarstag). Staatsarchiv Luccr»^ Luccrnerabschiedesammlung. (!. t>. Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister. Bern. Wilhelm von Dicsibach, Ritter, Schultheiß. Luccrn. Ludwig Seiler, Altschnlthciß; Werner von Meggen. Uri. Jacob im Oberdorf. Schwhz. Ammann Dietrich. Obwaldcn. Heini Heiden. Zug. Ammann Bachmann. GlaruS (niemand anwesend). Die von Mcttlcn begehren neuerdings, daß der Möttcli angehalten werde, sie bei ihrem alten Herkommen der Mühlcfahrt n. s. w. wegen zu belassen. Zürich aber nimmt sich deö Möttclis als seines Bürgers an, behauptend, es habe um diese Sache schon gerichtet, ans Auftrag gemeiner Eidgenossen, Aan soll ihren Bürger bei dem Spruch bleiben lassen; übrigens seien sie bereit zu gütlicher Vermittlung der Parteien. Beschluß: Wenn die von Mcttlcn meinen, ihr Junker, der Möttcli, halte den Vertrag KU ihnen nicht, so sollen sie ihn vor unfern Eidgenossen von Zürich vornehmen; bedürfen sie eines Boten !u Rath und Hülfe, so mögen sie solchen in ihren Kosten, aus welchem Ort sie wollen, nehmen. I». Dem Bischof von Sitten wird des Passes und Klosters St. Bernhard wegen eine Empfehlung an den Papst uud den König von Frankreich gegeben. «. Nachdem man den Hofschrcibcr von Rothwcil zu dem Bfalzgrafen geschickt hat wegen derer, die auf dem Rhein gefangen und in sein Gebiet geführt sind, ver- ^rkt man ans des lclztern Brief, daß die Sache ihm auch mißfällt; denn er schreibt, er habe das Gut kücs zusammenlegen lassen und zu feinen Händen genommen, und wolle trachten, daß die Gefangenen ^dig werden, es wäre denn, daß es ihm vom Kaiser verwehrt würde. Davon soll dem Herzog von -Bailand Mitthcilung gemacht werden. «H. „Der von Rotwil vcreinnng halb wil man mit Inen verbuchen vnd verlcngern, doch dz sh nit anders gestellt werde, dann wie sh setz stat." Den gefangenen Buccht zu Solothurn hat man auf Bitte Herrn Hermanns von Ehlingen, dessen Leibeigener er ist, diesem übergeben, doch mit dem Beding, daß er ihn strafe, f. Des Diamants wegen soll jeder Bote Henningen, daß derselbe nicht mehr denn 5l)»U Gulden gelten wolle. Darüber soll man auf nächstem Tag Antwort geben. K?. Ucber die Schollbcrgstraße hat man sich abermals bcrathcn und beschlossen, den »trag heimzubringen, daß man diese Straße gemeinschaftlich herstellen solle. Witt ein Ort nicht mithalten, ^ ir>ll nian diesem alljährlich so viel geben, als der Zoll bisher gemeiniglich eingetragen hat, das übrige UUien diejenigen Orte beziehen, welche die Straße auf ihre Kosten machen. Auf St. Niclaustag soll man b» Lncern diesfalls antworten. I». Die fünf Orte Zürich, Bern, Lucern, Zug und Untcrwalden sollen ^ dem angesetzten Tag auch antworten, ob sie den Entwurf, wie er vorliegt, für die Vereinigung mit römischen König annehmen wollen oder nicht, und ob man Freiburg und Solothurn auch mit eintreten 374 November 1490. >. lassen wolle. Fällt die Antwort bejahend auö, so soll man dann anch die übrigen Orte znr Annahme zu bewegen suchen. I. Auch die königlichen Voten nehmen den Entwurf an, nm selben vor ihren Herrn zu bringen. Auf St. Gcorgcntag sollen sie dann wieder zu Lnccrn sein; man wünscht und sie sagen zu, dcm sie, im Fall der Vertrag mit gemeinen Eidgenossen oder einzelnen Drtcn dann wirklich abgeschlossen würde, sofort ans St. Gcorgcntag die Gulden vollständig und baar auszahlen werden. Man gibt einen besiegelten Abschied, mit dem Bcdingniß jedoch, daß derselbe, wenn er nicht zum förmlichen ^ schlich gelange, ungültig sein soll. k. Daö Anbringen derer von Saancn weiß jeder Bote. I- nächstem Tag soll man sich auch bcrathen, wie man eine gemeinsame Münzordnnng aufstellen könnte. Zu >. Ein Entwurf dazu findet sich im Verncrabschicdband n. 440. L u r e r u. li. Decelilber M Nic-i-i). Staatsarchiv Lnccr» Lliicrncrabschiedcsammlung. 0,7, Boten: Zürich. Hans Keller. Bern (ein Brief, „der da wist, wz der mcrtcl tnög, dz weilc" sh o>lch tuil"). Luccrn. Schultheiß Seiler; Schultheiß von Meggen. Uri. Jacob im Oberdorf. Schwh^ Jost Kochli, Scckelmcister. Unterwalden (niemand anwesend), Zug. Vogt Jtcn, GlaruS. Veurml Stucki. Auf daö Anbringen Roland Göldliö, deö Vogts im Thurgau, daß Einige daselbst noch ges chworen haben, wird beschlossen, daß Alle, die im Thmgau sitzen, schwören sollen, I». Dcmsclbc" Vogt wird auch aufgetragen, zu ermitteln, ob die von Rickcnbach und die im Dänikcrthal früher Grafschaft Francnfcld reisepflichtig gewesen seien, «. Der gleiche Vogt bringt an, die von Consta"^ meinen, es sollen die Appellationen nicht an der Eidgenossen Boten, sondern an die Stadt Constanz die Oberhand gehen. Darauf wird an Constanz geschrieben, wir wollen die Appellation behaupten, ^ sie ein gegcnthciligcs Recht nachweisen. «R. Der Vogt im Thurgau bringt an, die Buße ungehorsa'»^ Reiser bringe ihm nichts ein; die Edcln verbieten den Ihrigen, einander anzugeben. Darauf ist mau Rath gewordcil auf ein Heimbringen: wenn man den Edeln die Hälfte oder den Dritthcil der B»!^" ließe, so würden sie solche Verbote an die Ihrigen nicht erlassen, und man würde Vorthcil davon habe»- Dem Vogt im Thurgau wird aufgetragen, die Gerichte, welche der Vater von Illingen den genossen übergeben hat, zu Händen zu nehme«, t". Luccrn erhält Vollmacht, dem Domdechant von stanz, Herrn Heinrich von Höwen, für die Bestätigung einer Pfründe beim Pfalzgrafcn und den: Bifli)^ von Straßburg zu empfehlen. Zürich hatte seine Angehörigen, welche in Kriege gelaufen warew unter Zusicherung von Straflosigkeit zur Heimkehr aufgefordert; nun sind thurganischc Reiser nach Wcu" selben zurückgekehrt, in der Meinung, daß auch sie keine Strafe zu gefährden hätten. Der Vogt ftäisi an, was er zu thun habe. Die Antwort wird verschoben, i». Da die Leute Herrn Ludwigs von H^"' storf und Herrn Jacob Pehcrö (im Thurgau) nicht schwören, noch den Frieden halten wollen, diejenige" aber, so geschworen haben, den Frieden halten müssen; so wird den beiden Herren geschrieben, daß sie ^ Ihrigen zum Schwören anhalten sollen, damit der Friede von Allen gleichmäßig gehalten werde. H"' sichtlich einiger Höfe (im Thurgau), welche in keine kleine Gerichte gehören, sich aber „an etliche clci"'' December 1490. gerächt hcnkcnt", wird dtin Vogt geschrieben, er soll das nicht gestatten, nnd jene Höfe in die vom Gotteshaus Jttingen den Eidgenossen abgetretenen kleinen Gerichte ziehen. Ii.. Denen von Konstanz wird geschrieben, dem Hessen zu Recht zu stehen, wie daö veranlasset worden. I. Der Herzog von Mailand begehrt durch eine Botschaft der Eidgenossen Rath, was er der Kanflentc wegen, die ans dem ^lthein angehalten und in dcö Pfalzgrafcn Gebiet geführt worden sind, zu thun habe. Man räth ihm, die Botschaft zum Pfalzgrafcn reiten zn lassen. Wenn er zwei Boten ans den eidgenössischen Orten dazu begehre, so möge er solche nehmen. Hierauf hat er einen Boten von Bern und einen von Lucern genommen; denen ist empfohlen, sein Begehren bestens zn unterstützen, i»». Andreas Senn bittet neuerdings, ihm zn verzeihen und ihn das Jahr auö dienen zu lassen. Hierauf wird ans Heimbringen erkennt, daß er nach dem ergangenen Urthcil das halbe Jahr vom Amt sein soll; wenn aber nachher das Amt oder ein Vogt ihn wieder zum Untcrvogt haben wollen, so stehe dem nichts im Wege, da doch im Urthcil ihm die Ehre vorbehalten ist, und das Amt für ihn gebeten hat. i». Rothwcil erklärt sich, die Bereinigung mit den Eidgenossen unverändert nach Inhalt der bisherigen wieder anzunehmen. Darauf wird den Schreibern von Lueern befohlen, den neuen Brief auszufertigen nnd den Anfang der 15 Jahre, "uf welchen die Vereinigung verlängert ist, auf den Ausgang der alten zu setzen. «». HanS von Grcifensce beschwert sich, daß der Schillinger ein Urthcil, das er wider ihn zn Zürich erlangt, an den römischen ^onig appcllirt habe. Darauf wird Zürich aufgefordert, den Hanö von Grcifcnscc bei seinem Urthcil zu Eitzen und bei Herrn Roll von Bonstettcn zu bewirken, daß er den Zins fürdcrhin nicht mehr dem Millinger, sondern dem HanS von Grcifcnsce gebe. Z». Der Vogt von SarganS, HanS Sitter, genannt '^utmacher, bringt an, derjenige, dem der Straßenbau über den Schollberg verdinget sei, habe genug- wiiic Sicherheit für die Ausführung der Arbeit geleistet. Die vi! Orte sind Willens, die Straße zu wachen, aber alle Boten sollen die Sache nochmals heimbringen und bis St. ThomaStag nach Lueern beichten, was ihre Herren darin zn thnn gedenken. «K. Der Vogt von SarganS erhält Vollmacht, den Ludwig Münzcr, der den Zoll verschlagen hat, nach seinem Gutfindcn um Geld zu büßen, wiewohl dcr- iObc vcm Rechts wegen um Leib und Gut verfallen wäre. i. Der Landzüglinge und der eigenen Leute Carganserland) wegen erhält der Vogt die Weisung, freie Landzüglinge sollen der Oberhand, eigene ^ eigenen Hand zugchören. Hinsichtlich der Steuer von Ridbcrg nnd Frendenberg nnd auch der ^afschcift (Sargans) wird beschlossen, daß man selbe bleiben lassen wolle, wie sie zusammengezogen und Wordnet ist; doch will man die Güter nicht freien, sondern Jeder soll die Güter versteuern, wenn er sie "uft. Von des Geldes wegen, daö Junker HanS von Grcifcnscc aufgenommen hat, nnd wo der Abt bon Pfäferö und Andere auch dahindcr stehen, hat man dem Abt, da die Bürgen nicht zahlbar sind, geruhen, die Güter zn seinen Händen zu ziehen; dem Vogt hat man Vollmacht gegeben, in der Sache zu Nudeln. Georg Locher soll bei dem Urthcil nnd der Urfehde bleiben, wie um seine Sache gerichtet ist. Boten von Zürich ist empfohlen, mit dem Vogt im Thnrgau zn reden, daß die armen Leute, w von den Juden gemahnt sind, nicht in mehrere Kosten kommen, und auch an ihrer Ehre keinen wden beiden. Ebenso sollen sie mit dem Vogt reden von des erstochenen ManneS wegen, daß sich die ^ witige Verwandtschaft gütlich vergleiche. Hv. Dem Georg Wcibcl wird eine Empfehlung an die öfter- ^whijchen Räthe oder an Herrn Ludwig von Brandis zugesagt, damit ihm sein Dienstgeld zukomme. ' Denjenigen Orten, welche den Entwurf zur Vereinigung mit dem römischen König noch nicht haben, man denselben zuschicken, damit sie sich darüber bcratheu können. A. Einige Orte wollen den Diamant ^7^ December 1490. um 5000 Gulden geben, andere nicht, noch andere haben keine Vollmacht; daher soll man die Lache noch einmal heimbringen, i», Ebenso soll man ans nächsten Tag Antwort geben hinsiebtlich ecr einignng mit den Herzogen von Bayern, da gegenwartig die einen Orte darein gehen wollen, andere nicht, einige selbst nicht auf dem Tag vertreten sind. »«,. „Der Münz halb ist man einhcll, dz ma» bh dera bcliben wil, wie die angesächcn ist vnd jctz gat." I»I». lieber daS Anbringen des Landschrcibcro von Sargans in Betreff deö Bartholomäus Blank soll der Vogt nähere Erkundigungen einziehen und deren Ergebnis; auf den Tag zn Baden bringe». ««. Auf den zwölften Tag zu Nacht ( 6. Januar 1491) solle" die Boten der IV Orte Zürich, Lucern, Schwhz und Glarnö zu Zürich an der Herberge sein, um Antwort zu geben über die Punkte, die im Abschied von Whl und vom Rheinthal enthalten sind. Ebenso sollen sie da sich vereinigen über die Antwort, die man den übrigen Orten in Betreff der eingenommenen Land schast wegen geben will. Zu n. Siehe Beilage 23. Zürich. 1^4)4, 7. Jialllltlr (Freitag nach der heil, z Könige Tag). Staatsarchiv Zürich ^ Allgemeine Abschiede. I .WZ. Boten: Zürich. Cunrad Schwcud, Ritter, Altburgermcister; Heinrich Göldli, Ritter; Gerold Metze' von Knonan; Hans Keller. Lucern. Peter Funkhäuser. Schwhz. Jost Kochli, Scckclmcistcr; Vogt Wag«"' Glarnö. Jos Kuchli, Ammanu; Vcurich Stucki. »». Varnbülcrö Schwester, die Klosterfrau zu St. Gallen, fordert 0 Eimer Wein Lcibdingzins ans dc>" Gut zu Marbach im Rheinthal. Der Vogt soll ihr das verabfolgen lassen, weil daö Leibding ihr darfst geschlagen worden, ehe daö Rhcinthal zu unfern Händen gekommen. I». Der Vogt im Nhciuthal st des Varnbülers Haus nebst Zubchörde feil bieten und allfällige Angebote wieder an uns bringen. ^ ^ Stadt St. Gallen wird aufgefordert, bis Lichtmes; daö Geld, daö sie zufolge der Richtung schuldet, "lN" tragen. «I. Ucbcr daö Begehren des Abts von St. Gallen, das; es mit der Strafe der ungehorsa^ ^ Reiser im Rheinthal gehalten werden möchte wie mit den übrigen Bußen, soll auf dem nächste verhandelt werden. «. „ Als vuscr frow vff Geys; ctlich roubstür oder vogtstür am ehdbcrg lange ^ gehcpt hat, ist bcsloßcn, dz man sölichc stür vuscr frowcn gefolgcn söllc laascu, wie von alterharko»""^ sige." t. Zürich und Glaruö meinen, der Hauptmann von St. Gallen soll beim Abt hauöhäblich st ^ wie es der Erläutcrungö - und Bcsserungsvertrag der Hauptmanuschaft inhaltc; die Boten von und Schwhz haben aber diesfalls keinen Befehl. Der von Schwhz soll daher die Sache an seine bringen und sind sie auch der Meinung, wie die zwei erstgenannten Orte, so sollen sie an Lucern setz'e' das; es seinen Hauptmann anweise, von Stund an sich zum Abt hinaus zu verfügen und da zu K-. Der Forderung von Uri, Unterwalden und Zug, daß man sie an den eingenommenen Landen ' Gütern Thcil nehmen lasse, will man nicht entsprechen, sondern ihre rechtlichen Schritte eOv"' I». Jedes der iv Orte soll auf die Forderung von Uri, Unterwalden und Zug nach dem heust gesetzten Formular schriftlich antworten. Die laufenden Boten sollen auf Sonntag nach dem 20. Zug zusammentreffen und von da auch in die andern Orte gehen, um die Schreiben abzugeben. ^ Januar 1491. 377 dcni vorigen Tag ist dem Hauptmann von St. Gallen und dem Vogt im Rhcinthal befohlen worden, Mit denen von Nhcincck zu reden wegen einer Behausung, die für den Vogt in dem neuen Haus zu Rheineck angebracht werden sollte. Darauf haben die von Nhcincck geantwortet, das Haus sei zu einem Kaufhaus bestimmt, damit sie einen Markt dahin bringen möchten; sie bitten daher, daß mau sie in diesem Vorhaben unterstütze, und erbieten sich, an den Bau einer andern Behausung für den Vogt nach Säften bchülflich zu sein. Darüber soll man auf dem nächsten Tag Antwort geben. Ii,. Zürich soll den Ludolf Hcdinger einvernehmen über eine Rede, die zu Lindau gcthau worden sein soll. I. Jeder Bote wie Herr Roland Göldli darüber sich schriftlich verantwortet hat, daß er dem Abt von Pfäfers im dist'ßlichen Monat die Pfrund zu Eschen im Churer Bisthum angefallen, und daß er meine, wenn auch er davon abstünde, so würden drei andere Ausländer an seine Stelle treten. Zu I». Das Concept des Schreibens findet sich im gleiche» Abschiedband S. 234. ms. Wyl. , 7. März (Montag nach O-uli). Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. I. Die von Eonstanz bekümmern von des Landgerichts wegen im Thurgau die Leute des Abts von Gallen, welche in des Gotteshauses St. Gallen Landschaften und Gebieten sitzen, mit Ladungen, Acht "vd andern landgcrichtlichen Handlungen, thuu dem Abt auch Eintrag in seine Gerichte, Zwinge und ^a>Me zuwider dem Vertrag, der jüngst durch der IV Orte Botschaften zu Konstanz gemacht worden 'Md welcher dahin geht, daß, wenn die von Constanz von des Landgerichts oder anderer Sachen wegen ^ St. Gallische Gotteshauöleute Anforderungen hätten, sie selbe suchen und berechtigen sollen, wo der gesprochene sitzt, ausgenommen um Sachen, die von dem Gericht des Wohnorts an das Landgericht diesen würden. So haben nun die von Constanz um geringfügige Sachen, wie ein Viertel Haber, ^ei Bchcimsche u. s. w., welche doch offenbar vor die Niedern Gerichte gehören, seit jenem Vertrag Zungen vor das Landgericht ergehen lassen und dem Gotteshaus St. Gallen in seine Gerichtsbarkeit Kiffen, Die IV Schirmorte sollen daher solche Ucbcrgriffc in Betrachtung ziehen und das Gotteshaus üvor schirmen, damit nicht weiterer Unwille daraus erwachse. I». Der Abt von St. Gallen verlangt i'Uwort auf sein bereits früher gestelltes Begehren, daß die Strafen nnd Bußen von Freveln im Rhcin- ^ als seinem Gotteshaus zugehörig anerkennt werden möchten. «. Was bezüglich der Behausung des gts im Rhcinthal, bezüglich des Hauses von Varnbüler und bezüglich des Geldes der Gottcöhauölcutc, ^ches hinter dem Abt von St. Gallen liegt, verhandelt worden, weiß jeder Bote zu sagen. Datum ist nur nach 1» angegeben und bezeichnet vielleicht auch nur das Datum des vom Abt neuerlich gestellten Begehrens, "dasjenige der Abhaltung des Tages. März 1491, S ch w y z. 7. (Montag nach den, Sonntag Oiu>>>, Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede. II,?, »». Der Abt von PfäfcrS klagt, Herr Rudolf von Tobel und Herr Roland Göldli fallen zuwider den Freiheiten seines Gotteshauses dessen Kirche» und Pfründen mit dem römischen Richter und geistliche» Grazien an, waö selbem zu großem Schaden gereiche. Hierauf wird erkennt, der Bote von Zürich an seine Herren bringen, daß sie mit dm beiden Herren soviel reden, daß sie von solchem Vornehme» abstehen, ihre Bullen und Briefe nicht gebrauchen, noch Jemanden offenbaren, indem die VII Orte dae des Friedens wegen nicht zugeben könnten. Und wenn Herr Rudolf von Tobel dennoch seine Briest gebrauchen wollte, so soll Zürich ihn auf den nächsten Tag, der sein wird, vor die Eidgenossen weist», damit er sage, warum er das thun wolle. Nichtsdestominder sollen alle Boten die Sache an ihre Hcnc» und Obern bringen, damit man bedenke und auf nächsten Tag antworte, wie man darin handeln wollt >». Da auf diesem Tag an der vii Orte Boten glaubwürdige Kunde gekommen ist, der König vo» Frankreich sei Willens, die alte Vereinigung und Pension, welche sein Vater, König Ludwig, >»>t de» X Orten gehabt, wieder aufzurichten und für seine Lebenszeit anzunehmen, so wird, da die alte Ve> cinigung uns wohl erschossen „vnd die ouch wol mag erschlossen vnd vnö sclbs an dem Ort ein Rugjst» machen vnd sichern", erkennt, man soll auf dem nächsten Tag antworten, ob man der Sache wegen ci»t» Tag ansetzen oder was man darin thun wolle, «. Der Bote von Zürich soll an seine Herren bringt»« daß sie Herrn Noll von Bonstettcn anhalten möchten, den von Grcifensce zu bezahlen um die 200 Gnldc», welche er nach einem rechtsgültigen Urthcil ihm auszurichten schuldig ist. «R. Auf den nächsten So»»' tag vor dem Palmtag (20. März) sollen die vil Orte ihre Boten mit voller Gewalt zu Schwh; der Thcilung dcö eroberten Gutes und Geldes wegen, v. Zürich wird bevollmächtigt, einem Mö»ä" eine Empfehlung an den Papst zu geben und selbe in aller Orte Namen zu siegeln, t. Jeder weiß, warum man verschoben hat, die 4l)l)l1 Gulden, welche die von St. Gallen schuldig sind, in pfang zu nehmen. Der Hofschrcibcr von Rothwcil hat an Lnccrn geschrieben, um der Sache d^ Herren von Bayern wegen Antwort zu verlangen. Das soll man heimbringen zur Behandlung sür nächst^ Tag. I». Zürich soll mit den Herren seines Eapitclö reden bezüglich der Ladungen vor geistliches Gcriä'^ „Dann wir Eidgenossen daö nit gestatten wellend, daö die vnscrn also vm gcltschuld vff daö Chorgc»'»^ geladen vnd vmbzogcn werden." l. „Item man sol heimbringen, ob man die tag zc leisten welle lalb'' vmbgan von ort zu ort vnd sol man darüber Rattschlagcn vnd vff dem nächsten lag, so sin wirt, dar»»' antwnrt geben." Zu «t. Der Tag scheint auf de» lt. April verschoben worden zu sei». Siehe W7 v. S ch w y z. 1 1 , ^spvss 'Montag nack) vSgcnder Ostcrwuchcn). Staatsarchiv Luccr»: Allgemeine Abschiede. 0.3!>. tt. Der Bischof von Sitten und seine Landschaft begehren Fürdcrnißbriefc an den Papst, den K»»'^ April 1491. Z79 Frankreich und die Herrschaft von Savohcn der Probstci auf St. Bcrnhardsbcrg und des Passes ^pelbst wegen, woran ihnen sehr viel gelegen sei. Auf dieses Begehren soll auf nächstein Tag zu Lucern Antwort erfolgen. I». Der Bote von Lucern soll niit dem Vogt im Wagcuthal reden, daß dieser den ^»S Weber anhalte, dein Felix Engelhard von Zug zu bezahlen, was er ihm nach dem zwischen ihnen ^nachten Vcrkommnist schuldig ist oder daß er aus dem Amt gehe. «. Des eroberten Geldes und ^Ules wegen ist ausgemacht, daß den IV Orten zum Voraus an ihre Kosten 2999 Gulden von dem ^d, das um Obcrberg und Steinach erlöst ist, bleiben soll, die übrigen 9999 Gulden sollen unter ^ Orte gleich gcthcilt werden. Die 19,999 Gulden, welche die von St. Gallen schuldest, sollen den ^uten nach gcthcilt werden, welche jedes Ort bei diesem Zug gehabt hat. «R. Die VII Orte sollen auf Aaitag zu Nacht ihre Boten wieder zu Schwhz haben und in Schrift eingeben, wie viele Söldner ^ ^ bei dem Zug gehabt habe. An den Abt und die Stadt St. Gallen soll man schreiben, daß sie die und die 19,999 Gulden nach Schwhz schicken, wo man sie thcilcn will in abgedachter Weise. ' Hierauf sollen dann die drei Orte, welche noch keinen Thcil am Rhcinthal haben, auch in die Be- Aschung dieser Vogtei aufgenommen werden. Ohne Ortsangabe. 4^1!) Ii, 22. April (Freitag nach dem Sonnlag iUisvricordia). Staatsarchiv Lucern: Urkunde und Buch Nr. LS. Blatt St. ^ Wilhelm von Dicßbach, Ritter, Schultheiß zu Bern, spricht als Obmann in dem Streit zwischen Schwhz und Unterwaldcu einerseits, Uri anderseits wegen der Fürlcitc vom Kaufmannsgut im ^>etc derer von Uri und erklärt nach vergeblichem Vermittlungsversuch und eingeholtem Rath RcchtS- ändigcr dem Urthcil der Zugesetzten von Uri als dem besser begründeten zuzufallen. Zugesetzte von l k>arcn: Andreas Bcroldinger, jetzt Landammann zu Uri, Jacob Arnold, Altammann, HanS zum ^Mncn, Altammann, Werner Lusser, Fähndrich, Andreas Rincr, Jacob zc Ebnit, alle des Raths zu ^ Der Spruch der lctztcrn ist datirt vom Montag nach Oculi 1499. r) Die Fürlcite oder das Weg- ^ sti nicht, wie die drei Orte behaupten, eine Neuerung, sondern von Alters hergekommen, nicht gc- ^ sondern gemindert. 2) Weil diese Beschwerde von rechter Notwendigkeit wegen und zu Förderung . ^ Straße aufgelegt und als in den allgemeinen Bestätigungen und Freiheiten von Kaisern und Königen ^^'Üen angesehen werden müsse; so habe Uri wohl Gewalt gehabt, selbe aufzusetzen. Doch da die ii'' meinen, weil die Minderung, welche sie aus Freundschaft den drei Orten gcthan, von lctztcrn ^ als solche angesehen werden wolle, so wollen sie wieder die alte Fürlcite, nämlich die drei Krcuz- und den alten Sechser nehmen; so wird letzteres ihnen abgesprochen. 3) Die von Uri vermeinen, Huf soll billig frei sein von der Fürleite, habe selbe auch nie gegeben, weil sie große Kosten Kich" ^ Unterhaltung der Straßen und Brücken und deren Schutz vor Wässern und Bergstürzen. Das Iilws Obmannösprnch anerkennt. 4) Weil Uri denen von Schwhz und Unterwaldcu ans Freunden waö einer von ihnen eignen Guts, so in ihrem Land gewachsen, habe, auf eignen Nossen ist ^"^Ue zu führen, so soll es dabei bleiben, s) Die von Uri sollen von ausländischem Gut, das "ufen und verkaufen und durch ihr Land führen, auch keine Fürlcitc geben. >i) Auf die Klage der 48* ZgH April 149t. drei Orte, daß sie ihre Kaufmannswaarc zu Uri nicht ebenso frei als die Urncr feil haben lonnen, da, was einer von Uri von ausländischem Gut kauft, der Ausländer davon keine Fürlcite gibt, was die drei Orte da verkaufen, davon die Käufer die Fürleite geben müssen, wird gesprochen, daß ländischcm Gut, das über den See kommt, cö sei Salz, Schmalz, Wolle oder was immer, das lN Urncr kaufen und im Land zu Uri an Fremde wieder verkaufen, die Fremden anch die Fürlcite gc 'e sollen, wie diejenigen, welche von den Verkäufern auö den drei Orten kaufen. 7) Auf die Klage dn drei Orte, daß sie von den Käsen Fürlcite geben müssen, was sie geraume Zeit hindurch nicht gege^u, wird erkennt, es soll von tt)N Käsen, die ungefähr 5 oder K Saum ausmachen, statt nach der F^^ rnng derer von Uri 5 Schilling fürdcrhin nicht mehr als 4 Angstcr genommen werden, n) Wenn die d>e> Orte cö vorziehen, so ist ihnen vorbehalten, ihr Gut „zu Teil zu slahcn", wo sie dann den rechts Lohn und keine Fürlcite geben sollen. In demselben Buch finden sich mehrere aus diesen Handel bezügliche kundschaften und Arten zusammengestellt. Lucern. 23. April l»fs Gcorgii,. Staatsarchiv L»c«r»: Lucernerabschiedesammlung. o.ln. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, n. li. Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Altbnrgermcister. Bern. Wilhelm von Dicßbach, Schultheiß. Luccrn. Werner von Meggen, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschulthciß; Hans Nuß; Küng. Uri. Hans zum Brunnen, Altammann; Jacob im Oberdorf. Schwhz. Ammann Rcding, ^ Flecklh. Untcrwalden. Heini Heiden. Zug. Vogt Jtcn. Glarus. Vogt Huscr. Der Bote von Bern soll daran sein, daß mit dem Probst von Jntcrlachcn geredet werde, ^ von Anton Sidlcr eine unbillig große Buße fordert. I». Dem Bischof von Sitten wird eine Empstb gegeben an den Papst und den König von Frankreich, des St. Bcrnhardsbcrgs und der dortigen wegen. «. Da der Waffenstillstand zwischen Wallis und Savohcn nächstes Jahr ausläuft, so sich berathen, ob man dessen Verlängerung oder eine sonstige Vermittlung anstreben wolle. ^ Bote kennt das Anbringen derer von Schaffhanscn in Betreff der Straße durch das Hegau, wo' zwischen Hanö Thnring von Friedingen und denen von Nürnberg Streit waltet zu merklichem s der Straße, ebenso ihre Klage über die neuen Zölle, so der von Castclwart aufgesetzt hat. Es ist mit den Boten des römischen Königs geredet worden, sie möchten den von Friedingen bewegen, ^ der voir Nürnberg vorgeschlagenen Rechte auszunehmen, oder sich seines Knechts gegen die von weiter nicht anzunehmen, damit die Straße frei werde. Desgleichen sollen sie mit dem von ^ reden, damit die Neuerung in den Zöllen abgestellt werde. «. Dem Abt von Muri und dem ^ Hertning soll ihrer Streitigkeiten wegen ein Tag nach Baden gesetzt werden, t. Dem Grafen von ^ wird auch von Seite der Eidgenossen Vollmacht gegeben, mit Venedig für die Sicherheit der Kau zu unterhandeln, x. Dem Ulrich Hnöwirth von Tarnen wird erlaubt, einen Boten gemeiner Eidge" ^ mit sich nach Sitten zu nehmen, wo er einen Streit gegen einige Waschen hat. I». Dem ^ Muri soll man schreiben von Eglof Kollerö, des Organisten zu Luccrn, wegen, in Betreff etwas ^ stehenden Geldes, so von dessen Hausfrau herrührt, Der Bote von Zug soll bewirken, "daß ^ April 1491. Frau Geleit gegeben werde, wie er wohl weiß. k.. Die von Konstanz bringen an, die hohen Gerichte ""Thurgan gehören ihnen; nnn geschehe mancherlei Fricdbrnch und Todtschlag; wenn sie aber die Schulden strafen wollen, so erhalten selbe von der Eidgenossen Landvogt und Landammann Geleit, wodurch Leute ihnen ungehorsam und widerwärtig werden. Sic bitten daher, daß die Eidgenossen solches ^stellen möchten. Ferner haben die Vögte oder Amtölcute der Eidgenossen auf ihre Bürger Jaeob Mundet, Karl Brisachcr und Andere Reisekosten und Steuer angelegt, waö auch eine Neuerung sei, deren Stellung sie verlangen. Ihnen wird geantwortet: Ucbcr den ersten Bcschwerdcpnnkt wolle man nach ein ^jogencr Erkundigung zu Baden weiter berathschlagcn; was den zweiten Punkt anbelange, so müssen 'hw Burger, welche Häuser und Güter im Thurgan haben, die der Eidgenossen Schuh genießen, davon ^ueru, wie Andere. I. Ferner bringen die von Eonstanz an, seit 19l) Jahren bestehe zwischen der Stadt Instanz und den Bischöfen ein Vertrag über ihre gegenseitigen Verhältnisse, den jeder Bischof habe Unterschreiben müssen. Der jetzt erwählte Bischof weigere sich dessen unter dem Vorwand, er sei noch '"cht bestätigt; sobald er bestätigt sei, wolle er ihnen thun, was er schuldig sei, wobei er jedoch nicht ausdrücklich die Annahme jenes Vertrags verheiße. Sie bitten daher, man möge sie auf jeden Fall für ""Pfohlcn halten. Antwort: Wenn sich der Bischof gegen ihnen nicht halte, wie es ihnen lieb sei, so thue das den Eidgenossen leid; indessen hoffe man, wenn er einmal bestätigt sei, so werde er ihnen genug thun. „z. Der Domdechant und das Eapitel zu Konstanz danken für die Bcglückwünschnng aus Anlaß ^ Bischofswahl, und empfehlen den Erwählten, welcher sich jederzeit als Freund der Eidgenossen erweisen ^de. Herr Ludwig von Hclmstorf, dem und Herrn Jacob Pehcr man geschrieben, daß sie die ^ngen im Thnrgau anhalten möchten, den Frieden zu beschwören, bittet, man solle sie bleiben lassen, ^ die im obern Thnrgau. Es wird ihm geantwortet, es habe dci dem, was man ihm geschrieben, "n Bewenden, es müssen Alle schwören. IlebrigenS möge er sein Ansuchen von Ort zu Ort bei den brigkeiten anbringen. «. Lazarus Göldli, Vogt im Thurgan, meldet, er habö etwas Kundschaft, daß 'e vom Dänikcrgericht und von Nickcnbach auch mit den Eidgenossen gercisct seien, cbeikso etliche ans k" Eggen. Ihm wird befohlen, noch nähere Erkundigung einzuziehen und die Sache nach Baden ans ^ Äahreörechnung zu bringen, p. Dem gleichen Vogt wird befohlen, Einige im Thnrgau, die cin- dem Eid zuwider vor das Landgericht geladen, zu strafen, auch diejenigen zu strafen, die den Land- """"anu erstechen wollten, «i. Jeder Bote soll zum Rathschlag heimbringen, wie man die von Ermatingcn ^n wolle, welche sich der wegen Rcislanfcnö über sie verhängten Buße nicht fügen wollen. ». Ein "echt der Frauen zu Dänikon war auch in die Reise gelaufen; der Vogt hatte sein bei den Frauen wildes Guthaben in Verbot gelegt, die Frauen haben aber solches dem Knecht herausgegeben, che er 5 Gulden bezahlt hatte. Der Vogt wird angewiesen, das Geld von ihnen zu beziehen; meinen sie y. schuldig zu sein, so sollen sie nach Baden kommen. «. Jeder Bote soll heimbringen und zu hör ^ geben, ob man den Edcln im Thnrgau von der Buße der ReiSläufcr, die ihnen angc- auch etwas zukommen lassen wolle oder nicht, t. Dem Landvogt wird ferner befohlen, sich zu ^ Knechts wegen, der mit Einem, genannt der Probst zu Pfhn, etwas im Recht zu schaffen ^ ^ und von selbem vor das Landgericht und in Kosten gebracht worden sein soll. Verhält sich die ^ Knecht klagt, so soll er den Propst strafen und zum Schadensersatz anhalten, da sie schwören, einander nicht vor fremde Gerichte zu ziehen. >i Dem Weiter wird bemerkt, daß er " Unecht, den er der Reise nach St. Gallen wegen anfechten will, ruhig lassen soll, v» Jeder 382 April 1491. Bote bringt eine Abschrift des Entwurfs der Verständnis! mit dem Pfalzgrafcn mit sich. In jedem Ort soll darüber gerathschlagt werden. Welches Ort denselben annehmen wird, das soll auf Psingstw »a^) Luccrn berichten; auch wer nicht darein treten will, soll cö auf jenen Tag melden, damit man dem Stcut schreiber von Nothwcil endlich Antwort geben könne, -»v. Ebenso soll jeder Bote heimbringen, Diamant wolle 5VW Gulden gelten; auf Pfingsten soll jedes Ort mit Ja oder Nein nach Luccrn melde», ob man ihn darum geben wolle. Und da der Bürgermeister von Zürich meint, sie hätten auch ciiwu Bürger, der den Diamant kaufen wolle, so erhält er den Auftrag, selbem zu verkünden, das! er Pfingsten ebenfalls sein Angebot nach Luccrn thnc; derjenige, der dann mehr bietet, soll den Dianw» erhalten, ^ Den welschen Kaufleutcu, die am Rhein gefangen waren und auf Fürbitte der EidgcnoPu losgelassen sind, soll man schreiben, das; sie den Stadtschrcibcr von Rothweil, welcher in der Eidgenosss" Namen für sie zum Pfalzgrafcu geritten ist, gehörig entschädigen. Auf dem nächsten Tag soll auch antworten auf das Begehren des Herzogs von Lothringen, mit den Eidgenossen in Enning > Verständnis; zu kommen, i«. Bern begehrt, man möchte den Erben des Läubli sei., ihren Angchouö^ gegen die von Ulm behülflich sein, das; sie bezahlt werden. ES wird beschlossen, mit den Boten Bibcrach, welche gerade hier sind, zu reden, damit sie ihre Vermittlung bei denen von Ulm eintreten lassen. «,». Dem Vogt im Oberland wird geschrieben, er soll die Keßler und den Grafen in ihrem Streit zu vergleichen trachten; falls cö nicht möglich wäre, so sollen die Parteien vor der genossen Boten kommen. ?»I» Jcdeö Ort soll die Seinen, Klöster und Andere anhalten, allfälligc und Kerncnvorräthe auf den Markt zu bringen, damit Speise vorhanden sei. vv. Der Laudvogt Thnrgau bringt an, der Hartzcr, welcher im Thnrgau sitzt, weigere sich, die ihm aufgelegten Reisig , zu gcbeu, weil er Bürger von Zürich sei; auch bäten die von Zürich für ihn. Eö wird beschlossen - ^ eil er im Thnrgau sitze, soll er diesfalls gehalten werden wie andere; doch wird der Vogt bevollmächtig gegen ihn billig zu verfahren, «tit. Der Spital hat die Frucht für Uli) Gulden gekauft, die er dem Abt von St. Gallen schuldet, er meint aber, selber solle ihm das Geld schenken, weil der ^ eingeschlagen hat. Diese Sache soll man heimbringen, «v. Auf dem nächsten Tag soll man auch ^ Worten, ob und wie man die „Lüslcr" strafen wolle, welche die vou Eonstanz unter den leutcn halten, um zu „losen" und bußwürdigc Sachen zu vcrzcigcn. ZI. Der Hauptmann von St- ' meldet, da die von Coustauz auf des Gotteshauses Land und Leute allerlei Beschwerden wider daS ^ Herkommen gelegt haben, so habe man eine Botschaft dahin geschickt und bewirkt, daß die Sache bio ^ Abts Heimkehr angestellt bleiben soll. Der Hauptmann von St. Gallen meldet ferner, der von Rorschach, welcher der ungehorsamen GottcShauSlcute einer gewesen, und sich noch nie an ^ genossen ergeben habe, behaupte, die Hofstatt seines nicdcrgebrochcucn Hauses gehöre ihm, denn cr ^ den halben Gulden bezahlt, wie die andern. Er, der Hauptmann, aber habe, zumal der Kemblh ^ ^ eine Badstubc mitten inö Dorf Rorschach bauen wolle, die Hofstatt zu Händen der IV Orte Erst wenn der Kemblh den Hauptmann verklagt, will man ihn verantworten; gleichzeitig aber g'^ ' ihm Gewalt, dem Kemblh, wenn dieser Gnade begehrt, das Land zu erlauben und mit ihm z» tädi"ö I»Ii. Der Hauptmann von St. Gallen bringt an, die Leute seien arm und jetzt in Gcldnoth, so gegenwärtig nicht Rechnung ablegen könnte, und wünscht, daß mau Aufschub gebe bis St. Vcrcncutag' will man heimbringen. N. Uri und Schwhz haben Luccrn gemahnt, „ von der römischen Einig zo ! Luccrn will eher mit diesen Orten rechten, als davon abstehen. Eö wird beschlossen, Zürich April 1491. ZHH sollen eine Botschaft vor die Gemeinden von Uri und Schwhz schicken, um sie zu bitten, ihrerseits von dor Mahnung abzustehen, und mit den andern Eidgenossen in die Vereinigung zu treten. Zürich und Bern sollen auch denen von Zug schreiben, daß sie ihre Botschaft mit ihnen in die zwei Orte senden. '»l'is r« fehlt im Zürchcrcxemplar, «l«I bis im LucmiM.rcmplar. jj Zu v. Der Entivurf steht i»; Berncrabschiedband N. 503. 411». Sch w yz. , 2. Äsnl (Montag nach dem Mailag). Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. ?7. «. Die Landschaft Wallis begehrt, man möchte ihr die zu Zürich liegende Kundschaft, darum das ^ocht noch nicht vollführt ist, herausgeben. Beschluft: Die Boten, welche zwischen dem Herzog von Mailand zu Zürich im Recht gesessen und Richter in der Sache gewesen sind, sollen von allen Orten jetzt "uf Pfingsten auf den Tag zu Baden geschickt werden und daselbst über daö Begehren von Wallis um Herausgabe jener Kundschaft entscheiden. ?». Die IV Orte Zürich, Luccrn, Schwhz und Glarus haben Zluxi Gulden nach Bestimmung des vorigen Abschieds vorausgenommen. Von den 4909 Gulden, die zu theilen waren, wurde jedem der vn Orte 771 Gulden zugctheilt, von den 2999 Gulden, die auf dem Abt von St. Gallen ausstehen, gehört jedem der vii Orte 14 Gulden 1 Ort minder denn Gulden. Von dem Geld, daS den Leuten nach gctheilt wurde, hat Luccrn 875 Gulden erhalten. Es soll auch Jedermann heimbringen, daß in jedem Ort etwas Gutes gethan werde von dieses „Herten, ^ngcn Wcttcrö wegen", damit besseres Wetter von Gott möge erbeten werden. «I. Der Bote von ^>eern hat abermals erhalten 77 Gnlden über die 2999, die bezahlt sind. v. Ans dem Tag zu Baden ^ wan antworten bezüglich der Klage einer Frau von SchänniS, das; ihr der Vogt im Sarganscrland auf ^ Güter ungewöhnliche Stencr lege. ll'. Jeder Bote soll an seine Herren bringen das Begehren deö Schreibers von Zürich, daß man für seine Mühe und Arbeit, die er in dem St. Gallenschcn Zug im Feld '"ch zu Whl und anderwärts gehabt, ihn entschädige. Ohne Ortsangabe s wahrscheinlich Freiburg). 13. Mai. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, k. 5IZ, Boten: Bern. Anton Archer, Seckelmeistcr; Anton Schöni. Freibürg (nicht angegeben). Da die Boten von Bern und Frciburg, so jüngst zu Grandson und Orbc gewesen, einige dort auf- ^ icichnctc Artikel an ihre Herren gebracht haben, so hat man sich heute folgendermaßen über diese Artikel , '"'gt: t) Das neue Hochgericht zu Orbe, welches durch beider Städte AmtSlcntc daselbst aufgerichtet / tm, lcißt man bestehen, bis der Landvogt von der Waat die beiden Städte darüber weiter ankchren ' - dann will man nach Zicmlichkcit deshalb Antwort geben. 2) Die Blöwe zu Orbe will man dem yBesitzer noch ferner lassen, wenn er sie wieder bauen will, sonst soll sie der Vogt einem leihen. Z) Der Vogt soll die Schwelle daselbst gehörig ausbessern lassen. 4) Der Vogt soll den 384 Mai 1491. Thurm des Schlosses zu Orbc, welcher uur noch halb gedeckt ist, wieder ganz decken lassen ^ erkundigen, wer vormals die Ziegel aus dem Schloß genommen habe. 5) Dem Weibel zu Orbc, der si zehn Jahr gedient hat, ohne noch je einen Rock erhalten zu haben, soll man einen Rock geben auf beider Städte. «) Der armen Frau, deren Mann hingerichtet ist, soll man das Hans, das ans ^ Ihrigen gekauft ist, lassen, damit sie sich und ihre Kinder desto besser ernähren möge. 7) Dein Vogt Grandson soll man schreiben, daß er die Streitigkeiten zwischen denen von Montenach und von der Ziegler wegen zu vergleichen suche, und daß er einige Arbeiten zu Grandson ausführen lassen si iI2. Baden. 23. Mai l»ff Psingsicni, Staatsarchiv Luccrn Allgemeine Abschiede, 0. N>. Staatsarchiv Bern- Allgemeine eidgenössische Abschiede, N, vllb ,. .sscll t». Albrecht von Staffeln hat den Welti Zublcr von Brcmgartcn einen wissentlichen Mörder gcsi, ^ und sich erboten, seine Rede durch die von Brcmgartcn zu beweisen. Beide sind in Eid gcnom» ' ^ Recht zu erwarten ohne Veränderung ihres Leibes und Guts. Auf nächstem Tag soll man wie man sich in der Sache halten wolle. I». Doctor Hnx und der alte Bürgermeister von - sind von Ort zu Ort geritten wegen der Vereinigung mit den Herzogen von Bayern. Da die Bo gleichen Befehl haben, so soll man abermals heimbringen, ob man den bayerischen Herren darum ^ wolle, um die Sache vorwärts zu bringen, oder nicht. «. Rothweil und Schaffhauscn verlangen, den Fall, daß die Vereinigung mit dem König von Frankreich zum Abschluß käme, man sie als treue genossen dem König auch für einige „ Ergehlichkcit" empfehlen wolle. «I. Hans Karle hat hcitöbriefc vorgelegt und gebeten, daß dem Landvogt im Oberland empfohlen werde, mit den meiern daselbst zu reden, daß sie ihm nicht Steuern, Tagwcn und Fastnachthühncr auflegen, ^^uheit" gefreit sei. Auf dem nächsten Tag soll über dieses Gesuch entschieden werden, v. Aus der (Judcuschaft) Anbringen und Gesuch, mau möchte daö ihr crthcilte Geleit im Thurgau "vch zwei Jahre verlängern, indem sie sonst ihre Forderungen auf den armen Leuten unnachsichtl^) ^ ßjc und damit viele ins Elend bringen müßten, wird geantwortet, die Boten haben nicht Gewalt, bestimmte Jahre ihnen crthcilte Geleit zu verlängern, übrigens wolle man ihnen Nachsicht mit den ^ anempfohlen haben; ihr Begehren werde man heimbringen und auf nächstem Tag beantworten- soll auf nächstem Tag die Richtung zwischen der Landvogtei im Oberland und der Grafsch"^ bcrg mitbringen, und was diese dann vorschreibt von des „Loubmalö" wegen zwischen beiden ^ dabei soll es bleiben, Ehristian Wetter und Jacob Hezer von St. Gallen haben Fürdcnub ^ Venedig verlangt wegen Rückerstattung ihnen entwerten Gutes. Das will man heimbringen- soll^ Streit zwischen Zürich und Zug wird Tag gescht auf Sonntag nach St. Jacobötag (31- Jnl'> d>c die Boten zu Zug eintreffen und Montags darauf sich an Ort und Stelle verfügen. Sache in Güte nicht verglichen werden, so soll daö Rechtövcrfahrcn eingeleitet werden. die Säumer von Zürich die Straßen brauchen neben Zug hin oder über Zug, welche sie ^ allen Rechten ohne Schaden. 1. Heimbringen, ob der Vogt im Nhciuthal des VarnbülerS Gut daselbst um KU0 Gulden verkaufen soll. It.. Wir haben den Wein im Rheinthal, Mai 1401. W Saum beträgt, »userm Vogt daselbst und dem Ammann Vogler zu kaufen gegeben, den Saum um 2 Gulden 3 Ort. Daran haben sie jetzt bezahlt 70 Gulden, das übrige sollen sie auf der nächsten Jahrrcchnung zu Baden bezahlen. I. Der Hauptmann von St. Gallen soll sich ins Rhcinthal verfügen und die Quantität des Weins genau ausmitteln, damit man wisse, wie viel dessen vorhanden sei. u». Zürich verlangt Ersatz der Kosten für die Sendung Vicggcrs, der vor Jahren in gemeiner Eidgenossen Namen des Grafen Georg von Sarganö wegen zu Innsbruck gewesen. Das will man heimbringen. ». Glarnö verlangt, daß gemeine Eidgenossen das Pulver und die Pfeile bezahlen, welche es in dem vergangenen Krieg wider St. Gallen von Zürich gekauft hat, da jener Krieg eine gemeinsame Sache gewesen sei. «». Der neue Abt von St. Blasien bittet, ihn und sein Gotteshaus für empfohlen zu halten wie bisher. >». Jeder Bote weiß zu sagen, wie unser Herr von Württemberg sich verantwortet hat auf das von Lnccrn ausgegangene Schreiben, «z. Dem Vcnrich Fankhauser ist empfohlen, bei seinem Herrn zu Vuccrn Fürbitte einzulegen sür „den touben man, dem sh Jr statt verpotten haben, als er weiß". i. Vcr- gicht von vier gefangenen Bettlern, welche aussagen, sie seien im Schwarzwald von Leuten der Herren von Fürstenberg, im Arlberg, zu Ueberlingen u. s. w. um Geld gedungen worden, in der Eidgenossenschaft Städte und Dörfer zu verbrennen; sie haben einen Gulden auf die Hand bekommen u. s. w. Auch ^richten sie viel von Anschlägen des römischen Königs gegen die Eidgenossen, von Verbindungen, die Wider sie gemacht worden seien, worein man selbst den König von Frankreich zu bringen hoffe, von Einverständnissen mit den sechs Städten gegen die Länder u. s. w. Darauf wird beschlossen, heimzubringen, vaß „verkomm vnd bestell werde, dz die frömbdcn betler vnd malatzcn nit in die eidgnoßschaft gelassen v»d darns vertribcn werden". «. Rechnung der Vögte: Dominicuö Frauenfcldcr von Zürich, Vogt im Rhcinthal, hat eingenommen 320 Gulden, ausgegeben mit Inbegriff seines Lohns 319 Gulden, bleibt schuldig 1 Gulden. Der wird seiner Frau geschenkt. Der Vogt im Oberland, Hans Hutmachcr von ^rich, hat eingenommen Oll Gulden, ausgegeben 762^/z Gulden, bleibt schuldig 148 Gulden 30 Schil- Die werden ihm gelassen behufs des Baus. Lazarus Göldli von Zürich, Vogt im Thurgau, gibt wdeiu Ort 20 Pfund. Hans Holdcrinchcr von Lucern, Vogt im Wagenthal, gibt jedem Ort 45 Pfund. Petzenhofen gibt jedem Ort 0 Gulden 15 Schilling. Von den 70 Gulden, die der Vogt im Rhcinthal v»d Ammann Vogler für den verkauften Wein bezahlt babcn, trifft es jedem Ort 10 Gulden. Hans ^eitz, zzggt ^ Baden, gibt jedem Ort IlU/z Gulden 16 Schilling. Aus der Büchse zu Baden erhält wves Ort 14 ntrische Gulden, an rheinischem Gold 2 Gulden 5 Dickplappart, an Silbcrmünze 22 Pfund; der Büchse zu den Badern 10 Schilling; ans der Büchse zu Mellingen 1 utrischcn Gulden und 6 Pfund ^nzc; aus der Büchse zu Bremgartcn 3 Pfund. Summa 206 Pfund Hallcr 13^/z Schilling. Der ^chof von Wallis, auch Hauptmann und Gemeinden daselbst werden schriftlich gebeten, den vor Jahren ^st'chen ihnen und dem HauS Savohcn gemachten Stillstand noch auf zehn weitere Jahre erstrecken zu zgie schou auf vergangenen Tagen, so wird auch heute Zürich angegangen, seine Rechnung 'wr den Ertrag dcö Zolls zu Kloten den Eidgenossen vorzuweisen. Thut es das auf nächstem Tag zu "st nicht, so werden wir dabei bleiben, daß unser Gelcitcr zu Baden kein Wortzeichen von Kloten an- das Geleit nichtsdcstomindcr beziehen soll. v. Auf das Begehren Zürichs um Aufzug des Hafts zu Kaiscrstnhl, der Landzüglinge und Unehelichen wegen, die eö zu erben und zu fallen toll ans nächstem Tag zu Zug geantwortet werden. t. II. V. fehlen im Luccniercxemplar. 40 386 Mai 1491. 41». Lucer n. 1^64, 36. !M (N . Ttaatsarcinv Liicer»: Allgemeine Abschiede. 0. 43. Auf neuerliches Begehren dcö Herzogs von Lothringen, wie das schon vormals zu Luccrn ge- ^hen, die Eidgenossen möchten mit ihm eine Einung und Freundschaft machen, haben die Boten Antwortet, man habe sich der Erinnerung dermalen nicht versehen, und besitze keine Vollmacht; wenn eö gcnö verlangt werde, so wolle man die Obrigkeiten davon in Kenntniß setzen. I». Der Bischof von "utalban und Antonius de Lamcth, als Boten des Königs von Frankreich, legen ihre Beglaubigungs- vor, und melden, wie sie gesendet seien, um unS die besondere Neigung des gegenwärtigen Königs den x Orten, welcher diesfalls ganz seinem Vorgänger König Ludwig nachfolge, zu vermelden „mit ^"ren vil schriftlicher vnd löblicher Hhstoricn der Römer vnd anderer, hie nit not zu melden". Sie auch, aus welchen Ursachen der König Nantes, die Stadt und Grafschaft des Herzogthumö Bre- ^ eingenommen: es sei daö sein besonderes Lehen, und der römische König, zu dem er seine Boten geschickt, habe sich wenig an seine Freundschaft gekehrt, sondern mit den Engländern und gemacht, die nach Avignon und andere Orte gesetzten Tage nicht besucht, das Bretagne vermählet und ihm daö verkünden lassen u. s. w. Ein Theil dcö brctagnischcn bi/ ^ König von Frankreich einverstanden, und dieser nun habe Nantes und daö ganze Land zwei Schlösser eingenommen, sei auch stark genug, cö zu behaupten, Alles mit Mehrerin. Darauf st9* 388 Jiiiii 149l. haben der Eidgenossen Boten crwicdcrt, ihnen sei des Königs Geneigtheit nnd Wohlergehen lieb; »v leien von ihren Obrigkeiten ihm zu Ehren anhcr gesendet, um zu vernehmen, welcher Gestalt er die alte Freundschaft zu erneuern Willens sei. Wie nun davon unvorgreiflich allen Entschließungen hin und her geredet worden, ist in einem andern Abschiedrodel aufgezeichnet, den jeder Bote seinen Obern zeigen wird, lim darüber weiter zu verhandeln, sollen die Boten Sonntags nach St. Johann Baptist (26. Juni) wieder zu Bern sein; die Vollmachten sollen besonders auf den Artikel der Vorbehalte wegen, an dein eben viel gelegen ist, Rücksicht nehmen. «. Bartholomäus Map begehrt Antwort auf daö Angebot, daS. durch ihn schriftlich auf den Diamant gemacht ist, wonach derselbe 5666 rheinische Gulden oder deren Währschaft gelten will. Da die Boten diesfalls keine Vollmacht haben, der Stein aber nun bereits lange Zeit unfruchtbar da gelegen ist, so soll jeder Bote heimbringen, welches Ort selben nicht um diese Sninnw geben wolle, daö soll ohne Verzug solches an Lucern melden; wer nichts schreibt, wird als zustimmend betrachtet. Nach Verfluß von vierzehn Tagen soll Luccrn dem Bartholomäus Map antworten. Will ein Ort oder Jemand in der Eidgenossenschaft den Diamant um die gleiche Summe, 5666 rheinische Gulden an Gold, oder 4 neue französische Schilt für 5 rheinische Gulden, oder 3 Ducaten für 4 rheinische Gulden nehmen, so soll solches den Vorzug haben. Zug. 4^34, l. AllgUst (Monlag vor St. OSwald». Staatöcnchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. <^.57. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, ll. ^4. »». Ein Span zwischen Thomas Gigcr von Schlatt und den Frauen zu Dänikon wird dem Landvogt im Thurgau, Lazarus Göldli, empfohlen. I». Auf diesen Tag hat der römische König Maximilian an gemeine Eidgenossen geschrieben und sie dringend ermahnt, auf die Ansinnen des Königs von Frankreich, der dem heiligen Reiche deutscher Nation feindselig sei, nicht einzutreten; er, Maximilian, wcrdc demnächst in die vordem Lande kommen und persönlich mit den Eidgenossen sich diesfalls weiter in Beziehung setzen, t. Auf Klage der armen Leute auf dem Buchbcrg im Nhcinthal, des HenzchntenS wegen, wird dem Landvogt befohlen, mit Eintreibung desselben und mit Kosten still zu stehen, bis darüber Ku»d schaft vor den Eidgenossen verhört und über die Sache entschieden sei. «I. In Betreff der Gefangene», welche der Landvogt im Rheinthal hat, ist erkennt, der Laudvogt soll untersuchen, ob sie unsere Knechte aus dem Rheinthal haben wegführen wollen oder nicht; in letzterm Fall soll er sie ohne Entgelt loslasse»' «. Auf diesem Tag ist beschlossen, dem Vogt im Nheinthal aufzutragen, daß er VarnbülcrS Gut verkaufen soll so thencr er kann, ohne allen Verzug. 4, In Betreff der Ansprcchcr an Venedig soll »>nn auf den Tag Bartholome (24. August) endliche Antwort geben. ?x. Da der Herzoge von Bayern wegen Niemand auf diesem Tag gewesen ist, um eine Antwort in Empfang zu nehmen, so bleibt die Saäst anstehen, bis eine Antwort verlangt wird. I». Auch die Angelegenheit dcö Klotcnerzolls wegen gegen die von Zürich soll auf dem Tag, welcher am St. Bartholomäustag (24. August) zu Luccrn gehalten wird, zur endlichen Verhandlung kommen, i. Der Bürgermeister von Buchhorn, der als ein Bevollmächtigter Caspar Zollikofcrs erschienen ist, und Jacob Zilli von St. Gallen erhalten ihrer Streitigkeiten wegen Rcchttag nach St. Gallen auf U. L. Frauen Tag im Herbst. It.. Junker Heinrich Lanz hat von August llllll. einem Nrtheil, daS vom Landgericht iu einem Streit zwischen ihm und einem Bauer zu Dottikon gegeben worden, ait den Kaiser appcllirt. „Ist daruff gcratschlaget, daö dz vndcr vnS Eitgnosscn nit gmcin vnd kantlöiffig, vnd ist vnscrm landnogt lasnruS Göldlh gcschribcn, Junker Heinrich Lanzen zu straffen, als vor ander gestrafft sind, damit wir Eitgnosscn sölichcr vcrziehung für den Kchscr erlassen werden." I» Dem Hans von Greifensce wird möglichste Hülfe gegen Albrccht Schillinger, der ein zu Gunsten des erstem lautendes Nrtheil verachtet, zugesagt. >»». Jeder Bote kennt das Anbringen des Vogte im Thnrgan bezüglich des Hansclman Schinder von Wollhuse» und dcö Balthasar von Laudenberg. i>. Jeder Bote weist die Erfcnntniß, die man in Betreff eines Urtheilö derer von Brcmgartcn zwischen denen von Hermat- schwhl und Hanö Jin Werder von Obcrwil gegeben hat. «». Da der Abt von St. Gallen abermals bittet, die Seinigcn im Thnrgan des LandgeschrciS zu erlassen, so wird erkennt, er möge das innert Monatsfrist von den Obrigkeiten unmittelbar erwerben, ansonst sollen sie schwören. Dem HanS von Greifensce wird eine Empfehlung gegeben an den Bischof von Chur eines LehcnS wegen. «>. Jeder Bote weiß, wie zwischen denen von Baden und ihrer Widerpart von Rordorf und Dottikon gehandelt ist. Z. Mit denen von Baden wird geredet, daß sie der Agncö Büler ihr eigenes Gut aushändigen lassen, u. Auf diesem Tag ist erschienen eine Botschaft des großen Bunds in Schwaben mit freundlicher Mitteilung, daß ihr Bund, wie der unsere, zu Gutem und Nutzen ihres Landes geschlossen sei, weder den Eidgenossen noch Andern zu Widerdricß, und wenn die Eidgenossen sich mit ihnen in diesen Bund verbinden wollten, so würden sie solches sehr gerne sehen. Antwort: Man wolle dieses freundliche Erbieten an die Obrigkeiten bringen, t. Ferner ist erschienen dcö ( österreichischen) Landvogts Botschaft mit dein Antrag, >n Betracht der wunderlichen und Ungewissen Zcitlänfc die Vereinigung mit den Städten Straßburg, Colmar und Schlcttstatt, die n»S im bnrgundischcn Krieg so wohl erschossen, wieder aufzurichten. DaS will mail heimbringen. ,i. Ebenso das Anbringen Herrn Heinrich GöldliS der Kosten wegen, die Bicgger nuf dem Ritt nach Innsbruck für den Waldmann gehabt hat. v. Man soll auf nächstem Tag sich über r>n gleiches Verhalten gegenüber den Knechten in jetzigen Händeln verabreden, »v In dem Streit zwischen Zürich und Zug hat man noch keinen Spruch thun, sondern vorerst die Boten einvernehmen wollen, welche auf dem Tag zu Baden den bezüglichen Abschied gemacht, x. Der Bürgermeister Göldli ioll mit Herrn Rudolf von Tobel reden, daß er von seiner Ansprache auf die Pfründe zu Tuggcn absteht. Z» Dem Abt von St. Gallen will man von den Bußen der Rciölänfcr nichts lassen. Zu I». Das Schreiben Maximilians, . Nürnberg 12. Zuli rillt , ist dem Abschied wörtlich beigcrückt. i bis v fehlen n» Luccrnercrcmplar. tI7. L u cerii. I E. ÄllstUjk (Dienstag nach Laurentiii. Staatsarchiv Lucer» Lucernerabschiedesammlung. N. M. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. Ii lN. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, u. SS8. Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter, Altburgermeistcr. Bern. Vogt Schöni. Luccrn. Werner Meggen, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschulthciß; Peter Fankhauscr; HanS Ruß, dcö Raths. Uri. ^acob im Oberdorf. Schwhz. Ammann Aufdcrmaur. Untcrwalden. Ammann Zunhöfen. Zug. Scckcl- weistcr Stecker. Glarns. Schreiber Rictlcr. 390 August 1491. t». Auf das abermalige Aubriugcu Berns iu Betreff dcö Varnbüler wird geantwortet, mau laste eö bei der früher gegebenen Autwort bewenden. I». Dem Hofschrcibcr von Rothweil wird eine Empfc^ lung au den Herzog von Mailand gegeben, damit er für seine Kosten und seine Mühe bei der Reise zw» Pfalzgrafen in Sachen der am Rhein gefangenen lombardischen Kauflcutc entschädigt werde, e. Zwistlss» dem Grafen Jtelfriz von Zorn, Amtmann und Hauptmann des römischen Königs über die Herrschest Hohenberg und nnscrn Eidgenossen von Rothwcil walten Zwistigkcitcn in Betreff cineö Gefangenen, dc» die von Rothwcil zu Bcrningcn gefangen und nach Rothwcil geführt haben. ES meint nämlich der Grab dieses sei in deö Königs Herrlichkeit geschehen und verlangt Herausgabe deö Gefangenen^ mit etliche Pen, darein sie verfallen sein sollen, wogegen Rothweil behauptet, jenen auf seinem Territorium gefange» und niemanden darum zu antworten zu haben und diesfalls der Eidgenossen Rath begehrt. Darauf ist dc>» Grafen geschrieben, wie jeder Bote weiß. «I. Dem Bischof von Sitten wird, wie schon früher, wicdll eine Empfehlung an den Papst, den König von Frankreich und die Herzogin von Savohen ausgestellt dn Probstei auf dem St. BcrnhardSbcrg wegen, v. Zürich erhält Vollmacht, dem Hug von Laudenberg weg?» dcS Tanschs um seine Probstei eine Empfehlung an den Papst, dem Stoffel Wcibel eine solche an de» König von Frankreich und den Markgrafen von Röthcln auszustellen, t. Dem neu erwählten Bischt von Chnr wird eine Empfchlnng an den Papst nach seinem Begehren gegeben, damit er seiner Bestall gung und anderer Dinge wegen gnädig gehalten werde. K. Graf Georg beklagt sich, daß die Richtuwst die zwischen ihm und dem Herzog von Oesterreich abgeschlossen worden sei, an ihm nicht gehalten wer^' ES laute dieselbe in einem Artikel, das; er seine Schulden „da innen" bezahlen soll, und daß hinwicdll auch seine Ansprachen ihm bezahlt und sein Eigcnthnm ihm verabfolgt werden soll. Nun habe er Obliegenheiten erfüllt, ihm aber werden seine Ansprachen nicht bezahlt n. s. w. Beschluß: Man wvlll nach seinem Gefallen entweder den österreichischen Räthcn schreiben oder einen Boten schicken, um st^ für Einhaltung dcö abgeschlossenen Vertrags zu verwenden. I». Jeder Bote weiß seinen Obern d» Klagen dcö Herrn von Zimmern zu melden, der meint, des Seinen ohne Recht cntwcrt zu sein. Wc»" der römische König in die Nähe kommt, so soll man sich bei ihm verwenden, daß der Herr von Zinn»^ entweder in das Seine wieder eingesetzt oder doch ihm ein Recht eröffnet werde, t. Einige von >3'^' die sich wegen Soldausständen in Venedig beklagen, werden zur Geduld verwiesen, bis die Boten Bern und Lneern, die gegenwärtig dort sind, heimkommen. Bei denen wolle man sich dann nach Stand der Sache erkundigen und je nach erhaltenem Aufschluß darum weiter rathschlagcn. lk,. Hinst^ lich der Streitigkeiten zwischen Zürich und Zug der Straßen und dcö Saniiicnö wegen weist der Absch^ von Baden, daß gemeiner Eidgenossen Boten an Ort und Stelle sich begeben und die Sache güst^' vergleichen oder rechtlich entscheiden sollen. Da aber der Abschied zu Baden nicht gleich verstanden zu Zug anders gehandelt worden ist, so bitten die Boten von Zürich und Zug nun gar freundlich, die Eidgenossen lich der Sache annehmen und den Streit gütlich oder rechtlich entscheiden wollen- ^ nicht alle Boten hicfür Vollmacht besitzen, so soll man diese Bitte heimbringen und auf nächstem antworten, ob man entsprechen wolle oder nicht, t. Heimbringen den Anzug von Bern, daß cS Eidgenossen vor Gott und der Welt zu großem Ruhme gereichen würde, wenn sie durch eine Vermittle den Krieg zwischen dem römischen König und dem von Frankreich und die damit verbundene Vergicßung vicst" Ehristcnbluts zu hindern vermöchten, in. Schultheiß Seiler von Lucern hat jedem der VII daS Nlst'" thal beherrschenden Orte vier Goldgnldcn jährlich bis zur Ablösung geboten um VarnbnlerS Ha>^ August 149t. 39 t Reben im Rheinthal. Bis zum nächsten Tag soll Jedermann sich deshalb erklären, i». Da früher auf einem Tag zu Bern Maßregeln verabredet worden sind, um die Unfern vom KricgSlaufen zum König von Frankreich abzuhalten und die, welche schon dort sind, abzufordern, die Orte aber ihre Erklärungen darüber auf den bestimmten Tag nicht haben nach Bern gelangen lassen, so halten der Eidgenossen Boten dafür, daß dieses nachträglich noch geschehen soll, damit Bern in gemeiner Eidgenossen Namen diesfalls handeln könne. «». An Herrn HanS von Ncinach und Lazarus von Audlau, beide Ritter, soll auf ihre zu Zug gcthane Anfrage geantwortet werden, wenn Herren und Städte, die früher mit den Eidgenossen in Bereinigung gestanden, weiter begehren, mit ihnen Rede zn haben, nm solches Verhältnis; wieder anzuknüpfen, so sei man bereit, ihre dicsfälligen Eröffnungen anzuhören, z». Jeder Bote der iv Orte Zürich, Luccrn, Schwhz und Glaruö weiß daö Anbringen dcö Hauptmanns von St. Gallen, der Weisung verlangt, ob bei vermögenslosen Ucbelthätern, die gefangen werden, der Abt allein die Kosten zu tragen habe, da doch, wenn ein solcher Uebelthäter reich ist, die IV Orte den halben Thcil nehmen wie der Abt. Man soll sich darüber berathcn, damit man bis St. Vercncntag ihm Antwort geben könne. IK. Luccrn soll dem Cunrad Ulmer von Constanz eine Empfehlung durch Boten oder Briefe nach Basel geben, wo er ein Erbe anspricht. i. Mit den Herzogen von Bayern wird die Vereinigung ans fünf Jahre abgeschlossen. Dieselben geben aus besonderer Freundschaft diese Zeit hindurch jedem Ort 2l>t) Gulden. Ihre Boten haben auch versprochen, daß die Salzschciben in Zukunft wieder das alte Maß haben und andere Handelsbeschwerdcn ebenfalls abgestellt werden. Da der Abt von St. Gallen bittet, ihn bei seinen Freiheiten zu belassen und bereits seine Boten in einige Orte geschickt hat, um seine Frciheitsbricfc »ützuthcilcn, so wird beschlossen, daß er selbe in alle Orte senden soll, und was dann die Obrigkeiten deshalb beschließen, dabei lasse man cS bleiben. An den Landvogt (im Thurgau) jedoch wird von diesem Tag geschrieben, er soll indessen die Sache des Schmölens wegen ruhen lassen. 4. Die von Baden bitten für einige Gesellen, welche daselbst die Schilde am Ofen in der Rathsstubc zerschlagen haben, cS sei in keiner bösen Absicht geschehen. Man hat ihre Bitte geehrt, jedoch sollen sie, da sie meinen, jene Gesellen haben die Schilde nur deshalb weggeschafft, weil selbe nicht recht waren, sie nun recht machen lassen und wieder anbringen. ,i. Der Vogt von Baden bringt an, daß zu Wcttingcn trotz ergangener Warnung ein üppiges Leben geführt werde. Eö wird beschlossen, den Abt von Salmanswcilcr an die Zusage zu erinnern, "wlche seine Botschaft gemacht hat, als in ihrer Gegenwart mit den Mönchen geredet wurde. Der Vogt don Baden soll lctztcrn unser Mißfallen an solchem Leben aussprechen und jeden, den er in anderer Kleidung antrifft, als einem Mönche ziemt, gefangen nehmen und ins Gefängnis; zn Wcttingcn legen bis zur Ankunft des Abts von Salmansweiler, v. Des Zolles und Geleits zu Kloten und der Land- züglinge und Unehelichen zu Kaiscrstuhl wegen wollen die Eidgenossen nunmehr mit denen von Zürich "ach Vorschrift der Bünde rechten: eö wird bestimmt, daß Bern, Uri, Unlcrwaldcn die Zugesetzten, ^ucern den Redner, Schwhz, Zug und Glarus jedes einen Rathgcbcr bezeichnen sollen. Gleichermaßen '"ag auch Zürich seine Zugesetzten, Redner und Rathgcbcr bestellen. Der Ncchttag wird angesetzt auf des beil. Kreuzes Tag nächsthin, Luccrn soll ihn an Zürich verkünden. Den Zürchcrn wird die Wahl gelassen, °b wlbcr zu Baden oder zu Einsiedeln abgehalten werden soll. Dem Stadtschrcibcr von Luccrn b"rd ejm Empfehlung an den Herzog von Mailand gegeben, damit er für seine Bemühung in Sachen "wiläudischer Angehöriger entschädigt werde, x. Auf das Schreiben derer von Schaffhausen, HanS Ulrich ^inichs wegen, ist beschlossen, daß eö bei den zu Zürich und Luccrn gesprochenen Urthcilcn verbleiben 392 August tü9l. soll; will derselbe eiueu Boten auf seine Kosten nach Schaffhanscn nehmen, so laßt man es geschehen. Da die Sache zwischen Savohcn und Wallis denen von Uri empfohlen ist, so will man deren Antwort erwarten. Zu Zwei Urkunden im Staatsarchiv Lucern, beide datirt auf St. Bartholomäusabend tägt. Siehe Beilagen 24. 25- Lucer n. 4^91, 29. September (Dienstag i>osi oe.ici»i. Staatsarchiv Luccr», Lucernerabschiedesamnilung. C. 15. Staatsarchiv Zürich- Allgemeine Abschiede. II. 35. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. N. 572. Boten: Zürich. Felix Schmid. Bern. Doctor Thüring Frieker. Luccrn. Werner von Meggen, Schultheiß; Benuer Fankhanscr; Hans Rnß. Uri. Jacob im Oberdorf. Schwhz. Jost Kochli, Scckcl- meister. Untcrwaldcn. Marx Zelgcr. Zug. Ammann Steiner. Glaruö. Vogt Huscr. Da der Abt von St. Gallen vorhin mit seinen Frcihcitsbricfen vor der Eidgenossen Boten, auch in den Orten gewesen ist, mit dem Erbieten, daß, so oft ein neuer Hauptmann gesetzt werde und man dem schwöre, die Seinen daö Landgeschrei auch schwören sollen u. s. w., so begehrt nun der Hauptmann in des Abtö Namen Antwort. Weil indessen nicht alle Boten Vollmacht haben, so wird die Antwort noch einmal verschoben, dem Landvogt im Thurgan übrigens die schon vorhin crtheilte Weisung erneuert, bis eine Antwort erfolge die Sache ruhen zu lassen. I». Die von St. Gallen haben gebeten, daß man ihnen ihr Strafgeld schenke oder doch ihnen Zahlungsaufschub gebe, da sie jetzt unmöglich zahlen können. Hierüber haben einige Boten keine, andere aber solche Vollmachten, die nicht zusammen stimmen. Daher ist unter den Boten daö Mehr geworden, ihnen nichts zu schenken, dagegen ihrem Ans- schnböbegchrcn insofern zu entsprechen, daß sie den einen Thcil auf nächste Fastnacht und den andern auf nächsten St. MartinStag geben und nun weiter weder um Nachlaß noch um Aufschub anhalten solle». Wenn ein Ort diesem Beschluß nicht beipflichtet, so soll cS innert vierzehn Tagen nach Lnccrn schreibe». «. Dem Bartholomäus Goggelmann ans dem Oberland, welcher wegen Diebstahl gefangen war, soll man auf dringende Bitte seine Urfehde wieder herausgeben, doch so, „dz er zu niemanden sprechen st'l, dz er als gnt she, als ein andrer, sundcr so tat man ihn bclibcn als er ist". «R. Dem Vogt Kelst von Schwhz wird wegen seiner Ansprache ein Bote an den Herzog von Mailand gegeben, v. Der Vogt von Baden hat einen Ucbelthätcr gerichtet, der einem armen Manne zu Basel Leder gestohlen hat; n»u bitten die von Basel, ihrem Angehörigen das Seine wieder zu verschaffen. Dem Vogt wird die Wcisnug gegeben, diesem Ansuchen nach Abzug der Kosten zu entsprechen, tl. Der römische König meldet, ihn gehindert habe, seinem Versprechen gemäß in die Nähe zu kommen, dankt für das Verhalten der Eidgenossen gegen Frankreich und begehrt die Unterhandlung der Richtung wegen zu Ende zu bringe»- K. Jeder Bote soll heimbringen, daß man einen, genannt Haas, wo derselbe betreten wird, verhaften soll- weil er einem von Zug offene Feindschaft augesagt hat. ?». Unsere Eidgenossen von Bern haben a»l vorigem Tage angebracht, daß man versuchen sollte, den Streit zwischen dem römischen König und de»' König von Frankreich zu vermitteln, oder wo das nicht sein möchte, doch die Grafschaften Burgund und Pfirt gegen einander in Waffenstillstand zu bringen, da ein Krieg daselbst der Zufuhr von Wcin u»d September 149 t. Korn in die Eidgenossenschaft merklichen Abbruch thun könnte. Da nun die Boten keine Vollmacht deshalb haben, die Sache aber keinen Verzug erleidet, so ist denen von Bern empfohlen, in unserer aller Namen darin zu handeln, jedoch in ihren eigenen Kosten. Wer innert zehn Tagen den Bcrncrn solchen Auftrag nicht abkündet, der wird als zustimmend betrachtet, i. In der Sache zwischen Zug und Zürich sollen 5>c Orte ans Sonntag vor St. Gallentag (9. Octobcr) ihre Boten zu Brcmgartcn haben, die Parteien anhören und wenn ein gütliches Abkommen nicht getroffen werden kann, zwischen ihnen Recht sprechen, k. Denen von Baden wird geschrieben, daß sie den Käser anhalten, sein Weib ihrcS Guts wegen nicht weiter vor fremden, geistlichen noch weltlichen, Gerichten zu belangen. Waö er von ihrem Gut besitzt, das soll er hinter den Schultheißen legen und wenn er eine Anforderung an sie hat, selbe vor der Eidgenossen Boten bringen. I. Der Bote von Zürich soll dem Lazarus Göldli verkünden lassen, daß er gegen den Aerzinger ans dem Tag zu Brcmgarten erscheine. i>». Dem Abt von Reichenau wird auf Klage BnrkardS von Heudorf geschrieben, daß er bei dem zwischen ihnen beiden bestehenden Vertrag bleiben und dem letztern keinen weitern Anlaß zu Klagen geben soll. i». Hanö Heinrich, der Vogt zu Zwingen, klagt, daß ungeachtet der zwischen Hanö Mcher, Propst zu Münster in Granfcldcn, und Hanö Pfhffcr durch die Eidgenossen gemachte Vergleich die Chorherren daselbst verpflichte, ihm seine Triefe und Siegel herauszugeben, selbes immer noch nicht geschehen sei. Daher wir den Chorherrn geschrieben haben, dem Vergleich genug zu thun und denen von Bern, sie dazu zu halten. «». Jeder Bote weiß, wie Varnbülcr sich zu verantworten begehrt und was für Rcchtbote er gethan hat. Auf nächstem Tag soll man hierüber antworten, z». Die Botschaft dcö Bischofs von Basel bringt an, Benedict Bäppet, ber sich einen Diener des römischen Königs nenne, kriege wider die Burgunder und beschädige dabei bes Bischofs Angehörige. Man soll sorgen, daß er solches unterlasse. IZ. Auf sein Begehren erhält der Ahchof von Basel eine Schrift, wodurch ihm gestattet wird, die Capcller zu ergreifen, wo er sie finde, l'. Dem Clcwi Thüngcr hat man Verwendung durch die Boten, so nach Schaffhauscn gehen, zugesagt. Ans das Begehren des Junker Balthasar von Randegg, daß die von Dießcnhofcn ihm sein Thor wieder "ufthnn sollen nach Laut des Kaufs und nach altem Herkommen, soll auf dem Tag geantwortet werden, swr zu Schaffhauscn zwischen dem Stift Constanz und Grafen Allwig von Sulz gehalten werden wird. Jeder Bote soll abcrmal heimbringen, ob man die Knechte, welche in Frankreich sind, abfordern kwllc oder nicht. «. Denen von Constanz wird geschrieben, daß sie des AerzingerS wegen ihre Botschaft ^uch zu Bremgarten haben sollen, v. Die Bettler und die „Malizcn" soll man allenthalben vom Lande ' fehlt im Luccrnei ezemplar. Bernerabschicd N. 58l> bis 583 enthält als Beilagen die alte Einigung und die entworfene» Artikel der neuen. 41«. Bremgart e n. 4^94, 11. Oktober . Bezüglich der Streitigkeiten zwischen Zürich und Zug wird wegen Abwesenheit der Boten von Unter walden ein anderer Tag angesetzt auf den 23. Octobcr (Sonntag nechstknnftig vber acht Tag) nach Zuch Damit aber inzwischen aus dem Gebrauch der in Frage liegenden Straße keine Unruhe entstehe, wirr Zürich angegangen, seine Säumer anzuweisen, daß sie bis AuStrag dcS Rechtens eine andere Strahl brauchen sollen, allen Rechten jedoch ohne Schaden. Luce r u. 44ii)4, 13. Oktober cbff Sant Lucastsg,. Staatsarchiv Luccrn: Luccrucrabschicdesammlung. ll. 18. Staatsarchiv Zürich: Allgcmcmc Abschildc. II. :lb Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. It. S87. Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern. Doctor Thüring Frickcr. Lucern. Schulthclk Seiler; Vcnner Fankhauscr; Heinrich Fcrr. Uri. Jacob im Oberdorf. Schwhz. Jost Kochlh, Scckcl' meistcr. Unterwaldcn. Marx Zelger. Zilg. Vogt Letter. Glarus. Hanö Heer. ». Da man letzthin denen von Sax geschrieben hat, sich mit Herrn Roll von Bonstcttcn um dc" „ Vslaß" zu vergleichen, oder ihm zu Lichtcnsteig zu Recht zu stehen, nun aber die armen Leute vor dü Boten gekommen sind und einen Abschied vorgewiesen haben, der ihnen um die Sache zu Baden gcgcb^ worden ist, so wird Herrn Noll von Bonstcttcn geschrieben, daß er sie dabei bleiben lasse, oder daS ihnen angebotene Recht aufnehme. I». Da zwischen denen von Schau und Vaduz einerseits und dci>c" von Buchö anderseits Streit um einen Markstein waltet, so sollen die beiden Landvögtc von SargM'' und Wcrdcnbcrg die Sache gütlich zu vergleichen trachten; gelingt das nicht, so sollen sie nach Aufnäht gehöriger Kundschaft auf ihren Eid rechtlich entscheiden, v. Nothwcil beklagt sich höchlich über ciM von dem Kaiser und dem römischen König ausgegangene Mandate, und bittet, man möchte ihm dagcg^ Hülfe leisten. Hierauf wird beschlossen, sowohl mit der anwesenden Botschaft des römischen Königs des halb zu reden, als auch dem König selbst zu schreiben mit freundlicher Bitte, die von Nothwcil ruhig / October 1491. ^95 lassen. Der Herr von Zimmern erneuert sein schon angebrachtes Ansuchen um der Eidgenossen Twzwischcnknnft beim römischen König, worauf beschlossen wird, man lasse cö bei dem vorigen Beschluß bewenden. Wenn der König in die Nähe komme, soll die Sache den Boten, die dann an ihn abgehen, empfohlen werden, komme er aber nicht in die Nähe, so soll man sich in den Orten bcrathcn, ob man weiter etwas in der Sache thnn wolle mit Boten oder Briefen, oder nicht, v. Jeder Bote weiß, was Wclti von Nenenstcin gemeinen Eidgenossen geschrieben hat, und was ihm geantwortet worden ist. I. Die bau Konstanz klagen, Jacob Stritt bekümmere die Ihrigen mit fremden Gerichten wegen Geldschuld, und blwhe, sie nach Rom zu laden, ungeachtet sie ihm Recht geboten auf Landammann und Rath zu Schwhz "ud zn Glaruö oder auf Schultheiß und Rath zu Whl oder Lichtcnstcig. Es wird beschlossen, Schwhz und Glarus, hinter denen jener sitzt, sollen ihn anhalten, die von Konstanz mit fremden Gerichten nnbeküm- "wrt zn lassen, eines der angebotenen Rechte aufzunehmen, oder selbst aus der Eidgenossenschaft zn schwören. Eine Klage derer von Eonstanz gegen die von St. Gallen, welche einen in der crstcrn Gerichte Gefangenen unbefugter Weise gerichtet haben, wird den iv Orten zugewiesen. I». Käsers und seines Weibes wegen ans diesem Tag nach der Frauen VogtS Anbringen und nach Verantwortung des Käsers erkennt, daß ber Vogt von Baden, auch Schultheiß und Rath daselbst, die Sache des Gutes wegen vor sich nehmen und gütlich oder rechtlich entscheiden sollen; der Ehe wegen soll zu Konstanz geschehen, was Recht ist, I^doch soll Käser den Bann, welchen er über seine Frau erlangt hat, unverzüglich abstellen, I. Da Varn- bülcrs Sohn abermals verlangt hat, daß man ihn anhöre, oder der Rechtbote, die er gethan, eines Aufnehme, einige Boten ihm entsprechen wollen, andere dagegen meinen, „sie wüsscn nützot mit Im ze Achten", oder keine Vollmacht haben; so wird beschlossen, diejenigen, welche keine Vollmacht haben, sollen bW nochmals heimbringen und auf nächstem Tag Antwort geben. Ii.. Da der Abt von St. Gallen abermals bittet, mau möchte ihn bei seinen Freiheiten bleiben lassen, einige Orte aber darauf bestehen, seine Angehörigen im Thurgau den Eid leisten sollen, so sollen die Boten dieser Orte die Sache 'wchmals heimbringen mit der Empfehlung, daß mau ihn bei seinen Freiheiten bleiben lasse. I. In betreff des Clewi Thünger wird Zürich gebeten, selben wieder in Gnaden aufzunehmen. Er selbst hat Bürgermeister Göldli gebeten, sich für seine Rückkehr zn verwenden, in. Die von Buchhorn werden ^sticht, den Zilli zu vermögen, daß er dem seinetwegen gemachten Abschied nachlebe, i». Jeder Bote weiß, ^ie Benedict Bäppct sich zur Zufriedenheit der bischöflich baselschcn Boten verantwortet hat. «». Jeder ^°te weiß zu berichten über das Begehren des schwäbischen Bundes, mit den Eidgenossen in Vereinigung >nd Freundschaft zu kommcu, unter Darstellung der Ursachen, warum der schwäbische Buud geschlossen welchen man mit Unrecht gegen die Eidgenossen gerichtet glaube. Da nicht alle Boten Vollmacht ^ttcn, in Behandlung dieser Sache einzutreten, so wurde geantwortet, man wolle sich über dieses Ailingen bcrathcn und baldmöglichst darauf antworten, z». Jeder Bote weiß ferner zu sagen, wie der ^'Nische König wiederum verlangt hat, daß die Richtung, wie sie aufgesetzt worden, vollzogen werde, "nd was man ihm darauf geantwortet hat. «z. Nachdem vorhin Bartholomäus May den Degen um "Gulden geschätzt und man vorläufig ausgemacht hat, wenn eines der Orte selben um diese Schätzung Pehmen wolle, ihm selben zu lassen, hat nun Zürich den Degen um die 201) Gulden verlangt. Schwhz, "terwaldcn und Zug wollen ihn geben, die Boten der andern Orte dagegen wollen die Sache zuvor au Obern bringen. », Auf dem Tag zu Zürich soll mau sich erklären, was mau gegen die Grempcr Vorläufer thun, wolle. «. Walter von Hallwhl, als Obmann zwischen unfern Eidgenossen von 50 " 39V October 1491 Zürich und den sieben Orten, hat auf Montag nach Allerheiligen (7. November) einen Tag nach Baden verkündet, um sein Urtheil zu eröffnen. Der Vogt von Baden wird beauftragt, in der sieben Orte Namen zu erscheinen; will aber ein Ort Boten dahin senden, so soll es ihm unbenommen sein. t. Jeder Bote weiß zu sagen, wie die Botschaften der Fürsten, des Bischofs von Straßburg und des Bischofs von Baiel, und der Städte Straßburg, Basel, Colmar und Schlcttstadt den Entwurf der Vereinigung angenommen haben. Darum soll jeder Bote dahin wirken, daß selber auch von Seite der Eidgenossen angenommen und vollzogen werde, und daß die Boten, so nach Zürich kommen, dazu Vollmacht erhalten. < fehlt im Luccrner- und Zürchercrcmplar. Der Vercinigungscntwurfselbst findet sich im Vernerezemplar als Beilage. (A. E. A, N, 5SS f> > St. Gallen. v. November (Sonnlag nach Allcrvciligcn) Staatsarchiv Aüricd, Allgemeine Abschiede. Il.-il. Zürich, Luccrn, Schwhz und Glarus. »». Zwischen dem Abt von St. Gallen und der Stadt St. Gallen ist eine Richtung gemacht worden, wie jeder Bote zu sagen weiß. I». Da die von Altstetten und die von Appenzell mit Klage Antwort gegeneinander vor den Boten erschienen sind, so hat man den Hauptmann des Abts und den Vogt im Rhcinthal beauftragt, einen Vcrglcichsvcrsuch zu machen. Wofern ein Vergleich nicht Stande kommt, so soll der Streit vor den Voten der IV Orte ausgetragen werden. «. Das Anbringt des Vogts im Rhcinthal bezüglich einiger nach Nheincck zinspflichtigcr Güter, die oberhalb der Letze vo» Appenzell liegen, soll man zu weiterer Bcrathung au die Obrigkeiten berichten. «H. Der Abt vo» St. Gallen begehrt eine Urkunde der ihm zu Luccrn gegebenen Zusage bezüglich des Schwörend des Landgcschrciö in seinem Gebiete im Thurgau. Luccrn und Schwhz haben darauf geantwortet, wie jeder Bote weiß; der Bote von Glarns soll seine Antwort nach Zürich schicken, v. Den Gottcshauslcurc», die zu Whl um Aufschub gebeten haben, wird geantwortet, sie sollen jetzt lOVU Gulden geben; mit de» übrigen 2l>l)l) Gulden, welche sie auf Lichtmeß geben sollten, wolle man ihnen warten bis St. Martins tag darnach. K. Dem Hauptmann des Abts von St. Gallen und dem Vogt im Rhcinthal wird beföhle», mit einer Botschaft des Abts zu Blatten die hohen Gerichte aufzurichten, da Gricßern und Blatten nach Inhalt königlicher Briefe ein Rcichöhof ist. K. Die Bnßcn, welche im Rheinthal von Verboten, die de» Eid anbetreffen, fallen, sollen wie andere Bußen eingezogen und zwischen dem Abt und den Schirmortc» gcthcilt werden. I». Dem Abt von St. Gallen wird gestattet, nach Laut der Frcihcitsbriefc, die er hören lassen, allenthalben die Hochgerichte aufzurichten, Die Anfrage des Hauptmanns von St. Gallc»' ob man ihm „um ein gcsäß wolle lugen" und ob er Hausrath, der ihm anstatt Strafgeldern gegeben wcrdc» wollte, annehmen soll, will man heimbringen. It.. Der Abt von St. Gallen erklärt, daß er Zwingt stein, das von seinem Gotteshaus? Lehen ist, niemandem anders leihen wolle, als den IV Orten. I. Jcd^ Bote weiß über den Stand des Handels zwischen dem Abt von St. Gallen und denen von Whl Z" berichten. >»». Die drei andern Orte bitten Zürich, in aller IV Orte Namen dem Abt von St. Gallc» und seinem Vater Fürdcrung zu thun, eines ErbfallS in Frankreich wegen. Zu «. Diese Richtung, ,1. <>. St. Gallen, St. Martinsabend (tt>. November) I4St ist gedruckt im Stiftsarchiv St. Ga>»" November 149! Vorhände», und enthält die Entscheidung über siebe» streitige Artikel: Die Mühle zu Oberberg, den Rosenbergerhof zu Oberdorf, das Empfangen der Lehen, einen Büchsenschützenstnnd, ein „Pryvedt oder Haimligkeit" nn der Stadtmauer, die Stützung des Grases und Heus im Brühl, die Fahrrechte u. s w, daselbst, ij Zu «I. Urkunde der iv Orte Zürich, Luecrn, Schwyz und Glarus, u. <>. Dienstag vor St. OthmarStag s 15. November) t4!>1 im Stistsarchiv St. Gallen, Gerichtshcrrenabschied r. I8ti>. Blatt Zu. Die iv Orte bekennen, daß sie, nachdem der Abt von St. Gallen ihnen seine Freiheiten und Gerechtsame vorgewiesen, von der Forderung abgestanden seien, daß die St. Gallenschen GotteShauslcutc im ober» Thurgau das Landgeschrei schworen sollen. Es Ell dieses fortan vor dem Abt oder seinem Pfleger und dcS Gotteshauses Hauptmann geschehen. Zürich. 7. November (Montag vvr Martini). Staatsarchiv Zürich , Allgemeine Abschiede. II. 47. Boten: Zürich. Cunrad Schwend, Ritter, Bürgermeister; Felix Brcnnwald, Altburgcrmeister; Felix Schwarzmurer, Ritter. Bern. Georg vom Stein. Lucern. Luwig Seiler, Altschultheiß. Uri. Walter der Gasse, Altammann. Schwhz. Dietrich in der Halten, Altammann. Unterwalden. Markus Zeiger. Zug. Werixcr Steiner, Ammann. Glarus. Rudolf Stucki, Vcnncr. Herrn Heinrich Göldli, Ritter, des Raths von Zürich, sind an den Papst und einen Cardinal Dankschreiben bewilligt seines SohnS, Herrn Rolands, wegen. I». Dem Georg Wcibcl von Wesen sind Bittbriefe an den römischen König und den Erzherzog Sigmund gegeben. «. In dem Streit zwischen dem Abt des Gotteshauses Reichenau und Burkard von Hendorf wird nach Anhörung beider dem Land- dvgt im Thurgau befohlen, einen Vcrglcichsversuch zu machen oder sie zu einem schiedsrichterlichen AuS- zu vcranlaßen. «I. Da Varnbülcr von St. Gallen schriftlich und durch seinen Sohn abermals Antwort begehrt ans mancherlei Bitten und Anbringen, die er gcthan, auch die von Bern wieder für ll>n gebeten haben, so haben die Boten dieses Tages sich vereint, bei dem Vertrag, welcher im Feld vor Gallen gemacht, zu bleiben und darauf mit denen von Bern geredet, daß sie sich dcS genannten Barnbülcrö cntschlagcn möchten. t. Herr Bernhard von Knörringcn, Ritter, einerseits und die von Trauenfcld anderseits sind mit ihrem Streite um einige Bäche und Fischcnzcn vor das Landgericht zu Instanz gewiesen, wo die Sache angefangen ist. k. Dem Balthasar von Randcck ist ans seine Bitte ^stattet worden, an seinem Hof zu Dießenhofcn daö Thürli, welches ans Befehl der Eidgenossen eine Zeit lang vermauert gewesen, wieder zu öffnen und zu seiner Nothdurft zu gebrauchen, doch so, daß ^enen von Dießenhofen daraus kein Schaden erwachse und daß er einen Revers ausstelle, daß die Bewilligung nur so lang daure, als die Eidgenossen es gut finden. K. In dem Span und Handel zwischen Stift Eonstanz und dem Grafen Allwig von Sulz ist ein anderer Tag angesetzt auf der heiligen Könige Tag nächsthin (6. Januar 1492) nach Zürich, wo die Parteien mit Vollmacht zu einem ^gleich oder Kompromiß erscheinen sollen. I». Jeder Bote kennt die Verantwortung des Grafen Allwig Sulz wegen einiger Reden, die ihm fälschlich beigelegt worden sind. Lucern soll deshalb den Ulrich Z'PP, seinen Burger, von dem die Gerüchte ausgegangen, ernstlich zur Rede stellen. Zu t Die Urkunde der Bewilligung siehe im Zürcherubschied. Ii. -18. 398 November t49I. Lucern. 1^94, 29. November cvff San, Andreas Abcnt). Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. ?. t5. ». In Betreff des Zolls zu Klotcn und des Geleits zu Baden sind zu Einsicdcln vier Artikel aufgesetzt worden, wie man sich darin gegeneinander verhalten wolle. Die Boten dieses Tages sind der Ansicht, selbe anzunehmen; doch soll dazu gesetzt werden, daß ein Gredmcistcr zu Stein schwören soll, Jedermann laden und fahren zu lassen, welche Straße er wolle, über Wasser oder über Land. Dieser Zusatz ist dadurch veranlaßt, daß seit Verabredung der vier Artikel zu Einsicdcln die von Stein ein Schiff mit Kupfer aufgehalten und gezwungen haben, auszuladen und die Ladung zu Land über Klotcu zu fertigen. Auf dem Tag, der zu Zürich zwischen dem Stift Konstanz und Graf Allwig von Sulz gehalten werden soll, soll daher Lucern diesen Gegenstand anziehen und darauf sollen gemeiner Eidgenossen Boten von Zürich Antwort begehren, ob eö den fraglichen Zusatz annehmen wolle. Geschieht dann dieses, so will man den Vergleich unter Vorbehalt der Genehmigung aufrichten. ?». Da der von Hallwpl >u Betreff der Erbschaften von Landzüglingen und Unehelichen zu Kaiscrstuhl dem Urtheil der Zugesetzten der sieben Orte beigetreten ist, so soll, falls Zürich diesfalls keine fernen: Anstände erhebt, dem Vogt von Baden befohlen werden, das in Verbot liegende Gut zu Händen der viil Orte einzuziehen und auf der Jahrrcchnung zu Baden darüber Rechnung ablegen. Er soll auch von dem von Hallwhl Urkunde des Spruchs begehren. «, Da einzig Uri noch seinen Beitritt zu der Vereinigung mit den Bischöfen so» Strasburg und Basel und den Städten Straßburg, Basel, Colmar und Schlcttstadt nicht erklärt, sondcru ohne gegen selben zu stimmen sich vorbehalten hat, die Frage an die Gemeinde zu Bözlingcn zu bringt so wird beschlossen, die übrigen Orte alle, außer Zürich, sollen eine Botschaft nach Uri senden mit der Bitte, sie möchten doch die Vereinigung, an der den Eidgenossen des feilen Kaufs um Wein, Korn n. s. w. stlst gelegen sei, auch damit die Bischöfe und Städte sich nicht etwa anderwärts verbinden, annehmen, zu»>^ sie keine weitere Lasten uns auflege, als im Fall einer Belagerung sie in unfern Kosten zu cntsctzcU' Lucern soll von Uri die Versammlung der Gemeinde begehren und den übrigen Orten den Tag anzcigcu, an welchem ihre Boten vor derselben zu erscheinen haben. Wer diesem Beschluß nicht beitritt, soll inuest acht Tagen es nach Lucern melden, die beitretenden Orte dagegen haben nichts zu melden. Frciburg u»d Solothurn werden auch ihre Botschaften zu Uri haben. «I. Dem Abt von Wcttingcn wird geschrieben, daß er den ungehorsamen Mönch Hermann Emreh in ein anderes Kloster schicke und ihn zwei Jahre doU lasse, da er es wohl verdient habe. Züri ch. 1^92, 8. Januar (Sonntag nach der heil. 3 Könige Tag). Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede. II. (S Boten: Zürich. Felix Brennwald, Cunrad Schwcnd, Ritter, Neu- und Altburgcrmeistcr; Fslü Schwarzmurer, Ritter. Lnccrn. Ludwig Seiler, Schultheiß; Heinrich Ferr. Uri. Walter in der Gssss' Januar 1492. 399 ^ltanimann. Schwhz. Dietrich in der Halten, Altammann. Unterwaldcu. Markus Zclgcr. Zug. Werner Steiner, Ammann. GlaruS. Rudolf Stncki, Vcnner, »» Zwischen denen von Unterschan und Vaduz, welche den Herren von Brandis angehören, auf der knien und denen von Bux, die mit der Grafschaft Wcrdenbcrg unfern Eidgenossen von Luccrn angehören, der andern Seite waltet Streit um die Marken ihres Weidgangö. Dieser wurde auf einem früher« zu Lucern auf die beiden Landvögtc zu Wcrdenbcrg und zu Sarganö zu Minne oder Recht verginget, welche aber in ihren Urthcilcn zerfallen sind. Nach Vcrhörung beider Theilc und auch des ^crichtshandcls ist nun auf diesem Tag ausgemacht worden, die Boten sollen ab diesem Tag die Sache ^inibrmgen und auf den nächsten Tag Vollmacht einholen zu entscheiden. I». Auf das Anbringen des ^agts zu Sarganö der zwei Misscthätcr wegen, die Nachts aus dem Gefängnis! entsprungen sind, wird ssm befohlen, mit ihrem Gut nach altem Herkommen zu verfahren, nämlich, die Ehefrauen derselben ihre Hcimstcucr oder ihr zugebrachtes Gut vorab auszurichten, nachher die rechten Gelten, den Nest gu»n zu der Eidgenossen Händen zu nehmen, v. In dem Streit zwischen Balthasar von Landcnbcrg, ^Ücr, und Hansclmann Schnidcr ist dem letzter« nachgelassen, die Sache nochmals zu Fraucnfcld vor gg zu bringen, doch soll er den Gegner und den Landvogt für die Kosten vertrösten und wer in der Hauptsache unterliegt, soll auch diese Kosten tragen. Will Hanselmann die Tröstung nicht geben, so bleibt ^ bei dem Abschied gemeiner Eidgenossen zu Bremgartcn, so daß der Landvogt mit ehrbaren Leuten von Büenfeld einen gütlichen Vergleich versuchen und wofern dieses mißlingen würde, den Landcnbcrg bei seinen äugten Urthcilcn bleiben lassen soll. «I. Der Landvogt im Thurgau wird angewiesen, den Bartholomäus ""b den Ludwig Hcidcnhammer anzuhalten, daß sie nach dem zu Zug ergangenen Spruch ihre Schwester u»l ihrx Leibdingc versorgen oder dann das Hanptgut ausrichten. «» Dem Abt von St. Gallen und denen ^u Whl jst bezüglich der mancherlei Artikel, die zwischen ihnen spänig sind, ein Ncchttag gesetzt vor der ^ Orte Boten auf Sonntag nach Lichtmeß (5. Februar) nach Zürich, Auf diesen Tag sind auch die ^u Konstanz berufen des Streits wegen, den sie mit dem Abt von St. Gallen um ein Pfandrecht haben, ^ jeder Bote weiß. Auf dem obbcstimmten Tag sollen der IV Orte Boten endliche Antwort bringen, »>an dem Abt von St. Gallen nach seinem Begehren eine Urkunde über die Zusagen, die ihm auf begangenen Tagen des Landgcschrcis der Seinen im Thurgau wegen gemacht worden sind, geben wolle. Der Späne halben zwischen Lucern auf der einen, Uri und Schwhz auf der andern Seite, um welche sie gegen einander nach Inhalt deS Bundes zu Recht gekommen sind, ist ein gütlicher Tag angesetzt ^ Zug auf Dienstag nach St. Scbastianötag (24. Januar). Zug soll diesen Tag den Parteien verkünden. Zug. 4^92, 26. JilUUlllv (Donstag nach St. Paulusbckcrttag). Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. Z!>. ^ Zwischen Luccrn auf der einen, Uri und Schwhz auf der andern Seite waltet Streit ob bczüg- ^ bcr i„, Wurfe liegenden Vereinigung mit dem römischen König (indem die beiden letztgenannten Orte den Beitritt nicht zu gestatten meinen). Darüber sind beide Thcile gegen einander zu Recht gc- ^'Ncn nach Bünde Sage. Die beidseitigen Zugesetzten sind in ihren Urthcilcn zerfallen. Luccrn hat Januar 1492. der Gegenpartei vorgeschlagen, den Obmann von Zürich zu nehmen, und wenn man auf keinen von dorther sich vereinigen möchte, soll man in gleicher Weise fortfahren nach Bern, Untcrwalden, Zug, Frcibnrg und Solothurn. Nri und Schwhz aber behaupten, der Bund bringe mit sich, daß, wenn ein Ort unter den IV Waldstättcn in einem Streit der andern unbetheiligt sei, der Obmann aus diesem und nirgend anderswoher genommen werden soll, im vorliegenden Falle also aus Untcrwalden. Luccru will gemeinen Eidgenossen die Erläuterung des Bundes anheimstellen, Uri und Schwhz dagegen wollen hierauf nicht eingehen. Räch vieler Mühe und Arbeit hat man nichts anderes zu Stande bringen können, als daß auf Samstag nach Lichtmeß aller Orte Boten zu Uri und Montags darnach zu Schwhz sein sollen, um an beiden Orten vor die Gemeinden zu treten und sie zu bitten, in dieser Sache zu einer Vereinigung Hand zu bieten. Unterdessen sollen die Parteien nichts Unfreundliches gegen einander vornehmen. I». Die Anstände zwischen dem Abt von Muri und denen von Boswhl „etwas geeichten halb" sollen auf dem Tag zu Baden nach Pfingsten behandelt werden. «?. Auf das Begehren des Bürgermeisters Göldli wird beschlossen, daß man ans den nächsten Tag sich mit Nathgebern und Zugesetzten bezüglich des Streites gemeiner Eidgenossen gegen Zürich über die Rcchtsame an Unehelichen und Landzüglingcn zu Kaiserstuhl versehe, «t. Der Juden wegen ist erkennt, man wolle Brief und Siegel au ihnen halten, ihnen aber keine Verlängerung der Aufenthaltsbewilliguug geben, sondern, wenn ihre Zeit abgelaufen, die Sache au die Obrigkeiten bringen, v. Jeder Bote kennt das Anbringen des Lazarus Göldli, VogtS im Thur- gau, des Gächuffs und der Knechte wegen, die dieser aufwiegelt, t. Der Vogt im Nheinthal wird beauftragt, die 3(1 Saum Wein, die ihm dieses Jahr geworden, zu verkaufen wie er könne. K. Dem Hauptmann von St. Gallen wird empfohlen, den Span zwischen dem Abt von St. Gallen und denen von Whl, weswegen sie gegen einander auf Sonntag nach Lichtmeß zn Zürich sein sollten, wo möglich in Güte zu vergleichen. I». Da zwischen der alten und neuen Landmarkc von Appenzell einige Güter liegen, welche in die Vogtci Rheincck Zinsen, und die von Appenzell meinen, es sollen diejenigen derselben, die mit der Steuer ungehorsam wären, vor ihnen berechtigt werden, der Vogt zu Rheincck dagegen die Gerichtsbarkeit über selbe auch in Anspruch nimmt, so soll jeder Bote auf nächstem Tag Vollmacbt zum Entscheid dieser Streitigkeit bringen. Bern und Lucern. , 1 . Aehrnnr (Mittwoch vor L. F. Abend der Lichtmeß). Staatsarchiv Liiccr»: Urkunde. Die Städte Bern und Luccrn verzichten gegenseitig auf den Abzug des zehnten und zwanzigsten Pfennings bei Erbfällen an beidseitige Angehörige, sofern dieselben innert ihren Mauern fallen. Znri ch. 5. Februur (Sonntag nach Lichtmeß). Die Acten fehlen. Siehe 421 «?. l. HA» Februar bis März 149Z. 401 Z u q. 4402, 26. Aoht'llllt' (Montag nach St, Mathiastag) hjA 1. ssstsstlZ (Donstag zu Nacht vor Lsto Iniiii), Staatsarchiv Luccril: Allgcmcine Abschiede, 0,7s, Staatsarchiv ZüriU)! Altgemeinc Abschiede, II, khcr ^ vertreten lasse. K-. Uli Znmbrunncn von Männcdorf hatte einen Streit mit dem Gigcn- dei Z, ^'übcr Zürich einen Spruch gcthan hat, der jenen zu scharf dünkt; er bittet nun, das man sich u>» ein vicrzchntägiges Geleit für ihn verwende. Das hat man gcthan, I». Einige Boten h>>„^"üebracht, es sollen einige Hauptlcntc in Frankreich geredet haben, sie wollen dem König in ^h sei Knechte verschaffen, ob er den Eidgenossen Pension gebe oder nicht und ob es ihnen ^k>i Man ^ Nachforschungen anstellen, ob etwas daran sei. t. Des Spanö wegen zwi- >elst^, ' und Schwhz auf der einen, Luecrn auf der andern Seite hat man die Streitenden ersucht, d»» ^ ^ andern Orten anzuvertrauen. Uri hat zugesagt, sofern Schwhz einwillige. Da die Boten dazu keine Vollmacht haben, so sollen Untcrwaldcn und Zug in aller Eidgenossen Namen auf ^ biss^ ^ Fastnacht (16. März) ihre Botschaft zu Schwhz haben, um die ganze Gemeinde das sc dem Vorgang von Uri folge. It.. Unfern lieben Eidgenossen von Zürich ist der Degen 51 402 Februar bis März 1492. zu Lueeru um 29«) Gulden zugesagt, I. Vor Jahren ist zwischen Erzherzog Sigmund von Ocitcrck und gemeinen Eidgenossen eine ewige Richtung gemacht worden für beider Thcilc Erben und Nachkvw ^ Nun hat Erzherzog Sigmund den römischen König Maximilian zn seinem Erben angenommen, und >, die Lande übergeben, und man ist auf Genehmigung beidseitiger Obrigkeiten mit seinen Rathen ^ übereingekommen, das jene ewige Richtung fortwährende Geltung haben soll, jedoch mit folgende» ^ ändcrung: Der Artikel von Ocffnuug der vier Städte am Rhein und der BuudcShülfc wegen ^ . und ab sein; dagegen soll der König den Eidgenossen 19,999 Gulden bezahlen, dazu jedem ^ Jahre laug alljährlich 599 rheinische Gulden geben, ihre Freiheiten mit königlicher und, sollte cS Gottes Schickung dahin kommen, mit kaiserlicher Würde kostenfrei bestätigen. Darüber soll man ^ geben auf obgcdachtcm Tag zu Lncern auf Mittcfastcn (l. April). ,»». Da etwas Irrung >>t ^ ^ dem Abt von St. Gallen und denen von Whl, weil in den bestehenden Sprucbbriefcn ein Artikel ^ verstanden wird, und der Abt begehrt, die gleichen Boten, welche den Spruch gegeben, sollen ihn e tcrn, so finden die iv Orte dieses Begehren billig, und beauftragen den Schultheiß von ^ Boten auf Sonntag nach der alten Fastnacht (18. März) nach Whl zu berufen, i». Auf ^ nach Whl soll man auch die von Konstanz bescheiden, wie jeder Bote zu sagen weis«. «»- zwischen Bartholomäus und Ludwig Hcideuhammer einerseits und Frau Margaretha Hcidenhammcr c> ^ seitS wird dahin entschieden, das« Bartholomäus und Ludwig ihr 199 Gulden sogleich baar gc^" ^ 599 Gulden verzinsen sollen. >». Jeder Bote soll feinen Obern berichten das klägliche römisch königlichen Boten in Betreff des Handels, der au der britannischen Herzogin begangen w ^ worüber sie der Eidgenossen Rath begehrt haben, «z. Denen von Zürich soll nach ihrem Dcgch^^, Kaiscrstuhlcrsache wegen auf dem Tag zu Lueeru ein Tag gesclst werden, i. Jeder Bote weiß ^ bieten der Grafen von Mctsch und SarganS hinsichtlich der Sache des römischen Königs u. f n?- I». >I febie» im Vueenier. und Zürcher» l^chied. ««»de de» »»eb dc»i Börner A. «r. A. I'. -i? De»st»q »er N>l» >>>Nu W»l. 4402, 18. Mörz tSennt.rg nachher »Iten J»stnackt>. Die Acte» fehle». Siebe '«Ubi n>. ». i Schwyz. 4402, 20. März. Pftiferscrregefte» Nr. 7?'7. Verhandlung der VII Orte bezüglich der von Rudolf von Tobel und Roland Göldli ans Pfründen des Gotteshauses PfäfcrS gemachten Ansprüche aus dem Titel der Verleihung vom römisch"' ^ April t492. 403 Uli. Lucern. 4^02, 2. ^sstrls em letzthin zu Zug gehaltenen Tag der Sache des römischen Königs wegen einen Entwurf aufgesetzt hat, über den sich die Boten auf heutigem Tag erklären sollten, was aber noch nicht von allen geschehen konnte; so sollen, da ohnehin einiger Streitigkeiten zwischen Lucern, Uri und Schwhz wegen eine Botschaft der übrigen fünf Orte abgesendet werden muß, dieselbe auf Sonntag vor dem Maitag (29. April) zu Schwhz und zu Glarus und Sonntags darauf (6. Mai) zu Uri vor die Landsgemcindcn treten und sie bitten, in dieser Sache sich nicht von gemeinen Eidgenossen zu sondern. Auf dem Tag zu Zürich, der auf Donstag nach dem Sonntag Miscricordia (10. Mai) versetzt ist, soll dann endliche Antwort gegeben werden. Da etliche Zinse, die an den Stein von Rheineck gehören, im Appcnzcllcrland liegen und sich die Frage erhoben hat, wo man die einziehen und in Streitfällen bcrcchtcn soll, wird beschlossen, daß beides zu Rheineck zu geschehen habe, was denen von Appenzell geschrieben wird. I»?». Dem Hug von Watt will man kein Geleit geben, vv. Man soll heimbringen, ob man den Boten von Schwhz und Glarus welche den Zwick berechtigen sollen, gleichzeitig Bollmacht geben wolle, über Aufschubsbcgchrcn einiger April 1492. 405 im Nhcinthal zu entscheiden, welche wegen Kricgsläufcn und Freveln in Buße verfallen sind. ,K,I. In Betreff der Priester im Nhcinthal, welche den vorhin gemachten Bertrag nicht halten wollen, wird beschlossen, das; man Widcrspänstigc dem Bischof von Consta»; schicken soll. «dv. Dcö Spang wegen zwischen denen im Rhcinthal und denen von Sap wegen Aufrichtung der Briefe ist beschlossen, die Boten von Schwvz und Glarns, der Bogt im Nhcinthal und der Hauptmann von St. Gallen sollen die Sache an die Hand nehmen und darüber entscheiden, tll. Daö Amt eines Hauptmanns von St. Gallen soll an- und ausgeben auf St. Catharinentag und der Hauptmann soll hinausziehen und dort hanshäblich sitzen. K-K'. Auf dem Tag zu Zürich soll man auch berathcn, wie man fürhin Ansprechen!, wie sich solche nun oft und viel gezeigt haben, zuvorkommen wolle. I»l». Bezüglich der Streitigkeiten zwischen dem Abt von Pfäfers und Herrn Rudolf von Tobel ist beschlossen, das; es bei der vormals zu Schwhz in der Sache ergangenen Erkenntnis sein Bewenden haben soll. iii. Die Späne zwischen den Wollcbcn und ihrem Anhang auf der einen, und der Frau von Savohcn auf der andern Seite hat man in Bermäch- tigung beider Parteien ans diesem Tage folgendermaßen verglichen: Erstlich der Edelmann, der mit den Gesellen gefangen, gegen Urfehde und Tröstung aber losgelassen und um 60t) Kronen beschützt worden ist, soll von dieser Schätzung losgesagt, seine Mitgefangenen auch ans eine bescheidene Urfehde losgelassen werden; den Erhängten soll man abzuschneiden und wie einen ehrlichen Christenmenschen zu begraben gestatten. Dann sollen die Savohcr den Boten, die zu Genf gewesen, für ihre Mühe und Arbeit, Kosten und Schaden 20t) rheinische Gulden, den Wollcbcn und ihrem Anhang für ihre Ansprache 5000 rheinische Gulden an Gold bezahlen oder aber für l Gulden 3 Dickpfcnninge oder 3 Dneatcn für 4 rheinische Gulden oder 4 Kronen für 5 Gulden, I ntrischcn Gulden für 30 Plappart der Stadt Luecrn Währschaft. Diese Zahlung soll unter Bürgschaft Berns und Solothnrns auf nächsten St. Johann Baptistö Tag geleistet werden. Endlich wird den Wollcbcn vorbehalten, ihre Ansprachen an die Florentiner geltend zu wachen, wie bisher. Ztk. Heimbringen, das; von den 200 Gulden, so ab dem Degen erlöst sind, jedem Ort 20 Gulden ans Rechnung geworden sind. Bei Thcilung des Gelds, so aus dem Diamant erlöst wird, will man dann definitiv abrechnen. Zu v. Sy Hand die in»» Gulden bezalt, heißt es in einer Note zum Abschied, fj UN. ii. kk. nach dem Zürcherabschied. fj Zu ij. Der Vertrag mit Savoycn bezüglich der Wollcbcn steht abschristlich im Berner A. E. A. l' 65 ff., ei. ,i. Sonntag Iudiea w der Fasten Ao. (8. April) mit dazu gehörigen Acten. 4. MtN (Freitag nach des heil. Kreuzes Erfindung». Staatsarchiv Lucern. Urkunde. Bnrgrcchtsvcrtrag zwischen Schultheiß, Rüthen und Hunderten der Stadt pueern einerseits und dem Domstift Constanz anderseits. Siehe Segessers Nechtsgeschichte Lucerns, lt. 6V. Anm. 1. 400 Mai t492. Zürich. 1^02, 1 1. Weit eidgenössischen Boten auf Hansen Suter, genannt Hntmachcr, damals Landvogt im Oberland, und Hausen Sonnenberg, Bogt zu Werdenbcrg, kommen. Diese beiden aber haben nach Anhörung der Parteien uu gleiche Urthcile gesprochen und die Parteien sind demnach mit dem Rcchtshandcl auf diesen Tag gekommen, damit zwischen beiden Urthcilcn entschieden werde. Hierauf haben der Eidgenossen Boten erkennt, das Urthcil des Hans Sonnenberg sei das bessere und soll demselben nachgelebt werden. Und da dasselbe den Handel, einiger Punkte wegen, wieder vor der Eidgenossen Boten weist, so sollen die Parteien aus den Tag der Jahrrcchnung zu Baden erscheinen mit ihren Beweismitteln, um den endlichen Rechtsspruch zu erwarten. ?». Der Kleinodien und des Goldes wegen, so noch zu Luccrn liegen, soll man auf de» Tag zu Baden, Sonntags nach der Auffahrt (3. Juui), antworten, ob mau die Mark um 75 Guldcu rheinisch geben wolle. Doctor Thüring Friller erklärt, er wolle an seine Herren bringen, ob sie selbes um den Pfenning nehmen und vermünzcu wollen, falls man es zu geben geneigt sei. v. Auf diese»' Tag sind die Räthe dcö Bischofs von Basel, desgleichen Graf Wilhelm von Thierstcin mit dem Abt von Beinwhl und derer von Solothurn Botschaft vor den Eidgenossen erschienen und über ihre Streitigkeiten gegen einander verhört worden. Beide Theile haben eingewilligt, zu einem gütlichen, unverbindliche" Tage vor den ehrwürdigen, cdclu Herrn Hartman» von Hallwhl, Domprobst zu Basel, zu kommen, der auch ersucht ist, unparteiische Leute zu sich zu berufen und einen gütlichen Vergleich zu versuche»' Mit dem Schultheißen Vogt von Solothurn ist ans diesem Tage deshalb auch ernstlich geredet und der Botschaft von Bern empfohlen, den Heimweg über Solothurn zu nehmen und in gemeiner Eidgenosse" Namen von allen unfreundlichen Schritten gegen den Bischof und die Scinigcn abzumahnen. «I. D's von Wintcrthur und die aus der Grafschaft Sarganö bitten, die Eidgenossen möchten ihnen dazu verhelfen, daß die Appenzeller ihnen ihre Panncr, welche vor alten Zeiten nach Appenzell gekommen, wieder herausgeben, da doch im Fcldzug nach St. Gallen hievon geredet worden. Da nun die Appenzeller damals im Feld gebeten, nichts hievon in den Friedensvertrag zu setzen, sie werden, wenn sie darum angegangen werden, sonst guten Willen zeigen, so wird beschlossen, wenn diesen Sommer gemeiner Eidgenossen Bote" nach Appenzell kommen, um die Bünde zu erneuern, so sollen dieselben allen Fleiß anwenden, damit die von Wintcrthur und SarganS zu ihren Panncrn wieder gelangen, v. Der Bote von Bern meldet, Bartholomäus Map habe das Geld, um welches er zu Lucern den Diamant gekauft, nun in Lyon cm« Mai 1492. Pfangen und werde cd hcrausfcrtigen. Hierauf wird beschlossen, das Geld sott »ach Baden auf die Jahrrechnung gebracht und da den Leuten nach getheilt werden. Luccrn sott in seinem Abschicdbuch nachschlagen, wie viel Leute jedes Ort bei der Thcilung der Beute von Grandson angegeben hat, das herausschreiben und auf den angesetzten Tag, Sonntag nach der Auffahrt (3. Juni), mitbringen, damit jedes Ort seinen Thcil wisse, l. In dem Streite zwischen denen von Schaffhauseu und dem Grafen Heinrich von Lupfen sollen, da letzterer in seinem Schreiben sich zu Recht erboten hat, dieser persönlich, jene durch vollmächtige Botschaft auf dem Tag der Jahrrcchuung zu Baden erscheinen, wo man versuchen will, einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag zwischen ihnen zu Stande zu bringen, Da vormals zwischen den Fürstbischöfen von Basel und Strasburg und den Städten Straßburg, Basel, Colmar und Schlettstadt an einem und gemeinen Eidgenossen am andern Theil ein freundliches Bündnis; besprochen, des Artikels von der Hülfe wegen aber ein vollkommenes Einverständnis; nicht erzielt worden ist, so haben auf diesem Tag beidseitige Boten und Anwälte auf Genehmigung hin den fraglichen Artikel gestellt, wie folgt: Nämlich das; jede Partei, welche solche Hülfe fordert, einem jeden zu Fuß des Monats 4 rheinische Gulden und einem Reisigen zu Pferd 8 rheinische Gulden, wenn aber die Reise länger denn einen Monat dauert für 14 Tag oder darunter einen halben Monatssold, für mehr denn 14 Tage den ganzen Monatssold geben soll, der Sold soll ansangen beim Ansmarsch von Haus und dauern bis zur Rückkehr nach Haus. Und da nunmehr alle Boten, bis auf den von Uri, der noch nicht zugesagt, damit einverstanden sind, so hat mau, um den Röthen der bemeldctcn Bischöfe und Städte die Kosten dcö vielen Hin- und HerrcitcnS zu ersparen, verabredet, daß auf den Tag zu Baden, am Sonntag nach der Auffahrt, alle Orte ihre endliche Erklärung abgeben sollen, damit dann auf dem Tag der Jahrrcchuung die Sache mit den Rathen und Anwälten der genannten Fürsten und Städte abgeschlossen oder sie des ferner,; NachrcitcnS überhoben werden können. I». Der Herzog von Lothringen hat durch seine Botschaft, nämlich einen Grafen von s-ciningen, einen Grafen von Valcndis und seinen Canzlcr sich entschuldigen lassen wegen allerlei Reden, die jetzt über ihn ausgehen möchten; auch läßt er den Eidgenossen eine Vereinigung nach ihrem Gefallen Zutragen. Darauf ist jenen allerlei Schmach vorgehalten, die den Unsrigen im Land Lothringen begegnet, worüber sie erklärten, sofern solches an den Herzog gelange, so werde er sich darin zu unserer Zufrieden kwit zu halten wissen. In Betreff der Vereinigung wird geantwortet, die Boten dieses Tages haben keine ^owalt, darauf einzutreten. I. Die vn Orte Zürich, Luccrn, Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug und ^ttarus sollen ihre Botschaften auf Sonntag vor der Auffahrt (27. Mai, zu Altstetten im Rheiutbal daben, um über mancherlei Sachen zu rathschlagcn, namentlich des Markcnuntcrgangs mit Appenzell, der Zun; Stein zu Rhcincck gehörigen Güter und Zinse, dcö Herrn von Sax, der Reisläufcr, der Bußen "wgen u. s. w. k. Die gleichen Boten sollen, wenn sie die Geschäfte im Rhcinthal vollendet, den Handel zwischen dem Abt von St. Gallen und der Stadt Constanz an die Hand nehmen und einen glitten Austrag suchen. Zu diesem Zwecke sollen sie der Stadt Constanz Botschaft und den Abt nach Whl ^scheiden, wohin zu kommen crstcre bereits zugesagt hat. I. Die Stadt Baden hat Streit mit Rordorf und Dictikon wegen Wcidcrcchtcn. Jene behauptet wcidegcnössig zu sein bis zu dem Bach zwischcu Dictikon n»d Schöncnwcrd, was diese bestreiten. Auf der Jahrrcchuung vor zwei Jahren brachten nun die von aden einen pergamentenen Brief vor, der sagt, wie weit sie Weidcrccht haben, darin war aber ein Wort ^adirt und anders geschrieben, gerade da, wo der Span ist, nämlich „Schöncnwcrd". Im Stadtbuch, dieser Offnungsbricf eingetragen ist, war an gleicher Stelle das Wort Sprcitenbach durchgestrichen 408 Mai 1492. und darüber geschrieben „Schöncnwerd". Das kam den Boten jenes TageS argwöhnig vor und sie schobt» die Sache ans die letzte Jahrrcchnung. Auch die damaligen Boten fanden die Sache verdächtig m ^ erkennten, die von Baden seien an jenen Orten nicht wcidcgcnössig gegen die von Rordorf nnd Dictiko», cö sei denn, dasi sie mit andern Beweismitteln als jener Urkunde und dem Stadtbuch innert Jahrcssu ihr Recht darthun. Und da nun die von Baden der Sache wegen ihre Botschaft von Ort zu Ort schüst" wollen, so soll jeder Bote das heimbringen und auf den Tag von Sonntag nach der Auffahrt Vollma ) einholen, um in der Sache zu handeln. >»». Man ist der Ansicht, es würde der Eidgenossenschaft .st' Ehre gereichen, wenn sie Botschaften schickte an die Hauptleutc des römischen Königs und dcö sä)'"" bischen Bundes, die jetzt auf dem Lcchfeld stehen und auch an den Herzog Albrccht von Bayern, »>" versuchen, sie mit einander zu Frieden zu bringen. Es soll also jedes Ort, das seine Boten sä)'ä"' will, das schriftlich nach Zürich verkünden vor St. Urbanstag (25. Mai). Die Orte, welche keine Votc» schicken wollen, sollen den übrigen Gewalt geben. Die Boten sollen Sonntag nach St. UrbanStag Zürich eintreffen und Montags darauf mit einander abreisen. Falls der Mchrtheil der cidgcnössifä)'" Orte zusagend antwortet, soll Zürich sofort beiden Parteien schreiben, sie möchten mit den Feindselige' innehalten bis zur Ankunft unserer Boten, ii. Hinsichtlich der Abscndung von Boten zum römischen K""' und zum König von Frankreich, ihres Kriegs wegen, soll man auf dem Tag zu Baden antworten. dem Streit, der gegenwärtig zwischen Luccrn einerseits und Uri und Schwhz anderseits waltet, soll lln^ waldcn den Parteien cincn gütlichen Tag vor sich ansetzen und die Sache zu vermitteln trachten. es damit nicht zu Stande, so soll Unterwaldcn den übrigen Orten Tag verkünden oder wenn Gefahr im Verzug ist, den Handel auf den nächsten Tag zu Baden bringen. K». ES wird alterst' tl redet der Ansprccher wegen und von der Unruhe, welche sie verursachen. Einige Boten melden, bei äst habe man beschlossen, es soll sich niemand der Ansprccher annehmen, ohne eines Raths Wille». ^ ^ soll Jedermann heimbringen und auf dem Tag zu Baden antworten, ob man eine gemeinsame Vc' rcdung diesfalls treffen oder jedes Ort für sich sorgen lassen wolle. «>. „ Man sol trcffenlich ob man hinfür die Tag von Ort zu Ort vmbgan lassen oder wie man sich darum halten welle." > ^ diesem Tag ist vorgelegen ein Schreiben des Königs von Frankreich, wodurch er anzeigt, das; c" stcns eine Botschaft zu uns Eidgenossen schicken werde und sich zu aller Freundschaft erbietet. 6' j Korst" Miste" diesem Tag ist erschienen die Botschaft dcö römischen Königs nnd hat mit vielen freundlichen gemeldet, wie der König alles eingegangen habe, was man von ihm begehrt; cS sei der lOMll ^ und der eine Anzahl Jahre hindurch jedem Ort zu gebenden 5()l) Gulden wegen. Hierauf wird man könne dcö Spans wegen, der zwischen einigen Orten dieser Sache halben hänge, ihnen eine e» ^ Antwort nicht geben. Darauf bringen die königlichen Boten weiter an, da sich die Sache alst '" ^ Länge ziehe, so wolle der römische König, der vom Erzherzog Sigmund zu seinem Erben aintstst- nnd die Regierung seiner Lande übernommen habe, sich an die ewige Richtung halten, welche zwischen Erzherzog Sigmund für sich und seine Erben und den Eidgenossen angenommen und dch) worden sei und er versehe sich, das; auch die Eidgenossen ihm gegenüber dieser Richtung t. Der Streit zwischen Zürich und Zug einiger Marken und der Gerichtsbarkeit wegen auf de»' schieß soll zu Baden vorgenommen werden. Inzwischen sollen die Parteien ihn ruhen lassen »ist der beiden Orte über den dort vorgegangenen Frevel richten. ,i. Der Bischof von Constanz hat begehrt, mit uns in Vereinigung zu kommen wie seine Vorfahren. Aus diesem Tag haben """ Mai 1492. 4V9 die Herren seines CapitclS begehrt, mit ihrem Bischof in die Vereinigung aufgenommen zu werden. Darüber soll endliche Antwort gegeben werden auf dem Tag der Jahrrcchnnng zu Baden, v. Dem Bischof ist geantwortet wegen der Reformation der Priesterschaft, ebenso ist ihm Forderung zugesagt für sein Gesuch beim Papst, um die Gewalt, Priester zu degradiren, wie jeder Bote weiß. '»v. Da die von Luccrn auf Anbringen der Botschaft des Pfalzgrafcn einen Tag in ihre Stadt gesetzt haben, vorhin aber ein Tag nach Baden gesetzt worden ist auf Sonntag nach der Auffahrt, so haben die Boten den Tag nach Luccrn abgesagt und festgesetzt, das! die Sache, um welche die pfalzgräflichc und bayerische Botschaft geworben, auf jenem Tag zu Baden zur Verhandlung kommen soll. -He. Heimbringen zur Beantwortung auf nächstem Tag zu Baden, ob man des Varnbülcrö HauS und Gut im Nhcinthal seiner Frau und seinen Kindern zu kaufen geben wolle, Jeder Bote weis; zu sagen, wie der Bischof von Consta«,; und Graf Allwig von Sulz um ihre Späne auf den Bischof von Basel zu Recht veranlasset sind. Zu I>. Dem Bcrncrexemplar (A, E. A. i', 7») folgt noch (s. 02) der Entwurf eines Frcundschaftsvertrags mit dem Herzog den Lothringen aus dessen Lebenszeit. Altstetten. 4^92, 27. Ä?Nl (Sonntag vor der Ausfahrt). Tag der vil Orte. Die Acten fehlen. Siehe 4NZ l. Ii. Baden. 5. Inns (Zinstag nach d-r Vssart Cristy.) Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. K9. Staatsarchiv Nern . Allgemeine eidgenössische Abschiede. 5'. tl»7. Bern vermeint, man sei ihm von der Beute von Grandson her noch lltttl Gulden schuldig und Erlangt, dasi man das Gold, welches zu Luccrn liegt, ihm dafür gebe; waö dann daran zu viel sei, das wolle cö baar auöhiubczahlcn. Den Boten ist hicvon nichts im Wissen; sie beauftragen daher den Boten do« Bern, seine Herren zu bitten, das; sie die Eidgenossen solcher Forderung erlassen. Wollen sie dagegen lencs Gold um den Anschlag, der ihm gegeben worden, kaufen, so wolle man es ihnen lassen. Der Bote do« Luccrn soll selbes mit auf die Jahrrcchnung nach Baden bringen. Wollen cö dann die Bcrucr nicht, so st^ll man cs daselbst sonst so thcuer als möglich verkaufen. I». Jeder Bote weiß, wie man einhellig ist, w Vereinigung mit den Niedern Städten und Bischöfen zu beschließen; Zürich soll dieselben auf die Jahr- ^chnung von Baden beschreiben, wo man mit ihnen abschließen will. «. Man soll abermals heimbringen, ^ wan, wie mehr als einmal beschlossen, Botschaften zum römischen und zum französischen König schicken um den Krieg zwischen ihnen beizulegen zu suchen. Da anch auf diesem Tag diesfalls nicht von ^stcii Orten völlige Antwort gegeben worden ist, so soll dieses nun auf der Jahrrcchnung zu Baden ^sthehen. ,1. Varnbülcrö Sohn hat schon mehrmals begehrt, daß man seiner Mutter und ihren Kindern ^ Haus und Gut im Nhcinthal um einen mäßigen Preis wieder zu kaufen geben wolle. Der Mchrtheil Orte ist hiczu geneigt, Schwyz und Glarus dagegen wollen durchaus nicht. Daher soll bis zum Tag 52 410 Juni 1492. der Jahrrcchnung jeder Bote nochmals heimbringen, ob man ihm (dem Varnbüler) entsprechen oder es so theucr als möglich verkaufen wolle. «. Deö Spanö halben zwischen Zürich und Zug um die Marke und die Gerichtsbarkeit im Neußschieß haben die Parteien jede einen Schiedsrichter zu Luccrn genommen. Nun sind aber die von Zürich nicht geständig, der Gerichtsbarkeit wegen so weit auf die Schicdlcnte Z» Recht gekommen zu sein als die von Zug meinen. Daher sollen beide Orte ihre Botschaft in den Pst»ö^ feiertagen nach Luccrn senden, und da sollen dann die Schiedsleute eröffnen, waö auf sie zu Recht gcst!st sei, und dem sollen beide Parteien nachkommen. I. Deö Zolls zu Klotcn wegen sind zu Einsiedel» einige Verabredungen getroffen worden, in welche nun aber die von Zürich nicht eintrete», sondern andere Mittel aufsuchen wollen. Daö soll jeder Bote heimbringen zur Beantwortung auf den Tag der Jalff^ rcchnung zu Baden, welcher stattfinden wird am Donstag nach unscrs Herrn Fronlcichnamötag (28. Jinül- Da soll auch die Sache der Landzüglinge und Fälle und Gclässc zu Kaiscrstuhl wegen verhandelt werden, welche zwischen den sieben Orten und Zürich spänig ist und worüber der Bote von Uri sännnI gewesen, Instruction einzuholen. Ii. Eine Botschaft des Pfalzgrafcn bittet um Antwort auf dessen ft»h^ gestelltes Ansuchen um Bewilligung, eidgenössische Knechte in Sold nehmen zu dürfen. Antwort: Da >»»» vernommen, daß der Krieg zwischen dem Haus Bayern und dem schwäbischen Bund verglichen sei, habe man nicht geglaubt, daß der Pfalzgraf die Knechte ferner begehren würde; die Boten haben daher auch keine darauf bezüglichen Befehle erhalten. I. Die gleiche Votschaft meldet, der Pfalzgraf habe mit grpßem Gefallen den Versuch der Eidgenossen gesehen, den Krieg zwischen dem Hause Bayern und dem schwäbischen Bunde durch eine Abordnung zu vermitteln, und werde dafür nach Kräften dankbar st»'' It.. Da Frciburg und Solothurn gebeten haben, man möchte dafür sorgen, daß sie auch in daS Bündnst aufgenommen werden, in welchem wir Eidgenossen mit Bayern stehen, so hat man die Boten deö Pstst' grasen ersucht, solches an ihren Herrn zu bringen, was diese mit allem Flcißc und in der Hoffnung besten Erfolg zu thun verheißen. I. Jeder Bote weiß, waö von den Ansprcchcru allenthalben geredet worden ist. in. Bartholomäus May soll daö Geld für den Diamant auf die Jahrrcchnung bringen- I. i». fehlen im Zürcherabschicd. Baden. 4692, 28. Juni. Staatsarchiv Bcr»! Allgemeine eidgenössische Abschiede, n. tw. t». Ein schwäbischer Knecht ist bei Ucbcrlingcn auf der Straße zu einem laufenden Boten dcw von Glarns gekommen und hat zu ihm Worte geredet, die für uns Eidgenossen schmählich sind, ^»l Anrufen deö laufenden Boten haben die von Ucbcrlingcn den Knecht gefangen und derselbe hat st>»^ Reden eingestanden. Nun bitten die von Ucbcrlingcn, man möchte ihm vergeben oder den laufende» Boten auf den Gerichtstag wieder hinausscndcn. Darauf wird geantwortet, man wolle ihm nicht verzeihe»- sie sollen ihn strafen, wie er es verdiene und den laufenden Boten von Glaruö der Stellung erlasse»- I». Die Markenstrcitigkcit zwischen Herrn Noll von Boustettcn, Ritter, und denen von Tax wird de» Boten zugewiesen, welche demnächst ins Nheinthal gehen: die sollen nach eingenommenem Augenselst'" Minne oder Recht in der Sache suchen, e. „Als vnscrcS gnedigeu Herrn von Costcuz Rät anbracht habe»- Juni 1492. nachdem vnd man dann dick vbeltätig Priester Im zuschike, das wir Ehdtgnoßen mit sinen gnaden vnserm heiligen vatter, dem Bapst, schribcn vnd sin hcilikeit bitten, das Sin gnad sollich vbeltätig Priester mit einem Wichbischof vnd den nächsten vmbsäßcn prelatcn die kassieren vnd die wiche abnämen möge, damit sollich nach Jrcm verdienen gestrafft werden. Sollich geschrifft zu tun ist sinen gnaden zugesagt, als dann icdcr bott weiß witter zc sagen." «I. Dem Vogt im Wagcnthal wird Vollmacht crthcilt, einigen Knechten, welche sich entschuldigen, sie seien aus Armuth und Mangel an Verdienst in den Krieg gelaufen, die Buße der 5 Gulden nachzulassen. «. Heimbringen daö Rathbcgchrcn derer von Schaffhauscn, welche vom römischen König Maximilian aufgefordert sind, sich gerüstet ins Feld nach Metz zu verfügen, I. „Als von wägen der prelatcn, gstiftcn vnd pricstcrschaft des bistnmbs Kostenz in vnscr eidtgnoschaft au vus pittlich gelangt ist, nachdem sp vuser Herr der Bischof von Kostenz vndcrstand zu beswärcn mit der bischoff- lichen Stür witer vnd anders dann von alterhcr, daö Inen deß vor sin vnd In vnscrn Schuz vnd Schirm haben wöllcn. Ist denselben prelatcn, gstiftcn vnd pricstcrschasst botschaftcn geantwortet, wie glichwol wir nit gefallen doran haben, wcllcnt wir vns versechcn, st) werden sich mit vnserm Herrn von Kostenz gütlich vertragen, ob aber das nit sin mag, vnd st) dann witer für vns komen, versähen wir vns, vnscr Herren vnd Obern werden sich so zimlichcn halten vnd nit gestatten, daö st) wider Jr alt wäscn getrcngt werden. Dcsglich ist mit Vilsers Herrn von Kostenz Boten gcrct, als sh bcgert haben, sin gnad vnd die Stift mit vns in chnung kommen zu lassen, das vnscr Pricstcrschaft vnwillen Hab, daö sin gnad st) mit der bischoflichen Stür beschweren welle, darumb wir bis zu vstrag desselben davon nicht red haben laßen könnten, mit Pitt daran zu siu, das sie bemclte pricstcrschaft bh Jrem alten wäscn blibcn lassen vnd witer nit Pflege. Dann ob wir von Inen witer angcrüft wurden, versechcn wir vns, das wir sollichcr pricstcrschaft alle fürdcrung täten, damit st) bh der billichcit gehandhabt werden möchte." Heinrich Göldli, Ritter, von Zürich, klagt über ein Gerücht, als sollte er einem von Zürich nach Frankreich gesendeten Botcil Briefe gegen die Eidgenossen mitgegeben und verursacht haben, daß selber in ChalonS gefangen gelegt wordcil ist. Er erbietet sich, gegenüber solcher Anschuldigung sich vollständig zu verantworten. Mail hat hierauf dem Boten von Zürich, Bürgermeister Schwcnd, befohlen, über diese Sache weiter mit seinen Herren Rede zu halten, wie jeder Bote zu sagen weiß. I». Dem Herrn Georg vom Stein ist ein sicheres Geleit in der Eidgenossenschaft auf drei Monate zugesagt, I. „Jeder pot weißt zu sagen, das vus gefiele, daö vcrkomcn wurde die vppigcn kleidcr, dcßglichcn die tägeu, so die xcllen im katzbalg tragen, vnd die Swcrt mit den halbschcidcn." It.. Auf Sonntag vor St. Lorenz (5. August) solleil in allen Städten und Ländern der Eidgenossenschaft die Bünde beschworen werden. Die Boten, welche deshalb nach Bern kommen, sollen darnach nach Freiburg und Solothurn gehen und daselbst die Bünde auch beschwören lassen; die Boten, welche nach Appenzell gehen, sollen nachher zu St. Gallen, die, welche «ach Schaffhauscn gehen, zu Rothweil die Bünde beschwören lassen. I. Da zwischen Zürich einerseits, Bern, Uri, Schwhz, Untcrwaldcn, Zug und Glarus anderseits in Betreff des Zolls zu Klotcn und der Landzüglingc und der Erbschafteil Unehelicher zu Kaiscrstuhl sich Streit erhoben, darum man nach der Bünde Tage gegen einander zu Einsiedcln im Recht gestanden, des Zolls zu Klotcn wegen einige gütliche Mittcl- anträge gestellt, den Entscheid aber über die Fälle und Gclässe zu Kaiscrstuhl auf diesen Tag verschoben hat, so erklären sich die sieben Orte für Annahme der Auöglcichungsvorschläge in Betreff des Zolls, Zürich aber will dieselben nicht annehmen, die Vlll Orte bei dem Geleit zu Baden lassen und weder zu Baden uoch zu Kloten Wortzeichen annehmen, auch den Seinigen zu Stein befehlen, Niemanden auf eine Straße 52* 412 Juni 1492. zu nöthigen, auch nicht die einen vor den andern zu fertigen. Darauf wollte der Zugesetzte von Bern, ohne weitem Befehl seiner Obern nicht weiter in der Sache urtheilen, die andern beiden Zugesetzten der sieben Orte wollten ohne denjenigen von Bern auch nicht vorfahren, daher bleibt die Sache deö Zoll»? wegen angestellt. Bezüglich der Fälle und Gelasse zn Kaiscrstuhl meinen die Zugesetzten der sieben Orte, man solle den Entscheid auch verschieben, bis die Sache des Zolls wegen entschieden würde. Dagegen begehrten die von Zürich nach Sage der Bünde „ unvcrzogcnlichcS" Recht in der Hauptsache, da zu Einsiedel» der diesfalls gelegte Haft aufgehoben worden sei; ihre Zugesetzten geben daher in der Sache ihr Urthcil am Montag vor Nlrici (2. Juli), in. „Item der Stein vnd tcmandt mit den zwchcn Bär- lin, so daran hangen vnd zu Luecrn gelegen vnd am Strit Granson erobert, ist vcrkouft vmb 5999 rheinische Gulden. So ist daö Gold vnd die kleinst vcrkouft vmb 416 Gulden." Dieses Geld wird den Leuten nach, so zu Graudson gewesen, gethcilt wie folgt: Zürich hatte da 1791 Mann, erhält au Geld 554 Gulden; Bern mit Ncucnstadt 7199 Mann, erhält 2324 Gulden 13^/z Schilling; Luecrn 1861 Manu, erhält 695 Gulden; Uri 463 Mann, erhält 159 Gulden 19 Schilling; Schwhz 1181 Mann, erhält 383 Gulden 19 Schilling; Untcrwalden 455 Mann, erhält 148 Gulden 7 Schilling; Zug 434 Man», erhält 141 Gulden 19 Schilling; Gleims 789 Mann, erhält 254 Gulden 5 Schilling; Frciburg 828 Man», erhält 269 Gulden 19 Schilling; Solothnrn 918 Mann, erhält 299 Gulden 6 Schilling; Biel 212 Manu, erhält 69 Gulden 2 Schilling; Abt von St. Gallen 155 Mann, erhält 59 Gulden 19 Schilling; Stadt St. Gallen 131 Mann, erhält 42 Gulden 19 Schilling; Schaffhausen 192 Mann, erhält 33 Gulden 5 Schilling; Baden Stadt und Grafschaft 96 Mann, erhält 33 Gulden 6 Schilling; Brcmgartcn u»d Mellingen 77 Mann, erhalten 25 Gulden 4 Schilling 2 Denier. Summa 5386 Gulden 13 Schilstuss Dazu ist geordnet den Schreibern und Goldschmieden zu Lucem 19 Gulden, dem Schinder Strigcl von Thun 5 Gulden, den Schreibern von Zürich und Lucern auf diesem Tag 19 Gulden, dem Bogt Z" Baden 2 Gulden, dem Uutervogt daselbst 1 Gulden, dem Goldschmied daselbst 1 Gulden zu geb^ i». Dicbold Glaser hat uns die 5999 Gulden um den Diamant bezahlt, nämlich 4 alte Kronen ^ 5 rheinische Gulden und etliche Dickplapparte je drei für 1 Gulden. Er meint, solches sei auf dem Tag zu Bern also abgeredet, so sei er durch Bartholomäus Mah berichtet; wir aber meinen, cö sollen vhc^ nische Gulden sein oder dann für den rheinischen Gulden soviel als er gilt. Nichtsdestoweniger hat man ihm das Geld so abgenommen, doch mit dem Vorbehalt, wenn die Obrigkeiten damit nicht zufrieden st^ und es sich findet, daß die Abrede anders getroffen worden, so soll die Bezahlung in rheinischem Gold erfolgen und Glaser den Abgang ersetzen. Man quittirt ihn deshalb vorläufig für die Stücke, so ^ gegeben und behält den Schuldbrief um die 5999 Gulden bis zum nächsten Tag zu Luecrn zurück- Ebenso hat Glaser auch die andern Kleinode und das Gold bezahlt. «. Entwurf der Vereinigung ">ü den Niedern Bischöfen und Städten: „Jeder bot weiß zu sagen, wie der fürsten, beider Bischöfen Z" Straßburg vnd Basel, mit sampt der ersamen Statt Strafiburg, Basel, Colmar vnd Slcttstatt Botschaft^ abgcschcidrn find vnd sh sich gesondert vnd nämlich deö Bischofs vnd der Statt Straßburg Botschaft d" vorgeschriben mehnung vff hindcrsich bringen vnd dorumb bis Bartolome! zu antworten angenommen habe»- y». Der Abt von PfäfcrS und seine Gottcöhauölcutc und Hintersäßen im Gericht Ragaz behaupten vo>» Zoll zu Sargans frei zu sein. Beschluß: Der Landvogt soll den Zoll von ihnen beziehen, bis sie Beweis für ihre Befreiung leisten. Zu i». Nach Wegclins Pfäftrscrregcsten. Nr. 775. Juli 1492, 413 /i»7. Constan z. 11). Zull (Dienstag vor St, AlexiuStag), Staatsarchiv Luccr» - Luccrnerabschiedcsammlung, 0, W, Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede, 11,77, Jeder Bote weiß zu berichten, wie der Eidgenossen Boten von der römisch-königlichen Majestät , sind empfangen worden, und mit wie großem Dank und Gefallen dieselbe es aufgenommen hat, daß »wir cidgenosscn also vndcrtcnnktich vnd crlich crschinen sind". I». Hierauf hat der König anbringen lassen, er wünsche, als ein Erbe seines Vctterö, des Erzherzogs Sigmund, der ewigen Richtung, welche dieser vor Jahren mit den Eidgenossen eingegangen, Statt und Folge zu thun und das gegenseitige freund- nachbarliche Verhältniß aufrecht zu halten, auch den Erläuterungen etlicher Artikel, wie die auf vergangenen Tagen stattgefunden, nachzuleben, in Betracht, daß beiden Thcilen diese Richtung zu wesentlichem Nutzen und Vorthcil gereicht habe. Darauf wurde geantwortet, man sei nicht mit Vollmacht zum Abfluß, sondern nur zum Anhören anhcr gesandt, wolle aber des Königs Verlangen mit allem Ernst heimbringen, und hoffe, daß er dadurch nicht zur Ungnade bewegt werde Darauf hat der König begehrt, daß die Eidgenossen beförderlich und während er noch im Lande sei, einen Tag setzen, um mit Vollmacht die Nichtung und Erläuterung völlig zu beschließen, und da letztere nur auf sechs Jahre verabredet worden, io sei er bereit, sie auf zehn Jahre anzunehmen. ES wird sodann von den Boten ein Tag nach Schwhz gesetzt auf St. Lorcuzentag (1 (1. August), wo man über die Sache rathschlagcn und die Boten bevollmächtigen soll, von sich aus ohne Hiutcrsichbringcn abzuschließen, wie sie cö der Ehre und dem Nutzen der Eidgenossenschaft angemessen finden. «. Sodann hat der König erzählen lassen den „vnbillichen, gröblichen vnd hochmuthwilligcn Handel" des Königs von Frankreich gegen ihn und die deutsche Nation. iN habe mit dem König von Frankreich eine Richtung gemacht und das heilige Sacramcnt darauf genommen. Nichtsdestoweniger habe jener sie gebrochen, zudem die Herzogin von Bretagne, die ihm nach Ordnung der christlichen Kirche vermählt sei, ihm mit Gewalt genommen, ungeachtet er ihm vor Jahren ieinc Tochter ehelich vermählt und in seine Gewalt gegeben habe. Ferner habe er ihm und seinem Sohn, Herzog Philipp von Oesterreich, einige Fürstenthümer und Landschaften eingenommen und gedenke, solches benicr zu thun und das römische Reich und deutsche Nation ganz unter seine Gewalt zu bringen, Mas doch den Eidgenossen, als Gliedern des Reichs, schwer zu hören sein müsse. Deshalb bitte er, sie möchten ihm gegen den König von Frankreich Hülfe und Beistand thun, und ihm tiOW Knechte drei Nioiiate lang in seinen Sold geben, 4 Gulden monatlich auf eiucn Mann zu rechnen. Hierauf wurde geantwortet, die Stellung der verlangten Hülfötruppen wolle sich den Eidgenossen aus verschiedenen Ur- ^chen nicht schicken, aber man wolle versuchen, dem König und deutscher Nation zu Gute und zur Verminderung des Blutvergießens diese Kricgshändel in Güte zu vertragen, und man hoffe, daß wenn der Nönig von Frankreich unsere Vermittlung annehme, auch der römische Köuig ein Gleiches thun werde. Darauf erklärt der König, er wolle der Hülfe wegen nicht weiter in die Eidgenossen dringen, sondern bch alles Guten zu ihneu versehen. Er zweifle auch nicht, sie werden der Mahnung seines VatcrS, des ^Mischen Kaisers, nach Metz, als llntcrthancn dcö Reichs folgen und sich nicht vom Reiche söndcrn. bind da im Weitem des Königs Begehren ist, man möchte doch wenigstens Vorsorgen, daß der Eidgenossen Unechte nicht dem König von Frankreich wider ihn zulaufen, so wird beschlossen, auf dem Tag zu Schwhz 414 Juli 1492. an St. Lorenzentag sich ernstlich über die Mittel zn bcrathcn, wie man solchem Laufen zuvorkommt Auch soll vor den Gcmeiuden au allcu Ortcu, wo man die Bunde schwört, solches verboten werde»' «I. Rothwcil hat abermals begehrt, die Eidgenossen möchten ihm bchülflich sein, daß es der Taxation 70«) Gulden, die ihm zu Nürnberg aufgelegt worden, lcdig werde. Hierauf wird beschlossen, daß d>c Boten, welche zur Beschwörung des Bundes nach Rothwcil gehen, ihnen rathcn sollen. Der König, »" den man sich diesfalls gewendet, hat geantwortet, sein Pater, der Kaiser, habe den Anschlag gemacht, die von Rothweil müssen gehorsam sein, wie andere Städte des Reichs, v. St. Gallen bringt abcrma e an, der Varnbüler fordere sie zn Recht, und bittet um der Eidgenossen Hülfe gegen dessen Vornehm^' Antwort: Sie wissen, wie man deshalb ab dem vergangenen Tag zn Badeil dem Kaiser und dem öiömg geschrieben habe; man hoffe, sie werden der Rechtfertigung enthoben werden. L. Weiter verlangen^ St. Gatter Rath und Aufschluß, ob des Krieges wegen zwischen dem römischen und französischen KeMg ihre Kaufleute sicher auf die bevorstehende Messe zn Lhon fahren können. Antwort: Man versehe si ' nicht, daß dieser Krieg die Eidgenossen so viel berühre, daß sie unsicher sein sollten; doch können sich ^ Verhältnisse über Nacht verändern, daher könne man ihnen keinen bestimmten Rath geben, fit» ^ zwischen den Erben des LönbliS sel., Bürgern von Bern, und der Stadt Ulm ein Span waltet, besorgen die Kauflcutc von Ulm, in derer von Bern Gebieten nicht sicher zn sein, und hat sich eine W'd schaft von Ulm deshalb vor gemeinen Eidgenossen beklagt. Hierauf hat man sich derer von Bern in ^ Sache gcmächtigt, den Ulmcr Kanflcutcn Sicherheit im Bernergcbict zugesagt, und beiden Thcileu ci»e» Tag nach Zürich gesetzt, wo man suchen will, sie in Güte oder mit Recht zu vergleichen. ?». Wie d^e Ansprache des Herrn Andreas Noll von Bonstcttcn an den König gebracht worden, und was darauf si^ eine Antwort erfolgt ist, weiß jeder Bote zu sagen, t. Mail hat auch den König gebeten, daß er allen >» uilsrcr Eidgenossenschaft, welche vermeinen, daß er ihnen etwas schuldig sei, Bezahlung thun wolle. Himmm hat er geantwortet, wenn die Vereinigung zwischen ihm und den Eidgenossen aufgerichtet werde, so er mit Allen, die an ihn etwas zu fordern meinen, Rede haben und suchen, sie in Güte zu befriedige» Denjenigen, mit welchen er nicht solchergestalt verglichen werde, werde er um ihre Ansprachen zu Ncäsi stehen nach Vorschrift der Vereinigung. It.. Bern und Freibnrg sollen unverzüglich ihre Botschaft z»"' König von Frankreich schicken und ihn ernstlich ersuchen, gemeinen Eidgenossen die gütliche Vermittln»!? seines Kriegs mit dem römischen König anzuvertrauen. Und wenn er sich dazu geneigt zeigen sollte, ? sollen sie uns sofort berichten. Auch sollen die Orte ihren Boten auf den Tag zu Schwhz schon z»"' Voraus erklären, ob sie geneigt seien, ihre Botschaft nach Frankreich zn schicken, falls der König Frankreich unser Anerbieten annimmt. I. Die Boten von Zürich wissen, wie die Eidgenossen crustsi^ Fürbitte gcthan haben für Stephan Bicggcr, daß man ihm sein Beginnen gegen seine Herren verzoll^ da er ein junger Gesell und Andern auch Verzeihung zu Thcil geworden sei. I fehlt im Luccrnerexcmplar. 15. Zukl (Sonntag vor St. Margarcthcntag). Staatsarchiv Bern- Bündnisse und Verträge. IN. ttl. Burgrecht zwischen Freiburg und Solothuru. Schultheiß, Räthe und Zweihundert und ganze Juli 1492. 415 meinde der Stadt Frciburg im Ucchtland Urkunden, daß sie die Schultheißen, Räthe und ganze Gemeinde der Stadt Solothurn zu ewigen Mitbürgern und in der Stadt Freiburg ewiges Burgrecht aufgenommen haben, und daß dieses Burgrccht allen spätcrn vorgehen soll: t) Gegenseitiger Schul; mit Leib und Gut im Fall von Angriffen, auf Mahnung mit Boten oder Briefen nach eidlicher Erkenntnis; des angegriffenen oder in seinen Rechten gekränkten Thcilcs. Hülfe in eigenen Kosten. 2) Feiler Kauf, keine neuen Zölle, Verbot, einander zu verhaften, ausgenommen um verbriefcte Schulden. Aller anderer Sachen wegen, so besondere Personen in beiden Städten mit einander zu rechten hätten, soll der Ansprcchcr den Angesprochenen vor dem Richter suchen, unter dem er filzt. Z) Schiedsrichterliches Verfahren für den Fall von Streitigkeiten zwischen beiden Städten. Gemeine Diugstadt ist Aarbcrg. Von jedem Ort zwei Zusäizcr; die vier wählen einen einheimischen, verständigen Obmann. 4) Von fünf zu fünf Jahren soll dieses Burgrecht mit den Bünden beschworen werden. 5) Vorbehalt des römischen Reichs und älterer Bünde. 5. August (Sonntag vor St. Lorcnz). Beschwörung der Bünde in Städten und Ländern der Eidgenossenschaft. Siehe 4Nli It. 4N7 v. ,1. Schwyz. 1 1 . Allgllst (Samstag nach St. Lorenz». Staatsarchiv Lucern Allgemeine Abschiede, (l. 85. Staatsarchiv Nern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. I'VIbF. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. 1l)5. tt. Der Bürgermeister von Schaffhauscn begehrt Rath, wie sie sich auf die kaiserlichen und königlichen Mandate nach Metz zu verhalten haben. Antwort: Sie sollen sich nach uuserm Verhalten richten, büe das ihnen schon auf frühcrn Tagen gesagt ist. I». Denen von Zürich ist befohlen, ihre Botschaft in Eidgenossen Namen mit denen von St. Gallen zu Uebcrlingcn auf Mittwoch nach St. Bartholomäus- (29. August) im Rechten gegen den Varubülcr zu haben und ihnen bchülflich zu sein, daß sie der Rechtfertigung überhoben werden. Denen von St. Gallen wird geschrieben, sie sollen den Ncchttag ^suchen, damit sie nicht mit Urthcil verfällt werden. «. Auf Klage derer von St. Gallen, daß der Abt lie um einige Zehnten zu Goßau mit dem geistlichen Gerichte zu Constauz verfolge, wird dem Abt geschrieben, dieses Verfahren abzustellen und auf Sonntag nach Bartholomäi (29. August) mit seiner Widcr- bart auf den Tag zu Lucern zu kommen, damit man sie gegen einander verhören könne. «?. Die Sache ^ Abts von Pfäfers gegen den von Bonstcttcn wird den Boten übertragen, die auf Sonntag nach ^ertholoinai (29. August) nach Sargaus kommen werden. «. Dieselben Boten sollen dem Abt auch der Zierlichen und königlichen Mandate und anderer Sachen wegen berathcu sein, die den von Vonstetten Bühren. Zürich soll lciztcrn auf diesen Tag nach Sargans bescheiden, t'. Der üppigen Kleider wegen >'llwu die von Schwhz verordnet, daß bei Buße niemand andere Kleider tragen soll als solche, welche ihm chru und hinten die Scham bedecken, auch nicht mehr als eine, zwei oder drei Farben tragen. Das soll ^ kr Bote heimbringen, damit die übrigen Orte auch solche Verordnungen machen. »Von der Ver- 410 August 1492. einigung wegcu mit dem römischen Küng weiß jeder Pott zu sagen, das die von Vre, Swiz, Vndcrtvaldcu, Zug vnd GlariS, die fünf Ort, gcantwnrt Hand, daß sh die fach anstan lassen vnd mit dem römisch"" Kling nichz zu schaffen wellen haben." I». Auf unsrcr lieben Frauen Tag zu Herbst (8. September) soll zu Zürich an der Herberge sein, um den Rathen des römischen Kölligs auf ihre Ancrbietnilgcn der Bc» cinigung halb zu antworten. Zürich soll dieselben dahin bescheiden, 4. Auf dem nächsten Tag zu LueM' soll man antworten, wie man das Unwesen der laufenden Knechte abstellen möge. 1^. Der Späne weg"" zwischen Luccrn einerseits, Uri und Schwhz anderseits soll man auf St. Bartholomänstag Lucern bitten, dcil Obmann von Unterwalden zu nehmen, damit dem Bunde nachgelebt werde und die Sache zu eine"' Austrag komme. I. Ebenda soll man sich erklären, ob man zn beiden Königen schicken wolle, >»" Vermittlung zwischen ihnen zu versuchen. Zu «?. Nach Wcgelins Pfäfcrserrcgcsicn. Nr. 777. x schlt im Luccrncr- und Zürchcrabschied; I« im Luccrncrabschicd; ^ Lucerner- und Bcrncrabschied. Iii. Nhei n e ck. 4^92, 14. August. ZellwegerS Urkunden zur Geschichte des appenzellischen Volkes. Nr. 582. 583. Die vil Orte geben einen Spruch über die Marken zwischen Appenzell, Altstetten und Bern"^ I». Dieselben sprechen über die Hofmarkcn zwischen Altstetten, Kamor und Appenzell. 4/42. Lu cern. 4^192, 27. AUgUst n gcfcngniß Hand, der ouch kczerh begangen hat vnd ratz begcrt haben, wie sh denen tun sollen. Sol icder Bot heimbringen vnd vff dem tag, so Zürich vff vnscr frowen tag ze herbst sin Wirt, antwnrt ze geben, vnd Inen als dann, wann man die antwnrt von vnserm Herrn von Kostenz vff vnscr Eidgenossen von lucern schribcn verhört, Inen in den fachen ze raten, wie sh sich fürer damit halten söllen. Vff disen tag ist ein antwort von vsem Herrn von Kostenz komcn, die gcsin ist, er welle den Priester nach stnein vcrdincn strafen vnd begert, Im den zuzeschicken. Hand der Eidgenossen Boten geraten, das vnscr Eidgenossen von Lucern In gan Kostenz sincn gnaden antwnrten vnd sin gnad versuchen, wie er In halten old strafen wolle. Einen gnaden ist ouch ab disem tag geschribcn trcffcnlich, den vnd ander Priester, so Im In sölichcr maß geschickt wcrdcnt, ze versehen vnd zcstraffent nach eins verdienen vnd den noch ander Vit zc lassen; dann wo das nit bcschcch, wolle man gedenken, wie man sölich mißtätcr sclbö straffe." Dem Landvogt im Thurgau und dem Hauptmann von St. Gallen ist empfohlen, die Hinterlasscn- vhast des verstorbenen Herrn von Tobel in Schrift zu setzen und an die Eidgenossen zu bringen, I. Der Hauptmann von St. Gallen bringt an, wie der Vater des AbtS von St. Gallen, der alte Gicl, nebst väncr Hausfrau zu Whl am Hofe sitzen und ohne Zuzug des Hauptmanns mancherlei regieren, was ihm Vicht im Nutzen dcS Gotteshauses zu liegen scheine. Ans dem nächsten Tag zu Zürich soll man rath- ichlagcn, wie man dem ein Ziel setzen könnte, und ans dem Tag, den Lucern zwischen dem Abt von ^t. Gallen und denen von Konstanz setzen wird, soll man dann dem Abt die Meinung der Eidgenossen ^öffnen. Derer wegen, die üppige Kleider und bloße Schwerter tragen, ist gerathschlagt; doch will Man den Gegenstand noch einmal heimbringen. I». Den Boten gefiele, daß eine gemeinsame Ordnung 3kgcn das Weglaufen der Knechte aufgestellt würde. Darüber soll man auf den nächsten Tag die Entschließung der Obern bringen, I. Des Spans wegen zwischen den sieben Orten und Zürich in Betreff des Ialls zu Klotcn nnd der Landzüglinge zu Kaiscrstuhl soll jedes Ort seine Botschaft, auch die Nathgcber vvd Zugesetzten zu Baden haben auf Sonntag nach des heil. Kreuzes Tag im Herbst (16. September), Mit Vollmacht, die Sache gütlich oder rechtlich zu beseitigen. It. Dem Landvogt im Thurgan wird die Weisung gegeben, etliche Edle im Thurgau, die nicht schwören wollen, sondern die Ihrigen zur Eidesleistung schicken, zn persönlicher Eidesleistung anzuhalten. I. Auf diesen Tag haben die von Straß- geschrieben, daß sie die zu Baden jüngst gestellte Vereinigung für den Bischof von Straßburg, für llv) selbst und die von Schlettstadt annehmen nnd verlangen, daß auf Sonntag nach des heil. Kreuzes Tc>g nächsthin (16. September) ein Tag nach Baden gesetzt werde, um die Vereinigung zu beschließen "vd aufzurichten. In einem beigelegten Zettel haben sie dann noch verheißen, in der Zwischenzeit an den ^sichof von Basel nnd die Städte Colmar und Basel zu werben, daß sie auch beitreten, wollten aber auch nicht, so bleiben sie selbst dennoch dabei. Hierauf haben die Boten angesehen, in gleichem Sinn den vtrag bei ihren Obrigkeiten zu bcvorwortcn, besonders soll der Bote von Uri trachten, daß seine Herren m der Sache sich von gemeinen Eidgenossen nicht sondern oder daß, wenn sie das nicht thun wollten, sie ^ch die andern Orte nicht vom Beitritt abhalten möchten. Darüber soll Uri bis nächsten Montag sich Vach Lucern erklären. Schlägt es ab, so sollen die von Lucern es in alle Orte verkünden, damit man 53 418 August 1492. auf Unsrcr Lieben Frauen Tag zu Zürich rathschlagcn könne, wie man der Sache Fortgang verlchasss- da wohl zu bedenken ist, daß der Kaiser Strasburg zum Eintritt in den schwäbischen Bund gemahnt hat und den Eidgenossen daran gelegen sein muß, daß cS eher mit ihnen als mit dem schwäbische" Bund in Vereinigung komme. Zu I. Das Schreiben des HanS von Seckingen, Ritters, des Meisters und des Raths zu Straßburg, n li, Montag nach Laurenzen Ao. l4S2, nebst dem Beizeddcl finden fich abschristlich im Bcrncrabschied. r. 57g. 17g. Im Sarqanserland. 28. Allsillst «Dienstag nach Bartholom«). Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. 6.84. StiftSarchiv St. (Hallen. Urkunde. tt. Den Schollbcrg haben die Boten mit sammt der Landschaft von einem Ende des Straßenbau bis zum andern in Augenschein genommen und bis an Weniges gefunden, daß die Arbeit nach Laut des Verdings gemacht ist. Wenn jenes zu des Landvogtö Zufriedenheit noch vollendet ist, so sollen die mcister die Arbeit gewährt haben. Jedes Ort bleibt daran noch schuldig 17 Gulden 1lss/z Schilling. TU Werkmeister beklagen sich aber, durch die große Thcurc der Lebensmittel und das anhaltend schlecht Wetter in einen Schaden von mehr denn 200 Gulden gekommen zu sein, und bitten, ihnen daran einigt" Abtrag zu thun. I». Ebenso beklagen sich Einige, daß durch den Straßenbau ihre Güter beschädigt gemindert worden seien, auch diese verlangen Entschädigung. «. Mit der Rechnung des Abts von Pfäss>^ sind die Boten vollkommen zufrieden. «I. Da zwischen den beiden Grafschaften Wcrdcnbcrg und Scu gans ein Verkommniß geschlossen ist, wie man sich inskünftig der Steuer der Landzüglingc u. s. w. weiss" halten wolle, so hat man dermalen des Spans halben zwischen den Stcucrgcnosscn beider Grafschaft" nichts verfügen wollen, bis dem Landvogt zu SarganS eine beglaubigte Abschrift jenes Briefes zugcste^ sein wird. v. Es wird beschlossen, daß dem jeweiligen alten Vogt zu Sarganö alle Zinse, Nutzunss", Fälle und Gcläße zugchören sollen bis Pfingsten. Damit aber dem neuen Vogt die Güter angebaut werde", soll er bei guter Zeit dem alten Vogt einen Werkknccht zu diesem Zweck zuschicken; der alte Vogt ss^ selben auf des neuen Kosten ernähren. t. Jeder der Knechte, die zuwider dem Verbot in die Rem gelaufen sind, soll 5 Gulden geben, oder 1l) Tage lang bei Wasser und Brod im Thurm sitzen, lss^ diesen Artikel soll jedes Ort den Landvogt wissen lassen, ob es daran mindern oder mehren wolle- zjx. Rodel der Mannözucht, Gerichtsordnung, Erbrechts und Landsgcwcr der Grafschaft Sarganö, erneut von den regierenden Orten auf diesem Tage. Zu »e. Dcr Bauaccord für Herstellung der Straße über den Schollbcrg, zwischen den Landvögtcn von Wcrdcnbcrg und gans und Mcistcr Michcl Prcntcl aus dem Etschland, n. <>. l. Septc.nbcr l-tW, findet sich t.n Staatsarchiv Luccrn A. A. " >l Zu se. Siehe Wegelins Pfäferserregesten. Nr. 778. September 1492. 419 Zürich. 1492^ 11). !2rpteittber (Montag Vizilia Nelicis vl kvgul«). Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. St. Boten: Zürich. Cunrad Schwend, Ritter; Heinrich Röist, Burgermeister; Heinrich Göldli, Ritter; Johannes Keller. Bern. Doctor Thüring Fricker. Lucern. Peter Fankhauser, Vcnner. Uri. Vogt Troger. S ch w y z. Jost Kochli, Seckclmeistcr. Frcibnrg. Humbert Göuffe, Stadtschreibcr. S o lothur n (nicht angegeben). Betreffend die Vereinigung mit dem römischen König, über welche bereits auf vielen vergangenen Tagen ist verhandelt worden, sind auf diesen Tag im Namen des Königs erschienen Herr Hermann von (Iptingen und Herr Lazarus von Andlau, beide Ritter, und Hans Lanz von Liebcnfelö, da in dem von dem Tag zu Schwhz ausgegangenen Schreiben der heutige Tag als Termin für die endliche Antwort tvar angesetzt worden. Da aber Unterwalden, Zug und Glarus ihre Boten auf diesen Tag nicht geschickt und zudem die Boten von Uri und Schwhz keine Vollmacht haben, so wird den königlichen Boten mit freundlichen Worten gemeldet, man könne aus gemeldeten Ursachen der gedachten Vereinigung wegen jetzt keinen Beschluß fassen. I». Hierauf haben die königlichen Boten angebracht, da es sich der Vereinigung ^halben diesmal nicht fügen wolle, so wolle doch der römische König, als Erbe des Erzherzogs Sigmund und kraft der Uebcrgabe seiner Länder, die ewige Richtung halten und thun, wozu ihn selbe verpflichte; wenn die Eidgenossen das auch thun wollen, so werde er das gegen sie mit besondern Gnaden erkennen. Er verlange, daß man solches Anbringen auch den Orten mitthcile, die auf dem heutigen Tag nicht anwesend seien, v. Hans von Laudenberg und Cnnzmann Ambühl sind auf diesen Tag gegeneinander erschienen, und da elfterer zugesteht, dem letzter» einen Hof für frei, ledig und eigen verkauft zu haben, und ihn vertreten zu wollen, so hat man denen von Hitzkirch geschrieben, den Ambühl Unbekümmert zu lassen und den Landenberg vorzunehmen. «I. Da auf diesem Tag angebracht worden, die Walliser hätten, da der vor Jahren gemachte Waffenstillstand auf des heiligen Kreuzes Tag nächsthin abläuft, die Absicht, gegen Savohen zu Feld zu ziehen, so wird dem Bischof und der Landschaft Wallis ^schrieben, sie möchten nichts vornehmen, damit die Eidgenossen auf dem Tag zu Baden, Sonntag nach des heiligen Kreuzes Tag (16. September), weiter in der Sache Handeln können, v..Einem Priester bon Freiburg wird eine schriftliche Empfehlung an den heiligen Vater und einen Cardinal vergönnt, k. Der Bote von Uri soll an seine Herren bringen, daß sie ihrem Boten nach Baden Vollmacht geben, der Vereinigung wegen mit den nieder» Fürsten und Städten. K. Heimbringen, wie man den Wol- ieben Einhalt thun wolle, welche fortwährend die Florentiner anfallen und damit die Straßen und den Verkehr unsicher machen. Auf dem Tag zu Baden soll man diesfalls Antwort geben. 53 * 421) September 1-492, Baden. 441)2, 4 7. September c sollen den Rcchttag zu Lindau besuchen, ans die Klage antworten und cS dann dabei bleiben lasstw Dann werde der Handel durch die von Lindau an den kaiserlichen Hof geschickt und da werde man il)»c» dann auch weiter Rath und Hülfe zu Thcil werden lassen. Falls sie sich mittelst Herausgabe dcö G»td mit dem Schwcndincr richten können, so lasse man das geschehen. I». Die Stadt Strasburg schreibt w Betreff der nieder« Einigung, bezüglich welcher die Sache auf diesem Tag hätte zum Abschluß komnic» sollen, der Bischof von Straßburg habe sich von den Städten Straßburg nnd Schlettstadt insofern gtst" dcrt, als er den Vorbehalt des Kaisers und dcö römischen Königs verlange. Man soll heimbringen »»^ rathschlagcn, ob man diesen Vorbehalt zulassen wolle. «. Auf dem nächsten Tag soll man entscheid über daö doppelte Gesuch dcö Bischofs von Konstanz, erstlich, daß man mit ihm die Vereinigung aufriß wie mit seinem Vorfahren, zweitens, daß man die widcrspänstige Pricstcrschaft anhalte, ihm die Bischt stcuer nach Ziemlichkeit zu entrichten. «I. Der Hauptmann von St. Gallen hat abermals angebracht daß der Vater deö Abtö, der alte Gicl, und seine Hausfrau am Hof zu Whl hinter dem Rücken ei»^' Hauptmanns seltsam regieren, was dem Gotteshaus eben nicht zum Nutzen gereichen könne. Hierauf wüd beschlossen, Herr Georg Heggcnzcr und Gerold Mehcr von Knonau ans Zürich sollen zum Abt ve» St. Gallen reiten und mit diesem reden, daß der alte Gicl und seine Hausfrau vom Hofe wegkoi»'»^ und anderwärts versorgt werden. Führt dieses nicht zum Ziel, so will man auf dem Tag, den Lnccr» dem Abt gegen Constanz setzen soll, ihm erklären, es sei der IV Orte Meinung und Wille, daß Gnaden Vater nnd dessen HanSfran nicht länger am Hofe zu Whl bleiben sollen. «. Da auf dieses Tag abermals angebracht ist, wie die Walliscr daS Land Savohcn mit Krieg überziehen, so wird bcschlvsst"' die drei Orte Lucern, Uri und Unterwaldcn, denen der Bischof von Sitten und seine Landschaft »^ Burg- und Landrccht zugewandt ist, sollen ihre Botschaft hinein schicken und ihnen ernstlich zurede», keine kriegerische Handlung gegen das Haus Savohcn ohne der Eidgenossen Wissen und Willen vorj» nehmen. Auf St. Gallcutag sollen die Boten im Wallis sein. ll'. DcS Spans halben zwischen einerseits nnd den sieben Orten anderseits der Landzüglinge und der Unehelichen wegen zu Kaiserstnhi u auf Klage, Antwort, Rede, Widerrede, Nachrede und Vcschlicßuug zu Recht erkennt, daß Zürich Beweismittel vorbringen und darauf weiter geschehen soll, waö Recht ist. Die Zugesetzten und bcid^ Parteien Anwälte sollen auf Mittwoch nach Martini (14. November) zu Baden sein. Inzwischen i»^ Zürich Kundschaften aufnehmen und dem Vogt von Baden zu Händen der Gegenpartei verkünde», wenn sie solche einvernehmen wollen. Die sieben Orte haben beschlossen, daß der Vogt von Baden Vogt Schiffli in ihrem Namen der Einvernahme beizuwohnen haben. K. In Betreff des Streiks wcge» dcö Zolls zu Klotcn haben die Zugesetzten, nachdem Rede nnd Widerrede stattgefunden hat nnd die Sa^ss September 1493. von beiden Seiten zu Recht gesetzt ist, Bedenkzeit genommen bis zu dem obgcnannten Mittwoch nach Martini (14. November). I». Zürich soll dem Grafen Allwig von Sulz schreiben, damit er sich gütlich dazu verstehe, seinen Zwist mit dem Stift Zurzach dem Vogt von Baden zu einem Verglcichöversuch zu übergeben. K. Auf die Schreiben, welche gemeine Eidgenossen von dem Tag zu Constanz und seither wieder die beiden Städte Bern und Frciburg an den König von Frankreich gcthan, um ihn zu gütlicher Ausgleichung mit dem römischen König zu veranlassen, antwortet nun dieser aus Paris unterm 34. August laufendeu JahrS, er sei zu Verminderung dcö Blutvergießens und den Eidgenossen zu Ehren geneigt, einen Tag zu beschicken, wenn solches ihm verkündet werde. Den Brief will man heimbringen und beförderlich wieder in der Sache arbeiten. It.. Da auf diesem Tag angebracht worden, die Vereinigung mit dein römischen König wolle keinen Fortgang nehmen und der König verlange nun, als Erbe Erzherzog Sigmunds und kraft der Uebergabe seiner Lande, dem ewigen Bericht genug zu thun und erwarte dasselbe von uns, so soll jeder Bote diese Sache zu weiterer Berathschlagnng au seine Obern bringen. I- Vom Hauptmann zu St. Gallen soll Rechnung gefordert werden. Ii. i. Ii. I. fehlen im Luccrnerexemplar. Zu Die Rechtsschriften finden sich im Bernerabschied. r. lgZ ff. Zürich. 4^92, 8. Ortober (Montag vor Dionys»). Staatsarchiv Zürich: Allgcmcinc Abschiede. Ii. SS. Boten: Zürich. Cnnrad Schwcnd; Bürgermeister Röist; Hartmann Nordorfer, Ritter; Gerold Mehcr von Knonau. Bern. Doctor Thüring Fricker. Lucern. Heinrich Fcrr. Schwhz. Jos Berncr. Unter- Calden. Andreas Zunhofen, Altammann. Zug. Ammann Spiller. Glarus. Rndolf Stucki, Venner. t». Da Breitcnmoscr, der Wirth zur Rose in Baden, durch die von Badeil ins Gefängnis; gelegt vwrden ist, weil er, vom Chorherrn Hauö Ledcrschneidcr zu Rheinfeldcn gereizt, einige ehrvcrletzcnde Äußerungen gcthan, so wird beschlossen, Doctor Thüring Fricker, der Bote von Bern, welcher zu Badeu badet, soll mit dem Vogt zu Badeu den Handel untersuchen und daran sein, daß Brcitenmoser frei werde, boch in Zukunft sich solcher Worte müßige. ?». Dieser Tag ist auf Begehren der Stadt Basel angesetzt, welche, wie auch der Bischof vou Basel, ihre Boten geschickt hat, um der Eidgenossen Rath zu halten über ein neuerliches Ansinnen des Kaisers an Bischof und Stadt, unter Androhung schwerer Strafen schwäbischen Bund innert Monatsfrist beizutreten, weshalb sie sich um eine Vereinigung mit den Eidgenossen bewerben, in Gemeinschaft mit andern Städten, wie selbe gegen Carl von Burgund stattgabt. Da die Boten dieses Tags keine Vollmacht haben, so nehmen sie die Sache zu bedenken bis auf ^ncn andern Tag, welcher auf Simon- und Judastag (38. September) nach Zürich gesetzt wird. v. Der Äunann von Wcggis ist mit einer Frau, welche über ein zu Schliengcn, wo sie ihre Wohnung gehabt, gen sie ergangenes Urthcil sich beschwert, vor die Boten gekommen. Anderseits behauptet der Hofmeister g Bischofs von Basel, Herr Friedrich ze Rinc, es sei alles in Form Rechtens vor sich gegangen. Da vun der Ammann von Weggis Drohworte gebraucht hat, so werden die Boten von Lucern und Uri glcht, mit dem Ammann und den unter ihnen sitzenden Freunden der Frau zu reden, daß sie sich aller ^ewaltthat enthalten. 422 October 1492. 4/47. Zürich. 4492, 28. October cvff Simonis »nd Juds». Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiere. II. 26. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, k. Zl?. Staatsarchiv Areiburg: Abschicdbuch. 84. Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Heinrich Nöist, Neu- und Altbnrgermcistcr; Rudolf Jäkli; Conrad von Kucscn. Bern. Doctor Thüring Fricker. Lueern. NiclauS von Mcran. Uri. Ammaim >»' Oberdorf. Schwhz. Vogt Dietrich. Unterwaldeil (niemand anwesend). Zug (nicht angegeben)- Glaruö. Rudolf Stucki, Venner. Baden will den Wirth zur Rose nicht loslassen, bis cö der Eidgenossen Rath gehabt und beruft sich auf seine Gerichtsbarkeit. Daher soll jedes Ort seinen Boten, die nach Baden kommen, Vollmacht geben, in der Sache zu handeln. ?». Da der Tag nach Baden in Sachen der sieben Orte gegen Zürich, dcö Zolls zu Klotcn und der Landzüglinge zu Kaiserstuhl wegen, auf Mittwoch nach Martini (14. vcmber) angesetzt, auf Othmari (16. November) aber zu Baden Jahrmarkt ist und man befürchten müßte, deshalb nicht fruchtbar handeln zu können, so hat man heute denselben auf St. Conradstag (26. November) abgeändert, v. Da soll man dann auch berathen, wie man daö Hinlaufen der Knechte abstelle. Bote von Bern legt eine dortscits getroffene Verordnung vor, wonach denjenigen, welche sofort heimkehre», Straflosigkeit zugesichert, den Ungehorsamen aber Todesstrafe angedroht wird. «I. Appenzell bittet »'" Schutz gegen das Verfahren des Ammann Schwendiner, welcher sie zu Lindau vor eine kaiserliche Co>w Mission genommen und läßt dessen Klage und ihre Antwort hören, worauf Schwendiner Bedenkzeit nommen und die von Lindau einen andern Tag angesetzt haben ans Mittwoch vor Martini (7. November)- Hierauf wird beschlossen, Schwhz sott in gemeiner Eidgenossen Namen einen Boten mit denen von Appens auf den Rcchttag schicken, um ihnen beizustehen, v. Die Bitte dcö Werkmeisters an der Straße über den Schollberg, man möchte ihm eine Zulage geben, da er am Accord Schaden leide, wird ans die Jalss' rcchnung zu Baden verwiesen. 4'. Die auf dem Tag anwesenden Näthc des Bischofs und der Stadt Bastl haben für den Wirth zur Rose in Baden Fürsprache eingelegt, indem der Pfaff Ledcrschncidcr zu Rhc>»" fclden, welcher ihn zu jenen Reden gereizt, ein Mann sei, der durchaus keinen Glauben vcrdiciss- Hierauf hat man denen von Baden geschrieben, sie sollen den Wirth auf eine Tröstung freilassen »>ss seinen Handel anstellen bis zum nächsten Tag zu Baden, px. Jeder Bote kennt die Verantwortung ^ AbtS von St. Gallen wegen deö Vorhalts, der ihm gemacht worden ist seines Vaterö, des alten Giel »»^ dessen Ehefrau wegen. Er glaubt, daß der Hauptmann sich zufrieden stellen könne und die Eidgenosse bittet er, wenn wieder etwas der Art an sie kommen sollte, so möchteil sie seine Antwort hören; ^ werden finden, daß er und die Seinen gute Eidgenossen seien. I». Mit den Boten deS Bischofs der Stadt Basel ist auf diesem Tage viel geredet worden in Betreff der Einung und Verständnis! der Niedern Vereinigung. Da bisher namentlich an dem Artikel von der Hülfe und dem Sold Anstoß genommen worden, man aber bedacht hat, wie gelegen beide Thcile einander und in welch' guter Fre»»^ schaft sie von Altcrsher gestanden, so haben zuletzt beide Thcile auf ein Hintcrstchbringen abgeredet, dc» Entwurf, der vormals aufgestellt und von den Eidgenossen angenommen worden ist, in allen Wortc», Punkten und Artikeln bleiben zu lassen, mit alleiniger Ausnahme des ersten Artikels, der von der Hülst Oktober 1492. 423 und dem Sold handelt und wegfallen soll, so dasi kein Theil dem andern Hülfe oder Sold schuldig sein "ud daß eine freundliche, unverbindliche Einung und Verständnis; aufgerichtet werden soll nach Inhalt des ^n Voten mitgetheilten Aufsatzes. Auf dem Tag zu Baden soll man sich definitiv über die Sache erklären. Der Niedern Vereinigung ist dieser Tag auch verkündet, l. Der Tag zu Badcu soll unter Mitthcilung des Entwurfs der Vereinigung auch an Frciburg und Solothurn verkündet werden. It.. Da die Zugesetzten in dem Streit des Zolls zu Klotcn halben die Sache auf dem Tag zu Baden zu bcdenkcu genommen tzabcn, so ist von den Boten der sieben Orte, soviel ihrer hier zu Zürich gewesen, gcrathschlagt, der Bote den Bern soll seiner Herren Rath darum Pflegen, wie nach ihrem Dafürhalten das Urthcil am besten möchte gestellt werden. Die Antwort sollen sie nach Lncern schicken, allwo die Boten von Nri und Untcr- ^uldcn dann auch der Sache Bericht empfangen und sofern sie nicht einhellig wären, selbes wieder an 'tzw Obern bringen könnten. Zu diesem Zwecke soll man auf St. Othmarötag uächsthin zu Luccrn sein. I fehlt im Zürcher- und Vcruerabschicd, sj Ii fehlt im Zürcherabschicd. St. Urban. 4492, 19. November (Montag i>o»t oa.m-.ri,. Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. 0.9». Der Stadtschrcibcr von Solothurn bringt an, die Barfüßer von dort haben an einigen Orten kucernergebict, so zu Neiden und zu Dagmcrscllcn, zu terminiren. Das wehren ihnen die Barfüßer ^ tzuccrn. Deshalb seien sie vor ihrem Provincial gewesen und vor dem Capitcl. Diese haben den ^lrest vor die Alten an den betreffenden Orten gewiesen. Daö wollen aber die Luecrncr Barfüßer nicht ^tzeben. Nun bittet der Stadtschrcibcr von Solothurn, man möchte diese dazu anhalten und darüber Achten. I». Bezüglich der Streitigkeiten zwischen St. Urban und Roggwhl um die Rütteneu und Weiden "uter dein Weg, der nach Langenthal führt, wird auf Genehmigung hin beschlossen, Bern soll auö dem k»>en Rath zu Lucern drei Mann, Luecrn drei aus dem kleinen Rath zu Bern bezeichnen, dazu soll Solo- zwei aus seinem kleinen Rath geben und diese acht sollen dann endgültig den Streit entscheiden. 3n gleicher Weise soll dann auch der Streit zwischen Münster und Nciuach und der beidseitigen .bleute wegen entschieden werden; beide Städte sollen ein Verzeichnis; ihrer Eigenlcute mit auf den ^3 bringen. «I. Ebenso sollen die von Solothurn ein Verzeichnis; ihrer Eigenlcute aus den Tag bringen. »Item die zwcn rcchtsprecher von Vre vnd Vndcrwaldcn sollen an sunnentag nechst zu Baden sin, da ^ don Bern ouch sin wird, da er nit gan brugk wil." ^ Nähere über diesen Streit liegt in Missiven und Acten, welche dem Abschied als Beilagen beigefügt sind. A. A. 0. 9l. 92. 93. 94. Baden. 4-4142, 26. November (vff Sant Cunradstag,. Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. II. tlt. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. P.W. Da der Leutpricstcr zu Thal im Nhcinthal eine schlechte Behausung hat, so ist ihm bewilligt, 424 November 1492. unter Aufsicht des Vogts daran 290 Gulden zu verbauen, wovon er 100 und der nach ihm kommende Lcut- Priester 100 zu tragen hat, damit die Pfründe nicht geschwächt werde. I». Dem Cuuzmaun Ambühl wiss, da die Kirchmcicr zu Hitzkirch sich vor dortigem Gericht über ihre Forderung von t Mütt Kernen Gelds an seinen Hof ausgewiesen haben, bewilligt, des Verkäufers, Herrn Haus von Laudenbergs Gut, wo er cs in den Aemtern Hitzkirch, Mehenbcrg, Baden oder Thurgau findet, anzugreifen und zu seinen Händen zu beziehen, so lang, bis ihm der Hof nach Sage des KanföbricfS gclcdigt und seine Kosten vergütet werden. «. Da der Vogt im Rhcinthal zur Micthc wohnen muß, Appenzell und Rhcincck dagegen Städtchen Rhcincck ein Haus mit einander haben machen lassen, wovon der Theil der Appenzeller n>m den Eidgenossen gehört, so soll man heimbringen, ob man den Vogt beauftragen wollenden Theil derer von Rhcincck um angemessenen Preis zu unfern Händen anzukaufen zu trachten, oder ob und wie «>an den Vogt behausen wolle. «I. Zürich soll mit Doctor Fries verschaffen, daß er Hans Ammanns an der Pfründe Mclö unbekümmert lasse, und bedarf dieser deshalb Fürdcrniß an den Bischof von so will man ihm selbe auch geben. Ebenso soll Zürich bewirken, daß Fries dem Ammann zu Zürich Recht stehe, v. Jeder Bote soll heimbringen, daß der Landvogt im Thurgau meldet, die im unter" Thurgau wollen nicht schwören, wenn des Abts von St. Gallen Leute im obcrn Thurgau nicht emb schwören müssen. Dabei ist ferner die Ansicht, daß die Edcln im Thurgau dem Landvogt auch sehwm^ sollen nach folgender Formel: „Jr sollen schweren, vnscr Herren der sieben Ort, nämlich Zürich, Luccun Uri, Schwhz, Unterwaldcn, Zug vnd Glarus, nutz vnd cre zu fördern vnd Iren schaden ze wenden, n ver vwcr Jeder vermag. Ob onch vwer dhcincr zu dhcim Vffrur kcme, die ze stellen vnz an ein rechst deßglich ob Jr Jeman sehen, gfarlich vmbfürcn, es were lüt oder gut, solichö nach vwcrm vermesst" vffzehebcn zu recht vnd mit lantgeschrci oder snst nach ze hlen also, dz nicman dem gcricht cntpfrönn werde. Vnd ob vwcr dcheincr ichzit mit recht vor dem lantgericht Im tnrgow ze handeln hctte vnd "" Vrteil vermeint bcswärt ze sin, die nicndcrt hin, dann für vnö Eidgnosscn oder vnscr landfögt vnd n>t " vssere vnd frömde gericht ze appclircn vnd ze ziehen. Vnd ob sich vwer dhcincr gegen Jcmaiids "" Diensten verPflicht vnd vcrpundcn hctte oder fürcr verpflichten vnd vcrpindcn würde, das vwer Jeder solicher vcrpflicht vilö Eidgenossen vorbehalten söllc vnd welle, alles onc arglist, gctrnlich vnd e" " gefärd." I. Hermann Schwendiner hat vor unfern Freunden von Lindau, als kaiserlichen CommWr""" seine Klage gegen die von Appenzell, diese ihre Antwort, jener die Gegenrede gcthan. Nun die APp^' zcller ihre „Nachred" auf Dienstag nach Andrer thun sollen, hat man ihnen den Ammann Ncding Schwhz zugeordnet, welcher ihnen rathen und helfen soll. Demselben wird ferner der Auftrag gejst^' denen von Lindau im Vertrauen zu bemerken, man habe ungern gesehen, daß sie diese kaiserliche (5""' Mission übernommen hätten; man bitte sie, die Sache der Appenzeller, welche die Eidgenossen wider bestehenden Verträge nicht beschweren lassen können, für empfohlen zu halten. K. Jeder Bote weif, ^ der Herzog von Mailand schriftlich die Eidgenossen gebeten hat, den drohenden Krieg zwischen und Savohcn wo möglich zu vermitteln. Desgleichen wie er sich verantwortet darüber, daß Angehet der Eidgenossen in seinem Land zwei Stuten verloren haben. I». Auf Bitte von Glarnö wird dem Gcgging eine Empfehlung für Bezahlung von 000 Gulden Leibding bewilligt, I. Des Herrn von mcrn, Ulrich Geggings und Jacob Streits wegen, welche ihren Aufenthalt im Gebiet von SchwhZ Glarus genommen, wird ein Tag nach Zug auf St. Thomastag nächsthin gesetzt. It.. Auf diesem ^ hätte man die Vereinigung mit den Herren und Städten der Niedern Vereinigung beschließen November 1492. 425 Da aber letztere nach Zürich geschrieben, sie können wichtiger Geschäfte wegen diesen Tag nicht bcsnchcn "ud bitten, die Verhandlung bis nach Weihnachten zu verschieben, da auch einige eidgenössische Boten diesfalls ohne Vollmacht sind, so wird beschlossen, auf dem nächsten Tag über die Sache weiter zu verhandeln und, wenn nothwendig, der Niedern Vereinigung dann einen Tag zu setzen. I. Auf nächsten Tag ^ll man über den Anzug von Zürich wegen Abstellung des Ankcnvorkaufs rathschlagen, i»». Heimbringen, daß Hans Thüring von Fricdingcn zu Hohcnkrahen Geleit begehrt, um einige Geschäfte in der Eidgenossenschaft zu besorgen. »». Die Zugesetzten in dem Handel zwischen den sieben Orten und Zürich, stressend den Zoll zu Klotcn, haben sich in ihren Urthcilcn gleich gcthcilt und zum Obmann genommen den Schultheiß von Dicßbach von Bern; der soll auch gebeten werden, sich der Sache anzunehmen. Widert ^ sich dessen, so sollen unsere Eidgenossen von Bern ihn dazu weisen. «». Auf St. Scbastianötag Januar 1493) sollen die Zugesetzten beider Parteien wieder zu Baden sein und ihr Nrtheil des Dhans wegen um die Sache zu Kaiserstuhl, welches sie zu bedenken genommen haben, zu eröffnen. Inzwischen auch Herr Schultheiß von Dießbach seinen Ausspruch in Betreff des Klotcner Zolls thnn und selben persönlich oder schriftlich auf dem Tag zu Baden eröffnen, y». Luccrn soll den Vielaus Nizzi anhalten, auf obgcnanntcn Tag Rechnung abzulegen über das Einnehmen der Hauptmannschaft zu St. Gallen. Wenfalls soll man denen von St. Gallen schreiben, daß sie auf jenen Tag ihre Schuld bezahlen. Der Bischof von Sitten hat an Luccrn geschrieben, daß durch unserer Eidgenossen von Bern und Driburg Boten zwischen Wallis und Savohcn ein Waffenstillstand bis Ende Mai gemacht worden sei, "ut Bitte, daß von allen Boten in der Zwischenzeit an einem ewigen Frieden gearbeitet werden möchte, ^uf St. Thomaötag (21. Deccmbcr) nächsthin soll man zu Zug antworten, ob man die Sache nach Frci- zu Tagen kommen lassen wolle. Zu Die Urkunde der Waffenstillstandsvcrlängerung von Seite dcS Bischofs von Wallis, >1. a. Sitte» am St. Catharinen- 14S2, findet sich abschristlich im Vcrncrabschicd. U. 225. 11). December «Montag »°r LuM). Staatsarchiv Lncer»: Urkunden. Bern nimmt Luccrn in den Bund auf, welchen es seit dem 7. März 1353 mit den Ländern Uri, ^chwhz und Unterwaldcn hatte. (Beilage 26.) I». Bern und Luccrn erklären, daß neben diesem Bundcs- ^'haltniß ihre Vereinigung vom 1. März 1422 fortwährend in Kraft verbleiben solle. (Beilage 27.) 141. Zug. 22, Ätt'LIIlhöl' (Samstag nach St. Thomas). Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede, it. ttg. Auf des Vogts Kctzi Anbringen in Betreff des verstorbenen Lorenz im Wagenthal soll bis ^)ste Ostern auögcmittclt werden, ob derselbe ein ehelich oder unehelich geborncr gewesen sei. Im letzter» ßoll seine Vcrlassenschaft zu der vi Orte Händen genommen werden. I». Ammann Neding erstattet langen Bericht über den Handel des Schwcndincrö gegen die von Appenzell und die Verhand- 54 426 Dcccmbcr 1492. lungcn vor denen zu Lindau, als kaiserlichen Commissaricn. «. Der Knechte wegen, die gegen erlassend Verbot zum König von Frankreich laufen, ebenso der Aufwiegler uud derjenigen Knechte wegen, die M) zu Welschneucnburg versammeln, hat Bern auf diesen Tag geschrieben, man möchte selbe zu Hause zu behalten trachten. Hierauf ist erkennt, es sollen auf Samstag nach dem heiligen Tag Boten aller Orte zu Bern eintreffen, um denen von Bern zn helfen, die Knechte zurückzuhalten. Die Orte, welche diesem Beschlüsse zustimmen und ihre Boten schicken wollen, sollen daö auf St. Johanncötag nach Lucern berichte». Auch sott man allen Vögten schreiben, daß sie das Fortlaufen der Knechte gänzlich verbieten. «4. Vogt Ferr, der eine Zugesetzte in dem Streit zwischen Zürich und Zug um den Rcußschieß, gestorben ist, so soll Zürich einen andern dargebcn. v. Da die Edcln im Thurgau noch nicht geschworen haben, s^ wird der Vogt beauftragt, von ihnen die Eide abzunehmen wie von andern Leuten, wie das zu Baden beschlossen worden ist. L. Der Abt von St. Gallen hat auf diesen Tag geschrieben der Gesellen wegen, die seine und unsere Knechte aufwiegeln, namentlich ein Christian Pfistcr, der sich im Appcnzcllcrland aufhalte, ebenso habe er einen zu Norschach, den er nach Recht fragen werde. Junker Hanö von Grcifcnsec ist landflüchtig geworden und hat bedeutende Schulden hinterlassen. Etliche Gläubiger haben eingesetzte Pfänder und Briefe darum und meinen dabei zu bleiben; die andern Gläubiger aber meine», was diese Pfänder besser seien als die Schulden, denen sie zur Deckung dienen, soll ihnen werden. soll man heimbringen. I». Der Vogt im Oberland und der Schreiber und Venncr von GlarnS s"^ über die Sache des Hanö von Greifcnsce gesessen und haben für gut erachtet, daß alle Güter uud lleb^ nutzen verkauft werden sollen, jedoch ohne Schaden der Pfandinhabcr. Damit den Eidgenossen an ihre» Renten und Gülten nichts abgehe und man nicht um daö Eisenwerk komme, meinen sie, die Eidgeiwss^ sollten die Schmelzschmicde und die dazu gehörigen Eigenlcute, Zinse und Fälle an sich bringen, 14l)l) Gulden den Schmelzofen, der in gewöhnlichen Jahren 126 Gulden und die eigenen Leute, wct^ alle Jahre auch bei 166 Gulden einbringen, damit würde dann Jedermann bezahlt werden kö»»^' i. Auf den nächsten Tag soll man auch antworten, wie man die Annahme neuer Bürger und Landlc»^ in den eidgenössischen Orten, welche uns viel Schaden und Irrung verursacht, abstellen möchte. 452. Baden. 4495, 21. Januar (Montag nach St. Sebastian). Staatsarchiv Lucern, Allgemeine Abschiede. 0.107. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. 11.82. ». In Betreff der Irrung zwischen den sieben Orten als Klägern und denen von Zürich als A»t Wörtern, betreffend den Zoll zu Kloten, haben beider Parteien Zugesetzte ungleiche Urthcile gesprochen daher ist die Sache auf Herrn Wilhelm von Dießbach, Altschultheißcn zu Bern, gekommen, als ^ gemeinen Mann. Dieser hat zu Recht gesprochen, das Urthcil der Zugesetzten von Zürich sei gemeinem, geschriebenem und ungeschriebenem Recht daö förmlichere und bessere. Es lautet dasselbe ss gcndcr Maßen: „In dem rechtlichen Handel zwüschcn den Sibcn Orten vnscr cidtgnoßcnschaft an ci»e'" vnd vnscrn Herren burgermcister vnd Natt von Zürich dem andern teil, wegen des Zolls zu Clottc» Ist nach Verhörung bedcr teilen Clag, Antwort, red, widcrrcd, besluß vnd rechtsaz vnd allem fürwe»^" vnscr Heinrich Göldlh, Ritters, Gerold Mcher von Knonau vnd Johans Kellers als Zugesetzten derselbe Januar 1493. 427 dnser Herren Vrteil einheligklich also: nach dem die Statt Zürich In Jr graffschaft khburg einen Zoln Ze Clottcn hat vnd die Vit Ort Inen sölichs Zolls dasclbs ze Klotten gestand, vnd aber meinen, dz vnser Herren von Zürich obgemelt sölichcn Zoll allein ze Clottcn vnd snß an dhcincm andcrm cnd in derselben Jr graffschaft khburg vffhebcn vnd ncmcn sollen, vnd doch wann vnser Herren von Zürich darum bricff oder ander Jr gcwarsamen zöugten vnd scchcn ließen, das wölden st) cwartcn; dz dann vff sölichs die vorgcmelten don Zürich am ersten Jr frhheittcn, bricff, kuntschaften, lüt vnd gcschrifftcn vnd ander Jr gewarsami als sy dann des im rechten getruwtcn ze genießen, Jnlcgen vnd dartun mögen vnd demnach vff verrer verhörung bcdcr teilen whter geschehen soll was recht sige. Vnd vff das Anfechten von wegen dcro von Stein Tschechen, antreffend die wagenlüt, Ist ouch einheligklich vnser vrtel nach dem die ichig rcchtfertigung von ^egen des zollö ze Clottcn fürgcnomcn sige vnd aber sölichs die von Stein nit bcrüre, ouch sh zu sölicher rcchtfertigung nit betagt noch dabh crschincn oder verhört sigcn, ouch die auwalt der Statt Zürich don der von Stein wegen nit Antwort ze Recht geben, ouch dhcincn rechtsaz getan haben, dz dann solich ^azug dero von Stein halb Jez ruwen vnd in der houptsach von des Zollö wegen beschechen sölle dz ^cht sye, vnd ob dann Jemand dieselben von Stein oder die Statt Zürich von Jr wegen vordrung nit ^ertragen wölltc, dz der fürer recht suchen mag gegen Inen darumb, als sich gepürt." „Ich Wilhelm von Meßbach u. s. w., 4. 4. Bern Freitag ei-aMin» (16. Januar)." Damit nun die Sache befördert b^rde, haben beider Parteien Zugesetzte zur Fortsetzung der Verhandlungen in Folge obigen Spruchs ^3 gesetzt nach Baden auf Sonutag nach der alten Fastnacht (3. März). Inzwischen mag Zürich seine kundschaften aufnehmen. ?». Da in dem Handel um die Fälle und Gelässe von Landzüglingen und Unehelichen zu Kaiserstuhl zwei Zugesetzte, nämlich Doctor Thüring Frickcr und Ammann Fruonz von ^uterwalden, die Acten noch nicht erhalten haben, so wird verfügt, selbe sollen sofort abgeschrieben und I^cni der beiden besonders zugeschickt werden, damit sie dieselben stndiren und mit den übrigen Zugc- ^en auf oben angesetztem Tag urtheilcn können, e. Der Vogt im Thurgau bringt an, cö sitzen da ^uige, welche, wenn die von Constanz sie strafen wollen, unfern Landvogt als einen Schirmer des ^ndcs um Schutz anrufen und umgekehrt, wenn der Landvogt sie strafen wolle, Schirm bei Constanz ^chcn. Ferner da die von Constanz daselbst die hohen Gerichte haben, so fallen sie bei Nacht und Nebel 'Ücr die Thür und in die Landschaft, um Ncbclthäter zu fangen, was uns auch nicht füglich sein könne. soll jeder Bote heimbringen, damit man rathschlage, wie dem vorzukommen sei. «I. St. Gallen bat auf Tage an seine Schuld an die sieben Orte 1500 Gulden bezahlt und um Nachlaß oder doch Stündigung für den Rest gebeten. Darüber will man auf dem Tag zu Baden Antwort geben. Junker Jacob von Hertenstein, Vogt zu Rhcincck, meldet, der Abt von St. Gallen beanspruche die ^ohen Gerichte zu Vlatten und Grießern, die doch nach seiner Meinung zum Nhcinthal gehören. Hierauf ^üd dem Abt geschrieben, er möge davon abstehen oder aber auf Freitag nach Rcminiöccre (8. März) ^ Baden erscheinen. L. Derselbe Vogt klagt, wenn er den laufenden Knechten jedem 5 Gulden ab- ^bmcn müsse, so müsse er viele vom Lande treiben. Antwort: Er möge darin das Beste thnn, doch daß keinem gänzlicher Nachlaß werde. Demselben Vogt im Nhcinthal wird aufgetragen, den Wein ^ derkaufcn, doch so, daß die Bezahlung ans die Jahrrechnung erfolge; ferner soll auf dem nächsten ^3 zu Baden Bedacht genommen werden, über die Behausung des Vogtö zu Rhcincck etwas zu be- Wieficn. I». Jeder Bote weiß, was man mit dem Abt von Wcttingcn und seinem Convent geredet hat. ' ^ucern bringt an, der Weg über den Schollberg und diesseits und jenseits desselben sei an einigen Orten 54* 428 Januar 1493. zu nieder und zu eng, so daß sich die Kanflcutc beklagen. Hierauf wird den Vögten zu Sargaus und im Nheiuthal geschrieben, sie sollen den Weg machen lassen, daß man mit Wollballcn und andcrm Kauss mannsgut da fahren könne. Auf dem Tag zu Baden will man rathschlagen, ob da ein Zoll aufgestist werden soll. It. Auf den vorbestimmtcn Tag, Sonntag nach der alten Fastnacht (3. März), sind auch die Bischöfe von Straßburg und Basel und die Städte Straßburg, Basel, Colmar und Schlcttstadt eingeladen, um über die in Frage stehende Vereinigung zu handeln. I. Ebendahin ist Graf Andreas von Sonnenberg beschieden des Spans wegen zwischen ihm und dem Grafen Georg von Sarganö. in« ^ Sonntag nach Lichtmeß (3. Februar) soll Zürich seine Votschaft zu Maschwandcn haben, um Tags darauf mit derjenigen von Zug wegen der streitigen Marken beim Rcußschicß an Ort und Stelle zu verhandeln- Ii. I. in. fehlen im Lucernerexemplar. /IS!?. Ber n. Z. Februllr (Sonntag nach u. F. Tag der LichtnicP. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. ?. A5. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. KU. Auf diesem Tag sind der römisch-königlichen Majestät Räthe und Anwälte erschienen und Hab"' nach Bezeugung deren gnädiger Zuneigung erzählt, wie der römische König bei Leben König Ludwigs X'' von Frankreich seine einzige Tochter mit Zustimmung der drei Stände des Reichs an den französische Hof geschickt habe mit der Verabredung, daß, wenn sie und der jetzige König Carl zu ihren Vernunft jähren kämen , sie mit einander ehelich vermählt werden und wofern das nicht geschähe, die zur ^ gift bestimmten Lande und Leute wieder zurückgegeben werden sollten. Da nun aber König Carl Herzogin von Britannien gcheirathet, ungeachtet sie dem römischen König bereis ehelich vermählt gcwell"' und statt die zur Mitgift erhaltenen Lande herauszugeben, durch Botschaften, erst nach Frankfurt auf b"' Reichstag, dann an die Etsch, dann zur kaiserlichen Majestät nach Oesterreich hinab Versprechuuö^ gemacht habe, ohne selbe zu erfüllen, so habe der römische König endlich andere Maßregeln crgrc'ft" müssen und angefangen, einige Städte in der Grafschaft Burgund zu erobern. Der König von 8^" reich aber rüste sich nun zum Krieg gegen ihn, weshalb er die Eidgenossen als Freunde des römisch Reichs, das durch den französischen König wider Recht und beschwor»? Verträge verkürzt werden ^ und als Liebhaber der heiligen Kirche und ihrer Sacramcnte, welche jener durch seine'Handlungsw" verachtet habe, um Rath und Hülfe bitte. Hierauf wurde von den Boten der Eidgenossen geantwin^' ihre Obern seien der Sache nicht genugsam berichtet, da Bern einfach und ohne weitere Mittlss'^' diesen Tag ausgeschrieben habe; sie müssen daher ihren Obern berichten, sie hören aber, daß die ^ Bern, Freiburg und Solothurn ihre Botschaften in Burgund haben und zweifeln nicht, daß es d>c^ gelingen werde, in der Sache fruchtbar zu handeln. Einige Vorschläge, welche die königlichen ^ bezüglich der verlangten Hülfcleistnng gemacht, schienen den eidgenössischen Boten nicht füglich; wurde auf „Hintersichbringcn" erachtet, daß nichts besseres in der Sache gethan werden könnte, als Vermittlung zwischen beiden Königen zu versuchen, was die Boten an ihre Herren gelangen lassen well" > zumal die Salzpfanne zu SalinS leicht in Gefahr kommen könnte, gebrochen oder verschüttet zu we^ ' was gemeinen Eidgenossen sehr ungelegen käme. Es wird daher dieser Angelegenheit wegen ein > ^ Februar 1493, 42!) gesetzt nach Lucern auf Donstag nach der Pfaffenfastnacht (21. Februar). Inzwischen will mau gewärtigen, was die Boten der drei Städte in Burgund ausrichten. ?». Die drei Städte Bern, Freiburg und Solothurn machen aufmerksam auf die große Ungclegcnhcit, welche für die Eidgenossen entstünde, wenn die Salzpfanne zu Satins gebrochen würde. Darüber ist von den Voten, ohne Auftrag ihrer Obern, vieles gesprochen, am Ende jedoch beschlossen worden, den Bericht der von den drei Städten nach Burgund gesendeten Abgeordneten zu erwarten und auf dem Tag zu Luccrn weiter darüber zu verhandeln, v. Die Boten von Zug verlangen, daß ein Knecht, der ihnen offene Feindschaft angesagt habe, wo man ihn in der Eidgenossenschaft betreten möge, gefangen und zu Recht geheftet werde. «R. Auf Bitte des Herrn von Metsch werden die königlichen Boten ersucht, diesem beim römischen König gnädiges Gehör oder ziemliches Recht zu erwirken. «. Jeder Bote soll bei seinem Herrn bewirken, daß der Eidgenossen Knechte abgehalten werden, dem einen oder dem andern der beiden Könige zuzulaufen. I, und «? nach dem Zürchercxemplar, welches im Abschiedbuch irrig 1432 überschrieben ist, ' Lucern. 22. Fehrunr (Freitag vor der alten Fastnacht), Staatsarchiv Lucer»- Lncernerabschicdesaniinliing, 0,23. Staatsarchiv Zürich- Allgemeine Abschiede, II. 8-!. Voten: Zürich. Cuurad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister. Bern. Vogt Schöni. Lucern. Werner von Meggen, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschulthciß; Niclaus Rizzi. Uri. Ammauu Bcroldiugcr. Schwhz (niemand anwesend). Unterwald en. Marquard Zelger, Ammann. Zug. Hasler. GlaruS. Vogt Tolder. Frei bürg. Franz Arscnt, Solothurn. Ludwig Cuurad. »»,. Die von Uri bringen an, die Straße, so über den Berg Platifcr führe, sei ein harter und böser Weg; nun werde von ihnen verlangt, daß sie einen Weg oder eine Straße untenher, dem Wasser nach in der Ebene, machen sollen; die Kaufleute seien crbötig, einen merklichen Zoll zu geben, um die allerdings bedeutenden Kosten der Erbauung und des Unterhalts zu decken. Sie wollen aber die Straße nicht machen, che sie sicher seien, daß die Eidgenossen ihren Willen zum Bezüge eines Zolles geben. Das soll jeder Bote an seine Herren bringen, damit auf nächstem Tag zu Baden eine Antwort an Uri gegeben werden könne. Inzwischen soll Uri jedem Ort in Schrift geben, wie hoch sie den Zoll anschlagen wollen. I». Da der Herzog von Mailand, im Widerspruch mit den Capiteln, von Angehörigen der Eidgenossen Zölle nimmt, die sie vordem nicht gegeben, so sollen ihm deshalb brieflich freundliche Vorstellungen gemacht werden. «. Der Ammann von Uri bringt an, Lienhard Albrechts beklage sich, daß dem Urtheil, das von des Bischofs von Basel Gericht ausgegangen, nicht nachgelebt werde. Das soll jeder Vote heimbringen, damit man auf dem Tag zu Baden mit voller (Gewalt zwischen den Parteien handle. Dem Abt von St. Gallen war von Blatten wegen auf Reminisccrc ciu Tag nach Baden gesetzt. Nun lst derselbe nach Luccrn verlegt, da der Abt sowohl als die Stadt Konstanz dahin kommen müssen. Daher soll man dem Abt schreiben, daß die Sache wegen Blatten auf dcu Tag zu Lucern gewiesen sei. Die angestellten Versuche zeigen, daß die neuen Zweischillinger und Vierschillingstücke, die von Mailand kommen, crstcre 1lU/z Vngster, letztere 3^ Schilling V2 Haller au feinem Silber halten. Auf Nächstem Tag zu Lucern soll man antworten, wie man sie nehmen wolle. 4'. Bartholomäus Map begehrt, 431) Februar 1493. daß mau ihm dcu Schuldbrief um den Diamant herausgebe, weil er selben bezahlt habe. Darauf soll man zu Baden Antwort geben. K. Auf den Sonntag Ncminisccre zn Nacht (3. März) sollen der Eidgenossen Boten wieder zu Luccrn sein, um die Franzosen anzuhören, welche Bern auf diesen Tag dahin bescheiden soll. I». Die Näthc des römischen Königs verlangen nach dem Abschied von Bern über etliche Punkte Antwort. Und da zu Bern in der Meinung davon geredet ward, daß die Eidgenossen sich geneigt zeigten, eine gütliche Vermittlung zu versuchen, wofern der König einwillige, so sollen die Näthe die Sache wieder an ihren Herrn bringen mit der Bitte, den Eidgenossen zu gestatten, daß sie gütlich in die Sache reden, I. Ferner sollen die königlichen Näthe bewirken, daß der von Mctsch zu Verhör oder zu Recht komme, ferner daß hinsichtlich Herrn Rolls von Bonstcttcn man auf nächstem Tag sich nach des Königs Einwilligung cineö gütlichen Tags vereinige. Zürich soll das an Herrn Rollen Weib, Kinder und Verwandtschaft auch bringen, daß auch von dieser Seite her man sich dem füge. It. „ ES ist ouch jeglichem Ort von der drhcr surften von Beyern gellt worden vbcr den costcn vnd lon, so man den Boten, d'k das gellt bracht haben, geben hat, 299 Gulden minder 3 Gulden vnd stat noch vß 19 Gulden, !^l der Pfalzgraf." It fehlt im Luccrnerexemplar. »SS. Baden. 4-49S, 4, (Montag nach Ncminisccre). Staatsarchiv Lucern Allgemeine Abschiede, o. llS. Es war auf Tageil angebracht worden, daß Herr Bernhard voll Knörringcn einen Kaufmann von Augsburg, genannt Kuchli, beraubt haben soll, weshalb der Landvogt im Thurgau den Beschs erhalten hatte, selben im BetretungSfalt festzunehmen. Auf diesem Tag ist nun Herr Bernhard erschient», und hat begehrt, sich über die Anschuldigung zu verantworten. Er hat auch nach gefallener Erkenntnis einen Eid geschworen, Jedem, der gegen ihn Recht begehre, zu Recht zu stehen vor dem Landvogt »» Thurgau, oder wo das gegen ihn verlangt werde. I». Dem Vogt von Sarganö, der anzeigt, daß viele Knechte weglaufen, ist befohlen, das nochmals bei Leib und Gut zu verbieten und darnach Jeden, heim kommt, um 5 Gulden zu büßen, oder im Fall der Unvcrmögcnheit 19 Tage lang bei Wasser n»d Brod in den Thurm zu legen. «. Jeder Bote soll zur Vcrathung heimbringen, ob man trachten wolle, den Ofen und die Eisenschmiede des Hans von Greifcnsee zu Sarganö mit den dazu gehörigen Eigc» leuten zu gemeiner Eidgenossen Händen zu lösen, da Hanö mit Hinterlassung vieler Schulden auö de'» Land gezogen ist. Da der Wirth von Dictikon klagt, der Wirth zu Altstetten schenke Elsässcr »nd andere fremde Weine, während er doch keinen Wein zu verkaufen befugt sei, so wird der Vogt vo» Baden beauftragt, mit den Nichtuugöbriefcn und mit beiden Wirthcn vor den Rath von Zürich zu trete» und diesen zu bitten, daß er dem Wirth von Altstetten das Weinschenken verbiete, weil daselbst keine rechte Taverne sei. Glaube aber derselbe Wirth dazu ein Recht zu haben, so soll er auf den nächsten Tag Eidgenossen zu Baden kommen und selbes nachweisen. «. Die Karle, welche des Gotteshauses Pfäft^ Eigcnlcnte sind, den Eidgenossen aber steuern müssen, verweigern nun dem Gotteshaus deswegen Fälle, wogegen letzteres klagt. Beschluß: Der Vogt von SarganS soll sie anhalten, ihrer Pflicht gelss" das Kloster nachzukommen, oder aber selbem vor den Eidgenossen darum Recht zu stehen. L. Ebenso w» März 1493. 481 auf Klage des Abts von Pfäfcrs der Vogt von Sargans angewiesen, einige von jenen mit Huben belehnte Leute dem Gotteshaus um dasjenige, was sie ihm schuldig sind, gehorsam zu machen. K?» Der Vogt von Sargans bringt an, die von Greifensee haben bidcrben Leuten Unterpfänder für frei, ledig und eigen eingesetzt, die vormals andern Leuten auch verschrieben worden, und damit haben sie die Leute betrogen, etlichen aber seien Unterpfänder eingesetzt, die besser seien, als die Schuld n. s. w. Nun sei Hans von Greifcnsce landslüchtig geworden; der Vogt frägt, waö er thun soll, damit die Leute bezahlt werden. Erkennt: Der Vogt soll bidcrbe Leute zu sich nehmen, die Güter verkaufen und aus dem Erlös je die ältesten vcrschricbncil Schulden bezahlen und so für und für. I». Der Landammann im Thurgau bringt an, die von Constanz haben sich herausgenommen, etliche, die der Landvogt schon gestraft, nochmals zu strafen, etliche Nachts zu fangen und nach Constanz zu führen, andern zu drohen u. s. w. Jeder Bote soll heimbringen, wie man solchem vorkomme, I. Denen von Constanz ist geschrieben des Schreibers und des Gotteshauses zu Tobel wegen, welche sie auch mit dem Landgericht bekümmern, das; sie die in Ruhe lassen sollen. It.. Hans Ammanns Sohn, dem der Doctor Fries von Zürich die Pfründe zu Mals angefallen hat, wird eine Empfehlung an den Papst bewilligt. I. Der Bote von Uri zeigt an, daß seine Herren auf den Fall, daß ihnen solches vergönnt werde, den Zoll am Platifer folgendermaßen festgesetzt haben: ein Hengst 2 Augster, ein fetter Ochs 2 Angstcr, ein Saumroß leer oder beladen t Angstcr, ein Fcldroß 1 Angstcr, ein Rind l Angstcr, acht Schafe 2 Angstcr, acht Geißen 2 Angstcr, ein Fußknecht l Hallcr, Einer mit einem Roß t Angster. in. Auf das vorergangene Urtheil in Sachen des Zolls von Klotcn haben die von Zürich ihre Briefe, Kundschaften u. s. w. vorgebracht und insbesondere auch die Wortzeichen zu Recht angezogen. Der sieben Orte Anwälte aber haben darauf, als auf ein neues Anbringen, keine Antwort geben wollen und sich beharrlich geweigert, etwas anS Recht zu setzen. Hierauf haben die Zugesetzten über die Frage, ob geurtheilt werden soll oder nicht, Bedenkzeit genommen bis Sonntag nach Ostern (l4. April), wo deshalb wieder ein Tag zu Baden stattfinden soll. i». Auf dem nächsten Tag soll man antworten auf das Begehren des Bischofs von Constanz um Abschluß einer Vereinigung, wie wir mit Bischof Otto sel. gehabt, ebenfalls auf sein Verlangen, ihm zu helfen, daß er »die priestcrschast geistlich vnd weltlich, man vnd frowcn, in ein loblich wcscn ze bringen" vermöge. «. In dem Span um die Unehelichen und Landzüglinge zu Kaiscrstuhl haben die Zugesetzten auf ihren Eid entschieden und gesprochen, daß Zürich bei seinem alten Herkommen, zu Kaiscrstuhl von Unehelichen und Laudzüglingcn die Fälle und Gcläße zu nehmen, verbleiben soll, die Einsprüche und Hafte der sieben Orte und ihrer Vögte dagegen ab sein, auch Zürich am Gebrauch seiner Rechte fürhin von denselben nicht mehr gehindert werden soll, doch der Grafschaft Baden in andern Wegen an ihren Herrlichkeiten und Bußen ohne Schaden, z». Da die Nutzungen des Gotteshauses Wcttingcn merklich abnehmen und die Mönche daselbst ein ungebührliches Leben führen, so daß das Gotteshaus, sofern nicht Vorsehung gcthan würde, ganz in Abnahme und Verderben kommen müßte, gefiele den Boten, daß man dem Kloster einen weltlichen Schaffner für das Einnehmen und Ausgeben u. f. w. gäbe. Das soll man heimbringen und auf dem Tag zu Baden nach Ostern Antwort geben. «>. Auf nächsten Dienstag (5. März) sollen die Orte >hrc Botschaften zu Lucern haben, um zu rathschlagcn, wie man sich in den Handel deö Zolls zu Klotcn ^cgen schj^cn wolle, i. Die niedere Vereinigung hätte auf diesem Tag beschlossen werden sollen. Der Bischof von Straßburg ist nun aber nicht zu Hause, und seine Räthe haben nicht Gewalt, zuzusagen; der Bischof von Basel und die vier Städte haben zugesagt, dieselbe anzunehmen, ganz wie sie letztlich 432 März 1493. ist abgeredet worden. ES soll nun jeder Bote heimbringen und auf dem Tag zu Baden, Sonntags n^ Ostern (14. April), antworten, ob man, falls der Bischof von Straßburg nicht darein gehen wollte, Vereinigung mit dem Bischof von Basel und den vier Städten beschließen wolle. Zu Das hier angerufene Zwischenurthcil findet sich im Bcrncrabschicdbuch l A. E. A. I?. 271), >1, <>, Donstag ewr du Sonntag Oculi 1493. sj Zu «». Das Urtheil, <>. et. Donstag vor dem Sonntag Oculi 5493, findet sich im (A. E. A. r. 299). jj Der Abschiedband Nr. 12 im Staatsarchiv Frciburg gibt von diesem Abschied »ur i , unter dem r Mittwoch nach Ncminiscerc <9. März). Lucern. 5. März (vff Zinstag pasl RcminiScc«). Staatsarchiv Lucern. Lucernerabschicdcsammlunq. Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede 11.87. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. 1^.258. Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister. Bern. Junker Georg vom Stein. Werner von Meggen, Schultheiß; Ludwig Seiler, Petcrmaun von Meggen, beide Altschultheißc; Nizzi. Uri. Ammann Bcroldinger. Schwhz. Ammann Aufdcrmaur; JostKochli, Seckelmeistcr. . waldcn. Andreas Zunhöfen, Ammann ob dem Wald; Marx Zelger, Ammann nid dem Wald. Z' Ammann Spiller. Glaruö. Vogt Toldcr. Fr ei bürg. Franz Arscnt. Solothurn. Ludwig 6m" ». Den Wein zu Rhcineck will man um ein Ort wohlfeiler geben, als im Herbst der 9lnstb^ gemacht worden ist. Daö Geld soll auf die Jahrrcchnung gebracht werden. I». Man soll heimbuM^ und auf nächstem Tag entscheiden, ob man dcö Varnbülcrö Gut verkaufen oder einem Vogt deu'N'st^ Wohnung anweisen wolle, oder ob der Vogt zu Rhcineck ein Hauö bauen soll. «. Hinsichtlich dcö den Kaufleuten begehrten freien Geleits haben nicht alle Orte Gewalt; doch, da es jenen die versprochen, soll man ihnen Geleit geben auf unbestimmte Zeit, so daß cö jcweilen ein halbes Jahr " dem Abkündcn ausgeht. Welches Ort dem nicht zustimmt, das soll eö bis Mittefasten nach Luccrn «I. Bezüglich der Straße durch den Platifer, begehrt Uri folgenden Zoll aufzusetzen, wenn cö dieS^ tüachc: Von einem Hengst 2 Angster, von einem fetten Ochsen 2 Angster, von einem Saumroß, ^ beladen oder nicht, 1 Angstcr, von einem Feldroß 1 Angstcr, von einem Rind 1 Angstcr, von acht ^ ^ 2 Angster, von acht Ziegen 2 Angstcr, von einem Fußknecht 1 Hallcr, von einem mit einem Roß l v. Man hat den Wollcbcn einen reitenden Boten nach Straßburg gegeben, um da zu bewirke» , das Gut, welches nicht Florcnzcrkauflcutcn gehört, den Eigcnthümcrn wieder werde; ob jemand ^ rcntincr wegen Gewalt hätte, die Hauptsache auszugleichen, so soll der Bote bevollmächtigt sei"' mitzuwirken. Der römische König hat dem Herrn von Mctsch Jahr und Tag sicheres Geleit zu ihm oder in sein Land zu kommen und seine Geschäfte zu besorgen, ungehindert von Jeder'" ^ Man hat auch den Boten, welche zwischen den beiden Königen vermitteln sollen, Auftrag gege^"'^ dieser Gelegenheit der Sache zu gedenken. K. Auf diesem Tag hat die Botschaft des Königs von reich allerlei angebracht, des Fräulcinö von Britannien und dcö römischen Königs Tochter wcge"- ^ gebeten, die Eidgenossen möchten ihrem Herrn behülflich sein, daö Land Burgund zu behaupte», es seinem Vater um 15<1,v<1l) Gulden verkauft und dabei sich verpflichtet hätten, cö niemals selbst anzusprechen, noch den Erben dcö Herzogs von Burgund zu dessen Wiedergewinnung Hülfe z" März 1493. 433 Der König wünsche mit den Eidgenossen in eine Vereinigung zn treten und wolle ihre Vorschläge gewärtigen. Eö wird beschlossen, man soll die alte Vereinigung zur Hand nehmen und auch die zu Bern gestellten Artikel und sodann sich berathcn, welche man aufnehmen wolle. Dann sollen die Voten, welche zur Vermittlung zwischen beiden Königen geschickt werden, Vollmacht erhalten, auf diese oder jene Grundtage eine solche Vereinigung einzugehen. Ucbcr diesen Gegenstand soll man weiter berathcn auf dem Tag zu Zürich Sonntag nach Mittcfasten (24. März). I». Der Abt von St. Gallen hat seine Freiheiten und Urkunden nebst Kundschaft um die hohen Gerichte in der Herrschaft Blatten oder Gricsern hören lassen, wonach er behauptet, daß seinem Gotteshaus die hohen Gerichte daselbst angehören. Dagegen will der Vogt im Nheinthal mit Kundschaft darthun, daß selbe in die Vogtci Rhcinthal nach Altstetten gehören, wogegen der Abt crwicdert, es möge sein, daß die von Appenzell sie dergestalt besessen, aber von Gewalt, nicht von Rechts wegen. Zn Zürich soll man antworten, ob man mit dem Abt rechten ober seine Urkunden anerkennen, oder endlich dem Vogt befehlen wolle, Kundschaft aufzunehmen, I. Der Streitigkeiten zwischen den zwei Königen wegen ist auf Anbringen des Herrn von Thicrstcin auf diesem Tag beschlossen worden, daß vorerst Bern, Frciburg und Solothnrn eine Botschaft nach Burgund schicken sollen, u»i da einen Waffenstillstand zu machen bis zur Ankunft der übrigen Boten der Eidgenossen, besonders bannt die Unsrigcn, die auf beiden Seiten stehen, nicht an einander gcrathen. Inzwischen soll jeder Bote, namentlich diejenigen, welche in Sachen noch keine Vollmacht haben, heimbringen, wie viel den Eidgenossen ^kohl um ihrer Angehörigen, die gegen einander stehen, als auch sonst um ihres Nutzens willen, an oer Vermittlung gelegen sein müsse, damit alle Arte sich derselben annehmen. Diejenigen, welche Boten b^zu schicken wollen, sollen selbe auf den Sonntag Mittcfasten (17. März) nach Solothnrn senden, von sie im Namen Gottes weiter fahren sollen. It.. Den Vcrmittlnngöbotcn sollte auch Gewalt gegeben bürden, mit beiden Königen zu reden, daß sie unsere Knechte heimschicken und keine mehr annehmen, und dieser Auftrag sollte in den Orten und Vogteicn verkündet werden, damit die Lust zum KricgSlanfcn mindere. I. Jeder Bote kennt die Verantwortung des Herzogs von Mailand in Betreff des auf i^iiem Gebiet vorgegangenen Todtschlags an einem Angehörigen des Bischofs von Sitten. »»». Von 'kscin Tag ist den Boten zu Baden und dem Vogt daselbst geschrieben, daß die Ncuß und das Fahr nnch Laut des im dortigen Buch stehenden Erkenntnisses alsbald aufgcthan werden, i». Der 1999 Gulden ^gcn, welche die Gottcöhauölcute (von St. Gallen) schulden, ist beschlossen, daß sie ohne weitere Aufschubs- »der Nachlaßbegehren selbe auf St. Martinötag entrichten sollen. «». Den Lincr soll der Hanpt- ^un von St. Gallen in Eid nehmen, daß er weder Leib noch Gut dem Gericht entziehe; was der Vogt Kundschaft weiter seinetwegen findet, soll er an die IV Orte bringen. A». Riekaus Nizzi, Haupt- '»aun z» Et. Gallen, gibt Rechnung um alle Bußen, die in den zwei Jahren, da er Hauptmann gewesen, selbst gefallen sind. Die Summe beträgt an Gewissem und Ungewissem 1518 Gulden; baar bezahlt daran 487 Gulden. Die Hälfte gehört dem Abt von St. Gallen, die Hälfte den IV Orten. Den ^tcru kommt also zu: 759 Gulden, davon hat der Hauptmann 244 Gulden 7 Schilling und 3'/z Denier ,^'sszogeu, der Rest steht aus. Dagegen verrechnet er seinen Lohn für zwei Jahre 19t) Gulden, ferner ciuen Ritt nach Baden 9 Gulden 6 Hallcr Kosten, dann Richtcrlohn und Zchrung. Verbleibt jedem ^ ^te kL2 Gulden 25 Schilling. Was der Hauptmann baar eingenommen über seine Gcgcn- Muug, cr alles abgeliefert; das ausstehende soll eingezogen werden. Die Nutzungen und Bußen zn ^ Margarethen zu Höchst sind nicht verrechnet und gehören auch zur Hälfte dem Abt, zur Hälfte den 55 434 März 1493. IV Orten. Auf die Frage, ob auch von den Lehen den >v Orten etwas gehöre, wird erkennt, da die Lehen die IV Orte nichts angehen, so gehöre ihnen davon nichts. Dagegen wird erkennt, baß b" IV Orte dem Nachrichter den Lohn zu geben haben, weil sie auch die Nutzung beziehen. «A. Das ^ gehrcn dcö neuen Hauptmanns, mau möchte beim Abt von St. Gallen bewirken, daß er ihm ein anweise, wird zur Zeit nicht in Behandlung genommen, man will den Abt damit nicht bekümmern- i. Jeder Bote weiß, was man auf dem Tag zu Zürich, Sonntags nach Mittcfastcn (24. März), dem Abt über fernere Anbringen des Hauptmanns reden will, so über dessen Klage, daß um die Buße», welche da fallen, wo die Amtleute nicht schwören, sie ihm anzugeben, hinter seinem Rücken gctädinget werde, daß der Abt sich weigere, die Kosten zu zahlen, wenn der Hauptmann, um Bußen zu beziehen, "bcr Land reiten müsse; daß dcö Abts Vater zu Whl eigenmächtig handle u. s. w. «. Der Graf von Thier- stein soll dafür sorgen, daß der Antwort, so in Betreff der Sache dcö Herrn Noll von Bonstctten gcge^" worden, nachgelebt werde. I. Ii. finden sich in einem Fragment im Luccrncrarchw (A. A. o. !4Z). i! Zu l» ^ Diese Vcrkandlungcn i' ebendaselbst unter dem Datum: Fritag nach Fridlini Anno h'Miij° (8. März I4t>3). jj ,»i nach dem Berncrgbschiedbuch (A. E- A- 457. Ohne Ortsangabe. 143,7. Marz (Donstag vor Oculi), Staatsarchiv Zürich: Urkunden, Heinrich Göldli, Ritter, Gerold Mchcr von Knonau, Hans Keller, alle drei des Raths von als Zugesetzte vou Bürgermeister, Rath und Burgern zu Zürich; Doctor Thüring Frickcr vou Bern, Püntincr von Uri und Heinrich Fruonz, alt Ammann von Obwaldcn, als Zugesetzte der siebe" ^ Bern, Luccrn, Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug und Glarus sprechen über die zwischen beiden Thc> streitige Rechtsfrage, ob Zürich, vou der Grafschaft Khburg wegen, von den Unehelichen und de" züglingcn, d. h. fremden, hergekommencil Lenteir zu Kaiscrstuhl, die Fälle uitd Gclässe zil nehmen habe i-' ob dieses Recht den sieben Orten als Besitzern der hohen Gerichtsbarkeit in der Grafschaft Bade" ' nach Anhörung der eingelegten Kundschaften und Partcivorträgc, in Betrachtung, daß Zürich für ßch die vorgehenden Besitzer der Grafschaft Khburg den Besitz dcö angesprochenen Rechts zu Kaiscrstuhl rcc) ^ genüglich erwiesen habe, die eidgenössischen Bünde und gemeine Stadt- und Landrechtc aber bcsti"^,^ dap niemand unter den Eidgenossen, der „im gewcrd" ist, dessen ohne Recht entsetzt werden ^ heilig zu Recht, Zürich soll bei seinem Herkommen, Fälle und Gclässe von den Unehelichen und züglingcn zu Ka>,crstuhl zu nehmen, verbleiben, von den sieben Orten und ihren Vögten und leutcn ungcirrct; der diesfalls gelegte Haft soll aufgehoben sein, alles jedoch den anderweitige" ^ ' Herrlichkeiten und Bußen der Grafschaft Badeil ohne Nachthcil. März 1493. 435 A58. Zürich. 44!)5, 23. März (Sonntag Judica). Staatsarchiv Lueern: Allgemeine Abschiede, 0.IIZ. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, Ii. 57. Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter; Gerold Meyer vonKnonan; Ulrich Grcbcl; Conrad Bach- ofner. Bern (niemand anwesend). Luccrn. Ludwig Küng. Uri. Jacob im Oberdorf. Schwhz. Vogt Ketzi. Unterwalden (niemand anwesend). Zug. Ammann Spiller. Glarns. Vogt Arzcthauscr. t». Der Abt von St. Gallen hat sich der Punkte wegen, die iu den letzten Abschied von Lucern gestellt sind, so der Bußen und der Eingriffe seines VatcrS wegen, dermaßen verantwortet, daß die Boten daran kin Genüge gehabt haben. ?». Auf diesen Tag hätte man der Vereinigung mit Frankreich wegen Antwort gcben sollen. Da aber Bern und Unterwalden auf diesem Tag nicht vertreten sind, und von den übrigen Boten allein die von Uri und Zug dieöfälligcn Befehl haben, so hat man in Betracht, daß der gemeine Mann.der Ansicht ist, man sollte eine für die Eidgenossenschaft so wichtige Sache nicht so schimpflich fallen lassen, erkennt: Die gegenwärtigen Boten sollen selbe nochmals ernstlich heimbringen; an Bern und Unterwalden soll geschrieben werden, daß sie darum auf dem nächsten Tag zu Baden antworten, e. Der Irrung wegen zwischen dem Abt von St. Gallen und der Stadt Konstanz hat man den Parteien einen gütlichen Tag hichcr verkündet. Da aber wahrscheinlich denen von Constanz die Anzeige nicht rechtzeitig geworden, so wird nun ein anderer Tag gesetzt nach Constanz auf Sonntag nach der Ostcrwoche (14. April). «>. Dem Vogt im Rhcinthal wird aufgetragen, den Wein beförderlich zu verkaufen, so gut er könne. Auch soll er des Varnbülcrö Haus um 509 Gulden oder etwas minder verkaufen, ohne Vorbehalt der Genehmigung. Bezüglich der hohen Gerichte zu Blatten und Gricscrn hat sich der Abt von St. Gallen dormals und jetzt so ausgewiesen, daß die Boten sich mit dem Ausweis begnügen und ihn dabei wollen bleiben lassen. Auf den Tag zu Constanz sollen die Orte antworten, ob sie damit einverstanden sind, oder ob das eine oder andere Ort mit ihm darum rechten wolle. Wenn diesfalls nichts anderes geschieht, fo will der Abt das Gericht da halten nnd die Gefangenen richten. 4'. Nachdem man den Span zwischen dein Abt von St. Gallen und denen von Goßau verhört, will man zulassen, daß die Sache vor geistlichem Gericht ausgetragen werde. Die Näthe des Bischofs von Straßburg haben an dessen Statt b>c Vereinigung mit den Niedern Städten, wie sie zuletzt gestellt und abgeredet ist, schriftlich zugesagt. Auf dem Tag zu Constanz soll man antworten, wie man es mit dem Lincr halten wolle, der durch iv Orte Hauptmann in Eid genommen ist, Leib nnd Gut nicht zu verändern. Lucer n. 44!),27. März (Mittwoch nach dcin Sonn tag Judica). Staatsarchiv Lnccrn: Lucerncrabschicdcsammlunq. 0.2k. Jeder Bote weiß zu sagen, wie man zu Baden des Zolls von Kloten wegen abgcschciden und ^ darum dieser Tag angesetzt worden ist. ES wird beschlossen, da die von Zürich etwas Neues der Zeichen wegen angebracht haben, wovon früher keine Erwähnung geschehen war, so wolle man auf 55* 436 März 1493. nächstem Tag zu Baden darüber keine Antwort geben, sondern allein auf ihre letzte Rede des Zolls wegen antworten. Und da Zürich seinen Stadtschreiber als Redner gebraucht hat, der mit seinen verblümten Reden dem unsrigen überlegen war, so soll man nach Bern schicken und bitten, daß es den Doctor Thüring als Zugesetzten durch ciuen Andern ersetze und ihn zu einem Redner für die Eidgenossen verordne. Den frühern Redner HanS Ruß von Luccrn hat man zu einem Zugesetzten verordnet. Wollen die von Bern nicht entsprechen, so soll der Schreiber zu Baden für die Eidgenossen die Rede thnn. ?». Dem Vogt zu Baden wird auch empfohlen, den Kauflcntcn allenthalben zu sagen, daß man von ihnen das Geleit beziehe, ob ste von Schwaben herein oder von Genf heraus fahren, und daß man die Wortzeichen nicht mehr annehmcn werde, e. Dem Vogt von Baden wird befohlen, da die von Zürich zu ihrem Redner und ihren Rath- gcbcrn noch einen Schreiber bei sich haben, der Alles aufzeichnen soll, so soll er mit dem Stadtschreibcr von Baden reden, daß er zu Hause bleibe; denn die Eidgenossen werden ihn auf dem nächsten Tag ebenso für sich in Anspruch nehmen. «I. Jedes Ort, das einen Zugesetzten in das Recht gibt, soll aus dem Tag zu Baden auch einen Nathgcbcr dabei haben. Baden. 14. April (Sonntag yuasinxttta ßvnili). Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede. II.88. Man soll abermals heimbringen, ob man den Ofen und die Eiscnschmicdc des Hans von Grcift»- sce, auch die dazu gehörenden Lehen und eigenen Leute kaufen wolle oder nicht, da einige Orte zugesagt, andere eS abgeschlagen, noch andere keine Vollmachten haben. ?». Jeder Bote weiß, wie in Folge der Bewilligung, die man dem Herrn von Metsch auf früher» Tagen gegeben, einen Boten gemeiner Eidgenossen mit sich zum römischen König zu nehmen, ein dahcrigcS Crcditiv auf den Sonnenberg von Luccr» gestellt, auch die Stadt Basel ersucht hat, ihm Geleit dahin zu geben. «. Die Räthc der Niedern Vereinigung melden, der Bürgermeister von Schlcttstadt, Hans Ulmann, habe mit seinem Anhang >uutl) williger Weise die Stadt Schlcttstadt eingenommen, um selbe vielleicht in andere Hände zu überliefern, nun aber sei er landesflüchtig geworden und soll sich in der Eidgenossenschaft aufhalten, weshalb sie bitte», denselben im Bctrctungöfall zu verhaften. Man hat dem Vogt von Baden aufgetragen, ihn zu ergreift»' falls er sich in der Grafschaft blicken ließe. «R. Jeder Bote weiß, wie die Vereinigung mit den Bisckftft" von Straßburg und Basel und mit den Städten Straßburg, Basel, Colmar und Schlcttstadt angenoiM»^ und darüber Briese aufzurichten befohlen ist. v. Die von Mellingen klagen, die Boten von Luccrn habe» ihnen befohlen, ein Fach, das sie von jeher in der Rcuß gehabt, wegzuschaffen, indem es der Schiffst^ nachthcilig sei; die von Luccrn behaupten, dessen Fortbestehen beeinträchtige die vorgeschriebene Wasscrstra^' Daher sollen auf den Sonntag Cantate (5. Mai) Zürich und Bern, jedes einen seiner Schiffleute, wcläft auf dem rinnenden Wasser fahren, nach Mellingen senden und diese mit dem Vogt Ketzi von Sch»^' in derer von Mellingen Kosten, den Augenschein einnehmen und sofern etwas unsicher ist, es wegseht" heißen, Jedes Ort soll seine Boten, die auf die Jahrrcchnung nach Baden kommen, bevollmächtigt vom Abt zu Wettingcn Rechnung abzunehmen und fürzusorgen, daß das Gotteshaus nicht in Ab»»^ komme. K. Der Abt von Muri hat gebeten, ihm den Kcllerhof zu BoSwhl lchcnfrci zuzucignc"- ^ April (493. 437 werde vom eidgenössischen Vogt angegangen, selben als ein Lehen zn empfangen, während er doch selben niemals früher als Lehen empfangen habe. Anch wenn derselbe ein Lehcngnt wäre, so glaubte er dennoch mehr um die Eidgenossen verdient zn haben. Alle Orte, mit Ausnahme von Zürich, sind bereit, zu entsprechen, so lange nämlich der Hof im Besitze des Gotteshauses Muri bleibe. Zürich soll auf die Rechnung zu Baden seine Antwort geben. Ii. Die savohischen Boten haben auf dieser Taglcistnng die Bitte, welche sie bereits von Ort zn Ort gcthan, wiederholt, daß die Eidgenossen dem savohischen Hause mit Freundschaft oder Recht helfen möchten, wieder in den Besitz der von Wallis eroberten Landschaft zn gelangen und den Walliscrn keinen Beistand zu thun. Lueern, Uri und Untcrwalden eröffnen, sie seien gemäß dem zwischen ihnen und Wallis bestehenden Burg- und Landrccht entschlossen, denen von Wallis zur Behauptung deS Landes, daö sie im burgundischen Krieg erobert haben, mit Leib und Gut beizustehen. Der andern Orte Boten haben betrachtet, wie mißlich dieser Handel steht und wie auf dem diesfalls zu Aelcn gehaltenen Tage keine Verständigung erzielt werden konnte. Da nun Boten von Bern und Frciburg in Savohen sind, um bessere Mittel zu suchen, auch die savohischen Boten sich bereit zeigen, zu einer Ausgleichung möglichst Hand zu bieten, so will man den Bericht der Boten der beiden Städte erwarten. Nach dessen Eintreffen soll dann den Eidgenossen und den sovohischcn Boten wiederum Tag verkündet werden. I. Jeder Bote soll bis zur Jahrrcchnung das wiederholte Begehren des Bischofs von Constanz heimbringen, wie seine Vorfahren mit den Eidgenossen in Verständnis; und Einigung zu kommen. k Der Bischof von Constanz läßt ferner anbringen, er'habe einige Statuten und Ordnungen für daö geistliche Gericht gemacht, gegen welche sich nun Doctor Ulrich Molitor einigermaßen sperre und als Bürger von Constanz durch diese Stadt unterstützt werde, wobei zn befürchten, daß vielleicht anch mit Andern Verbindungen zn solchem Zweck angeknüpft werden möchten. Daö soll man heimbringen. I. Da der Bischof von Constanz Willens ist, die Priester, welche eines unziemlichen, unpricstcrlichcn Wandels sind, zu strafen, so wird mit seinen Anwälten geredet: „dz vnö wol gefalle, wie sin gnad die pricstcrschaft zu „ziemlichem pricstcrlichcm Wesen bringe; sölte er aber die straffen, so sincn gnaden nit gelt geben Welten, „vnd die vngestraft lassen, so Im gelt gcbind, als vnö dann anlange, dz wurde vuö vnd vnscru Herren „vnd obcrn mißfcllig (sein)." ,»». Mit den bischöflichen Anwälten ist weiter geredet, man vernehme, der Bischof beabsichtige, daö geistliche Gericht nach Mceröburg zu verlegen; daö wäre unserer Eidgenossenschaft ungelegen und würde unö in Kosten führen. Man bitte ihn, dieses zu bedenken. Heimbringen die Bitte des von Zimmern um Empfehlungen an den Papst und einige Kardinäle. «». Heimbringen den Anzug don Uri, wie man mit den Wollcben unterhandeln sollte, daß sie von ihrem Vornehmen gegen die Florentiner abstünden. U». Da die Zugesetzten in dem Handel um den Zoll zu Klotcn abermals begehrt haben, man möchte ihnen gestatten, noch weiter an einer Vermittlung zu arbeiten, soll man sich hierüber auf nächstem Tag erklären. Baden. A7. Nprik (Samstag vor Jubilatk). Staatsarchiv Zürich: Urkunde. Die Zugesetzten in dem Streit zwischen den sieben Orten und Zürich nm den Zoll zu Kloteu erkennen, da die Streitsrage nicht mehr, wie sie ursprünglich zu Recht gesetzt worden, anerkennt werden wolle, so 438 - April 1493. wollen sie darum nicht sprechen, da sie nicht ordentliche, sondern erwählte Richter seien, und ihnen bei dem Stand der Sache weiteres Vorgehen nicht zu gebühre» scheine. Bezgenriet). 44103, 30. 31!"^ Savohen zu Ende gehe, so gewärtige» sie, von den Savohcrn, der eroberten Landschaften wegen, mit Krieg überfallen zu werden, seien aber entschlossen, dieselben mit Leib und Gut zu behaupte» und über deren Bcsül sich durchaus in keine NechtSvcrhandlnng einzulassen. Dagegen seien sie bereit, über diejenigen Landschaft^" in Freundschaft oder mit Recht zu handeln, welche im Besitz Savohcns sich befinden, aber nach g^ lichem Recht an den Tisch dcö Bischofs von Sitten gehören. Darauf haben sie mit Berufung auf d>e guten Dienste, die sie den Eidgenossen im burgnndischcn Kriege geleistet, gebeten, man möchte sie nicht verlassen, wenn ihnen die in jenem Kriege gemachten Eroberungen mit Gewalt wollten abgcdrungcn werden- Darauf ist ihnen geantwortet, der Span sei uns leid, wir würden gerne sehen, wenn er gütlich vertragen werden könnte; mau bitte sie, bis St. Jacobstag (25. Juli) keine kriegerische Handlung vorzunch»>c"5 man wolle inzwischen dem Bischof und der Landschaft Wallis und auch dem Hause Savohen schreiben n»d sie dringend bitten, unö die Vermittlung zu übertragen. Hierauf erhält Bern den Auftrag, an Savohen, Lucern an Bischof und Landschaft Wallis in diesem Sinne zu schreiben. ?». „Die Artikel deö Fürnenic"^ der Priestern halb": r) Sic verlangen, daß sie nur bei bestimmten Anzeigen oder wegen rechtem Lümd den Weltlichen zu antworten gcnöthigt werden sollen, nicht aber wegen bloßen Hasses weltlicher und schnöder sonen und auf unbestimmten Verdacht hin. 2) Daß sie nicht so leicht nach Gottliebcn geführt werden, sonder" um mindere Missethaten mit bescheidenem Gefängnis; bestraft werden möchten. 3) Daß eine bestimmte TaZ^ für die Buße von Priestern aufgesetzt werde, die sich mit Weibern vergehen und Kinder erzeugen, wor>" sie jetzt auch strenger gehalten werden, als früher. 4) Daß die Freiheit widerrufen werde, wonach Priest«" den Weltlichen zur Bestrafung übergeben werden, und daß eine Strafe für weltliche Richter aufgesetzt werde, welche Priester strafen oder büßen würden, s) Daß die Priester Gewalt haben sollen, daö Ihrige zu schaffen und Gemächte zu thun, wem sie wollen, von den Weltlichen unbekümmert. «) Daß fremde übclthätige (Priester) verhaftet und je nach Erfordernis; entweder gefangen gehalten oder dcö Landes wiesen werden. ?) Meinen sie, die Capläne sollen den Pfarrern mit Singen und Lesen Aushülfe leiste" s) Meinen sie, daß Bettclbrüder die Priester an der Kanzel nicht strafen sollen, g) Daß die Bettelbrüder k>" ihrer Freiheit offene Sünder nicht mehr absolviren sollen, v» Auf daö abermalige Anerbieten Uriö, den durch den Platifer zu machen, wenn man ihm gestatte, einen Zoll darauf zu legen, soll man zu Baden Worten. «I. Mit Beziehung auf den Streit zwischen Zürich und den sieben Orten über den Zoll zu Kl-^" ist auf diesem Tage abermals verordnet, daß die Vögte zu Baden von Jedermann, wer der sei, er ko>""'^ aus Schwaben herein oder von Genf heraus, das Geleit zu Baden nehmen sollen und das; die Lögte Baden den Kaufleutcn allenthalben verkünden sollen, sie werden die Wortzeichen von dem Zoll zu nicht mehr annehmen. Juni 1493, 439 Bade n. 4/<95, 25. Juill. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. !>2. » ». Da Heini Wollcb und etliche seiner Anhänger den Florentinern etwas Gut in dcö Königs Gebiet zu Fcldkirch abgenommen und in dcö Abts von St. Gallen Gebiet geführt haben, so ist von der Eidgenossen Boten beschlossen, die Sache dieses entwerten Gutes wegen soll vor des Herrn Abts von ^t. Gallen Gerichten berechtigt werden, weil es daselbst liegt. I». Auf dem nächsten Tag soll man Antwort geben, ob man die kriegerischen Unternehmungen der Wollcben gegen die Florentiner abstellen wolle, damit weitere Unruhe vermieden werde, v. Hans Truchscß von Dicßcnhofen verlangt Bewilligung, auf seine Lehen im Thurgau einen Pfandschilling legen zu dürfen. Der Landvogt im Thurgau soll die Sache untersuchen. «I Da sich einige zürcherische Schiffleutc in Befahrung der Limmat bei Wcttingcn verfehlt haben, nahm der Vogt von Baden ihre Bestrafung als einen Fall der hohen Gerichtsbarkeit in Anspruch. Zürich dagegen sah den Fall leichter an und bat, die Bestrafung seiner Angehörigen ihm zu überlassen Nach den Rechten, die in seinem Stadtbuch stehen. Der Eidgenossen Boten dagegen finden, daß, was auf dem Gebiete der Grafschaft Baden verfehlt werde, ihnen zu strafen zukomme und haben deshalb jene Schifflcnte gestraft, doch aus Gnade nur um l Gulden, v. „ Vff Verantwortung der prelatcn vnd hriesterschaft, berürcnd ctlich artikcl, so durch die prelatcn vnd pricstcrschaft an vnscrn Herrn von Kostenz geworben sind, Ist Inen geantwortet, Vilser Herren vnd Obern habind sich stets mit Jr pricstcrschaft gehalten, das sh glimpf vnd crc haben, dabh wir auch von vnser Herrn vnd Obern wegen vermeinen 5u blibcn vnd kein nüwcrung dawider zu gestatten, als Jeder Pott das witcr zu sagen weiß." I. Da über die vom Bischof von Constanz begehrte Vereinigung noch immer keine Einhelligkeit unter den Orten Üattfindct, so soll die Sache bis zum nächsten Tag heimgebracht werden, p?. Der Bischof von Constanz Euerseits und die Prälaten und gemeine Priestcrschaft seines Biöthums anderseits werden ersucht, sich ihrer ^rungcn halben eines gütlichen Tags zu vereinen, welcher ihnen gesetzt wird nach Stein auf St. Marien Achgdalcncntag (22. Juli). Wenn die Parteien oder eine unter ihnen von gemeinen Eidgenossen oder »us einzelnen Orten Boten begehren, um in Güte zwischen ihnen zu vermitteln, so sollen ihnen die uicht versagt werden. I». Heimbringen, daß die von Constanz meinen, die Appellation vom Landgericht im Thurgau soll au den Kaiser, nicht an die Eidgenossen gehen, i. Heimbringen, ob wir, die ^ Orte, unfern Thcil am Richcnscc verkaufen wollen oder nicht. Vogt Kctzi meint, derselbe bringe uns ^enig Nutzen und er wollte wohl 2ä0 Gulden aus dem Verkauf lösen. It. Daö unmäßige Trinken, in unserer Eidgenossenschaft Acmtcrn im Aargau und überall überhand nimmt, sott durch den Vogt ^ 3 Pfund Buße verboten werden. I. Die Stadt St. Gallen verlangt für Bezahlung der 15»N Gulden, ^ sie noch schuldet, längern Aufschub, die Boten haben aber keine Vollmacht, selben zu gewähren, >»». Der Vogt im Oberland wird angewiesen, wenn in Zukunft der Eidgenossen Boten dahin kommen, üwcn kein ZchrungSgeld mehr zu geben, sondern jeden seine Zchrung selbst bezahlen zu lassen. ,i. Dem "gl der Acmtcr im Aargau ist der Bann über das Blut zu richten, geliehen. «». Auf dem nächsten Tag ^ man antworten, ob man den Wcgmcistcrn auf ihre Klage wegen erlittenen Verlustes an dem Bau ^ Straße über den Schollberg 4l) Gulden nachzahlen wolle, unter der Bedingung, daß sie den Weg 440 Juni 1493. an einigen Orten erweitern, z». Ebenso sott man sich entscheiden über die Frage, was mit den Juden zu Rheinau anzufangen sei, da der Abt deren Fortwcisung verlangt, daö Städtchen dagegen bittet, '»an möchte ihnen noch für einige Zeit den Aufenthalt gestatten. «K. Denen von Baden, Stetten und Roh» dorf soll man ihrer Streitigkeiten wegen einen Ncchttag ansetzen, i. Der Bischof von Wallis hat zugesagt, mit. dem Haus Savohcn keiucn Krieg anzusaugen, sondern die Sache anstehen zu lassen bis St. Jacobötag (25. Jnli) nächsthin. Jedes Ort soll daher seine Votschaft auf den 18. Juli zu Rchmuud (Nomont) haben; dem Bischof wird geschrieben, persönlich zu erscheinen oder einen Gewaltbotcn zu senden. Bern sott den Tag dem Herzog von Savohcn verkünden. Der König von Frankreich hat geschrieben, er habe unsere Knechte verabschiedet, dieselben hätten sich in seinem Dienste gut gehalten, und wenn sie allfällig in unserer Strafe wären, so bitte er, man möchte ihnen verzeihen, t. Jeder Bote weiß, wie der römische König dem Grafen von Mctsch das Geleit abgekündct hat. Ri. Zürich verlangt, daß seinem Schreiber die Zchrung während der rechtlichen Verhandlung gegen sie auch aus der Geleits- büchsc zu Baden vergütet werde, da solches gegenüber dem Schreiber der sieben Orte stattgefunden. Auf dem nächsten Tag will man hierüber Antwort geben, v. Rechnung: Vogt Kctzi von Schwhz gibt von der Vogtci der Acmtcr im Aargau jedem der Vl Orte 48 Pfund; Vogt Hcrtcnstcin von Lucern von der Vogtei im Nhcinthal jedem der vii Orte 12 Gulden 2 Ort. Unvcrrcchnctcr Wein ist von diesem Jalsso noch vorhanden bei 157^/z Saum, au der Bauleute Schuld 75 Gulden 7^/z Schilling Nhcinthalcr Wäh^ schaft. Amman» Vogler gibt von den zu Altstetten gefallenen Bußen jedem Ort 3 Gulden an Gold> Vogt Ruß von Luccrn gibt von der Landvogtei Thurgau jedem Ort 9 Pfund 8^ Schilling; Vogt Farr von Luccrn von der Landvogtei im Oberland jedem Ort 143 Pfund. Vogt Vrambcrger von Luccrn g>^ von der Vogtci Baden jedem Ort 51 Pfund 10 Schilling. Von Dießcnhofcn wird jedem Ort 9 Guido» 1 Dickplappart, aus der Büchse zu dcu Bädern 33 Schilling, ans der zu Brcmgartcn 5 Pfund, a»o der zu Mellingen 7 Pfund 5 Schilling, aus der zu Lunkhofen 10 Schilling, vou Klingnau 8 Pfu>^ 10 Schilling, aus der Büchse zu Baden jedem Ort 10 Gulden an Gold, 15 Dickplappartc, 24 Pfu>^ 10 Schilling an Münze und 8 Gulden an »irischem Gold. Zu x. Das Ergebnis, der Verhandlungen des Tages zu Stein ist der sogenannte Pfaffenbrief vom 27. Juli welch'" die bezeichneten Vermittler, Elcrold Meyer von Knonau, des Raths von Zürich, Johannes Nüst, des Raths von Lucern, Ul» Aufdermaur, Ammann zu Schwyz, Johannes von Flüc, Altammann zu Unterwalden, und Werner Steiner, Ammann zu Z"l>' zwischen dem Bischof und dem Clerus des in der Eidgenossenschast gelegenen Thcils des Bisthumö Eonstanz aufrichtete». Scgcsscr. Luccrncr Ncchtsgcschichte. >l. 7gg —ö»2. Zürich. 449Z, 12. August (Monlag St. Oswalds Tag). Staatsarchiv Zürich. Allgemeine Abschiede. II. S8 »7. Staatsarchiv Bern, Allgemeine eidgenössische Abschiede. N.AS. Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Nöist, Altburgcrmcistcr; Gcr^ Mehcr von Knonau; Ulrich Grcbcl. Bern. Caspar Hctzcl von Lindrach. Luccrn. Niclauö Nizzi. Ammann Bcroldingcr. Schwhz. Ulrich Aufdermaur, Ammaun. Unterwalden (nicht angcgcbc»)' Zug. Vogt Letter. GlaruS. Rudolf Stucki, Vcnner. ». In den eidgenössischen Orten und den gemeinen Vogteicn soll verkündet werden, daß der Herz^l August 1493. 441 von Mailand den Markt zu Bcllenz der Pestilenz wegen abgestellt habe. ?». Der Abt von St. Gallen hatte gegen den Herzog von Mailand eine alte Ansprache hervorgezogen „von einer vermeinten Abthe v>egen, so bh Aronen gelegen vnd vor alten Zhtcn durch einen kling von Lamparten, genant Vcringer, dein Gotzhus St. Gallen vergäbet sin soll". Der Herzog hat an den Abt und an die Eidgenossen geschrieen, ihn wundere, wie man dergleichen verlegene, außer Menschengedenken liegende Dinge hervorziehen könne. Wenn aber der Abt an Jemanden der Genügen Ansprachen zu haben meine, nnd selbe vor ihm rechtfertigen oder, weil es eine Pfründe betreffe, vor den heiligen Stuhl zu Rom ziehen wolle, so habe ^ nichts dagegen. Hierauf haben die Eidgenossen dem Abt verdcntet, sich mit diesem Ncchtbictcn zu vegnügen, auch die Seinen nicht dem Bischof von Chur zulaufen zu lassen, der mit der Herrschaft Mai- kand in Feindschaft steht; denn die Eidgenossen wollen um derlei Sachen keinen Krieg fuhren, v. Hciin- hringen, wie man das Vornehmen der Wollcben gegen die Florentiner, das uns wenig Ehre bringt, Wellen wolle. Besonders ist davon geredet, die Wollcben, wo man sie betrete, in Eid zu nehmen, daß ve davon abstehen werden. «I. Jeder Bote weiß zu sagen, wie der Ammann Anfdermaur von Schwhz ''ch verantwortet hat einiger Reden wegen, die über ihn, als die Boten in Frankreich gewesen, ausgegangen sind, und wie er sich anerbietet, nicht allein zu Schwhz, sondern in jedem Orte einem Kläger Wesfalls Rede zu stehen. «. Auf Anrufen des Hans Meiß von Zürich wird dem Landvogt von Sarhans und denen von Wallcnstadt geschrieben, sie sollen entweder dafür sorgen, daß jenem seine Zinse ökzahlt oder dann die Vcrgantung gestattet werde, welches letztere die von Wallcnstadt hatten hindern vollen, l. Die Juden zu Rheinau begehren, man möchte ihnen noch einige Zeit gestatten, dort zu bleiben, Vamit sie ihre Anforderungen einbringen könnten, ohne die Schuldner von Haus nnd Hof zu vertreiben; W Abt von Rheinau dagegen verlangt, daß man ihnen in seinem und in der Landschaft Interesse einen kcrnern Aufschub nicht gestatte, sondern den zu Baden gefaßten Beschluß festhalte. Kx. Die im Siggcn- khal in der Grasschaft Baden wollten den Untervogt ändern und drei vorschlagen, von denen dann die Eidgenossen einen auswählen sollten. Hierauf wird beschlossen, der alte soll bleiben, und den Siggen- khalcrn könne man einen solchen Vorschlag nicht gestatten, sie zeigen denn ihre Berechtigung dazu. ?». Die Anstände des Vogts zu Nheincck mit den Appenzcllcrn wegen der Gerichtsbarkeit im Nhcinthal werden auf den nächsten Tag verschoben, l» Der Vogt im Rheinthal meldet, er habe auf unser Zu- oder Absagen deö Varubülcrs Haus und Gut nebst der Schuld der Lehcnlcutc um 5(19 Gulden, zahlbar auf die Äahrrcchnung zu Baden, verkauft, mit Bedingung, daß die Eidgenossen dafür sorgen, daß cö dem Käufer doin Abt von St. Gallen kostenfrei geliehen werde. Darüber soll man auf nächstem Tag antworten. Der Vogt im Nhcinthal erhält den Auftrag, den Burgauer, Wirth zu Lindau, wenn er ihn auf unserm Gebiete betritt, zu verhaften und gefangen zu halten bis auf wcitcrn Befehl, einiger Schmach- rcdcn wegen, die derselbe gegen die Eidgenossenschaft gethan. I. Auf nächste»! Tag sollen die Boten ihrer Herren Entschluß eröffnen, ob es selben gefalle, unsere Rcchtung an dem See zu Nichcnscc zu verkaufe» laut letztem Abschied zu Baden. ,»». Da Zürich vor Kurze»! den andern sieben Orten des angefangenen RcchtöhandclS um den Zoll zu Klotcn wegen geschrieben, darauf aber noch keine Antwort Walten hat, besonders von Untcrwaldcn, von woher auf heutige»! Tag kein Bote erschienen ist; so hat Man dieser und anderer Sachen wegen einen Tag gesetzt nach Zürich auf Unsrcr Frauen Tag zu Herbst, tzrnannt N!»!ivitati5 (8. September), wo alle Orte ihre Boten mit Vollmacht zu antworten da haben sollen, u. Ebenso soll auf gleichem Tag Antwort gegeben werden, daß beider Schreiber Kosten und Zehrung in 56 442 August 1493. jenem Handel gemeinsam bezahlt werden möchten, da beide als gemeine Schreiber anzusehen ftien- «». Ferner soll man auf gemcldtcm Tag antworten auf Zürichs, an letzter Jahrrcchnung angebrachte Bc- schwcrde wegen der seinen Limmatschiffcrn aufgelegten Strafe, da Zürich allein die Gerichtsbarkeit auf der Limmat von Zürich bis zur Limmatspitzc zu haben meine, z». Mit der Votschaft von Bern ist geredet, dasi sie für Abstellung der von Werner Löublis scl. Sohn denen von Ulm angesagten Fehde besorgt scw möchten, da die von Ulm in einem Schreiben an alle Orte der Ansprache Werner Lönblis scl. auf Konstanz und andere Städte Recht geboten haben, und solche Fehde den Zöllen und Geleiten der Eidgcnopcn Nachtheil bringen möchte. «» bis ,» stehen im Zürcherexemplar (?l. A, >> 97) mit der unrichtigen Ueberschrift: Zahrrechnung 5493, Züri ch. 4^95, 9. September tM°»wg nach Km!u!w,is,. Staatsarchiv Luccr»: Allgemeine Abschicdc, 0. tZ-t, Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, II, »7, Staatsarchiv Bern, Allgemeine cidgenbssische Abschiede, n, ZN3, Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Röist, Altburgcrmeistcr; Hcivriä.' Göldli, Ritter; lllrich Grebel. Bern. Caspar Hetzet von Lindnach. Luccrn. Niclaus Nizzi. Uri. A'w mann Beroldinger. Schwhz (niemand anwesend). Unterwalden (niemand anwesend). Zug. A'"' mann Steiner. GlaruS. Vogt Rictler. Solothurn. Fähndrich Cunrad. Fr ei bürg (nicht angegeben) Die Appenzeller lassen anbringen, es sei ihnen vormals durch der Eidgenossen Hauptlcutc nm Räthc zu Norschach zugesagt worden, dasi sie ihre Gerichte bis nach Nhcincck und Thal hinab braucht dürften, wie sie selbe gebraucht, da sie beide Gerichte im Besitz gehabt; nun bestreite ihnen der Voßt im Rhcinthal solches und habe sie auf diesen Tag vor die Eidgenossen geladen. Falls jene Zusage etwa den Eidgenossen nicht mehr erinnerlich wäre, seien sie im Fall, selbe mit Kundschaften zu erweisen. nicht alle Boten dieses Tages von der Sache Kenntnis! und von ihren Obern Befehl haben, auch Schwhz und Unterwalden niemand anwesend ist, so wird beschlossen, den Gegenstand heimzubringen, de" im Feld gemachten Bericht zu verhören und auf nächstem Tag Antwort zu geben. ?». Der König d"" Sieilien, Herzog von Lothringen, bittet durch seine Botschaft auf diesem Tag um eine Freundschaft ""d Vereinigung, wie wir selbe mit den Bischöfen von Strasiburg und Basel und mit den Städten Strasibw'ö- Bascl, Colmar und Schlcttstadt gemacht haben. Da aber Schwhz und Unterwalden nicht anwesend einige Boten ohne Vollmacht sind, so wird beschlossen, die Anwesenden sollen die Sache heimbringen; ^ Schwhz und Unterwalden soll deshalb geschrieben werden. Der Botschaft wird geantwortet, man werde vom nächsten Tag aus ihrem Herrn schriftlich das Ergebnis; der Berathungcn mitthcilen. v. Dem Herr" Roland Göldli, Chorherr» zu Coustauz, wird auf Begehren seines Vaters, Herrn Heinrich Göldli, tcrs, eine Empfehlung an den Papst und an einen Cardinal gegeben, der Chorhcrrenpfründc zu Consta"' wegen, die ihm angefallen wird. «I. Vogt Rictler, Landschreibcr von Glarus, ist im Schwabcnland niedergeworfen und des Seinen beraubt, auch ist ein Knecht verwundet worden; Doctor Thüring Friller hat ^ anerboten, ihm Ersatz und Gcnugthuung zu verschaffen, was ihm auch von den Eidgenossen cmpfolM worden, damit nicht weitere Unruhe entstehe. Da nun noch kein Bericht eingegangen, wird dem Dvete" Thüring die Sache neuerdings empfohlen; er soll das Ergebnis; seiner Unterhandlungen beförderlich dc»e" September 1^93. 44Z den Zürich zu Händen des Rictler mittheilen, v. Es wird beschlossen, den Juden zu Rheinau nicht länger Ziel zu geben, sondern sie fortzuweisen und sie da nicht mehr zu dulden, wie schon auf dem Tag Zu Baden vormals abgeredet worden, t". Die Kostensfordcrung derer von Zürich für die beiden Schreiber, die in dem Handel um den Zoll zu Klotcn gebraucht worden, wird nochmals heimgebracht, da die Boten den Schwhz und Unterwaldcn abwesend sind. K. Ans gleichem Grund wird auch in das Begehren von Zürich heute nicht eingetreten, die etlichen Schiffleuten auf letzter Jahrrechnung auferlegte Strafe abzupellen, da sie allein selbe zu strafen das Recht zu haben meinen. I». Die rücksichtlich der Liquidation des Schuldenstandcs des landesflüchtigen Hanö von Greifenscc durch den Bogt im Oberland getroffenen Verfügungen werden bestätigt, I. Der Vogt von Sargans schreibt einer Forderung halben, die Georg Good von des von Gricsingen wegen an Hans von Grcifcnsce zu haben vermeint. Beschluß: Mit dem Good soll geredet werden, daß er von dieser Forderung abstehe. Ii. „Jeder Bot weiß zu sagen, das Zu widerbringung vnd vffnung des gotzhus Wettingen etlich ordnung vnd Regiment angesechen vnd dabi dem Abt von Wettingcn vcrgunncn ist, tusend Pfund mögen vffzencmcn, vff libding oder zu widerkonff, büe man da ankomcn mag, wiewol geacht wirt, dz das libding bas für das gotzhus were dann der Zins vff widerablosung, vnd das von söllichem gelt die notturstigsten schulden, souer das gelangen mag, dezalt vnd also mit wissen vnsercs vogtz zu baden gehandelt werden solle." I. Dem Bogt im Nhein- ihal wird untersagt, des Varnbülers Haus und Gut im Rheinthal um eine so geringe Summe zu verrufen, als er vorher auf Tagen uns angegeben hat. in. Heimbringen den Streit zwischen dem Abt den St. Gallen und der Stadt St. Gallen, da erstcrer meint, daß einige Lehen zu Altstetten und nirgend "uderswo von ihm empfangen werden sollen, anderseits die Stadt klagt, der Abt habe einen neuen Zoll Aufgesetzt, der sie beschwere, i». Der Stadt St. Gallen wird Unterstützung gegen den Kaiser wegen Varnbülers Sache zugesagt, sofern die Roth es erfordern sollte. «». Dem Abt von St. Gallen werden ^»Pfchlnngsbricfe an den Papst und den römischen König gegeben, des Guts der Florentiner halben, 'u die Wollcben und ihre Mithafte in der Grafschaft Feldkirch genommen und auf sein Gebiet geführt ^ben. A». Die von St. Gallen bitten, die 89 Gulden, welche sie im Auftrag der Eidgenossen Einem Lindau, dem bei dem Zug nach Fußach vergangener Jahren von den Eidgenossen unschuldiger Weise U>u Wein genommen worden war, bezahlt, an der lctztjährigen Zahlung abrechnen zu dürfen; lieber wollten aber darauf verzichten, als nicht für gute Eidgenossen gehalten werden. «K. Auf Bitte Luccrns galten Herr Melchior Nuß und Herr Dicbold Schilling Empfehlungen an den König von Ungarn. Dabei ein Schreiben Sigmunds von Freiberg, Ritters zum Jscnberg, an den Tag zu Zürich versammelt, ff St. Cumap Tag). Staatsarchiv Lueern: Luccrnerabschicdesaininlung. 0.27. Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede. 0.1Z9. Boten: Zürich (niemand anwesend). Bern. Vogt Schöni. Luccrn. Ludwig Seiler, Altschultheiß; ülaus Rizzi; Ludwig Küng. Uri. Vogt Trogcr. Schwhz. Vogt Dietrich. Unterwaldcn. Fähndrich Flüe. GlaruS. HanS Knchli, Ammann. Freibürg (nicht angegeben). 56* 444 November 1493. l». Der Abt von Muri bringt an, zur Zeit seines VorfahrerS, des Abts Georg, seliger Gedächtnis!, habe Herr Hans Schcrcr vom Kaiser eine Bitte und Gratie auf eine Pfründe zu Lunkhofcn erhalten, du das Gotteshaus Muri zu leihen habe; auch sei ihm dann die Pfründe, als sie lcdig gefallen, wirklich geliehen worden. Nach längerer Zeit habe er sich mit der Pfründe nicht begnügen wollen, behauptend, sie gebe ihm nicht des Leibes Nahrung. Hierauf haben der vorige Abt und der Convent sich angestrengt, selbe aufzubessern. Nachdem nun wieder lange Zeit verflossen, jetzt aber eine von den Pfründen in Surfte, die das Gotteöhauö zu leihen hat, lcdig gefallen sei, falle derselbe Kirchhcrr von Lunkhofcn auch diele Pfründe mit seinem CommissionSbricf an und habe deshalb Abt und Convent nach Konstanz eitirt. Letzte^ bitten um Schutz der Eidgenossen, als ihrer Kastvögtc, gegen solches Anfallen. Darauf wird beschlossen, dem Abt zu rathen, er soll gemeiner Eidgenossen Boten oder Briefe mit sich nach Konstanz nehmen und den Bischof bitten, daß er den Johannes Schcrcr anhalte, von seinem Vornehmen abzustehen und das Gotteöhauö ruhig zu lassen. Jeder Bote soll zudem heimbringen, daß man berathc, wie mau mit denen, welche dergestalt Pfründen anfallen, handeln wolle. I». Da der CommissariuS zu Bremgartcu im Thun» gestorben ist und Verwandte hat, namentlich die Letter zu Einsiedel«, welche drohen, dein Abt von M»u deshalb Argcö zuzufügen, so soll der Bote von Schwhz heimbringen, daß diese hievon abgehalten werde» Auch soll man sich bcrathcn, ob man die Letter deshalb in Eid nehmen lassen wolle. «?. Der Vogt »» Wagenthal berichtet, Peter Knecht habe sich mit sechs andern verschworen, den Trehcr von Hitzkirch Z" erstechen; daö habe er, der Vogt, dem Peter Knecht vorgehalten und der habe eö eingestanden; darauf er von ihm begehrt, daß er die sechs Mitverschworncu angebe; er verlangt nun Weisung, wie man solche Komplott strafen soll. «I. Die von Rheinau bringen an, sie seien den Juden viel schuldig, und da Zeiten mehrmals beschlossen worden, daß die Juden innert bestimmter Zeitfrist daö Land räumen solle», so wollen diese nun bezahlt sein. Daö können aber die von Rheinau nicht und müßten eher von H»"' und Hof gehen; der Abt von Rheinau, ihr natürlicher Herr, wolle ihnen nicht zu Hülse kommen, dce- halb rufen sie die Eidgenossen an, als ihre Herren. Beschluß: Die Juden wolle man nicht länger, beschlossen worden, im Lande lassen; weil sie aber so merklich wuchern, so soll jeder Bote heimbringe»- daß, wenn man den armen Leuten von Rheinau gegen sie mit Glimpf zu Hülfe kommen könnte, >»"" das beste thun sollte. Auf nächstem Tag soll man darüber weiter bcrathcn. v. Auf diesem Tag w»>^ über die ernstlichen Streitigkeiten, welche zwischen dem Hauö Savohcn einer- und dem Bischof und d" Landschaft Wallis anderseits, der eroberten Lande wegen walten, verhandelt. Savohcn meint, jene La»^ sollten ihm zurückgegeben werden. Wallis dagegen will durchaus behalten, waö eö mit dem Schwert crolftU hat. Da den Eidgenossen ein Krieg zu dieser Zeit völlig ungelegen wäre, so wird beschlossen, einen mittlungötag auf den zwölften Tag nächsthin (6. Januar 1494) in Aelcn abzuhalten. Bern und Frcibnul sollen in gemeiner Eidgenossen Namen dem Hauö Savoheu den Tag verkünden und von etwaigen Fe>»^ scligkciten biö dahin abmahnen; Lucern, Uri' und Untcrwalden sollen daS Gleiche dem Bischof und dU Landschaft Wallis gegenüber thun. Alle Orte, sowie die streitenden Parteien sollen ihren Boten auf Tag Vollmacht zur Ausgleichung geben, ll'. Der Bote von Uri soll heimbringen, daß vor diesem mit Wallis die Eide erneuert werden sollten, sowie auch, ob man Schwhz auch in den Bund der dr>» Orte mit Wallis eintreten lassen wolle. ,» nach der vollständiger» Fassung in A. A. 0. 139, Januar 1ä9ä. 445 S ch w y z. 2 Juuuuv (Donstag nach dcm Ingcndtn Zar). StaatSarcliiv Luccrii: Allgemeine Abschiede. (I . NS. ». Ans dem Bericht des LandschreibcrS von GlaruS weift jeder Bote seinen Herren zu berichten, welcher Unwille, Haß und Neid gegenwärtig in der Stadt Zürich herrscht „vnd der alt Handel in etlichen üitcn grünet", so daß daraus Partciuug und Auflauf entstehen möchte. Man hat deshalb beschlossen, ^ nächsten Sonntag nach Hilaricntag (19. Januar) zu Zürich zu sein, um zu versuchen, wie man den ^cid „iid die Parteiung beschwichtige. Denen von Bern soll dieser Tag auch verkündet werden. ?». Der Zusende,l Knechte wegen soll man den Anzug dcö Boten von Lucern heimbringen. «. Der Bote von s'ucern erhält den Auftrag, an seine Herren zu bringen, sie möchten Vorsorgen treffen gegen das Verehren der Hodlcr (Kornhändlcr), welche schlechtes Korn unter daS gute mischen und es so verkaufen, wodurch der gemeine Mann betrogen werde. «I. Mit dem Vogt von SarganS soll des von Grcifcnsec weiter geredet werden, wie die Boten wissen. Aele n. 4W4 , U. Januar. Vcrmittlungötag der Eidgenossen zwischen Wallis und Savohcn. Die Acten fehlen. Siehe 4K(» «. Zürich. 21. Januar (Montag nach Sebastian!)' Staatsarchiv Zürich. Allgemeine Abschiede. II. IIS. Der Landvogt im Oberland bringt an, cö seien etliche reiche Leute und Kinder gestorben, deren Schaft von Rcchtö wegen den Eidgenossen zustünde, cö haben aber dieselben ohne Bewilligung des ^udtwgts Gcmächtc gcthan. Hierauf ist erkennt, der Landvogt soll deren Nachlaß zu Händen nehmen und ° He, die dagcgcil Einsprache machen, auf den JahrrcchnungStag zu Baden weisen. I». Dem Landvogt im ^ erlaud ist befohlen, einem armen Knecht, genannt Hanö Schinder aus Mcls, das Beste zu thun kist. ^^üerö wegen, dessen Erbe er zu sein meint. Sollte es aber nicht gütlich ausgemacht werden so überläßt man den rechtlichen Entscheid dem Bischof von Chur, als dem Richter des Ortö. '' De» Span zwischen den Stcucrgenosscn zu Frendenberg und dem Locher ist auf den nächsten Tag M)oben Fast ' gehoben. ,i. Dem Vogt zu Baden wird befohlen, auch von solchen, die nur Halbvieh hinterlassen zu nehmen, v. Deö Falls wegen, wo zweierlei eigene Kinder in demselben Hause in Gemcin- l Nllb soll stich, deren die einen der Grafschaft Baden, die andern dem Gotteshaus Wcttingen angehören, ">au auf dem JahrrcchnungStag zu Baden entscheiden. F. Dem Landvogt im Oberland wird befohlen, 446 Januar 14M. die Reiscknechte zu strafen, jeden mindestens um 1 Gulden, wie es der Landvogt im Thurgau auch thut. Ein Streit zwischen dem Vogt zn Baden und Junker Hans Meyer von Knonau, des Raths zu Zürich, eines Stallcinbruchö wegen, der zu Weiningen stattgefunden haben soll, wird auf den Jahrrcchnungstag gewiesen. Ii. Dem Bischof von Basel will man schreiben in Betreff des Gelds, das einer Frau von Uri gegen Herrn Friedrich zu Rhein von des Vogts zu Schlicngcn wegen zugesprochen ist auf einem Tag zu Baden „in bcsluß der uydern vcreynung". I. Mit Herrn Hans Schcrcr, Lcutpricstcr zu Lunk-- Hofen, ist gesprochen, der Pfründe wegen, derentwegen er den Abt von Muri nach Konstanz geladen hat, er soll von seinem Vornehmen abstehen und wenn er um die Pfründe, wie er vorgibt, verschriebene Zusage von Abt und Konvent zu Muri besitzt, so mag er damit vor die Vi Orte kommen, denen das Gotteshaus verwandt ist. Ift. Werner Hirzcl fordert vom Abt von Muri die Anwartschaft auf eine Pfründe in Sursee, und behauptet ebenfalls schriftliche Zusage dafür zu besitzen. Der Abt antwortet, seitdem Hirzcl jene Zusage erhalten, habe er sich vcrchlicht und allerlei geübt, das ihn am pricstcrlichen Stand verhindere. Doch weil er sich bcrühme, er sei jetzt zu Rom zu pricstcrlicher Würde zugelassen und geweiht worden, so wolle er ihm unter Voraussetzung, das; er sich pricsterlich halte, eine von den Muripfründcn in Surfte leihen, sobald eine ledig falle, zu welcher Hirzcl tauglich erachtet werde. Darauf haben die Boten erkennt, Hirzcl habe sich mit diesem Anerbieten zu begnügen. I. Der Hoffmann von Brenigarten beklagt sich, er habe Vcrschreibungeu und Zinsbriefe auf Hansen von Greifensce, werde nun aber von den Besorgen: jenes Guts verhindert, zu dem Seinen zu kommen. Beschluß: Der Landvogt soll dafür' besorgt sein, daß Hoffmaun und andere, welche Verschrcibungcn haben, um ihre Ansprachen befriedigt und daß überhaupt die Liquidation befördert werde, i»». Da Zürich der schon so lange anhängigen Saclft des Zolls zu Klotcn wegen Autwort verlangt, so wird ein Tag nach Zürich gesetzt auf Dienstag nach Unsrcr Lieben Frauen Tag der Lichtmeß (4. Februar), i». Auf den gleichen Tag soll man auch Stadt Nürnberg auf ihr, den Boten bekanntes Schreiben Antwort geben. «». Heimbringen, wie diw schädliche Reiögcläufc abzustellen sei. z». Denen von Nothwcil wird auf ihre ernstliche Bitte mitgcthcilt, wo sich der Eidgenossen Boten das nächste Mal versammeln werden. «Z. Der Abt von St. Gallen die 1060 Gulden, welche die Gotteöhausleute den Eidgenossen noch schulden, auf den nächsten bringen, i. Heimbringen von der Leute wegen am Kerenzerbcrg unterhalb Wallcnstadt, welche von jch^ in die Grafschaft Sargans gedient, nun aber von Schwhz und Glarus für die Herrschaft Windcck angesprochen werden. Ebenso soll auf nächstem Tag die Sache des Zolls in SarganS wegen vorgenommen werden. Der Landvogt von Sargans soll darüber Kundschaft aufnehmen nnd Luceru die Kundschaft, ^ bereits hinter ihm liegt, mit aus den Tag bringen. Z ü r ich. 5. Februar os,. Agathen,ag>. Staatsarchiv Lucern- Allgemeine Abschiede. 0. IS« Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. ?. ZI2. Staatsarchiv Zürich . Allgemeine Abschiede. II. ,27. Ein Streit zwischen Heinrich Lanz einerseits und Uli, Hans und Cuurad, den Wcibcln vs» Tettigkofcn anderseits, einige Güter betreffend, die vom Bischof von Konstanz Lehen sind und worüber vor dem Landgericht von Konstanz ein Urtheil zu Gunsten der Wcibcl ergangen, von Lanz aber an de" Februar 1494. 447 Kaiser appcllirt ist, welche Appellation der Landvogt im Thurgau versperrt und einen Beschlag gelegt hat, wird vor den Lehenherrn oder die Lehcnmannen gewiesen; auch soll der Landvogt den Beschlag aufheben oder wenn er dagegen eine Einrede zu haben glaubt, auf den nächsten Tag deshalb erscheinen. In Betreff des Falles, den der Abt von Rheinau an Elö Hiltin fordert, welche zu Wiölikon gedient und dort ihr Leben geendet hat, ist erkennt, da die Hiltin ausserhalb des Städtchens Rheinau gestorben und eine Gotteshausfrau ist und keine unbcrathcnc Tochter hinterläßt, so soll es bei dem zn Baden abgebeten Vertrag bleiben und der Abt beide Fälle, den Bett- und Gcwandfall, nehmen, wie er das mit den äußern hergebracht hat. v. Abermals wird beschlossen, man wolle den Juden zu Rheinau und anderswo u>cht längern Aufenthalt gestatten als nach den vergangenen Erkenntnissen. Auch soll der Landvogt mit lhncn reden, daß sie die armen Leute, so ihnen schuldig sind, bcschcideutlich halten. «I. Der Vogt im Nhcinthal soll Varnbülcrs Hans und Gut daselbst verkaufen, doch Zusage oder Absage auf die Jahr- b)n»ng von Baden vorbehalten. «. Hinsichtlich des Todtschlags, den Thomas Höwli an seinem Schwalls, dem Frei, gethan hat, wird in Betracht, daß der Todtschläger mit dessen Freunden sich abgefunden, uuch von dem Gctödtctcn „ gcursacht" war, erkennt, er soll uns so viel geben, als er den Freunden Jogcbcn hat. Diejenigen, welche bei dem Todtschlag gewesen sind und nicht Friede geboten haben, sollen sichtlich gebüßt werden, Bezüglich des Todtschlags, den Peter im Geren von Appenzell an dem Tischler von dort zu Bcrnang in der Eidgenossen Gerichten gethan, weshalb diesen am Landtag des ^dtschlcigcrö Gut zuerkennt ist, wird erkennt, der Vogt soll ihn nicht begnadigen, noch ihm das Gebiet Elsten, jedoch wieder an die Eidgenossen bringen, was die Verwandtschaft für ihn thun wolle, xx. Der ^ozt im Rheinthal soll den Wein, so theucr er kann, verkaufen und dann den Ertrag bei Ablage seiner ^chuung bezahlen. I». Der Vogt im Nhcinthal wird beauftragt, die Bußen, welche Priester zu Altstetten ttrch Frevel verschuldet haben und nun nicht bezahlen, auch nicht in dem Vertrag sein wollen, wie andere Diester im Nhcinthal, einzuziehen und das Pfrundgut der Betreffenden darum zu Pfand zu nehmen. Wollte ^ solcher Priester ferner ungehorsam sein, so soll der Vogt ihn gefänglich dem Bischof von Konstanz senden ^ Buße und Kosten aus seinem Gut nehmen. I. An den römischen König wird ernstlich und untcrthänig- geschrieben, daß er die von Rothwcil der ihnen auferlegten Summe Gelds erlassen möchte, Der "-ladt Nürnberg wird auf ihr früheres und jetziges Schreiben schriftlich, und mündlich durch ihren Boten ^ecit Bartcr, welcher auf die Antwort gewartet hat, erwicdcrt, ihr Span mit dem Markgrafen von Bran- knburg thue uns leid, und wenn wir durch unsere Förderung etwas in der Sache thnn können, so seien dazu bereit. I. Des Zolls zu Klotcn wegen ist man zu Rath geworden, daß man jetzt wohl das ^clcit zu Baden nehmen, das übrige aber anstehen lassen wolle. Dem Vogt von Baden wird geschrieben, ^chcö in Vollziehung zn setzen. ,»». Die von Bcrnang und Marbach im Nhcinthal vermeinen, ein Vogt ^ niemanden thürmcn um Sachen, die nicht die hohe Gerichtsbarkeit berühren, so lange nämlich Einer kostung zu geben habe. Dem Vogt wird aber befohlen, sich an ihre Einsprache nicht zu kehren, son- /kn Jeden zu thürmcn, von dem er meine, daß er es verschuldet habe. Der Vogt im Nhcinthal Verena Schmid, die früher nach Vrcgenz gezogen und da Bürgerin geworden, nun aber wieder nach ^ >cincck zurückgekehrt ist, um da zu bleiben, schützen. «. Der Vogt im Nhcinthal soll zu Rhcineck ein ofängniß bauen; die von Rhcineck wollen den Vau tragen, wenn wir alles Material ans den Platz liefern. T'a Herr Hans von Landcnbcrg, Ritter, sich bereit erklärt, seinen Span mit Cunzmann Ambühl ""d denen von Hitzkirch auf der Jahrrcchnung zu Baden entscheiden zu lassen, so wird erkennt, sein 448 Februar 1^94. Gegner 'sil veoruar 1^94. Gottc^'"b^^ bat, ohne dazu Befugnis/'^ 7b7 " Obwohl der Kirchherr von W»'S laid ^iner Vcrlassenschaft 20 Pfund wi l Gnaden erkennt, daß an die and .st befohlen, den Peter Kraft, der seines verswrbe.7 ' Dem Landvogt im Ober- 'st belob/" '7^" verhaften, vor Gericht zu sioll'7"7^^ Deutlich zu sich gcnoiiiiiicn und nickt 7^"'^ Oberterzen und Mcls wie bisbor l ' ü " Demselben Landvogt cht durch Schwhz und GlaruS davon ziehen zu lano.. 7 o" Wallcnstadt zu behalten und sie - ) reiben lassen zu Händen jedes Vogts in Saraans 7 die Kuudschaftbricfe in ein B'"b xntcr d.e von Wallenstadt gelegt werden. ' besiegelten Kundschaften selbst aber solle» I, lautet nach dein Zürchcrabschicd doutlicker s»,. ^ verschuldet haben und keine Bulien ^^»^»' »Der NrieNe,- > , dein Vogt belobte» die g, r > '"cht in dem Vcrtra, s ?lttstetten im Rheinthal, welche Vogt tio Nusio auit, oo„ , ' ^Vchoosoog zu soudcu: was du " otttzuholtou, im tdol, vou Witcrichlicht-t und sind einen, ?lbs-bl>de.'e'm . "" ^u^rncrercinolar - < - si"' Futl der Widersehlichkeit soll er >b>l welches die Artikel I. , ^ ""»"ncinen Abschiedsbncl'er von ^ucerner- als in, BernereMp»"' T-geoangabe u 7 '7,'/"' ^""'-rereniplar g. , 'b ^ 127 ohne Orts- und Tagesangabe entnomM». S.is.sarchiv S. G.2! «-i. ««ch in 7 San..»,7 «' ^ sich ohne Orts- lung von AbschicdsauSziigen betreffend das Rheinthal NN 471. Ohne Ortsangabe. 8. Februar (Samstag nach Doroihtt). StiftSaret)iv Tt. (wallen. Urkunde. Die IV Schirmorte des SlbtS von St. Gallen qnittircn die St. Gallischen GotteShauslcutc stu' ihnen wegen deö Norschachcrhandelö auferlegten ä000 Gulden. die 472. Zürich. 24. Februar o?ss sn M-.ilM->gi. ... ^>. !viaiyil>,ag>. Staat«arel>iv Jüricti SiUgemciiie ?lbschicde. II, t?l. ». Der Landvogt im Oberland wird angewiesen, den Peter Kraft aus dem Gcfängniß zu ^^'^r da er für sein Erscheinen vor Gericht mit Marquard Tschudi von GlaruS vertröstet hat, welch' stsi auf diesem Tag Bote gewesen. I». Dem Hans Niggcl von Schaffhausen ist vormals eine Empstl'' . gegeben worden an den König von Sieilien, Herzog zu Lothringen, in Betreff derer von Blomcrö, ihn gefangen und ihm das Seine genommen hatten, auch ist ihm damals ein Bote in seinen Koste» > seinem Ncchttag zugesagt worden. Nun bittet er um einen solchen von Zug. Daö wird ihm bcw> «. Bezüglich der 25 Gulden, welche der Margaret!) Sllbrccht von Uri auf vergangenem Tag z» gegen den Bischof von Basel sind zugesprochen worden, nebst dem seither darauf ergangenen Koste'' Schaden, hat der Bischof seinen Kanzler auf diesen Tag geschickt mit allerlei Einreden, daß die S» Februar 1494. 449 ihn nichts angehe u. s. w. Nichtödestomindcr hat man mit dem Kanzler geredet, der Bischof möchte um des Friedens willen zwischen jetzt und Ostern die 25 Gulden ohne weitere Widerrede zu Händen eines Bürgermeisters von Zürich bezahlen; man werde sich dagegen bei Uri und der genannten Frau verwenden, daß sie sich mit der Hauptsummc begnüge und die Kostcnöfordcrung fallen lasse. «I. Dieser Tag war angesetzt des Kricgshandcls wegen, welchen die Walliscr wider die Herrschaft Mailand und die Ihrigen uu Thal Davcdcr vornehmen. Da aber Bern, Luccrn, Uri und Untcrwaldcn ihre Boten ans diesen Tag 'ucht geschickt haben, wollen die übrigen Orte nicht für sich allei^ in der Sache handeln. Weil übrigens »lsbesonderc denjenigen Orten, die nach Lamparten Handel treiben, viel daran gelegen ist, so hat man deshalb einen andern Tag gesetzt, wiederum nach Zürich auf Montag nach Mittcfastcn (10. März), wohin dann auch die diesmal nicht vertretenen Orte dringend eingeladen werden und alle Boten Vollmacht ehalten sollen, zn rathschlagcn, ob man die Parteien in die Eidgenossenschaft heraus beschreiben oder Ntcn hineinschicken wolle, um den Krieg zu stillen und fcrnerm „Unrath" zuvorzukommen. Zürich. 11. Ä)!nrz lZinstag nach dem Sonntag Lctarc). Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II.tW. »». Zufolge des jüngst zu Zürich gemachten Abschieds in Betreff der Margaretha Albrccht von Uri »ad hxg Vogts Lendi von Schlicngcn hat der Bischof von Basel 25 Gulden auf diesen Tag geschickt, mit Begehren, die Eidgenossen, denen er cS vorzüglich zn Gefallen thue, möchten ihn darum quittircn. ^a der Bote von Uri dafür keine Vollmacht haben will, es sei denn, es gelange der Frau darüber "N etwas an ihre Kosten, so wird beschlossen, der Bote soll seine Herren dringend bitten, sich mit den Gulden zn begnügen und innert acht Tagen ihre Quittung darum nach Zürich zn schicken, wo inzwischen Summe liegen bleiben soll. I». Dem Vogt zu Baden, welcher des NoggcmannS von Baden Dirne Neu Anßcrachtlasscns ihres EidcS im Gefängnis; hat, solle selbe noch vier bis sechs Tage darin behalten ^ ihr vorstellen, daß man sie ihrer Unthat wegen wohl an Leib und^Leben strafen könnte, man aber ssade mit ihr thcilcn wolle, doch so, das; sie so weit über Rhein geschafft werde, das; sie und Noggcmann Nt leicht wieder zusammenkommen. «. Der Vogt von Baden soll diejenige Frau zn Lcngnau, welche ^Hexerei wegen vcrlänmdct ist, gefangen nehmen und wie es sich gebührt peinlich fragen. «I. Da ^pchen dem Abt von Mellingen und der Stadt Baden Span walten soll wegen Einziehung von Zinsen Schulden, so wird dem Vogt befohlen, dafür zu sorgen, das; der Abt seine gichtigen Zinse mit "un einziehen möge, die nngichtigcn Zinse und übrigen Schulden aber mit weltlichem Gericht an dem N wo jeder Schuldner seßhaft ist, sofern dies nicht gegen die Verträge läuft, welche das Gotteshaus ^ttingen mit der Stadt Baden hat. v. Den Lcutpricster von Birmcnstorf soll der Vogt vor Gericht ^ und je nach dem sich nach seiner Antwort die Sache Herausstellt, ihn weiter weisen oder aber vor Gericht zu Birmcnstorf bcrcchtcn. K. Auf das Schreiben, das der Eidgenossen Boten derer von "ssweil wegen an die römisch-königliche Majestät gcthan, hat der König unö geschrieben, er wolle 'u Beweise seiner gnädigen Zuneigung zu den Eidgenossen die Sache anstehen lassen und fernere Eröffnen derer von Nothweil gewärtigen. Dieser Tag war hiefür nach Zürich gesetzt worden, um zn 57 450 März t-494. bcrathcn, wie die Widerwärtigkeit zwischen dem Herzog von Mailand einerseits und Bischof und Land schaft Wallis anderseits abgestellt werden könne. Obschon nun nicht von allen Orten Boten da sind, ist nichtödcstomindcr beschlossen worden, man wolle von diesem Tag dem Herzog von Mailand iü bcsw Form schreiben, er möchte, damit der Krieg nicht zum Ausbruch komme, seine bevollmächtigte Botschal zu uns hcrauöschickcn und uns Eidgenossen in der Sache gütlich vermitteln lassen. I». Jeder Bote wc>l zu sagen, daß unsere Eidgenossen von Zürich sich mit unserer jüngst gegebenen Antwort rücksichtlich dcs Zolls zu Klotcn nicht begnügen wollen, sondern begehren, daß man sie bei ihrem Brauch und Herkommt bleiben lasse. Wolle man das nicht thun, so mahnen sie uns sammt und sonders zu rechtlichem Llus trag nach Laut und Sage unserer gcschworncn Bünde nach Einsiedel» auf Montag nach tlnmini (14. April). Brunne n. 4^94, 17. Mnrz (vff Sani Gcrirudcniag), Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede. 0, NU, ». Des Korns wegen ist gerathschlagt, daß der Zöllner zu Göschcnen alle Wochen acht Lcdiu^ kaufen soll, die dann über den Berg geführt und nach Nothdurft verthcilt werden mögen, doch der Satzung, die vormalcn deshalb zu Luccrn gemacht ist, unschädlich. Dienstag nach dem Palmtag (25. Lst soll man sich zu Lucern weiter hierüber bcrathcn. ?». Auf diesen Tag soll man auch Vollmacht bring^ Vorkehren gegen den Vorkauf zu treffen, der jetzt allenthalben zum Schaden des gemeinen Maiw getrieben wird. v. Da Zürich des Zolls zu Klotcn wegen die übrigen Orte nach Einsiedel» zu ^ gemahnt hat, so soll man allenthalben bcrathcn, wie man sich mit Rednern, Rathgcbcrn und Zugcstv verschen wolle. Auf dem obgenauuten Tag zu Luccrn soll man diesfalls Beschlüsse fassen. «I. Ju Lst ^ des Kriegs zwischen Wallis und Mailand ist viel geredet worden, wie die Sache an die Hand zu uelst sei, damit wir nicht dadurch zu tödtlichcm Krieg kommen. Man soll darüber rathschlagcn und st' Antwort geben. »73. L u c e r n. 449/j, 25. März (Dienstag nach dem Palmiag), Staatsarchiv Lucer»: L»cer»crabschiedesaniml»ng, 0. W. Boten: Bern (niemand anwesend). Luccrn. Ludwig Seiler, Schultheiß; Hans Nuß; Haas. Ur i. Ammann zum Brunnen. Schwhz. Vogt Fleckli. Unterwald cn. Heinrich FruouZ, ammann. Zug. Venrich Koli. Glaruö. Ammann Kochli. ^ tt. Der Vogt im Wagcnthal bringt an, Hanö Krcbstngcr von Luccrn habe auf Einen Acmtern ein Verbot gcthan, weshalb der Gegner ihm seinen Zehnten anlangen wolle. Luccrn nun, weil sein Burger den im Wagcnthal hier zn Luccrn verboten habe, so soll auch hier das mit Recht angefochten werden, wogegen der Vogt meint, wenn solches Verfahren Regel würde, ss das den Leuten in den Acmtern zu merklichem Schaden gereichen. Heimbringen und zu Eiusicdclu da März 1494. 451 antworten. I». Ferner bringt der Vogt im Wagenthal an, Lucern habe einen Zwing zu Dietweil und habe daselbst wahrscheinlich nicht weiter als um 3 Schilling zu richten. Nun begegnen da allerlei Händel, die der Gerichtsbarkeit der vi Orte als der Obrigkeit zugchörcn. Wenn er aber die Schuldigen nach Mehen- bcrg fordere, so wollen sie nicht gehorsamen, behauptend, sie haben selbst darum zu richten, vertuschen auch manche Händel, woraus den Vl Orten merklicher Schaden erwachse. Er begehrt Rath, wie er sich bei solchen Verkommenheiten benehmen soll. v. Da die von Zürich von Einem im Wagenthal, der ihr Leibeigner gewesen sein soll, den Fall genommen haben, so wird dem Vogt aufgetragen, die Sache näher zu erkundigen und auf nächstem Tag zu Einsiedel» an der Vi Orte Boten zu bringen. «I. Da zu Hitzkirch ein Schmidknccht ohne bekannte Erben mit Tod abgegangen ist und etwas Habe hinterlassen hat, so soll der Vogt zu Händen der Vi Orte das Beste thun; zeigen sich jedoch rechte gcsippte Erben, so soll er ihnen das Gut lassen, v. Der Vogt zu Baden bringt an, es sei vor etwas Zeit eine Frau, die Tuch feil gehabt, zu Baden gestorben mit Hinterlassung eines schönen Vermögens; sie habe einige Vermächtnisse nach Zürich gcthan, 29l) Gulden ihrem Mann, 2l)t) Gulden ihrem Buhlen, dem Wichscl, 2l)v Gulden an eine Pfründe; was übrig sei, nach Glarus an eine Pfründe. Das sei nun eine „wandelbare frow gcsin", und habe auch noch bei 100 Gulden Werth Guts zu Baden hinterlassen, welches er zu der Eidgenossen Händen genommen. Er begehrt nun Rath, wie er sich damit verhalten soll. Antwort: Er soll das Gut behalten bis zur Jahrrcchnung, da wolle man dann darüber Rath Pflegen, Der Vogt von Baden bringt an, Zürich habe die Vogtci zu Oetwcil dem Junker Hans Mchcr von Knonau geliehen. Nun sei aber laut der Grafschaft Baden Rödcln diese Vogtci Lehen von der Grafschaft Baden. Beschluß: Luecrn soll in gemeiner Eidgenossen Namen dem Mehcr von Knonau schreiben, daß er die Vogtci vom Vogt zu Baden empfange und alles thuc, was ein Lchenmanu seinem Lchenherrn von L'chcnrechts wegen schuldig ist. Was dem Vogt in der Sache weiter begegnet, das soll er ans nächstem Tag an der Eidgenossen Boten bringen, Der Vogt von Baden bringt an, er habe eine Hexe verbrennen lassen, welche etwas Vermögen und einen Mann hinterlassen habe. Beschluß: Er soll ihr Gut zu der Eidgenossen Händen behalten, ihrem Mann aber verabfolgen lassen, was ihm gehört. I». Der Vogt von Baden wird beauftragt, den Sohn des Schulmeisters von Zurzach des MißHandels wegen, den er verübt haben soll^ gefänglich einzuziehen und ihn vor Gericht zu stellen. I. Der Vogt von Baden meldet, die von Schaffhauscu haben ihm geschrieben, daß die Herren von Krähen Einigen Aufenthalt geben, welche der Herren von Bahern abgesagte Feinde seien und Kaufleute anhalten, was uns am Salz und Andcrm Schaden bringen möchte. Das soll jeder Bote zur Bcrathung heimbringen. It. Luecrn klagt, die Rcuß sei dergestalt „überfachct" und verschlagen, daß die Schiffer deswegen an Leib und Gilt Gefahr laufen. Beschluß: Der Vogt von Baden, der Vogt im Wagenthal und eine Botschaft von Zug sollen am Ostermontag zu Luecrn sein und mit den Schifflcuten die Ncuß hinabfahrcn; wo sie finden, daß das Fahrwasser den dicsfälligen Vorschriften zuwider verschlagen sei, da sollen sie die Hindernisse aus dem Weg schaffen heißen. I. Da Zürich des Zolls zu Kloten und der Wortzeichen halben gemeine Eidgenossen nach Vorschrift des Bundes gen Einsiedel» zu Recht gemahnt, und man jüngst auf dem Tag zu Brunnen diesen Gegenstand heimzubringen beschlossen hat, so wird nun erkennt, Bern soll einen Redner, Luecrn, Schwhz und Uri jedes einen Zugesetzten, Untcrwalden, Zug und Glarus jedes einen Nathgebcr stellen. Auf Sonntag nach zlisvrioorllia «lc .minl (20. April) sollen diese alle zu Einsiedel» sein. IN. Da zwischen dem Herzog von Mailand und dem Bischof von und der Landschaft Wallis ein Krieg ausgebrochen, den 57* 452 März 1494. Eidgenossen aber viel daran gelegen ist, solchen zu hindern, so wird beschlossen, daß, sobald auf der Eidgenossen Schreiben an den Herzog von Mailand eine Botschaft heraus kommt und Zürich darauf einen Tag verkündet, Schwhz in gemeiner Eidgenossen Namen selben abkündcn, einen Tag nach Schwhz sehen um denselben allen Eidgenossen, auch denen von Zürich, verkünden, Luccrn dagegen selben an Bern verkünden soll. Und da soll man dann allen Fleiß anwenden, den Krieg zu vermitteln. «. Da jetzt durch du Gnade Gotteö auf dem Markt zu Luccrn daö Korn wohlfeil ist, so will man zu dieser Zeit denen von Livineil da freien Kauf lassen, doch so, daß eö bei der Ordnung bleibe, welche unsere Altvordern für de» Zöllner zu Göschcnen gemacht haben, damit man wisse, wie viel Korn über den Gotthard geführt wird Uri soll mit den Seinen im Land und in Livincn verschaffen, daß sie kein Korn auö dem Thalc weiter führen. Auf dem Tag zu Einsiedel» soll Uri sich erklären, ob es bei dieser Ordnung bleiben wolle oder nicht. «». Da die Verkäufer zu dcö gemeinen Manncö Schaden große Ankäufe machen, so soll man >u allen Orten von den Kanzeln verbieten, daß Einer, er sei Pfister oder nicht, mehr nicht als zehn Mütt Kernen oder Roggen kaufen und wegführen soll. Luccrn soll solche, die daö übertreten, um 5 Pfund büßen; dw Buße soll dem Ort werden, welchem der Fchlbarc angehört. Zu Einsiedel» soll man antworten, ob nwn der Buße halben bei dieser Verordnung bleiben wolle. Z». Der Vurgman von Zürich ist vor den Boten dieses Tagcö erschienen mit der Klage, er sei durch die von Zürich vormals dcö Seinen cuttert worden, nnd habe Recht begehrt; da sei ihm aber von denen von Schwhz daö Land verboten worden. Damit nun arme Mann auf den Tag zu Einsiedel» kommen könne, hat man sich derer von Schwhz gcmächtigt u»d ihm erlaubt, auf jenen Tag zu kommen. Da soll man mit denen von Zürich dann gütlich reden, sie ihm etwas thun, wie jeder Bote weiter zu sagen weiß. «Z. Auf dem Tag zu Einsiedel» soll mau über eine gemeinsame Verordnung berathcn, um die Knechte zu Hause behalten zu könne». Dieser Abschied steht auch ganz gleich in A. A. o. tL4 ff. im Staatsarchiv Lucern, jedoch unter dem unrichtigen Datv^ Dienstag nach dem Palmtag Anno lxxMij" (l-tgZ). ,47«. Lucern. 441)4, 11 . Ilcht'll (Freitag nach der Ostcrwuchen). Staatsarchiv Lucer»: Luceriicrabschiedcsammlung. C.ZI. Allgemeine Abschiede. 0.150. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. WZ. Boten: Zürich. Meister Aberlh, Zunftmeister. Bern. Georg Frhbnrgcr. Luccrn. Ludwig Schultheiß; Niclauö Rizzi; Rudolf Haaö; Cuurad von Meggen, dcö Raths. Uri. Jacob im ObcrdK' Ammann. Schwhz. Ulrich Aufdermaur, Ammann. Unterwalden. Heinrich Fruonz, Altammanu. 3^' HanS Mchenberg. Glaruö. Wbrner Nictlcr, Landschreiber. »», Einige KriegSknechte auö dem Nhcinthal, die vor Jahre» gegen daö Verbot in fremde Kow^ gelaufen waren, worüber dem Vogt der Eidgenossen im Nhcinthal Gewalt gegeben wurde, sie zu und der sie nun gestraft hat, jeden um 2 Gulden, begehren Gnade und Erleichterung der Buße, d""" sie nicht von Weib und Kindern gehen müssen. Hierauf wird erkennt: Der Vogt soll von jedem 1 einziehen und auf der Jahrrcchnuüg zu Baden diese Bußen verrechnen. I». Det sieben Orte Bote» auf Donstag nach St. Georgcntag Nachts zu Zürich an der Herberge sein und Tags darauf da vor klc»'^ und großen Rath treten, um sie nochmals zu bitten, daß sie uns dcö Zolls zu Kloten wegen unersu-lst April 4494. 453 bei unscrm Rechte und Geleit zu Baden lassen. Wollen die von Zürich darauf nicht eintreten, so sollen die Voten Gewalt haben, einen Ncchttag zu bestimmen, auf welchem man beidseitig zn Einsiedel» erscheinen soll. «. Auf das Schreiben, welches vom Tag zu Zürich auö an den Herzog von Mailand in Betreff seiner Streitigkeiten mit dem Bischof und der Landschaft von Wallis ergangen ist, antwortet der Herzog, er sei bereit, seine Boten auf einen Vcrmittlungötag zu schicken, sofern die Gegenpartei dasselbe thuc. Hierauf wird denen von Wallis geschrieben, sie möchten nichts Unfreundliches gegen Mailand anfangen, den gefangenen Kaufmann loslassen und wenn ihnen ein Tag verkündet werde, selben besuchen. «I. Es erscheint auf diesem Tag eine Botschaft der drei Fürsten von Bayern und gibt den Eidgenossen Kenntniß von einem Span, der sich zwischen dem Bischof von Mainz und seinem Capitel einerseits und dem Pfalzgrafen anderseits erhoben hat, wie das eine allen Boten mitgctheilte schriftliche Mittheilung des Nähern ausweiset. Nun verlangt die Botschaft der Herren von Bayern, mit Berufung auf die zwischen diesen und den Eidgenossen bestehenden freundschaftlichen Verhältnisse, daß man ihnen beistehe und ihnen, dem Pfalzgrafcn zur Hülfe, auf Kosten der drei Fürsten 3999 Mann mit Hauptleuten und Vcnlinen zusenden wolle, die auf den Sonutag vor Pfingsten zu Basel einzutreffen hätten. Als Sold wird verheißen jedem Mann 2 rheinische Gulden monatlich nebst Verpflegung (Liffrung) oder aber 4 rheinische Gulden ohne Verpflegung (Liffrung). Sollte jedoch der Pfalzgraf mit dem Bischof von Mainz sich in der Zwischenzeit vergleichen und das acht Tag vor dem Sonntag, da die Söldner zu Basel einzutreffen haben, nach Zürich oder Lucern verkünden, so soll man die Mannschaft zu Hause behalten und nirgends hinziehen lassen. In diesem Fall wollen die Herren von Bayern zu keiner Entschädigung gehalten sein. Ferner ermahnt die Botschaft die Eidgenossen kraft der Vereinigung, der Gegenpartei keine Knechte zulaufen zu lassen. Das alles soll man heimbringen und ab dem Tag, der auf Donstag nach St. Gcorgcntag (24. April) in Zürich stattfindet, Antwort geben, v. Ebenso verlangt die bayerische Gesandtschaft Erweiterung und Verlängerung des vormals zwischen ihren Herren und den Eidgenossen auf fünf Jahre eingegangenen Verständnisses. Das will man ebenfalls heimbringen, t. „ Als dann yetzo scltzam vntrüw löuff In landen rcgicrcnt, vnd bcsunders ein red geht, wie der küng von frankrich mit cim großen zng sich zn vnseren landen nächcre, dcßglich der schwäbische pundt sich ouch znrüstcn soll vnd nicman wüssen wag, wes wir uns halten sollen," so soll allenthalben geboten werden, daß Jedermann mit Wehr und Waffen sich zurüstc, um auf alle Fälle gefaßt zu seiu. K. Der Ammann in der March meldet, Herr Rudolf von Tobel habe die Pfründe zu Tuggcn angefallen und sie jetzt mittelst päpstlicher Bulle bezogen, den verstorbenen Herrn und die Untcrthancn daselbst gcbauuet, die Kirche versperrt und den Leuten die heiligen Sacramcntc vorenthalten, wodurch sie in große Roth gcrathen. Darauf wird dem Rudolf von Tobel geschrieben, daß er auf den obgcmeldctcn Tag zn Zürich erscheine, damit man mit ihm über die Sache reden könne und die guten Leute auö dem Bann kommen. Wenn dem von ihm nicht nachgelebt werden wollte, so will man sich an den Bischof von Constanz wenden. Zu I». Der zuerst auf 14. April nach Einsiedcln angesetzte Rechtstag scheint demnach abgesagt worden zu sein. Siehe 47Z I>. «>. l. jj Zu «. Das Schreiben an Bischof Jost und die Landschaft Wallis, ,i. . Eidgenossen sich nicht füge, ihre Knechte vom Land zu schicken. Darauf haben die bayerischen Boten begehrt, man möchte ihnen doch nicht verweigern, daß sie einige Knechte anwerben dürften. Auch das wurde „freundlich" abgeschlagen; dagegen wurde ihnen verheißen, daß man auch der Gegenpartei kcuw Knechte aus der Eidgenossenschaft zulaufen lassen wolle. Endlich wird den bayerischen Boten auf üss besonderes Ansuchen zugesagt, diesen Abschlag geheim zn halten, damit nicht die Gegner der Fürst"' dadurch ermuthigt und veranlaßt würden, sie um so eher anzugreifen. I». Eine Botschaft von Rothw" hat auf diesem Tag der Eidgenossen Rath nachgesucht in Betreff der ihnen vom König auferlegten Summe Geldes und der Ladungen und Urtheile, die deshalb wider sie ergangen. Es wird ihnen gcrathcn, dM' sie nach Andeutung des letzten vom König an die Eidgenossen ergangenen Schreibens eine Botschaft an den König schicken und versuchen sollen, sich mit ihm in Güte abzufinden. Könne man darin ihn"' bchülflich sein mit Boten oder Briefen, so sei man dazu bereit, v. Da auf dem letztgchaltcnen die abgesandten Näthc von Bayern den Antrag gemacht haben, über weitere Vereinigung mit den genossen zu unterhandeln, verstund man bloß eine Verlängerung des Vertrags. Nun aber reden sie einer Vereinigung mit gegenseitiger Hülfcleistung bei ungerechten Angriffen. Alls eine solche Verhandlung einzutreten, haben die Boten der Eidgenossen keine Vollmacht. Sic wollen daher die Sache hcimbriiijssN und den bayerischen Abgesandten anzeigen, wenn ihre Obern Willens sind, darauf einzugehen. «I- Bischof von Mainz macht schriftliche Mittheilung über seine Späne mit dem Pfalzgrafcn. v. Dem B>s^ von Constanz soll ernstlich geschrieben werden, er möchte dem Verfahren des Herrn Rudolf von Todc, der die Pfarrangehörigcn zu Tuggcn mit Bann und andcrm verfolgt, Einhalt thnn, denn man sei gewillt, solches in der Eidgenossenschaft zuzugeben. Einige meinen, der Bischof habe keine Gewalt > dem, so den Stuhl zu Rom anbetreffe und von diesem ausgehe. Am Ende wird beschlossen, Zürich l Herrn Rudolf von Tobel in gemeiner Eidgenossen Namen Geleit geben und versuchen, zwischen ihm n> dem Abt von Pfäfcrö die Sache gütlich zu vergleichen. L. Die Vi Orte haben etwas Rechtsamr l Richensce, die ihnen nichts eintragen; NiclauS HaSfurtcr will nun die kaufen und 10 Gulden "Miss Gült darum geben. Hierauf wird beschlossen, der Vogt in den Acmtern soll trachten, daß jener 12 Gnld" gebe, so daß es jedem Ort jährlich 2 Gulden ZinS treffe und daraufhin den Kauf abreden und an ' Boten zu Baden auf der Jahrrcchnung selben zur Gcuchmigung bringen. K. Die Bußen Z" weil, welche über 3 Schilling ertragen, sollen am Gericht zu Mcycnberg gerechtfertigt werden, woh>" ' von Dietwcil auch einen Richter geben. I». Dem Vogt in den Acmtern wird auch aufgetragen, ^ Krcbsinger das Seine daselbst zu cntschlagcn. I. Derselbe Vogt soll diejenigen, welche einer Mriss" gäbe wegen eine Forderung stellen, gegen eine Person, die im Rothenburgcramt verstorben ist, ^ ihre Forderung mit Recht da zu suchen, wo die Person gestorben und der Erbfall geschehen ist, dem Gut, das in den Acmtern liegt, k. Der König von Sicilien, Herzog zu Lothringen, hcü April 1494. 455 diesem Tag wieder Antwort begehrt der Vereinigung halben, um die er geworben. Sodann haben seine Gesandten geantwortet in Betreff der Ansprache des Hans Niggcl an ihren Herren und Recht geboten auf Bischof und Stadt Straßburg oder die Städte Basel, Colmar und Schlcttstadt. Dieses Rechtbictens ungeachtet haben der Eidgenossen Boten versucht, in der Sache gütlich zu handeln und, wenn auch die Gesandten keine Vollmacht hatten, sich dennoch des Königs in soweit gemächtigt, daß sie erkennten, derselbe habe bis Pfingsten nächsthin 200 Gulden einem Bürgermeister von Zürich zu bezahlen, der dann den Niggcl daraus befriedigen soll. I. Des Spans halben, darum Zürich die andern sieben Orte nach Ein- siedcln gemahnt hat, ist auf den Sonntag nach Pfingsten (25. Mai) der Tag angesetzt, i»». Nürnberg hat gebeten, seine Bürger und Kauflcute mit dem Zoll und Geleit zu Baden bleiben zu lassen wie von Altcrsher und die daselbst vorgenommene Neuerung abzustellen. In Betreff des Kriegs zwischen Wallis und Mailand hat der Herzog von Mailand zugesagt, darum vor den Eidgenossen einen gütlichen Tag zu leisten, welcher nach Schwhz angesetzt ist. Der Bischof von Sitten aber hat selben noch nicht zusagen wollen. Darauf ist beschlossen, die zwei Orte Lucern und Uri sollen sofort eine Botschaft nach Wallis schicken und daselbst beim Bischof und bei der Landschaft auswirken, daß sie die Feindseligkeiten einstellen und den gütlichen Tag besuchen. «. Man soll die von Zürich auch der Dörfer Ober- und Nieder- Stammheim im Thurgau wegen nach Einsicdeln mahnen, z». Jeder Bote weiß auch zu sagen „ von dem schriber zu baden, daß man ein vnbardigen schribcr zu Neiselen in rechten het". «K. Auf der Auffahrt Abend (7. Mai) sollen die Boten zu Brunnen sein. Lucern soll den Tag an Unterwaldcn auch verkünden. V r u n n e n. 140^, 7. Mai (Auff-chrt-dmd), Die Acten fehlen. Siehe 477 «K. 47?>. L u c e r n. 4^94, 29. Mai o-ff dm Pfmgstzmstag). Staatsarchiv Lueern: Lueernerabschiedesammlung. <5. 34 l). Allgemeine Abschiede, (I. 170. Boten: Lucern. Hans Ruß, Statthalter; Hans Sunncnberg, des Raths. Uri. Ammann zum Brunnen. Schwhz. Vogt Kctzi. Unterwaldcn. Heinrich Fruonz, Ammann. Zug. Werner Steiner, Ammann. Glarus. Hans Steiger, des Raths. Schwhz bringt an, wiewohl man dem Rudolf von Tobel in seinem Streit mit dem Abt von Pfäferö der Pfründe zu Tuggcn wegen, auf dem letzten Tag zu Zürich hin und zurück freies Geleit gegeben, sei derselbe dennoch nicht erschienen, und habe alle Güte verachtet. Es soll daher jeder Bote heimbringen und auf dem Tag zu Einsicdeln, wo der Abt persönlich erscheinen wird, antworten, wie man ihm und den Leuten zu Tuggcn zu Hülfe kommen wolle. ?». Lueern wird beaustragt, die von Zürich des Zolls zu Klotcn und der Wortzeichen derer von Stein und Stammhcim wegen nach Einsicdeln zu Recht zu mahnen und ihnen gleichzeitig anzuzeigen, daß man bei diesem Geschäft nicht ihren Stadt- 450 Mai 1494. schreibe?, sondern den Stadtschrcibcr von St. Gallen als einen unparteiischen Schreiber brauchen wolle, v. Lucern erhält den weitern Auftrag, die Ammänner und Schultheißen zu Fraucnfcld auch auf diesen Tag zu bescheiden. «I. Luccrn soll auch denen von Schaffhausen schreiben, daß sie ihre Botschaft auf den Tag schicken, um die Eidgenossen der unziemlichen Hebungen zu Stein und anderswo zu berichten, v. Endlich soll man von unfern Eidgenossen von St. Gallen ihren Stadtschrcibcr als Schreiber dcS Tages verlangen und diesen selbst, falls es ihm von seinen Obern erlaubt wird, um seine Dienste ersuchen. Ein siedeln. 20. Mni . An Abt und Stadt St. Gallen und an alle Vögte wird neuerdings geschrieben, daß sie das Fortlaufen und den Durchzug der Knechte möglichst zu verhindern trachten sollen. Auf das neuerliche Werben, des Bischofs von Constanz um eine Bereinigung mit den Eidgenossen soll man auf nächsten Tag Antwort geben, t. Die Botschaft des Bischet von Constanz bittet auch, man möchte ihm in seinem Bestreben, die Pricstcrschaft in ein ehrbares gc>st' lichcs Wesen zu bringen, Vorschub leisten, ««. Es wird verordnet, daß kein Vogt Wein, Haber oder andere Erträgnisse seiner Vogtci an sich selbst verkaufen oder ohne gehörige Verrechnung verbrauchen soll- v. Heimbringen, daß bisweilen eidgenössische Boten Bußen, die in unscrn Herrschaften verfallen wäre» und von den Vögten eingezogen werden wollten, nachgelassen haben, was ein großer Ucbclstand sc» Die von Thal im Rheinthal bitten, der Vogt möchte angewiesen werden, ihnen den Saum Wci», welchen sonst die Appenzeller ihnen gegeben, ihrer Kirche auch zukommen zu lassen, Heimbringen, ob man den Anthcil, welchen der junge Hclwer zu Lindau am Zoll zu Rhcincck hat und der ihm jährlich 17 bis 18 Gulden einbringt, um 366 Gulden, wie er uns angeboten ist, kaufen wolle. Der Kö»>3 von Sicilien, Herzog von Lothringen, hat durch Georg Göldli, seinen bevollmächtigten Boten, den Begleich, welchen die Eidgenossen in seinem Namen mit Hans Niggcl gemacht, zugesagt und die 266 Gulden hcrausgcschickt gegen gehörige Quittung, z«. Dabei begehrt aber der König, daß, wenn andere »>'t Ansprachen auftreten sollten, man ihnen keinen Vorschub leisten, sondern sie abweisen solle, was ih>» auch zugesagt wird. »». Ebenso verantwortet sich der Köllig wegen dcS TodtschlagcS, der an eincw unserer Angehörigen bei Numelspcrg in seinem Lande verübt worden ist. I»I». Endlich verlangt der König Antwort auf den Antrag einer Vereinigung, den er mit den Bischöfen und Städten Straßburg- Basel, Colmar und Schlettstadt an die Eidgenossen gethan und worüber einzutreten die Boten dam^ keine Vollmacht gehabt hätten. Darüber will man auf dem nächsten Tag antworten, er. Burgcrmcist^ Schwend bringt an, nach altem Brauche haben die von Zürich die Bcfugniß, alljährlich die Limmat »>^ Aare hinab zu fahren, um sich zu überzeugen, daß des Reiches Straße 36 Schuhe breit bis auf den Gr»ud offen stehe. Nun habe der diesjährige Untersuch ergeben, daß die Fischer von Dictikon zwischen ilflc» Fachen in der Wasserstraße Dornen und Pflöcke angebracht haben, damit die Fische ihren Gang aufwärt nicht nehmen können. Man möchte daher dem Vogt von Baden befehlen, die zu Dictikon anzuhalten, daß sie des Reichs Straße offen lassen bis auf den Grund. Antwort: Man lasse cö bei Zürichs, Urbar zu Baden verzeichneter Freiheit, die Limmat und Aare zu untersuchen, bleiben und wenn in der Grafschaft Baden dem nicht statt thun wollte, so soll diesen der Vogt gehorsam machen. Doch bit^l man bei gleichem Anlaß Zürich, auch seinerseits dafür zu sorgen, daß seine Angehörigen den See und d>c Neuß nicht übcrfachen, wie geklagt wird. «Iii. Einige Personen, die in der Grafschaft Baden si!ss"' haben vormals mit Leibeigenschaft dem Kloster Engclbcrg zugehört, sich nun aber von der Lcibcigensch^' Ende Mai oder Anfang Juni lä9st. 459 dem Fall und allen diesen Rechten dcö Leibhcrrn losgekauft, wofür sie eine besiegelte Urkunde besitzen. Nun klagen sie, der Eidgenossen Vogt zu Baden nehme gleichwohl den Fall von ihnen in Anspruch; denn es sei Brauch, daß Jeder, der in der Grafschaft Baden Jahr und Tag sitzt, der Nachjagd seines Herrn entgehe und daß der Vogt daselbst gegenüber einem solchen in dessen Rechte eintrete u. f. w. Diesen Gegenstand sollen die Boten heimbringen zur Beantwortung auf den nächsten Tag. vv. Der sieben Orte Boten bringen an, es sei ihnen außerordentlich beschwerlich und mißfällig, daß Zürich alle Lehen in der Grafschaft Baden leihe. Sie bitten daher Zürich, hicvon abzustehen oder auf dem nächsten Tage ihre besondere Berechtigung hiczn nachzuweisen. Können sie das nicht, so will man dem Vogt befehlen, die Lehen zu leihen von der Grafschaft wegen, welche gemeinen Eidgenossen zugehört. II'. Der Fürsten von Bahern Begehren, die zwischen ihnen und den Eidgenossen bestehende Vereinigung in dem Sinne zu erweitern, daß gegenseitige Hülfeleistung mit Macht oder mit einer bestimmten Anzahl Leute stipulirt würde, sofern ein Thcil mit Gewalt und über Rcchtbot angegriffen würde, soll zu bedenken genommen und ans dem Tag zu Luceru, an St. JacobStag nächsthin (25. Juli), behandelt werden. Kft,. Da man auf Tagen beschlossen hat, daß von Korn, Haber und Schmalsaat zu Baden das Geleitgeld entrichtet werden soll, so wird den Geleitern befohlen, diese Verordnung zu vollziehen, ungeachtet des Widerstandes, der sich von Einigen dagegen kund gibt, und der Vogt zu Baden, sowie die von Brcingarten sollen den Geleitern hierin geholfen sein. I»I». Da der Abt von Wcttingcu begehrt hat, nwn möchte ihn und sein Gotteshaus für empfohlen halten, auch Regiment und Ordnung machen, damit das Gotteshaus wieder in Aufnahme gebracht werde, so sollen Zürich, Luccrn, Schwhz und Zug ihre Botschaften auf den nächsten Tag mit Vollmacht versehen, vom Abt Rechnung abzunehmen und eine Ordnung setzen zu helfen im Gotteshaus und davor, besonders „einen geschiktcn menschen ze erkiesen, dem dz rcghmcnt bcfolhcn werde", II. Zürich soll mit dem Abt von Stein verschaffen, daß er dem Fischer von Dicßcnhofen, der auf dem Rhein geschlagen worden, die Buße zukommen lasse, die ihm zugc- ss'rochcn worden und daß er die von Dicßcnhofen nach Herkommen im Rhein fischen lasse. Kit. Etlicher Friedbrüche wegen, die im Gericht zu Octwcil sollen vorgekommen sein, soll der Vogt zu Baden das nächste Mal, da er sonst Gericht hält, die Parteien verhören. II« Mit dem Bürgermeister Schwcnd ist sittlich geredet, daß dem Mcher von Wcttingen das angehobene Recht nicht verzögert, sondern gefördert werden möchte. «»»». Dcö Zolls zu Kloten wegen haben die sieben Orte dem Abschied zu Einsiedcln gemäß und in Folge ihrer eingenommenen Kundschaften, nachdem sie vorher zu Brunnen unter sich einen Tag geleistet, ihre Antwort gegeben, daß sie dem Begehren Zürichs nicht entsprechen können. Zürich verlangt hierauf, daß das ganze bisherige Rechtövcrfahrcn in der Sache nichtig erklärt werde, weil seine Gegner entgegen dem Bund drei Zugesetzte statt zwei gewählt haben, wogegen diese meinen, das lasse stch rechtfertigen, weil man in demselben Verfahren den Gegenstand der Landzüglingc zu Kaiscrstuhl wegen habe mitbcgreifcn wollen, was Zürich nicht gelten läßt, sondern auf seiner Ansicht beharrt, nichtsdestoweniger aber die Gegenpartei bittet, von ihrer Mahnung und ihrem Vornehmen im Rechte abzustehen. Zürich soll von Heini Schwcrtfcger oder Kuni Müller als Freunden des Pfaffen Schwert- segcr einvernehmen, ob sie des letztem Kind annehmen oder etwas an die Kosten thun wollen, welche der Vogt mit demselben gehabt hat. «»«». Zürich sott mit seinen Schifflcutcn, die das Wasser ab fahren, ^dcn, daß sie vom Stahl, Eisen u. s. w. das Geleit geben nach Vorschrift des Rodels. >»i» Zürich wllt Herrn Rudolf von Tobel anhalten, von seinem Vornehmen gegen die Pfründe zu Tuggcn abzustehen 58* 460 Ende Mai oder Anfang Juni 1494. und überhaupt keine Pfründen in der Eidgenossenschaft anzufallen. «Zq. Zürich soll seinem Nachrichtcr sagen, der überflüssige Aufwand, den er mache, wenn er vom Vogt nach Baden berufen werde, mißfalle den Eidgenossen; man habe den Vogt angewiesen, fürdcrhin ihm nicht mehr zu geben als 5 Schilling für Rcit- und Noßlohn, 5 Schilling „für die hcntschu" und 14 Schilling für seine tägliche Zchrung. >» ^ dem Tag zu Luccrn soll man das Schreiben Herrn Sigmunds von Frcibcrg, derer von Altstetten wegen, anbringen. Peter Wüst ist einiger Reden wegen, die er auf Markus Giger von Straubcnzcll gethan, ins Gefängnis gekommen und mit Urthcil zum Feuertod vcrurthcilt worden, welches Urthcil ihm von uns dahin gemildert worden ist, daß ihm das Haupt soll abgeschlagen werden. Nun hat sich aber unter dem gemeinen Mann eine Rede erhoben, als ob dem Wüst Unrecht geschehe, indem er sich in daö Urthcil nicht ergeben, sondern den Beweis der Wahrheit anerboten habe. Daher wird dem Vogt befohlen, die Richter nochmals zusammen zu berufen und zu Straubcnzcll Erkundigung über des Gigcrö Leumund einzuziehen. Je nach Ergebnis soll es dann beim frühcrn Urthcil bleiben oder nicht, tt. Zwischen dem Prior von Sion und der Christina Vischlin ist entschieden, daß der Prior den Eidgenossen 56 Gulden zu Buße und der Tochter zu den schon gegebenen 12 Gulden noch 13 Gulden an ihre Schmach gcbcu soll. Dem Bischof von Konstanz soll dieses an seiner Buße unschädlich sein. im. Untcrwaldcn soll dem Vogt Kretz bedeuten, daß er über die Verwaltung der Vogtei in den Aemtcrn specisicirte schriftliche Rechnung zu geben habe, anders könnte man daran nicht Gefallen haben, cS auch anderer Vögte wegen nicht zulassen, w. Zwischen der Kirche zu Eggenweil und Nndi Schund im Winkel, Heini Tegwilcr und andern wird nach Laut des JahrzcitbuchS entschieden. Zürich soll mit Herrn Heinrich Schwarz- murcr reden, daß er seine vermeintliche Appellation gegen die von Zurzach wegen des Dccans hinter- lassencm Gut abstelle und es bei dem ergangenen Urthcil bleiben lasse, indem man solche Appellationen in der Eidgenossenschaft nicht zugeben könne, Rechnung: Peter Ferr von Lucern gibt von der Vogte> im Oberland jedem Ort 92 Gulden 3 Ort; Peter Nuß von Luceru von der Landvogtci Thurgau jedem Ort 26 Gulden 16 Schilling; Jacob von Hertcnstcin von Luccrn von der Vogtei im Nhcinthal jede'" Ort 36 Gulden 2 Ort, 1 Goldguldcn für 41 Schilling. Derselbe hat dem neuen Vogt an alter und neuer Schuld auf den Bauleuten überantwortet 81 Pfund 3 Schilling, auf denen von Nhcincck am 2 Pfund 8 Schilling 8 Denier Nheinthalcr Währung, 8 Gulden, so Vogt Trogcr schuldig ist für 4 Saum, die er von unscrm Weine gekauft hat. Walter Kretz von Uuterwalden gibt von der Vogtei in den Aemtcrn jedem Ort 52 Pfund; Jost Püntincr von Uri, Vogt zu Baden, jedem Ort 23 Gulden an Gold 14 Schilling. Von Dicßenhofen erhält jedes Ort 9 Gulden 15 Schilling, aus den Büchsen von Zurzach 8 Schilling, zu den Bädern 37 Schilling, zu Mellingen 4 Pfund 16 Schilling, Klingnau 6 Pfu'^ 16 Schilling, Bremgartcn 4 Pfund 18 Schilling, Birmenstorf für zwei Jahre 1 Pfund 4 Schills- Aus der Gcleitbüchse zu Baden erhält jedes Ort 2 Sonncnschilt, 7 alte Kronen, 3 rheinische GuldcM 7 utrische Gulden, 6 Gulden an Dickplapparten (je 3 für 1 Gulden) und 21 Pfund an Münze- Zu Der Schreib» bemerkt hiezu- „Jr. Her burgermeister. wissen, wie üch vf disem tag begegnet ist, dz vs der Eid- gnoschaft e.n bot zu Bern gewesen sin vnd sy vil der siben Ort glimpfs bericht haben sei, des Zels Kloten halb vnd der s° "-V dz sagt, vermemt, die notdurft erfordere, dz min Herren sy dawider ouch berichtend.« (Zürcherabschied.) Juni 1494. 461 482. Luc er«. 27. Juni (Freitag nach Johann Baptist). Staatsarchiv Lucern: Luccrnerabschicdcsammlung. 0. ZZ. Boten: Zürich. Felix Keller. Bern. Bartholomäus May. Lucern. Ludwig Seiler, Schultheiß; HauS Nuß; NiclauS Rizzi. Uri. Walter in der Gasse, Ammann. Schwyz. Ulrich Ausdcrmaur, Altammann. Unterwaldcn. Fuchs. Zug. HanS Meyenbcrg. Glaruö. Bogt Toldcr. »». Da die Knechte in der Eidgenossenschaft sich erheben und gegen den König von Neapel ziehen, so hat man auf diesem Tag ernstlich bcrathen, wie man dieses Gcläuf abstellen möchte, und beschlossen, daß sofort an die Knechte, die sich in Varscll (Bcrcclli) sammeln, eine Botschaft abgeschickt werde, um sie zu ermahnen, von ihrem Vorhaben abzustehen; den gehorsamen wolle man verzeihen, ungehorsame dagegen sollen „zu ewigen Ziten nicman weder gut noch schaden sin". Gleichzeitig wird dem König von Frankreich geschrieben, daß er nach Inhalt der Vereinigung keilten der Unsrigcn mehr in Sold nehme, die Hauptleute, die bei ihm sind, verabschiede, oder den Eidgenossen die Vereinigung wieder herausgebe. ?». Auf das Anbringen von Schwyz, daß neue Blanken, savoyische.und andere schlechte Carlin und neues Mailändergeld ins Land kommen, ist Zürich und Lucern befohlen, solche Münzen aufzusetzen und den Befund wieder an die Eidgenossen zu bringen. 483. Ein siedeln. 449H, 15. Juli (Dienstag vor Alexis). Staatsarchiv Lnccru: Missive. Der Eidgenossen Boten von Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug und GlarnS, des Zolls zu Kloten wegen, auf dem Tag zu Einsiedel,! versammelt (wie auch die von Zürich), bitten den Nath zu Luccrn, er möchte nebst dem Schultheiß Seiler auch den Hans Nuß, welcher in diesem Handel von Anfang an gearbeitet und dessen vor Allen kundig sei, auf diesen Tag sofort abordnen; die Kosten dafür werden vorab aus der Büchse zu Baden bestritten werden; man wünsche, daß er schon am folgenden Abend eintreffe. 484. Ein siedeln. 449H, 16. Juli (Mittwoch nach Margarethe). Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. li«>. Der Landvogt im Thurgau meldet, Sara, die Jüdin, welche sich jenseits des Rheines aufhält, habe nach dem Tode eines armen Mannes zu Ermatingcn dessen Erben um 18 Gulden angesprochen und "w eine ziemliche Summe Gut vergantet, um sich bezahlt zu machen. Am Gericht habe sich dann aber Pfunden, daß der Verstorbene ihr nur 9 Gulden schuldig gewesen. Deshalb habe er alle Forderungen her Jüdin im Thurgau mit Beschlag belegt. Auf dem Tag zu Luccrn auf Jacobi soll man antworten, 462 Juli 1494. wie mau die Jüdin strafen wolle. I». Der Botschaft von Rothwcil ist geantwortet, man wolle, wenn stc e6 begehre, eine Botschaft von Bern in aller Eidgenossen Namen zum römischen König schicken und daselbst allen Fleiß anwenden, um Rothwcil seiner Beschwerde zu entladen. Das wollen die Voten von Rothwcil ihren Herren berichten. «. Auf obgcmcldtem Tag zu Lucern soll in Betreff dcö Gotteshauses Wcttiuge» dermaßen gehandelt werden, daß dem Abschied von Baden unverzüglich nachgelebt werde. «I. Vogt Rizst^ von Luccrn Rechnung soll auf den Tag zu Lucern gebracht werden. Mit denen von Luccrn will M» reden, daß sie ihn zur Bezahlung anhalten, v. Zürich sott sich erkundigen, ob Herr Rudolf von Tobel im Land sei, und wenn er im Land ist, mit ihm handeln, wie der Bote weiß. t". Die Bitte dcö Letter, der Ursen Stägcr von Solothurn die Hand abgehauen, wissen die Boten. Ans dem Tag zu Ein siedeln soll man mit den Boten von Schwyz und Glarnö dcö HcchtmaßeS wegen reden. Ii. Auf dein Tag, der Donstag nach St. Gallentag (16. Octobcr) zu Einsiedel,! stattfinden wird, soll man dem Unters schrcibcr Kiel von Lucern antworten bezüglich seiner Belohnung um die Mühe und Arbeit, die er als Schreiber in der Sache der Landzüglingc von Kaiscrstnhl gehabt hat. I. Heimbringen die Irrung dE Hanö Mciß mit dem Kirchherrn zu Wallenstadt. It.. Ebenso die Sache des Hanö von Mumps 2t1l) Gulden halben. /I8». Ln cern. 44U4, 26. Hüll (Samstag nach Jacobi), Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. III. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, n. 3K3. Der Pricsterschaft des LuccrnereapitclS ist versprochen, mit dem Bischof von Constanz die einigung nicht zu beschließen, er verspreche denn zuvor, die zwischen beiden Thcilcn voriges Jalss Stein gemachte Richtung zu halten. I». Auf den Anzug dcö Boten von Uri bezüglich des Berist' ^ dcö LandvogtS im Thnrgan, betreffend die Jüdin daselbst, welche mehrere arme Leute wegen schulden inö Gefängnis! zu Constanz gebracht hat, ist beschlossen, der Landvogt soll die Sache ff'"' lich erkundschaften, inzwischen aber daö Gut, welches die Jüdin noch im Thnrgan hat, in Hast "ö und solchen, die in Constanz ihretwegen gefangen wären, bestmöglich heraushelfen. «. Der Ba» zu Dänikon wegen, die noch nicht geschworen haben, ist dem Vogt im Thnrgan befohlen, sie aufzufo'^ daß sie das Landgeschrei schwören, und die Antwort, welche sie geben, auf den nächsten Tag zu «I. Auf den Bericht Jakobs von Hcrtcnstcin, dcö alten VogtS im Nhcinthal, daß man alle 3»^^ Fuder Wein an den Kirchenban Unsrcr Lieben Frau in Thal gegeben habe, ist beschlossen, daß einen Saum Wein an genannten Bau geben soll, damit solcher gefördert werde. Einige Orte sagt, andere haben keine Vollmacht; letztere sollen eö heimbringen. «. Da verlautet, der Hclwcr zu sei geneigt, seinen Theil am Zoll zu Nheincck nnö zu verkaufen, so wird der Vogt im Nhcinthal tragt, sich nach den Bedingungen zu erkundigen; die Boten sollen auf den nächsten Tag die Erkläu»» ihrer Herren bringen, ob diese den Kauf thun wollen oder nicht. I'. Die Bauern von Wcttiuge» in die Grafschaft Baden Zehnten schuldig. Nun klagt der Vogt, sie führen von den guten Matte» Heu unvcrzehntet ein und setzen allen Zehnten auf den schlechten, sumpfigen Matten auf. beauftragt, mit den Bauern zu reden, daß sie recht und nach Ordnung zehnten, x. Da die vo» ihre Gewahrsame für daö angebliche Recht, in der Grafschaft Baden die Lehen zu leihen, uicht a»w Juli 1494. 463 haben, wie sie nach dem Abschied von Baden hätten thun sollen, so wird erkennt, daß der Eidgenossen Vogt zu Baden die Lehen in der Grafschaft leihen soll. I». Jeder Bote soll heimbringen, wie die von Schaffhauscn die mehrmals an sie erlassenen Briefe und Botschaften, wodurch man sie ersuchte, den Ulrich Zipp nach Inhalt seiner erlangten Urtheilc gegen ihren Bürger Andreas Vogt bcnügig zu machen, verachtet haben, so soll man heimbringen, wie man dem Zipp zu seinem Rechte verhelfen könne, i. „Der Vereinigung des Herzogen von Lothringen, desglich der Vereinigung halben mit den Herren von pchcrn, die etwas hilf ertrüge, ist angesehen, das man das alles dißmals ruwcn lassen wcl." It. Bezüglich der Leute, die sich von Engclberg losgekauft haben und in der Grafschaft Baden sitzen, „soll man dem Vogt von Baden bcfclhen, das er von meuglichcm, so in der Grafschaft Baden gesessen ist, den fal, wann es zu schulden kompt, ncmcn soll, wie dann das der Grafschaft Recht ist." I. Zürich, Luccrn, Schwhz "ud Zug sollen auf Sonntag vor St. Lorenz nächsthin ihre Boten zu Wcttingcn haben in aller Orte Namen und daselbst helfen, „ein rcgiment und anderes zu machen und zu sorgen, daß ein geschickter Mensch ausersehcn werde, um das Regiment zu führen". Auch sollen die Voten dem Abt die Rechnung abnehmen, i». Bern und Lucern sollen sich bei der Herzogin von (Savohen) abermals bestens verwenden, daß Hans Vachmann und Mithafte von den Herren von Monsenn (sie) für ihre Anforderungen befriedigt werden. in fehlt im Zürchcrabschied. Lucern. 4^94, 4. Llugust (Montag vor Laurcntii). Staatsarchiv Lnccr»: Luccrnerabschiedcsammlung. 0. ZZ I>. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. 11.54«. Boten: Zürich. Marx Röist, Scckclmcistcr. Bern. Vcnncr Hetzet. Luccrn. Ludwig Seiler, Schultheiß; Peter von Meggen, Altschulthciß. Uri. Vogt Bcrncr. Schwhz. Ulrich Aufdcrmaur, Altammann. ^nterwalden. Heinrich Fruonz, Ammann. Zug. Venrich Kolh. Glaruö. Vogt Tschudi. Freiburg. Vcnrich Techtcrmann. Solothurn. Niclauö Cunrad, Schultheiß. «.» Die Boten unserer Bundsgenosscn von Rothweil haben von Ort zu Ort Rath begehrt, wie sie sich der Schätzung halben, so ihnen von der kaiserlichen Majestät angelegt worden, verhalten sollen. Und bu haben die Eidgenossen, denen viel daran gelegen ist, die Sache nicht zum Kriege kommen zu lassen, und dennoch Nothweil bei seiner Freiheit zu erhalten, auf dem Tag zu Einsicdcln beschlossen, daß eine Votschaft von Bern mit ihnen zum Kaiser reiten und sich da für Abstellung gedachter Schätzung verwenden soll. Nun erklären aber die von Bern, daß sie eine solche Botschaft in gegenwärtiger Zeit nicht fruchtbar erachten und selbe nicht schicken werden, sie haben denn dazu gemeiner Eidgenossen Befehl, ^hcr wird auf diesem Tag beschlossen, es soll die Botschaft von Frciburg nach Bern reiten und in aller Eidgenossen Namen Bern bitten, ihre Botschaft zum Kaiser zu schicken, wie das zu Einsicdcln beschlossen worden. I». Zürich hatte gemeint, es habe das Recht, im Umkreis von drei Meilen alle Lehen zu leihen, "her war auf der Jahrrechnung zu Baden beschlossen worden, es soll auf Bartholome seine diesfälligcn Wwahrsanic vor die Eidgenossen bringen, da dieses vermeintliche Recht die Rechte der Grafschaft Baden einträchtige. Zürich hat aber auf jenen Tag Nichts vorgebracht, und jetzt erklärt sein Bote, Seckcl- woistcr Marx Röist, auf Befehl seiner Obern, seine Herren wollen gemeinen Eidgenossen in die Lehen, 464 August t494. so in der Grafschaft Baden liegen, nicht weiter reden. Daher wird dem Vogt von Baden neuerdings befohlen, alle zur Grafschaft gehörigen Lehen zu leihen. «. Eine Jüdin hatte Einige im Thurgau um mehr angefordert, als sie ihr schuldig waren, und selbe mit dem Landgericht zu Coustanz in Acht und Gefangenschaft gebracht. Daher wird Uri beauftragt, dem Landvogt im Thurgau, seinem Landmann, der die Sache bereits erkundigt hat, aufzutragen, daß er die Jüdin nach ihrem Verdienen strafe. «I- Dc> Kirche zu Thal im Nhcinthal wird das Fuder Wein, das ihr bisher zugekommen ist, jährlich auch fürdcrhin an ihren Bau geschenkt, v. Ein Streit zwischen denen von Schaffhauscn im Namen ihres Bürgers Andreas Vogt auf der einen und Ulrich Zipp auf der andern Seite, wird, da die Sache nicht klar vorliegt, auf den nächsten Tag verschoben, wohin man beide Prirtcicn in Hoffnung gütlicher Verständigung laden solle. L. Jeder Bote erhält eine Abschrift der Antwort, die wir vom König von Frankreich erhalten haben, und auch von derjenigen, welche die Hauptlcute des Königs, von Genua aus, unfern Boten gegeben haben. Auf nächsten Tag soll man sich darüber erklären. K. Zürich soll in alle» Eidgenossen Namen dem Abt von Pfäfcrs eine Empfehlung an den Papst und den Herzog von Mailand ausstellen, wie das auf dem Tag zu Luccrn beschlossen worden, Herrn Rudolf von Tobels wegen. Auch wird unfern Eidgenossen neuerdings empfohlen, mit Herrn Rudolf von Tobel, wenn sie an ihn koniwcn können, ernstlich zu reden, daß er den Abt von PfäfcrS an der Pfründe zu Tuggcn unbekümmert lasse- I». Aus Hans Bachmannö und seiner Mithafteu Klage ist unfern Eidgenossen von Lucern befohlen, d^' Herzogin (von Savoheu) und dem Herzog Philibcrt ernstlich zu schreiben, daß sie den genannten Bach mann bei seinen erlangten Rechten und Urtheilcn gegen die hinter ihnen gesessenen Herren von Monstab um Hauptgut, Kosten und Schaden unverzüglich handhaben möchten, ansonst müsse man ihnen auf andere Weise zu dem Ihrigen verhelfen. Bern und Freiburg sollen dem Herzog und der Herzogin, als ihren Burgern, ebenfalls der Sache wegen schreiben. l I>. fehle» im Luccrncrexcmplar. 487. Zug. September cvff S-m« Ven»-» Tagi. Staatsarchiv Lncern - Allgemeine Abschiede. . 2tl>atsarciiiv Lucern - Luccriicrabschiedcsammlung, 0. 8g. Staatsarchiv Zürich : Allgemeine Abschiede. II. llli. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. Z8ö. Boten: Zürich. Felix Keller, des Raths. Bern. Georg Freiburgcr, dcö Raths. Lucern. Ludwig Seiler, Schultheiß; Hans Nuß; Niclaus Rizzi, des Raths. U r i. Walter in der Gasse, Ammann. Untcrwaldcn. Ammann Enentacherö. Zug. Werner Steiner, Ammann. Glarus. Vogt Landolt. i». Der Streit zwischen der Stadt Schaffhausen, Namens ihres Burgers Andreas Vogt einerseits und Ulrich Zipp anderseits kam aus diesem Tag wieder zur Sprache. Es betraf derselbe eine Forderung des letztern, daß man ihm laut seiner erlangten Urthcile die Verlassenschaft des Hans Wecker sel. überantworte, wogegen die von Schaffhausen meinten, wenn Ulrich Zipp unter dem Vorwand, daß er ein Eidgenosse sei, der eingelegten Appellation nicht statt thun wolle, so seien sie bereit, nach Laut ihrer und unserer geschworncn Vereinigung mit ihm vor Recht zu treten. Nachdem schon einmal an Schaffhausen das freundliche Ansuchen gerichtet worden, den Eidgenossen den Streit zur Vermittlung in Minne zu übergeben, so wird nun abermals dieses Ansuchen wiederholt; wollen sie nicht entsprechen, so sollen sie ihm doch „eins zimlichen Rechtens sin", und auf dem Tag zu Einsiedcln berichten, was ihr Wille sei. Auch sollen sie dcö Weckers Verlasscnschaft in Verbot legen, ansonst daS Gut verthan werde, was, wenn Zipp seine Ansprüche darauf aufrecht stelle, für sie von schlimmen Folgen sein könnte. ?». Jeder Bote soll das Begehren Dietrichs von Hallwyl heimbringen, daß man sich für ihn bei dem jetzigen König Carl Von Frankreich verwenden möchte, damit die Schlösser, welche König Ludwig, seliger Gedächtnis!, ihm für geleistete Dienste auf Lebenszeit gegeben, der jetzige König ihm aber wieder abgekündct habe, ihm belassen werden, nach Laut sciucr Briefe. «. Jeder Bote soll heimbringen den Anzug von Uri von der Kauflente wegen, welche die Straßen durch die Eidgenossenschaft mit ihren Waarcn gern brauchen möchten, aber Zu diesem Zweck sicheres Geleit verlangen. «I. Auf nächstem Tag soll auch daö Begehren Uns um Bewilligung ciucs Zolls für die Projcctirte Erbauung einer neuen Straße am Platifcr zur Sprache kommen, v. Die Klöster St. Urban, Fricnisbcrg und Fraucnthal werden um den zehnten Pfenning ihres jährlichen Einkommens von Courtisanen angefordert. Jeder Bote soll heimbringen und berathcn, wie mau Solchem Zuvorkommen möge. Auf nächstem Tag soll man antworten. L. Die von Krcuzlingen rufen die Eidgenossen als ihre Herren und Kastvögte an, ihr Gotteshaus vor dem verderblichen Schaden zu schirmen, 'u den es ihr Abt geführt, und selbes bei seinen Freiheiten und Herkommen zu schützen, besonders da auch Ulrich von Montfort sich als Kastvogt desselben Gotteshauses gerirc und dessen Zehnten, ^ültc u. s. w. einnehme. Das soll jeder Bote heimbringen, zsx. Dem Vogt von Baden ist befohlen, Einen Waldöhut, der geredet hat, die Eidgenossen seien am Fürsten von Oesterreich treulose Bösewichte, zu fangen und nach Verdienen zu strafen. I». Der Vogt von Baden bringt an, es sei vor einiger Zeit Zu Baden ein Herr mit Tod abgegangen, und habe mehrere Kinder hinterlassen, die man verdinget habe; 59 l September 149-4. nun aber finde sich, daß der Verstorbene in Zürich Freunde habe. Darauf wird dem Vogt besohlen, die Kinder mit Leib und Gut den Freunden nach Zürich zu schicken, I. Jeder Bote soll heimbringen den Anzug dcö Schultheißen Seiler und dcS Vogtö von Baden, daß die von Zürich allenthalben in dc> Grafschaft Baden, wo sie die kleinen Gerichte besitzen, über viele Sachen richten, welche der holM Gerichtsbarkeit angehören, was den GrafschaftSrcchtcn der regierenden Orte merklichen Abbruch thuc Ii. Luccrn bittet Bern, den Landvogt zu Lcnzburg anzuweisen, daß er die GottcöhauSlcutc von Münstc» im Aargau, welche in der Grafschaft Lcnzburg sitzen, bei ihrem alten Herkommen bleiben lasse. Ebcnst' verlangt Lucern von Bern einen Markenuntcrgang zwischen Münster und Gontcnschwcil. I. Vereinigung zwischen Bern, Lucern, Uri, Schwhz, Untcrwaldcn ob und nid dem Wald und Zug einerseits und dem Bischof Thomas von Konstanz anderseits. (Siehe Beilage 28.) Das Zürchercxemplar datirt: Freitag pnsl reiwis et ile««!« (t2. September), das bernerische, jedenfalls irrig: Do»M nach l ei lcl» vt Ilexuiv (der tt. September fällt selbst aus den Donstag), jj t «c. fehlen im Luecrnerexemplar. j> I, bis k N 'lM im Luccrner- und Zürchcrepemplar. >j I ist im Abschied selbst nicht erwähnt. Lu cern. Z. October (Zinstag St. Michelstag». Staatsarchiv Luccrn: Lulcrnerabschiedcsammlung. 0. ZK. t». Da wieder angezogen worden, daß Aufwiegler im Lande herumziehen, um Knechte wegzuführen- woraus der Eidgenossenschaft viel Schaden und Abbruch erwachse, so soll man bis zum Tag zu Einsiedl berathcn, was für Maßregeln zu ergreifen seien, damit man die Knechte behalte und die Aufwiegler »eä Verdienen strafe. I». Die Boten von Luccrn und Untcrwaldcn, welche in der scchö Orte Namen nrn Zürich die Herausgabe seiner Gcwahrsamc um die Grafschaft Khburg und das Amt Klotcn zur Vcnnßnng in dem zwischen Zürich und den sechs Orten waltenden Streite verlangt haben, berichten, die von Zü^' haben geantwortet, sie glauben dazu nicht schuldig zu sein. Darauf werden jene beauftragt, nochmals ncn Zürich zu gehen und die Herausgabe zu verlangen mit dem Bedeuten, daß im VcrwcigcrungSfall nicht glaube, ihnen der Sache wegen zu antworten zu haben. «. Man soll bcrathschlagen, damit n>>n>, wenn zu Einsiedcln von einem Obmann geredet wird, auf diesen Fall vorbereitet sei. «I. Junker Hc>»U' von Gachnang spricht den Heini Vogel, Bürger zu Luccrn, mit Leib und Gut an, der Streit isi rcw ^ hängig zu Hüningcn. Da aber der von Gachnang auf mchrcrn Gerichtstagen nicht erschien, >""" Vogel, ihm nicht mehr gerecht werden zu müssen. Auf dem Gericht erklärte der crstangcfragtc R>ä'^ ohne Rath nicht sprechen zu können. Hierauf, als der von Gachnang vor den Landvogt appcllirte, dieser die Sache gänzlich vor seinen Richtcrstuhl ziehen. Bei solcher Sachlage erkennten der Eidgc»^^ Boten, Zürich soll des von Gachnang dort gelegene Güter mit Beschlag belegen, damit genannter ihn desto eher um seinen Schaden belangen möge. Dem Domprobst von Basel, welchem die Gericht ^ Hüningcn gehören, wird geschrieben, daß er in Gemäßheit der Vereinigung das Gericht zu Hü»"'^ anhalte, sich mit der Sache zu beladen. Octobcr 1494. 467 E i it si e d e l n. t^94l, 16. October (Donstag nach Galli), Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. 0.(72. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. (Sl. i». HanS Jost und Niclauö Rizzi, Hauptleute des Gotteshauses St. Gallen, sollen auf den nächsten zur RcchnnngSablagc angehalten werden. I». Der Abt von PfäfcrS möchte den Zehnten des GottcS- hauseö zu Männcdorf gern verkaufen und aus dem Erlös dcö Gotteshauses Schulden bezahlen. Auf nächstem Tag will man sich aussprechen, ob man den Verkauf bewilligen wolle, v. Dem Gotteshaus Dettingen ist vergönnt, das Gold zu nehmen, wie jeder Bote weift. «I. Schwhz und Glarus sollen ^urch ei«? eigene Botschaft beim Abt von PfäfcrS mit allem Fleift darauf hinwirken, daft er den Verglich mit Herrn Rudolf von Tobel annehme. «. Schwhz soll im Namen gemeiner Eidgenossen versuchen, einen gütlichen Vergleich zwischen denen von Zug und denen von Hünenberg zu Stande zu bringen. Es wäre sehr im Interesse gesammtcr Eidgenossen gelegen, daß die Wollcbcn und ihre Helfer von chrcm bisherigen Verfahren gegen die Florentiner einmal abstünden, damit die Kauflcntc und andere in Eidgenossenschaft sicher wandeln möchten. Auf dem Tag, der nächsthin zu Zug geleistet werden soll, ^>ll man diesfalls bcrathen. K. Jeder Bote soll heimbringen, ob man den Weg am Platifcr machen ^olle und darum auf genanntem Tag antworten. I». Jeder Bote weift, wie die Sache zwischen dem Abt von PfäfcrS und Herrn Rudolf von Tobel berichtet und in diesem Bericht beschlossen ist, daß die Eidgenossen allen Unwillen gegen Herrn Rudolf von Tobel und Andere, die darin bctheiligt sind, ausüben, auch der Grob seiner Strafe ledig sein soll, dessen sich die Eidgenossen auf diesem Tag gemächtigt dabcn. l. Die Eidgenossen haben für einige aus Zürich verwiesene Weibspersonen Fürbitte eingelegt. i?»I. Zug. 4^19^, 29, Actvhstv (Mittwoch nach Simonis und Jude). Staatsarchiv Liiccrn: Allgemeine Abschiebe. 0.(73. tt. Der Von Neuenbürg, welcher zu Baden sitzt und die Vermittlung der Eidgenossen angerufen hat "Nl das, waö ihm zu Neuenbürg widerfahren, wird ans den Tag gewiesen, der nächstens des römischen Königs wegen gehalten werden soll. I». Herr Hanö Vhrabcnd von Muri klagt, daft ungeachtet des vom Dbervogt ergangenen Verbots Wildprct gejagt und mit Büchsen geschossen werde, waö ein Schaden sei, ^nn oft verliere man dasselbe und es gehe ohne Jemandes Nutzen zu Grunde. Hierauf wird dem Vogt geschrieben, er soll die strafen, welche daö Verbot übersehen; glauben sie dazu Recht zu haben, so soll er "e vor die Eidgenossen weisen. «. Der Aufwiegler von St. Gallen und Appenzell wegen, die bedeutendes ^ut heimgebracht haben, jetzt aber nicht im Land sind, wird erkennt, weil man ihrer Personen nicht Abhast werden könne, so soll man zu ihrem Gute greifen. «I, Jeder Bote soll seinen Abschied der Knechte wegen an seine Herren bringen und auf St. MartinStag stt. November) wieder zu Zug sein, ^ man die endlichen Beschlüsse fassen will. v. Ebenso soll man dannznmal Vorkehren besprechen gegen iejenigen, welche Korn und andere Lebensmittel zur Ausfuhr nach der Lombardei in der Eidgcnosscn- 59* 468 Octobcr 1494. schafl aufkaufen, Zürich soll den Rathen dcö römischen Königs, insbesondere dem Landvogt im Elsaß, Tag ansetzen nach Zürich auf St. Lucicntag (13. Dccembcr). Da will man dcö römischen Königs Saclst behandeln, fis. Man soll sich bcrathcn, wie man die Stücke, welche von der Beute von Grandson hcr noch zu Lucern liegen, thcilcn wolle. Der Entwurf eines Vcrkommnisses der laufenden Knechte wegen ist dem Abschied (ebenda S. t7S) als Beilage angehängt Auf ein Hintersichbringen nämlich wurde beschlossen: Niemand soll mehr aus der Eidgenossenschaft zu Fürsten, Herren, Städten "> fremde Kriege laufen, reiten oder fahre». Wenn ein Ort die Seinen nicht zurückzuhalten im Stande sei, so sollen ihm die übugu> Orte kraft ihrer geschwornen Eide bchülflich zu werden gebunden sein. Alle, welche von nun an das Verbot, in fremde Kriege Z» laufe», übertreten, sollen, in welchem Ort man ihrer habhaft wird, gefangen und vom Leben zum Tode gerichtet werden. soll es mit den Aufwieglern gehalten werden, wo man immer selbe betreten mag. Die Vitt Orte und ihre Zugehörigen De" dieses Verkommniß getreulich halten, und keines ohne Wissen und Willen aller davon abgehen. Sofern dieses Verkommniß ang> uommcn wird, so soll man den Knechten, die jetzt auswärts sind, davon Kcnntniß geben. Diejenige», welche dann sofort hu^' kehren, sollen straflos sein, die Ungehorsamen aber in die jetzt bestimmte Strafe fallen. Zug. 12. November (Mmn-och »as, M°r,im> Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. WZ. Hans Hilzingcr von Boöwcil verantwortet sich dcö JagcnS und Schießens halben in den Slemic», das auf dem Tag zu Baden ist abgestellt worden. Der Vogt soll auf Beobachtung des Verbots aciM' wenn er es jedoch dem Hilzingcr oder Andern erlaubt, so mag es stattfinden. I». Auf daS Anbringt Cuurad Trehcrs, daß einer der Sägisser von Mellingen auf den Abt von Muri gewartet habe, mit sie in Zwistigkcit seien, wird erkennt, der Schultheiß Wollcb sott die Sägisser in Frieden nehmen, gleiche soll auch gegen den Abt von Muri geschehen. Wenn der Sägisser in unfern Gerichten betteten wird, soll er verhaftet und um jcucu Frevel, wie billig, bestraft werden. «. Burgermeistcr Röist an, cS ziehen manche ihrer Bürger nach Baden und setzen sich da; in diesem Fall müssen üe Bürgerrecht zu Zürich aufgeben, waö nicht billig sei, indem daö Bürgern aus andern Orten, die ^ in Zürich setzeil, auch nicht zugemuthct werde. DaS soll jedermann heimbringen zur Beratschlagung' man eö denen von Baden abstellen wolle oder nicht. «I. Dem Vogt in den Acmtcrn ist befohlen, " den Todtschlag zu Hitzkirch zu richten, obschon unter den Beteiligten eine Ausgleichung stattgcfnn ' doch nach Gestalt der Sache. «. Denen von Nothweil, die Rath verlangen in Betreff dcö den der von Dicsbach ihnen in ihrem Anstand mit dem römischen König gemacht hat, wird . Boten dieses Tages, jedoch ohne Auftrag ihrer Obern, gerathcn, dem Vertrage nachzuleben. ^ Aufwiegler wegen ist einhellig beschlossen, man soll selbe jetzt und in Zukunft in Orten oder VogE'^ wo man sie findet, ergreifen und mit dem Schwert richten. Das. Gut solcher, die in den VogE" ergriffen werden, gehört gemeinen Eidgenossen, dasjenige derer, so in den Orten ergriffen werden, Orten. Allen Vögten wird dieses Verkommniß in Schrift gegeben; auch wird ihnen befohlen, " Knechte, die aus Kriegen heimkommen, in Thurm zu legen und sie nicht daraus zu entlassen, bis st ^ 5 Gulden zur Buße erlegt oder zehn Tage bei Wasser und Brod gefangen gewesen sei. Ucberdicß n ^ jedes Ort dem Rcislaufen bestmöglich Einhalt thun. I». Zürich hat nach dem erhaltenen Auftrag November 1494. 469 königlichen Landvogt im Elsaß auf den Tag, der an St. Lucientag in Zürich gehalten wird, beschrieben. Zug soll in gemeiner Eidgenossen Namen auch Schwhz auf diesen Tag einladen, i. Dcö Goldes oder der Stücke (aus der burgundischcn Beute) wegen, da auf letztem Tage angezogen worden, als ob noch etwas zu Luccrn läge, bringt Bogt Brambcrg an, seine Herren hoffen, wir wissen so gut als sie, daß nichts mehr vorhanden, sondern alles verkauft und vcrthan sei, sie begehren aber eine Quittung darüber, um sich , wenn künftig wieder derlei Anzüge gemacht werden sollten, gehörig ausweisen zu können. Das will man in Abschied nehmen und sich allenthalben erkundigen, damit man eine solche Quittung ausstellen könne. Ii.» Der urncrischc Bogt im Thurgau hat gemeldet, daß viel Korn aufgekauft und durch das Oberland und über den Gotthard geführt werde. Das soll Jedermann heimbringen und auf den nächsten Tag antworten, ob man etwas dagegen thun wolle, zumal der Herzog dieses Korn in seine Schlösser legt und selbes nicht zum Vorthcil der armen Leute auf den Markt kommt. I. Dem Bogt im Thurgau wird der Sache der Jüdin wegen Vollmacht gegeben, nach seinem besten Ermessen zu handeln, in. Wenn der Vogt im Thurgau Aufwiegler ertappt, soll er sie wohl versorgt nach Rheinau oder Baden führen lassen und berichten. Lucern. 4494, 2. Deceniber (Zinstag nach Anw-). Staatsarchiv Lncern: Lucernerabschiedesammlung. 37. Boten: Luccrn. Hans Nuß; Nielaus Rizzi; Ludwig Kling, dcö Raths. U r i. Ammaun in der Gasse. Schwhz. Ulrich Kctzi. Untcrwalden. Vogt Arnstein. Zug. Mchcnbergcr. Glarus. Schreiber Nictlcr. t». In Betreff eines Obmanns (in dem Rechtsstreit gegen Zürich) ist der sechs Orte Gefallen, daß man aus jedem der sechs Orte einen vorschlage; gefalle deren keiner, so soll nachher aus Solothurn, Freiburg oder St. Gallen einer vorgeschlagen werden. Und soll man von Lucern vorschlagen den Schultheißen Werner von Meggen, von Uri den Ammann Arnold, von Schwhz den Ammaun Dietrich, von Unter- walden den Ammann Zunhofcn, von Zug den Vogt Albrccht, von Glarus den Ammann Tschudi, von Solothurn de>l Schultheißen Niclaus Emirat, von den Rathen des Abts von St. Gallen den Urs Biß, von Freiburg Herrn Peter von Faucignh und den Vcnner Tcchtermann, und zuletzt den Juukcr Walter von Hallwhl. I». Luccrn bringt an, es werden nun für die Ochsen, die nach Italien getrieben werden, viel Carlin und neue Mailänder Vier- und Zwcischillingcr ins Land kommen, wie man diese Münzen istchmcn soll? Darauf wird beschlossen, jedes Ort soll die Seinen, welche Ochsen hineintreiben, vor der Annahme dieser Münzen warnen; Lucern soll dieselben aufsetzen und Probiren und den Befund wieder an der Eidgenossen Boten bringen. «. Da an der Eidgenossen Boten gelangt ist, daß Martin Hablützcl über den Zoll zu Kloten viele Auskunft geben könne, so wird dem Vogt von Baden geschrieben, daß er zu ihm hinrcitcn, 'hu einvernehmen und darüber an die sechs Orte berichten soll. «I. Ab diesem Tag hat man dem Vogt don Baden geschrieben, er soll die Kauflcute, die vor Kurzem sechs Wagen durch Baden geführt haben, eidlich anfragen, wer sie auf Zürchcrbodcn geheißen habe, den Zoll zu Kloten zu geben, daselbst die Wort- Richen zu nehmen und uns unser Geleit zu Baden zu entführen, v. Auf das Anbringen des Boten don Schwhz, daß der Abt von Pfäfers den Zehnten zu Männcdorf um 4999 Gulden verkauft habe, soll man zu Zürich antworten, ob man den Kauf wolle gehen lassen oder nicht. 4'. Auf daö Anbringen 470 December 149-l. derer von Uri und daö Begehren der Kaufleutc um sicheres Geleit wird, in Betracht, daß die Wollcbcn eidlich versprochen haben, daö Gut der Kaufleutc, sie seien Florentiner oder Andere, nirgends, weder in noch außer der Eidgenossenschaft, niederzuwerfen, Luccrn beauftragt, den Kauflcutcn ein genügsames Geleit aufzurichten, wie jeder Bote daö genauer zu sagen weiß. Züri ch. 4404, 15. December -h s»«-,. Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede. (!. t7K. Dem Vogt von Baden ist besohlen, die zwei zn Obcrwcttingcn und auch einen zu Dietilen, auf welchen merklicher Lümdcn haftet, zu fangen, nach Nothdurft zu strafen und wenn sich Schuld a» ihnen findet, nach Recht zu strafe«. I». Dem Stift Zurzach, dem Vogt zu Klingnau, dem Schaff»"' Leuggern und dem Prior zu Sion wird geschrieben, daö geistliche Gericht gegen unsere Angehörige» Zinse, Zehnten, Schulden und andere weltliche Forderungen abzustellen und selbe vor unscrn Amtleute» und Gerichten zu belangen, wo sie sitzen. «. Hans von Mumpf klagt im Namen des Gotteshau!" Wcttingcn über die Lasten und Beschwerden, die dasselbe in mancher Weise bedrücken. Hierauf ' beschlossen, welches Ort von Hanö von Mumpf deshalb um Rath und Fürdcrung angesprochen ' das soll ihm im Namen aller behülflich sein. «I. Jeder Bote weiß, wie der Kauf um den Zehnten Z" Männcdorf am Zürchcrsce zwischen dem Abt von Pfäfcrs und dem Abt von Einsiedel» auf diesem Taö bewilligt ist. v. Da in Eggcnwcil, das zn den hohen Gerichten der Grafschaft Baden gehört, einer de» andern „ der Ehren geschuldigt hat", so soll der Vogt von Baden diesen Frevel rechtfertige« und strast"' damit die hohen Gerichte der Grafschaft nicht „verschincn". l". Da der Vogt in den Acmtcrn eine» 5' Eggenweil, dessen Leib und Gut seines Vergehens wegen der Herrschaft verfallen war, um l<1 G» gestraft und das Geld von ihm bezogen hat, die hohen Gerichte zn Eggcnwcil aber an die Grast ) Baden gehören, so soll der Vogt in den Acmtcrn die l<) Gulden ohne Widerrede dem Vogt z» abliefern. Der Rcisknechtc wegen soll es bei der auf letztem Tag zu Zug erlassenen Schluß»»)^ verbleiben, so daß jeder 5 rheinische Gulden zu Buße geben oder bei Wasser und Brod inö Gcfanö'^ geworfen werden soll, wobei ihm eine Woche solcher Gefangenschaft für 1 Gulden angerechnet I». Dem Graf Ulrich von Montfort wird geschrieben, er soll daran sein, daß dem Kloster Kreuztet daö Silbergeschirr und die Kleinodien, die der alte Abt fortgeführt hat, wieder erstattet werden; er daö Gotteshaus an seinen Zinsen und Gerechtigkeiten ungcirrt lassen, l. Der römischen ^ Majestät Botschaft, Graf Wilhelm von Thierstein, Caspar Freiherr zu Mörspcrg, Landvogt, der ^ probst zu Brixcn, Herr Walther vou Stadion, Ritter, und Hanö Lanz von LicbcnfclS sind auf ^ Tag wegen Aufrichtung der ewigen Richtung in Folge der früher diesfalls gepflogenen Unterhandln»!^ erschienen. Von den eidgenössischen Orten sind aber nicht von allen Boten erschienen, auch hatten c> ^ der Anwesenden nicht ausreichende Vollmachten. Daher konnte ein Abschluß nicht erfolgen. DagcgG man den österreichischen Rathen in aller Freundschaft eröffnet, cö möchte zur Beförderung der wesentlich beitragen, wenn der König das Landgericht im Thurgau, das die Stadt Constanz um ü""" Pfandschilling inne habe, lösen und den Eidgenossen, welche sonst die Obrigkeit im Thurgau bc' December 1494. 471 zukommen lassen und nebstdcm die besprochenen 10,999 Gulden geben wollte. Statt des Landgerichts möchte auch eine Pension, jedem Ort jährlich 599 Gulden, angenommen werden, doch würde man das Landgericht vorziehen. Die königliche Botschaft hatte bezüglich dieses neuen Anbringcns keine Vollmacht, übernahm aber, solches an ihren Herrn zu bringen und seine Antwort schriftlich nach Zürich zu senden. It.. Der Klage und Forderung derer von Glaruö gegen Herzog Albrccht von Bahcrn wegen, worüber schon mehrfach aus Tageu geredet worden, ist beschlossen, es soll, um aller Unruhe zuvorzukommen, an den Pfalzgrafcn und Herzog Albrccht geschrieben werden, sie möchten diese Irrung abstellen; mit denen von Glaruö und den Personen, die es betrifft, wird geredet, daß sie nichts Unfreundliches gegen den Herzog vornehmen. I. In Betreff der Klage des Hans Nügkcr von Neuenbürg gegen den Landvogt im Elsaß und die von Neuenbürg hat sich der Landvogt so verantwortet, daß die Boten daran ein Genüge gehabt und beschlossen haben, sich des genannten Nügkcr nicht weiter anzunehmen. ,»». Da auf letztem Tag zu Zug dem Vogt in den Aemtcrn befohlen worden war, den Sägisser von Mellingen, sofern er sich in unfern Gerichten betreten lasse, gefangen zu nehmen eines Frevels halben, da derselbe auf den Abt von Muri gewartet haben soll, auf diesem Tag aber des SägisserS Freundschaft erschienen ist und Sicherung für ihn begehrt hat, damit er seine Unschuld beweisen könne, so hat man dem Begehren entsprochen und beschlossen, der Abt von Muri und der Sägisser sollen gegen einander in Frieden sein und welcher den andern seiner Ansprache nicht erlassen könne, der soll gegen ihn vor gemeinen Eidgenossen erscheinen. Lucer n. 1495, 7. Januar (Mittwoch nach d-r heil, z Könige Tag). Staatsarchiv Luccrn: Lucerncrabschiedesammlung. 0. ZS. Boten: L u c e r n. Hans Ruß, Schultheiß; Jacob Bramberg, des Raths, u r i. Vogt Berncr. Schwhz. Vogt Flcckli. Unter walden. Vogt Arnstein. Zug. Schreiber Letter. Glaruö. „ Nicman, denn als durch Jr geschrift der nachgemelten fach gewalt geben." Da vor Kurzem der königlichen Majestät Hauptmann und die Anwälte der Landvogtci Schwaben auf einem Tag zu Ucberliugen des Geleits und der Straßen wegen durch das Hegau einige Artikel aufgesetzt haben, wovon Luccrn jedem Ort eine Abschrift mitgethcilt hat, einigen Orten nun nicht alle Artikel gefallen, andere meinen, man soll sie, als der Grafschaft Baden nützlich, insgesammt annehmen; so wird beschlossen, diejenigen Orte, welche diese Artikel nicht annehmen und eingehen wollen, sollen das bis künftigen Montag nach Luccrn berichten; wer nichts berichtet, wird als annehmend betrachtet. Wenn die Annahme einhellig ist, so sollen der Vogt von Baden und der Bürgermeister von Schaffhauscn, die schon früher bei dem Handel gewesen, wieder nach Ucbcrlingcn gehen und dem königlichen Hauptmann und den Anwälten der Landvogtci Schwaben diese Artikel zusagen. I». Der Bote von Schwhz bringt an, Zürich habe die mailändischen Vicrschilling- und Zweischillingstücke verrufen, was denen von Schwhz großen Schaden bringe und ihnen unleidlich sei. Das soll jeder Bote heimbringen und rathschlagen, wie man sich der Münze wegen vereinigen wolle. 472 Januar 1495. Venedig. 4495, 14. Januar («n« xim. ^»nuarüi. Staatsarchiv Bern: Lateinische Urkunde. Bern und Freibnrg erhalten auf den Nachweis ihrer Unschuld an der Gefangennahme und Beschämung zweier vcnctianischer Edcllcute den Nachlaß der außerordentlichen Auflage von zwei Ducatcn auf den Centncr ihrer Waarcn, welche als Gcgenmaßregel gegen mehrere eidgenössische Orte durch den Dogen Augustin Barbadico und den Senat von Venedig verhängt worden war. Die Urkunde lautet, Wie folgt: vrugusUttu» ll.irbaMeo: llvl «ratia «lux Vonollnrum et. et., Vnlvorsls et 8>»«uN» »N quo» pt.ivsenle» porvolierlnt: Sljxnlllegmus, ll quail l» Sonvlu uoslra n p»rto l! alias eapta, pro rolreellnnv «Ininluoruni vlroruin »ob> IIui» nnslrnrum aaenb! VlcluiII, et so.iuuls tu«llul->ul. <>»> a i,ulbu» snlvenilain eerlai» suniinai» pveiinlaiiiin: Cum preillctv Innocue suerlnt a Netenttone et ilainno supraserlplorum Kobllluiu noslrorum. Lt svmpvr suoiint jl noblseui» iu.ixl>n» amlellla et denovolenlia eoniunele: Iilvo auelorilate praoUIeli Senatus iioslrl praeclplinus et maixlamus l! quibuseuu«!"^ llevlorlbus et oflielaNdu» noslrls, ae inazlslralibus Inilus Vrbls nostre, »t supr»svrlp>,is cluas eoniunllates Verne !! et prlkural Ilderas et absoluta» inanutvnvanl a praeillela sraveilinv «luoruin pro ventenarlo, solvenrlo tainoii all» 0a>^ vonsuela ll >>v rebus, quo conilueenlur ex preilictls «luadns tvrrls. Neinanentv nibllomlnus In suo vlzore ßiaveilln^ preillctoruni Nuorum l! pro eentenarlo pro aliis lerrls et loeis ln parte alias >n bae matvrla eapta spoellleata. Nalnw ln noslro vueall j> I'alatlo DaS bleierne Siegel hängt. /iW7. Zürich. 4495, 29. Januar (D°»stag v°r Lichtm-ßi. Staatsarchiv L»c«rn^ Allgemeine Abschiede. 0. t80. Zürich, Bern, Lucern, Schwhz und Glarns. ». „Vff das mutwillig gclöiff etlicher knechten von Vrh, Nnderwalden vnd Zug, So wider t obcrn fürgenommen vnd sich des durch die Botschafftcn Inen nachgeschickt, nit haben wollen laße» abwenden, desglich den Mannungcn an sh vsgangcn vngchorsam worden sind, haben die Boten W discm Tag sich einhelliklich vcreindt, Sölich vngehorsamm lüt vß kraft vnser pündcn vnd nach Jnb"^ der Verkommniß zu Stans gehorsam zu machen vnd daö daruff die obgenanntcn fünf ort mit Iren 'pannern vsziehen vnd sich also richten, das sh vff frhtag zu nacht nach St. Agathentag (6. Februar) ncchstkommcnd zu Winterthur oder da vmb im Feld bh einandcrn sin söllen. Vnd haben ouch cinailderu rsi obgemeltcn gcwalt zugesagt, dem also nachzukommen vnd sich (durch) kein manung, vszug oder Jnrcd daran Iren zu lassen." 4». Es ist ferner beschlossen, die Städte, Herrschaften und Aemter, die gemeinen genossen zugehören, zu mahnen, auf jenen Tag mit ihrer Macht auch im Feld zu sein, ausgenommen ^ im Wagenthal und die im Thurgau, jene weil sie mehrentheils sich unter den ausgezogenen Ungeh^ samen befinden, diese aus Gründen, die jeder Bote weiß. v. Dem Abt von St. Gallen wird geschrieben Januar 1495. 473 ^ soll, wenn die ungehorsamen Knechte ihn oder die Seinigcn schädigen wollten, sich mit den Scinigcn Zur Gegenwehr setzen. «I. Den drei Orten Uri, Unterwaldcn und Zug wird geschrieben, daß man ihre ungehorsamen Knechte, die mit Verachtung der Mahnung also aufgezogen, gehorsam machen werde. » Ohne Ortsangabe. Januar. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. !!!>. tt. Jeder Bote soll au seine Herreu bringen den Unfug, den einige Knechte aus Uri, Unterwaldcn und Zug verübt haben, indem sie i) etliche Leute aus dem Thurgau mit vermeinten Klagen hinterrücks der andern Orte, die Thcil am Thurgau haben, vor die Gemeinde zu Uri gebracht, 2) sich wider ihrer Herren Verbot erhoben und auch in andere Orte Anträge gemacht haben, um Leute zum Anschluß an sie und zum Ungehorsam gegen ihre Obern zu vermögen. 3) Ferner daß der Landweibel zu Uri dem Ammaun den Eid aufgesagt und der Knechte Hauptmann geworden und auch in den beiden andern Orten das Hinlaufen anfangs wider der Obrigkeit Willen geschehen ist. 4) Daß jene Knechte sich unterstanden haben, die von Coustanz über alles Rcchtbictcn um Sachen, welche Thurgau berühren und somit die VII Orte uüeiu angehen, anzufechten, s) Daß sie die freundliche Mahnung, so ihnen am Zürchcrscc mit Berufung e»f die Bünde und das Vcrkommniß von Staus gcthan worden, verachtet haben. K) Daß sie, da mau nach dem Abschied des Tags zu Schwhz ihnen nachgeschickt hat, um sie heimzumahuen, den Boten kein Gehör ßegebeu haben. ?) Daß der Landweibel von Uri die drei Boten von Zürich, Luccrn und Schwhz in eine Cammer genommen und bei verschlossener Thür mit ihnen stolz und tratzlich geredet hat. 8) Daß sie die Konstanz, ungeachtet ihres Rechtbietcnö auf gemeine Eidgenossen, genöthigt, auf einen Spruch der Voten der drei Orte zu kommen, die bei ihnen gewesen und sich dabei spöttisch geäußert haben, die andern dicr Orte müßten jetzt vor der Thüre stehen u. s. w. ü) Daß die Führer die Mahnungen der fünf Orte nicht "»nehmen noch vor die gemeinen Knechte haben bringen wollen, auch die Mahnung an die Boten der drei ^Ue, sich des Spruchs nicht zu beladen, verachtet haben, i») Wie sie darauf dem Abt von St. Gallen und Lessen Schirmortcn, der Hauptmannschaft und anderer Sachen wegen, gedroht haben, tt) Wie sie ferner einiger besonderer Orte und ihrer Angehörigen wegen gedroht haben, alles was seit den Bünden durch etliche Orte erkauft oder sonst erworben worden sei, einzunehmen und „gemein zu machen", rs) Item ^ercr im Wagcuthal und ihres Uutcrvogts Andreas Senn wegen. iZ) Wie sie den Befehl der IV Orte, des Mchrtheils, zu Zürich zur Heimkehr verachtet haben. t4) Wie Andreas Senn mit einer Anzahl Viagenthalcr nach Wintcrthur gekommen und das Gelöbniß wieder heimzukehren nicht gehalten, auch wie "e Boten der drei Orte in der Sache sich benommen haben. Um über alle diese Dinge zu verhandeln, toird den fünf Orten ein Tag nach Schwhz gesetzt, wohin jedes derselben zum mindesten zwei Boten enden soll. Vorzüglich sollen folgende Punkte erwogen werden: Erstlich daß der Konstanz abgedrungcne , "inß aufgehoben werde und alle Verhandlungen über das Thurgau zwischen der Stadt Constanz und ^n eidgenössischen Orten gcmeinlich stattfinden sollen; zweitens, daß diejenigen, welche diesen kricglicheu ^ ufruhr angestiftet und vollzogen haben, nach Verdienen gestraft werden; drittens, wie man solchem für ^ Zukunft vorkommen wolle; ferner daß die fünf Orte in dieser Sache gemeinsam handeln und sich 60 474 Januar 1495. nicht trennen lassen sollen, auch daß kein Ort ohne das andere handle, damit alles, was beschlossen wird, vollzogen werde. Endlich soll man auch gedenken, wie Jene zu Wintcrthur gedroht haben, in drei Woche" wieder zu kommen, und wie sie dem Zürchcrschild geslucht haben. I». Auf das Begehren des Hotzogs von Mailand wird Tag gesetzt nach Zürich auf St. MatthiaStag nächsthin (24. Februar Das ungefähre Datum nach I» und 497 ; im Abschiedbuch selbst trägt der Abschied weder Tages- noch Ortsangabe. Lu cern. 44!)5, 7. (vff der alten faSnacht abent). StaatbareUiv Liiccrn- Üueerncrabschiedesammluiig. 0. Z7 >>. Staatsarchiv Liiccr»: Allacmeinc Abschiede, 0. 180. tb2. Voten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter; Gerold Meher von Knonan, des Raths. Bern. Wilhclw von Dicßbach, Ritter. Lucern. HanS Ruß, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschulthciß; Peter von Ali o»' Hans Sunncnberg, des Raths. Schwhz. Ulrich Aufdermaur, Altammann; Vogt Fleckli, des Rat) Glarus. Werner Rittlcr, Landschrciber. Da vor etwas Zeit einige Knechte aus Uri, Unterwaldcn und Zug einen Kricgözug gege" ^ Stadt Constanz vorgenommen haben und dann im Feld zwischen beiden Thcilcn ein Anlaßbricf aufger') worden ist, so hat man auf dem Tag zu Schwhz beschlossen, im Namen der übrigen an der Regier""! des Thurgauö betheiligten Orte, die der Handel auch berührt, eine Botschaft von Lncern und schwill die drei Orte zu schicken, um zu bitten, daß man den Anlaß ihnen herausgebe und sie in der handeln lassen wolle. Diesen Boten ist nun in den drei Orten geantwortet, man befremde sich > ^ über den zu Zürich gefaßten Beschluß, die Ihrigen mit der Eidgenossen offenen Panncrn aus dem ste ^ heimzubegleiten. Solches sei bisher niemals gebraucht worden und wie sie jederzeit Leib und Gut !" ^ Eidgenossen gesetzt haben, so hätten sie solches von ihnen nicht erwartet, zumal die Ihrigen gegen Eoissb"^ nichts Unbilliges vorgenommen haben. Mit Constanz wollen sie nach dem gemachten Anlaß ha" ^ wie der Eidgenossen Nutzen und Ehre erfordere und sich von dem Anlaß nicht drängen lassen- ^ diese Antwort der drei Orte ist nun auf diesem Tag gcrathschlagt worden. ?». Vitt- und Mahnbrief Schultheißen, des Raths und der Bürger zu Lucern an Landammann, Rath und Landlente gcmcinlich ^ Uri, des KriegözugS wegen, den etliche ihrer Knechte wider den Willen der Obrigkeit, einer Thurgau wegen, gegen die Stadt Constanz vorgenommen. Landammann, Rath und Laudlcutc von werden freundlich gebeten, und wenn daö nicht hinreiche, förmlich gemahnt, kraft des Bundes, des pachcr- und Pfaffcnbricfeö und dcö Stanscrvcrkommnisscö, dem Anlaß, den ihre Knechte im Fc^ denen von Constanz auf etliche Personen in den drei Orten gemacht, keine Folge zu geben. Mahnung sei auch an Unterwaldcn und Zug ergangen («l. «t. Luccrn, Samstag vor Jnvocavit). Zu Damit bricht der ltucerncrabschied ab. Das Resultat scheint i» dem im allgemeine» Abschicdband a. a. O- Mahnbrief von gleichem Datum s>») zu liegen. März 1495. 475 ZOO. Zürich. 4-495, 13. Mstvj (Freitag nach Gregoriii. Staatsarchiv Luccrn- Allgemeine Abschiede, 0. lS7. Die fünf Orte „mit sampt" Frciburg und Solothurn. ». In dem Handel, den etliche Knechte der drei Orte Nri, Unterwalden und Zug wider die Stadt Konstanz vorgenommen, wird aus verschiedenen Ursachen beschlossen, daß die fünf Orte nochmals ihre Botschaft zu den drei Orten schicken sollen, vorerst mit ernstlicher Bitte, den Handel abzustellen, die >»i Feld gemachten Anlaßbricfe herauszugeben und davon keinen Gebrauch zu machen. Wenn die Bitte erfolglos bleiben sollte, so sollen die Boten bereits die versiegelten Mahnungen, wie die zu Lneern gestellt sind, bei sich haben und mit einander übergeben. Man soll sich diesfalls zuerst an Unterwalden wenden. Und damit die fünf Orte gemeinsam handeln und sich nicht von einander trennen, so sollen die vier Orte Zürich, Bern, Lneern und Glaruö nächsten Mittwoch Abends ihre Boten zu Schwhz haben, Tags darauf vor den Rath daselbst treten und bitten, daß Schwhz seine Boten mit gleicher Vollmacht Zu ihnen ordne. Von da sollen dann die Boten gleich nach Unterwalden hinüber fahreil, um diesen Abschied zu vollstrecken. Nach Obwalden ist geschrieben, daß sie ans Samstag vor dem Sonntag Oeuli (21. März), nach Nidwaldcn, daß sie Tagö darauf, am Sonntag (22. März), ihre Gemeinden deshalb beisammen habeil. Muß man die Mahnbriefe übergeben, so sollen die Boten Gewalt haben, selbe durch einen laufendeil Boten nach Uri und Zug zu schicken, damit sie nicht selbst dahin gehen wüsten. I». Den Appcnzellern wird ans ihr Verlangen Hülfe und Rath in ihrer Widerwärtigkeit gegen Aminann Schwendiner versprochen, auch dem Vogt im Nheinthal aufgetragen, über seine Irrungen mit ihnen Bericht zu erstatten, v. Der neu erwählte Herzog von Mailand läßt durch eine Botschaft die Eidgenossen seiner freundschaftlichen Gesinnungen versichern und anerbietet ihnen unveränderte Erneuerung und Bestätigung der bestehenden Capitel. Die eidgenössischen Boten aber vermeinen, die alten Capitcl üien ihnen in Betreff der Zollfreihcit günstiger gewesen als die letzten, und sie wollen lieber bei der ulten Freiheit bleiben. Ebenso verlangen Freiburg und Solothurn, auch in die Capitel aufgenommen Zu werden. Lucern hat sich von der Sache gänzlich fern gehalten, auch der Abt' von St. Gallen und wuige besondere Personen haben Klagen und Ansprachen an den Herzog von Mailand und die Seinen dargebracht. Da die mailändischen Boten über all das keine Vollmachten hatten, so hat man nicht weiter düt ihnen unterhandelt, sondern ausgemacht, daß beide Theile die Sache an ihre Herreil bringen mögen. Auf nächstem Tag soll man über die Mittel bcrathcn, das Gotteshaus Wettingcn vor gänzlichem verfall zu schützen, v. Hansen von Mumps ist Gewalt gegeben, mit der Käserin zu Baden zu verkommen u»i die Gült, so nach Abgang der Frau Escher von Zürich an sie fallen soll und ihr ein Leibding dafür iu geben. 6» * 476 März <495. SOI. Lu cer n. 36. März «Montag »ach Läta«>. Staatsarchiv Luccrn: Lucerncrabschiedcsammlung. 0. S0. Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Burgermeister. Bern. Schultheiß von Erlach. Schultheiß Ruß; Schultheiß Seiler; Schultheiß von Meggen. U r i. Schreiber Käß. S chwhz. ^R"do Rcding, Altammann; Vcnrich Wagner. Unterwaldcn. Schreiber Suttcr. Zug. Werner Steine, Ammaim. Glarns. Hcnöli Stägcr, des Raths. Fr ei bürg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter. Sol^ thurn. Urs Biß. Die Stadt St. Gallen klagt über die Anfechtung und Beschwerde, die sie von Ulrich Varnbnln erleide, welcher bei der kaiserlichen Majestät Urtheile erlangt habe, daß St. Gallen ihm für sein Hab ^ Gut, Kosten und Schmach eine merkliche Summe Geldes als Entschädigung geben soll, während es de«) in der Sache völlig unschuldig sei, da die IV Orte von der zu St. Gallen gemachten Richtung den Balm bülcr ausgeschlossen, das Seine zu Händen genommen und der Stadt St. Gallen versprochen Haben,'' vor ihm zu schützen. Freilich hätten die iv Orte dem Kaiser mehrmals geschrieben, allein das habe bw.'c nichts gefruchtet, gcgcntheilö müsse St. Gallen befürchten, in die Acht zu kommen. Es ruft daher die N ^ dringend um Abscndung einer Votschaft an, damit es VarnbülcrS wegen ruhig gelassen werde. Hiera'' wird St. Gallen vergönnt, daß eine Botschaft von Luccrn und Schwhz in gemeiner Eidgenossen Name» I' ^ zum Kaiser verfügen soll, um selben dringend zu bitten, daß er VarnbülcrS Unternehmen gegen St. abstelle und ihn zur Ruhe weise; denn wenn das nicht geschehen sollte, so könnte man die von St. tsta als Eidgenossen denn doch nicht verlassen. I». Dem Bürgermeister von St. Gallen wird eine Eiiipss^"^ an den Grafen Eberhard von Württemberg und an den Grafen Georg von Heiligenberg gegeben, e» bringt an, der Bischof von Constanz habe einen neuen Brauch vorgenommen, „ also das sin gnad vcrn" abzctun, wenn eins das ander der cc anspricht vnd zu Constanz mit vrteil vndcr gelit, das der v» gelegen teil ein büß geben sol, als dann solichs allenthalben in der Eidgnoschaft gebrucht wird. , gnaden ab discm tag gcschriben von solichcm ze stan vnd vnser Eidgnoschaft den vffsatz vnd straffen be ^ ze lassen." Jeder Bote kennt das Anbringen HanS Mumpfö, des Untcrvogts von Baden, baß Gotteshaus Wcttingcn in so unordentlichem Zustand sei, daß Vorsorge Roth thnc. Es werden Zürich und Luccrn beauftragt, in aller Eidgenossen Namen den Abt von Salmanöwcilcr als Obern des Gotteshauses Wcttingcn nach Zürich kommen zu lassen, damit derselbe von dem Zustand selben Einsicht nehme, fehlbarc Mönche wegschicke und das Gotteshaus in einen würdigen Stand werde. Zürich soll dem Abt von Salmanswcilcr den Tag bestimmen und selben air Luccrn und verkünden, damit sie ihre Botschaft dahin zu ordnen wissen, v» Denen von Brcisach soll man a» rufen unserer Eidgenossen von Solothurn eine Abmahnung zugehen lassen, f. In Betreff des St" zwischen dem Abt von Wcttingcn und Herrn Ludwig Scherer soll Hans von Mumps, der Untcrvogt Baden, mit dem Abt reden, daß er lctzterm die ihm geliehene und zugesagte Pfründe'zu Dietikon "1 Mit Herrn Ludwig wird auch geredet, daß die Eidgenossen in Zukunft weder ihm noch Andern gestatten werden, Pfründen „anzufallen" in ihrem Gebiet. Dem Abt von Wetting«?» soll bemerkt w" ' daß er ohne der Eidgenossen Wissen und Willen Niemanden mehr eine Pfründe zusagen oder verlst" März 1495. 477 soll. K. Der Bürgermeister von Nothweil zeigt an, daß seine Herren dem alten Herrn von Zimmern seine Herrschaft abgetanst und dieser die Seinigcn des Eides entlassen und ihnen übergeben habe. Sie bitten deshalb, die Eidgenossen möchten, im Fall ihnen wider Erwarten deshalb Widerwärtigkeit entstünde, ihr treues Aufsehen walten lassen, und solches auch Schaffhauscn, Dicßenhofcn und Stein, als den nächstgclcgencn, empfehlen. I». In Betreff deö Schreibens, das Herzog Albrccht von Bayern an die von Glarnö, Ulrich Gägingö wegen, gerichtet hat, ist den Boten, die jetzt der St. Gallischen Angelegenheit wegen zum Kaiser nach Worms reiten, empfohlen, mit dem Pfalzgrafcn über die Sache mündlich zu sprechen und ihn zu bitten, sich beim Herzog Albrccht für billige Befriedigung der Glarncr zu verwenden. Diese letztern sollen in der Zwischenzeit gegen Herzog Albrecht und die Seinen nichts Unfreundliches vornehmen, I. „Jeder Bott sol heimbringen, als dann allenthalben In Stetten vnd lendern vnser Eydtgnoschaft gemächt vnd Ordnungen vmb gütcr In andern obcrkeiten vnser Eydtgnoschaft gelegen, angc- sechcn werden, daruß denn in künfftigen Ziten großer Widerwill entspringen möcht, vermeint man hetz, das wer ychzit vertestimentircn vnd vermachen welle, das solichs an dem cnd, da die güter, die man vcrtcstimentircn vnd vermachen welle, gelegen sind, tun soll, vnd snst niendert, vnd dorumb vff dem nächsten tag autwurt geben." Ii,. Dem Abt von St. Gallen und seinem Diener, dem Thalmanu, als Obmann in dem Streit um den Zoll zu Kloten, wird ab diesem Tage geschrieben, daß er den Eidgenossen ein Urthcil gebe. 502. Ohne Ortsangabe. 4^95, 2. April (Donstag nach Lätare,. Staatsarchiv Lucerin Luccrncrabschicdcsammlung. 0. ZS. Auf Grundlage der Verabredung mit der königlichen Majestät Hauptmann, der Landvogtci Schwaben, der Grafschaft Ncllenburg und den Herren von Werdenberg und Sulz werden im Beisein des Vogts der sieben Orte zu Baden und der Sendboten von Nürnberg, Bibcrach und Schaffhauscn folgende Artikel aufgestellt: r) Den Kaufleutcn soll die Wahl offen stehen, mit ihrer Waarc die Straße durch daö Hegau oder die obere Straße zu fahren. Fahren sie lieber die Straße durch das Hegau, so sollen sie Geleit nehmen und erhalten von der Botmäßigkeit des einen Herrn in die des andern wie folgt: Nämlich von Gögglingen an der Brücke gen Bibcrach, von da gen Ostrach und Pfullendorf, fürer gen Stockach, durch das Hegau gen Schaffhausen, über das Nafzcrfcld gen Kaiserstuhl. Soust sollen die Wagen oder Karren keinen andern Weg fahren, es wäre denn, daß ein Kaufmann seine Waarc unterwegs verkaufen wollte. Sostril aber ein Wagcnmann oder Karrer ohne Befehl des Kaufmanns einen andern Weg führe, so soll er gestraft werden und der Kaufmann soll das nicht entgelten. 2) Des Gelcitögcldö und des Ccntner- gutö halben soll der Kaufmann in der Landvogtei gehalten werden wie bisher. Z) In der Herren von Werdenbcrg und Sulz Grafschaft soll ein Wagen, der Centncrgut führt, 49 Kreuzer, ein Karren, der gleiche Waarc führt, 29 Kreuzer Gelcitgeld geben. 4) Da die Grafschaft Nellenburg viel weiter zu geleiten hat, soll ein Wagen mit Centncrgut daselbst 1 Gulden, ein Karren ^ Gulden zu Geleit geben, s) Wenn ein Wagcil das Geleit einmal bezahlt hat und durch Abgang des Wagenmanns oder Wagens oder der Nosst aufgehalten wird, so hat er nichtsdestoweniger in dem gleichen Gebiete kein Gelcitgeld mehr zu geben, k) Die Wagen mit Stahl, Eisen, Salz oder Wein sollen gehalten werden wie bisher und in 478 April 1495. gegenwärtigem Vertrag nicht inbegriffen sein. 7) Jeder Kaufmann, der Geleit begehrt, soll dem Geleite Herrn, von welchem er cö genommen, l Ort eineö Guldens zu Geleit geben. 8) Jedem Gclcitsbotcn p von jedem, den er begleitet, von jeder Meile t Behcimsch gegeben werden, nebst Zchrnng und, wenn reitet, Fütterung dem Roß. !i) Mit den Geleiten soll eö folgendermaßen gehalten werden: Wenn Kr>ul leuten, die in Geleit genommen sind, in dem Geleit etwas freventlich entfremdet wird, so soll ihnen e Herr, in dessen Geleit es geschehen, das ersetzen ohne der Andern Schaden, rv) Jeder Herr soll da, ^ sein Geleit angeht, Jemanden bestellen, um selbes zu geben, damit die Kauflcutc nicht darauf warten oder darnach schicken müssen, m) Wenn das Geleit abgckündct wird, waö ein Herr auch ohne die nnde>^ zu thun Macht haben soll, soll man die, welche auf der Straße gefahren sind, ehe ihnen das Gc c abgekündet worden, jeder Herr auf seinem Gebiet, geleiten bis an ihre Gcwahrsame. t2) Es soll an jeder in seinem Gebiet Vorsorgen, daß die Straßen in fahrbarem Zustand gehalten werden, Zoll soll erhöht, sondern eö sollen die bisherigen Tarife festgehalten werden. Nachgeschriebene Ar > ^ soll der Vogt von Baden an seine Herren bringen, nm dem königlichen Hauptmann Bericht zu ob seine Herren die auch annehmen wollen. 14) Wenn einem der in diesem Vertrag begriffenen in sein Geleit gegriffen würde, so sollen die andern, die das gewahr würden, zu frischer That ^ Thätcr und das Gut eilen helfen, als ob cö sie selbst anginge, is) Und wenn auf dem Gebiet cinc ^ Genannten die Thäter oder das Gut ereilet oder sonst betroffen würde, so sollen die Thätcr Reiches Recht gerichtet und das entwerte Gut ohne Entgelt zurückgegeben werden, lö) Der vorgcme Vogt soll auch seine Herren bitten, daß sie die Kauflcutc ziemlich und billig halten, damit die nicht wieder „ geschwelt" werde. ' SO!!. Lucern. ohne Dutum (nach AI. März und vor dem 10. Mai). TtnatSarililv Liiccr», Luccrntrabschiedcsa»i»il»nq, C. 4Z, ^ ». Luccrn und Schwhz sollen auf des Abts von SalmanSwcilcr Antwort in Betreff des ^o ^ Hauses Wettingen ihre Botschaft Montags nach dem Sonntag Jubilate (lt). Mai) zu Zürich das auf dem Tag zu Lucern angesehen worden ist. I». Der Abt von St. Gallen schreibt an die genossen, daß sie den Ulrich Thalmann „wegen Blödigkeit seines Sinnes" der Obmannschaft in gclcgcnheit des Zolls zu Klotcu entlassen und einen andern Obmann wählen möchten. «?. De» von Schwhz soll im Namen der vier Orte Zürich, Bern, Luceru und Glaruö die Bitte an seine ^ bringen, daß sie der Zwistigkeiten zwischen Uri und der Stadt Constanz wegen, worin sie bisher gemeinsam auf Tagen gehandelt haben, sich nicht von uns, den vier Orten, söndern möchten. ^ Herzog von Mailand hat den Eidgenossen geschrieben, sie möchten ihm eine Botschaft schicken, xc Abschied von Zürich ihm erläutere, da er selben seiner Dunkelheit halben nicht verstehe, dann wo^ mit ihnen über die einzelnen Artikel sich berathen und, waö mangle, verbessern; darüber soll jed" ^ auf nächsten Tag seiner Obern dieöfälligen Befehl einholen, v. Jeder Bote weiß, wie die von Uri bc>)^ haben, daß wir von unsrcr vorgethanen Mahnung abstehen sollen, und wie wir geantwortet habe", ^ wir bei derselben Mahnung nach der geschworncn Bünde, des Pfaffenbricfs, des SempachcrbricfS >"> StanserverkommnisseS Sage bleiben, ihnen jedoch, wenn sie glauben, daß wir dazu nicht Recht ) April 1495. 479 keineswegs vor rechtlicher Entscheidung sein wollen. L. Man hat auf diesem Tage ganz besonders betrachtet, daß wenn die Zwietracht zwischen Uri und der Stadt Constanz nicht bald vermittelt werden möchte, Constanz zu seiner mehrcrn Sicherheit leicht sich dem schwäbischen Bunde anschließen könnte. Und weil da dieser Schritt für uns, da die beidseitigen Gebiete aneinander und durcheinander liegen, leicht von bedenklichen Folgen sein könnte, so soll man heimbringen und ernstlich rathschlagen, ob vielleicht Mittel und Wege zu finden wären, durch Abschließung einer ewigen Vereinigung mit Constanz ein freundnachbar- licheö Verhältnis! auf sichere Grundlagen zu stellen. Lucern. 4493, 29. Mut (Dienstag nach Urban,). Staatsarchiv Luccr»: Allgemeine Abschiede, c. tiik. 204. Uri antwortet der Münze wegen, ihm gefiele, daß man den rheinischen Gulden um 34 Plapparte gehen ließe und die 4 Schilling werthen Carlin mit dem Ambrosiuskopf und die 2 Schilling wcrthcn mit dem Breuns; absetzte, so daß „die sich dem Gold verglichen möchten". ?». Auf diesem Tag ist die Münze auf ein Hindcrsichbringcn gewerthct, wie folgt: Ein rheinischer Gulden für 34 Plapparte, ein alter Carlin für 4^/z Schilling, ein neuer für 4 Schilling 4 Hallcr, ein Mailänder mit dem Ambrosiushaupt, der 4 Schilling gegolten hat, für 3 Plapparte, einer der 2 Schilling wcrthcn mit dem Bremiß und mit dem Täublein für 11 Angster. Die bösen bcschrotcnen Carlin, ebenso die neuen Carlin mag Jeder nehmen, wie er sie wieder los zu werden gedenkt, man verruft sie ganz. Alle andern alten Münzen läßt man in ihrer Werthung bleiben. Jeder Bote soll auf den nächsten Tag zu Luccrn seiner Herren Antwort über diesen Vorschlag bringen. 505. Lucer u. 4493, 1 . Jllllt (Montag nach d-r Ausfahrt). Staatsarchiv Lucern I Lucernerabschicdesammlung. 0. 42 t>. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. UiZ. Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Altburgermcister. Bern. Schultheiß von Erlach. Lucern. Hans Ruß, Ludwig Seiler, Werner von Meggen, Neu- und Altschulthcific. Uri. Ammann in der Gasse. Schwhz. Vogt Berner. Unterwaldcn. Vogt Arnstein. Zug. Scckclmeistcr Stocker. Glarus (niemand anwesend). Freibürg. Der Vcnncr. Solothurn. Urs Biß, Vcnncr. Da der Hofmeister des Abts von St. Gallen abermals über Eingriffe des Vogts im Nheinthal >n die hohen Gerichte zu Blatten und Gricscrn klagt, so soll jeder Bote das heimbringen, damit man auf dem Tag zu Baden dem Abt in der Sache endliche Antwort geben könne. ?». Der Hofmeister des Abts von St. Gallen bringt weiter an, eö sei bei den Niedern Gerichten im Nheinthal ein Recht, daß, wo Einer in Buße wegen Frevel verfällt, der Abt von St. Gallen selben gefangen legen könne, es sei Um Gebot oder Verbot. Das werde ihm nun durch den Vogt im Nheinthal nicht zugegeben, ungeachtet Vertrag, den er zuvor mit den Appenzcllcrn gemacht, dieses Recht förmlich anzeige. Auf dem näch- i^n Tag der Jahrrechnuug will man hierüber verhandeln, v. Derselbe Hofmeister bringt an, der Abt 48N Juni 1495. von St. Gallen habe für sein Zehntcnkorn um St. Margarethen und St. Johann Höchst die Freiheit von dem Zoll zu Rheineck, den die Eidgenossen von Einem zu Lindau erkauft haben; er bitte, ihn dabei zn schirmen. Beschluß: Der Vogt soll daö Verhältnis näher ermitteln und berichten. «I. Da viele Knechte zum Herzog von Orleans ziehen, zu diesen Zeiten aber so seltsame Läufe im Land regieren, daß wn' die Unsrigen vielleicht selbst brauchen, so wird beschlossen, jedes Ort soll den Scinigen ernstlich verbieten, daß niemand wegziehe; die Vögte zu Sargans, im Rheinthal und im Wagcnthal sollen bei LcibeS- und Lebensstrafe solches Kriegslaufcn verbieten. Auf nächstem Tag zu Baden will man noch weiter sich darüber berathcn. v. Jedes Ort soll daran sein, daß über Aufwiegler, sobald sie betreten werden, nach ihrem Verdienen gerichtet werde, f. Einige Knechte aus den IV Waldstätten, welche vormals zu Domo gegen den Herzog von Mailand im Feld gestanden, bitten, man wolle ihnen behülflich sein, daß der damals ihnen verheißene Brandschatz von 9 Gulden jedem, ihnen vom Herzog endlich ausgerichtet werde. Das will man heimbringen. Kx. ClauS Wirz von Hochdorf, im Namen seines Stiefsohns HanS Grell, bittet, sein wegeil eines Urtheils verhaftetes Gut ans dem Mehenbergeramt ins Nothenbnrgcramt hinüber führen zn dürfen. Das wird ihm erlaubt unter der Bedingung, daß er Tröstung gebe. I». Schultheiß von Erlach und der Vcnncr von Solothnrn bringen im Auftrag ihrer Herren an, da fremde Keßler allenthalben im Land herum ziehen und die Leute betrügen, so gefiele es ihnen, die alte Ordnung der Keßler wieder ins Leben zu rufen und unter denselben ein Königreich zu macheu, wie daö vormals gewesen. Darüber soll jeder Bote auf dem Tag der Jahrrechnung Antwort geben. I. Da eine Rede ausgegangen, es sei vom Herzog vom Mailand ein mit Geld beladencr Esel nach Zürich geschickt, in Herren Cnnrad Schwende Ritters und AltbnrgermeistcrS Haus abgeladen und das Gold unter andere Eidgenossen auögcthcilt worden, so verantwortet sich Herr Cnnrad Schwcnd sowohl vor den Boten als vor großen und kleinen Rüthen Z" Lncern genügend, mit Beifügen, daß er Urheber oder Verbreiter solchen Gerüchts vor gemeinen Eidgenossen oder jedem Ort insbesondere berechtigen werde. Ii.. Auf diesem Tag ist an gemeiner Eidgenossen Boten die Meldung gelangt, daß die kaiserliche Majestät an die Stadt Constanz ein Mandat erlassen habe »»t der Aufforderung, dem schwäbischen Bunde beizutreten. Da nun den Eidgenossen viel an der Stadt Konstanz gelegen ist und Jedermann selbst betrachten mag, was Nutzens oder Schadens es für die Eidgenosse sein möchte, wenn Constanz in jenen Bund gedrängt würde, so sollen alle Orte ihre Boten auf de" nächsten Tag zu Lucern, Freitag nach dem Pfingsttag (12. Juni), mit Vollmachten versehen, um eine Botschaft nach Constanz zu fertigen, die versuchen soll, eine Einigung mit dieser Stadt abzuschließen" I. Jeder Bote weiß, was auf diesem Tag über den Entwurf der Vereinigung zwischen dem Savoycn und den Eidgenossen verhandelt worden ist. in. Da die savohischen Boten hinsichtlich ^er Entschädigungsforderung des HanS Bachmann, Peter Bischof und Martin Archegger wieder nichts >" Befehl haben wollen, letztere aber begehren, daß man den Handel „vffwcrfe", so sollen die Boten d>e Sache nochmals heimbringen und bedenken, was zn thun sei, damit nicht kriegerischer Aufruhr daraus erwachse, i». Dem Martin Archegger wird erlaubt, des Todtschlags halben einen Boten, auö welche Ort er will, mit nach Savohcu zn nehmen. «». Jeder Bote soll heimbringen den Rathschlag messt" Erneuerung der mailändischcn Capitel. In Betreff der Werbung der Herzogin von Savohen Vollziehung der vorgeschlagenen Einigung der Eidgenossen mit dem Haus Savohcu hat man betrachtet, daß auf Martini nächsthin der Waffenstillstand zwischen Savohen und Wallis ausgeht und der zwischen ihnen waltende Span noch nicht verglichen ist. Wenn nun der Krieg wieder zum Ausbruch käme, Juni 1495. 481 würde für gemeine Eidgenossen und einige Orte insbesondere aus einer solchen Verbindung eine ungünstige Stellung erwachsen. Deshalb wird der Herzogin geschrieben, bevor die obwaltenden Anstände zwischen Savohcn und Wallis beseitigt seien, könne man in eine Vereinigung nicht eintreten, nachher aber möchte das geschehen. Sie soll antworten, ob sie einen auf St. Bartholomäustag nach Lucern angesetzten Tag beschicken und die Eidgenossen in die Wallisersachc reden lassen wolle. Gleichzeitig wird die Herzogin ersucht, den Ansprechen: nicht vor billigem Recht zu stehen. «K. Jeder Bote weiß, wie der königlichen Majestät Kanzler, Doctor Stürzet, unfern Eidgenossen von Luccrn geschrieben hat, der Sache wegen zwischen ihnen und dem Herzog von Mailand, daß der letztere zur Vermittlung geneigt sei und verlange, daß Lucern und Uri innert 14 Tagen ihre Botschaft hinein schicken möchten. ». Jeder Bote weiß, wie auf dem Tag zu Lucern dem Schultheißen Seiler von Lucern und dem Ammann Reding von Schwhz eine Sendung an den Pfalzgrafcn gegeben worden ist, damit sie suchen sollten, für den Span zwischen Glarus und Herzog Albrecht die Vermittlung des Pfalzgrafen zu gewinnen. Diese nun verheißt der Pfalzgraf mit freundlichen Worten und versichert, mit dem Herzog Albrecht persönlich unterhandeln zu wollen, sobald dieser zur königlichen Majestät nach Worms komme. 8. Ebendieselben Boten waren auch auf Begehren unserer Eidgenossen von St. Gallen und Appenzell, ihres Streites gegen Ulrich Varnbnler und Ammann Schwendiner wegen, an den römischen König abgeordnet worden mit dem Auftrag, ihm zu entdecken, was diese zwei Männer im letzten Krieg gethan und ihn zu bitten, das Urtheil, welches Varnbülcr vom Kammergericht gegen die Stadt St. Gallen erlangt hat, abzustellen. Letzteres, erklärt der König, stehe nicht in seiner Macht; übrigens werde er suchen, in der Sache einen denen von St. Gallen und Appenzell günstigen Mittelweg zu finden, t. Wilhelm von Meßbach hat von Worms aus an seine Herren geschrieben, der römische König wolle auf Freitag nach Pfingsten (12. Juni) seine Botschaft zu Luccrn haben mit allerhand Aufträgen zu Ehre und Nutzen gemeiner Eidgenossen, namentlich auch mit dem Ersuchen, keine Knechte zum Herzog von Orleans oder sonst gegen das heilige römische Reich laufen zu lassen. Zu b. Der Artikel im berührten Vertrag laute: „Item vnd dz sy ouch hinfür der indem gerichtcn mit gcbottcn vnd verbottcn vnd allem dem, das denselben »idcrn gerichtcn Im Rintal zugchördt, es syc a» litten, gittern, müßig ga», ouch sich des nichzit anncmen, besunders dz nu einem Herrn von St. Gallen vnd sine» amptslüten von des gotzhus wegen tun vnd verhandeln lassen, vnd ob sich begeben wurd, dz ieman einen Herrn von St. Gallen vnd sin amptlüt anrüfftc by vrteilcn oder anderm, nidern gcrichten zugehörende, ze schirme» vnd zu hanthaben, dz denn ein Herr von Sant Gallen old sin amptlüt an die von Appenzell als vögt begerten Inen darzu hilfflich vnd bystand zu tund, dz sh dann als vögt Inen darzu hilff vnd bistand tun söllen. Sy ouch einen Herrn von Sant Gallen vnd sin gotzhus by allen Iren ehaften, nutzen, rechten vnd gcrcchtigkeiten In den obgenanten kreise» vnd Märchen des Rintals also vögt hanthaben, schützen vnd schirmen, wie sy dann als vögt dz von billichkeit wegen zc tun schuldig find." i°. t. nach dem Zürchcrabschicdbuch. SO«. Baden. 4^95, nach 7. Juni. Staatsarchiv Liiccr»: Allgemeine Abschiede, il. 1S7, Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II, I7Z. Nach Zurzach wird geschrieben, daß man dem Jacob Suntag das ihm verkaufte Bett wieder erstatte. I». Da die Knechte aus dem Sarganserlaud, die in auswärtige Kriege gelaufen waren, auf die an sie ergangene Aufforderung zurückgekehrt sind, so soll mau berathcn, ob der Vogt sie um 2 oder ^ Gulden büßen soll, oder ob man es bei der zu Zug aufgesetzten Buße von 5 Gulden bewendet sein lassen 61 482 Juni 1495. wolle. Vom nächsten Tag soll man deshalb dem Vogt Weisung geben, Der Vogt im Oberland berichtet, eö sei eine Schmiede, die vormals 16 Gulden Zinö gegolten, seit einiger Zeit wüst und unbenutzt gelegen. Nun komme Einer, der 5 Gulden jährliche Gült besitze, und anerbiete sich, wenn der Vogt ihm dafür 166 Gulden gebe, so wolle er selbe an der Schmiede verbauen und dann jährlich 5 Gnldcn Zi"d davon geben, wobei auch den Eidgenossen der Zehnt vom Eisen zu gut käme. Auf nächstem Tag sollen dem Vogt die dieSfälligen Verhaltungsmaßregeln gegeben werden. «R. Der Vogt im Oberland soll auch von den dortigen Alpen die Steuer beziehen, sofern nicht ihre Befreiung erwiesen werde. «. Heimbringen einen Anzug deS VogtS im Oberland, daß cö ihm zweckmäßig schiene, einen zum Schloß gehörigen Weingarten um 3 Gulden zu Erbe zu verleihen, I. Dem Vogt im Oberland wird in Betreff einer Schuld- sache vcrdeutct, daß er einen Bruder für den andern nicht Kundschaft geben lassen soll. Kx. Zwischen Herrn Ludwig Schercr und Hanö von Mumpf, als Pfleger dcö Gotteshauses Wettiugcn, wird in Betreff des Streites um die Pfründe in Dictikon erkennt, Herr Ludwig Schercr soll zu Baden in der Stadt eine Tröstung von 566 Gulden leisten, das Gotteshaus vom Schaden zu weisen, der ihm Herr" Peter Kuffcnbcrgö wegen erwachsen möchte. Und wenn Herr Peter Kuffcnbcrg ins Land käme, um dir Pfründe selbst zu besitzen, so soll Herr Ludwig Schercr ohne Widerspruch davon abziehen. Unter diesen Bedingungen soll die Pfründe nach einer zu Lnccrn ergangenen Erkenntnis! Herrn Ludwig Schercr geliehen werden. I». Auf Verwendung dcö Vogtö im Rhcinthal haben die Eidgenossen die von Appenzell bei dem Kauf um ihre Güter und Grasungcn bleiben lassen; sie sollen damit gegen die von Altstetten gnto Freundschaft halten, I. Stephan Bieggcr von Zürich hat vier Gesellen jedem 1 Gulden zur AuSrüstnng für einen Zug nach Mailand geschenkt. Hierauf wird dem Vogt zu Baden befohlen, die Gesellen »» BctretungSfall in Eid zu nehmen, daß sie ohne Urlaub in keine fremde Kriege laufen werden. Zu"^ soll den Bieggcr und Andere anhalten, von solchem Auftreiben von Knechten abzustehen. Ii.. Der zu Nheiueck erträgt nun, seitdem deS HelwerS Antheil dazu gekauft ist, jährlich 55 Gulden. I« ^ Vogt im Rheinthal soll Varnbülcrö Neben auf eine Anzahl Jahre verleihen. >»». Dem Hofmeister von St. Gallen wird auf sein Anbringen der hohen Gerichte wegen geantwortet, es habe beim vorjährig^ Abschied sein Bewenden. Inzwischen sollen er und der Eidgenossen Vögte erkundigen, waö jeder The> für Ncchtsame habe, und das Ergebnis! auf nächste Jahrrechnung den Boten vorlegen, i». Auf einon Anzug dcö Vogtö im Rhcinthal, die Niedern Gerichte daselbst betreffend, wird erkennt, die Amtle»^ des Abtö von St. Gallen sollen wegen Schulden u. dgl. Niemanden fangen; wenn aber Jemand boten der Niedern Gerichte ungehorsam sein wollte, so sollen sie mit Wissen eines Vogtö selben du>^ Gefängnis! gehorsam zu machen befugt sein. «». Der Vogt im Rhcinthal soll die Edcln daselbst d"' hohen Gerichte wegen zum Eid auffordern. Glauben sie davon Befreiung zu haben, so mögen sto Beweismittel auf nächste Jahrrcchnung bringen. ,». Der Abt von St. Gallen soll den Zoll zu Nhc"^ geben, er beweise denn seine Befreiung davon. «Z. Ebenso der Möttcli. i. Hinsichtlich Thalma'"" von St. Gallen ist beschlossen, daß er im Streit wegen Kloten als Obmann bis zu Ende bleiben st'"- Die Anfrage dcö Vogtö im Rhcinthal, ob er je zu zwei Jahren den Untcrvögtcn und AmtslciüeU Röcke geben soll, will man heimbringen, t. Jeder Bote weiß das Anbringen des Bischofs von Scff^ wegen etwas Geld, daö er dem Melchior Nuß, Bartholomäus Map und Johannes Schilling auf ^ dcnzen hin, die sie von den Eidgenossen hatten, geliehen habe. ,i. Die von Mellingen haben vvu Alters her von einem Jeden, den sie hingerichtet, nebst den Kosten 16 Pfund zu Buße ihrem Schuld Juni 1495. 483 heißen genommen. Solches ist ihnen nun aber von den Eidgenossen nach Laut des Urbars zu Baden abgeschlagen. Sie bringen nun Kundschaften von vier Männern, als von Herrn Hans Arnold Scgesscr, Ritter, Hans Hoffmann von Bremgartcn, Hartmann Gcrwcr und Hans Helman von Aarau, das; solches bei ihnen schon vor dem Zürchcrkricg und länger als seit Menschengedenken also im Brauch gewesen. Daö will man heimbringen bis zur nächsten Jahrrechnung, v. Auf Anbringen des Bischofs von Konstanz, daß der Eidgenossen Vogt im Thurgau ihm Eintrag an seinen Rcchtsamen thuc, ist erkennt, er soll seine Klage auf nächstem Tag vorlegen, und die Boten sollen sich bevollmächtigen lassen, in der Sache zu handeln. Hv. Einiger Gesellen halben in der Grafschaft Baden, welche in zweimal 10 Pfund Buße verfallen sind, soll man heimbringen, ob man die zweite Buße von ihnen auch nehmen, oder sich mit der einfachen begnügen wolle, Zürich, Lucern, Schwhz und Zug sollen ihre Botschaften auf St. Bartholomäustag (24. August) zu Wettingen haben, um in den Rechnungen und andern Geschäften des Klosters zu handeln. Ebenso wird der Abt von Salmansweiler eingeladen, persönlich oder durch einen Vollmachtträger daselbst zu erscheinen. Endlich sollen alle auswärtigen Mönche und Convcntbrüdcr sich auf diese Zeit da einfinden. Es soll dann auch der Span zwischen dem Kloster und den Kirch- gcnossen zu Wettingcn ausgetragen werden. Lucern soll mit seinen Schiffleuten reden, daß sie nach Inhalt des Urbars zu Baden das Geleit zu Mellingen von dem Gut, das sie führen, geben. Bis zum Auötrag des Rechts iu Betreff des Zolls zu Kloten soll Niemand etwas aus der Büchse zu Baden nehmen; das Geld ist zur Deckung der dahcrigen Kosten bestimmt. «.». Zwischen Herrn Caspar Moser von Bremgartcn und denen von Hallwhl, seinen Lehenherrcn einerseits und denen von Birmenstorf anderseits ist erkennt, daß die von Hallwhl beim Lehen, Herr Caspar Moser bei seinen Zinsen bleiben sollen; die Bauern mögen unter sich diejenigen suchen, welche solche zu geben haben, alles laut einem vor dreißig Jahren von den Eidgenossen gegebenen Urtheil. ?»?». Dem Hans Sträßler von Siggingcn ist die Bewilligung, Jemanden in der Eidgenossenschaft niederzuwerfen, abgeschlagen, indem man sich seiner Ansprache gar nicht annehmen will. v«. Auf die Anfrage des Rudolf Reh von Mellingen ist erkennt, daß ablösige Gülten fahrendes, unablösige Gülten dagegen liegendes Gut seien. Auf den nächsten Tag sollen die Boten Vollmacht bringen, um über die Vertheilung von Zchrung und Kosten von der Ritte nach Genua, zum römischen König, des Zolls zu Kloten und des Geleits zu Baden wegen sich zu berathcn. Jeder Bote soll die Rechnung über die Kosten, die seine Herren gehabt haben, mitbringen, vv. Rechnung der Vögte und der Büchsen: Der Vogt im Oberland gibt jedem Ort 86 Gulden 1 Ort; Dicßenhofcn gibt jedem Ort 9 Gulden 15 Schilling; der Vogt im Rheinthal gibt jedem Ort 79 Gulden, davon zieht sich jedem 2 Gulden für Wechsel ab; dem Hans Muheim, Vogt im Thurgau, werden laut Rechnung die Vit Orte 17 Gulden herauszugeben schuldig. Des Vogts in den Acmtern im Wagcnthal, Walter Kretz von Unterwaldcn, Rechnung weist Einnahme 519 Gulden 17^ Schilling, die Ausgabe 24t Pfund 1 Schilling 5 Hallcr; es wird jeglichem Ort 50 Pfund 4 Schilling. Vom Vogt von Baden erhält jedes Ort 67^/z Pfund Halter; vom Geleit zu Lunkhofen 4 Schilling 2 Hallcr; aus der Büchse zu Bremgarten 16 Pfund, aus der bei den Bädern 30 Schilling, aus der zu Mellingen 21 Pfund 4 Schilling, aus der zu Klinguau 6ftz Pfund 7 Schilling. Aus der Büchse zu Baden würde es jedem Ort 56 Pfund Haller treffen. Das Geld ist herausgenommen, in einen Sack verschlossen und hinter Hans von Mumps gelegt worden aus Ursachen, die jedem Boten bekannt sind. Zu t. Siehe in demselben Abschiedbuch o. t3t ff. drei Briefe des Bischofs Matthias von Scckau vom 23. Februar lägt, 61« 484 Juni 1495. 22. Juli und 47. December t4S3, crstere zwei an Lucern, letzerer an gemeine Eidgenossen, wodurch Rückzahlung von 2vt> rheinischen Gulden verlangt wird, die er dem Melchior Nuß, Johannes Schilling und Bartholomäus May geliehen, als sie zu Oscn mit Ercdenz gemeiner Eidgenossen auf einer Mission zum König von Ungarn gewesen. «n bis «>«> fehlen im Lucerncrez 'cmplar. 5«»7. Lucern. 44415, 13. JiUUl lSamstag nach dem heil. Psingsttag). Staatsarchiv Lixcrn: Lucernerabschiedcsamiiiliing. 0. 4Z. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. Ii. tK8. Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Altburgcrmcister; Jaeob Dig. Bern. Wilhelm von Dimbach, Ritter, Altschultheiß. Luccrn. Hans Ruß, Schilltheiß; Ludwig Seiler, Pctermaun von Meggen, Altschultheiße; Niclauö Nizzi; HanS Sunncnberg, des Raths. Uri. Walter in der Gasse, Amman»; Ammann Beroldinger. SchwHz. Ulrich Aufdcrmaur, Altammaun; Vogt Bcrncr. Obwaldcn. Schreiber Suttcr. Nidwalden. Der Eggcnburgcr. Zug. HanS Mchcnbcrg. GlaruS. Venrich Stucki. Frc> bürg. Der Vcnner. Solothurn. Urs Biß, Venrich. ». Zürich, Bern, Lucern, Schwhz, Glaruö, Freibnrg und Solothurn sollen auf St. JohanneStag (24. Juni) nächsthin ihre Botschaften zil Constanz haben, um mit denen von Constanz eine ewige Verständnis! zu berathen, damit sie nicht zum schwäbischen Bund gedrängt werden, sondern bei uns Eidgenossen bleiben mögen. An Constanz wird geschrieben, daß sie in der Sache mit dem schwäbischen Bund nichts vornehmen nnd ihre Gewalt auf jenen Tag versammelt haben sollen. I». Uri bringt an, daß Ulrich Schad neuerdings der Eidgenossen Knechte aufwiegle und zum Herzog von Mailand führe. Da Sch»^ gegenwärtig zu Constanz sein soll, so wird nach Constanz geschrieben, sie möchten ihn gefangen legen b>^ zur Ankunft der obbcrührtcn eidgenössischen Gesandtschaft. «. Auf das Verlange», das der römische Kö»>g an Lucern gethan hat, sollen Montags nach St. VcitStag (22. Juni) alle Orte ihre Boten zu Luccr» haben, um das Begehren des römischen Königs und der Chnrfürstcn zu vernehmen. «I. Auf diesem Tag ist des Herzogs von Orleans Botschaft erschienen und hat in langer Rede erzählt, der Herzog von M»» land habe den König von Frankreich mit List nach Italien gebracht und mit dem König von Neapel >» Krieg verwickelt; nachdem nun der König von Frankreich das Königreich Neapel erobert, so habe der Herzog von Mailand mit dem Papst, dem römischen König, dem König von Spanien, den Venedigs und andern italienischeil Fürsten und Städten einen Bund gemacht, um den König von Frankreich »' Italien zu bekriegen; auch werde nun der Herzog von Orleans durch den Herzog von Mailand in leine» erblichen Landen mit Krieg angefallen. Und da der selige König Ludwig so große Zuneigung Z» Eidgenossen gehabt, begehre der Herzog von Orleans als Statthalter in Frankreich von den Eidgenoiss" Hülfe und erbiete sich, wofern sie in seinem Sold gegen Mailand ziehen, nicht nur ihnen Bcllcnz, An'»^ Lauis und Luggarus, falls sie selbe erobern, zu lassen und behaupten zu helfen, sondern auch zu bewirke»' daß der gegenwärtige König ihnen die alten Pensionen, wie sie selbe unter König Ludwig genest"'' wieder fortzahle nnd wo noch alte Pensionen ausstünden, sie dafür entschädige, v. Der bedenklich"' Zeitläufe wegen soll man die Knechte, welche gegen den Herzog von Mailand ziehen wollen, allcnthalbc» zurückhalten und sich mit Wehr und Waffen verschen, damit man auf alle Fälle gerüstet sei. Boten meinen, man sollte sofort Mannschaft ausziehen, um auf diese Weise leichter die Knechte zu H""' zu behalten. Q Lucern berichtet, der königliche Kanzler, Doctor Sturze!, dem sie ihren Streit mit de»' Juni 1495. 485 Herzog von Mailand zn vermitteln aufgetragen haben, sei von Mailand hcransgekommcn und melde, der Herzog wäre geneigt, sich mit ihnen nach Billigkeit zn richten, die alten Capitel zu erneuern und jedem Ort jährlich IVOll Ducatcn Pension zu geben. Er werde auch, wenn man dazu sich bereitwillig Zeigte, einen Boten hcrausschicken mit Vollmacht, alle diese Sachen in Ordnung zu bringen. K. Der alte Hauptmann von Schwhz soll in Gegenwart einer Botschaft deö Abts von St. Gallen den IV Orten Rechnung ablegen. I». Auf den oben angesetzten Tag zu Luccrn soll in Betracht der Wichtigkeit der Geschäfte, die da zu verhandeln sind, jedes Ort zwei Boten senden. I». nach dem Zürchercxcmplar. Lu cern. 44115, 23. Zum cZinstag nach Corporis Christi). Staatsarchiv Luccrn: Lucerncrabschiedcsammlung. 0. ->7. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, ll. 170. Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Burgermeister; Jacob Dig, deö Raths. Bern. Wilhelm von Meßbach, Ritter, Altschulthciß; Anton Schönt, deö Raths. Lnccrn. Hans Ruß, Schultheiß; Werner von Meggen, Altschulthciß; Peter von Alikon; Niclaus Rizzi, des Raths. Uri. Walter in der Gasse, Ammann; Ammann Beroldinger. Schwhz. Vcnrich Wagner; Vogt Ulrich. Obwaldcn. Ammann Zunhofcn. Nidwalden. Ammann Zclgcr. Z n g. Werner Steiner, Ammann; Schreiber Letter. Glarnö. Ammann Ebli. Freiburg. Der Venncr. Solothnrn. Urs Biß, Venncr. n. Die Votschaft deö römischen Königs und gemeiner Chnrfürstcn, die ans diesem Tag erschienen bringt Folgendes an: Wie schon in vergangenen Jahren der grausame Wnthrich, der Türk, mit einem großen Heerzug unter vielem Blutvergießen zur Vertilgung des christlichen Glaubens in deö Königs erbliche Hände „gan Grabatan" (Kroatien) eingebrochen, so wiederhole sich jetzt dieser Zug des Türken in daö Land «Grabatan" zu großem Schaden der christlichen Kirche und des römischen Reichs, wenn ihm nicht kräftiger Widerstand geleistet werde. Ebenso sei der König von Frankreich in vergangenen Tagen durch Italien gezogen und habe den heiligen Vater zwingen wollen, ihn als römischen Kaiser zu krönen. Dieses der Kirche und der deutschen Nation schädliche Unternehmen zu vereiteln, wolle er, der römische König, "un auf den Wunsch und Willen der zu Worms versammelten Churfürstcn, Fürsten, Grafen und anderer ttntcrthancn des Reichs persönlich nach Rom ziehen und die Kaiserkrone daselbst empfangen. Dazu verenge er von den Eidgenossen, die nicht für die „minstcn", sondern für die höchsten der Unterthancn des heiligen römischen Reichs gehalten werden, mit den Churfürstcn, Fürsten u. s. w. die Stellung von tti.Wl) Mann, mit Hauptlcutcn und allem Röthigen verschen, auch Zurückrufung der Knechte, die dem Herzog von Orleans zugelaufen sind. Ferner sei der römische König unterrichtet, daß zwischen Lucern dem Hcrzogthum Mailand ein Streit obwalte. Diesen anerbietet er sich unter Mitwirkung der Chur- jurstcn, Fürsten, Grafen, Städte u. s. w. gütlich zu Ende zu führen. Endlich erklärt er, wenn die Eid- ilniossen eine Vereinigung mit ihm abzuschließen geneigt wären, sich bereit, dieselbe sofort abzuschließen oder ^rr, wenn cö ihnen jetzt nicht füglich sei, später seine Botschaft zu schicken, sobald es ihm verkündet ^erdc. Auf alle diese Anbringen ist der königlichen Majestät Botschaft mit freundlichen Worten abgefertigt "wrdcn: es sei den Eidgenossen die Widerwärtigkeit deö Türken leid und es werde sein Unternehmen billig 48« Juni 1495. allen Christcnnienschcn zu Herzen gehen; über daö Hülfsbegehren znm Zug nach Rom und der ewigen Richtung wegen haben die Obrigkeiten noch nichts gewußt, man werde daher an sie berichten und hoffe, N werden gebührende Antwort geben. I». Eine Botschaft des Herzogs von Mailand bringt an, ihr He" vernehme, daß, wiewohl er sich stets guter Rachbarschaft beflissen, Lncern und andere Orte Widerwillen gegen ihn gefaßt haben. ES sei daher die Votschaft abgefertigt, um wo möglich die Sache ins (Xc" zu bringen. Auch sei der Herzog bereit, die jetzigen Eapitcl zu bestätigen, falls die Eidgenossen ^ begehren. «. Auf FrciburgS Anbringen, daß die Bcnedigcr unfern Kanflcutcn an den alten Zöllen hundert Gulden Kaufs- und Vcrkaufswcrth um 4 Ducaten steigen, ist Bern empfohlen, den Venedigs zu schreiben, daß sie unsere Kanflcutc bei den alten Zöllen bleiben lassen und nicht steigern soll"'' «I. Zu weiter» Verhandlungen mit der mailändischen Votschaft über die alten Eapitcl und daö Anerbiete« von 1000 Ducaten jährlicher Pension jedem Ort wird Tag nach Lncern gesetzt auf Montag nach tlln" (9. Juli). Q. Der römische König verlangt auf den Fall, daß ihm die obbegchrtcn 10,000 Mann «ich bewilligt würden, Mann um festzusetzenden Sold anwerben zu dürfen. 4V An Ulrich Schads lb" antwortung haben die Boten „gut bcnügcn". K. Schwhz soll abermals seine Gemeinde versammeln n Bern und Untcrwaldcn dahin eine Votschaft schicken, um selber gemeiner Eidgenossen Anliegen vorzutragen I». Glaruö soll den Hauptmann zu St. Gallen beauftragen, den Hebungen, welche die Sticfmnttcr Abts znm Nachthcil des Gotteshauses voruimmt, fleißig nachzuforschen und auf nächstem Tag zu berichte» l. Dem Abt von St. Gallen wird geschrieben, er möchte dem Hauptmann einen geschickten Man» geben, der ihm helfe, die Ncstanzcn, welche frühere Hauptleutc ausstehen gelassen, einzubringen. Auch >»o / er in Zukunft sorgen, daß die Hauptleutc die Bußen fleißiger einziehen und nichts ausstehen lassc»' >». «. «I. «». t »x. I,. fehlen im Luccincrcxcmplar. »Ott. C onsta n z. 24. Juni. Die Acten fehlen. Siehe 3l>7 » Siehe jedoch auch 321 v. SItt. Lncern. 28. Juni lvi^n.» ,>.uri «»i>-.>.iii. Staatsarchiv Zürichs Allqcmeint Abschiede. II. t?i Die lv Schirmorte des Abts von St. Gallen. HanS Jost, der Hauptmann zu St. Gallen, legt Rechnung ab über die zwei Jahre seiner Mannschaft und über daö, waö an Ncstanzcn unter seinem Borfahr, Ritlaus Rizzi von Lncern, " gelaufen, über Bußen und Strafgelder und Anderes, wie es des AbtS Rödel ausweisen. Einnal)''' Vom Amt St. Gallen und dem Amt Whl in den zwei Jahren die Hälfte (nach Thcilung mit dc>" ^ 427 Gulden 1 Ort; von St. Margarethen unter ihm und Rizzi in vier Jahren 50 Gulden; vom thal ist unter ihm und Niclaus Rizzi den «v Orten gefallen 80 Gulden 3 Ort; alte Rcstanzen, Juni 1495. 487 Niclaus Rizzi im Amt St. Gallen und Whl verfallen 514 Gulden 1 Ort. Summa der verrechneten Einnahme 1052 Gulden 1 Ort. Ausgabe: Für 2 Betten, 1 Fcderdeckc, 3 Kissen, 5 Leintücher und andern vorhandenen Plunder, der den folgenden Hauptleutcn bleibt; ferner für Hcnkerlohn, Zchrung solcher, die Leute gefangen haben u. f. w. 21 Gulden. Sein Theil an den Kosten der hohen Gerichte 14 Gulden. Sodann ist weiter ihm für seine Ausgaben in zwei Jahren angerechnet 100 Gulden. Summa der Ausgaben 135 Gulden. Bleibt daher 917 Gulden, davon trifft es jedem Ort für seinen Theil 229 Gulden 1 Ort. Daran hat der Hauptmann jedem Ort bezahlt, was er eingezogen hat, nämlich 59 Gulden 5 Schilling; er bleibt jedem Ort noch schuldig 170 Gulden. Von der eingenommenen Summe gibt jedes Ort wieder heraus für Bezahlung des Schreibers des Abts von St. Gallen und für die Weibel und Knechte von Lucern 1 Gulden 15 Schilling. 311. Lucern. 4495, 9. Juli (Donstag nach Vinci). Staatsarchiv Luccrn - Lnccriierabschicdcsammlung. 0. 49. Staatsarchiv Zürich- Allgemeine Abschiede. II. 48Z. Boten: Zürich (niemand anwesend). Bern. Wilhelm von Dicßbach, Ritter, Altschultheis!; Anton Schöni, des Raths. Lucern. Hans Ruß, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschulthciß; Peter von Silikon. Uri. Ammann Beroldingcr; Ammann im Oberdorf. Schwhz. Ammann Rcding; Vogt Kclzi. Unterwald en. Ammann Zunhofen; Ammann Zelger. Zug. Vogt Letter; Scckelmcister Storker. Glaruö. Venrich Stucki. Freiburg. Der Vcnncr. Solothurn. Urs Biß, Vcnncr. t». Zwischen gemeiner Eidgenossen Nathöbotcn und dem wohl gelehrten Herrn Johannes Morasin, des Herzogs von Mailand Boten, ist auf diesem Tag verabredet, daß zwischen diesem und dem nächsten Tag unsere Eidgenossen von Luccrn und der mailändischc Bote zusammcnsiizcn und über die alten und neuen Capitel, die hievor zwischen den Eidgenossen und dem Herzogthum Mailand bestunden, unterhandeln sollen. Was dann von beiden Thcilcn beredet wird, das sollen dieselben auf nächsten Tag wieder an gemeine Eidgenossen bringen und soll selbes, je nachdem man sich vereinen kann, beschlossen und bestätct werden. Doch soll nichts bindende Kraft haben, bis es in gehöriger Form aufgerichtet und verschrieben ist. I». Der erforderten jährlichen Pension halben hat der mailändischc Bote im Namen des Herzogs sich erklärt, die nächsten fünf Jahre vom künftigen t.Jannar angefangen jährlich 5000 rheinische Gulden Zu geben unter der Bedingung, daß die Eidgenossen in aller Treue sich verpflichten, weder insgemein »och sonderlich, noch in irgend einer Gestalt gegen ihn und das Herzogthnm Mailand feindlich aufzutreten, daß niemand aus der Eidgenossenschaft ausländischen Herren, Fürsten oder Landen gegen das Herzogthum Mailand Hülfe oder Vorschub leiste, und wofern bereits Jemand in solchen Diensten stünde, wan selbe zurückrufe. Ferner, daß wir mit so vielen Fußkncchten, als der Herzog fordere, ihm zuziehen, so lang er selbe brauche in seinem Sold, um 4 rheinische Gulden monatlich auf den Mann; ferner, daß die Eidgenossen in ihren eigenen Kosten zwei Monate lang 6000 Fußkncchtc zu seiner Hülfe unterhalten; endlich, daß mit dieser Pension alle Ansprachen gemeiner Eidgenossen oder besonderer Personen aufgehoben und bezahlt sein sollen, v. Jeder Bote kennt die Begehren und Verheißungen, welche der Herzog von Orleans, des Königs von Frankreich oberster Statthalter in Italien und sein gesipptcr Freund, 488 Juli 1495. auf dem Tag zu Lnccrn deu Eidgcuosscu hat mache» lassen, nämlich: l) Wenn die Eidgenossen gegen den Herzog von Mailand ziehen wollen, so werde er seinen Einfluß beim König dahin verwenden, daß die alten Pensionen, wie zu König Ludwigs Zeiten, wieder ausgerichtet werden. Würde der König sie nicht geben wollen, so würde er, der Herzog, wenn er daö Hcrzogthnm Mailand eroberte, dieselben bezahlen und dazu noch einmal so viel für sich dazu legen. 2) Wenn er daö Hcrzogthnm Mailand erobere, so sollen Bellen;, Laniö und Luggarnö mit aller ihrer Zubehörde den Eidgenossen als cwigeö Eigcnthnm zufallen. 3) Auf den gleichen Fall der Eroberung des Herzogthums Mailand sollen die Eidgenossen für all ihr KaufmannSgut allenthalben im ganzen Hcrzogthnm für sich und ihre Nachkommen vollständige Zollfrcihcit erhalten. 4) Wenn die Eidgenossen den Zug thun wollen, so werde er in seinem und deö Königs Namen ihre Truppen besolden; doch müßte ihm deren Zahl und der geforderte Sold zuvor angezeigt werden. Uebcr diese Begehren und Ancrbietungen, die der Bote, mit des Herzogs besiegeltem Gcwaltbrief versehen, eröffnet hat, soll jeder Bote an seine Herren berichten und ans nächstem Tag zu Luccrn, Freitags vor Maria Magdalena (17. Juli), Antwort bringen. Der Gewaltbotc deö Herzogs verlangt endlich, daß, wenn die Eidgenossen seinen Vollmachten nicht vollständigen Glauben schenkten, sie eine Gesandtschaft zum Herzog schicken möchten und auch zum König, nur mit ihnen selbst den Vertrag abzuschließen. «I. Heimbringen die Eröffnung des Hauptmanns von St. Gallen, daß Doctor Whttcr das Haus und die Reben deö Varnbüler im Nhcinthal um 5l)l) Gulden zu kaufen anerboten habe. «. Jedes Ort soll dafür sorgen, daß seine Angehörigen bis zu obgcmcldtcm Tag in keine fremde Kriege laufen. Zu I». Der Zürcherabschicd sagt tvvl) statt iiiittl) Knechte. » « fehlt im vuccrnerabschied. SI2. Lu cern. 4^1115, 18. Zill 11 (Samstag vor Maria Magdalena). Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. t8K. ». Es ist beschlossen, daß jedes Ort seine Kosten des Zolls zu Klotcn halben ans der Büchse zu Baden nehmen soll. Da die Eidgenossen denen von Zürich nicht gestatten wollen, auch ihre Kosten um diesen Handel aus der gleichen Büchse zu nehmen, so erbietet sich Zürich, nach der Bünde Sage rechtlich entscheiden zu lassen, ob sein Begehren billig sei oder nicht. I». Die Kosten der Sendung nach Worms zum römischen König sollen von denjenigen Orten getragen werden, welche am Nhcinthal und an Varnbülerö Gut Antheil haben, e. Auf nächstem Tag soll man antworten, wer die Kosten der Sendung zu tragen habe, welche Bern und Uri vor Jahren nach Genua gcthan haben, um die Knechte, die zum König von Frankreich gelaufen waren, in aller Eidgenossen Namen heim zu mahnen. ,1. Waö auf diesem Tag geredet worden, wie man die Pensionen, welche bisher der Eidgenossenschaft nicht viel Nutzen gebracht, abstellen wolle, daö soll jeder Bote heimbringen. «. Uri und Schwyz bringen an, cS seieil über 120» ihrer Knechte zum Herzog von Orleans gelaufen. Sie könnten dieselben nicht verlasse» und bitten die Eidgenossen, bei solcher Beschaffenheit der Dinge sie und die Ihrigen auch nicht zu verlassen. 4'. Jedes Ort soll dafür sorgen, daß Harnische und Kriegsgeräthe auf alle eintretenden Fälle bereit seien. K. „Damit wir Eidtgnosscn gemeinlich bester trüwlicher vnd bcharriger in brüderlicher Juli 1495. 489 lieb vnd früntschaft mit cinandern lcpten, so geuiele hez diß tags den Boten, daß wir Eidgnosscn aller vßlcndischer Herren, kciscrn, künigcn vnd snst aller andern fürstcn vnd Herren müssig giengen, von denen niemcr kein Pension noch gaben mc cmpfiengen, noch nämen vnd ouch vnsere knccht niemer me zu Inen vmb sold ziehen vnd dem also nach zu kommen vnd ze gelebcn, wann wir vnser Psind schwüren, ouch verschwüren!, cnandcrn dabh haudhüben vnd schüztcn, also welcher sölichs demnach vbersächc, das man ein hetlichen nach sinem verdienen dorumb strafte, soll heder bot trcffcnlich heimbringen vnd vff den nächsten Tag darnmb völlig antwort geben." I». Dem Abt von St. Gallen ist um 5(10 Gulden baar des Varnbülers Haus und Weinberg im Rhcinthal verkauft, I. Auf Montag nach Maria Magdalena (27. Juli) sollen die Boten aller abgemeldeten Sachen wegen wieder zu Luccrn sein. Ii,. Die mailän- dischc Botschaft hat jedem Boten ihren Entschluß hcimzunehmcn gegeben. Man soll daher bis zum nächsten Tag Uri zu bewegen suchen, daß es seiner Ansprachen wegen die Billigkeit betrachte und sich von den andern Orten in der Sache nicht sondere. 313. 44(95, 22. Illll (St, Magdalcnentag), Staatsarchiv Bern: Bündnisse und Verträge, IN, 44Z. Philipp, Markgraf von Hochberg, Graf zu Neuenbürg, Herr zu Röthclcn und Gusenburg u. s. w. und Schultheiß, Rath, Burger und ganze Gemeinde der Stadt Freiburg im Ucchtland Urkunden, daß sie einen ewigen Burgrechts- und Schirmvertrag mit einander abgeschlossen haben, wobei jedoch des Markgrafen Lehcnherren und alle frühern Bünde und Burgrechte der Parteien, sowie der Papst und Kaiser vorbehalten werden. Für die Streitigkeiten gegenseitiger Angehöriger wird der Gerichtsstand des Wohnorts des Angesprochenen, für Streitigkeiten der contrahircnden Theile ein schiedsrichterliches Verfahren mit gemeiner Dingstatt in Cudrefin festgesetzt. Dann folgen noch Bestimmungen über den Handelsverkehr u. s. w. Abgedruckt in Bluntschli's Urtundcnbuch zur Geschichte des schweizerischen Bundesrechtes S. 124, Lucern. 14l95, 26. Zlltlt (Sonntag nach lacalii Staatsarchiv Lnccrn: Lucerncrabschiedesaikmlung, 0,4!», Boten: Zürich. Cunrad Schwend, Ritter, Bürgermeister. Bern. Wilhelm von Dicßbach, Ritter, Altschultheiß. Lucern. Hans Ruß, Schultheiß, Werner von Meggen; Ludwig Seiler, Altschultheiß; Peter von Alikon. Uri. Walter in der Gasse, Ammann; Ammann Beroldingcr. S ch w h z. Ammann Rcding; Venrich Wagner. Ob Wald en. Ammann Zunhofcn. Nidwalden. Ammann Zelger. Zug. Ammann Steiner. Glarus Ammann Kuchli. Fr ei bürg. Franz Arscnt, Venncr. Solothurn. Urö Biß, Vcnner. Auf daS Begehren der französischen Botschaft, die Eidgenossen möchten mit dem jetzigen König von Frankreich eine Vereinigung abschließen, wie sie solche mit König Ludwig sel. gehabt haben, haben die Orte folgendermaßen geantwortet: Zürich will die Capitel mit dem Herzog von Mailand aufrichten, des 62 4W Juli 14N5. Königs Vereinigung zur Zeit dagegen ruhen lassen, Bern will mit dem König von Frankreich keine Vereinigung eingehen, weil solches gegen den Papst und das heilige römische Reich gienge; mit dem Herzog von Mailand aber will es die Capitel beschließen helfen, weil die Eidgenossen dadurch zu nichts verpflichtet werden. Lucern: Wenn die Ni Waldstatte die Vereinigung mit Frankreich beschließen, so wolle eS im Namen Gottes auch darein gehen und die Capitel dermalen ruhen lassen. Uri will mit dem König von Frankreich abschließen, da derselbe sich erbiete, in die Fußstapfcn seines seligen Vaters zu treten, und da seine Leute eben bei ihm seien; von den Capitcln mit Mailand will cö dermalen nichts wissen. SchwhZ will mit dem Herzog von Mailand nichts zu schaffen haben, dagegen die Vereinigung mit Frankreich aufrichten mit den Orten, so darein gehen. Obwalden möchte die Capitel mit Mailand aufrichten; lxzng^ lich der französischen Vereinigung habe der Bote keine Gewalt. Nidwaldcn dagegen will die Capitel ruhen lassen und die Vereinigung mit dem König von Frankreich beschließen. Zug ebenso; GlaruS wie Obwalden. Freiburg: Wenn die Mehrheit sich für die Vereinigung entscheide, so wollen sie sich auch anschlich und die Capitel ruhen lassen, wiewohl seinen Herren am liebsten gewesen wäre, diese aufzurichtc"- Solothurn wie Frciburg. Beschluß: Damit mau einhellig werde, soll jeder Bote den Gegenstand noch- malö heimbringen und auf dem Tag zu Luccrn nach Bartholomäi endliche Antwort geben. SIS. L n cern. 441)5, 28. Juli (Dienstag nach Jacobi), Staatsarcii!» Luccr» Allgemeine Abschiede. "st"' so man Vilser püud swert, allwcg ouch zu halten sweren sol, sol icdcr bot treflich heimbringen vnd v dem nechstcu tag völlig antwurt geben." v. Der Abt von St. Gallen hat um Varnbülcrö Hauö Juli 1495. 491 Reben im Rheinthal den Kaufpreis von 500 Gulden bezahlt. Daraus sind die Kosten der Sendung nach Worms bezahlt und die Kosten der Sendung, die Bern und Glarus voriges Jahr nach Vcrcclli gcthan, in Summa 177 Gulden. Darüber ist jedem Ort davon geworden 46 Gulden 12 Schilling. 1. Der Herzog von Orleans hat an Lucern, Heini Wolleb an gemeine Eidgenossen geschrieben, wie der Herzog die Knechte mit Bezahlung und Anderm gut halte. K. Innert den nächsten zehn Tagen soll jedes Ort nach Lueern schreiben, ob es die Capitel mit dem Herzog von Mailand annehmen wolle oder nicht, „damit die vffgericht vnd versigelt werden vnd die Pension destcr ee angange". «. t. schien im Luccrnerexemplar. 51«. Lu cern. 25. August (Dienstag nach Bartholom«!). Staatsarchiv Lucern: Lucernerabschicdesammlung. 0, 50. Allgemeine Abschiede, o. Zw. Boten: Zürich. Hans Keller. Bern. Wilhelm von Diesibach, Ritter, Altschultheiß; Caspar vom Stein. Lueern. Hans Ruß, Schultheiß; Peter von Alikon; Ludwig Küng; Rudolf Haas. Nri. Walter in der Gasse, Ammann; Andreas Beroldingcr, Altammanu. Schwhz. Ulrich Aufdcrmaur, Altammann; Venrich Wagner. Obwalden. Ammann von Flüe. Nidwaldcn. Marx Zelgcr, Ammann. Glarus. Bogt Huser. Freibürg. Benrich Arsent. Solothurn. Urs Biß, Vcnner. ». Die Botschaft des Bischofs von Constanz bringt vor, wie seine Eigenleute zu Tannegg durch unfern Vogt im Thurgau angehalten werden wollen, das Landgeschrci zu schwören, was gegen das alte Herkommen und das Recht, so Bischof und Gcstist Constanz daselbst besitzen, auch gegen die mit ihm bestehende Vereinigung laufe. Darauf wird beschlossen, der Bischof soll auf nächstem Tag seine daherigen » Urkunden und Gewahrsamc vorlegen, dann wolle man weiter in der Sache handeln. ?». Der Vogt im Sarganserland meldet, er habe alle Eisenschmicdcn verliehen bis auf eine, die könne er nicht verleihen, außer die Eidgenosse» wollen dem Beständcr ein zu fünf Prozent verzinsliches sicheres Anleihen von 19V Gulden machen. Darauf wird ihm Gewalt gegeben, solches zu thun. «. Jeder Bote weiß, was von diesem Tag ans Begehren St. Gallens des Varnbülers halben an die von Lindau geschrieben ist. Ä. Jeder Bote soll heimbringen, was der Vereinigung mit Savohcn wegen auf diesem Tag ist unterhandelt worden. «. Auf das Anbringen von Glarus, das begehrt, man möchte ihm für seine Ansprachen an Herzog Albrccht und die Seinen,'von Ulrich Gögging herrührend, das Angriffs - und Nicdcrwerfungs- recht zusprechen, soll man bcrathcn, wie man der bedenklichen Zeitkäufe wegen solches abstelle. 1. Hans Bachmann hat für sich und seine Anhänger den Herzogen von Savohcn einen Absagebrief zugeschickt. Auf Freitag St. Felix und Rcgulatag (11. September) sollen die Boten wieder zu Lueern sein. I». Jeder Bote weiß, wie es sich mit des Königs von Frankreich Vereinigung verhält; jeder kennt auch das Anerbieten der Venediger derer von Mailand wegen. 62* 492 September 1495. »17. Lucern. 44115, 12. September (Samstag vor Crucis zc Herbst!. Staatsarchiv Lnccru: Luerrnerabschiedcsammlung. 0. M I>. Boten: Zürich. Fclir Keller. Bern. Anton Schöni. Lucern. Schultheiß von Meggen; Peter voll Alikon; Sunncnbcrg. Uri. Walter in der Gasse, Animann; Vogt Bcrncr. Schwhz. Ulrich Aufdermain, Altammann. Obwalden. Schreiber Snttcr. Nidwaldcn. Marx Zclgcr, Ammann. Zug. Werner Steiner, Ammann; Vogt Letter. Glaruö. Ammann Kuchli. Freibnrg. Vcnrich Arscnt. Solothnrn (nicht angegeben). ». Abt und Stadt von St. Gallen bringen an, sie haben nach dem ihnen gewordenen Auftrag, die Knechte, so zum König von Frankreich ziehen, von ihrem Vorhaben abhalten wollen; da aber nun auch aus den eidgenössischen Orten Knechte ausgezogen seien, so ziehen die ihrigen diesen nach. begehren sie Rath, ob sie in Ansehung der bedenklichen Zeitläufc selbe strafen sollen oder nicht. Antwort- Sic sehen, wie die Zeiten seien, man könne ihnen zur Stunde keinen Rath geben, sie sollen getreu^ Aufsehen halten. I». Auf Anbringen von Zürich, daß der Rönckcr von Neuenbürg, jetzt zu Baden wohn Haft, mit einigen von Baden zu Windisch am Fahr den Landvogt vom Elsaß niederzuwerfen vorhatte», wird dem Vogt von Baden befohlen, zu verschaffen, daß der Rönckcr und die von Baden der Saäss keine weitere Folge geben, Da auf dem letztgchaltcncn Tag besprochen worden, wie der Eidgenosse Knechte in den Krieg nach Frankreich laufen und es deshalb gut wäre, eine Botschaft an den K">»g von Frankreich und an den Herzog von Mailand zu senden, um zwischen ihnen eine Vermittlung zu versuchen, so hätten auf diesen Tag alle Boten die Autwort ihrer Obern bringen sollen. Da dieses nicht geschehen ist, so soll man die.Sache nochmals heimbringen und durch Boten oder W'ss auf dem Tag zu Brunnen, der da sein wird nächsten Doustag vor des heiligen Kreuzes Tag zu ' (19. September), sich bestimmt erklären. Diejenigen Orte, welche an der Botschaft Thcil nehmen wolle"' sollen alsdann ihre Voten auf Donstag nach St. Manriz zu Martinach im Wallis haben mit gcnngs"'"^ Beglaubigung. «I. Dem Hanö Bachmann wird in Betracht der langen ihm widerfahrenen RcäM Verzögerung gestattet, gegen die Savohcr Selbsthülfc zur Erlangung seiner billigen Forderung zu übe"- Brun neu. 441)5, 19. September. Die Acten fehlen. Siehe 317 e. »1«>. Zürich. 4495, 22. September off Maunzy,. Staatsarchiv Liiccr»: Allgemeine Abschiede. C.M7. ». Der Bischof von Constanz will etliche Priester strafen, weil sie vor Jahren unter Bischt ^ September 1495. 493 oder noch früher ohne „Jnduz oder Vrlob" Messe gehalten. Es wird ihm geschrieben, er möchte mit der Sache nicht vorfahren, bis wir durch unsere Botschaft mit ihm darüber verhandelt haben werden. Melchior von Laudenberg ist bei den Voten entschuldigt der über ihn ausgegangenen Nachrede wegen als habe er vom Herzog von Orleans einen Sold genommen und sei dessenungeachtet den Mailändern zugezogen; gcgcntheils, sagt er, er sei mit der Eidgenossen Knechten zum König von Frankreich geritten. «. Dem Eunrad Heggcnzcr wird bewilligt, seinen Zehnten zu Schlatt bei Dicßcnhofcn, der von den Eidgenossen Lehen ist, dem Stift Constanz zu verkaufen, doch soll das Stift bei jeder Handänderung einen Edelmann als Träger stellen, der zu unö in denselben LchenSPflichten stehen soll, wie der Heggcnzcr gestanden. «K. Auf diesem Tag sind vor der Eidgenossen Boten erschienen die Botschaften des römischen Königs, auch der Churfürsten, Fürsten, Prälaten und anderer Stände der gemeinen Reichsversammluug zu Wormö mit Meldung, es sei auf diesem Reichstag ein gemeiner Landfricde, auch ein Kammergcricht aufgesetzt und in Ansehung der schweren Türkcngefahr, sowie der Bedrängnis; des Papstes und des Herzogs von Mailand, der sich in den Gehorsam des heiligen Reichs begeben und vom König von Frankreich große Anfechtung zu leiden habe, eine gemeine Steuer ausgeschrieben worden, die lediglich zu diesen Zwecken verbraucht werden soll. Die Eidgenossen möchten daher, als Liebhaber des Friedens und Gehorsame des Reichs diese Satzungen annehmen, und wenn man zur Handhabung des Friedens und zum Widerstand gegen die, welche, wie gemeldet, selben bedrohen, Söldner bedürfte, so würde man sie lieber von den Eidgenossen nehmen denn anderswoher. Hierauf wird geantwortet: Jeder Bote werde diese Eröffnung an seine Herren bringen, man zweifle nicht, daß diese sich gebührend halten werden, Der Bischof von Chnr klagt über das Benehmen des LandvogtS zu Sargans gegen seinen Bruder, den Vogt zu Grappelcn und den Eintrag, welchen selber ihm an seinen Fischcrrcchten thuc. Hierauf wird dem Statthalter des Laudvogts geschrieben, daß er den Vogt zu Grappelcn an der Fischerei ungeirrt lasse, doch aber bei Graf Georg und den Acltestcn im Land Nachfrage halte, was für Rcchtsamc dem Hans Grappelcn diesfalls zustehen, t. Dein HanS Meiß von Zürich ist bewilligt, die Gülte und Güter Hes von Ringgcnberg im Sarganscrland in Haft zu legen, so daß der Haft vor den vn Orten gerechtfertigt werden soll. K. Der Abt von St. Gallen begehrt, daß man im Fall einer Vereinigung oder Richtung mit dem Herzog von Mailand auch die Forderung bedenke, die er an diesen habe. Auch verlangt er zu wissen, ob er die Knechte, die ans seiner Landschaft mit denen der Eidgenossen zum König von Frankreich gezogen sind, der Eide lcdigen soll oder nicht. Hierauf ist seinen Boten geantwortet, er soll diese Sache ruhen lassen, bis man sehe, welche Wendung die Dinge nehmen. I». Der Stadt Constanz wegen ist abermals auf diesem Tage geredet, wie ein schweres Mandat von der königlichen Majestät an sie ergangen, bei großer Strafe sich in kurzer Frist zu erklären, ob sie dem schwäbischen Bunde beitreten wolle oder nicht, wovon Constanz wieder an den König appcllirt habe. Da nun jedermann weiß, wie viel unö Eidgenossen daran gelegen sein muß, daß Constanz nicht in den äußern Bund komme, so wird wieder ein Tag gesetzt nach Zürich auf Sonntag vor St. Gallcntag (11. Octobcr), um zu berathcn, wie Man jenes königliche Mandat abstellen und Constanz mit den Eidgenossen in Verbindung bringen könne, denn es sei in Constanz selbst mehr Geneigtheit, mit unö, denn mit dem schwäbischen Bund sich zu verbinden. 494 Oktober t495. 550. E i n si e d e l n. 4495, 8. October («ff Di-nysi« Ab-nd), Staat«ar6>iv Zürich- Allgemeine Abschiede, ll. tvl!, «.» Der sechs Orte Boten schreiben an Uri, sie sollen einen Statthalter der Vogtei nach SarganS schicken, der da Sicherhcitsmafiregeln treffe „als üch der Fänrich von GlaruS von mund baö wird berichten - Derselbe werde sie berichten, was mit dem Ammann Schmid zu Meyenfeld geredet worden. Drittens ersucht man Uri, nach SarganS zu schicken „ zwo zillig schlangen, ficr haggcnbüchscn vnd x handbüchscn vnd darz" stein, bulfer vnd etwa fll psil vnd darzn ein gcschikten gscllcn, der mit den büchscn könn, dann wir besorgen, das nicman do si, der vtzit inna mit bericht sh". Man habe die Botschaft von Uri vergeblich erwartet bis zur Nachtzeit, dann sei man über die Sache gesessen und zu obigen Beschlüssen gekommen- I». Jedes Ort soll 5l) Mann für den Zusatz bereit halten- ES soll auch sonst Jedermann gerüstet sc>» mit Wehr und Waffen. Doch sollen die Zusätze nicht abgeschickt werden bis nach dem Tag zu Zürich- 551. Zürich. 4495, 19. October (Di-nsiag «or G«mi. Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede. (l. Zll. t». Dem HanS Meiß von Zürich ist auf letztem Tag bewilligt, Gülte und Güter des von Ringgem berg im Sarganscrland auf ein Recht zu heften. Es wird nun erkennt, er möge diese Güter und Gülte an Ort und Stelle nach deS Landes Recht verganten lassen. Will der von Ninggcnbcrg cö nicht zngcbe», so soll die Bestreitung vor den Vit Orten geschehen. 4». Da der Oclmacher zu Baden und seine srau in einem ErbschaftSstrcit gegen Clcwi Lccmann von Mellingen ein Urthcil des Gerichts zu Meilings vor gemeine Eidgenossen als die Obrigkeit appcllirt hat, auf diesem Tag aber Uri und Uutcrwaldc' nicht vertreten sind, so soll diese Appellation ans dem nächsten Tag verhandelt werden, wo der v>U . Boten beisammen sind. v. Hinsichtlich der Stadt Constanz wird beschlossen, dast die Orte, welche »» diesem Tag vertreten sind, auf Simon- und JudaStag Voten zu Constanz haben sollen, um daselbst si werben, daß die Stadt dem schwäbischen Bund nicht beitrete. «I. Da auf dem letzten Tag zu Einsiede angebracht worden ist, es liege fremdes Volk zu Fcldkirch, von dem vielleicht ein Anschlag gegen Eidgenossen zu befürchten sei, man nun aber findet, daß ein Zusatz im Oberland nicht nöthig sei, ^ mehr -i hcinung und Unruhe daraus entstehen möchte, so wird dem Statthalter von SarganS er soll die Knechte ab dem Schloß thun und sonst gut Sorg haben. Begegnete ihm aber ctwaö, ^ ^ er die Eidgenossen berichten, v. Ein Priester in der Grafschaft Baden, der seines Verschuldens h"l^ vor Jahren „vff die schibcn zu Constanz komen ist", hat etwas Gut hinterlassen, das der Vogt si Klingnau zu Händen dcö Bischofs genommen hat. Dagegen hat der Vogt zu Baden darauf Beschs gelegt, behauptend, cö gehöre den Eidgenossen. Deshalb hat der Bischof von Constanz seine BotO" anhcr geschickt mit Begehren, man möchte jenen Beschlag aufheben und ihn bei seiner Gerechtigkeit laste' Hierauf ist erkennt worden, diese Sache soll erst auf dem nächsten Tag der Jahrrechuung behandelt werde»' November 1-495. 495 322. 4^95, 1. November. Staatsarchiv Luzern: Urkunde Bündnis! zwischen Carl Vlll. von Frankreich einer- und den Orten Zürich, Luccrn, Uli, Nidwaldcn, Zug, GlaruS, Frciburg und Solothurn anderseits, bestätigt vom König zu Lyon den 24. April 1496. (Beilage 29.) 32». S ch w y z. 4^99, 2. JitlUliir (Donstag nach Hilarii). Staatsarchiv Luzern! Allgemeine Abschiede. (l.AZ. Staatsarchiv ZüriU). Allgemeine Abschiede, ll. lSÜ. ». Da der Bischof von Konstanz meint, die Knechte, welche jüngst zum König von Frankreich in Krieg und Sold gelaufen sind, können nirgend anderswo als zu Konstanz absolvirt werden, so wird beschlossen, dem Bischof zu schreiben, er möchte bewilligen, daß selbe auch zu Einstedeln oder Jeder bei seinem Leutpriester oder Helfer Absolution empfangen könne. ?». Auf dem nächsten Tag soll man berathen, wie man gegen die Uebertheurung des gemeinen Mannes durch die Wirthe, so überall in unsrer Eidgenossenschaft vorkommt, Maßregeln ergreifen wolle. «. Es ist auch geredet worden über die Späne und Irrungen zwischen dem Herzog von Mailand und denen von Nri wegen Bellenz, wie jeder Bote zu sagen weiß. «R. Ueber das Gesuch etlicher Knechte und besonderer Personen, man möchte ihnen in Betreff ihrer Ansprachen an den Herzog von Mailand bchülflich sein, soll auf nächstem Tag verhandelt werden. «. Bezüglich des Streits zwischen den drei Orten Uri, Unterwaldcn und Zug einerseits und der Stadt Konstanz anderseits ist auf diesem Tag nach vieler gehabter Mühe und Arbeit so viel erlangt worden, daß die drei Orte die Sache unfern lieben Eidgenossen von Schwyz gänzlich übergeben und anvertraut haben. Da nun die Boten von Konstanz ein Gleiches zu thun nicht Vollmacht hatten, sich aber zum Besten erboten haben, um den Handel zu beseitigen, so haben die vier Orte Zürich, Bern, Lucern und Glarus übernommen, die Stadt Konstanz anzusuchen, daß sie auch ihrerseits den Streit auf unsere Eidgenossen von Schwyz setzen möge, so daß dann der im Feld gemachte Anlaß herausgegeben würde, und es bei demjenigen sein Bewenden hätte, was von Schwyz in der Sache gesprochen würde. Auf Dienstag nach Pauli Bekehrung (26. Januar) sollen die vier Orte deshalb ihre Botschaft zu Konstanz haben. 324. Lucern. 4WK, 5. Februar o-ff Sann Agu» Tag>. Staatsarchiv Zürich! Allgemeine Abschiede. II. MZ. ». Schwyz bringt an, Herr Rudolf von Tobel drohe den Abt von PfäfcrS abermals zu beschweren. Da Zürich seine Gewahrsame und Briefe verwahrt, so soll es ihn von seinem unbilligen Vornehmen abmahnen und ihn auffordern, mit der Bezahlung, die ihm vom Abt geworden ist, sich zu begnügen. 49« Februar 1496. I». Da auf diesen Tag Anzeige gekommen ist, daß die von Baden ihre Angehörigen, die mit den unsugcn zum König von Frankreich gezogen waren, gestraft haben, so wird ihnen freundlich geschrieben, sie sollen die Ihrigen unbestraft lassen, wie andere Knechte, die im Feld gewesen sind. «. „Ab disem Tag >st vnserm gnädigen Herrn von Kostenz abcrmalen geschribcn vff sin antwort, daö er verschaffe, daö die visier» gcabsolviert werden." «I. Zürich wird angegangen, die zur Grafschaft Baden gehörigen Leute von Uitikon von dem Wcidgang zu Birmenstorf nicht abzudrängen. «?. Des Herzogs von Oesterreich Räthc sind auf diesem Tag erschienen und haben angebracht, zur Zeit als der Herzog mit den Eidgenossen ci»c ewige Richtung gemacht und mit ihnen in den burgundischen Krieg verwickelt worden sei, habe der stit- dem verstorbene König Ludwig von Frankreich ihm eine jährliche Pension von 10,000 Franken verheißen, die ihm aber größtcnthcils noch unbezahlt ausstehe; cö bitte nun der Herzog, die Eidgenossen möchte» in Erinnerung des alten freundschaftlichen Verhältnisses ihm beim König von Frankreich daö Beste ihn», damit er zu seinen Ausständen gelange. DaS wird mit freundlichen Worten zugesagt. I. Die Stadt St. Gallen meldet, sie sei durch ein königliches Missiv angefordert, die Summe, welche ihr durch de» Reichstag zu Worms auferlegt worden, nach Frankfurt zu liefern, auch keine ihrer Angehörigen dem König von Frankreich zulaufen zu lasse». Da die St. Gallcr alle Länder und Straßen brauchen, Ü suchen sie um der Eidgenossen Rath nach, waö sie zu thun haben. Daö soll man heimbringen und a»l nächstem Tag zu Luceru antworten, „ Als dann die königliche Majestät von Frankrich Hedem ein Missif zugesant vnd geschribcn hat, das wir Vilser botschaftcn vff den 24. Tag deö manodS Februarsi zu Jenff haben sölleu vnd demnach sin königliche Majestät sölich gelt har gan Luccrn zu belcitcn vm- helfen, dcsglich die vcrehnung daselbö zu beslicßeu, wie dann sincr königlichen Majestät schribcu vStrnckß Ist vff disem tag angesehen, dem Künig ze schribcn, dz er solich bezalung, wie daö Im vcld abgeret >», vss die Zht, siner Königlichen Majestät bcgcr nach, har gan Lucer,t zu überantwurteu vnd die verchn»'^ daselbö vffzurichten vnd darvmb red zu haben, als die Kotten wisseilt ze sagen." Ii. Jeder Bote sK heimbringen, ob man den Junker Melchior von Laudenberg zur Verantwortung ziehen wolle, darum d"'' er erst eine ziemliche Summe vom Herzog von Orleans zur Ausrüstung angenommen, dann aber z»'" Herzog von Mailand gelaufen ist, und von diesem auch Sold bezogen hat. I. Jeder Bote weiß ^ berichten, wie Erhard Geiser, welcher dem Ammann Vogler im Rhcinthal zugeredet, er sei ein wisß'^ licher Dieb, gerichtlich vcrurthcilt worden ist, iu dessen Fußstapfcn zu treten, dann aber begnadigt durch den Vogt um eine Summe Geldes gestraft worden ist. 525. Z ü r i ch. 4^191», 27, Aebrunr (Sonntag NcminiSttrc). Ttaa»«ar Kastvogtci und weltlichen Obrigkeit der Eidgenossen. Sofern ihm das nicht gestattet werde, so wolle n sich gegen alle Verantwortlichkeit verwahrt haben. Das soll heimgebracht und ans dem jetzigen Tag z» Lucern auch angezogen werden, k. Der Bote von Luccrn soll auf dem jetzigen Tag daselbst anbringen/ daß bezüglich des RönckcrS, der von Neuenbürg nach Baden gezogen ist und sich unterstanden hat, »» vorigen Sommer den Landvogt, Herrn Easpar von Mörspnrg, der von Zürich kam, anzufallen und niederzuwerfen, dem Vogt von Baden ernstlich befohlen werde, solchen Unfug abzustellen. I- den Näthen des römischen Königs ist geredet, sie möchten bei ihrem Herrn verschaffen, daß die Stadt St. Gallen von des VarnbülerS Söhnen, nicht weiter bekümmert werde und daß die Acht gegen Graf Georg von Sargans abgestellt und der Bericht, so ehemals zu Luccrn seinetwegen angenommen worden, gehalten werde, n». Jeder Bote weiß, was mit dem päpstlichen Legaten geredet ist der Absolution der Reise knechte wegen und wessen er sich darin gütlich erboten hat, ebenso der Gnaden halben, die er etliche» gethan, daß sie ans ungcweihtcm Erdreich, wo sie begraben sind, auf die Kirchhöfe kommen mögen. I.März. Staatsarchiv Bern Nrkundt. Vereinigung zwischen Bern und Ludwig Maria Sforza, Herzog von Mailand. (Beilage 3V. i 527. Luceru. 7. Mnrz (Montag »ach dem Sonntag Ocultt Staatsarchiv Vlircr» ^ Luccrnerabschicdcsammlung. N.St. Staatsarchiv Nürich Altgcmctnc Abschiede. Il.üvb. »». Der Vogt im Oberland bringt an, er habe dem Schultheißen von Sargans eine den Eidgenosse gehörige Schmiede geliehen, wovon er diesen alljährlich 2l1 Gulden zu Ehrschatz geben müsse. R'»» sei vor einiger Zeit durch den Wind anö einer andern Schmiede das Feuer in diese geweht worden »» habe am Gebäude und am Kohlcnvorrath für mehr denn 200 Gulden verdorben, weswegen der Besä'» digtc um einige Unterstützung bitte. Heimbringen. I». Der Vogt im Oberland meldet, eö haben ih>o> März 1496. 499 drei „einer Ku das hinder vsgeschnitten" und selbes in einer verdeckten Schiissel dem Kirchherrn von Wallcnstadt in das Haus geschickt. Beschluß: Der Vogt soll denselben befehlen, auf Montag vor Unsrer Lieben Frauen Tag in der Fasten (21. März) zu Lucern vor der Eidgenossen Boten zu erscheinen; jeder Bote soll inzwischen Befehl einholen, wie man sie strafen wolle, r. Auf den Sonntag nach Ostern 11(1. April) sollen Zürich, Schwhz und Glaruö ihre Boten zu Pfäfers haben, um in Gegenwart des alten und des neuen Vogts von Sargans und einiger Gotteshauöleutc dem Vogt daselbst die Rechnung abzunehmen. «I. Da früher der Bischof von Chur geklagt hatte, unser Vogt zu Sargans, Ulrich zum Brunnen von Uri, habe seinen Amtmann und Bruder geschlagen, so wird erkennt, diese Klage liegen zu lassen, bis man vom Bischof seines Amtmanns wegen rechtlich angesucht werde. < . Auf dem Tag, welcher zu Lucern Montags vor Unsrer Lieben Frauen Tag in der Fasten (21. März) gehalten wird, soll man auch sich über das Anerbieten des Königs von Frankreich erklären, welcher unter Vorbehalt des heiligen Stuhls, der christlichen Kirche und des heiligen römischen Reichs mit uns Eidgenossen eine Vereinigung eingehen möchte: gegen den heiligen Stuhl und das römische Reich begehre er durchaus nichts Feindseliges vorzunehmen, da er doch den Titel „ Allcrchristlichstcr König" trage. I. Auf dem leisten Tag zu Zürich ist insgeheim von glaubwürdiger Seite berichtet worden, eine Friedensvermittlung Seitens der Eidgenossen zwischen dem römischen und französischen König würde bei beiden Thcilen Anklang finden, und die Eidgenossen würden daran Ehre und Nutzen, der heiligt Vater vorzügliches Gefallen haben. Es wird beschlossen, auf dem angesetzten Tag zu Lucern unter Kcnntnißgabe an den Legaten einen eigenen Tag zur Berathung dieser Sache zu bestimmen. K. Der Vogt soll denen von Uitikon und Birmcnstorf in den Ostcrfeiertagen einen gütlichen Tag setzen und versuchen, ihre Streitigkeiten beizulegen; gelingt das nicht, so soll er die Parteien auf die Jahrrechnung zu Baden vor die Eidgenossen bescheiden. Ii. Auf den Bericht des Vogts von Baden, daß die jetzigen Regenten im Gotteshaus Wcttingen seines Dafürhaltens sich ehrlich und wohl halten, wird von den Vlik Orten dem Abt von Salmanswciler geschrieben, daß er vor nächster Jahrrechnung zu Baden im Gotteshaus Mellingen keine Aendcrung vornehme, t. Dem Bischof von Sitten wird die verlangte Botschaft zugesagt und beschlossen, selbe soll Freitags nach Lätare (l8. März) zu Lucern mit den Boten der III Waldstätte zusammentreffen und mit ihnen hinein reisen. Ii.» Hans Bachmann und Mithafte klagen neuerdings, sie können gegen die Herzogin von Savohen nirgends Recht finden, wiewohl gemeiner Eidgenossen Boten vormals erkennt haben, sie soll ihnen zu Bern oder Frciburg zu Recht stehen, und bitten, sofern ihnen die Eidgenossen nicht zu einem Recht helfen wollen, so möchten sie ihnen doch erlauben, Savoher außerhalb der Eidgenossenschaft niederzuwerfen, wo sie solche finden, und sich selbst Recht zu verschaffen. Beschluß: Man soll rathschlagen, wie man ihnen zum Recht verhelfe, damit keine Unruhen entstehen. I. Der Vogt im Wagcnthal bringt an, es sei da eine Gewohnheit, daß keine Buße gegeben werde, wenn sie einander mit Fäusten schlagen, woraus viel Ncblcö entstehe. Beschluß: Er soll im Namen gemeiner Eidgenossen eine Buße auf solche Frevel setzen; dagegen mögen die im Wagcnthal auf die Jahrrechnung kommen, wenn sie damit nicht einverstanden sind. >»,. Auf Ansuchen des Abts von St. Gallen im Namen des Abtö und Capitelö zu Rheinau wird beschlossen, eine Botschaft dahin zn senden wegen weiterer Verschung der Abtei, sobald das den Eidgenossen verkündet wird. »». Die Boten sollen heimbringen, wie man für den Herzog von Oesterreich nach seinem Verlangen beim König von Frankreich sich verwenden möchte, damit jenem seine ausstehende Pension bezahlt werde. Das Datum fehlt im Lucernerexcmplar. 63* 500 März 149K. 528. 4^00, 18. Mutz (Freitag nach Lätarc>. Staatsarchiv Luccr» Missivc. Vermittlungsbotschaft der Eidgenossen nach Wallis. (Siehe 327 l.) Unterm 31. März (am hohe» Donnerstag) berichtet Hans Sonncnberg von Lucern, welcher mit den Boten der übrigen Iii Waldstätte daselbst gewesen, an den Rath von Lucern, der Bischof habe sich in seinem Streit mit Georg auf bcr Fluh und der Landschaft zu allem Recht erboten. 52?». Lucern. 4^00, 25. März (Mittwoch nach Judiea,. Staatsarchiv Lurcr»! Liicerncrabschiedesammlung. C..SZ. Boten: Zürich. Cnnrad Schwcnd, Ritter, Altbnrgcrmcistcr. Bern. Schultheiß Matter; Leuuä) Linder. Lneern. Werner von Meggen, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschnltheiß; Peter von Alsts», Venrich Haas, des Raths. Uri. Walter in der Gasse, Ammann. Schwhz. Ulrich Ailfdcrmaur, ammann; Bogt Fleckli. Obwalden. Ammann znr Flü. Nidwaldcn. Ammann Zclger. Zug. Wer»" Steiner, Ammanu. Glaruö. Bogt Häuser. Frcibürg. Franz Arscnt, Bcnncr. Solothurn. N>ela»s Cnnrad, Schultheiß; Urs Biß, Bcnncr. ». Jeder Bote soll seinen Herren berichten, wie einige Knechte, die gegen den Herzog von land zn Domo im Feld gewesen, verlangen, daß die Eidgenossen die Bezahlung des ihnen vom schuldig gewordenen Brandschutzes auswirken; falls das nicht geschehe, wollen sie sich selber hclst"- »». Hans Büntzli und Hans Thnt von Wallenstadt sollen für den Schimpf, den sie ihrem Kirchlss^ angcthan, dem Bogt im Sarganscrland jeder ll) Pfund Buße geben, welcher sie auf nächster Jahn's^ nung den Eidgenossen zu verrechnen hat. «. Auf das wiederholte Anbringen Hans Bachmanns »'"- seiner Mithaftcn ist beschlossen, durch Bcrmittlnng des Landvogtö zu Dijon, der königlichen Majestät tu» Frankreich Botschafters, den König zn ersuchen, daß er bei der Herzogin sich für Befriedigung der > sprachen oder dafür verwende, daß die Herzogin zu Bern, Freibnrg oder Solothurn, wo sie B»rg^ hat, ihnen zu Recht stehe. «I. Ans das Anbringen des Schultheißen von Bern wird beschlösse». soll den Tannhauscr seines Anerbietens, sich der ihm vorgeworfenen Rede wegen vor den Eidgcnofsi» verantworten, nicht entlassen. «?. Dem Bischof von Constanz wird geschrieben, er soll die von Ka-st^ stuhl mit dem zu Worms ergangenen Mandat nncrsucht lassen. Da bezüglich des Ancrbietcttö ^ Königs von Frankreich namentlich die Boten von Bern, Uri, Schwhz und Obwalden keine W'll»^' haben, so wird für dieses Geschäft ein anderer Tag angesetzt auf Donnerstag nach Qnasimodo (01- j nach Lucern; cS sollen Freibnrg und Solothurn bei Bern; Zug und Nidwaldcn bei den übrigen 0 Orten bewirken, daß sie mit den andern Eidgenossen in die Vereinigung treten, nach Maßgabe der c>w Bereinigung mit König Ludwig sel. unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß der König wider der Obr'ö feiten Willen keine Knechte ans der Eidgenossenschaft weglocken soll. xx. „ Jeder pott weiß ouch zc dz erbieten derselben künglichcn pottcn, ob fach wert, als gerct werden möcht, vnser heiliger Vater, bapst, möchte villicht den kung mit bänncn vnd andern bcswcrdcn proccdircn ouch wider die so Im a»l)""iZ März 1496. ggj wollen; nu habe sin künglich Majestät des dhcin sorg, dann die dafür gefrht she, vnd hierumb wir Eidtgnonn dhein schlichen deshalb haben, wo der bapst vzit wider vns fürnemen, wollte er für vns uff ein künftig consilium appellircn vnd ouch demnach in sincn costen, ane vnser engeltniß dem nachkamen vnd die, wie not sin würde ze fertigen vnd sich des genugsamlich gegen vns vcrschribcn." I». Bezüglich des Anbringcnö der römisch-königlichen Boten und des Legaten ans dem Tag zn Zürich soll man auf nächstem Tag Antwort geben, was man antworten und wohin man deshalb Tag setzen wolle. R. Luccrn und Glarus sollen mit den Boten, so der französischen Vereinigung halben verordnet sind, reden, daß sie Uri, Nidwalden und Zng bitten, von ihrem Streit gegen die Stadt Konstanz abzustehen. Auch soll man.beförderlich daran denken, mit Konstanz in eine Freundschaft oder ein Verständniß zu treten, da den Eidgenossen viel an dieser Stadt gelegen sein müsse. Ii,. Glarus sott durch eine Botschaft Zürich bitten, mit den übrigen Eidgenossen der Vereinigung mit dem König von Frankreich beizutreten. I. Auf diesem Tag haben die IV Orte verordnet, ein Hauptmann von St. Gallen soll in Zukunft mit seiner letzten Jahresrechnung ohne Verzug auch den Saldo an die IV Orte abtragen und sich so einrichten, daß er vor der Nechnungsablage seine Ausstände eingezogen habe. in. Denen von Schwhz wird in den Abschied gcthan, ihr Hauptmann soll die Nestanz von seiner Hauptmannschaft wegen bezahlen; Glarus soll den jetzigen Hauptmann anhalten, die alten Schulden einzuziehen, n. Der Streit des König von Frankreich mit den Knechten, so zu Novarra gewesen sind, wird unter Vorbehalt gütlichen Abtrags von dem französischen Boten und den Eidgenossen auf die von Frciburg zn Recht veranlasset. « fehlt im Lucernercxcmplar. Luc er n. u, April (Samstag vcr guasimoclo ßviiNi). Staatsarchiv Luccrn: Luccrncrabschicdcsammlung. t!. 55. Boten: Zürich. Cunrad Schwend, Bürgermeister. Bern. Schultheiß Matter; Nenrich Linder. Luccrn. Werner von Meggen, Schultheiß; Ludwig Seiler, Altschultheiß; Peter von Alikon; Rudolf Haas, des Raths. Uri. Walter in der Gasse, Ammann; Ammann Beroldinger. Schwhz. Dietrich in der Halten, Ammann; Vogt Ketzi. Obwaldcn. Ammann von Flüe. Nidwalden. Ammann Zelger. Zug. Werner Steiner, Ammann; Vogt Letter. Glarus. Ammann Knchli. Frciburg. Franz'Arscnt, Vcnncr. Solothnrn. Niclaus Cnnrad, Schultheiß; Urs Biß, Venncr. ». Da die hohen Gerichte zn Birmcnstorf und Uitikon den Eidgenossen, die Niedern denen von Zürich gehören, so soll auf der Jahrrcchnung zn Baden bcrathschlagt werden, wo die Rechtfertigung der streitigen Wcidgängc daselbst wegen geschehen soll. I». Schwhz soll an seiner Jahrcsgcmcindc am nächsten Sonntag vor dem Maitag (24. April) anbringen und bewirken, daß das Geld, welches von Schwhzern Einigen von Lanfcnburg am Gotthard abgenommen worden ist, diesen wieder zurückgestellt werde, damit weitere Klage und Unruhe daraus nicht entstehe. Lucern, Uri und Zug sollen durch Botschaften an der Gemeinde dieses Begehren unterstützen. «. Jeder Bote soll heimbringen den Beschluß der Capitcl, welche Bern mit dem Herzog von Mailand gcthan hat. Die Eidgenossen finden sich durch den letzten Artikel beschwert, welcher folgendermaßen lautet: „Vnd in discm allem vnd jedem werden von vns beiden parthen 502 April 1496. vsgclasscn vnd vorbehalten Vilser allcrheiligster Vater, der Bapst, das beilig Römisch rich, Vilser nüw vnd alt Eidgnosscn vnd Vcrwantcn, ouch all vnd ictlich, mit welchen wir bis zu discm Tag Verlteutniß, püntniß, Burgrccht, Vercinung oder ander Pflicht haben, die wir ouch also für gelütcrt wellen sin, doch mit dem vnderscheid, ob sich begebe, das die selben Eidgnosscn vnd vcrwantcn also vsgeslosscn wider cinichen Vilser parthy krieg vild gewaltgetat wider recht vnd billichcit bewegen wurden, daö als dann die parthy denen, die selbem KriegSanhcber mit puntgnosscnschaft oder frnntschast angchenkt siild, zu costc» vnd schaden angelangten parthy allen vlis vnd ernst ankeren sol, damit vnS so vcr möglich ist, Mich kricgöübung abgestclt vnd die durch früntlich mittel geruwigct vnd ob solichS nit möcht erfolgt welche», als dann so sol die parthy dero Eidgenossen vnd Verwandten dchcin hilf tun, Sover vnd sy solichS ">>t Eren vnd an letzung Jr concicnz tun mögen, all argcnlist vnd gcfcrd hindangesctzt, vnd des ze waren Urkund n. f. w. «I. HanS Rudolf Segcnser voil Mellingen, Vogt zu Klingnau, klagt, seine Ehefl^u Johanna von Ningoltingcn habe sich, ganz ohne sein Verschulden, von ihm entfernt, und er werde von dcncil voil Bern nun ersucht, ihr Vermögen herauszugeben, ungeachtet er ihr ein getreuer Vogt »»b Ehemann gewesen und nichts verthan habe. Er bittet die Eidgenossen, bei dcncil von Bern zu bewirke», daß seine Ehefrau zu ihm zurückkehre, und erbietet sich, um ihr zugebrachtes Gut zu Bern für 36W Guldc» Tröstung zu geben. Diesem Gesuch zufolge wird mit dem Voten von Bern geredet, daß er eine entspreche»^ Verfügung bewirke, ansonst werden die Eidgenossen sich für ihren Angehörigen ins Mittel legen. ^ Tannhauscr sich durch seine Botschaft erbietet, vor seinen Herren zu Bern, zu Aarau oder zu Lucer» um die Rede, deren er angeschuldigt ist, Recht zu erwarten, so soll jedcö Ort mit den Seinen rede», daß er freies Geleit zum Recht erhalte, I. Jeder Bote weiß, wie der königliche Bote der Bclly (Baillik) der auf dem vergangenen Zug zu Vcrscll (Vcrcclli) gefallenen Rede halber, nur die ihn Schwyz bcrcch^ tigcn wollte, sich gcnüglich verantwortet hat. Bezüglich der Vereinigung mit dem König voil Fra»krcu>) haben Zürich, Bern, Uri, Schwyz und Obwaldcn thcils nicht völlige Antwort gegeben, thcils abschläjflö geantwortet; Lucern, Nidwaldcn, Zug, GlarnS, Frcibnrg und Solothurn dagegen erklären, sie wolle» Dem bleiben, was sie dem König zugesagt und verbriefet haben, und die Vereinigung mit ihm aufrichtcu, der Bote von Nidwaldcn will jedoch die Sache noch einmal an seine Herren bringen, zweifelt aber niclst, daß sie dabei bleiben werden. Daher ist auf diesem Tag beschlossen, die Orte, welche in die Vereinigu^ö gehen wollen, sollen die Briefe aufrichten, jedoch mit dem Siegeln zuwarten, bis nach den Gcmci»dG< welche Uri, Schwyz und Obwaldcn über die Sache halten werden, damit, falls sie ebenfalls noch t'"' treten wollten, sie solches thun könnten. I». Bezüglich der Ansprache an den Herzog von Mailand dc? BrandschatzcS wegen erbietet sich der mailändischc Bote in Auftrag seines Herrn, den Knechten, weläst in dem Brandschah sind, vor den zehn Orten darum Recht zu stehen und dem da ergehenden SPl^ss nachzukommen. Daö haben auch die Ansprcchcr angenommen. I. Die Botschaft von Mailand und Vett^'ö meldet, cö werden Botschaften vom Pabst, vom römischen König und vom König von Spanien a» ^ Eidgenossen kommen, und bittet, mit dem König von Frankreich bis zu deren Ankunft nichts abznschlicl^ Auch erbietet sich der Herzog von Mailand, die Eapitcl, die er mit denen von Bern abgeschlossen, cuM mit den übrigen Orten, welche cö wollen, aufzurichten. Ii.. Die von, grauen Bund bringen a», ^ werden vom Papst, dem römischen König, dem König von Spanien, von Mailand und Venedig gcdräuM ihrem Bündniß beizutreten, haben aber an versammelter LandSgemcindc beschlossen, mit Niemanden M) einzulassen. Dagegen haben sie vernommen, die Eidgenossen, die ihnen und denen sie jederzeit viel G»l^ April llflli. 503 erwiesen haben, seien in Unterhandlung mit dem König von Frankreich; sie ersuchen, man möchte sie gleich einem eidgenössischen Ort in die Projectirte Vereinigung eintreten lassen. Das soll jeder Bote heimbringen. I. Da dem Legaten und der Botschaft des römischen Königs auf die Anbringen, so sie früher auf dem Tag zu Zürich gethau, bisher noch nicht geantwortet worden ist, so wird beschlossen, es sollen die Boten Dienstags nach dem Maitag nächsthin (3. Mai) mit voller Gewalt zu Zürich sein, um auf jene Anbringen zu antworten. Zürich soll in der Eidgenossen Namen dem Legaten und der römisch- königlichen Botschaft den Tag verkünden, i»». Damit die Zwistigkeitcn zwischen Uri, Untcrwalden und Zug einerseits und der Stadt Konstanz anderseits ausgeglichen und Konstanz abgehalten werde, in den schwäbischen Bund zu treten, ist, da die Sache keinen Verzug erleidet, auf diesem Tag beschlossen, die drei Orte nochmals zu bitten, daß sie den Handel gemeinen Eidgenossen übergeben möchten. Zu diesem Zwecke sollen Luccrn, Schwhz und Glarus ihre Botschaften am Maitag zu Uri und Obwaldcn, Sonntags vor dem Maitag zu Nidwalden und Zug vor den Gemeinden haben und ihnen vorstellen, wie viel den Eidgenossen an der Beilegung dieses Handels und an der Herbeiführung einer ewigen Verbindung mit Konstanz gelegen sein müsse. Zug soll seine Gewalt und Gemeinde auf den nächsten Sonntag vor dem Maitag versammelt halten, um der Eidgenossen Voten anzuhören. Schloß Wartenstein bei Pfäfers. 4490, 12. April (Zinsiag vor St. Tiburiii und Valeria»! Tag). Wcgclin, Pfäftrscrregcstcn. Nr. 7l!Z. Im Namen der VII regierenden Orte nehmen Boten von Zürich, Uri, Schwhz und Glarus im Beisein des Convents und anderer ehrbarer Leute, vom Abt Melchior von Pfäfers Rechnung ab, und geben ihm, übereinstimmend mit allen Anwesenden, das Zeugnis, daß er die Verwaltung des Klostcrvcrmögcns tvohl geführt habe. Rheinau. 4490, 14. April (Donstag nach guasimock» ßvnili). Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. A4. Die VII den Thurgau beherrschenden Orte. Der Abt von Rheinau eröffnet in Gegenwart der Boten der VII Orte und der Vicaricn dcö Bischofs von Constanz, da er durch die Fügung Gottes blind geworden, habe er im Gefühl, daß es ihm unmöglich sei, das Regiment des Gotteshauses ferner zu führen, seine Würde niederlegen wollen, der Konvent jedoch habe darauf nicht eintreten wollen; daher sei er genöthigt, einen Pfleger zu ernennen, bor ihm verantwortlich, in geistlichen und weltlichen Sachen an seiner Statt das Regiment führe. Zu einem solchen hat der Abt ist Gegenwart der Constanzcr Vicaricn, der eidgenössischen Boten, des Abts von St. Gallen und des Konvents von Rheinau erwählt den Herrn Matthias Stucheler, den er dem Bischof und den vii Orten als Kastvögtcn empfiehlt. Die Boten der Eidgenossen sagen ihm ihren Schirm !u, und ermahnen auch den Konvent, sich darein zu schicken. 504 Mai <496. Z ii r i ch. 4^00, 5. Ä1?tU tMittwoch nach 0>»ci» liivvnlionis), Staatsarchiv Lnccr»^ Allgemeine Abschiede. 0. ZI5. tt. Einige Knechte machen Ansprachen all den Herzog von Mailand eines vermeinten BrandschajzeS wegen. Deö Herzogs Botschaft hat sich anerboten, ihnen vor den X Orten Recht zu stehen. Deshalb fit Tag gesetzt nach Luccrn auf Dienstag nach Pfingsten (24. Mai). Daselbst sollen der X Orte Boten erst eine Vereinigung in Gute versuchen, und sofern selbe nicht zu Stande kommt, nach Recht entscheiden- I». Der Vogt im Rhcinthal soll die Kundschaften und den GcrichtShandcl zwischen Ammann Vogler und seinen Widersachern ans die Iahrrcchnnng nach Baden bringen. «. Auf Anbringen HanS Rudolf ScgcnserS, deö Vogtö zil Klingnatt, betreffend seine Ehefrau Johanna von Ningoltingen, die ihn ohne Ursache verlassen hat und nicht zil ihm zurückkehren will, wiewohl sich erfunden, dasi er mit ihr nicht anders den» ehrlich hausgehalten und wiewohl sie eheliche Kinder mit einander haben, ist erkennt, dasi er ihre Gülte» und Güter nach den Briefen, die er darüber hat, inne haben, nutzen und nicsicn soll, von nicmandc» gehindert. Und wenn sie zu ihm zurückkehren will, so soll er sie gütlich empfangen und halten »»^ seinem Erbieten. Will sie aber ungeachtet dieses Spruchs auf ihre Forderung und Ansprache gegen >b» nicht verzichten, so mag sie ihn darum suchen vor geistlichem oder weltlichem Gericht, wo solches hi»- gehört. «I. In Betreff deö Mangels und der Gebrechen, die nun seit langer Zeit im GottcShauS AZU tingen gewaltet und worüber schon oft verhandelt worden ist, wird erkennt, dasi es bei dem zu Lucer» jüngst gcfasitcn Beschlusi verbleiben und der Prior ansicr dem GottcShauS sein soll, eö sei den», ^ derselbe durch den Abt von Salmanöwcilcr wieder dahin verordnet werde. Auf der nächsten Jahrrcch»»uö zu Baden soll dann ein Tag festgesetzt werden, wo man in Beisein deö AbtS von SalmanSwcilcr, als de? geistlichen Obern, im GottcShauS Wcttingcn Rechnung abnehmen und bcrathcn soll, wie dem GottcShauS zu helfen sei. «. Auf Anrufen deö Ulrich Zipp ist denen von Schaffhauscn geschrieben, sie möclM daran sein, daß ihr Bürger Andreas Vogt dem Urtheil nachlebe, daö Zipp gegen ihn erlangt Hab F. Auf diesem Tag sind erschienen der Päpstliche Legat, auch deö römischen und des hispanischen Kö»>ö^ und der Herzoge von Venedig und Mailand Botschaften mit dem gemeinsamen Begehren, mit unS genossen in Vereinigung zu kommen, sofern wir uns nicht bereits gegen den König von Frankreich ^ pflichtet hätten. Was sich der König von Frankreich gegen uns erboten, daS wollen sie auch thn» uu noch mehr. Namentlich wollen sie jedem Ort 5<)i1 Franken mehr geben als der König von Frankrcuh' Wollten wir aber darauf nicht eintreten, so möchten wir nnö doch keines ThcilS annehmen, auch dau»u soll nnö etwas licbcö geschehen. Sie wollen in diesem Fall, wenn wir nnscrc Knechte dem Könige »a» Frankreich nicht zulaufen lassen, die nächsten vier oder fünf Jahre jedem Ort 590 Gulden gebe». soll jeder Bote an seine Herren und Obern bringen und darüber antworten auf einem Tag, der »^' Zürich gesetzt wird auf den Sonntag nach der Pfingstwoche (29. Mai). Mit des römischen Kb»'iss Näthcn ist auf diesem Tag insbesondere geredet über folgende Punkte: i) Der Anfechtung wcge», ^ St. Gallen und Appenzell zu erdulden haben von des Varnbülcrö Sohn und Ammann Schwendiu"'' welche Sache die Eidgenossen berühre, da sie St. Gallen und Appenzell zu vertreten haben. Möcht"' die Näthe bewirken, dasi Graf Georg von SarganS von der Acht absolvirt werde, wie solches im Mai 1196. 505 zu Luccrn ihm versprochen worden sei. 3) Möchte dem Grafen von Mctsch Recht gehalten oder der letzthin zu Innsbruck abgeredete Bericht zugelassen werden, damit der Graf seine Gläubiger in der Eidgenossenschaft bezahlen könne. 4) Möchten die Räthc daran sein, daß dem Zopfi von Glarus sein verdienter Sold und das Geld, das er im Dienst des Königs ausgelegt, ohne längern Verzug bezahlt werde. 5) Möchte hinsichtlich der Acht, mit welcher St. Gallen und Appenzell bedroht sind, die Sache abgestellt und innert den nächsten drei Wochen diesfalls Antwort gegeben werden. Auf alles dieses sollen die königlichen Räthe auf dem angesetzten Tag zu Zürich antworten. I». Auf Moutag nach der Auffahrt (16. Mai) wird ein Tag nach Schwhz angesetzt der Streitigkeiten wegen zwischen den Orten Uri, Unter- walden und Zug einerseits und der Stadt Constanz anderseits, sodann, um die Mittel zu bcrathcn, wie Constanz zu uns Eidgenossen gebracht werden könnte, woran uns in diesen Zeitläufen ganz besonders gelegen ist. Die drei Orte sollen die Sache ernstlich heimbringen und auf den Tag den im Feld gemachten Anlaß mitbringen, damit die Streitigkeiten gründlich beseitigt werden können, i. Auf Begehren derer von Glarus wird dem Herzog Albrecht von Bayern geschrieben in Betreff der Schuldner Ulrich Göggings. Is.. Zürich klagt, daß die Verhandlung seiner Beschwerden wegen der Raubzüge, welche durch das Stift Constanz über seine Burger, die Grafen von Sulz, vorgenommen worden, nun im vierten Jahre vor dem Bischof von Basel unauögetragen anhange. Hierauf wird erkennt, auf der Jahrrechnung zu Baden soll jeder Bote antworten, wie man solchen Verzug abstellen und denen von Zürich und ihren Bürgern zum Recht helfen wolle. S» t. S ch w y z. 17. Will (Dienstag vor Pfingsten). Staatsarchiv Luccrn Allgemeine Abschiede. N.W4. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. 11.215. !». Da die Knechte des Brandschatzes wegen gegen den Herzog von Mailand zu Recht veranlasset sind, einige aber Ansprachen haben, die nicht hierunter begriffen sind, so soll jeder Bote heimbringen und ans dem Tag zu Luccrn antworten, wie man auch diesen zu dem Ihrigen verhelfen möchte. ?». Jeder Bote weiß das Erbieten, so der neu erwählte Bischof von Constanz den Eidgenossen durch seine Botschaft gcthan hat. v. Der Kriegökncchte wegen, so „mit den bösen Blattern" behaftet sind, soll jeder Bote heimbringen, damit Maßnahmen getroffen werden, mehrcrn Schaden zu verhüten. «I. In Betreff des Handels der drei Orte Uri, Untcrwaldcn und Zug gegen Constanz und des Wunsches der Eidgenossen, Constanz in ein freundschaftliches Verhältnis; zu ihnen zu bringen, hat man einen Entwurf aufgesetzt, um die Stadt Constanz in gleicher Form wie St. Gallen, Schasshausen und Nothwcil in die Bünde aufzunehmen. Dieser Entwurf soll von den Boten heimgebracht und die Entschließungen der Obrigkeiten auf dem Tag zu Luccrn eröffnet werden, damit beförderlich in der Sache gehandelt werden könne. «. Jeder Bote soll heimbringen den Anzug Luccrns der hiutcrlasscucn Söhne Albans von Silincn wegen, welche von der Landschaft Wallis sicheres Geleit erhalten und dessenungeachtet ihres Gutes cutwert worden sind. Auf nächstem Tag zu Luccrn soll man antworten. Dqs Exemplar des Staatsarchivs Freiburg, Abschicdband Nr. 4, datirt Dienstag »ach der Auffahrt fj?. Mai), ü « fehlt w> Lucernerexemplar. 61 5l)K Mai lü9li. S!iZ. Lstt cer n. 25. Älsell (Mittwoch in dc» Pfingstfcicrtagcn). Staatsarchiv Zürich - ?Illgemeine ptbschiedc. II. 2Iii. ». Da die von Wallis den Caspar und Christoph von Silixen trotz ihroin verschriebenen Geleit ihrcö väterlichen CrbS und Guts cntwert haben, wird auf Ansuchen Luccrnö, dessen Bürger sie sind, >" aller Eidgenossen Namen eine Botschaft nach Wallis geschickt, um sich für sie zu verwenden. I» ^ wird beschlossen, das; jedes Ort dafür sorgen soll, das; seine Angehörigen, welche mit den bösen Blattern behaftet sind, ihre Häuser nicht verlassen und sich weder in der Kirche, noch auf der Straße, noch >" WirthS- nnd Schärstubcn n. s. w. sehen lassen, «. Da der Anlaßbricf, der zu Lucern der Soldreclamationcn einiger Knechte wegen, die zu Novarra gewesen nnd nun den König von Frankreich oder den Herzog don Orleans deshalb ansprechen, nicht gleich verstanden wird, so soll auf dem nächsten Tag in dieser Sache das Weitere verhandelt werden. «I. Da ans dem freien Herumgehen der Fcldsiechcn merklicher Schade" erwächst, so soll man die fremden Fcldsiechcn ans der Eidgenossenschaft fortweisen, die einheimischen aber soll jedes Ort zu Hanse behalten und nicht nmher ziehen lassen. «?. Jeder Bote kennt die Richtn»ü' welche zwischen dem Herzog von Mailand nnd den Knechten, die Brandschatz verlangen, gemacht ist- t. Da besondere Personen bedeutende Ansprachen an den Herzog von Mailand haben, so soll man da? heimbringen und auf den nächsten Tag antworten, wie man auch diesen nach Billigkeit zu ihrem Recht verhelfen wolle. Zürich. Zj. Vfttl (Zinstag vor Corporis Christi) Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. 217. Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister; Cnnrad Schwcnd, Ritter, Altburgcrmcistcr; Heis"'^ Göldli, Ritter; Gerold Mehcr von Knonau; Felix Keller. Bern. Heinrich Matter, Schultheiß; H"'" Rudolf von Scharnachthal; Bartholomäus May. L n c c r n. Hans Snnnenbcrg. U r i. Jost Püntinen Schwhz. Rudolf Rcding, Altammann. Unterwaldcn. Hanö Ambücl. Zug (nicht angegeben). bürg. Rudolf Pavillard. Solothurn. Niclanö Cunrad, Schultheiß. Hauptmann, Näthc und gemeine Landschaft zu Wallis melden, der Herzog von Mailand bcw^ sich bei ihnen um eine Vereinigung. Hierauf wird ihnen geantwortet, sie möchten sich in nichts cinlalss"' da sie mit mehrcrn Orten in Verbindung stehen, so werde nächstens eine Abordnung zu ihnen ko»»»^' um mit ihnen die Sache näher zu besprechen. I». Der Gefangenen wegen zu Fraucnfcld wird dc>"' von Constanz geschrieben, sie sollen dieselben zur Hand nehmen, sie weiter fragen nnd mit ihnen Handel wie sich gebührt. «. Etliche Nürnberger Kanflcntc und die Stadt Nürnberg ihretwegen klagen Heini Loiffi zu Klingnan, welcher ihnen die „ BuchSvasse" allein zu führen vermeint, selbe aber Wetter verfaulen und verderben läßt. Auf dem Tag zu Baden will man in der Sache handeln Vorsorgen, daß die Fuhr frei gelassen werde. «I. Der Irrung wegen zwischen den drei Orten Uri, waldcn und Zug einerseits und der Stadt Constanz anderseits wird von diesem Tag denen von Conj Mai 1496. 507 geschrieben, sie möchten auf die Jahrrechnung zu Baden ihre Botschaft senden auf Sonntag vor St. Jo- hanneötag (19. Juni); man werde trachten, den Streit gütlich zu schlichten und gegenseitig in eine Verbindung zu kommen, wie sie zwischen den Eidgenossen und Schaffhausen, Rothweil oder Appenzell bestehe, v. Der König von Frankreich hat auf diesen Tag ein Schreiben gesendet, worin er für den Abschluß der Vereinigung mit ihm hohen Dank sagt und versichert, die Eidgenossen werden jederzeit an ihm einen treuen Freund haben, auch meldet, daß es ihren Angehörigen in Neapel wohl gehe und daß sie vor dem Feinde sich Ehre erwerben, t. Des römischen Königs Näthe, um Autwort in Betreff derer von St. Gallen und Appenzell angegangen, erklären, wenn die von ihnen, auch des Papstes, des Königs von Spanien, der Mailänder und Vcncdiger wegen, auf letztem Tag zu Zürich begehrte Vereinigung angenommen würde, so würde vielleicht der römische König die Varnbüler und Schwcndincr zufrieden zu stellen auf sich nehmen und dadurch denen von St. Gallen und Appenzell Ruhe verschaffen. Sonst habe der König über das Kammcrgcricht keine Macht und müsse dessen Urtheilc anerkennen. Auf das hat mau weiter iu sie gedrungen, die königliche Majestät zu Schritten zu vermögen, wodurch weitere Beschwerung derer von St. Gallen und Appenzell vermieden würde. K. Dem päpstlichen Legaten und den Botschaftern dcö römischen nnd hispanischen Königs und der Herzoge von Mailand und Venedig wird erklärt, man habe die alte Vereinigung mit dem König von Frankreich erneuert und darin die heilige Kirche und den römischen Stuhl, auch das heilige römische Reich vorbehalten. Das wollen wir getreulich halten und hoffen dadurch Ruhe und Frieden zu befördern. Die Boten von Bern haben besondere Antwort gegeben; man meint aber, es füge sich das nicht wohl. Daher soll man auf dem Tag zu Baden weiter darüber sprechen. I». Auf Verwenden des Abts von Salmanöweiler wird denen von Nothweil geschrieben ihres Vernehmens gegen das Kloster Rottenmünster wegen, wie jeder Bote zu sagen weiß. t. Man soll heimbringen, es heiße, der Herzog von Mailand habe dem Weber und dem Hauptmann Whder schriftlich eine Summe Geldes versprochen, wenn sie ihm 4966 Knechte aus der Eidgenossenschaft zuführen würden. Man soll bis zur Jahrrechnung sich berathen, wie man diesem und andcrm Geläuf zuvorkommen wolle. Baden. 15. Juni (»ff vm iu»dv«u,. Staatsarchiv Luccrn: Allgem-iuc Abschiede. N.2A. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. M. t». Bezüglich der Rechnungsablagc der Vögte wird beschlossen, daß jeder Vogt alljährlich in Person Rechnung ablegen soll, es sei denn, daß er durch Krankheit oder LcibeSnoth am persönlichen Erscheinen gehindert werde. I». Auf die Bitte des Sohnes des Schultheißen von Sargans, daß man für Wicder- erbauung der ihm abgebrannten Schmiede ihm einige Hülfe und Steuer angedeihcn lassen wolle, soll auf nächstem Tag Antwort gegeben werden, v. Schwhz wird ersucht, die Seinigen, welche dem Hemmann Roscnblatt und Mithaften auf dem Gotthard ihr Geld entwert haben, zur Wiedererstattung anzuhalten. Will es das nicht thun, so soll es uns einen Tag setzen, an welchem wir unsere Botschaft deshalb dor seine Landögemcindc schicken können. «I. Auf nächstem Tag soll man auf ein Begehren des Abtö von Pfäfers, man möchte ihm gestatten, einen Zehnten dem Gotteshaus Einsicdcln zu verkaufen, antworten, v. lieber die Klage und Ansprache, welche die Knechte, so hievor zu Novarra gelegen, an den König -64 * 3(1H Juni t496. von Frankreich und den Herzog von Orleans zu haben vermeinen, soll auf nächstem Tag zu Luccrn ve> handelt werden, ß. Daö Schreiben des vertriebenen Bischofs von Wallis, der sich über daö »»billigt Verfahren der Walliscr gegen ihn beklagt, soll man heimbringen und wo die Sache auf Tagen Sprache kommt, daö Beste darin zu thun suchen. 55. Der Hofmeister von St. Gallen klagt über den Eintrag, den der Vogt im Rhcinthal dem Gotteshaus an den hohen Gerichten, Schirm und Steuern zu Vlatten thnc. I». Die Chorherren von Munster begehren nach Laut der Bunde Recht gegen Vogt im Aargan in einem Streit um ein Lehen und Fischcnzcn, sofern er von seiner Ansprache «> ) abstehen wolle. Das betreffende Verbot wird aufgehoben, il. „Als dann der bäpstlich Legat ich zu Liudon ein monitorinm offculich vffgeschlagcn, darinnc vcrmelt, alle die So mit dem Kling vß Frankrich ^ Einung sycnd, sich daruon zu stellen, wo daß nit geschähe, deshalb Bapsts Vngnad vnd Pen zu erwarten, ist ein tag angesetzt gen Lneern vff Suntag vor Vlriei (3. Juli) Nachts der Hcrbcrg zu finde mit vollem gowalt zu crschinen vnd antwnrt zu geben." k. Es wird beschlossen, daß Caspar Frei, Büchsen»»» ou Hanstil von Ast und Heinz Wabrer, wo man sie betreten mag, gefangen nehmen soll, der tl) Dncatc» halben, die sie vom Herzog von Mailand erhalten haben, um, wie man besorgt, ihm Knechte anzuwe> Einiger Anderer wegen soll man auf dem Tag zu Lneern antworten, wie man es mit ihnen halten I. Des Spauö wegen zwischen der Stadt Rothwcil und dem Gotteshaus Rottcnmünstcr soll »iau > dem nächstbcstimmtcn Tag zu Lneern völlig Antwort geben. 1». Jeder Bote weiß, woran die vorgebt Vereinigung mit denen von Constanz angestanden (crwnnden), da sie nämlich dem römischen zugesagt, sich jetzt zur Zeit mit Niemandem zu verbinden, damit ihnen mittlerweile nicht stärkere H»» ruilg zufalle. Beschluß: Sic sollen mit Beförderung Antwort geben, was sie zu thun Willens st'"'' JcdcS Ort soll auf Bartholome (24. August) seine Botschaft zur Rechnung in Wcttingcn ha^" «». In Betreff dcö Anzugs der Boten von Schwhz und Glarnö, des Zolls im Sarganscrland weg"» soll auf nächstem Tag das Weitere verhandelt werden, z». Die Leute mit den bösen Blattern » ^ Baden verlassen und bei ihrem Eide jeder in seine Hcimath ziehen. Jedes Ort sott die Seiiligen anhalte^ daheim zu bleiben, damit nicht größere Gebresten daraus erwachsen. «Z. Auf nächstem Tag soll , schlagt werden, wie man hinfür daö Geläuf der Knechte hindern möge. 1. Da sich die Gclcitcr zu - lingen und Bremgartcn beklagen, sie bringen namentlich von den Schifftcuten von Lneern daS Gelein» und den Zoll sehr schwer ein, so ist einhellig beschlossen, auf nächstem Tag mit denen von L'""" reden, daß sie ihre Schiffleutc anhalten, das Gelcitögeld zu geben, ansonst sie Verdrießlichkeiten crwK ^ müßten. «. Der Bürgermeister von Zürich soll mit der Acbtissin daselbst freundlich reden „der Reg ^ halb, dicwil doch söllich Regler im Urbar zu Baden vergriffen, daß sy die Sach im Ruw lasse tz. Daö Anbringen des Abts von St. Blasien, daß er eines ihm gehörigen Zolls am Hancnstci» die Unsrigcn cntwcrt sei, soll man heimbringen, damit jedes Ort mit den Seinen, welche die brauchen, deshalb rede. 11. Zürich soll Nachfrage halten, wer derjenige seiner Angehörigen sei» ^ ^ unterstanden, den Landvogt im Elsaß und andere anzufallen und niederzuwerfen, v» Hennbri»iss^ Klage der Priester im Aargau, daß ihnen verboteil werde, vor ihre Oberhcrrcn zu appcllircn. " Bote weiß, was der neu erwählte Bischof von Constanz der Jurisdiction zu Tannegg und der Füllst^ zu Klingnau wegen hat vortragen lassen. Dem Vogt im Thurgau ist über erstercS geschrieben, die 8'»^^ soll bis zur Bestätigung dcö erwählten Bischofs und bis zum AuStrag der Sache im Lehen bleibe» ^ bisher, x Rechnung: Der Vogt im Thurgau gibt jedem Ort 1 Gulden in Gold und 5 Schill'»^ Juni 1496. 509 im Rheinthal 96 Gulden in Gold jedem; der im Sarganserland jedem 88 Gulden Münz; Dießenhofen jedem Ort 9 Gulden l Dickplappart; der Vogt im Aargau jedem Ort -49 Pfund Hallcr 9 Schilling; der Vogt von Baden 24 Gulden in Gold 8 Pfund Hallcr. Aus den Büchsen erhält jedes Ort von Birmcnstorf I Pfund Hallcr; Brcmgartcn 16 Pfund Hallcr 15 Schilling; kleinen Bädern 29 Schilling; Mellingen 17 Pfund Hallcr; Kliuguau 4 Pfund Haller 17 Schilling; Baden 67 Pfund Haller. Im Luccrnerabschied n L7g findet sich der gleiche Abschied bis n mit dem unrichtigen Dutum Juni 1485. L u c e r n. 4^00, 5. Juli (Dienstag nach Ulrich. Staatsarchiv Lucern! Lucerncrabschiedcsammlung. 6.57. Boten: Zürich. Fclir Keller, des Raths. Bern. Georg Friburger, des Raths. Luccrn. Werner don Meggen, Schultheiß; Hans Nuß, Altschultheiß. U ri. Andreas Bcroldinger, Ammann; Vcnrich. Schwhz. Venrich Wagner; Vogt Ulrich. Unter walden. Erni Winkelricd. Zug. Seckclmcistcr Stocker. Glarus. Vcnrich Stuckt). Der Sache wegen, da Hemmann Rosenblatt durch einige Knechte derer von Schwhz seines Geldes entwert ist, wird auf diesem Tag mit den Boten von Schwhz ernstlich geredet, daß sie zu Hause bewirken, daß dem Noscnblatt sein Geld wieder werde oder daß die Knechte ihm darum, wo billig, im Recht antworten, ansonst auch unfern Leuten solches geschehen möchte. ?». Dem Schultheiß zu Sargans, dem die Schmiede abgebrannt ist, wird 15 Gulden Unterstützung zuerkannt; der Vogt soll selbe ihm an dem den Eidgenossen schuldigen Zins abgehen lassen. «. Dem Abt von Pfäfers wird vergönnt, seinen Zehnten dem Pfleger von Einsiedcln zu verkaufen, doch unter der Bedingung, daß das Geld wieder zu Händen des Gotteshauses angelegt werde. «I. Wabrer und Whermann zu Sargans waren gefänglich eingezogen worden, und letzterer hatte geschworen, seinen Leib und Gut nicht zu cutfremden. Nun ist er fort und hat sein Pferd zurückgelassen. Das soll der Vogt verkaufen und in die Rechnung stellen, die er nach Baden zu bringen hat. «. Dem Vogt Arnstein wird ein Crcdcnzbricf an den römischen König seiner Geschäfte wegen gegeben. 4'. Das Schloß zu Sargans soll gedeckt und nach und nach wieder in Stand gesetzt werden. 55. Wenn in Zukunft die Vögte zu Baden Rechnung geben, so sollen die Einnahmen und Ausgaben der Reihe nach specisicirt darin erscheinen; macht ein Vogt Gülte, so soll solches auch in Abschied fallen. I». Der Knechte wegen, die zu Novarra gewesen sind, wird dem König von Frankreich und dem Herzog von Orleans geschrieben, sie gnädig auszubezahlen und unklagbar zu machen, t. Die Bitte des Abts von St. Blasien, daß man ihm den Zoll im Haucnstciu nicht abfahre, soll jedes Ort berücksichtigen, k Der laufenden Knechte wegen soll jedes Ort bei hoher Strafe verbieten, daß niemand ^edcr zum König von Frankreich noch zu andern ausländischen Herren laufen soll. Den Vögten in der Eidgenossen Herrschaften wird ab diesem Tag geschrieben, daß sie allenthalben bei Ehre und Eid verbieten sollen, in fremde Kriege zu laufen. I. Zürich und Luccrn sollen dafür sorgen, daß ihre Schiffleutc, welche die Limmat und Reuß hinab fahren, zu Baden, Brcmgartcn und Mellingen, wie von Alters her, das Geleite bezahlen. »»». Schwhz und GlaruS behaupten, zu Sargans zollfrei zu sein. Dem Bogt wird aber befohlen, von ihnen den Zoll zu nehmen, bis sie ihre Befreiung vor den Eidgenossen genug- Juli 1406. sam erwiesen haben. «. Der Knechte wegen, welche früher gegen das erlassene Verbot in Krieg gelaufen sind und jetzt heimkommen, soll man sich ans nächstem Tag bcrathcn. «». Dem Othmar Jung, welcher beim Abt von St. Gallen etwas zu schaffen hat, wird ans sein Gesuch und in seinen Kosten Ammann Steiner von Zug mitgegeben. >». Die von Wallis und die von Silinen sind auf Bern, Uri, Unter- waldcn, Zug und Frciburg veranlasset, doch so, daß die Partei, welche sich durch das Urtheil beschwert findet, vor die übrigen Orte Zürich, GlaruS und Solothurn appcllircn mag. Dabei soll cS bleiben, «ß. Ucbcr einen Streit zwischen Rudolf Frei von Mellingen und Cunrad Mehcr von Brcmgartcn in Betreff cincö Erbfalls zu Villmergcn sott auf nächstem Tag entschieden werden. i. Dem Herzog von Mailand, welcher einen Tag zu Fortsetzung der Unterhandlungen der Capitcl wegen begehrt, wird Tag nach Luccrn gesetzt auf Montag vor St. Maria Magdalena (18. Juli). Wenn man Tag setzt, welches Ort cS sei, so sollen alle Boten auf den angesetzten Tag zu Nacht und nicht später erscheinen, damit keine Verzögerung in den Geschäften eintrete. Zu «. Siehe Wcgelinei Pfäferserregesten. Nr. 7S5. Bern. 11. Zuli. Staatsarchiv Bern Urkunden. »». Papst Alexander, der römische König Maximilian, Ferdinand und Elisabeth, König und Königs von Spanien, Augustinus BarbadicuS, Doge von Venedig, und Ludwig Maria Sforza, Herzog von Ma>- land, verheißen, in Gemäßheit der Zusagen ihrer Botschaften auf dem Tag zu Zürich, den Orten SchwU und Obwalden auf fünf Jahre gemeinsam eine jährliche Pension von 4000 Franken gegen daS Versprechen, innert dieser Zeit keine der heiligen Liga feindliche Verbindung mit Frankreich einzugehen, noch Knechte in französischen Sold laufen zu lassen. I». Dieselben versprechen gegen gleiche Verpflichtung c»ü zehn Jahre der Stadt Bern eine jährliche Pension von -1000 Franken (1 Franken zu »/, rhein. Guldcu)- SK». Lucern. 18. Zuli (Montag vor Jacob,). Staatsarchiv Lucer»^ eucccnerabschiedcsaminlung, o. SS, Staatsarchiv Areiliiirg Abschiede von Lur«r», Nr. «z. Boten: Zürich. Felix Keller, des R-athS. Bern. Wilhelm von DieSbach, Ritter. Lucern. Schultheiß von Meggen; Schultheiß Nuß; Vielaus Ritzi. Uri (nicht angegeben). Schwhz. Hans Wagner, Vcnrich' Unterwaldcn. HanS Ambüel. Zug. Hanö Heinrich, des Raths. Glaruo. Rudolf Stuckh, Vcur'ch- Der Streitigkeiten wegen zwischen Bnrgi, Hammcrschmicd von Bremgartcn, und Hubler voil Jone» um eine Wässerung wird ein Vermittluugötag gesetzt auf Montag nach St. Jacobötag nach Brcmgarte" Da sollen in aller Eidgenossen Namen Zürich und Zug die gütliche Beilegung der Sache versuchen. I»« Anbringen des Vogtö im Nhcinthal soll jeder Bote die Frage heimbringen, ob man eine Vogtöbchausung im Städtchen Rhcincek bauen oder aber das alte Schloß herstellen wolle. «. Der Herzog von Mail"'^ Juli 1496, schreibt, er sei Willens, nach Worms zu reisen, und den römischen König, der in Italien die Kaiser- Würde empfangen wolle, dahin zu begleiten. «I. Der Herzog von Mailand läßt abermals, durch seine Botschaft die Erneuerung der Capitcl anbieten; er wolle zu ewigen Zeiten jedem Ort jährlich 5t)<) Ducatcn und Zollfreihcit bis an den Burggrabcn von Mailand zusichern, wogegen ihm die Eidgenossen nichts schuldig sein sollen. Da diesen eben viel an der Sache gelegen ist, so wird dieses Geschäfts wegen ein anderer Tag angesetzt ans Montag vor St. Lorcnzcntag nächsthin (8. August) nach Luccrn. das pflichtig". «. Auf lctztgehaltcncm Tag zu Lucern hat man die Sache des Streits wegen zwst^ den Orten Uri, Untcrwaldcn und Zug und der Stadt Constanz auf diesen Tag angesetzt. Da abc»' Unterwaldcn niemand erschienen ist, so hat man mit den Boten der beiden übrigen Orte geredet die gleiche Meinung nach Untcrwaldcn geschrieben, sie möchten doch ihren Herren zu bedenken wie viel in diesen bedenklichen Zeitkäufen den Eidgenossen an der Stadt Constanz gelegen sein niüssc daher die Sache in Güte anstehen lassen. Sofern sie aber dazu sich nicht verstehen wollten, so sie doch wenigstens in der Sache nichts weiter vornehmen, ohne den Eidgenossen vorher davon Kc»"^ zu geben, t. Lucern, Schwhz und Untcrwaldcn sollen die Sache von des Zehntens des GottcSha»^ Engelberg und seines Hauses zu Lucern wegen heimbringen, wie sie darüber durch den Sigrist von S''"'"'' seid berichtet sind. Der mailändische Bote hat ans Freitag Nachts angezeigt, der Herzog nicht völlige Antwort gegeben, er sei gegenwärtig des römischen Königs wegen mit Geschäften übcrla August 1496. 513 wolle aber mit Nächstem eiue Antwort geben, welche die Eidgenossen befriedigen werde. I». Auf diesen Tag hat der Herzog von Orleans den Eidgenossen geschrieben, es sei ein Bote, den der König von Frankreich zu ihnen geschickt, unterwegs krank geworden, nun schicke er einen andern aus dem großen Rath von Frankreich, mit Bitte, selben zn Lucern zu erwarten. Nun ist derselbe ans Dienstag vor Verena (R). Auglsst) wirklich erschienen und hat mit vielen Worten eröffnet, wie der König höre, daß von Mailand und andern seiner Feinde die Eidgenossen von der Vereinigung mit ihm abgehalten werden wollen; er bitte aber bei dem, was man schriftlich versprochen, zu beharren, auch er wolle seine Versprechung treulich halten, und wenn noch nicht alle Orte der Vereinigung beigetreten wären, so möchten sie es thun, er selbst wolle zum Beweis seines guten Willens ans Mitte August die Pension und daö Quartier bezahlen. Darüber zu antworten, soll man ans Mittwoch nach Verena (7. September) wieder zu Luccrn sein. Zu ». Der Brief Meinrad Stadlers, des Vogts von Sargans, an Schwyz ist dem Abschied nachgeschrieben. Derselbe enthält Bericht, wie er vernommen, daß zu Mals und Glurns im Etschland eine Taglcistung zwischen dem römischen König, dem Papst, Spanien, Neapel, Mailand und Venedig gehalten worden sei, einzig zu dem Zweck, die Eidgenossenschaft zu erdrücken. Auch der König von Frankreich sei heimlich einverstanden, selbst in der Eidgenossenschaft gebe es Orte, die mithalten, so Bern, Schwyz und Obwaldcn. Auch habe der Pabst versprochen, den römischen König zu Mailand zum Kaiser krönen zu lassen, mit gleicher Wirkung, als ob es zu Rom geschähe u. s. w. Er habe daher in seiner Vogtei alle Kriegsläuse verboten, begehre weitere Instruction u. s. w. S/t». Lucern. 1^36, 8. Sepleinhei' (vnscr fron»» tag zu Hcrpst). StaatSarciliv Lucern Luccrncrabschicdcsanimlung. o. KZ. Dtaatöarchi» Areiburg: Abschiede von Luccrn. Band Nr. 83. Boten: Zürich. Felix Keller. Bern. Wilhelm von Dießbach, Ritter, Altschultheiß. Lucern. Hans Vuß, Ludwig Seiler, beide Altschulthciße. Uri. Walter in der Gasse, Altammann. Schwyz. Vogt Flekli. Obwaldcn. Ammann Frnonz. Nidwaldcn. Ammann Zclger. Zug. Ammann Steiner. Glaruö. Ammann Kuchli. Frcibnrg. Franz Arscnt. Solothurn. Küffcr. ». Auf daö auf letztem Tag geschehene Anbringen der französischen Botschaft haben heute die Boten derjenigen Orte, welche mit dem König in Einigung sind (d. h. alle außer Bern, Schwyz und Obwaldcn) steantwortet, daß ihre Herren und Obern daö, was sie dem König verschrieben und besiegelt haben, halten wollen, wie sie erwarten, daß auch der König seinerseits seine Versprechungen Halten werde. Da nun die französischen Boten ferner begehren, man möchte ihnen helfen, diejenigen Orte, welche bisher der Vereinigung nicht beigetreten, auch noch zum Beitritt zu bewegen, so wird beschlossen, die Orte, welche in der Vereinigung sind, sollen Samstag nach des heiligen Kreuzes Tag (17. September) ihre Botschaften zu Lucern haben und von da den folgenden Tag nach Schwyz und Nntcrwalden ob dem Wald ^stehen, um sie freundlich zu bitten, daß sie auch der Vereinigung mit Frankreich noch beitreten. Schwyz bringt an, Obwaldcn habe vom Herzog von Mailand, Nidwaldcn vom König von Frankreich Gefd erhalten; man besorge, daß da etwas Unfreundliches daraus erwachsen möchte. Beschluß: Die Voten, so dahin kommen, sollen auch hierin daö Beste thun. v. Der Bote von Mailand erklärt, der Herzog habe, etlicher Geschäfte wegen, ihm noch immer keine endliche Antwort zugeschickt. Er hoffe aber, dieselbe werde bald anlangen und befriedigend lauten. «I. Zu Schwyz soll man sich erklären über das 65 514 September 1496, Anerbieten von Uri, die Knechte, welche jetzt zahlreich durch dortiges Land in fremde Kriege ziehen, heimzuweisen. gu ». Di- Antworten von Schwvz und Obwaldcn stehen im Freiburgeral'schiedh.rnd »nmittetl'nr nach dem Abschied dnl" Tages, e. «I. fehlen im Lucerncral'schied. Züri ch. 4. October («ff sant Zran-i»citag>, Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, nicht, der auf Vcrschrcibung von 1<>l> Gulden Dicnstgcld mit etlichen Knechten hineingezogen. DaS Än>g recht, so sein Gotteshaus mit den iv Orten habe, behalte daö römische Reich und den heiligen ^l" vor; nichtödcstomindcr sei er bereit, den Eidgenossen, wenn sie Jemand anfechten wollte, mit " ^ Kräften beizustehen. Jeder Bote weiß seinen Herren zu erzählen, waö Gefallens die Boten an die!" Eröffnung gehabt und wie sie darauf dem Abt verwiesen, daß er die zwei Schreiben verachtet n»d >" nicht an die gehalten habe, welche sein Gotteshaus beschützten, als Kaiser und König cö verlassen hatte" Solches möge er betrachten und sich fortan als einen guten Eidgenossen bewähren oder „es werde ^ ^ zu vnstatten crsclstesscn". e. Die ehrbaren Leute aus der Herrschaft GamS bringen an, daß dc> ^ Eastclwart zu Wcrdcnberg sie von ihrem Herrn, dem von Bonstcttcn erkauft habe. Da sie """ ihrem bisherigen Herrn zu den Eidgenossen gedient haben, so möchten sie gerne auch in Zukunft bei >) bleiben, und bitten, die Eidgenossen der VII Orte möchten diesen Kauf, der um GM) rheinische l9» ^ minder 8tl Gulden geschehen, für sich nehmen und sie zur Grafschaft Sarganö oder zum Rhcinthal ^"!' wozu ihre Herrschaft wohl gelegen sei. «I. Heimbringen, daß der von Silincn, weiland Bischof Z" ^ Fürdcrnißbricfe begehrt an den heiligen Batcr, den Papst, und an den Herzog von Mailand. Mcw > auf dieses Begehren auf dem Tag zu Zug antworten. Auf diesem Tag ist mit Ernst welche seltsame und ungetreue Zeitkäufe, besonders aber wie gefährliche Anschläge vorhanden st"d, . tracht und Partciung in unserer Eidgenossenschaft zu stiften, wie auö dem Schreiben deS römische" K""'! an den Abt von Pfäfcrö deutlich hervorgeht, wovon jeder Bote eine Abschrift besitzt. Daher . Orte, die ihre Botschaften auf diesem Tag gehabt, auf Donstag vor St. Gallcntag nächsthin (19- Oet"'^ jedes zwei Boten zu Luccrn haben. Dahin soll man die AmtSlcnte aus gemeiner Eidgenossen ^ die Nögte zu Baden, zu Sargans, im Rheinthal, im Wagcnthal, den Landvogt im Thurgan ""^ ^ Hauptmann zu St. Gallen bescheiden und ermahnen, dem mehrcrn Thcil der Eidgenossen zu warte" ' gehorsam zu sein, wie ihr Eid sie dazu verpflichte, auch zu verschaffen, daß die Unfern bei Ha"sc Octobcr 1496. 515 und nicht denen zulaufen, die uns widerwärtig sind. Die gleichen Boten sollen sodann von Luccrn nach Obwaldcn fahren und am Sonntag nach St. Gallentag daselbst vor die Landögemcinde treten, um sie zu bitten, daß sie bei uns Eidgenossen bleiben und nicht der Gegenpartei anhangen möchte. L. Jedes Ort soll seinen Boten Bollmacht geben, auf dem Tag zu Luccrn Beschlüsse zu fassen, wie man sich mit den Aufwieglern halten wolle, welche unter erdichteten Vorgaben die Unfern nach Lampartcn zum römischen König geführt haben, da zu besorgen ist, daß dessen Anschlag am Ende gegen uns gerichtet sein möchte. Zu «. Das Schreiben des römischen Königs nn den Abt von Pfäfers, n, N, Glurns tk. August t49ö, siehe im gleichen Band lA. A. 0. 25»). Z u g. 10. Oktober cMontag vor St. Galt,. Staatsarchiv Zürich- Allgemeine Abschiede, N.lZW. Auf das Anbringen derer von Schaffhausen, der kaiserlichen Mandate wegen, ist geantwortet: „Was Inen vor zu luccrn gescht, des sollen sh sich trösten, vnd wie es vnö ergänz, als ergänz ouch Inen, vnd was wir Inen schuldig, wellen wir an Inen früntlich halten." ?». Auf das Anbringen des Ammann Vogler im Rhcinthal, die Bestcurnng der Güter des Sigmund von Freibcrg und Anderer wegen, wird erkennt, sie mögen selbe besteuern nach Billigkeit; wollen die Besitzer dagegen Einsprache thun, so sollen sie es vor den Gerichten im Nheinthal thun und vor den Landvogt oder die VII Orte, nicht aber an fremde Gerichte appclliren. v. Zürich und Luccrn haben ihre Botschaft zu Constanz gehabt, Anton Geißbcrgs wegen. Ihnen hat eine Rathsbotschaft von Constanz geantwortet, man werde dem Gcißbcrg nicht weiter gestatten, ferner Jemanden gesangen zu nehmen oder ohne Recht zu kränken, »t. Hans von Hertenstein und Herr Peter von Hertenstein, Domdecan zu Sitten, begehren, man möchte dem Bischof von Sitten Empfehlungsschreiben an den Papst, den Herzog von Mailand und einige Car- dinälc geben. Darauf soll man ans nächstem Tag zu Lncern antworten, v. Die Antwort, welche Rothweil hinsichtlich seines Streits mit dem Kloster Rottcnmünstcr geschrieben, soll jeder Bote seinen Herren witthcilcn und auf nächsten Tag ihre dicöfällige Erklärung bringen, damit fernere Unruhe verhindert und denen von Nothweil geschrieben werde, daß sie sich mit Billigem begnügen möchten. K. Jeder Bote weiß den Rathschlag, den die Eidgenossen zu Zug gethan in Betreff des Bündnisses mit den drei Bünden >u Chnrwaldcn, und wie man sich nicht ganz geeint hat, indem Zürich und Schwhz den Artikel nicht annehmen wollten, daß jeder Bund für ein Ort in der Eidgenossenschaft geachtet werden solle, und auch andere Artikel, wie die Boten zu sagen wissen. Zürich und Schwhz sollen ihre endliche Antwort bis nächsten Samstag nach Lucern geben, damit nicht weitere unnütze Kosten über die Sache gehen. Zürich soll seinen Stadtschreiber mit seinen Boten ans den nächsten Tag im Oberland schicken. I». Auf Sonntag vor Martini (6. November) sollen die von Untcrwaldcn nid dem Wald ihre Gemeinde versammeln und Schwhz seine Boten dahin senden, der französischen Vereinigung wegen. Einzelne wünschen, daß sämmt- llche Orte, die in der Vereinigung sind, ihre Boten da haben möchten. 65* October 1496, SU». Lu cern. !>!!)<», 14. October (Fr-uag vor Gam,. Staatsarchiv L'iiccr» Luccrncrabschicdcsammlung. N. K2K, Boten: Zürich. Bürgermeister Nöist; Hans Keller. Luccrn. Schultheiß Nuß; Niclaus Rizzi. Uri. Walter in der Gasse, Altammann. Untcrwaldcn. Marquard Zclgcr, Altammaun. Zug. Scckcl mcister Stocker. Glarnö. Bcnrich Stucki. ». Die Anzeige des Gcleiters zu Baden, daß die Karrculeute und Wagenleute zu Stein durch den Grcdmcister gezwungen werden und Briefe an den Zollcr zu Klotcn erhalten, wodurch der Zoll zu Baden merklichen Abbruch erleide, soll jeder Bote heimbringen. I». In dem Streit zwischen Zürich und den Eidgenossen in Betreff dcö Zolls zn Klotcn haben die Zugesetzten zwei verschiedene Urthcilc gesprochen, der Obmann aber, Thalmann, des Abts von St. Gallen Kanzler, ist vor dem Entscheid gestorben. Daher soll man auf nächstem Tag Antwort geben, waö in der Sache weiter geschehen soll. e. Jeder Bote soll heimbringen, wie man das Treiben der Aufwiegler und das Laufen der Knechte abstellen und dabei auch den Eigennutz, die Pensionen, Dicnstgeldcr, Micth und Gaben beseitigen mochte, waö alles der Eidgenossenschaft noch viel Uebels bringen könnte. «I. Heimbringen, waö man mit Herrn Ulrich von Sax, Melchior von Landcnberg, dem Abt von St. Gallen und dcö Lanzen Sohn handeln wolle, die zum König gezogen und eine merkliche Zahl der Unfern mit sich hinwcggcführt haben, v. Der Behausung des Bogts im Nheinthal wegen soll auf nächstem Tag ein Entscheid gefaßt werden. I. Die Botschaft des Herrn von Castclwart begehrt, daß man die Eigcnlcutc, die von Wcrdcnbcrg nach Sargans und unigckchrt von einer Grafschaft in die andere ziehen, theilcn soll. Darüber soll den Boten, die nächstens nach Wallcnstadt gehen, Vollmacht gegeben werden. K. Die Botschaft dcö Herrn von Castclwart bringt ferner an, der Eidgenossen Vogt zu Sarganö verbiete in der Herrschaft Wartau den Leuten, in Kriege zu laufen. Er meine nun, bei solchem Verbieten sollte er auch dabei sein müssen. Uebcr diesen Gegenstand sollen ebenfalls die Boten, die nach Wallcnstadt kommen, verhandeln. I». Ferner läßt der Herr von Eastelwart anbringen, der Vogt zu Sarganö meine, Einen aus der Herrschaft Wartau, der mit einem kleinen Mägdlein zn schaffen gehabt habe, von der Obrigkeit wegen zu strafen, wogegen er, Castclwart, behauptet, der Fall berühre das Blut nicht, sondern gehöre nach dem Vertrag zwischen beiden Herr- schaften ihm zn strafen zu. Auch hierüber soll den Boten nach Wallcnstadt Gewalt gegeben werden- I. Frciburg und Solothurn begehren, daß man sie auch in die Vereinigung mit den drei Bünden >u Churwaldcn eintreten lasse. Darüber will man auf nächstem Tag Antwort geben. Ii,. Der Vcnrich von Freiburg anerbietet sich, die Pension vom König von Frankreich, die jetzt auf Allcrheiligcnmcssc zn Lhvn fällig wird, gemeinen Eidgenossen ohne ihre Kosten zu holen und darum Tröstung zu geben, sofern man ihm von je 19l) Franken einen halben Franken geben wolle. Darüber will man auf nächstem Tag antworten. I. Um die Vereinigung mit den drei Bünden in Churwaldcn zu beschließen, soll jedes Ort seine Botschaft auf Sonntag nach St. Gallcntag nächsthin (23. Oktober) zu Wallcnstadt haben. October 1496. 517 3^7. W a l l e n st a d t. 4^196, 24. Oelvber (Montag vor Simon und Jude). StaatSarciiiv Lucern . Allgemeine Abschiede. 6.237. »». Graf Georg von Sarganö bringt die Irrung an, die ihm als einem König der Keßler in der Grafschaft SarganS begegne, und begehrt, daß man ihn bei den Freiheiten, die er und seine Vorfahren diesfalls vom Reich erlangt haben, schütze, damit die fremden, verlaufenen Abenteurer, welche die Welt betrügen, gezähmt werden mögen. Dieses Begehren soll jeder Bote heimbringen. I». Derselbe Graf Georg klagt ferner, daß der Bericht, welcher zu Lncern zwischen der königlichen Majestät und ihm gemacht worden, nicht gehalten und die auf ihm liegende Acht nicht aufgehoben, noch ihm Bezahlung oder rechtlicher Austrag gegen seine Schuldner verschafft werde, mit Begehren, man möchte deshalb seiner eingedenk sein, v. Da die Straße über den Schollberg mit großen Kosten gemacht worden, es nun aber Roth thnt, selbe gehörig zu unterhalten, ist der Boten Meinung, es wäre gut, die Unterhaltung einem ehrbaren Manne zu übertragen und ihm dafür den Bezug eines angemessenen Wcggeldeö zu gestatten. «R. Der Bote von Lucern soll bei dem Vogt Ferr sich erkundigen der Gottesgabc wegen, die des Kirchherrn Sohn zu Flums gethan hat, wie viel von der Eidgenossen Boten bewilligt worden, und ob sie ausgerichtet sei oder nicht, v. Die Copie der Vereinigung mit den Bünden in Chnrwalden soll jeder Bote an seine Herren bringen und deren Erklärung darüber auf dem nach Zürich auf Sonntag nach St. Othmarötag (2l>. November) angesetzten Tag abgeben. Die Bünde von Chnrwalden sollen sich auf St. Niclanötag (6. Dcecmber) schriftlich erklären, ob sie die Vereinigung nach dem betreffenden Entwurf annehmen wollen oder nicht. Wenn dieselbe von beiden Seiten angenommen wird, so sollen dann die Briefe aufgerichtet und besiegelt werden. L. Heimbringen den Anstand wegen der Thcilung der eigenen Leute, die der Herr von Castclwart von der Grafschaft Wcrdenberg wegen zu thun begehrt, die Leute ans der Grafschaft Sargans dagegen als dem Herkommen zuwider bestreiten. K. Des zu Gretschins geschehenen Verbrechens wegen, worüber der Herr von Castclwart zu richten vermeint, ist dem Landvogt befohlen, den Handel zu untersuchen, und einen schriftlichen Bericht darüber nebst einer Copie des Sprnchbricfs zwischen beiden Grafschaften nach Zürich auf den Tag zu schicken. I». Wenn Vogel von Uri und etliche Reisknechte glauben Soldansprachen an die Bünde in Chnrwalden zu haben. Man soll mit diesen Knechten reden, daß sie sich mit dem Rechtbictcn der Angesprochenen begnügen und sich aller Drohungen enthalten, t. Die Leute aus der Grafschaft und die Burger aus dem Städtchen Sargans sind ihrer Steuerstrcitig- kciten wegen auf den Tag zu Zürich beschiedcn. Es soll daher jedes Ort seinen Boten Gewalt geben, in der Sache Recht zu sprechen. Z/48. Bern. 4^9K, 9. November. Staatsarchiv Bern: Bündnisse und Verträge. IN. 155. Amadeus, Freiherr zu Vivis, Antonius von Gingins, Herr zu Divonne, Johann von Steinbach, Herr zu Büssh, Landvogt und Verwalter in der Waat, Humbert von Ponterosa und FranciscuS Nein- 518 November 1Tl>6, Hardt, Räthe und Abgeordnete des Herzogs Philibcrt von Savoycn erneuern in Auftrag ihres Herren die Bündnisse und Verträge des Hauses Savoycn mit den Städten Bern und Frciburg, insbesondere den mit Amadeus, dem Grafen und ersten Herzog von Savoycn, aufgerichteten Bund, unter Vorbehalt, daß mit Ucbereinstimmung der Parteien jederzeit in den Bestimmungen über Handel und nachbarlichen Verkehr dienliche Abänderungen getroffen werden mögen, 54?». Zürich. 2l1. November (Sonntag nach Olhmari), Staatsarchiv Luccr» Allgemcinc Abschiede, c Zollbriefc, die an den Zoll zu Klotcu gehören, ihm auszuhändigen, widrigenfalls er sie nicht ziehe» lasse, möchte abgestellt werden. Solches sei nicht zu dulden, indem kein Ort das andere ohne Recht pfänden soll, und ohnehin diese Sache in dem anhängigen Rechtsstreit mitbcgriffcn.sei. Die Boten dieses TageS haben nicht genügsame Vollmacht, um auf diesen Gegenstand einzutreten, indem man glaubte, es sei bloß darum zu thun, daß die beidseitigen Zugesetzten zur Wahl eines neuen ObmannS zusammen kommen sollten; die Boten der sechs Orte wollen daher den Gegenstand heimbringen. 4', Dem Abt vo» Pfäfcrö wird geschrieben, daß er Herrn Rudolf von Tobel befriedige laut der zur Zeit in Einsiedel» getroffenen Abrede. Bezüglich der vom Herrn von Castelwart, als Besitzer der Herrschaft Werdcnberg, beantragten Theilung der eigenen Leute, wogegen die von SarganS Einsprache gethan, wird erkennt, daß eine solche Theilung nicht stattfinden, sondern daß eS beim alten Herkommen bleiben soll, worin »>»" November 1496. 519 nicht findet, daß jemals eine solche Theilung stattgefunden. I». Bezüglich der zu Gretschins von zwei Gesellen an zwei Töchtern verübten Nothzucht wird erkennt, daß der Landvogt von Sargans von der hohen Gerichte wegen diesen Handel strafen und selben nicht den Niedern Gerichten überlassen soll, indem selber doch unmittelbar an die hohen Gerichte gehöre, I. In Betreff der Gebrechen im Gotteshaus Wettingen, worüber der Abt von Citcls, der Oberste des Ordens, gemeinen Eidgenossen geschrieben hat, soll jeder Bote auf nächstem Tag zu Lucern seiner Herren Meinung eröffnen, was zu thun sei, damit dieses Gotteshaus nicht so elendiglich zu Grunde gehe. It. Die lv Orte, welche dem Gotteshaus St. Gallen einen Hauptmann geben, haben auf diesem Tag beschlossen, daß der Hauptmann alljährlich Rechnung geben und Alles einziehen und bezahlen soll, was unter ihm fällt, wie andere Amtsleutc der Eidgenossen, und daß mau ihn Restauzcn (d. h. Exstanzcn) nicht verrechnen lasse. I. „Dem Boten, so vnser Eidgenossen von Zürich zum Kung von Frankrich schickent, ist bcuolheu, anzubringen des Banns halb, so der Bäpstlich legat zu lindow vffgeslagcn hat, damit der Kung solichs abstelle, als er durch sin botschaft zugesagt hat." Zu l Das Missiv datirt vom 22. November, Dienstag nach Othmari. Siehe Wcgclin, Pfäfcrserregesten. Nr. 798. 550. Lindau. 45k)t», 26. November om St. Cunw» Tag). Staatsarchiv Luccrn - Allgemeine Abschiede. 0.Z42. Die Boten der x Orte haben auf Befehl ihrer Obern den Anwälten des römischen Königs vorgehalten die Umtriebe deö Varnbülers und nachher seiner Söhne gegen St. Gallen bei dem Kammer- gcricht, ferner das mündliche Zusagen, welches der König diesfalls unsern Boten auf dem Reichstag zu Worms gcthau und die beiden Schriften, welche der König und seine Anwälte auf den Tag zu Luceru gesandt; sie haben darauf gestützt nochmals freundlich begehrt, daß St. Gallen von der Acht und den Barubülcrschcu Umtrieben befreit werde, denn der Handel gehe nicht St. Gallen allein, sondern gemeine Eidgenossen an, die schuldig seien, St. Gallen zu vertreten. Namentlich möchte man bedenken, daß die Acht sie auch treffen müsse und wenn deshalb ihren Eidgenossen von St. Gallen an Leib oder Gut etwas Unfreundliches widerfahre, so möchten die königlichen Räthe ermessen, welche Folgen das für Frieden, Ruhe und Einigkeit nach sich ziehen müßte. Darauf ist mancherlei, das der Eidgenossen Boten nicht annehmen wollten, von den königlichen Anwälten geantwortet: Sic haben in der Sache keinen Befehl, wollen aber das Anbringen eilends durch den Postboten der königlichen Majestät berichten und hoffen, da sie nun berichtet seien, daß der Handel nicht St. Gallen allein, sondern gemeine Eidgenossen angehe, der König werde in Berücksichtigung seiner schriftlichen und mündlichen Zusagen die Acht abstellen u. s. w. I». Urkundliche Erklärung der königlichen Räthe auf dem Tag zu Lindau (Berchtold, Erzbischof und Churfürst zu Mainz, Adolf, Graf von Nassau, Herr zu Wiesbaden, Hans Jacob von Bodman, Ritter, der ältere, Walter von Andels, Ritter, <1. <1. Lindau 27. November 1496), daß sie das Begehren der eidgenössischen Boten in Betreff der Acht über St. Gallen und des Varnbülcrschen Handels schleunigst an den König ins Welschland berichten und ihn ersuchen wollen, die Vollziehung der erlangten Urtheile des Kammcr- gcrichts und der Acht eine Zeitlang anzustellen, damit unterdessen die Sache vermittelt werden könne. Sie haben auch der Eidgenossen Begehren an die Versammlung des heiligen Reichs auf den Tag zu November !496. Lindau gebracht und an derselben erfnndcn, daß sie, wenn auch zu Handhabung der KammergcrichtS orduung und anderer Beschlüsse des Reichstags zu Worms entschlossen, doch in Betracht der königlichen Zusagen bei dem Kammcrgcricht um Einstellung der Exemtion bis znm Eintreffen dcö königlichen Befehls sich verwenden wolle, «. Jeder Bote weiß, was die königlichen Räthc des GeißbcrgerS wegen geantwortet haben. «I. Die königlichen Räthc haben dem König ernstlich geschrieben der Acht wegen, worin Graf Georg steht. «?. Der Vogt von Rhcineck soll berechnen, wie viel Wein er habe nnd wie viel derselbe nach jetzigem Preis gelten wolle. Darüber soll er au seine Herren von Schwhz berichten, daniü man auf nächstem Tag davon reden kann. f. Jeder Bote weiß zu berichten, welche Ehre unS von Herzog Albrccht von Sachsen angethan worden ist. , Zu t Zürcherubschicd ». 234. fügt bei - „vns geladct vnd mit Im gesscn". SSI. Lucern. 7. Aecelnöer Mittwoch »ach Nicolai).' Staatsarchiv Lucern! Luceriicrabschiedcsammliiiig. 0.. Iii. Boten: Zürich. Felix Keller, des Raths. Luccrn. HailS Ruß, Ludwig Seiler, beide Altschulthcsse llri. Landschreiber Schnlcr. Schwhz. Vogt Flcckli. Obwalden. Scckclmeistcr Kiscr. Nidwalde» Ammann Encntachcrö. Zug. Vogt HaSlcr. Glaruo. Vogt Tschudi. Freibürg. Der Seckelnieistn Solothurn. UrS Biß, Vcnrich. ». Die Zugesetzten Zürichs und der sieben Orte wegen dcö Zolls zu Klotcn sollen auf St. Hilarien tag nächsthin st.'j. Janilar tck97) zu Einsiedeln erscheinen, um sich da über einen Obmann zu vereinigt- I». Des Gotteshauses Wcttingen wegen soll die Sache anstehen bis zur nächsten Jahrrcchnung zu Bade», da sollen dann der Eidgenossen Boten von dem Gotteshaus Rechnung abnehmen und darnach Handel", wie cö dessen Ehre und Nutzen erheischt. «. Bezüglich der Streitigkeiten zwischen der Stadt Consta»' und den drei Orten Uri, Untcrwaldcn und Zug wird beschlossen, Zürich soll in der fünf Orte Raine» ciilc Botschaft nach Eonstanz schicken und bitten, daß cö den fünf Orten die Schlichtung dcS Anstand^ überlasse. ,1. Das Anbringen Lucernö, daß man den Vorschlag dcö Herrn von Eastclwart, die cige»^ Leute, die von der Grafschaft Sarganö in die von Wcrdcnberg und umgekehrt ziehen, zu theile», annehmen sollte, will man bis zum nächsten Tag überlegen. «. Die Botschaft des Herzogs von R?a> land bringt an, der Herzog verlange, daß die Eidgenossen die Eapitel, welche sie mit seinem Vorsaht im Hcrzogthum gehabt, mit ihm erneuern, denn er begehre mit den Eidgenossen nachbarliche Fre»»d , schaft zu halten und wolle darin aufnehmen, daß sie für Alles, waS in der Eidgenossenschaft erka» werde, wachse oder erzogen werde, durch das ganze Hcrzogthum bis an den Stadtgraben von Zollfrcihcit genießen sollen, und daß auch Alles, was für die Eidgenossen im Hcrzogthum Mail»" wächst, erzogen oder erkauft wird, zollfrei sein soll; ferner daß Pferde, welche Eidgenossen außer ilfle"' Lande kaufen und nach Italien führen, die gleiche Zollfrcihcit genießen sollen, wie das AllcS vor»'»^ in einem Missiv an Luccrn dcö Weitem erläutert worden sei. Jeder Bote soll das zu ernstlichem Rath schlag heimbringen, in Betrachtung, daß die Eidgenossen sich zu nichts verpflichten nnd zudem jedem ^ December 1496. 521 zu ewigen Zeiten 500 Ducaten Provision werden soll. Zu endlicher Entscheidung über die Sache wird ein Tag angesetzt nach Lucern auf Montag vor St. Thomastag (19. December). 552. Luc er n. 20. December tDi-nstag »°r Staatsarchiv Luccr»^ Lucernerabschiedcsammlung. 0. KS. Boten: Zürich. Rudolf Escher, des Raths. Lucern. Werner von Meggen, Schultheiß; Ludwig Seiler, Hans Nuß, Altschultheißc. Uri. Werner in der Gasse, Altammann. Schwhz. Vogt Flcckli. Unterwaldcn. Amiuanu Enentachers. Zug. Werner Steiner, Ammann. Glarns. Vogt Tschudi. Fr ei bürg. Der Seckeliueister. Solothurn. Urs Biß, Venner. Bezüglich des Geschäfts den Zoll zu Klotcn berührend, worüber auf letztem Tag zu Luccrn ein Beschluß gefaßt ist, soll der Bote von Zürich heimbringen, ob seine Herren auch für die Ersetzung des ObmannS an dem Uebereinkommen festhalten wollen, welches man bei der ersten Obmannswahl den Bünden unschädlich getroffen, daß nämlich der Obmann außerhalb der streitenden Orte genommen werden soll. Sind sie damit einverstanden, so sollen sie cs beförderlich nach Zug berichten. ?». Uri, Unterwaldcn und Zug sollen die Bitte der fünf Orte heimbringen, daß der Span mit Konstanz auf einige Zeit ruhen gelassen werde, indem man versuchen wolle, selben gütlich beizulegen. Auch sollen die drei Orte mit den Ihrigen reden, „dz sh solich zusammen tagenö sich müssigen, als die Boten witer wißent zu sagen", v. Der König von Frankreich schreibt, die Eidgenossen sollen ihm 1200 Mann nach Asti senden und ihnen drei Hauptleute vorsetzen, nämlich den Hans Wcutz, Christen Pfister und Ulrich Schad, welche herausgekommen sind, um die Leute hineinzuführen. Da aber das ganz gegen die Vereinigung geht, so soll Jedermann seine Knechte zu Haus behalten und rathschlagen, was zu Lob und Ehre der Eidgenossenschaft weiter in der Sache gcthan werden soll. «I. Uri, Schwhz und Nidwalden sollen den Jacob Zebuet von Uri, den Venrich Wagner von Schwhz und den Ammann Ambül von Unterwaldcn, welche voriges Jahr zu Sitten im Handel des Bischofs von Wallis gewesen sind, anweisen, auf Sonntag nach St. Antonii nächsthin auf Kosten derer von Silinen zu Burgdorf bei der Rechtfertigung Letzterer gegen unsere Bürger und Laudlcute von Wallis zu erscheinen, v. Rothweil hat an Zürich geschrieben, die Freiherren Werner und Gottfried von Zimmern, ihre Bürger, haben mit etlichen ihrer Knechte die Herrschaft Obcrberg erobert, welche dem Grafen von Wcrdenbcrg gehört. Da nun hieraus uns leicht Krieg erwachsen möchte, so soll jeder Bote au seine Herren bringen, was man mit denen von Rothweil diesfalls handeln wolle. 1'. Es wird abermals angezogen, wie sich des Handels wegen zwischen Uri, lluterwalden und Zug und der Stadt Konstanz die Knechte „zusammen tagen", woraus leicht Unruhe entstehen möchte. Daher soll jeder Bote heimbringen, ob man sofort eine Botschaft nach Konstanz senden vwlle, um sie ernstlich zu bitten, den Handel zu beseitigen, oder ob man an die drei Orte eine förmliche Mahnung erlassen wolle, die Sache einstweilen ruhen zu lassen. K. Eine Botschaft des Bischofs von Konstanz begehrt, daß die Vereinigung, wie sie zwischen den frühcrn Bischöfen und den Eidgenossen bestanden, auch mit dem gegenwärtigen wieder aufgerichtet werde, doch verlangt der Bischof, daß ein Artikel, welcher in der letzten Vereinigung mit Bischof Thomas steht, wieder daraus gethau werden soll, 66 522 Dcccmber 1496. des Inhalts, daß der Bischof geistliche und weltliche Personen in der Eidgenossenschaft bleiben lassen soll, wie sie von seinem Vorfahren gehalten worden seien nach altem Herkommen. Ans nächstem Tag soll hierüber Antwort gegeben werden. I». Zur Behandlung der Aucrbictungcn deö Herzogs von Mailand bezüglich der Bcschließung der Capitcl wird in Betracht, daß den Eidgenossen an der Zollfreihcit und der jährlichen Pension von 56l) Ducatcn jedem Ort, ohne alle Gegcnverpflichtung, viel gelegen ist, Tag angesetzt nach Luccrn ans Montag nach heiligen drei Königen nächsthin (9. Januar 1497), zumal der Herzog sich anerbietet, seinen Streit mit Uri um das Thal Bollenz, sofern er nicht gütlich ausgetragen werden könne, auf gemeine Eidgenossen zu Recht zu setzen. I. Luccrn, Schwhz und Untcrwaldcn sollen auf St. Stephanstag nächsthin (26. Dcccmber) ihre Botschaft zu Bcggcnricd haben, um sich zu bereden, was des Rechtbietcnö wegen, so der Herzog von Mailand gegen Uri gcthan hat, mit denen von Uu gehandelt werden soll. Diese Boten sollen dann auch Gewalt haben, von Uri die Besammlnng einer vollständigen Gemeinde zu verlangen und mit ihr der Sache wegen zu reden. »Sit. Begqenried. 26. December (St. Stcnanswg, Lncern, Schwhz und Untcrwaldcn. Die Acten fehle». Siehe .152 i. SS i. Ln cern. 10. Januar (Dunst»« vorHNarn). Staatsarchiv Luccr». Lilccr»crabschiedcsa»»nl»ng. Sc Boten: Zürich. Rudolf Esther, des Raths. Lucern. Ludwig Seiler, Schultheiß; Haus Nuß, 'III ' schultheiß; Haus Sunncnbcrg, deö Raths. Uri. Walter in der Gasse, Altammaun; Heini Gölt>ch> Schwhz. Ulrich Aufdermaur, Altammaun. Un tcrwalden. Schreiber Suttcr. Zug. Vogt Mchcnbclll Glarus. Vogt Tschudi. Freiburg. Wilhelm Reiff, Scckclmcister. Solothurn. Urs Biß, Vcnncr- ». Der römische König schreibt, der Eidgenossen Knechte haben ihm wohl gedient und sich einlud gehalten; er bitte, dieselben um seinetwillen gnädig zu halten und ungestraft zu lassen. I». Der Eapit^ wegen mit dem Herzog von Mailand antworten die Boten wie folgt: Zürich will die Vereinigung rnho" lassen und damit nichts zu schaffen haben. Uri: Die Vereinigung mit dem König von Frankreich widn streite derjenigen mit dem Herzog; es wolle daher mit letzten» nichts eingehen, noch diejenigen, denen ^ solches zu wehren hat, eine Vereinigung mit Mailand eingehen lassen, zumal es noch mit dem im Streite stehe des Thals Bollenz wegen. Schwhz: Sofern gemeine Eidgenossen oder die IV Wald stättc die Vereinigung mit dem Herzog eingehen, so wolle es auch eintreten, da wir „alle Hantierung in die land bruchcn vnd üben müssen"; wollen aber die Orte, die cö Schwhz zu wehren haben, nicht in die Vereinigung, so soll der Bote die Sache wieder heimbringen. Untcrwaldcn hat seine Gcnicindc noch nicht versammeln können; sofern aber gemeine Eidgenossen oder die iv Waldstättc eintreten, N' Januar 1497. 523 trete eö auch bei. Zug: Da die Meinungen getheilt seien, so müsse der Bote referiren. Glarus: Wenn gemeine Eidgenossen oder IV Orte die Bereinigung annehmen, wolle es das fünfte sein. Frcibnrg und Solothurn referiren, weil die Eidgenossen nicht einhellig seien. Lucerns Erklärung fehlt. Beschluß: Da auf diesem Tag abermals keine völlige Antwort erhältlich ist, so wird ein neuer Tag augesetzt auf St. Autonieutag (17. Januar) nach Luccrn. Da soll jedes Ort durch seinen Voten endlich zu- oder absagen. Luccrn, Schwhz und Unterwaldcn sollen die Sache beförderlich an ihre oberste Gewalt bringen, und auf Montag vor St. Antonii (16. Januar) zu Bcggenricd Autwort geben, ob sie mit dem Herzog von Mailand die Capitel vollziehen wollen oder nicht, sodann auf dem Tag zu Luccrn völlig antworten, v. Uri, Unterwaldcn und Zug sollen ihres Spans wegen mit der Stadt Konstanz den Vogt Muhcim, Ammann Zelger und Ammann Steiner auf Montag vor St- Antonientag zu Lucern haben. Da wird man allen Fleiß anwenden, um die Sache gütlich zu vergleichen und fernerer Widerwärtigkeit vorzubeugen. «R. Da bezüglich der Bereinigung mit dem Bischof von Constanz noch nicht in allen Orten die Bcrathuug stattgefunden hat, so soll die Sache auf nächstem Tag vorgenommen werden, v. Da die Knechte sich abermals erheben und zum König von Frankreich laufen, was gegen die Vereinigung geht, so soll jedes Ort berathen, wie man das Laufen abstelle und die Aufwiegler strafe; man soll bei Leib und Gut verbieten, hinweg zu laufen, t. Auf nächstem Tag soll man sich erklären, ob man dem König von Frankreich schreiben wolle, daß er die Unsrigcn nicht also wider unfern Willen und wider die Vereinigung in Dienst empfange. K. Da die Appenzeller behaupten, gemeine Eidgenossen haben ihnen geschrieben, sie lassen ihre Knechte dem König von Frankreich zulaufen, die Appenzeller mögen solches auch thnn, so wird Glarus beauftragt, in aller Eidgenossen Namen seine Botschaft dahin zu senden, um diese Briefe herauszufordern, damit Man wisse, wer solche Schreiben hinter den Eidgenossen durch ausgehen lasse. I». Schwhz bringt an, es gehe viel Korn über den Gotthard, was leicht eine Thcurung im Land verursachen könnte. Daher wird bcr Bote von Uri beauftragt, bei seinen Herren zu bewirken, daß sie auf Beobachtung der Ordnung, die schriftlich zu Luccrn liegt, dringen, und nicht mehr Korn über den Gotthard lassen, als diese zugibt; auch den Zollcr zu Göschcnen anhalten, nach altem Herkommen zu Lucern den IV Waldstättcn den altherkömmlichen Eid zu schwören. K. Die Schifflcutc von Lucern klagen, daß der Zoller zu Mellingen von einem Saum Guts 10 Schilling Zoll nehme, was sie nicht aushalten können. Beschluß: Die Schifflcutc bon Luccrn sollen auf der Jahrrcchnung zu Baden erscheinen. Da will man Autwort geben, wie man sie halten wolle, damit die Straße nicht wüst gelegt werde. 5SS. C o ii st a li z. 4W7, lt. Januar ,ch »ach Vauntim). StaatSarcl,«» Luccrn: Allgemeine Abschiede. 0. 272. Jeder der Nathsboten, so von den sieben Orten nach Constanz gesendet worden, um die anhauenden Streitigkeiten zwischen Constanz und den drei Orten Uri, Unterwaldcn und Zug zu gutem Ende 6u bringen, soll seinen Herren und Obern berichten, daß man an Burgermeister und Rath der Stadt Instanz das Ersuchen gestellt hat, die Sache den sieben Orten zum gütlichen oder rechtlichen Entscheid übergeben. Da nämlich auf dem Tag zu Zürich der Abschied von Lucern angehört worden, und 66* 524 Januar 1497. Schwhz hierauf erklärt hat, es sei ihm nicht gelegen, sich allein mit der Sache zu beladen, Consianz aber wissen wollte, in welcher Gestalt und Form die sieben O»te den Entscheid zu übernehmen vermeinten, 'st ihnen auf heute erklärt worden, daß die sieben Orte begehren, Consianz wolle den Span auf sie setzen, ganz gleich, wie er ehemals auf etliche besondere Personen in den übrigen drei Orten im Feld gesetzt und verbrieft worden sei; man werde trachten, auch die drei Orte zu bewegen, daß sie sich auf diesen Borschlag einlassen. Hierauf haben Bürgermeister und Rath zu Consianz ihre Einwilligung erklärt; man soll nun dahin arbeiten, daß auf dem Tag zu Lucern Montags nach Mittefasten (6. März) auch die Gegenpartei zu Gleichem bewogen und die Sache von den sieben Orten an die Hand genommen werde. Auch soll man, wenn es nothwendig wird, deshalb eine Botschaft vor die Gemeinden der drei Orte ihn». Ucberhaupt soll Allcö gcthan werden, damit man mit der Stadt Consianz in guter Nachbarschaft bleibe. Bern soll diesen Abschied abschriftlich an Solothurn mitthcilcn, mit der Einladung, demselben in allen Thcilcn nachzukommen. I». Jeder Bote weiß, was der Bischof von Consianz Melchiors von Laudenberg wegen angebracht hat. E i n si e d e l n. 44!)7, 13. Januar. Dic Acten fehlen. Siehe !»!?> ». S»7. Lucern. 4/ii)7, 18. Januar maild anwesend). Solothurn. Urö Biß. ». Denen von Nidwaldcn hat man auf dic Antwort, welche sie der Capitel wegen gegeben, geschrieben sie möchten ihre Gewalt und Gemeinde auf nächsten Sonntag (22. Januar) früh bcsammcln und ibne> zureden, daß sie sich von den drei Waldstättcn nicht sondern, sondern mit ihnen in dic Capitel gehen inöäsieu Lucern, Schwhz und Obwaldcn sollen gleichzeitig ihre Botschaft zu StanS haben, um nach erhaltener ^n wort zu berathschlagen, was man, wenn Nidwaldcn zusagt, denen von Uri auf ihre Mahnung antwoeien wenn dagegen Nidwaldcn abschlägig antwortet, wie man sich dann überhaupt in der Sache halten wUe I». Der Dccan zu Lucern und die andere Pricstcrschaft bringen an, der Bischof von Consianz habe ein Ma»^ ausgehen lassen, einer königlichen Steueranlage wegen, dic von Geistlichen und Weltlichen allenthalb^ aufgenommen werden soll. CS wird ihnen verdcutet, in der Sache noch nichts zu thun, man wolle auf nächstem Tag darüber bcrathcn. « . Dic Zugesetzten in dem Schiedsgericht wegen dcS Kloten bringen für einen Obmann in Vorschlag Hansen Tcchtcrmann von Frciburg, Urö Biß von So n thurn, Bürgermeister Merz von St. Gallen, Bogt Abcrlh im Thurthal. Auf nächstem Tag si'll Januar 1497. 525 Bote antworten, ob diese Vorschläge seinen Herren gefällig seien oder nicht. «I. Bezüglich des Spans zwischen Uri, Unterwalden und Zug auf der einen und der Stadt Konstanz auf der andern Seite, zu dessen Beilegung dieser Tag vorzüglich ist angesetzt worden, haben die Boten der drei Orte weder Gewalt, um eine Summe Geldes zu reden, noch den vier übrigen Orten die Sache anzuvertrauen. Daher soll man weiter rathschlagen, was zu thun sei und die drei Orte nochmals ersuchen, den andern vier Orten einen billigen Austrug des Handels anzuvertrauen. Q. Uri soll den Zöllner zu Göschcncn vermögen, sich auf nächsten Dienstag (24. Januar) zu Luccrn einzufinden und den vier Waldstättcn den von Alters her üblichen Eid zu schwören, Jeder Bote soll heimbringen, wie die Münze zu Luccrn gcwcrthct ist und auf nächsten Dienstag mit voller Gewalt Antwort geben. K. Nächsten Dienstag soll man auch zu Lueern der mailändischen Sache wegen endliche Antwort geben. I». Auf ebendenselben Tag wird die Behandlung der Vereinigung mit dem Bischof von Konstanz verschoben. SS8. Lucern. 44i4)7, 27. Jnnnnr cFreitag vor INirilic-Nioni»). TtaatSavchiv Liiccvn: Luccrncrabschicdcsammlung. 0, 70. Boten: Zürich. Rudolf Escher. Lucern. Werner von Meggen, Hans Nuß, beide Altschulthcißc; Peter von Alikon, des Raths. Uri. Vogt Muheim. Schwhz. Vogt Bcrner. Obwaldcn. Schreiber Sutter. Nidwalden. Ammann Zelger. Zug. Seckelmeister Stocker. Glarus. Heini Jenni, des Raths. Solothurn. Urs Biß, Venner. ». Die Zugesetzten der sieben Orte werden angewiesen, in Sachen des Zolls zu Kloten denen von Zürich unter den letzthin benannten Personen einen Obmann vorzuschlagen. I». Dem Bischof von Konstanz wird geschrieben, daß er sein Mandat in Betreff der aufgelegten königlichen Steuer abstellen und unsere Priesterschaft damit unersucht lassen möchte. «. Bezüglich der Vereinigung mit dem Bischof von Konstanz verlangt Zürich, daß der Artikel, welcher die hohen Gerichte zu Kaiscrstuhl den Eidgenossen zuschreibe, aus dem Entwurf gestrichen werde, da sie ohnehin dieselben haben. Das soll noch heimgebracht werden. «K. Dem Boten von Glarus wird aufgetragen, des Schreibens wegen, worauf sich die Appenzeller hinsichtlich des Laufens ihrer Knechte nach Frankreich berufen haben, noch fernere Untersuchungen anzustellen. «. Auf diesem Tag hat man in Betreff des Streits zwischen den drei Orten Uri, Unterwalden und Zug und der Stadt Konstanz eine Vermittlung versucht und folgende drei Vorschläge den Boten der drei Orte an ihre Obern mitgegeben. Entweder sollen die drei Orte den Handel den vier andern Orten zum Entscheid anvertrauen, oder sie sollen aus den kleinen Räthen der vier Orte vier oder acht Männer zur Entscheidung des Streites auswählen, oder endlich die Sache denen von Schwhz allein übergeben. Auf Montag nach Mittcfasten (6. März) wird dann ein anderer Tag angesetzt, auf welchem sich die drei Orte erklären sollen. Unterdessen werden die vier Orte nach Konstanz senden und bitten, daß auch dort- scits ihnen die Sache gütlich zur Schlichtung anvertraut werden möchte. Die vier Orte Zürich, Lueern, Schwhz und Glaruö berathen sich dann noch insbesondere über die Angelegenheit. Die drei Orte hatten als Bedingung der Ausgleichung gefordert, daß entweder Konstanz den Knechten, die zu Fraucnfeld im 8cld gelegen, viertausend Gulden zahlen oder dann dem Anlaß nachleben solle, der im Feld gemacht 52li Januar (497. worden ist. Indessen hatten sie merken lassen, daß sofern die vier Orte sie in die (St. Gallische) Haupt- Mannschaft mit eintreten ließen, der Handel leicht ausgeglichen werden würde. Da nun den Eidgenossen an der Sache viel gelegen ist und sie allem Krieg zuvorkommen möchten, so wird deswegen ein Tag nach Zürich angesetzt auf Donstag nach der Pfaffcnfastnacht (t<). Februar), welchen Zürich auch au Bern, Frciburg und Solothurn verkünden soll. Von diesem Tag soll man nach Constanz reiten und wo möglich bewirken, daß dieses unser« Eidgenossen von Schwhz die Sache zu gütlichem oder rechtlichem Entscheid anvertraue oder ihnen Vollmacht gebe, um eine Summe Geldes den Streit zu vergleichen- Sollte man das von Eonstanz nicht erlangen, so soll man ferner rathschlagcn, ob mau au die drei Orte eine Mahnung erlassen wolle, sich alles feindseligen Vorgehens gegen Eonstanz zu enthalten, t. SchwhZ soll, sobald eö seine Gemeinde gehalten, nach Lucern melden, ob es den Eapitcln mit dem Herzog von Mailand beitreten wolle oder nicht, Da Anzeichen vorhanden sind, Uri würde sich doch noch verstehen, den Eapiteln beizutreten, wenn es von den übrigen drei Waldstättcn darum gebeten würde, E sollen die Boten dieser Orte heimbringen, ob sie nochmals ihre Botschaft dorthin senden wollen oder nicht. Jedes Ort soll seinen Entschluß nach Luccrn berichten und sind sie einhellig, so soll Luccrn denen von Uri schreiben, daß sie auf einen bestimmten Tag ihre Gewalt versammeln, und soll dann den beiden übrigen Orten den Tag verkünden. »5?>. Zttri ch. i^s>7, 10. Februar (Freitag nach d-r Pfaffcnfasnachi). Staatsarchiv L'ucer» - Allgemeine Abschiede. N.M. t». Ucber das Begehren des Jost von Silinen, Bischofs im Wallis, daß man ihm einen Empfehlung^ brief an den Papst geben möchte, soll auf nächstem Tag geantwortet werden. I». Zürich und Zug svllt in aller Eidgenossen Namen versuchen, den Span zwischen Rothwcil und dem Gotteshaus Nottenmünstev gütlich zu vergleichen. «. Die von Fraucnfcld haben angefangen, einen Wochcumarkt im Städtchen zu halten. Man ist aber der Ansicht, solches sei ihnen zum Nachthcil und ohnehin eine Neuerung, ^ abgestellt werden sollte. ES soll darüber auf nächstem Tag weiter verhandelt werden. «I. Auf einem früher» Tag zu Baden ist durch der Eidgenossen Boten angesehen worden, daß Ulrich Müller, genannt Meher, im Kelnhof zu Basendingcn im VetrctnngSfalle ergriffen und als Mörder vor Gericht gesteh werden soll, deö schändlichen Mordes wegen, den er an Hanö Koch scl. begangen hat. Da nun dieser Mörder jetzt zu Basendingcn sich aufhält und mit deö Ermordeten Verwandtschaft sich abgefunden h^' so sott Schwhz, das jetzt den Landvogt im Thnrgau hat, dem lctztcrn befehlen, den Mörder gehängt^ nach Baden abzuliefern, damit kraft der frühcrn Erkenntnis! über ihn Gericht gehalten werde. «?- vergangenem Tag zu Lueern ist unfern Eidgenossen von GlaruS empfohlen worden, ihre Botschaft u^) Appenzell zu senden, um den Brief herauszufordern, den Jemand in gemeiner Eidgenossen Namen do>t hin geschrieben haben soll, deS Inhalts, daß die Appenzeller und alle die Unscrn wohl zum König vv» Frankreich laufen mögen. Glarns berichtet nun, es habe seine Botschaft da gehabt, aber nichts vergleicht gefunden. Da aber nicht alle Orte auf diesem Tag vertreten sind, so wird beschlossen, daß auf nächste'" Tag der Bote von GlaruS seinen Bericht wiederholen soll, damit alle Orte davon Kenntniß erhalte"- f. Auf diesem Tag ist eine Botschaft deS ober» oder großen Bundes in Ehurwaldcn erschienen, "" Februar 1497. 527 folgender Eröffnung : Da die zwei andern Bünde die Vereinigung mit den Eidgenossen, welche auf dem Tag zu Wallenstadt verabredet worden, nicht angenommen, sie aber solche hätten annehmen wollen und lieber auf ewig denn auf eine bestimmte Zahl Jahre annähmen, so haben die andern zwei Bunde behauptet, sie hätten das Recht, den obcrn Bund davon abzuhalten, indem ein Artikel ihrer Bünde laute, daß sich kein Bund ohne Wissen und Willen der andern mit Fremden verbinden soll. Nun meinen aber die vom oberu Bund, dieser Artikel hätte keine Beziehung auf eine Verbindung mit den Eidgenossen, die schon deshalb nicht als Fremde anzusehen seien, weil einzelne Orte mit ihnen bereits Bündnisse haben. Sie begehren deshalb der Eidgenossen Rath. Hierauf wird erkennt, die vom obcrn Bund sollen unfern Eidgenossen von Glarus beförderlich Abschriften ihrer Buudsbricfc schicken, Glarus dann dieselben auf den nächsten Tag nach Lucern bringen, damit man darüber sitzen und beratschlagen könne, was. in Sachen zu thun sei. Lucern. 1^1)7, 15. Aehrnur «Mittwoch nach der alten Vasyachti. Staatsarchiv Lucern: Lucernerabschiedesammlung. 71 d. Staatsarchiv Freiburg: Abschiede von Lucern. Bv. Nr. 83. Abschiedband Nr. 1. Boten: Lucern. Ludwig Seiler, Schultheiß; Werner von Meggen, HanS Ruß, Altschulthciße. Schwhz. Ammanu Aufdermaur. Obwalden. Schreiber Suttcr. Nidwaldcn. Ammann Encntachers. Glarus. Vogt Tschudi. Freibürg. Franz Arsent. Solothurn. Niclauö Cunrat, Altschulthciß. Der Bote von Glarus berichtet, daß an der Schrift zu Appenzell, der Knechte wegen, so zum König von Frankreich laufen, die vorgegebener Maßen von den Eidgenossen ausgegangen sein sollte, nichts sei. I». Die Vögte von Engelberg, der Bülcr von Unterwaldcn und Hans Grcppcr von Lucern haben Stephan am Letten die Güter zu Grafeuort um 20 Pfund geliehen, welche bisher Hans Dillier innc gehabt. Nuil vermeint Hans Dillier jenem die Güter abzuziehen. Daraus wird beschlossen, Unterwaldcn soll den Dillier vor Rath beschickeil und mit ihm reden, daß er den Stephan am Letten bei dem Lehen der Güter lasse. Will er das nicht thun, so soll Jedermann die Sache heimbringen und auf nächsten Mittwoch zu Lucern Autwort geben, ob man den Stephan am Letten bei dem Lehen bleiben lassen wolle oder nicht. «. Da nun seit Langem mit dem Herzog von Mailand der Capitcl wegen Unterhandlungen gepflogen worden sind, so hat man auf diesem Tag beschlossen, die Capitcl aufzurichten und zu besiegeln, selbe aber nicht herauszugeben, bis der Herzog den Orten, welche in dieselben gegangen sind, die erste Bezahlung der Pension gcthan habe. Zugleich soll auf den Sonntag Jubilate jedes Ort seine Boten nach Lucern bevollmächtigen, über die Ansprachen der Privaten all Mailand zu erkennen und der Herzog soll dann auf Ziel und Tag, so der Eidgenossen Boten bestimmen, die richtig erkannten Forderungen bezahlen. Dafür, daß dieses so gehalten werden soll, hat der mailäudische Bote mit voller Gewalt seines Herrn genügsame Verschreibung zu Lucern hinterlegt. « fehlt im Lucernerexemplar. 528 Februar tä97. F r e i b u r g. 4/i07, 20. ^ebrUNr (Montag nach NlininiS-irc). Staatsarchiv ^rcibnral Abschicdband Nr. l. Bern, Freiburg und Savohen. ». Auf Klage Dietrichs den Hallwhl, daß ihm iu seiner Salzhandlung von der Stadt Genf und auch vom Zöllner zu Neus mit neuen Zöllen merkliche Beschwerde aufgelegt werde, hat man nach Einsicht der alten Zollrödcl, und damit solche Neuerung, die dem Bund mit dem Haus Savohcn zuwider ist, nicht einreiße, beschlossen, von beiden Städten eine Botschaft nach Genf und Neuö zu senden, ikit dem Begehren, solche abzustellen, ansonst werde man nach Laut dcö Bundes die Sache auö Recht bringe». Auch der Bote von Savohcn soll solches an seinen Herrn bringen. I». Die savohischen Boten sotten die Klage der Kauflcutc, daß man deren Güter niederwerfe und sie verhindere, von den Mefiprivilcgic» zu Lhon Gebrauch zu machen, an ihren Herrn bringen. Antwort wird verlangt auf den Tag zu Romont auf Onasimodogeniti. «. Ferner sollen die savohischen Boten die Klage der beiden Städte, von dn t«) Pfund Zinö wegen, die sie auf dem Zoll zu Neuö zu haben meinen, heimbringen. ,1. v. S' I». Verhandlungen über Allsprachen einiger Privaten an Savohcn. »«»2. Zürich. 4^07, 27. Februar (Mcntag nachMathil). Staatsarchiv Hrcibnrg! Zürchcrabschiedcbuck Nr. St. Die Stadt Nothwcil bringt durch ihre Botschaft all, der römische König habe sie auf Begehre» des Grafen Hugo von Werdenbcrg in die Acht erklären lassen der That wegen, welche die Herren von Zimmern zu Oberndorf verübt, wie wohl sie von gemeiner Stadt wegen daran keine Schuld habe. bitte, man möchte eine Botschaft zum Grasen Hugo schicken, um ihm zu erklären, wenn sie der Acht wegt» von Jemand angefochten würde, so werde sie sich zur Gegenwehr setzen und meine damit, unscrm B»»d genug gethan zu haben. Da die Boten dieses TageS keine Vollmacht haben, in diese Sache einzutreten, so wird selbe auf den nächsten Tag zu Lueern verschoben und inzwischen mit denen von Nothwcil geredet, daß sie stch aller Feindseligkeiten enthalten. I». Auf nächstem Tag soll man antworten, wie man best'» ders in den gemeinen Vogteien das Geläuf der Knechte abstellen wolle, zumal die einen zum König Frankreich, die andern zum Herzog von Mailand laufen, so daß zu besorgen ist, sie werden cinandc» selbst todtschlagen. «» Da gegenwärtig einige Orte mit dem Herzog von Mailand in Unterhandlung über eine Einigung und Capitcl stehen, solches aber wider die Einigung geht, in welcher andere Orte mit dem König von Frankreich stehen „ vnd wider den bruch Vilser chdgnoschaft vnd eine zcrstöruiig vtts>»' aller ist", so sollen auf nächsten Sonntag zu Mittefastcn Zürich und Zug ihre Botschaft vor der Gc' mciude zu Schwhz haben und selbe bitten, mit dem Herzog von Mailand zur Zeit keine Verbindung einzugehen. Desgleichen sollen die Boten der Orte, welche nicht in die Capitel mit Mailand gelss" wollen, auf nächstem Tag zu Lucern niit kleinen und großen Näthcn daselbst reden, daß sie solche Capit^ 330 März l497. Stadt Rothwcil Kosten zu den Grafen von Werdcnbcrg senden und sie bitten wollen, die Acht gegen sie abzustellen. Darauf wird erkennt: Zürich soll in gemeiner Eidgenossen Namen und in derer von Roth- weit Kosten eine Botschaft zu den Grafen von Werdcnbcrg schicken, sie ersuchen, der Acht keine Folge zu geben, denn würden die von Rothwcil befehdet, so seien sie mit den Eidgenossen in solchem Verhältnis!, daß diese sie nicht verlassen könnten. Findet dann Zürich cS noch nothwcndig, so soll eS in aller Eidgenossen Namen auch an den König über den Handel schreiben. I». Jedes Ort soll bei Strafe an Leib und Gut den Genügen verbieten, in fremde Kriege zu laufen, weder zum König von Frankreich, noch zum römischen König, noch zum Herzog von Mailand; Aufwiegler soll man im Bctrctungsfall allenthalben nach Verdienen strafen. Insbesondere soll Lucern mit dem mailändischen Boten reden, daß cr unsere Leute nicht aufwiegle. Und dabei soll ihm bemerkt werden, da die Vereinigung keinen Fortgang haben wolle, so möge er sich wieder heim zu seinem Herren verfügen. Auch sott man auf nächstem Tag erklären, ob wir unsere Knechte vom König von Frankreich und vom Herzog von Mailand hcimbcscheidcn wollen und ob das mit Boten oder Briefen geschehen soll. r. Eine Botschaft des Stifts zu St. Stephan in Constanz bringt an, dieses Stift habe im Thurgau drei Widumhöfc, woselbst ihm Fall und Gcläß zustehe. Nun thun ihm die Unsrigcn, die auf diesen Höfen sitzen, an fraglichen Rechten Eintrag "»d meinen weder Fall noch Geläße schuldig zu sein. Beschluß: Schwhz soll dem Vogt im Thurgau auftrage«/ daß cr die Parteien gütlich zu vergleichen trachte. Kommt er damit nicht zu Stande, so sollen die Parteien mit ihren Briefen und Gcwahrsamcn auf den nächsten Tag der Jahrrcchnung zu Baden vor der Eidgenossen Boten kommen. «H. Die Boten von St. Gallen und Appenzell melden, der König habe ihnen geschrieben, daß sie die auf dem Reichstag von Worms angelegte Taxe bezahlen sollen. Darauf wird ihnen geantwortet, sie sollen sich in dieser Sache nach demjenigen richten, waö die Eidgenossen thu« werden, v. Auf diesem Tage ist davon geredet, wie man die Pensionen besonderer Personen abstellen wolle, damit cö leichter werde, die Knechte zu Hause zu behalten. Darum ist ein Tag nach Lueern gesetzt auf Dienstag nach der Ostcrwochc (4. April), f. Der Vogt von Sargans bringt an, der Bruder deö Abts von PfäfcrS habe einen Tausch um die Pfarrei Fcldkirch gcthau und Abt und Couvent hätten sich für 79 Gulden, die er dem vorigen Besitzer für die Abscnz habe geben müssen, verschrieben. ES wird beschlossc«- dcr Vogt soll, da des Abtö Bruder nun gestorben, versuchen, den Herrn, dem jene Ansprache gehört, z«'" Verzicht darauf zu bewegen. Zudem soll mau heimbringen, wie man solchem Handel in Zukunft zuvorkommen möge. A-. Der von Lueern beantragten Thcilung der eigenen Leute zu Werdcnbcrg und Sarga«^ und der Ansprüche des Herrn von Castclwart auf die Gerichtsbarkeit über alle Frevel zu Grätschinö wcgc« sollen die Boten auf nächsten Tag Vollmachten mitbringen. I». Der Bischof von Sitten klagt über die unbillige Behandlung, welche cr von denen von Wallis erfahre nud die er um sie doch nicht verdient habe und erklärt, cr habe ihnen Recht geboten erst auf die IV Waldstättc, mit denen sie verwandt seic«, dann auch auf die übrigen sechs Orte, ans gemeine Eidgenossen, endlich auf Burgermeister und Rath zu Constanz oder Basel. Dabei bittet cr, man möchte sich für ihn, als einen gcborncn Eidgenossen, bei denen von Wallis verwenden, damit eines dieser Nechtbote augeuommen werde. Da die Boten von Bern und Unterwaldcn zu einem solchen Schreiben keine Vollmacht zu haben erklären, so sollen sie bis a«f nächsten Tag dieselbe einholen, l. Dem Bischof von Sitten wird ein Empfehlungsschreiben an den Papst ausgestellt. It.. Derer im grauen Bund zu Churwaldcn wegen soll jeder Bote die Artikel, die hernach verzeichnet stehen, heimbringen zum Rathschlag, ob mau mit ihnen das Vündniß eingehen wolle, daö Februar 1497. H-zg mit Mailand nicht annehmen und sich von den übrigen Orten nicht trennen möchten. «K. Der Stadt- schrciber von St. Gallen bringt im Namen des Abts und der Stadt daselbst an, der römische König verlange von ihnen den gemeinen Pfenning und begehre, daß etliche Räthe im Namen der Stadt ihm huldigen sollen. Auf sein dseöfälligeS Rathöbcgchrcn will man ans nächstem Tag zn Lucern eintreten, v. „Gedenk an her Heinrich Göldlis Sun, Jörgen Göldli gegen Wilhelmen von Wippingcn." 5«». Lu cern. 4^97, 27. Februar (Montag vor Mmcfastcn). Staatsarchiv Luccrn: Lucerncrabschicdcsammlung. 0. 77. Boten: Lucern. Schultheiß Nuß; Bogt Schürpf; von Meggen; Peter von Alikon. Schwhz. Wcrni Jacob. Obwalden. Vogt Ambül. Nidwalden. Ammann Enentachers. Da in Betreff der Capitcl mit dem Herzog von Mailand auf mchrcrn Tagen verhandelt und zugesagt worden, selbe zu besiegeln, insbesondere auf letztem Tag zn Luccrn diesfalls eine Verabredung geschehen ist, nun aber sich eine Rede erhoben hat, daß Schillinge! getödtet worden sei, weshalb Nidwalden die übrigen Orte gebeten hat, mit der Besiegelung zuzuwarten, wie auf dem Tag zn Bogenried auch angebracht worden ist, so hat man auf diesem Tage mit dem mailändischen Boten geredet und von ihm im Namen der Verwandtschaft Schillingers Abtrag und Entschädigung ihres umgekommenen Vaters wegen begehrt. Hierauf hat der mailändische Bote erklärt, er habe von der Sache keine Kenntnis!; sollte übrigens dem Herzog oder den Seinen etwas zur Last fallen, so erbiete er sich, die daraus hervorgehende Ansprache, wie diejenigen anderer Ansprcchcr nach Bcsicglung der Capitcl auf gemeiner Eidgenossen Boten oder auf Ammann und Rath von Obwalden, wo Schillinge! auch Landmann gewesen, zu Recht zu setzen. Dabei verlange er aber, daß man ihm einmal endliche Antwort gebe und die Capitcl nach der auf letztem Tag zu Lueern geschehenen Abrede aufrichte. Beschluß: Jeder Bote soll diese Erklärung heimbringen und auf Montag nach Mittefastcn (6. März) antworten, ob man sich damit begnügen und die Capitcl besiegeln wolle oder aber nicht. Lu cern. 4^97, 7. März (Dienstag nach Lätarc). Staatsarchiv Lucer»: Lucerncrabschicdcsammlung. 0. 77 b. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. 7-t7. 757. Staatsarchiv Arcibnrg: Abschiede von Luccrn. Nr. 8Z. Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern. Rudolf von Scharnachthal, Ritter. Lucern. Ludwig Seiler, Schultheiß; Haus Sunncnberg. Uri. Vogt Muheim. Schwhz. Vogt Schribcr. Untcr- waldcn. Ammann Zelger. Zug. Vogt Letter. Glarus. Vogt Landolt. t». Eine Botschaft von Nothweil meldet, der römische König habe gemeine Stadt Rothwcil wegen unbilligen Thuns eines der Ihrigen, kraft des auf dem Reichstag zu Worms beschlossenen königlichen Landfriedens in Acht und Abcracht erklärt. Da nun gemeine Stadt unschuldig und die Ihrigen, die bei der Sache gewesen, annoch in ihrer Herren Strafe seien, so bitte sie, daß gemeine, Eidgenossen in der 67 März 1497. 531 sie begehren und gegen die zwei übrigen Bünde zu verantworten anerbieten, ebenso ob man die zu Wallcnstadt verabredete Vereinigung mit ihnen annehmen wolle, damit ans nächstem Tag zu Lucern, Dienstags nach der Ostcrwoche, ihnen völlige Antwort gegeben werden könne. I. „Diö ist die Puntnuö zwüschcn dem obern Puud Churwalchcn vnd der Statt Chur vnd den Dörfern Jnrcnt lantmarch Chur halb der Puntnis vorbehalten vnd vsgcnomcn die Püud, so wir haben mit denen von Vrh, Swiz, Vndcr- walden vnd Glaruö vnd was vnscr Ere vnd Eid anlanget vnd vor diser pundniß beschcchcn ist. Der Artikel wist also: Wir ensöllen ouch nieman fremdes mer in pundniß cupfachcn ane gemeiner obgcnanter Eidgnossen wißcn vnd willen. Wir habend ouch alle gemeinlich vns vorbehalten, was gelüpt vnd ehd wir vor disem pund schuldig sind, was vns daselbs ehd vnd ere bindet, sol alles vorbehalten sin. Datum diß bricffö wist am merzen nach cristi vuscreö Herren gcpnrt mcccc vnd lxzj Jar." in. Auf den von den Boten der sieben Orte zu Coustauz gemachten Abschied ist auf diesem Tag vieles in Betreff der Schlichtung des Spans zwischen der Stadt Konstanz und den drei Orten Uri, Unterwaldcn und Zug verhandelt worden. Und zuletzt hat mau sich der drei Orte dahin gcmächtigt, daß Coustauz und die drei Orte, jeder Theil vier Männer, aus den kleinen Röthen der vier Orte Zürich, Lucern, Schwhz und Glarus wählen und diesen den ganzen Handel zur Entscheidung übergeben sollen. Sollten aber die acht in ihrem Urthcil zerfallen, so daß ein Obmann nothwendig würde, so sollen dieselben acht Männer einen Obmann wählen ebenfalls aus den genannten vier Orten. Und damit der Span bald möglichst beseitigt werde, sollen sofort ab diesem Tage der vu Orte Boten nach Constanz reiten und auf nächsten Sonntag daselbst eintreffen, um die von Constanz zu bitten, daß sie diesen Mittelweg annehmen, wobei dann vorerst beantragt werden soll, daß den drei Orten die Wahl des Obmanns aus den kleinen Rüthen der vier Orte überlassen werde; wofern Coustauz solches nicht zugibt, soll es bei obigem Vorschlag bleiben. Die Boten sollen was sie erreichen auf den Tag zu Luccrn nach Ostern bringen, damit, falls die von Constanz entsprechen, man auch vor die Gemeinden der drei Orte eine Abordnung schicken könne, um daselbst ebenfalls für die Annahme des Vermittlungsvorschlags zu wirken. I. xx. I,. j. Ii. I. m. fehlen im Luccrncrcxemplar; ^ im Lucerncr- und Zürcherexcmplar. ji in erscheint im Freiburgcr- exemplcir als Theil dieses Abschieds, im Zürchcrabschiedbuch Ii. 257 als ein eigener Abschied ohne Orts- und Tagesangabe. S«5. Constanz. 17. März (Frcitag «°r I'almamim). Staatsarchiv Lncer»: Allgcmeinc Abschiede. 0.278. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II.2SZ. Zürich, Bern, Luccrn, Schwhz, Glarus, Freibürg und Solothurn. Jeder Bote weiß, was von den Boten genannter sieben Orte auf diesem Tag vor dem Rath der Stadt Constanz verhandelt worden ist. Letzterer hat den Eidgenossen erstlich die Antwort gegeben: Wiewohl sie gemeint haben, die Sache ihres Anlaßbricfcs wegen sei den sieben Orten übergeben, so wollen sie doch, da dieses nicht der Fall, den Eidgenossen zu Ehren einwilligen, auf die X Orte zu kommen, mit Bitte, solches den Obrigkeiten zu hinterbringen, und in Hoffnung, daß dieses Anerbieten angenommen werde. Falls aber dieses wider Erwarten nicht der Fall wäre, und man dennoch gegenseitig sich eines ziemlichen Rechts vereinen wollte, so sei Constanz bereit, die Sache dem Spruch der vier Orte Zürich, Luccrn, 67 * 532 März 1497. Schwhz und Glaruö anhcim zu stellen, so daß jeder Thcil seiuc vier Schicdrichter aus deu kleine» Räthe» dieser vier Orte nehmen soll. Könnten die acht Männer sich keines Spruchs nach Laut des AnlaßbricfS vereinen, so sott der Obmann vom Schultheißen und kleinen Rath von Bern dazu gegeben werden. Lucern. 4^117, 5. April (Mittwoch nach Ounsim»»« gvn!l!>, Tt«at»<»'iv Lneer»: Luccrncratschicdcsammlimg, Ii. 7t. Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern. Hans Rudolf von Scharnachthal, Ritter. Lnecr». Ludwig Seiler, Schultheiß; Werner von Meggen, Altschnlthciß. Uri. Ammann Beroldingcr. Schwvz- Bogt Kctzi. Obwaldcn. Bogt Ambül. Nidwaldcn. Ammann Zclgcr. Zug. Werner Steiner, Amman». Glaruö. Bogt Landolt. Freibürg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter. Solothurn. NiclanS Cnnrad, Altschnlthciß. »». Auf dicscin Tag sind wiederum die Räthe deö Bischofs von Consta»; erschienen, mit Begehre», die Bereinigung mit ihm, wie mit seinen Vorfahren aufzurichten und zu beschließen. Da nun aber dic Boten dieses Tagcö dazu keine Bollmacht haben, so wird beschlossen, die Sache nochmals heimzubringen, und ans nächstem Tag Antwort zu geben, doch so, daß dic Ocffnung von Kaiserstnhl nicht darei» gesetzt werde, da den Eidgenossen daselbst ohnehin die Obrigkeit zusteht; ferner daß die Vereinigung allen Punkten gestellt werde, wie die letzte mit Bischof Thomas scl., so daß unsere Pricstcrschaft und wir Weltlichen bleiben sollen wie von Alters her; der Bischof behält sich den Papst und das heiligt römisäss Reich vor. I». Weiter bringen die Räthe des Bischofs von Constanz an, da dic Stadt St. Gallen durch den römischen König in die Acht dcclarirt sei, so erbiete sich der Bischof, keine Mühe noch Kosten z" sparen, wenn er in der Sache zu Ruhe und Frieden etwas handeln könne, worauf ihm gedankt »>'d ihm empfohlen wird, sein Möglichstes zu thun. <>. Der Wirth von Dictikon klagt, er habe die Tavcriw daselbst erkauft, wie sie früher auch besessen worden. Nun gehen darab 2l> Gulden einem Priester z" Brugg, wofür Einige von Zürich Bürgen seien, dic nun gelöst sein wollen. Der Bote von Zürich st'^ bei seinen Herren bewirken, daß diese Bürgen vor der Hand dic Sache ruhen lassen, und dann soll a"f der Iahrrechnung zu Baden weiter darüber verhandelt werden. «I. Dic ausländischen Kauflcntc, die dcl Eidgenossen Straßen mit ihrem Kanfmannögut brauchen, werben um freies Geleit. Man soll rathschlag^' ob man.selbes in diesen seltsamen Zeiten, wo doch die von St. Gallen niedergeworfen werden, bewilligt wolle. Die Antwort soll jedes Ort auf Sonntag vor Gcorgii (23. April) zu Uri, zu Untcrwaldc» zu Zug geben, wohin die Voten der constanzischcn Sache wegen kommen, v. Anö mancherlei Ursaäw" will es sich nicht fügen, jetzt die Knechte, welche über Verbot in fremde Kriege gelaufen sind, ss' beschicken; sie mögen die Strafe erwarten, die sie treffen wird. f. Der Pensionen besonderer Pcrso»^ wegen haben nicht alle Orte ihren Voten gleiche Vollmacht gegeben; die Einen möchten dic besonder"' andere gemeine und besondere Pensionen abstellen, wenn eö mit Fug und Ehre sein könnte. Dic gc»w>^ Pension von Frankreich zu verachten wäre zur Zeit höchst nnrathsam, weil dic Eidgenossen sorgen m»sfe"' daß, wenn sie wegen St. Gallen und Rothweil mit dem (schwäbischen) Bund in Krieg kommen, sie ^ auf einer Seite „ Luft vnd vszug vnd gemeinen kons zum minstcn mit dem Salz" und nicht auf April 1497. 538 Seiten Feinde haben. Deshalb wird über die Frage, ob man die besonder» und gemeinen Penstonen abstellen wolle, ein anderer Tag angesetzt auf Mitte Mai nächsthin nach Luccrn. K. Mit den Chur- waldcrn im grauen Bund haben die VII Orte auf diesem Tag daS zu Wallcnstadt verabredete Bündnis! einhellig angenommen und aufgerichtet, doch so, das; es ewig währen soll. I». Die von St. Gallen klagen vor gemeinen Eidgenossen, sie seien durch die königliche Majestät in die Acht erklärt und ihrcö Leibes und Guts nirgendwo sicher, sie begehren daher von den Eidgenossen nach ihrem Zusagen Hülfe. Hierauf wird beschlossen: Bern, Schwhz, Nntcrwaldcu, Zug, Frciburg uud Solothurn sollen ihre Botschaften in aller Eidgenossen Namen zum römischen König schicken. Zürich und Glarus im Namen gemeiner Eidgenossen senden eine Botschaft an den Herrn von Württemberg und an die Städte Nürnberg, Augsburg, Ulm, Constanz, Ravensburg, Kempten, Mcmmingcn, Lcutkirch, Vibcrach, Wangen, Jönh, Weingarten, Lindau, Buchhorn, Ucberlingcn. Lucern und Uri sollen in gemeiner Eidgenossen Namen ihre Botschaft zum Pfalz- grafcn, dem Markgrafen von Niederbaden, zum Bischof und der Stadt von Straßburg, zum Bischof und der Stadt Basel, zu den Städten Colmar und Schlettstadt dieser Angelegenheit wegen schicken. Dienstag vor St. Georg sollen die Voten der erstgenannten acht Orte sich in Zürich, die der letztgenannten zwei in Lnccrn zur Abreise sammeln; jenen hat Zürich, diesen Luccrn in gemeiner Eidgenossen Namen gehörige Credcnzbricfe auszustellen. ». An Schaffhauscu, Nothwcil, St. Gallen, Appenzell, Kaiscrstuhl und Dießen- Hofen wird geschrieben, daß sie der ungetreuen Zeitläufe wegen gutes Aufsehen halten und sich mit Wehr und Waffen für alle Fälle vorsehen. It.» Jedes Ort. soll den Seinen gebieten, sich mit Harnisch und Wehren zu versehen und zu rüsten. Das Gleiche wird an die gemeinen Herrschaften der Eidgenossen, an Thurgan, Rhciuthal, Oberland, Baden, Wagcnthal geschrieben. I. Der Gcleitcr zu Baden berichtet, daß ungeachtet der zu Einsiedcln getroffene» Vcrkommniß die von Stein die Wagenleutc neuerdings zwingen, Briefe an den Zoller von Kloten zu nehmen. Darauf wird dem Gelcitcr befohlen, von allen Wagcn- lcutcn, die für Schaffhauscn und Kaiscrstuhl hereinkommen, das Gcleitgcld zu nehmen, sie mögen Wortzeichen haben oder nicht, i». Denen von Nothwcil, welche ihres Handels wegen mit den Grafen von Werdcnbcrg in Sorgen sind, wird geschrieben, daß man wegen St. Gallen eine Botschaft an den römischen König geschickt habe, deren Erfolg sie erwarten sollen, i». Zürich und Glarus sollen auf Dienstag in den Pfingstfcicrtagcn in der acht Orte Namen ihre Votschaft zu Pfäfcrö haben, um mit dem Vogt don Sarganö vom Herrn Abt dcS dortigen Gotteshauses Rechnung abzunehmen. «». Zürich und Luccrn sollen den Handel derer von St. Gallen schriftlich aufsetzen, und selben allen Boten an die verschiedenen Fürsten und Städte mitthcilen, damit die Sache allenthalben gleichmäßig angebracht werde. A». Die drei Orte Uri, Uutcrwaldcn und Zug wollen von den Rechten, die Constanz laut dem daselbst gemachten Abschied ihnen anbietet, keines aufnehmen, und verlangen, daß gemeine Eidgenossen sich der Sache nicht weiter annehmen; was sie dann selbst diesfalls thnn werden, wissen die Boten nicht. Da aber den Eidgenossen viel daran gelegen ist, daß Constanz nicht ganz von ihnen abgedrängt werde, so wird nun beschlossen, die drei Orte sollen vom zukünftigen Sonntag über acht Tage ihre Laudsgemeinden bei einander haben. Vor dieselben sollen der Eidgenossen Voten treten und sie bitten, der angebotenen Rechte eines anzunehmen. Auf den Fall, daß sie nicht entsprechen wollten, soll jeder Bote eine Mahnung in gehöriger Form bei sich haben, daß sie nichts Feindseliges gegen die Stadt Constanz vornehmen und dieselbe übergeben. 534 April t^97. »<57. Zug. 441)7, 16. Npnl (Sonntag Tiburcii). Staatsarchiv Liicer»! Allgemeine Abschiede. . ». Der Erbstreit zwischen Hermann Stierliö'scl. Sohn und HcnSli StöckliS sel. Freunden dcn Tag zu Baden nach Pfingsten gewiesen. I». Auf dem Tag zu Luccrn auf Mitte Mai soll man ^ das Gesuch des Peter Wollcb entscheiden, daß seinem Bruder Heini Wollcb eine Empfehlung »n Köllig von Frankreich gegeben werden möchte. «. Ebenda soll man Antwort geben auf das des Ammanil Zelgcr, daß die Eidgenossen sich der Kinder des Schillingcr scl. annehmen möchten. ^ Vogt von Baden ist geschrieben, er soll nnS jetzt keine Unruhe machen auf Kirchwcihcn. Will er I an eine Kirchweihc, so mag cr sclbvicrt oder fünft dahin reiten, andere aber soll cr daheim «. Von Hanptlcuten beim römischen Köllig und beim Herzog von Mailand sind Briefe gekommen, ^ sie sich erbieten, Leib und Gut zu unö zu setzen, wenn man sie rufe. Auf dem nächsten Tag ss ^ antworten, wie man sich mit den Hanptlcntcn und Aufwieglern halten wolle, „darmit ein Anderer )" ^ die vnscrn Harheim laß". Dcö SpanS halben zwischen den drei Orten Uri, Unterwaldcn »»5 und der Stadt Constanz hat man nach vieler Mühe die Zusage von den drei Orten erlangt/ " auf Mitte Mai zu Luccrn völlige Antwort geben und inzwischen sich aller kriegerischen tlutelmeh'""' gegen Constanz ohne Wissen und Willen der VII Orte enthalten wollen, Auf den hübsche» zu Nacht zu Pfingsten soll man in Lnccrn festsetzen, auf welchen Tag die Beschwörung der Bünde n ^ halben vor sich gehen soll. I». Jeder Bote soll daö Gesuch der fremden Kanflcntc um Geleit " Eidgenossenschaft an seine Herren bringen und auf dcn Tag zu Luccrn Antwort geben. Inzwischen N die Kaufleutc freies Geleit haben, 4. Zürich soll dcn Hauptmann dcö Klosters St. Gallen """" auf dcn Tag der Jahrrechnung (6. Juni) zu Baden den IV Orteil zu bezahlen, waö cr ihnen schuld Mai 1497, 535 Sk«>. Luce r n. "1^97, 47. (Mittwoch in den Pfingstfeicrtagcn), TtnntSarchiv Liiccr»: Lurcrnrrabschicdcsaminlnnq, N. 77. Voten: Zürich. Cunrad Schwend, Ritter, Bürgermeister. Bern. Vcnrich Hetzcl. Lucern. Ludwig Seiler, Schultheiß; Peter von Alikon; Hans Grcppcr, des Raths. Uri. Vogt Muhcim. Schwhz. Ammann Rcding. Obwaldcn. Vogt Ambücl. Nidwaldcn. Ammann Zelgcr. Zug. Vogt Letter. Glarus. Amniaun Kuchli. Frciburg. Dietrich von Endlisperg. Solothurn (nicht angegeben). Da der Bischof von Sitten vormals unsere Hülfe angerufen hat um Recht gegen seine Landschaft Wallis, der dann auch geschrieben wurde, worauf aber keine Antwort erfolgte, als sie wollen dnrch eine Botschaft, die in Geschäften nach HaSle komme, weiter in der Sache reden lassen; so hat man auf diesem Tag den Zugesetzten, die nach HaSle kommen, aufgetragen, diese Antwort zu erwarten; sofern sie aber nicht kommt, so soll Luccrn eine Schrift bereit halten, um selbe au die Landschaft Wallis zu senden. I». Dem Peter Wollcb, welcher beim König von Frankreich verklagt war, er habe sich „parthisch old mehlandisch machen wellen", woran ihm Unrecht geschehen, wird eine Empfehlung an den König gegeben, er möchte seine Entschuldigung anhören, v. Ammann Zelgcr hat, wie auf dem letzten Tag zu Zug, so auch heute wieder angesucht, man möchte den Kindern und Verwandten des Hans Schillinger sel. bcholfcn sein, daß der Herzog von Mailand ihnen wegen dessen Tod Abtrag thuc. Darauf ist erkennt, uian nehme sich der Sache nichts an, da Schillinger wider Willen der Eidgenossen in Krieg gelausen und da umgekommen ist. Wolle seine Verwandtschaft deshalb Unruhe anfangen, so soll man mit ihr reden. «I. Da der Bischof von Konstanz den Varnbülischcn Handel gegen St. Gallen angezogen hat, so hat man geantwortet, wie jeder Bote weiß. v. Auf diesen Tag ist Warnung gekommen, wie etliche unruhige Knechte, deren nun allenthalben viele heimkommen, vielleicht auf den Zurzachcrmarkt einen Anschlag im Schilde führen. Hierauf wird dem Vogt von Baden aufgetragen, die Sache zu erkundigen Wid nötigenfalls Maßregeln zu treffen. Auch soll jeder Bote heimbringen, daß man bis zum nächsten Tag von Badcil bcrathschlagc, „wie mau die Vnscrn gcmehstcrn vnd vor solchen vffruren sin welle". Auf Sonntag vor St. Ulrichstag (L.Juli) sollen in allen Orten der Eidgenossenschaft in hcrkömm- llcher Weise die Bünde beschworen werden. K. „Als dann vnscr lieben Eidgenossen von Fribnrg vnd Soloturn anbracht habcnt, nachdem vnd dann SP in die Ewigkeit mit vns den acht Orten der Eidgno- schcsst mit pnntuiß vcrwant sint, die sh, ob Gott wil, in die ewigkcit trulichcn, als fromme Eidgnosscn halten wcll(n, vnd dicwil nu sich die Zit, dz man die bünd swcrcn sol, ncchcrt, so haben Sh vnS Inhalt ^'s bunds vß gutem herzen trülich vnd gern gesworcn, vnd aber etliche örter Inen hinwidcrumb nit Üvcrcn haben wellen, wo nu dz aber fürcr bcschcchcu vnd brucht werden söltc, mocht dz vnder Jr gemeinden duwillcn bringen vnd bcgcrcnt, damit es glich zugange, das man Inen nach Inhalt vnscr ewigen pündcn °uch swcren welle. Sol Jeder bott trcffcnlich heimbringen vnd Inen vff dem tag der Jarrcchnung zu Baden völlig Antwurt geben." I». Uebcr die vom Bischof von Konstanz nachgesuchte Vereinigung will >»au ebenfalls auf dem Tag zu Baden endliche Antwort geben, i. Die drei Orte Uri, Untcrwalden und s^ug erklären, ungeachtet die Stadt Constanz sich verändert und dem römischen König geschworen habe, werden sie ohne der andern Orte Wissen nichts gegen dieselbe vornehmen. Darauf hat man sie noch- Mai 1497. malö gebeten, der angebotenen Rechte cineö anzunehmen, und da ihre Boten keine Vollmacht haben wollen, so sollen sie das heimbringen und zu Baden antworten. 1^. Die Hanptlcutc nnd Aufwiegler, die beständig der Eidgenossen Knechte hinwcgführen, sollen in allen Orten und in den Vogtcicn gemeiner Eidgenossen gefangen und gefangen behalten werden bis zur Jahrrcchnung von Baden. Inzwischen soll man bcrathcn, wie man sie strafen und das Gcläuf abstellen wolle. I. Der Pensionen wegen, dcrcnthalb dieser Tag angesetzt ist, haben die Boten ungleiche Antworten gebracht; die Einen wollen sie abstelle», die andern wollen sie nehmen, daher soll über den Gegenstand weiter bcrathschlagt werde». i» T)"' fremden Kaufleutcu haben alle Orte, ausgenommen Uri, Geleit gegeben bis auf Widerruf; da hat wan in der Sache sich auch UriS gcmächtigt. i>. Da die Boten, welche man zu Fürsten nnd Herren gesendet, nun alle zurückgekehrt sind, so hat man, um die Antworten zu vernehmen, einen Tag gesetzt nach Z""^ auf Sonntag nach unseres Herrn FronlcichnamStag (28. Mai). «». Da die von Roihwcil auch in dw Acht erklärt sind, so soll ans dem Tag zu Zürich auch darüber gehandelt werden, damit sie uuö deshalb keine Ungclcgcnhcit verursachen. >». Schwhz soll den alten Hauptmann Jost anhalten, den IV Ortcn volle Bezahlung zu thun, da Hauptmann Rizzis Rechnung in die scinigc aufgenommen und Rizzi lcdig gelassen ist. «ß. Jeder Bote weist, was wir den Ehurfürstcn nnd Fürsten nnd Städten dcS Reichs ans den Reichstag zu Wormö geschrieben haben, i. Da unserer Eidgenossenschaft Boten, die bei den nieder» Fürsten nnd Städten gewesen sind, erfahren haben, dast zwischen dem Pfajzgrafcn und der Stadt Straf- bürg ein Streit walte, den sie beide Parteien den Eidgenossen zum Vergleich anzuvertrauen gebeten haben, wozu jene sich willfährig zeigen; so soll jeder Bote heimbringen, ob man ihnen einen freundlichen Tag setzen wolle. Jeder Bote weist, wie die Einigung mit den Bünden in Chnrwaldcn auf diesem Tag beschlossen ist. tz. Auf diesem Tag ist angesehen, dast wer von nun au der IV Orte Hauptmann Z" St. Gallen wird, diesen alle Jahre Rechnung geben und baar bezahlen soll, wie man das mit and"" Vögten auch zu halten pflegt. «. GlaruS sott den Hauptmann zu St. Gallen anweisen, den IV Ortc» auf der Jahrrechnung zu Baden Rechnung zu geben und vollkommene Bezahlung zu leisten, T'" grosse Klage geht, dast das Gotteshaus St. Gallen der Verwandtschaft des AbtS wegen grosse Kost"' haben müsse, dast auch daö angefangene neue Gotteshaus nicht gebaut, sondern das Geld anderwärts verbraucht werde, so sollen die Boten der IV Ortc heimbringen und rathschlagen, wie man solche Kost"' abstellen und das Gottcöhauö in Aufnahme bringen könne. Auf dem Tag der Jahrrechnung zu Baden soll man Antwort geben. S7<>. H a ö l i. 4^1)7, 27. Mnl (Samstag nach Corporis Christi). Staa»»«rcl>iv Hrelburg Abschiedband Nr.). ». Die in Betreff der Streitigkeiten um daö Lehen der Silbergrubcn im Thalc BagncS bestellte" Schiedsrichter stellen den Proccst ein, da sie durch eine Erklärung des neu erwählten Bischofs und der Landschaft Wallis, dast die dem Tisch deS BiSthumö zugehörigen, in der Erde liegenden Schätze d" ganzen Landschaft nie Gegenstand cineö ewigen LchcnS werden können, und durch päpstliche Banndroh""ö von ferncrm Fortschreiten abgehalten werden. ?». Die von Wallis wollen den Eidgenossen eine sch"^ liche Antwort auf ihre Verwendung für den alten Bischof Jost (von Silincn) geben, e. Georg ans b" Mai l497. 537 Flüe erbietet sich, dem Jost von Silincn um alle Stücke Recht zu stehen, doch nur vor seinem ordentlichen Richter. «I. „Jcklicher Bot, so in discm Rechten sizet, sol vf den xj tag brachmanotö widcrumb zu haßte sin vnd die vrteilen vnd proccsicn siglcn." v. Jeder Bote weiß, was man unscrn Bnndgcnossen von Wallis geschrieben und was man dem Vogt Letter aufgetragen hat, mit unscrn Eidgenossen von Lucern zu reden. »7R. Zürich. 29. Mai (Montag nach Corporis Christi?. TtaatSarckiv Zürich - Allgemeine Abschiede. II. 266. Boten: Zürich. Heinrich Röist, Cunrad Schwcnd, Neu- und Altburgermeister; Heinrich Göldli, Ritter; Felix Brcnnwald. Bern. Caspar Hezcl von Lindnach. Lucern. Hans Snnncnberg. Ilri. Jacob ze Ebnit. Schwhz. Dietrich in der Halten, Altammann. Untcrwaldcn. Vogt Ambül. Zug. Hans Mchcnbcrg. Glaruö. Rudolf Stucki, Venncr. Freibürg. Benedict von Arrchs (sie). Solothnrn. Niclaus Cunrat, Schultheiß. Die Fürsten und Städte der Niedern Vereinigung sind bcschieden auf den Tag der Jahrrcchnung zn Baden, Ilm auf das durch unsere Botschaft an sie gestellte Ansinnen Antwort zu geben. I». Heinrich Göldli, Ritter, und Venner Stucki berichten über die Antwort, die sie als gemeiner Eidgenossen Sendboten bei Herzog Albrccht von Bayern, Herzog Eberhard zu Württemberg, den Städten Nürnberg, Augsburg, Ulm und Constanz erhalten haben und rühmen die freundliche Aufnahme, die sie gefunden, e. Jedem Boten ist das Anbringen der Stadt St. Gallen bekannt in Betreff des Angriffs, welchen der Spengler und seine Mithaftcn auf ein Kornschiff des Abts von St. Gallen auf dem Bodcnsee gemacht haben und wie die Sache durch den Comthur in der Mainau unter freundlicher Mitwirkung der Stadt Constanz vermittelt worden ist. «I. Bern bringt an, cö halte dafür, daß in diesen unruhigen Zeiten es gerathcn wäre, eine Botschaft auf den Reichstag nach Worms zu senden. Wenn die Eidgenossen die Kosten scheuen und ihnen damit ein Gefallen geschehe, so wolle cö eine Votschaft auf seine Kosten dahin schicken. Es wird aber erkennt, bevor man Antwort auf den zn Lucern erlassenen Brief erhalten habe, sei es nicht füglich, eine solche Bötschaft zu senden; daher wolle man die Sache ruhen lassen bis zum Tag zu Baden und dann je nach Gestalt der inzwischen eingetroffenen Antwort sich entschließen, v. Der Späne und Irrungen wegen zwischen dem Pfalzgrafcn und der Stadt Straßburg wird, da die Parteien ihren Streit auf gemeine Eidgenossen zu gütlicher Unterhandlung gesetzt haben, ihnen Tag verkündet nach Basel auf Sonntag nach Maria Magdalena (23. Juli). L. Der Abt von St. Gallen beschwert sich über die Uebclständc, welche mit der Acht gegen die Stadt St. Gallen auch für ihn vorhanden seien, so sei ihm ein Kornschiff weggenommen, jedoch wieder zurückgegeben worden u. s. w. Wenn er etwas zu Abtrag der Sache mitwirken könnte, so würden ihn Mühe und Kosten nicht reuen. K. Es soll jeder Bote zur Beantwortung auf den Tag zu Baden heimbringen, ob man an den König von Frankreich schreiben oder eine Botschaft schicken wolle, „ es she dcS Bans halb, so der Legat zn Lindow vffgcschlagcn dnd der küng zugesagt hat, vns des in sinen kosten zu erledigen, dcßglich ob wir iczt zu krieg kommen würden, weö wir vns zu sinen königlichen Gnaden verstehen, ouch was hilf vnd trost wir an Im haben söllen". I». Denen von Rothwcil ist geschrieben, wenn auch ihre Sache noch nicht beseitigt sei, so sollen 68 538 Mai 1497. sie sich doch still verhalten und keine Unruhe anfangen, man werde ihnen vom Tag zu Baden auö weiter» Bericht zukommen lassen, il. Der Vogt im Sarganscrland hat den Grünauer und Stigcli, die all' Hauptleute beim Herzog zu Mailand gewesen, im Bad Pfäfcrs gefangen genommen und auf Befehl der Boten dieses TagS nach Baden citirt. k. Doctor Winklcr, der Varnbülerö Haus und Neben im Rhc>» thal gekauft und laut Kaufbrief für frei, lcdig und eigen erworben hat, beschwert sich nun, das; daS Gut chrschätzig und lchnbar vom Gotteshaus St. Gallen, dazu zinsbar und steuerbar sei, auch fordere Varnbülcrs Schwester etwas Lcibding darab und Andere fordern von ihm Baukosten u. f. w. a»S der Zeit, wo die Eidgenossen im Besitz waren; er begehrt daher, das; man ihm Währschaft leiste. Auf dem Tag zu Baden will man nach Kcnntnißnahmc des Sachverhalts Antwort geben. »72. Bade n. li. Zum «Zinstag nach «5ra«nn). Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. 2K8. Boten: Zürich. Cunrad Schwend, Ritter, Altburgeriiicistcr. Bern (nicht angegeben). Hanö Ruf;, Altschulthciß. Uri. Jost Püntincr. Schwhz. Ulrich Kctzi, Ammann. Unterwaldc». ammann EnentachcrS. Zug. Werner Steiner, Ammann. Glarnö. Joö Kuchli, Ammann. t». Zwischen denen von Sar und denerr von Gambö waltete Streit um Wcidcbcrcchtigung. wurde durch Michael Schmid von Feldkirch als Obmann entschieden, die von GambS lebten aber Urthcil nicht nach, sondern pfändeten fortwährend daö Vieh derer von Sar. Daher wird auf cittgeko'" mcne Beschwerde dem Obmann geschrieben, er solle eine Erläuterung seines Spruchs geben und ^ ) und GlaruS sollen die von Gambö vermögen, von dem Pfänden abzustehen. I». Die Blaarer von tcnsce haben zu Buchen im Nhcinthal eine Caplanci gestiftet und begehren nun, daß ihnen und > " Nachkommen von MannSnamen für alle Zukunft die Lchnöhcrrlichkcit über diese Pfründe zuisssta" werde. Daö wird ihnen bewilligt, doch mit eines Obcrvogtö im Nhcinthal Gunst, Wissen und und der rechten Lcutkirchc ohne Schaden. Wenn die Blaarer aussterben, so sollen dann die Lchcnhcrrcn sein. «. Heini Zicglcr von Zürich hatte auf dem Znrzachcrmarkt Unruhen erregt »»^ ' ^ christlich geschworen bei Christi Leiden, seinen Gliedern, seiner Ohnmacht. Daher ist erkennt, >»a" ihn allenthalben, wo er sich blicken läßt, ergreifen und ihn strafen, „damit ein icder eristglöubigcr >" schöpfer sin lidcn so üppcnklich ze crzcllcn vnd daby zc schweren sich hüte". «I. Herr Sigmund von bcrg klagt, daß die im Nhcinthal auf seine Güter Steuer legen und in seinen Wäldern Holz . Hieraus wird dem Abt von St. Gallen geschrieben, er möchte versuchen, die Parteien gütlich zu möge daö nicht gelingen, so sollen sie einander vor unfern Gerichten suchen, „dann wir die keine frömdc gcricht laden lassen". Der Vogt im Nhcinthal hat 14 Gnldcn verrechnet für Gar» ' Schiff zu einem kleinen See im Nhcinthal. Da der Vogt diesen See benutzt, ob man ihm die 1^ der Abt von St. Gallen habe zu St. Gallen ein Hochgericht aufgerichtet, und begehren, daß >h'" ^ abgestellt werde. Antwort: Sic seien ersucht, den Abt und uns mit dieser Sache ruhig zu lasse»; S den gebe oder nicht, so soll man diesen Posten heimbringen, t. Uri, Untcrwalden und Z»ü i sol' ; >V0 sie das nicht, so mögen sie den Abt deshalb mit Recht vornehmen, wo eö sich «gebühre. »5- Der Aogt > wolle» Juni 1497, 530 Nhcinthal wird beauftragt, Späne, die sich zwischen Rhcineck und Thal erhoben haben, wenn möglich in Gute zu schlichten, ansonst den Parteien vor gemeine Eidgenossen zu rechtlichem Entscheid Tag zu bcrkünden. I». Ammann Vogler bringt an, Junker Jacob von Grüncnstcin habe zu Balgach im Nhcinthal, wo die hohen Gerichte den Eidgenossen zugehörcn, ein Bußengericht und erbiete sich, damit er die Bußen desto richtiger einbringe, den Eidgenossen den dritten Thcil davon verabfolgen zu lassen, i. Doctor Winkler hatte sich, wie früher schon gemeldet, beschwert, daß auf dem Gut, das er von den Eidgenossen für frei, lcdig und eigen erkauft habe, nun Lasten in Vorschein kommen. Hierauf wird nun erkennt, >»an habe ihm das Gut zu kaufen gegeben, wie wir es besessen, daher er denn auch die darauf stehenden Leibdinge und Taglöhne ohne Widerrede abzutragen habe, dagegen hat man ihm für Baukosten 42 Pfund Pfenninge nachgelassen, ik. Der Vogt im Rheinthal wünscht, man möchte der bedenklichen Zeit wegen >hm einiges Geschütz hinauSscndcn. Darüber will man sich ans nächstem Tag entschließen. I. Die Boten, welche zur Eideserneuerung nach Schaffhausen gehen, sollen nach dem Verlangen des Abts von Rheinau auch der Rechnung dieses Gotteshauses beiwohnen. i»>. Am Sonntag vor St. Ulrichötag sollen zu Bern, an St. Ulrichstag zu Frciburg, am Donstag nach St. Ulrich zu Solothurn die Eide und Bünde erneuert werden, ii. Die Boten, welche nach Schaffhausen und Nothwcil zur Buudcscrneueruug reiten, sollen Sonntags vor St. Ulrich zu Schaffhauscn, an St. Ulrichstag zu Nothwcil die Eide abnehmen. «». Ebenso sollen am Sonntag vor St. Ulrich zu St. Gallen, an St. Ulrichstag zu Appenzell die Eide abgenommen werden. Z». Der Abt von Reichenau meldet, es seien einige seiner Angehörigen, die aber im Thurgau sttzen, mit seiner Erlaubniß zum römischen König in den Krieg gelaufen und bittet, man möchte dieselben nicht strafen. Dem Vogt im Thurgau wird aber befohlen, dieselben wie andere zu strafen, da sie in der Eidgenossen Gebiet sitzen und ihnen auch schwören. »K. Dem Vogt im Thurgau wird befohlen, denen von Hugelschofen, welche keine Vogtherren haben und begehren, sich den Eidgenossen zu ergeben, die Eide abzunehmen, r. Auf diesem Tag ist beschlossen, daß man einem Vogt im Wagcnthal über seinen Lohn hinaus nichts weiter geben wolle. Ucbcr den Landammann im Thurgau geht die Klage, er beschwere die Leute, die ihn brauchen, gar sehr, indem er von ihnen über alle Zehrung hinaus täglich l Pfund zu Whn begehre. Auch habe er mehrmals hinter dem Rücken des Landvogts streitende Parteien vertädinget. Hierauf wird ihm geschrieben, daß er in beiden Rücksichten sich innert seinen Schranken halte, t. Auf das Anbringen des Vogts im Thurgau, daß die armen Leute abermals mit Ladungen an das geistliche Gericht u»l Geldschuld und weltliche Sachen über die Maßen beschwert werden, hat man deshalb mit des Bischofs Boten geredet; diese aber erwiderten, der Bischof werde persönlich zu den Eidgenossen kommen und ohne Zweifel diesen Klagen abhelfen. ,i. Da des Bischofs von Konstanz Botschaft auf diesem Tag erschienen ist mit dem Begehren, die Vereinigung aufzurichten, hat man die Erklärung verlangt, daß das jenseits dos Rheins gelegene Schloß Kaiscrstuhl, welches bisher nicht in der Vereinigung begriffen war, der Eidgenossen offenes Haus sein soll. Obschon nun die Botschaft dafür hält, es werde diesem Begehren ohne Anstand entsprochen werden, so will sie doch darüber an ihren Herrn berichten und seine Erklärung einholen. V» Die Botschaften der Bischöfe von Straßbnrg und Basel und der Städte Straßburg, Basel, Colmar und Schlettstadt anerbieten sich, auf dem Reichstag zu Worms dahin zu arbeiten, daß die Streitigkeiten zwischen denen von St. Gallen und Varnbülcr im Frieden ausgemacht werden, doch wünschen sie, daß die Eidgenossen ihre Botschaft auch da haben möchten. Nichten sie zu Worms nichts aus, so wollen sie eine Botschaft zum römischen König schicken. Ihnen wird gedankt und versprochen, eine Botschaft nach 68* 540 Juni 1497. Worms zu senden. Das Anbringen von Schwhz und GlaruS des Zolls zn SarganS wegen will man an die Obrigkeiten berichten, x. Der Vogt im Rheinthal meldet, der Abt von St. Gallen verlange, daß die Eidgenossen den Dritthcil des Zolls zu Rheincck, den sie von Hermann Hclwcr zu Lindau gekauft, als ein Lehen von ihm empfangen. Eö wird beschlossen, die Boten, welche zur BundeSerntuerung nach St. Gallen gehen, sollen den Abt bitten, dieses Lehen den Eidgenossen zu überlassen. ? Die von Schasshansen melden, die von Stoffeln procedircn der Gerichte zil Thahngen wegen gegen sie vor dem Kammergcricht, und haben Mandate über sie erlangt auf den Grafen von Octtingen, auf den Bischof von Mainz u. f. w., welchem letzter« sie den Sachverhalt mitgcthcilt hätten. Nun werden sie aber neuerdings vor das Kammergcricht gefordert, sie begehren unsere Hülfe und unfern Rath. Ihnen wird geschrieben, sie sollen ihre Botschaft auch mit der nusrigcn nach Worms senden. Auf die V'ttc von Schaffhauscn erhalten die von Lindau Sicherheit, um jenen Salz zuführen zu können. Fulach zu Schaffhauscn haben einen Zehnten, der von den Eidgenossen Lehen ist. Diesen haben nnn die Frauen im Paradies gekauft und wollen ihn behalten, sofern die Eidgenossen ihnen daö Lehen übergebe» oder ihren Hofmeister als Träger annehmen. Letzteres wird ihnen bewilligt. I»I». Der Abt von Psäst^ meint, in seinen kleinen Gerichten zu Nüti den Wildbaun zu haben. Da aber die Eidgenossen dasell'I die hohe Gerichtsbarkeit besitzen, so wird dem Vogt befohlen, Nicmaudcu da jagen zu lassen. « e. Dt»> Vogt im Thnrgau wird befohlen, das „ Türlh", welches zu Dicsicnhofcn auö dem Schloß in den Gartc» geht, der Zcitläufe wegen vermauern zu lassen. «Iii. St. Gallen beschwert sich, daß jüngst der Von« bülcr zu Mcmmingcu den Ihrigen 17<1t> Gulden mit Recht angegriffen und ihnen darum Rcchttag h" ^ setzen lassen nach Mcmmingcn und frägt an, ob cö den Tag besuchen soll oder nicht. Antwort: Verseheu unö, unsere Obern werden nach Worms eine Botschaft senden, um die ganze Sache zu beseitigt- Inzwischen hat man denen von Memmiilgen geschrieben, sie möchten die Sache anstehen und die St. Gclllcr mit dem Ihrigen fahren lassen. ««?. Die Boten, welche nach Worms geschickt werden, sollen auch den Grafen Georg von Wcrdcnberg und SarganS das beste thun. II'. Der Pfalzgraf und die Stadl Straßburg melden, daß sie den Vcrmittlungstag, der ihretwegen auf Sonntag nach St. Maria Magd" lcna nach Basel angesetzt ist, beschicken werden, Graf Erhard von Trugen läßt durch seine Bvtt» anbringen, er stehe in keinerlei Verpflichtung weder zum König, noch zum schwäbischen Bund. 2öt"" daher zwischen diesen und den Eidgenossen Krieg ausbrechen sollte, so möchte mau ihn und sein La» sichern und nicht beschädigen, er werde dann nach allen Seiten hin sich gewissenhaft neutral haltt" Das sollen die Boten heimbringen. I»I». HanS Vcrcndiß von Rordorf hat einen Gcmächtbricf, weicht vor zwanzig Jahren von Schultheiß Ferr von Lucern, damaligem Vogt zil Baden, versiegelt n»d ^ gemeiner Eidgenopcn Boten auf zwei Tagen zu Kräfte« erkennt worden ist, gefälscht, daher >»"^ ' , gestraft und den Brief zu Kräften erkennt hat, wie jeder Bote zu sage« weiß. Ii. Zürich begeht Aushändigung der Zollbriefc einiger fremden Kauflcutc, die nach Baden statt nach Kloteu gcko"»""' seien, damit eö mit seinem Zöllner zu Kloten rechnen könne. Daö wird abgeschlagen; denn tS sei "" Tagen ein Abschied gemacht worden, daß. was Guts nach Stein komme, auf derjenigen Straße verfüg werden möge, welche den Fuhrleuten gefällt und daß man Niemanden zil einer Straße zwingt» si'' Nun sei aber daö nicht gehalten worden; auch werde den Fuhrleuten, die nicht über Kloten sah""' gedroht, waö doch ein Mißbrauch sei u. s. w. kk. Dem Vogt im Wagenthal wird befohlen, daranf i'' halten, daß seine Angehörigen den Frieden schwören. II. Bern, Luccrn, Schwhz und Unterwalden s"^" Juni 1497. 54t eine Botschaft nach Worms schicken und diese soll auf St. Johannesabend zu Basel eintreffen. Die von Rothwcil sollen mündlich oder schriftlich ihre Sache dieser Botschaft übertragen. Da St. Gallen in der Acht ist, so scheint nicht Passend, daß von daher eine Votschaft mitgehe, Schaffhausen dagegen soll seine Botschaft mit der unsrigen nach Worms senden. Dem Bischof von Konstanz wird auf sein Anerbieten geschrieben, man wünsche, daß er persönlich nach Worms gehe und die Sachen auszugleichen trachte, »i». Die Orte, welche Boten zum König von Frankreich schicken wollen, sollen selbe auf St. Pcter- und Paulötag zu Frciburg haben, diejenigen, welche keine Boten schicken wollen, sollen ihre Vollmachten den andern geben. Die Boten sollen sich erkundigen, wessen man sich unter obwaltenden Verhältnissen dom König zn versehen habe, und daran sein, daß die auf Ostern letzthin verfallene halbe Pension ausbezahlt werde. ««». Auf St. Peter- und Paulsabend sollen die iv Schirmorte des Abts von St. Gallen ihre Boten zu St. Gallen oder Whl haben, wo dann der Abt ist, und der gegenwärtige und die drei letzten Hauptleute sollen da Rechnung ablegen über die Nestanzen, damit man einmal darüber ins Klare ^ninie. Die gleichen Boten sollen dann von da nach Appenzell zur Vundesbeschwörung gehen. K»K», Es derlautct, der Plonicr von Rorschach habe dem Bruder des Abts von St. Gallen lllv Gulden geliehen und ^ nachher um llll) Gulden gebüßt worden, wovon der den Eidgenossen gebührende Thcil verheimlicht Korden sei, damit die Schuld jenes Bruders getilgt werde. Das sollen die Boten heimbringen und auf bcn Tag zu St.. Gallen Vollmacht erhalten, in der Sache zu handeln. Da das Gotteshaus St. Gallen mit des Abts Vater und Mutter und Bruder in große Kosten kommt, so sollen die Boten, bic nach St. Gallen kommcn, mit dem Abt reden, daß er selbe anderswo versorge, indem man solches nicht borner dulden könne. Auch sollen sie mit dem Abt reden, daß er das angefangene Gotteshaus zu Ror- lchach ausbaue und nicht so unvollendet stehen lasse, i». Dieselben Boten sollen auch ferner abstellen, baß des Abts Amtslcute hinter dem Hauptmann durch Bußen vcrtädingcn. Dem neuen Hauptkann wird geschrieben, er soll die Bußen einziehen und sich bereit halten, auf St. Catharinentag Rechnung abzulegen und Bezahlung zu thun, denn man werde ferner Niemanden mehr Aufschub geben. Dieselben Boten sollen dem Hauptmann empfehlen, auf alle Dinge Obacht zu haben. ,1,1. Von den drei Orten Uri, Untcrwaldcn und Zug wird abermals endliche Antwort begehrt, ob sie in ihrem streit mit Konstanz eines der angebotenen Rechte annehmen wollen oder nicht. Auf ihre Zusage, daß sie ahne der übrigen Orte Wissen nichts Feindseliges vornehmen wollen, hat man sie ersucht, ihre Antwort b^d einmal zn geben, w. Der Fischer des Abts von Wcttingen klagt, Zürich wolle ihn zu einem anhalten bezüglich der Ausübung der Fischerei. Zürich antwortet, es habe eine Ordnung und einen Seevogt, der alle Fischer beeidige, zur Laichzeit nicht zu fischen. Da aber der Fischer von Wcttingen unter dem Vogt der Grafschaft Baden sitzt, so soll man heimbringen, ob er denen von Zürich schwören soll odxr „Als vnser eidgnossen von friburg vnd Soloturn vor uff tagen begcrt haben, biewil wir iezent die pünt schweren, daß wir Inen ouch schweren söllcnt, weiß jeder pot zu sagen, mit kas antwort jeder abgefertigt, also daß ctlich vermeinent, dicwil die Vereinigung, so wir mit Inen haben, u>t vstrukt, daß wir Inen schweren söllen, sunder daß wir die bi vnsern eiden, so wir Stett vnd lender knandern schwerem, halten söllen, dabh sh das lasscnt beliben, wöllcn ouch sollichs trülichen halten." Es wird verordnet, daß in Zukunft alle Kaufleute, fremde und einheimische, anf dem Zurzachcr- Karkt um die Stände loosen und keiner mehr denn drei solcher Stände haben dürfe, „doch söllen die K bh dem Hussen verkouffcn, bh Iren Stenden, wie das vor alter harkommen ist, beliben". Zürich, 542 Juni 1497. Luccru und Zug sollen auf St. Bartholomäustag ihre Boten zu Wetlingeu auf der Rechnung haben und soll den Boten nichts als Roßlohn und Kncchtlohn vergütet werden, Vogt und Untcrvogt zu Baden sollen die Fache besehen lassen, welche die Richiner ob den Läufen bei Gnadcnthal angebracht haben. »»»»». Zürich soll mit seinen Schiffleutcn, welche die Limmat hinab fahren, reden, daß sie dem Gcleiter bei den Bädern daö Geleitgcld entrichten, ansonst Schiff und Gut in Haft gelegt würde. Rechnung: Der Vogt im Rhcinthal gibt jedem Ort 18 Gulden 8 Schilling; noch vorhanden sind ungefähr 32l) Saum Wein; der Vogt im Thurgau gibt jedem Ort 3 Pfund Haller minder 13 Angstcr; der Vogt im Wagcnthal jedem Ort 56 Pfund Hallcr 8 Schilling; der Vogt im Oberland jedem Ort 62 Gulden 39 Schilling „vnd hat 1 Gulden gclts kouft vmb xx Gulden"; der Vogt zn Baden gibt jedem Ort 67 Pfund Hallcr 4 Schilling „sind xxiij Gulden in Gold minder 1 Ort, da ist der Vorwechsel nit gerechnet". Die Büchsen geben: Zu Dießcnhofcn jedem Ort 9 Gulden in Gold und 15 Schilling; zu Lunkhofcn 16 Schilling; zu Brcmgartcn 13 Pfund Hallcr, 3 Kronen, 1 utrischcn Gulden und 19 Schilling; zu Mellingen 15 Pfund Hallcr 1 Krone „die ist für 3 Pfund Hallcr gerechnet und 19 Schilling vnd ist Vli ferr noch schuldig lxij Pfund Hallcr". Denen von Lucern wird deshalb geschrieben; dem Zoller wird empfohlen, daß er nichts ohne baare Bezahlung vorbeifahren lasse. Die Büchse zu Klingnau gibt jedem Ort 6 Pfund Haller; die zu den kleinen Bädern 2 Pfund Hallcr; zu Baden 7 utrische Gulden, 1 alte Krone, 1 Gulden an Gold, 3 Pfund Haller 2 Gulden an Doppler» und noch 29 Pfund Hallcr. Zu I». Die Urkunde (aus der auch die Namen der Boten der Vit Orte gezogen sind). >1, a. 7. Juni, liegt im Stiftsarchiv St. Gallen. »7». 4^iD7, 21. Juul (Mittwoch vor Johann Baptist). Staatsarchiv Lucern. Ewigeö Bündniß der sieben Orte Zürich, Luccru, Uri, Schwhz, Untcrwaldcn, Zug und GlaruS mit dem obern grauen Bund in Churwaldcn. (Siehe Beilage 31.) 574. 44!>7, 2. 4. (!. Juli. Beschwörung der Bünde in der Eidgenossenschaft. Siehe ü r. »72 n. «. 575. Zur, ch. 4-41)7, 2. bis 4. Juli (Sonntag vor Ulrtci). Staatsarchiv Luccru: Allgemeine Abschiede. N. 2ii0. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. 27». Voten: Zürich. Cunrad Schwend, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Röist, Altburgcrmcistcr; Matthias Whß; Felix Schmid. Bern. Caspar Hctzel von Lindnach. Lucern. Peter von Alikon. Uri. HattS Muheini. Schwhz. Dietrich in der Halten, Altammanu. Obwaldcn (nicht angegeben). Nidwalden- Vogt Kretz. Zug. Vogt Engelhard. GlaruS. Fridolin Arzcthuscr. Freibürg. Dietrich von Endlisperg, Ritter. Solothurn. Venner Biß. Juli lT97. 543 t». Der gütliche Tag zwischen dem Pfalzgrafen und der Stadt Straßbnrg ist auf Begehren des erstern auf St. Laurcnzcntag (l0. August) verschoben. Au diesen Tag soll jedes Ort seine Botschaft zu Basel haben. I». Der Bischof von Konstanz ist auf diesem Tag persönlich erschienen, um die Vereinigung, deren Entwurf aufgestellt und ihm auf dem Tag zu Baden übergeben, auch beidseitig angenommen ist, zu vollziehen und aufzurichten. Daher hat man sich des Boten von Bern, der nicht völlige Vollmacht gehabt, gcmächtigt und Bern schriftlich gebeten, sich in der Sache von den übrigen Eidgenossen nicht zu trennen. «. Der Bischof wird auch ersucht, dafür zu sorgen, daß die Unser» im Thnrgan und anderswo um weltliche Sachen nicht mit geistlichem Gericht bekümmert werden. «K, Hinsichtlich der Knechte, die mit dem König von Frankreich nach Neapel gezogen sind, sollen die Boten, die jetzt zum König reiten, das Beste thun, damit ihnen der verdiente Sold bezahlt und sie überhaupt nach Maßgabe der ihnen gegebenen Verschrcibung gehalten werden, v. Herzog Eberhard von Württemberg erbietet sich auf diesem Tag, in seines Vaters Herzog Ulrichs scl. Fußstapfen zu treten und mit gemeinen Eidgenossen gute Nachbarschaft zu halten, und begehrt deshalb, mit uns in Vereinigung zu kommen. Angesehen, wie tröstlich und gelegen solches uns in diesen Zeiten sein mag, wird ein Entwurf gestellt, den die Botschaft an den Herzog bringen und beförderlich über seine Entschließung nach Zürich berichten soll. Jedes Ort erhält auch davon eine Copic, und so bald der Herzog antwortet, soll Zürich einen Tag ansetzen, da man weiter über den Gegenstand verhandeln will. Das Zürchcrexemplar datirt Sonntag völ Ulrici (L. Zuli), das Lucerncrexcmplar vff Vlrici (4. Juli). 57«. Z ü r i ch. 4^i97, 3. Juli (Montag vor Ulrici). Staatsarchiv Bern: Bündnisse nnd Verträge. III. ll,9. Hugo, Bischof zu Coustanz, nnd die Orte Zürich, Bern, Luccrn, Uri, Schwhz, Unterwaldcn, Zug, Glanes, Freibnrg und Solothurn besiegeln ein Bündniß folgenden Inhalts! U Beide Thcile versprechen, einander ans ihren Schlössern, Städten nnd Ländern nicht zu schädigen und gegen Angehörige, welche solches thnn, einander Recht zu halten. -Y Die Eidgenossen versprechen, den Bischof sein Leben lang im Besitz seiner Schlösser, Städte und Länder zu schirmen; dagegen soll das bischöfliche Schloß zu Kaiserstuhl der Eidgenossen offenes Haus sein in allen ihren Nöthen. 3) Für Privatstrcitigkcitcn wird der Gerichtsstand des Beklagten, für Streitigkeiten zwischen den contrahirendcn Thcilcn ein Schiedsgericht mit gleichem Zusatz, das den Obmann wählt, festgesetzt. Gemeine Dingstatt ist Baden. 4) Der Bischof verspricht, die Eidgenossen und die Ihrigen, geistliche nnd weltliche Personen bei ihrem guten, alten, löblichen Herkommen bleiben zu lassen nnd sie nicht weiter zu drängen, sondern sie zu halten, wie sie von seinen Vorfahren, den Bischöfen von Konstanz, gehalten worden sind. Dabei behält er sich vor den Papst, das heilige römische Reich, seine Freiheiten und sein geistliches Gericht, wie er selbe von seinen Vorfahren überkommen; die Eidgenossen behalten sich vor den Papst, das heilige römische Reich, ihre Freiheiten, Horkommcn und alle ältern Bünde und Verträge. I», Hugo von Gottes Gnaden, Bischof zu Coustanz, und Bürgermeister, Rath und Zweihundert der Stadt Zürich Urkunden, daß in Folge der zwischen dem Bischof und gemeinen Eidgenossen abgeschlossenen Vereinigung sie einen besonder» Vertrag über den AuS- 544 Juli <497. trag des Rechten, wenn zwischen ihnen Streit entstünde, der nicht gütlich geschlichtet werden könnte, vereinbart haben, also daß genannte Vereinigung sie diesfalls nicht binden soll. Zu ». Eine Abschrist im Staatsarchiv Luccrn datirt Montag nach Ulrici (tll. Juli). Mit Ausnahme des Artikels über die Oessnung von Kaiserstuhl lautet die Urkunde derjenigen von tsg-t (Beilage 28) wörtlich gleich, nur daß unter den Vorbehalten der Eidgenossen hier der heilige Stuhl und das römische Reich benannt sind, welche in dem von 14S4 fehlen. »77. Sitten. 4497, 19. Juli. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, l!. 8. Verabredung eines Burgrechtö zwischen dem Bischof und Capitel zu Sitten und der Stadt Bern, wobei jene der Stadt Bern ein Silbcrbergwerk im Thal Bagncö zu ewigem Erblchen geben, doch sodass sie das Erz aus dem Land führe, kein Holz im Thal kaufe, kein liegendes Gut erwerbe und die zehnte Mark dem Bischof gebe. Die Landschaft Wallis soll Bern einen Brief geben, daß sie den Bischt bei diesem Vertrag handhaben und schützen wolle. »7«. Dijon (Donjon). 4497, 1 . Attstttft lim ang-ndln Ougstcn). Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiebe. II. 228. Die nenn mit Frankreich Verbündeten Orte mit dem König von Frankreich. ». Vorerst hat man, um dem Abschied von Badeil Vollziehung zu geben, drei Artikel an den König gebracht, nämlich die Beschwerde deö BannS wegen, die Frage in Betreff der Hülfclcistnng im Kriegs fall und die Forderung der verfallenen Pension. Auf diese drei Punkte ist ihnen von des Königs Rathen geantwortet worden, was folgt: Zu l. „ Vnd nämlichen vff den crstcrn artikcl deö Bans halb, wie daö nit eiil bau, sundcrö ein monition sh, von der wegen vnscr Eidgnosscnschaft dheincr geistlichen beswi"d mog vnderworfen sin, angcscchcn, daö vor cxcquution derselben ein ordcnlich wolgcsörmte apcllation a» die Hand genomcn, die wäre solichcr beswärd dcrmaß vor, daö vnser heiliger Vater mit rechtlicher ord nung vns Eidgenossen der fachen vnd anhängen halb nit möcht in Bau flachen, So in der Monitien vergriffen wercn. So hctt onch sin künglich gnad für sich sclbö vnd vnS Eidgnosscn für das nächstkünst'g Concilium geappcllicrt, deßhalb vns daö vcrschhncn der Zit In der appellaz begriffen nit schaden iilöchh dann sust so hctt er langest dorzu getan vnd wcrc dem in Zit vorgewcsen vnd er hctt onch den BstlM von Sant Denis, den er stätz jez zu Rom hctt, deßhalb geschribcn, von dem er täglich ein antw»^ erwartet, vnd wann die komm vnd was vnd wie die wcrd sin, des well sin küniglichc gnaden d»s Eidgnosscn fürdcrlich berichten vnd vnö alles kumbcrö entheben, onch VnS dorinn als sich selbö verseche"- dann als wenig als er sich vnd sin Nich in dem Ban wölt vindcn, als vil well er VnS Eidgnojst" dorin onch bedenken vnd vnö daö verhüten, als wir vns deö zu siner küniglichcn gnaden anc alle» zwhfel sötten vcrscchcn." Zu 2. „Der Römisch küng sh siner künstlichen Gnaden lieb, wir Ehdgttoßd" August 1497. 545 shen Im aber noch lieber": er wolle auf Verlangen zu beiden Thcileu eine Botschaft senden und versuchen, ihre Streitigkeiten zu vermitteln. Darauf haben der Eidgenossen Boten geantwortet, sie seien nicht abgesandt, um eine solche Votschaft zu bewilligen oder abzuschlagen, sondern des Königs Absichten auf den Fall eiucö ausbrechenden Krieges in Erfahrung zu bringen, sie können sich also mit dieser Antwort nicht begnügen. Darauf hat der König die Erklärung gegeben, daß, wofern es zum Kriege käme, er die Eidgenossen gleichwie sein eigenes Reich bedenken und die Vereinigung gewissenhaft halten wolle. Zu 9. Bezüglich der halben Pension ist geantwortet, dieselbe sei noch nicht verfallen, denn sie verfalle sammcthaft auf die Allcrheiligenmessc, doch wolle der König uns darin gern willfahren und das Geld innert vierzehn Tagen zu Lyon in Bereitschaft halten. I». Jeder Bote weiß auch zu berichten, wie die Boten von Schwhz anerboten haben, der Vereinigung mit dem König von Frankreich beizutreten unter der Bedingung, daß der König ihnen die Penston des letztvergangenen Jahres ausrichte und für die künftige sie halte wie die andern Orte, ferner daß sie nicht verbunden sein sollen, ihm eine bestimmte Zahl Knechte auf Erfordern zu stellen, dagegen wollen sie ihm zulaufen lassen, wer Lust habe, endlich daß er ihnen um die in seinem Dienst zu Neapel, Novarra und in der Picardie Gefallenen Abtrag thne. Ueber diese Forderungen hat der König sich etwas verwundert, „so lieb sie ihm seien, so gebühre ihm doch nicht, etwas an der Vereinigung zu verändern"; auch möge jeder ermessen, wie begründet ihr Anspruch auf die verfallene Pension sei, nachdem sie die Vereinigung nicht besiegelt hätten; auch sei es in Frankreich nicht gebräuchlich, für todte Knechte Pension zu zahlen. Die Eidgenossen, welche Schwhz gern in der Vereinigung sähen und die unnützen Kosten, die es mit der Sendung gehabt, bedauern, haben hierauf bei dem König so viel erwirkt, daß er bezüglich des ersten Punkts ihrer Forderung sich zur Entsprechung bereitwillig zeigte, die beiden andern aber wollte er nicht eingehen, daher die Voten von Schwhz die Bereinigung nicht zusagen wollten. Man hofft aber, nach der Rückkehr durch eine Botschaft gemeiner Eidgenossen an die dortige Gemeinde den Beitritt nachträglich dennoch zu erhalten, v. Ebenso soll cö mit Obwalden gehalten werden, dem der König die verfallene Pension nicht zugestehen wollte, weil er die von Nidwalden bezahlt habe. «I. Bezüglich der Forderung, welche die Anwälte der Angehörigen der m französischem Dienst zu Neapel, Novarra u. s.w. gefallenen Knechte stellen, antwortet der König, die französische Krone sei bisher nicht gewohnt gewesen, todtcn Knechten Sold zu zahlen; doch wolle er den borlicgendcu Fall noch zu bedenken nehmen. «?. Bezüglich des zu Genua gefangenen Rudolf Schwend don Zürich hat der König geantwortet, er habe für die Seinigcn und andere, die dort gefangen liegen, dermaßen Schritte gethan, daß er günstigen Erfolg hoffe. 57«». L ucer ii. 2. August (Mittwoch vor Oswalbi,. Staatsarchiv Lu--r>i «uccrncrabschledcsammlung. 0.7». Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede. II.ZM. Boten: Zürich. Cunrad Schwend, Ritter, Bürgermeister. Bern. Wilhelm von Dicßbach, Ritter, ^sschultheiß. Luccrn. Ludwig Seiler, Schultheiß; Werner von Meggen, Altschulthciß; Jacob Bram- Scckelmcistcr. Uri. Walter in der Gasse, Altammann; Venrich Jmhof. Schwhz. Ulrich Aufdcr- "Mur, Altammann. Unterwaldcn. Peter Wirz. Zug. Hasler. Glarus. Vcurich Stucki. Frciburg '"icht angegeben). Solothurn. Urs Biß, Venner. 69 546 August 1497. ». Die Beten, die gcu Basel gehen, sollen den Hans Bernhard, den Schreiber von Aaran, bestelle empfehlen, daß ihm das Erbe gelange, wozu er Recht hat. I». St. Gallen klagt neuerdings höchlich, wie sehr eö durch die Acht, in die eö gefallen, leide; aller Handel und Wandel werde seinen Kauflcutcn abgc^ schlagen, ihr Hab und Gut werde durch die Varnbüler und ihre Anhänger angegriffen n. s. w. Und da, ff viel sie wissen, ans dem letzten Reichstag zu Worms die Beilegung dieses Handels nicht zu Stande gekommen sei, so bitten sie, die Eidgenossen wollen, wenn über kurz oder lang der Span friedlich oder durch Krieg zu Ende gebracht werde, sorgen, daß ihnen Schaden und .Kosten vergütet, ihre Freiheiten und Privilegs», wenn nothwendig, confirmirt und die Acht ohne Entgeltnifi aufgehoben werde. Run habe ihnen der König geschrieben, da der Reichstag zu Worms nnvcrrichtctcr Sache auseinander gegangen, so gebühre ihm all' römischem König in der Sache zu handeln, und habe gemeinen Eidgenossen deshalb einen Tag gesetzt vo> ihn, auf Unser Lieben Frauen Tag Assnmptioniö nächsthin (45. August); es möchte bei ihrem Leiden gut sein, denselben zu besuchen. Die Räthe des Abts von St. Gallen bringeil an, eö sei ihrem H^»" durch die königliche Majestät ein Mandat geworden, darin ihm verboten sei, mit denen von St. Galle», als Aechtcrn, Gemeiilschaft zu haben, ihnen weder zu mahlen noch zu backen, und ans das sei einem Gottcshausmann zu Ucbcrlingcn etwas Korn, so er daselbst erkauft, von den Varnbülcrn niedergeworfen Da die Sache ihn nicht berühre, so bitte er um Vermittlung, damit dem armen Mann sein Ko>» wieder werde. Ans das ist in diesem Sinuc nach Uebcrlingcn geschrieben worden. Biel klagt, ^ Schatzpfenniiig, der vom Reichstag zu Worms beschlossen worden, werde ans Kraft königlichen Mandat' vom Bischof von Basel von ihnen eingefordert, und sie fürchten, wenn sie nicht zahlen, so werde dt> Fiscal weiter gegen sie procedircn. Antwort: Es sei den Eidgenossen auch dergleichen Anfechtung kommen, sie sollen daher ans uns sehen, was wir thun werden, v. Auf diesem Tag sind vor der ff» genossen Boten erschienen Botschaften der Bischöfe und Städte der Niedern Vereinigung, Strasburg, ^all > Colmar und Schlettstadt, und haben berichtet über den Abschied der Rcichsständc zu Worms und tw» besiegelt und vorgelegt, gleichen Inhalts, wie unsere Botschaft, die auch ans dem Tag zu Worms gcweff»' uns berichtet hat, mit Bitte, wir möchten den Abschied annehmen, ihre Herren und Obern wollen da»» mittlerweile in der Sache zwischen St. Gallen und den Varnbülcrn zu unterhandeln suchen. Wollte» ' ^ Eidgenossen den Abschied aber nicht annehmen, so dürften sie den besiegelten Brief nicht herausgeben »' ^ fürchten, die Varnbüler möchten bei ihren erlangten Urthcilcn und der Acht bleiben. Hierauf wird Seite der Eidgenossen gedankt und bemerkt, sie können den Abschied jetzt weder annehmen noch werfen, da der König ihnen geschrieben, es sei zu Worms kein Beschluß zu Stande gekommen, und einen Tag vor sich gegeben habe ans Unser Frauen Tag Assnmptionis, den sie besuchen wollen. Sie auch die niedere Vereinigung, ihre Botschaft mitzusenden und überhaupt getreues Aufsehen walten ' lassen. Dann wird noch beschlossen, daß alle Orte auf den gesetzten Tag Boten zum König ff" ^ ' und keines sich sondern solle. Diese sollen dem König den Handel gründlich erläutern, Lossprech»»Ü ^ St. Gallen, Appenzell und Rothwcil aus der Acht, Entschädigung und Kostcnscrsatz für selbe verlang und bemerken, daß in jedem Fall wir sie als unsere Bundesgenossen nicht verlassen dürften. GS w»d der Sache noch ein Tag angesetzt nach Lucern ans St. Lorcnzcntag (10. August). Indessen soll sich 3^" mann auf alle Fälle hin mit Wehr und Waffen gerüstet halten. Q Glaruö bringt an, die ando Bünde zeigen gegen den Bund mit Chnrwalden, das neulich mit uns in Vereinigung getreten, !!»»" und meinen, die Sache soll vor der Hand noch anstehen. Hierauf wird beschlossen, denen von 3^'^ ' August 1497. 347 schreiben, daß sie aus Sonntag nach Laurenz (13. August) ihre Gemeinden bcsammeln. Vor diese sollen dann Boten von Zürich, Schwhz und Glarus treten, und sie ermahnen, nach Laut des geschlossenen Bundes treues Aufsehen zu halten. Zu I». Ucbcr die diesfälligc» Verhandlungen auf dem Reichstag zu Worms siehe ei» undatirtes Fragment im Berncr i A. E. A. n. t. 4. Vorschläge zur Gute, auf dem Reichstage zu Worms zwischen den Erben Ulrich Varnbülers und der Stadt St. Gallen verabredet in Gegenwart der Churfürstcn, Fürsten und gemeiner Versammlung des heiligen Reichs und der Eidgenossen Boten: St. Gallen soll bis Pfingsten freien Handel und Wandel im Reich haben; die Acht soll suspendirt sein, bis Weihnachten - wollen die königlichen Näthe daran sei», daß sie aufgehoben werde; dagegen soll St. Gallen den Erbe» des Varnbülers dessen noch ! vorhandenes Gut zurückgeben und sich für Rückgabe des von den Eidgenossen der IV Orte außer der Stadt St. Gallen eonfiseirten k und verkauften Guts desselben verwenden. Damit soll der Streit verrichtet und jeder Theil vor dem Andern sicher sein. Auch die ; von Hermann Schwendiner gegen Appenzell und die derer von Stofflen wegen gegen Schaffhausen erlangten Citationcn vor Kammer- t gericht sollen ab sein, jj > fehlt im Lucernereremplar. 3«<». Lu cer n. I^lU7, 11. Ilugllss (Freitag nach Laurent»). Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. >l. 2!w. ». In Folge des letzten Abschieds von Luecrn wird beschlossen, die Boteil, welche zum römischen König zu reiten verordnet werden, sollen auf Sonntag vor Bartholom«! (29. August) sich zu Werdenberg versammeln. Dem König wird ab diesem Tag geschrieben, er möchte uns den Ort anzeigen, wo die Boten ihn finden könnten. Unterwalden und Zug, welche keine Boten senden, sondern ihre Vollmachten den andern übertragen wollten, werden ersucht, auch Boten zu schicken. Inzwischen soll jedes Ort dafür sorgen, daß die Seinen bis zur Rückkehr der Boteil nichts Feindseliges vornehmen. Den Niedern Fürsten und Städten, auch denen von St. Gallen, Appenzell und Rothweil wird geschrieben, daß sie ihre Botschaften mit deil unfern zum König schicken. Lucern soll für die eidgenössischen Boten die Instruction aufsetzen. I». Zürich, Bern, Luccrn, Freiburg und Solothurn sollen unsere „strit- vnd hoptbüchsen" in Stand setzen, damit sie selbe mitführen können, wenn man mit dem Panner zu Felde zieht. Und da der Vogt im Nhcinthal und der Abt von St. Gallen kein Geschütz haben, so sollen Schwhz, Unterwalden und Zug ihnen das ihrige leihen und es ihnen hinausschickcn. v. Alls nächstem Tag soll man antworten, wie man das Beginnen der Hauptlcutc, welche die Knechte in unserer Eidgenossenschaft fortwährend wegführen, abstellen wolle, «t. Junker Melchior von Laudenberg anerbietet sich, das Schloß Gehcnhofeu, das er vom Bischof von Consta«; zu Lehen hat, zu der Eidgenossen Händen getreulich zu behalten und Leib und Gut zu ihnen zu setzen. Dafür wird ihm gedankt unter Annahme seines Anerbietens. v. Heimbringen die Verantwortung des Wendel von Homburg seiner Leute zu Stüßlingcn wegen, von denen, nach seiner Behauptung mit Unwahrheit, die Rede ging, sie hätten begehrt, mit den Eidgenossen den Vorstrcit zu haben. 99* 348 August lü97. 3«!. Basel. l 4. Nttstllst lauf tt, V. !f. Abcnd ^s»nm>>li»ui«). Staatsarchiv Hrciburg Abschiedband Nr. I Beten: Zürich. Marx Reist. Bern. Dector Thürittg Frickcr. Luecrn. Jacob Brambcrg. Uri. Heinrich Trogcr. S ch w h z. Hans Schiffli. llnterwaldcn. Andreas Zunhöfen. Zug. Hans Keli. Glarus. Marguard Tschudi. Frciburg. Franz Arscnt. Selothurn. Urs Biß. Basel. Ludwig Kilchman; Heinrich von Scinichcn. Vermittlung zwischen dem Pfalzgrafcn bei Rhein und der Stadt Straßburg, welche letztere den Martin 'Zcgcr, genannt Meister, zu Waldöhut gefänglich angenommen, in ihre Stadt geführt und ab ihm gerichtet hatte. 382. Ini» sbr u ct . l4;>7, i). September. ^ellwcgers llrkuuden zur Geschichte des apvcnzellischcn Volts. Nr. 7t)l. 7l)Z. König Maximilian urkundct, daß er mit den Beten gemeiner Eidgenossen, in deren Ramcn Wilhelm von Dießbach, Schultheiß zu Bern, für die Städte, und Walter in der Gasse, Ammann zu Uri, für die Länder mit ihm siegeln, Ulrich VarnbülerS Söhne und die Stadt St. Gallen folgendermaßen vertragen habe. St. Gallen soll den Varnbülcrn ihre Güter in und außerhalb der Stadt St. Gallen wieder zustellen. Streitigkeiten um darin begriffenes fahrendes Gut behält sich der König zu entscheiden vor. Auf Bitte der zu Worms versammelten Neichsstände will der König die Varnbüler um Gerichtökosten und Schaden vergnügen. Der kammcrgcrichtlichc Proceß soll damit aufgehoben sein. Unverändertes Gut, das die St. Galler der Acht wegen verloren, soll ihnen wieder werden, wegen des veränderten sollen sie keine An sprachen erheben. Aus der Acht will der König St. Gallen absolvircn und den Absolutionöbricf hinter Wilhelm von Dicßbach legen, der ihn denen von St. Gallen ohne Kosten herausgeben soll, sobald die vorigen Artikel vollzogen und, was bis Martini zu geschehen hat. 3«:i. L u c e r tt. 44U7, 23. Sopteittbor (Samstag nach Mauri. Staatsarchiv t!»c»r»^ buccriicrabschicdesamnilung. C.bil. Staatsarchiv Zürichs Allgcmcinc Abschiede. II. Staatsarchiv Rer» Allgcmcinc eidgenössische Abschiede. <>. W. Boten: Zürich. Rudolf Escher. Bern. Vcnrich Hczcl. Lucern. Ludwig Seiler, Schultheiß; Niclaus Rizzi. Uri. Vogt Muhcim. Schwhz. Vogt Flcckli. Unterwaldcn. Ammann Ambüel. Zug. Vogt Haslcr. Glarus (nicht angegeben). Frciburg. Franz Arscnt. Solothurn. Der Scckclmcister. Heini Wollcb mit etlichen seiner Anhänger hat versucht, das Schloß Masox zu ersteigen und zu des Herzogs von Mailand Händen zu bringen. Nachdem ihm dieses mißlungen, hat er mit Ludwig von September 1497, 549 Erlach, Heini Pfil, Heini Schinbein, Schattenhalb n, s. w, gesprochen, er habe Erlaubnis! von den Eidgenossen, der Florentiner Gut niederzuwerfen; nun habe er solches ausgespäht, das durch die Eidgenossenschaft fahre, sie möchten ihm helfen, daö niederzuwerfen; Junker Jacob von Rotzenhuscn habe ihm Ocff nung und Aufenthalt versprochen. Nachdem jene eingewilligt, sind sie allcsammt den Rhein hinabgcfahrcu, das Kaufmanuögut ist ihnen aber entgangen. Nun weiß jeder Bote, wie der Wollcb zugesagt hat, der Florentiner und aller andern Kauflcutc, die Waaren durch die Eidgenossenschaft fuhren, Gut nirgends niederzuwerfen; wie er den Eid übersehen, den er geschworen, sich wegen Verletzung jener Zusage vor unfern Eidgenossen von Lueern zu stellen und fluchtig geworden ist. Daher soll jeder Bote heimbringen und auf dein nächsten Tag zu Zürich, Sonntag nach Michaelis (1. Oktober), antworten, was diesfalls vorzukehren sei, I». Jeder Bote weiß, wie der Span zwischen dem Bischof von Straßburg und dem Landvogt Caspar von Mörspurg angestellt ist. «. Auf Begehren des Bischofs von Strafiburg soll die Botschaft, die wegen des Streits zwischen dem Pfalzgrafcn und der Stadt Strasburg nach Basel kommt, Vollmacht erhalten, mit dem Bischof zum König zu reiten. «I. Rudolf von Embs, Marx Sittich von EmbS und Mötteli forden die Unfern im Rheiuthal vor das Kammergcricht. Man soll heimbringen und auf dem Tag zu Zürich antworten, wie solches abzustellen sei. v. Ludwig von Erlach und der Schattenhalb zu Lueern, welche der oben bei u gemeldeten Sache wegen gefangen worden, sollen sich auf den Tag zu Zürich stellen, 4. Das Erbe eines im Oberland verstorbenen Priesters, Heinrich Locher, wird vom Abt von Pfäfcrs, von des verstorbenen Freunden und vom Vogt Namens der Obrigkeit angesprochen. Die Boten sollen auf den Tag zu Zürich darüber Instruction einholen. K-. Jeder Bote hat eine Abschrift der Klagen der Kaufleute über das, was ihnen zu' Stein und Kloten begegnet, und soll deshalb auf den Tag von Zürich Befehl einholen. , und i fehlen im Luccrnerexemplar, « fehlt im Luccrner- und Zürcherexemplar. Der Bernerabschied n. a. O. 30 enthält die Veschwerdeschrift der Kaufleute als Beilage. Zürich. 4^97, 2. Oktober (Montag nach Michaeli). Staatsarchiv Lucern. Allgemeine Abschiede. ('..285. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, ll. 2W. Boten: Zürich. Cunrad Schwcud, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Nöist, Altburgcrmeistcr; Hart- manu Rordorf, Ritter; Felix Keller. Bern. Ludwig Tittlinger, Vcnncr. Lueern. Vcnuer Haas. Uri. Walter in der Gasse, Ammann. Schwhz. Rudolf Rcding, Altammaun. Unterwaldcu. Vogt Ambül. Zug. Vogt Bochmann. GlaruS. Rudolf Stucki, Vcnncr. Freibürg. Rudolf von Praromau. Solothur n. Conrad Thoman, Scckelmeistcr. Dem Bischof von Constanz ist ab diesem Tag ernstlich geschrieben, die von Baden der Priester wegen bleiben zu lassen, wie sie damit von Alters hergekommen sind, nach Laut der Vereinigung. I». Auf Anrufen derer von Goßan und Ainschwcil ist dem Abt von St. Gallen ab diesem Tag geschrieben, sie der Forderung dcS Zehntens wegen nicht mit dem geistlichen Gericht zu beschweren, sondern auf ein Recht aus dem Bann zu lassen und die Sache anzustellen, bis die IV Orte den Handel näher untersucht haben werden. Mit der Untersuchung wird der Hauptmann zu St. Gallen beauftragt. «. Jeder Bote weiß, wie unfern Eidgenossen von Zürich befohlen ist, den Ulrich Müller, genannt Mchcr von Basadingen, October 1497. den sie inö Gefängnis; gelegt haben, wegen des Mords, den er an Hansen Koch set. über geschwornen Frieden begangen hat, nach Recht zu richten. «I. Dem Vogt im Wagcnthal ist befohlen, den Rudi Maler dcö Ichändlichcn TodtschlagS wegen, den er an Jost Whgid scl. begangen, zu ergreifen, nach Brcmgartcn ins Gefängniß zu legen und einen offenen Landtag über ihn abzuhalten, «. An Uri wird geschrieben, das; es den Eidgenossen gegen Heini Wollcb einen Ncchttag sehe; geschieht das, so soll jedes Ort seinen Boten daselbst haben, f. In Betreff des Spans zwischen dem Kaplan zu St. Vältin im Nheinthal und EristanS Hanö wird dem Vogt, auch dem Priester selbst geschrieben, das; diesem sein Gut wieder werden soll, doch soll er um weltliche Sachen nnserm GcrichtSstab gehorsam sein. zx. Dem Schaffner des Hauses Wädcnschweil ist geschrieben, das; er den Hcnölcr und Mithaftc anweise, den Abt von Muri nicht mit päpstlichen Anfechtungen zu bekümmern, sondern sich mit dem Recht vor uns Eidgenossen zu begnügen. Ii. Der zwischen den Varnbülcrn und der Stadt St. Gallen zu Innsbruck abgeredete Abschied und Bericht ist ab diesem Tag dem König zugeschickt, desgleichen ist den Varnbülcrn verkündet worden, das; sie auf Sonntag nach St. Gallentag (22. Ottober) zu Rheincck im Nheinthal erscheinen sollen, um diesen Bericht zu vollstrecken. Zürich und GlaruS sollen ihre Botschaft auf diesen Tag schicken, Bern Herrn Wilhelm von Diefibach, Ritter, dahin senden. I. Hermann SchwendincrS wegen hat man ebenfalls bewilligt, was im Abschied zu Innsbruck seincthalb ausgemacht worden, damit kricgliche Auftritte vermieden werden, zumal Appenzell auf diesem Tag die Sache den Eidgenossen anhcim gestellt hat. Doch soll dieser Punkt aiistehen bis zum Tag zu Freiburg im Breisgau, und erst da, wenn, mau sich über anderes vereint, dem König zu Ehren zugegeben werden. It. Die von Rothwcil wünschen zu wissen, wessen sie sich von den Eidgenossen zu versehen haben, da die Acht über sie nicht länger als bis auf St. Martinstag (It. November) eingestellt sei. Da man nun schon entschlossen ist, Voten zum König nach Freiburg im Breisgau anderer Sachen wegen zu schicken, so wird denen von Rothwcil geantwortet, man werde daselbst beim König für sie das beste thun; sie sollen uns berichten, sobald der König »ach Frciburg komme. Zugleich wird auf St. Gallentag (16. Octobcr) ein Tag nach Zürich gesetzt, um die Instructionen für die Abordnung nach Frciburg zu berathen. I. Der Abt von St. Gallen und die Stadt Schaffhauscn, welche von dem römischen König und den Fürsten und Städten dcö Reichstags zu Worms Mandate und Schriften erhalten haben, daß sie auf den Tag zu Frciburg als Uutcrthanen des Reichs kommen, auch die ReichS- steucr des gemeinen Pfennings entrichten sollen, begehren Rath, wie sie sich zu Verhalten haben. Das soll man heimbringen und auf dem Tag zu Zürich antworten, in. Dcö Geldes wegen, daö im vorigen Jahr dem Heini Rosenblatt und Andern von Laussenbcrg durch Etliche von Schwhz auf dem Gotthard genommen worden, weshalb man von Schwhz verlangt hat, das; die Thätcr zur Erstattung angehalten werden, ist ernstlich mit den Boten von Schwhz geredet, solches an seine Herren und an die Gemeinde zu bringen, damit auf dem Tag zu Zürich Antwort gegeben werden könne. Uri soll seine Botschaft nach Schwhz senden und allen Fleiß anwenden, daß solcher in der Eidgenossenschaft bisher unerhörte Unfug abgestellt werde. »». Den ReiSkncchten, die zu Neapel gewesen sind, werden Empfehlungsschreiben au den König und au den Baillif (von Dijon) gegeben. «». „Heimzubringen von vnscr Eidgnoßcn von Swiz vnd Vndcrwaldcn ob dem Wald, als Jr polten In Fraukrich gewesen vnd aber nit in Vcreinung mit dem küng komcn, Sunder iez etlich Pratikcn vorhanden sind, Sh au andre end zu bringen, darus; aber zerteilung vnd vnwille vndcr vns Eidgenossen zu crsorgcn ist, vnd vff dem ncchstcn Tag hie Zürich ant- wurt zu geben, ob man whter zu Inen schicken vnd arbeiten wöllc, damit sie in die frankrichisch chnung October 1497, 351 komm oder doch sich still enthalten vnd nit sich tilgen an end, So es vnder vns zwitracht gebercn möge." K». Da der römische König von den Boten, die zn Innsbruck waren, der ewigen Richtung wegen Antwort begehrt hat, so soll dieses für den nächsten Tag in Zürich einen Vcrhandlungsgegcnstand abgeben, «K. Dem Grafen Georg von Sarganö wird geschrieben, daß er dem jetzt zn Innsbruck sich aufhaltenden König seincthalbcn Antwort gebe, >. Heimbringen, wie man das Städtchen Rhcincck, das an der Gränze gelegen und nicht in wehrfähigem Zustand ist, versorgen wolle. Auf dem nächsten Tag zn Zürich soll man sich erklären, aus welchem Ort man dem Bischof von Straßburg auf sein Begehren einen Boten zum König seiner Sache wegen geben wolle, t, Ludwig von Erlach von Bern und Schattenhalb haben sich ans diesem Tag gestellt und sollen bei dem Gclübd und der Tröstung, die man zu Luccrn früher von ihnen deshalb gefordert, sich vor der Hand nicht aus der Eidgenossenschaft entfernen. 11. Der Bote von Bern soll bewirken, daß seine Herren die von gemeinen Eidgenossen mit dem Bischof von Constanz geschlossene Einigung auch besiegeln, in Betrachtung der vielen Arbeit, welche der Bischof beim römischen König zn Gunsten der Eidgenossen angewendet hat. v. Schwhz und Glarus sollen dafür sorgen, daß ihre Angehörigen, welche zuletzt die Hauptmannschaft zu St. Gallen versehen haben, den vier Orten den Saldo ihrer Rechnungen bezahlen. Zu I». Der hier angerufene Bericht steht abschristlich im Verner A. E. A. 0. 31. jj u. v. fehlen im Lucernerexemplar. >j Zu u. Der Bernerabschied enthält eine am Schluß des Abschieds von gleicher Hand geschriebene Verhandlung mit dem Bischof von Constanz, die da als ein Thcil des Abschieds erscheint, in den Exemplaren von Zürich und Lucern aber fehlt. Es mag dieselbe zur Erklärung des verzögerten Veitritts Berns zur Vereinigung dienen. Sic lautet folgendermaßen: „Als sich die von Bern erclagen vmb dz mein gnädiger Herr von Eostenz vermeint, dz all Ecsachen vor siner Gnade» geistlichem Gericht vnd vor keinem Techau noch Prelaten im Bistumb Kostenz sollen entscheiden werden, gibt sin Gnad antwurt, wie Erkantnuß der Ec halben nach ordnung vnd Sazung der heiligen Väter, cristlicher Ordnung vnd gemeinem Recht niemands dann dem Bischof vnd sinem Vicari oder Ofsicial als geordneten Richtern bevolchcn sye vnd darumb sinen gnaden nit gepür, söllichs Zcmands andern zu beuelhen; damit aber in Gepieten der von Bern, vcrre halb des Wegs dcst fürdcrlichcr Cost vnd Arbeit mög verhüt werden, ist sin gnad willig Inen zu geuallen an sölich end ein oder mcr, wie viel notturstig sind, Commissari zu sezcn, die jez zu ziten parthycn in Sachen, die dz Sacra- mcnt der Ee bcrürend, mög verhören vnd Jr Sach durch Remiß vns vnd vnser» amptlüten zusenden. Als sich die von Bern ouch bcswern, dz nit allein an dem End da der Priester erschlagen wirdet, sunder an andern Enden ouch Jnterdict gehalten Wirt, gibt sin gnad antwurt, diß berür die Statuten vnd Sazungcn prouincialia, darin sin gnaden nit zustand cinich ändrung zetun, sin gnad sye aber willens sich vff dz Nichs Tag gen Fryburg zc fügen vnd deßhalb mit einem Herr» von Menz zu reden. Als ouch deßglich für ein beschwert» anzogen werde, dz ein entlybte Person nit begraben werden svl an sondrc bewilligung siner gnaden: Gibt sin gnad antwurt, sin gnad »eine hierin keine nüwerung für, Hab ouch des artikcls halb die Statuta Synodalia änderst nit lassen begriffen, dann von Altcrsher von eim bischof zu dem andern bis an sin gnad, lenger dann Jemand verdenken mag, komen ist, die ouch gemeinen Rechten gemäß sycn, darin siner gnaden cndrung ze tun nit gepür. Als ouch die von Bern für ein beschwert» anziechen, dz sin gnad zulasse vmb schulden vnd weltlich fachen mit dem bau zu handle»: Antwurtet sine gnaden, wie vff Siner Gnaden geistlichem Hofgericht zu Kostenz mit löblicher Gcwonhcit von alter herbracht sye, dz siner gnaden amptlüt, vicari vnd ofsicial als geordnet Richter mcnglichcm Rechten vnd ladung bcgercnden erkennen vnd vsgan lassen söllen vnd st bishar nit gebrucht, alsdann zu erfarcn, ob die Sach geistlich oder läyisch sye. Erfundc sich aber vff dem Rechttag, dz die Sach läyisch vnd nit geistlich oder sunst dcrmaß sye, dz einer verschribungen, darin sich der Schuldner verzigcn hette dcrmäß dz man In mit geistlichem oder weltlichem Rechten sürnämcn möchte, vnd werde hierin ze glichcr wisc gehandlet, als desihalben nit allein vff andern geistlichen Hofgerichten, sundcr ouch vff weltlichen hofgcrichten vnd landgerichten procedirt vnd vollfaren. An der enden jedem nieman ladung versagt werde» sötten, wie von Alter har komen ist vnd die heiligen Recht ouch wollen. Dadurch vernomen werd, dz sin gnad keine nüwerung, sunder das so vf sin gnad komen ist, geprucht, als sin gnad schuldig sye u. s. w." 55? Ottober 1497. Z«». Bascl. I/!s)7, 3. tOttobeo lNinstag des drillen tags Oetobris>, l» Viiccr», Allgemeine Abschiede. C.ZM. Boten: Zürich. Marcus Röist. Bern. Thüring Frickcr, Doktor der Rechte. Luccrn. Jacob Bram- bcrg. U r i. Heinrich Trogcr. S ch w l> z. Haus Schiffli. U iitcrwaldcn. Andreas Znnhöfcn. Z n g. HanS Koli, Henrich. GlarnS. Marqnard Tschndi. Solothnrn. NiclanS ssunrad, Schnlthcist. Auf jetzt vergangenen St. Michclötag (29. September) sind des Pfalzgrafcn bei Rhein und der Churfürstcn Anwälte cinthcilö, als Junker Jacob von Flcckcnstcin, Unterlandvogt im Elsaß, Zcissolf von AdelSheim, Amtmann zu Ortenberg, und Balthasar Jmhof, Znnftmcistcr zu Hagenau, anderthcilS einer löblichen Stadt Straßbnrg Bevollmächtigte, als Herr Friedrich Bock, Ritter, Georg Bärer, Doctor, Jacob Wclscr und Berchtold Offcnburg, vor genannten eidgenössischen Boten und einer Rathsbotschaft von Basel hier in der Stadt Basel erschienen, um nach Maßgabe eines früher» Abschieds ihre Streitigkeiten wegen Gefangennahme des Martin Jegcr durch die von Straßbnrg zu freundlicher Vermittlung zn bringen. Und es ist am Ende der Handel Martin Jcgcrs, als eines BeschädigcrS der Stadt Straßbnrg, durch den Pfalzgrafcn den Anwälten der eidgenössischen Orte nach ihrem Begehren zum Entscheid übergeben worden. Und da in der vorigen Abrede enthalten, daß wenn ein freundschaftlicher Vergleich nicht erhältlich sein sollte, alsdann von einem ziemlichen Recht geredet werden sollte, so hat man die Anwälte des Chur- fürsten und Pfalzgrafcn angefragt, waö deshalb ihrem Herrn gefällig sein möchte, worauf sie antworteten, sie haben diesfalls keinen besonder» Befehl; doch glauben sie, ihr Herr werde das Recht nicht ausschlage»- Die von Straßburg erklären, sie bleiben bei den früher gethancn Ncchtboten. Darauf haben der Eid" genossen Räthe mit beiden Theilcu geredet, daß sie in ihrem Streite gegen einander nicht anders denn mit Recht handeln, und die stattgehabte Verhandlung ihren Herren berichten möchten zu Erlangung weiterer Vollmachten. Ferner wurde beschlossen, eine Botschaft gemeiner Eidgenossen zum Pfalzgrafcn und zur Stadt Straßburg zu schicken, um ihren Willen zu fernerer Behandlung der Sache zu erlangen. 5«<». Zürich. "I Zill 7, l 7. OX'tobtr (Dienstag nach Galii). Lttccr» Allgemeine Abschiede. A3. StnntSareliiv Zürich Allgemeine Abschiede. II. 3»I>. Staatsarchiv Bern Allgemeine eidgenössische Abschiede. 7, ?(). Ortober lZrilag na» St. wallcnlaql. 2taat»avcl>iv Zürich Allgemeine Abschic'oc. II. Ml!. ». Bon Zürich, Lnecrn, Schwhz und GlaruS traten an diesem Tag Boten vor die Räthe zu ll'st in der Meinung, den Heini Wollcb zu bcrcchtcn nach Laut des Abschieds von Zürich. Die Sache u»tt>' blieb aber, weil nicht von allen Orten Boten da waren, anch Uri den »v Orten Niemanden in sei»«»» Namen gegen den Wolleb beigeben wollte. Daher begehrten die iv Orte, man möchte ihnen den He»" Wollcb ferner in Tröstung behalten oder ihn gefangen legen. Das wollte Uri nicht thnn, ließ aber de» Wollcb schwören, den Eidgenossen hier Recht zu stehen und wenn er das Land verlassen wolle, seine" Aufenthaltsort anzuzeigen und sich auf geschehene Aufforderung jederzeit wieder vor Recht zu stellen »»^ die Strafe, wenn er solche verschuldet habe, zu erwarten. I». Heini Schinbcin, Bürger zu Lueer»' wird iu Eid genommen, innert der nächsten vierzehn Tage die Eidgenossenschaft nicht zu verlassen, st"' dern zu erwarten, ob ihn Jemand inS Recht fordere. Geschieht das innerhalb vierzehn Tagen nicht, st' soll er seines Eides lcdig sein. Begczenried. <1. November e von Wallis, welche den drei Orten mit ewigem Burg- und Landrecht verwandt seien, auf keine Weist November 1407. 555 weder in Bündniß, Einigung noch Verpflichtung aufnehme, wie die drei Orte gegenüber Berns Angehörigen von Saanen vormals auch sich verhalten haben. 385>. ,3 urich. 17. November cFrcitag nach Othmari), Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede. 29ii. Staatsarchiv Zürich t Allgemeine Abschiede. I!. 3t)3. Boten: Zürich. Cunrad Schwend, Ritter, Heinrich Röist, Neu- und Altburgermeister; Heinrich Göldli, Ritter; Felix Keller. Bern. Ludwig Tittlinger, Venncr. Luccrn. Vcnner Haas. Uri. Jost Püntiner. Schwhz. Hans Sigrist. Untcrwalden (nicht angegeben). Z u g. Heini HaSlcr. Glarus. Jos Kuchli, Ammann. Freiburg. Franz Arscnt. Solothurn. Niclaus Cunrad. t». Nothwcil hat auf diesen Tag zwei Boten gesendet mit folgendem Anbringen: Die Eidgenossen haben vormals sich ihrer Sache der unbilligen Acht wegen, in die sie gefallen, angenommen, wie auch der Sache derer von St. Gallen. Nun sei die Acht über St. Gallen abgestellt, die ihrige nicht. Sie haben an den König eine Botschaft deöhalben geschickt. Der aber habe ihnen zwei Artikel vorgehalten, erstlich: Sie sollen sich in seinen Schirm begeben und zu gegenseitigem Schutz sich mit ihm verbinden bezüglich seiner Herrschaften Hohenberg, Tribcrg, Villingen und Freiburg, so lange der schwäbische Bund daure; zweitens: Sie sollen sich verbindlich machen, in die gemeine königliche Vereinigung mit Churfürsten, Fürsten, Herren und Städten des Reichs zu treten, welche der König nach Ausgang des schwäbischen Bunds zu machen beabsichtige. Unter diesen Bedingungen wolle er sie der Acht entledigen. Diese Bedingungen scheinen ihnen annehmbar; sie müssen aber gemäß ihrem Bund mit den Eidgenossen deren Einwilligung dazu verlangen. Hierüber haben die Boten dieses Tages merkliches Befremden empfunden und nach Verhörung ihres Bundes mit uns ihnen freundlich eröffnet, daß solches Vornehmen unfern Herren und Obern nicht gefällig sein möchte, doch wolle man ihr Anbringen an diese gelangen lassen, versehe sich aber, daß in der Zwischenzeit keine Aenderung ihrerseits geschehe. Auf St. Aiidresen- tag (30. November) soll man dieser Sache wegen wieder zu Zürich sein. I». Die Boten von St. Gallen klagen, wiewohl sie dem durch die königliche Majestät zwischen ihnen und den Varubülern abgeredeten Vergleich ihrerseits nachzuleben sich bereitwillig gezeigt und darauf zu Herrn Wilhelm von Dicßbach, hinter welchem die Absolution von der Acht liege, geschickt haben, so habe derselbe die Absolution doch nicht herausgeben wollen, weshalb sie befürchten, in neue Schwierigkeiten zu fallen. Daher wird beschlossen, der Bote von Bern soll bewirken, daß seine Herren den Herrn Wilhelm von Dicßbach von der Sache unterrichten und ihn vermögen sollen, die Absolution denen von St. Gallen laut des Vertrags herauszugeben. «. Dem Bischof von Constanz ist ab diesem Tag geschrieben der 300 Gulden wegen, die dem Doctor Winkler gehören, wie jeder Bote zu sagen weiß. «I. An Schaffhauscu wird geschrieben, wir seien nicht gewillt, unsere Boten schon nach Freiburg zu schicken, weil der König noch nicht dort sei. Sobald wir aber die Boten abschicken, werden wir sie darüber berichten. Der Irrung und Zwietracht wegen, die durch den Bund Berns mit dem Herzog von Mailand verursacht worden, sollte ans diesem Tag bestimmt werden, auf welchen Tag man deshalb eine Botschaft nach Bern schicken wolle. AuS Ursachen aber, die jeder Bote weiß, ist die Bestimmung des Tags dieser Sendung auf den angesetzten Tag zu Zürich verschoben worden, t. Des Mißhandcls wegen, um den Heini Wolleb zu Uri sollte berechtigt 70* 55t» November 1497. werden, hatten etliche Orte ihre Boten dahin geschickt, allein das Recht hatte doch noch keinen Fortgang gehabt. Da aber einige meinen, man könne den Handel der Drohwortc wegen nicht liegen lassen, d>c Heini Wollcb gegen ehrbare Leute in der Eidgenossenschaft ausgestoßen, so wird beschlossen, cö soll nä> kein Ort von den andern in dieser Sache söndcrn, Uri soll beförderlich den Rcchttag ansetzen, den Wollcb stellen und den Tag auf nächstem Tag zu Zürich verkünden. Dem Daniel Kapfmann wird eine Em pfehlung an den Herzog von Mailand gegeben. Ii. Der Bote von Bern wird gebeten, Hansen FrcUag bei seinen Herren das beste zu thun. I. Bei den Gelübden, worin Ludwig von Erlach des Handels ^ Heini Wollcb wegen steht, soll es vor der Hand bleiben. It. Der Bote von Zug soll die Klage ZnuclM über das Benehmen deö Mannes der Hensclerin nochmals an seine Herren bringen. i. I«. fehlen im Vucerncreremplar. Z ii r i ch. l. December «Frnlag »a» «»r»?,. Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede. II. Mi. Boten: Zürich. Eunrad Schwcnd, llbittcr; Heinrich Nöist, Neu- und Allburgermcistcr; Göldli, Ritter; Felix Keller. Bern (niemand anwesend). Lnccrn. Jacob Vrambcrg. Uri. Jacob n Oberdorf, Altammann. Schwyz. Hanö Sigrist. Untcrwalden (niemand anwesend). Zug. Steiner, Aiiimann. GlarnS. Jost Knchli, Ammann. Frcibntg (nicht angegeben). Solothn> NiclauS Eunrad, Schultheiß. Hanö Büttel, genannt Ruchhanö, hat im Rheinthal einen Todtschlag begangen, der ans der Freunde des Erschlagenen als ein „schlechter" Todtschlag gerichtet und vertragen worden ist- hat sich aber ergeben, daß die That ein eigentlicher Mord war. Daher ist dem Bogt beachten, ^ Thätcr nochmals vor Gericht zn stellen, wo der Hauptmann von St. Gallen Namens der vii . Anklage führen soll. Wollten die Näthc nicht nach Gestalt deö bösen Handels nrthcilcn, so Bogt jenen gefangen halten und wieder an die Eidgenossen berichten. I». Da Rudolf und Embs und Rudolf Möttcli die Lcntc im Hof Lustnau um den vierten Thcil des Wcinö ansprechen, ^ das vor dem Bogt und Gericht im Nhcinthal ergangene Urtheil unbefugter Weise an den römischen Ko^ appellirt haben, so ist beschlossen, daß, falls die genannten von Embs sich auch jetzt noch des Rechts den Vogt im Rhcinthal begnügen wollen, dieser das frühere Urtheil aufheben und von neuem ein unpartheiischcs Recht besetzen sott. Welcher Thcil sodann sich mit dem Urtheil beschwert findct, ^ ^ mag vor die vii Orte appcllircn. Wollen die von Embs aber das nicht eingehen, so soll der ^ ihren Thcil zn Lustnau in Haft legen. In gleicher Weise soll auch Rudolf Möttcli als unser sich begnügen, e. Der Bogt im Rhcinthal und die von Rhcincck werden angewiesen,, den Appcnss ^ den Zoll daselbst abzunehmen wie andern. «I. Der Vogt im Nhcinthal soll die Leute, welche so nahe an der Eidgenossen Neben haben, daß sie diesen schaden, gütlich bitten, selbe wegzus^^ Zwischen dem Abt von PfäfcrS und Rudolf von Nappenstein, genannt Möttcli, ist ein Lchenstrcit dem Lchcngericht zn Chur zum Nachthcil des letztern entschieden worden. Derselbe hat an das gericht appellirt. Da nun beide Parteien in der Eidgenossenschaft sitzen und Möttcli sich anerboten ) Decembcr 1-497, 557 von dieser Appellation, falls sie uns mißfällig wäre, abzustehen, wenn das Urtheil aufgehoben und ihm die Appellation vor die Eidgenossen gestattet werde, so wird dem Abt von Pfäfers empfohlen, zur Vermeidung mehrerer Kosten dieses Anerbieten anzunehmen, ll". Auf das von unsern Bundesgenossen von Rothweil auf letztem Tag gethanc Anbringen wird einhellig geantwortet, es sei nicht unser Wille oder unsere Meinung, daß sie sich so von uns abtrennen und anderwärts verpflichten, zumal wenn es bei Rothweil gelänge, sie von uns zu sondern, das Gleiche auch bei andern unserer Verbündeten versucht werden wurde. Zürich und Schwhz sollen im Namen gemeiner Eidgenossen eine Botschaft hinausscuden, um mit kleinen und großen Näthen und mit der Gemeinde zu reden, daß sie an dem Bunde festhalten. Auf St. Nielaustag soll diese Botschaft zu Rothweil eintreffen. Kx. Jeder Bote weiß das Anbringen St. Gallcns auf das Schreiben, das es von der königlichen Majestät erhalten und was ab diesem Tag dem König geschrieben worden, auch wie mit Bern und Herrn Wilhelm von Dießbach geredet worden ist, daß er ihnen die Absolution herausgebe. Ebenso wird mit den Boten des Bischofs von Con- stanz geredet der drei hundert Gulden wegen, die dem Doctor Winkler. herausgegeben werden sollen. I». Auf Bitte von Zug wird bewilligt, daß die ihm gestohlenen und hinter die von Mellingen gekommenen 4 Pfund ihm wieder werden sollen. Ii. Dem Vogt im Nheinthal wird befohlen, der Varnbülcrin, welche Priorin zu St. Katharina ist, das Lcibding auszurichten, falls sie Verschreibnng darüber hat, und dem Doctor Winklcr diese Leistung abzunehmen. Ii,. Den Knechten, die in Neapel gewesen, wird eine Empfehlung an den Baillif gegeben, damit er sich beim König von Frankreich für sie verwende. I. Da einige Orte die Sendung nach Bern, um dieses von seiner einseitigen Verbindung mit dem Herzog von Mailand abwendig zu machen, lieber erst nach den Festtagen eintreten lassen möchten, so wird beschlossen, man soll auf der heiligen drei Könige Tag zu Luccrn eintreffen mit Vollmacht, dann definitiv den Tag der Sendung festzusetzen und auch zu verabreden, wie man dabei zu Werke gehen wolle. »». Vogt Jost von Schwhz und Hauptmann Stucki von Glarus, welche mit Bezahlung ihrer Schuld von der Hauptmannschaft zu St. Gallen wegen so säumig sind, sollen auf St. Lueicntag (13. Decembcr) in Zürich vor der IV Orte Boten erscheinen. Daselbst sollen auch Herr Jacob Schürpf, Ammann Vogler und der Schreiber zu Whl mit den Rodeln und Rechnungen sich einfinden. SSI. Zürich. 1^97, 45. December (Zr-nag nach Lu«c). Staatsarchiv Lnccr» i Allgemeine Abschiede. L. MZ. Zürich, Lucern, Schwhz und Glarus. Fridolin Stucki von Glarus, gewesener Hauptmann des Gotteshauses St. Gallen, legt über die Zwei Jahre seiner Hauptmannschaft Rechnung ab. Seine Einnahme beträgt an Gold 395 Gulden, die Ausgaben dagegen, seinen Lohn für beide Jahre inbegriffen, 139 Gulden. Hauptmann Stucki bleibt also den iv Orten gcmcinlich schuldig an Gold 166 Gulden; davon trifft es jedem Ort 41 Gulden 2 Ort. I». Mit Haus Jost von Schwhz, Althauptmann von St. Gallen, ist auf Grundlage seiner früher abgelegten Rechnung Abrechnung gehalten; derselbe bleibt den IV Orten schuldig 52 Gulden. Davon trifft es jedem Ort 13 Gulden. - e. Es steht den IV Orten noch unbezahlt und unverrcchnet aus an alten Deeembcr lB)7. Restanzcn unter den vorigen Hauptlcutcn, auch unter obigen zweien, und unter dem jetzigen Hauptmann Werdmüller von Zürich, bis auf St, Eatharincntag letzthin aufgelaufen, wie das au WerdmüllcrS Rechnung erfunden wird, vom Amt St. Gallen ungefähr 7»^'/? Gulden, vom Amt Whl tili Gulden 2 Ort, vom Rhcinthal 2 t Gulden, «I. Hauptmann Jost von Schwhz und Hauptmann Stncki von GlaruS, u>» Bezahlung ihrer Epstanzcn angefordert, haben dringend um Aufschub gebeten, indem sie kein Geld haben und auch ihre Schuldner sie bisher nicht bezahlt haben. Die drei Orte Zürich, Schwhz und GlaruS haben sich tzueerns gcmächtigt und ihnen Aufschub gegeben bis auf künftige alte Fastnacht < 12, Februar I l98). Jedes Ort soll seinen angehörigcu Hauptmann zur Bezahlung auf diesen Tag anhalten; zahlt er nicht, so wird das betreffende Ort gegenüber den andern für seinen Theil Schuldner, Damit man künftig nicht mehr so laug auf die Bezahlung warteil müsse, so wird beschlossen, das; jeder Hauptmann von St, Gallen alljährlich Rechnung ablegen und Bezahlung thun soll. Auch soll man dem Hauptmann Werdmiiller schreiben, daß er auf Montag nach heiligen drei Königen uächsthin zu Zürich Rechnung ablege und bezahle; die AmtSlcutc des Abts von St, Gallen sollen mit ihren Rodeln sich auch dabei einfinden, l. Da um den Mord, den Hans Büttel begangen, die Richter für das Urthcil Bcdenkzcil genommen haben, nnö aber zu verstehen gegeben ist, die Richter werden ihn mit Urthcil nicht nach seinem Verdienen strafen, so ist dem Bogt befohlen worden, das Recht anzustclltn, den Thätcr wieder ins Gc sängniß zu legen und die Sache auf nächstem Tag zu tzucern vor der Eidgenossen Räthe zu bringen, Freibu r g. ohne Datum. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, N, 17, Jahrrcchnung von Bern und Frciburg, Orbc und Graudson halben. Auf Anbringen Bernhard ArmbrostcrS, des BogtS zu Orbc, daß viele Ketzer in der Herrscht seien, ist beschlossen, die Boten, welche an Ort und Stelle reiten werden, sollen die Proeesse, dann Ketzer begriffen sind, sich vorlegen lassen und zu weiterer Verfügung au ihre Herren bringen. I» von Orbc sollen ihre Freiheiten zeigen, wonach sie behaupte», von gewissen Pcistungen an ihre Herrscht frei zu sein, «. Man will einen Bannwart setzen, ohne dessen und des VogtS Wissen und Niemand dort Holz zur Mühle hauen soll. «I. Den Boten ist befohlen, daß sie ernsthaft mit denen tw" Orbe reden des unordentlichen WcscnS wegen an ihrem Gerichte bei Ehrenhändel», v. Da Einer c>>m Matte gekauft hat, die er aus der Herrschaft ziehen will, so soll der Vogt den Kauf bis zur A»k»»si der Boten zu seinen Händen nehmen. Lucern. 8. ZtUlUUr (Montag vor Hilarii), Staatsarchiv L»cer» Lucernerabschiedesammluiig, 0,81, Boten: Zürich. Ennrad Schwcnd, Ritter, Altbnrgermcister. Lttecrn, Hans Ruß, Schnltht'si' tzudwig Seiler, Altschnltheiß, Uri, Jost Püntiner. Zug, Mcycnberger. Frciburg, Der Spitalmcim^ Januar 1498. 5511 t». Einige Knechte aus der Eidgenossenschaft, welche zu Neapel gewesen sind, klagen, daß der König von Frankreich ihnen noch vielen Sold schulde uud verlangen Dazwischenkunst der Eidgenossen. Heimbringen. I». Auf die Anfrage derer von St. Gallen, was sie in Beziehung auf das ihnen uud uns zugekommene königliche Schreiben über die Varnbülcrsche Angelegenheit zu thun haben, wodurch sie auf dem Reichstag zu Freiburg zu erscheinen angewiesen werden, ist geantwortet, sie sollen vor der Hand die Sache ruhen lassen und sobald sie vernehmen, daß der König nach Freiburg komme, den Eidgenossen Anzeige machen, die ihnen dann mit Rath beistehen werden. «. Wegen Heini Wollcbs Handel hat Uri gemeinen Eidgenossen einen Tag nach Uri gesetzt auf Freitag nach St. Autoniustag (19. Januar). «I. Sobald gemeiner Eidgenossen Boten vollständiger zusammen kommen, soll auch die Angelegenheit des Rosenblatt behandelt werden, dem Einige von Schwhz das Seine genommen haben, da aus dem Handel sonst Unruhe entstehen möchte, v. Auf diesem Tag hätte man Antwort geben sollen, wann mau uach dem zu Zürich ergangenen Beschluß zu Bern sein wolle, um Bern zu bitten oder zu mahnen, von einem in seinen Capitcln mit dem Herzog von Mailand enthaltenen, mit den Bünden nicht verträglichen Artikel abzustehen. Da nun aber nicht alle Orte ihre Boten mit Vollmacht abgefertigt haben, so wird ein anderer Tag deshalb nach Luccrn gesetzt auf Dienstag vor St. Pauli Bekehrung (23. Januar). Dieser Tag soll auch an Schwhz und Unterwalden verkündet werden. Man soll indessen auf den Fall, daß diese beiden Orte nicht mit uns den Schritt thun wollen, Bedacht nehmen, daß die übrigen Orte sich nicht von einander sondern. Luce r n. 44411!, 24. ZtUtlltll' (Mittwoch vor Pauli Bckchrungl. Dlaatsarctii» Lnccrii ^ Jucerncrabschicdcs-immlung. tl. 82. Ttaatöarclttv Ziiricl,: Allgemeine Abschiede. II. Z08. TteiatSal'chiv Bern! Allgemeine eidgenössische Abschiede. N. 72. Boten: Zürich. Niclaus Bluntschli, des Raths. Bern. Vcnrich Tittlinger. Lnccrn. Hans Ruß, Schultheiß; Hans Sunncnberg, des Raths. Uri. Jost Püutiner, des Raths. Schwhz. Scckelmcistcr Köchli. Unterwalden. Seckclmeister Fruonz. Zug. Vogt Letter. Glarus. Der Seckclmeistcr. Frei- bürg. Der Spitalmeister. t». Jeder Bote (mit Ausnahme dessen von Freiburg) soll heimbringen die Klage der Schiffleute vou Lucern, daß sie von jedem Saum Guts zu Mellingen 1t) Schilling Zoll geben müssen, was die Kanf- leute unleidlich finden und eine andere Straße brauchen wollen, wenn das nicht gemildert werde, sowie ihr Begehren, daß man bis zur Jahrrechnung sie bei Mellingen vorbeifahren lasse und den Zollbetrag in Schrift nehme, worauf sie dann sich vor der Eidgenossen Boten stellen und Abtrag thun werden. I». Schultheiß Seiler vou Luccrn klagt, Heim Wollcb habe ihm zugeredet, er sei an gemeiner Eidgenossenschaft und an seinen Herren von Lucern ein wissentlicher Bösewicht und verlangt, daß man ihm den Wolleb vor gemeinen Eidgenossen zu Recht stellen sott. Beschluß: Sobald Wolleb wieder anhcimisch wird, so soll man in jedem Ort, wo er betreten wird, ihn anhalten, dem Schultheiß Seiler zu Recht zu stehen, v. Schwhz bringt an, es sei vergangener Jahre ein Gerücht ausgegangen, daß man im Frickthal ein Kalb Ammann Reding getauft habe. Beschluß: Bern soll der Sache nachfragen und was es vernimmt, wieder an gemeine Eidgenossen bringen. «I. Jedes Ort soll auf Sonntag vor der Pfaffenfastnacht (18. Februar) seine Botschaft zu Bern haben, um zu bitten, daß dieses von den mit dem Herzog von Mailand geschlossenen Januar 1498. und besiegelten Eapiteln abstehe, da man dafür hält, sie seien mit den Bunden unvereinbar. Eine Mahnung will man noch nicht stellen, sondern gewärtigen, welchen Erfolg die Bitte habe. «. Da Herr Martinus Mchcr, Lcntpricstcr von Schwcrtstadt, an vielen Orten die Eidgenossen Küghher gescholten, die Priester zu Zofingen Esel genannt und gesagt hat, es seien kaum fünf fromme Frauen zu Jesingen» so hat ihn auf der Eidgenossen Verlangen der Bischof von Eonstanz gefänglich eingezogen und schreibt nun, er sei der Reden nicht geständig. Hierauf wird geantwortet, er soll den Priester gefangen behalten; wenn man Kundschaft erlangen möge, so wolle man ihn berechtigen. Bern soll Kundschaft suchen und dann dem Bischof melden, auf welchen Tag der Eidgenossen Boten zu Eonstanz sein wollen, um den Priester zu berechtigen, t. Dem Vogt im Nhcinthal wird befohlen, den Stegcr, welcher über geschworncn Eid Einen verwundet hat, gefangen zn nehmen; sofern er für Bit) Gulden Tröstung findet, daß er sich auf der Jahrrcchnung zn Baden vor gemeiner Eidgenossen Boten stellen werde, so mag er ihn dann wieder frei lassen, x» Den Hanö Buttel, welcher Todtschlagö wegen im Nhcinthal gefangen ist, mag der Vogt in Freiheit setzen, wenn er für >99 Gulden vertröstet, sich nach Baden vor der Eid genossen Boten zu stellen. I». Der.Vogt im Rhcinthal meldet, die kleinen Gerichte zn Rüti, welche 99 Pfund ertragen, seien dem Abt von PfäfcrS um 399 Gulden verpfändet und den Eidgenossen siebe die Losung zn. Darauf wird ihm befohlen, die Sache näher zu erkunden und die Losung, sofern t>e wirklich den Eidgenossen zustehe, zu thun. i. Heimbringen, ob man das Schloß zu Rheincck baue» wolle, k. „Als Vilser citgenoßcn von Swiz anbracht Hand, wie Vilser gnädiger Her von Costenz 3""' Pfarrer vcrkünt, ctlich bett den frowen zofingen zu Costenz vffzcnemcn, dcöglich Im geboten, wo zwe Personen zu einander vermcchlet wcrdcnt, drh Sonntag (nach)einandcrn offcnlich ze verkünden, Sol iedcr dott heimbringen vnd vff ncchstcn Tage darum antwurt geben, ob man siner gnaden daö gestatten wolle. I. Heimbringen die Beschwerde LuccrnS der Münze wegen und seine Erklärung, daß cö Willens st', „die Münz, wie Vilser citgnoßcn von Bern die bestimpt, anzuncmcn". >»». Dem römischen König, welcher vom Abt zu St. Gallen die Einziehung der königlichen Steuer und eine weitere Hülfe von 909 Gulden begehrt hat, wird ab diesem Tag geschrieben, er möchte den Abt mit solcher Beschwort nicht behelligen. ». Den Knechten von Neapel wird nach Laut dcö letzten Abschieds Verwendung bc»" König voit Frankreich zugesagt; aber das Geld, das dieser gibt, soll unverändert nach Luecrn ko>n»>c" und dann daselbst gethcilt werden. Im Lucerncrcrcmplar ist das Datum falsch k l ll)7, Mittwoch nach Pauli Bekehrung ), Im sucerner und Berncrercm)'^ fehlen t bis I. Lucerll. 11). Aebrnnr „ccr» eulcrncrabschiedesammlung. 0. d3. Boten: Lncern. Hans Nuß, Schultheiß; Ludwig Küng, Hanö Sunncnberg, des Raths, Ammanil in der Gasse; Vcnrich Imhof. Untcrwalden. Vcnrich vndcr der Flu. Unsere lieben Mitbürger und Landlcute von Wallis bringeil durch eine Botschaft an: Psr einig^ Zeit haben die drei Orte ihre Botschaft im Wallis gehabt, um das Burg- und Landrccht mit den st" Zehnten zu erneuern. Warum das nicht völlig habe geschehen können, werden die Boten wohl bor>) Februar 1ä98. haben. Nun seien sie abgefertigt zu bitten, daß man ihnen Steg und Weg gebe; da unser gnädiger Herr von Sitten und einige Zehnten mit im Burg- und Landrecht begriffen, so meinen sie, eö wäre gut, alles in einen Knopf zusammen zu fassen, auch Bern und Schwhz darein aufzunehmen. Und insofern dieses den drei Orten genehm wäre, so möchten sie einen Tag an ein beliebiges Ort ansetzen, wo dann des Bischofs von Sitten und aller Zehnten Botschaft sich mit Vollmachten hinverfügen würden, um über die Sache zu verhandeln. Damit man nun genauere Kenntnis; erhalte, mit was für Artikeln und Bestimmungen das Burg- und Landrccht aufgerichtet werden wolle, wird ein anderer Tag nach Luccrn gesetzt auf Montag vor der Pfaffcnfastnacht (19. Februar). Da sich die Walliser über die Fürlcitc, die neuerlich ans sie gelegt ist, beschweren, so soll auch Schwhz auf den Tag eingeladen werden und den Nrthcilbrief der Fürlcite wegen mit sich bringen. 3»»». Junker Hans voir Laudenberg und Junker Jacob von Nappenstcin, genannt Möttcli, sind gegen einander vor dem Landgericht zu Konstanz gestanden. Daselbst ist ein Nrthcil ergangen, von welchem Möttcli vor gemeine Eidgenossen appellirt hat; Hans von Laudenberg aber hat den Möttcli, ungeachtet des Verbots von nnscrm Landvogt und Landammann im Thurgau, wieder vor das Landgericht citirt und denselben, falls er sich nicht in die Acht erkennen lassen wollte, genöthigt, sich an den König zu wenden. Auf diesen Bericht ist Herrn Hans von Landenberg ab diesem Tag geschrieben, sich vor unfern Boten, die nach Konstanz kommen, zu stellen. Diese sollen mit ihm reden, daß er sich solcher Dinge müßige. Jedes Ort weiß, mit welchem Bescheid Bern die Boten abgefertigt hat, die in gemeiner Eidgenossen Namen bitten sollten, voir seinen mit dem Herzog von Mailand abgeschlossenen Kapiteln lind namentlich vom letzten Artikel derselben, welcher unfern Bünden Eintrag thun möchte, abzustehen. Da nun die Boten auf diesen Tag nicht alle gleichen Befehl gehabt habeil, wie weiter in der Sache zu handeln sei, ob man eine Mahnung erlassen wolle oder nicht, so wird deshalb ein anderer Tag angesetzt auf Dienstag in den Ofterfeiertagen (17. April). Da sollen die Orte, die Bern zu mahnen haben, eine Mahnung stellen und die andern Orte bei ihnen stehen und sich nicht von ihnen sondern. «». Dem Pfalzgrafen wird eine Empfehlung an den Papst gegeben, daß ihn seine Heiligkeit des Banns entlasse, in welchen er der Mönche von Wcißcnburg wegen gekommen ist. y». Des Burg- und Landrcchtö wegen mit Wallis sollte man 7l * 564 Mär; 1498. auf diesem Tag Antwort geben, ob man den Entwurf annehmen wolle, wie er auf letztem Tag ist vorgelegt worden. Lucern und Unterwalden stimmen dafür mit Vorbehalt, dasi des Obmannö wegen eine Verbesserung darin angebracht werde. Uri hat deö rauhen WcttcrS wegen noch keine vollkommene Gemeinde darüber halteil können. Beschluß: Uri sott letzteres beförderlich thun; inzwischen macht man denen von Wallis Anzeige, waö Ursache der Verzögerung sei. Auf diesem Tag ist beschlossen, das; man die französische Pension deö Jahrcö einmal (auf Lichtmeß) zu Lyon abholen wolle, nicht zweimal, doch der Vereinigung unschädlich. Dem König von Frankreich wird geschrieben, daß die Pension auf Lichtmeß jcweilcn bereit sein soll, ansonsten er die weiter» Kosten zu tragen hätte, i». Dem König von Frankreich wird geschrieben, daß er auö den Orten Uri, Zug und Glarus auch jährlich zwei Schüler auf die hohe Schule zu Paris annehmen wolle, wie das ihnen zugesagt ist. s. Der König von Frankreich hat den Schultheiß Seiler von Lucern gegen den Wollcb dahin verantwortet, daß kein Schreiben, welches jener an den König gcthan hätte, anö seiner Kanzlei herausgegeben worden sei. (Siehe i.) t. Der Span zwischen dem Herzog von Mailand und der großen Gesellschaft zu Ravensburg, des Silbers wegen, dessen diese durch den Herzog entwcrt worden, ist auf diesem Tage beigelegt worden, so daß die Kauflcutc wieder zu dem Ihrigen kommen, wie jeder Bote deö Nähern zu sagen weiß. ,i. Die Boten, welche nach Com stanz gehen, sollen anch deö Streits wegen, den die von Baden mit ihrem Lcutpricstcr haben, mit dem Bischof reden, in dem Sinne, daß die von Baden bei ihren Stiftungen.und ihrem Herkommen geschützt bleiben mögen, v. Der Bote von Bern soll seine Herren bitten, dem Sarganscr, der voriges Jahr einen von Huttwhl erstochen hat und nach seinem Erachten unbillig als ein Mörder verrufen worden ist, ihr Gebiet wieder zu erlauben mit Ausnahme deö Gerichts, in dem der Todtschlag geschehen ist. HV. Der Bote von Bern soll sorgen, daß der Vogt von Lcnzburg Befehl erhalte, den Lcmann, welcher an Einem von Vilmcringcn einen Mißhandcl begangen hat, auf Erfordern deö Vogtö im Wagcnthal gefangen zu nehmen. < schien im Luccrncrcxcmpl>Nj v im Succrncr- und Zürchcrexcmplar. Bern. 27. Marz. Staa»«arcl>iv Bern: Bündnisse und Bcrlrägc. III. 185. Phitibcrt, Herzog von Savohcn, einerseits und die Städte Bern und Frciburg anderseits erneuern alle ihre bisherigen Bündnisse und Verträge und erstrecken und erweitern sie, wie folgt: i) Gegenseitige Hülfe mit hinreichender Macht und in eigenen Kosten, innert Monatsfrist nach erfolgter Mahnung von Seite deö Herzogs innerhalb dem Kreis zwischen Limmat, Aare und Hancnstein bis zum durchbrochenen Felsen (Pierre PertuiS) von Seite der beiden Städte, so weit die BiSthümcr Sitten, Lausanne und Genf reichen, zu Aufrcchthaltung des TcrritorialbcsitzeS und rechtmäßiger Erwerbung. Wenn der Herzog die alten Besitzungen seines Hauseö den Walliscrn wieder abnehmen will, so sollen Bern und Frciburg diesen nicht Hülfe leisten, sondern unparteiisch und still sitzen. 2) Bei Ungehorsam oder Ausruhr der Angehörigen eines der beiden vertragschließenden Thcile soll der andere getreue Hülflcistung eintreten lassen. Z) Kein Thcil soll Jemanden auö deö andern Gebiet als Burger annehmen, sofern dieser stch März 1498. 565 nicht haushäblich da niederlassen will. 4) Keine Partei soll den Feinden der andern Aufenthalt, Paß oder Vorschub geben. 5) Die Städte, Schlösser u. s. w. sollen gegenseitig offen stehen. 6) Insbesondere geht das Vündnifi gegen allfälligc Angriffe aus der Grafschaft Burgund. 7) Verbot eigenmächtiger Pfändung. «) Festsetzung des Gerichtsstandes und des gerichtlichen Verfahrens bei Streitigkeiten, s) Vorbehalt des Papstes, des römischen Reichs, des Königs von Frankreich, der freien Lchcnöbcsitzcr und der Bünde Berns und Frciburgö mit den neun Orten und der Stadt Biel. Luve in. 18. April (Mittwoch in dcn Ostcrfeicrtagcn). Staatsarchiv Luccr»: Lucmicrabschicdcsammlung. N.M. Staatsarchiv Zürich i Allgemeine Abschiede. Il .MS. Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister. Luccrn. Hans Nuß, Schultheiß; Peter Kündig. Uri. Ammann in der Gasse; der junge Püntiner. Zug. Vogt Letter. Glarns. Vogt Tolder. Freibürg. Dietrich von Endlispcrg. Solothurn. Daniel Babenbcrgcr, Scckclmcistcr. ». Der Pfalzgraf hat an die Eidgenossen ein freundliches Dankschreiben gerichtet für die Empfehlung, welche sie ihm an dcn Papst gegeben haben. Schwhz hat an Lucern geschrieben, die Scinigcn seien erbötig, dem Hemman Nosenblatt die 55 rheinischen Gulden, die sie ihm zur Zeit abgenommen, herauszugeben. Beschluß: Dem Landvogt Caspar von Mörsperg soll geschrieben werden, er möchte mit Nosenblatt reden, daß er sich mit dcn 55 Gulden in Gold begnüge. «. Prälaten, Landhofmeister, Ritter und Landschaft des Fürstcnthums Württemberg schreiben gemeinen Eidgenossen, wenn sie wegen ihrer Widerwärtigkeit mit dem Herzog verdächtigt werden sollten, so möchte man der Rede keinen Glauben schenken, gcgcntheils ihnen Rath und Hülfe nicht versagen, wenn sie deren nothdürftig werden. Antwort: Man wolle ihr Anliegen an die Obern bringen, da die Orte auf diesem Tag nicht vollständig vertreten seien. «I. Alls die Verwendung für Rothwcit antwortet der römische König, er werde sofort nach der heiligen Ostcrzeit sich auf dcn königlichen Reichstag nach Frciburg im Breisgan verfügen, wohin er auch uns die Malstatt bezeichnet hat, wo er unsere Boten erwarten wolle. Inzwischen aber habe er bereits vor Eingang unserer Verwendung die Acht gegen Nothwcil bis aus Pfingsten aufgehoben, und die Aufhebung Freitags vor dem Sonntag NeminiSccre (9. März) denen von Rothwcit zugeschrieben. Ferner ist den Eidgenossen ein königliches Schreiben vom Sonntag Judica (I .April) zugekommen, worin auf das Ansinnen wegen Rothwcit geantwortet ist. Nothwcil macht ebenfalls von diesen Vorgängen Mittheilnng. Hierauf wird denen von Nothwcil geschrieben, sie sollen uns berichten, so bald der König nach Frciburg komme und unterdessen sich ruhig halten. Deshalb ist dann auch ein anderer Tag nach Luccrn gesetzt auf des heiligen Kreuzes Tag im Mai (3. Mai) nächsthin, um, wenn der König nach Frciburg kommt, eine Botschaft an ihn abzufertigen und die Sachen zur Ruhe zu bringen, v. Bezüglich der Capitcl, welche Bern mit dem Herzog von Mailand geschlossen, ist auf diesem Tag vereinbart, daß sich kein Ort von dem andern sondere, sondern daß eine Mahnung an Bern gestellt werde, deren Entwurf die Orte, welche Bern zu mahnen haben, ihren Obrigkeiten zur Genehmigung vorlegen und auf obbcstimmten Tag zu Luccrn wieder bringen sollen, wo man bestimmen wird, auf welchen Tag die Boten mit der Mahnung zu Bern sein sollen, Auf diesem Tag hat man auf Genehmigung hin beschlossen, daß von nun cm April t^98. jeder Hauptmann zu St. Gallen alljährlich Rechnung ablegen und Bezahlung thun soll, wie andere Bögt? Da kürzlich der König von Frankreich mit Tod abgegangen, so soll man heimbringen und aus nächste Tag sich erklären, ob man eine Gesandtschaft hincinschickcn oder ein Schreiben deshalb erlassen wollt, „sin königliche Majestät zu klagen vnd dabh die verfalnc pronision hez in der Ostcrmcß noch zu crvordcrn"- I». Die Sache der Aufwiegler wegen soll an nächstem Tag verhandelt werden, l. Zürich soll Erkunde gung halten und auf nächstem Tag berichten, wann unser Wein im Rheinthal am allerbesten zu vc>' kaufen wäre. «<>R. L u c e r il. 4. Mal tlwitag nach Cru-i» im Mai>. Staatsarchiv Luccrii: Lucernerabschiedesanunlung. 0.88. Staatsarchiv Zürich ^ Allciemeinc Zlbschicde. II. Z3I. Boten: Zürich. Ennrad Schwend, Ritter, Bürgermeister. Bern. Vcnrich Hezcl; Venrich Lindcl, dcö Raths. Luccrn. Hanö Ruß, Schultheiß; HanS Schürpf, des Raths. Uri. Walter in der Gasst, Altammann. Schwyz. Wcrni Ulrich. Untcrwa ldcn. Heinrich Wiukelried, des Raths. Zug. Schuüriugcr. G laru S. Bogt Toldcr. Frciburg. Dietrich von Endlispcrg, Ritter. Solothur u. Dc»ut Babcnberger, Scckclmcistcr. tt. Die Knechte auö der Eidgenossenschaft, die zu Novarra gewesen, haben auf diesem Tage klagend angebracht, der Herzog von Orleans, dem sie vormals zu Rovarra gedient und in seinem Solde Ku»>nw>, Angst und Roth ausgestanden haben, sei nun König von Frankreich und lasse ihnen ihren Lidlohn uw Sold unbezahlt ausstehen. Sic bitten, die Eidgenossen wollen sich für sie verwenden, wo nicht, so wcrdcu sie sich selber helfen und mit der Hand erobern, was ihnen gebühre. Hierauf wird an den König dssö falls ein freundliches Bittschrciben gerichtet, den Knechten aber bei ihren Eiden verboten, ctwaö jM" ihn vorzunehmen ohne Gunst und Willen der Obrigkeiten. I». Jeder Bote weiß zu sagen „ daS so die prclatcn vnd geordneten Rät von Württemberg abermals mit sampt ciuS uüwcn rcgcmcnß gemeinen cidgnoßcn zugcschribcn", worauf indessen auö mancherlei Ursachen vor der Hand nicht cingcU^ wurde. «. Der rothwcilschen Angelegenheit wegen ist auf diesem Tag beschlossen, von vier Orten der übrigen Namen, als von Zürich, Bern, Uri und Schwhz Boten zum König zu schicken, sobald nach Freiburg kommt. Da sollen sie den König dringend bitten, unsere Eidgenossen von Rothweil a«S ^ Acht zu lassen. Wo aber König, Ehnrfürstcn und Stände des Reichs nichts finden möchten, das Abstellung der Acht dient, so seien wir denen von Rothweil schuldig, mit Leib und Gut beizustehen jeden Angriff. Luccrn soll, sobald es von Rothweil Anzeige von der Ankunft dcö Königs in 55^'^ erhält, die Voten aus genannten vier Orten in Zürich oder in Basel versammeln und abfertigen, ^ denen von Rothweil Anzeige hicvon machen. «I. Den Boten, die in der rothwcilschen Angelegenheit König abgefertigt werden, ist auch empfohlen, für den Grafen Georg von SarganS bei dem König, Ehnrfürstcn und andern Ständen dcö Reichs Fürsprache einzulegen, damit er der Acht gclcdigt ^ Dem Thüring Schcrer von Münster, einem Angehörigen LuccrnS, ist zu HabSheim im Elsaß ei» Muthwille begegnet. Als nämlich Einer dort ein Schmachlicd auf die Eidgenossen gesungen, Schern' fragte, waö ihnen denn die Eidgenossen Leids gethan hätten, so haben sie ihn mit gewaffnctcr Ha»d fallen, ihn verwundet und dazu gemeinen Eidgenossen schimpflich zugeredet, sie Kühghyer genannt n. Mai 1498. 5li7 Auf dessen Klage wird dem Landvogt im Elsaß geschrieben, die Thäter entweder zum Ersatz von Kosten und Abtrag um Schimpf und Schmach oder aber dazu anzuhalten, daß sie mit dem Schcrer vor Bürgermeister nnd Rath zu Basel vor Recht treten, I. Den Knechten von Neapel ist ihres ausstehenden Soldes wegen abermals eine Empfehlung ausgestellt, x?» Denen von Freiburg wird der Auftrag gegeben, im Namen aller Orte, die mit dem verstorbenen König von Frankreich in Vereinigung gewesen sind, den neuen König zu seiner Thronbesteigung zu beglückwünschen „ als dz zum allerbesten mit der federn begriffen werden mag". I». Der Mahnung wegen, welche man bezüglich der mailändischen Capitel an Bern zu erlassen verabredet hat, erklärt Zürich, daß sein Bund mit Bern ihm nicht zu erlauben scheine, so weit zu gehen, da dieser nicht ganz gleich laute, wie der Bund von Lucern und Nri mit Bern; unter solchen Verhältnissen könnte eine Mahnung von seiner Seite eher schaden. Deswegen ist der Sache wegen ein anderer Tag gesetzt auf Montag vor der Auffahrt Christi (21. Mai), wo dann ausgemacht werden soll, ob wir alle, oder nur Lucern und Uri mahnen und ans welche Zeit die Boten zu Bern sein sollen. Immerhin ist verstanden, daß man vor Abgabe der Mahnung nochmals freundliche Bitte versuchen will. I. Herr Johannes Mchcr, Kirchhcrr zn Bnrgdorf, steht im Streit mit dem Stift Münster in Gran- felden nnd bedroht dasselbe. Daraus, fürchtet man, könnten Mißhelligkeitcn zwischen Bern und Solothurn entstehen, da das Stift ewiges Burgrecht zn Solothurn hat, Bern aber dem Meher Beistand thut. Daher sollen auf nächsten Sonntag über acht Tage (13. Mai) Luccrn, Unterwaldcn und Frcibnrg ihre Boten zu Bern haben mit denen von Solothurn, und kleine und große Räthe bitten, daß sie Herrn Johannes Mchcr und seine Verwandtschaft anhalten, das Stift in Ruhe nnd an Leib und Gut sicher zn lassen. Ii.. Doctor Heinrich Moser, Procurator zu Konstanz, hat von Zürich Bericht verlangt, was für weltliche Sachen im Bisthum Constanz vor geistliches Gericht kommen und gebeten, man möchte ihm, weil er ein Eidgenosse sei, vergönnen, selbe als Procurator zu führen; er werde streben, Jedem das Beste zn thun. Ans dem Tag zu Baden will man Antwort geben. I. Die Boten, welche nach Baden kommen, sollen Vollmacht erhalten, die Sache des Jacob Möttcli gegen Hans von Laudenberg, welche vor gemeine Eidgenossen appellirt ist, gütlich oder rechtlich zu entscheiden. »»». Auf den Tag der Jahr- rechnnng zu Baden sollen auch die Orte ihren Boten Gewalt geben, sich über ein gemeinsames Vcr- kommniß betreffend die Bestrafung der Aufwiegler zu vereinbaren, i». Auf eingegangene Beschwerde, daß der Bischof von Constanz geistliche und weltliche Personen in derer von Bern Gebiet mit allerhand Neuerungen anfechte, hat man ab diesem Tag demselben geschrieben nnd ihn ersucht, beim alten Herkommen zu bleiben. «. Bern bringt an, die Kauflcute beschweren sich über den Läufst von Coblcnz in der Grafschaft Baden, dem das Fahr daselbst von der Eidgenossen Boten um 5 Gulden jährlich geliehen ist, daß er sie nicht fertige, mit dem Bedeuten, wenn nicht Abhülfe komme, so werden sie mit ihren Maaren durch Burgund fahren und diese Straße nicht mehr brauchen. Man soll das heimbringen nnd aus dem Tag zu Baden Maßnahmen ergreifen, um diesen Klagen abzuhelfen. K». Jeder Bote soll heimbringen die Bitte des Hauptmanns zu St. Gallen, Stncki von GlarnS, man möchte ihm für die Bezahlung Aufschub geben bis zum Herbst, «y. Schwhz soll gebeten werden, auch einen Boten mit den übrigen Orten nach Bern zn schicken der Capitel wegen, welche Bern mit dem Herzog von Mailand abgeschlossen hat. Aus den Tag zu Luccrn, Montag vor Auffahrt, soll Schwhz antworten, ob cö diesem Begehren entsprechen wolle oder nicht, i. Der Vogt im Rhcinthal soll die Gefangenen nach Baden vor ber Eidgenossen Boten stellen. 8. Dem Landvogt im Elsaß ist wegen Hcmmann Roscnblatt zu schreiben. 568 Mai l-t98. t. An Uri und Untcrwaldcn ist zu schreiben, daß sie des Burg- und LandrcchtS wegen mit Wallis ihre Boten nächsten Freitag, (lt. Mai) zu früher RathSzcit in Bcggenricd haben. <»«>2. Beqqenried. tt. Mai. Tag der drei Orte Lucern, Uri und Untcrwaldcn in Angelegenheiten des Burg- und LandrcchtS mit Wallis. Die Acten fehlen. Siehe tittl t. <»«>!!. Lu cern. 22. Mai a vor der Äuffahr», Staatsarchiv Lucer»: i!»cerncral'schicdcsa>nml»ng. C, VI, Boten: Zürich. MarxNöist, Scckelmeistcr. Luecrn, Hans Nllß, Schultheis!; Bogt Schürps, de" Raths, ll r i. Vogt Mnhcim. Schwy z. Mcinrad Stadler. Untcrwaldc n. Vogt Ambüel, Z n h- Venrich Koli. GlaruS. Vogt Tolder. Solothurn. Niclauö knnrad., Altschulthcisi. tt. Der Streitigkeiten wegen, welche zwischen Bern und Solothurn in Betreff des Stifts zu Mn»str> in Granfcldcn, so wie auch einiger Straßen und (Berichte wegen walten, ist auf diesem Tag beschlossen, daß alle Orte ihre Boten nach Bern schicken sollen, um denen von Bern ernstlich zuzureden, daß sie Solothuui über dessen gethanc Rechtbote nicht weiter mit Gewalt beeinträchtigen, sondern daö Recht annehmen. ^ Bpten sollen auf Donstag in der Pfingstwochc (7. Juni) zu Bern an der Herberge sein. Luecrn st'^ inzwischen nach Bern schreiben, daß Johannes MchcrS Freundschaft von jedem unfreundlichen Unternehmt gegen daö Stift Münster abgehalten werde, I». Die Boten, welche derer von Solothurn wegen n"lh Bern gehen, sollen gleichzeitig Bern nochmals freundlich bitten, von seinen Kapiteln mit dem Herzog von Mailand zurückzutreten, insbesondere von dem Artikel, der mit nnsern ewigen Bünden im Widerspruch stehen scheint. «. Auf das Schreiben des Landvogtö im klsaß, betreffend die Forderung des Hemmonn Noscnblatt und Mithaftcn, wird geantwortet, er möchte die Seinen vermögen, die ihnen entwerten 55 rhe> nischen Gulden wieder zu nehmen, oder aber sie auf die Jahrrechnnng zu Baden weisen. Die Boten st^t auf den Tag zu Baden Vollmacht erhalten, zu rathschlagen, wie der Streit ausgetragen werden könnte falls jene das Geld nicht nehmen wollten. Zürich. 8. Zltlll iFrniag in dir Pfi»gstwochc>, Zlrct»iv Boten: Zürich, Hartmann Rordorf, Ritter; Felix Keller; Jacob Abcrli. Schwyz. HanS Sijst^' Glaruö. Ammann Knchli. Bcredniß über die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen der Schiffleutc von Zürich und der obcG Schifflcnte bezüglich des Transports feiner und grober KanfmannSwaare zwischen Zürich und Wollenst" Juni 1498. 560 Bern. 1 ^03, 8. Juni (Frcitag nach dem Pfingsttag), Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede. II. ?3«. Auf heute sind der Eidgenossen Anwälte vor kleinen und großen Rathen zu Bern erschienen, mit freundlicher Bitte, etliche Beschwerden abzustellen, die in den CaPitcln liegen, welche zwischen dem Herzog von Mailand und Bern abgeschlossen sind. Da aber die Räthc zu Bern des Zurzachcrmarkts und anderer Ursachen wegen nicht in vollkommener Zahl vorhanden waren, so konnten sie auf der Eidgenossen Anbringen nicht sofort antworten, sondern wollen bis St. Bartholomäustag (24. August) die Sache bedenken und dann so antworten, daß sie hoffen, davon Glimpf und Ehre, die Eidgenossen aber Ursache zur Zufriedenheit zu haben. ?». Nach Vorlage eines Schreibens des Bischofs von Constauz an Doctor Thüring Frickcr, des gefangenen Priesters von Schwcrstatt wegen, ist dem Bürgermeister von Zürich aufgetragen, seine Herren sollen einen Procurator bestellen, der in der Sache mit Vollmacht und auf Kosten gemeiner Eidgenossen handle. Bedürfe er Kundschaft, so habe er sich an Doctor Thüring Fricker und an die Stadt Zofingcn zn wenden, welche die Sache erfahren haben. «. Der Eidgenossen Boten haben auch angezogen den Streit zwischen Bern und Solothurn, worauf die von Bern zwar gemeint haben, bei den Verträgen und Rechtssprüchen, welche der Sache wegen ergangen sind, zu bleiben, doch am Ende den Eidgenossen zu Ehren eingewilligt haben, einen freundlichen, unverbindlichen Tag in der Sache zu leisten zn Zofingcn am Sonntag nach St. Ulrichstag nächsthin (8. Juli). Baden. 130U, 24. Juni (»ff Johann Baptist). Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede. 0.303. Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter, alt Bürgermeister. Bern. Caspar Hczcl, Venrich. Luccrn. Peter Ferr, Venrich. Uri. Jost Püntiner, Seckclmeister. Schwhz. Conrad Kelzi, Ammann. Unter- waldcn. Arnold Fruonz, Seckclmeister. Zug. Rudolf Letter. Glarus. Jost Kuchli, Ammann. »T. Hcmmann Roscnblatt und Mithaftc, denen von etlichen Knechten von Schwhz auf dem Gotthard 55 Gulden cutwert worden sind, wollen fragliches Hauptgut ohne die Kosten nicht nehmen. Daher wird dem Landvogt nnd denen von Lanffenbcrg geschrieben, man möchte sie hiczu bewegen, denn die Eidgenossen wollen Schwhz zu Weitcrm nicht nöthigen. ?». Es wird beschlossen, den Boncr und andere Aufwiegler, welche Knechte aus dem Thnrgau und anderswoher nach Hochburgund führen wollen, zu ergrcif. Des Läufstö halben zu Eoblcnz ist erkennt, daß das Fahr daselbst frei sei und Jedermann sein Gut fertigen und führen lasseil möge nach seinem Nutzen und Gefallen. I»ß». Die Boten der vier Schirmorte des Gotteshauses St. Gallen haben beschlossen, daß in Zukunft jeder Hauptmann auf der Jahrrcchnung zu Baden Rechnung ablegen und Bezahlung thun soll. ev. Schwhz und Glarus sollen an ihre Hauptlcute bringen, daß sie die Bezahlung ohne Verzug leisten sollen, wie das zu Luccrn abgeredet ist. Bon der gefangenen und „abgcthanen" Leute wegen zu Zurzach und in der Grafschaft Baden ist erkennt, daß nach Inhalt ihrer Urtheile ihr Gut, liegendes und fahrendes, das einer Oberherrschaft zugesprochen worden, mit Vorbehalt der Schulden, eigenes und nicht vermachtes Gut sei. Der „Stcllinen" (Marktstände) halben zu Zurzach ist erkennt, daß diejenigen, welche von der Elle schneiden, fremde und einheimische, auf dem obern Haus feil habeil, die, welche sammethaft verkaufen, in dem untern Haus Win sollen, tl. Auf Anbringen der Stadt St. Gallen in Betreff der Späne um die Lehen des Spitals wird dem Abt geschrieben, er möchte der Stadt ihren Spital gütlich leihen. Glaube er das nicht thun zu können, so mögen beide Thcitc ihren Vertrag von Herrn Cunrad Schwend, der selben gemacht, erläutern lassen. Je nachdem der Abt antwortet, mag man in der Sache weiter handeln. KK. Auf Anbringen derer von Bern, der Bischof von Konstanz vermeine, einen in ihrem Gebiet zu Hindclbank verstorbenen Priester zu erben, während dessen Kinder bitten, das abzustellen, wird dem Bischof geschrieben, er möchte do>l seinem Begehren abstehen und die Eidgenossen bei ihrem alten Herkommen bleiben lassen, besonders 72* 572 Juni 1498. weil der verstorbene Priester von seinem Lchcnhcrrn Gewalt und Zulassung gehabt, das Seine zu verschaffen, Darauf wird schriftliche Antwort verlangt. Iii». In Sachen der Schwizer im Rheinthal gegen Junker Marens von Embö und Junker Rudolf von Rappcnstein ist dem neuen Vogt zu Rhcineck befohlen, ein unparteiisches Gericht zu halten, wo Jedermann seine Klage und Antwort anbringen möge. Finde sich dann aber Jemand durch das Urtheil beschwert, so möge er an die Vit Orte auf die Jahrrechnung nach Baden appelliren. Wird auf der Schwizer Klage keine Antwort gegeben, so mag man nichtsdestoweniger in Form Rechtes nrthcilcn. Hiermit sollen alle vorangegangenen Urthcile aufgehoben sein. II. Den Karthänsern zu Illingen ist bewilligt, das Dorf Untcrncunforn mit GcrichtSzwang unserer Herrlichkeit ohne Schaden einem Edelmann zu verkaufen, Da Einer aus dem Gericht zu Bischof- zcll vor unfern Vogt im Thurgan appellirt hat, so ist demselben befohlen, die Appellation nicht anznnchmcn, da die Gerichte zu Bischofzcll nnö nicht angehören. II. Die am Monstcin, denen 150 Gnldcn gegeben sind, um den Weg zu machen, verlangen zwei Röcke zu Besserung des Aecordö. DaS will man heimbringen. »»»»»». Der Vogt zu Rheincck hat Rechnung abgelegt. Sein Einnehmen betragt 578 Gulden k>/z Schilling, sein Ausgeben um Reife, Binden der Fässer und Fnhrlohn für den Wein, acht neue Fässer und Dangen und andere Auslagen für den Wein 47 Pfund 10 Schilling 1tll/z DcnierS, für den Weg am Monstein 150 Gulden, sein Neitlohu und anderes Summa 44t Gulden st Schilling. Er bleibt schuldig 137 Gulden 3>/z Schilling. Davon betrifft cö jedem Ort 19'/z Gulden. ,»»». Der Vogt zu Baden soll die bösen Wege in der Grafschaft machen lassen. «»«». In Betreffs des Streits zwischen dem Vogt zu Baden und denen von Menningen des HcuzehntcnS wegen wird Zürich gebeten, den Parteien einen rechtlichen Tag zu setzen. y»H». Zu Rhcineck liegen noch 440 Saum Wein. Jeder Bote soll heimbringen, ob man den verkaufen wolle oder nicht. «Zii» Den drei Orten ist der Blatten wegen ob Rorschach geantwortet, sie möchten die Ansprache, die sie an den Abt von St. Gallen zu haben meinen, gütlich oder rechtlich von ihm fordern; was ihnen Gutes begegne, möge man wohl leiden. n. Dem Ludwig Wcltcr ist seine Öffnung zu Kräften erkennt gegenüber denen von Tösi, Gachnang und Elggaw HanS Jcgcr von Arbou verlangt sich zu rechtfertigen vor dem Abt zu St. Gallen und Herrn Jacob Pehcr oder noch lieber vor den IV Schirmortcn, da er in Tröstung genommen ist, weil er geredet, mau soll au einer Kirchwcihe Einem von Lindau nicht den Vortanz lassen, weil sie so schmählich über die Eidgenossen reden. II,. Der Vogt in den Acmtcrn hat Rechnung abgelegt. Sein Einnehmen ist 391 Pfund 18 Schilling, sein Ausgeben 117 Pfund 5 Schilling, bleibt schuldig 274 Pfund 13 Schilling, betrifft jedem Ort 45 Pfund 15 Schilling, »m. Der Vogt im Thurgan hat nach seinem Einnehmen und Ausgeben jedem Ort 13 Rollcnbatzcn gebracht, vv. Die von Dicsicnhofcn geben jedem Ort 9 Gulden und 1 dicken Pfenning. Der Vogt im Oberland hat nach seinem Einnehmen und Ausgeben jedem Ort 85^/z Gulden gegeben. Ihm ist befohlen, von dem Grafen zu verlangen, dasi man die Marken zwischen beiden Grafschaften untergehe und nnö den Tag, den jener hiczu setzt, zu melden, damit wir Boten hinschicken können. Den Zoll soll er von denen von Schwhz und GlaruS nehmen. Dieselben mögen daS angefangene Rcchtsvcrsahren fortsetzen, wenn sie das beschwert. Die, welche den Zoll entführt haben, soll er an Leib und Gut strafen, Jeder Bote soll heimbringen, ob man dem Schultheißen zu SarganS gemalte Fensterscheiben geben wolle oder nicht, z?. Der Vogt zu Baden gibt jedem Ort 54 Pfund 10 Schilling, darin sind 23 Gulden 3 Ort in Gold, 1 Gulden für 2 Pfund gerechnet. ES geben jedem Ort die Büchsen von Mellingen 3l Pfund, Klingnan 3 Pfund, Brcmgartcn Juni 1498. 573 2» Pfund, Virincnstorf 1 Pfund, zu den Bädern L^/z Pfund, Baden 51 Pfund 15 Schilling. Aus letzterer sind dieses Jahr für gemeinsamen Gebrauch 71 Pfund vorher genommen worden; dem Voten, der von Luccrn nach Innsbruck in gemeiner Eidgenossen Namen gegangen, ist daraus 4'/z Gulden in Gold gegeben worden. Der Wortzeichen von Klotcn, deren eines für 1 Pfund 5 Schilling geachtet wird, sind dreihundert gewesen. Nil!». Bezüglich der bösen Wege zu Menningen und in der Grafschaft Baden wird beschlossen, der Vogt soll selbe machen lassen, soweit sie in der Grafschaft liegen. Die Späne wegen dcö Zolls zn Kloten und dem Geleit zu Baden sollen die Voten heimbringen. Zu >». Dazu Urkundcucouccpt im Staatsarchiv Luccrn, dem auch die Betcu enthol'cn sind. Zofingen. 44l33, 9. Zull (Montag nach Ulrici). Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede, ll. 346. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. L. 457. Auf diesem von den Rathen der vill alten Orte gehaltenen Tage sind die zwischen Bern und Solo- thurn waltenden Streitigkeiten folgendermaßen verglichen worden: t) Bei der Freiheit um den Zoll zu Büren zu Wasser und zu Land, die Graf Rudolf von Neuenbürg der Stadt Solothurn gegeben, durch die Stadt Bern bestätigt und bis zur Stunde gehalten worden, soll es nach Inhalt der Briefe, wie es hergekommen, gehalten werden und Solothurn vom Zoll befreit bleiben. L) Bezüglich der Niedern Gerichte in den Herrschaften Kricgstettcn und Buchcggbcrg, welche Solothurn, und der hohen Gerichte daselbst, die Bern gehören, soll es gehalten werden nach Vorschrift des Vertrags, den Conrad von Cham, Stadtschrcibcr zu Zürich, und Jtcl Ncding scl., Ammann zn Schwhz, mit Ermächtigung beider Städte aufgerichtet haben, und der fortwährend in Kraft bestehen soll. 3) Da HanS Mehcr, Lcutpricstcr zn Burgdorf, von etwas Schulden wegen in den Bann gekommen ist, so wollen gemeiner Eidgenossen Näthe den Bischof von Basel bitten, ihm die Schuld zu schenken und ihn aus dem Bann zu lassen; die Herren, seine Widersacher, sollen darein willigen und der Streit sodann von den vier Zugesetzten und dem Obmann, die bereits dafür erwählt sind, in Monatsfrist entschieden werden, -t) Der Straße wegen hat man sich derer von Solothurn gcmächtigt, daß sie den Graben innert 14 Tagen zuziehen sotten. Darauf sollen Bern und Solothurn unsere Eidgenossen von Frciburg bitten, innert Monatsfrist ihnen Tag zu setzen und den Streit zu entscheiden. Endlich 5) ist beredet, „das vnscr Ehdtgnosscn von Soloturn in vnscr Ehdtgnosscn von Bern Höchen gerächten dhcin dachen vnd in Jr Statt füren sond zu straffen". Nr. 5 fehlt im Lucerncr- und Freil'urgercrcmplar. Bern. 4-493, 23. Zltll (Freitag vor Maria Magdalena). Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. 347. i». Bern wird mit freundlichen Worten ersucht, dem Baillif von Dijon durch sein Gebiet hin und zurück sicheres Geleit zu geben, wogegen es sich unter Anbringen von allerlei Beschwerden über denselben 574 Juli I4W. geweigert, endlich aber doch den Eidgenossen zn Ehren eingewilligt hat, jedoch unter der Bedingung, das? er sich gcleitmäfiig halte, und weder selbst noch durch Andere ihre Angehörigen in deS Königs von Frankreich Dienst anwerbe, noch Jemanden ctwaö verheiße, auch verspreche, sich dafür zu verwenden, daß, wenn die Knechte, so in Novarra und Neapel gewesen, um ihre Ansprachen bezahlt werden, die Angc- börigcn von Bern auch befriedigt werden. ?». Des Unwillens wegen, der zwischen Bern und der Landschaft Wallis waltet, ist man der Meinung, Bern sollte sich mit dem Anerbieten der Walliscr, daS Nccht entscheiden zu lassen, begnügen. Bern antwortet, cö lasse cö diesfalls bei der Antwort bewendet sein, die es vormals den drei mit Wallis verbündeten Orten auf gleichen Anzug gegeben habe. UcbrigcnS sei nicht wahr, daß eö den Wallisern feilen Kauf abgeschlagen habe, es habe nur den Vorkauf abgestellt, damit die Genügen in HaSle und sonst im Oberland nicht Mangel leiden. «?. Bern hatte bezüglich dcS Begehrens der Eidgenossen um Abänderung seiner Vereinigung mit Mailand sich Bedenkzeit genommen bis St. Bartholomäustag. Nun aber hat der Herzog von Mailand geschrieben, er wolle nicht Ursache zur Zwietracht zwischen den Eidgenossen und Bern sein, und habe deshalb die Beschwörung des fraglichen Artikels hin und abgcthan. Demzufolge erklärt Bern, da der Herzog ans freiem Willen zurücktrete, so thue es dasselbe, wiewohl solches nicht nöthig gewesen wäre, und wolle die Vereinigung abändern, «l. Der Bischof von Constanz bittet, mit Hinweisung auf den gcgenthceligcn, zu Baden ans der Jahr- rcchnung gefaßten Beschluß, die Eidgenossen, ibn bei der Erceution der Ladungen, Proecsse oder Gerichts- bliese deö geistlichen Gerichts bleiben zu lassen, wie er das in stetem ruhigem Besitz hergebracht habe. Dieses Gesuch soll jeder Bote heimbringen und auf dem nächsten Tag seiner Herren Antwort sage»- v. Ebenso soll man heimbringen das Schreiben der Hauptlcutc und Knechte aus der Eidgenossenschaft, die jetzt zu Ponntcrlin (Pontarlicr) sind, und gemeldet haben, weil der König von Frankreich ihnr» ibrc Ansprache und den verdienten Sold nicht habe ausrichten wollen, so suchen sie jetzt mit Hülfe deS römischen Königs zu dem Ihrigen zn kommen, und bitten, daß man nicht andere eidgenössische Knechts gegen sie ziehen lasse, ll. Der Bote von Solothurn soll des Altschnltheißcn Ennrad Vogts Klage und Anforderung an Solothurn an seine Herren bringen, damit sie ihm entsprechen, oder ans nächstem Ttig auf seine Klage antworten. Ohne Ortsangabe. 4^00, 20. Zllll (Zrcilag vor Maria Magdalc»a>. Staatsarchiv Bern Allgcnicmc eidgenössische Abschiede. <>. 171. Rothweil soll, wenn der römische König seine Botschaft dahin ordnet, dem Reiche HttldigUchk thun, wie eS das vorher römischen Königen und Kaisern gcthan hat. Ferner soll Rothwcil deS Reichs Anschlag und gemeinen Pfenning geben, wie andere Reichsstädte. Sobald dieses geschehen, wird die könich liehe Majestät den zu ihr geschickten eidgenössischen Boten die Absolution von der über Rothwcil gcsp^' chcncn Acht zustellen und ihre Boten zn dem Handel mit Rottcnmünstcr senden, wobei auch der Eid genossen Räthe für Rothwcil zn gütlichem Vermittlungsversuch erscheinen mögen. Gelingt die Vermittlunsi nicht, so soll „iedcr teil zn sincm Rechten stau". Inzwischen wird der Proceß derer von Rothwcil, Rottenmünster und des königlichen FiScalS bei dem Kammergcricht snspendirt. Diese Verhandlung bedaN keines HintcrsichbringcnS, sondern ist als gänzlich beschlossen anzusehen. I». Der römische König l,w! Juli 1498. 575 deu Rathen der Eidgenossen folgende Artikel vorgehalten: i) Sollen sie auf dem Reichstag zu Frciburg und anderswo erscheinen und bcrathen Helfen, wie den Fortschritten'dcS Türken Einhalt zu thnn sei. 2) Sollen sie dafür sorgen, daß einige Prälaten in ihrem Gebiet, welche von ihren Gütern den gemeinen Pfenning und Anschlag zu Händen des Reichs nicht geben wollen, zur Leistung dieser Pflicht angehalten werden, a) Betreffend die gegen den Graf Georg von SarganS ausgegangene kaiserliche Dectaration werde Antwort erfolgen, wann nächstens die königlichen Boten der ewigen Berichte wegen zu den Eidgenossen kommen. Diese Artikel wollen gemeiner Eidgenossen Boten an ihre Obern bringen. «, Der Abt von St. Gallen soll fortan persönlich oder durch vollmächtige Boten auf den Reichstagen erscheinen. Wahrscheinlich ist dieser Abschied von Frciburg im Breisgau ausgegangen. Siehe " da» Geschäft zum Ziele zu bringen; allein er habe keine Vollmacht, sondern müsse der Sache ihren Lauf lassen nach dem Abschied, der darüber gemacht worden. «I. Man hat der gemeldeten Knechte wegcn auch mit der königlichen Botschaft geredet und die Zusicherung erhalten, daß dieses Geschäft seinen Fort- gang nehmen werde, wenn die Vereinigung zu Stande komme. <)<) Knechte ans der Eidgcnosscnschast den Sold des christlichen Bundes zu bestellen. Auf dem Reichstag zu Frcibnrg sei beschlossen worden, tilXX» Eidgenossen so in Dienst zu nehmen, daß sie gegen Bezahlung einer Pension an die Orte oder besondere Personen nach Verfügung der Eidgenossen dem heiligen Reich gegen Jedermann, ausgenommen die Eidgenossen, warten sollen, jedoch unter der Bedingung, daß man gegen sie keine Knechte laufe» lasse, sondern im Fall sie belagert werden oder in Roth kommen, sie entsetze. Darauf ist den königlich^ Boten geantwortet, das Hinlaufen der Knechte, cS sei auf diese oder jene Seite, gefalle den Eidgenosse» nicht. Nichtsdestoweniger habe man der königlichen Majestät zu Gefallen einen Tag nach Lncern gestio auf Dienstag nach Bartholomäi (28. August). Auf diesen Tag soll man auch, um mehr Unglück zu hüten, den Boten Vollmacht zu einem endlichen Beschlüsse geben, der Knechte wegen, die gegen cina»d^ im Felde stehen, in. Dagegen haben die Boten dieses Tagcö an die königlichen Räthc die Beschmn^" derer von Rothweil, Appenzell und des Grafen Georg von SarganS wegen gebracht, wie die i» diest>» Abschied oben angegeben sind, mit Begehren, selbe abzustellen. Der König soll über diese Punkte »^' Zürich antworten und daselbst die Antwort auf seine Anbringen empfangen, nachdem man auf dem ^ zu Lncern sich darüber berathcn haben wird. «. Dem Dcchanten von Einsiedel» sind Empfchlnngöbucss gegeben an den päpstlichen Legaten und den Herzog von Bayern. Zu in. o»> Zürchereremplar Abschied Ii. Z.'U. Nr. 10. sind die hier genannte» Beschwerdcpunktc der Eidgenosse» ausst»»»^ folgendermaßen angegeben mit dem besonder» Datum: äclui» i» der Statt Zürich vor gemeiner Eidgenossen Sandtbote» »ach "-"Ne Gk. August»: „Am erste» der Statt Notwvl kalb, als durch den Abscheid neckst ze Friburg beg" ^ August lT98. 57 0 Inen sürgehalten vnd anbcgert ist, das sy die stowen des gotzhus Rottcnmünster des burkrechtcn erlasse», ouch die Iren der Eiden, darin sy Sy gedrungen haben, ledig zellcn sollen, des sich die selben von Notwyl hoch besweren, vermeinende solicher Anzug bnschuldig zu sin, dann sich solle nit erfinden, das sie weder die stowen zu dem Burkrccht, noch die Iren z» einichen Gclüptcn aber Pflichten gctrengt, sunder haben sy das gutwillig angenommen, wie dann dasselb gotzhus Rottenmünster ycweltcn by der Statt Aotwyl gewesen sye. Darumb Inen sollicher Abschied oder bericht in dem Artikel anzuncme» keineswegs füge, denn dadurch bekannten sy sich merklichs vnsugs zu Verletzung Zres glimpfs vnd grossen nachtheil der Rcchtvertiguug zwischen Inen Hangende, auch zu abbruch Ir Rcchtunge, So sy vnvordenklich in sölichem Gotzhus gehabt vnd vom heiligen Rieh loblich erlangt vnd har- bracht haben. Daruff gemeiner Eidgnossc» Sandtbotcn by disenr tag Zürich versammelt, vndertenig bitt ist, die künigliche Majestät Welle mit Gnaden darin seche», solich bcswärung hin tun vnd miltern, also das eS der Stat Rotwyl zu erliden sye vnd nit destermindcr die gütlich Handlung In obgemeltem Abscheid beredt, geschechen lassen, guter Hoffnung, das die Parthye» aller Irrung vereint vnd betragen werden. Zum andern, als Hermann Swendincr wider Ammann vnd Landlüt zu Appenzell einen Proceß am llänimergericht erlangt vnd exequieren lassen hat, Inhaltendc das die von Appenzell vff etlich beswcrung Im zuerteilt, demselben swendincr zweitusent drühundert drißig vnd anderhalben Gulden zu geben schuldig sin solle», zusampt etliche» schulden vnd Brief- kostcn, die Im vorbehalten sind. Des sich gemeiner Eidgenossen Sandtbotcn hoch bcftvmde», angcsechen den Abscheid Vergangens aars darumb by der künigliche» Majestät zu Wbrugg abgeredt, den gemeine Eidgenossen demnach Zr künigliche Majestät zu gevallen vnd »ach Zr bcger angenomen, ouch Zr den zugcschriben haben, Inhaltend, das sy den gemcldten Swcndiner alls sind ^uteö Insetzen, ouch das band Appenzell vnd gemeine Eidgnossschaft darin sicher zu wonen vnd zu wandeln eroffnen vnd er daruff Wyler liebung am Kammergericht »it gebruchen noch vcrrer proccdiren solle, wie dann obberürter Adscheid das cigenlich meldet, sölich Zuschriben die künigliche Majestät damals zu Dank angenommen vnd gemeinen Eidgenossen wider schriftlich geantwortet hat, Wlichs mit gnaden zu erkennen, in Meinung, den genanten Swendincr sines fürnemens damit abzustellen, zu dem, das die von Appenzell Zr erber Botschaft deßhalb zu dem selben Swcndiner geschickt vnd sich vor Im gegenwürtenklich ouch erboten haben, Glichen Adscheid zu erstatten, das alles vcracht vnd sölich beswärung darüber vsgangen. Daruff gemeiner Eidgenossen Bitt ist, das bw künigliche Majestät den gemelten Swendincr wisc» welle, dem abgedachten Abscheid zu leben vnd sin vnbillich fürnemen abzustellen, iudein das sin sollich behalten mit Eiden geschehen, bi denen so sincr gut wüssen haben, seltzcm zu hören ist, dann sich wird nicmer effmden, das er all sin tag ye vbcr den Vierden teil des guts, so er behalten, gehcbt habe. Dan» sin gut weder durch gemeine ^ldgciwssen noch die von Appenzell keineswegs angerürt, sunder sincm Eelichen Bruder, iin Land Appenzell wohnhaft, gelassen ist, ^r darumb Rechnung geben wird, deßhalb gemeine Eidgenossen sich des angenomcnen vnd zugeschribncn Adscheids halten vnd sich in wttcr Handlung nit füre» lassen wellen, nachdem sy die von Appenzell hari» vertrete» söllen. Zum dritten der Acht halb, dar In verr Gras Jörg von Sargano denuncirt vnd aber vergangner tagen abgeredt vnd zugesagt ist, Inn deren zu absoluiren, ist abermals gemeiner Eidgenossen demütig bitt, die künigliche Majestät wolle solichs noch gncdenklich erstatten, wie dann vff dem tag zu Friburg sechst abgeredt was, das die künigliche Majestät durch Zr Rätt ycz darumb völlig Antwurt geben loltc." iill. F r e i b u r g. 17. Auguff ?. Boten: Zürich. Eunrad Schwcnd, Bürgermeister. Bern. Bcurich Hczcl; Bartholomäus May- Uri. Bogt Beruer. Schwyz. Bogt Schiffli. Untcrwaldcn. Ammann Zumbüel. Zug. Bogt Jtc« Glaruö (niemand anwesend). Frciburg. Wilhelm Ryff. Solothuru (nicht angegeben). Lucern. Hanö Ruß, Schultheiß; Hans Sunncnbcrg; Jacob Brambcrg. »». Auf Ansinnen derer von Appenzell, Rothwcil und des Grafen Georg von Sarganö ist der Acht und anderer bisher unanögctragcncr Artikel wegen, woraus den Eidgenossen fast Unruhe erwachsen ist- von diesem Tag dem römischen König neuerdings geschrieben, er möchte endliche Antwort geben und die Ungnade abstellen. Rothwcil wird angewiesen, das Schwören und die Zahlung des gemeinen Pfennings aufzuschieben, bis der König auch von des Gotteshauses Rottcnmünster wegen antwortet. I». Der Al't von St. Gallen verlangt durch seine Botschaft der Eidgenossen Rath, da der römische König ihm "> seinem Streit mit der Stadt Constanz, des Landgerichts im Thnrgan wegen, auf St. NiclanStag so> ihn selbst Tag gesetzt habe. Auf dem nächsten Tag will man antworten. Zwischen denen von Sa> und denen von GambS waltet Streit um einen Wcidgang, weswegen sie gegen einander ans letzter Jslss' rcchnnng gewesen sind und da erlangt haben, daß jeder Thcil zwei unparteiische Männer zum Strcü setzen, und im Fall sie nicht gleiche Urthcilc sprächen, unser Bogt zu Sarganö Obmann sein soll. beklagen sich die von Sar, daß die von GambS die Ammänner von Schwyz und Glaruö dazu gcnom>>w" haben, welche als Obcrhcrrcn nicht für unparteiisch erachtet werden können. Beschluß: Die Boten so» Schwyz und GlarnS sollen heimbringen, daß die Ihrigen die von Sar bei ihrem Brauch lassen «-'der dann unparteiische Männer zusetzen sollen. Auf dem Tag zu Einsicdeln sollen sie sich darüber erklären- «I. Auf diesen Tag sollte man antworten, ob man die Knechte, die bei dem römischen und bei dc>" französischen König sind, durch Boten oder Briefe hcimmahncn wolle. Run aber die mchrcrn Orte weder Boten noch Briefe schicken wollen, so soll man die Sache „im besten ruwcn" lassen. «. In Betreff des Spans zwischen den fünf Orten Zürich, Lneern, Uri, Unterwaldcn und Zug auf der einen, Schwyz Glarus auf der andern Seite, des Zolls zu Sarganö wegen, soll nach Laut der Mahnung jedes seine Boten zu Einsicdeln haben. Zürich gibt den Redner, Lneern und Uri geben die Zugesetzten, U»ter walden und Zug die Rathgebcr. <5I«5. Freibnrg. »51. Atlgllst (Freitag nach »ncvllalioina ^o>>a»ni»> Staatöarcliiv Bern Allgemeine eidgenössische Abschiede. N. l««. Bern und Solothurn. In Folge des Abschieds von Freitag nach erscheinen beider Städte Anw» wieder vor dem Rath zu Frciburg. Bern verantwortet sich wegen der dem Zöllner zu Aarbcrg gcgcbc'^ August 1498. 581 Weisungen, Gelcitszeddel aus welschen Landen nicht anzunehmen. Solothurn verlangt die Antwort Berns an seine Obern zu bringen. Darauf wird den Parteien ein weiterer Tag gesetzt auf Montag nach Allcr- heiligentag (5. November). «17. E i il si e d e l n. 14t93, 3. September (Montag nach Die Acten fehlen. Siehe KIZ II. KI,? K24 «. «18. N a p p e r sch w y l. 14s93, 16. Septeinber (Sonntag Nack) vxallatiuni« crueist. Staatsarchiv Lnccrn: Allgemeine Abschiede, k. MS. Boten: Zürich. Jacob Aaberli, Zunftmeister. Lucern. Rudolf Haas, Vcurich. U r i. Vogt Muhcim. S chw Hz. Venrich Wagner. Untcrwald cn. Peter Wirz. Zug. Hans Mchcnberg. Glarus. Vogt Tschudi. tt. Hans Kretz von Untcrwaldcn bezeugt, der Abt von Pfäfcrö habe den Georg Gosscnbrot, den er auf das Verlangen, so Schwhz und Glarus in gemeiner Eidgenossen der Vit Orte Auftrag gcthan, hätte versorgen und behalten sollen, mit bewaffneten Leuten aus dem Bad Pfäfcrs abgehott und in das Schloß Wartcnstcin geführt. Er sei nun zu dem Abt gegangen und habe ihm empfohlen, den Gossenbrot nicht von Händen zu lassen, er wolle sofort nach Zürich reiten, um zu erfahren, was weiter in der Sache zu thun sei. Das habe er gethan; als er aber wieder zurück gekommen, sei der Abt mit dem Gefangenen bei Nacht und Nebel hinweg gewesen; es seien fremde Leute im Schloß erschienen, die ihnen aus dem Land geholfen; auch habe der Abt Silbergeschirr, Briefe, Siegel, unter letztcrn ein goldenes, und viel Geld mit sich genommen und den Befehl hinterlassen, daß man ihm zwölf Ochsen und Pferde nachschicke, das sei jedoch nicht gcthan worden. I». Die Boten von Schwhz und Glarus sagen aus, diese Orte haben den Gosscnbrot außerhalb der Gerichte der Eidgenossen gefangen nehmen wollen. Da habe ihn der Abt von Pfäfcrö mit gewaffnctcr Hand aus dem Bad Pfäfcrs auf das Schloß Wartcnstcin geführt. Darauf sei Graf Georg von Sarganö mit ihnen und andern vor das Schloß gekommen, der Abt habe sie aber nicht einlassen wollen und zuletzt einzig den Grafen Georg und Zweien mit ihm den Eintritt vcrstattet. Graf Georg habe dem Abt erklärt, er habe den Gossenbrot, den cp als einen Biedermann anerkenne, ans keinem andern Grunde fangen wollen, als um seine Ausgleichung mit dem König zu erleichtern, er verlange deshalb, daß der Abt den Gosscnbrot ihm zu Recht festhalte. Der Abt habe das verweigert, doch am Ende zugegeben, ihn zu der Vll Orte, als der Schirmherren des Gotteshauses, Händen zu behalten, ohne Verantwortlichkeit jedoch, wenn er ohne seine Zuthun entkäme. Nun sei der Abt mit ihm entflohen. Man soll Wartcnstcin besetzen mit Einheimischen, nicht mit Fremden. «R. Der Landvogt soll das Gotteshaus Pfäfcrs versorgen und ernstlich nachforschen, wo der Abt und das entführte Gut seien und darüber an die Eidgenossen berichten, v, Ammann Schmid hat angebracht, man soll alle Acmter mit Gottcshanslcutcn besetzen, das sei altes Herkommen, der Abt habe dem entgegen alle mit Fremden besetzt. 382 September 1498. f. Dem Bischof von Ehur hat man geschrieben, er möchte dafür sorgen, daß die armen Leute aus dem Bann kommen. Schwhz hat dem Grafen Georg zugesagt, ihm mit Leib und Gut bcholfcn zu sein, daß er zu einem ziemlichen Rechte komme. Ii. Ein anderer Tag wird angesetzt nach Zürich auf Sonntag nach Michaelis nächstkünftig < 30. September). <»!?>. Bern. 17. ^eptetnher lMontag nach »ruciz viiillgti»»,»), TtaatSarciliv Lucer» Allgemeine Abschiede, 0. ZZZ, Staatsarchiv Zürich Allgemeine Abschiede, II, liliZ, ». Der römischköniglichcn Majestät Anwälte haben ihre Crcdenz vorgelegt, und darauf angebracht, es sei ohne Zweifel den Eidgenossen wohl im Wissen, wie schon mehrmals zwischen ihrem Herrn u»d dem Könige von Frankreich Krieg gewaltet habe über einige Theilc des Hcrzogthums Burgund, welche der letztere ohne alles Recht von Oesterreich abgezogen und wie schon mehrmals darüber abgeschlossene nud auf das heilige Sacramcnt beschworne Verträge und Vergleiche von den Franzosen, die sich durch Zulauf eidgenössischer Knechte in dem widerrechtlichen Besitz erhalten, nicht beobachtet worden seien. Ja sogar, ba der römische König der Eidgenossen Knechte, die mit dem König von Frankreich zu Neapel und Novarra gewesen, zu ihrem verdienten Sold habe verhelfen wolleil, feien andere Knechte der Eidgenossen dawider den Franzosen zugelaufen und bei diesem Anlaß sei dem Herrn von Vcrgier und ander» Untcrthancn des römischen Königs übel mitgespielt worden. Das Alles sei wider die Ordnung und die Gebote Gottes? denn die Rechte geben dar, welche Pön diejenigen treffe, die dem Reiche widerwärtig seien und »»' der Papst könne sie davon ledigen. Da nun der König als ein Haupt der Christenheit und der dcutlche» Nation dem gewaltsamen Vorschrcitcn des Königs von Frankreich Widerstand thun wolle und selbst uacb Burgund gezogen sei, so fordere er die Eidgenossen als Glieder und Verwandte des Reiches auf, Knechte aus Frankreich abzufordern und ihm 4000 Mann Zuzug zu schicken: dessen wolle er ihnen stets >» Gnaden eingedenk sein. Da aber nicht von allen Orten Boten erschienen, die anwesenden meist der Mci»»"ö sind, das königliche Begehren an ihre Obrigkeiten zu bringen, dabei aber doch die Ansicht waltet, »wch lichstcn Fleiß anzuwenden, damit die in beiden Heeren befindlichen eidgenössischen Knechte nicht an cinaudo kommen, so wird beschlossen, auf nächsten Sonntag (23. September) sollen alle Orte ihre Boten st' Lnccrn babe», um mit Vollmacht über eine Antwort an den römischen König, über die Maßregeln griff" das Znsammentreffen der einander gegenüber stehenden Knechte und über eine allfällig zu versuche»^ Vermittlung zwischen beiden Königen zu rathschlagen. I». Auf demselben Tag will man auch rathschfftff" über das von Eonstanz an Zürich ergangene Schreiben dcö gefangenen Priesters zu Schwerstatt wOff»' womit verlangt wird, daß man Ort, Tag, Monat und Jahr angebe, wo und wann derselbe die eingeklagt" Schmähwortc gegen die Eidgenossen gebraucht habe. Der Bote von Solothurn soll das Rcchtbfft» des Altschultheißen Cunrad Vogt auf alle Eidgenossen oder auf jedes Ort insbesondere an seine Heere» bringen zur Beantwortung auf den angesetzten Tag zu Lueern. «I. Ebendahin wird daö Anbringe» de' Boten von Appenzell, Ammann Schwendinerö wegen, gewiesen, v. Auf das Anbringen von Schwhz "" Glaruö, man möchte den Grafen Georg von SarganS bei dem früher abgeredeten Berichte schütze« "" sich verwenden, daß er aus der Acht komme, wird beschlossen, mit den gegenwärtig anwesenden kön'g September 1498. 583 lichen Boten darüber zu reden, auch auf dem Tag zu Lucern in der Sache zu handeln, inzwischen die von Schwhz und Glarus zu ersuchen, sie möchten das Ergebnis; der Unterhandlungen ruhig gewärtigen, f. Jeder Bote weist die Klage des Herrn Johannes Mehcr gegen die Herren des Stifts Münster in Granfcldcn, dast er trotz aller Anlastbricfc und von gemeinen Eidgenossen ausgegangener Abschiede gegen sie nicht zum Rechte kommen möge, mit Beifügen, wenn man ihm nicht zum Recht helfen wolle, so werde er andere Mittel anwenden. Da aber der Probst daselbst, Herr Johannes Burkhard, Geleit hat, um der Sache zu begegnen, so hat man mit Herrn Johannes Meher geredet, er möchte noch einige Zeit sich gedulden in Hoffnung, Herr Johannes Burkhard werde nach Bern oder Solothurn kommen. t ftlilt im Lucernerexcmplar. «2V. Lucern. 26. September (Mmwoch vor Mi-ha-lich. Staatsarchiv Lucern: Lucerneratschiedesammlung. N.M. Boten: Zürich. Rudolf Eschcr. Bern. Hans Rudolf von Scharnachthal, Ritter; Bartholomäus Mah, des Raths. Lucern. Hans Nüst, Schultheis; Hans Sunncnbcrg, dcö Raths. Uri. Vogt Mu- hcim. Schwhz. Vogt Ulrich. Unterwalden. Ammann Ambüel. Zug und Glarus (niemand anwesend). Freibürg. Bürgermeister Tcchtermann. Solothurn (nicht angegeben). Der alte Schultheis; von Solothurn, Cnnrad Vogt, klagt, dast er durch unsere lieben Eidgenossen von Solothurn an seiner Ehre angegriffen und verletzt werde, und verlangt, dast sie ihm auf seine Klage zu Recht stehen sollen vor gemeinen Eidgenossen oder vor jedem Ort insbesondere, nach ihrer Auswahl. Der Bote von Solothurn, Namens seiner Herren, antwortet, sie seien mit Bern im Bündnis;, darin stehe, wie man einander berechtigen soll; wenn Altschultheiß Vogt sich an seiner Ehre angegriffen finde, so möge er nach Laut des Bundes zwischen beiden Städten berechtigt werden, wobei aber sie Kläger seien. Beschluß: Bern und Freiburg sollen versuchen, die Parteien in Güte zu vereinigen; mag aber das nicht gelingen, so soll Solothurn eines der Rechte, die Vogt anbietet und die man für ziemlich erachtet, aufnehmen. I». Jeder Bote weist die Klage Appcnzcllö über daö Vornehmen Hermann Schwcndincrö, der beim Kammergcricht gegen die Appenzeller handelt. Es wird dem römischen König geschrieben, er möchte mit dem Kammergcricht und mit dem Schwendiner verschaffen, daß Appenzell in Ruhe gelassen werde, e. Den Knechten, die bei beiden Königen sind, wollen die mehrcrn Orte weder schreiben noch Boten schicken; will übrigens ein Ort für sich besonders schreiben oder schicken, so mag daö geschehen. «R. Dem Vater des Abts von St. Gallen ist auf dcö letztern Begehren erlaubt wordcu, in daö Elsas; zu dem Seinigcn zu ziehen. «21. Zürich. 1. Oktober (Montag nach Michaclij. Staatsarchiv Zürich. Allgemeine Abschiede. II. 3i0. Boten: Zürich. Cunrad Schwcnd, Ritter, Bürgermeister; Heinrich Nöist, Altburgcrmcistcr; Gerold 584 Octobcr <498. Meyer von Knonan; Meister Johannes Wctlich; Jaeob Aabcrli. Lnccrn. Rudolf Haas, Venner. ^ Walter Jmhof, Venner. Schwyz. Ammann Ketzi. llntcrwaldcn. Hanö Kretz, Vogt. Zug. Koli, Vcnner. GlaruS. Fridolin Arzcthauser. Ruf das Anbringen des Hauptmanns und des Hofmeisters des Abts von St. Gallen in Betust dcö TagcS, der dem Abt vom römischen König derer von Consta»; wegen angesetzt worden, ist erkennt, dc> Abt soll diesen Tag nicht besuchen, und wenn ihm etwas weiter begegnet, berichten. I». Da Einigt von Glarus dem Herzog Albrccht von Bayern des Göggings wegen Fehde und Feindschaft angesagt und nun zu RomanShorn und in dem Gebiet des AbtS von St. Gallen seinen Angehörigen und Kam teilten auflauern, solches aber in gegenwärtiger Zeit gemeinen Eidgenossen nngclcgcn ist, so wird an Glaruö und die Personen, die abgesagt haben, geschrieben, sie sollen diese Fehde abstellen nnd in dn Eidgenossenschaft Niemanden gefangen nehmen. «. Der Vogt im Nhcinthal erhält den Befehl, diesjährigen Wein bestmöglich zu verkaufen. «I. Auf den nächsten Tag soll man berathcn, wie mau von allem Kriegsbedarf entblößte Schloß zu Sarganö versehen wolle. Zürich und Schwyz solst" gemeiner Eidgenossen Namen ihre Boten auf dem Tag haben, welchen der römische König denen Rothweil in ihrem Streit mit dem Gotteshaus Nottcnmünstcr vor einigen Vermittlern gesetzt hat. < römischen König wird abermals geschrieben, daß er den Grafen Georg von Sargans von der Acht a M Viren und ihm den deshalb erlittenen Schaden vergüten möchte. Zudem sollen eine Botschaft von und der Vogt im Oberland zu dem Bund in Ehurwaldcn gehen, der mit unö in Vereinigung stctst- diesem den Grafen zum Schutz gegen jede Gcwaltthat zu empfehlen. zx. Jeder Bote kennt die antwortung des Abtö von Pfäfcrö, der begehrt, wieder sicher in sein Gotteshaus kommen zu kön'wu Darüber und über die Frage, wie man das Gotteshaus versehen wolle, wird ein Tag gesetss ^ Rapperöwyl auf nächsten Montag (8. Octobcr). I». Jeder Bote kennt ferner die Verantwortung ^ Bischofs von Chur des Grafen Georg wegen und sein Anerbieten dcö Kaufs wegen um die Grast > Wcrdenbcrg, die er für seines Bruders Kinder gekauft hat. I. Auf die Meldung des VicarS von stanz, daß der Priester von Schwerstatt anö dem Gcfängniß entronnen sei, wird der Bischof ">> ' denselben wieder einzusaugen und ihn bis zur Vollendung des angefangenen gerichtlichen Vcvstr, festzuhalten. <»22. Lucern. j. Octobcr. Staatsarchiv viiecr» Urkunde. Bündniß nnd Capitel zwischen Ludwig Maria Sforza, Herzog von Mailand, und den Orten Lnccrn, Schwyz und Untcrwaldcn. (Beilage 32.) Uli ceimv Herzog Ludwig verspricht i» einem Vcibries aus Papier mit eigenhändiger Unterschrist und ausgedrucktem Siegel den außer de» im Bunddries verheißenen SN» Ducatc» noch eine jährliche Pension von 2(»() rheinischen «dulden „ 5l>i»o>">>"" ^ ^ a»»l>« Io<<> ol toi»i>»ro >i»il>»!« iirocllcil ävl) «Iiioall naliioixil niml, »l maxis quaquo uo a »»>,>, aniari l", Abkaus einzelner Ansprachen, die von Lucern an ihn gemacht werde» wollten oder kannten, n-num i'->vie 3. l Staatsarchiv Luecrn.) October l498. 585 «2». Napperschwyl. 9. October («ff Di°nys,i). Staatsarchiv Lueern: Allgemeine Abschiede. (^.333. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. Da der Abt von PfäferS bittet, man möchte ihn wieder in sein Gotteshaus kommen lassen, so haben der sechs Orte Boten ihm das bewilligt, in Hoffnung, es werde solches dem Kloster und auch gemeinen Eidgenossen zum Nutzen gereichen. H». Die Kosten betreffend, welche in dem Handel mit dem Abt von PfäferS aufgelaufen, soll jeder Bote heimbringen, wer die tragen soll. r. Daö Schloß Wartcn- stcin soll mit Büchsen, Pulver und andcrm Kriegsbedarf versehen werden, da es daselbst noch daran mangelt. «I. Man soll zu Wartcnstcin sich einfinden, um von dem Abt von PfäferS Rechnung abzunehmen. v. Das Schloß Wartenstein soll man mit einem Amtmann aus der Eidgenossenschaft besetzen, lt. Die Boten, welche zur Rechnungöablagc nach Wartcnstcin kommen, solleil dafür sorgen, daß Alles, waö der Abt mit ihm hinwcggcführt hatte, wieder zu des Gotteshauses Händen komme und die Frciheitö- briefe und Privilegien versorgt werden. Jeder Bote weiß, wie Ulrich Brunner Absagung gethan und Hülfe und Rath begehrt. «24. E i >l si e d e l n. 4^93, 23. October a»l o-nui. Staatsarchiv Lucer»: Allgemeine Abschiede, o. 337. Staatsarchiv Zürich - Allgemeine Abschiede. 11.365. Da allerlei Gerüchte ausgehen, als haben einige besondere Personen vor, Knechte in unserer Eidgenossenschaft zu einem Kriegszug gegen das Land Schwaben zu sammeln, der groben Schmachrcden halben, welche dort gegen die Eidgenossen ausgegangen, ebenso des Grafen Georg und derer von Rothweil, St. Gallen und Appenzell wegen, da es ferner heißt, es sei bereits eine solche Sammlung von Zügern zu Zug bei einander, so sind von diesem Tage aus Logt Haölcr und ein Bote von Schwhz nach Zug gesendet worden mit dem Auftrag, diese Knechte bei den Pflichten, die sie ihren Herren schuldig sind, aufzufordern, daß jeder in seine Hcimath gehe und in keinen Krieg laufe, noch uns Eidgenossen in Krieg verwickle, da mau jener Angelegenheit wegen schon einen Tag zur Verhandlung angesetzt habe nach Zug, auf nächsten Sonntag zu Nacht (27. October) da einzutreffen. ?». Die Stadt Schaffhausen meldet, es seien ihr und dem Abt daselbst vom römischen König Mandate zugekommen, daß sie den gemeinen Pfenning bezahlen sollen; sie begehrt diesfalls der Eidgenossen Rath. Auf dem Tag zu Zug will man über diesen Gegenstand sich bcrathcn. «. In dem Streit bezüglich des Zolls zu Sargans haben die Zugesetzten sich mit ihren Urthcilcn gleich gcthcilt und zu einem Obmann genommen den HanS von Scengcn. Darauf ist verordnet, daß dieser gebeten und gewiesen werde, sich der Sache anzunehmen und unverzüglich dieselbe zu richten. v fehlt im Lucerncrexemplar. Siehe dazu Wegelin, Pfäferscncgesten Nr. 8t t: t4Sö, Mittwoch vor Simon und Judas (24. Octobcr). 74 586 October l498. <»25. Schlofi Wartenstein. 2^. ^ctaber (Miliwoch nach llNMi Iungsraueni StaatSareliiv Berlik Allgemein» eidgenössische Abschiede, (!. li>7. Boten: Zürich. Rudolf Escher, des Raths. Luccrn. Rudolf Haas, Benrich. Uri. Anton BtlNN, des Raths. Schwyz. Mcinrad Stadler, Altlandvogt im Sarganscrlaud. Untcrwaldcn. HauS Heinz >- des Raths; Hanö Krcz, Landvogt im Sarganscrland. Zug. Caspar Jtcn, Altlandvogt im Sarganscrla» - GlaruS. Rudolf Stucki, Panncrmeistcr. »». Diese Boten, in Auftrag der Vil Orte, nehmen vom Abt Melchior zu Pfäferö im Beisein ^ EonvcntS und aildcrcr GottcShauölcute Rechnung auf über daS Soll und Haben des Klosters Psäfe^- auch über das Hausen und Negieren des AbtS. I». Jeder Bote soll an seine Herren bringen, wie »ian daö Schloß Wartenstcin mit einem Bogt oder Pfleger besetzen sollte; für einstweilen haben die Boten einen Statthalter dahin gesetzt. Dieser Bogt oder Pfleger sollte die Zinsen und Nutze deö Gotteshaus zu Händen desselben einnehmen und „von jezt St. MathiStag über ein Jar" anfangen und darnach a Jahre den Eidgenossen Rechnung geben. «». Im Haushalt des AbtS werden verschiedene Einschränkungen angeordnet. «I. Da der ganze Convent nur aus dem Abt und zwei Eonvcnthcrrcn nebst drei bis "le> Caplancn besteht und jeder der zwei Conventhcrrcn einen minderjährigen BrudcrSsohn als Eonvcnthcre" aufgenommen wissen will, so soll man heimbringen, ob daS den Vit Orten gefalle, ob, wenn man neue Conventhcrrcn aufnehmen wolle, solches nicht mit der Eidgenossen Willen zu geschehen habe und man Edcllcute nehmen müsse, v. Des Gotteshauses Freihcitöbriefe und des EonvcntS Siegel habt» Boten auf dem Schloß Wartenstcin in einen Thurm eingeschlossen und den Schlüssel den zwei Mann"" übergeben, welche bis zu eines Bogtö oder Pflegers Ankunft da bleiben sollen, f. Der Abt soll c>>"' ohne des Landvogtö Wissen Keinen mehr ins Gefängnis; legen, ausgenommen solche schädliche Leute, dcrc' Flucht zu besorgen wäre; aber auch diese soll er sofort dem Landvogt ausliefern. <»2<». Zug. Z(). Alkohol (Dienstag noch Simonis und Iudä). Staatsarchiv Lucer»: Allgemeine Abschiede. 0. ZZ8. , Denen von Schaffhauscn wird bezüglich ihrer Anfrage in Betreff des gemeinen Pfennings sssa ^ wertet: Wir Eidgenossen haben auch königliche Mandate denselben zu geben, wir wollen ihn cibn " ^ geben und rathen auch ihnen nicht, selben zu geben, da sie dem Reich nicht zn mehr verpflichtet als wir. Dabei wolle man sie schützen und Leib und Gut zu ihnen setzen. I». Auf daö Anbringe" ^ Pflegers zu Rheinau deö Handels wegen im Gotteshaus hat man den Bogt Steiner von Zug und ' Schiffli von Schwhz in gemeiner Eidgenossen Namen dahin geschickt, um die Sache zn vergleiche», wie ss Bote näher zu sagen weiß. r. Dem Bischof von Constanz sott man schreiben, daß er um die weil > ) Sachen dcS Gotteshauses Rheinau sich nicht anzunehmen habe. ,1. Jeder Bote soll gemeiner ernste WillcnSmcinung heimbringen, daß jedes Ort Maßregeln treffe, damit ohne der Obrigkeiten ^ ' Octobcr 1498. 587 derzeit uns Niemand in einen Krieg verwickle, v. Denen von Lucern wird empfohlen, deö Dürings von Münster wegen in gemeiner Eidgenossen Namen an den Landvogt im Elsaß zu schreiben, damit ihm geholfen werde. «27. Frei bürg. 5. November (Montag nach All-rhtilig-n). Die Actcn fehlen. Siehe Kit». «28. Z ü r i ch. 19. November (Montag nach St. Othmar). Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. 0. ZZS. StaatSar6>iv Zürich: Allgemeine Abschiede. II. Zt>?. tt. Rudi Lcuti von Bremgarten klagt, er sei von Einigen, die er nicht kenne, zwischen Kembs und Othmarsheim im Sundgan überfallen und des Scinigen beraubt worden, sie hätten dabei gesagt, sie seien der Eidgenossen Feinde. Daher wird dem Landvogt im Elsaß geschrieben, daß er, da doch solches in seiner Landvogtci geschehen, dafür sorge, daß dem Beschädigten Ersatz werde. I». Auf einem vergangenen Tag zu Zürich hat sich der Bischof von Chur durch seine Botschaft verantwortet der Sache des Abts von Pfäfcrö und des Grafen Georg wegen mit Erbietung Rechtens. Darauf ist dem Bischof Warnung zugekommen, als ob sich einige Eidgenossen unterstehen wollten, die vordcrn Dörfer, die dem Stift gehören, zu beschädigen. Da aber dieselben in dem Bund von Churwaldcn und daher mit unö in Vereinigung sind, so ist auf diesem Tag dem Bischof alle Beruhigung gegeben worden, daß man derartige Unternehmungen nicht dulden werde; für gegenseitige Ansprüche möge jeder den andern, da wo er seßhaft ist, belangen. Das soll auch gelten in Beziehung auf diejenigen, welche den Gosscnbrot gefangen haben, und ist deshalb dem Grafen Georg geschrieben. «. Dem obern Bund in Churwaldcn, der mit uns in Vereinigung steht, wird ans sein Anbringen geantwortet, es sei unser Brauch uud Herkommen, daß um Schmachworte einer da beklagt werde, wo er die Worte geredet hat. «. Das Anbringen der Boten deö obern Bundes in Churwaldcn, cS möchten wohl die GottcShauslcute zu Chur auch zum Anschluß an den Bund mit den Eidgenossen zu bereden sein, was sie, wenn eS unö recht sei, thuu wollen, will man heimbringen, v. Auf nächstem Tag soll man antworten, ob man die Knechte, die jetzt aus unscru gemeinen Herrschaften und Vogtcicn in Krieg gelaufen sind, strafen wolle oder nicht, t. Die von Constanz haben den Mann, welcher zu Tanncck gegen die Eidgenossen schimpflich geredet und darauf durch den Landvogt im Thurgau vor ihnen angeklagt worden war, ohne Verhör irgend welcher Kundschaft losgesprochen einzig darum, weil der Landvogt die vorausgegangenen Urtheilc nicht bei sich hatte. Darum ist dem Landvogt befohlen, wenn er sonst etwa nach Constanz komme, einen Ur- theilbrief zu unfern Händen zu verlangen. K. Einer von Bcrnang im Thurgau hat geredet, Vogt Muhcim habe ihm das Seine „ schclmklich" abgenommen. Dem Landvogt wird befohlen, selben deshalb gefangen nach Frauenfeld zu legen, sofern er nicht für IVO Gulden Tröstung finde. Und es soll ihm und dem Muhcim deshalb ein Nechttag gesetzt werden nach Fraucnfcld, nicht nach Eonstanz. I». Die Kloster- 74* 588 November 1». „Aber heimbringen vnd vff dem ncchsten Tag Zürich antwurten, als min Herr von Costcnz mcynt all vneclich Priester sinS bistnmbs ze erben nach gemeinem vnd gcwonlichcm bruchc." «Z. Heimbringen die Beschwerde deö Bischofs von Constanz, daß seinem geistlichen Gerichte von unfern Bögtcn im Thurgau viel Eintrag geschehe und besonders der jetzige Landvogt keinen Mahnbrief vom geistlichen Gericht irgendwo verkünden lassen wolle, i. Die Botschaft deö Bischofs von Constanz meldet, daö Kloster Rheinau sei gegenwärtig ohne einen Abt, „nachdem der iezig Abt alters vnd vngeschikle halb allerlei znfällcn Hab"; wenn die Eidgenossen helfen wollen Fürsorge zu thun, so wolle der Bischof auch helfen. Beschluß: Zürich, Luecrn, Schwyz und Zug sollen ans St. Niclanstag nächsthin Boten zu Rheinau haben, da soll auch der Bischof oder sein Bevollmächtigter erscheinen und cö sott dann nach deö Gotteshauses gewohntem altem Brauch eine freie Wahl stattfinden, u. HanS von Stengen, Vogt zu Kaiscrstuhl, der zum Obmann in dem Sarganscr Zollstreit ernannt ist, bittet um einen freundlichen Tag, damit er die Güte versuchen möge. Antwort: Ans dem nächsten Tag zu Zürich möge ein solcher Versuch gemacht werden. I. Den GeleitSbricf vom Bad PfäfcrS soll der Landvogt zu Sarganö hinter sich nehmen, bis ein Vogt zu Wartenstcin ernannt ist oder etwas anderes verfügt wird. „Die andern Stuk mincn Herrn von PfäfcrS berürcnd", ob man Wartenstcin »>>t einem Vogt oder einem Pfleger versehen wolle, desgleichen wie der Convent besetzt werden soll, will man anstehen lassen bis ans den nächsten Tag zu Zürich, v. Jeder Bote soll auch ans den Tag zu Zürich Antwort bringen, wie man dem Gclänf der Knechte in fremde Dienste abhelfen wolle, da selbe oft in entgegengesetzten Heeren dienen und aneinander kommen, was der Eidgenossenschaft zum Abbruch November 1498. 589 und namentlich unter obwaltenden Verhältnissen zu mannigfachem Nachthcil gereicht. -KV. Die von St. Gallen begehren „ob krieg werden ald süss des fürsorg sin Welte, sh des zu berichten bi guter zit, damit sh sich mit korn, salz vnd anderm gcrüstcn mögen, dann sh ganz vngersist sigcn". «K bis v fehlen im Luccrnereremplar. «2S. Zürich. 4^90, 10. December (Menwg nach Nicol-v. Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede. 0. Z^Z. Herrn Ulrich von Laudenbergs nachgelassenem ehelichem Sohne ist bewilligt, seines VatcrS hinter- lassene Güter und Gülten um die Forderung, die er daran zu haben vermeint, in Haft zu nehmen, und das seiner Mutter und dem von Eichelberg, seinem Stiefvater, die in Straßburg wohnen, zu verkünden. I». Dem Abt von St. Gallen wird auf sein auf letztem Tag gethaneö Anbringen geantwortet, er mochte eine geschickte Person zum römischen König schicken, um durch dieselbe seines Gotteshauses Befreiung vom gemeinen Pfenning darthun zu lassen, in Hoffnung, der König werde von seinem Verlangen abstehen. Darauf soll der Abt den gemeinen Pfenning nicht geben, noch deshalb vor das Kammergericht treten. Zürich soll seine Botschaft nach Constanz schicken, um zu bewirken, daß dieses den Abt von St. Gallen ruhig lasse, e. In Betreff des Verlustes, welchen der Lcuti von Bremgartcn im Sundgau erlitten, ist von dem Landvogt im Elsaß freundliche Antwort gekommen, worauf demselben, auch Herrn Christoph von Hattstadt weiter geschrieben worden ist, wie jeder Bote weiß. «t. Der Forderung wegen, welche Eunrad von Horn, gewesener Nachrichter zu Luccrn, an den Abt von Stein macht, wird beschlossen, derselbe soll sich Rechts begnügen vor dem geistlichen Gericht zu Constanz oder vor Bürgermeister und Rath der Stadt Zürich, als seinen Obern, e. „Vff Anbringen von wegen Herrn von Kostenz des nechsten tags hieuor beschechen am ersten von der geistlichen Jurisdiction vnd Chorgerichts wegen ist angescchcn vnd abgcrcdt, das der gcmeldt Herr von Costcnz, sin Stift vnd andre Gotzhüscr vnd Geistlichen Jr gichtig Zechenden vnd Zins mit dem geistlichen Gericht vordern vnd Anbringen mögen. Ob aber solicher Zins vnd Zechenden halb cinich spcnn oder die nit gichtig wcrcn, dz sol vor der weltlichen Obcrkcit vnd stab an dem cnd, dahin es gehört, gerechtucrtigct vnd vsgctragcn werden, dcöglich all schulden, sh shcn gichtig oder nit, sollen mit dem weltlichen stab vnd nit mit dem geistlichen Gericht Jnzogen werden. Zum Andern, als Herr von Kostenz meint, die vncclichcn Priester zu erben, vnd aber solichö bishar nit gebrucht vnd deshalb ein nüwcrung ist; daruff haben die boten diß tags des gcmcltcn Herrn von Costcnz Botschaft gebeten, an sin gnad zu bringen, damit er vns Eidgenossen bh vnscrm herkomcn blibcn vnd In dem Stuck vncrsucht lassen." Drittens, bezüglich des vom Bischof geforderten Beitritts zum schwäbischen Bund, ersucht man ihn, dem keine Folge zu geben, sondern bei der Vereinigung mit den Eidgenossen zu verbleiben, und sich beim König deshalb zu entschuldigen, t. Heimbringen das Anbringen derer von Schaffhauscn, daß die Stofflcr im Hegau ein Urthcil des Kammcrgcrichts wider sie erlangt haben, des Dorfes Teggingen halben, das sie in offenem Krieg ihnen abgenommen. K. Bern, Lucern und Frciburg sollen dem Altschulthcißcn Eunrad Vogt und der Stadt Solothurn einen gütlichen Tag nach Burgdorf setzen und da ihren Streit zu vergleichen suchen. I». Auf die Klage der Frauen von Feldbach deö Fahrs Decembcr l^W. wegen, so Conrad von Ulm eingerichtet, hat letzterer sein Recht dazu erwiesen. Darauf ist dem Landvogt befohlen, wenn er die Parteien nicht gütlich vertragen könne, so soll er den Ulmcr bei seinen erlangte» Rechten bleiben lassen, l. Mit denen von Dießenhofen ist geredet, daß sie, um mehrere Kosten zu vermeiden, von ihrem Streit mit denen von Klingenbcrg in Betreff deö Kauft um einen Weiher bei Stamm heim abstehen möchten, Der niedere Bund von Churwalden, nämlich der Bischof, sein Stift, die Stadt Chur und gemeine GottcShauölcute haben die Vereinigung zugesagt ganz gleich, wie die Bereu» gung mit dem obern Bund lautet. Einzig hat der Bischof eine Abänderung verlangt in dem AuStrag deö Rechten und bezüglich der Vorbehalte, die ist ihm zugestanden, und cö soll demnach die Vereinig""!; lauten, wie jene des Bischofs von Constanz. Sofern er in dieser Beziehung damit einverstanden ist, ft soll er cö innerhalb acht Tagen nach Zürich melden. Dann sollen die Briefe aufgerichtet werden. Wc»" aber auch der Bischof und sein Stift nicht einverstanden wären, so soll dennoch dieser Bund mit der Stadt Chur und den GotteöhauSlcutcn abgeschlossen werden, wie daö zwischen ihnen und den Eidgenosse» verabredet ist. I. In Betreff der Späne zwischen Coblcnz und Znrzach der Fischcnz wegen soll eö bei dem auf letzter Jahrrcchnung zu Baden angeordneten Schiedsgericht sein Verbleiben haben. >»». Da d berg hat die von Altstetten im Rhcinthal vor daö Kammcrgericht geladen, und bei ihrem Ausbleiben dck Acht gegen sie erlangt. Ihm wird geschrieben, daß er die Acht abstelle und sich deö Rechts gegen »e begnüge vor gemeinen Eidgenossen, einem Ort insbesondere oder dem Abt von St. Gallen. «» D'»» Vogt im Rhcinthal ist befohlen, einen Nciscknccht zu Altstetten, der verächtlich von den Eidgenossen geredet haben soll, auf acht Tage ins Gefängnis! zu legen und ihm eine Buße abzunehmen, z». Da derjeni^e- welcher zu Bcrnang im Thurgan gegen Vogt Mnhcim schimpflich geredet haben soll und deshalb in genommen ist, längnct, so soll der jetzige Vogt denjenigen, welcher gegen ihn ausgesagt, mit den beide» Parteien vorladen, die Wahrheit ermitteln und den Schuldigen strafen, «j. Die Botschaft von Z»e»^ soll ernstlich mit der Stadt Constanz reden, daß sie die sieben Knechte, welche der Landvogt deö Handel wegen wider Ludwig Wältcr von Kcfikon schon gestraft hat, nicht weiter mit dem Landgericht vornclM' >». Ucbcr das Hinlaufen der Knechte, welches in einem Maße stattfindet, daß davon Zerstörung der C>d genosscnschaft zu besorgen ist, wurde viel geredet, doch nichts beschlossen, als daß jeder Bote heimbringe» soll, daß man Ordnungen dagegen mache und selbe auf Tage bringe, woraus man dann vielleicht ei»e gemeinsame Ordnung machen könnte. «. „ Der Irrung halb, Her Graf Jörgen von SanganS bctt'ire»d, mit andern anhängen von des KammergcrichtS vnd aller Sachen wegen, die dann krieg vnd vffr»e anzöigcnt zwnschcn der römischkiiniglichcn Majestät vnd vnö Eidgenossen", ist allerlei geredet und Ende beschlossen, der Bischof von Constanz, der ohnehin eine Botschaft zum König thun wird, soll d»reh die Boten von Zürich gebeten werden, sich dieser Sachen anzunehmen. Auch sollen die von Bcr», ^ beim König wohl angesehen zn sein behaupten, eine Botschaft mit zum König schicken und beide >»» einander sollen dahin arbeiten, daß Graf Georg zufrieden gestellt, auch gemeine Eidgenossen »»d ^ Ihrigen mit dem Kammergcricht ruhig gelassen und große Unruhe, die daraus erwachsen möchte, vermiede» Decembcr 1498. 59 j werde, t. Auf Bitte derer von Glarus ist dem Herzog Albrccht von Bauern nochmals geschrieben, er möchte die Ihrigen gütlich befriedigen. «»»<>. Zürich. t>!99, 19. December (Donstag St. Lu-icn>ag,. Bund der Eidgenossen mit der Stadt Chur und den GottcöhauSleuten in Churwaldcn. (Siehe Beilage 33.) «»I. Ohne Ortsangabe. 4^99, 28. Januar (auf K-us-r St. Carls Tag,. Staatsarchiv Zürich- Allgemeine Abschiede. II. ZI». Die IV Schirmörtc deö Abts von St. Gallen. Meister Heinrich Werdmüller von Zürich, Althauptmann zu St. Gallen, legt Rechnung ab über Einnahmen und Ausgaben der zwei Jahre seiner Hauptmaunschaft. Die Einnahme beträgt an Gold 134 Gulden, an Münze 559 Gulden 1 Behcimsch und 9 DcnicrS. Dagegen die Ausgaben, sein Jahrlohn für beide Jahre und Anderes: An Gold 192 Gulden, an Münze 54 Gulden 1 Vcheimsch 9 Dcnicrs. Nach Abzug gebührt jedem der IV Orte an Gold 8 Gulden, an Münze 124 Gulden, so baar eingezogen sind. Dann steht noch unbezahlt und uuvcrrcchuet aus unter den vorigen Hauptlentcn und genanntem Hauptmann Wcrdmüllcr bis St. Catharincntag 1498 in Summa 819 Pfund 19 Schilling 4 Dcnicrs St. Gallcrwährnng, welches dem Abt von St. Gallen und den IV Orten gemeinsam zugehört. <»»2. Lucern. 4^i99, 29. Jnnueir (Dienstag nach I'auli convvi-Hivniji). Staatsarchiv Luccrn: Lucernerabschiedescunmlung. 0.93. Boten: Zürich. Hanö Keller, Scckelmcistcr. Bern. Bartholomäus Map. Lncern. Hans Sunncn- bcrg, Schultheiß; Hans Ruß, Altschulthciß. Uri. Vogt Bcrner. Schwhz. Ammann Aufdcrmaur. Untcr- waldcn. Ammann von Flüc. Zug. Vogt Jtcn. Glarus. Vogt Tschudi. Da den Eidgenossen zu dieser Zeit „ swär mcrgklich kricgövbung begegnet", so ist auf diesem Tag beschlossen, allen Städten, Schlössern und Vögten, so an das Land unserer Widerpart anstoßen, zu schreiben, daß sie sich auf alle Fälle gerüstet halten. Der Vogt von Baden soll Klingnau und Kaiscrstuhl nach aller Nothdnrft versehen, die Vögte im Nhcinthal und im Oberland sollen jede Nacht aus der Umgegend 199 Mann in die Städte daselbst nehmen, damit sie einem Ucberfall widerstehen können, bis Hülfe kommt. Dabei aber sott nirgends etwas Feindseliges gegen unsere Widerpart vorgenommen werden, damit wir nicht als die Anfänger gelten. Jedes Ort soll sich bestens rüsten, damit „was vns ioch begegnet, das wir ein andern trostlich sin möchten". I». Zürich, Uri, Zug und GlaruS sollten auf diesem Tag Antwort geben, ob sie den Kapiteln, welche die übrigen Orte mit dem Herzog von Mai- 592 Januar 1499. hören, sohlen sie ^"f nächstem" weiter Gewalt haben, als anzu- von d esm Ta^an d von e ^ ^ "^e weih das Schreiben, daS S-nn.aI R^re ^sten ^ ?? gethan werden i, ... Auf den des Altschulthcißcn von Solothurn wegen zu Bern bab.. Ammann im Oberdorf für sich und Oswalden von RoN a'etl.m' l ! ^ Anbringen, daS gelegen, daß man ihnen die diesjährige Nutzuna davon li./ n " ""S"'. z" lcutcn im Schwadcrloch bewilligt sei Zürich soll unt--.su/ / " ^rage. dann will man anf'nä'chftem Tag Ant^t g^'.' " ^ '"'d wie viel Lu cern. 5. Februar (»ff s-m, Agnnt-g), 2taat«areI>Iv Zürich: Allgemeine?lbs-biede. Il.zrz. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenösstsche Abschiede. (- . AN. »». „Jeklicher bott weiß zu sagen, wie der krieg gericht vnd gcslicht ist, deshalb Vilser puutgcnossn von Eurwalcn vnscrcö trüwen vffsechcnS vnd trostcS hoch gedankt haben." I». Da viele fremde Bettln im Land sich herum treiben und man sonst mit den Kirchcnbcttlcrn genugsam beschwert ist, so soll Bote heimbringen, ob man in Zukunft fremden Bettlern den Eintritt auf unser Gebiet verwehren wolle- Jeder Bote soll heimbringen, daß »um die Schlösser zu Rhcineck und Sarganö in baulichen n»v wehrhaften Zustand setzen sollte, damit, was begegnen mag, die Landschaft daran guten Trost habe- Auch soll man auf nächstem Tag rathschlagcn, wie man diese Schlösser mit Geschütz versehen wolle- .1. Der Tag zu Burgdorf zwischen Solothurn und Cunrad Bogt soll abgehalten werden, v. „Gedenke» an die Botschafftcu von Frankrich vnd Mchlaud, ouch au SanganS der büchscu halb vnd der Büwcn halb- 3 üri ch. II. Februar (»ff . Staatsarchiv j.'»c«rn: Allgemeine Abschied«, N.Atb. »». Die Orte, welche ihren Zusatz noch nicht nach Schaffhausen, Dießenhofen und in daS Thnr^ geschickt haben, sollen das sofort thun. I». Den Anschlag des Zugs, welchen Zürich, Bern, Frei'U^ und Solothurn thun wollen und wie sie alle auf nächsten Montag (18. Februar) zu Schaffhausc» Dießenhofen eintreffen und darnach im Namen Gottes hinziehen sollen, weiß jeder Bote. DaS ist ^ ^ verkündet in den Feldlagern am Rhein hinauf und nach Rothweil, Schaffhauscn u. s. w. bringen, wie man die fremden Kauflente halten, ob man ihnen Sicherheit geben wolle, da einige bc>e> Brief und Siegel darum haben. «I. Der Bischof von Eonstanz sucht durch eine Botschaft nach, möchte ihm nochmals vergönnen, freundliche Mittel zur Abstellung dieses Kriegs zu suchen. geantwortet, solches stehe nicht in der Gewalt der Voten dieses Tagö, da die Eidgenossen offenen Zeichen inö Feld gezogen und zu kriegerischen Unternehmungen „geursacht" seien, r. ^ Landvogt im Thurgau wird befohlen, den Hauö von Laudenberg zu Altcnklingen, der Leib und G»t Februar 1499. 593 den Eidgenossen setzt, aufs beste zu schirmen. L. Des Bischofs von Konstanz Botschaft begehrt, man möchte einen Boten gemeiner Eidgenossen nach Bischofzell, einen zweiten nach Arbon senden, auch mit dem Giel und dem Gächuff reden, daß sie Güttingen und Moosburg wieder zu seinen Händen stellen. Ferner bittet er zu berücksichtigen, daß die Gegenpartei ihn aus dem schwäbischen Bund entlassen und zugegeben habe, daß er unparteiisch bleibe, sofern auch die Eidgenossen seine Schlösser nicht besetzen. Den Bischöfen und Städten des Niedern Bunds wird Kenntnis; von dem Ausbruch des Kriegs gegeben mit Anfrage, wessen man sich von ihnen zu versehen habe. I». Des Königs von Frankreich Botschaft, ein Erzbischof und ein weltlicher Herr, ist bis Freiburg gekommen und bittet, sie zu Frciburg zu hören und ihr ein Geleit im Namen aller Orte zu geben. Hierauf ist Tag gesetzt nach Luccrn auf den Sonntag Reminiscerc (24. Februar), um da die französische Botschaft anzuhören, da bereits auf letztem Tag ihr Geleit zugesagt ist. «»»5. M eyenfeld. 1^99, 17. Aebt'lllld (Sonntog der alten Vasnachy. Staatsarchiv Lucer»! Acten Schwabenkrieg. Die Rathsboten von Zürich, Luccrn, Nri, Schwhz, Zug, Glarus und der Landvogt im Sarganserland, zu Meyenfeld versammelt, schreiben au die Hauptleute und Näthe von Städten und Ländern im Feld: Da sie zu unseru Bundcsgciiossen, die jetzt zu Mayenfcld im Feld liegen, gesendet worden, um die Herrschaft und das gewonnene Gut mit ihnen zu thcilen, so wollen sie hierüber den Bericht mündlich machen. Die gefangenen Leute dagegen haben die Bünde vertheilt und zu sich genommen, bis auf 70 Mann, die sie den Eidgenossen gelassen, die habe man ins Sarganscrland geschickt, und sich dabei geeint, daß kein Theil seine Gefangenen loslassen soll, ohne des Andern Rath und Wissen. Einfrage, was mit diesen 70 Gefangenen zu machen sei, da es nicht klug scheine, sie im Sarganserland zu lassen. Geben vff Suntag der alten Basnacht am Morgen, als die glogk viij schlug Anno u. s. w. Sarga nS. 1/i99, 22. Februar tZr-nag »or St. Mangos). Staatsarchiv Luccril! Alten Schwabcnkrieg. Der VII Orte Boten zu Sarganö, bei den Gefangenen versammelt, schreiben den Hauptlcutcn, Fähndrichen u. s. w. im Feld: i) Sie haben vernommen, letztere haben einen Sieg errungen, sie hätten geglaubt, von ihnen darüber Bericht zu erhalten; 2) sie, die Boten, kämen gern ins Feld, und möchten wissen, wie lange sie noch zu Sargaus bleiben sollen; 3) der Gefangenen sei keiner aus dem Walgau gebürtig, sie seien alle aus Bregenz und dem Bregcnzcrwald, Es scheine nicht zweckmäßig, sei auch der Landschaft nicht lieb, sie länger im Sarganscrland zu lassen; man wünsche daher, der Hauptlcutc u. s. w. Willen und Meinung zu vernehmen. 75 594 Februar 1-t99. L u c e r n. 4^99, 25. Februar »i.iv>, 2tan »»ar iv Jürici,: Allgemeine Abschiede. III l. «. Unsere Eidgenossen von den Ländern sollen von ihren Büchsen diejenigen, welche ihnen wenig oder nichts nützen, nach Zürich fertigen, damit die daselbst zngcrüstct und an die Ende geschafft werden, wo man sie gegen den Feind braucht. I». Jeder Bote weiß, was uns die von Basel dieser seltsamen Läufe wegen geschrieben haben, v. Die Orte, welche ihre Zusätze nach Kaiserstuhl, Zurzach, Rheinau, ins Thurgan nnd an andere Gränzorte noch nicht geschickt habe», sollen daö beförderlich thun, damit man allwärtS versehen sei. «I. Denen von Solothurn und Frciburg hat man ins Feld geschrieben, daß sie sich zusammen halten sollen. Solothnrn hat seinen Scckclmcister auf diesen Tag geschickt mit schriftlich"' Meldung des Angriffs auf die Herrschaft Kicmbcrg im Frickthal («ich. Antwort: Sic sollen jetzt das beste thun, indessen wolle man doch getreues Aufsehen halten und ihnen zu Hülfe kommen, wenn ihnen weit" etwas begegne, f. Jeder Bote weiß zu sagen, wie unsere Eidgenossen von Zürich, Bern, Frcibmg, Solothurn und Schaffhauscn sich im Hegau ritterlich halten nnd die Schlösser nnd Dörfer Raml"', Lindegg, Habspcrg, Rosencgg, Balisingcn, Singen unter Twiel, Friedingcn, Steißlingen, Staufen, ^ Schloß bei Twiel, Hifingcn, Ncnhauscn nnd Witcrdingcn unter Staufen, wo unser Heer jetzt liegt, "»- genommen nnd verbrannt haben, zx. Man hat Bericht, daß die Bcrner, Freiburgcr nnd Schaffst""'" durch das Thurgan unscrn Eidgenossen im Oberland zuziehen wollen. Daran hat man wenig Gefall"' und hat ihnen deshalb geschrieben, wie jeder Bote zu berichten weiß. I». Jedes Ort soll eine Anzal' Volks in Bereitschaft halten, um bei plötzlichen Uebcrfällcn zu schleuniger Hülfcleistnng gerüstet zu f"'" l. In beide Heere wird geschrieben, daß bei Strafe an Leib und Gut Nwmand ohne Erlaubniß Obern ans dem Feld heimziehe, k. Der Herzog von Savohcn läßt unter Versicherung seiner besond"" Zuneigung zu den Eidgenossen seine Vermittlung zur Beilegung dieses Kriegs beim römischen König '" beim schwäbischen Bund anbieten. Unter Bezeugung herzlichen Dankes überläßt man ihm zu thun, er in Sachen gut finde. I. Alle Boten, insonderheit aber der von Freiburg, sollen heimbringen, ' ' man in Orten, Schlössern und Städten nirgends Bettler zulasse, sondern sie allenthalben zurückw"!" >»». Auf das Anbringen des von Sccngen, der auch die Antwort des Bischofs von Constanz in der Besetzung des Schlosses jenseits dcö Rhcinö nnd dcö nach Kaiscrstnhl zu legenden Zusatzes gcb'" ' hat, wird beschlossen, dem Bischof zu schreiben, er möchte daö Schloß in VerthcidignngSzustand st'-""' sonst werden wir es thun. Nach Kaiscrstnhl will man dreißig Mann legen und zwanzig Mann Rheinau mit zwei Büchsen, deren eine „ stein schiesset wie chgcr". Schwvz soll diese Zusätzcr geben, soll die ihm auferlegten zwanzig Zusätzcr dahin schicken, wo cö am notwendigsten ist. Die St" St. Gallen bittet, man möchte bei Abschluß eines Vertrags mit dem König von Frankreich sie bedenke»' damit sie Meßfrcihcitcn oder Proviston erhalte. Das will man heimbringen. «». Auf das Begehr"' Kauflcutc um sichern Paß durch die Eidgenossenschaft wird erkennt, solche, die uns, nicht aber uns"'" Feinden Essen nnd Trinken zuführen, sollen Sicherheit haben, sie seien Freund oder Feind, diejcn'st"'' die nicht unsere Feinde sind, sollen auch ohncdaö sicher durch unser Land fahren, die aber, welche »ns" Feinde sind, sollen für ihren sonstigen Verkehr kein Geleit haben. K». Der Städte und Länder gem"'" Februar 1499. 595 Eidgenossen Räthe zu Luccrn versammelt, schreiben an die Eidgenossen von Lucern, Uri, Schwhz, Unter- walden, Zug und Glarus, die im Oberland im Feld liegen, man vernehme, daß Etliche ohne Wissen und Willen der Hauptlcute die Feldzeichen verlassen und nach Hause gehen, was sie bei Leib und Gut verbieten sollen. Ncbcrhaupt sollen sie Gott vor Augen haben und nach dem Beispiel ihrer Vorfahren Kricgszucht halten. Gestern habe der Feind im Frickthal ein oder zwei Dörfer verbrannt, man rüste sich, dorthin Hülfe zu bringen n. s. w. (27. Februar). I» fehlt im Abschied, ist einem Missiv im Staatsarchiv Lucern, a, <>. Lucern Mittwoch nach Reminiscere. entnommen. «»38. F r a u e n fe l d. 4499, 27. Fklmmv (Mittwoch vor Oculi), , Staatsarchiv Luccr»- Missivcn. Gemeiner Eidgenossen von Städten und Ländern Räthe, unter obigem Datum zu Fraucnfcld versammelt, schreiben an die Hanptlcnte, Fähndrichc und gemeine Knechte von Luccrn jetzt im Feld, sie möchten mit denen von Wallis verschaffen, daß sie sich zum Zusatz vor Konstanz lagern, wohin sie der Landvogt bescheiden werde, bis der Tag, der auf nächsten Sonntag nach Zürich gesetzt ist, ein Ende haben und weitere Verfügung getroffen sein werde. <»»«>. Zürich. 4499, 1, März (Freitag vor dem Sonntag Oculi). Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. <'. 350. Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. III. 4. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. 59 Mann, die eö nach Baden geben sollte, der bessern Gelegenheit wegen dorthin senden, wogegen Brcmgartcn, lingcn und die Aemter wie obstcht 59 Mann nach Baden geben, Ifl. Glaruö soll in gemeiner Eidgenossen Namen sammt dem Vogt zu Sargans Mahcnfeld und was dem Herrn von Brandis gewesen und ftsft an sie gekommen ist, bewahren, zx. Die IV Schirmortc des Gotteshauses St. Gallen sollen jedes d>c> geschickte vernünftige Männer nach Rorschach senden, um daselbst mit den Gottcshansleuten Wache zu halten. Ii. Jedes Ort soll die Zusätze, die ihm durch obige Verfügungen auferlegt sind, sofort am' ziehen und ohne Verzug an den Ort ihrer Bestimmung senden. I. Dem Landvogt im Thurgau und Andern, wo cö Noth thut, soll geschrieben werden, daß man den Bischof von Constanz mit seinen Gntc>u und Schlössern unangefochten und unparteiisch lasse, doch unter der Bedingung, daß er die Vereinigung an den Eidgenossen halte. It.. Auf nächstem Tag soll man Antwort geben, wie man sich der Sache deo Herrn von Brandis wegen, der zu NappcrSwhl liegt, verhalten wolle. I. Da der Vogt von Baden krank gefallen ist, so soll Ammann Zclger sofort seine Herren auffordern,' einen Statthalter der Vogte' nach Baden zu schicken. Dazu ist beschlossen, Untcrwaldcn und Zug sollen unverzüglich ihre Büchsen ber ausschicken, damit sie an den Enden, wo eö nothwcndig wird, gebraucht werden mögen, i». Der Bisch" und das Capitcl von Eonstanz bitten um Freilassung des auf dem Zug ins Hegau gefangenen Dompr"^ zu Constanz, als einer geistlichen Person, welche der Krieg nicht berühre. Auf nächstem Tag will '»au darüber antworten, i». Die Botschaften von Bischöfen und Städten der Niedern Vereinigung begebt' man möchte ihnen erlauben, friedliche Mittel zur Beilegung des waltenden Krieges zu suchen und all ' an die Obrigkeiten, so haben sie sich erboten, selbst nach Constanz zu reiten, in der Sache ihr Möglich! ^ zu thnn und von dem Ergebnis; uns wieder in Kenntnis! zu setzen. «». Jeder Bote soll heimbringt» d>" Bitte derer von Schaffhauscn, man möchte den Grafen Erhard von Thcngcn, der sich mit seiner Herrsch" mit ihnen zu ewigem Bnrgrccht verbunden habe, nicht ferner beschädigen lassen, zumal seine M»^' die alte Frau von Thcngcn, die viele Jahre lang eingesessene Bürgerin zu Zürich gewesen, für das auf die Herrschaft Thcngcn angewiesen sei. y». Da aus dem Hegau und der Umgegend viel Korn anderes nach Schaffhauscn und Dießenhofen geflüchtet ist, so wird beschlossen, es soll nach altem kommen solches geflüchtetes Gut, es gehöre Freund oder Feind, geschirmt, und nur im Fall ma» ft Speise und Nahrung dessen bedürfte, um einen bescheidenen Pfenning davon gebraucht q. Heimbringen das Begehren der zwei Bunde in Chnrwalden, man möchte ihnen einen Zusatz '» ^ Walgan und die eroberte Landschaft schicken, auch ihnen einige geschickte Knechte wider das Ctsclss"'" zuziehen lassen, r. Der Abschied dieses Tagcö soll den Vögten von Sargans und Nheincck, ^ als Antwort auf ihre Schreiben nöthig ist, mitgcthcilt werden. «. Jeder Bote weiß auch zu erzähl' wie die Botschaft des Königs von Frankreich, der Bischof von SenS und Herr Nigot D 'Oriclli, März 1499. 597 und Hofmeister, erschienen sind und im Namen ihres Herrn auf eine Vereinigung mit der königlichen Majestät von Frankreich angetragen haben, nicht als ob der König derselben bedürfe; er sei mit dem Papst, den Königen von Spanien, Portugal, England, Ungarn, Schottland, auch mit dem Herzog Philipp, den Vencdigcrn, Florentinern und andern seiner Feinde völlig zu Frieden gekommen, betrachte aber der Eidgenossen streitbares Wesen und die guten Dienste, welche mau gegenseitig aus den Vereinigungen zu Zeiten seiner Vorfahren, der Könige Ludwig und Carl, gezogen und anerbiete nun in unfern Nöthen Hülfe an Mannschaft oder Geld, 89,999 Gulden, dazu jedem Ort jährlich Franken, während wir wohl sehen, daß das Haus Oesterreich uns jederzeit feindlich gewesen, auch des Herzogs von Mailand höfliche Worte nicht hoch anschlagen sollen. Wenn aber zwischen Frankreich und den Eidgenossen eine solche Vereinigung zu gegenseitiger Hülfe abgeschlossen sei, so werden sie die größte Macht in der Christenheit bilden und allen ihren Feinden Schrecken einjagen. Sollten die Boten nicht Vollmacht haben, so möchten sie doch die Sache eilends an ihre Herren bringen. In Betrachtung des guten Willens des Königs und der schweren Kricgsläufe, in welche wir verwickelt sind, haben hierauf die Boten der Eidgenossen übernommen, diesen Antrag an ihre Obern zu bringen, auch wofern die zu Hause nicht Gewalt hätten, in das Feld zu berichten, damit man auf den Sonntag Mittefasten zu Lucern darüber verhandeln könne. (Folgt der Vorschlag der Vereinigung.) « fehlt im Lucerner- und Zürchcrexemplar. Lucer n. 11. März (Montag nach Lätarc,. Staatsarchiv Luccrn: Luccrneratschiedcsammlung. 0, SS. Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern. Johann Rudolf von Scharnachthal, Ritter; Schultheiß von Erlach; Caspar Hezel, Vcnner. Luccrn. Hans Snnncnbcrg, Schultheiß; Ludwig Seiler, Alt- schultherß; HanS Nuß, Altschulthciß; Peter Ferr, Venner. Ur i. Ammann Bcroldingcr; Ammann in der Gasse. Schwhz. Ammann Reding; Vogt Flcckli. Unterwaldcn. Ammann Ambücl. Zug. Werner Steiner, Ammann; Vogt Letter. Glarus. Ammann Kuchli; Vogt Tschudi. Frei bürg. Bürgermeister Techtcrmann und der Stadtschrcibcr. Solothurn. NiclauS Cunrad, Schultheiß. tt. Heinrich Wollcb bittet, man wolle ihm erlauben, unfern Bundesgenossen in Churwaldcn zuzuziehen, da wolle er sich so halten, daß es den Eidgenossen zu Gefallen dienen müsse. ES wird denen von Uri, seinen Herren, anhcimgestcllt, ob sie ihm das erlauben oder ihn daheim behalten wollen. Immerhin soll ihm nicht erlaubt werden, mehr als zwanzig Knechte mit ihm hinweg zu führen. I». Der Gefangenen wegen aus dem Vrcgcnzerwald, die für den Brandschatz Haft sind und zu RappcrSwhl liegen, ist erkennt, daß man sie in die VII Orte, in jedes Ort 19 Mann, vcrtheilcn und da behalten soll, bis der Brandschatz bezahlt ist. v. Den gefangenen Herrn Ludwig von Brandis soll man nach Luccrn bringen. Wenn diese Unruhe und auch die heilige Zeit vorüber ist, will man dann mit ihm handeln, wie es der Sache gemäß ist. «I. Dem Johann von Laudenberg, Ritter und Vogt zu Arbon, soll man schreiben, daß er den Gefangenen lcdig lasse, sofern sich seiner Worte halben nichts weiter findet, v. Auf diesem Tag sind die aus dem Vrcgcnzerwald und von Dornbirn erschienen, und haben eröffnet, sie seien hier, wie das im Feld angesehen worden, und wollen die Hälfte des Brandschatzes sofort in Rorschach 598 März t-499. bezahlen, um die andere Hälfte aber Versicherung leisten mit Abt und Conveut zu Bregen;, mit Amman» Vogler, auch Ammann und Gericht zu Bcrnang im Rhcinthal, und bitten, man möchte ihnen gnädig sein und die Gefangenen loslassen. Beschluß: Vogt Landolt von Glaruö soll mit denen aus dem B>" gcnzcrwald und von Dornbirn nach Rorschach reiten, und da den halben Thcil des Brandschatzcö, nämlich llllil Gulden von denen auö dem Bregcnzcrwald, -4M) Gulden von Dornbirn, in Empfang nehmen, s»r die andere Hälfte die VersichcrnngSbriefc aufrichten lassen, und sonach die Gefangenen zu Rappcrschwyl loslassen, nachdem sie geschworen, nicht „lehr gegen die Eidgenossen zu sein. Zehn der besten von de» Gefangenen jedoch soll er nach Rorschach legen, bis sie die AtzungSkostcn bezahlt habe», l. Die von Wintcrthur haben den Domprobst von Constanz, seinen Bruder und einen von Knörringen, die »»> bewaffneter Hand im Hegau zu Gcfaugcncn gemacht worden sind, zu großem Befremden der Eidgenosse losgelassen. Zürich soll die von Wintcrthur anhalten, die Gefangenen wieder in ihre Stadt zu gemein" Eidgenossen Händen zu stellen. Diejenigen Orte, die ihren Zusah uicht vollständig in der Grafschaft Baden haben, sollen denselben sofort vervollständigen. Zürich soll überall an den Rhein Wachen stelle», wo cö nothwcndig erscheint. I». Da auf diesem Tag angezeigt worden ist, daß durch Säumer, bciondc>a aus dem Toggcuburg, aus den Schlössern Arbo» und Cassel der Stadt Constanz Anken und andere SP"ft zugeführt werde, so wird beschlossen, man soll dem Abt von St. Gallen, dem Herrn Hanö von Lande» berg und Andern ab diesem Tage schreiben, daß sie der Stadt Constanz keinerlei Speise zugehen lapem Zürich soll mit den Scinigcn von Wintcrthur u. s. w. in gleichem Sinne reden. I. Eine Botschaft des Herzogs von Mailand bringt an: 1) Eö sei dem Herzog der Krieg, in dem die Eidgenossen jetzt begrifft" sind, leid; er erbiete sich, sofern cö den Eidgenossen gefällig sei, zu versuchen, ob er durch linterha»^ lungen mit beiden Parteien denselben vermitteln könne; 2) sei der Herzog geneigt, auch Zürich, Zug »"^ Glaruö in die mit den übrigen Orten abgeschlossenen Capitcl aufzunehmen; 2) ferner sei die Botsch" hcrauSgcschickt, um den Ansprechern um ihre Forderungen Rede und Antwort zu geben, wie das dmss den frühcrn Boten Morosin abgeredet worden. Diese Anbringen der herzoglichen Botschaft soll jeder W'le an seine Obern bringen, k. Der Vogt von Baden erhält Befehl, mit dem Zusatz über den Rh"» gehen, das Korn zu Lcuggcrn auf das diesseitige Ufer uach Klingnau zu bringen und jenscitö nicht >»^" Korn zu lassen, als sie gerade bedürfen. I. Bern und Freiburg verantworten sich über eine Rede, ^ über sie ihres kürzlichcn Abzngö im Hegau wegen ausgegangen, als ob sie nach Eroberung des chcnS ?hicngcn und etlicher Schlösser das Feld geräumt; daß Herr Schultheiß von Dicßbach Hauptmann zu Nacht durch beide Heere geritten sei u. f. w. Solcherlei habe Einer auS t5h»r>v'ft^ ausgesagt, welcher zu Zofingcn angehalten wurde und aussagte, er habe cö von Einigen von vernommen. Hierauf ist beschlossen, man soll heimbringen, die zwei Orte und den von Dicßbach "lle" halben bestcno zu verantworten. Die von Rheinau beklagen sich, sie müssen täglich große st"'' und ^orgc vor den Feinden leiden und haben weder einen Zusatz, noch Geschütz, Pulver und so daß sie dem Feind keinen Widerstand leisten könnten. Beschluß: Glaruö soll B> Mann dahin sch""" Uri und Zug sollen sie mit Geschütz, Pulver und Stein genugsam versehen. Solothnr» bringt die Grafen von Thicrstcin seien mit ihren Schlössern Thicrstcin und Pfcffikon (Pfeffingen) 'h" cwbss" Bürger, dergestalt, daß benannte Schlösser ihm offene Häuser sein sollen. Nun haben »»ftrc diese Schlösser eingenommen. Als man das erfahren, habe eö eine Anzahl Knechte hinabgcsch'ckt, 5"" Feind den Weg verlegt und Thicrstcin eingenommen; Pfcffikon aber habe die Thore nicht öffne» wolle"- März 1499. 599 wenn schon das Burgrecht darauf lautet, mit Antwort, es sei dein König stärker verpflichtet als denen von Solothurn. Hierauf wird denen von Solothurn empfohlen, Pfcffikon einzunehmen und ihre Botschaft in der Eidgenossen Namen nach Basel zu schicken, um dieses anzufragen, wessen man sich in diesen Kriegs- länfen von ihm,zu versehen habe. Sofern Basel bei uns bleiben und uns nach Laut der Vereinigung Speise, Trank und Anderes zuführen lassen wolle, so möge es dabei bleiben, im entgegengesetzten Falle soll Solothurn das Schlößchen Prattelen einnehmen, um die Straße da unten herauf offen zu behalten. «. Es wird einhellig beschlossen, wenn die Eidgenossen mit Macht ausziehen, um eine Stadt zu belagern, so sollen die Kosten an Büchsenpulver und Stein gemeinsam getragen werden, wie ja auch die Beute als gemeinsames Gut unter Alle vertheilt wird. Z». Jacob Schmid, Hans Hofer und Cnnrad Ran von Luccrn, Heini Erb von Uri und Matthias Steli von Untcrwalden, als Knechte „in der Frhhcit", haben Schaan bei Vaduz, welches den Eidgenossen geschworen, hinterrücks der Hauptlcute um 59 Gulden gcbrand- schatzt. Erkennt: Die von Schaan haben den Knechten „ganz keinen Brandschatz zu geben". «K. „Als dann vff disem Tag treffenlich reden gehalten sind von der vngchorsamkeit wegen der frhheitsknecht, so ietz in beiden Heeren durch sh bcschechen, sh ein vnzimlich Wesen, so vnscr vordern nie beschcchen ist, im Feld gebrucht haben, dadurch wir groß vnlob gegen Gott dem allmächtigen erholen, vns dadurch auch groß smach vnd schand zugefügt möcht werden vnd damit wir in die Fußstapfcn vnsrcr frommen Altvordern mögen trcttcn, ist vff disem Tag cinhelliglich angesehen, wann wir hinfür mit vnscrn offnen Zeichen zu feld ziechen, dz man die frhheit ganz abtun vnd Inen dz nit mer gestatten, noch gedulden welle noch solle. Vnd welche darüber Ungehorsam erschinen, dz man die an lib vnd gut straff. Doch welche also Iren Herren nachziehen vnd vnder Jr panner swerent, dz man die verziechen lassen solle." ». In beiden Heeren hat sich unter den Knechten großer Ungehorsam und Verachtung der Gebote der Hauptlcute gezeigt, einige Kirchen sind erbrochen, Kelche und Meßgewänder daraus entfremdet worden, was Gott den Allmächtigen beleidigt und uns seine Strafe zuziehen könnte. Daher ist auf diesem Tag beschlossen, wer fürderhin Kirchen oder Priester antasten oder den Hauptleutcn ungehorsam sein sollte, der soll ohne Gnade an Leib und Gut gestraft werden. Jedes Ort soll den Seinen verkünden, daß, wenn die Eidgenossen mit ihren offenen Zeichen im Feld liegen, jeder Kriegsmann, er sei aus welchem Ort er wolle, allen Hauptleuten gehorsam sein soll. t. An die von Nothwcil wird geschrieben, daß sie als treue Bundesgenossen ehrlich zu uns halten sollen, was wir auch unsererseits gegen sie thun werden. Da auf die an unsere Bundesgenossen, die Fürsten und Städte der Niedern Vereinigung gerichtete Anfrage, wessen wir uns bei diesem Krieg von ihnen zu versehen haben, noch keine Antwort erfolgt ist, so ist von jetzigem Tag diese Anfrage wiederholt worden, v. Jedes Ort soll verordnen, daß man die Kreuzdcgcn ganz abthue und zu den Spießen, wie zu den Hcllebartcn ein Schwert oder Mordächöli trage, wie das von Bern, Lncern und Uri bereits angeordnet ist. Hv. Dem Vogt vou Sargans ist geschrieben, daß er das Schloß Wartcnstcin in Verteidigungszustand setze, x. Einige Orte meinen, der von Castclwart habe die Grafschaft Werdenbcrg und die Herrschaft Wartau auf Schirm verkauft und sei nnn unser Feind; man sollte selbe einnehmen, jedoch denen von Luccrn ihr Geld unabzüglich darauf stehen lassen. Luccrn dagegen antwortet, die jungen von Höwcn (die Käufer) seien mit den Leuten der Grafschaft im Feld bei unfern Panncrn lllwcscn, und haben Leib und Gut zu uns gesetzt. Das soll jeder Bote heimbringen, zr. Es wird neuerdings angesehen, daß jedes Ort an allen Ortslossen (Pässen) und Wassern fremde Bettler und fremde ^Abstechen abhalten, die einheimischen Fcldsicchcn aber zu Hause behalten und nicht umher wandeln lasten liN0 März 1499. soll. Den Hanptlcutcn zu Wcrdcnbcrg wird geschrieben, daß sie den Mißhandcl der beiden dort liegenden Gefangenen erkunden und selbe nach Recht strafen sollen. Einer Botschaft von Nürnberg wird für Hin- und Herreise zu gemeinen Eidgenossen Sicherheit und Geleit zugesagt. I»I». St. Gallen meldet, eS sei vom römischen König aufgefordert, mit seinem Kricgövolk wider den Bischof von Chur zu ziehen. Ferner möchten die Eidgenossen ihrer Bitte um Verwendung für eine Pension gedenken, sofern die Vereinigung mit dem König von Frankreich zum Abschluß komme, da sie den Eidgenossen zum Zuzug Krieg verpflichtet seien und große Kosten leiden müssen. Es wird ihnen versprochen, man werde dafür daö Beste thun. «r. Den Boten von Uri ist auf diesen Tag geschrieben, der Herzog von Mailand verstärke sein Kricgövolk und besetze Bellen; mit einem großen Zug. «1,1. Die von Appenzell bitten, nia» möchte, da sie jetzt mit unö im Feld stehen und Leib und Gut zu uns setzen, was sie auch zu ewigen Zeiten zu thun Willens seien, ihnen an dem nun eroberten Lande Antheil geben. Das ist ihnen aus diesem Tag zugesagt, da cS ihnen schon im Feld versprochen worden, «e. Weiter bitten die von Appenzell, da man im Begriff stehe, mit dem König von Frankreich eine Vereinigung zu machen, ^ möchte man bewirken, daß auch sie wieder eine Pension erhalten, wie schon König Earl selig ilM» jährlich 2l)i>t) Franken zugesagt habe. Auch hierin soll ihnen entsprochen werden. II'. Wenn wir fürdcrl"» mit offenen Zeichen zu Felde ziehen, soll Niemand eßigc Speise hinwcgführen; auch „in Legern brönncn soll ohne Erlaubnis! der Hauptlcutc Niemand, bis man ein Lager bricht und wegzieht. zxKx. Jcdcö O>t soll die Seinen schwören lassen, wenn wir hiefür ein Gefecht und Streit thun, keine Gefangenen zu macht»' sondern Alles todt zu schlagen, „als Vilser fromcn Altvordern allweg brucht haben". I»I». Da >»a» vernimmt, daö Schloß Gottlieben sei in unserer Feinde Hand, und eö seien daraus bei sieben der Unsrigt» verletzt und erschossen worden, so soll Zürich sich genauer erkundigen, und wenn es sich so findet, soll man bcrathcn, ob man dann dcö Bischofs Städte und Schlösser Kaiscrstnhl, Klingnau, Bischofs und Arbo» zu der Eidgenossen Händen einnehmen wolle oder nicht. Darum ist ein Tag nach L»E>» gesetzt auf nächsten Donstag (14. Mai). II. Da Bern, Schwhz und Unterwalden nicht Vollmacht habt»' die verabredete Vereinigung mit dem König von Frankreich zuzusagen, so werden diese Orte dringt gebeten, den gefährlichen Krieg zu betrachten, in den wir verwickelt sind, und die Hülfe, die wir ve>» König von Frankreich zu erwarten haben, zu Herzen zu nehmen, sich von den Eidgenossen nicht Z» söndcrn und wo möglich auf dem nächsten Tag der Vereinigung beizutreten. Kit.. Es soll auch 1^' Bote heimbringen und auf den nächsten Tag zu Luccrn antworten, ob man die Hülfe oder daö vom König von Frankreich verlangen und nehmen wolle. II. Auf Klage derer von Schaffhauscii, sie durch unsere Feinde von Waldöhnt und Thicngcn ans mit Brand beschädigt worden seien, wird wortet, sie sollen den Schaden an denen, die cö gethan, rächen, aber allenthalben der GotteShä»!^ schonen. Auf das Ansuchen, daß der König von Frankreich unö in diesen schweren Kriegöläust" mit seinem Geschütz, Pulver, Stein und Büchscnmcistern versehen und dennoch das Geld geben haben die französischen Boten in allen Theilen freundliche zusagende Antwort gegeben und versichert, König werde mit Leib und Gut unö zu Hülfe kommen und auch nächstens alle Kanflcnte auö Sch>v»^' oder andern Ländern, die mit unö in Feindschaft stehen, auö seinem Königreich vertreiben. Daö Gcs»^' der König möchte anö jedem Ort zwei Schüler zu Paris haben und die Verlängerung der Meßfrcil)" zu Lyon unö erneuern, wollen die königlichen Boten dem König empfehlend vorlegen. Der Schlußsatz von INN» nach dem bettlerischen A. E. A. «. LS3. März l499. 60t «AI. Luce rn. 1//00, 1«. März. Abschluß dco Bündnisses der X Orte mit Ludwig Xll., König von Frankreich, ratificirt vom König zu Plcsfis am 6. Mai hernach. (Siehe Beilage 34.) «A2. Zürich. 25. März u Schaffhauscn das Beste thun. L ucer n. 2li. Ätfürz (Dicnstag nach I'-Nmai-nin) Ttaat»a>cl>iv Luccr»: Lulcrncrabschicdesammluiig. t!. IM. 2taal«ar» mann Rcding. ll nterwaldcn. Ammann Ambücl. Zug. Seckclmcistcr Stockcr. Glarus. Amman» Kuchli. Frciburg. Tcchtcrmann. Solothurn. Der Seckelmcistcr. Gemeiner Eidgenossen Boten haben dem Peter Wir; und dem Matthias Steli von Unterwaldc«, die im Oberland gewesen, sich in der Schlacht ehrlich gehalten und um zwei Rosse gekommen sind, das'" 2ck Gulden ans der Beute gegeben. I». Eine Gesandtschaft der Stadt Nürnberg eröffnet vorerst, w» leid ihren Herren, uuscrn guten Freunden, der Krieg sei, in den wir verwickelt sind nnd wie cö ihnen zur größten Freude gereichen würde, wenn Mittel gefunden werden könnten, denselben zum Vergleich ?» bringen. Dann klagt der Bote, daß Solothurn nnd andere Eidgenossen nürnbcrgischc Kanfmannsgnto' niedergeworfen (mit Beschlag belegt) haben, da sie doch mit uns im Frieden und nicht unsere Feinde seien. Wenn gesagt werde, sie haben hundert Büchscnschützen beim Heer des schwäbischen Bundes, st sei dieses nicht wahr. Sollten sie jemals vom Reich wider uns aufgeboten werden, so würden sie recht zeitig ihre Ehre verwahren und uns absagen. Hierauf hat man freundlich mit ihnen geredet und ib»^ zugesagt, was Guts ihnen niedergelegt sei, daö soll ihnen ohne Entgcltniß zukommen, sofern sie cidliä' bezeugen, daß es ihnen nnd nicht unfern Feinden angehöre. Es wird sodann den betreffenden Ka»s lcutcn nnd ihren Dienern ein freies sicheres Geleit gegeben, um das Gut abzuholen, daö sie so mit ihre» Eiden als das ihrige behalten werden, v. Dem Vogt Landolt von Glarus, der mit den Gefangenen am' dem Brcgenzerwald nach Rorschach reisen, den Brandschatz in Empfang nehmen und die Gefangenen lassen mußte, ist für seine Arbeit und Zchrung 20 Gulden von dem Brandschatzgcld gegeben. «I- LueN» soll einen freundlichen Tag ansetzen zwischen Solothurn und dem Altschulthciß Cunrad Vogt von dort- Bern, Lnccrn und Frciburg sollen die Parteien anhören, Solothurn, daö zu Ölten und Liesi^ einigen Kauflentcn, welche freies sicheres Geleit von den Eidgenossen hatten, ihr Gut niedergelegt, w>> März 1499. 003 angewiesen, diese Kaufleute mit ihrem Gute gänzlich ohne alle Entgcltniß frei wegziehen zu lassen. I. Die Solothurncr hatten im Plan, auf Dienstag in den Ostcrfciertagcn mit ihrem Panner und Zeug Vor das Schloß Pfcfsikon (Pfeffingen) zu ziehen. Da aber des Pfalzgrafen Botschaft auf Montag nach der Ostcrwoche (8. April) ein gütlicher Tag nach Basel bewilligt ist, so wird beschlossen, Solothurn soll diesen Tag erwarten und indessen nichts unternehmen, es wäre denn, daß es von den Feinden angegriffen würde, da mag es sich zur Wehr setzen. K. Da Knechte aus einigen Orten unserer Eidgenossenschaft Gefangene beschützt haben, so ist auf diesem Tag beschlossen, daß sie allen solchergestalt Beschützten das Geld wieder auöhingeben sollen. I». Bern begehrt, daß man Herrn Ludwig von Brandis zu Verhör und Recht kommen lasse und wider Recht nichts mit ihm vornehme; denn er sei ihr ewiger Bürger, und da geben unsere Bünde zu, wie man in solchen Sachen handeln soll. Sei er ein Bösewicht, so soll man ihm thun als einem Bösewicht. Hierüber soll man auf dem nächsten Tag antworten, I. Die von Salins und aus der Frcigrafschaft wollen eine Botschaft nach Bern schicken, um des Salzes wegcu eine Verabredung zu treffen. Alan empfiehlt denen von Bern, sie anzuhören und auf nächstem Tag den Eidgenossen zu berichten. Ii.. Da Hans Grcpper von Luccru im Auftrag der jungen Herren von Höwcn gemeinen Eidgenossen die Grafschaft Wcrdenberg zum Kauf anträgt, so soll jeder Bote dieses Anerbieten heimbringen und auf nächsten Tag Antwort geben. I. Jeder Bote weiß zu sagen, wie man die 1 ltttt Gulden Brandschatz von denen aus dem Brcgcnzerwald den Orten nach gethcilt und dabei angesehen hat, daß Man hinfür solche Brandschätzc nicht den Orten, sondern den Leuten nach thcilen soll. Denen aus Granbünden soll geschrieben werden, daß man sie auch dazu einladen wolle, wenn wieder ein Auszug beschlossen werde, i». Jeder Bote kennt das Schreiben des Hauptmanns von St. Gallen, wovon jedem Ort eine Abschrift geworden. «». „Jcklichcr Bot weiß zu sagen, wie die Verehnuug mit dem kling von frankrich beslossen ist." n. «. fehlen im Lucernercz'emplai'. «»/II. Z l 'i r > ch. 1^00, 1. bis 6. April <2« der Osimimchm). Staatsarchiv Liicer»: Allgemeine Abschiede. 0. 358. Staatsarchiv Zürich: Allgenicmc Abschiede. III. Iii. Staatsarchiv Freiburg. Abschicdband Nr. z. Boten: Z ü r i ch. Heinrich Nöist, Bürgermeister; Heinrich Göldli, Ritter; Gerold Mcher von Knonau; mudolfEschcr; Nielaus Blnntschli. Bern. HanS Rudolf von Scharnachthal, Ritter; Hans Linder Vcnncr' ^uccrn. Ludwig Seiler, Altschulthciß; Ludwig Kling. Uri. Vogt Berncr. Unt/rwaldcn 'Andreas 3unhöfcn, Ammann. S ch w h z. Vogt Flcckli; Jost Bcrner. Zug. Werner Steiner, Ammann; Vogt Ochmann. Glarus. Heini Jenni. Freibürg. Wilhelm Reiff. Solothurn. Daniel Babenberg, ^chaffhanscn. Hans Trüllerch, Bürgermeister; Conrad Barter. Abt St. Gallen. Ulrich Schenk. ^ tadt St. Gallen. Johannes Schenkst, Stadtschreibcr. R heinthal. Ammann Vogler. Appenzell <»>cht angegeben). ». Dem Herrn von Rheinau ist geschrieben, daß er die, welche in den vier freien Rittcrhäuscrn fitzen, wachen und hüten lasse, doch seinen Freiheiten unschädlich. I». Es wird der Anschlag gemacht, einen wächtigen Hccrzug über den Rhein in den Schwarzwald, in die Bar und das Hegau zu thun, den 76* KN4 April 1499. Feind männlich aufzusuchen und zn beschädigen. Und da Zürich, Luccrn und Zug ihre Fähnlein ins Oberland geschickt, Uri, Schwhz und Unterwaldcn mit ihren Panncrn denselben nachgezogen sind, und man deren dort bedarf, so sollen nun Zürich, Bern, Luccrn, Zug und Freiburg mit ihren Panncrn de» gedachten Hccrzug vornehmen, und auf Samstag vor dem Sonntag Misericordia, den 13. -April, Z" Kaiscrstuhl und Egliöan eintreffen; Solothurn sott seine Gränzen wahren; Glarus will man auf dei Wache gegen das Oberland lassen; ebenso St. Gallen, Appenzell und dcö Gotteshauses St. Gallen l'cutc Jedes Ort soll mit Büchsen und Zeug nach Nothdurft gerüstet ausziehen; auch Schaffhauscn soll an dem Zuge Theil nehmen. Wenn die Feinde im Oberland abziehen und sich in ihre festen Plätze einschließen, so sollen auch Uri, Schwhz und Untcrwalden mit ihren Panncrn hcrabkommcn und sich dem Hecrzusi gemeiner Eidgenossen anschließen. « . Jeder Bote weiß das Verantworten Jost Püntincrs und seiner M>> gesellen dcö Kornö wegen, das sie verbraucht haben: ES sei, sagt er, dasselbe mit Willen der Besitzer gc nommcn worden, und er sei rechter Schuldner für dessen Bezahlung. «I. Bern berichtet, die von Sal>"0 in Burgund haben erklärt, sofern die Eidgenossen nichts Unfreundliches gegen sie vornehmen wollen, stu" sie bereit, ihnen feilen Kauf um daö Salz zu gestatten. Welches Ort also Salz kaufen wolle, das nwgc seine Botschaft nach Bern senden, man werde ihr Leute nach SalinS mitgeben. Unsere Bundesgenossen von Basel haben ihre Votschaft auf diesen Tag gefertigt und zwar noch nicht endliche Antwort gegeben, doch bemerkt, daß ihre Antwort unö nicht mißfallen werde. Hierauf wird ihnen kurz erklärt, daß l>e ^ nächsten Dienstag früh ihre Antwort an Solothurn zu gemeiner Eidgenossen Händen abzugeben hätte»' f. Hinsichtlich der vier Knechte, die im Thurgau einen Schmicdknccht erstochen, ihm sein Grld, be> 2l> Gulden, genommen haben, und gefänglich nach Zürich gebracht worden sind, ist erkennt, der Ha»^ schuldige, der ihnen gesagt, der Erstochene sei ein Landsknecht und wolle vom Land, sott hingerichtet, d» andern drei sollen auf Urfehde ledig gelassen werden, doch aber eine Buße und die Kosten zahlen. V» ' ^ der Brandschatz derer im Brcgcnzcrwald anders gcthcilt worden ist, als im Feld verabredet worden, so ü' mit dem nächsten Geld eine Ausgleichung gemacht werden. I». Der Herr von Brandis soll zu L«ee>" im Verwahr bleiben, bis man nach diesem Unmuß Zeit bekommt, in seiner Sache zu handeln, i bnrg soll mit der französischen Botschaft reden und, wenn nöthig, an den König selbst senden, daw die französischen Büchsen nebst Zubchördc beförderlich hergebracht werden, k. Die Eidgenossen btt»" Frciburg, ihnen zwei Schlangcnbüchscn, zwei Blockbüchscn und sechs Hackcnbüchsen zu leihen, welche »»ne inö Schloß Arbon am Vodcnscc legen wolle, „die sollen Inen crbcrlich wider werden". l. It. schien im Luccrner- und Zürchercxcmplar. «/äS. Zürich. Ii). April (Freitag nach dem Sonnlag Iubilatc). ^ St, Zürich Allgemeine Abschiede III. A, 2taa»»arel,iv Bern ^ Allgemeine eidgenossische Abschiede, li. »u Unfern Eidgenossen von Frciburg ist aufgetragen, in unser aller Namen unverzüglich eine schaft an den König von Frankreich zu schicken, um ihn zu bitten, daß er „vnS zn hilf wider Vilser F>'> mit sincr macht vnd den büchsen dem nchst für Mümpelgard heruö in daö Suntgow ziehe vnd sine» also vcrware, daö er getruw, den Finden damit widerstand zc tnnd, dann wir mit solichcn machten vntt^ April 1499. 605 Finden belagert, ouch die Vnscrn also von einandern geteilt sigen, das wir siner küniglichcn Majestät wenig hilf cntgcgcnschikeu künden, aber nüz dcst minder wellen wir zn siner länglichen Majestät getrüwcö vffschcn haben, wie jeder pot witer ze sagen weist". I». Den Hauptleutcn nnd Gemeinden der Feldlager ist geschrieben worden, dast sie daö Unwesen dcö Zutrinkcns abstellen und verbieten nnd Jeden heimschicken und ablösen lassen sollen, der sich dessen schnldig mache, v. Unsere Bundesgenossen von Basel haben auf unsere vorige Anfrage, wessen wir nnS von ihnen in diesem Kriege zn versehen haben, noch nicht endliche Antwort gegeben. Daher hat man ans diesem Tag ihre Botschaft aufgefordert, in den nächsten acht Tagen sich darüber an Zürich deutlich zu erklären. «I. Zürich soll in unserm Namen eine Botschaft ins Schwaderloch senden, um die dortigen Hauptlcute zu bitten, sofern sich unter den eroberten Büchsen eine „Kartanc oder murbrecherin" finde, dieselbe in daö obere Lager vor Gutcnbnrg zu schicken, damit man von dort nicht unverrichteter Sache abziehen müsse. Vom Schwaderloch soll dann der Bote nach St. Gallen reiten, um selbes zu bitten, dast es die Unfern im obern Lager mit Pulver, Steinen nnd anderm Bedarf nach Nothdurft versehe. «. „Jeder Pott wcistd zu sagen, das der Graf von Sulz vud Her Dietrich von Blumcucgk vst Tüngcu gewichen sind, vor vnd cc Tüngcn von den Vnscrn belagert sig, vnd daö demnach vff icz vergangnen Donstag Tüngen von den Vnscrn vfgcnomcn ist vnd mit fürwortcn, das die vnscrn mit Tüngcn handeln mügcn nach Jrem gefallen vnd sh In willen sind, das ze brennen vnd das sh die lüt darin Jrs lcbens gcsichcrct haben, also das sh mit cim stallt in eim hembd hingelassen werden vnd sich aller Hab verziehen sollen, vfigcnomen xx man, uemlich vom Adel Hans von Baldegg, Polci von Rischach, Rudolf von Gricstcn, einer von Roggcnbach vnd Hans Heinrichs von Baden Snn, Vogt Hcfcli vnd ander, die sind gefangen vnd will man sh richten. So Hand die Vnscrn an die vff dein Schwarzwald erfordert, das sh vns Eidgenossen hulden vnd swercn vnd vns zu Herren annämind, darumb sotten sh in drh tagen antwurt geben." L. Da die Unfern im Schwadcrloch mancherlei Anfechtungen von Konstanz her vom Feind erleiden, so wird beschlossen, es soll zu der bereits daselbst befindlichen Mannschaft Zürich noch 409, Bern nnd Luccrn jedes 309, Frciburg 199, Uri, Schwhz, Unterwalden jedes 59 Mann ohne Verzug schicken. Die von Zug sollen mit ihrem Panncr dort bleiben und zn den Knechten von Uri und Schwhz nach Altcrschweilen ziehen. Solothurn und Glarns, die ihr Land vor dein Feind zu schirmen haben, sollen Niemanden ins Schwadcrloch schicken. K-. Den Hauptleutcn im Feld vor Thiengcn ist geschrieben, warum man die von Zug mit ihrem Panner im Schwadcrloch zurückhalte. Sic sollen die Zuger ebenfalls bitten, im Schwadcrloch zu bleiben, ebenso die von Brcin- gartcn. !». Vom Pfalzgrafcn wird bezüglich dieser Kriegshändcl Antwort verlangt, i. Denen im obern Lager wird geschrieben, wenn sie Gutcnbnrg erobern, so sollen sie selbes verbrennen, dann, nachdem sie das Land mit einem Zusatz versehen, herabziehen. Man halte eine fernere Theilung unserer Macht nicht für rathsam, und wolle über eine gemeinsame Unternehmung gegen den Feind rathschlagen, ik.. Gemeiner Eidgenossen Näthc schreiben den Hauptleutcn, Vcnncrn und Räthcn von Zürich nnd Lucern, die in Schwaben im Feld liegen, um ihnen zu empfehlen, dast sie den Rudolf Suter von Zofingcn nnd den Jacob Schmid von Luccrn anhalten, dem Wilhelm Heggcnzcr, der kein Feind der Eidgenossen sei, daö wieder zn geben, waö sie ihm zu Ncukirch cntwert haben. I Samstag vor St. Jörg (29. April)s. k nach einem Missiv im Staatsarchiv Lucern. 6Mi Mai lck99. «» t«. Zürich. 2. !«ff dl« h-iligcn lliüzt« Abcnt zi M-yen). Staatsarchiv Zürich Allgcmcine Abschiede. III. >7. Jedes der VII Orte, denen Sarganö gehört, soll ll) Mann dahin in Zusatz schicken; diese sollen von heute, des heiligen Krcnzcötag, über acht Tage zu Wesen eintreffen. Zu ihnen soll ans dem Oberland selbst die nöthigc Mannschaft geordnet werden. I». GlarnS soll an alle Orte, wo wir unsere Znsatze haben, die seinigcn auch schicken, cö sei in«? Rhcinthal, in«? Schwadcrloch, nach Schaffhausen, Dießcnhofc», Znrzach n. s. w., wie sich daö nach Billigkeit gebührt, e. Lncern soll Wcrdenbcrg versehen, damit von daher keine Untreue geübt werde. «I. lim die 8l)l) Gulden Brandschah, welche die von Dornbirn schulde», ist Jacob von Griinmcnstcin, der im Rhcinthal sitzt und seine Schlösser und Guter da hat, zu einem Tröster genommen; er soll jetzt ^tl)l> Gulden baar bezahlen, den Rest ans Ostern nachsthin; es solle» auch die von Dornbirn gesichert sein, wie daö ihnen zugesagt ist. v. Da von Rhcincck Meldung kommt, die Zusätze von Uri, Schwhz und Zug seien nie vollzählig da gewesen, so ist beschlossen, diese Orte sollen die Zahl erfüllen, ll'. Ebenso soll jcdcö Ort seinen Zusatz inö Schwadcrloch senden, wie daö Tagen angesehen und nothwcndig ist. Auch soll kein Hauptmann einen Mann heimziehen lassen, er habe denn seinen Ablöscr; die Hanptlcntc selbst sollen auch bleiben, biö sie durch andere abgelöst werde» I». Jeder Bote wcisi zu sagen, wie daö Feldlager im Hegau abgebrochen und wie verordnet worden ist, das die Walliscr ins Schwadcrloch ziehen und da bleiben sollen, biö wir unö weiter zu einem Heerzug c»t schließen, t. Randcck, daö Dorf im Hegau, welches uiiscrn Feinden gehört und von den Unfern gcbraiss schätzt ist, und Dörflingcn, daö denen von Zürich gehört, und von den Feinden verbrannt worden haben sich unter beidseitiger Zustimmung vereint, daß sie gegenseitig sicher wohnen und ihre Felder beba»e» mögen, waö nach Schaffhanscn, Dießenhofcn und Stein den Unfern zum Berhalt mitgethcilt worden >>t lü. Frciburg wird abermals schriftlich aufgefordert, eine Rathöbotschaft zum König von Frankreich Z" schicken, um zu erfahren, ob er nnö seine Büchsen schicken wolle oder nicht. Die Botschaft soll das Mög- lichstc thnn, damit er die Büchsen schicke. I. Jeder Bote weiß, wie beschlossen ist, daß Zürich, Lueer»' Uri, Schwhz, Unterwaldcn, Zug und GlarnS einen mächtigen Heerzug über den Rhein thnn sollen gech" Engen, Aach und durch daö Hegau gegen die An, Göttlichen und Eonstanz, um den Feind aufzust»^" und zu schlagen. Auf Montag nach St. Pancratinötag, d. i. den l.T Mai, sollen sie zu Schaffhaule» sein. Schaffhausen soll seine Mannschaft auch zu dem Zug stoßen lassen. «». Rothwcil meldet, ^ sei vom römischen König zur Hülfe gegen nnö Eidgenossen aufgefordert, waö eö nicht gern thne »>^ deshalb wissen möchte, wessen es sich zu nnö zu versehen hätte. Hierauf wird Tag nach Zürich lssseist auf Samstag St. Pancratien Abend, um denen von Rothwcil Antwort zu geben, i». Unsere B»»^ genossen von Basel haben durch ihre Botschaft uns mit vielen Worten antworten lasse», sie seien Z»''" von königlicher Majestät als eine Reichsstadt aufgefordert, ihm und dem Reiche gegen nnö Hülfe »>^ Zuzug zu leisten; allein sie werden dessenungeachtet still sitzen, weder wider daö Reich noch wider »»^ sein und die Vereinigung mit unö halten, wogegen sie auch von unserer Seite sich aller FrcundschaÜ versehen. «». Heimbringen die Bitte dcö Walter von Hallwhl im Rainen seines Brudcrö und B»be» bcrgS, man möchte ihrem Freund Hanö von Baldegg seine Gefangenschaft zu Baden mildern, oder Mai 1499. 61)7 eine Schätzungssumme auferlegen, p. „Vnser Eidgenossen von luzcrn sollen jedem Ort glich ze stund die ordnung, wie die hicuor vergangner tag zu luzcrn abgcrcdt ist, wie man sich im Veldzug halten sol, schriftlich zuschicken, vnd jedes Ort die sincn sölich ordnung, so man In dz vcld zncht, lassen swcrcn." «K. Jeder Bote weiß die Verantwortung und daö Rcchtbieten des Fähnrichs von Basel. ». Man weiß, wie der Konig von Frankreich uns geschrieben, man solle ihn bezüglich dcö waltenden Krieges berichten; wenn er zur Beilegung desselben ctwaö thnn könne, so sei er dazu bereit, und wie man darauf dem König gedankt und ihn an die Zusage seiner Gesandten erinnert hat, seine Büchsen unS zu Hülfe zu senden, waö bisher noch nicht geschehen sei, daher man nochmals darum bitte. 8. Heimbringen das Begehren derer von Bern, daß man den gefangenen Herrn Ludwig von Brandis in ihre Stadt kommen lasse, von wo sie ihn wieder stellen wollen, wohin die Eidgenossen begehren. 1. Die Knechte auf Küsscnbcrg melden, sie haben keine Speise mehr, und seien auch mit Kriegsbedarf nicht versehen. Auf nächsten Tag soll man antworten, was man diesfalls für Vorkehren treffen wolle. Zu Der Freiburgcrabschied von diesem Tag (Staatsarchiv Freiburg, Abschiedband Nr. 84) macht hier den Zusah: „Als vnS in discr stund aber Munde, dz der künig mit sincn Büchse» vnd Züg vffem weg stg, ist dem Boten von Friburg besolhen, mit flue» Herren vnd Obern in vnser aller Namen red zu haben vnd zu verschaffen, dz st? Zr botschast abermals hin 2» fertigen, der tag vnd nacht rite» sol, damit wir grundtS der warhcit bericht wcrdint." <»'17. Blois. 44!)!), 8. Mai. Zcllwcgers Urkunden zur Geschichte des apvcnzellischen Volks. Nr. «lt. Ludwig xii. erneuert für die nächsten zehn Jahre den Kanflcntcn von St. Gallen, Appenzell und Whl die von seinem Vorfahren Carl Vlll. ihnen erthciltc Freiheit, noch zehn Tage lang nach dem Schluß der Messe von Lyon die Meßfrcihcit daselbst mit Ein- und Ausfuhr ihrer und dort erhandelter Waarcn, auch des Geldes und der Juwelen zu genießen, doch so, daß sie damit keine Gefährde verbinden und nicht die Messe von Genf zum Schaden derjenigen von Lyon begünstigen. Z ii r i ch. 13. Mai (Sonntag nach der Auffahrt). DtaatSarcliiv Liiccr» : Allgemeine Abschiede. 0.368. Boten: Zürich. Heinrich Röist, Bürgermeister; Hartmann Nordorf, Ritter; Felix Keller; Cunrad don Knoscn. Bern. Jacob von Wattcnwhl, Vcnner. Lucern. HanS Sunnenberg, Schultheiß. Uri. Aiiiincmn in der Gasse. Schwhz. Hans Wagner, Venncr. Unterwaldcn. Ammann Frnonz. Zug. ^'»mann Steiner. GlaruS. AmmannKuchli. Freiburg. Franz Arsent. Solothurn (nicht angegeben). Wie vorher auf dem Tag zu Zürich beschlossen worden, daß Zürich, Lnccrn, Uri, Schwhz, Nnter- ü'alden, Zug und Glarns mit ihren Panncrn über den Rhein ins Hegau und jenseits des SccS herauf Wichen sollen, damit die Feinde anS der Anw (Reichenau) und auö Göttlichen vertrieben, auch die Ucbcr- 008 Mai ,si99. jinger als Anstifter des Krieges beschädigt werden, so ist nnn erkennt, daß jener Beschluß beförderlich vollstreckt werden soll, und daher soll man auf den Pfingstabend mit den Pannern zu Schaffhausen, Dießcnhofcu und Stein eintreffen. I». Jedes Ort soll seine Zusähe allenthalben auf die gehörige Starke bringen; die von Chnrwalden werden beauftragt, die Steig und das Oberland zu bewachen, Abt und Stadt St. Gallen und Appenzell sollen den Rhein ober dem See behüten, der Landvogt im Thnrgau den Zusatz ans der Landschaft so verstärken, daß das Thnrgau gegen Eoustanz sicher sei. Die von Schaffhausen und die von Brcmgarten sollen mit uns dahin ziehen, wohin wir sie von diesem Tag auS bcschicdcn haben. «I. Der König von Frankreich hat einen Herold herausgeschickt, mit schriftlichem und mündlichem Begehren, man möchte einer Votschaft, die er senden werde, die Unterhandlung des Friedens anvertrauen. Antwort: Wiewohl wir durch den Feind zur Gegenwehr gezwungen worden, seien wir doch bereit, in allen ziemlichen Dingen dem König zu Gefallen zu sein. Q. In einem andern Brief schreibt der König von Frankreich, er habe seine Büchsen mit Büchsenmcistern, Pulver, Stein und aller Zube Hörde ausgerüstet bis nach Auronnc geschickt; daselbst möchten die Eidgenossen selbe in Empfang nehmen und sicher herausbringen. Beschluß: Bern und Frciburg sollen sofort eine Botschaft sammt dem Hauptmann Nußbaumer dahin schicken, um das Geschütz zu besehen und zu erkundigen, ans welchem Weg man das am besten herbringen könnte. Darüber sollen sie nach Zürich berichten; Zürich soll darauf zur Berathung einen Tag setzen. Bern, Freiburg und Solothurn werden gebeten, sich für Uebcrnabme und Begleitung des Transports geneigt zu erklären, f. Auf das ans letztem Tag geschehene Anbringen unserer Bundesgenossen von Rothwcil ist heute einhellig geantwortet, da wir Eidgenossen den Krieg wider das Reich nicht vorgenommen, sondern vom schwäbischen Bund angegriffen und zur Gegenwehr gedrängt worden seien, dermaßen mit dem Reich nichts in Unfrenndschaft zu thun haben, so möchten sie in Ansehung der alten Treue und Freundschaft, die zwischen uns und ihnen bestanden, sich wider uns nicht bewegen lassen, sondern ruhig bleiben. Wir wollen sie nicht um Hülfe ansuchen, in der Hoffnung, das auch der römische König sie dann unangefochten lasse. Wollen aber unsere Feinde sie angreifen, so werbt man sie nicht verlassen, sondern die Vereinigung an ihnen halten, zx. Der eidgenössischen Besatzung des Schlosses zu Arbon ist eine Feldschlange zugesagt; auch ist der Stadt St. Gallen geschrieben, einigt Büchscnschühcn dorthin zu legen. Da Etliche daselbst sich unterstanden haben, Güter, die den Feinde» gehören sollen, anzugreifen, so wird der Vogt angewiesen, solches nicht zu gestatten, den Zusätzern aber >»» bescheidenes Geld Nahrungsmittel zu liefern. I». Küsscnberg will man behalten; Zürich soll den erste» Vogt dahin geben; mit ihm soll der Vogt von Baden hinrcitcn, um aufzuschreiben, was dort ist u»d was dazu gehört. Auch soll das Schloß mit allem Röthigen versehen werden. I. „Heimbringen von dt> büchscn wegen, so vor Costenz gcwunnen sind, damit sh geteilt werden In Ansehen des, das geredt wirdt- sh mindern sich vnd shcnt ictz ctwic viel darnon vcrcndert vnd hinkommen." Lucern. 4^!00, ?7. (Montag vor Corporis Christi). Staatsarchiv Lliocr» Luccrncral'schiedcsammlmig. N.MK. Boten: Zürich. Rudolf Eschcr. Bern. Vcnrich Hczcl. Lucern. Hans Suuncnbcrg, Schultheiß' Mai 1499. 609 Hans Schürpf. Uri. Vogt Berner. Schwhz. Vogt Sigrist. Unterwalden. Ammann Fruonz. Zug (nicht angegeben). Glarus. Vogt Tschudi. Freiburg. Der Stadtschreiber. Solothurn. Der Stadtschreiber. t». Dem Herzog von Mailand wird nach seinem schriftlichen Ansuchen vergönnt, in die Sache (des Krieges wegen) zu reden; seiner Botschaft wird freies Geleit zugesichert. I». Die Gefangenen zu Welchenberg sollen nach einhelliger Erkenntnis; der dort befindlichen Hauptlcutc gerichtet werden, wie daö angesehen ist. e. Der Stadtschreibcr von Frciburg berichtet, wie gnädig der König von Frankreich daö Gesuch, den Eidgenossen sein Geschütz zu leihen, aufgenommeil und eröffnet habe, er werde das gleiche Geschütz, so König Caroluö seliger Gedächtnis; auf seinem Zug nach Neapel gebraucht, mit Pulver, Steinen und Büchscnmeistern wohl versorgt nach Asona (Auxonne) in Burgund fertigen; da sollen es dann die Eidgenossen mit ihrem Volk abholen. Es wird daher ein Tag nach Zürich gesetzt auf nächsten Sonntag (2. Juni); da sollen die drei Orte Bern, Frciburg und Solothurn sich erklären, ob sie mit ihrem Volk dieses Geschütz hcrauöbeglcitcn wollen. «I. Der Stadtschreiber von Frciburg hat auch die Confirmatiou der Vereinigung mit dem König von Frankreich beschlossen und von den Ständen und vom Parlament bestätigt mit herausgebracht, v. Ferner hat der Köllig von Frankreich uns Eidgenossen und unfern Zugewandten Zollfrciheit bewilligt. L. Auf das vormals an die Botschaft des Königs von Frankreich gerichtete Begehren, das; die schwäbischen Kanflcutc aus Frankreich Vertrieben werdeil möchten, hat der König dem Stadtschreibcr von Frciburg geantwortet, er könne aus gewichtigen Gründen zur Zeit hierauf noch nicht eintreten, er wolle aber in seinem Königreich erkunden, ob etwa dadurch an KaufmanuSgut Mangel entstehen könnte. Sei das nicht der Fall, so werde er dem Begehren entsprechen. Hierauf wird denen von Freiburg der Auftrag gegeben, dem König und auch dem Bischof von Sens zu schreiben und sie an ihre Zusage, daß sie unsere Feinde nicht im Königreich wohnen lassen wollen, zu erinnern. K. Der Stadtschreibcr von Frciburg bringt weiter an, der König habe sich anerboten, „ in die fach diser kricglichen vffrürcn zu reden", sofern die Eidgenossen ihm das gestatten wollen, wie sie es vormals auch dem Pfalz- grafcn und dem Herzog von Savohen bewilligt haben. Er wolle bewirken, das; uns eine Richtung nach nnserm Willen und Gefallen und in allen Ehren werde. Wofern solches nicht erhältlich wäre, wolle er uns nicht verlassen, sondern uns treulich beistehen. Beschluß: Jeder Bote soll heimbringen und auf den nächsten Tag antworten, wie man dem König auf sein gnädiges Anerbieten Antwort geben und Dank sagen wolle. I». Auch hat der König laut der Vereinigung zugesagt, wie er die Schüler auf der hohen Schule zu Paris halten wolle, I. Auf das Begehren, St. Gallen mit einer Pension zu bedenken, hat der König dem Stadtschreiber von Frciburg noch keinen endlichen Bescheid crthcilt. Dies wird unfern Eidgenossen von St. Gallen berichtet. Ii. Auf diesem Tag ist Berns Begehren, den Herrn Ludwig von Brandis in ihre Stadt kommen zu lassen, unter der Bedingung, daß er sich zum Recht zu stellen habe, wenn er dazu aufgefordert werde, gemeinen Eidgenossen ins Feld geschrieben worden. Deren Antwort will man erwarten. I. Bern und Frciburg beklagen sich sehr, es sei den Ihrigen, als sie bei den Eidgenossen im Hegau im Feld gewesen, viel Schmach und Verachtung begegnet; man habe sie Kistcnfcgcr genannt und Anderes mehr. Sic bitten, die Eidgenossen wollen bei den Ihrigen bewirken, das; solches nicht mehr vorkomme, sonst würden sie für sich selbst sorgen und zu Hanse bleiben. Das soll jeder Bote heimbringen und Vorsorgen, „das wir Eidgenossen nn hinfür in discn swercn löuffcn ein andern lieb haben vnd solichcr smachlicher Worten vertragen vnd man von ein andern vor gut haben söllc". »». Die 77 Mai tstW. Hailptlcute, welche zu SarganS im Zusatz liege«, melden, cö sei ihnen die Warnung zugegangen, bcs römische König liege mit einem grossen Zug in Bregcnz und sei Willens, Granbündcn zu überziehen, Sic begehren deshalb, daß man einen Znsatz nach Mahcnfcld legen wolle. Auch der Zusatz im Schwades loch soll verstärkt werden. Diese Begehren soll man auf dem Tag zu Zürich behandeln. Inzwischen wird dem Vogt von SarganS geschrieben, er soll mit denen von SarganS reden, das! sie einen gcnüglicben Zusatz nach Maicnfeld und an die Steig legen und daselbst gute Wache halten sollen bis unser Zusstz hinauf kommt, i». Bern klagt, die Knechte haben die Güter ans Küsscnberg verkauft, ihnen aber st> nicht nach Billigkeit ihr Anthcil an der Beute geworden. Da sie mit den übrigen Eidgenossen Lieb und Leid tragen, so begehren sie auch, wie ein anderes Ort gehalten zu werden. «». Solothurn verlangt, daß man ihm erlaube, Dillsperg und Zwingen, welche dem Bischof von Basel zngchören, bis zum Gide des Krieges in EidcSpflicht zu nehmen, da dieses wichtige Passe seien; nach Beendigung deö Kriegs seien sie nicht der Meinung, dem würdigen Stift irgend einen Abbruch thnn zu ivollcn, sondern winden jene Orte der Eide wieder entlassen. Darauf soll man zn Zürich Antwort geben. Z». Auf diesem wird abermals, wie vordem auf dem Tag zu Luecrn, erkennt, daß man von nun an die Brandschatz" nicht den Orten, sondern den Leuten nach thcilcn soll. «I. Hinsichtlich der Büchsen, die bisher erobeU sind, begehrt Bern, daß man die den Orten nach theile^ ES wird beschlossen, daß cS so damit gehalten werden soll, sobald der Krieg beendigt sein werde. >. Bern klagt, da die Luecrner den Seinigcn M"" Basel haben nachziehen wollen, seien sie gemahnt worden, ihnen nicht nachzuziehen. Es wird dcna geantwortet, das sei nicht so geschehen, man habe die Lueerncr nicht von ihnen abgemahnt, sondern b c > ihnen den ans dem Tag zn Zürich gemachten Anschlag eines ZugS inö Hegau verkündet, worauf sie "'l"^ alle arge Absicht heimgezogen seien. Da unsere Bundesgenossen von Basel begehrt haben, daß tw'" HanS von Baldegg und dem von Roggenbach ihr Gefängnis! zu Baden gemildert werde, so ist >l"'^ geantwortet, man zweifle nicht, daß unsere Herren und Obern diesem Gesuch entsprechen werden, sich"' sie oder ihre Freundschaft um 10,000 Gulden für diese Gefangenen vertrösten. Sofern daö gesä'^' wolle man auf den Tag zn Zürich Antwort geben. Z ü ri ch. Z, Alllll (Montag nach », H, Tronlcichnamoiag), T»aat»ar«i>iv Lucern - Allgemeinc Abschicbc, 0.. . tt. ES ist Anzeige gekommen, daß die Feinde in großer Zabl zu Roß und zu Fuß ohne ^ nach Eonstanz ziehen, in der Absicht, das Thurgau und die Eidgenossen, welche im Schwaderloch l>"S^ zu überfallen. Da die letzter« zur Zeit wenig zahlreich sind, so wird beschlossen, daß ohne Verzugs' Zürich 400, von Bern 000, von Luecrn 300, von Freibnrg 200, von Uri, Schwvz, Nnterwalde», o"' und GlaruS je 150 gute und tapfere Männer hingeschickt werden. Dabei ist abermals festgesetzt' kein Hauptmann von einem Zusatz Jemanden abziehen lassen soll, er habe denn seinen Ablöscr. I»' ^ der Abt von St. Gallen 200 Mann, die Stadt St. Gallen 50 Mann im Schwaderloch haben, so beschlossen, Zürich soll in gemeiner Eidgenossen Namen beide ersuchen, ihre Leute dort stehen zu lach' und nichtSdcstominder, wenn der Fall eintrete, daß selbe Verstürknng bedürften, ihnen solche znkom"' Juni 1499. 611 zu lassen, e. Die gleiche Botschaft soll auch Appenzell bitten, sofort 200 oder 300 Mann ins Schwaderloch zu schicken. «R. Der neue Vogt auf Küsscubcrg hat angebracht, daß das Schloß durch die Knechte von Allem eutblöst und baulos sei. Wenn man dasselbe behalten wolle, so müsse das Dach mit einem Kostenaufwand von ungefähr 40 Gulden hergestellt, Pulver, Stein und andere Wehr hergeschafft, ein Büchscnmcistcr angestellt werden, der alle Monat 4 Gulden und Verpflegung fordere. Die 20 Knechte, die da sind, fordern täglich jeder 4 Schilling und Verpflegung, und der Vogt begehrt, daß ihm sein Sold bestimmt werde. Ucber alles das soll jedes Ort auf den Tag zu Baden seine Antwort geben, v. Dem Vogt zu Küssenberg wird befohlen, die Leute, die zum Schloß gehören, in Eid zu nehmen zu Händen gemeiner Eidgenossen und den Untcrvogt und Weibel in ihren Verrichtungen zu bestätigen. I In Betreff des Geschützes, das der König von Frankreich in seinen Kosten den Eidgenossen schicken will, wird beschlossen, selbes der mindern Kosten wegen den sichern Weg durch Savohcn führen zu lassen. Jedes Ort soll seine Botschaft auf Montag nach Medard! zu Bern haben, und daselbst oder zu Frciburg soll ihnen in gemeiner Eidgenossen Namen ein Crcdcuzbricf ausgestellt werden. Darauf sollen die Boten vorerst zum Herzog von Savohcn reiten, um von ihm sichern und freien Durchpaß des Geschützes durch Savohcn zu erlangen. Hierauf sollen sie sich nach Burgund verfügen, das Geschütz an die Hand nehmen und cS beförderlich heraus fertigen. Schwhz, Untcrwalden und Glaruö werden ersucht, in dieser Sache Won den übrigen Eidgenossen sich nicht zu söndcrn. K. Dem König von Frankreich wird für sein Anerbieten gedankt und dabei begehrt, er möchte statt der vier kleinen Büchsen vier große und dazu noch mehr Pulver senden; ferner möchte er die 20,000 Gulden beförderlich und zwar auf einen bestimmten Tag zu Lhon anweisen, ebenso die Pension des vergangenen Jahres an Bern, Schwhz und Untcrwalden, wie an andere Orte ausrichten. I». Den Zusatz in der Grafschaft Baden will man wie bisher beibehalten; diejenigen Orte, welche ihre Mannschaft nicht vollzählig dabei haben, sollen selbe vervollständigen, I. Im Sarganserland soll der Landvogt mit andern daselbst im Zusatz befindlichen Eidgenossen bcrathen, ob man die dortige Mannschaft noch nothwendig habe, oder ob man sie nach Hause schicken und einfach den Bündncrn empfehlen könnte, auf jenen Punkt ein wachsames Auge zu halten. Ii,. Auf dem Tag zu Baden soll mau bcrathen, ob man denen von Bern den Herrn von Brandis auf Widerstcllcn lassen oder ob mau ihm einen Nechttag ansetzen wolle. I. Wer unter den Gefangenen zu Baden Tröstung geben kann für die bereits erlaufenen und noch zu erwartenden Kosten, dem soll man seine Gefangenschaft mildern, „also das er in ein Stuben vnd ein armhseu geleit vud dasclbö verhüt werden sol". >»». Auf Klage, daß zu Dicßenhofen und anderwärts die Zusätze unvollzählig seien, werden die Orte aufgefordert, selbe zu vervollständigen. Bade n. 1^199, 19. ZllttU (Montag nach M-dardi). Staatsarchiv Lnccrn! Allgemeine Abschiede. 0. Z7i. l». Auf Anbringen Caspar Göldlis wird denen im Wallgau geschrieben, sie sollen nach ihrer Zusage ihre Bürgen des Brandschutzes wegen lösen. I». Ein Bote derer aus den Bünden in Churwaldcn, unserer Freunde und Bundesgenossen, wird mit seinem Begehren um Hülfe in ihrem schweren Krieg vor die Boten gewiesen, welche auf Mittwoch nach Medardi (12. Juni) zu Zug tagen, e. Schultheiß Hüncnberger 77 ^ 612 Juni 1499. bringt an, Herr Hanö von Jönach habe seiner Ehefrau 26 Gulden vermacht, der Bischof von Eonstanz aber die Aushändigung verboten, weil Herr Hans ein Unehelicher sei. Hierauf ist beschlossen, wenn de: Bischof Einsprache machen wolle, so soll ihm der Schultheiß darum vor den Eidgenossen zu Recht stehen- «I. Der Pfleger von Einsicdeln klagt, daß die von Hinwcil und andere ihm in den Zehnten reden, den das GottcöhauS vom Abt von PfäferS gekauft habe. Hierauf wird beschlossen, PfäferS soll Einsiedel» schadlos halten, dieses aber die von Hinwcil um ihre Ansprache von 56 Gulden Geldes auch befriedigen- «. HanS Ort soll das, waS er dem Nigg von Brandis zu Mahcnfcld vor zwei Jahren verkauft Hai und wofür er noch nicht bezahlt ist, wieder zu Händen nehmen, sofern cö den Bünden so gefällt und Caspar Frei das, so darüber noch dcS Niggcn von Brandis wäre, nehmen, laut unserer Zusagt- Dem Melchior von Laudenberg ist bewilligt, Gaienhofen einstweilen mit unfern Leuten, doch Vbiu unsere Kosten zu verwalten, Auf das weitere Anbringen Melchior von Laudenbergs im Namen d davon weißt". I». Jeder Bote soll heimbringen die drei Artikel, die Rothwcil durch seine Botschaft a» diesem Tag vorgebracht: erstlich, daß man getreues Aufsehen zu ihnen halten wolle, indem ein gu'I^ Zug sich gegen sie bewege; zweitens, daß man ihrer nicht vergesse bei einem anfälligen Friedensschluß drittens der Acbtissin von Noltenmünstcr wegen. Einstweilen wird ihnen zugesagt, man werde daS Beste in den Sachen thun. l. Auf Klage der Herren von Lcnggcrn, daß ihr Gotteshaus sehr beschädigt wc>de, ist beschlossen, dem Bogt zu Baden strenge Aufsicht zu empfehlen und den dort liegenden Söldner» t» schreiben, daß sie das Gotteshaus nicht weiter schädigen, k. Den Hauptleuteu zu Eoblcnz »»h Bogt zu Baden ist empfohlen, die Eide in der Grafschaft Baden zu Händen der Eidgenossen aufzunchmew I. Dem Bogt von GlaruS in den Acmtcrn wird auf seine Klage, daß er mit der Rechnung übereilt und seine Ezstanzcn noch nicht habe einbringen können, Frist gegeben bis St. JaeobStag. i» Derbst von Klingnan, der Scgcsscr, klagt, daß etliche Knechte der Eidgenossen zu Klingnau und Eoblenz ans dem Schloß etwas Korn genommen hätten. ES wird beschlossen, daß jedes Ort bezahlen soll, ß" seine Angehörigen genommen haben, i». Jeder Bote soll heimbringen das Begehren von Luecrn, möchte ihm einige Pferde bezahlen, die cö zu Ermatingen oder im Schwaderloch vor den Büchse» lorcn habe. «». Mit denen von Basel, unfern Bundesgenossen, wird ernstlich geredet, weil sie oder >> Ihrigen uns Bich, Käse, Anken und Anderes hinweggcführt und unfern Feinden zu kaufen haben. >». Denen von Solothurn wird auf ihr Anbringen der drei Schlösser wegen geantwortet, man ihnen gegenwärtig nicht wohl Hülfe senden könne; werden sie jedoch von den Feinden überch-ss», so werde man ihnen mit Leib und Gut thun, was man ihnen schuldig sei. «K. Etliche Karrcr den Eidgenossen sechs Büchsen von Thicngcu nach Baden geführt, und verlangen nun ihren Lohn. Dar» ^ will man später antworten, da der Büchsenmcistcr von Bern den Transport dieser Büchsen im Stccou übernommen hat. i. Der Frieö hat Elcwi MchcrS Sohn vor Stockach erstochen. Daher wird auf >U' bringen dcö Batcrö beschlossen, der FricS soll drei Meilen von Bremgarten sich entfernt halten, er der Bcrwandtschaft dcö Erstochenen ab Augen komme, Der Abt von Stein klagt durch eine Bo> schaft, daß sein Gut durch etliche der Unsrigen angelangt werde, obgleich cö ihm und sonst Niemand»' zngchöre. Daher wird den Ansprechcrn geschrieben, von ihrem Bornchmcn abzustehen. <. Die dc>dc" Brüder Matzingcr bitten, man möchte ihnen einen von den Gefangenen in Baden geben, damit >>c ß Juni 1499. 613 an ihm für die Kosten erholen könnten, den sie ihrer Verwundung vor Thicngen wegen in der Eidgenossen Dienst erlitten haben. Schultheiß, Rath und Gemeinde der Stadt Baden bringen an, es fallen einige besondere Personen feindliches Gut in ihrer Stadt an, während sie doch glauben, daß solches ihnen zu Händen gemeiner Stadt zugehörcn soll. Hierauf ist erkennt, daß an denjenigen, welche von uns Brief und Siegel und Geleit haben, solches gehalten werden soll; ebenso sollen Gülten und liegende Güter unverändert bleiben, laufende Schulden der Feinde dagegen sollen unsere Vögte nnd Amtleute zu gemeiner Eidgenossen Händen aufschreiben, v. Denen von Baden ist erlaubt, ihr Fähnlein von Coblenz hcimzunchmcn „ vnd daruff angesehen ein gemein vcnlh, rott mit cim wissen crütz daselbö hin zc thun vnd gemeinen gscllcn gschribcn, das zu besetzen". Hv Denen von Bern wird ihr Begehren, daß man den Herrn von Brandis in ihrer Stadt lasse, abgeschlagen. Man soll heimbringen und antworten, was man mit ihm handeln wolle, damit man seiner los werde, Der Vogt Hans Stucki berichtet, das Schloß Küssenbcrg habe 325 Stuck 6 Maunwcrk Heu, 4 Jucharteu Neben, 4 Juchartcn Acker, Gericht auf 18 Pfund, Tagwcn, Hühner, Eier. Auf nächsten Tag soll man antworten, ob man das Schloß verbrennen wolle oder nicht; biödahin sollen die Nutzungen noch genauer erwahrt werden, Heimbringen, ob man dem Peter Gicl das Korn, Heu u. s. w. in dem Schloß und den Dörfern Nieder- und Oberwangcn lassen wolle. Junker Gerold und Hans (Mchcr) von Knonau lassen anbringen, es sei in ihren Gerichten ein Bettler gestorben, hinter dem habe man bei 19(1 Hallcr gefunden; auch habe eine Jungfrau auf einem Acker 5 Gulden gefunden; das habe der Vogt von Baden der Oberherrschaft wegen in Haft gelegt, Gerold und Hans von Knonau aber meinen, es soll ihnen gehören. Heimbringen. »,». Da unsere Knechte bei den Wirthcn zehren nnd ihnen dafür nichts geben, soll jedes Ort die Seinen anhalten, die Wirthe zu bezahlen, auch ihnen kein geraubtes oder anderes Gut für ihre Schulden einzusetzen. ?»H». Da gemeldet wurde, daß eidgenössische Knechte abermals zum König von Frankreich ziehen, so ist beschlossen, daß jedes Ort solches den Seinen verbiete und sie im Bctretungöfall am Leibe strafe, e«. Auf nächsten Tag soll man antworten in Betreff der Nutzungen der Vogtci Blatten und der Güter des von Ramstcin, worüber die VII Orte uncinö find. Der Abt von St. Gallen soll deshalb seine Botschaft nach Baden schicken. Der Glarner Hauptmann ist ohne Wissen des Vogts im Rhcinthal über den Rhein gezogen. Deshalb wird an Glarus geschrieben, seinem Hauptmann solches abzustellen. Auch soll er nicht Gewalt haben, unfern Feinden Geleit zu geben, wie er gethan hat. vv. Alle Orte werden ernstlich crmahnt, ihre Zusätze allenthalben vollzählig zu halten. N. Auf Anbringen des Vogts von Rhcincck, betreffend die Vogtei Blatten und die Güter deö von Ramstcin, wird demselben befohlen, die Güter des von Ramstcin, der unser Feind ist, zu unfern Händen zu nehmen und seine Leute uns schwören zu lassen. Dem Abt von St. Gallen ist geschrieben, einen andern Vogt dahin zu schicken. K-x. Der Vogt zu Rhcincck bringt an, er habe etlichen Männern, die früher in der Vogtei für Todtschläger verrufen worden, freies Geleit gegeben, die haben es aber an ihrer Widerpart gebrochen, weshalb er sie strafen wolle. Jene läugncn und begehren Geleit zur Rechtfertigung, was ihnen unter Vorbehalt der Tröstung für die Kosten gegeben ist. I»I» Auf Anbringen des Vogts zu Rhcincck in Betreff Dornbirns ist erkennt, daß der von Grüncustcin den Brandschatz geben soll nach seinem Versprechen. Denen von Dornbirn aber soll man weder das Dorf verbrennen, noch sie sonst weiter beschädigen. Ri. Demselben Vogt wird befohlen, von Solchen, die in unserm Krieg sterben oder umkommen, keinen Fall zu nehmen. Kein Hauptmann soll Gewalt haben, Geleit zu geben ohne des Vogts von Rhcincck Willen. Wer solches thut, soll «14 Juni !499. gestraft werden. II. Letzterer soll auch die Spielleute zu Rheincck bezahlen. im»». Ein Streit zwiscben Hauptmann Zurkindcn und dem Hnbcr von Einbrach nm ein Rotz wird nach Schaffhauscn zu Recht ver wiesen, in». Etliche Knechte von Bern und Frciburg haben etwas Gut in Savovcu niedergeworfen, in der Meinung, cS sei Eigcnthum derer von Ulm oder Augsburg. Die Kauflcutc vou Nürnberg fordern aber selbes als das ihrige, das unter der Eidgenossen verschriebenem Geleit gegangen sei, heraus. Diese Sache wird uach Beru vor Recht gewiesen. «»«». Zwei Knechte aus dem Sarganscrland babcn eiucu ab Gutenburg gefangen, nämlich den Thomas Jetzcr; sie begehren nun, man möchte ihnen denselben lassen. Da die Boten dafür keine Gewalt haben, so wollen sie das Begehren heimbringen und später antworten. Inzwischen soll der Vogt den Gefangenen verwahren; den Knechten soll des Fangeö wegen ctwaS Freundschaft erwiesen werden. Z»>». Von Adam FlüelcrS und Anderer wegen, die in der Eidgenossen Nöthen wund geworden, soll man heimbringen und zu Tagen antworten, ob mau gemcinlich oder scdcS Ort für die Seinen die dicSfälligcn Kosten tragen wolle. izii- Dem Vogt im Oberland ist aufgetragen, dem Gesellen, dem daö Roß vor einer Büchse ertrunken ist, angemessene Entschädigung zu leisten, vi». Auf Anbringen dcö Vogtö im Oberland iu Betreff des Siegels des Gotteshauses PfäfcrS wird ibm befohlen, Niemanden etwas siegeln zu lassen, denn mit seinem eigenen Jnsicgcl. 5«. Die Regenten und Pfleger dcS Gotteshauses PfäfcrS sollen den Zehnten von Männcdorf von den 5t1 Gulden Korn- und Weingelb, wofür derselbe dem Eberhard von Hiuwcil versetzt war, lcdig machen. II. Heimbringen, was man dem Vogt Muhcim thun wolle an seine Kosten von 4 Gulden, da er Einen berechtigen wollte, welcher ihn beschimpst hat. im. In Betreff der Gefangenen zu Baden und besonders des Hans von Baldegg haben einige Bote» Gewalt, für deren LoSlassung zu stimmen, die mchrcrn aber nicht. Daher soll man sich bedenken u»b auf nächsten Tag zu Baden, Mittwoch nach St. Johann Baptist (27. Juni), mit Vollmacht antworten. Jeder Bote soll insbesondere die dringende Bitte Lucernö deö Peter Russen wegen an seine Obern bringt», w. DaS Gut der Feinde, das zu der Eidgenossen Händen iu Verbot gelegt ist, soll so bleiben; auch sollen alle AmtSlcutc der Feinde Gut zu unfern Händen einziehen, n n. Den Landammann im Thurga», genannt Fcdcrli, haben die Eidgenossen abgesetzt und an seiner Stelle den Nüttimann, der unsers Herr» von Au Ammann gewesen, zu einem Landammann gemacht, auch dem Landvogt geschrieben, daß er ih" beeidige. Da der Vogt im Rhciuthal eine Weisung verlangt hat des Weines wegen, der noch Z" Nheineck und Thal liegt, so wird ihm befohlen, Niemanden mehr anders Wein zu geben als gegen baarc Bezahlung zu Hauben der Eidgenossen. Der gleiche Vogt bringt an, die Hanptleute zu Rheincck n»^ Berncgg seien zur Zeit nicht einig. Daher hat man ihnen bewilligt, einen obersten Hauptmann zn nehme», damit Friede und Einigkeit unter ihnen hergestellt werde, n«. Auf daö Anbringen Zugs, daß die vo» WaldShnt von ihnen und sie von uns einen Gefangenen zu lösen begehren, hat man ihnen einen gestattet, nämlich den Balthasar Schorcr von Thiengcn. »iiiii. Jeder Bote soll heimbringen und auf nächstes Tag zu Baden antworten, ob man den Noggenbach gegen eine Schätzung von t00 Gulden und Ersah aller aufgelaufenen Kosten loslassen wolle. Der Bürgen Namen sind - Jacob von Hcrtcnstcin, Jacob vo» Ninach, Hanö Rudolf Segesscr, Hanö Segcsscr, Hanö Effingcr, Hofmeister vou Königsfeldcn, Easpa'' Frei, HauS zum Engel. I»I»I»> Auf daö Begehren dcö Probsts zu Klingnau, man möchte dem W"" und Kernen, so er den Hauptlcutcu zu Koblenz habe geben müssen, eine Schätzung geben, hat man eint» Mütt Kernen um 3t) Schilling und einen Saum Wein um 3 Pfund angeschlagen. Denen vo» Baden wird über ihr Verlangen, daS zu Baden verbotene feindliche Gut zu ihrer Stadt Händen zieh"' Juni 1498. 615 zu dürfen (denn sie hätten Gewalt, Einen zu tödten oder leben zu lassen, folglich auch ihm nach seinem Verdienen Gut abzunehmen), auf nächstem Tag Autwort versprochen. «I«I«I. Heimbringen, ob man die > Lehen, so andere Leute besitzen, welche Lehen aber zur Grafschaft dienen, leihen wolle oder nicht, «vv. Ebenso soll man sich berathcn, ob man den Nntcrvogt ändern wolle oder nicht, und inzwischen sich nach einem andern umsehen, III. Man soll zu Rath werden, ob man dem Schaffner von Muri Rechnung abnehmen wolle. KKK'. Die Hauptlcute zu Luccru schulden dem Vogt von Sargans für 15» Maß Wein, für jede Maß 2 Kreuzer Züricher Münze. I»I»I». Der Hauptmann zu Coblenz hat vom Segesser zu Klingnau im Namen unseres Herrn von Constanz 10 Mütt Kernen empfangen auf Donstag vor dem Palmtag (23. März), III. Uli Fcrr soll von den 2» Gulden, die er schuldet, 6 Gulden dem Boten, der zu Mailand gewesen, zahlen. I^klk Der Vogt im Sarganserland hat jedem Ort zu geben 66 Pfnnd 1» Schilling. Daran hat er jedem 1» Gulden gegeben, den Rest soll er bis St. Jaeobstag bezahlen. III. Der Vogt von Nheincck soll nach Abrechnung jedem Ort Iii Gulden 18 Veheimsch, 4» Etschkrcuzcr für 1 Gulden gerechnet. Zu Rhcincck und Umgebung liegen noch im Keller 223 Saum 2 Eimer weißer, 6 Saum 3 Eimer rothcr, 9 Saum alter rother Wein. Jedem Boten ist geworden von des Mügcn Geld von Straßburg 1» Gulden in Gold und 7 Sonncnkroncn. «»»«. Dießenhofcn gab jedem Boten 8 Gulden in Gold und 1 Dickplappart. K»K»I» Von des Schinders Hof und von des GrünenzwiS Hof erhält jeder Bote 21 Gulden 2 Pfund, 5 Schilling für 1 Pfund. Denen auf des Schinders Hof sind 12 Kronen, denen auf des GrünenzwiS Hof 1 rheinischer Gulden nachgelassen. «I«iq. Aus den Geleitbüchscn erhält jeder Bote von Mellingen 15 Pfund, Brcmgartcn 27 Pfund 5 Schilling, Baden 7 Pfnnd Haller, von den großen Bädern 1 Pfund Haller, Klingnan !U/z Pfund. Aus der Büchse zu Baden ist für Büchsen zu fassen, Blei zu kaufen u. s. w. 221 Pfund 15 Schilling bewilligt. V ist im Zürcherexcmplar gestrichen. «« fehlt im Abschicdband, siehe dagegen Wcgelins Pfäferscrregcsten Nr. 81S. <»S2. Zug. 12. Juni (Mittwoch nach St. Barnabas). Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede. 0.S6Z. Auf diesen Tag haben unsere Bundesgenossen von Churwaldcn ihre Rathsboten zu unS geschickt mit Meldung, wie des römischen Königs Zug merklich auf das Engadin gehe, und wie er sie durch Mandate ermahnt habe, ihm gehorsam zu sein und dem Reiche zu schwören, ansonst er sie mit Gewalt dazu zwingen werde. Hierauf haben sie uns Eidgenossen dringend gebeten und ermahnt, getreues Aussehen zu halten und ihnen mit Leib und Gut zu helfen. I». Auf Begehreu der Boten von Churwaldcn wird beschlossen, ihnen 400» Mann zu Hülfe zu schicken und selbe folgendermaßen auf die Orte zu verlegen: Zürich soll 100» Mann geben, Lnecrn 60», Nri 20», Schwhz 400, Unterwaldcn 2V», GlaruS 30», Zug 20», Sarganscrland 20» Manu, St. Gallen 5» Büchscnschützcn, Appenzell 40» Mann, Wallis 40» Mann. Alle diese sollen auf künftigen Samstag (15. Juni) mit ihren „Vcnlin" im Namen Gottes ausziehen, v. Die vom grauen Bund zu Oberhalbstcin berichten, der Herzog von Mailand wolle sie überfallen und habe ihnen die Straße zugeschlossen. «I. Der Herzog von Mailand begehrt Antwort auf sein Anerbieten, zwischen dem römischen König und den Eidgenossen den Frieden zu vermitteln. Das 010 Juni 1499. soll man heimbringen. Zürich soll denen von St. Gallen und Appenzell, auch dem Vogt im Sar- ganscrland, Uri denen von Wallis schreiben, daß sie nach Laut dieses Abschieds ihre Mannschaften rüsten und inS Feld schicken; Zug soll an Frciburg schreiben, das! sie mit ihrem Vcnlin sofort unS nachziehen. L. Dem Jacob Zwicker, der mit dem Herrn von Brandis herumzieht, soll man den Eid abnehmen, das er sofort sich heim nach Bischofzcll verfügen wolle, Da im Feld Niemand mehr den Hauptlentcn gehorchen will, so ist auf diesem Tag beschlossen worden, daß Alle, die sich ungehorsam oder unehrlich hielten, im Feld nach Verdienen von den Hauptlentcn gestraft werden sollen. «5». Lu cer n. ?Z. JtlNl (Samstag vor Johann Vaptifl). Staatsarchiv Lucer» ^ Liittrncrabschitdcsaminlung. est> Seite den Herzog von Mailand zu verhindern, dem römischen König wider uns Beistand z» tb»»' Auch läßt der König von Frankreich die Eidgenosse«', als seine liebsten Bundesgenossen, bitten, wenn » einen Frieden schließen, ihn auch darein zu begreifen, was auch er seinerseits beobachten werde; dageiss» möchten sie den Herzog von Mailand in keinen Frieden einschließen, sondern gcgenthcils 4—5999 K»eä'le, welche Frankreich besolden wolle, an die mailändischc Gränze legen, um den Herzog zu bekriegen- Alles sollen die Boten heimbringen nnd auf Montag nach Pcler- und PaulStag (1. Juli) mit der ^» wort wieder zu Lnccrn sein. v. Die Hauptleute im Schwaderloch klagen, daß die Zusätze noch von Ort vervollständigt seien, während sie doch täglich große Anfechtung zu leiden haben. Diewcil co nun darum handelt, Schmach, Schande und Schaden von uns abzuwenden, so werden alle Orte dri'bss' aufgefordert, unverzüglich ihre Zusätze im Schwadcrloch zu verstärken, wie cö ans dem Tag z» 6»"^ beschlossen worden. «I. Solothurn meldet, wie sehr und hart es von den Feinden beschädigt werde, »'» bittet, man wolle ihm helfen, den Schaden zu rächen. Zudem handle Basel verrätherisch, cS scie» ^ Feinde in merklicher Anzahl; man möchte Basel auffordern, Ja oder Nein zu sagen n. s. w. Der Schaden, der ihnen begegne, sei unS leid; wir würden ihnen gern helfen, denselben z» räche». Juni 1499. 617 sei nun aber eine bedeutende Zahl der Uusrigen ins Oberland ausgerückt; auch liegen viele allenthalben >m Zusatz, daher man zu dieser Zeit ihnen zu ihrem Unternehmen nicht bchülflich sein könne. Sie Möchten daher dasselbe verschieben, bis die Unsrigcn wieder zurückkehren, dann wolle man ihnen gern beistehen. «. Der Verweser von Chur, Martin Vruggincr aus Arosscn, bringt eine Kundschaft folgenden Inhalts vor: Als er und zwei seiner Gesellen aus Bünden aus Gutenburg bei dem Ramschwag gewesen, sei jeder von ihnen um 36 rheinische Gulden bestellt worden, in Bünden zu brennen; jeder habe ein Säcklein mit Pulver, Röhrchcn aus Hollundcr und 5 Gulden auf Abschlag erhalten. Er habe ihnen auch drei Gesellen angezeigt, die durch das Schweizerland gehen und durch den obcrn Bund zurückkehren und auch Alles verbrennen sollten. Diese habe er gesehen; sie tragen weiß und rothe Hosen, darin gelbe, graue und weiße Striche und gelbe Lcibröckc. Jedes Ort soll ans diese Leute Acht bestellen, t. Der Herzog von Mailand schreibt, der römische König habe eingewilligt, daß er die FricdcnSuntcrhandlung führe. ES werde also auf daö Geleit, das wir ihm schriftlich zugesendet, eine Botschaft, bestehend aus einem Erzbischof und zwei Rathöhcrren, abgehen. Beschluß: Jedes Ort soll bestens dafür sorgen, daß das Geleit an der Botschaft von den Uusrigen gehalten werde. Dasjenige Ort, wohin sie kommen wird, soll sofort den übrigen Orten Tag verkünden, um die Vorschläge anzuhören. K. Jedes Ort erhält eine Copic des Schreibens, das der König von Frankreich auf diesen Tag geschickt hat. Da unsere Knechte schon wieder anfangen, zum König von Frankreich zu laufen, so soll jedes Ort, wo solche betreten werden, selbe anhalten und an Leib und Gut strafen. I». Auf diesem Tag ist angezogen worden, wie unsere Eidgenossen von Bern sich eben schlechtlich in diese schweren Kriegsläufc schicken, und wir wenig Trost von ihnen haben. Das soll man heimbringen, und falls etwa der Tag mit dem Herzog von Mailand zu Bern gehalten würde, soll man ihnen ernstlich zureden, sich besser in den Handel zu schicken als bisher, und uns nicht so zu verlassen, da wir im burgundischen Krieg ihnen auch trostlich zugezogen sind und sie nicht verlassen haben. Zu Das Schreiben, 6. «I. Suis 15. Juni, steht im bernerischen A. E. A. K. 3Ki>, und betrifft die Artillerie in Auronnc, die Pension u. s. w. «SÄ. Bade n. 4^i99, 37. Zlllttt (Donstag nach Johann und Paul>. TtaatSar'chiv Luccr» I Allgemeine Abschiede. 0.381. Der Großkellcr von Wcttingcn klagt, Graf Heinrich von Thicrstein habe dem Gotteshaus einen in der Herrschaft Röttcln gelegenen Zehnten weggenommen, was dem Gotteshaus zu merklichem Schaden gereiche, zumal Lcibdinge und Gcgcuvcrpflichtungcn darauf angewiesen seien, die dasselbe nicht anderweitig zu beschaffen vermöge. Dabei verlangt er, daß man die Güter und Renten anderer außerhalb der Eidgenossenschaft liegender Gotteshäuser auch angreife und Wcttingcn daraus für seinen Verlust entschädige. Das wollen die Boten heimbringen, ordnen indessen bereits an, daß die Nutzungen auswärtiger Gotteshäuser iu der Eidgenossenschaft vor der Hand aufgeschrieben und bis zum Ausgang des Krieges inne- bchalten werden. ?». Auf diesem Tag ist den Eidgenossen berichtet worden, wie Straßburg, Colmar und andere Städte mündlich und schriftlich Basel aufgefordert haben, zu erklären, ob es mit ihnen halten wolle oder nicht und zwar unter Androhung einer Belagerung. Hierauf hat man Basel geschrieben und Juni l499. es gcbtten, sich in diesen KriegSläufcn nicht von den Eidgenossen zu trennen; falls ihm deswegen etwas Feindseliges geschehe, werde man es mit Leib und Gut schlitzen, r. Die armen Leute von Rheiucck und ans dem Rheinthal bringen an, unser Vogt daselbst wolle von ihnen bezahlt sein, nun aber seien sie arm; auch seien unsere Zusätzer, die dort liegen, ihnen viel schuldig und zahlen ihnen nichts, man möchte ihnen doch einigen Aufschub für ihre Schuld an den Vogt geben. Das wollen die Boten heim an ihre Obrigkeiten bringen. Auch soll jedes Ort mit seinen Knechten, die in Zusätzen liegen, verschaffen, daß sie ihre Wirthe bezahlen. «I. Neue Ermahnung an alle Orte, ihre Znsätze allenthalben auf die vorgeschriebene Zahl zu bringen. «. Auf dem letzten Tag war dem Vogt von Nhcincck die Weisung gegeben wordcil, Ricmandcm mehr Wein zu geben, anders als um baares Geld. Dieser schreibt nun aber, er wollte gern demgemäß handeln; allein man nehme ihm den Wein, er wolle dafür keine Verantwortlichkeit mehr haben; besonders die Zusätzer nehmen den Wein, es möge ihm gefallen oder nicht, „vnd si sicnt als wol Herren als wir". Darüber will man auf nächstem Tag ratbschlagcn; da doch jedes Ort den Seinen ihren Sold gibt, so will man sehen, ob sie den Wein bezahlen sollen oder nicht, t'. Einer von den Gefangenen zu Baden, der Schreiber von Thiengen, wird Zürich auf sein Begehren überlassen, doch unter Vorbehalt der Bezahlung seiner AtzungSkostcn. Der Schuhmacher von Thiengen ist losgelassen um eine Schätzungssumme von 39 Gulden und Ersatz der über ihn gegangene» Kosten. Das Geld ist zur Hälfte den zwei Brüdern Mazingcr gegeben, zur Hälfte zu gemeiner Eidgenossen Händen genommen. I». Der von Roggenbach ist gegen Urfehde, eine Schätzungssumme von l99 Gulden und Ersatz seiner Nahrung und anderer Koste» losgelassen; das Geld ist zu gemeiner Eidgenossen Händen genommen, l. Hans von Baldegg ist losgelassen gegen Bezahlung von 2999 Gulden, wovon die Hälfte sofort, die Hälfte auf St. MartinStag nächsthin zu erlegen, sowie auch gegen Ersatz aller über ihn ergangenen Kosten, Versprechen, von seinen vermeintlichen Ansprüchen auf das Schloß Scheukenberg abzustehen und in diesem Kriege nicht wider die Eidgenossen zu sein, auch zu verschaffen, daß Peter Ruß frei zu unfern Händen komme, k. Junker Peter Gicl hat abermals begehrt, daß man ihm, als dem rechten natür lichcn Erben, daS Gut des Herrn Hans Gicl zukommen lasse. Antwort: Man habe den Vogt beauftragt, den Blumen einzuziehen auf des Gutes Kosten; welcher dann sein Recht darauf beweise, der soll dessen genießen. I. Da aus heule der Abt von St. Gallen, der hohen Gerichte zu Blatten wegen, vor den Boten erscheinen sollte, seine Botschaft aber um Aufschub bittet, indem derselbe krank sei, so wird diese Sache verschoben, Jedermanns Rechten unschädlich. «». HauS Stucki, der Vogt von Küssenbcrg, bringt an, man solle hinsichtlich der Besetzung dcö Schlosses Anordnung treffen; die Knechte, welche da seien, wollen nicht mehr bleiben, sie wüßten denn, was man ihnen zu Sold geben wolle; ebenso wolle er wissen, waS man ihm als Vogt zu Lohn geben wolle. Jeder Söldner auf dem Schloß verlange täglich 4 Schilling nebst Verpflegung. Ferner verlangt der Vogt Weisung, wie man sich mit des Grafen Gut allenthalben zu benehmen habe, ob man Forderungen Dritter an daS Schloß und seine Einkünfte anerkennen soll u. s. w. DaS AllcS wollen die Boten dieses TageS an ihre Obern bringen, i». Auf den Tag, der zu Luccrn auf Montag St. UlrichStag (S.Juli) gehalten wird, soll man sich endlich erklären, waS man bezüglich des Grafen von Brandis thun wolle. «». Auf gleichem Tag soll mau sich erklären, ob man 4^5999 Mann ins Hegau schicken wolle, um daö Korn, das dort bald reif sein wird, zu unsern Händen zu schneiden. Wenn jedoch inzwischen ein anderer Tag angesetzt würde, so soll man auf selbem diese Sachen verhandeln, i». Bezüglich dcö Verlangens von Luecru, daß man ihm die im Schwaderloch vcr- Juni 1499. 619 lorncu Pferde bezahle, wird beschlossen, bis zu einer allgemeinen Abrechnung den Entscheid zu verschieben. «K. Den Karrcrn, welche die Buchsen von Thicngcn nach Baden geführt haben, gibt man 11 Gulden zu Lohn, woran jedes der X Orte 1 Gulden und Schaffhauscn 1 Gulden zahlt. ». Da die von Baden auf unsere Antwort, wir vermeinen als ihre Oberhand auf das in ihrer Stadt vorfindlichc feindliche Gut mehr Recht zu haben als sie, keine Erwiederung haben folgen lassen, so läßt man es dabei bleiben; der Bogt soll also die betreffenden Verfügungen in Vollziehung setzen. Gerold Mcher von Knonau verzichtet auf seinen Anspruch auf die 6 Gulden in seinen Niedern Gerichten in unserer Herrschaft Baden; bezüglich der Haller dagegen will er auf dem nächsten Tag, der in Zürich gehalten wird, sein Recht erweisen, Den Gesellen im Sarganserland wird der gefangene Jacob Jetzer nach ihrem Verlangen überlassen, doch so, daß sie seine Atzungskostcn bezahlen und ihn während der Dauer des Krieges sicher verwahren, so daß er uns keinen Schaden mehr zufüge. Auf St. Jacobstag (25. Juli) sollen die vi Orte, die zu Muri Kastvögte sind, daselbst Rechnung abnehmen vom Vogt Dolder von Glarus und von Herrn Jacob Feierabend. «55. Lucer u. 4^(99, T. Jttll (Dienstag vor Ulrici). Staatsarchiv Luccl'in Luccriierabschicdcsannniung. 0.III. Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede. III. KZ. Boten: Zürich. DominieuS Fraucnfeld. Bern. Der Venner. Lucern. Hans Sunnenberg, Schultheiß; Jacob Bramberg, Seckelmeister. Uri. Ammann Beroldinger. Schwhz. Seckelmeister Kochli. Unterwaldcn. Ammann Zunhöfen. Zug. Germann Doß. Glarus (nicht angegeben). Freibürg. Der Seckelmeister. Solothurn. Daniel Babenberg, Seckelmeister. Auf dem Tag zu Zug war angesehen worden, unfern Bundesgenossen in.Churwalden mit 4696 Mann zuzuziehen. Nun sind etliche Orte abgezogen und haben sich gcthcilt, was unö merklichen Schaden bringen könnte; man soll daher dem nachleben, was ans Tagen beschlossen wird. Es sind uns auch schriftliche Meldungen zugekommen, daß der römische König mit Macht gegen Gutcnbnrg anrücke, daher sollen die Orte, die aus Churwalden abgezogen sind, sofort an die Letze gegen Mahenfeld rücken, um da dem Feind zu begegnen. Ebenso ist den Unsrigcn im Schwadcrloch Warnung zugegangen, daß unsere Feinde und das Reich sie nächsten Donstag (4. Juli) mit ganzer Macht angreifen wollen. Und weil es dann die Roth erfordert, so soll allenthalben sich Jedermann gerüstet halben, damit je die nächsten Orte im Augenblick der Gefahr mit ganzer Macht eilends auszurücken bereit seien. I». „ Item man sol den vnsern im swadcrloch schribcn." e. Jedes Ort soll seinen Zusatz, wie der zu Zürich geordnet worden, sofort vervollständigen und eilends hinausschickcn, damit uns nicht Schmach und Schande treffe. «I. Zürich, llntcrwaldcn und Zug sollen heimbringen, daß man bei ihnen auch, wie in den andern Orten, die Krcuz- degcn und „Tschcffelin" abthuc. Gemeine Eidgenossen bestätigen einhellig den Aufsatz einer Strafe an Leib und Gut, womit ans letztem Tag diejenigen bedroht wurden, welche während der Dauer vieles Krieges in fremde Kriegsdienste laufen, t. Für Entscheidung der Frage, ob man die vor Konstanz und anderwärts eroberten Büchsen thcilcn oder was man damit machen wolle, wird ein Tag angesetzt nach Frauenfeld auf Sonntag vor St. Jaeobstag (21. Juli). K. Den Bezug des Zehntens, welcher zu den 78* 62« Juli 1499. Schlössern Güttingen und Mooöburg gehört, zu dcö Bischofs von Constanz Händen, sollen die beiden HanS von Laudenberg bis zu jenem Tag unterlassen, wie das schon zu Baden angesehen ist. I». Die von Uri klagen, der Herzog von Mailand schlage ihnen feilen Kauf ab, und habe den Ihrige» wieder genommen, was sie gekauft haben. Sic begehren Rath, ob sie dem Herzog auch die Straße versperren sollen. DaS soll jeder Bote heimbringen; doch wird mit llri geredet, das; sie, da eine Botschaft von Mailand hcranökommt, nichts Unfreundliches gegen den Herzog vornehmen, sondern die Sache in Ruhe anstehen lassen, zumal wir sonst Feinde genug auf dem Hals haben. I. Die Boten, welche zur Abholung des französischen Geschützes abgeordnet sind, schreiben aus Frankreich, sie bringen dasselbe, 8 große Stücke, die da schießen jedcö k eiserne Klötze, dann Steine, 200 Ccntncr Pulver, 12 Büchsenmacher, 2 Gießer, etwa 50 Knechte und über andcrthalbhnndcrt Pferde. Desgleichen habe der König den Bischof von Scns abgefertigt, um uns daö Geld zu bringen, das in der Fronfastcn verfallen ist. Darauf hat man Bern und Frciburg besohlen, eilends dem Herzog von Savohcn in unser Aller Namen zu schreiben, daß er das Geschütz durch sein Land herauöfcrtigcn lasse. Auf nächstem Tag zu Luecrn soll entschieden werden, wohin man daö Geschütz brauchen wolle. It.. Boten von nnsern Vcnlincn im Oberland, die bei Maycn- fcld liegen, haben sichere Kundschaft gebracht, daß der römische König, Herzog Georg von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, Württemberg und andere große Herren letzten Samstag mit großer Macht von Fcldkirch ausgezogen nnd bis Triefen vorgerückt seien, in der Absicht,'die Unsrigcn anzugreifen. Sie begehren, daß wir ihnen mit unserer Macht zuziehen. Daö soll jeder Bote heimbringen und auf nächste'" Tag zu Lnccrn antworten; doch soll für den Fall, daß eilende Hülfe nothwcndig würde, sich jedes Ort gerüstet halten. I. Auf Mittwoch nach Ulrichstag (10. Juli) sollen alle Orte ihre Boten zu Luecrn - haben, nm die mailändischc Votschaft anzuhören, »i. Der königlichen Botschaft von Frankreich hat man auf ihr Anbringen und Begehren freundlich gedankt, i». Ammann im Oberdorf begehrt in seinem und Oswalds von Rotz Namen, daß man ihnen die diesjährige Nutzung eines Zehntens zu Horn, welche ihnen von den Hauptleutcn im Schwaderloch bewilligt sei, lasse. Darüber will man auf nächstem Tag Antwort geben; mittlerweile soll Zürich sich erkundigen, wo jener Zehnten liege, wie viel er ertrage und wem er gehöre. I« bis i> schien im Lucerncrcjemplnr. Lu cor n. 14!««, i). Jtlll (Dienstag nach Ulrili). S»ane»arcl>iv V„cei-i, «ueernerabschicdesaminlung. 0. HZ. Stan»»are«>ii> Znrie«, Allgemeine Abschiede. III. «i» Boten: Zürich. Dominikus Franenfcld, des Raths. Bern. Adrian von Bubcnbcrg, HanS R» dolf von Scharnachthal, Ritter; Bartholomäus May, dcö Raths. Luecrn. Hanö Sunncnberg, Schult' hxiß; Ludwig Seiler, Altschulthciß; Rudolf Haaö; Jacob Brambcrg, des Raths. Uri. Ammann Bcrol- dingcr. Schwhz. Ulrich Aufdermanr, Altammann. Untcrwaldcn. Amman»Zunhöfcn. Zug. Am»'""" Steiner. Glarus. HanS Heer. Frciburg. Hanö Tcchtcrmann, Bürgermeister; der Stadtschrcibcr- Solothurn. Daniel Babenberg, Scckclmeistcr. ». Der Vogt im Thurgan schreibt, er habe den Zehnten zu Felwcn dem Haus Hübncr von. da Juli 1499. 621 geliehen; nun haben aber die Hauptleute im Schwaderloch denselben Zehnten dem Hauptmann Stoffel Snter geliehen. Antwort: Der Vogt soll den Zehnten dem Hans Huber lassen; die Boten, welche nach Francnfeld kommen, um die Büchsen zu thcilen, werden den Stoffel Snter entschädigen, daß er klaglos werde. I». Auf diesem Tag ist eine Botschaft des Gotteshauses Wettingcn mit dem Vogt zu Baden erschienen und hat sich beklagt, daß der römische König dem Gotteshaus einen Zehnten unterhalb Basel entfremdet und selben dem Grafen von Thierstein für eigenes Gut übergeben habe. Hierauf wird einhellig beschlossen: Wo man in der Eidgenossenschaft unserer Feinde Gut, es gehöre Gotteshäusern oder Andern, findet, so soll man es zu gemeiner Eidgenossen Händen in Haft legen, dann das Gotteshaus Wettingen vorab daraus für seinen Verlust entschädigen, das Ncbrige zu gemeinen Händen behalten. «. Der Vogt im Thurgau hat geschrieben: Die von Weinfclden seien unser» Feinden viel schuldig; da er nun diese Schulden zu gemeiner Eidgenossen Händen habe einziehen wollen, so sei ihm das von Zürich gewehrt worden, welches meine, jenes Gut gehöre ihm allein. Antwort: Er soll der Feinde Gut zu Weinfclden zu gemeiner Eidgenossen Händen einziehen. «R. Gemeiner Eidgenossen Boten haben auf diesem Tag dem Ammann im Oberdorf und dem Oswald von Rotz das Zchntchcn zu Horn zu Händen zu nehmen erlaubt. «. Auf diesem Tag erscheint Junker Martin von Starkenbcrg, der auf dem Schlosse Stühlingen gewesen, und klagt: Als er Stühlingen den Eidgenossen übergeben habe, sei ihm zugesagt worden, man werde ihn mit Leib und Gut ohne Entgelt abziehen lassen. Nun haben ihm aber die Unser» seine Habe und Gut entwert, so daß er mit Frau und Kindern in Noth gerathc. Beschluß: Man soll mit dem Abt von St. Gallen reden, daß er um unsertwillen ihm eine Pflegschaft gebe; auf dem nächsten Tag soll man zudem antworten, wie man ihm das wider unsere Zusage entfremdete Gut ersetzen wolle, ob aus der Loskaufs- snmme des von Baldcgg, ob aus Brandschätzcn, oder wie. L. Die Knechte, die jüngst in den Zusatz an die Steig bei Mayenfeld verordnet worden sind, werden während der Erntezeit in Zusatz nach Schaffhausen geschickt, mit Einwilligung derer von Bünden. K. Die von Zürich erklären, daß/ die Grafschaft im Klettgan mit dem Schloß Küssenberg ihnen mit ewigem Burgrecht verbunden sei, und begehren, daß man sie bei diesem Burgrecht bleiben lasse. Es ist aber von allen Orten einhellig erkennt, weil gemeine Eidgenossen das Schloß Küssenberg und die Grafschaft im Klettgau eingenommen haben, so wollen sie selbe auch mit aller Nutzung behalten. Der Vogt von Küssenberg soll in Beisein des Vogts von Baden die Leute daselbst und in der Grafschaft Klettgau zu gemeiner Eidgenossen Händen schwören lassen. I», Auf diesem Tag ist des Herzogs von Mailand Botschaft erschienen und hat zuerst weitläufig erörtert, wie ihrem Herrn der Krieg zwischen uns Eidgenossen, den Bündnern und dem römischen König, zwischen Völkern gleicher deutscher Zunge leid thuc; er habe deshalb bei beiden Parteien geworben, daß man ihm Vollmacht gebe, den Krieg durch Vermittlung abzustellen. Mittlerweile habe der Allmächtige den Eidgenossen Sieg und Ruhm gegen ihre Feinde verliehen, was ihm sehr erfreulich sei. Beide Parteien haben ihm erlaubt, in die Sache zu reden und, wenn er Mittel finde, die Sache gütlich beizulegen. Nun habe der Herzog seine Botschaft zu den Eidgenossen gesendet, um zu vernehmen, was ihre Anmuthung und ihr Begehren gegenüber dem römischen König sei, oder wie sie wollen, daß man die Sache zu Händen nehme. Sobald er, der mai- ländischc Bote, ihre Ansichten und Begehren kenne, werde er sich zum römischen König verfügen und bitte dann, ihm einen Geleitsmann bis auf unsere Gränze mitzugeben; er werde weder Mühe noch Kosten sparen, um diesen Krieg zu einem für die Eidgenossen befriedigenden Vergleich zu bringen. Jeder Bote soll diese Eröffnungen heimbringen und Rath Pflegen, was für Forderungen wir an den römischen König stellen li22 Juli 1499. wollen. Es weiß auch jeder Bote, wie der Gesandte den Herzog verantwortet hat wegen der Sperrung der Lebensmittel gegen den grauen Bund. I. Im Weiter» hat der mailändische Bote angebracht, der König von Frankreich treffe wieder Anstalten zn einem Einsall in das Hcrzogthum Mailand. Sein Herr sei bereit, mit ihm über seine Ansprachen vor Recht zu treten. It.. Es wird beschlossen, der Vogt von Baden soll mit denen ans der Grafschaft Baden sich nach Coblenz am Rhein legen; die freien Aemtcr sollen tOO Mann, Bremgartcn 20, Mellingen tt> Mann in das Schloß Küssenbcrg legen, damit einem Einfall des Feindes während der Ernte und bis die Eidgenossen aus dem Suudgau wieder heimkommen, Widerstand möge geleistet werden. I. Der von Zürich angebrachte Handel des Herrn Dietrick, Vogt, Probsts zn St. Stcffan in Constanz und Chorherrn zu Zürich wegen einiger der Probstci gehöriger Renten und Gülten im Thurgau soll 'zu Fraueufcld auf dem Tag, der Sonntags vor Jacobi (2l. Juli) daselbst gehalten wird, zur Verhandlung kommen, in Die Domherren von Chur bitten, bei einem Friedensschlüsse sie zu bedenken, da sie viele Gülten und Reuten in unserer Feinde Land, im Etschland, im Wallgatt u. s. w., haben. 11. Dietrich Fröwlcr war merklich verklagt, als ob er sich in der Schlacht zn Mals nicht ehrlich gehalten hätte. Da aber die Boten aus dem grauen Bund, so auf diesem Tag gewesen, bezeugt haben, daß er sich bei ihnen ehrlich und als ein Biedermann gehalten habe, so hat man an seiner Verantwortung ein Genüge gehabt und ihn der Nachrede entschuldigt. «». Der hochwürdige Fürst und Herr, Bischof zu Scns, hat im Namen des Königs von Frankreich angebracht, was folgt: Erstens sei der König Willens, Leib und Gut zu uns Eidgenossen zn sehen, der Vereinigung nachzuleben und sich von uns in keinem Weg zn söndern. Das sei er beauftragt, unö zu eröffnen. Ferner habe der König die Büchsen längst nach Assona (Au,rönne) gesendet zu der Eidgenossen Händen., Drittens habe er nach Lyon geschickt, »m die 20,000 Gulden zu entlehnen; er sei beauftragt, mit uns zu verabreden, wie wir die in Empfang nehmen wollen. Viertens des Jahrgelds der drei Orte wegen habe der König auf das ab dem Tag zu Zürich an ihn erlassene Schreiben erklärt, wenn er solches verheißen, so werde er seinem Versprechen nachkommen, er glaube abeö nicht, daß er es verheißen habe. Fünftens begehre er, daß man der Botschaft von Mailand keinen Glauben schenke. Wer selbst keinen Frieden habe, könne auch keinen Frieden vermitteln. Der Herzog habe dem römischen König gegen uns Geld, Leute und Harnische geliefert, und suche durch Missionen in einzelne Orte Zwietracht unter die Eidgenossen zu bringen. Man möchte also eher dem König von Frankreich als dem Herzog von Mailand die Friedcnsvcrmittlung anvertrauen; es habe der König auch bereits deshalb an den römischen König und die Ehnrfürstcn eine Botschaft gesendet, und sei als unser Verbündeter zu Allem bereit, was unsere Interessen fördern könne. Z». Die königlich- französische Botschaft hat der zu Pfingsten uns verfallene» 20,000 Gulden wegen geantwortet, daß der König solche hier bezahlen wolle. Bern, Schwhz und Untcrwaldcn meinen, bemeldtcr Bischof (von Scns) habe auch ihnen, wie den Orten, so mit König Earl scl. in Vereinigung gewesen, jedem Ort 2000 Franken zu geben verheißen, was dieser nicht cingestehen will. Doch ist er, damit unter uns keine Irrung entstehe, erbötig, den drei Orten die 6000 Franken auch zn geben, unter der Bedingung, daß gemeine Eidgenossen dem König schreiben, sie haben sich seiner in der Sache gcmächtigt, der Bischof aber habe nichts verheißen, q. Herr Hans von Laudenberg, als Bote des Bischofs von Eonstanz, begehrt, daß die Eidgenossen ihm des Stifts Zinse, Renten, Gülten und Zehnten im Thurgan verabfolgen lassen möchten, .hierauf wird geantwortet: Man habe beschlossen, alle diese Einkünfte einstweilen zu unfern Händen z" nehmen; so bald der Krieg beendigt sei, wolle man dem Bischof um das Seinigc geziemende Antwort Juli 1499. 623 geben. Hinsichtlich der Städte und Schlösser Arbon und Moosburg ist beschlossen, daß jedes Ort nach Arbon einen Zusatz von 3 Mann legen soll, damit wir nicht „ veruntruwct" werden. Der Bischof und unsere Eidgenossen von St. Gallen sollen auch 19 Mann dahin senden; alle diese sollen dann unter sich einen Hauptmann nehmen. In das Schloß zu Arbon soll jedes Ort einen Mann, dann der Bischof und die Stadt St. Gallen auch jeder Thcil einen Mann legen, r. Der Abt von St. Gallen bittet, bei einem Friedensschluß seiner nicht zu vergessen, da er viel Gut in Feindesland habe. 8. Dem Peter Giel, Vater des Abts von St. Gallen, hat man auf einem frühern Tag zu Lucern bewilligt, ins Sundgau zu den Seinigen zu ziehen, man hält ihn nun für unfern Feind, und hat sein Gut zu gemeinen Händen in Verbot gelegt. Da einige Orte ihm dasselbe nicht wollen verabfolgen lassen, so soll man das heimbringen und auf nächstem Tag darüber verhandeln, t. Bern hat eilends geschrieben, cS sei ihm gewisse Kundschaft geworden, daß von dem Pfalzgrafcn, den geistlichen Churfürften und andern Fürsten und Städten ein großer Zug gegen Basel hinauf rücke, weshalb uothwcndig sei, sich auf dieser Seite vorzusehen. Da gleichzeitig Zürich zu eilendem Zuzug ins Schwadcrloch mahnt, so soll jeder Bote heimbringen, daß man auch gegen den Feind, der von unten herauf kommt, Vorsorge treffe, m. Ab diesem Tag hat man eine Botschaft nach Basel geschickt, um eine bestimmte Erklärung zu verlangen, ob sie ganz mit uns hgltcn wollen, ja oder nein. Solothurn soll Erkundigung einziehen, wer denen von Basel ihre Bürger oder Dienstkncchte, wie sie klagen, niedergeworfen habe, und die Thäter strafen. Solothurn soll ferner den Gefangenen daselbst richten, der etliche Berncr schändlich angelogen hat. v. Auf St. Marien Magdalenen- tag (22. Juli) wird ein Tag nach Zürich gesetzt, um der mailändischcn Botschaft Antwort >zu geben. HV. In Betreff des Herrn Ludwig von Brandis soll jedes Ort, auch unsere Bundesgenossen von Chur- walden, sich erkundigen, was er wider die Eidgenossen gehandelt habe und die Kundschaften persönlich auf den Tag stellen, x. Im Etschland ist laut den Briefen unserer Eidgenossen von Zürich, Uri und Glarns ein in lateinischer und italienischer Sprache geführter Briefwechsel zwischen einem Kanzler des Herzogs von Mailand, Namens Petrus Bononinus de Tergesta, und einem Kanzler des römischen Königs, Namens Matthäus Lang, aufgefangen worden, worin unter Anderm der mailändische Kanzler unter seines Herrn Siegel mit Berufung auf die dem König gelieferten Gelder, Harnische und Leute gegen die Eidgenossen 4—1i),(M) Mann HülfSvölkcr gegen den König von Frankreich verlangt und verspricht, uns und unfern Bundesgenossen von Churwaldcn keine Speise zukommen zu lassen, außer etwa zwei Saum wöchentlich, damit er auf diesem Wege über unser Thun Kundschaft erhalten möge, und wenn er etwas gegen die „ Swizer" thun könne, so werde er es an Geld nicht mangeln lassen u. s. w., wie die Boten zu sagen wissen. Herrn Hans von Landenbcrg, Vogt zu Arbon, ist befohlen, unserer Feinde Gut zu Arbon in Beschlag zu nehmen und zu verkaufen, mit Ausnahme des Eigcnthums deS Rattelbcrgs, der Bürger zu Arbon ist. i«. Demselben wird befohlen, jede Woche Einen aus den sieben Orten zu berufen, um mit ihnen über das Einnehmen, das dieser Krieg bringt, Rath zu halten und alles zu unserm Nutzen zu ordnen. «. x bis « fehlen im Luccrnerexemplar. 624 Juli 1499. «57. Züri ch. 2Z. Zull «Dienstag nach Maria Magdalena). HtaatSarci»«» Lucer» Allgemeine Abschiede. 0.Z8ft. ». Auf den Schaden, der uns leider zu Nhcincck an unfern Zusätzen begegnet ist, wird erkennt, diese Zusätze wieder auf die anfänglich geordnete Zahl zu bringen und mit 29 Mann zu verstärken, also daß jedcö Ort sofort 59 Mann daselbst habe. Dazu sollen St. Gallen und Appenzell eilig ersucht werden, die Ihrigen dahin zu senden und da bleiben zu lassen, bis die Zusätze einnicken. Da auch die Hauptlentc im Schwadcrloch sich beklagen, daß einige Orte ihre Mannschaft nicht vollzählig, auch einige Orte zu alte, andere zu junge Leute da haben, so werden die sieben Orte ernstlich aufgefordert, sowohl nach Rheincck als ins Schwaderloch ohne Verzug die nöthigc Mannschaft abgehen zu lassen. I». Ferner bringen die Haupt' lcutc im Schwaderloch an, wenn dieser Krieg noch länger danrc, so sei eS nothwcndig, das Schloß Gott- lieben zu unfern Händen zu nehmen, dazu Kastel und den Gcißbühel mit Vcrschanznngen zu versehe», damit man Wachen daselbst haben könne, auch den ganzen Wald zu verhauen. Ansonst wolle Niemand mehr wachen, denn die Lcutc werden auf der Wache erstochen. Wofern man sie nicht besser versehe, so werden sie heimziehen. Es wird beschlossen, auf nächstem Tag hierüber Antwort zu geben, e. Frciburg zeigt an, daß die Büchsen von Frankreich herauskommen und gegenwärtig bereits in Frciburg angelangt sein werden. Es wird beschlossen, ihnen entgegen zu schreiben, daß sie nach Solothnrn geführt werden sollen. Auf nächstem Tag wird man beschließen, wo man dieselben zunächst brauchen wolle. «I. St. Gallen und Appenzell bitten, ihren Zusatz aus dem Schwadcrloch heimzulassen, da sie im Nheintbal stets auf der Hut und Gegenwehr sein müssen. Hierauf wurden sie gebeten, ihre Zusätze dieser Zeit noch im Schwadcrloch stehen zu lassen; bald werde sich entscheiden, ob der Krieg fortdauern oder zu Frieden gebracht werde; man werde auf einen andern Tag dann über ihr Begehren rathschlagen, Da Rudolf Möttcl«, jetzt zu Rhcincck, von nnscrn Feinden gefangen worden, so wird seiner Verwandtschaft zugesagt, man werde das Beste thnn, damit er ausgewechselt oder auf andcrm Wege frei werde, t". Der Vogt von Küsscnbcrg soll den Leuten, die ans Schloß gehören, gebieten, den Zehnten einzuführen. Findet sich dann, daß zur Fuhr nicht pflichtig sind, so soll ihnen billige Vergütung geleistet werden. Jedes Ort soll die Seinen anhalten, dasjenige zu erstatten, was sie dem Wilhelm Heggenzcr, Vogt zu Ncunkirch, genommen haben. I». Jeder Bote weiß, waö der Eidgenossen Boten, nämlich Schultheiß Sunncnbcrg von Lueei» und' Vogt Fleckli von Schwhz, mit derer von Basel Rathsbotschaft zu Ölten geredet und daß letztes zugesagt haben, unsere Anfrage, wessen man sich in diesem Krieg von ihnen zu versehen habe, bcfördn lich an ihre Herren zu bringen, damit uns endliche und bestimmte Antwort werde, i. llri soll der Aede nachfragen, die ergangen sein soll der Sache zu Stockach wegen, und besonders den Heini Steffan von Secdorf einvernehmen, wer die von Zürich seien, die er angezogen hat. k Vor den Boten dieses TagcS erscheint der Erzbischof zu ScnS, Botschafter deö allcrchristlichsten Königs von Frankreich, meldet mit vielen schönen Worten abermals die gnädige Gesinnung, die der König zu den Eidgenossen hege, und seinen Willen, wie bisher so auch fortan Alles zu thnn, was zum Besten der Eidgenosse" schaft gedeihen möge. Daher habe derselbe jetzt seine Botschaft zum römischen König geschickt, m" de" zwischen diesem und den Eidgenossen waltenden Krieg zu vermitteln. Er warne aber die Eidgenossen, wie Juli 1499. 625 er das schon auf dem Tag zu Lucern gcthau, der Botschaft des Herzogs von Mailand, die einen solchen Frieden unterhandeln wolle, keinen Glauben zu schenken, da der Herzog dem römischen König mit Geld, Speise und Andcrm helfe, auch mit Sippe und Pflicht ihm dermaßen verbunden sei, daß man keine fruchtbare Unterhandlung von ihm erwarten könne. Vielmehr müsse man ihn für einen Anstifter des Krieges halten. Der französische Sendbote begehrt daher, daß man die mailändischen Boten als der Eidgenossen und des Königs von Frankreich Feinde aus der Eidgenossenschaft vertreibe, mit Anzeige etlicher Ursachen, welche das ihnen gegebene Geleit aufheben sollten. Dem Erzbischof ist hierauf nach gehaltener Unterredung schriftlich geantwortet worden, die Eidgenossen seien dem König für seine geneigte Gesinnung sehr verbunden, sie seien auch stets geneigt, seinen Rathen zu folgen; da aber die mailändische Botschaft mit unscrm Willen von dem Tag zu Luccrn zum römischen König geritten sei, auch da, wie sie sich berühme, mit ihren Vermittlnngöanträgcn gute Aufnahme gefunden habe, so können wir derselben nicht abschlagen, in der Sache weiter zu handeln, zumal es von jeher unsere Gesinnung gewesen, Niemanden zu verachten, der uns Frieden schaffen wollte. Deswegen wolle man aber des französischen Königs Antrag nicht ablehnen, sondern wenn seine Botschaft etwas Füglicheres erreiche, selbes nur um so lieber annehmen. Auch wolle man sich freuen, wenn der Erzbischof nach seinem Anerbieten bei uns bleiben und in diesen kriegerischen und schwierigen Zeiten uns mit seinem Rathe beistehen wolle. I. Der mailändischen Botschaft wird Dank gesagt auf ihren Bericht, daß der römische König sich dazu verstanden habe, zu Befriedigung des Krieges unsere Klagen und Beschwerden anzuhören. Da derselbe auf diese Weise uns die vorthcil- haftc Stellung des Klägers einräumt, so ist von den Eidgenossen und ihren Bundesgenossen von Chur- walden einhellig zugesagt, die herzogliche Botschaft in der Sache handeln zu lassen, den nach Schaff- Hausen auf Sonntag vor St. Oswaldötag (4. August) angesetzten Tag sammt Abt und Stadt St. Gallen und Appenzell zu besuchen, und in Gottes Namen zu trachten, daß man diesen harten Krieg zu Frieden bringe. >»». Auf Bitte der mailändischen Botschaft wird beschlossen, den Wallisern zu schreiben, daß sie ihre Knechte in den Krieg, der sich jetzt in der Lombardei erhoben hat, nicht laufen lassen. Ebenso, daß man den Posten, die von derselben Botschaft über den Gotthard oder den Möllensee durch Chur- waldcn abgefertigt werden, freien Wandel und Paß gebe. i». Appenzell bittet, wenn es zu einem Frieden komme, ihrer Sache des Ammann Schwcndiners wegen eingedenk zu sein, damit sie der mindern Kosten wegen keine Botschaft auf den Tag zu Schaffhauscu schicken müßten. «. Auf Samstag nach Jacobi (27. Juli) ist die französische Botschaft, welche der Fricdcnsuntcrhandlung wegen beim römischen König gewesen, auf den Tag gekommen, und hat berichtet, sie habe im Anfang den römischen König ganz gütig und nicht ungeneigt gefunden, bis Herr Ludwig von Mailand seine Botschaft dahin gefertigt habe. Diese habe den guten Fortgang der Sache verhindert, und die französischen Boten haben nichts weiter erlangt, als die Versicherung des Königs, er sei geneigt zum Frieden, doch mit Ehren der Majestät wie des heiligen Reichs, sofern anch die Eidgenossen das begehren. Dabei habe der Bischof von Worms gesagt, wenn die Eidgenossen die Waffen niederlegen und Gnade oder Verzeihung verlangen, so wolle man mit ihnen Frieden machen, sonst nicht. Daselbst werden überhaupt allerlei schmähliche und verächtliche Worte gegen die Eidgenossen gebraucht. Darauf ist den französischen Boten mit vielen Worten gedankt und geantwortet worden, wie schon dem Bischof von Senö geantwortet wurde. Dabei hat man es aber bewenden lassen. Z». Vogt Dolder von Glarus soll von der Vogtei im Wagcnthal Rechnung geben und die Ausstände einziehen lassen bis St. Gallcntag; doch was er baar eingenommen, soll er an die Orte 79 K26 Juli t^llil. vcrtheilcn. «>. Da Etliche von Thicngcn herüber nach Zurzach gezogen und in Schirm genommen sind, Andere vielleicht gern ihnen nachfolgten, so soll jeder Bote heimbringen, ob man diese Leute ferner herüberziehen lassen und schirmen wolle, i. Ans Anbringen und Bitte Dietrich Vogts, DoctorS, Ehor- hcrrn zu Zürich und Probsts zu St. Stephan in Constanz, ist beschlossen, dasi Zehnten, Zinse und Gülten, die zu seiner Probstci gehören und in unserer Eidgenossenschaft gelegen sind, ihm ungehindert zukommen sollen. «. Dem Vogt zu Baden wird befohlen, die Leute zn Kaiscrstuhl, Klingnau und Zurzach in Beisein einer Botschaft von Zürich für die Daner dieses Krieges in Eid und Pflicht zu nehmen. Auch soll er das Gotteshaus Lcuggern mit einem Statthalter versehen. T. Jeder Bote soll heimbringen, ob man den Hans von Laudenberg zu Klingen, der ein guter Eidgenosse ist, das Haus Moosburg, das dem Stift Eonstanz zugehört, versehen lassen wolle, da es nicht viel einträgt und er sich verschreiben will, selbes zu unfern Händen zu verwalten. Hi. Da der Vogt im Oberland über eine feindliche Sammlung zu Fcldkirch berichtet und Hülfe begehrt, so ist beschlossen, dasi Glarus hinaufziehen, St. Gallen und Appenzell getreues Aufsehen halten sollen. Der Landvogt soll sich auch über mißfällige Worte und Klagen im Sarganscrland näher erkundigen, v. Wengi ist den Giclcn genommen; der alte Gicl hatte es aber nicht bezahlt, sondern um ein Lcibding gekauft. Nun verlangen Ulrich Mundprat, Ritter, und Ulrich Schenk, welche sich für den Gicl als Bürgen verschrieben, man soll sie dieser Bürgschaft ledigen, sofern man Wengi behalten wolle, Der Bote von Luccrn soll heimbringen, daß der Brief vom römischen König an die drei Bünde von Ehurwaldcn, der bei Anlaß, als man letzthin an die Etsch gezogen, auf den vergangenen Tag nach Lucern gekommen, jenen wieder zugestellt werde, Da die Büchsen und der dazn gehörige Zug ans Frankreich angekommen sind, so soll allenthalben für freundliche Aufnahme und Verpflegung gesorgt und von Frcibnrg eine eigene Botschaft zu deren Geleit und Schirm vor Unfug abgeordnet werden. In Betreff der Besetzung Küsscnbcrgö und der Besoldung der dortigen Knechte, sowie deS Büchscnmcistcrö und des Vogts daselbst soll man auf dem nächsten Tag endlich antworten. Auf nächstem Tag soll man auch Antwort geben, wie man die lt)W Gulden, welche Hans von Baldegg an seine Schätzung gegeben hat, thcilen wolle. »»».. Da sich eine bedeutende feindliche Macht im Hegau sammelt, die den Schaffhausern das Dorf Thäingen sammt der Kirche verbrannt und die Leute daselbst zum Thcil erstochen oder im Kirchthurm erstickt hat und dem Vernehmen nach sich vor Schaffhansen oder Stein legen will, so soll Jedermann zn allfällig nöthigcm Entsatz gerüstet sein. Dem Zusatz wird geschrieben, daß er auf der Hut sei und die Stadt nicht verlasse, um auf Raub auszugehen. I»I». In Betreff deS Herrn Ludwig von Brandis ist auf Vcrhörung der Kundschaft, die man scintthalben vernommen, ausgemacht, daß wir ihn für unfern Feind erachten und behandeln wollen; auf Bitte Berns aber wird ihw eröffnet, wenn er Gnade begehre, so wolle man über ein gütliches Uebcrcinkommcn mit ihm reden. Auf sein Begehren wird ihm eine Bedenkzeit von acht Tagen eingeräumt, während welcher er nach Bern reiten mag, um sich da zu bcrathcn, jedoch auf Doctor Thüring Frickcrs Versprechen hin, daß er sich nach Ablauf der acht Tage wieder zu Luccrn stellen und wie vorher in Eid und Pflicht stehen soll. Seine Antwort soll er durch die Boten von Bern auf dem Tag zn Schaffhansen geben, e«» An St. Gallen wird geschrieben, es soll den Zusatz zu Rhcincck mit Pnlvcr und Blei versehen; jenem Zusatz wird geschrieben, daß er nicht im Städtchen liegen bleiben, sondern sich auf die Plätze, wo es nothwendig sei, vcrtheilcn soll. «I«I. Uri soll 25 Mann in den Zusatz nach Rhcincck schicken, Glarnö dagegen wird dieser Pflicht entlassen, da ihm die Bewachung deö Oberlands vorzüglich anvertraut ist. «v. Herr Ludwig Juli 1499. 627 von Brandis hat sich auf abgeschriebene Abrede hin den Eidgenossen zu Gnaden ergeben und gebeten, man möchte seine Armuth bedenken, da er um AllcS gekommen sei. Die Botschaft von Bern hat auch mit großem Fleiß für ihn gebeten. Das soll jeder Bote heimbringen und auf den nächsten Tag Antwort geben. Inzwischen mag der Herr von Brandis seinen Aufenthalt in Bern nehmen, doch auf Versprechen der Botschaft von Bern, daß er sich wieder stellen soll, wie er geschworen hat. Schn ffh aus en. 44^99, 5. August (Montags an St. Oswaldstag). Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. III. 74. Staatsarchiv Lncer«: Missive. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. 6.445. ZellwcgerS Urkunden. Nr. 644. Boten: Zürich. Rudolf Escher, Bürgermeister; Heinrich Göldli, Ritter; Ludwig Ammauu, Stadtschreiber; Haus Biegger. Bern. Wilhelm von Dießbach, Schultheiß, Rudolf von Scharnachthal, beide Ritter; Doetor Thüring Friller. Lnccrn. Hans Sunuenberg, Schultheiß; von Mauz; Schürpf. Nri. Ammauu in der Gasse; Ammann Veroldingcn. S ch w h z. Ammaun Ketzi; Vogt Wagner, Panncrhcrr. Nuterwalden. Ammann Zunhöfen; Vogt Arnstein. Zug. Ammann Steiner; Vogt Letter. GlaruS. Ammann Kuchli; Vcnncr Stucki. Frei bürg. Hans Tcchtcrmann; Vielaus Lombard, Stadtschrcibcr. Solothurn. Daniel Babenberg. t». Auf Bitte derer von Stein wird einem reisigen Knecht, genannt Bochscnstcin, der zu Thicngcn gefangen und in Eid genommen worden, während diesem Krieg nicht mehr gegen uns zu dienen, dieses Gclübd nachgelassen, damit ein armer Mann von Stein, genannt Göuchli, seiner Gefangenschaft lcdig werde. ?». Dem Freiherrn Ulrich von Sax wird verheißen, im Fall eines FriedcnSabschlnsscs sowohl ihn und seine Stiefkinder wegen Werdcnbcrg, als auch den Grafen Georg von Sargans nicht zu vergessen, e. Ucbcr daö Gesuch der Berger zu Thicngcn, deren Häuser verbraunt sind, man möchte sie da wieder bauen und wohnen lassen, dann wollen sie uns gehorsam sein, will man auf nächstem Tag entscheiden. «R. Die von Dicßcnhofcn haben gebeten, man möchte ihnen im Friedensschluß dazu verhelfen, daß daö Dorf Gächingen und die Herrschaft des Burkard von Randegg, die sie eingenommen, ihnen bleibe, v. Den Leuten in der Herrschaft Sulgcn ist gestattet, die Güter der Chorherren von Bischofzell, so in ihrem Gebiete liegen, zu ihren Reisekosten in Mitleidenhcit zu ziehen; doch wenn die Herren Einsprache thun, so sollen sie ihnen vor den Eidgenossen zu Recht stehen, ll. Jeder Bote kennt das ernstliche Anbringen der Hauptlcute im Schwadcrloch und zu Coblenz wegen Mangel der Zusätze. Sie erklären, sofern nicht besser vorgesorgt werde, so wollen sie auch heimziehen; daher neue Ermahnung an die Orte, ihre Zusätze zu erfüllen, damit wir einander weder betrügen noch verlassen. K. Der Leutpriester zu Rheinau hat sich über die ihm zur Last gelegten Reden zur Zufriedenheit der Boten verantwortet. I». Die von Pfhn werden ermächtigt, des Möttclis Güter, welche unter ihnen liegen, auch zu ihren Reisekosten in Mitleidenhcit zu ziehen, 4. Die 29,999 Gulden, welche der König von Frankreich uns bis Genf schicken will, sollen Bern und Freiburg daselbst abholen. Ii.» DaS Schloß Moosburg, sammt Güttingen, die dem Stift von Konstanz gehören, soll Hans von Laudenberg zu des Stifts Händen dermaßen versorgen, daß den Eidgenossen kein Schaden daraus erwachse. I» Der Abt von Stein soll bei seinem Gütchen 79* 028 August 1499, zu Feldbach unbekümmert gelassen werden, ungeachtet er selbes seinem Bruder übergeben hat. i»». Jeder Bote weiß, wie einige Vcrmittlungövorschläge des mailändischcn Boten unannehmbar erfunden, dagegen ans den Tag zu Basel der königlichen Majestät Geleit gegeben ist. Dem Martin von Starkenbcrg sollen von den 1999 Gulden, die Hanö von Baldcgg zu Schatzgeld geben soll, 299 an den Schaden gegeben werden, der ihm gegen unsere Zusage zu Stühlingcn gethan worden ist. Im Zürchcrabschicdband folgen nunmchr auf einem Blatte mit fortlaufender Nummcrirung noch Verhandlungen, welche aber offenbar zum Abschied von Zürich vom 7. October dieses Jahres (siehe Nr. titik) gehören. Das Resultat des Zages vom S* August zu Schaffhauscn ergibt sich aus der im Staatsarchiv Lucern bei den Acten des SchwabcnkriegS befindlichen Relation der luccrneri- schen Boten, die auszüglich hier nachfolgt! „44g!>, Mittwoch vor Lorenz (7. August). Schaffhauscn. Hans Sunnenbcrg, Schult heiß, und Hans Schürpf, „jetz vss dem tag zu Schaffhusen", berichten über die Verhandlungen dieses Tages, dessen Anfang am vergangenen Sonntag (4. August) stattgefunden. Anwesend waren: die Botschaft des Königs von Frankreich, zwei Bischöfe, ei» Gras und Andere, ebenso die Botschaft des Herzogs von Mailand; dann von Zürich: Rudolf Escher, Bürgermeister; Göldli, Bürgermeister; Bicgger und der Stadtschreibcr. Bern. Wilhelm von Dicßbach, Hans Rudolf von Scharnachthal, beide Ritter, und Doctor Thüring Frickcr. Uri. Amman» Beroldinger; Ammann in der Gasse. Schwyz. Ammann Kochli; Vcnrich Wagner; Vogt Berner. Untcrwaldcn. Amman» Zunhöscn; Vogt Arnstein. Zug. Ammann Steiner; Vogt Letter. Glarus. Ammann ÄuchliZ Venrich Stucki. Frciburg. Burgermeister Tcchtcrman» und der Stadtschreibcr. Solothurn. Daniel Babenberg, Scckelmcister. Auch Bote» von den Bünden, von St. Gallen und Appenzell. ->. Die Voten von Luccrn habe» nach ihrer Herren Befehl am Montag (5. August) früh dringend verlangt, dasi man das französische Geschütz nicht so liegen lasse, sondern es ins Feld brauche; doch ist hierüber noch nichts beschlossen worden, i,. Man hat die französischen und mailändischcn Boten angehört und die Friedens- bedingungen aufgesetzt, unter welchen man vom römischen König und vom Reich Frieden zu erhalten hofft, selbe (wie sie beigeschlossen werden) dem mailändischcn Bote» eingehändigt, der damit zum König geritten ist. Man hat beschlossen, sechs Zage lang auf ihn zu warten; erlangt er auch in dieser Zeit nichts, so will er doch berichten und einen andern Tag setze», e. Die französische Botschaft hat gemeldet, der König habe aus Freundschaft, und um den Eidgenossen die Führung dieses Krieges z» erleichtern, die LO.OOl) Gulden und auch die KWl) Franken für die drei Orte bereits nach Genf geschickt > wo das Geld enthoben werden könne. Weiter habe sie sich erboten, alles zu thun, was zur Beilegung dieses Krieges gereichen könne; der König habe zu diesem Zweck ihr einen Herold nach Schasshausen geschickt und ihr bewilligt, in die Sache zu reden. >i. Ferner begehrte der König von Frankreich, dasi man ihm gegen seinen Feind, den Herzog von Mailand, der auch für unser» Feind geachtet werde, eine Anzahl Knechte zulaufen lasse. Das hat man geradezu abgeschlagen und auch mit de» mailändischcn Boten geredet, daß sie unsere Leute nicht aufwiegeln noch anwerben. Dabei habe man abermals beschlossen, daß Solche, welche während des gegenwärtigen Krieges in fremde Kriege laufen, an Leib und Gut gestrast werden sollen. Die unter l> angezogenen Friedcnsartikel, welche von den Eidgenossen dem Vermittler aus diesem Tage übergeben wurden, sind, wie oben bemerkt wurde, abgedruckt in Zellwcgcrs Urkunden zur Geschichte des appcnzcllischcn Volks. Siehe auch iiü!) «l. «5«>. Basel. 18. stiö 25, Ällsstlst (Sonntag vor Bartholoms»). Bern Allgemeine eidgenössische Abschiede, k. 417. tt. Jeder Bote weiß zu sagen, wie des römischen Königs Räthc den Tag zu Schaffhansen zu leisten zugesagt haben, doch so, daß wenn cö dem König nicht füglich wäre, dorthin zu schicken und er den Tag lieber wieder in Basel halten wollte, so soll cS beförderlich nach Zürich berichtet werden. I». Die Botschaft von Mailand, welche zu Beförderung der FricdenSuntcrhandlung ernstlich gearbeitet hat, anerbietet für daö Landgericht zu Constanz und anderes, das in diesem Frieden in Frage gestanden, einen Abtrag August 1499. 629 bis auf 29,99t) Gulden, welche der Herzog von Mailand den Eidgenossen darum geben und in zwei Terminen bezahlen will. Dazu will er unö ausrichten die 8999 Gnldcn Brandschatz für daö Wallgan, die 1199 Gnldcn für den Brcgcnzcrwald, die 499 Gulden für Dornbirn, in Summa 29,599 Gulden. Ferner anerbietet er, mit den Eidgenossen eine ewige Vereinigung einzugehen und eine ewige Pension, wie er vorhin den vier Orten zugesichert, ohne Verpflichtung zu gegenseitiger Hülfe zu bezahlen, welchen Antrag er zu bedenken und auf nächstem Tag zu beantworten bittet, „mit allerlei anzöugnng, das Er vns lidlicher vnd füglichcr she, dann ob der küuig zu frankrich oder der Vcnedigcr an dem End vnser Nach- purcn würden, vnd vil ander mchnungcn, die wol zu bedenken sind, als iedcr bott weif zu sagen", e. Heimbringen, wie wir uns mit Straßburg, Colmar und Schlettstadt halten wollen. «I. Auf das Begehren der mailändischcn Botschaft, den gegenwärtigen Krieg zu vermitteln, haben die Eidgenossen folgende Begehren gestellt: i) Gemeine Eidgenossen und alle ihre Untcrthancn, Zugehörigen und Verwandten, .geistliche und weltliche, sollen bei allen ihren Privilegien und Herkommen gelassen und weder mit dem Kammergcricht, noch andern ausländischen Gerichten fürgenommcn werden. Schon anhängige Processi sollen unter Kostens- und Schadensersatz abgcthan, auch sie aller Steuern, Anschläge, Tribute und Auflagen erlassen werden. 2) Die Stadt Konstanz, wohin sie ohnehin als nach dem Sitz des Bisthumö und nach einer innerhalb dem Kreis und Zirkel der Eidgenossenschaft gelegenen Stadt vielen Verkehr haben müssen, soll ans dem schwäbischen Bund entlassen und fürdcrhin in keinen ausländischen Bund mehr aufgenommen, sondern als freie Mittelstadt wie von Altcröhcr belassen werden. 3) Die Eidgenossenschaft soll bei allen ihren Eroberungen in diesem Kriege bleiben, auch sollen alle Güter und Rechte in feindlichem Land, welche den Eidgenossen oder ihren Zugehörigen gehörten, ihnen wieder werden, ohne allen Abtrag, als ob der Krieg nicht gewesen wäre. 4) Den Eidgenossen soll für allen Schaden, den sie in diesem unbilliger Weise gegen sie begonnenen Krieg erlitten, Entschädigung und für die unmenschlichen und unchristlichen Ehrvcrletzungen Genugthuung geleistet werden, s) Wenn der römische König und die, welche es berührt, auf diese Punkte eintreten wollen, so sind die Eidgenossen bereit, über viele weitere Irrungen und Streitigkeiten, welche noch zu beseitigen sein werden, an gelegenem Orte ferner zu unterhandeln. Actum auf dem gehaltenen Tag zu Schaffhanscn Dienstag vor Laurcutii (6. August) Anno 1499. v. „Die Artikel durch den römischen künig der französischen Botschaft zugeschickt, die sin Maiestät zu Hinlegung dieses kricgs begehrt." si Alle Neuerungen, welche die Eidgenossen mit dem grauen Bund und andern vorgenommen, sollen abgcthan und jeder Thcil in seinen Besitzstand vor dem Krieg hergestellt werden, denn sonst möchten sich die Eidgenossen zu aller deutschen Lande Regierern machen, so daß weder König noch Kaiser mehr nöthig wäre. 2) Die Eidgenossen, so vom Reich herkommen, sollen dem Reich schwören und dem Reich ihre Pflichten leisten, nichtsdestoweniger aber ihre Bünde mit den Eidgenossen, so von Oesterreich herkommen, behalten, in der Weise, wie die Bundesgenossen des schwäbischen Bundes ihren Bund in Ruhe und Gehorsam gegen das heilige Reich halten. Die Eidgenossen, welche von Oesterreich herkommen, haben den Eid der llntcrthänigkcit nicht zu schwören, sondern nur sich nach Gerechtigkeit und in Ruhe zu halten, dann werden der König und daö heilige Reich sie in Schirm nehmen und den Frieden, den jene vordem mit dem HauS Oesterreich gemacht, handhaben und befestigen. 3) Die Eidgenossen, welche den ersten Anlaß zum Krieg gegen das heilige Reich gegeben, sollen gestraft werden nach Erkenntnis der Rcichöständc. L. „ Zu Bericht der gegenwärtigen vffrur sind die nachgcschriben artikcl vff beider teil wideranbringcn abgcrett": r) Die sechs Gerichte im Prättigan, welche dem König als Erz- August 1499. Herzog vou Oesterreich, der sie vou dem von Mctsch gekauft, geschworen haben, sollen ihm wieder huldigen; die zwei Gerichte, die noch nicht geschworen, sollen ihm schwören, doch das, er sie wegen dieses Krieges nicht strafe, sondern sie gänzlich halte, wie der von Mctsch gcthan. s) Die Streitigkeiten zwischen dem König als Grafen von Tyrol und dem Bischof von Ehur, seinem Stift und seinen GotteShausleuten sollen wieder ans den Weg Rechtens zurückgesetzt werden. Z) Todtschläge, Brand n. s. w., in diesem Krieg vorgegangen, sollen ohne Abtrag gegenseitig aufgehoben sein, s) Gegenseitige Herausgabe aller Eroberungen im gegenwärtigen Zustand, doch unvorgreiflich allen vor dem Krieg schon erworbenen Rechten, s) Bei hoher Strafe sollen fortan alle Schmähungen untersagt sein. ») Kein Thcil soll fortan Angehörige dcö andern ThcilS in Burgrccht, Landrccht, Schutz, Schirm u. s. w. aufnehmen, auch keine Partei Schlösser, Städte, Herrschaften n. s. w. der andern ohne der Obrigkeit Willen durch Kauf, Tausch u. s. w. an sich bringen; auf Zehnten, Gülten, Zinse u. s. w. soll jedoch daö keinen Bezug haben. ?) Alle noch nicht bezahlten Brandschätze und Schatzgcldcr von Gefangenen sollen abgethan sein und alle Gefangenen gegen Urfehde und bescheidenes Atzungögcld lcdig werden, s) Zwischen dem HanS Oesterreich und seinen Auge- hörigen und den Eidgenossen und ihren Angehörigen soll für alle Streitigkeiten ein AuStrag gestellt werden ans den Bischof von Constanz und die Stadt Basel, wie er vordem im Erbsricdcn gestellt war. Daö Gleiche soll für den schwäbischen Bund die zwölf Jahre aus gelten, ans die derselbe jüngst von könig^ lichcr Majestät erstreckt ist. »> Der römische König soll anö Gnaden alle Acht und Processc abthun, welche in dem Krieg und vor dem Krieg wider die Eidgenossen und ihre Angehörigen ergangen sind und sie als Glieder des heiligen Reichs zu Gnaden und Huldcn kommen lassen. Alle andern Sachen, die hierin nicht begriffen sind, sollen beidseitig bleiben, wie sie vor dem Krieg gewesen sind. Insbesondere bitten die Eidgenossen dcmüthig, daß Graf Georg der Acht entlassen werde, ro) In diesen Frieden schließt der König ein das Hans Oesterreich, den Herzog zu Mailand und alle andern Churfürsten, Fürsten und Stände deö Reichs; die Eidgenossen dagegen schließen ein den König von Frankreich »nd alle die, welche »ill ihnen in Bündniß oder Bereinigung sind. K5. Alle diese Artikel nehmen beide Thcilc in AbschicdSwelU an ihre Obern zu bringen und auf einem weiter» Tag zu Schaffhauscn auf Mittwoch nach St. Verene» tag (4. September) ferner darüber zu verhandeln an. Der FricdcnSentwnrf wird mit dcö mailändilch^' Boten und Untcrtädingcrö Galcazzo Visconti Siegel bewahrt, doppelt ausgefertigt und jedem Thcil ci»u zugestellt zu Basel am Sonntag nach Bartholomäi (25. August) l499. Der Abschied gibt den Anfang des ZageS nicht an. Derselbe ergibt sich aus einem Berichte der lucernerischcn Abgeordmte»- ,1. ,1. ttg!>, Donstag vor Bartholomäi (LS. August). Hans Sunncnberg, Schultheiß, und Zacob Vramberg, des Raths, bcrubn" ab dem Zag zu Basel an de» Rath zu Lucern: Der Tag habe am Sonntag vorher (18. August) begonnen. Am gleiche» seien auch die Königliche» eingeritten, der junge Markgraf von Brandenburg, Graf Philipp von Nassau, Paul von Lichte"!^' und der Serentiner. Montags darauf seien beide Parteien auf der Pfalz zusammen gekomme» in Beisein des Herrn Die königlichen haben allererst de» Eidgenossen den Ansang des Krieges vorgeworfen, dessen mau sich bestens verantworte die Schuld ihnen zugeschoben habe. Nachher haben sie « bis 8 Artikel verlesen lassen, welche sie als Bedingung des Frieden' begehrte», so z. B. die Herausgabe der Grafschafte» Zoggcnburg, Kvburg und HabSburg und anderer Lande, so vormale ^ Hause Oesterreich gehört, Eidesleistung dem Reich u. s. w. Diese Forderungen seien der Eidgenossen Boten so stark vorgekommen, daß sie gar auf keine Berhandlung eingetreten seien, sonder» dem Vermittler Galcazzo ihre Artikel übergebe» haben mit Ersucht sie beförderlich zu berichte», wenn Besseres zu erlange» sei. Auf heute Donstag haben sie von der Widerpart durch Hrn. Galeazs' Antwort erhalten, die zwar noch nicht ganz gefällig gewesen, doch sich bereits ziemlich genähert habe. Man werde nu» zusammentreten und suchen, sich noch mehr zu nähern. Auch sei auf gestern der Bischof von Sens nach Basel gekommen, Gefahr durch die welsche Garde geritten sei. Man habe ihm vom Stand der Unterhandlung Kenntnis, gegeben. Im WcG"' August 1-199. berichten die Lucerncrboten, auf heute Donstag seien neben Kleinbasel KV» Fußkncchtc von Nürnberg mit 50 Reisigen und (4 großen Büchsen aufwärts gezogen; es sammle sich in den Vier Städten eine bedeutende Macht. Uebrigens sei der König auch anderweitig beschäftigt, und im Reich sei Viel Widerwille gegen Fortsetzung des Krieges. (Staatsarchiv Lucern: Acten Schwabenkricg.) «<»<>. Zürich. 4^99, 19. Allstllst lMontag vor St. Bartholome). Staatsarchiv Lucern. Allgemeine Abschiede. Cr. 399. t». Auf den Bericht, daß die Feinde sich im Sundgau verstärken, ist abermals zu besserer Verhütung von Schaden ein Hccreözug auf dieselben beschlossen, wobei man das vom König von Frankreich erhaltene Geschütz mitnehmen will. Donstag nach Bartholomäi (29. August) sollen die Orte mit ihren Pannen: und ihrer Macht zu Brugg eintreffen und von da mit einander weiter ziehen. I». Da Glarus auf diesem Tag nicht vertreten ist, so wird ihm von dem Anschlag schriftlich Kenntnis gegeben mit Begehren, daß eS mit seinem Panner oder einem Venlcin den Eidgenossen zuziehe und nichtödcstomindcr die rück- liegcndcn Pässe vor jedem Ueberfatt schütze. Ebenso werden die Bünde in Churwaldcn, Abt und Stadt St. Gallen, auch Appenzell aufgefordert, die Pässe in unserm Rücken zu beobachten und sich mit ihrer Macht unfern Zusätzen daselbst zu uäheru. v. Die Zusätze sollen allenthalben, wie die angesehen sind, belassen und wenn sie nicht vollzählig wären, ergänzt werden. «R. Heimbringen, wie man es mit den Büchsen halten wolle, die jetzt in der Schlacht bei Basel den Feinden abgenommen worden, ob man selbe thcilen wolle oder nicht, v. Da etliche Knechte aus der Eidgenossenschaft dieser Tage sich unterstanden haben, zum französischen König ii: Krieg zu laufen, Bern aber selbe ergriffen hat, so wird diesem empfohlen, sie zu richten nach Laut der vorigen Erkenntnis!, t. Den Hauptlentcn im Nhein- thal wird geschrieben, daß sie gut Sorge halten möchten „ vnd dz mer vnder Inen werde, dz sh dem Statt tügcn". K. Grafschaft und Stadt Baden sollen zu dem angesetzten Heerzng 2l)l) Mann, Brcm- garten 3l), Mellingen 10 Mann stellen. I». Auf Ansuchen von Uri wird der Herzog von Mailand ersucht, zu bewirken, daß einigen Urncrn, welchen zu Bcllcnz das Ihrige in Beschlag genommen worden, selbes wieder erstattet werde, j. Der Bürgermeister von St. Gallen verlangt Bezahlung für das Pulver, das er unfern Zusätzen allenthalben hin ans der Hanptlcutc Begehren geschickt hat. Seine Forderung, die sich bis jetzt auf 53ti Gulden 33 Kreuzer bcläuft, soll man heimbringen. «<»1. Zürich. 4^99, 5. September (Donstag vor Nstiviwlis Dlario,. Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede. 0.401. ». Der französische Bischof hat uns sagen lassen, es gehe dem König von Frankreich wider seine Feinde im Herzogthum Mailand glücklich. ?». Die Hauptlcute von Zurzach haben uns geschrieben, daß während dieses Waffenstillstands der Feind die Unfern im Klettgatt und zu Thicngen angegriffen und beraubt habe, worauf das Gleiche von unserer Seite auch geschehen sei. Hierauf ha: man den Boten nach Basel geschrieben, sie möchten von der Gegenpartei verlangen, daß unfern Angehörigen das Ihrige September 1499. wieder zurückgestellt werde, v. Es ist den Boten dieses Tageö berichtet worden, daß der Hauptmann des ?lbtS von St. Gallen einige Knechte bestelle und annehme, in der Absicht, selbe dem Herzog von Mailand zuzuführen. Das hat unS befremdet, weshalb auch dem Hauptmann und dem Abt geschrieben ist, solches abzustellen. «I. Auf die Anfrage des Vogts von Baden, was er mit den Knechten, die Bern ihm wegen unerlaubten Kricgölaufcnö ins Ausland ins Gcfängniß gestellt habe, anfangen soll, will man auf nächstem Tag antworten. « . Den Boten der Eidgenossen, die jetzt nach Basel verordnet sind, wird geschrieben, sie sollen ohne Bcrzug sich unterreden in Betreff cincö Zugö mit den französischen Büchsen, t'. Jedes Ort soll dafür sorgen, daß ans den Zusätzen, namentlich im Nhcinthal, niemand abgehe, bevor die Ersatzmannschaft oder Ablösung an Ort und Stelle eingetroffen sei. zx. Da die Zusätzcr im Nhcinthal sich nicht trennen, noch auf die verschiedenen Wachtposten verthcilcn lassen wollen, sondern dem Hauptmann ungehorsam sind, so soll GlaruS eine Botschaft hinsenden, die mit dem Bogt dieses und anderes, so derselbe angebracht hat, in Ordnung bringe. I». Ermahnung an alle Orte, ihre Zusätze allenthalben ohne Verzug vollzählig zu machen. <»«2. Basel. 4^99, ff. September Mruag vor >s,ivi,su, «-,ri<>,. Staatsarchiv Lneern: Allgemeine Abschiede. (^.49?. ». Basel verantwortet seinen Bürger, den Roscnplatt, etlicher Worte wegen, dercnthalb man ihn nach ihrem Dafürhalten mit Unrecht im Verdacht hat, und bittet, man möchte ihm in der Eidgenossenschaft Sicherheit geben. Daö wird zugesagt. I». Heimbringen, daß der Landvogt im Thurgan und die Hauptlcute im Schwadcrloch Zehnten und Güter, so Gotteshäusern und andern unter nnscrn Feinden zugchörcn, verkaufen und verändern. «. Die von Rothwcil bitten abermals durch ihre Botschaft, die Eidgenossen möchten ihretwegen getreues Aufsehen walten lassen und die Sache wegen Rottcnmünstcr z» ihren Händen nehmen. Antwort: WaS man ihnen auf frühem Tagen versprochen, das werde man halten. «I. Der Hauptmann des AbtS von St. Gallen klagt über daö Verfahren dcö VogtS im Thurgan und der Hauptlcute im Schwadcrloch, die etliche GottcShauölcutc von St. Gallen um eine merkliche Sun»»e beschätzt hätten, v. Die französische Botschaft eröffnet auftragsgemäß, da der König von Frankreich daö Herzogthum Mailand erobert habe, so sei er Willens, den Eidgenossen, als nunmehriger Herr von Mailand, nicht minder Gnaden und Gutes zu erweisen, denn vorher als König; die Eidgenossen möchte» daher ihre dicöfälligen Anliegen und Wünsche ihm oder seiner Botschaft kundgeben, f. Ferner verlangt der König von Frankreich durch ein eigenes Schreiben, die Eidgenossen möchten, wozu sie laut der cinigung schuldig seien, daö Verbot erneuern, daß Niemand Herrn Ludwig Sforza, der bisher daö Herzog thum widerrechtlich inne gehabt, wider ihn, den König, Hülfe leiste, Eö wird beschlossen, die Knechte, welche zu Bern gefangen und nach Baden geführt worden sind, gegen Ersatz der Kosten loszulassen eine Urfehde, worin sie schwören, heimzukehren und ihrer Herren Strafe zu erwarten. I». Jeder Bote kennt die Verantwortung dcö Bischofs von Konstanz, auch den Fleiß und Eifer desselben zur Vermittlung des Friedens. Man soll heimbringen, daß man dessen eingedenk sei gegen seine Gnaden. Ebenso hat sein Diener Albrecht von Laudenberg sich verantwortet und zu Recht erboten einiger Reden wegen, September 1499. 633 die ihm, wie er meint, irriger Weise zur Last gelegt werden, I. Der Bischof von Konstanz verlangt, daß ihm im Frieden Ncnkirch wieder abgetreten werde, wogegen Zürich nnd Schaffhausen Einsprache erheben. Da aber die königlichen Räthe erklären, sie könnten sonst den Frieden nicht zusagen, so haben sich die übrigen Orte jener zwei Städte gcmächtigt und die Rückgabe zugesagt. Dagegen soll der Bischof Boten nach Zürich senden, um sich mit jenen zwei Orten über die Kosten zu verständigen. Ii. „Es weis; jeder Bot zu sagen, wie zu guter volstrekung des begriffenen loblichen fridcns zwischen dem römischen kunig vnd fincm anhang vnd gemeiner Eidgenossenschaft vnd Jrcm anhang, in welcher Vrh vnd Glanes dhein Botschaft erschincn, angeschen vnd verlassen ist, das mine Herren von Bern, Lutzcrn vnd Vndcr- walden Jr Batten dahin sollen senden, vnd dieselben vff Sambstag nechstkomend nachts da an der Herberg sin, morndes mit der ganzen gemeind zu reden vnd Inen zu zöigen die gemachten Bericht vnd sh bitten, mit andern der Eidtgnoschaft orten dar In zu gon, wie dann das die notturft Wirt ervordcrn." I. Zürich und Lncern sollen an demselben Tag ihre Boten zu gleichem Zweck in Glarns haben. »». Auf nächsten Sonntag soll Nntcrwalden eine Botschaft zu Schwhz haben, um daselbst Bescheid geben zu helfen in Betreff des Grafen Georg von Sargans und des von Castclwart, wie sie wissen, i». Morgen Abends sollen von allen Orten Boten zu Solothurn sein, um mit kleinen und großen Rüthen daselbst zu reden, des Schlosses Thierstein und anderer Sachen wegen, auch der Herren wegen, die vor Dornach gefallen sind und nun von ihren Verwandten zur Bestattung in Familiengräbern verlangt werden, mit dem Anerbieten, der Kirche zu Dornach nichtsdestoweniger das Gebührende zu thun, waö alle Orte außer Solothurn zugesagt haben. «. Da nun durch Gottes Gnade dieser schwere Krieg gestillt ist, die königlichen Räthe aber angebracht haben, wie der Herzog von Mailand, ein Fürst des Reiches, vom König von Frankreich zu schwerem Nachtheil deutscher Nation gegenwärtig bedrängt werde, weshalb sie um Verwendung der Eidgenossen zur Beilegung dieses Krieges und um Hülfe für den Herzog nachsuchen, so will man diese Begehren heimbringen und auf nächsten Tag Antwort geben. Z». In Betrachtung des großen Ernstes, den der mailändische Orator Galeazzo Visconti zur Beilegung dieses Krieges angewendet hat, wird sein Gesuch um den Schirm und Beistand der Eidgenossen bei dem schweren Stand seines Fürsten den eidgenössischen Orten zur Berücksichtigung empfohlen. «>. Auf nächstem Tag soll von allen Orten Antwort gegeben werden, ob man, da nun der Krieg vorüber ist, die Büchsen von Frankreich heimfahren lassen wolle, und was man den Büchsenmeistern und dem reisigen Zug, der zu Solothurn gelegen ist, schenken wolle, da doch Bern und Freibnrg ihren Thcil an ein solches Geschenk bereits gegeben haben. Dem Scherer des Herrn Galeazzo, dem in einem Geleit der Eidgenossen 19 Gulden an Gold, 3 Dueaten an Gold und 6 Gulden an Münze, zusammen 29 Gulden, Kleider, Pferd und Anderes weggenommen worden, soll solches zu Lucern aus des von Baldcgg Geld ersetzt und denen von Solothurn an ihrem Theil abgezogen werden. Diese mögen dann suchen, denjenigen zu ermitteln, der den Raub gcthan und sich an ihm schadlos halten. «. Denen von Zug und Andern, welche der Büchsen wegen rcclamircn, soll aus vorgcmcldtem Geld 30 Gulden gegeben werden, t. Mit den Boten des römischen Königs ist geredet, daß sie den Rückzug der in und um Konstanz liegenden Truppen bewirkenz die Eidgenossen werden sodann auch die ihrigen aus dem Schwadcrloch zurückziehen, i» Man soll allenthalben besorgen, daß, wie der Erzbischof von Sens schriftlich verlangt nnd man das bereits zugesagt hat, Niemand gegen den König von Frankreich in Krieg laufe, Aller in diesem Abschied gemeldeten Sachen wegen wird wiederum Tag gesetzt nach Zürich auf Sonntag nach St. Michaelstag (6. October). „Jeder 80 «34 September l499. Bott weiß zu sagen den früntlichcn abschcid, so die Botschaft von Mchland mit vns hie gethan vnd daruff gebeten hat, Inn allzht benolhen zu haben mit Vit hochcr crpictung, besonder der eapitcln mit sincm surften vff ewig Pension, wie vormals crbotten ist; dabh begcrt, sin gutwillig dienst anzuscchcn ouch müv vnd vlhß die zu Fridcn wol erschossen syen vnd daruff stns fürsteil anliggcn vnd bcswärd zu bedenken, damit solichö ouch abgestclt vnd bcfridct werde, JnsonderS sinen Bottcn, so zn disen löuffcn hin vnd wider wandeln müssen, sicherhcit vnd gclcit zu lassen. Daö sol jeder Bott truwlich hcimpringen, damit eS also gehalten vnd bedacht werde." S ch w y z. 1«. Septeinber (Mon,°g n-ch cruci», Staatbarcliiv Luccrn: Allgemeine Abschiede. N ZK». Den Hauptlcutcn zil Rhcineck ist geschrieben, sie sollen die Knechte abhalten, den Wein oder die Trauben, die den Eidgenossen gehören, gewaltsam zu nehmen. Und da die Knechte in solchen Dingen den Geboten der Hauptlcute nichts nachfragen und keine Zucht noch Ordnung unter ihnen herrscht, sv wird deshalb auch ihnen geschrieben, bei Strafe sich fortan der Ordnung zu unterziehen. JedcS Ort soll auch die Seinen von solchem Ungehorsam abmahnen. I». Da den Hauptleuten im Rheinthal War nung zugekommen, daß die Feinde sich in Bregcnz, Lindau u. f. w. mächtiger denn je rüsten, hcrüber- zufallen und alles zu verwüsten und zu verbrennen, wenn auf dem jetzigen Tag zn Basel kein Friede zu Stande komme, so werden St. Gallen und Appenzell zu getreuem Anfsehen gemahnt und sollen ihren Zusatz nach Rhcineck schicken, bis man über den Ausgang der Unterhandlung zu Basel Kunde erhält. «. Die Zusätze sollen überall ergänzt werden, indem sie namentlich zu Rhcineck nicht vollzählig st'kU und Niemand bleiben wolle, wenn „wir cinandcrn dermaßen tröigen wellen". «I. Da man Nachricht erhalten hat, daß der König von Frankreich das Hcrzogthum Mailand erobert habe, er sich aber zu allem Guten erboten hat, wenn cö ihm gelinge, diese Herrschaft zu seinen Händen zu bringen, den Eidgenossen hinwieder viel an diesen Landen gelegen ist, so soll von allen Orten eine Botschaft h"u'»> gesendet werden, um über die Städte und Landschaften, die uns da am besten gelegen wären, über die Capitel und anderes, so dann die Boten mit einander besprechen werden, mit dem König zu rede». Die Boten sollen auf St. Michclötag zu Uri seil« und wenn auch nicht alle Orte solche schicken, sell ^ Sendung doch im Namen gemeiner Eidgenossen geschehen, v. Auf nächsten Sonntag (22. September > soll jedes Ort seine Boten zu Bern haben, um daö französische Geld, die 2(),t1l1l) Gulden, in Empfu"!l zu nehmen. Basel. 22. September (S»nn,->g Mau««» TtoalSarelitv Luccr»: Actcn Schwabcnkrieg, HauS Sunncubcrg und Ludwig Seiler „jcz Scndpotten zu Basel" berichten dem Rath zu Lnecrn- Nachdem die Antwort dcö Königs in Betreff deö Landgerichts im Thurgau dahin ausgefallen, daß dem Herzog von Mailand als dem Untcrtädingcr zur freien Verfügung gestellt sei und die mailäudstche September 1499. 635 Botschaft den Eidgenossen diesfalls genügliche Verschrcibung gethan habe, so habe man mit vieler Mühe gesucht, durch die andern Artikel Jedermann zufrieden zu stellen, was auch gelungen sei mit Ausnahme des Artikels wegen Aufnahme von Bürgern, mit dem Zürich sich nicht einvcrstehcn wolle. Doch habe man denselben etwas gemildert nach Inhalt der ewigen Richtung. Nichtsdcstomindcr beharre Zürich auf seiner Meinung. Auch Solothurn wolle durchaus die Grafschaften Thierstein und Büren als eigen behalten und den Grafen keine Losung gestatten. Daran wäre bald die Fricdensunterhandlung gescheitert, denn die königlichen Abgeordneten erklärten, daß es mit dcö Königs und des Reichs Ehre unverträglich sei, Jedermann zu dem Seinen kommen zu lassen und diese dagegen auszuschließen. Darauf sei man überein gekommen, daß die Grafen innert Jahresfrist die Stadt Solothurn um die Pfandsumme nebst allen Zinsen und Rückständen ausrichten sollen, ansonst Solothurn das Recht haben sott, die Grafschaften ohne weitere Losung zu Händen zu ziehen. Auch sollen die Grafen selbe niemanden anders als denen von Solothurn versetzen oder verkaufen. Hierauf habe man aus jedem Ort einen Boten nach Solothurn geschickt, um es zu bitten, dieses einzugehen. Und demnach habe man sich Solothurns und auch Zürichs gcmächtigt und in Gottes Namen einen Frieden beschlossen und zugesagt. Denn sobald man des Landgerichts wegen die Versicherung gehabt, so sei man entschlossen gewesen, Friede zu machen, man habe auch den Zusätzen verkündet, heimzuziehen, und angesehen, daß alle Feindseligkeiten aufhören sollen, was eilends verkündet werden möchte, bis der Abschied des Tages in den Orten verhört werde. Datum zu Basel, vf der xj Stund Vormittag vf Sunntag Mauricii. In einem beigeschlossenen Zcddel ist dann nähere Auskunft über das Landgericht im Thurgan enthalten: „Dieweil das selb lantgericht dem Herzogen von Mailand übergeben, wie Jr dz In diser Missiue verstand, hat sich der meiländisch Pott zu fürdcrung der Sach vnd des fridenö vorhin versehen In der gstalt mit einem whssen vngeschribenen permentin brieff mit des Herzogen von Mailands anhangendem grossen Sigel besigelt vnd handgschrift bezeichnet, daruf der Pot angends vns eidgnossen des landgrichts vbergäbung zu vnsern Händen vffgcricht vnd vbcrgeben hat vnd mag dz niemer- mer von unsern Händen gelöst werden, dann von dem kung oder dem rhch zu derselben Händen allein, vnd dz soll beschechcn mit xx" rinschen Gulden. Das wollten wir üch nit verhalten, doch vnscr begcr, dz Jngeheim behalten vnd zu Helen gebieten, damt dz dem guten Herrn nit vcrtrhsscnlich stände." I». Friedensvertrag zwischen dem Kaiser und dem schwäbischen Bunde und den Eidgenossen vom 22. September 1499. (Beilage 35.) ««S. Bern. 14i99, 23. September (Montag »ach Mauh-i). Staatsarchiv Luccrni Allgemeine Abschiede. 0.iv7. Die Bezahlung des ersten, Viertheils für dieses vergangene Jahr von den 20,0V0 Gulden vom König von Frankreich ist erfolgt, jedem Ort sind auf seinen Thcil 1500 Schild geworden, davon wird jedem der X Orte 19 Gulden abgezogen für die Kosten, welche die Botschaft von Bern und Frciburg bei Abholung des Geldes gehabt hat. K». Einige Orte vermeinten, es sollen aus diesem Geld auch ihre Kosten für Darleihen ihres Geschützes nebst dessen Bedienung und Transport all andere, sowie die Kosten für Abholung des französischen Geschützes vorab bezahlt werden. Der andern Orte Boten glaubten aber, hicfür keine Vollmacht zu haben. Daher wurde beschlossen, daß jeder Bote diesen Gegenstand behufs Jnstruc- 80* September !499. tionöertheilung auf nächsten Tag an seine Obern bringen soll. Insbesondere hat dann der Bote von Zürich gebeten, für die Kosten, welche sein Ort dergestalt gehabt, ihm die vor Konstanz eroberten Büchsen zu lassen. «». Da daö zweite Viertel deS französischen Geldes bereits verfallen ist, so soll man auf nächstem Tag ebenfalls festsetzen, wie man dessen Bezahlung fordern und cS abholen lassen wolle. «I. Ebenda soll man über die in diesem Krieg eroberten Büchsen und über die Brandschätze, so noch vorhanden sind, verfügen und eine billige Vcrthcilnng einleiten. «»<»<». Z it rich. 7. Oktober «Montag vor Dionys«) StavtSarchiv Luven» Allgemeine Abschiebe. C. Staatsarchiv Züriel, Allgemeine Abschiede lll.bl. Boten: Zürich. Rudolf Escher, Heinrich Röist, Neu- und Altburgermcistcr; Heinrich Göldli, Ritter, Gerold Meyer von Knonau. Bern. Doetor Thüring Fricker; Caspar Hczcl von Lindnach. Luccrn. Ludwig Küng. Uri. Ammann Trogcr. Schwyz. Vogt Schiffli. Untcrwaldcn. Ammann Zunhöfcn- Zug. Caspar Jten. GlaruS. Heinrich Jcnni. Freibürg. NiclailS Lombard, Stadtschrcibcr. Solo- thurn. Niclauö Cunrad, Schultheiß; Benedikt Hugi. Schaffhauscn. Cunrad Bartcr; Heinrich Bu manil, Stadtschrcibcr. Rothwcil. Der Hofschrcibcr und der Ncdmailn. St. Gallen. Burgcrineillel Merz. Abt St. Gallen. Doetor Winklcr; Rudolf von Stcinach. ». Die 2<),l>t)t) Gulden von Frankreich für daö zweite Vierteljahr sollen von der französischen Bei schaft verlangt werden. Auf den nächsten Tag soll man Vollmacht bringen, zu entscheiden, ob dieses Geld der Anzahl Leute oder den Orten nach gethcilt werden soll. I». Vor den Boten dieses TagcS ist dc> Freiherr Ulrich von Sax erschienen, welcher in dem vergangenen Krieg Leib und Gut getreulich z» Eidgenossen gesetzt, auch große Verluste erlitten hat, mit Anerbieten, solches auch in Zukunft stets 5" thun, und mit Bitte, ihn dafür auch zu bedenken. Daö ist ihm zugesagt, insbesondere will mau dem König von Frankreich empfehlen, ebenso ihm verhelfen, daß der Möttcli frei werde und zu b"" Zweck den Herrn von Brandis nicht von Händen lassen, bis jener erledigt ist. «»» Dem Schern Licstal, Hans Strubcn, welcher eine große Anzahl zu Dornach verwundeter Eidgenossen auö allen ^Ue» ärztlich besorgt hat, will man 59 Gulden geben aus dem Geld, so gemeine Eidgenossen zu Luccrn liege" haben. «I. Dem Gotteshaus Wettingen, welchem die diesjährigen Früchte und Zehnten zu Riehen »»tu halb Basel von den Feinden genommen worden sind, wird verheißen, nach frühcrm Versprechen ^>l" zu leisten auö dem feindlichen Gut, das vor dem Friedensschluß zu diesem Zweck in Beschlag genoniwen worden, sofern ihm daö Entwerte nicht sonst erstattet werde. Jeder Bote kennt die Klage deS Bolz, genannt Fatzmann, von Tägcrwcilcn, daß ihm bei den ersten Zusätzen im Anfang dcö Krieges, von Zürich Heini Bülcr, von Luccrn Vogt Kündig, von Uri Ammann im Oberdorf, von SchwYi ^ Jütz, von Untcrwaldcn Heini am Sand, von Zug der Mcyenberg Hauptleutc gewesen, an Wc>» Andcrm für mehr als l»»0 Gulden genommen worden sei; dazu haben die von Frauenfcld und da her"'" im Thurgau allenthalben den Wein und Anderes genommen und die eidgenössischen Zusätzer darauf iss wiesen; die Feinde haben ihm darnach HauS und Hof verbrannt. Auf nächstem Tag soll man antworten, wie man dem armen Gesellen Entschädigung leisten wolle. kV Daö Capitcl des Stifts zu Constanz l'S auf diesen Tag eine Botschaft geschickt für sich und gemeine Priestcrschaft daselbst, mit Bitte, sie Z" October 1T99. 637 Ihrigen kommen zu lassen. Ihnen ist geantwortet, man werde sie nach Maßgabe des geschlossenen Friedens behandeln. Dem Herrn Hans Jacob von Hclmstorf, Domherrn zu Constanz, einem gcborncn Eidgenossen, ist insbesondere zugesagt, man werde ihm die vorjährigen und diesjährigen Nutzungen, insoweit sie vorhanden sind, zukommen lassen. K. Bern, Frciburg und Solothurn sollen dem Stift Munster in Granfeldcn wegen seines großen erlittenen Schadens nach Rom, an den König und wohin es sonst noch angemessen sein mag, im Namen gemeiner Eidgenossen Empfehlungen geben. I». Zürich soll für die Gotteshäuser zu Stein und Schaffhansen sich verwenden, damit sie zu ihren unter der Widerpart gelegenen Gütern wieder kommen. Das Gleiche sollen sie zu Gunsten Martins von Starkcnbcrg bei den Herren von Lupfen thun. i. Dem Ulrich von Mnndprat und den Seinen zu Zukenricd ist geschrieben, sie möchten des Spitals zu Bischofzcll Zehnten und Güter mit der Steuer und den Reisekosten unbekümmert lassen. Der Gemeinde zu Jttingen ist gestattet, auf alle in ihrem Kreise gelegenen Gülten und Güter Steuer und Reisekosten zu legen. Wenn Jemand sich darüber beschweren zu können glaube, so sollen sie den mit Recht vor den Eidgenossen suchen und sonst nicht weiter drängen. I. Dem Hans von Einsiedel,!, der im Schwadcrloch gute Dienste geleistet und zwei Monate ohne Sold gedient hat, werden auf Bitte der Hauptleutc 8 Gulden aus des von Baldcgg Schatzgeld zugesprochen, n». Jeder Bote kennt die Verantwortung derer von Schaffhauscn auf die Rede des französischen Bischofs, auch ihre Bitte, man möchte, in Betracht, daß ihnen in diesem Krieg vier Büchsen gebrochen seien, sie bei Vcrthcilung der eroberten Büchsen bedenken, i». Dem Vogt von Sargans wird geschrieben, er soll sich wieder heim verfügen und sein Amt versehen. Die Gefangenen zu Sarganö sollen nach Laut des Friedens auf eine Urfehde und gegen Ersatz der Arztkosten freigelassen werden. Auf nächstem Tag soll man dann Antwort geben auf das Begehren der Leute in der Grafschaft Sargans, ihnen einen Thcil an dem Brandschatz zu lassen, und sie mit 30 Gulden für ihre Arbeit und das Graben am Gutenberg zu entschädigen. «». Auf das Anerbieten des Königs von Frankreich, den Eidgenossen von des eroberten Herzogthums Mailand wegen Gnade und Gutes zu thun, soll man heimbringen, ob man gcmeinlich zum König von Frankreich Botschaften schicken und was man denen für Aufträge geben wolle. Wer schicken will, der soll auf Dienstag nach der l l,000 Mägde Tag (22. October) seine Botschaft zu Uri haben, mit Vollmacht zu handeln nach Nutzen und Ehre gemeiner Eidgenossenschaft. A». Dem Vogt von Nhcincck wird geschrieben, den Brandschatz derer von Wallgan zu fordern, soweit derselbe verfallen ist. Man hat nämlich Anzeige erhalten, daß sie selben bezahlen wollen. «K. Denen von Pfullendorf wird geschrieben, sie möchten dein Breitcnmoser den Schaden ersetzen, den sie ihm im Anfang des Krieges wider ihr Zusagen zugefügt haben. ». Der Bischof von Constanz hat seine Botschaft anhcr gesendet, um ihn zu verantworten einiger Reden wegen, die über ihn ausgegangen seien und um das Korn und die Früchte zurückzufordern, die ihm zu Kaiscrstuhl und Klingnau genommen und verbraucht worden sind. Das soll man heimbringen. 8. Dem Hug von Schincn, für den auch eine Botschaft von Francnfeld bittet, ist zugesagt, ihn zu dem Seinen kommen zu lassen und den gethanen Haft aufzuheben, Dem Stadtschreibcr zu Fraucnfcld, Jacob Locher, wird auf Bitte des Landvogts und derer von Franenfcld und in Ansehung der guten Dienste, die er bisher allen Land- Vögten und uns Eidgenossen gcthan, die Landschreibcrci im Thurgau von des Landgerichts wegen zugesagt, «i. Dießenhofcn mag auf die „dörfflin", die zur Stadt gehören, Steuer nnd Reisekosten anlegen, Einreden dagegen sollen aber vor die Eidgenossen gebracht werden, v. Der Bischof von ScnS hat Brief nnd Siegel begehrt, „das er zu tagen vor vnscr Eidgenossenschaft Boten offcnlich gcrcdt Hab, vnd vermeine, October t-t99. nieman nichts schuldig ze sin, dann der brieff mit siner Hand bezeichnet von Im Hab". H». Licstal bittet in Ansehung der treu geleisteten Dienste, man möchte ihm zum Ersatz einer in unscrm Dienst ihm gebrochenen Büchse eine oder zwei von den eroberten schenken. Daö will man heimbringen und sie bedenken, „damit sy Jr guten truwen crgetzt werden", Dem Vogt zu Baden wird geschrieben, daß er auf Abgang des Herrn Hanö von Jsnach dessen nächste und rechte Erben, nämlich die Kinder des Götz Schultheiß von Zürich, in dessen verlassenes Gilt einsetze und ihnen daö überantworte gegen Tröstung, einem allfälligcn Ansprccher vor der Eidgenossen Boten zu antworten. z. Daö Pulver und Zeug, so man in diesem Krieg beim Bürgermeister Merz genommen hat, soll Jedermann ohne Verzug bezahlen und die Summe aufschreiben, damit ans nächstem Tag selbe zu gleichen Thcilen verlegt werden könne, wie schon vorhin beschlossen worden. Da es mit großen Kosten verbunden wäre, die Büchsen, die allenthalben in diesem Krieg erobert worden, an einen Ort zusammen zu führen, so ist beschlossen, Zürich und Bern sollen zwei ehrbare Männer abordnen, um dieses Geschütz allcnthalbeu zu besehen und abzumessen, dann in ein Verzeichnis; zu stellen, damit man es gebührlich thcilen könne. »»». Auf dem Tag zu Fraucnfeld soll man auf daö Begehren der ehrbaren Leute zu Altishausen im Schwadcrloch vor Constanz, man möchte ihre Kirche mit einem eigenen Priester versehen, antworten. I»I». Auf Begehren des BiscbofS zu Scnö ist beschlossen worden, das französische Geschütz, welches zu Solothnrn steht, da nun doch der Krieg beendet ist, wieder heimführen zu lassen; den Büchscnmcistcrn, Hauptlcutcn und Reisigen, die den Eidgenossen zu Ehren und Dienst mit herausgekommen sind, will man im Namen gemeiner Eidgenossen ütltl Gulden schenken. Bern und Frciburg haben ihren Theil daran bereits gegeben; denjenigen Orten, die noch nichts gegeben, gebührt es jedem 5(1 Gulden daran zu geben. Des Boten von Schwyz, der allein keine Vollmacht gehabt, hat man sich gemächtigt. Daö Geld soll von des von Baldcgg Schatzgcld genommen und denen von Solothnrn übergeben werden, damit sie es mit Rath des Bischofs von Scnö unter jene vcrthcilcn. re. Auch wird beschlossen, die Entschädigung für den Schcrcr des Herrn Galcazzo nach dem Abschied von Basel aus dem Schatzgeld des von Baldcgg zu nehmen. «I«I. Der Landvogt im Thurgau hat Untcrrichtung begehrt, wie er sich gegen die von Eonstanz und Andere von der Gegenpartei zu verhalten habe, hinsichtlich der Zinse, Zehnten, Schulden und liegenden Güter, die im Krieg eingenommen, verbraucht oder verkauft worden. Hierauf ist ihm eine Copic des Friedensvertrags gegeben und befohlen worden, sich nach diesem zu halten. Insbesondere soll er, nach Laut desselben, Jeden zu dem Seinen kommen lassen und Niemandem gestatten, der Gegenpartei ihre liegenden Güter, Zinse, Zehnten, Häuser, Schulden u. s. w. vorzuenthalten, ob auch Einer solche von dem Landvogt oder den Hauptleutcn gekauft und bezahlt hätte, sondern es soll solchen gegen den Landvogt oder den Hauptlcutcn das Klagrccht vorbehalten sein. Um Wein, Korn, Haber n. dgl. dagegen, so von der Feinde Zehnten oder Gütern abgeführt und noch vorhanden oder verbraucht waren, ist man nach dem Frieden der Gegenpartei nicht zu antworten schuldig. Ebensowenig um Häuser oder Scheunen, die vor dem Frieden abgeführt worden; was aber durch den Frieden ergriffen und vorhanden geblieben ist, es sei liegendes oder fahrendes, soll seinem Eigenthümcr wieder werden, v«. Die Gefangenen wird der Landvogt angewiesen gegen eine gewöhnliche Urfehde loszulassen, wenn sie Atzung und Kosten bezahlen. ». Uebcr die Besetzung und Ordnung des Landgerichts und der hohen Gerichte im Thurgau soll man auf nächstem Tag daö Erforderliche festsetzen; wenn inzwischen Fälle vorkommen, welche die hohen Gerichte betreffen, so soll der Landvogt selbe an sich ziehen. 55. Der Landvogt hat weiter angebracht, die Hauptlcute haben einige liegende Güter October 1499. 639 der Feinde verkauft, Geld davon eingenommen und durch einen Abschied unter einander angeordnet, daß jedem Hauptmann, der damals an dem Ende gewesen, neun Gulden, auch Priestern, Büchscnmeistcrn, Wachtmeistern, Wcibcln und Andern ein bestimmtes Geld zugewiesen werde; auch habe er, der Landvogt, Zehrnng und Ausgaben zu verrechnen für Schreiber, Wcibcl, Gcschütztransporte. Um zu rathschlagcn, woraus all dieses bezahlt und wie überhaupt diese Verhältnisse zu regeln seien, ist ein Tag angesetzt nach Fraucnfcld auf Sonntag vor St. Simon- und Judastag (27. October). I»I». Dem Hämischer von Lucern, welcher klagt, daß im vergangenen Krieg ihm etwas Kaufmaunswaare zu Wallsce weggenommen worden sei, wird erlaubt, einiges Gut, das die Gegenpartei zu Luccrn hat, zu heften und zu verbieten, bis ihm das Seinige herausgegeben werde, 11. Die von Stein berichten, daß die Kauf- leutc von Nürnberg und Andere sich beklagen, ihre Güter werden ihnen in der Eidgenossenschaft niedergeworfen; wenn das nicht aufhöre, so werden sie die Straßen durch die Eidgenossenschaft nicht mehr brauchen. In Betrachtung, daß solches uns merklichen Abbruch und Schaden brächte, soll man heimbringen, daß den Kauflcuten das Ihrige freigelassen und sie also gehalten werden sollen, daß sie nicht Ursache haben, unsere Straßen zu meiden. It.lt.. Heimbringen, ob man dem Bischof von Konstanz etwas an die Kosten der Zusätze fordern wolle, welche man während des Krieges in seinen Schlössern gehabt. II. Auf diesen Tag ist gekommen Herr Galcazzo Visconti, der Unterhändler des Friedens, und hat angebracht: Er habe während der Friedensunterhandlung einige Hauptlcute angeworben, ohne dadurch der Eidgenossen Mißfallen zu erregen zu glaubeu; da aber der römische König und sein Fürst, Herzog Ludwig, vernommen, daß es doch den Eidgenossen mißfällig gewesen, so haben sie ihn eilends hcraus- geschickt, um die Knechte zu entlassen. Da er aber mehrentheils sein eigenes Geld in die Sache gelegt, seine Ketten, Silbergeschirr und Kleinodien zu diesem Zwecke verkauft habe, so bitte er die Eidgenossen, seinen großen Schaden und seine guten Dienste dagegen zu betrachten und ihn vor gar zu großem Verluste zu schützen. Der Gleiche bittet ferner, die Eidgenossen möchten die große Mühe, Arbeit und Treue betrachten, welche sein Herr, der Herzog Ludwig, für Vermittlung ihres Krieges angewendet, und möchten nun auch ihm zu Beilegung seines Streits mit dem König von Frankreich behülflich sein, zumal selber gemeiner Christenheit schade, da der Türke inzwischen mit großer Heercsmacht in die christlichen Staaten einbreche und bereits den Venedigern eine ansehnliche Stadt abgenommen habe u. s. w. Darauf will man auf nächstem Tag antworten. >»i». Hierauf hat man mit Galcazzo Visconti geredet des Brandschutzes wegen, für den er sich verschrieben hat, während nun die auö dem Wallgau uud Graf Hugo von Montfort geschrieben haben, sie glauben dessen durch den Frieden erledigt zu sein, und verlangen, daß man ihre Bürgen lossage. Jener antwortet, was er zugesagt und verschrieben habe, das wolle er halten, auch darum vom römischen König genügsame Mandate und Briefe auswirken. ««». Alle Orte haben durch ihre Voten den abgeschlossenen Frieden förmlich zugesagt und ratificirt, mit Ausnahme von Uri, das einiges Mißfallen daran hat, aber doch, wenn er gemeinlich angenommen werde, dabei bleiben will, und Glarus, daö noch nicht zugesagt hat. In Betreff des vorbchaltcnen Artikels, der die Sache derer von Solothurn berührt, hat sich Herr Galcazzo auf Ansuchen der Eidgenossen auch zu freundlicher Vermittlung erboten, und meint, es sollte Jemand von den Eidgenossen mit ihm zum römischen König geschickt werden. Es wird beschlossen: Da nun Solothurn von des römischen Königs Räthcn angesucht werde, das Schloß Thicrstcin seinem Herrn zu überantworten, so sollen hör allem jene Räthc ans einen Tag nach Basel auf Sonntag vor Simonis uud Jude (27. October) bcschicdcn werden, um mit Boten 04» Oktober 1499. von Zürich, Bern und Solothurn in aller Orte Namen über eine Vereinigung zwischen Solothnrn und den Herren von Thierstein zu unterhandeln. Bringt man das nicht zu Stande, so soll man dann aus einem ander» Tag über die Frage rathschlagcn, ob man zum römischen König schicken oder was man thun wolle. Z»>». Zu Basel ist angezogen worden, ob man den Herrn Galcazzo seiner Dienste wegen in Schirm- und Burgrecht empfangen wolle. Da die Boten dieses TageS keine dicsfälligcn Aufträge haben, so ist ihm freundliche Antwort gegeben und im Allgemeinen zugesagt, wo man ihm Freundschaft erweisen könne, sei es gegen den König von Frankreich oder sonst, so werde man es thnn. Sein Verlangen, in Schirm- und Burgrccht aufgenommen zu werden, will man abermals heimbringen. Den Grafen von Hciligcn- bcrg wird geschrieben, sie möchten dafür sorgen, daß diejenigen, welche St. Gallcr auf dem Bodcnsec mißhandelt und geplündert haben und bereits gefangen sind, nach ihrem Verdienen gestraft werden. St. Gallen und Appenzell bitten, man möchte sie, da sie mit uns in ewigem Bündnis! stehen und Leib und Gut zu unö gesetzt habe», auch in die Capitcl und Freiheiten im Herzogthum Mailand aus nehmen, die man im Begriff stehe, vom König von Frankreich zu erlangen. Da Herr Galcazzo Visconti sich weigert, die Hauptlcutc, die von ihm Geld erhalten haben, um Knechte zu werben, nament lich anzugeben, man sichere sie denn zuvor, die Boten aber keine Gewalt haben, letzteres zu thun, so ist beschlossen, nichtsdestoweniger in Abschied zu stellen, wenn man die Hanptlente, die von ihm Geld empfangen, wisse, oder wenn er sie anzeige, so wolle man daö Beste thun, damit er nicht so um sei» Geld komme. <4. Demselben Herrn Galcazzo ist aus sein Verlangen ein Geleit in unserer Eidgenossen» schaft gegeben bis auf Abkünden. Auch ist ihm zugesagt, daß die eidgenössischen Boten, die zum König von Frankreich gehen, selben bitten sollen, ihn, seine Gemahlin und Kinder bei dem Ihrigen zu lassen und dabei zu schützen. ,i». Da die von Glarns den Frieden noch nicht vollends zugesagt, sie aber und ihre Vorfahren sich bisher nie von gemeinen Eidgenossen gesöndcrt haben, so soll ihr abgesandter Bote in allen Treuen heimbringen, da dieser Friede angenommen, zugesagt und besiegelt sei, so möchten »e doch mit unö dabei bleiben und sich nicht absöndcrn. w. Jeder Bote weiß den Abschied, so de> Bischof von Scnö nach mancherlei Rede gethan, und wie er sich gegen unö aller Freundschaft erboten, dabei aber verlangt hat, wenn Jemand meine, er habe ihm etwas versprochen und nicht geleistet, so st'^ der sich vor seiner Abreise melden, denn er glaube Nichts vcrheificu zu haben, das er nicht geleistet hätte- HVH». Das Schloß Küssenbcrg soll Zürich den Herren von Sulz, denen es zuvor gehört, zurückgebe», doch so, daß diese die damit gehabten Kosten abtragen. Die von Zürich wollen aber, wenn sie das Schloß mit dem Klcttgan dem römischen König übergeben, darauf die Rechte behalten, welche sie vor- malö gehabt, wie solches der Friede zugibt, »x. Die Boten, welche auf den Tag zu Basel komme», sollen in der Sache derer von Rothwcil wegen Rottciimünstcr das Beste thun, damit ein Vergleich,t» Stande komme und das Kammcrgericht abgestellt werde. Auch ist dem Herrn Cunrad von Echellenbeig, als einem Hauptmann, geschrieben, daß er den Frieden, in dem Rothwcil namentlich eingeschlossen an ihnen halte, sowie auch dieses seinerseits ihn halten sott. z?. Auch soll daselbst über den Schnee» verhandelt werden, der denen im Rhcinthal vor Anfang des Krieges und jetzt seit Verkündung des FG dens zugefügt ist. Die von Solothurn sollen ihren Boten auf jenen Tag auch Vollmacht gebe», wenn die Sache mit den Herren von Thierstcin verglichen wird, die drei erschlagenen Herren herauszugeben, welche zu Dornach lie'gcn. »»»«. Der Büchsen wegen zu Dornach soll es bei der stattgef»»' denen Thcilung sein Verbleiben haben. Octobcr 1499. 64t Frau e n fe l d. 28. Aokohev (»ff Simonis und Judä). Staatsarchiv Lncer»: Allgemeine Abschiede, 0. 4W. Der Hauptmann von Schaffhauscn hat im Namen seiner Herren begehrt, man möchte, in Betracht, daß sie im vergangenen Krieg init den Eidgenossen das Beste gethan, ihnen auch an dem Landgericht im Thnr- gau Antheil geben, wie einem andern Ort; solches werde zu Stärkung ihrer Verbindung mit uns gereichen. Ferner seien ihnen in diesem Krieg vier Büchsen gebrochen, man möchte daher bei Theilung der eroberten Stücke sie gütlich bedenken. Weiter wünschen sie, in den Capiteln mit dem König von Frankreich, als dem Herrn von Mailand, inbegriffen zu werden. Endlich da sie in diesem Krieg vielen Schaden erlitten haben, so bitten sie, wenn etwas Geld vorhanden, ihnen einigen Abtrag zu thnn. Ucber diese Punkte soll man auf nächstem Tag antworten, und wenn man die Theilung der Büchsen vornimmt, sie freundlich bedenken. I». Jeder Bote kennt das Schreiben, daS denen von Klingenberg unserer Eidgenossen von Schaffhansen wegen zugegangen ist. e. Jeder Bote weiß zu sagen, wie die von Baden und unser Vogt mit ihnen bitten, man möchte, da sie in diesem Kriege bedeutenden Schaden erlitten, ihnen einigen Abtrag thnn, sofern Geld zu vcrthcilcn sei; auch möchte man, da ihnen eine Feldschlange, eine Tarrasbüchsc und zwei Hacken- büchsen zerbrochen seien, die zwei eroberten Büchsen, die zu Baden liegen, ihnen lassen. «I. Wegen Streitigkeiten zwischen der Stadt St. Gallen und den Gotteshausleutcn wird ein Tag der Vit Orte auf Sonntag zu Nacht nach St. Martinstag (17. November) nach St. Gallen angesetzt, v. Der Abt von St. Gallen mit seinen Gotteshausleutcn begehrt unter Berufung auf seine Theilnahme am Krieg auch Antheil am Landgericht. Ebenso verlangen er und die Städte Wyl und Frauenfeld, man möchte sie bei der Theilung des eroberten Geschützes bedenken. Antwort: Man habe keine Vollmacht und wolle es an die X Orte bringen, I. Die Klage der Chorherren zu Bischofzcll, daß die armen Leute in Sulgcn auf ihre Güter Reisekosten gelegt haben, während sie doch vermeinen, diese Güter seien Kirchengnt und nicht mit Reisekosten zu belegen, soll heimgebracht werden zur Beantwortung auf den angesetzten Tag zu St. Gallen. K?» Die Boten von Appenzell bringen vor, ihnen sei gleicher Thcil mit den eidgenössischen Orten an den Eroberungen dieses Kriegs zugesagt. Nun haben sie vernommen, daß man hier Tag halte, um das Landgericht zu theilen und kommen deshalb, an die Zusage zu erinnern. Antwort: Man wisse wohl, daß ihnen etwas von dem Brandschatz des Wallzaus zugesagt sei, für mchrcres habe man nicht Gewalt. Jedoch sei man ihrer guten Dienste eingedenk, man werde ihr Verlangen an die Obrigkeiten bringen und auf dem Tag zu St. Gallen Antwort geben. Ii. Eine Botschaft von Konstanz bringt an, es sei vielen ihrer Bürger von den llnsern ihr Gut genommen und verkauft worden und wolle nun nicht nach Maßgabe des Friedensvertrags zurückerstattet werden. Antwort: Was der Friede vorschreibe, das wolle man halteil; allein man habe unter den Beschädigten einige ablesen gehört, welche unsere Angehörige waren und gegen Ehre und Eid wider uns in die Stadt Constanz gezogen seien, diesen werde man weder Rede noch Antwort geben; der klebrigen wegen wolle man die Sache heimbringen. Dagegen hat man der Botschaft von Constanz gesagt, das Landgericht gehöre nun den Eidgenossen und doch setzen sie auf die von Altnau Gebote in Holz und Feld, auch gebieten sie ihnen Weibcl und Vogt zu setzen: von dem sollen sie lassen. Die Botschaft antwortet, das Landgericht sei Constanz noch nicht abgckündct, 81 E42 Octobcr <499. die Pfandsumme haben sie noch nicht erhalten. Altnau sei zudem eine besonders erkaufte Bogtci, die nicht inö Landgericht gehöre. I. Constanz verlangt, daß der Zehnten zn Dießenhofcn nnd der Zehnte», den Herr HanS von Laudenberg in der Bogtci Arbo» hat saiiiiiieln lassen, die beide noch unverändert liegen, den Frauen von Münstcrlingcn verabfolgt werden, denen sie gehören. Auch das will man heim bringen und später Antwort geben, k. Hans von Laudenberg schreibt, man habe ihn geheißen, der Frauen von Münstcrlingen und anderer Feinde Gut in der Bogtci Arbo» in Haft zn legen. Daö habe er gcthan, von dem letzten Tag in Zürich aber.vergeblich Weisung verlangt, wie er sich in Betreff deS gehefteten Guts verhalten soll. Gr wiederhole daher seine Anfrage. Denn cS liege etwas Besen, Haber u. s. w. derer von Münstcrlingcn da, worüber Kosten ergangen seien, die bezahlt sein sollten. Etwas Besen und Korn der Nöttcnbergcr von Lindau sei der Stadt Arbon verkauft und das Geld in Beschlag genommen, auch liege etwas Wein, den gleichen gehörig, in Haft. Oswald Kiel von Lindau habe eiu Schlößchen nnd Gut, das verpachtet sein soll, indessen sei auch dem gegenüber Borsorgc getroffen. AllcS daS wird in Abschied genommen, damit auf nächsten Tag zu St. Gallen Antwort gegeben werden könne. I. Der Artikel des Friedensvertrages, welcher bezüglich der beidseitig eroberten Gebiete, Schlösser, Güter u. s. w. die Wiederherstellung in den Stand vor dem Kriege anordnet, scheint den Boten in sich widersprechend zu sein; daher soll man bedenken, welche Auslegung man demselben geben wolle. »»». Der Bischof von Eonstauz läßt durch Hanö von Laudenberg anbringen: in dem vergangenen Krieg sei Wein, Korn u. h w. von den Unsrigcn verbraucht worden, daö ihm angehöre, ans dem letzten Tag zu Zürich habe man ihm versprochen, ihm auf nächstem Tag über seine dicsfälligc Forderung zn antworten. Wenn die Bezahlung verweigert würde, so könnte der Bischof die Zinse, die er in die Eidgenossenschaft zn geben habe, übe: 9vl)<> Gulden, nicht mehr erschwingen. Zweitens stehe Bartholomäus Mayer von Hagenau gegen ihn >» Feindschaft nnd halte sich zn Rothwcil auf; man möchte unser» Bundesgenossen von Rothweil schreibt», daß sie deS Bischofs Feinden nicht Aufenthalt geben. Antwort: Auf die erste Forderung werde man vom Tag zu St. Gallen antworte», der zweiten wolle man gern sofort entsprechen. Dagegen wird dem bstchet lichen Gesandten bemerkt, wir haben mit Bewahrung der bischöflichen Städte und Schlösser während des Kriegs viele Kosten gehabt nnd hoffen dafür nun auch eine Entschädigung zu erhalten, die Seiner Gnaden Ehre und der Eidgenossenschaft Nutzen bringe. Hierüber wolle man ebenfalls auf dem Tag zu St. Gallo» Autwort erwarten. HanS von Laudenberg, der während des Krieges Moosburg innc gehabt und »>t einen Brief darum gegeben hat, verlangt denselben heraus nnd anerbietet sich, auch denjenigen heraus >» geben, den er von uns empfangen hat. Diesem Ansuchen soll entsprochen werden. «». Heimbringe», ^ man die 9 Gulden, die der Landvogt etlichen Hanptlcuten auf ihren mit Mehrheit gefaßten Besct't»b gegeben, lassen wolle, nnd ob man andern Hauptleutcu, die vorher da gewesen, auch Priestern, Wtü'tl"' Wachtmeistern u. s. w. auch geben wolle. Man soll auf den Tag zn St. Gallen Gewalt bringt"' dem Bogt zn Nhcincck auf seine Anbringen Antwort zu geben. Die Boten von Freibnrg erklärt» sich mit der Ansicht, daß der Landvogt im Thurgau auch Landrichter sein soll, nicht einverstanden. der Landvogt bloß von den VII Orten gesetzt werde nnd Freibnrg dadurch in seinen Rechten verlin^ würde. i°. Herr Heinrich Göldli, der Bote von Zürich, erklärt, znr Besetzung des Landgerichts nicht mit wirken zu können; denn seine Herren wollen, daß man vorerst die Acltcstcn im Lande verhöre, KnndlehcP einnehme über daö Herkommen dcö Landgerichts im Thurgau nnd selbe in Abschied stelle. Hierüber druckt man ihm daS Befremden ans, denn auf letztem Tag in Zürich habe man die Besetzung des Landgericht October 1499. 64:s ausdrücklich auf diesen Tag angestellt; wolle er nicht dabei sein, so möge er ausstehen. Das hat er gethan und man ist mit Besetzung und Ordnung dcö Landgerichts fortgefahren, wie hernach folgt. «. Von den Gefangenen, die in den drei Orten sind, soll aus jedem Ort einer fortgelassen werden, um das Geld zu holen, doch gegen das eidliche Versprechen, sich wieder zu stellen. T. Die Hauptlcutc von Schwhz haben einen Gesellen, genannt der Brunnenmcister von Alterschwhl, guittirt um Zinse, die erst auf Mar- tiustag verfallen. Davon wollen wir nichts wissen. ,i. Der Vogt von Rhcincck berichtet, Hauptmann Uli zu Whl von Lucern, Hauptmann Custcr von Unterwalden und Hans Müller, Hauptmann von Glarus, haben vom einem armen Mann im Rheinthal, der den Feinden 60 Gulden Schatzgeld zu geben schuldig war, die Schuld in Raubswcise genommen. Nun werde er von denen jenseits des Sees darum angesucht. Beschluß: Der Vogt soll sich für ihn verwenden, v. Der Tag, welcher zwischen den königlichen Rathen und unscrn Eidgenossen von Solothnrn der Grafen zu Thierstcin wegen in Basel jetzt gehalten werden sollte, wird abgesagt und auf St. Catharincntag nächsthin (25. November) verschobeu. -»v. Die Gemeinde Zukenricd vermeint, einen Zehnten dcö Spitals zu Bischofözcll zu besteuern; des Spitals Pfleger behaupten, er sei geistliches Gut und zur Nahrung der Dürftigen bestimmt, wogegen die Bevollmächtigten der Gemeinde vorbringen, es sei ein weltlicher Zehnten und von weltlicher Hand erkauft. Auf dem Tag zu St. Gallen soll die Entscheidung dieses Streits erfolgen, x.. Der Stadtschrciber von Zürich verlangt 1 Gulden vom Landvogt und l Gulden für den Abschied, z. Des Fazmanns von Tägcrwcilcn Klage, daß ihm 43 Fuder Wein und anderes an fahrender Habe von den Hauptleuten im Schwaderloch und andern Zusätzern genommen worden sei, wird in den Abschied genommen, damit man in allen Orten erkunde, wer ihn so beschädigt habe; das Gleiche soll auch der Landvogt im Thurgau erforschen, damit dem Beschädigten Ersatz geleistet werde. Der Landvogt bringt an, daß er mit seinem täglichen Sold von 20 PlaPPart während der Kriegszcit, da er stets vier oder fünf Personen im Dienst haben mußte, nicht bestehen könne, sondern in großen Schaden gekommen sei, er verlange daher eine Erhöhung seines Soldes. Darüber will man später Antwort geben. ».». Ordnung des Landgerichts, wie sie auf diesem Tag ist angesehen worden: Das Landgericht ist nach Fraucnfeld gelegt. Die von Fraucnfcld bleiben wie bisher bei ihrem Wochengericht. Aber bezüglich der Sachen, die sich außerhalb der Stadt begeben, so wenn einer den andern übcrärrctc, übcrmähtc, überschnitte, auch um Erbe, Eigen, Schulden oder andere Sachen, die von den Niedern Gerichten, welche allenthalben ihren Besitzern bleiben, ans Landgericht gezogen oder appcllirt würden, sollen die von Fraucnfeld dem Landvogt sechs Männer, die ihm als Richter gefallen, dargcbcn; er, als Landrichter, setzt sechs Männer aus der Landschaft dazu: diese miteinander bilden das Gericht. Wenn aber der Fall das Blut berührt, so soll das Gericht besetzt werden mit 24 Männern, wozu die von Frauenfeld sechs nach des Vogts Gefallen geben, die achtzehn übrigen vom Vogt aus der Landschaft genommen werden, edle oder unedle, wie es ihm beliebt. Und wie die von Constanz bisher das Landgericht gebraucht haben, so soll es auch fortau geschehen bis auf Widerruf der Eidgenossen. Der Vogt soll den Gerichtsgcbrauch ermitteln und darüber berichten. ?»I». Jeder Bote soll zu Hause anfragen, ob man daö alte Laudgcrichtösicgel beibehalten oder ob man ein neues machen lassen wolle, oder ob der Landvogt siegeln soll. vv. Die gemeinen Kosten, die über die Büchsen gegangen, sollen von jedem Ort berechnet und auf dem nächsten Tag zu Luccrn zusammengetragen werden. «K«I Die Boten, die auf den nächsten Tag zu Luccrn kommen, sollen Vollmacht erhalten, einen gemeinen Frieden aufzusetzen, der allenthalben in dem gemeinen Thurgau verkündet werden soll. vv. Die Boten, die 8t * Octobcr 1499. nach Luccrn kommen, sollen Gewalt mitbringen, einen Tag nach Frauenfcld zu setzen, nm die Büchsen zu theilen, von dem Vogt Rechnung abzunehmen und über die gemeinsamen Kosten eine Rechnung auszustellen. tl'. Jeder Bote soll zu Hause anfragen, ob man wolle, daß der Landvogt fortan haushäblich im Thurgan sitzen soll. Heimbringen, ob, da nun das Landgericht angeht, man dem Landvogt Einen auö Untcrwaldcn beigeben soll, der bis Ende dcö JahrcS bei ihm sei. I»I». Endlich hat man einen Tag angesetzt nach Luccrn auf St. Martinstag nächstkünftig (tl. November). <»«»8. Lucern. s.'j. November cMi»w°ch v°r oihman) T»i>> L»ccr» Luccrnerabsch>cdksa»»»>u»g, II«. Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern. Easpar vom Stein, Ritter; von Wattenwvl. Luccrn. HanS Sunncnbcrg, Schultheis!; Ludwig Küng. ll r i. Der junge Dietrich. S ch w h z. Vogt Schiffli. Untcrwalden. Ammann Zunhöfcn. Zug. Vogt Letter. GlaruS. Rudolf Wechsler. Frei- bürg. Vcurich Tcchtcrmann. Solothurn. Vogt Hugi. ». Constanz schreibt, cS vermeine, bei dem Landgericht im Thurgau zu bleiben, wie cS selbes im Anfang dcö Krieges besessen, und begehrt, dasi man cS dabei bleiben lasse. Hierauf wird au den römischen König, auch Herrn Galeazzo Visconti geschrieben, sie möchten nach Laut deö abgeredeten Friedens bewirken, das; Constanz nnö Eidgenossen bei dem Landgericht im Thurgan uncrsucht lasse, und der König möge sich erklären, ob er bei dem abgeredeten Frieden bleiben wolle oder nicht. Dabei wird ihm auch geschrieben wegen Rudolf Möttcliö Gefangenschaft. Es laute nämlich der Friede, das! alle Gefangenen beidseitig ohne andern Entgelt, denn die Bezahlung der Atzungökostcn, freigelassen werden sollen, weshalb wir den Herrn von Brandis gegen Rudolf Mötteli seiner Gefangenschaft erledigt haben, wogegen Rudolf Mötteli nach seiner Vcrschrcibung um die Schätzungssumme angegangen werde; der König mögc daher den Herren von Zorn («ich anweisen, den Mötteli ohne Entgelt frei zn lassen, ansonst die Berncr den von Brandis auch in EidcSpslicht behalten werden. I». Der römische König schreibt uns, die Gefangenen aus dem Wallgau lcdig zu lassen, indem der Friede sage, daß alle Brandschätzc hin und ab sc>u sollen. Da aber Herr Galeazzo uns zugesagt und verschrieben hat, daß uns die Brandschätzc werden sollen, ist ihm, dem Visconti, geschrieben, er soll bewirken, daß seiner Vcrschrcibung nachgelebt werde v. Da daö Gotteshaus Wcttingen ganz in Abgang gewesen, jetzt aber wieder sich erholt und einen schöne» Krcnzgang gebaut, auch Zürich, Luccrn, Schwhz und Zug Gott zu Ehren ihm jedes ein Fenster in diese» Krcuzgang gegeben haben, so sollen die übrigen Orte des Gotteshauses dringende Bitte heimbringen, datz sie ihm auch jedes ein solches Fenster schenken wollen. «I. Die Landsaßcn in der Grafschaft Wcrdenberg sind im vergangenen Krieg in Gclübd und Eid genommen worden. Nun meint Luccrn, man soll sie der Eide entlassen. Darüber soll auf nächstem Tag entschieden werden. Auf diesem Tag ist auf Begeht SolothnrnS beschlossen, daß auf dem Tag zu Basel an St. Eatharincntag nächsthin (25. November), w» man ohnehin mit den Rächen dcö Königs viel zu schaffen hat, die Boten aller Orte der Grafen von Thicrstcin wegen Vollmacht erhalten sollen, f. Die Boten nach Basel sollen bei den königlichen Rathen das Beste thun, damit dem Eonrad Hansischer von Luccrn, dem im Anfang dcö Krieges zu Wallscc November 1499. 645 sein Kaufmannögnt cntwert worden ist, wieder zu dem Seinen kommen möge. K. Schaffhauscn bittet, man möchte ihm auch Thcil am Landgericht im Thurgan geben, da St. Gallen und Appenzell auch um einen Anthcil gebeten haben. I». Bei der Thcilung der Büchsen zu Fraucnfeld soll man auch Schaff- Hansens freundlich gedenken, da diese Stadt ein fester Platz ist. i. Die beiden Büchsen, die nach Baden gekommen sind, sollen zu gemeiner Eidgenossen Händen daselbst bleiben und in gemeinen Nöthen daselbst dienen. It.. Auf diesem Tag hat man den abgeredeten Frieden, welcher zu Frauenfeld ungleich verstanden werden wollte, verhört und erläutert, „das die ort der mcrenteil bh dem Friden bliben wellen, das ein Jeder zu dem sinen, es sie zins, zechenden, schulden, psantschafft old anderes komm sol, vnd wie wol solichö daS mcr vndcr den orten worden ist, nit dester minder sol Jeder bott dz heimbringen, das man darbh bliben welle, damit vnd verschafft werde, dz iederman widcrum zu dem sincu komme. Vnd als die houptlüt so ieder viiij Gulden genomen, sol man ouch heimbringen, ob man Inen die lassen well old nit". I. Appenzell, der Abt von St. Gallen und die Stadt St. Gallen begehren auch Antheil am Landgericht im Thurgan. Das wird ihnen aber freundlich abgeschlagen. ,»». Heimbringen das Begehren von Bern, Frciburg und Solothurn, man möchte sie in die Landvogtci im Thurgau auch eintreten lässcn, da sie doch am Landgericht Thcil haben, i». Bern, Freiburg und Solothurn sollen an ihre Herren und Obern bringen, „diewil die landvogth im Turgow vns vis orten zustadt, das sh vns dann die rechtung des landgcrichts vns den VII orten gütlich nachlassen wellen". «». Auf diesem Tag ist erschienen Andreas Gicnger, der Salzhcrr von München, und hat angebracht, es sei ihm und andern Kaufleutcn im Anfang des Krieges Zusage mit Brief und Siegel gegeben worden, daß ihr Leib und Gut sicher sein soll mit Allem, was sie uns zuführen. Nun seien ihm einige Schulden vcrheftet; er begehre, daß nach erhaltener Zusage man ihm zu dem Seinigeu verhelfe. Erkennt, man werde ihn bei seiner Zusage behalten und beschützen, z». Glarus klagt über den Muthwillen, den Herzog Albrecht von Bayern den Scinigen und dem Ulrich Gcgging zufüge, und verlangt die ihm ehemals laut eines verflegelten Abschieds zugesagte Unterstützung. Jeder Bote soll heimbringen, wie man unfern Eidgenossen von Glarus gegen den Herzog Albrccht helfen wolle. «Z. Die vii Orte sollen auf nächstem Tag sich bcrathcn über das Begehren der Leute jenseits des SchollbcrgS, die in die Grafschaft SarganS gehören, und der Leute, die in die Grafschaft Werdcnbcrg zum Schloß Wartan gehören, daß sie unter Einen Herrn kommen möchten, indem sie der Steuern wegen, so sie jährlich zu geben schuldig sind, Streit haben. ». Auf diesem Tag ist die Mehrheit der Orte räthig geworden, daß ein Landvogt im Thurgau jcweilen auch Landrichter sein und haushäblich dort sitzen soll, wogegen Bern, Freiburg und Solothurn meinen, man soll einen besonder» Landrichter setzen. Das soll man heimbringen und auf den nächsten Tag antworten. Man soll ein gemeines Landgerichtssicgel machen lassen, wie das alte, nur daß zwischen den Löwen ein großes Kreuz gemacht werden soll. t. Die Boten, welche nach Frauenfeld kommen, sollen Nollmacht erhalten, dem Landvogt Rechnung abzunehmen und auf sein Begehren je nach Befund der Rechnung ihm seinen Sold etwas zu verbessern. Ri Auf diesem Tag ist die Mehrheit der Orte in das Gesuch des Laudvogts im Thurgau um Verbesserung seiner Besoldung nicht eingetreten, damit man andern Vögten gegenüber nicht dasselbe auch thun müsse. Nichtsdestomindcr soll jeder Bote die Sache heimbringen, damit die nach Fraucnfeld gehenden Voten Vollmachten erhalten, v. Es wird beschlossen, der Landvogt soll das Landgericht allein versehen; es bcdünkt die Boten nicht uothwcndig, ihm Einen zuzugeben, doch setzt man das unfern Eidgenossen von Unterwalden anhcim, ob sie ihm Einen zugeben wollen oder nicht. HV. Untcr- ! 646 November 1499. walden bringt an, nach der Schlacht im Schwadcrloch, wo man viel Geschütz erobert, haben die Hanpt- lente ihrem Landmann, Oswald von Rotz, den „Scckcl" oder die andere Büchse „sin rcll" zugesagt; zudem sei er immer im Schwaderloch gewesen nnd habe da sein Bestes gethan; sie bitten deshalb, man wolle cS bei der Zusage der Hauptlcutc bleiben lassen. DaS soll man heimbringen nnd ans dem Tag in Francnfcld Antwort geben, x. Ans St. NiclauStag t li. December) soll jedes Ort seine Botschaft zu Francnfcld haben, um die Büchsen zu theilcn und vom Vogt Rechnung zu empfangen um die Kosten, so jedes Ort mit den Büchseil gehabt hat. 5. Dem Hauptmann von St. Gallen ist befohlen, den Storchcn- cggcr gefangen zu nehmen nnd in Thurm zu legen. 5. Die Boten, so nach Francnfcld kommen, sollen den Landfrieden nach Inhalt des Rodels und nach ihrem nnd der Landschaft Nutz nnd Frommen aufrichten. n». Da zu Werdenberg vier gefangene Männer durch HanS Muri von Lucern beschützt und ledig gelassen worden sein sollen, so erhält Lnccrn den Auftrag, sich über den Sachverhalt zu erkundigen nnd auf dem Tag zu Francnfcld zu berichten. St. Galleu. 1^99, 18. November »->ch Oth»mr>>. Staat»ariv Lucer» . Allgemeine Abschiede. während des Krieges daselbst Wachtmeister gewesen nnd sich über seinen Sold beklagt, 5 Gulden gebe»! ist er damit nicht zufrieden, so mag er auf die Jahrrcchnung nach Baden kommen, ßx. Der Bischof vs» Eonstanz wird gebeten, die zu Alterschwyl bei dem daselbst aufgestellten SacramcntShänSchcn nnd LigrM» bleiben zu lassen. I». Dem Bürgermeister von Eonstanz, welcher die Rückgabe einiger Güter im Thurg»» an dortige Bürger verlangt, ist geantwortet: Denen, welche aus dem Thnrgau im Krieg nach Eo»sta»^ entwichen und sich auf die feindliche Seite geschlagen haben, gebe man nichts; eingesessene Bürger aber die schon vor dem Krieg bei ihnen gewesen, wolle man nach Laut des Friedensvertrags wieder zu b"" Ihrigen kommen lassen, nämlich zu ihren Zinsen, liegenden und fahrenden Gütern, verbrieften »»^ November 1499. 647 unverbricsten Ansprachen, so weit sie vorhanden sind. Weiter ziehen die von Konstanz an, es befremde sie, daß ihrem Bürger, dem Roggwhlcr, von seines Gerichts wegen geschrieben sei, daß er einen Mann zum Landgericht zu stellen habe, während das Landgericht doch weder von der königlichen Majestät noch dem Reich gelöst, noch sonst mit Recht abgesetzt sei. Hierauf wird ihnen „mit intern Worten" erklärt, daß dieses Landgericht durch den Frieden zu Basel an die Eidgenossen gekommen sei, welche selbes auch behalten, besetzen und genießen wollen. Wolle ihnen (denen von Konstanz) aber der König, das Reich oder der schwäbische Bund oder sonst Jemand darum in irgend einer Form Entschädigung leisten, so möge man ihnen das wohl gönnen. ». Uli zu Whl von Luccrn, Haus Küster von Unterwalden, Hans Müller von Glarns haben von Cnnrad Hutter aus dem Rheinthal, der von den Feinden gefangen war, 25 Gulden, das Lösegeld, das er gelobt, genommen und versprochen, ihn dafür bei den Feinden zu vertreten. Beschluß: Die drei Hauptlcute sollen das Geld zurückgeben, oder aber auf den nächsten Tag zu Frauenfeld sich zur Verantwortung stellen. Ii. Herr Hans von Laudenberg soll den Beschlag auf den Gütern derer von Müusterlingen und Anderer bis zum Tag von Francnfcld fortbestehen lassen. I. Auf gleichen Tag soll jedes Ort sich erklären, was man dem Büchscnmcister von St. Gallen, den man nach Rhcincck bestellt hat, zu Lohn geben wolle, i»». Herr Sigmund von Freibcrg hat durch seine Botschaft einen langen Handel vortragen lassen, betreffend die von Altstetten. Daraus wird geantwortet, er möge die von Altstetten oder Andere, an die er Ansprachen hat, da belangen, wo sie gesessen sind, und wenn er sich mit dortigen Urthcileu beschwert finde, so möge er selbe vor ihre Obrigkeit ziehen, i». Die von Rheineck beklagen sich über ihre Armnth und ihre Leiden während des Krieges, und bitten, sie des diesjährigen Zolls und der Steuer ledig zu lassen. Den Zoll will man ihnen, da sie in KricgSzcitcn ohnehin laut ihrer Verschreibung keinen Zoll schuldig sind, auf nächste Weihnachten nachlassen, die Steuer aber nicht. «. Weiter bringen die von Nheineck an, die fremden Kaufleute hätten ihnen versprochen, wenn die Straße gegen den Schollberg verbessert würde, selbe mit ihren Gütern zu befahren, was dem Zoll und Geleit, wie auch dem gemeinen Mann ein merklicher Vortheil wäre. Das soll jeder Bote heimbringen. Auch dem Vogt von Rhcincck wird befohlen, zu erforschen, mit welchen Kosten allfällig eine solche Verbesserung auszuführen wäre. Z». Die von Rhcincck bringen an, sie hätten für die von St. Margarethen im Krieg gewacht, begehren deshalb, dieselben in ihrer Steuer anzulegen. Erkennt: Da die von St. Margarethen ihre Güter in ihre eigene Steuer versteuern, so sollen sie denen von Nheineck, sofern selbe für sie gewacht haben, ziemlichen Abtrag thun. «K. Ab diesem Tag ist dem Landvogt im Thurgau geschrieben, daß er die Zehrung, die Bcrnard Scherer mit den Büchsen im Schwaderloch und zu Ermatingen gehabt, bezahlen soll. ». Gallus Goldincr, aus unscrm Land gebürtig, ist im Anfang des Krieges von unfern Feinden zu uns gefallen, weshalb ihm das Seine vom Hubmcister zu Fcldkirch weggenommen worden ist. Da dasselbe nach dem Frieden noch vorhanden, so werden der Hubmeistcr und der Vogt daselbst aufgefordert, ihm solches nach Laut des Friedensvertrags wieder zukommen zu lassen. Die von Konstanz, welche die Niedern Gerichte zu Altnau besitzen, meinen, die Leute daselbst dem Landgericht zu entziehen, während selbe doch jeweilcu vor dieses appellirt haben und begehren, bei ihrem alten Herkommen beschirmt zu werden. Das soll jeder Bote heimbringen, t. Die armen Leute im Thurgau haben sich abermals beklagt, wie sie vom Laudvogt und den Hanptlcutcn im Schwadcrloch bei ihren Eiden gcnöthigt worden seien, ihnen Schulden, Zinse n. s. w. abzukaufen, auch feindliche Ansprachen ihnen zu bezahlen. Nun werden sie aber von denen von Konstanz laut ihren Vcrschreibungcn darum angesucht. Sie bitten November lstW. daher, man möchte ihnen zu Hülfe kommen und sie vor doppelter Leistung schützen. Auf dem Tag zu Francnfcld soll man hierüber antworten. 11. Der Kirche zu Fclwcn wegen, die eine Pfarrei sein sollte, wird dem Melchior von Laudenberg geschrieben, dieser Sache sich nach seiner Zusage anzunehmen, v Der Müller zu Tägcrweilcn hat sich schon mehrmals beklagt, sein Wein sei ihm im Schwadcrloch von Zusätzern ausgetrunken und noch nicht bezahlt worden. Deshalb soll man zu Franenscld antworten, waö zu thun sei, damit man solcher Klagen los werde. DcS Schadens wegen, der zu Griescrn nach dem Frieden bcschchen ist, hat man denen von EmbS auf ihr Ansuchen Geleit gegeben, um sich selbst zu verantworten. Den Hnndbisscn ist deshalb abermals um Antwort geschrieben. In dem Streit zwischen den Edeln im Thurgau, den Chorherren und dem Spital zu Bischofzcll eines- und den Gemeinde» daselbst andern Theilö, der Bestcurung der Güter zu gemeinem Brauch wegen, sind die Parteien angehört und ist erkennt: Da der Krieg uns Alle, Edle und Unedle, Geistliche und Weltliche gleich angegangen, so sollen auch dessen Kosten von Allen mit einander getragen werde». Daher sollen alle Güter ohne Unterschied, von wem sie besessen werden, in den Gerichten, wo sie liegen, Steuer und Brauch geben; doch sollen die Beschwerdeführer billig gehalten werden. Diese Erkenntnis! soll auch nicht weiter verstanden werden, als auf die Güter, welche in der Vit Orte Herrlichkeit und Landschaft liegen. Ebenso soll es mit den Gütern des Spitals zu Bischofzell gehalten werden und mit seinem Zehnten zu Zuken- ried, sofern sich findet, daß es ein Laienzehntcn ist. Besondere Beschwerden über unrichtige Steueranlage Einzelner behalten sich die Eidgenossen zu prüfen vor. Der Zöllner zu Fnßach, auS dem Appenzcllcrland gebürtig und daselbst von uns erschlagen, hat kleine Kinder hinterlassen und ist unS t<) Gulden schuldig geblieben. Man soll heimbringen, ob man letztere den armen Waisen schenken wolle. Da der Landschrciber zu Rheineck ein Kleid verlangt, so ist man räthig geworden, die ll) Gulden am Zoll zu Fußach zu theilcu, die Hälfte den Kindern des Zollerö, die Hälfte dem Landschrciber ssst ein Kleid zu schenken. Auf dem Tag zu Frauenfcld soll man darüber sich endlich erklären. «». Dcchaiü und Capitel zu Constanz haben sich verantwortet, daß die Boten dieses Tages daran ein Genüge hatten- Es ist ihnen daher bewilligt, daß sie die Zinse, Zehnten, Güter u. s. w., die sie und andere Priester im Thurgan noch in Haft liegen haben, nach Laut des Friedensvertrags beziehen mögen, und daß die Verbote aufgehoben sein sollen. Sollte Einiges davon bereits bezahlt sein, so sollen die Schuldner nicht weiter darin" angesucht werden, doch sollen sie die BezugSkostcn nicht zu tragen haben. I»I». Der Bischof von Consta»; läßt anbringen, er werde auf einen der nächsten Tage persönlich erscheinen, um in Betreff der Koste" für Bewachung seiner Städte und Schlösser während des Krieges mit den Eidgenossen ein gütlich^ Abkommen zu treffen, «r. Der Schulden, Nutzungen und Zinse wegen, die der Bischof zu Consta»; ;u Tanneck im Thurgan und anderswo hat, ist beschlossen, daö noch darauf liegende Verbot aufzuheben- «Iii. Was die Bannbricfc betrifft, so ist mit der bischöflichen Botschaft geredet, daß alle Bännc, wei^ nicht wegen Ehesachen und dergleichen ausgegangen sind, abgestellt werden bis zur Ankunft des Bischt- ««». Ferner wird der Bischof gebeten, den armen Leuten, welche wegen Schulden im Bann sind, allgemeine Absolution zu geben, damit an jenen Orten Gottesdienst und Messe nicht gehindert werden- III Irrungen zwischen dem Bischof von Constanz und dem Abt zu St. Gallen, eines Falls zu Bischof;^ wegen, auch zwischen beider Herren Leuten zu Horn und zu Güttingen, sollen schiedsgerichtlich "US- getragen werden, so daß jeder Herr ans seinen Leuten zwei Männer, diese vier, wenn sie nicht einig werden, einen Obmann setzen zu gütlichem AuStrag. Sollte der nicht erhältlich sein, so mögen die Parteien November 1499. 649 einen Anlaß zu rechtlichem Spruch ausstellen. Wenn Angehörige der vii Orte von der Besatzung der Schlösser Güttingen und Mooöburg etwas entfremdet haben, so soll es ihnen am Sold abgezogen werden, sofern sie es nicht bezahlen. KK. Der Vogt von Rhcincck soll für den Herrn Melchior Ruß sel. den Wirth zu St. Margarethen und einen Fischer bezahlen mit zusammen 2^/z Gulden. Weiter soll er einem, der für gemeine Eidgenossen Büchsen geführt hat, 2 Gulden geben. Ferner soll er dem Zilli zu St. Gallen ein Fähnchen bezahlen. Iii». Der Kirche zu Thal soll, der Vogt zu Nhcinell 1U Schilling Gelds aufrichten. Ii. Dem Vogt zu Rhcinell ist befohlen, den Wein zu verkaufen. Auch soll er etliche Fässer bezahlen, die er zu Lindau gekauft hat. Ii,Ii. Den Hauptlcuten, unter denen der Wein, der gemeinen Eidgenossen gehört, zu Rhcincck ist ausgetrunken worden, soll ein Tag bestimmt werden, damit sie darüber sich mit uns vergleichen. II. Heimbringen die Klage des Abts von St. Gallen, daß während sein Bruder Leib und Gut zu uns gesetzt und im Feld umgekommen, kürzlich das Haus Wcngi durch Nachbarn verwüstet worden sei, welche von etlichen bcrncrischcn Knechten im Schwaderloch gegen die Gielcn aufgewiegelt worden seien. Er begehrt Entschädigung für Peter Gicl, welchem nun das Haus crbsweise angefallen sei, und Bestrafung der Thätcr. i»»u». Nach langer Unterhandlung hat der Abt von St. Gallen den VU Orten die hohen Gerichte zu Blatten so abgetreten, daß sein Gotteshaus den achten Theil daran behalten soll und daß das hohe Gericht an dem Ort gehalten werde, wo es jetzt ist und sonst nirgendwo, auch allen andern Rechten unschädlich, oder aber so, daß die vir Orte ihm Blatten nebst Zubehörde abkaufen. i»i». Jeder Bote weiß zu sagen, wie die Streitigkeiten zwischen dem Abt und der Stadt St. Gallen über die Steuer und etliche Lchensachcn vermittelt worden sind. ««. Dem Capitel und gemeiner Priesterschaft im Thurgau und anderswo, die noch Zinse, Zehnten u. s. w. ausständig und in Verbot liegen haben, wird vergönnt, nach Inhalt des Friedens zu dem Ihrigen zu gelangen, doch sollen sie die Kosten abtragen, die darüber ergangen sind. «»70. Basel. I4i99, 25. November o-ff S->»t C->thcrmc»tag). Staatsarchiv Luccrii: Allgemeine Abschiede. N. 4-!g. Staatsarchiv Zürich - Allgemeine Abschiede. III. IM. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. " der Eidgenossenschaft geboren, aber in den untern Landen gesessen und von dem Ihrigen verjagt si"^ auch mit Sicherheit noch nicht dahin zurückkehren können, hat der Landvogt versprochen, auf nächste'" Landtag zu erwirken, daß sie wieder zu dem Ihrigen kommen und vor Gewalt geschirmt werden. I». Auch bringt der Landvogt an, cö sei in guter Meinung und zu mehrerer Sicherheit verordnet, Angehörige" der Eidgenossen Geleit zu geben, da noch allenthalben unbekannte Leute wandeln. Jedoch soll Niemand genöthigt sein, Geleit zu nehmen, denn der Friede soll gehalten werden. I» HanS Roscnblatt und Ha"^ Mißlin fordern 83 Gulden, die ihnen vormals auf dem Gotthard abgenommen worden, wie daS säch" auf verschiedenen Tagen angebracht worden. Daö soll besonders der Bote von Schwyz heimbringen, damit billiger Abtrag erfolge. K. Auf dieser Tagleistung ist auch, in weiterer Ausführung deö gemachten dcns, mancherlei besprochen über die Verhältnisse des Gotteshauses St. Blasien im Schwarzwald, dcS HaustS Bütkcn, der Stadt Waldöhut u. s. w. auf der einen, der Gotteshäuser Wcttingen, St. Urban ». s. w- der andern Seite, denen ihre Zinse und Gülten, Wein, Korn u. s. w., so ihnen genommen worden, nicht zurückerstattet sind, wie es der Friede verlangt. Es wird beidseitig zugesagt, daß beider Parteien geistliche und weltliche Angehörige ohne länger» Verzug zu dem Ihrigen gelassen und alle Verbote ans- gehoben werden sollen. I. WcitcrS ist verabredet, daß des Königs Anwälte bei dem Grafen von Zollcrn bewirken sollen, daß Rudolf Mottest nach gemachtem Bericht um ein bescheidenes Atzgcld freigelassen, »»d die Verschrcibung, die er um .199 Gulden hat ausstellen müssen, abgcthan und ihm zurückgegeben werde, November 1499. 651 sonst würde man auch Herry Ludwig von Brandis, der auf ein Wiederstellen freigegeben ist, zurückfordern. »»». Auch ist den königlichen Boten auf ihr Nachfragen erklärt, daß das von dem von Baldegg zugesagte Schatzgeld und die Brandschatzung des Wallgauö in dem Frieden vorbehalten worden seien, wofür man Brief und Siegel von Herrn Galeazzo Visconti habe. Zudem sei es nach dessen Aussage vom König, an den er es zu Ulm gebracht habe, bewilligt, i». Ferner wird den königlichen Anwälten erklärt, das Landgericht im Thurgau sei den Eidgenossen durch den Herzog von Mailand, dem selbes von der königlichen Majestät zu freier Verfügung übergeben worden, mit Brief und Siegel abgetreten; nichtsdestoweniger unterstehen sich die von Konstanz, selbes noch zu brauchen. Die königlichen Anwälte, ersucht, die Ucbergabe zu bewirken, damit daraus nicht fernerer Unfug erwachse, haben, obschon sie der Sache zuvor nicht näher berichtet waren, auf sich genommen, die dieSfälligcn Anstände zu heben. «». Ihnen wird auch Copic gegeben von den Briefen des von Baldegg und derer im Wallgau um ihr Brand- und Schatzgcld. Auf des Hans von Baldcgg Anbringen, seines Schatzgclds und auch der Herrschaft Schenkenberg wegen, haben die Boten einzutreten keine Vollmacht. Z». Die Boten von Bern sollen noch einige Forderungen von Privaten in Liestal für Zehrung der Ihrigen an ihre Herren bringen. «K. Ein auch zu Liestal seßhafter Scherer aus Zürich, der nach der Schlacht bei Dornach dem Meister Benedict Koller und andern Meistern von Bern geholfen hat die Verwundeten verbinden, erhält aus dem Schatzgeld des von Baldcgg 6 Gulden. Dagegen wird abgeschlagen, den Benedict Koller auch auf gemeine Kosten zu bezahlen, da bisher stets jedes Ort seine Meister selbst zu entschädigen hatte. ». Da ab dem Tag' zu Lucern an den römischen König des thurgauischen Landgerichts wegen geschrieben worden war, seine Anwälte aber hierum und um andere Sachen nicht gänzliche Vollmacht zu haben erklären, so ist durch die Boten dieses Tages auf Genehmigung der Obern hin beschlossen, von zwei oder mehr Orten in aller Eidgenossen Namen und Kosten eine Botschaft zum römischen König zu schicken, um ihm den Handel zwischen Solo- thurn und Thierstcin vorzulegen, ihm die rechten Hauptbricfe um das Landgericht im Thurgau und die vorbchaltcucn Brandschätze und die Verhandlungen, die auf dem Tag zu Basel mit dem Bischof von Worms und Andern stattgefunden, zu weisen, damit er der Wahrheit unterrichtet und die noch waltenden Anstände gehoben werden. 8. Jeder Bote weiß seinen Herren zn berichten, mit welch' großer Mühe und Arbeit der zwischen der Stadt Solothurn und den beiden Grafen von Thierstcin hängende Streit abgethan worden ist und zwar in folgender Weise: t) Die Grafen von Thierstcin sollen innert Jahresfrist von nächster Weihnachten an der Stadt Solothurn die 2999 Gulden Hauptgut und die 499 rheinischen Gulden, die ihnen Solothurn in zwei Malen geliehen, zurückerstatten mit dem fallenden Zinse. Und wenn sie das nicht könnten, so sollen sie der Stadt Solothurn zu Pfand setzen die Herrschaften Thierstcin und Büren und die halben Gerichte zu Dörnach, damit jene darab den jährlichen ZiuS beziehe, doch unter Vorbehalt der Lösung, wenn selbe den Vcrpfäudcrn beliebe. 2) Da Solothurn sich um Schulden der Grafen verschrieben und dafür jene Herrschaften innc hat, so ist beredet, daß diese, wenn die Grafen die betreffenden Schulden bezahlen, ihnen wieder übergeben werden sollen. Inzwischen sollen die AmtS- lcutc Rechnung führen, nnd wenn die Herrschaften die erforderlichen Zinse nicht abwerfen, so sollen die Grafen den Ausfall ersetzen. 3) Wenn die Lösung solchergestalt geschieht, so sollen den Grafen die Schlösser und Herrschaften mit allem ihrem Nutzen und ihrer Zubchördc wieder übergeben werden. 4) Es soll Graf Oswald von Thierstein der Stadt Solothurn Burger werden. 5) Für die Kosten, welche Solothurn in diesem Krieg mit Besatzung genannter Schlösser und Herrschaften gehabt hat, ist ihm durch Vcrmächtigung 82 * November 1499, der eidgenössischen nnd königlichen Boten, die in allen Punkten einhellig sind, 299 Gulden gesprochen, welche ohne ZinS ans den Zeitpunkt zu zahlen sind, wo die Grafen von Thicrstein die obgemelveten 2499 Gulden zu zahlen haben, lind da die Gesandten der Stadt Solothnrn keine Vollmacht hatten, in dieses Verkommnis! zu willigen, so ist beschlossen worden, daß eine Botschaft von Bern, Unterwaldcn »nd Frcibnrg in aller Eidgenossen Namen den Vertrag, den man in ihrem Namen angenommen und bcnegc hat, nach Solothnrn bringen und ernstlich bitten soll, daß dieses dabei bleibe. Zu Der zu Basel gemachte Vergleich zwischen den Grafen den Zhicrstcin und der Stadt Solotdurn findet sich >w denn" schcn A, E, A, K, SZV ff., n >>, Mittwoch vor St, Barbara I4!1». <»7 I. St. Gallen. 28. November lDonsiag nach Catb-rinr) ^t, «Nalle». Voten: Zürich, Heinrich Werdmüller, Pannerherr, Lneern. Ludwig .9üng, deS NathS. llrr Jacob ze Cbnit, des NathS. Schwvz. HanS Jost, des Raths. Obwaldcn. HanS von Einwil, Bog zn Nheincck. Zug, Werner Steiner, Nmmann. GlaruS, Marguard Tschudi, des NathS. »». Diese Boten sprechen in der Streitsache zwischen dem GotteShanö St. Gallen und der St. Gallen in Betreff der Bcsteurnng der in des erstern Gerichten befindlichen Güter deS Spitalo n>u der Burger von St. Gallen für allgemeine Landes- und KriegSanlagen. I». Dieselben sprechen übe» Streit zwischen den gleichen Parteien in Betreff der Lehen des heil. Geistspitals, des SiechenhauicS Linsenbühl nnd der Vnrgcrgüter im Nheinthal. <»72. Frauenfeld. lv Lncrr» Allgemeine Abschicdc. C . 45>S. ». Doctor Vogt von Zürich, Propst zu St. Stephan in Konstanz, begehrt zufolge frühem Llbsch'^ von Zürich, daß die ihm noch unbezahlt ausstehenden Zinse ausgerichtet werden möchten. Der Landt^ im Thurgan wird beauftragt, ihm behülflich zu sein, daß alle diese Zinse, eS sei von Wein, Korn o^e anderm, wo die noch vorhanden, ihm nnd den Chorherren von St. Stephan entrichtet werden. verwendet sich für Herrn Gebhard Volgcr, Chorherrn zu St. Johann in Constanz deS „hinderg^ wegen von etlichen liiten von mnla vnd ab der Hub vmb liiij Gulden gcthan". «. Doctor Nidb^ Domcufier zu Constanz, nimmt die armen Leute zu Leimbach, wo Gericht, Zwing nnd Bann ihm um Zinse vor daö geistliche Gericht nnd begnügt sich nicht mit seinem (weltlichen) GerichtSstab. hat ihm geschrieben, solches zu unterlassen, dem Leutpriester zu Sulgen aber befohlen, keine» Bannbue über jene Leute von der Kanzel zu verkünden. «I. „Jeder pot weiß zu sagen, wie wir v»S erkennt hat'U>> das niemandt sich im thnrgow vm weltlich schuld vnd fach in dz gaistlich recht verpflichten sol vnd wer dz vbcrfürc, der soll von vnserm lantuogt darum gestrafft werdeil je nach gestalt vnd gelegenheit d^ fach." «. Bernhard Scherer hat bei einer Frau zn Ermatingen gezehrt und dafür die Büchsen veNd., Decembcr 1499. 653 ebenso haben einige Hauptleute da gezehrt und nicht bezahlt; vom Tag zu St. Gallen hat man dem Landvogt befohlen, mit der Frau zu rechnen und sie zu bezahlen. Nun klagt der Landvogt, er habe kein Geld. Antwort: Er soll mit der Frau auf Ziel und Tag hin abmachen um das, was Bernhard Schercr ans die Buchsen verzehrt habe, die Zehrung der Hauptlente dagegen betreffend soll er die Sache anstehen lassen, bis etwas Brandschatzgcld vorhanden sei, woraus sie dann auch bezahlt werden soll. L. Dem Landvogt im Thurgan ist befohlen, die Hauptlente im Thurgan und wer darum wissen kann, eidlich cinzuvernehmen, wer dem Faßmann zu Tägcrweilen seinen Wein ausgetrunken oder weggenommen habe, und selbe schwören zu lassen, daß sie ihn bezahlen wollen. K-. Die von Schcrzingcn haben im vergangenen Krieg einen Priester von Stcckborn bestellt, um ihnen Messe zu halten, und ihm 14 Gulden Lohn versprochen; nun haben sie ihn dafür an andere gewiesen, die ihm nichts geben. Darauf hat man denen von Scherzingen, die ihn bestellt haben, befohlen, ihm die 14 Gulden zu zahlen, und ihnen ihr Recht vorbehalten gegen die Frauen von Münstcrlingcn, die sie, wie es heißt, mit einem Priester hätten versorgen sollen. Den Schaden, den der Priester bisher gehabt, soll er an sich tragen; für den Schaden, den er von heute an noch hat, soll er die von Scherzingcn suchen, wo sie gesessen sind. I». Egli Niser von Scherzingcn fordert an Bertschi Seiler 16 Gulden, die derselbe bei ihm verzehrt hat; dieser weiset ihn an etliche Schuldner, welche den Feinden schuldig gewesen und ihm nun nichts bezahlen. Erkennt: Egli Riscr möge die 16 Gulden von Bcrtschi Seiler beziehen in dem Gericht, wo er gesessen ist. I. Die von Rickenbach klagen über den Abt von Kreuzlingen, der, da nun mit dem Kloster ihre rechte Pfarrkirche verbrannt sei, sie zwingen wolle, nach Constanz zu St. Joseph zur Kirche zu gehen, wogegen der Abt antwortet, er habe für Verwesung gesorgt und zwinge sie zu nichts andcrm, als die pfärrlichen Rechte hinein zu leisten, bis er die rechte Pfarrkirche wieder gebaut und eingerichtet haben werde. It. Ans Klage des Junghans von Zürich, er habe im Schwaderloch und mit Hin- und Hcrrciten mit den Büchsen Schaden erlitten, und erhalte nun nichts daran, wird der Landvogt im Thurgau beauftragt, ihn zu entschädigen, wie man auch Andere entschädigt hat. I. Der Landvogt wird beauftragt, dem Aberli von Triboltingcn und Genossen ihre Soldrückständc auszurichten. »»». Die Botschaft von Constanz bringt an, schon auf dem früher hier gehaltenen Tag habe Bartholomäus Blaarcr einige Begehren gestellt, worauf die versprochene Antwort noch immer nicht gegeben worden. Diese Artikel (betreffend Beschwerden von Constanzcrbürgern, die seit dem Frieden noch nicht zu ihren Rechten im Thurgau gekommen waren) werden auf diesem Tag mit der Botschaft von Constanz in Güte erledigt. Des Landgerichts wegen verweigert Constanz, eine Erklärung abzugeben, ob es davon abstehen wolle oder nicht; denn es könnte solches ihm an seiner Pfandschaft Schaden bringen. Auf Nicolai letzthin seien nämlich Graf Sigmund von Lupfen und Herr Hans Truchscß als königliche Boten zu ihnen gekommen mit Meldung, es sei der königlichen Majestät Meinung, daß Constanz mit dem Landgericht still stehe bis St. Matthiaötag nächsthin. Dann werde ein Reichstag zu Augsburg gehalten, wo man deswegen weiter handeln werde. Das soll auch den Eidgenossen vom König geschrieben worden sein. Die Boten antworten hierauf, sie haben Brief und Siegel um das Landgericht und werden dasselbe gebrauchen, ohne sich länger aufhalten zu lassen. «». Dem Landvogt im Thurgau ist Gewalt gegeben, bezüglich derer zu unterhandeln, welche vor dem Krieg nach Constanz gezogen sind. K». Der Bischof von Constanz entschuldigt sich, daß er nicht früher sich zu uns verfügt habe. Er sei nämlich berichtet worden, wie sehr man ihn bei unS des Schlosses Gottlicben wegen verdächtigt habe; ebenso sei von ihm geredet worden, er sei im schwäbischen Bund und bei den L54 Dezember !499, Berathschlagungen über den Krieg gewesen. Nun sei er aber an der Geschichte den Gottlicben gänzlich unschuldig, sie sei wider seinen Willen gewaltsamer Weise erfolgt, auch habe er dem schwäbischen Bunde entsagt und sei bei keinen Nathschlägcn irgend gesessen, denn als Fürst des Reiches. Antwort: Die Boten haben an seiner Verantwortung Gefallen, und werden selbe an ihre Obern bringen. „Füeer waiöt jeder pot zu sagen, wie sinen gnaden dz gaistlich gericht zu bruchen nachgelassen ist, also dz soliäw allain mit der gaistlichen ZinS, Zechenden, Gült und schulden, so gaistlich Haisien vnd sind, getaucht werden sol vnd nit witer vnd ob aber gaistlich Personen erkonfft oder ererbt ZinS ald güter hetten, du sollent vor dem weltlichen rechten gercchtuertigct vnd gesucht werden." >. Des „Brauchs" wegen, der im Tanneggeramt und anderswo auf des Bischofs und gemeiner Priesterschaft Zinse, Zehnten, Gülten und Güter gelegt werden will, wird dem Bischof die Entscheidung mitgetheilt, die auf dem Tag z» St. Gallen ergangen ist, nämlich, dasi auf geistliche und weltliche Güter, die in weltlichen Gerichten gelegen sind, der Brauch angelegt werden möge, auf geistliche Zinse, Zehnten und Gülten dagegen »icht- Des Solds wegen der Knechte zn Moosburg und Kesiwcil soll eö bei dem Abschied von St. Gallen verbleiben. 4. Der Bischof von Constanz, angegangen, er möchte den Eidgenossen eine allgemeine t'lb solntion geben, vermeint, „dz die in gemeiner form nit fug habe, aber sin gnad welle darüber sitz"' vnd wz gcstn vnd vnS zn gutem erschießen möge, darinn well sin gnad vus ganz gnedigen willen bewvsen - Auf das Begehren um einen Beitrag an unsere Kosten für Beschirmung seiner Schlösser hat dn Bischof eröffnet, er habe noch Leute, die durch den Krieg nicht gelitten hätten; diese und auch die Priest" schaft werde er nach Ziemlichkcit anlegen, um sich gegen uns erzeigen zu können, dasi wir daran Gefalle» haben, v. Hans Mötteli und Georg Göldli bringen an, Rudolf Mötteli sei bei dem Grafen von Zoll"» gefangen und um 4<1<1 Gulden AtzungSgeld angelegt, was nach dem Bericht keine „ziemliche" Atz»»ö genannt werden könne. Da nun der Termin heranrückt, ans welchen jener die -4» " genommen werden, sich mit Leib und Gut dem Grafen nicht zu stellen, bis die Sache in Ord»'»'st gebracht sei. Der Abt von St. Gallen erbietet sich zur Vermittlung zwischen gemeinen Eidg""'»"' nnd denen von Eonstanz, und bittet, diese mit ihren Anforderungen billig zu halten. Hierauf >»'' geantwortet, er habe unfern Willen wohl verstanden, und was er an der Gegenpartei erlange, »"^ er an unsere Obern bringen, x. Ebenso erbietet sich der Bischof von Constanz, zwischen unS und d" Stadt Eonstanz freundlich zu handeln, wofür ihm untcrthäniger Dank gesagt ist, mit Bemerken, werde sein Anerbieten an die Obrigkeiten bringen. Oswalds von Rotz von Unterwaldcn u»d Boten von Unterwalden Bitte, man möchte die Büchse, genannt „der Seckel", auf den Theil von U»>" waldcn legen, will man heimbringen. Stoffel Snter, welcher Hauptmann am Oberste gew""'' hat von nnö einen Brief auf einen Hof deö Klosters An erhalten; da er nun nach dem Frieden nicht behalten kann, bittet er um anderweitige Entschädigung. DaS ist in Abschied genommen. »»»' ^ von Schaffhauscn begehren, wie früher, Antheil am Landgericht, au den Brandschätzen, am Schätzt deö von Valdcgg, an den eroberten Büchsen; ferner seien sie von dem Tag zn Lucern hieher gewwst»' Deccmber 1499. 655 um ihre Kosten zu verrechnen. Antwort: Man bitte sie, von ihrer Forderung des Landgerichts wegen abzustehen, man könne ihnen nicht willfahren und habe andern das gleiche Verlangen auch abgeschlagen; das Brandschatzungs- und Schatzgeld sei nnS noch nicht geworden, wenn es anlange, wolle man ihrer ' nicht vergessen; der Büchsen und der Abrechnung wegen sei ein anderer Tag angesetzt, der Bote von Zürich werde selben ihnen verkünden; der Schulden wegen, die sie im Schwabenland haben, wolle man ihnen nichts geben. I»I». Die von Altnan bringen an, Altnau gehöre in das Landgericht, mit hohen und Niedern Gerichten, es habe von jeher mit Zug und Appellation dahin gehört; sie bitten, dabei gehandhabt zu werden, Konstanz beweise denn ein gegentheiligcs Recht, v«. Das Begehren Hans Jacobs von Helmstorf und der Gemeinden Fclwcn und Wcllhauscn, daß Fclwcn zu einer Pfarrkirche gemacht werden möchte, wird dem Bischof von Konstanz zum Entscheid zugewiesen. ,I«I. Den Edeln im Thurgau Brauch anzulegen haben der Eidgenossen Boten sich vorbehalten und dazu den Landvogt und den Landammann, verordnet. Glaubt Einer sich beschweren zu können, so mag das an die Boten gemeiner Eidgenossen gebracht werden, vv. „Jeder Pott weiß zu sagen, dz wir die lütrung des bcrichts vßgan lassen haben also, wz der Fridcn vßwist dem selben nachzckomcn, besonder mengklichcn nach des Inhalt zu dem fincn komen ze lassen vnd vorab nicmans zu gestatten, dem widcrtcil sine ligcnde Güter, Zins, Zehenden, Hüscr, Schulden oder anderes vorhalten, vngchindert ob ioch einer solichS vom landvogt oder den Haupt- lüten crkoufft vnd bezalt hcttc, Sonder solle den selben Jr recht gegen dem landuogt oder den Houpt- lüten vmb Jr vßgeben gelt behalten sin. Ob aber Win, korn, Haber oder deßglich frücht vnd Hab, so von der vigcnden zechenden, gült vnd gütter harkommen vnd vorhanden funden, angenomen, hingcfürt oder verbrucht wercn, Daran ist man dem widcrtcil lut des bcrichtz nichtz schuldig. Deßglich um Hüser, Schüren oder derglich, so vor dem krieg abgefürt vnd Hinkomen weren. Wz aber durch den fridcn ergriffen vnd vorhanden blibcn ist, es sigc ligendcs oder varcndcs, sol man ein jeden zu dem sincn kommen lassen." II. Jeder Bote kennt das Schreiben, das man Schultheiß Spitzliö und Hansen Webers von Lichtcnstcig wegen an den römischen König erlassen hat, betreffend das Silbererz, das er im Krieg seinem Kanzler geschenkt habe. KK. In Betreff Vlattens und Wcngis ist beschlossen, daß man dem Abt von St. Gallen den achten Theil an Blatten lassen will, wie cö zu St. Gallen abgeredet ist, aber so, daß der Vogt zu Nheincck das Hochgericht haben möge, wo es ihm füglich ist. Wegen Wcngi soll dem Giel das Seine zukommen, doch so, daß er die Kosten für daS Heuen und Anderes bezahle. Die, welche ihm den Brandschaden zugefügt, sollen ihn entschädigen, oder ihm darum vor den vil Orten zu Recht stehen. I»I». Dem Abt von St. Gallen wird zugesagt, wenn es an die Theilung der Büchsen und Brandschätze komme, so wolle man seiner gedenken, lt. Dem Gotteshaus Münsterlingcn ist die Haft auf seinen Gütern aufgehoben, kli.. Der Abt von Reichenau entschuldigt sich durch seine Botschaft über Vorgänge in seiner Gegend, es sei wider seinen Willen geschehen, und begehrt, man möchte ihn wieder zu dem Seinen kommen lassen. Antwort: Man habe an seiner Entschuldigung Gefallen, und wolle sie an die Obrigkeiten bringen und seine Leute des Eides wieder entlassen; dagegen möchte er den Seinen am See nachlassen, hinüber an das Pfalzgericht zu gehen. II. Jeder Bote weiß das Anbringen des VogtS von Rhcineck des Korns derer von Altstetten wegen, das ihnen im Frieden ohne Absage genommen worden ist. Man beauftragt ihn, die Antwort des Hubmcistcrs zu erwarten und auf nächsten Tag selbe vorzulegen. »»,»». Die drei Hauptlcutc Uli zu Wil von Luccrn, Küster von Unterwaldcn und Müller von Glaxus sollen das Schatzgcld, das sie einem armen Mann, der es über Deeember !999. den See schuldet, abgenommen, ersetzen, oder aber ans den nächsten Tag Antwort geben, warum sie eS nicht thnn wollen. i»i». Die Hauptlente, die mit ihren Zusätzern den Wein im Rheinthal ausgetrunken, sollen zusammen ans einen Tag beschieden werden. Der Vogt will dann auch dahin kommen und seine Rechnung vorlegen. «»«». Des Brands von Kriescru halben soll der Vogt Antwort verlangen. >»>». Der Bogt im Nheinthal wird beauftragt, dem Büchscnmeister von St. Gallen und dem Rogel von Uri, welch' letzterer die Büchsen wohl t t Wochen lang allein mit Schießen versehen hat, jedem 9 Gulden von gemeiner Eidgenossen wegen zu schenken. Bern, Freibnrg und Solothnrn verlangen A,itheil am Landgericht. Man hat sie zu widerholten Malen dringend gebeten, davon abzustehen, in Betracht, daß die Vit Orte ibnen auch zu mancher Eroberung geholfen und selben nie nachgefragt hätten. Sie aber verbleiben mit Berusnng auf die Bünde und das Stanserverkommniß bei ihrer Forderung. Daher soll man die Bund- briefe hervorsnchen und »achschen, was die zugeben, n. Zürich verlangt Büchsen als Ersatz seines Verlustes im Schwaderloch. 8«. Der Bote von Zürich soll sorgen, daß denen von Schaffhansen der Tag auch verkündet werde, wenn man die Kosten berechnen wird, die über die Büchsen ergangen sind, und selbe selbst theilen wird. <<» Der Bote von Uri soll zu Hause die Klage von Eonstanz wegen der Rosse, welche Urner im Frieden denen von Eonstanz weggenommen haben, anbringen. ,111. Um die gemeinen Kosten zu berechnen und die Büchsen zu theilen, ist ein Tag angesetzt auf der heiligen drei Konige Tag nächsthin (9. Januar t5t)<>) nach Zürich. Wenn ein Ort sich nicht dabei vertreten läßt, so soll nachher keine Eingabt von Kosten mehr von ihm angenommen werden, w. Anbringen der Botschaft von Appenzell: i) Man möchte sie vor dem römischen König vertreten, der ihnen SchwendinerS wegen vor das Kammcrgericht gebiete, während sie doch mit ihm vertragen seien. Antwort: Man wolle Zürich eine Abschrift deö königlichen Mandats geben, es soll dann in aller Namen an den König schreiben. 2) Sie verlangen niit Berufung auf vor dem Krieg ihneu gemachte Versprechungen Antheil am Landgericht, an den Brandschätzen und Büchsen. Antwort: Man erinnere sich nicht, ihnen etwas Anderes versprochen zu haben, als Antheil am Wallgau, sofern es in unserer Hand bleibe. Hinsichtlich der Brandschätzc und Büchsen bleibe eS bei der zu St. Galleu ihnen gegebenen Erklärung, a) Sie haben in ihrem Land ans die Zinse eine Steuer gelegt und bitten, daß, wenn sich Jemand deshalb beklage, man in Ansehung ihrer großen Kosten dem kein Gehör gebe, -t) Begehren sie eines Zolls zu Rheineck, der früher nie üblich gewesen, von jedem Roß l Kreuzer, befreit zu werden. Antwort: Darüber habe man keine Vollmacht, x»«. Die beiden Herren von Brandis sollen zu dem Ihrigen nach Vorschrift des Friedens wieder gelassen werden, und ihre Leute in der Grafschaft Vaduz und Maienfeld sollen der den Eidgenossen geschwornen Eide gelcdigt und entlassen werden. xx. Der Vogt zu Rheineck soll dem alten Schreiber daselbst 5 Gnldcn vom Zoll zu Fufiach geben und de» armen Kindern deS ZollerS die andern 5 Gulden, die >u noch schulden, schenken. zz. Luceru verlangt, daß die Leute in der Herrschaft Werdenberg der Eid» entlassen werden, da die Kinder deö Besitzers Bürger zu Luecrn seien, auch ihnen die zu Wcrdenbeig weggenommenen Büchsen wieder gegeben werden möchten. Das will man in Abschied nehmen und aus nächsten Tag Antwort geben. Der Bote von GlarnS beantragt, daß auf nächsten Tag die Sache bezüglich deö Pfalzgrafcn und des GäggingS behandelt und beschlossen werde. »»»»». Luecrn erhält den Auftrag, das LandgcrichtSstcgcl nach Laut des Abschieds zu Luecrn machen zu lassen und nach Frauenfeld zu schicken. Bei der vorher auf dem Tag festgesetzten Ordnung des Landgerichts soll eS bleiben, und der Landvogt soll Landrichter sein. «t t. Zehn Hauptlente, nämlich die von Zürich, Bern, Lucern,. Decembcr 1499. 657 Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg, St. Gallen, haben vom Landvogt jeder 9 Gulden, der aus der Grafschaft Toggenburg 4^ Gulden erhalten, ebenso die Fähnriche, Waibcl, Wachtmeister, Schreiber und Andere, etliche 4 Gulden, etliche minder. Nun kommen die Andern, die nichts erhalten, und meinen, man solle ihnen das Gleiche geben. Man soll heimbringen, ob man das thun oder die crstern anhalten wolle, das Empfangene wieder herauszugeben. Dem Landvogt ist befohlen, mit dem Mottest zu reden, daß er das Schloß Tettigkofcn, der Eidgenossen Lehen, unterhalten und nicht also zerfallen lassen soll. vvv. Heimbringen, ob man die Gerichte in der Herrschaft Wartau, die nach Werdeubcrg gehören, zn der Herrschaft Sarganö kaufen wolle, da doch die hohen Gerichte daselbst an Sarganö gehören. Lil'L'. Jeder Bote weiß seine Herren zu berichten über die Artikel um des Landgerichts Öffnung, wie der Bote von Zürich selbe ab diesem Tag mit sich genommen hat. Man soll sich erklären, ob man mit der Acht richten wolle, wie die von Coustauz das gcthan, oder aber nicht. KKK. Auf das Anbringen von Glarus in Betreff der von etlichen besondern Personen zu Vaduz genommenen Brand- schatzuug wird beschlossen, daß man den diesfalls ergangenen Abschied zu Lucern suchen und auf nächsten Tag nach Zürich schicken soll. 1»I»1». Der Laudvogt im Thurgau gibt Rechnung über seine Einnahme und Ausgabe in diesem Krieg. Seine Einnahme beträgt 837 Gulden 13 Schilling 4 Deisters, seine Ausgabe 801 Gulden; er bleibt also schuldig 36 Gulden 13 Schilling 4 Deisters. Seines Soldes wegen ist ihm nichts verrechnet. Nun erhält er den Auftrag, auf den nächsten Tag zuj Zürich mit dem Landammann in seiner Rechnung auszusondern, was Zehnten, Zinse, Korn, Wein oder Schulden gewesen, ferner Ausstände einzuziehen u. f. w., damit man vollständig abrechnen könne, Iii. Meister Setzstab und Meister Steinbrüche! von Zürich bringen an, sie seien bei drei Wochen mit den Büchsen umhergeritten und verlangen deshalb Lohn. Ii.Ii.Ii,. Man begnügt sich mit dem von dem Boten von Lucern wegen Haus Muri und wegen der vier Gefangenen zu Werdcnberg gegebenen Aufschluß. III. Jeder Bote weiß, was einiger Hauptlcnte wegen angebracht worden ist, die einem Bauern im Thurgau 50 Gulden abgenommen haben, ini»»»»». Man soll in den Orten berathcn, ob man eine Appellation vom Landgericht an gemeine Eidgenossen gestatten wolle. i»i»i». Von nun an sollen alle zwei Jahre die Edcln im Thurgau einem Landvogt zu gemeiner Eidgenossen Händen schwören nach einer aufgestellten Formel. «««». Auf dem nächsten Tag in Zürich soll man entscheiden über das Gesuch des Landvogtö um eine Entschädigung für seine vielen außerordentlichen Kosten während des Kriegs; ebenso soll seine Besoldung festgesetzt werden, doch unter Vorbehalt, daß er zu Frauenfeld seinen Wohnsitz nehme. K»i»K» Der Landammann im Thurgau bringt an, früher habe ein Untervogt, dessen Stelle er jetzt einnehmen werde, das Gericht zu Fraucnfeld besessen bis an das Blut, und alle Briefe besiegelt, auch das Gericht um kleine Frevel bis 1 Pfund, desgleichen ^ vom Ertrag deö Landgerichts erhalten, auch die Vogtgarben, bei 200 jährlich, gesammelt und die Hühner in der Grafschaft, wovon er einem Obervogt zu Konstanz 30 geben mußte. Da nun in Zukunft der Landvogt zu Fraucnfeld sitzen werde, verlange er Erläuterung, wie es mit seinem Einkommen gehalten werden soll, besonders da der Laudvogt die Briefe siegeln werde, und es herkömmlich sei, daß die, welche Garben gebeid> kein Sicgelgcld zu zahlen haben. Darüber will man auf nächstem Tag zu Zürich antworten. Der Landvogt soll sich erkundigen, wie es unter Constanz mit dem Sicgclgeld des Landgerichts eine Bewandtniß gehabt habe, damit man sich gegen den Landschrciber zu verhalten wisse, ebenso, was von jedem Landgericht dem Landrichter gegeben werden soll und auö welchem Geld. n». Constanz beschwert sich, daß auf die Güter seiner Burger im Thurgau Brauch und Reisegeld gelegt werde, was 83 L58 December 1^t99. sie mit dem Frieden und der ihnen gegebenen Erläuterung nicht vereinbar halten. ES wird erwidert, man habe jetzt nicht Vollmacht, hierauf weiter einzutreten, werde jedoch die Sache in Abschied nehme», und von dem Tag zu Zürich, nächsten drei Königen Tag, ihnen Antwort geben. «««. Zur Abrechnung unter den Orten und zur Thcilung der Büchsen wird ein Tag gesetzt nach Zürich auf der heiligen drei Könige Tag nächsthin. Wenn ein Ort diesen Tag nicht beschickt, so soll ihm künftig nicht mehr gestattet sein, Kosten einzugeben. Lucern. 17. December iDimstag n-ch vun«). Staa«»arcl>iv Lucer»: Lucerncrabschicdesammluiig. 0.. IIS. Staatsarchiv Kreit'nrg: Abschicdband Nr 2, t». Die Herren von Muri begehren, die vi Orte möchten einen Vogt in den Aemtern beauf tragen, ihnen Rechnung abzunehmen, denn eö würde dem Gotteshaus zu merklichem Schaden gereichen, wenn jedes Ort seinen Boten hinschickte. Das will den Eidgenossen diesmal nicht gefällig sein. ES wird beschlossen, da kein Urbar vorhanden, so soll man die Nutzung deö Gotteshauses aufzeichnen und dar nach den VI Orten Rechnung geben. I». Jedem Ort wird eine Abschrift deS Schreibens, daS du römische König und Herr Galeazzo Visconti des Landgerichts wegen an die Eidgenossen erlassen haben, mitgctheilt. Auf nächstem Tag will man antworten, r. Graf Georg von SarganS hat an SchwvZ dw Bitte gcthau, ihm bchülflich zu sein, daß ihm seine erlittenen Kosten und Schaden abgcthan werden »in er wieder zu dem Seinen komme. Da die königliche Majestät eine Botschaft zu uns ordnen will, soll man rathschlagen, wie man dem Grafen bei derselben das Beste thnn wolle. «I. Heimbringen dao Ansuchen des Bischofs von Ehnr, wir möchten unfern Bundesgenossen in Churwalden schreiben, das sie nach Inhalt deö abgeredeten Friedens seine Leute wiederum ins Visthum kommen lassen. HarnischerS wegen von Lucern, dem sein Gut im Anfang deS Krieges zn Walsee verhaftet worden, worauf ihm bewilligt wurde, der Aeußcrn Gut zu Lucern in Haft zu legen, ist erkennt, es soll AllcS >" Haft bleiben, bis sich nach Anhörung des Abschieds von Frauenfeld findet, ob mau etwas für ihn könne, t*. Vcnrich Ferr zu Lucern hat geredet, er habe gemeinen Eidgenossen auf der vorigen 'iück' nung zu Baden 2«> Gulden des Zolls zu Mellingen wegen bezahlt, wefchalb man den Läufer nin dw 6 Gulden ausrichten soll. DaS wird mit Lueern verrechnet. K. Dem Caspar Methlasikircher, dew Salzherrn zu München, und dem Peter Bcdlcr zu Consta»;, die uns feilen Kauf zuführen wollen, w» Sicherheit und Geleit gegeben. I». Um die Zwietracht zwischen Bern und Wallis zu vermitteln, die drei Orte Lucern, Uri und Unterwaldcn auf der heiligen drei Könige Tag nächsthin (6. Januar l.'i» > ihre Botschaft zu Bern haben. Wollte ein Ort nicht daran Thcil nehmen, so soll eS nach berichten, das den Tag auch nach Wallis zu verkünden hat. >. Der Herzog von Württemberg sä»^ ' er habe aus besonderer Freundschaft für die Eidgenossen die Nutzungen des Klosters zu Schaffh^"^'^ verabfolgen lassen; das gleiche haben auch die von Reutlingen gcthau. Im Jreiburgcrcxcmplar ( Abschiedband Nr. 2) ist diesem Abschied ein, wahrscheinlich dem Tage vorgclcgcncs, Schreiben Maximilians, <>, Beilagen. x . - 661 1. 4473, 24. Januar. Wir Maximilian vnnd Maria sein Gcmachcl von Gottes gnaden Ertzhertzog vnnd Ertzhcrtzogin zu Ocstcrrich, zu Burgundt vnnd zu Braband :c., Grave vnnd Grävin zu Flandern vnnd zu Tyrol :c., bikhennen vund vcrjechen öffentlich mit discm bricffc. Alf; sich zwischcndt wilandt dem Hochgcbornen Fürsten vnnd Herren, Herr Karle Hertzogcn zu Vurgundt zc. vnsereu lieben Herren vnnd Vattcr löblicher gcdcchtnuß an einem, vnnd den Hochgcbornen Ehrwürdigen Fürsten, vnsern lieben Vettern, Ohchmcn vnnd Fründtcn, Herren Sigmunden Ertzhertzogcn zu Ocstcrrich :c., Herren Ruprechten Bi- schoffcn zu Straßburg, Pfaltzgrave bei Rheine, Hertzogcn in Bayern zc., Herren Rcinhartcn Hertzogcn zu Lottringen vnnd Marggravcn :c., Herren Johannsen Bischoff zu Basel, vnnd Bürgermeistern, Schult- heisscn, Landtammannen, Ammannen, Rhäten, Burgern vnnd Gemeinden gemeiner Eydtgenossen Stetten vnnd Ländern, mitt Namen Zürich, Bern, Lutzcrn, Vre, Schwitz, Vnderwalden ob vnnd nider dem Kcrnwaldt, Zug vnnd dem vsseren Ampt daselbs, GlaruS, Frchburg vnnd Solottorn, Mcystercn, Nhättcn vnnd Bürgeren zu Colmar vnd zu Schlcttstadt, den Iren vnd Jr aller zugewandten vnnd zugc- hafftcn an dem Andcrteil vindschafftcn vnnd kriege crhcpt vnnd die sich also begeben habind, daß die mit Todtschlagcn, Nehmen, Brandt vnnd Wüstungen der Landen von Inen bcidersits strcnglich vnnd hart grübet vnnd gebrauchet, vnnd seit Abgang des ehegcnantcn vnnsers Herren vnnd Vattcrs Hcrtzog Karls löblicher gedechtnisse, seine verlesenen Fürstcnthume vnnd Lande ze vnnscrn der cgcnantcn Ertzhcrtzogin Maria durch Erbschafft, vnnd vnnscr Ertzhertzog Maximilian in Vcrmählschafft, die wir mit der Jetz- gcnannten Marien an vnns haben genommen, Händen komm seindt. Daß wir da dem allmechtigen Gott zu Lobe, vnnd vmb vorsehunge willen fürr Christcnlichö BluttvcrgiessenS vnnd auch vcrderblichs schadens, Lütcn vnd Landen, mit den vorgcnantcn Fürsten, Herren, Stetten vnnd Ländcrcn vmb sollich Kriege vnnd vintschafftcn, wie vnnd warumb sich die biöhar begeben vnnd gemacht Hand, güetlich betragen, gericht vnnd gceynt sind, wie das hicnoch von einem an das ander gcschribcn stoht. Des Ersten. Daß wir obgcnante Ertzhertzog vnnd Ertzhcrtzogin Maximilian vnnd Maria sin gcmachcl, vnnscr Erben vnnd Nachkamen, alle die vnnscrcn vnnd vnnscr zugchafften vnnd zugewandten in vnnscrcn Fürstenthumbcn, Landen, Stetten, noch Schlösscrcn, nicmandt, wer die sint, wider die obgcnanten Fürsten, Herren, Stctt vnnd Länder, Ire Erben, Nachkamen, zugchafften vnnd zugewandten, noch ihr Fürstenthumb vnnd Vndcrthancn, vnnd die Ihren enthalten, die stcrckhin, oder ihnen hilff, gunst, fürdcrnisse oder in keinem Wege zuschup thun, vnnd darzu niemand durch vnnscr Landt, Herrschafft, Stctt oder Schloß, zu Roß oder fueß zu ewigen Tagen ziehen lassen sollint, die sie mitt kriegen, oder in ander gcfehrlich wise, wie das gcthan werden möchte, beschädigen oder Widerwärtigkeiten zuefüegcn wollten, vnnd dißgleichen die Ehegcnantcn Fürsten, Herren, Stctt vnnd Länder, Ihr Erben, Nachkamen die Ihrigen, Ihr zugchafften vnnd zugewandten, vnnß vnnd vnnscrcn Erben, Nachkamen, zugchafften vnnd zugewandten harwidcrumb auch thun sollindt. Zu dem Andern. Daß wir obgcnandte Ertzhertzog vnnd Ertzhcrtzoginn Maximilian vnd Maria sein gcmachcl, vnnscr Erben vnnd Nachkamen, auch die Vnnscrcn, vnnsere Landschafftcn, vnnscr zugchafften vnnd zugewandten der obgcnanten Fürsten, Herren, Stetten vnnd Ländern, Alle Ihre Erben, Nachkamen, zugchafften, zugewandten, vnnd Landtschafften, nun hinfür zu Ewigen Zeitten, Sie habendi joch Krieg oder nitt, vß allen 6ti2 vnnsercn Landen, Hcrrschafftcn, Märkten, Stetten, Schlösscrcn vnnd Gcbietten, in allen dingen, welcherlei) das sin mag vnnd ist, zn Wasser vnd Landt Vehlen gemeinen kauss frsindlich zugohn, vnnd die Ihren >u allen Ihren gcschcfften vnnd gcwcrbcn, zu vnnö vnnd Ihnen wandten lassen, vnd dergleichen die 6 he genante Fürsten, Herren, Stett vnnd Länder, Ihre Erben, Nachkamen, Vndcrthanen, zugehassten vnnd zugewandten, Ihr Fürstcnthumb vnnd Landtschassten, vnnö vnnd den vnnsercn vnnd vnnsercn zugewandten vnnd zugehassten harwiderumb auch thun sollindt, vnnd daß Jetwcdcrthcil dem Andern des vor sein soll in keinen wegen. Zu dem Dritten. Daß wir obgenautc Ertzhcrtzog vnnd Ertzhcrtzagin Maximilian vnd Maria sein gcmachcl, alle vnnscre Erben vnnd Nachkamen, die Vnnscren, vnnd vnnscr zugewandten vnnd zugehassten, vnnd alle vnnscre Landtschassten vnnd Vndcrthanen, den Ehegcnandtcn Fürsten vnnd Herren, Steilen vnnd Landen, den Iren, ihren Erben vnnd Nachkamen, allen ihren zugewandten vnd zugebafftcu, Ihren Landschafftcn vnd Vndcrthanen khcin Verhinderung, Irrung nach cintrag, an allen ihren gewöhnlichen straßeil gehen Lehen, gehen Genfs oder sonst an anderen Enden, zu Wasser vnnd zu Lande thun, nach die mitt keinen Zöllen oder Tätzen, anders dann van Alter harkammcn ist, beschweren, vnnd dn,- glcichcn vnnd in der maß nitzit Hindan geseht, Sie, Ihr Erben, Nachkamen, die Ihren, ihr Landtschassten, zugehassten vnnd zugewandten, vuß, Allen den vnnsercn hinwidcrumb auch thun sallindt. Zum Vierten. Ob der durchlauchtigst Künnig Ludwig künuig zu Frankrich mitt den obgenandtcn Fürsten, Herren, Stetten vnnd Ländcrcn in disen bcricht gähn will, daß er das wohl thun mag, vnnd daß wir das auch beschesswu lassen, vnd ihm deß nit vor sin wöllindt. Zu dem Fünsstcn. Als dann zwischen dem Hußc Savoh nn einem vnnd gemeinen obgenandtcn Eidgenossen, vnnd etlichen sundcrlichcn, am andern thcil, die Wat vnnd das Land inncnhalb dem Vurgundischen gepürge in Safoh mit Ihren Oberkcitcn berücrcndc, Richtungen vnnd Uebcrträg gemacht, wie die begriffen vnnd gesetzt seynd, daß es dabei bliben vnnd bcstohn, vn»d daß sunst Jegliche Parthch, die in diesem Bericht vnd vcrstantnuö sein oder des gcnüsscn will, wider- gebnng vnnd widcrkchrung, Fürstenthumb, Stetten, Schlössern, Landen vnnd Lütten, mitt Zinsen, Gülten vnnd ligendcn Gütern, so darzu gehörendt, vnnd wie die jctznud ahngefohrlich an Ihnen sclbs seindt, thuil sollen. Zn dem Sechsten. Daß wir obgenautc Ertzhcrtzog vnnd Ertzhcrtzaginn Maximilian, v»»d Maria sein Gcmachcl, vnnscr Erben, Nachkamen, alle die vnnsercn, vuuserc zugewandten, zugehassten, Landschafftcn vnnd Vndcrthanen, wo vnnd welche disc Krieg bcrücrt haben, vnnd alle vnnscre die»e>, hilffcr vnnd hilffcrö hilffercn, darinnc niemand auSgeschcidcn noch auSgcsündcrt, mit den obgcnantcn Fürsten, Herren, Stetten, Ländcrcn, allen den Ihren, Ihren hilffercn vnnd hilffcrShilffcrcn, zugehassten vnnd zugewandten, wer vnnd welche die gewesen seindt, darinnc auch nicmandtö ausgesetzt noch Hindan gesü"' dcret, gütlich vnnd früntlich gericht vnnd bitragen, vnnd darauff alle Vcchtuugc vnnd Viildtschafft, Klicg- Vnnlust, Vnfrilndtschafft, Vnwillc, vnnd was sich in dem begeben vnd verhandlet hat, eS sei mit schlügen, Schloßbrüchcn, Nahmen vnnd Branden, gcntzlich Hill, ladt und abe sehn, vnnd Jedwcdcrlbei- noch Ieman von seines wegen daß gegen den anderen in keine wehß, wie daS beschicken kandtc möchte, äseren noch handlcn soll. Zu dem Sibcnden. So behalten wir obgenautc Ertzhcrtzog vnnd ss't" hertzogin Maximiliail vnnd Maria sein Gcmachcl vnnö sclbs in discr Richtung vnnd Ucbcrträgnuß lut" bevor daö heilig Römische Reich, auch die Pündt, die vcrschreibnngcn, vcrstandnnsscn vnnd Verpflichtung^'' so wir vor «tat,im diß bricffö gegen allen anderen gemacht vnnd gethan handt, dcßglcichcn die obgcnautcn Fürsten, Herren, Stett vnnd Länder Ihnen sclbö auch vorbehalten habcnt. Vnd zu dem Achtestcn geloben vnnd versprechen wir obgcnantc Ertzhcrtzog vnd Ertzhcrtzogin Maximilian vnnd Maria sein Gcmachcl, für 663 vnns, vnnscrc Erben, alle die vnnscrcn, vnnscre zugewandten, zngehafftcn, vnnd vnnscr aller Nachkamen, namblich wir Ertzhcrtzog Maximilian vnnd Maria sein Gcmachel, bei vnnscrcn Fürstlichen ehren vnnd würden, vnnd wir die gemeinden, die Stetten, Schlosseren vnnd Landen vnnscr obgcnandtcn gncdigcn Herren vnnd Frawcn, bei den Ehden, so Ihren gnaden wir geschworen handt, diese Richtung, Verträg- nussc vnnd Verstantnussc, wie die obgcschriben stoht, gctrüwlich, wahr, scst vnuZ) steht zu halten, dcro nachzukommen, die zu vollziehen vnd zu vollfürcn, vnnd darwidcr nit zcschnd vnnd ze tunde, In kchnen wegen. Vnnd aller vorgcschribncr dinge ze wahren, Ewigen vnnd besten vrknndc, so haben wir obgcnante Ertzhcrtzog vnnd Ertzhcrtzogin Maximilian vnd Maria sein Gcmachel vnnscr Jnsigcl öffentlich lassen hcncken an disen bricffe. Vnnd wir CaroluS von Gotts vnnd diß heiligen Römischen Stuhls gcnadcn Ertzbischof zu Bisantz, vnnd wir die Bürger vnnd Gemeinden der Stetten Lönen, Jentt vnnd Satins bekcnncnt vnnd vcrjcchcnt mit disem bricffe, für vnns vnnd vnnscre Nachkamen, Als die obgcnandtcn durchlcuchtigcn vnnd hochgcborncn Ertzhcrtzog vnnd Ertzhcrtzogin Maximilian vnnd Maria sein Gcmachel, vnnscrc gnädigsten Herr vnnd Frauwe, ein Ewig bcricht vnnd vcrstandnnsse mit den obgcnantcn Fürsten, Herren, Stetten vnnd Ländercn gemacht vnnd Verschriben habcnt, wie vorstiht, daß wir, als die gehorsamen, sollichcn ewigen bcricht vnnd verstantnussc anhängig vnnd gctrüwlich nachkommen wöllindt, vnd dcß zu ewigen vrkundt so haben wir vnnscr Jnsigel auch öffentlich gchcnckt an disen bricff, der geben ist vff Sanct Paulus Abcndt der bekchrunge, da man zalt von Christi vnscrcs lieben Herren gcpurth Vicrzchnhundcrt Sibcutzig . vnnd acht Jahr. Ein Original dieses Friedcbriefs scheint in den schweizerischen Archiven nicht mehr vorhanden zu sein. Der Abdruck folgt einem von Jacob von Cham, Lehrer der kaiserlichen Rechte und Probst des Stifts zu St. Felix und Regula in Zürich, zu Händen der ehrsamen, weisen Meister und Näthc der Stadt Straßburg, auf Freitag »ach des heiligen Kreuzes Tag zu Herbst 1478 nach dem besiegelten pergamentene» Rlchtungsbrief gefertigten, in Paris durch den Zürcher Jacob Vogel abgeschriebenen Vidimus. Im Staatsarchiv zu Zürich findet sich eine wesentlich gleichlautende Abschrift, wahrscheinlich das Concept des Briefes, da darin für Lucern, welches der Richtung zuletzt beitrat, bei Benennung der Contrahcntcn noch ein leerer Raum offen gelassen ist. In dem Parisermanuscript finden sich bei Benennung der Contrahenten die Meister, Näthe und Burger zu Straßburg, Bürgermeister, Näthe und Bürger zu Basel (vielleicht aus Versehen) ausgelassen, während sie im Zürchcrmanuscript unmittelbar nach Solothurn und vor Colmar und Schlcttstadt stehen. Im Artikel 4 heißt der König von Frankreich nach dem Zürchcrmanuscript „der aller cristenlichost fürst tung ludwig kung zu franckrlch ". Im Artikel 5 hat das Zürchcrmanuscript statt „innenhalb" „cnenthalb" dem burgundischen Gebirg; im Artikel K „alle vcchtcn" und am Schluß des Artikels „äffern noch anden". Im Zürchermanuscript nennen sich Maximilian und Maria durchweg „Hcrtzog vnd Hertzogin ze Ocsterrich, ze Burgundi" rc., während dagegen Sigmund „Ertzhcrtzog ze Ocsterrich, ze Styr" -c. genannt wird. Auch zeigen sich verschiedene kleine Abweichungen in der Schreibweise. Das gleiche Zürchermanuscript enthält dann auch den Gegenbrief, an demselben Tage ausgestellt von Sigmund, Ertzhcrtzog ze Oestcrrich rc., als der andern Partei. Auch hier ist noch für Lucern offener Raum gelassen. Dieser Gegenbrief ist (sehr incorrect) abgedruckt in loanuis Uoiiii cnron. in vuoiiil »lisooll. äug. Vlixl. 1723. I>. 253 ff. 2. 4^78, 24. Januar. (Staatsarchiv Zürich.) Wir MaximilianuS von Gottes Gnaden vnd Maria, sin clichcr Gcmachel, Hcrtzog vnd Hertzogin zu Ocsterrich, zu Burgundi, zu Braband, Grass vnd Grauin zu Flandern vnd Tyrol, vnd wir die Graffschaft li04 Oberbnrgundi gcmeinlich bckcnncnt vnd vcrichcnt offenlich mit discm brieff, als sich zwüschent wilcnt dem durchluchtigen, hochgebornen Fürsten vnd Herren, Herrn Carlen, Herzogen zu Burgnndi ze. vnscrm lieben Herrn vnd Vattcr vnd gncdigistcn Herrn löblicher gedcchtniß an einem vnd den durchluchtigen hochgebornen hochwirdigcn Fürsten vnd Herren Hcrtzog Sigmunden, Ertzhcrtzogen ze Ocstcrrich, zc Sthr, zc Kernten vnd ze Krain, Graue ze Throl zc., Rnprcchten bischoff zc Strafiburg, pfaltzgrauen bh Ni», Herzogen in pehcrn zc., Neinhartcn Hcrtzogcn zc Lothringen vnd Margraucn, Grauen ze Widcmont vnd ze Harrecourt n-, Johanscn bischoff zc Basel, vnd Bürgermeistern, Schulthesscn, Landamannen, Llmanen, Burgern vnd Land- lütcn gemeiner Eidgnossen von Stetten vnd Lcndcrn mit Namen Zürich, Bern, Lutzern, Vre, Switz, Vndcrwalden ob vnd nid dem Kernwald, Zug, GlaruS, Frybnrg, Solotorn, och Meistern, Räten vnd Bürgern der Statt Strafiburg, Bürgermeistern, Räten vnd Bnrgcr» der Stetten Colmar vnd Slcttstatt vnd Jr aller Zugewandten an dem andern Teile, vindschassten vnd krieg erhcht Hand vnd darumb wn bcidcrsitt dem allmcchtigen Gott zu lob vnd gemeinen landen zu gutt hetz mit ciuandtrn gericht vnd betragen sind, vnder andcrm das wir den vorgcnanten Fürsten, Herren, Stetten vnd lcndcrn geben vnd vsrichtcn söllcnt vnd wellcnt Hundertthnscnt vnd fünfftzig thuscnt gutter Rinschcr Guldin. Da gelobcnt vnd vcrsprcchcnt wir obgenantcn Hcrtzog vnd Hcrtzogin Maximilian vnd Maria sin Gemachel, für v»S, vnscr erben vnd nachkomcn bi vnser fürstlichen wirdcn vnd crcn, vnd wir die vfi der Graffschafft von Bnrgundi bh vnscrn chdcn vnd crcn, den obgenantcn Fürsten, Herren, Stetten vnd lcndern die egenante" hundert thuscnt vnd fünfftzig thuscnt Guldin in guttcm Rinschem Gold zu richten vnd zu bezalen an all"! Iren costcn vnd schaden in discn ncchstkomcndcn drh Jarcn, nämlich Jeglichö JarS vff Sant JohauuSt"ü zu Snnnwcndcn fünfftzig thuscnd Guldin, vnd vff den ncchstkomcndcn Sant JohannStag ze Sunuwcndcu mit der ersten bczalnng anzufachen vnd Inen die als denn vnd icglichcS JarS darnach bcsunder "Ü Sant JohannStag gen Zürich in die Statt zu richten vnd zu wcrcn für LlllermcnglichS vcrbiettcn, hcfftcn vnd entwcrcn vnd für alles dz so sh daran snmcn oder Irren möcht. Vnd ob wir darinn kc>»ü sümig wcrent, so mögcnt sh vnö, vnser land, lüt, gut, wo sh dz erlangen vnd begriffen mögcnt cdn konncnt, darum angriffen mit hcfftcn, pfcndcn ald in ander wise, wie Inen daS füglich vnd eben ü ' das sh damit nit gefrcuelt habcil söllcnt, Sovil vnd als lang, bifi sh Jr vfistendcn Schuld vsgcricht v» bczalt sind gcntzlich an allen Iren costcn vnd schaden, vnd dauor sol vnS, vnser erben, nachkomen, l"" vnd lüt nichtzit, dz hiewidcr sin, ald sh an solichcr bezalung snmcn old Irren möcht, schüzcn, noch schirmen, Es she hetz geben oder werde noch geben, von wem loch dz beschechen wcrc oder »u? bcschcche, dann wir VnS des für uns, vnscr erben, nachkomen, land vnd lüt gcntzlich cntzüchcnt vnd begebe" in krafft diß bricfs. Vnd des alles zu warcm vestcm Vrkund, So habent wir obgenantcn Hcrtzog l'" Hcrtzogin vnd wir Karows von Gottes vnd des heiligen Römischen Stuls Gnaden, Erzbischoff zu Bis""' vnd wir die Burger vnd die Gemeinden der Statt SalinS vnsre Jnstgcl für vnS vnd alle vnscr e>be> vnd nachkomen offen lassen hcnckcn vnd gchcnckt an discn brieff, der geben ist vff sant Paulus abeiit de^ bckerung, do man zalt von Cristi vnseres lieben Herren gcpurt vicrtzchcnhundcrt Sibentzig vnd in de>" achtenden Jare. 665 4678, 26. Januar. (Staatsarchiv Zürich.) Wir Sigmund von Gots gnaden Ertzhertzog ze Oesterreich, ze Stehr, ze Kcrnden vnd ze Krain, Graue ze Throl :c. an einem, Vnd wir die Landamman, Räte vnd Gantze gcmainde der Lenndcr Swhtz, Vndcrwalden, ob vnd nid dem kcrnwald, Zug vnd das vsser Ampt So zu Zug gehört, vnd ouch Glarus, am andern tahle: Bekennen vnd verjechen offenlich vnd tun kundt allermeniglichen mit diesem brief, daz wir zu bahder schtten wolbcdachtlich vnd samentlich haben betracht, vnd zu Hertzen genommen was aus der loblichen bericht so der allmechtig Got zwischen vns gefügt, vnd vns bahden tahlen darnach wider vnser tödlich veinde zu nutz ere vnd gut, gnedigklich verhengt hat, darumb wir pillich seinen gütlichen gnaden lob vnd Dankh sagen stillen. Vnd die Selb obberürt bericht zwischen vns bahden tahlen zu bckrefftigen, zu bestcttcn, zu pessern, vnd In getrewcm gclawbn hinstir ze beharrn, So haben wir vor- gcnantcr Ertzhertzog Sigmund zu Oesterreich, in dem namen des allmcchtigcn Götz vns, für vns, vnd vnser erben, einer ewigen verainigung vnd verstentnuse veraint vnd mit vnfern ynnhabenden Landen, Lewten, Stetten, Schlozzen, Vndertanen, vnd Landsezzn, in getreuer verainigung vnd verstentnuse wehse, mit den obgcnanten ahdgcnossen der vorbcrürtten Lender, gcmainigklich vnd sunderlich vnd zu Iren nach- kumen, Also das wir vorgcnanter Ertzhertzog Sigmund vnd ünser erben, vnd die ünscrn vorgcmclt, weder mit Landen, Lewten, Stetten noch Schlozzen, Wider die obgeschrhbcn Ahdgnozzcn, die Iren, noch Jr nach- kumen, gcmainigklich noch sunderlich in kriegewehse nhmmer tun, noch args, dauon krieg auferstan möcht, fürncmen, Noch von den vnscrn vnd vnsern Landtsezzn noch hcmand andcrm aus ünscrn, vnd der ünsern Landen, Stetten, Schlozzn, zetun gestatten süllen. Desgleichen widervmb vnd In gleicher form, So haben wir die vorgeschrhbn ahdgnossen von Lendern, für vns vnd vnser nachkamen, vnd all die vnsern, vns ouch In dem namen gotz, einer ewigen Vereinigung vnd verstentnuse vereint, mit ünsern Jnhabenden Landen, Lewten vnd Schlozzn, auch in getrewer verainigung vnd verstentnusö wehse, mit dem genanten ünserm gnedigen Herrn Ertzhertzog Sigmunden zu Oesterreich, seiner gnaden erben, Stetten, Landen, Lewtten, Schloffen, vndertanen vnd Landsezzn, gcmeinigklich vnd Sunderlich, Also das wir vnd vnser nachkomcn vnd all die vnsern, wider den obgenanten vnscrn gnedign Herrn von Oesterreich, seiner gnaden erbn, Land, Lewt, Stett noch Schlozz, gemcinigklich noch insunders, in kriegswehse nhmmer tun, Noch auch args, dauon krieg aufersteen möchten, fürncmen, Noch von den vnfern noch hemandt anderm aus vnsern Landen, noch Schlozzen, zetun gcstattn sülln noch wclln. Vnd ob sich fügen wurde, daz die vorgcnantcn ahdgnossn, oder die Jrn bekriegt, belegrrt, oder benotiget wurden, von wem das bescheche, nhemandt Hindan gesetzt, So sülln vnd welln wir vorgenannter Ertzhertzog Sigmund, vnd vnser erben, die ünsern, vnd vnser Landsezzn, wo wir das vnser stünden halben getun mugcn, Inen zuziehn, vnd Sh hclffcn rettn vnd entschritten lasfn, vmb Iren sold den ^vnsern zugebend wie das von vns beschäl), ob die geschafft vnser, oder vnser erbn wern vnd mit sölher macht als dann üns vnd vnser erbn nach gestalt der sachn he zhmlich vnd gut bedunkht sein, wann wir, oder vnser erben des von Inen ermandt werdn mit Iren briefen vnd Jnsiglen oder Iren gewissen potschafften. Vnd was Hilff vird behstands wir vnd vnser erben Inen tun, das Sh damit Benügen haben sollen. Desgleichen ob sich fügen wurde, daz der obgenant vnser gnediger Herr Ertzhertzog Sigmund von Oesterreich vnd sein Erben, in Iren hnnhabenden Landen, an leib, gutt, 84 «00 Stetten, Landen, Lcwten vnd Schlozzn, bekriegt, belegcrt, oder benötiget wurden, von wem daS bcschchc, nyemandt Hindan gesetzt, So sülln vnd wclln wir die vilgcnanten Aydgnozzn vnd vnser nachkumcn, wo wir das vnser pünd halbn gctun künden Hie dishalb dem Arlperg der äussern Landn, Inen zuzichn vnd Sh Helfen retcn vnd entschüttn vmb den Sold vnser gncdiger Herr von Österreich vnd seiner gnadn Erbn, vnS den zugeben, wie wir den einander in vnscrn Lcnndcrn geben, So wir in vnsern aigcn geschafften krieg habn, vnd mit solcher Macht daS thun, als VnS vnd vnser nachkumcn he nach gcstalt der sach zhmlich vnd gut bcdungkht sein, Wenn wir vnd vnser nachkumcn dcö von dem obgcschrhbncn vnscrm gncdign Herrn von Österreich vnd seiner gnadn Erbn crmant wcrdn mit Briefen vnd Jnsiglcn, oder Jrn gewissen Poten, Vnd waö Hilff vnd bcystand wir vnd vnser nachkumcn Inen Je tund DaS damit Sh begnügen habn sulln. Wurde sich aber bcgebn vnd fügen daz der obgemclt vnser gncdiger Herr Ertzhcrtzog Sigmund vnd seiner gnadn Erbn an den hnncrn hnhabenden Landen der Grafschafft Throl bekriegt, belegcrt oder benötiget wurdn, von wem das bcschech, nyemandt Hindan gesetzt, so sulln vnd wclln wir Aydgnossn vnd vnßcr Nachkomcn dem offtgcnanten vnscrm gncdigcn Herrn von Österreich vnd sincr gnadn Erbn gctrcwlich Rettung, Hilff vnd Bcystand tun wie die oberürt loblich bcricht, zwischn vnö bahdcn tailcn daS vmb den sold zetun dargibt vnd Jnhaltct. Ob auch zu Zehttn über kurtz oder lang des vorgemelten ünscrö gnedigen Herrn von Osterreich oder seiner gnadn Erbn, Bndcrtanen, Zugehörigen oder Landsczzcn, in alln seiner gnadn Landn vnd gepieten, Seinen fürstlichen gnadn vnd seiner gnadn erben, nicht Welten gehorsam»», sundcr widcrspcnnig sein, wer die wcrn, Die selben füllen wir Aydgnosscn vnd vnser nachkumcn sein vnd seiner gnadn Erbn, Wenn Jr gnaden das cruordert vnd begehrt, mit guten trcwcn hclffcn gehorsam machn, mit der Hilff vnd in der maß als davor geschrybn stat. Wurden auch wir ertzhcrtzog Sigmund vorgcmelt, oder unser erbn, vnd wir die Aydgnozzn vnd vnser nachkumcn, Uns nach diser loblichen verainigung vnd verstentnuß, mit yemandt wer der were, weyter vcrainen vnd vcrpyndn, als wir auff bayden tailen wol getun mngen, So sol doch dise verainigung alletzeit Vorgan, vnd der selb tail der das tut den andern vnder vnö aufnemcn vnd vorbehalten, das Im solchö nach laut diser verainigung, an allen schaden sein sölle. Vnd vmb willen, DaS das alles dester krefftiger vnd bcstantlichcr sey, nu vnd zu Ewigen Zeittn getrewlich vnd Erbcrlich von VnS Bayden tayln gchaltn werde, So wclln wir Sigmund Ertzhcrtzog zu Oesterreich gunst vnd willn darzu gcbn, vnd vnser ynhabcndc Stettc der äussern Lande gütlich vermügcn, daz Sy alles daS, so wir hicuor vnd hetz mit den vylgcschriben ahdgnosscn aufgenonien habn vnd hngcgangen sehen, vnder Iren anhangenden Jnstglen an vcrtzug bckrcfftigcn vnd dem allem nachzekumcn, das lauter zusagen, Doch In all ander weg VnS ertzhcrtzog Sigmund,» vnd ünsern Erbn an vnser fürstlichen obrikait alltzcit vnuergrlffcnlichn vnd an schaden. DcSglichen wir obgenanten Aydgnozzn den selben Stcttn In gleichem form, auch widerrumb tun sulln, all argclist vnd geucrdc gantz vermittn vild ausgeslozzen. Bild Dcö alles zu einem besten warn vrkund vnd ewiger getzcwkhnuse so habn wir Ertzhcrtzog Sigmund von Oesterreich ünnsr Fürstlich Jnsigl offeirlich an disen Brief gchcnkht, Darunder wir vnö, für VnS vnd Vilser Erbn bei vnsern fürstlichen Wicrdcn vnd ccrn vcrpindcn, alle vorgcschrybn Sachen getrewlich zu halten. Vnd wir die Aydgnossn, von Switz, Vnderwaldcn ob vnd nid dem Kcrn- wald, Zug vnd das vsser Ampi So zu Zug ghört vnd Glarus, habn auch zu warm besten vrkund vnd ewiger getzewgknüsse vnser Lande Jnsigl, Darunder wir ünö für ünS, vnd vnser nachkumen, bcy vnsern ayden So wir vnscrn Landn swerrn, verbinden, Alle vorgcschrybn fachen getrewlich zu halten, getan hcngkcn an disen Brief, Der Zwen in gleicher lautender form gemacht vnd yetwcdcrm tayl einer über- 667 geantwurt ist. Gcbn vnd beschehn Zu Jnsprugg an Mentag nach sant Paulstag Conuersiouis. Nach Cristi gcpurt iinm viertzehn hundert vnd acht vnd sibcntzigistn Jare. Eine Originalausftrtigung dieses Briefes findet sich in unfern Archiven nicht; der Abdruck ist einer Copic in den Tschudischen Handschriften entnommen. 4479, 26. März. (Staatsarchiv Lucer».) Wir Mathias von Gottes gcnadcn, zu Hungern, zu Bchchm, Dalmacien, Croacien:c. kung, Hcrtzog In der Schleshc, Margraue zu Merhcru vnd Lausitze w. Wcllenn kuut vnd offcuwar j sein allen vnd heg- lichcn menschen So disen bricue ansehen oder hören lesen, das nach dem vnd souil mer dann die tugent menschlichen gestechtes durch genad und schickungc dcS almcchtigcn gottes j vnd himclischcr sälikcit, von der dann alles hahl entspringet, an wirdcn aufstchgcn vnd zu Gclück erhöhet Wirt, dieselbe tugent aus bewegnuß der dicmuet vnd Juprunstiger lieben zu der erc des ewigen j gottes vnd In milter senfftmueti- kait gegen den menschen, die des aus der vebuug gerechter mauhait vnd tugentrcicher wcrckcn wirdig sin, zu guct gcnaigt sein sol, Darumb vnd aus vnscr künigklichen j milte, So haben wir betrachtet sölich scheinbar erberkait, frid, ere vnd frömkait, damit vus dann die Großmechtigen, Edlen, strengen vnd für- sichtigcn, vnscr besundcr lieben Burgcrmaister, Schultheißen j Ammaun, Räte, Bürger, Landtlewt vnd gcmehndeu der Ehdtgnoßschafft von Zürch, Bern, Lucern, Vre, Schwitz, Vnderwalden ob vnd nid dem kcrndwald, Zug mit dem äussern ampt, von Glarus, Friburg vnd ^ von Solcntorn des alten grossen pundes ober dewtschen landen als von Gott begnadet, hoch beruembt worden vnd mit Iren notuesten crbern getatcn, streiten vnd sachcn also hcrkomen, das die vorab vnserm cristenlichen ^ gelouben, auch dem hehligcn Reich vnd gemainem nutze zu guetcn statten erschossen sind vnd als wir hoffen, noch derer tun mügen vnd daruff aus suudcrn genadcn vnd künglicher senftmütigkeit ^ damit wir zu Jr aller fromkait gcuaigt sind, vorab dem himelischcn ewigen got zu lobe auch zu guct vnd aufcnthalt dem heiligen Cristenlichen gelouben, den doch nach Vilser» krcfftcu zu beschirmen ^ vnser gemuct alwcg begirlich ist, zu frid der landen vnd fürdcrung des gcmaincn nutzes, vnd denselben zu Verletzung vnd widerstand, die denn vus oder dieselben aidtgcnossen als vnscr verminten j an vusern fachen vud Cristcnlichcm fürucmcn bctrucben wollen oder verhindern, So haben wir mit Inen vud st) mit vnö zu bcdcrscht für vnö vnd alle vuser vndertan vnd die vnsern > diese früntlich verstäntnuß vnd ehnigung, die dann zchcn Jar die uechsten von datum diß brieffö nach einander komcnde vnzerbrochen vestiklichen bestan sol, guetlich gegen einander aufgenomen j vud sind auch derselben vcrainung ainhelliklich mit einander Zugängen auf Mahnung vud in massc, wie das hienach volget vnd begriffen wirt. Zu dem ersten, das wir vud vnser vndcrtan und alle dh j vnsern, Edel vnd Andern, Geistlich vnd weltlich, die gcmeltcn Zeit aus der zchcn Zaren wie oben stat, dis früntlich verstäntnuß vud ainigung gegen den obgcmeltcn aidtgcnossen von Stetten vnd Landen vnd allen j Iren lcwtcn, vndertaucn vnd zugchörden, geistlichen vnd weltlichen, bch vnsern künglichcn Worten vestiklichen vnd stät halten sollen vild wellen vnd mit Inen In gucter gcncdiger früutlichcr ainikcit j Nuc und friden bleiben, Also das sh sich zu vus vnd den vnsern nichts anders, dann aller gcnadcn, aller trcw, Erc, liebs vnd guetö versehen mugen vnd sollen. Vnd ob sh samcnthafft oder Zu sundcrö j mit hcyiaud, wer oder welche die wcrcn, In Zeit söllicher zchcn Jahren zu kriege oder aufruer kämen oder hetz weren 84* 668 oder ob hcmant sh oder ir lande, lcwt vnd guct vnderstüitdcn ze kriegen oder zu bcschedigcn ^ So sollen wir noch die vnscrn denselben Iren vcindcn vnd Widersachern gantz dhain bchstant, Rat, gunst, wss noch zncschub tun oder bcwchscn, so Inen zu schaden sein möcht vnd dabch In solichcr ^ Zeite discr vcrahnigilng In dhain Weise wider st) kriegen, ziehen oder rahscn, noch das zu tun nheman der vnseu> weder hahmlich noch offcnlich gestatten, vnd das ouch wir niemantz frömbder oder ander j so Ir vcindc oder Widersacher wären oder wurden, oder die, mit denen sh zu krieg vnd aufrur kämen, weder durch vnssrc küngreich, hcrtzogthum, lande, herschaftcn, Stcttc oder Stoß Inen zu schaden nit ziehen j lassen noch denselben bch vns oder in vnscrn gebieten dhainerleh auffcnthaltz, fürdcrnuß noch vndcrschlaufö oder gestatten sötten hahmlich noch offcnlich. Item so sollen auch dazwischen > die Zeit aus der gcmcltc» zchen Iarcn atte kauflcut, Bilgcrin lcwtc vnd vndertanen, Edel vnd Ander, Geistlich vnd weltlich' Reitend vnd gccnde, So zu Inen gehören, mit vnd In allen Iren früntlichen j vngcvarlichcn gewerbc», fachen vnd gcscheftcn bch vns vnd den vnscrn In allen vnd heglichen vnscrn reichen, landen vnd gcpi^ als vorstat, zu vnd von vns, In getrewem guctcm fridcn > Sicher vnd steh wandeln, handeln, v^r^'b kauffen vnd vcrkauffcn vnucrlctzet vnd vnbckömcrt irö lcibs vnd guets. Nnd wo sich das also bcga r oder not würde, So sötten wir Inen vnd den Iren ^ guetlich vnd vngcuarlich vailen kouff zukomcn lass^' wie bcschaidcn vnd landtlcuftig ist vngehindert. Nnd zu letzt So haben wir vns an vnserm tail In früntlicher vcrstäntnuß j selber vorbehalten vnd behalten vnö vor vnscrn heiligen Natter den Nahst, Römischen kahser, dcsgclcichen den dnrchlcuchtigisten vnd großmcchtigistcn küng vnd Herrn, Herrn Üssrtt nandcrn, küng zu > Neapels :c. vnd darzuc vnscr lieb fründc die Hertzogen von Sachsen vnd all a»d^ vnscr verainigungcn vnd püntnus so wir mit hcman vor datum diö bricues haben, In krafft diß ! Den wir zu bestättung dieser ding mit vnserm künglichen maicstat großem anhangendem Jnsig^ ^ obgcnantcn, vnscrn lieben besundern von Steten vnd landen der j Aidtgnosschaft versigelt haben lss vnd In gleicher form hcrwidcrumb ainen von Inen allen ouch vcrsigelt empfangen, Am ncchstcn nach dem Suntag letare In der heiligen vastcn j nach der gcpurdt Christi vnscrcö Herren viertzchcnhn»^ vnd In dem Ncwn vnd sibcntzigistcn, vnscr Reich des Hungerschen Im ainvndzwanzigisten vnd Behemischen im zehndcn Jaren. Die Ratification dieses Bundes durch die Eidgenossen und die Auswechslung der Bundesdriefe erfolgte erst am l8. OctobE gleichen Jahres 447!). (Siehe Abschied 51 s, Seite 50.) 5. 1/47!», 19. August. (Staatsarchiv Luccr».) Wir Albrecht von Gotts gnaden, Bischofs zu Straspurg, pfaltzgraff bh Nin, Hcrtzog In vnd lantgroff zu Elsas I Bekennen vnS vnd tun kunt mcniglichcm mit discm brieffe, als der hochw""^ hochgcbornc fürst loblicher gcdcchtnisse > Herre Ruprecht, Bischoff zu Straspurg, vnscr lieber Vetter vorfare mit cttlichen Fürsten vnd Stetten, vnd besonder > mit den fürsichtigen, Ersamcn vnd wisen B»r^ meistcr, Schulthcisscn, Amman, Räte, Burger, lantlüte vnd gantz j gemeinden zu Zürich, Bern, Lutzes Vre, Switz, Vnderwaldcn ob vnd nid dem kcrnwalde, Zug mit dem vssern amptc, j Glaruö, Fribwil Occhtsandt vnd von Solotcrn In ein gctruwc vnd fruntliche Verchnung vnd vcrstentnisse komen I ^ gantzcr Jorc die nehstcn nach einander volgendc zu werende, dero datum wiset vff mcntag Sant Ai»brv> 669 tag noch j Christi vnsers Herrn geburt Vierzehen hundert Sibentzig vnd vier Jore, das wir do In crafft sollichcr Vcrehnunge vnd vß > bewcgniß guter Vrsach, dewile wir noch todcö Abgang des bestimpten Herrn Nuprcchtcn, vnsers vorfaren, zu eim Bischoff > der würdigen Stifft StrasPurg crwelt vnd bestetiget fint, vns in semliche Vcrehnunge vcrpsiiccht vnd verbunden ^ haben, verpfliechtcn vnd verbinden vnö auch In solich ehnunge vnd verschribunge wie die dann von wort zu ! wort begriffen ist vnd In crafft diß gcgenwertigcn bricffS In aller mosten wie dann die selbe Inhalt von dem ^ bestimpten Hern Nuprcchtcn, vnserm Vorfaren, also sol vns die auch glicher wisc binden mit allen puncten vnd ^ articklen, als ob die har Jnne von wort zu wort begriffen were, wollen die auch durch vns vnd die vnsern engegen ^ Inen vnd den Jeren halten vnd vollenziehcn getruwlichen vnd vngeucrlichen vnd vff Inhalt eines der- ^ sigelten gegenbricffö wir von den bestimpten vnsern guten Fründen, gemeinen eidtgnosscn Jnnhant. Des zu j vrkunde hant wir vnser Jngesigcl an discn bricff tun hcncken, der geben ist zu Zabern vff Donrestag noch vnser ^ lieben frauwcn tag assumptioniö zu latin genant, des Jorcs noch der geburt Christi vnsers Herrn Tuscnt Vier- ^ hundert Sibentzig vnd Nun Jore. V. 4^79, 18. October und 4^80, 21. Januar. (Staatsarchiv Luccrn.) 8ixtu8 opi8oopu8 sviuus 8oruorum doi dilooti8 NIÜ8 IdirAäma^i8tri8, 8oultoti8, ^mmanni8, Sonatori- du8, tinn8niidn8, Liiiilni«, Natrinti8 ot Lommunitatil»u8 ^ do "t'I>urogo, Itorna, lluoorna, Vranoa, 8n;oia, Vndorvvaldon, Klarona, Nridnrgo ot do Soiodro, 't'orrarum lixo ma^no 8uporiori8 .Vlanianio, 8aiutom ot apo8totioam dvnodiotionom. Inolladiii8 8ummi doi prouidontia, «zuo mundum omnvm et quo in oo 8unt ^ pro 8ua dnnitato Kudornat, dominidu8 ip8i8 in uoritati8 ot roiigäani8 via amdulantibu8 tumon 8uo olaritati8 insundit, ut non 8otum quo d»no8tati8 ot oquitati8 8od quo doi ot odri8tiano piotati8 8nnt, poroipiant ot in poroopti8 tirmi por8i8tant. ?iam ot 8i j iionarum omnium rorum ot rootarum in lloniino oporationum Iiumana mvn8 ot ratio prinoipium 0880 uidoatur, ni8i tamon a patro luininuin 8uporna Gratia aNuorit niodil oooporari Iiamino8 p088unt, quod ad uoram rooti laudom et etornam moriti retri- ^ dutianom oon8oquantur. Ita diuina Gratia Iioininv8 roii^io808 pio8 ot rooti ao oqui ama- tore8 all dono ox Udo axondum adiuuat ot oontirmat, xratiamqno 8uain oi8 impartitur, qua ualoant in 8ancto oorum prop08ito por8i8toro, nt 8anoti 8piritu8 tulxoro iilu- ^ 8trati et uoritatom ot uoritati8 auvtorom doum ooAny8vant ot oo^nitum amplvxorontur ot nonorontnr. Vndo noino ni8i odri8tianu8, ni8i donia rationidu8 duotu8 ot ornatu8 dominum doum no8trum 5o8um Ldri8tum ooloro et pio uonorari atquo id ootori8 patokaooro ^ poto8t, ao eum id ip8um rodu8 plurimi8 ot piotati8 oporibii8 apparoat, nutta tamon in ro massi? doolaratur quam pia douotiono ot oliri8tiana od8oruantia in Itomanum ponti- tivom, qui ad ip8o doo ooelo8io 8uo 8anoto prskootu8, uioo8 oiu8 xorit in torri8 ot aporiondi ^ olau- dondiquo ooli olauo8 in ünan^olio doato llotro dat»8 por 8uooo88ionom dabot. Iloo in lioinanam IZoolo- 8iam douotio et piota8, doo in vo8, t!I>ri8ti vioarium ot llotri 8uoco88orum odri8tiana od8ornantia ot Ndo8 nnno omnidn8 per uo8 maximo onituit, (pii ^ aduor8N8 qun80timcino no8 ot doi oooio8iam turdaro ot uoxaro oonantö8, pro au^monto üdoi, pro iu8titiö debito, pro no8tro ot 80di8 apo8tolioo Iionoro ot doton8iono arma 8umoro ot uitam uo8tram porioulo oxponoro, quotion8 per no8 ro«tui8iti tnoriti8, ot »70 nnki« per ^ Oratnrem ue«trum «ißnitica«ti« et in«lnimentn de«crip«i«ti«. Venil nuper dilectu« ülia« pelru« Ilrunne»«tein, I'repn«itu« I.ucernen«i« ve«ter ad uns vratnr, qni cum nvrdi« ue«tri« omni» per nn« ei cnmmi««a et prudenter et ^raniter explicauvrit, nnki« ^ ue«trum in«trumentum ue«tri cniu«q«L «i^illn «imul munitum rvddidit: «pin un« tanquam uvri cl>ri«tiani ac »««tri et «ancte linmane eccle«ie pienti««imi lllii nmnia pro nnki« et eadem eccle«ia nn«tri«quv cons«!dvrali« contra no«trn« et ein««!«'" vcclv«ie inimico« ^ «crikiti« r« ip«a e««e sacturo«, omnia«s»e ue«tra expn«iluro«, ut ip«o in«trumcn>» pleniu« cnntinetur. l.audamu« uv«, dilecti lllii, de tam pio opere et cliri«tiana deuotiane, «leaquo xratia« a^imu«, qund pro «ua mi«vricordia koc un« tempore, quo plericzue ^ lll>ri«tiannrum ItnmanaM e«cle«iam et nn« ip«iu« Iteetnrem perlurbarv cnnantur, in «uk«idium et auxilium totn animn et uiriku« ue«tri« omniku« vrexit et cnntirmauit; nee uvro unquam de ue«tra in nn« et «edem apo«tnlicaw nk«eruantia et lide dukitaui- ^ mu«, cum certi «emper fuerimu« et «umn«, deuntionem ue«lram nun- quam cnnlra no« et «anclam dei eccle«iam nmnium ci>ri«lianorum matrem, aut preciku« aut Gratia ant mvrcvde «luicqunin cnmmissurn«; «emper enim ue«tri maiore«, ut ex i«torii« cnn«tat, iu«Iitie ^ cullnrc« suerunt «epiu«lpie nictricea arma circumlulerunt; in qua laudi« Gloria cum «ie«tra uirtute llnreali«. illml manise«tiu« adkikeli«, quo«! lide ckri«tiana ^eriti« omni» et pro eadem tidv et tidvi ip«iu!> tivctnre, Itnm.inn l'nntilice un« ue«trnque un!uer«a ^ deunui«li«. 8ic a^itv dilecti tilii, ut cepi«ti«, ad vxtremum in en qund «crikiti«, per«euerate, al«>ue uiriku« nmniku« in «edi« apo«lnlice dese »«ion«'>n incunikitv. 5io« enim, ut no«tram er^a un« keniunlentiam et prnpen«nm .i«> ne«ti.in> triuuzuillil.itew ! et cnmknixlitntem nnimum co^no«ci>ti«, unki« pnliiceniur et eltecturn« nttv«l!>mur, «pinlt nn« pro unl>>6> «utxliti« et cnili^.iti« ue«tri« kuiuumnlti ue«tr» vr^n nn« et livmümim eccle«i!»m «iurnnle Vninne incnN' cu«8e «tarv et pei«vueri>ie unlumu« vr^.i uu« et ^ cunfe tiincern nmicitin, trnnljuillilatv et cuncnitii.i, nec »Iii« ^uerri«, in«itlii«, mnle«t.itiuniku« nul nuxietn- tiku« un« »nnledeiiitn« ,'uil ue«trn« LnIIi^ntn« nisemlerv mit pertuiknre, nec Kella mnuvre «lirvctv! ukl per inllirvctum, l>ninimn omni nn«lrn amnrv, tide et «lilectinnv, mnre knni pa«tnri« dili^ero s,rn«e6' et iu,i«llictjnniku« likere tian«eant, amkulent ^ et a^ant «ine nmni perturkatinne al«pie mnle«tia, directe uel indirecte per dilivne« no«tra« et linmane vccle«ie ^erritnria, u' «Inminia «lakimu« pa««um, tran«itum, in^rv««nm, taunrvm, «u«tentatinnem, auxilium aut «ussra- ^ jsin»' inimici«, kn«tiku«, vmuli« aut per«vcutoriku«, «Inmini« »ut «lnminatinniku«, aut alii« quibu«cum«pie pe>' «nni« volvntiku« uel cnnantiku« iniuriani, nocumentum, iniuiicitia«, «lamna «eu Sierra« interrv un>»^ tlnnte«lerati« aut ue«tri« tlnlli- ^ t?ati«, »ut perturkare uel «lern^ore in ue«Iri« et enrum «lnminii« pvr«ni>>!>' iuriüllictittnik»«, linni«, iuriku«, priuilessii« aut cnnmietndiuiku« Iiaclenu« inlrn«Iucti« et al> anlitl"^ cnmparali«—. Lt «i I>uiu«cemndi vninni« lenipnrv ca«u« ^ acci«Ieril ut tiul»«Iiti«, Llienliku«, knminik»'' ue«lri« at«piv armi^eri« pr« «acrn«ancte Itnmane ecclv«iv et liilei catknlic» uel n»«tri« uanlum prnpter Kella el ^uerra« ue«Ira« eminente« pre«lictnr»>" «ukllitorum atque armi^ernrum auxilin nun in,Ii^ekiti« et cum illn« prv«takiti« et tran«mi«eriti«, «pinrum numern iuxta uv«trarnm lilterarum tenorem contenli ^ «umu«, nn« ip«i« nnn delln i»uuali maritima «e«! in tirma terra, uki npu« suerit, utemur ac cuique peclilum «alarii «iuv «tipen«lii nnniino Vuincjuv, Lquestrum uer» Ilecem llnrena« aurea« tivnen««« men«e «junlibvt a die «pia v dn- > niiblis 671 «vis ad nastra soiuitia exiorint ot quousque lomiKiauorint ad oasdom, omni Laudo ot dolo poultus oxoliisis, oxoluomus, Ita tamon qaod ipsi slipondiarii piotato oeclesio ot nobis lldolitor insoruiant, suam oporam in obodlontia portoota ^ rosliton impendondo ot continuando neo per uos a stipondio ot doli» nnstrls rouocaii posslut sink uostiis oonsonsu ot uoluntato ot quousque lruiusmodi dolla oon- toota sut por uiotoriam aut per vouoordiam tiuita sou paeata «int. protovoa onm ^ uos pro exoroitu liuiusmodi nabi« emittondo loquisiuoilmus ot ilinm misonltis, pollieomuv uodis ot psitibus atquo prouiueiis uostri» de DIiursKo, Lorna, Luoorna, Visuoa, Suioia, Vndoivvaldon, XuK, Llaroua, PriduiKo ot do 8olodro, ouilidot ^ uidolicot parti soorsum Mllo duoatos auioos olaiKiro ot donaro atquo onm liuiusmodi roquisitiouo diri^ero. IZt uiodilomiuus militibus ot stipondiaiiis uostiäs ad uos aut uostra noKotia aooossuris ipsorum stipondia, nt supra doolaratur, oxpodiro, ^ ot si ultra annum Kontos ipsas ad uostra soruitia imorari eontinKat, anno quolidot quo pormansorlut, simiiom miilv duoatorum sotu- tionom vostrarum partium roitorabimus, so roalitor ot oum ollootu soluomus, supradiotaquo omnia ^ liuiusmodi vuiano ot uita nostra durauto adimploro ouradimus ot uos conto doi atos omnosquo sub- ditos vostras et colliKatos pro tanta vostra orxa nos ododiootia in quiduscumquo uostris noKotiis ot animarum saluto rocomondatos liabodimus. > IZstoto iKitur in tarn vestro ssnoto proposito pro dsi causa, pro iustitio detvnsiono, pro uostra laude porsouorautos ot torlos, noo uos aliquorum sormonos » dol ecolosi», matro uostra, alionont ot soduoaut aut romorontur ot turbont; viam doi ^ doo auotoro ostis inKrossi, in es poramdulato, in oa pvrsistitv, in doum uostra omnia oonuortito, qui uos pro uostra in Ilomanam ooolosiam tido ot vdsoruantia Kudornadit, tueditur, auKodit. IVos sompor paratos kabobitis ad omnia ^ quo oonoornont lionorom, paeom, suotvritatom ot commoditatom uostrsm ot subditorum so oontodoratorum uostrorum, quo« et uos omnos in sinKularvs ot dilootos nostros ot protato voolosio lilios rooipimus ot in domino doo nostro llosu Liiristo apostolioa ^ donodiotlono douo- dioimus. Kulli orK« omnino laominum liooat Iianc paKinam nostro pollioitationis, attostationis, rooop- tiouis ot ltßnodietionis intrinKe.ro uv! oi ausu tomorario oontrsiro. 8i quis autom koo attomptaro prosumpso- ^ rit, indiKnationom omnipotontis doi ot lzoatorum potri ot Pauli apostolorum eins so nouorit inoursurum. Latum Itomo gpud Sanotumpvtrum .Vnno Invarnstionis dominioo millosimo qua- drinKontosimo soptuaKksimo nono ^ duodooimo Kai. tobruarii, pontilioatus nostri anno nono. K. Lonattus. Die obstehcnde Bulle trägt zwar das Zahresdatum 1479, es kann aber keinem Zweifel unterliegen, daß damit das Jahr 1480 der gewöhnlichen Zeitrechnung gemeint ist. Sixtus >v. beginnt, wie seine Vorgänger, in seinen Bullen zuweilen das Jahr mit LS. März Ort (iL vviiavr les Ostes III. 410.). Sein Pontificat aber beginnt mit dem Tag der Wahl, ä. August 1471, oder der Krönung, LS. August 1471. Der erste LI. Januar seines Pontificats ist daher der 21. Januar 147L, der neunte oder der LI. Januar im neunten Jahre seines Pontificats ist der LI. Januar 1480. Mit dieser Zeitbestimmung treffen auch die übrigen in unsern Abschieden enthaltenen Daten zusammen. Den ersten Entwurf des Bundes finden wir unter dem g. September 1479 (Seite 49 s), die Zusage der eidgenössischen Orte und den Auftrag zur Aufrichtung des Instruments unter dem 18. October 1479 (Seite S0d). Letzteres Datum trägt wahrscheinlich der von eidgenössischer Seite ausgestellte Bundes- bricf, der sich in unsern Archiven nicht findet. Das Creditiv des Propstes Brunnenstcin, welcher denselben nach Rom zu bringen hatte, datirt vom 7. December 1479 (Seite S2). Am L0. März 1480 legt Brunnenstein, von Rom zurückgekehrt, die päpstliche Bulle den eidgenössischen Boten vor (Seite 61 Ii). Die Bulle von Sixtus iv. ist daher »ach dem s. g. Florentini- schen Calculus datirt. (Siehe oilzrsm, 0slvu>!»rluii> elirooologieum meNU aovi monumentis socommoilstum p. ll.) 072 7. 447!), 8. November. (Staat«ar Stnl zu Rom zugehört, sant Benedikten ordenS In Costentzer bistum gelegen. Bekennen vnd Tund kunt allen vnd Jeden, die disen bricff scchent oder hörent lesen, Als dann das Hochwirdig GotzhnS sant Gallen vor j ettlicher zitt mit Burg- recht vnd lantrccht In Schutz vnd schirm der Strengen, Nottvesten, Fürsichtigen, Ersamen vnd wisen Bürgermeister, Schulthesscn, Amman, Räten vnd ganzer gemeinden der Nachuolgendcn Stetten j vnd lendcrn, Nämlich Zürich, Putzern, Switz vnd GlaruS zu ewigem Bürger vnd lantman komen vnd vffgc- ilomen ist, lnt der Bünden darüber vergriffen, vnd dnrch dieselben an sinen ehaften, lüten vnd j güttern mercklich geuffet vnd gebessert, och mit ganszen Trüwen gehanthabt worden, das wir offt vnd zu mengem mal hoch betrachtet vnd erwegen haben, das wir durch solichen Teglichen schirm, hilff vnd j bhstand b>) Vilsers erstgcscitcn gojzhuS ehaften, Höchen vnd nidern geeichten, Zwingen vnd pennen, landen, lütten vnd güttern desterbaö bclibcn, bestan vnd dauon nit getrengt werden, Haben wir daruff die obner- l meltcn vier ort als liebhaber aller geistlichkeit vnd erbcrkeit mit Hochem, ernstlichem vliß Tri»,genlich ankert vnd gcpetten, das sh nun fürohin zu ewigen zitten einem Regierenden Hern Abbte oder Pfleger des gefeiten j gotzhuseS sant Gallen von den obgeseitcn orten vnd vsser Iren Räten einen fürsichtigen, fromen, Redlichen vnd gestandnen, wisen Man, Zweh Jar ail einandern wcscnlich mit zwehen pferdten vnd einei» knecht In t derselben vier orten Namen vnd mit Jrem gantzen vollmechtigen gewalt by einem Hern Abte oder Pfleger vnd von eines Hern wegen, aller sincr lüten In ircr lantschafft Hoptman heissen vnd zu st», In desselben gojzhuS nutz j vnd fromen mit bhstand, hilff, trost vnd Rate ze helffen, ze schaffen vnd für- zenemeii, vnd demselben Hern Abte oder Pfleger zu des GojzhuS vnd fromen bistcndig vnd gehorsam zecrschinen, Och in des gojzhuS Eosten j Futer vnd Mal, Nagel vnd Isen, vnd darzu einen Jerlichen sold, Nämlich fünffzig Rinscher guldin, bh Im ze halten vnd die Zit vsbeliben, vnd wen er des HoptmanS nit bedörfftc vnd der Hoptman begerte, das Er In ein j zitt heim liessc zu dem sine», das ein Her J>» das crloben soltc, doch das er wider zu Im kam, als er mit Im verliefst, oder wenn er Ii» darumb schribe, Och nach den zweh Jaren aber ein svlichcr von einem andern der vorucr- j meltcn örtcrn Souil Jarcn als obstat, gegeben vnd zugeordnet werden, Also das er von ort ze ort umbgan solle, damit daö selbig gojzhuS bh sinen lüten, Höchen vnd nidern gcrichlcn, zwingen, pennen, landen, ehafftinen, güttern ! gewaltsamh, gercchtikcitcn vnd altem hcrkomcn bclibcn vnd bestan mocht, geben, ordne», zufügen vnd vcr sechcn wöltint, das gedacht gojzhus sine dicnstlüt, lcchcnlüt, amptlüt vnd alle die sinen dadurch In si»^" wcscn zu bc- j halten. Sölich vnscr gcpittc vnd gute Meinung die obgcschribcn vier Ort mit geneigte'» willen angenommen vnd sölichS Jedem Hern Abte oder Pfleger allwegcn vnd Ewcnklich In „amen v»d mit vollem Gewalt der > Selben vier Orttcn, och sunst mit allen obbegriffncn stucken vnd artickeln zugebt» vnd vsser Iren Räten mit zu teilen zugesagt vnd versprochen haben, Sölichcr maß, das ein Jeder, so darjzu geben vnd gcfüget Wirt, vor einem j Hern Abte oder Pfleger einen geirrten cyde zu gott vnd den heiligen swcrcn sol, die selben zitt, die zweh Jar vß, dis alles wie discr brciff lut vnd besagt zu halte» zu vollstrecken vnd genug zctund mit gantzen Trüwen j vnd nach sincm vermögen auc alle gcucrd. Vnd 673 des zu warem vestem vnd ewigem Vrkunde, So haben wir obgemelter Vlrich Abbt, Techau vnd Conuente vuscr Abbth vud gemeines Conuents Jnsigele für vns j vnd alle Vilser uachkomcn offenlich gehenkt au diesen brieffc. Wir die Bürgermeister, Schnlthcßen, Aman vnd Räte der obgcnanten vier Orttcn, Bekennen vnd verhechen aller obgeschribner dingen ciilcr gantzcn j warhcit vnd das wir vns dadurch dehcin wittcr gewaltsamh all dem genanten gotzhus ^ vnd dem sinen vnd an allem dem das dartzu gehört nit vudcrziehu svllcil noch wellen, Sunder das gedacht gotzhus j vnd die Sinen bh Iren wirdtkeiten, gewaltsamh, frh- hcitcn vnd gercchtikeitcn bclibcn ze lassen gctruwlich vnd an alle gcncrd, doch dem Burgrccht vild lant- rccht, So das vorgemelt Gotzhus sant Galleil hicnor > mit vns vnd wir mit Im, och dem lantrecht, So desselben Gotzhus Graffschaft Toggcnburg zu vns von Swiz vnd Glarus hat, gantz vnvcrgrisscnlich vnd ane schaden. Vnd des zu warem vrkund vnd j ewiger sichcrheit, So haben wir obgcnanten vier Ortt vnscrc Jnsigel für vns vnd alle vnscr nachkamen och offenlich gehenkt hartzil an discn brieffc. Der geben ist In des obgcnanten Gotzhus Statt Whl Im j Thurgow am Mcntag vor sant Martins des heiligen Bischoffs tag, von der gepurt Cristi gczcllet Thuscnt vier hundert Sibcnzig vnd nün Jare. 8. 4479, 29. September ...w 4480, 3/5. März. Staatsarchiv Liicer». In nomine snerosnneto individue IVinitatis ^ dei pntris, lilii et Spiritus saneti kolieiter .^lmen. Vd lionorom et reuvrontism j dei omnipotentis, saluatoris nastri optimi mnximi, et Kloriosissimo intemeiute ^ viribus nintris illario toeiusuntis eurie eelestis, Kotum sit ^ vniuersis et si»- Kulis Iiominiliu«, presontibus ntque kuturis, lins litterns visuris et ^ ncidituris: t)uo«I eum certis retronetis leini>orili»s, tempore lpiondnm illustris- ^ simi prineipis et domini, Domini linlenxmnrin Skorein dueis Nediolnni tb, dine ^ memnrie, iclem dominus «lux linlenx, et dvinde ipso all liumnnis mitsrnnto, iiln- ^ strissimi prineipes et domini, Dominn Lonn et dobnnnvs Knlensimaria Skoreia ^ viveeomites, ltuees Nediolnni, I'npie, ^n^lerieque eomitss ae ^«nue et Dremone llomini, ^ preclicti prineipis dueis tinlenx eonsors, tilii et lieredes ex una, Lt mn^niliei ^ strenui, nobiles ntlpie potentes llomini toeins lixe eonkaedernturum, videlieet ^ de Vlinre^o, de liernn, l.ueorn», Vinnen, 8»ieen, Vndervnlden super et sut> ^ silnn, de XnK eum suis nd so speetnutilms et de tilnronn, mn^no et nntique ^ lisse nlnmnnie superioris, pnrtibus ex nltern, pro se et suis Ueredidus ntr^ue sueeossori- ^ Ims perpetuis, ob utiiitntem ntque eommodum utrnrumque stntnum et dominncionnm, ^ ad bonnm nmi- vieinm, pnoem et trnnguillitatem perpvtuo serunndnm, nannulln ^ perpetun espituln, intelliznneins et vnione.s ininernnt, pepi^erunt et coneluserunt, ^ (Inemndmodum in enpitnlis en teiupore odinde knetis et contirmntis bee omnia ^ ntpue sin>,niln elarius eontinentnr. 1»nrs>ntnis n»s>itnlis nl»rn nnnnlusnm, et sinn ! nnrnnxlnm «tnminnrnm «Innnm nnnsilinrins nt m»n«I»t»rius isisis «Inminis «in. Vr»nn» ^ sirnmissnm nssnt, t)n»rn ipsi I»m«sn»m «nnnti kninsmnlli sin »rm» sn.t nt knlln snmsisissnnt. I) nnntr» »ntnm ^ s,rnl»Ii sirinnipvs Itln«IinI»ni »ssnrnnrnnt, snsn nmm» -xlimplnssv nt in nnlln «Ivtnnissn, «>nn vissnrn nasiitnlnrnm ^ nnnissimnrum intnn p»rtns nnlnkr»tnrnn' f»«:nrv «Inknk.int. ()n»rn linilnm nt s.inn < rnilxlissnnt ^ ninsmn«Ii Knills, innnnsinnikns »><>nn ,l»mpn>!' » «inminis Vr»nin nt nnnnin cnnsnn«Inr»tis ^ nnn immnritn snpnrsnll« ixlnm snissn. Ulnirnn s,nstnl»k»»t. n!s «In t»Iikns suis «I.imp- ^ nis, «Inn»st»nin»ikns nt nxpnnsis in Kniiis nt xnnrr» s,»ssis s.itistinri. Iinn »ntnm I pnnlati nm^nili« i «Inmini n«>nsnn«Inr»Ii rnplienniln sirntnixlnk.inl, «>nn,I primn nt «min nmnia ^ «Inmini «In Vr»nn», uti n»i»it»I«!s sinn «>unrvl» nt »ntinnn v»IIis I.nnnnlin«! »I«snn »Ii»r»i» ! rnrnm su»rum nt pntininnnm snnnmiiim nnnsnris»!» nt sirnmiss» » «iintis «Innikns ^ nnntnnt.iii, !>>'!»» ipsis nmnikns vx>>nns»s, il»nis>n» nt intnrnssn n««»sinnn ninsmnili ^ n»nrr»inm k»kilis rnslitni «lnk«'^ nnnl. t'.nm »ntnm Oisti»nissimns svrnnissimns«>nn ^ rnx nt «Inminns, «Inmiixis kixkminns, I'r»nnnr»m nnx, sinnt ^Inrinsissinxis »m»Inr ! »mk-irnm s,»r,!nm nt nnx >xx!s, nx inn»I» snn s»nrns»nntn rnstin !>I»i«st»tis ^ knninnlnnni» »tisnn nlnmnnni», kninsmnili nrixlnli» knll», ssiinnnns nt ilisnnrili»s ^ l'Nti' ttn»n«I»s »e p»rlns in sinisintimni vninnnm rn«innnn«I»s, k»nn rnm ns^nn -»Inn ^ nnnil! rnnnpit, sn» s»«rns»nnt» nnssi» m»!nsl»s nrjs» ntr»s«snn p-irtns t»nlnm ^ nl»knr»vit nt nnnsnnntns nst, >l 'I'^ 1>»rtns snn in^in m»!nst»t! knn knll» nt nnrnm ^ k»nnm nnnli»>intntns p»n»n«I»s, nnn>s>nnnn«I»s >'I n«I vninnnm rn«I»nnn«I»s «Inlikn- ^ n»t» vnlunlaln nnmmisnrnnt »Iisnn n»s in »ikiliinm snn r«'s?in »!>ins> ^^ n«>m>>nnmis«!i»nt. ^ ll»»in« is»sn t.nisti»niss!mns nnx nnminn nt Innn snn nnskin m»inst»tis ni<>i»->»>!" «Instiniinit ^ nt >>I« nn nnm m»n«I»ln »' nnm, «Inminnm tini tn»nilnni «In Iti nss», ntnins«>nn Iuris , I»r!s- ^ simnm «Inntnrnm nn nnnsili»''"^ rnlsinm nt mnnilnlnrinm «In silnn» snn rn^in m»inst»Iis ^ mnntn imkntnm, nt >'innl»nin titns. k>»"' li-nnm rnttinm, nti int, i s»rntnin Iin>snn »I»m»ni« n. j tinrnm «snn ,>ni«Inn> »Inminn Itnrli »ixin, s»»''''' »mntnin, ««nnsxirixn iint knnnrnv Ixxlinrn» «lin ^ nti»rnnx>»n p-irtinm in»n«I»I»ri! nt nrnlnrns, siln»'"' simis m»n«I»tu n.t >»ntnslntn ^ nrn»t!, «sn»m !>>s! nti!m«i»n n «Inminis snis nt snsini innikns »«I nninns rns, n»ns»s ^ et «Iitsnrnn«n»s »nmin« nt vinn snnrnm snsinrinrnm tinnlitnr nnnnln«lnn«l»s k->kn»' Ins ^ nslnixlnrnnt. > iilniinvt nnminn nt vi««' pinl-itnrum illnstrissimnrnm sn iin isnim ^ nt «Inmin«»'""'' «Inniin«' Itnn« nt «Inmini .lnlxmnis t,»In»/.m»ri» Storni» vinnnnmitnm ^ Itnnnm I>tn«IinI»ni , nlnri'-'''' mns nximinsisne «Inntnr, «Inminns Itrnixl» «In <.nstili»nn, ^ «In« »Iis nr»Inr. s>rnnnr»tnr nt mnixkilnr!»^. nnins m»n«I»lnm » «tii tis s,rin< isiikns ^ sik! sni izitnin «I »i>"^ ' ^ si«! nst : >^>inn» ^ nt I«>Il»nnns t!»I, »x Itl», i» 5tni« i» vi« nn«»m!tns, «In« ns Itt«!«IinI»ni nt I'.ipin, >VnssInri«!- I <:nmit« s »n ^»nnn nt t.rnmnnn «Inmini, nnm in «lint» Inni rix nsi »s»i«I m»jknilln» ^ ns «>nmin«is nnntnn«k i »tns littl' snsinrinris »I»m»ni«! < n»i t» ^ i»»inii s>r«>xiinn nl»>»si , sinnt " siinins. inlnrunnln rnnnrnixli »n m»jsi,iNni vir! j «Inmini I«nitr»n,Ii «In Nrnss», <'nnsili»rii nt nrn>>'"* snrnnissimi nt « In isti»nissimi ^ «Inmini nnstri, «Inmini I.ixlnnin!, t'rnnnnrnm rnssis »t', inlnr «Inmin«»s < nntnn«Inr»Ins ^ siurtn vn», nt nns >>»> >« »Itnr», «In ri mitlnixlis nmnikns «Iiis, ,nnniis xnnrr»' rnm ^ nt rn«I»n»nv intnr nns nt isisus «Inminns nnnkxxlnrntns snsinrinris »I»m»nie ^ nnnn"» nmninm «kimsinnrnm, nxpnnsnrnm nt inlnrnssn nxiixln snvntnrnm, »Inirnn s nt nns sn»sn »Iq»n k">' t»tn >»rnlik»ti snrnnissimi, nkristi-mi.ssimi rn^is nius«l»v nr»tnris ^ »«I s,»nnm siniins ,sn»m »>I kn>>»»' 675 inelinantes, omnes buiusmodi dilloreneias arbi- ^ trio ae voluntati prelibate rexiv maiestatis lidere remisimus sc per presentes ^ remittimus, lZuippe qui preter alknitatem ae neeossitudinem, qua ipsi re^ie ^ maiestati astrieti sumus, in summa eins iustieia, equanimitate ae elemeneia ^ omni ex parle conlidimus. IZt nt v iatere nostro adimpleamus, quo nastra Interesse ^ possint, nee per nos stet, quaminus buiusmodi eontrouersie e modin tollantur et bona ^ pax equis et bonestis bineinde con- dieionibus intrndueatur, eli^endum duximus ^ et tenore preseneium eli^imus spvetabilem claetorem eonsiliarium nostrum, dominum ^ lobannem ^ndream tla^nolam, necnan exre^ios viros dominum lirandam de ^ llastiliano, doetorom, et liarolum Vieeenmitem, Sseretarium et oratnros nostros ^ dileetissimos, et quemlibet eorum in solidum, absentes tamquam presentos. qnorum ^ tidem. pru- deneiam et reruin exper^eneiam babundo eomprodatas liabsmus, ipsosi» .I»enl»i, <>iinnVernii»rii» Vil.ilriei, «le Viniei »»I«I, n ^ »i>t>r» »ilinim ltii«in>i>li>i» /.imliermnnn, »mm»»»», et »ul> »ilu» I'»iilii» knenl»elier» ^ »mnuinii», eII, »mm»nii» et ^nluinne» keliisslv, «le tilnrnn» ^ ^nlinnne» keliiitiil- ti»i Ii, IIie»»iirai in», «le ^rilnu^n ^»enlm» liiiKlinvt, «>e knlnilrn ^ t)iinr»ilii» Vn^l, »«iiltetii» »eninr, ei «I« k.ii» tost»!!» V«I»Ii ie»5 l'»remliiiler, ^ (.liinrum preili« tvrum nr»tnriim li^e nuinilntiiin, »iiilnrit»» pnte»!»» ^ i» sire»enlilm» per »ixill» «Inminurum »iinriim et »nperinriim ilemon»tr»l»il>ir ^ et cnnllrmolnr. IU t»<»»tiie enr»m pret»I» restin nr.itnr« ex»i»>il« suerint j et i.umlielii» restiu» nr»tnr Ii»» in psevm, »mienliileni enmpn»ieinnem j ilille- rem i»» rrin> is>e» «Iiiee» >le«linl»ni, »ui>r»iie «Inmini ^ ennlneileiüti «le Ilniiestn, Hern», I.neern», Vr»ne», knien», Vnilei>^»II»rni>», I'rilmistn, Knlnilrn et ile K.ineln t,»lln, Inprimix "I> linnnrem et ^ lienepl»eilnm pr> nninin»>i eri»ti»iii»»imi resti», < iiin» »n»ie»I»i<'^ p»rte» perpetun «tti,templ»ml»m ilnennl, iiin» er.it» ^ mentv, linnn ei »imer» «Nrile pen»»n>e^, l>ii»ntiim linnnri.», enn»nl»einni», ^ ,tn»nlnm «inieti», ilimntum «leniline vlilitnti» vlreisiie p»rte» et «Inn»- n»einne» ^ »ißment»ml»m iemi>ulilie»m een»e«iiii, enm in per»eiier»nei» p»ei» ^
  • iliirn»itiie »m>" eiei», Imn» et vieinit»te vinerv i>v»»ent: Iili jren mnti /ein ^ perteete enrii.iti», ex enrnm prnprin Iitierni>iie vnlnnlnli» »riiilriu, »epeili« te ^ p»rtv» et «lnmin.ii inne» zirn »v, nmne»>iii« et »instnln» enrin» t>eri>etiin» liereile» ^ et »iieee»»<>re», l>iin» >miii»inmli reim» et ennnem ianilm» vl»n>ir», vinienm is»»i» ^ t»eriielm> interelii»»» ,nntireliemliint, Ii»» sieitietii»» intelli;?enei»», e»- ^ pitnl» el ennteilei»einne», en'^' nnniilm» »tqne »in-;>i>i» «I»u»nli» et »rtii u» ^ Ii» »in», türm» et mmln »eiiiientilms ile verkn »iliter nli»ern»ri ^ iledent, niiilnn ennlr.ixeriml, iw" iiernnl, rennimriint, »tijile r»tilic»iivriint, renn- ^ ii»nt, ennlirm»nt et ennlr»Inint in Inine isiii »eit»'' tur mmliim: I I'rimn: ,>iiml preiliete »mlie z»»i te» sirn iitilit»!« et enntii maeinne iitr.iriimqiie p-ireiiim ^ et >^' liiiet enrnm ein» »in» Iivreililm» et »iicee.»»orilm» »e enrnm »uliiiiti et sirn- ^ vineiv perpetnn »te"^ iniiinl»tiiliter, l,iinil et in« nm:,i»»e »t»tmnt in Imn» p»ee ^ et «inevr» »mieiei» . Ii^», cnnsne«Ier »einno et vninne, et isunii nnlln iimitii»m lempnre ^ »nt e»»ii »e invievm ntlenil.'int st»v>ri» vel ininrii», t't «Iiimt vn» eonlr» »Iter»m ^ k'mrr.im vel ii»i>iri»ni nnn inseret nee mniieliit ilireete nee imlireele, Ii»'"" >mn ^ »e innieem »emper Imn» liile ilili^.int, et »imiliter i,iiml null» ex ilieti» p»rlilm» s <>!'>>>> ilireete nee zier imlirviitiini >»er liieinnvm »n»m vel ein» territnrium et ^ «Ii»trietum, p»»»um, Ir»n»i>i»"' sttiinrem, »uxilium vel »iiNr.issiiim »lieui ini- ^ mien vel eniuln, «Inminn vel «Inminin, »nt iti»»^""' 1i»reiiim »ulillitn, vnlenti et ^ ennnnli iiiiuri»m, noeiimvntiim »nt ^uerr.im inferre »Iteri ex i>>5>'' /»»rliliu» ^ et enrnm »iilnliti», (^iiin)mn «lelnunt «liete p.irle» liee t»rnliiliere n»»etenu» ^ llileliti'' Iirnliilielmnl. Item et »eeiimlo, itiincl sirn enn»eru»cinne et »reinm ^ »imiil IiK»t»r,lin et ennlne,ler»t»riim ut »iisir», »i »>!<>>>» ex ei», vi,ielieet ^ pref»li iliii»tri»»imi ,,ri»<'ii,e5 »e enrnm iilii et Iiereile» vel vniuer»»li» Iis?» ilietnrum > «Inminnrum ennsn,>ii»>iI»minin t»n<>nv il»min»v„m »i «lin.ii iui in» mii iinnviiint iim>uv v»nlr!i«li< iinnv, il» imm», ^ «iimil l»lvn>»iivi»n, riiinivn <1 «.i^sivll.iimn, «>ii»n im» Ivmlmrv ,'Ivs?«iinl vi ^ ijuiliiin vinnm»»v >»><> <»nliimmi»nv I siivnvnliiiv ilvlivunl. (.»in ei im» pivnsiiivvi, t>>iilmn «»niii im»«»»»»! »snin vni, ^ vi» I»v» «'Xi»vililv vi mm mmoviinin ^>!i»!>minil»nn, vv ^ lüliü lieno- kiviii vi «iinin.i »sli« in vvlvlnmiilii , «iniiiin.lvi tivliviii pio oninuv- ^ Imiinv nivnv»nin >"<' im » v< ium ilvi I.iniiiim vni vi i »»Vinnum, j «>iin«I »mnvn s,»nnvnni»nvn, ti»mi, ilv« iinv, vvnnnn, fvmiiin, x «lililnn vi silmivnlnn j viliivmmillv nini i» m« ilinlnnvnni «luv.iin vi i Ivvii- j lmiin vi ilominiin viunmmli vvvlvni.inlivin Iivnvliviin prvlivmiin, vvi iimniiimn, viisipv- j Imnin mii I,»ni>ii!>ii in Ii»Iv/.i» ivllillimv sivriinvnlvn «Ivlivni imm in ünlv.i ^ pvisivin» Inlilmn prvlmmiin, viisiiivlmnin vi Imnpii.ili ni n»i>vi> mmivrv, vi ^ mmmiiin, vx»Ini vi vnnnvijni. I>it i»i»piv>v!» iiumi Iminnmmli P»n- nvnninnvn, Imnn I vvvlvni.iniiv.i, «Iviiinv, vvnnnn vi ivililiinn v» in.i^in vnm vviiinlv ml Invvin i»minniim, i>nm> i-vnvvvniiinnininn «Imninnn ^ ^i< Iii, i»inv»>nin ^Iviliolmivnnin mii vinn in nsiiiiin.lliimn vivmiiin im» immvilmiv ^ ilviivi ml ivi>uini' n»vnm s ilni nm Ivniioviin vi ^niiniliviiimilmn vlni nm>nv iil »pnn vni vi vlii, >»vr ^ ^vnviiilv vitiviinn iiv liilvr.'in mnniinriillvn nni, zivn.i jsvmiinnimv vvnnniv vi ^ iniviilii ii vnmpvlivrv »mnvn vi ti»!»n< >in«i>>t' i»vin»min «lviinvnivn, m i n>>!>»- ^ ivn vi ni ivnivn Iminnmmli knn.i vi i lvniiinlii!» vi rvililitnn ni nni>><>, «iniilvnnn ^ v» vi von, in «inmiinm vin innnlvi, »nivnilmii, imlivvni vi sivrnnmin nmninvnt. iil ^ iliu!- vi^m>nv sivvnimv, t.iliii lmmi vvi lvni.iniiv!! m vnsi.inivn vi nvivnivn Ivjsitlimv ^ »nivnnv invvini mii ilinniin ilv Vivnv!, vvi illi ilv I.vnvniimi imminmiviini vi ^ lv^iiimv imlivmiviini, ii»v inli.i tinmi mvni>n»i ninv ni nn>>i!> « vnnnn j vi ivililiinn vxnnlnviv tvnvmlini-, liilvn »mnvn vi nin^nlv pvinnnv ilvbvni illi- s <<' sivi ilnivn ^Ivilinlmii vvi vmnm »iiiiiiilvn ml vvlininivinnvm il»min»vnm ilv Vi.inin ^ v» mmi» i»ni>vii> vi !inii injilivij»nv pittiiil ivmiil.i. j livm Omni», i» liivi» l>»nl>it.>lin ilv ltnlv/.!» «»mivnlnm vi v»n«I».n»in vni ^ npvlilvi, ii>i»«> >" milv.i liil»,j>i ivms>»rilmn >n ii>vlnin »mnvn vvnnnn ^ ilvvimv, riiltliliin vi pi'niivniun i.mn in iliil" mvilinlmivnni, ,>nm„ iililii in »n>»ii!>li mii vinn >ii, n>>ilvi in vi >»i»viinii»i ilm.n, quii >im«>nv >>1» >«»>>>>»> «' ^ fnvi ini, «lvliilv sivilin« iiivn iitinijnv nmnj , »„limiiviimiv vi im>n «limvni» >nvllit> ^ Ini inn illnnii innimnnim >»viii« !>>»'" ni» »llii iniim» vi niilxlitoi im, «>»i iin> ^ Imn>»ii,ili vi vinn s»i vnsiilvi in « vilvi v in>>»iivnit>nv t!> ilil ivi>nini< innvin ^ «Imnin», ,,,,, V iiinivnniiini vvi s»r»> iir»i»i>im vvi jnvnpilviniiim I>»n>»it!ilin, ^ >m>nli<>^ liiinl >»>vfi>ii ilomini i>iin»vn niiliiliiin nnin, vi«'nnviimnn ^ imnii, vi ivililiinn I,nn>»ili>li livliiii j»vriinvnl«'n minmliim vx»I»!ini, >»>»- ^ i»ilivnl« n in iniiivi»» i>,ni siiin>v» nv vi Iivim «iiinin, nnvi«nnttvilinn- ^ «l»v. nnin, i>ii»«I ipni Inlv llvnvlivinin Ii»ni»il!ilin, n, «iiiv >n » nv, nviinv >»>«, «iiiin nnin, ^ i»ini>li,in n»n in>i»vii!>I»ini, iivijii'' niivii iinpi ii!»,' voivnii nv,>>iv mixilinn, ^ n,n,iim rvm v»nii!> i'Knlii lnn Iii> Ii"^'"' ' ^ 679 ciominnrum Vraniensium, est ita eonuentum: ^ üx quo cinmini cie Vrania et snlnüli enruin ivuentini «I Lanciere et trui, absque «iuea- iinm ^ subcütarum iinpeciimentn, ita quoci praincie nnilis ineisionibus ant aiüs qni- ^ buseuuque xra- uaminibus, onoribus et iniurüs a ciueaiibus subcütis a^ra- ^ uari et moiestari «tebent. ^ Septiiuo, ex parte aipinin eoneiusnm est, quitquici aipinm Ii o in in es «te Irenen- ^ tina babeant in territuri» et iurisciieinne ciueum Necüoiani et alilii, aci ^ qua» enm destüs et rebus suis aseencienclum et cleseenciencium per iuriscüeionem ^ «iueum Alecüniani annuatim vi!« et aetibus opus est, ciebent ciieti ciuevs j Necüoiani et eörum sukciiti pati, bvuentinensvs et eorum perpeiuas sueeesso- ^ res irv, a^ere et citi eommocüs et neeessarüs vüs et aetibus vdieum«pie et ^ quancloeumque iiiuci opus sit, in lurisciieione et per iurisciieiones clominorum ^ ciueum Necüoiani enin bestiis et aiüs rebus, proiieis- svncium quemaclmociiuu ^ baetenus usi sunt pro possessionibus cüetarum aipium et quoci beuentini ^ iiiuci ut supra taeere possint preter euiuseumque Krauainen et impeciimentum. ttetauo eaneiusuip est, si aüque cütlereneiv aut «üseorcüo inter iiiustrissi- ^ mos «luoes Necüoiani eorum üderas, tratres aut berecies et totam üxam ^ üout'oecieratarum aut aüquain partem ean- toecieratorum exorte essent aut ^ tuturo exarirentui, quoci eo easu propter buiusmncü cüssereneias ambe partes ciebent ^ iuri stare in ioeo et uüia .-Vtiiasee pro tenorv antiquorum üapiüiiorum ante» ^ inter ambas partes eoneeiedratoruin in anno «iomini Niiiesimo quiulrinxen- ^ tesimo sexa^esimo septiiun, euius tennr nune sccbseqciitur in eociem artieuio ^ tormaiitvr: »Item et «piarto si enntin^eret, cpioil auertat cieus, quoci ^ aiicpia eontrouersia vei cüttieuitas inter parte» ipsas vicüüeet inter ipsos ^ üiu- strissimos «tominos prineipvs, tiiios, tratres et berectes ipsorum et vniuersaiem ^ ii^am «ioininorum civ ctietis partibus oonloecieratorum vei ailquam ex ctietis ^ eommcinitatibus vei partibus aüczuo mocio suborta esset aut suboriretur, quoct tuno ^ et eo easu pro Iiuiusmacii eontroversia vei ciittieuitats subievancia ljueübet ^ cüetarum partium sibi eü^at et assumat ciuos probas et bonestos viros ^ «teum- quo timentos in arbitros vei eommissarios suos, qui arbitri vei eommis- ^ sarü ambabus partibus eontrouersia» Iiadentibus «tiem juricüeam statuere ^ et intimare «iedeant, et bü simui eonueniant act eonünia, viäeüeet act ^ iVbiasebam, aut quo ipsismet arbitris pro eorum eommoclilatv melius piaeue- rit, ^ aeeeciente eeiam voiuntate utrarumquo pareium. Ibique ciieti quatuor arbitri ^ possint et «iedeant realiter et bona ticie ae interuenientibus proprüs eorum ^ saeramentis strietissimis pricis prestanclis in manibus pareium aut pro ^ eis a^entium in ampia torina, cie rvete et iuste proeeciencio et iucüeanclo nee ^ propter vüam eausam bee abinittencio, quantum ücios iurisiurancii oos ^ astrin^erv possit «d partes ipsas sou axentes pro ei« aucürv et eontrouersiam ^ vei ctiflieuilatem ipsarum inteiü^vre et 650 «'Olt»oxeex>, :,<) «snantnm polernnl ! primo »mi« .»kililer at «I«> ainiealiili eompoxi, ionv leimiume ^ et era«Iiia><>. I.t eaxn ipm «Ii« Ii arliilri pa«lex anii« nliiliter «'<>n<<>xli>ri> et ! «lisseren« iam xopire p«-r « «lup««!« ionein amiiatnlem ne«piirent, t/«lo«I ^ tun«! «onlronerxiam ipxan, eoj?»ox«xm>t et «Ieiinm xemper j pro oeulix Iiakenilo, intra menxem n «tie eepti in«Ii«ii «onpnlantlum. t!t «iu«xl anl«? ^ omni.« «lieli arkilri p«n illinl lempnx iinlieii alixoluanlnr »I> omni nexn ^ et vineulo iuramenti lnlelitatix, «i»«> axxi'enti vel oknovii lorent pretalix ^ illnxlrixximix «lominix prineipilni« ant alieni «unnnninilali «liel«' ina^niliee ^ li^e «lominornm eo»s«'l1eral«»rnm. lit «piod pre«Ii«li arliilri per «lominox vel ^ xiip«!iioxx xn>>x «'«»^antiir i t axlrins<.>nln> a«I pxuliila, ei «jiiillpie i„>r ixlox ^ «pialnor arkilrox vel p< r majorem pmtem eornn, xenteneiatnm et «>e- ^ elarnlnin finnil »lixernetnr. tii vero in eomponeml» vel in in> ^ iure tneenl Iniinxinotli ailiilri «lix«!«» «lex, <^no«I lnne et eo < i«xn m lorex in emixa ^ xen eonlronerxia peinlenl«! in iure, xiln eli^«>re et axxnmere poxxinl «sninlnm ^ eoarliilrnni. «piem vnlneiint, prolmm et I,«»nextnin, nt xnpra, in loeix pro- ^ pintpiiorilnix et ma^ix «ommotlix «lielix parlilnix, nlpnla in «inilal«! ^ t.nrienxi >nlt in >»8- eisiienilnni >,iei e.«t. Oniqniilein «»niliiler >>neilnxnitei ue in <>n,nitin8 et per ninnin ininlnt pxnit ^ Iii?< .irlnlri« üupxnlielnin eül inxl.i Konen, eoiixnetinlinein. p.> ,,„ii^„e per »nprn- ^ llielnx qnetner nrtiiliu^ et per «>uinl>in> e»erl»ilr»n> nut per minorem parle», eoxim ^ ^<>»I«u- eiiitum, ileeliiiiiloi» oel oxIi»i»l»m liieril, sioe o5 ai liilri!« eomparex! eonlemp^erit, nixi ^ legitime inperliti,, piiniatnr in iimmsoone einnie priinipitlix et in e^penxiü Ie>si>imi»!. ^ In prexenti eapilnlo nt ^npra inlililnm ei r!,tnm e^il, lpn>- eiiinüeunnpie iul ^ «piinlum !>il»iliom «lenenlnm «>xl nt xnpi.'i, ipioil lnne ill<>m ,>>iintn« eo.nlntei ximili ^ inoilo xient nlii rpinlnor olili^üln^ xit, ilelmat et lenealnr in jipinno vni»5 me»!.,'!, px>xi,m> ^ sntnri. poxlipiam < oinl«iler i e>,t. lal,"« rem iax «Ii eiilere, «!,lnlnin>i eolmnliitur ^ <>nout niemln nm mit mn^nliirem pi rsominn ^ e.n nm pineinm i»nt alleriux earn»,, cinimo, emixa vel o« > !«xione, ipie ,I nml»e s»i,rle!i klont et klare ilekeant oxlin.nioni, eojsiiieioni kine ^ < t «leelniiieioni ,'»r>»x lrornm el «piinti eoinkitx inxln i»re>li> lnm lorniiim» Kill» ^ pem, mnikkionik l iniko et exi»enk!,rnm, n> KNina in eoilem N!r von mit plnritmk ^ peikonik p.nli«»' lariknk < onseileiiitornm, aut Parti«ularek eonloo^eratornm ^ perkone enm «loiuinik «IneitniK, nliiplilt llislexnn >!iium ,'N'lionmmpie nnm Imln-rent ^ mit tnlni o inlipik, ex iilnr, ol> l.ilek «lilter« iieiak >!>>^ «lieli «Im ek eonlr» l.,I«!k ^ >,!>rlieiil,ix x pi ikonii». <>l »m lienlarek >», rkoi>e lonlra «lneek ml ini iilii iim ! expi'ilieionem venire !,tit«»6 illnxlrixkimo!!! «lomino« prineipex, ^ xuox kereäe!» et xue«.ekxore» pnrt», vm, et iiliipiem xin^nl-nem Parti« nlmem ^ eontoeili-ralnin pxitale n>az;ni e li^e pai le !«Il«!i,,, «jnonixmoilo xnliorli» exxel, ^ v< > ^nl>^ «nirelnr alupia eontronerxia v« l «lillii iillax, «lekekil tone latix xin^nlarix ^ vel prinalnx eonte>leratnx 68t vei subditus ueoedere, «j tuerit "tburieensis adire dominos ^ 8U0S "tllUiieenses, si tuerit Lernensis dominos suos liernenses, si tuerit bueernensis ^ dominos suos bueernenses, si tuerit Vranienses dominus suos Vrunie, si tuerit 8uitensis ^ dominos suos Suitenses, si tuerit Vndervutdensis dominos suos Vndeixvutdenses, 8i tuerit /uxensis I dominos suos de Xu^, si tuerit tiiaronensls dominos suos de tiluronu, bit eorum ^ eis debebit proponere quereium suum vei «in« ^ruuumen, videlieet qua- modo ^ non patest ereditum vei ins suum u pretutis iilustrissimis dominis prineipibus ^ oonsequi et ibidem eorum eisdem dominis suis debebit proponere et ostendere ius et ^ euusum eius ue quid et quuntum Iiubere pretvndit, udversum pretutos ^ iilustrissimos dominos prineipes. Lt si ilii domini 8»i di^nouerint et deelu- ^ ruuerint, illum tuivm personum Iiubere iustum et bonum ue Iionestum euusum ^ et uetionem petendi et u^endi eontru ipsos iilustrissimos dominos prineipes, ^ debebunt tune seribere Iiee pretutis iilustrissimis dominis prineipibus, quod ^ 8eitieet uudierunt quereium iitiu8 persona et viderunt iuru suu et quod eis videtur ^ ipsum teuere iustum euusum posseudi petere eontru exeeileneias suus, et iila» ^ exborture et rohere, quod veiint a^noseendo dunum tidoiu sutistueere iiii eoneiui ^ suo. t'l 8i tune per iilu8tri88iln»8 dominos prineipes iili persone a^enti sutistaetum ^ tuerit tuiiter quod domini et superiures 8ui de boe merito eontententur > ^ "tune et vo easu debebit tätig persona staie tueitu et eontentu, nee vtteriu8 per- ^ turdure vei maiestare debeut iilustrissimos dominos prineipes et verum sukditas. ^ 81 vero post Iiee pretutl ittugtriggimi domini priueipeg non gutistueient iili I pergone, vet gi niebil iuridieum vet Iianegtum apud tutes deminog non udduxerint ^ quure non töneuntur iili pergone ud petitu, tune et ee eugu pretuti domini ^ 8i eig videbitur quod non gatjg- turtum tuerit itti pergone vet niebil iuridieum ^ uttexutum utgupru, uggeneiunt et eoneedunt iili pergone, quod deueniutur ^ ud urditrog »gsumendog e tutere pretutorum ittugtriggimorum prineipum damiuorum ^ et e tutere ittiug pergone. (Zui urditri etixuntur, »88umuntur, ge eonterent ^ ue iurent et taeient, et denique eirea boe tiant et obgeruentur in omnibus et ^ per omniu que et prout in proxime preee- «lenti eupitul« deelurutum v8t, ^ gutuo lumen, quod un»8 tuntum urbiter pro gin^ulu purte etiqutur. IZt puritor- ^ miter in omnidug et per omni» geruetur et tiat, 8i priuuta pergona ex gubditig ^ pretutorum iltugtriggimorum dominorum dueum pretenderet kubere ius et ^ »etionem ut gupru udversum dietum mugnitieum ti^am uut eontra utiquum ^ eommunitutem vet purtem ipgiug ut gupra. veeimo, 8i questionsg, dltlieuttuteg vet petieionog oxorte esgent, vet in tuturum ^ exarientur per et inter personag priuutug vet gin^utares quod ex utraque ^ purte tuteg particutureg pergone modo et tormu iuri 8ture dekeant, ut gequitur, j videtivet: Huod pro omnidug dittvreneiig et eontrouergiig exortig »ut oriendig ^ aetor gequutur koruin rei. promittunt uutem ittugtriggimi domini prineipeg ^ Nedlotuni omnibug et 8in^uti8 meroutoribug, eiuibug et gubditig »e gin^u- ^ turibug pergoni« de maxni- Lea ti^u, quieumquv gint, pretendentidug in atiquo ^ tum eontru ipgos dominog dueeg quum vorum gnbditog, ginKsutureg pergonug ^ uetionem gen iug Iiukere, digponere et tutiter prouiderv, quod bube- bunt ^ iug suinmurium et expedltiggimum udgque litij^io verborum ue «ine doto et ^ trunde; uttentu Verität« et non uiiter ue «i ipgarum dominorum dueum ^ prapria eaugu esset; qui domini duees dis- ponere et ordinure dededunt ^ eum iudieibus et ottieiuiibus suis in Nediotsna» Lliumis, bu^ano et ^ Lerinziona oon^rue rekerendo, quod Iug summurium et expeditissimum ^ omnibus predietis tueiunt, ut retertur intra terminum deeem dierum ^ proximorum postquam ub eis tuerint requlsiti, sie tumen quad si ulieui ^ pureium nveessurium esset vel lieret de testibus seu utiis probueionibus > produeendi« et 86 «tt? nnu»i» Inxillimi», «ini«>ni«I< in ln»ln» vnl iinnliüninnn» »nn ^ nnn»« Injsillimn in nnilnni Innminn «Innnin «linnnin sniisilkr is>»nnnin Imnnil.iln ^ Inilinri nnn i>»»»« nl, ,>nn«I lnn« pnn lnli l«»li»innin vi >n»lil»i» »nu jinnliix innilxi» ^ i>n«xlnnnixli» vnl n.in»i» In^illimi» l>innnn>in.ilnin lninlni» liiiln pnnlun^.iri ^ iin»»il. »nnttn- «Inm «>nn<> n«nn»»!ininin nl nxpnilinn» snniil nl »i .'»linni iniri'inm ^ illiniln nnm fniiixln nl «Inin in» »nnm I>sntlm.inrmin in inrn nx>>nii in»lini!xn nllnri smnli in»!!«'!.'!»» pnlvnli pinin^iinnril, »inn »il ^ ,x lnn »iim nnn», lnnniitnr »««Innnn nl exsin«Iinn nmnn» »im» nxiinn»»» In^ilim.i» ^ nn «Innisin.i nl> I>nin»mn«Ii n!>n»ni» p !>»»i>» nl si !i»»!>. l^n»«I »i iixinx IIINI «Inin «I I süinlln »NN inin»lv n, in» »nnm <„n»i'i>ni p»»»nl. I Inn«' tnnnülnl' t.ili» iixlnx »nti»l !X 'nin «in nmnilin» «I.impni» nl nxpnn»i» ^ In^illimi» ilii purli , nni in» «nnin s»rnli!ix«mil, ?>l <>nn«I «Inmini sivinnii«n» ^ lixxlinlüiii «»»»litnnnl nm^nilinnm nnn»ilinin »nnin »nnrn- Inin »nu !>>ii>nn» ^ nx vi» qni I>nin»m«xli n!»u».irnni »pneinlnm nunnn, nn^ni«innnni nl ixln, vlnni'i.iiii ^ ii.ilintxml, nnixinin »i «Inin vnl lr.nxln, I.xn ,>I» !>Ii«>n.i p.irninm «imim n ^ixli, n ^ l«nnllx>l!«l,i »il n!in»:i, tun« vnn»!>tiilni', l.ililni <>n«xl»i !ili,>n,iin ininii.im ^ vnl inin»li<'i.iin ixilnrnlnr !«Ii«>n,> sinninnin > «linli» ullininlilxi» »nn in«Ii«ilin» ^ «>nn«I Inn«' i»ti, «>ni »in sinr !>»»<»» inilinv» nnl nnn» iixlnliil«' nffsirniinrnnlnv, ! vnl >>nilxi» sinnlnulinrnlnn «!>n»!> ii>»nnnin nl »n^i!«, »n»n pnnnnnnnn nl «inni'nl.iin ^ snnni«' pn»»inl i>inu> linnilinlnin in.i^nilinnin nnn»ilinin »n, i, I>iin vnl n«>nnin ^ «Inntni» v,I Iiulni» !>I» nixlnni nnn»ilin n«! Iu«n »n«Iin!>ti». Oniiiniil« in «Inmini ^ nx Innn inlrn nlinm l« nininnni «Innilnniin «linrnin I.nn sinn n.in»!> i>nin- ! nisnili, n«i!i«n »n>»< n »I nntni» nl nxpnn»i» in , ,i»ilni» «il »npr««, »i ,i«I nn» vnl !»>l ^ nu .iliijNüin pnnninM »i'" inilinnm «lnliiln lnnni i n»>snnnnninl, »nnl« »« iii» ^ »nn» pinsnnnn «Inlinnl. I'^l »i >inn«linli» «lninini» nnn»l>' lnnil, >l>i»«l «loli» nt sn.in- ^ ,.innini» ,xl ni>n»n«>n« ixlnin in» »nnm nl »nzirn nnliinilnln snniit ^ nx lnnn ill« «sni >x»n s« nil, nnn«l«>n>i>n!ini «li lx'l i>««> «nniiil»,» nxpnn»!» nl «Innip- I ni» ln^illimn lN>»»>^ nl snnlnilnn, »inn lnli» fixnil iixlnx, »inn ixtnn, »inn inn». ^ I'n»»inl l.imnn in-nilinli mnxnilini ,l«'wi»> «In <<>n»ili<> »ennnln »nn «'lnnli <»I> ^ ni»«Inm prnilinlnm lnnminnm «Innnm «linrnin, «>nn ,xl iixlinn» «»Mniuln», ^ »inn ni i.ini lniminnin «Iixxlnnim «linrnni, «sn« !x> ip»n» «Inminn» «In nn»ln» nnl .ili.i» pnoli.ininnn», «>n:xn nx .'>IiIi.i ln^illinni ^ n!in».i pnonn^nnn, «innm.iilnxxlnm is>»>5 nnnn»».ininin vnl nxsxxlinn» vi«Inl>i- ^ lnn. !»in nnnnvnn»« in »iinili fnnm.i, »innt in i>nnnn«I« nli nns»^"^' nonliix ln«', ^ nxi^nilini «Inmini n»nln«lni'!ili !xlnxni»lr.«in «Intx lninl in»lini!»n> pnn ^ illn»lri»»imi» >I«»n>»>> sirin« il»ilxi» nl «Innilxi» nxxlinlüni, »i nliiin.nxln ^ pnn »n, vnl ^iin ali«inn, vnl nniilr» ,vli«innm »nril>n»l' vnl iinn »nlxlili» nnnnin ^ «>ni iilx>nxl sinlnnn vnl .i^nin Ii.ilx^Inxit in «Inmini» prnsnlnrnm m.»^- ^ nilinnr"'" «Inminnrnm «In Ii«.',, »inn !>lx>nil sX 'lnrn n«I !i^ii«> Ii.ilxlxinl ^ nnnlrn ,'ilil^ m.ilrnilinni «im «Iixninix iim «In ^ li^.i, vi >>,ii inxxln in» Ii.il >nn«Ii« li» sii in« iii.ililiu» nl »nlxlili» «inminnrinn ! «Iixnm innilinl.ini ,1 nnistiiiiin!« Ii««!«, »nn »I» «»Mninlilin», vinnrii», innlnrilxi» ^ nn iixlinilxi» nin»«l«'>" «nnnilni» n«nnm «I«xninii», jinnnl in «n^xlnl«« »n^i^ ^ nninni nl ^,im «linlnm <'»l. ^ >n«Innimn »i ,ili«>ni» »inn ,ilii>ni «In Iis?,« nnns«x>«Inrnlni nm ,inl Iii! «inj «Inmini» ^ n«>nsn>'«I> vninnn»nlilni' vnl si.x ti« nl.n il«'r ,'ili«in!i inlnlli^nnnin nl lnn«Ini n ^ nnlli^nli n»»nn>, ,ili«lni«l n.in»n, ililsn^"' nnl ,Ii»nnr«Iin nnnli.« prns-iln» ^ illn»lri»»imn» iirin« isin» nx «linl-ini nnnn ixiknrnnl. nnl snlnrn Inikilnru» ! nnl Ixilxlnni n»»nnt, nnn.n»innn lnlium «lissninnninrnm snirle» nun «Inbnnl ^ -xl .umn prunixlnrn, pn» nxixxli« innn nl !xlmini»ll!lni»nn iimi» in villnm ^ ^In!>»nlin vnnirn nl ilxdnm nnn»!,» nin»mn«Ii tniv pvo lnnnrn .inli- ^ «znni'nm nüiiilnluruin, prnnt illixl Inn »npra in In» lillnri» nl «.ipilnli» i» ! 683 x° proximo artieulo presenti» vnionis inter illustrissimos prineipes et ^ particulures persona« couloe- deratorum rueione iuris et urbitrornm deeluratum est. j Duodeeimo de exempeionibus tbeoloneorum vi dueiorum eonelusum est, j quad suprudieti ma^ui- bei domini eanl'oederuti, videlieet «olummodo et ^ dumtuxut domini de 'l'Iiurvxa, Ilern», bueernu, Vranea, 8uieeu, Vnder- ^ valden, supra et suk siluum, /u^ ut Kluroi»», et cum boe oppidum 8uneti tlalli ^ et omnes et sin^uli eorumdem dominorum eonsoederutorum et lte ^ 8aneto llallo bur^ensos patriote, mereutores et subditi nune in unten ^ perpetuis temporibus in eudvm exempeivne dueiorum oinninin munerv et ^ esse dedeant, prout illud in antiyuis eupitulis liberuliter u dueidus Hindin- liini ^ eaneessum tuit pro tenore »rtieulorum in eisdem antiquis eapitulis ^ pridein eontraetis eon- seriplorum, yuorum tenor est talis: » (Zuad ^ prelibati illustrissimi prineipes, dominu dueissa et dominus dux, eorum ^ liberalitatem et munitieenvium exereendo, uttenta eeinm presenti ^ amieieiu sie ut supra eoutraetu, supiudietis dominis naminutis videlieet ^ soiununodo et dumtaxut dominis de bluire^o, llerna, bueernu, Vranea ^ .^uicea, Vndervvalden, supra et sub silua, Xnx et lllarona et eum Iioe ^ oppidum Sancti (lalli et omnibus et sinKulis eorundem dominorum eon- ^ sederatorum de li^a subditis ae »Iiis in pretatorum dominorum eonledkratorum ^ iurisdieione, distrietibus et domini» babitautibus et bominibus Irenen- j tinis leeerunt istam ^raeiam, amieieiam et earitatem, cpiod ipsi, <^uo- ^ »d eorum eorpor» et don» deineeps sint et preseruentur immunes et ex- ^ empti ab omni solueione peda^ii et c^uod eondueere valeant et possint ^ lidere et expedite »e sine soiueione peda^ü mvreimoni» su» per totum ^ dominium et dueatum Nedialani ubiciue euuda et redeundo tum per tvrrum, ^ ljuam per aliuum, exeept» inelitu vrbe Nediolani ud tossata exclusiue, et ^ omnes illi, <1»i per quutuor Unnas eontinuos resideneiam bukuerunt ^ upud prelatos dominos eonlederatos, yuiquv tandem nominuduntur ^ in litteris autentieis pretatorum dominorum eontoederatorum sint et ^ pre- serueutur immunes et exempti modis et lorma supraseriptis, prout sunt prelati domini eont'oederati. Lt duod ooii deineeps ioru sint über», sie quod emptores tum j preiatorum illustrissimorum dominorum prineipum tzoum aiiorum yuorumeunclue ^ emere volentium non probideantur, quin emere possint et vuieunt ^ ad libitum ipsorum a dietis eoniederatis. Lt quod sine impedimento pro- ^ dietorum illustrissimorum dominorum prineipum ue yuorumeunxzue ^ aiiorum se transierro possint cum eorum mereimoniis lzuorsum ^ voiuerint. Looelusum eeiam et deeisum est iutor supradietus dominueiones ^ siuo partes pro maiori seeuritute et «zuietv bubentla et ut erroribus ue ^ diliereneiis siue diseordiis in iuturum via preeludatur, guod in ante» ^ nullus subditarum dieturum oeto pureium lixv et oppidi saneti tlalli ^ aliyua bona siue mvreimoni» nisi suu, ad ipsum vel ad divtas partes et ^ domini» et ad putriam eorum speetaneia eondueere nee eonduci ^ lucere debvut. tlum l^uu vel lpiibus sie ulienis bonis siue mereimoniis ^ ipsis non pertinentibus uut ulüs de eausis tlieolonarü seu dueiarii aliquo ^ modo doeipi seu delraudari pos- «int, ue ex boe predietis dominis prineipibus ^ eum dolo et lruudo tbelonia seu daciu subtrabantur vel delremontum ^ reeipiant, nee debent eeiam alieui lombardo seu ex sudditis dietorum dominorum ^ 86* «84 primipnm i» perlil,«i« li^e vel in elin Inen vel Inei«, vel elleri, Iis?«' nn» «nlnliln ^ eli«l»n nierri- m«>nie «e» t>«»ne ven«I«re vel eliter «um ip«i« e«»nlrel,ere, «>ne ^ p«»«lee «»i« nnminil»»«, «t»e«i >el>> e«l ip««>« «peeterenl, «nn«Iii,enl, el,««piv «nliieinne Ilielnnei «en «Ii» inrinn eil perle« Inn>I»eriIie, vi«le- lieet in «Inininin, ^ me«Iiete vel imn»e«Iiele «nppn«itn preteli« «Inmini« «lneil»»« Itleilinleni ^ et «i«»'^ nnllii« «»I»«Iitn« li^e vllerin« in perlilin« Inmt»er«Iie veixlel ^ eerne« .,,1 ininnlem «en e«I Iii»« rem. ^ 1re«li«imn «<>nel»«iim > «l, «i eli«pii« eilt «Inminnrnin ent einilelnin, enn- I ninnil.'ilnin e»l perii' eiileriiim per«ttnernm, «pii in«! «t»e «lieli« «Inmini»! ^ «Ii« ii^e enntneiierelnrum ^enereliler enl elie»> per«inm peilioileriler / ellinerent ent i'nlelliltl'neie .ili«sii.« «nlli^eli enlli^eeinne e««enl / « I priii« «i»>"" i»ne lielliim iixipereliir eli«t>iil>ii« exemp« i«>nil»n« et prini- l«'^ii« e preleli« «Inmini« «Ineitni« >le«Ii<»In>u priiiil« ttieti tni««enl «i»e ^ i«I snerit reeinne exempeinni« «laeinrii»,, llielnnei, «ine eliernm rernw, «pi«,«l ^ I»ii nn,nn«, vniiier«! et «in^nli, nnne inentee tele« eeiew exempeinne« ^ el prinilestie lietiere. ei««l« in nli, ^.»»«lere el trni «I« lieent entlem inniln «icnt I priii« ee«lem lieliiiernnl et ^eni«i «»ni, e»l>'' «piem I»«»e I»eIIni», «le «pin «npre, ^ enminuiiereliir el»« nmni impeilimenln. Oiierln«Iecim«> <>»<»«> innin ex eiiiilni« vel Iinminilni« pretetnrnm ill«i«tri««imornni ^ «Inminnr»»' Ii«i>inmn«in reetn ne<^ imlire« In err« «teri ^ mnle«leri m e in«i»ieleri per eli«i»em per««»u>>" x«!> eammiinilelem ^ >>resele mezknili«« Ii»?«' < nnsneil« relnriim in enrnm «Inininin vel «Ii, inne, ^ ni«i vern« et i>i«t>i« «letiitnr, vel ni«i >>rn ,«Iin ti«I<>i»««eril, >>rnmi«i ril, «'t inler« e««erit. I',,i itni n,il«'> I'l' nknni!» nl»««niieliii in ti>»nr«>m linmininn s pr«!t!>Ie nnisxniliev Iis?«', «>I «zun«! nenn» ex «ulnliti« I»ii>«i>"^ «lelnüit »«»> i»n««it ^ in«nreernii, ni«i ex i»rnl».>l»ili xel neie««!iri!» mit lejsilliin.'» e!»»«!», et ^ Iiee, <»»»>» in « t «»!> >»«».'» rese« linni« «lüinpnnrnin et inlere««e, «>ne ^ prn Inli pei Im Imeinne vel erre«!!«''""' in«l<>l»il«' i»!>l« ri iiliir « I «n«Iine- ^ renlnr s»er InI« in !irre«I.>lnm v«>I iinlekile nn»Ie«I.>Iiiiii, i»rn»t 1^'' ^ in s,r« «lieti« .inti,>»i« e.i^iliili« prin« eeiiim c«»,i l»«„m et «lelerinimilliin ^ e«l. X.'iliin leinen, n> un>>" «ini««l»e ex »Ire«!»« i»!iile >,rn «liM'reneii« petiein- ^ nil»»« et «Ii«enr«lii« «ni«, „I «»pr.i. <>e >»^ iinliein «i»nlenlii« «lere «Iel»eel, ^ i»rnnl «le >»erlieiilerilni« i»er«nni« «iisire ee in i»r«»«e»li lilere »>enei>> ! seele v«l, vi«lelievt «inn«I eetnr «equeti» snrnm rei vle. t^ninlntle« inn», i»r«nil «I«»inini «le Vrenie in Iine I»eII<» v.«II«'»i Ilnles?nii el ^ lerrein >tl»ie«e>><' """ I»ertineneii« ne«ii>»er»nl et Iinniine« «liele velli« ^ et ville «Inniini« «le Vrenen et ninnilni« ennl« ^' ^'^ ti«I< lileten» et <>I»« «Ii«!n- ^ < iein inreinl» >»r« «leiiinl, ennel»«>>m e«l, «iinnl «liele velli« Il»I« pnii ^ ^I»ie«el>e et f,n««e««in eeriinnleni reinenelnl «Inniini« Vrenie ^ sirniit nnnln tenenl emn ninnilni« ' Iinininil»»« el rei»»« ^ «lnnee et «>>n»n««i»e illii«lri««ii»i «Iure« Itl« «linleni eiliinpl«'»« rinl, i»rn- ^ «k «liele leeere «li tn iit et lenentiir et >»^ I»el»e velli« l.eiienline »t «npre, leeere iniie«ti- ^ lnrem, ennlirineeinnen, «iiiileeinn« in el el»«nl»^>'"" <>>»z>«>> lnne« ^ et neev««erie>>, «iinilil«r el liliere« mnnilnriale«, een«>ire et inl<>r«lieli ^ i»rn !>«»>>'' «ie«liei«, i>r«»iiei»Iit»n« et reililililin« >,rel>en>Ier>ini in ^ leiienline el I>n«i»ileli«, j»rniil «le ien» >li«li«^'^' «eilievt «le inve«ti- ^ tnie, «le enntirnieeinne, «ziiilleeinne et et»««»Iinin»e, eciein «le lilleri« I e>>^"' et inle r«Iieli in i»reee«Ienli lerein eeliilnln reeinne velli« ^ l eiienline «leelereliin, e«l ,i««i„e e«l «> "^" lein e i»«ili, «i»e ^ ineii»il : >> Il, n> «Iel»en> et i»n««»nt «Inmini Vrenien«e« <> ^ el «I? In.minum ^ linlvxnii et /VI»in«eI>e, i»rnut in pre«enli ceintnl» enntinelur, «>»il„i« > «ie per ,Ince« i"'"" pleti« t»ne ip«i «Inmini «I« Vrenie «e lle«i«t»nt e I «lnminio et pn««e««inne pre«!iele velli« et xi>><' ' Innnine« !> «lnil>u«e.>innpie ^ vinenli« iureinenli r«!lex»nt et eb««»In»nt el seeiiltelem «Inmini« ^ 685 recipiemli «lictam vallem et villam ^diascbe «laut, propria auctoritate ^ et non alias nee alle mo«Io. Lebent quoque illustrissimi prineipes ^ bominibus elle ex valle prolu^erunt, quam ^ nl> rem tinmini canle«lerati aut eorum capitanei et sei- tlani pro ^ eonsuetmliuv et moilo belli nonnulla bona mobilia et immodilia ^ talium protuxatorum arripuerunt et talia alieuarunt et ^ ven«Ii«Ierunt, in boe easu speeialiter eanelusum est, quoll prop- ter ^ eiusmoili alienaeionem ex utraque parte ae ipsi bomiues iuter sese ^ nemo alteri quitquaiu in antea rkspomleiulum tvneri tlebeat. Lebent ^ quoque bomines cle volexnio et ^biasca propterea nun- quam et a nomine ^ quicunque tuerit vel sint, impetiri, molestari aut lits vel extra ^ inquivtari, saluo tamen si qui6 immvbilinm bonorum in boe ^ belln Lolexnii aut.^biasclie venclita tiierint, pos- sunt tales porsone, ^ quarum talia immobilia antea tuerunt, ab emptoribus siue nune > possessoribus «lata peius exbursata peeunia «ibi iterum venrlicare. ^ Item quitque eeiam cause tempore buius belli et Averrarum per ^ Lapitaneos massnilleorum tlominorum eonkoe«lvratorum aut per ^ iiuliees et eon- siliarios Ilole^nii per Sentsncias iuclieii aut alias eompo- ^ sieiones tleeisum et compositum est, illncl ita in vi^ore nuila altera- ^ vinne laeientla manere et odsvruari «lebet. Lt pro omnibus suprailietis ^ alius alterum aliter nunquam aut amplius quam ut supra inquietare ^ «lebet. Lt e eonuerso «lebent pretati illustrissimi prineipes Nellioiani ^ ^enorosis et nobilidus Lomitibus Nesoltiue imme«liate facta restitucione ^ vallis Lole^nii et ville ^diascbe ut supra restituere, relaxare et lacul- ^ tatem recipiencli prvstare, castra, terras, bomines et omnes possessiones ^ cum omnibus pertinenciis, inribus et priuilkAiis, prout ea in boc bello ^ «lictis vomitibus arripivnllo occuparunt, et comitibus omnia per ^ «luces occupata restituere, ita quocl ex utraque restituciones, vallis llole^nii ^ eum villa abiaste, et vallis Nssoltine simul et semel liant, et ^ illustrissimi prineipes st eeiam xenerosi comites talia possi- «leant ^ et possitlere «lebeant voclem moclo sieut ea prius ante bellum possi- ^ «lerunt. Lebent quoque bomines pre«licti comitum Nesoltine ad s omnibus iuramentis et tillelitatibus «lucidus Necliolani pres- litis ^ relaxari et likerari, eo quoque pactu, quoll clicti bomini comites «lebent ^ suos bomines propter eiusmo«Ii iurawenla «lucibus Necliolani ^ prestita et alia ^esta nuila pena aut clis^racia atbcere, ss«I eos ^ eollem mobo tractare, quoa«l Kiaciam personas, bona et immo- ^ bilia, prout supra in boe articulo «le baminibus Lole^nii «leclaratuin est. ^ Lt circa iniurias, nssensas, clampna bamici«lia, pro- «las, rapinas I inceiulia «b remittunt «licte partes ex nunc certa sciencia et in ^ virtute buius aini- cakilis composicionis omnes buiusmotli iniurias, ollen- ^ sas et «lampna, tam publica quam priuata bincincle illata et tacta, ^ Promittentes «licte partes pro se, suis sukclitis et ailiutoribus omnibus ^ qui in boc bello utrimque tuerunl, nomine secluso, quoll talia «lampna ^ illata, ollensas et omnes iniurias bincinile et qualitercunique tactas ^ lamquam extinclas et nullius mvncioui« babere velint, et nunc ^ inantea vna contra aliam bellum non inferet nee arma sumst, ^ se«l se invicem bona ti«le «lili^ent et omnia in Iiiis capitulis coneoillata ^ Komposita et reconciliata ita obseruare, quo«l partes et eorum 68k sutuliti ^ nune in ante» in Iiona paee, amieiei» et eoneordia viuere possinl. Oeciaratum est vciam. quod lilieraeiones «piondam taele per elarissimum ^ doelorein ^oliannem ^u^ustinum de ^ ieomerealo, oralorem ^ n»es «piotpie li^as, euntovlleraciones et vniones ^ per ipsos iainprius eonle«'las, eelekratas et initas. ^ lsexlinieeimo, ipiod omnia et sin^uia pr« narrala eapitula et oinnia ^ in vis eompreliensa jnlellijkanl'U et ol»s« > iianlur et ailimpleaulur ^ ae intelli^i, ot»seruari et adimpleri >IeI»eanl lu»na tnle, puro sineero- j >>ue aninio ae ad sanuin et purum inleileetum, qualiliet eauiiia- ^ eione et sinistra inlerpretaeione eessante. uns supradielus j Itertrainlus ,le Itrossa, eomnussarius et inandularius in Iiae eausa j prelati eristianissimi lte^is sraneorum, eui saeta erat eommissio ^ diele paeis traelande tanupiain arlu>>" >!t arluliatoii et ainiealuli I eompositori, reeo^noseimus, «piod ex eommissioue et ordinaeione I eins- dem ressie maieslatis et nomine sue maiestatis ail Iionornni ^ et vlililatem vtrarunupie pareium, P>»"t in tnis literis de vertu, ^ ad viuluim «'oinpreliensum exislil, aml»e siartes prediete propler »»slrui» uli amiealiilis eompositoris IaI»orem et voluntatem i» ^ primisque ad lionoreni et serenissimnm I"'"'- plaeitum iamdietv lte^ie ^ maieslatis t,as perpetuas intellixeneias, eapitula et omnia in eis eo»>eN>> perpetuo lirmiteilpiv oliseruaiula varuin propri» ^ volunlate, inte^errimoque animo elfeeerunt, eo»' eluserunl ^ et eonlirmarunl. Ideireo ot, ueritatisliue rol,orem et ninl>arum ^ pareium veliemenle», exluu la« ionein, tii^illuin nostrum ^ vli ltez;ii mandalarii et tündiei ae nomine eiusdem Ite^ie maieslalis ^ prinio loeo ad lias lilteras Iiinas vnius tenoris duxiinus ap- j penilenduin in forma, anno» die ul i»l> > Lt ul tiuiusmodi Presens ^ , ontoederaeio, inlelli^eneia, ii^a et vnio perpeluis suluris ^ lemp«»'^"^ eo melius okseruari valet, nos supradieli prineipes et «luees itlediolani pro notus et noslris I,eredil>us et sue- ^ « « ssoriluis, et nos supradieti eonfoederuti dielaruin pareium ^ Iis;e, vi«lelieet ltuivim!>ii>s>' >ie»Ileli» iXmmani, eonsulvs, ^ < iues, patriote et eomniunilates de lliure^o, Iterna, I.ueerna, ^ > ran« <>> ^ui«,!a, Vndervaltlen, /u^, t'.Iaron», l riluiisso, tiolodro s et de tianeto tiallo, dielaruin parei»>" pii» iu>l»is et noslris j sueeessoriluis proinilliinus tu,na tide et Iionorv noslris et ^ omni semola fr»»>^' preseripla eapilulu omnia el sin^ula, rata ^ zsiala et lirnia teuere, I>at»ere, alipie inuiolalulitei seruare el ^ a«limplere et nunupiam eontralaeere vel eontrauenire direele vel ^ per iiulirecliii» aliipio ex«piisito eolore. ln lpiorum omniuni ^ roluii liilem el lestimonium perpeluum, Xos n,eN»" ^ prineipes ^ et duees .»e" verluiin eonlorines si^illo noslro diu ali si^illari ^ mandauimus et pariloriniler >os eonlederati antedi« ta- rum ^ pareium li^e et de Kanelo l'.allo si^illo sin^ularum eiuitatun, et pareium ^ noslre li^e presenlU"»' literis «luplieatis appendenda duximus, «luarum ^ sie literarum antedietaruin euililmt parti «»r»"'' pali eonlralienti utsupra ^ assi^nata est vna. Lt ita ut supradictum et scriptum esl, >os lterlraiui»'' ! 687 «ie liilisstl Pien»nii».idi8 ro^itis orntni- oidinamtis kl (leeitiiilmus, 6iet!ti» paeem ^ et eapitiiin so inoclo utsupra «Zeder« »ecepturi, emola^arl et odsei»!»,«. ^etii ^ sunt de« in nostrn eoinmnni eon^re^geione, «eoreti nostri eonsilii ducernensium ^ inaxuitionruin «lominoruin, nnno u nutixitnte «tomini Suluntoiis nostri ^Itesu tlliristi ^ inillesimo tjun«!, in^p»t«!8iina «eptunxesimo noi>o, «tie vi^esim!» nonu Septenidris. ^ lloriranllus »os v»»s ^ Uuee« lileUioiant ex vns st inaguilieain cankvlieratoruin aite aiainanie ii^sio ex altera partibus ^ euius rexie maiestati arditratui, voiuntati et «leelaraeionl comioissa klieret pex ipsa, Vesiilvreutos j teils eonatibus eomwisslonem nobis kaetam saiubrilvr exequi, quanlum vum lieo possvmus: «tum ^ per nas ex eomwissionv regia kuisset keetus eerlus treetatus paeis et superinlie iiiler prekatas ^ partes keola esset per nos quellam oiliinaeio et «ieeiareeio sut> oerlis inoiiis et korinis suti ^ «liiivlis pex ipsa «lelivrvt per partes aeveptari et vinoiogarl et super oertis articulis ipsiüs ^ tracletus paels et oriliuaoiuuis 6e <>ua kuil rogaluin justrumvulunr per tionslanlinuin ile ^ «iasliliono et iVosenliurn «ie tiarale et kobannein 8ebiilng, aiamauum, »atario», orte kuisset ^ liubitatio «zueilam iuter ipsas partes requisitumque esset a »adls, uo kuturis temporibus ^ occasto odscuritatis et liubitationis «livtoruio artieuio, um itvrurn possent Seuenire a«! quvstionvs > et belle, ut lpsos artioulos «larillcare, moNilleare, relkormsre et «ieeiarare velivmus j Voientes voto et üesillerio partium, »t equum est, annuers et partes Ipsas sub vinenio j paeis et trsn! j luanuteneiillam paoem istam «ieuole, pig et suppiieitor Invoeamus, cum super artieuio loquente > «ie öaeiis, peiiaglis et ttielouels et super artieuio vnllvcimo «iivto paeis, ioquenie lle generaiiter ^ et partieuiaritvr conkoecieratis «liete lige et item super so quollsi super aiiis artivuiis öiete paeis ^ aiiqua amkiguitas vei vontrouvrsia oriretur in kuturum inter prekatos iiiustrissimos prineipes ex una j parte et ipsorum liominorum vonkeileralorum iigam vei aiiquam eorum eommunitalem priuatam s persanam ex altera parlidus, et arbilri vliigenlii juxta kormam eapituiorum «liete paeis non ^ voneorliarsnt, quaiilvr in quinto eiiigenllo procöti! itsberet orta esset inter prekalas partes «lubilaoio, ^ >os inlierentes eomissioni nobis tacle «Ie voiunlate et eonsensu «iietarum parcium baue nostram ^ inkrasoriptam keeimus et kaeimus Ueviaraeionem mnillkieatlanvm, interprelacionem ut relknrmatiunem ^ eirea ipsas arlicuios in iiunc ino«ium, lirmls tainen manouiibus reliliuis aiiis eapllulis et sine ^ eorum prsluI llecimuln eapltuium, ut »clor korum rei svquatur in omnibus iuxta tenorern s «Zicli lleeimi eapituli; et si super reliquis eapituiis liicte paeis aiiqua aindixuitas seu conlrouersia ^ oriatur in kuturum inter prekatos iiiustrissimos principe» v» uns parte vi ip»am «Inmlnnrum cnnkederatorum Ilxam > vei »Ilquam vnruin commnnitaium vei priuatam pvr»onain vi »Ilvra et »rliilri vliizoixli iuvta ^ sormam vapilulorum diclo paci« n»n concordarenl, tune vl en c»»u vlinalur por»ona vdnnea > parlldu» nnn »»»pect» et Dono con»clenctv »c Ilmen» deum, quo Iiilvin amlilßuilalem ol i contro»vr»ian> cn^noacat, lnlerprvlelur, dlriinal, delvrminet »v docidat, II» I»mv» , ifuod «»II» ^ partium ipsarum pn»»Il nvc vaieal »Nil»« inndn vet nvc »Her» contra »IIvr»m, donec j III» zilano» pvranna cnnNdvn» clleel» knerll et Iioc »ine suvril dnminn» vei com- munila, »ut t cnmmunllatc» »luv prluat» por»ona. I» quorum »mnluin et »Inenlnrum llilem et lvotimnninm i pre»onle» no»tra» littora» I» formam puliilci itocumentl redacla» per Infraacrtpluin ^otiannvm dv IZallvrato. j puditcnm Imperial! »uclnrllalv et cur!» »rct>tepl»copnll» Ittedlolane»»!» nol»rl»m et In Nac parle »olarlum j no»lrum et per nn» elloolum >e«l et pulillcari maixlanimu» vl u» capltuli» paci» tn»er> mandamu» et nrdluamu» et »I^IIIo ^ no»Iro sc iliu»tri»»li»nr»m prlncipum Viedinlani iivcnnn clultalum et >»«»- muullalum Hiev »upvriori» ^lamanlv t et »Ixui» »vcrvtarlnrum diclorum >>Iu»iri»»imnr»m et Meto 11«« »Ixu-iri vl »I«II>»ri vnlnlmu» »n» cum t »upra»eripl>» capltuli» paci». Datum et actum Itledlolani, vidviicvl t» iepl»cnp»ll »ula Itlediolani »;t» I» Port» tiorlenlalt, parroeliia 8»»ctt Pauli tu cumpeilo Itlediolani, I auun nallullall» ilnminl inllle»tmo qnadri»zenle»Ii»n ocluaxe»imo, IniIIcllonv j terrl» «lecini», pnnlllicalu» »»nctl»»>»>i In ctirlali, palri» et «Inmlnl »»»Irl, «Inmlni 8i»I> i iliulna proulilvnll» pape «fuarti, »nun nun«, die vor» Venerl», terlln inen»!» Itl»rlii ^ pre»ent>Dn» Ibidem clrc.om»pe< t>» vlrl», dnininl» prv»I>vlero »nuato >Iv I.aturrv, cannnlcn s prel>e»o 8ancle klarlv a<> s«lc»rnl»nm Hledlnianl, pre»I«>loro pr»ncl»co ite Varlalo, prv»d>Ivro Itlediolanv»»! > Jacobe >Io Iiu»I> tili» «pinndam dnmlnl ^I»v»>> pnrto txirlvntall» parnctilv 8»ncli Pauli in t compeiie Itleillnlanl et Ilarltioinmea >ie ilriniiell», »Ii« liunlxiam «lomlni ^nlonll pnrtv ^ nnvv parociiiv Sancti Viiteii» Itledinlanl, tvattlxi» »muitxi» zilnnei» »i»nn> Norlraix» nnlariu» vt per vum »«lirnv vlieclu» preilicta» > Itttera» I» tarmam pulillci itocumentl reddacla«. In»»» prefali «Inmini ilamini NerlraixII s Iv«i vt puiiiicaui et «io vi» I»»lrumvnlnin confecl vl per ailum mv »Iii» »ccupatn »vxntli» ! »criiii teci »c traiiliti et Iiic me »»>>»crip»t, »>>?»uin tv»IIm«nium »mntui» vl »luxnlnrum stremi»»or»in. I?I nn» qixxiue Unna vl .Intianne» IZaiva/ Itlarria jifnrtla VicvcnmIIv» itucv» Itleiiiniani >!' »npra»crlpl» eapllnia paci» cum dnclar»llnnll»>» i enrumitem facti» per presalum dominum llvrlraixium «I» Nrn»»a landainu», conlirinainn» et apprntiainu» e»IIc»rl facivlnu» in > lerri» et «tomiuil» no»iri» et ni,»vruari inaniintilmu» cumprlmuni at> prefatl» «Inmiul» de Id>ia »uperinri» ^lamanie con»lmiila capitnla ^ iandala »pprotxita vi cnnllrmnla suerinl et >» »ulvntic» form» »l^IIIata »ixllil» enrunxlem d»«nln»r»m vt »nl>»crlpla ac »Ixuala per i 8vcrel»rlum 8u»m »eu tiecretarto» »uo» vum dicti» declarallnnil»«» ut »upr» iiatiueriinu». Datum Itledioiani die quinto Itlarlil Ivvv »ut> Ddo et appen»innv »»»tri »tglltl in »vcund, corduia. D. fUmtcu». :«). April. StaatSar«hiv Bern. In dcm Namen der heiligen Driualtigkeit, Nattcrö, vnd Suns vnd des heiligen Geistes Amcn. Wir der Schultheiß, die Rät vnd die Zwchhnndcrt, genampt der Groß Rat der Statt Bern in Oechtland zu einem Teil, vnd wir der SchulthS, die > Rät vnd die Zwehhundert, genampt der Groß Rat der Statt Fribnrg dascldS im Oechtland zu dcm andern Teil, Tnnd kundt allen denen, so disen gegenwärtigen Briest hetz oder hinsür Jemer ansehen oder hörent lesen: Als dann vnscr Jctzgcmcldtcn bcyd Stctt von > Säliger gcdächnnß dem durchlüchtcn, hochgcbornen fl'irstcn vnd Herrn, Herrn Berchtolden, Herzogen von 689 Zäringcn gruntlichcn gcstift vnd demnach vor Vit vergangner Jaren in brüderlicher trüw vnd liebe sint gestanden vnd die so hoch vnd j krcftcnelichen vffgcwachscn, das wir in ein gemein ewig Burgrccht sind koiiien nach besag etlicher alter brieff deßhalb, der Datum ist vff Donstag vor Sant Maitis Tag der Jahren des Herrn Tusent vier Hundert vnd drh gemacht, dassclb aber in cttlichen j Stucken, Pun'cktcn vnd Articklcn, bcsundcr dicwhl wir von Friburg von den gnaden Gottes dieser vergangnen Jaren aller hecrschaftcn, in der Pflicht wir vormals vcrhaft, gelcdigot sind vnd nu an alles Mittel an das heilig Röiiflch fluch als ein ^ zuglid gehören, ändrung haut crvordcrt. Deßhalb wir obgcnaut beid Stctt durch vnser trcffcnlich Rät bedacht haben, vns gcgeil cinandcrn aller Brüderlicher trüw zu erklären vnd die vff sölliche mittel zu gründen, das vns vnd vnscrn ewigen j nachkomcu davoii nutz, lob vnd Erc mög entspringen. Dann so wir als ein Statt, die wir ouch also achten, in guter bestäntlichcr liebe gegen einander» sta.c, So mögen wir mit göttlicher hilff vnsern Statt vor mcngklichs vntrüw, letzung j vnd angriff handtvestcnklichcn schirmen vnd fristen; vnd also demselben zu gut, vns vnd vnscrn ewigen Nachkamen.'die wir onch zu allen vnd icglichen discn Sachen dapfcrlichcn verbinden, zu ruw vnd trost, vnd den so vns mit ärgrung zusetzen möchten, zu abval vnd hindrung, So haben wir vns angenomeu vnd vereint discr hienach gcnampten Ding vnd gcding, die onch ein gruntlich lütrung ist vnd sin sol vnser vorergangncn obbcmeltcii brieff. Vnd ist dem also: Des ersten j So haben wir vcrnüwt, Ernüwen vnd bcuestncn ouch hiemit die ga> buidnlich lieb, trüw, iieigung vnd herzliche früntschaft, So zwüschen vils obgcmcltcn beideil Stctteil vnd allen den vnicrn bishar gestanden ist, wellen ouch das die ^ hinfür in Ewigem gestraftem Wesen werd behcnrct vnd darin nütz getragen noch vcrmüschct bi Pen ewigs fluchs, so wir vff die widcrwcrtigen voil Gott bcgercn gcladeil werden. Dann wir söllcn vnd wellcii also hiufür Jemer cwcilk- lichcn j verbriidcrt vnd zusamen bcslossen sin vnd belibcn, Solang der Grund vnd die Muren vnser Stctt Iren Stand haben. Vnd demselben zu uuabgängklichcm Fundament, so haben wir, die vorgenantcn von Bern für vns, Vilser j ewig nachkamen vnd all die vnscrn zu Friburg in der Statt, vnd aber wir die jetzgcmcllten von Friburg, für vnö, vnser ewig nachkomcn vnd alle die vnscrn zu Bern in der Statt zu nutz des Heilgen Römischen Richs vnd ^ vnser sclbs ein ewig Burgrccht, das hicfür nicmands Jnvcll, vfsäz noch Vntrüw weder löschen noch betrüben sol, an vnö gcnomen vnd empfange». Dassclb wir die ietz- genantcn beid ^tett vnd alle die so darin gesessen vnd zu j Iren tagen komcn sind, In angcuds zu Gott vnd den hcilgen mit vfgehaptcn Hcndcn vnd gclcrtcn Worten gcsworcn haben, Nemlichcn vnser icgkliche der andern trüw vnd warhcit zc leisten, Nutz vnd Erc zu fördern vnd schaden zu j wänden v,cd ouch discn brieff vnd was daran von vns geschrieben stat, vest vnd vnzcrbrochen zu halten nu vnd hinfür Jemer cwcnclich, vnd bi sölichcm Burgrechten gctrüwlicheu zu bcliben, das uicmcrmcr abzustellen, noch zic j bekranckcn oder darvon zu komcn durch kein Sach, Stuck, Gloß, Fund noch anderes, So dhcin mönschlichcr Sinn noch Gcschicklikcit möcht erdenken an alle geuärd. Dann so haben wir ouch 'gclopt vnd gcsworcn, das wir die j vorgenantcn bchd Stctt, alle die Vnsern vnd vnser ewig Nachkomcn Ewcnc- lichen cinandcrn gegen allcriiicngklichen, wer der ist oder sin wirdt, der vnser dcwcdere Statt oder die vnsern ail lib, an gilt, an Ercn, an Frihcitcn ^ guten gcwonheitcn vnd altem herkamen oder mit dchcincn andern Sachen widencchts angriffen, smächen, letzen oder schädigen wölt in einich wiß, wie daö Jemer sin uiöcht, mit ganzer trüw vnd aller Vilser Macht oder mit j sovil als dann den Rat der Statt, von der dann sölich Maiiung ergangen ist, »otturftig bcduukt, hilfflich vnd beraten zu sin, wenn, als vcrr vnd wie dick dcwedre Statt von der andern darumb mit Bottcn oder brieffeir gcmant ^ wirdt vnd sich der Rat 87 lwl) Ist.. ! «"d i 77/^/?. ' 7'""^ """" V"»wUch.n ,. 77ssn b 7777 > 7 '"'7^ "" »"' °"" »'. 2"N ast z... ..ch..ust.chwp.u.u ...d « 777. 777' """"llch'w' d.. VN» °... ... du...,, ast ...sta. . w u °u °7 177 7 77"7 bi «nst... g..wa.u.„ s.d.u du. b. „u.-u ' ,w.ch au ->l. ..uSst^ st.d..I,ch °u. au -«.- ...zsth.»^ ,« dich .... ... da.' ,u schust... stu.p. Dach st U. 7-7!7«"vu7" '"b- 7°'""dc. ... j .«,..„ Z,.».'. ^ ^ ^ N yemg .«omisch »«ich vnd niemand anders. Desaliche» wir vi^ -r -. ^ ^77II:2.7I.III ^721:27.2 7:7:^2.: „2 7777 d 1 u u . m 7w » 7?"777,°' "" °"b b'u s-U'n ...u dem a„d.,u .... .». . : .7 ,2. 2 77 7' 7' '"" lo s-'ldn wi. auch ... st'd. 7.7 . 7 7?> »""" j b.sl!,ss.„ .„. auulm.u du. jus, Ai. h ... °..ch ... ...den ..hstu .a.b .h... du. ..diu.,., da.' ..utw.d.. S.a.. u..ch ... 27 .7 ,2 z. au>. 172 °27 2.77727" 7" 2"^"' üu .< ... , 7 Wc7.2 da» .'Id.. S a ? .77 7 . : 7 "^7 " ""' »'"schuld "" 2"" °"»s"sstn b.,.ff.u st, ... aud... 2:.1272^7t.a.7I 2777 "7 7"'""- °la.„. „7.,7.,.u.w-.ch.u ....... nach au S. .. st dh i, 7 ^'7 "2 J>.„ st.u r.st nach S.."- au..,. ,uch .... . .„ ., ,7. I 1 7 7 "7 "" °°» «l.» i- gt.ur.u .ustruarl.ch. Wir. »uch, das .ch.i. pk.stu '..'"7. 7 ^'"" " .st.uschast ststcha..st Zu ... aud... S.a.. ,„g , .7. 1- -Z-. -77"-"-" «» - L gemeinlich oder Jemand der N>,s^ i s >> cniweien, wo» was wir die vorgenanten beid Stett dhein angriff do^. dewedrem t^il oder ^en , s ! beHeins wegS von einichem Teil von dem andern darnmb gemant wirdt ,n //" wenn ein "'l vnd die fachen vnd der gebräst oder a. ^ ^n Wnnnenwvl. vnd wenn beid teil dar- , kon.cn schaf, .ud .u, „ü.. ui. 1..7 72 2Iu 1 .I °2 75"'b...., , .aaa da Zu st-ud J.u,a,„ ... »us..u b.su,,».. > g.„.„ ,in.„ ...... d..1st?Il 7stuü 7'7 ""7t nrm.u iu dem Rast da ... au.,.sprach.. a.stssrn ist ... ." " dst .ia.i. ... ....... ... d.us..I2lI sl72.7lu:I11«a. ... ... °- -uuam »ud °»d..w.»d., G.WÜ.U..N ab., wi. ... °o.g.„au..u .... S...,^ ... an d!. 69t anderun von gemeiner Statt wegen, oder Jemand der vnsern besunder an dewedre gemeine l Statt dehcin ansprach, darumb sol der ansprechend teil einen gemeinen Mann nemen, nämlichen vff dem Lande, der in eintwedrer Statt burger she, vnd Jetwedcr teil den selben bitten, sich der sach also anzu- ncmcn, vnd wann man also eins j gemeinen vbcrcin kompt, So sol Jctwcder teil zwcn crbcr mann zu dem gemeinen setzen vnd dann der gemein vnd die Schidlüt swercn liplich zu Gott vnd den hcilgen, sich der Sach fürderlichen anzunemen vnd die mit dem Rechten l als verr sh sich des verstand, oder in der Minn, ob si die an beiden teilen vindcn mögen, förderlich in einem Manodt darnach, So si sich zu der Sach verbinden, als vorstat, vßzusprcchen vnd beidcnteilen Jr vrtell in schrifft zu geben, vnd l was ouch dann von Inen, Es she von den Schidlüten, ob die einhell werden, oder von dem Obmann vnd Schidlüten, oder dem Wertest vnder Inen nach dem Rechten oder in der Minn vßgcsprochen wirdt, das sollen ouch dann bcid teil l stät haben vnd dem vnvcrzogcnlich gnug tun. Wölt aber Jemand dann dem Spruch nit gnug tun, der sol aber dann von dem andern teil, dem er zugehört, darzu gewiscn werden an alle Jnzug, vnd soll der obman vnd l die Schidlüt beidcnteilen Tag geben vnd verkünden an die vorgcnanten Statt, nämlichen gan Wnnncnwhl, Es jhe dann das st) mit der Parthhcn willen an andere end komen, vnd iegklich Parthp sin schidlüt besundcrs vnd den Obmann ge- j meinlichen verköstigen vnd von schaden stechen, In den si dann hicvon kämen, vnd bi Iren ehden mögen lütcrn. Wcre aber das vnder dem Obman oder schidlüten dheiner vnnütz würd oder deweder teil die stnen nit möcht haben, So soll l vnd mag man ander, Es shcn Ob- oder Schidlüt an der abgegangnen Statt setzen, die sich glich verbinden als die ersten getan haben. Aber vmb Eigen vnd Erb, So Jndrcnt vnscr dewcdrcr Statt Ringkmnrcn vallen vnd ouch vmb gelt- l schuld, so Jemand dem andern schuldig ist, darumb so söllen vnd wellen wir zu beiden leisten In vnsern Stetten, da dann das zu val knmpt vnd do der, an den man die geltschuld vordert, gesessen ist vnd hingehört, Rechten vnd > das Recht tun und nemen vor vnsern Schultheißen vnd Richtern, Nachdem als wir darumb nach vnser Stetten frühesten vnd gewonheiten von Alter Harkomen sind vngeuarlich, vnd söllen vnd wellen ouch dann den klägern j So Jr recht also vor dewcdrcr Statt Richtern oder den vnsern suchen vnd anrüsten, förderlich vnd gemcinlich richten vnd schaffen gericht werden. Es sol ouch niemand der vnsern vff dcwederm teil den andern vff Geistliche l Gericht laden, tribcn noch damit bckümbcrn vmb keinerlei Sach willen, an allein die Ee vnd offen Wucher. Darzu so sol dheiner der Vnsern den andern in vnser Statt verhelften, noch verbieten, Pfänden oder anvallcn vmb vnbc- j kanntlich Schuld wdcr gelüpt, denn allein den, der Im der Geltschnld oder gclüpt vcrgichtig ist. Ouch so ist beredt, wo dhcin vbeltätig Person von boßhest wegen, es she Mord, Brand, Dicbstal oder ander Bosheit von siner > Mißtat wegen In eine vnscr Stetten nit gctar komen, Das ouch dann dieselb Person in der andern Statt, als bald si das vcrnimpt vnd von der andern darumb ersucht wird, dheinwegs enthalten sol werden, doch Personen, so redlicher Erlichcr todslcgc halb In dewedre Statt nit komen getörften vnd ouch Ehnungcr, die mögen wvl In der andern Statt, in der st) nit gefrävelt haben, woncn vnd enthalten werden, als das von Altcrhar ist komen, vngc- > uarlich. Vnd vmb das dis ewige früntschaft, bruderlich lieb vnd vnabgänglich Burgrccht vnsern nachkamen dcster fürcr bekanntlich sin vnd des herzlicher Jnsitzcn mog, So wellen wir, das sölichS Jemcrmcr von fünff Jaren zu l fünffen vff der heiligen drcinaltigkcit Tag In Jetwedcr Statt mit Ehdcn ernüwert wcrd vnd das Jctwcder Statt vff demselben Tag Jr Ersam Natsbotschaft In der andern Statt Hab, die Eid also von den Gemeinden der Stetten vffzunemcu vnd j ouch disen gegenwärtigen brieff dasclbs zu hören vnd mit 87 * 502 demselben Ehd stät zu halten zu swercn. Ob aber werk, das sölich Ehd also nit beschechen, so sol doch darumb diß bruderschaft vnd ewig Burgrecht dheinöwcgö bekränkt ^ sin, sunder in volkomncr Macht bcstan vnd nit bester minder getrnwlichen gehalten werden bi guten trnwen vnd vorgetanen vnsern geswornen Ehdcn ane genärd. ES ist ouch zuletst zwüschen vnS beredt, daß diß Vilser Burgrecht > fürgang v»d bestand, wie obbercdt ist, vnd daby ob wir vnS fürer zu Jemandt mit Ehdcn oder andrer Pflicht vcr bunden oder cinich burgcr, ES wcrcn Stctt oder Bestinen annemen wurden, das doch diß vnser Burgrecht vor den > selben vnser Burgrecht vnd Blinden, So fürer beschcchen wurden, allwrg gail vnd discm Burg- Rechten ganz vnschädlich vnd dawider nit sin sol an alle genärd. Vnd vmb diß vorgeschriben stuck vnd artikel all vnd iegklichen be- > sunderS nach allen den Worten als sie vorgeschriben stau, stat zu halten, dabi z» belibcn, noch dawider durch VnS noch Jemand anders heimlich noch offcnlich nicmermcr ze tnnd noch Jemand zu gehellcn, der Hiewider in dhein wiß tun wölt, s verbinden wir, die vorgenanten von Bern vnd Friburg VnS vnd all vnser ewig Nachkamen, Jetwcdrc Statt der andern vnd der Iren bh vnscr» geswornen Ehdcn, So wir darumb zu Gott vnd den Heilgen all gemeinlich getan haben j vestenklich >u craft diß brieffs, der vnscr vorgäbnen bricffcn lüternng vnd beucstung sin soll, nu vnd zu ewigen ziten, vnd behalten vnö doch vor, ob wir fürer VnS vnd den Vnsern zu Ruip, Nutz vnd gut Etwas harinn wurden > ändern oder suß fürer mit cinhcllem willen lütern oder ordnen, vnö dcö volkomne Macht, alle genärd vnd was hicwidcr sin möcht ganz gcmitten. Vnd dcö Alles zu ewiger, stätcr vnd Jmmcrwärcilder gczügniß, So haben j wir die Jchgenannten von Bern vnd von Friburg vnscr beider Stetten groß Jnsigel zu ewiger Erkannt,lifi aller vorgcschribncr ding lassen henken an discr briessen zwei, glich, dero Jetwedre Statt einen also hat vnd geschribcn sind dem > leisten Tag Adretten In dem Jar, do man zal> von der Geburt Ehristi, vnscrö lieben Herrn Tusent vier Hilndcrt vnd Achtzig. I , ll. April. <°ilrtv Vbwaldcn.) Wir der Schnlthciss vnd der Natt, die Hundert So man ncmpt der gross Natt, Vnd die Burgt^ gemeinlich der Stat Lützen,, Und wir die Amman, die rätt, die Landlüt, vnd gantz gemeinden der dihcr Lendcrn > Vre, Switz, vnd Buderwalden, ob vnd nid dem Kcrnwald, tuon kund vnd zc wissen allr» mönschcn, die disen gegenwärtigen bricff jemer ansechend, hörend, oder lesscnd, als denn jetzmalcn etwas spenn, j vnd zwoctrccht zwüschcnd vnö den jctzgcnantcn von Putzern an eim, vnd vnö den genanten dr» Lendcrn am andern Thcil, erwachsen, Darumb wir dann mit einander», dieselben Irrungen, nach ^ Vilsers ewigen pnndeö, den man nempt der vicrwaldstetten pund, sürzencmcn, gan stanö z,l tagen keinen sind, Vnd wir die obgcncntcn drü Lendcr gemeint hcnd, Das „ach Inhalt desselben pnndcö > vnd des artikclö darhnn, von der min vnd dem rechten begriffen, sölich fachen also gehandelt werden; Souil P" sontn wir die genanten von Lutzcrn zu sölichcm zusah vnd den fachen sehten, das j denn wir die genant" drü Lcndcr von jettlichcm land ouch als menge Person darzu sehen sötten: Vnd aber darwidcr wir die obgcnantcn von Luhcrn gtincinet Hand, vnd noch mcincnt, vnö sölichö vngcmcin > vnd in d'hcinem rechte» gewonlich noch billich sin, Anders wann daö man zu beidersit sölich spenn vnd irrung mit einem gW"' Znsatz fürncmcn, vnd jetwcder teil, Nemlich wir von Lntzern an eim, vnd > wir die genanten drü Lender 693 am andern teil als vil Personen als der ander in sölichcm zusatz sollen setzen, diewil und doch sölichs, wicwol das in dem gemelten ewigen pund nit erlüttert, für sich selber j billich, vnd allenthalben in allen rechten vnd Zusetzen ze gcbrnchen gcwonlich wcrc; Wie denn sölich fachen zwüschcnd vns zu beiden sitcn desselben znsatzcS halb mit me Worten nit not ze melden, j ergangen sint :c. Haben wir zu beider sit mit rechtes wissend vnd gnttem einhelligem Ratte, socmlichcn artikel des Zusatzes, der min vnd des rechten halb, in dem gemelten ewigen pund begriffen, ^ von dishin also vngccndert ewiglich ze blibcn, zwüschcnd vns gütlich gecinbarct, vnd sind des mit einander,: verlornen ^ wie hicnach volget; dem ist also. Das vor ob sölich gcmelt spcnn vnd irrung, j wie die jetzmalcn zwüschcnd vns von Lntzcrn, vnd vns den drü Lcndcrn Vre, Switz, vnd Vndcrwaldcn obgcmclt, anhangend zu min oder zu recht, mit eim glichen zusatz fürgenomen werden sollen, mit ^ sölichcm vnderscheid, das ietwcder teil, ncmlich wir die vielgenanten von Lutzern, vnd wir die jctzgenanten drü Lender, Vre, Switz, vnd Vnderwalden, als zwo parthhen, jetwedere parthy nit I mcr noch minder Personen dann die andere parthh zn sölichcm zusatz setzen sol. Desglich vnd ob sich crfuegtc, darvor gott ewiglich sin wolle, das in künfftigen zittcn vber kurtz oder lang, j sich fürer cinichcrleh spcnn, stöö oder mishcl crhubcnd zwüschcnd vns den vilgcnantcn von Lützen:, vnd vns den obgcnanten drü Lcndcrn Vre, Switz, vnd Vndcrwaldcn gcmcinlich, oder zwü- j schcnd vns den jetz- gcnantcn drü Lenden:, vnd vns den gemelten von Lntzern, darumb dann not sin würde, die nach der, min oder dem rechten, Inhalt des gemelten ewigen pundcs, fürzenemen, ^ das sol alwegcn, so dik es ze schulden kuinct, wie vorstat, mit einem glichen znsatz bcschcchen, Allso das wir von Lützen: mit mcr Personen, dann ouch wir die drü Lcndcr; Desglich wir j dieselben drü Lcndcr Vre, Switz, vnd Vnderwalden, alle drü ouch nit me Personen, denn dieselben von Lützen:, noch sh mer dann wir, in sölichen zusaz sczcn söllcn. Vnd ob sölich spcnn vnd mishcl ^ vns die jctzgenanten Lcndcr Vre, Switz, vnd Vndcrwaldcn, Eins oder mcr insunderS, vnd nit vns Lendern gemeinlich, berucrtcn, oder das sölich mishel vns obgcnanten von Lutzern gegen vns j vilgcnantcn Sundcrbaren Lendern, eim oder mer, wie jetz gemeldet ist, antreffend, So sol zu glicher wiss sölich mishcl, wie dauor gclüttert stäctt, allweg vnd so dik das zu schulden kumpt, vnscr j bcidertcilcn halb, zu miu oder zu recht, mit einen: glichen znsatz gchandlct werden. Von darumb das diser gegcnwurtigcn früntlichcu vcrkomniß in künfftigen zitten bester minder vergessen ^ werd, vnd der gcmelt ewig Pund bester krcfftigcr vnd vcstentlichcr she vnd blib, So globcn vnd versprechen wir die obgcnanten von Lützen:, vnd wir die genanten drü Lcndcr Vre, Switz, vnd Vndcrwaldcn, bh vnsercn guten trüwen, cidcn, vnd crcn vcstcglich zn beider site, für vns vnd vnser ewig nachkommen, die wir zu bisse:: fachen mit vns cwigklich vcrbindcnt, Dis alles I vnd was disscr bricff inhaltct, gegen einander:: war, vcst, vnd stctte zu halte::, darwider meiner ze tuon, oder ze reden, noch schaffen oder gestatten getan werden, mit Worten oder werken, heimlich oder j offcnlich, in dhein wis noch weg, Sünder vnver- krcnkct vnd vngccndert hie bh ze blibcn, anc alle argcnlist vnd gcuerd. Vnd das ouch zu ewiger gcdccht- uissc, So dik vnd man die j geschwornen pündt vnser eidgnosscuschafft mit chdcn crnüwcrt, disscr brieff durch vns obgcnantcn bcid parthhen vff dieselben zhtt verlesen werden sol. Vnd des alles zu waren:, vestcn j vnd ewigem jcmcrwercndcm vrkund, So haben wir die vilgcnantcn von Lützen:, Vre, Switz > vnd Vnderwalden, für vns vnd vnser ewigen nachkommen, vnscr stat vnd lcndcrn jngsigcl ^ offcnlich gehenkt an disscr brieffen vier, von wort ze wort glich wissende, Der wir die jctzgenanten von Lutze::: einer, von Vre ein, von Switz ein, vnd von Vnderwalden ein, Alle > in glicher form zu vnseren Hände» empfangen 6!)4 haben, vnd geben sind vff den nechsten mitwnchen vor dem heiligen Palm tag, Da man zaltc von der gcpnrt Christi vnsereö Herren thusscnd > vierhundert achtzig vnd ein Jar. Abgedruckt im (Ncschichtsfrcund Band g Seite237 bis 23g^ ZR. im September. I.nni«, s»ar Ii» j?raee «I« Ilieu, Itr»> «I« i'ranee. kninnie en entrelenant tni^nnr» «I«? dien en »nien?» Ie» .Vinitie», Kilian«!«!!» '«»1«, nn» ltn)-i>nn>i'», i'ai» et bie>Ik' nenrie», ot nn!» Ir>!»-«'Iivr» et tr«^»-^r.in«I» ^mi» et ^Vllie» Ion biei^nenr» et tünininnnanle« «Ie» aneienne» I.ijrne» «In« Ilantv» ^Vlleina^ne», appellee» 8ni»»e»; I5t ieenx Ie» Sei^nvnr» et ^nmmnnantü» t>'»ir >'» tnitinn et «leif« n»e «in n«»«lit» I'ai» « t bivijrnenriv» »e »nient ä «Iiver»e» fni» mi» »u» en l»nnne» et irr«i!n>t?!> ^rniee», s»nnr nnn» venir »ervir et g)«Ier an sait «Ie nn» Kiierre», » I'enennlre «>v nn» Lnneini», il» »e »nnt >;ran«Iement empln^vx pnur Iv I»Ien «I« >'nn», et !t e»l, ^»In»ienr» «l'enx il «i!ver»e» fni» «0 sunt inarie/ et Iiatiitnex en nn»>r> ltn>anme, et x tont, et nnt intenlinr» faire leur enntinuelle «lemeuranee, et ^ linir Ie «lemeurant >i' lenr jnnr, en «i»nx tai»ant il» akainlnnnent Irien, sirntit «t an?»"'" latin» «Ie knn», »«»»Ireilit Ituzannie, »l: «Ie la el,n»e pnMikine «I ieel»^: t>^.ivnir sai»nn», «zue bin»!» ava>^ re^ar«! «!> e«n»i»»e» «Ie!»!»»»« «lite», et atin «Ie tuti^nnr» Ie?« maintenir, tenir et allra"' en nn»Ire«I!t »vrviee, et «in'il» »nient pln» enelin» et eurienx «Ie venir et cnnver»er, et enx Ii.»I"l"" et «leine,»rer en nn»trv«Iit NoMume, iVvnn» ovtrnxü et oeiro>vn»» vnnlnn» et nnu» plaisi. «iv »«!»>>' eeil.tine »eienee, ^raee »peeiale, pleine l,ui»»anee et anttinril«, !tn?ale, qne In,,!« eenx «Ie Ii,«Ute «>ui »nnt «ie present n» «ernnt r»«»nr Ie lemp» ü venir «leinenran» en nn»Irv«Iit »erviee, e»Ian» et »nl «In;e/., et «i„i »e »nnt inarie/. et Iiabilliex p.ir e)-«1ev!»nt, et »v mariernnt ei Iiatntuernnt e;-i»I»^^ en nn»Ire«I!t itnx.iume, II» et eti.aeiin «l'enx i»ui»»enl ei lenr »nit Inisivle !»e«>,i«!r!r en iiel») >e"^ vie»», ineuMv?« et iniinenvle» qu'il» > pnurrnient lieitement aequvrir, «>I «I !e« ux, et a,,»»! «Ie e«»v 'I" z' nnt ja !>e«s»j>i, »Ii>«si0!«er > t nrllnnner s>:,r 'I'eiil.iment et nrilnnniinee «Ie nt«', «Inniitin» i enlr«! vif» «,,, antremenl, ain»i qn» iinn leur »embleri», et «>»»« lein» fernine», enlan» « I I» ritier» s»r«!l>en«Ier Ie» I'" «Iv Ie»r»«I!te» »nece»»inn», tnnt .ain»i «j»e » !I» e»lnient natit» «ie nn»tro«I!t Itn>!»nino, et «>n!in«l ^ i»vnn» .inllinri»«/ > t Iinkilite/., antl>nri»nn» et Iiatnlitnn» fi.ir ce»«iite» s»re»enle», »an» ee «>n'il», »e a>>> «l'enx, ne Ieur»,Iitv» femme», enfan» « t Ireritier» »uint pnur ev tenu», ne eontraint» it pa;er ü «?t ti nn» 8neee»»enr.» nre» „x pnnr Iv temp» Ä venir aucune finance, ei laqnelle tinanee n» in'Ie»^' gni >»nnr eo ^nn» »ernit «leue «>I pnurrnlt apartenir; bin»» ei» taveur et enn»i»Ieratinn «>ne «1«'»^"» I'' av«,n»> et a eliaenn «I vnx, «Innne et «^nitt«', «Innnn»»» et «inittnn» a «jn« I«>ne »«»»nin«; «t e»Ii,»atien N ^ »e. l»»i»»e rnnnier smr ee» pre»ei»Ie«, qne nnn» avvn» pnnr ce »i^ni'-e» ,I„ „«»»Ire m:»in: l^i en v""' all» «i»v Ie» «Ie»»u»«Iil» ti«,n» «lo xuerre «Ie lailile lüatinn <>ui »nnt «ie i»re»ent «I« menran», nn vie»M"M e)-a>,re» «lemeurer en „»»trvilit ltn;ann»v, et «>ui »ernnl ü nn» ^a^e» et »nlile», enmine «Iii «^^1, p'"" »ent mienx vivrv «>t enx I>nnnv»ten»ent entretenir, »an» e»tre innl«>»le/ travaillex, ' > 'I'" iv» anlre» a)ent en asire» meilleur canraxe «l'enx > Iiavituer en i»Iu» israixl nnmkre, ain»i >1'^ 695 «lesiran«, lion« ieenx, et nn««i ii leur« temwv« ventve« linrnnt leur villnite, avon« oetra^ et oetro- >an«, voulon« et non« plni«t> qn'il« «oient et «lomenrent leur« vie« linrnnt, lrnne«, qnitto« et exempt« lle tonte« Paillv« et Impost«, ^^lle« et 8ubvention« queleonque«, mi« et st mettre «ur aux et I5«Ien« «ur le tnit lle« ^^«le«, oiulanne porir In Onerre, et st ton« untre« lZ«leu« et Com- mi««nire« eommi« et st eommettrv ponr inettre «n«, n««eoir et imposer 'l'nille« et Impo«itian«, on st leur« Ineutenan« on Comwi« prö«en« on st venir, et st olincnn ll'enx, «1 eomme st lni npnrtienllrn, qne 6e no« prv«vnt, ^rnee, eonxst, lieence, aetroi, llon, quittanoe, nll'rnneliissement st elinonn lle« «usllit«, et st einrenne ll'ieelle« II« lns«ont, «outtrent et lai««ent le« «lessusllit« en xenernl et pnrtieulier, present et st venir, leur«ement nri eontrnire; klt «1 -ruenn tnit, mi« on «lonnst leur e«toit, le inettent et tn««ent inettre st pleine äelivrnnes, et an Premier e«tat, et 6e« ineontinent et «nn« 6elsi, nonod«tnnt quo In vnleur lle Imlitö linnnce on inllem- nile ne «oit nutrement «peeiliste ne cleelnree, qne lleselinr^e n'en «oit levee par no«tre Iresor, nun- olrstnnt nu««i ljue pnr no« pettre« lle tlomini««lon <^ui «ont et «vront pnr l>ou« oetru^ve« pnur inettre «u« et imposer Ie«es NrivUexos na ciiainbro «les comples «Iii koz- le 26. luiliet 1484, und durch Ludwig X>>. zu Melun am 8. Octobcr 1468. Siehe ebenda psg, 4. S. 'b, Glück vnd Heil erschossen, cwigklich zvsammen verbunden sind, vnd VnS zustät mit wachender Fn'sv'ü alles das zuo betrachten vnd für zuo nemmen, damit j vorab dieselben Vilser ewigen Pünd dest krässl'gl licher beschirmet, vnd Vilser aller Land vnd Lüth in gutem Frid, Ruw, vnd Gemach behalten werden Haben wir mit guter wüsseud, einhelligklichem Rathe, vnd nutzbarer Vorbc« j trachtung vnnS diser nach gemclteii Sache», Stucken vnd Artiklen, die also bey vnsern Ehren vnd guten Trüwen für vnS vnd alb Vilser ewigen Nachkomen fürbaShin cwigklich gegen cinandcrn vnverscrt, war, vnd stät > zc halte», mit cinandern güttlich vereinbaret, vnd die zwüschend VnS abgcrcdt, gelütert vnd beschlossen, wie h'v'M ^ volgct, vnd eigentlichen begriffen stät . Dcß ersten, daß vndcr vnS den vorgcnambtcil acht Orttcn, Züuü'- Bernli, I Lutzern, Vre, Swhtz, Vnderwalden, Zug vnd GlarnS, weder durch sich selbS noch durch v»se> Viltertantn, Bürger, Landlüth, oder durch nieman anders, nieiilan den andern mit eignem Gewalt fraffr» » überzicchcn, noch sunst j in kein weg weder an Lhb, noch ail Gutt, an Stetten, Laimden noch an Lütten, sincn Biidcrthanen, Bürgern, Landlüthcn, noch an denen, so inen mit ewigen Pündten gcwant lind, vdcr zu versprechen stand, dhcincrleh schadenö, noch j vnlnstcö, jcman dem andern das sin zc nehmen, ^ nöthigen oder die sincn abzutrcnngcn in kein whsc nit fürncmmen, noch das zc thund, vndcrstahn >v - Vnd ob jeman vnder VnS den vorgenamteii acht Orttcn gcmcinklich, oder insondcrS, j darvor Gott cw>^ lich shc, jcman dem andcrn an dem shnen oder an den sine» oder an denen, wie da vor gelütert >- sölich fachen, wie obstath, zufüegte, fürncme oder dawider thäte, damit sollich dann fcrkommen, vnd vnsc> ^ aller ewigen gcschworncn Pündt krefftenklich beschirmet wcrdcnt, vnd wir alle miteinander» dest brüderlicher Trüw, Frid, Ruw, vnd gemach plibcnd, welchem Orttc, oder den sinen, als vorstach, " dis vnndcr vnS j he begegnet, So süllent vnd wellent wir vbrigen orttc alle gemeinlich daS seibe c> - vnd die sinen, wie vorstätt, so also gcnötigct wurdcnt, vor sölcher gewaltsamme vnd übcrpracht aller fachen mit guten > Trüwen schirmen, schützen, vnd handhaben, an alle gcvcrdc . Vnd ob v»de> ^ cinicherlcy sündriger Personen, eine oder mehr, thcistist söllichc überbracht, Vffrühr oder gewaltsam'"'. " ' obstath, gegen jcman vnder v„s oder j den vnseren, oder denen, wie vor gelütert ist, anc Recht meiid oder btgitngcnd, wer oder von welchem Orth vndcr vnö die loch währind, die söllend, so bcschicht, von stund an, nach ihrem verdienen vnd gestalt j der fach, darumb von ihren Herren vnd Ol''" ane alle hindcrnuß vnd Widerrede gestraft werden; Doch vorbehalten, ob jcman der vnsern vndcr ' deß andcrn Gerichten, oder Gebieten, einicherlch fräuel beginge, oder > vssrür machte, mag man die Gctätcr anncmmen, vnd die he vmb sölliclr frevel vnd bnotzwirdig fachen nach desselben Orths vnd 697 Gerichten dasclbs, da sollichs he zu Zitcn beschicht, recht vnd harkommcnhcit, straffen j vnd rechtfertigen, vngcvarlich . Wir sind auch übereinkamen, vnd habend gesetzt, daß onch fürbaö hin vndcr vns, vnd in vnser Ehdtgnvschafft, weder in Stetten, noch in Ländern nieman theinerleh snndcrbarer gcfarlichcr Gcmc- ^ indcn, Samlungen, oder Antrag, da von dan jeman schaden, vffrür, oder vnfuog erstan möchte, weder heimlich, noch offcnlich fürncmmen, noch thun soll, anc willen vnd crloubcn sincr Herren vnd Oberen, Nämlich von Zürich ^ cincö Bürgermeisters vnd der Rathen, von Bcrnn des Schnltheisscn vnnd der Rathen, von Luzcrn eines Schnltheisscn der Rathen vnd Hunderten, ^ von Vre, Swhtz, Vndcrwaldcn, Zug vnd von Glarns der Amman, der Rathen ! vnd ir Gemeinden daselbst . Vnd ob darüber jeman vndcr vns dekeincrleh sollicher gcfarlichcr Gemeinden, Besamlungen vnd Antrag, als vorstäth, ze thnn fürncmc, darzu hilff oder Rath thäte, der vnd dieselben sollend als- ^ dann nach ihrem verschulden gestracks vnd ane verhindern von ihren Herren vnd Obern gestrafft werden . Wir habend onch mit snndcrhcit zwüschcnd vns abgcrcdt, vnd beschlossen, daß fürbaöhin in vnser Ehdtgnoschaft ^ vnd vnder vns bh Ehd vnd ere, nieman dem andern die sincn zu vnge- horsami vffwhscn soll wider ihr Herren vnd Obern ze sind, noch nieman die shnen abzüchcn, oder vndcrstan, Widerwertig ze machen, dadurch die abtrünnig j-oder vngehorsam werden möchten . Vnd ob jeman vnder vns die shnen whderwertig shn wollten, oder vngehorsam wnrdend, dieselben sollend wir einander» mit guten Trüwcn sürdcrlich hclffen, ihren Herren wider gehorsam ^ machen, nach tut vnd durch kraft vnser gcschworncn Pundtbricffcn . Vnd alsdann in dem Briefs, so vor Zittcn nach dem Stritt zno Sempach des Jahrs do man zalt von Christi vnscrS Herren GcPurt thuscnt drün j hundert Nüntzig vnd drün Jar durch vnser Vordern säligcr Gedächtnis;, Wie man sich in Kriegen vnd Rehscn halteil söllc, so wir mit vnscrn offnen Panncrn zno vcld zicchcnt, etlich Artickcl gesetzt vnd beschlossen worden ^ sind; haben wir zno mehrer Lütcrung vns, vnnd vnscrn Nachkommen zno gut, in dieser ewigen Verkomnuß abgerett vnd beschlossen, vnd denselben Artikel also gesetzt: War wir für diß hin mit vnscrn offnen Pannern oder Venlinen ^ vff vnser vigend ziechen werdent gemcinlich, oder vnder vns dhein Statt, oder Land sundcrlich, all die, so dann mit den Pannern, oder Vcnlincn zicchcnd, die söllend onch bh einandern pliben, als Vidcrblüt, wie vnser j Vorder» he dahar getan Hand . Was not ihnen, oder vns onch begegnet, es shc in Gcfächten, oder andern Angriffen, wie dann dersclb, vnd ander fachen vnd Artickcl in dem obgemeltcn Briefs, nach dem Sempach Stritt gemacht, j wittcr vnd eigentlicher begriffen sind; Habend wir sürcr gesetzt vnd beschlossen, daß vorab dersclb Briefs, vnd onch der Briefs, so vor Zittcn durch vnser Vordern sälig onch gemacht ist worden, von Priestern vnnd ander ! fachen wegen, in dem Jar des Herren thnscnt drün hundert vnd Sibcntzig Jar, mit allen ircn Punckten, Stucken, fachen vnd Articklcn, wie vnd in aller maß, das dieselben beid Briefs inhaltcnd vnd bcgriffcnd, fürbaShin vnversert in ganzen gnotcn krefftcn pliben vild vcst gehalten, vnd daß dabh zno ewiger Gcdächtnuß dieselben beid Briest, vnd onch dise früntlich ewige Verkomnns nn von hin, so dick wir vnser ewige Pündt schwerendt, j allenthalben vnder vns in allen Orten ossenlich vor vnscrn Gmcinden gelesen, vnd geöffnet werden söllend . Vnd damit alt vnd jung vnser aller gcschworncn Pünde dest sürcr in Gedächtnuß behalten mögend, vnd j denen müssend nachzukommen, So haben wir angcsechcn vnd geordnet, daß die fürbas hin zno ewigen Zittcn, vnd allwcgcn in allen Orten von fünff Jarcn zno fünffen, mit geschworncn Ehden ernuwcrt werden ! söllend . Wir habent onch zwischcnd vns luthcr beschlossen vnd abgerett, wo vnd als dick wir fürbaöhin gegen jeman ze kriegen, oder rehscn kommend, was dann Gutes, Geltes oder Brandschätzcn in söllichcn Kriegen oder ^ Rehscn, in Stritten, oder Gefachten, thcinist mit der hilff Gottes voll vnö erobert würdend, daß 88 NW sölichs nach der summ vnd anzal der Lutten, so iegklich Ortt, Statt vnd Lcnder vndcr vnö in sollictlcm Zug oder Gcfächt gchebt j hat, den Pcrsohncn nach glichlich getheilt werden soll . Ob aber wir Land, Lüth, Statt, oder Schloß, ZinS, Rennt, Zoll, oder ander Herrlichkeiten in söllichcn kriegen eroberten oder inncmmend, die sollend vndcr vnnö den Orttcn nach, j als von alter har glichlich vnd früntlich getheilt werden . Vnd ob wir söllichc ingcnomen Land, Stett, Schloß, Zins, Rennt, Zoll oder Hcrrlichcit thcinst in thadingS whS wider zno lösen gäbcnd vmb cinichcrleh summ Gcltö j des sy dann wenig oder vil, daS selb Gelt soll ouch vndcr vns Ortt von Stetten vnd Ländern, glichlich werden getheilt, früntlich vnd anc gcvcrdc . Wir haben ouch gclütcrt, vnd bicryn eigenlich beschlossen, daß dise frnntlich vnd j ewig ^er- komnuß, vnns die vilgcnantcn Orth vnd Stätt, vnd ouch alle die, so in vnser Ehdtgnoschafft mit vns rchsend, ouch vnser Vnderthanen, Bürger, Landlüth, vnd die so mit vnS in ewigen Pündten sind, v»d vns zno versprechen j stand berüren soll, vnd darin begriffen sin: vßgcnommen Stätt, Schloß, Land vnd Lüth, Zins, Rennt, Zöll vnd Herrschaften, die füllend VnS Orten von Stätten vnd Ländern, als vor- stath, zuogehörcn, vnd vndcr vnö getheilt werden . > Vnd in discr fründtlichcn, ewigen Bcrkomnuß behalten wir vnö selber vor, daß diö alles, wie vor erlütcrt ist, vnser aller ewigen Pündten vnvcrgriffenlich vnd vnschcdlich sin soll, Vnd daß daby denselben vnsern pündcn j zu krefftcn vnd bcschirmnng diö ewig Ver- komnuß nach allem ihrem Inhalt vnvcrschrt gehalten werden soll, gctrüwlich vnd anc alle geverdc . diö alles zno warcm, vcstem vnd hcmerwercndem Vrkundt, so haben wir obgcnanten acht Ortt, Znriä?, Bern, Luzcrn, Vre, Swhtz, Vnderwaldcn, Zug, vnd von Glaruö, vnser aller von Stetten vnnd Lendeni Jngcsigcl, für vns vnd vnser ewigen Nachkomen offcnlich thuon henken an diser Brieffcn acht, die von I Wort zu Wort glich whsend, vnd jegklichem Ort vndcr vnö einer geben ist, vss den nöchstcn ^aml'st^ü Nach sannt ThomanS Tag des heiligen zwölff Bottcn, als man zalt von der Gepurt Eristi Vilsers Heuen thnscnt j vierhundert Achtzig vnd ein Jare. Abgedruckt im Gcschichtsftcunb Band «i Seite 24 bis 28. Ii. , 22. Dcceml'cr. ( T»aa««ariv ) In Gottes Nammen amen, wann von dem vallc des ersten menschen durch lcnngi der Jaren vnd vcrcnndrnngc des Zhttcö die stnnlicheit der vcrnunfft hinschlichet Vnd j deshalb not ist zno vnndcrichtung und Ewiger gedächtnüsö den künfftigcn die ding vnd fachen, die dann vnzcrstörlich Ewig bliben sollen' der gezügknüß gcschrifftlichcr warhcit zno bcuclchcn, Darumb so künden wir der Bürgermeister, ^ Schnlthcisscn. Ammannen Rättc burgcr landtlütt vnd gantz gemeinden > von Zürrich, Bern, Lutzcr", V"' Swhtz, Vnndcrwalden ob vnd nid dem Kernwalde, von Zug mit dem vsscrn Ampt so dartzuo gehörst von Glaruö Als die acht orttc der Eitgcnosschaffl, an eim, und wir die Schnlthcisscn Rätt burgcr vn gantz gemeinden der stctten von j Frhburg in Occhtlannde vnd von Solottorn am anndcrn teil, Allen hegklichcn menschen die discn gegcnwirttigcn brief, in künfftigcn zhtten Hemmer anscchcnt lcscnt oder hörcnt lesen, Das wir mit gnottcm hcrtzcn betrachtet haben söllichc trüw liebe vnd fründtlichc > cinheW seit damit dann vnnser altfordcrn säligcr gcdächtnüös in allen iren nöttcn gcschäfftcn vnd fachen getu'lv hilff lib vnd gnot zcsammcn zcsetzen, hcwclten miteinanndern harkommen sind, dasselb zc beharren v> 699 zetröst vunsern lannden vnd lütten, scmliche liebe j vnd fründtschafft zemerren, So haben wir ditz Ewig getrüw fründtschafft vnd büntnüß mit einanndern ingangen vnd gemachct setzent machcnt vnd verbindcnt vnns wissentlich mit disem brief für vnns vnd all vnnser Ewigen nachkommen in Meinung vnd wie dann j daö hicnach von wortt zuo wortt eigentlichen begriffen stät. Dem ist also, des ersten, daö wir einanndern gctrüwlich beholffen vnd bcraatten sin söllent vnd wöllent, mit vnnserm lib vnd guot vnd wider mengklichen, so vnns an lannden an lütten an lib an guot an ^ Eren an frhheit vnd an vnnserm loblichen altten harkommen von hin vnndcrstan werdcnt zuo bckrencken krieg oder schaden zuo zefügen an alle hindcrnüsö vnd gevcrde, Also vnd mit söllichcn Nechttcn gedingcn, ob wir die obgcnanten acht ortt gcmeinlich oder dhein ortt j vnnder vnns sunnderlich fürbaöhin mit heman zuo krieg kcment, vnd wir die vorgenanten vnnser getrüwcn lieben eitgenossen von Frhburg vnd Solottorn, durch vnnser botten oder versiglet brief vmb hilff manen werdcnt, als dick das bcschicht, söllent sh vnns angcnds j vnd fürdcrlich mit iren panncrn oder vännlincn, wie wir des he bcgcrcnt ir hilff vnd die Iren schicken vnd das thuon mit guotten trüwcn in irem eignen costcn vnd was vnd wie vil sh vnns he zuo zhttcn schickcnt, des söllcn wir vnns von Inen gütlich benügcn, Des- s glich ob wir die vorgcnantcn Stctt Frhburg oder Solottorn, fürbashin ouch mit heman zuo krieg kcment, vnd wir als vorstat die vorgenanteu vnnser getrüwcn lieben eitgenossen der acht orttcn vmb hilff vnns zcthuond durch vnnser botten oder versiglet brief, manen j werdcnt das sh vnnö als denn ouch fürdcrlich mit den Iren zuo hilff kommen söllent, vff Iren eigenen costcn, so dick daö nöt Wirt, in discn hicnach gcmälttcn Zhlen vnd Krchscn, des ersten von vnnser der obgcnanten von Frhburg wegen anzcvachcn durch die > graafschafft von Grhers so wht vnd verr die gät, vnd dadaunen biß gau Orung von Orung gan Milden, von Milden gan Stäffhs von Stäffhs gan Crancort, vnd dadanncn vntz zuo obrist an Murttensee, vnd von dadannen hinab vntz an die Brugg gan Güminen, ^ Vnd aber von vnnser der obgenannten von Solottorn wegen anzeuachen, des ersten ob der herrschafft ze Grcnchen, da des Bistumbs von Basel der Statt von Solottorn, vnd der von Viel hoche vnd nidre gericht zesamcn stousscnt, vnfcrn von Füglistal, vnd da hin- j über in die probsthe Münster in Grenfcld, So wht vnd ferrc dicsclb Probsthe gaat, Item vnd von dannen in die Herrschafftcn Tierstciu, Gilgcnbcrg vnd Pfäffingen so wht dieselben drh Herrschafftcn rchchent, Item von denselben drhcn hcrrschassten hinüber gan Schöntal j So wht vnd verr vnnser von Solottorn hcrrschaffteu Valckcnstcin alt vnd nüw Bechtburg langend vnd gand, Item von Schöntal vnd den hetzgcnanten drhcn Herrschafftcn Valckcustein vnd beiden Schloffen Bechtburg biß zuo der Blatten vff den nidrcn Howcnstein j vnd von derselben Vlatten hinüber bitz in die Herrschafft Kienbcrg so verr dieselbe Herrschafft gaat, Item vnd von dem Schloös vnd der Herrschafft Kienbcrg bitz zuo Sant Laurentzcn brunnen in vnnser der von Solottorn Herrschafft Gößken, vnd denn von dem vrsprung des- j selben Saut Laurentzcn bruuucu dem Ertzbach nach durch die herrschafft Gößken bitz in die Aren, Vnd was vnd wicuil vnns dieselben vnnser getrüwcn lieben eitgenossen, der acht orttcn he zuo zhtten schickcnt, des söllent vnd wöllent wir vnns von Inen ouch gütlich be- j uügcn laassen, vnd vnns aller trüw eren vnd guottcs zuo inen vcrsechcn. Begab sich ouch dheincst als dick das beschäch, daö wir zuo bcidersht gemeinlich oder sunnderlich von hcmann wer die wären angriffen oder bnndcrstanndcn wurden an lannden an lütten an j lib vud guot an frhheitten oder an vnnserm altten harkommen zuo bekriegen zuo beschädigen oder zuo bckrencken, Dartzuo dann vnnö zuo bcidcrshtte oder eim teil gächer hilff uodturfftig wär, darin» söllent wir zuo bcidcrshtt als getrüw fründ vnd eitgenossen vnns fürdcrlich j mit vnnser hilff gegen cinandcrn bcwhscn vnd haltten, nach dem 88"" 7()tt he die fach ein gcstalt hatt, Vnd wir zuo bcidcrshtt vnd vnnser altvordern säligcr gedächtnuööc daö hcwcltcn bitzhar mit guotcn trüwcn gegen einanndern gebrucht vnd gethan haben, Vnd ob wir > obgenanien acht orttc gemcinlich oder sunndcrlich die genanten vnnser getrüwen lieben citgenosscn von Frhburg vnd Solottorn samht oder insunnderö in vnnscrn Kriegen oder Reisen wieuorstät dhcinest vmb ir hilss manen wcrdcnt vnd sh vnnö die schickend, oder ob sh sust j vngemant mit ir hilff zuo vnnö komcnt, DeSglich vnd ob sh vnnö in ircn Kriegen oder Reisen vmb vnnser Hilff manend, oder ob wir inen die vngc- mandt schickent, waö dann in sölichcn kriegen oder rehsen darinn wir dann zuo behdcrsht mit vnnscrn panncrn oder vcnnlincn > bh einanndern sind, an Lannden an Kütten Stetten oder Schloffen Zinsen Rennten Zöllen oder andern Herrlichciten mit der hilff gottcö durch sy oder vnnö he ingenommcn oder erobrct wcrdcnt, Oder ob sölichö über kurtz oder lanng durch sh vnd vnns wider zuo lösen geben wurde I Daran söllent sh als ein anndcr ortt vnndcr vnnö nach anszal irc teil ncmcn vnd inen die gelangen wie wir acht ortt daö bitzhar fründtlich gegen einander gebrucht haben, Ob sich aber in söllichcn ircn vnd vnnscrn kriegen oder reisen dhcinest fügte, daö sh vnd wir > vrsach halb derselben kriegen vnd zuo widcr- stannd vnnscrn vhgcndcn im veld nit bh einanndern sin möchttcn, vnd sh oder wir die vnnscrn an anndcrn orttcn, dcö kricgö widcr vnnser vigent haben vnd wcrcn müßten, waö dann an hanndcn hüllen Hcrrschasstcn vnd dem j so norstant mit gotteö hilff durch sh vnd vnnö allenthalben erobrct vnd ingc nomine,, wirt, daö allcö sol gütlich als obstat vndcr sh vnd vnndcr vnnö den orttcn nach geteilt werden- Wie ouch wir obgenanien acht ortt fürbaöhin zuo hilff in vnnscrn kriegen die > vorgcnantcn vnnscr getrüwcn lieben citgenosscn von Frhburg vnd Solottorn mit ircn hannern oder vennlinen he zuo vnnö zuo zicchcu manent dem söllent sh gütlich nachgan vnd also zuo vnnö kommen. Vnd ob sich in künfstigcn Zhttcu dhcinest sich begäbe, daö I gott Ewigklich wcnndc, daö wir die obgenanien acht ortt, gcmeinlich oder cinich ort vnndcr vnnö insunndcrö mit den vorgcnantcn vnnscrn citgenosscn von Frhburg vnd Seiet- torn gemcinlich oder sundcrlich cinichcrlch stööö vnd mißhckl gcwunncnt, j Darumb sol zwüschcnt vnnö kcinerlch vffruor fürgcnommcn werden, sunndcr söllent wir dero zno bcidcrsht ze tagen kommen so bald der clagcnt teil mit Kotten oder bliesen darumb manct in die Statt Willisow vnd dasclbö hetwedcr tev Zwcn crbcr man zuo den dingen > setzen, die bh Iren chdcn die sh darumb zuo gott vnd den heiligen swcrrcu vff vcrhörung beider parthhcn die stööö vnd fachen zuo Mhnn oder Recht fürdcrlich vfirichü^ söllent, Vnd wie sölichö die vier oder der merttcil vnndcr inen vörichtcnd, vnd crkcnnent, Da > bh ^ cö bclhben, vnd ob sich die glich teillcnt so söllent sh bh denselben ircn ehdcn innwendig vnnser gcnosschaft einen gemeinen mann der sh in der fach gemein vnd frumm bcdnnckt angcndö zuo erkiesen vnd nemmcn, Dcrsclb sol als dann durch sin Herren vnd ^ Obern dartzuo gewiscn werden mit den vieren der fach anzcncmcn vnd mit sincm chd sich verbinden, Sölich fachen wie obstat mit den Vieren fürdcrlich vßzerichttcn, Dcöglich vnd ob die vorgcnantcn vnnöcr lieben citgcnosscn von Frhbmg d" Solottorn gemcinlich oder j sunndcrlich mit vnnö den vilgcnantcn acht orttcn, dhcinest Stööö gcwnnneut ingeinein oder insunnderö dauor gott (5wigklich shc Darumb söllent sh mit vnnö vff vnnser crmannnü vnucrzogenlich komen gan Zoffingen, vnd sol an dem end durä) die zuo- > gcsatzten vnd gemeinen man d>c fach vnd mißhell zuo Minn oder zc Recht gchandlct vnd vögcricht werden, wie vnd in aller maö dann sölichö dauor von dem Rcchtten vnd dem Vötrag ze Willisöw gclüttert ist? Wir Hand ouch in discr EwisttN püntnüöö eigentlich > beredt vnd beschlossen, Daö fürbaöhin hetwedercr teil vnd die stnen dem annde»u teil vnd den stnen gütlich vnd fründtlich zuogän laassen sol Veiten kouff onc Witter beswärung cinicherlth 701 zollen mit guottcn trüwen on geuerd, wie von altter harkommen ist, Wir ^ die vorgenanten von Frhburg vnd Solottorn wöllent vnns ouch fürbashin mit dheincrleh gclüpt, noch ehden zuo nicman whttcr verbinden denn mit der obgcnannten acht ortten gcmcinlich oder der mcrcrteil vnnder inen Naat wissen vnd willen, doch vorbehalten j das wir nach vnnscr Stett Recht burger nemen mögent den Ewigen pündcn vnd discr vereinung one schaden. Vnd ob wir hetzgenantcn von Frhburg vnd Solottorn wie uorstat mit ycman fürbashin zuo krieg keinen, vnd vns darinn Bestannd Friden oder ^ sölich Richttungen begcgnctten da die obgenantcn vnnscr gctrüwcn lieben eitgenossen der acht ortten gemeinlich oder vnnder ihnen den mcrcrteil bedächte, das vnns solich Bcstannd Friden oder Richtungen nutzlich vud crlich wcru dieselben vffzcnemmcii, darin I sollen vnd wöllcn wir Inen gütlich vnd fründtlich willigen, Wir die obgenantcn acht ortte der Eitgcnosschaft vnd wir beide Stett Frhburg vnd Solottorn, haben onch insunndcrheit vnns zuo allen teilen hegklich Statt vnd hcgklichs Lannd vnnder ^ vnns in discr Ewigen pündtnüsse luttcr vorbehalttcn vnd behalttcn vnns selber vor vorab das heilig Römisch Rhch vnd dartzuo alle vnd hcgklichc vnnscr Gericht Stattrecht Lanndtrecht Gesalzt Frhheit guot Gewonheit, vnd alt Harkommen, wie wir das von altter har- > braucht habcnt, Also das wir zuo allen teilen fürbashin vnbekrcnckt dabh blhbcn söllcnt, Vnd in disen dingen allen haben wir zuo beidcrsht vsgcscheidcn, vnd vnnder vnns eigentlich beschlossen ob wir zuo bchdersht über kurtz oder lanng zuo nutz vnd j guot vnns allen cinhcillig vnd gcmcinlich zuo Raat wurden in discr pündtnüöö Ettwas zuo tncrrcn zcmiudcrn oder zuo cnndcrn, das wir sölichs wol thuon mögent einhelligklich nach vnnscrm gefallen, vnd hiemit sol ditz Ewig vereinung und ^ pündtnüsse zno beidcrsht für vnns vnd vnnscr Ewig nachkommen fürbashin zuo künfftigcn Ewigen zhttcn bh vnnscrn Eren vnd guottcn Trüwen vnuerscrt statt vnd vcst belhben trüwlich also gehaltten, vnd so dick wir fürbashin in vnnscr Eitgcnosschafft ^ anndcr vnnscr geswornen pündt mit eidcn crnüwrent, Sol all- wcgcn damit diser Hundt vor den gemeinden erlesen werden, vud am leisten so behalttcn wir vnns zuo beidcrsht luttcr vor alle vnd hegklichc vnnscr pündt vcrcinungcn vnd verstcnt- j uuss so wir vor datum ditz bricfö mit hcman ingangcn sind vnd gemacht Hand das die vorgan söllcn, vugcsarlich. Vnd des alles zuo Ewigem statten Hemmer wcrcndcn vrkund, So haben wir obgenantcn acht ortt, Zürrich, Bern, Lutzern, Vre, ^ Swhtz, Vnnderwalden, Zug vnd Glarüsö vnd dartzuo beide stett Frhburg vnd Solottorn für vnns vnd alle vnnscr Ewigen nachkommen vnnscr aller von Stetten vnd Lcnndcrn Jnsigcl offcnnlich gchcnckt an dise brief, Dero hcgklichs ortt einen hindcr im I hatt vnd geben sind vff Sampstag ncchst nach Sant Thomanö tag des heiligen zwölffbotten, Als man zallt von der gcpurt Cristi vnnscrö lieben Herren, Tuscnt vierhundert achtzig vnd ein Jare. Abgedruckt in Bluntschli's Geschichte des schweizerischen Bundesrcchts Band 2 Seite 47 bis 52. 14. 4632, 1. Februar. (Staatsarchiv Bern.) Wir der Schultheiß, Rat vnd die burgcr, gcnampt der Groß Rat zu Bern Eins, vnd wir der Schultheiß > Rat vud die burgcr, gcnampt der Groß Rat zu Friburg anders teills, Tund kundt vnd bekennen offcnnlich j mit diesem brieff: Als dann icz kürzlichen zwüschcn den frommen, fürsichtigcn wiscn, gemeinen Eidgnossen > der Acht Orten Stett vnd landen Eins vnd vnS vnd mit vns der loblichen Statt Solloturn 702 ein ewig Punt- j niß vnd cynilng vffgcnomen und mit bricff und Sigcllcn versichert ist, vnd in denselben Jedem teil Jr alten > Pünd, chnung vnd vcrstäntnuß vorbehalten, vnd aber wir vorgenanten beid Stctt Bern vnd Friburg in j brüderlichem, Ewigem, vnbckränkendcm Vurgrccht sint vervassct, Das aber in sölichcm Bund vnd eynung > mit bestimpten crlütcrtcn Worten nüt vsbedingt noch vorgesazt, Als aber vnscr gcmüt vnd will ist, Har- > vmb So haben wir vnö mit wolbcdachtcm Mut zu Handtvestung vnsereS Ewigen Burgrcchtö Das j vns vor allen andern Pündcn vnd chnungcn cwcnflichcn zusammen bindt vnd verPflicht, beredt, vereint > vnd crlütcrt, Erlütcrir vnd meinen onch In all wiß, form vnd weg darzu dhcinöwcgS nütz vnd not j das durch sölichcn Pnnd vnscr vilgenannt, vnabgängklich Vnrg Recht dhcins- wegö bckränkt, geswccht j noch abgcsazt sy, Sünder iil siner volkomncn Macht vnd dem vorgcmcltcn Pnnd lutcr Vorgang, nitt minder I noch anders, dann als ob das mit vndcrscheidncn Worten darin gclütcrt vnd vorbehalten wcre, Alle j gcuard, widcrred, arglist vnd vffsaz, So Jcmandt hicwider erdenken möcht, gantz hindangestcllt, In krafft disi j Punds, den wir wellen zu denen zitcn so vnscr houpt Vurgrccht bricff gelesen vnd gcsworcn, damit Ehdt- ^ lich oilch bewart werden. Vnd haben onch des alles zu warcm, vcstcm vnd ewigem Vrkunde dieser bricucn > zwcn glich tutend vfrichten, mit vnscrn Sizilien bcwarcn vnd Jeder Statt einen geben lassen. Bcschechcn vff j dem ersten Tag des Manots Hornnng Do man nach der Geburt Christi zalt Tuscnd Vier Hundert Achtzig j vnd zwch Jare. I». Ui. Juli. lTtt«arehiv Vuccrn.) I» nnmine pale!» et tili! et Spiritus saneli, amen. Xntum sit vniuersis et sinxulis presentes literas visuris et aulliluris, t)iin,l ex «zu» pr« «nntirmneinne tiitelis et anti«i»e amieieie, tlaiNenus eeletxate int« r Illustrissimns prin« ipes et «luees «Inmus et «lueatus !tle«linlani, ZU ma^nitiens, slrenu«'' at«pie i>ru«lenles «Inminns ^ «Inminns «Iv vniuersa lizka tlnntne«Ieratnruni eiuilalum et prnuineiaruw anli«p«e et massne li^e alamanie suzx!rinris pri«Ien>, viilelii'et annn «Inmini millesimn «piaili iu^entesim» septua^esimn nnnn, per reuer«m«lum «Inniinum, «lnininnm IIerlran«Ium, It< Piium <>rat»r«>m ex I ran«äa ao nnmine eiusilem Ite^i«« maiestalis inter iam «lielas ^ amlias partes et «Inminaeinnes n«»nnnlla «apilulu nun» et pvrpetua ae vnionvs faet« »int et ennelusa, l'rvut litter« sißillal« et instrumenta «> «super farl» elarius expnnunt, lU tamen pnst Ixx pro parte piin «lietnrum «Inminnruni «amsne«!« ratnrum «ie I ImreKo, lterna, l.uevrna, Vrauea, Guinea, Vn«I« r«al«len super et sut» silua ^ «»in /uj; a«! se spe« tantitms «N ,le tilarnna ck Inn, »niuine ipsnrum «luminurum «piam gunrunilam sin^ularium persnnarum sulxlitnr«»» enrum ailuersus supracli« lau, «lnmina« innem INixlinIani viil> li«'et enntra Illuslrissimnm prin« ipem t't «I«»minum, «Inminum ^nliannem t.alea/ Ittaria issnreia, «lueei» Itleilinlani et«., nnnnulli' ^ ninie iliNere»««" et petieinnes sunt snlinrl«', nt) «pias preilieti «iumini ««»ntneilerali «piamplures «I enrum sul>s>ti> nxreatnres et alii, «pii a«I suprailieti illustrissimi prineipis terras et >I«>mina« innes tre«pienter a«re- «luut, nntal»iles atlpie graues «pierelas mnueruut, asser«!»tit»us et aMrmantilxis flu» «Ii«tis «Inminis ennf»e«l«!ratis enrum- ^ «pie sutxlitis, «zun«! per uMeiules, ju«Iiees et sulxlitns supnulieli lllustrissiini prineipis enntra snrm.'im et «lispnsieinnem «lielnrum ixmnrum et perpetunrum eapitulnrum, multe exaetinnes et nnvitates enntra ens immeritn sunt azzitate et altemptale, sine sit »eeasinne «piurmnlaw 703 nounrum tkeoloneorum et korleotarum Lsrinüonk, ^ lum ociam et «pecialiter, ciuad ip«i domini con- koederati et eorum «ubditi in prouincii« et dominii« dicti Iliustrissimi principi«, videiicet ^rone et in »Iii« loci« in predicti« noui« capituii« nominati« et expressi«, exempcionibu« tbeoioneorum vi daciarum tiui et uti non permittantur, Rt yuod ip«i in eorum credit!« uliisvc ne^oeii« et causi« ^ contra tenorvm divtorum perpetuorum capituiorum per «upradictuin ke^ium oratorem truncic tac- torum et per ip«a« «upradicta« amba« parte« promissorum et cvntirmatorum, »deo bactenu« impediti vi a^rauati extiterunt, quod propter bvc ma^na« expensa« et dampna «ustinuerunt, pro quibu«, vna cum principaiidu« ^ causi«, ip«i« ei eorum «ubditi« pur «upradictuin Iilu«tri«8imuni principem «ati«l!eri petierunt, «ic quod indempne« reddantur, et quod in unten ab omni «olucione tlieoloneoi um exempti et immune« permaneant, prout in dicti« noui« et perpetui« capituii« de iioo ciare disponitur. Lcontra vero pretato Itlustrissimo principe, duee Nedioiani ^ atle^ante et a««orente, quud pro parte dictarum causarum et peticianum immerito debeat accusari, ljuiu mens eiu« «emper tuerit et adduc «it, dicti« domini« contederati« per omni» ^ratitivari et die tu capitata veile inuiotabititer obseruare, et «i per uiiliuo« eiu« «ubdito« conti» dicta capituta tactum tbret, cziiod boc preter ^ eiu« mentem et votuntatem tactiim esset; vnde attenti« dictarum causarum di«po«icionidu8 nii amptiu« ip«i« domini« contoederati« eorumque «ubditi« respondere baderet, prout bec omni» pro parte ambarum parcium «ub forma tpierele et re«pon«ioniü occasione omnium causaruin et pvticionum ita praposita ^ fuerunt, quod taciu« tatia rocitare minimv videtur opportunum. Lansiderante« dicte dominacione« pro ipsi« et eorum «ubditi« nicbit utitru« neque «atubriu« fore quam purem et trunyuillilutem inter «e earunupie «ubditi« conseruare, ud quam außpnentandam et eon«eruund»m dicte umlie purte« pro viribus ipsarum inctinati ^ existuut, quapropter inter et per «e et pre«ertim medio atque interuencione lieuerendissimi in Lristo patri« et domini, domini bartbolomei de AIara«cI>i» de Nantua, Lpiscopi tiivitati« t!a«telle, «anctissimi domini no«tri, domini 8ixti pape quarti ie^ati et oratori« aiatere cum potestate ad boc deputati, omne« et «inssuia« ^ >miu«modi disserencias, questione« et causa« denignitvr et amieadiliter compo- «uorunt et extinxvrunt, componunt et extinxuunt in tormam et modum ut «eyuitur: I'rimo <>uad supradicta perpotua capitula declaracionv« et vnione«, yuomodocumyuv et yualitercumyue inter dicts« awba« parte« et dominacione« ut «upra, et per dictum ^ dominum Lertrandum de IZross», Ite^ium oratorem tacta, conclusg et declarata, praut liiere desuper eonkecte continent, per dicta« smba« parte« et earum parcium «ubdito«, in omnibu« et sin^uli« eorum puncti«, partibu« et »rticuli«, in- »ntoa perpetui« tuturi« tvmporibu« inuiolabiliter et tirmiter permanere ^ et con«eruari debent, vnacum omnibu« eomin adberencü«, dependentidu« instrumenti«, yiiitacionidu« et alii« rebus, quoniam dicte ambe parte« nuliomodo ad ipsi« discvdere ualunt, nec renunciauerunt, nee contratavere pretondunt dicti« eapituli«, «ed Lima, «ana, intessra et illesa cum eorum adberencü« ut «upra ^ debent permanere. Item yuod pretatu« iüustrissimu« princep« dux üledioiani pro «e et «ui« beredibu« et «uecessoridu« dcdet et teneatur «upradicto« dominus Lontoederato«, eorum «ubdito« et «uevessors«, nunc in antea conseruare et teuere immune« et exempto« ab omni «oiucione tbeoloneorum, pedaxiorum, ^abellarum »ut torlvtarum in «ubscripti« loci«, vidsiicet: üumarum, I!erin/one, bugani, Llsuene, Vaili«tail!ne, ?ari«ü, buxarni, .4u'one, üalierate, bexnani, Oomusossule ac pertinencü« eorum et in quiduscum^ue loci«, in quiku« «oieant tlieolonia, ^iüieüv, peda^ia aut torleita sxi^i aut in quidu« loci« in futurum ^ exig^i po««ent «i ^abelie, tbeoionia, pedag^ia aut torleita de nouo instituersntur in pretati« terri« et 7tt4 «oenm peitineneii« et me«Iii« lnei«, s»er «>»»8 sientieiseitnr «le terii» «Inminnrnm enntneilernlnriim per terrn« et s>er n«>nnm n««ine nil sn««ntn ^t«xlinlnni, euixln et ee«Ienn«ln. ltn«sne «Inmini enntneileinti eanim ^ «nlxliti et «neev««nre« in s^envee et in «peeie nnne innnten perpelnn «Ivbent in inin «eripti« lnei« nt «nsien, enm vnenm per«nni« et enm eelxi« et dnni« in «leelnrneinne «Inmini lteetennili «le ltrn««» nnminnti« e««e lilieri et vxempli !>I> nnmi «nlneinne tlxlnnei, pe«In^ii, ssnd«IIe, snrleiti »"I «ntxien« inni« et nk ^ nmni ^ennnmine et impetlimenln, pennt tnlin Inen et I,nin«mn«Ii «enlenein in «leelneneinne «Inmini Iterleaixli «le Ilen««n eeinm enntinenlne, et tnli« tennr et «leelnenein n «Inwinn lleetenixln snetn nnne in nnten «ie intelli^i et «,I»«eeunri «Ivbenl, pennt in Iine netienln nt «nprn eeinm «leelnentnin exi«tit ^ vnnenm eemi««inne fnelenlnenni Ileein/nne, iln «>nn,I «Inmini ennsn««Ieenti nee enruin «nt»«Iiti ninplin« tntnei« tempneilm« in I>nin«mn«li tneleiti« n»n «lekennt n^^ennnei. ^npen«lieln« III»'»' tei««imn« peineipn« et «Inminn«, «Inminn« ^«»Iinnne« Knien/ hinein i«sneein vieeenme« «Inx ^leilinlnni et enm ip«n Hin- ^ «tei««imn« peineep« et «Inminn«» «Inminn« I.n«lanicn« «lnx Itneei » exeelleneiv «>«' pntenn« et Pen nnne j;eneenli« penenentne «lieti illn«tei««imi peiixipi«, vt peefnti« «Inniini« enntnelleenli« eamplaeennt et ^enlitieentne, Ii«et inin «lieti peineipe« pe«len«lel»nut «e n«illnmn«ln n«I Iine tener«, tnmen pen ip«nenm j Iil»eenlitnte et I»eninnlentin enntenli «nnt et «letient nl«pie tenentne, sie» nmnilnn' enn«i« et petieinnitxi« vt >m «pinrn «nnenm «ulxlituenm penxime mi«eennt n«! illn«tei««imnm prineipem üleilinlnni «npen«Ii« tnm, enenw nnlntiile« « nn- ^ «ilinein« et oentvev«, vi«lelieet «Iv kneeenn «Inminnm >telel>ineem «Zv lt»t,ei« . «nneel- Ineinm et «le Venne» >Vee»Iiernm I.n««e> , Vexilliteenm, et pe«» nmnibn« nlii« enn«i« ililer nnidu^ «npenilietn« «lnminneinne« et enenn, «nlilliln« Iinetenn« ei n««>ne in pee«entem «liem «ntineti« et ast>' Inti«, pe» «>nitx>!« «Inmini von- ^ Inelleenti vel enenm «inlxlili «npenilielnm illnüliissnmnm prineipew I>nein«,ine petiveennl vel peleee pntixxiint, pin li»nlienm«>ne enn>«n nnminnln ei nnn nnn nnminnU' nnlln i»enitn^ exei siln, ennlen «liilnm illnxteijiximnm priixisx in et ein»« iixlieeü, nslieinle« et «nilxlit^ «Inie et knlnere «Iieli>< «Inmini>« en»sne«le>'nli>i ^ tnm pr«> «e isi^i?« «^nnm pen enenm »>» ntlieilne, tlnrennü Itenen>!e.>i «>nin«Ieeim eenlnm I,nenji«inv viee?iimnm «liem mensi« /Vn^n>ili i»>«»xinx! venlnei nl»5«lne vll« einii prnlrnelinni>, « nnne >>»mm!>in n«I ni»ier nppniln»> «>nitneinn«' sxo ne ei «>ne«xn 8ntxliti8 nl»8«>ne «lieti illixilrinsimi pi ineis»i8 vlteeini it»N8 «>vi«en8i8 nei il»V>> tenentni. Iii «j«: enn, Iine ut 8>isien »in>x>8 et «inzxnlne en»8ne, ,Iet»iln, «zne^Iinne^ ei pelieinix!> ninlinenm sinn inm «tetivnt v88v önsnln et exlinetn. KI nnlln «lielnenm sineeinm ^ ne«l»e enrnin 5ut»I>I> «letiet nllini pneli nvl ein.8 8nlxliti8 «le Iine nlteii»8 tneeee. «neneinnem, n,il imii^nneinnem enpere. vel «initijnnin vlterin.8 sivleie «>nnni8 mniln. KI ««im pei»8 in Iinelnln «sunennilnin enpilnlnenm et «i»» 8NNim > ximin8 «Itivtor, «Ininin»8 ^nlinnne« ^nsi»8tinn8 «le Vienmeeenln n«I «npeixlielti^ «Inminus ^ tne«Ieint»8 «I n«! enrnin s»enninein8 pro sinele «lieli illuslris^imi l>rineis»i8 Itleilinlnni nrnlnr n>i!»8»^ snit, »Ix «leeem s»«>i8nni8 ex enn^ilineii^ «Ii« Inenm «Inminnrnm eiinsnixlernln«»in, «sui >>rn Inne tnnxlX'^" nrkilei et iixliee« n«I enn8N8 «lieli llln^Iris.^imi piineipi« «'I «innrnmllnm ^inxnlneinm >Ii8eer»eixl!>8 >en e«ienin meiee«le expen«i8 i>enmi»it, ennlvntn8 v5> III»8lei88imn8 i>iin«!ep8 et «lnx !»e,linlnni p>«, 8in^nln,i ei»8 skr^i" et n«I ennililneeixlnm «lieti« «Inmini« enntn« «lernti«, «lieli« viii« et i,er«»ni« nnn,Inn, «n Ii «Ine Ii« pee«Iiet»m ^ «nmmnin «juinlleeim eenlnin II«»rennrnm ltenen«inm n«I sieennniinnlnm viee«imnm >i>ew 705 Mensis ^u^usti et in verin?ona dare et realiter soluere pro eorum mercede, peticionidus et expensis Lorenos Itenenses ducentos, prout et «piemadmodum lioc de prellieta summa lpiindecim eentum llorenorum Itenensium ^ superius est declaratnm. llesiderante vvro prelata illustrissimo prineipe Vernbvro de Illeben, de Vranea ilobanne ^um vrunnon, ^mmanno Senior!, de Suicea vietricb in der llalteu, ^Vmmanno, de Vnder- valden vudolpko Ximermann, ammano seniori, de /u^ dobanni Sckell, ammano, de Klarana lleinrico Landolt, de Lr^durxo lacodo Lu^niet ^ et de Solodro Lunrado Voxt, Sculteto, Ledecima die mensis 89 7lil; ^ulii, s»t> sissnatiir» ot munimin«' »trurumqu« partium natarinrum pudlicarum «t Imp»ri»Iium anno a n.itiuitut» «lomini milt«!simtt uu.iitriiissnntesim» oelu.issksimn tnieio. kl «st» ^»Iiaiinos Sctiiltinss, publiou» Impoiiuli .nicloritalv dtotarius, cinis et Kocroturius l ma^ni- lieoium lioininornm Inevrnenüinm «zui a prestivtis »>c sndseripsi in Ii,I«>m et testimoninm omninm et sin^nlorun, premissorum, requisilus pariter et l rass.il»». Bcidc Ercinplarc dieses Vertrages liege» ini Staatsarchiv Vucern, an deiden fehlt das Mailäiidischc Siegel! die dastir bestimmte Schnur ist leer. Iii. 54U4, 29. Mai. ( TlaalSareNiv Bern.) Wir nachbcnempten Heinrich Goldlin, Ritter, altburgermeister Zürich, Ludwig j Krämer des RatteS zu Lutzern, Pettcr Käß Lautschriber zu Vre, Rudolf von ! Wippingcn, Ritter, alt Schultheis vud NiclauS Pcrretct, alt Bürgermeister > zu Friburg In Vchtlande, Tuud kund allen denen die disen gegen > wirtigcn bricff Jctz vud In künfftigcil ziten Jcmcr ansehend, lcsent > oder hörent, Als denn bishar gntte zit Spenn vnd Irrung gewesen > siild zwüschcnt den Strengen besten fürstchtigen, Ersamcn vnd > wiseit Burgermkisteru Schultheißen Llmancn Raten Bürgern Landlütcn j vnd Gemeinden diser nachgemclten Stetten vnd Lendern, von Zürich j Lntzcrn Vre Switz Vnderwaldeil ob vnd nid dem Kernwald Zug GlarnS vnd > von Solo- tnrn, an eini, Vnd den Strengen besten fromcn vnd wisen > Schultheißen Räten Burgern vnd der Gemcind der vorgenanten Statt Friburg l zu beider Site vnnsern lieben Herren am andern teil, Harrürend von I cttlicher Stoßen Stetten Herschaffen Landen Lüten vnd Herlikeiten wegen s die dann hieuor In den ver» gangnen kriegen vnd Vffrüren so der durch- j lüchtig großmechtig Fürst, Herr KaroluS wilent Hertzog zu Bnrgun j :c. hochcr Gedcchtniß mit sinen Anhcngcrn wider die vorgcnanten Stett j vnd Lcnder vnd ouch wider Jr beid Stett Bern vnd Friburg vnd ander j Ir zugcwanten fürgcnomen gehept hat vorab mit Gottes vnd Jr aller j gemeiner Hilff erobert worden vnd zum teil zu derselben von Friburg j Händen und gcwaltsami komcn stnd als ouch st) die bishar zum j halben teil bcherschet vnd Ingchept, Souer das die vor genanten Stett j vnd Lcnder der cidgnoschafft die obgenanten von Friburg vß krafft j des ewigen Bundes Hit' vor zwüschcn Inen zu bcidcrsttc gemachct und j bcsloßcn, Darnmb zu recht gcmanet vnd demnach zu beider j site nach Inhalte des selben ewigen Bundes Jr zu gesalzten In solich l recht geordnet vnd gesetz habent, Reinlich die obgenanten vnnsern Herren l gemein eidgnoßcn von Stetten vnd Lcndern an Jrcm teil vnS die vor l genanten Ludwigen Krämer vnd Pettcr Käsen vnd aber die obg- l cmelten vnsern Herren von F" bürg vnS die obgcmcltcn Rudolff von Wippingcn vnd Riclattscn Pcrretct vnd darnf l die Ictzgcuanten Stett vnd Lcnder In sölichem recht gcmeinet vild fürg- j cwcnt, diewil vnd sölich vorgemeltc Burgunschc Sh zu j beidersite berürct vnd sh alle gcmeinlich vngesundert als Hopt- j scchcrn zu trost vnd vff vcrinanung dcS Helgen Römschen richö vnd j Sundcrlich zu Schirm vnd Vffenthalt gemeiner cidgnoschafft j darJn komcu vnd an allcit orttcn Stritcn vnd gevcchten derselben j Kriegen mit Jrcm lib und gut ouch mit Gottes vnd Jr aller gemeiner s Hilff vnd plut vergießen Jr aller Vvent vberwunden vnd solichc stett j Stoß Herschafften land lüt gut vnd Hcrlikcit die dann des Hcrtzogen von > Bnrgun, des grauen von rcmnnd oder Jr anhengcrn derselben j kriegen gewcscnt wercn, gctrnwlichen haben helfen erobern cntschüten j vnd behalten, Vnd 7V7 gemein eidgnoschafft Jcwcltcn von alter also har j komm waz In Iren gemeinen Kriegen Je vnd Je an Stetten Stoßen landen j lütcn oder Herlikciten gewuncn vnd erobert das solichs Jr aller gc- ^ meinlich gewesen vnd glichlich den orten nach gctcilct worden wcre j das NU st) nach gcstalt vnd Wesen der Kriegen zn allen vnd Jegklichcn j solichcn Jngenomnen vnd erobcrttcn Stetten Stoßen Herschafften landen lütcn j guten vnd Herlichcitcn Souil vnd was die von Friburg derselben Jctz j bchcrschcten, recht haben vnd daran vnd dauon vndcr Inen Jegklichcm j ortt als vil als denen von Friburg werden vnd gelangen solte mit sampt > den Jngenomnen verschwenden nutzen zinsen vnd gcrcchtikcit ange- > sehen wicnor den großen mercklichen costen den sh In solichcn gemeinen s kriegen erlitten vnd In allen fachen vnd nötcn Jr lib vnd gut wo daz Je not j getan mit gantzen trüwen zu denen von Friburg als Iren getrüwcn ^ lieben eidgnoßcn gesetzt hettcn vnd sich bishar Jr gcrcchtikcit Sölichcr j Jngenomnen landen vnd Herschafften nie entzigcn Sünder darumb Inen j die gütlich mit zetcilcn die von Friburg vnd von Bern mer dann ^ einest früntlich crvordert, Vnd aber dawider die obgenantcn vnnscrn Herren j von Friburg Sich vff solich gemeiner eidgnosscn ansprach Im rechten j vcrantwurtet vnd gemeint gchcpt haben, Si wurden von gemeinen j eidgnoßcn sölichcr fach halb vnbillich ersucht, hcttent sich ouch des In keinen j weg zu Inen versehen, Wann sh wcrent an Jrcm teil vff trcffcnlich j vermannng des Helgen richs In solich krieg komm vnd des Hertzogcn von > Bnrgun, des Granen von remund vnd Jr anhcngern vhcnt worden j vnd denselben kriegen zu gut, Jr land vnd lüt zu schirmen als bidcrb j lüt Jr bestes getan, danon Witter Meldung zctundc nit not werc j Den sovil Jr gctrüwen lieben Mitbürger von Bern vnd sh mit sampt j cttlichcn andcrn wcrent demnach als cttlich mutwillig knechte j der eidgnoßcn gan buntcrlin zogen warent, dieselben knecht ze cnt- j schütten zu gezogen vnd dadannen mit Jr macht Witter vff die j Vhcndc geruckt die beschädiget vnd cttliche Sloß Herschafften j als granson, orba, Junhe, montcnach vnd Schärlin :c. erobert j vnd zu Jr beider Stetten Händen vnd gewaltsame bracht vnd die demnach j gutte zit mit den Iren vnd großen eosten besetzt vnd behalten So lang ^ bitz sh dasclbs als mcngklich wißcte, leider die Iren mit vcrrctcrh vnd j mord cllcndklich verloren, Vnd letst der Hertzog von Bnrgun j mit sincr macht für Mnrt- tcn, das ouch beide Stett Bern vnd Friburg ! allein mit den Iren vnd mit großem costen vnd sorgen besetzt Helten j kommen were, Da Helten Jr gctrüw lieb Mitbürger von Bern gemeine j eidgnoßcn umb Hilff vnd entschüttung crmanet, Die hcttc man j Inen mit Gottes Hilff Jnmas getan, den Hertzogcn von Bnrgun vor j Murtten helffcn schlagen vnd verjagen, Das sh Inen des lob vnd danck j wißctcn, demnach warent gemein cidgnoßen wider heim zogen vnd j weder dazumal noch andre zit Sh vmb keinerlei) Jnge- nomner landen j eruordcrt, dieselben land vnd Herschafften wcrent ouch vor dem Stritt ^ zu Murtten Jngcwalt der vigendcn widerkomcn vnd verloren, Vnz j das aber Jr Mitbürger von Bern vnd sh die selben land zum andern j mal wider erobert vnd die Je siderhar vneruordert vnd vnange- j sprochcn mit dem rechten Jngchept gesetzt vnd behalten hettcn. So j were ouch dis alles vergangen vnd beschcchcn vorhin vnd ec j sh In büntnissc mit gemeinen eidgnosscn kommen wercn. Sh vnd Jr mit- j burger von Bern Helten ouch vor allem krieg cttlich Sloß vnd j Herschafften vmb Jr mcrcklich schulden vnd Verpfändungen zn Iren ! Händen bracht bh denen sh hoffen zn blibcn. Die selben von Friburg j wcrent ouch zu mengen, mal mit Jr macht zu Dießenhoncn j zu Waltzhut vnd an andcrn enden gctrüwlich gewesen, da ouch st land vnd lüt erobert, des Inen nie nützit mittgetcilt worden. So ^ were nach allem Handel der kriegen zn letst vff dem großen j tag zu Friburg mit wüßcn vnd bhwcscn gemeiner cidgnoßen j Räten durch den küngklichcn amiral von Frankrich luttcr > anzöigt vnd besloßcn, Das beide Stett Bern vnd Friburg Mur- 89* 7W tcn > vnd die eroberten land vnd Herschafften wie sie die dazumal Jnhattent j fürbaShin Jnhaden vnd behalten soltcn als sh hosten, den selben gemeiner j Kotten das noch wol wißent wcrc, des halben s» getruwcten fürer j vnersnchct bh solichen landen vnd Herschafften zu bliben vnd darumb j den vorgenantcn gemeinen cidgnoßen nülzit zeantwurttcn haben. So- > ucr das aber fürcr die vorgemclten vnnser Herren gemein Eidgnoßcn j vff solich der von Friburg Antwnrt gemeint vnd wienor fürgc > went Hand, der krieg wer nit allein beider Stetten Bern vnd l Fribirrg Sünder Jr aller gcmeinlich gesin, Sh weren ouch zu troff I vnd vsscnthalt dem Helgen rich vnd gemeiner eidgnoschafft lib vnd > gnt zcretten vnd wittwcn vnd weisen zu beschirmen Mithelfer > Sünder als wol als Bern vnd Friburg Hoptsechcr sol icher kriegen gewesen > vnd allenthalben vngcsundcrt zu cricknrt, zu Granson, zu Murttcn j vnd an andern enden mit Jrem lib vnd gut, macht vnd panern als > Hoptsechcr vnd bidcrblüt trostlich zu gezogen mit ersten vnd plut- j vergießen an allen ortten den krieg helfen füren, Iren zusah ge- s trüwlich zu Friburg gehept vnd mit Gottes vnd Jr aller gemeiner j Hilff den Hcrtzogcn bestritten, die Bhent vberwnndcn, land vnd lüt > behalten vnd dadurch sölich flöß vnd Herschaften die vorhin verloren j warent, wider helffcn erobern vnd zu Jr aller gemeiner gewaltsame > bringen. Sh hetten sich ouch als daö die von Friburg fürgebent > weder zu Murtcn noch an andern enden Jr ansprach vnd gcrechtikcit j landen vnd Herschafften nie cntzigcn Snnder die stderhar durch s Jr geordneten Rät vnd anders mer dann einest zu Bern vnd Friburg ! cruordern vnd darnmb lcstcr zu discm rechten manen laßen j hosteten ouch nit ob Joch solich erobrung vor der von Freiburg bnnd ^ vnd doch In gemeinem krieg bcschcchen wcrc, Daö darumb sh von I Jeem teil sin soltcn, Denen von Friburg weren ouch vor dem > bnnd darJn oder darnach Sölich eroberten lande von gemeinen j cidgnoßen nie zu gclaßcn, Sh hetten ouch In demselben bnnd j Inen selber die nit vorbehalten. Vnd ob Joch die von Frcibnrg > zu Dießenhouen oder In andern kriegen bh gemeinen cidgnoßen gewesen ^ des sh Inen gutten Danek wißcten, werent sh doch nit witter ^ denn als Heists vnd durch Manung willen dcro von Bern zugezogen, Vnd was j man an solichen enden an Herschafften lanndcn vnd tüten Je erobert darJnn j die von Bcrnn Jrn teilt begcrt Helten, wcre Inen als einem andern Ort güt- > liehen verlanget. Das ouch vff den großen tag zu Friburg, Murtcn j oder ander eroberten land durch den Amiral von Frankrich, vnd mitt ! wüßcn vnd bvwcsen gemeiner (5hdgnosscn Rät Bern» vnd Friburg Je vbcr- j geben vnd zngclaßcn worden wcrc, oder gemein i5hdgnosscn sich Jr gcrecb ! tikcit daran cntzigcn Helten, gestunden Si nitt, In Hoffnung Sich sölichS j an denselben gemeiner Cdd gnosscn Räten dehcinS wegö ervinden. Bs dem j allem Si zu Gott vnd aller billikcit gctrnwtcn, daS Je die von Friburg > pflichtig sin sölten, Alle vnd Jekliche Sölich eroberten Herschafften lannd j lüt vnd gut wie vor mitt Inen zuteilten. Vff sölichS aber die vorgenantcn > vnnscrn Herren von Friburg I' antwnrt knrh wie vor beliben ließen. Das > In bcslüßcn aller Richtung vnd Verhandlung Sölicher kriegen vff dem ^ großen tag zu Friburg wie vorgcmeldt durch den küngklich Am- ^ miral mitt wüßcn vnd bhwest" gemeiner (5hdgnoßcn Batten Solich ^ eroberten lannd vnd Herschafften als Murtcn vnd ander zngclaßen weren, > Dabi Si Je hofften zu beliben. Si hetten ouch die vor vnd nach bishar > In Irin eigne» Collen vnangesprochcn rüwig Jnngchept, Jnmaßcn Si zu j Gott hofften, Si vnd Jr Mittburgcr von Bern» N» baShin darumb whtcr > niemand zu antwurtcn haben sölltcn. Wie dann sölich behder Parthhcn j fachen >" klag vnd antwnrt vor vnnö obgcnantcn Zugcsatttcn Im rechten j mitt whter erklär»,ig nitt not zu melden gehandelt, vnd so ver über- j geben, Damitt vnd wir vier zugcsahtcn letst vff daö wir die Parthhcn! nach vil arbeitt In gütlikcit do zumal nitt haben mögen betragen vnd > von bchdcn Parthhcn Rechts 709 crmant worden, In vnnsern rechtlichen vrteillcn s zervallen vnd sölicher maßen In unfern Vrteillen vnns gctcillt haben, s Das lctst sölich fachen durch krafft vnd nach Jnnhalt dcö gcmclldten s ewigen Bunds vff mich obgcnantcn Heinrichen gölldlin, Rittern, allt Bur- > gcrmcistcrn Zürich komcn sind. Vnd nachdem ich die Swöre der fach bedacht s vnd die nit annemen wellen han, Wann so Vit, das ich durch min Herren s vnd Oberen der Statt Zürich darzu gewissen vnd gehalten worden bin, mich s sölicher fachen als ein gemeiner Man nach lut vnd Jnnhalt dcö vilgcmclltcn s ewigen Bnndö zu beladen, Und mich mit einem gcsworncn Ehd, als ouch s das vor Heyden Parthycn bcschechcn ist, In sölich recht vnd zu den fachen mitt s sampt den obgcnantcn vier zngcsatztcn zu verbinden, Vnd aber der selb ewig s Bund mir als einen gemeinen vnd denselben beydcrteillcn zngcsatztcn lutcr zu s gipt, Sölich fachen In der Minne oder Im Rechten vözurichten mitt mcrcrm Inn- s halt des selben Bunds w. Hab ich als der gemein mit den Jctz- gcmclldtcn s mincn Herren vnd stünden den vier zugcsatztcn vnd Si mitt mir als die So s mitt gantzen trüwen zu bcydcr Parthycn vnd der Jrn nutz vnd wclkomen gc- s neigt sind, größe der fachen vnd was beyden tcilln kcstcns vnd vnruw halb s wo die zu vstrag rechtlich gchandellt werden söttt, darus entspringen möcht j flißklich betrachtet. Vnd das us dem löblichen trostlichen vnd brüderlichen j wcsen, Dar- Jnn dann bcydcr Parthycn Alltvordcrn säliger gcdächtnus vnd s Si Jewcllten mitt cinandcrn frünnt- lichen bishar komcn sind, Das Inen von gnaden s dcö ewigen Gotts zu gelück vnd Heyl gedient hat, vnd noch fürer cwcnklichcn j tun mag, Beyden teilten wol gezimpt, den fuSstapfcn Jr vordcrn nach zu s vollgen vnd mitt cinandcrn In friedlicher liebe vnd einhcllikcit zu beharren, j Vnd haben darnff mitt gutem Hcrtzcn vnd vö der macht So vnns der gemcldt s ewig Bund zngipt durch vnnscr Hochernnstlich bitt, mitt fürhalltung ^ mcngcrlcy ftünntlicher mittcllcnn gegen den obgcmclldtcn Heyden Parthycn s als vnnsern besundern Lieben Herren, vns des rechten zu vertragen, vnd der gütli- s kcit zu vervolgen, allen vnsern vermöglichen fliß vnd arbeit angekert, vnd s nach vil crnnstlichs Handells vnd besuchs von Gotts gnaden dannocht vnd lctstcn s an Heyden Parthycn so vil erlangt, vnd vns vs Sundrcr Lieb vnd wol- getruwen, So s wir vns gegen Inen zu bcydersit als «nnsern Snudcr lieben Herren vnd stünnden vnzwi- s sellich gcbruchen gegen den beyden Stetten Bern vnd Friburg mitt sampt Jrn j träffcllichcn Räten vnd Machtbottcn, Die st In Irin namcn zu dißm tag vnd den ^ fachen geordnet vnd geschickt haben, Im aller besten gemcchtiget, vnd vns so vil ^ gewallts angenomcn, Damit Im namcn des ewigen Gotts all vorgemelldt s fachen Spenn vnd Irrung zwüschcn den selben beyden Parthycn, Mittnamcn s zwüschen den obgcnantcn vnnsern Herren gemeinen Eydgnoßen von Zürich, Lutzcrn, Vre, Swytz s Nnderwallden, Zug Glaruö vnd von Soloturnn an einem, vnd vnnsern lieben Herren beyder s Stetten Bcrnn vnd Friburg am andern teill, In der Minn gütlich entschcydcn s gesünt verricht vnd betragen sind worden wie hienach volget, In gcgcnwür- s tikcit derselben bcydcr Parthycn träffcllichcn Räten. Nämlichen von wegen j der obgcnantcn vnnsern Herren gemeinen Eydgnoßen Die vestcn wisen vnd fürnämen s von Zürich Heinrich Nöcst Burgermeister vnd Hanns Tachclöhouer Zunft- s incistcr, von Lutzcrn Heinrich Ver, von Vre Hanns zum brunncn allt Amman, von ^ Swytz Vlrich abybcrg, allt Amman, von Vndcrwalldcn ob dem Walld Heinrich s fründö, von Zug Hannö Schell Ammann, von Glarus Heinrich Jännclly vnd s von Solloturnn Cunrat Vogt Schulthcs. Vnd aber von wegen vnnsern lieben s Herrenn von beyden Stetten Bcrnn vnd Friburg die Edeln Stränngcn s vnd wisen, von Bernn Herr Willhcllm von Dicßbach, Ritter, Schulthcs Rud- j olff von Erlach allt Schulthcs vnd Herr Thüring Friller Doctor der Rechten s Stattschribcr, vnd von Friburg Peter Pauillard Schulthcs, Herr Peter von s Foussignie allt Schulthcs vnd Tschan Godiun. 710 Dcö erstell So ist j die fach also bcsloßen verricht vud luter abgercdt Das Granßon Orba j Tscharlain Monlailie Murtcn Illingen Vcrdun Erlach Ormond Acllcn j vnd all ander vnd Jcklich Stell Stoßen Herrschaften lannd lüt vnd gnt ligends I vnd varends wie die genampt vnd an welichcn orten vnd Enden die gelegen j So des gcinclldten Hcrtzogcn vom Burgunn, des Grafen von Rehmond j oder ander Jr anhängcr Hclffcr vild zugewandten der vergangnen burgnnschcn > kriegen gewesen vnd dnrch die von Bcrnn, dnrch die von Friburg, durch > gemein Ehdgnoßcn oder Jemand anders Jr Helffcrn vnd zuge- wandtcil vor I oder In solichen kriegen untz an disen hüttigcn tag Jngenomen gcwnnnen j oder erobert worden sind, Vnd die selben behd Stctt Bcrnn vnd Friburg j gemcinlich oder JnsundcrS bisher Jnngchcpt, bcherschet vnd verwalltigct > mitt sampt denselben vnd allen andern Stoßen Herschafften lüten vnd gut > Dörffern vnd Herlikeiten danlff vnd darail Si dann vor anvang sölichcr > krieg darJnn oder darnach, eö sh von Schulden wegen oder In j Pfands, In kauffS, In schirmS, oder In vbergabcnSwiß gehept Hand, Si j shcn harJnn genampt oder nit, liberal nütz vSgenomen, noch Hindan I gesetzt, denselben behdcn Stetten Bcrnn vnd Friburg vnd allen Jrn j ewigen Nachkomen der Selben Stetten Nu fürbaShin ewcnklich von j vnnscrn Herren gemeinen Ehdgnoßcn vorgcnant, Iren ewigen Nachkomen, vnd j suö von aller mänklichem vngchindcrt vnbckümbert, vnaiigesprochen, vngerecht- j vertigct vnd rnwig beliben vnd zugchörcn, mit aller verwalltigung Hocher > vnd Nidrer gerichten vnd Herlikeiten, onch mit allen vnd Jcklichcn Jrn kilch< I spclln, Dörffern, Höfen, Zinßcn, Rennten, Zöllen, Höltzern, Wnnncn, Wehden, Ertrichen, j Mastern, Scwcn, Gerechtigkeiten, Lechenen, Eigenthnmen, lüten vnd gütern ligcnden j vnd varcnden wie vorstat. Also das dieselben bchd Stett Bcrnn vnd Friburg j vnd Jr ewig nachkomen Nu vonhin In künsstig ewig zit SölichS alles j vnd JcklichS wie vorstat Söllcn vnd mögen Jnnhaben nutzen niesten ver- j walltigcn beherschcn vcrpfcnden vcrkauffen besetzen vnd entsetzen vnd j damitt tun vnd laßen wann vnd wie Inen das eben ist, als ir fry gudt vnd I Eigcnthum, alles nach Irin frhen Willen vnd genallcn wie vorstat von j mänklichem vngeJrrt vnd vncrsucht aller geistlicher vud weltlicher Gerichten I vnd Rechten oder sus daran mit dehcincn andern fachen Söllcn die selben j bchd Stett Bcrnn vnd Friburg vnd Jr ewig nachkomen darJnn vnd daran j niemcr ersucht werden. Item vnd das onch die vilgcnanten unfern lieb Herrn Gc- j mein Ehdgnossen für sich vnd all Jr ewig nachkomen Sich sölichcr obgcnantc» I Stetten Stoßen Herschaftcn landen lüten güttcrn vnd Hcrlichciten mit Jr zugc- > Hörde als vorstat gegen den selben beiden Stetten vnd Iren ewigen j nachkomen aller Jr ansprachen vnd gcrcchtikcit daran ver- ziehen j vnd vergeben als ouch sh sich des Jncrafft dis bricucS gcntzlich begeben j vnd verzigcn vnd deö von Iren Herrn vnd Obern vollen gcwalt haut j vnd daö onch sh als getrüw cidgnossen VS kraft der ewigen bündcn die I selben bcid Stell Bern vnd Friburg vnd Jr nachkomen bh solichen I Jctz genanten Stetten Stoßen landen vnd Herschaftcn wie abgemeldet ist s ob das not wirt Sollcnt helfen schirmen getruwlich vild vngcuarlich. ^ Item was onch oder wicuil nutzung oder gcnicßes die selben bcid stell i Bern vnd Friburg an zinscn Renten gültcn zöllcn vnd andern dingen j von solichen Herschafften landen lüten oder güttcrn biShar Jngcnommcn > das sol Inen blibcn vnd sh darumb witter nieman zeantwnrtcil haben ! noch zu bcidcrsit discr fach halb nieman den andern vmb j keinerlei vergangnes eostcnS ! vdcr schadend fercr ersuchen In kcincrlch wist. Item darwidcr > vnd dargcgcn, Ist harin bctätinget vnd gcntzlich bcsloßen > daz die vorgcnanten bcid Stett Bern vnd Friburg den obgenantcn j vnscrn Herren geineinen cidgnosscil von Zürich Lutzcrn Vre Switz > Vndcrwaldcn Zug GlaruS vnd Solotnrn für alle vnd Jcgk- lichc l obgcmelte Jr zu spruch vnd gcrcchtikcit geben vnd bezalen sollcnt > zx"> gutter riuscher gnldcn oder 711 für Jcgklichcn gülden ij lib. Haller gemeiner ^ »verschafft als denn Je loüffig ist, mit sömlichs lütrung vnd rechten ge- j dingen, DaS beide Stctt Bern vnd Friburg vnderschcidcnlich gemeinen ^ eidgnoßcn von solichcn xx" gülden Hoptgulz So lang vnd sh die nit bezalcir j nn fürbashin Jerlich zu rechten redlichem Zins geben vnd vßrichtcn j söllcnt, an guttcn rinschcn gülden an gold oder für Jcgklichcn gnldin ij lib ^ Haller wie vorstat, das gcpürt Jcgklichcm der obgenantcn Orttcn eim Jcrlichcs j Zinses C vnd xxv gülden, Vnd sollent die selben beid stctt Bern vnd ^ Friburg discu Jcrlichen Zins gcmciucn eidgnoßcn nu von dishin Jerlich ^ weren, bczalcn vnd autwnrttcn gau Baden In die Statt In crgow vff j den tag vnd die zit alsden gemein eidgnoßcn Jr fachen vnd rcchnnngcn ^ Jerlich dasclbö zu baden handlcnt vnd bcslicßcnt fürderlich one alles > verhindern vnd on allen costcn vnd abgangk schaden vnd engcltniß der ^ vorgenanten vnnscrn Herren gemeinen eidgnoßcn vnd sol der erste ZiuS angan > vnd bezalt werden zu baden vff dem tag der rechnung So daselbö sin j wird Im lxxxv'°" Jar Jctz künfftig, das Wirt vngeuarlich vff ucchst > komendcn Saut Johans Baptisten tag vbcr ein Jar. Vnd ^ sollend die selben beid Stctt Bern vnd Friburg den vorgcnantcu vnnscrn ! Herren gemeinen eidgnoßcn vmb solich vorgemclt Hoptgut die zx"> gülden j vnd vmb die M. gülden den Jcrlichen Zins durch Jr brieff vnd sigcl ^ vnd snst Juandcr nottdnrftig weg So bcnügklichc vcrsorckniß tun > damit vnd sh der selben als wie vorstat zu bezalcn sicher shcnt vnd > Jnmaß wo sh sich harJn snmptcn vnd solichcn Jcrlichen Zins wie vor- j stat nit bczaltcnt, vnd des die gcmcltcn vnnscrn Herren gemein cidgnosscn ^ zu costcn oder schaden keinen, das sh denn Pflichtig shcnt In allweg ^ vnd on alle widerrcd den selben allen mit sampt dem verfalncm j vnbezaltcn Zins zebczalen vnd abzutragen. Doch so Ist HarJn cigent- ^ lich gclütrct vnd abgerctt vff welcher rechnung vnd dem vor- gcnantcn ^ zite zu baden nu fürbashin die vilgcnanten vnnscrn lieb Herren von Bern ^ vnd Friburg mit vier tnscnt Rinschcr gülden oder wie vorstat für ^ Jcgklichcn gülden zeweh Pfund Haller Hoptguttes koment vnd Inen ^ das fügklich oder eben ist vnd die an dem cnd den obgenantcn gemeinen cidgnosscn j mit sampt zwehhundert gülden verfallen Zinses dauon zu Iren Händen geben ^ vnd bczalcnt, Sol man die gütlich von Inen ncmen vnd Inen all- ^ wegen Sölichs nach marchzal an den xx" gülden Hoptguttes vnd > an den tnscnt gnldin zinscs abgezogen worden Souil bis daS sh solichs j Hoptgut vnd Zins gantz abgclosct haben on mcncklichs Jntrag ^ vnd widerrcd. Vnd hicmit so sollent, die vllgenantcn vnnscrn ^ lieb Herren beider parthhcn für sich vnd all die Iren vnd Jr ewig nach- ^ komcn vmb alle vnd Jcgk- lichc Jr obgcmclten Zuspruch spcnn Irrung ^ vnd fachen wie vnd In welchen weg die vorgcnantcu gemein eidgnosscn j söliche von sömlicher obgcmclten Jngcnomcn vnd eroberten Stetten j Stoßen Herschafften landen lüten güttcrn Herlikeiten vnd fachen wegen j wieuor gelütert ist bishar an disen hüttigcn Tag zu beiden Stetten j Bern vnd Friburg sampt oder Jnsnndcrs gchcpt haben oder noch ^ fürbashin Sh vnd Jr nachkomen darzu vnd daran meiner mc j haben oder gcwnnncn möchten, gar vnd gcntzlich gerichtet > cwigklich betragen vnd entscheiden sin vnd dhcin teil dem j andern vbcr dise früntliche ewig richtung daran oder darJn ^ fürbashin nicmermcr Witter ersuchen bckümbcrn noch crvordcrn > weder mit recht oder daran noch snst In keinen weg an allen l fcrrcrn vrsuch vnd gcvcrd Sünder die vnnsern früntlich vnd ewig j richtung nu vnd zu ewigen Zitcn vnzcrbrochcn Stät vnd j vcst zchaltcn getrüwlich dabh blibcn vnd dar- wider niemcr zctunde ^ zchandlen noch schaffen oder gestatten getan werden alles bh Iren ^ eren vnd guten trüwcn Als sh vns das zu bcidcrsite für sich ^ vnd Jr ewig nachkomen vcstcnklich zetnnd vnd zchaltcn In mim ^ des obgenantcn Heinrichen göldlis als eins gemeinen Hand gclopt vnd j versprochen haut. Wir obgenantcn beider parthhcn geordneten Nätc j vnd Machtbott von vnnscrn Herren gemeinen Eidgnoßcn vor- 7!2 genant j vnd ouch von beiden Stetten Bern vnd Friburg,. Bckennent > euch öffentlich vnd vergehent daö wir Innamen vnd vö bevclch I zu beider site vnnser aller Herren vnd obcrn bh allen vnd Jegklichen I vorgcmclten dingen vnd fachen gewesen sind vnd Sölichs also j cwigklich vnucrseret zu bliben von wegen vnd anstatt derselben > vnnsern Herren vnd obcrn, vff solich getrüw vcrmechtigung, So als vor > stat der gemein vnd die zugesagten vnS getan, vesteklich > zu gefeit Hand, zu sageud vnd vcrwilligcnd daö alles In crafft > diö brieueS :c. Nach der aller besten form vnd Meinung wie > solichö aller krefftigest vnd bcstent- lichest sin sol vnd mag Im j rechten vnd vöwendig alle gcvcrde vnd argcnliste gang vß > gcscheidcn. Vnd dcö alles zu warcm bestem vnd ewigem vrkundc j vnd stäter sichcrheit So haben wir obgcnantcn Heinrich j göldli, Ritter, als der gemein man vnd wir Ludwig > kramcr, Pcttcr käse, Rudolff von Wippingen Ritter, vnd niclauö perrctet > vnnser eigen Ingcsigcl als früutlich tädingö lstt vnö vnd vnnsern > erben vuschedlich Vnd aber wir obgcnantcn Heinrich Röist > Bürgermeister Hans TachelShouer Zunfftmeistcr von Zürich HanS > zum brunncu altamman zu Vre vnd HauS Schell amman j zu Zug für vnnser Herren vnd obern vnd darzu für ander vnnser mit- > gesellen vnd alle Jr Herren vnd obcrn von Stetten vnd lcndcrn obgcnant j dcro sh vnd wir vnö HarJn wie vorstat gcmcchtigct Hand, ouch j vnnser Jnsigcl offcn- lich gehenckt an discr brieucn zwen glich j wiscnde vnd Jctwedcr parthhe einen geben. Wir vorgcnanten > Heinrich fcrr von Lugern Vlrich abJberg altamman' von Ewig > Hcknrich Frung von Viiderwalden Heinrich Jcnnelv von Glaruö j vnd cnnrat Vogt Schultheis von Soloturn, Bekennen vnS ouch > offenlich daz wir vnnser aller Herren vnd obern vnder der vorgenanten j vnnsern mitgcsellen Ingcsigcl zu discn dingen vcrpnndcn haben > vnd vnö für sh HarJn gcmcchtigct. Vnd beschach diö vff sampstag > nechst vor dem Sontag exaudi Anno zc. lxxxiiij. > 17. Zl. Juli. (Ttaa»»ar<<>iv Wir Caspar von Gottcö Gnaden, Bischoff zu Basel vnd Wir, die Bürgermeister, die Schultheißen, Ammann, Räte, Bürgere vnd landlütc gcmcinlich discr nachbencmpten Stetten vnd landen Mit namcn Zürich, Bern, Lugern, Vri, Swiz, Vnderwaldcn j ob vnd nit dem kernwald, Zug vnd das vsscr ambt, so zu Zug gehört, Glaruö, Friburg vnd Soloturn, Thnnd kund allermenigclichem mit discm brieue, daö wir angesehen vnd betrachtet haben solich trcw liebe vnd früntschaft, so vnsre vordren > langer zit mit einander« gehcbt Hand vnd vmb daö die zwischcnd VnS gcmcret vnd den widerwcrtigcn dingen, die vnö nach discn loiffen begegnen möchten, dcstcrbaß widcrstandt getan werden möge, so haben wir vnö discr nachgeschribcnen stucken j mit cinandren gütlichen vereint vnd sind ein andren dcro Jngangcn. Des Erste», so sollend wir obgenantcr Bischof Caspar den obgcmcltcn Cidgnonn gcmcinlich noch dchcim ort sundcr- lich, noch denen so mit Inen in Ehnnngcn oder puntnissc > stnd, in vnsern vnd Vilser gestift Slosscn, Stetten vnd landen, ouch darin» noch darusi dcheincn schadcit zufügen noch daö hcmand andern ze tundc gestattet werden, souerc wir vermögen. Dcfiglich sollend wir, die obgenanten Eidgnon j gcmcinlich vnd sundcrlich dem obgcnantcn vnscrm gncdigen Herrn von Basel vnd den seinen durch vnd In vnsern Stoßen, Stetten vnd landen hinwidcrumb ouch tun vnd den hezgenantcn vnsern gncdigen Herren sin lcbtag bh allen j (sinen) vnd sineö Stiftcö Stetten, Slosscn vnd lande», ob In hcmand wider recht dauon trengcn wöltc, schützen vnd schirmen nach vnscrm vermögen, doch in sincm vnd sineö Stiftes kosten. Wcrc ouch das Jemand in vnsern obgerürten Bischoffs ^ Caspars Slossen, Stetten vnd gebieten begriffen wurde, der den obgenantcn Eidgnonn gcmeinlich oder deHeim ort sunderlich schaden getan hette, zu denselben sollend wir Jnne, wenn sh des begerent, vnncrzogcnlichcs Rechtes gestatten j vnd gan lassen; dcsglich sollend wir die obgenantcn Eidgnonn gcmeinlich vnd sunderlich dem, vorgerürtcn vnserm gnedigen Herrn von Basel, siner Stifft vnd den sinen, die siner gnaden ze versprechend stand, hinwiderumb ouch. Were ^ ouch sach, das dchcincr vnscr obgemelten Bischofs Caspars Rat oder dicner oder die in vnsern Stoffen, Stetten, Gerichten vnd gebieten gesessen sind, mit deHeim der obgenantcn Eidgnonn, oder deHeiner vnser obgerürten Eidgnonn gemeinlich ^ oder sunderlich oder der (in) vnsern Stetten, Gerichten vnd gebieten gesessen sind, gegen dcheinen des obgcnanten vnscrö gnedigen Herrn Bischofs Caspar Räten, dienern oder die in siner gnaden oder in sins Stifftcs Stoffen, Stetten, Gerichten vnd ge- > biettcn gesessen sind, Visit zcschaffcn hettcn vnd gewunnen, darumb einer den andern ansprach nit vertragen möchte, darumb sol sich ein hegklichcr von dem andern Rechts lassen bcnügen an den enden vnd in den geeichten, da der ansprcch- j ig gesessen ist vnd dahin er gehört, daselbs ouch ein hegklichcr ansprechigcr dem cleger eins vnuerzogenlichen Rechten sin vnd Im des daselbs gestattet werden sol. Vnd ob sich fügte, das wir obgenantcr Bischof Caspar mit den obgerürten Ehd- j gnossen gemeinlich oder dehcim ort sunder zwehgig wurden, oder wir, die obgemelten Ehdgnon gcmeinlich oder dhein ort sunderlich mit dem'obgenantcn vnserm gnedigen Herrn von Basel, danor Got shc, darumb sollen wir zu beider j sittc, wenn dcwedcr teil den andern erfordert darnach in den nechsten vicrzechcn tagen, vss einem ncmlichcn tag, der darin bcnempt wird, mit cinandcrn ze tagen komm gen Arow im Ergow in die Statt, da sol denn ietwedcrcteil zwen erbcrn ! man setzen, für die wir vnscr zwehunge bringen, die ouch gelert ehd zu got vnd den heiligen swcrcn sollen, die sach vnnerzogenlich vszusprechen zu der mhn, oder zu dem rechten ob sh die mhn nit finden möchten; wcs sich die darumb er- > kennen dem sollen wir beider sitten gnug tun, dabh bliben, das war und stat halten an widerred. Wer aber das sich die selben vier in Iren Vrteil glich teilten vnd nit eins wurden, So söllent sh bh Iren obgcnanten ehden einen gemeinen Man j vnder vnser des obgenantcn Bischosss Caspars oder vnsern der obgenanten Eidgenossen Räten kiesen vnd nemcn, der sh zu der sach gemein, schidlich vnd vnarwenig bedunkcn sin. Derselb gemein den ouch loben vnd swcren sol, die sach mit den ^ Vieren vsze- sprcchcn, als vor geschriben stat. Vnd wie sh die vssprcchen, dem sollend wir zu beider sitten nach komm vnd gnug tun an alle widerred. Vnd von welhem teil der gemein genomen Wirt, der sol von sinen Obern, darzu gcwiscn werden j sich zu der sach zu verbinden vnd die vszcsprechen In maß, als obstat. Wir obgmant bischof Caspar haben vns sclbs darinn vorbehalten all vnser frhheit, gercchtikcit vnscr gcistlichcit vnd vnser geistlich gcricht wie vnscr ^ vordem vnd wir von alter harbracht Hand. Vnd so haben wir obgenanten Eidgnonn vns selbs harinn vorbehalten alle vnser frhheiten vnd altes harkommen vnd die Bünde, so wir vor Datum diß briues mit chnandern oder heman > mit vns gcmachet Hand. Vnd also geloben vnd versprechen wir vorgenannter Bischoff Caspar bh vnsern fürstlichen Eren vnd Wirden vnd wir , die obgenanntm (Eidgnonn) bh vnsern guten truwcn, Alles das, so diser bricff von vns wiset vnd j seit, war vnd stat zu halten, dem nachzclcben vnd gnug ze tund an alles widersprechen, gctruwlich vnd vngcuärlich. Vnd des zu warcm, vcstcm Vrkunde, so haben wir obgcmcltcr Bischofs Caspar vnser Bischoff- lich In- ^ gcsigcl vnd wir die obgenanten Stett vnd ländern, mit Namen Zürich, Bern, Lntzern, Vri, Switz, Vndcrwaldm ob vnd nid dem kcrnwald, Zug vnd das vsscr ambt, so zu Zug gehört, GlaruS, Friburg vnd Soloturn vnscr ^ Stetten vnd lcndcrn Jngcsigel offenlich lassen henken an dieser Bricff zwen 714 glich, die geben sind vff Sambstag nächst vor Sannt Jacobs des heiligen zwelffpotcn tag, als man zalte von Cristi Vilsers lieben Herrn gcburt Vier- j zchcnhundert Achtzig? vnd vier Jar. !«. 4. August. < Staatsakt«,iv B«rn.) Unrnlux llni i;cnnin srnnnnrnm Unx tt ^ninnrjti» vt !XNk»Iix, !>lt ,>»„8 nn^tin prt'üt'ntt«!« littnrv l»nu«'n« «int xnlntnm. I l^i»» tininnnn nnixlininni'« ^t.it»'' innin ninllii«lj«n xnrinlnr, nn« in tnnii«ninl«ilik»^ iniinnintiin siit t«!« nnnm. «i»n«I « t>Ii"tti^ Ix>nl<«l»«! viln iin.>lcin«'m r< px.>x;nlnl, -»„In ^nilinnt «lilnnlin, «Iiinm «n^iinli!« nnn nltnrnt nunntns, ^ «inni» ixiininti» nilunlii non «linitlit, it> t«xnl«nrnli!t Inn- ^ilixln nnn nlxlii.it nn<: n«iir«imi»it, Hnnn «n«!i«>ni «'nn^nniim sncn nnixinm»« nil Ixiinnnilnliin, «I«»n« i>- ninni, tn'nilcnitut«'»«, nunl!tncnnn>iin ixxiinnl' lx inm, ^ >«n«'«'ni « I tinnl«>in «!,n «Iil«ntinni> nnü >t> «l« I»«!5«,, <>«intl nt lilxnli nninin vnlnnix^ zinril«'«' «>.I nsitnnxi^. nniinn iixinliinntn!« «nn^nn !X ;i>list !ll«?c!»ltt^ I «NN^IX! « > nnliq»«' Iis?«, nlmnni«« ,><»I>I'I i»l !>i s,r«:«I«!x«^.>inriUiiü nnitiij« iinlxni ^n , nxiliinmiiu«! nini« ilinm, I NNU «I «'I N< IN»I'N> , tliln« linnnm « t lnl«!lli>z«;ix inin, cin«? intni ;>> vilintnx pi«5!x»r«!!i nn>«Irn^, pr«!« in«««' r«'« nUixInriim ^ in«««»«»« ini,in> Ut ^« n> ^nrnlxm 8«>pliin»m, nnnm nn^trnm, «xn nnn «Inniinnm nt ^nnitnrin« nn^Icnm, «innmin nnin>«> in >xx^«' r« «iiii'nin.int nx «in!«, nt «lii tn.i nonlt «Incnln^ nx nllnnn, ««nisinc fiii«,,,«' «nn>i» > ilnr, !>nini!»lvvrlnnl< ^ ^ vni i- liinilitnr qiinil xi «xxl«n> »micinit; cnns nn« i«ixxink«n- >»r, nmlln «nninr in «lins xntxliliu >itrin^>«i>i«! pncti!« ^ix n«!«I« cnl < t nenrntiini««! vlilitn^, «naxiin«! «i«>i.i lxx t« intinrn ^ >ni«! vinilnt« ü «,t i'nininiinil.it«!!« U« jznxin, nninilntnnxin«! iinxlrnn« Uxr^nixli«; ninxiinü vitiixtnl«' nltin^xnl. Ili^5 i^ilnr >«t .iliii «oniitlnrnninnilni«, liniiitn «»in i>> inniiiilniü qni nn^ i»rnxin>!> >,nnji»>n>!« n^nnninnn ^ « I nnjzn.i« innn nttinskiinl, n« < nnn ss«nlilxl!t iniijzni nnnüilii nn^itri llnliln'rnl'inn«« in.itnr.«, «Iii««« tn^ nt liilüUn« «»n^ilini in^ nn^tr»!« mnjriiitcnm I'liilisiznin« Unnilnl, ^nl»«»rn.»lncnin > - >««>« nu^tri Um ^nn«li«> ^ « l ^nlinnnt in DnniU Inl, Iiliillinnin I>.»IIin!«In>i ,>mi»i'kic>ri5 in < «»initntn Unrlruntli« !«iip«!r rnnniil«« inn«! «linl«! nminiein, <:«nf«!«I>!s,i«:i«ni!« nl intnlli^nnni« int«;r nn^ nt «Ii« tn« «'nntnstnr.tlnk «?Nmini^imn!«, «It pnliilnimn^ ^ nt « um !«l>t«ni!ili M!in«ti«tn ni«Iin.iniini«ü, «zni nun« »cnt«»«itnn« nt I« fi.»>>^ «lintoonn nnntnUnrntnruin eiuitntuin, In« nrnm et « ninitntnnm «I«! Ilincnsxn, U«>>»!>, I.n« «'rni», >«.««>« >> 5u?«?il,. Vn,l,!k«iiI,Inn. /.»,<. in!>l:n«^ «;t .«nli(,nn lijz«' -in,,«'rl«ri'i. Ii»«: jx'.i « n>« >«>x>ni,ilil,>n «I, >xil!«lnriiin nt nrilinnlnrnin, l>.>< Incnnt, >x ix fi« ii>nl, ininninl, « nnliux« ,l inxtnn nnnnnrilii,«int nnsiitnln, nrlinnln!« nt «!» «>«««« «inxnt»c: »In nnnxn«' ^ «lninini »in«!». !> n!itinil,it«! t!iixxl«!«n «nillniiinin iin,i«lnin^«iin» ««In.isslüiimn t>n.irl«>, «Ii«' v«!i n <>»!X ll« nx'»5>> !,x I in >x vr«.ni^>«iitti s»nin«!isiiü nt «lnmini «lninini iinrnli Irniinniliin ^ Unnrinn ^ nintniixn, >iimilit««r nnn^nlnn, «>t ninlnrnm tnci»^ mn^nn «!t v-tni-is li^n zx'Ienliji!«»""""" «Inininnrnm tnnfvtlt-intuiuni ninitntnn, ,;t piirninm vill »ilnn, Un /n^ j «iin, «ini«« n,I ^sivelnntilxiü, «I«! '' Ixii^n, <>" .'inlnilnrn sxlxinrisilnr»«», l'iinin n,I Innlli in «Ini nmnisinlnnlis, üimililer et n«I >lilil.>l«n> sincxn « t tlnn«j>iillilnt,!n, «lictniuin pnr« iun,. «nilinnt inl«!r «liclnin j nri.itinniji!«i>nnin >««"» s>N"« ornin nx nnn nt snnlntttu sinti-nti-niimn» «Ininino« «In li^n nonlnUnrnlnrnin pnrtilin^ vx nli» l-nlvlnnt» nt canclii!«» 715 est bes Presens «anst» rasionabili« Vnio et intslli^vnsia sub modo, farrnu et artisulis j ut sequitur, t^us vvro s«t tsmpus vits disti cristianissimi rs^is intsr distas partss st sarum bominss st subditos inuiolata, inconsussa st tirma permaners dsdsat st obsoruari. Ibimo, qnod dists ambe s parte«, vidsliset ipse 0ri«tianis«imus rsx fransorum st domini sonfsdsrati prenominatarum siuitatum st parsium pro «e as suis subditi« st Imminibu« iuantsa durante lmiusmodi intslliAsnsis st Vnionis tempore nulli« ^ tewporibn« nulli« in rebus se inuisem otfsndant ß^uorri« aut iniuiiis, nss tempore ^uerrarum vei extra distarum parsium inilla pars contra aliam esse dvbet dirssts nss indirssts publice nss ossults. Itsni st ^ qnod dists ambe parte« nt «upra nnlla umquam tempore dabnnt dirssts nss per indirestum, publice nss oeonltv, psr re^na, disionv«, tvrritoria svu distristu« soiinn, pa««um, transitum fauorom, auxilium, sustentasionsm ^ a»t «nllra^ium alisui personv «ins domini« aut sommunitatibus, vmulis not inimisis^ volentidus et sonantibu« iniuriam, nosumentun», bellum aut xuerram altsri vx ipsis partibu«, snrum subditi« aut solli^ati« ^ interrs, «ed pro nessssitats st tempore prsssntis Vnionis sin^uli« in rebus bona Kds so inuisem dili^ant et loueant. Itsin «t quod omnes st sin^uli distarum parsium subditi, msroatorss, sine«, sompatriots, solli^atique, ^ oratore«, nunsii, pervKiini as inliabi- tatore«, xsnte« nobile«, i^nobiles, pede«tres st eque«tre«, suiussumqus nomini«, sondisioni«, dixnitatis as statns fuerint, cum mersimonüs, rsbu« et sorporibns «ui«, sundo et ! redsundo tam psr tsrram ,p>am psr aqua« imposterum libsri st «esuri iisqus ad vorum «evuritatsm s««s dsdeant st psrmanere in altsriu« parti« rsxno, dioionidus, tsrritorii« st distristibu«. item st quod ipss sristianissimu« ^ rsx fransorum tempore buiu«modi Viiioni« st amisabili« intslli^enciv nutla« de xentibu« aut bomi- nibu« prstatoium dominorum sontsderatorum prster ipsorum dominorum sontsdsratorum voinntatsm, «situ st lisensia ad «tipendia kslloriim aut gaisrrarum sue re^ie ^laiestati« resipers aut prouosare debet nee per alios prnuvsari fasere, «ins dolo aut t'rauds ut supra, contra voinntatsm ipsorum dnmi- natorum cantsdsratorum. ltsm st <>ood «inFuli« tsmporibu«, rsbu« aut cau«is uuaqus«iue pars atteri parti et «ui« «udditi«, msrcatoribu« ac inlmbitatoribu« in «ui« re^no, dominii«, disioniku« et tsrri- torii« amice et «ins inbibicione pro compstsnti ^ pscunia tibvre admitti dedeat mersimonia et atia« quassnnqus re« vsndibits« «oticitando, emonda st vvndendo prout bactenu« inter parte« consustum tuit, «aiui« tamen ex utraque parte tbsolonei« I consusti«, busustsuv introducti«. Item st yuod dists amde parte« et cuiiibst parsium presenti in amisabili Vnione ae intelli^encia excipers st rs«sruare po««int et valeant omne« et «inZula« persona«, domino« et communitate« ^ sum «juibu« dists parte« st cuiiibst distarum parsium ante sonslusionem et datum diei presenti« amisabilis intelli^ensis vinsula alisuius sontvderaeioni«, vnion!« aut intellixensiv colliAati sunt et «i^illi« aut ^ litteris roborats; «imiliter et dists ambe parte« »t «npra ressruarv et exsiperv possunt «asrosanstam apo«tolisam «sdem et prssertim domini' sontederati «anstum Itomanum Imperium, omns« st «inxula« eorum lixa« ^ et libertatv« bactenu« indrodusta«. Item st quod dists ambe parte« omnia et «inxula prenotata tempore quo «upra, rata, lirma et ^rata odssruars dsdsnt st noui« litteris as in«trumenti« «ixillo I re^ie maiestatis «imiliter et «i^illi« siuitatum et parsium dictorum dominorum eonledsratorum robo- rat!« et supsrinde bsndi.« contlrmare et tempore quo «squitur eontirmari tasere. l'rsssiitiku« ^ loso et nomine disti sristianissimi re^i« fransorum ma^nilisi« exre^ii« et prestantissimi« aratoribu« ad bes plsna sum poststate deputati«, videlieot domini« pbilippo Laudot, rexiu« con«iliariu« ^ as sanssllaris dusatus liur^undie Aubsrnator, et lobanne vandelot, sonsiliariu« et dailliuu« dailliuatu« «uperioriu« in 90" 71li nxmit.itx Ixu^xixli,«, tlniitnl ilx>8 nl «linlxixix piilnnii^^inxx «xx «Inniixnnxn, «»»sixlirülnrxi» 8ixiilitvn Inn«, nl xnmix«! nnnxxxlnix >»Inx!i !«x< t»ni l!,ln <» Vii><>- nxixx, ixiln8, Ixinjsinxi^i^tnr; «In Nnnx.i >I«,inix»8 >ViII,nIxi»8 «In I,in8p!>«l>, x>iln8, «inxllnl»!«, xix»8 I'ntn»8 «In >^.il>i»x, iniin«, 8N»Itnlx8 ^nninr; «In I.xnnrxn «Inminx« ^ t'..i>ip!,r «In Ilnrlnxklnix, >xiln8, 8N»I- t«!tii8, >Vnnnnrii8 «In Xlnnknx, Inlinxxn^ ItU88, I!«I.iIiil,«n!>x; «In Vnnxn.i >V!,IInr»5 Ii, «Inn l.ii88N, ^nxnkixxx^ nt t'.i i8tnl?nrx8 l ^nxinlinn; «In Kxini.i It>xlnls»8 Itn«iix^, ^niin.ii,»!«; «In llnlnn«.il«lnn Itixlnll»8 »Iii/, >IiN8!,xi!„ix8 nl IUjiin»8 /«I^nn; «I«> I-rilxin^n «lomiinx. l'nll»8 «I«> I'»88!>ssxin, I»il«8. 8«IiIlnllI8 8nxinn, nt «In .^nlnlnn ^ntx>xxn8 v«x» ^ .^InII, pnnllxttiN' l!>rix8, prn8«'xni.ililnr vinni» niinxxi nl .«linriiin Ir»ni»5 lixn ul 8iipn.i «>i!,tnr>iix ««M5n«lnxni»ix .iiliinplnxln«. vVtl.i 8xxt linn nt n«»»nli>5!, ix I.ixnrn.,, 8«,1il,i nt nomnxixi «nx^xlxix nt nniilnnxx, «In Iij»»«> «piil,»8 8Xpn.i, 8x1» «ii^ill«, .ilxin , <»nnxxxil<>li8 I.xnnrx« l>8iiin^, ixxxinn vxivnn8<>Ii xxixil«, « l prn«Ii«ti8 nn^x«, nn.itnnilxi8 lr.xlil.i. (.»xnnxix ««li.iix omxiiii» nt 8ix^xl„nx»x s pnnx.iri.ilnnxix üixiiln n<>8« i il»lxx, 8ijsilli8 i>,8«>nxi» n«^i»nxx, niütnrxix ixxxilxn, «linli «Inixixi nxxf« «Iniiili npixl 8N r« tixx« > «ixt.«« !><»lixx siininxx«, «pin«! ,x>8 ««,X8i8 .ixln«li« Ii8, vnlnxln8 pi«»xi88i'8 ^ nn.il«»»»> ix>8tnnn»x> 8!,ti8t!>nnn«', in.itxn!» «Inlitinnü« i«»>n pnnnii88.'», nnnn«,n nni,8ilin pnnili« tnrxi», ,n!,pilxl!>, !>ntinxln8 nt nixxi!» 8»p«?niii8 nniinn.iln <»»8n»8i»xi8, nttxtini«!ixilni>8, n.'ititlx!iiiin>X8 « I !ippnnt>.iuiinx8, «'n,i8nxti- mx8«pin, «<>nsirm.>niX8, n.ilili« !>in»8 nt !>pi»nttt».iixii8 pnn pnn8nxln8, Ninlüiixpin nn», inium nnxsn«>ei!i- ninnnix, intnlli>?nn< iiin, « I «xixii» «linliü N!ipjlxli8 «>> !,ntin»Ii8 nnniprnl>nx8!> Innnn«> nt nx p.inln xn8lr«i jn»inl.il»ililnn ^ «In pxixln «xl pxxnlxni «>t,8nnx!,nn «Ii«li8 nnxs« «Inn!>li8, nnnxxi < i»ilnliI»X8 «>l ««»xnxixi- t.ilitix» pnn«»i8i»x>8 nt ix vnnlx, , « ^ix pnn pnn8nxln8 pn»ixilli»xi8 !>n pnlliniixxi. 151 < ni,sn«Inn!itn8 xx^ti «»!« xi)x>ix!iixl>> « I nxnisiinrxl«, ^ xnniin.inxi^ nt «Incl.nnxxx« ,>xx, n?xux Unx ltxix.iixxx n« < I«>jx,, ^iinniix lisxixnxix, Ii»i»ni im», nn^ni« «lnlln, !>« >>Iin, ^iiiixini n, «Ixxiixxin !^!,I»xx«Ii«, ilxni ix I»Ilinrixjki«' x< > ixxi nli«>!« lU^n» nl j»rix< is,N!«, «iix,» ^ «liix' nnnnrtlix iixiix «Ixmixii!« si<'»ilnr »„«In, ix , nxfn«Inn!>Ixi« >xxi>i xxlitx^ nn.it xxxiinnin. Ix «^xxrxix «xxxixi» Ixlnm nl tn>«tinixxixxi üi^illxx, ixxilrxix >,nnxnxlil,»!i «Ixxixxx» !,>,sxxinxilxxi. Il.ilxm t^nm«, I <>in xxiii^" ixnx!«i!i xixinixl»ri!« ^xix> «Ixniixi ixilln«iixi«, «i«i.>,Inix- i;<'xl<>'«ixxi «inlxttsxnxixx, «ix.iil«, nt ni^xi xx^tii ünnux«!». pnz«!n, I» »,x, >IIIn, «>»o «Inmlixii »xirillixill» llniknnl, vomlln» I «'lürnnxxil«'»«!!, «!l Nronlo, V<>,. n>>I»cnp»!, l»i!lr-iik<,rllx>lo«,ini, önniln»» «In I»«»il!,, n,i>iil!>I«l ^iliii»»» j r»mnv, liornliiü 6n I» Vnrnixlo. maxlüXi Nnixivslüriim, «-»illvlmu!« Ilnlnoiinst, «ennr«,!!» Ilnixiel»«!»» «!l »lil «!«!>»l. I'«l»xxxl!>no. R?>. October. < Stt»ar«I,iv A«rl ) Inxonnxti«« npisnnpU!«, !«NI,IX>> «NN»«,I X», «Ini Nilnnti« liliiü , „xsnilnnüli!« «lt« li^n .^l!»Xi,xin «upv- l ini i«! »»Iiitnin nt «pnjitilini»» Ixxx «Ii« tiox« ix. l'.xx, «»xn.tv ninxxx in >iixt»>« i»nn«li«»i n«»«l«>r iniunrit X«,IX!X!iXll!>IX !,«I xxltx!,,» ^liitixxx «lnsnnxixxnix nt !X> PNI >,ntx!,x> « XNNlX tii»' nt .inxn i?! ixtnr IX>1 I «»xiiNl iliitixix'M: >'«»« «l»i pnnlinnn!«»»!«' ipji«, «In xinilic», xt !>Iti5«ixx> pl.inxit, «xl'i-''^'' «lixix!» iinxxnxtn ^ ssniiti«, ix pxxtili«nlx ni -«xnnnnsinxi« nt n«,x ixixnri x«,8 nt vxixnrsilntn^ i>o8tn!>8 «lilnntixxn pr«»8Nlpiiinxi , «pi.i pi n«ln««88<>i ip8«; sxnnit i>in8n«:iitx8, vnlnntn.8 nnixlnx, nxlii««»'» 717 tollviis et oaritatis inuluo ooniuuo- s liouoiu, quo euru illo uobis oral, ut oxtot aliquoll planus noslro oi^a uos Iiouiuolo.il Uo, Loufolleratiouom ipsam per piollooossnrvm ipsum ut piotortur nobiseuiu initaiu durum sorio appiodamus ot ooulirmamus ot s avooptamus ot quatinus opus sit llonuo unliisoum ot cum vniuoi'sitalibus uostris iuimus ot oontralümus oum oisllom olausulis, paotis ot ooullioiouibus, quo in ipsa oonso«ioruoiono oum prollecossoro ipso sio s oontraota oontiuotur. Promittontos uobis illam porpotua nos osso obsorusturos in omnidus et por oiunia porincio ao si llo uvrdo :ui uordum eius tonor die insortus ossot ot omni» circa ill nooossuriu quo- ^ moäoiidot dio oxprossu toront ot salomnitor stipulata, in eontrurium tuoiontibus non obstauliluis quiliusounquo. Votum Itomo apull Sauctum I'otrum, anno iucarnatiouis «lominioe ^ miiiosimo quallrin^cutcsimo aotuugosiwo quinto. Ouintoüovimo Kol- diaucmkris I'outilioutus nastri anno soounlio. t.. vonattus. 448«, 11. Februar. (Staatsarchiv Luccrn.) In dem Namen der heiligen vnd vntcilbarcn Drhualtigkcit, Vaters, Sunö vnd heiligen Geistes Amen. Wie wol all Cristgloubigcn vß Pflicht vnd ampt schuldig sind, daS Sh den gemeinen Cristcnlichcn Natt vnd den heiligen Römischen Stnl als das Fürstcnthum vnd houpt desselben mit andcchtigcr vndcrtenikcit, lutrcr trnw vnd höchster andacht vmbfahcn vnd mit Jr Hab vnd macht Bhstand tügcn, vff das dersclb mit gemeiner hilff vcrwaret sincn stat vnverlczt enthalten vnd von allen widerwcrtigcn sicher sin möge; So sind doch me vnd me die vcrpflicht, denen die götlich Majestät witcr krcft, zierlich Shge vnd schönen triumph allenthalben zu uerlichcn gcrucht, vnd denen sich der heilig Römisch Stnl bizhar vor andern gnädiger zu erzoigcn gcwont hat. Zwar so die macht zu vbcrwindcn vnd alle glncksame ding voit der götlichen Maicstat vßgan knndtlich ist, wer wölt dann zwifeln die, denen die götlich miltikcit mcrcr guttat verliehen hat, onch verrcr hinwidcr schuldig zc sin, vnd mit größerer hiß zu crhöchernng des Cristen- lichen gloubcnS, onch zu dienst vnd hilff des Römischen Stnlö vnd obersten Bischoffs als sincö Verwesers vff ertlich gcfürt sollen werden, damit nit durch Verachtung der götlichen gütikcit Jr vngnad in Valien, onch bclzicrnng des frhdö verlieren vnd widerwärtig zuvell mit vndcrtrug des glneksamen standcs zu ucrsuchcn begegne. Hicrumb ist das wir Bürgermeister, Schultheißen, Amman, Näth, Gemeinden vnd Jnwoncr der Stetten, lcnder, ertlichen vnd Herschafften des großen vnd alten PnndcS obcrtütschen landen, Nämlich von Zürich, Bern, Luzern, Vrh, Swiz, Vndcrwaldcn ob vnd nit dem wald, Zug mit den vßern, So darzu gehören, Glarns, Frhbnrg vnd Solotnrn samentlich Eidgenossen, als der heiligen Cristcn- lichen kilchen vnd Römischen Stuls vndcrtcnigcn vnd andcchtigcn, vnser cltcrn fnßstapfcn anhangende vnd die heiligen Römischen kilchen vnd Römischen stnl mit aller andacht vnd gehorsame nachzuuolgen begerende, zu lob vnd cre der göttlichen Hoche, des Cristcnlichcn standö vnd der heiligen kilchen vnd römischen stnlö trost vnd zierd langest vnd mit Namen in dem Jar des Herrn Tusend vierhundert vnd min vnd sibcnzig mit säligcr gedcchtniß Herrn Sixtcn dem Vierden, Bapst vnd obersten Bischoff etwas verehnnng, vcrstcntniß vnd Puntniß vollzogen vnd angenomcn haben. Vnd do aber Er znlctst, als dem obersten gefallen hat, von menschlicher zit gescheidcn vnd vnser allerheiligstcr Vater, Herr Jnnoccntius der achtend, bapst, durch willgung götlicher gnad ordcnlich vnd mit einhelliger sthmm der hcilgen Römischen 7ttt Samlung am Bapstnmb nachgeuolgct, vnd sincr Hcilikcit will gewesen ist, die obcrürten ehnung, vcr- steittiliß vnd puntniß zu crnüwcn vild abermals zu uolzichen, als daö durch stncr hcilikcit bricff in forma cincö brcuiö nach dcö Römischen Hofs Sitten mit hanffincr snurcn vnd gebligct vnd vnS durch den Erwirdigen, edlen vnd fürnämcn man, Her Johansen Blez von Notenstcin, hütpritstern vnd Chorherrn zu Ratolpzell, siner hcilikcit zu vnö vnd sölichS zu bcslicficn Bottcn, zugesandt vnd vbcrantwurt clärlich erschint, Inhaltendc als Harnach stat: InnoccntiuS, Bischoff ein dicncr der dienern Gottes, vnsern lieben Süncit den Eidgenossen dcö Höchen Pundö obcrtütscher landen das heil vnd päpstlichen Segen. Als säliger gcdcchtniß Sirtuö, vnser Vorsar, mit üch Jngangcn ist ctlich püntnuß zu samentlicher beschirmung der Statcn vnd zu ewiger cnthaltung, Einhellikcit vnd liebe zwüschen üch, Also wir, der demselben vnscrm vorfarcn von Zit als dem obersten geuallen hat, gcschcidcn, durch willgung götlichcr gnaden am Bapstum nachgeuolgct haben vnd nit mit minder liebe üch gemcinlich vcrnolgcn, dann dcrsclb vnser vorfar veruolgct hat, wellende dieselben Verfügung, püutniß vnd samcntlichc liebe mit üch sin, die mit Im üch was, vff daö etwas Pfands sigc vnser gutwillikcit gegen üch, dieselben puntniß, durch vnsern vorfarcn als obstat mit üch Jngangcn In krafft discr bricff bcwarcn, bestätigen vnd nemcn wir an vnd wie sich gcpürt mit üch aber vnd üwcrn gcmcinschaftcn, gand wir In vnd vollzicchcn die mit denselben artiklcn, gcdingcn vnd bcrcdnisscn, So in derselben puntniß mit vnscrm vorfarcn also vollzogen, begriffen Wirt, verheißende vnö, die üch cwigklich zu haltende in allen vnd durch alle ding, als ob von wort zu wort Jr Inhalt harin gemeldet wäre vnd alle ding darzu dehcinöwcgö noturftig hie vßgctückt wcren vnd förmlichen voll- strekt, ungehindert cinchcrlch dingen hicwidcr tunde. Geben zu Rom bh Sant Peter in dem Jar der gütlichen fleischwcrdung Tnscnt vierhundert Achtzig vnd fünff Jar vff den rv kalenden November vnscrcö Bapstumbs im anderen Jar. Harnmb allen vnd icglichen Eristglöubigen, gegcnwürtigcn vnd künftigen diese» Bricff anscchcndcn oder hörenden sye kund, offenbar, das wir obgcnante Bürgermeister, Schultheiß?, Amman, Rät, Gemeinden vnd Jnwoner der vorgenanten Stetten, lender vnd orten des großen vnd alten pnnds obertütschen landen begercnde mit aller vndertänigkeit vnd andacht die heiligen Eristcnlichen kilchen, den Väpstlichen Stul vnd obersten Bischoff desselben in bchaltung der fußpfad Unserer cltcrn mit oberster begird zu ncruolgen vnd all vnser dienst ganz bereit zu erzeigen, ouch dieselben heiligen Eristenlichen kilchen, päpstlichen Stul vnd den genanten vnsern allcrheiligsten Vater den Vapst Jnnoccntium den Achtenden nach vnscrm vermögen mit hilff Gottes, ob cö die notturft forderte gegen vnd wider allermenglich hetz vnd in künftigen vnscrS heiligen gloubenö der hciligcil Eristenlichen kilchen oder des römischen stuls vnd deö genanten VnscrS allcrheiligsten Vaters des Bapst Jnnocentii des Achtenden vhcnd, widerwertigcn, vngchorsameil vnd durchächter zil bcschirmeil vnd verhüten, die obgcmclte Ehnung, vcrstentniß vild püntniß mit dem gcmcltcn vnscrm allcrheiligsten Vater dem Bapst Jnnocentio dem Achtenden In wiß vnd maß, ouch mit den artikcln, puncten vnd capiteln, als hernach volgct von nüwcm vff in all besser wiß weg vnd form, damit solichS allerbest förmlichcst vnd krcftigcst sin mag vnd sol, volzogcil, beslosscn, Jngcgangen vnd angcnomen haben, vnd die in Jr macht vnd krcfftcn, So lang der gcmellt vnser heiligster Vater, der Vapst Jnnoccnciuö der achtend im leben ist, zu wären vnd bestan, vnd durch vnö vnd vnser nachkomcn vnverlchct zu behalten werden sollen, beuestnct vnd gelobt haben vnd durch diß gegenwärtig brieff beuestnen vnd formlichen verheißen. Vnd zu dem Ersten, Daö wir obgcnantcn Eidgnonn für VnS vnd vnser Untertanen in VZarnng solichcr Ehnung vnd puntniß vnucrbrochlich bestan blibcn vnd verharren wollen gegen dem hetzgenanten 719 vnserm allcrheiligsten Natter dem Bapst Jnnocencio dem achtenden vnd der heiligen Cristcnlichcn Kilckcn in gutem frhd, lütterer andacht, Nnw vnd einhellikeit vnd mit dheinen kriegen, arglistcn. widerwärtikeiten oder belestignngcn dieselben kilchcn oder sin heilikeit anvcchten oder betrüben, noch krieg bewegen gcstraas oder vngcstrags. Bcsundcr nnt vnscr lutrcn Worten, andacht, sicherer trnw vnd vffrechtcm gcmüt in wiß vndertcn.gster Snnen wellen wir vns vlißen, die zn eren vnd vmbfachen. frhen durch Wandel onch sichern vnd rnw.gen fr.d Zr .n vnsern crtrichen, landen, herrschassten vnd oberkciten ane alle belestignn der betrnbung vergehende. Vnd das wir weder gestrags noch vngestrags durch vnser oberkciten strich vnd herrschafften n.t geben paß. durchzng. Zugang, gnnst, vffenthalt, hilff noch siirschnb den widerwer igen vhenden vngchorsamen oder dnrchcchtcrn, Herren oder Herrschaften noch einichen Personen, die da wellen oder begynnen ftauel, beschedignngen, vhnndschafft, schaden oder krieg znzefügen der heiligen Römische» k.lchen, vnserm Cristcnlichcn gloubcn oder dem genannten, vnserm heiligsten Natter dem Bapst oder SV zu bekümbern oder abbruch zetnn an Iren herrschafften. Personen, oberkciten, güttern, gerechtikeiten frv- hellen oder gcwonhc.tcn b.ßbar gcpracht oder von altem erlangt, heimlich noch ossenlich Sünder n'.it 10 großem vl.ß vnd w.r mögen, wellen wir vns vlissen solichö nach vnsern krefften abzustellen vnd zn wenden Zum andern ob dem genanten vnserm heiligsten Vater dem Bapst Jnnoccneio dem Achtenden Zn ritt diser puntn.ß vnd vcrehnnng zu der heiligen Römischen kilchcn des cristcnlichcn glonbenö oder sincr l.e li- kc.t fachen oder geschcfftcn zu zitcn auligcndcu vnd zuvallcndcn, hilff, bpstand vnd dienst der vnsern not wäre oder wurde, vnd pn he.likcit vns zn schirmnng vnd hanthabnng derselben heiligen Römischen kilchcn vnd vnseres er.,tenl.chen glonbens ervorderte, so dick vnd wenn sich das begibt, das alsdann wir hetzgenannten E.dgnossen, nämlich von Zürich, Bern, Lntzern, Vrh, Switz, Nndcrwalden, Zug, Glarns ffr.w bürg vnd Soloturn, als der heiligen Römische.r kilchcn vnd siner heil.keit vndertenigen Sün vnd Di ner ... sol.cheu der k.lchen. des glonbens vnd siner heilikeit znnallenden zn zitten geschefften vnd fachen vnsren vndcrtancn, zugehörigen, Mwoncrn, lntcn vnd wappncrn gnnst, vrlonb vnd willgung, Hinzugan verliehen vnd vergönne., sollen, das Sh in siner heilikeit dienst vnd sold zn derselbe» siner heilikeit sich verfA. cn zu h.lff, Waffen ncmcn vnd hinzicchen, hilff vnd bhstand derselben zu kriegen bietende, doch vnd souer wir vm vnsern eignen kr.cgcn vnd schinbar gfarlichcn Nrlugcn wegen solichcr vnscr vntertanen hilff vnd bhwesen n.t bedorffen, vnd so dick sin heilikeit solicher vnser lüten vnd gewappneten notnrfftig vnd vns als obstat crmantcn, das dann die der zal zu siner heilikeit ze zitten kommende, bcmügig sin vnd Micke vnscr reistgcn gewappneten vnd lüt keineswegs zu schiffischcm oder mcrischcm krieg, Snndcr allein vff vcstcm crtrich, o es niicr heilikeit, der heiligen Römischen kilchcn vnd vnserm Cristcnlichcn glonbcn zn zitten nottnrftig w.rdt, durch sin heilikeit oder einig andere verpflichten, füren oder bruchcn sol Zum dritten, vnd das vmb söliche als obstat vnser lüten vnd gewappneten Sold vnd dienst st» Heilikeit dci.sclbcn vnsern lüten vnd Söldnern, welich vnd wicvil von derselbe.- zu der heiligen Cristen- l.chen k.lchen vnd he-l.kc.t als vorstat krieg oder geschcsst he zu Zitcn cruordert wcrcn, heglichem fußknecht für s.nen sold vnd belonung fünff Rinischcr guldin, vnd den Rillenden, ob ctlich Reisig ernordcrt weren, zechen Rinstchcr gnld.n z» Hedem monat geben solle vnd daS der vcrmclten vnscr lüten vnd ll werd s^?-k'st ^ d b-lser.. vnd wonhafftcn sitzen vßgand anvachcn vnd bezalt werden sol, biß si zu denselben widerkert sind zu Iren hüseru vnd landen werende, all arglist vnd gevuard ganz vsgcslosscn, vnd mit sölichen gcdingen. das dieselben vnscr Söldner vnd lüt der hciliacn Römischen kilchen vnd siner heilikeit als obstat getrüwlich dienen söllen, derselben hilff vnd dienst mit 7?<> ganzer gehorsamkeit bcwisendc, vnd das sy durch vnö von sincr hcilikcit sold v»d krieg onc sincr hcilikcit gnnst vnd willen vnd bis daß solich krieg vollbracht oder durch Syg oder vertrag geendet oder gestcllct sind, vnd das so oft vnd dick es not ist oder wirt, nit söllcn wider berufst werden, ES wäre dann, dz vnö cidgnonn sölich eigen krieg vnd schinbar vrlng begegnen vnd zustunden, die Vilser lütcn vnd vnder- tancn bywescn vnd hilff cruordcrtcn, vnd das alsdann wir Eidgnonn vnser li'it, vndertancn vnd soldner wider beruffcn mögen, vnd sin heilikcit denselben wider heimzuziehen gncdigclich zulassen söllc, alle Hinderung, gcucrd vnd arglist vsgeslosscn. Zum Vierden, damit solich ding, als obstat, vff sincr hcilikcit mannng vnd trost der heiligen Römischen kilchcn vnd Eristcnlichcn gloubcnS zu zittcn des fruchtparlichcr zu Vollzug gebracht vnd vostsürt werden mög, hat dicselb sin hcilikeit vß snildern gnaden vnd Jr angebornen gütikeit sich gncdigclich erboten vnd ist oilch harin lutcr beslosscn vnd verheißen, daö so dick sin hcilikeit vnö cidgnosscn als obstat vmb hilss vnd vnser lüt crmancn vnd vorder» wirt, das alsdann sin hcilikcit vnscrn obgenannten Stetten, ortcil vnd lcndcrn von Zürich, Bcril, Nutzern, Vri, Swiß, Vndcrwaldcn, Zug, GlaruS, Frybnrg vnd Soloturn hegklichcm Ort zu solichcr mannng vnd geschcfften, vffrüstnng vnd vertignng Tnsent Duggaten an gold vfiteilcil vnd geben vnd mit sollicher mannng vnö zuschickeil solle vnd nit destmindcr vnscrn Reisigen vnd Söldnern zu sincr hcilikcit komincnden Jr sold als obgelütrct ist, geben vnd vßrichtcn solle vssrecht vnd gestragö. Zum füilsstcn, ob sich in sollichcn, der heiligen kilchcn oder sincr Heiligkeit kriegSgeschefften oder vrlugcn die genannten vnser lnt vnd soldncr bh dem vermelten vnserm heiligsten Vater dem Bapst zu bliben vnd verharren begebe oder villicht die notturft nach gcstalt der dingen die vilc erforderte, alö dann sy in sollichem krieg vnd dringen bliben werden, so ist abgcredt, das sin hcilikcit alledicwil soliche krieg vnd vrlng wcrcn, vnö obgcnailtcil Eidgenossen zu bcharrung solichö kricgS vegclichcn Ort als obstat Tnsent Dnggatcn alle Jar geben sol als sin hcilikcit vß Jr ingcborncn sanftmütigkcit miltenclich also vßzcrichtcn verheißen hat mit sampt der bestimmten Summ Duggaten der cruordcrung vnd bezalung deö Solds alö obgelütrct ist vnd nit fürcr. Zum Sechsten, daö sin hcilikcit vnö obgenantcn Eydgnonn, all vnscr vndcrtaiicn vnd verwandten vmb sollich vnscr vndcrtcnigkcit gegen Jr in asten vnscrn geschcfften derselben heil und gäbrichen guttaten bcuolhcn haben vnd cmpfachen onch derselben heiligen Römischen kilchcn Jnbcglidcn gcruche, die prini- legicn, fryheitcn, verlichungen, gnad vnd gewarsamc von wvlandt seliger gedechtnnß Herrn Sixtcn, siner hcilikcit vorfarcn obgemclt vnS genanten Eidgnonn verlichcn, geben vnd vßgetcilt, bekrcsstigcndc gegen sincr hcilikcit vnd dem heiligen Römischen Sink mit ewiger gcdcchtniß benachendc, als die gnediclich zu thun in wiß eins gütigen Vaters sich begeben hat. Vnd wonn diö gcgenwürtig püntnist, Ehnnng vnd srüntlich vcrstentniß mit allen obgcmeltcn Artiklcn, pnnctcn vnd Eahitcln vß vnscr aller rechtem wüsten, zittiger Vorbctrachtnng vnd cinhcllcm Rat zu zierd vnd crcn der heiligen Römischen Kilchcn, des Bäpstlichcn Stuls vnd Cristcnlichcn gloubcnö, onch ^kS genantcil vnscrcö heiligsten Vatcrö des Bapsteö Jnnoccncii des Achtenden, als Vilsers obersten VischossS vnd Hirten vnd Verwesers Jhcsn Eristi bystand, Trost, Schirm, Hilff vnd Dienst auch vnscr sclcn heil beslosscn, abgcredt vnd volzogen ist, Daö alles wir obgenantcn Bürgermeister, Schultheißen, Amman, Rät, gemeinden vnd Jnwoncr der obberürtcn Stetten, lcndcr vnd Orten, Nämlich von Zürich, Bern, sichern, Vre, Swiz, Vndcrwaldcn, ob vnd nid dem Wald, Zug mit den vßcrn Zugchörungcn, GlaruS, Frhburg 721 vnd Solothurn, als unterdcnigste Sün der heiligen Römischen kilchen vnd des Bäpstlichen Stuls gehorsame, für vnö vnd vnser vndertanen verheißen, geloben vnd versprechen bh vnscrn guten trüwcn vnd crcn statt, dankpar vnd vcst zu haben vnd behalten vnd vnucrlczct zu behüten, vnd erfüllen, noch Hemer dawider zu tun oder den so dawider tettcn zn gehellen, durch vns oder ander, heimlich oder offenlich, gcstrags oder vngcstragö, noch mit einichcr gesuchten form, gcucrd vnd arglist ganz vsgcschlossen. Harumb so haben wir obgenantcn Eidgnossen der gemelten vnser Stetten, Orten vnd lender Jnsigel an disen gegenwürtigcn Briefs tun henken vnd die mit bewarung derselben nach vnser Vebung vnd gcwon- heit lassen bcucstncn zu glouben vnd zügkniß aller obgemcltcn Dingen. Bcschcchcn, vollzogen vnd bcslosscn sind dise ding in der Statt Zürich vnser gemeinen Versammlung daselbs gehalten vff den xj tag des Monats Hönning Anno lxxzvfl°- Vorstehendes ist offenbar eine amtliche, gleichzeitige Uebersetzung dcS lateinisch gefaßten Instruments, dessen Original nicht aufgefunden werden konnte. 21. 4687, 31. März. (Staatsarchiv Luccrn.) In Gottes Namen, Amen. Wir der Bürgermeister, die Schultheißen, die Amilianen, Rät, Bürger .Lantlüt, vnd gautz gemeinden von Zürich, Lutzcrn, Vre, Switz, Nndcrwalden ob vnd nid dem Kernwald, von Zug mit dem vßcrn ampt vnd von Glarus, als von den Siben Orten der Eidgnoschafft, Tund kund aller- j menglichcm mit diesem brieue: Als dann vntz har Vit zitcs in vnser eidgnoschafft vnder den vnscrn vnd ander vnser zugcwantcn vnd vmbscsscn, die dann in kouffen vnd verkonffcn mit Ihr zufart vnd andern Iren fachen vnd geschefften von vns vnd wir zu Inen wandle» vnd wonung Hand mcrgklich ^ Irrung vnd gebrestcn des gemeinen manncs gewesen sind von mengerleh guldiner vnd silbriner münzen wegen, frömder vnd hcimschcr, damit dann vntzhar lange zit der gemein man bh vnS vnd die vnscrn zugcwantcn vnd andern treffcnlich bcswcrd vnd in maß beladen gewesen, damit vnö je > vß schuldigen pflichten den gemeinen nutz zu fürdcrn billich zugestanden ist, Sölich Irrung vnd gebrestcn der Müntz halb also zc bedenken vnd zc ordnen, damit vnd sölichS vns vnd dem gemeinen man, frömdcn vnd hcimschcn, So zu vns wandlcnt vnd werbent, nach billicher gcrechtigkcit nutzbar sin vnd cinhcllikcit > bringcil möchte; Darinnb mit guter zitlichcr Vorbctrachtnng vnd mit einhelligem früntlichcm Rate, Haben wir alle vnd icgklich solich gcwonlich frvmd vnd hcimsch müntzcn, gold vnd silbcr, durch gloupsam, crbcr vnd gcschikt gesworen lüte vnd Personen besehen, die vffsetzcn, brönnen vnd wirdigcn ^ lassen nach dem golde vnd stlber von cim Stuck an das ander, wie das hernach erlütert ist vnd bcstimpt Wirt, Vnd haben VnS dabh früntlich vnd einhelligklich vnder vnd miteinander gceinbaret, zugescit vnd beslossen bh vnscrn guten trü- wen vnd eiden, das wir vnd die vnscrn in den obgenannten der Siben Orten j der eidgnoschafft, darzu alle andern die vnscrn, so vnö zugehörcnt j nu von dishin die nechsten zechen Jarc von Datum dis bricffs nach cinandcrn komcndc bh discr nachuolgendcr müntz, gold vnd silbcr, gegen frömdcn vnd hcimschcn zc geben vnd zu nemen vnabläßlich blibcn vnd bestan wcllent, wie wir die mit allen andern I punkten, fachen vnd artiklcn hicnach gemeldet angesehen, verordnet, bcstimpt vnd gcwcrdct haben vnd das ouch wir vnd alle die vnscrn vnd mengklich dauor gemeldet, dabh bliben söllent vnd wöllent vcstcuklich bh straff vnd pcncn hicnach begriffen. Dem ist also: des Ersten sol man die Zit vnd Jar vß vorgcmcldet 9t 722 geben s vnd nenitn einen Rinischen gülden gnt an gold vnd an gewicht gntcr müntz hicnach gemeldet vnd gewcrdet für zwcy pfuild hallcr, Item tuggatcn vnd vngrisch guldin gut an gold vnd an gewicht ein für dry vnd fünffzig schilling vier haller, das sind dry für vier Rinsch guldin, Item die nüwcn frankrichcr j krönen mit der Emmen gut an gold vnd an gewicht eine für fünffzig schilling, Item die alten frankrichcr krönen gut an gold vnd an gewicht eine für acht vnd vierzig schilling haller, Item gut kölsch guldin ein für acht vnd drißig schilling haller, Item gut Vtrisch guldin ein für siben vnd drißig s schilling hallcr; Item gut bhslcg ein für ein vnd zwcnzig schilling haller, Item die großen dicken mcilandischcn Pfennig, die gerecht vnd gut sind, ein für dryzechen schilling vnd vier hallcr, Item die großen etscher Pfennig, die der fürst von Oesierrich Ich stecht fünff für ein guldin, sind gewcrdet ein für acht j schilling haller, Item die halben Etscher derselben münh, ein für vier schilling hallcr, Item die vcncdhcr, so vnszhar für fünff schilling gangen sind, ein für vier schilling vier hallcr, Item die guten rechten Römer Karlin ein für vier schilling acht hallcr, Item die halben Karlin mit dem löwcn ein für einliff j angster, Item die bononicr Karlin mit dem löwcn ein für zwen vnd zwcnzig angstcr, Item die kleinen Karlin, da drh für ein geschlagen sind, ein für nün angstcr, Item die weltschcn Pfennig als Gcnower, Mantowcr, vnd derglich, So vnhhar für Scchtzcchcn angstcr gangen sind, ganz vnd vnbeschroten ein für s sünffzcchen angster, Item die burgundischen täuschen mit dem fürschlag ein für zwen schilling, Item die Römer schlüssclplaphart, gut vnd vnbeschroten ein für zwen schilling, Item die guten Behcmsch ein für zwen schilling, Item die guten alten plaphart ein für zwen schilling, Item die Straßburgcr s plaphart ein für einliff angstcr, Item die crüzplaphart ein für dry vnd zwcnzig haller, Item die mcilendischcn großen oder pla phart mit der federn ein für acht angstcr, Item die meilcndischen großen oder plaphart mit dem f ein für acht angstcr, Item die meilcndischen großen oder plaphart ^ mit dem crüz ein für acht angstcr, Item die alten frankrichcr Planken ein für acht angstcr vnd die nüwcn ein für Eiben angster, Item alle Sauoycrplaphart, nüw vnd alt, ein für ein schilling hallcr, Item Zürich vnd Saut galler plaphart einen für acht angster, Item Bcrncr, fryburgcr vnd Soloturncr plaphart s ein für acht angstcr, Item die bur gunschen täuschen ein für acht angstcr, Item die Zürich Kreycn plaphart ein für nünzechcn hallcr, Item ganz bascl plaphart ein für zechen angstcr vnd ein Basel scchscr für dry angstcr, Item ein Keffers crüzcr für dry angstcr, Item die etscher krüher, Zürich krüher s vnd lutzcrncr crützer ein für vier angstcr, Item ein guten Genowcr Rüchling ein für ein Schilling, Item die Soloturncr krühcr zwen für sünffzechtn hallcr, Item die luherner schilling ein für zwölff haller, Item Inszenier Spagürli eins für dry haller, Item die alten guten welschen Spagürli s eins für vier hallcr, Item die guten fünffcr ein für vier haller, Item zwen friburgcr fort mit dem f für fünff hallcr, Item die guten Angstcr, Zürich, Berner vnd luherner ein für zwen hallcr vnd ander, Item die nüwcn Soloturncr Angster ein für ein haller, IltM sust alle guten haller mag man j ncmen, Item denn alle welsch fünffer von Wallis, Sauoyer, loßner, wiblispurger, Jenfcr vnd ander welsch, dcSglich alle welsch Pfennig, die vnhhar vmb zwen fünffer gangen sind, haben wir ganz vcrrüfft, das die nicman ncmen noch geben soll. Wir haben ouch bcslossen vnd geordnet vmb ander swcbisch s münhen, Es sycnt wirtcmbergcr, Vlmcr, Eostenher vnd ander derglich vßwendig, das Jcderman die von dem andern ncmen mag, ob er wil, ein Jcgklichc nach ihrem werd, doch das dieselben münhen In discr Vilser münh vnd wcrdung kein »verschafft sin vnd heißen soll. Vnd damit das dise Vilser werdung die Zit j vfi als vorstat, dcster bcstcntlichcr bclibc, Haben wir vnS fürcr gccin- barct, das wir In vnsern vorgenannten Stetten vnd lcndcrn, ob dchcin Statt oder land das tun wil wol 723 einen Wechsel vffwcrffm vnd haben mag, Also das wir vnder vns selber vnd mit söllichm vnsern Wechslern besorgen vnd schaffen söllent bh vnsern ^ ciden vnd erm, Das allen vorbenemptcn vnd nachgemclten vnsern vcrkomnisscn vnd ordnungen daselbs an vnsern wechslcn, Darzu allenthalben bh vns, von vns vnd den vnsern vnd von mengklichcm, wer die shent, gehalten werden, Also das ein jegklichcr Wechsler, noch sust nieman anders, wer oder weliche die > vnder vns shent, da man denn nit offenlichen Wechsel hat oder haben wil, nieman wer der ist, es shent frömd oder heimsch vmb einen Rinschcn gülden, den man Im zn koufcn Welte, nit mcr geben sol, denn zwch Pfund hallcr der obgcnantcn wcrschafft. Ob ouch einer von cim Wechsler gern gülden kaufen wette j vnd er die hette, da sol ein jegklichcr Wechsler an einem Jcgklichcn guldin, welcherlei) gold das ist, vier hallcr zn vorwcchsel nemcn und nit mcr on widerred. Zu glicher wiß sol man vmb ander frömd geld dauor bescheiden, ouch nit mer geben, noch dassclb geld nit türcr nemcn, dann icgklich geld j vnd stuck darfür vnd als es dauor gcwcrdct ist. — Ob aber Jcman, frömd oder heimsch, Jcmau das breche vnd vberfnre, In welcherlei) whse oder mit was fürwortm dis bescheche, für vns kecm, kuntlich vnd offenbar wurde, dieselben brüchigen ffersonen svllcut vnd wöllcnt wir also straffen, das der Jegklichcr ^ als dick je einen Pfennig, welcherlei) müntz, gold oder silbcr das ist, für den andern zu büß geben sol. Dieselben büßen söllent ouch jegklichcr Statt vnd icgklichcm Land, da die ie geuallcnt, werden vnd zugchören. Es soll ouch icgklich Statt vnd icgklich land Mich büßen, So ie geuallcnt bh Iren gcsworncn ^ eidcn Jnziechcn vnd nemcn als vcr sh mögcut ou alle widcrrcd vnd geucrd. Wir haben ouch hiebh gesetzt vnd verkomm, wcllcnt ouch das vnder vns vnd dm vnsern vnd mcngklichem frömdm vnd hcimschcn gehalten werde, Also das nieman dem andern dchcium guldin welcherlei goldcs oder stuck das j she, in Wechsels wiß In kouffs oder in gcscllschafft wiß an gelt- schuld oder sust In dcheiner ander geuarlicher wise dürer geben noch nemcn sol, denn wieuor begriffen ist. — Vnd das ouch nieman mit dehcincrlch geltes dchciu Wechsel dann allein In vnsern Stetten vnd lcudcru offnem Wechsel tribm soll bh j der vorgeschribncn pcnm vnd buö. Es sol ouch nieman, wer der she, dis vorgmant vnscr müntz noch deHein ander müntz noch wcrschafft, wie dann in vnscr obgmantm müntz vnd wcrdung begriffen sind, erschießen, ersehen, noch die selben müntzcu alle, noch besundcr, an noch in dchciu ander frömd ^ Stctt noch land, da man sh dann In müntzcn oder sust geuarlich verbrönnm wöltc, vcrfürm oder damit vnsern landen cntpfrömden. Wcre aber, das Jcman frömdcr oder hcimschcr diser vorgeschribncn stucken dcheinö breche oder vberfure vnd das kuntlich wurd, der sol für Jegklich stuck, so er gcwechslet ^ oder darinne er vbcrfarcu hat, als vil sich dcra nach marchzal gebürt, als menig ander sölich stuck es she, silbcr oder gold ze büß geben, die selbigen büßen ouch icgklichcr Statt vnd icgklichcm land vnder vns, da sh denn ie geuallcnt, söllent zugchören. Vnd sol man ouch dasclbö bh gcsworncn j ciden vngcnarlich, so wcrrc sh mngmt, Mich büßen Jnzüchm vnd nemcn, wie uor gclütrct stat. — Wir sctzent ouch, wöllcnt vnd meinmt, daß weder müntzmeistcr noch goldschmid, wo die bh vuS in vnsern Stetten vnd lcndcrn, gerichtcu vnd gebieten gesessen sind, diser vorbenemptcn j silbermüntzm vnd wer- schafftcn, die wir dann ictz mit cinandcru zc halten haben vffgmomm, hinncnthin die vorgenannten Jarzal vß nit schmcltzen noch brennen sollen in dchciu weg, Es she dann ob ein bidcrbman oder wib vngcnarlich Inen sclbs von Michcm gelt dchciu clcinot oder silbcrgcschir ^ machen lassen wollte; darzu mögen sh solich gelt wol bruchm vnd brönum vnd nit anders. Wcre aber das Jr dcheiner dawider tat, da sol Icgklich Statt oder Jegklich land die sinen, so dis vbcrfarm hettm, Gewalt haben zu straffen an Jrcm lib vnd-an gut nach gclegenheit der Sach. Es söllen ouch die müntz- j mcistcr vnd goldschmid 9l* 724 bis stuck stät zc halten an Helgen swcren on widerrcd vnd gcuerd. — Wir haben vnS ouch mit einhelligem Rate vndcrredt vnd geeinbarct also: wo Jcman dem andern dchcin Jerlich gült schuldig wcrc vnd einer darnmb bricf vnd Sigel hat, das da Jcdcrman dise Jarzal j vsi sur die selben Icrlichen Gült geben vnd bczalcn sol mit Rinischem gold, deSglich die ablosung ouch mit Ninischcm Gold tun nach Inhalt der houptbrieucn, ob daö der houptbricff darüber geben Inhalt vnd wisct, das darfür sin houptgut vnd zins nieiiian gebunden ist, clein gelt zu ncmcn, er j tügc es denn gern. Wo aber ieman dem andern sin eigen vnd erb abkoufft, haben wir ouch bereit, das mau eiuem Jegklichen das bczalcn sol mit solichcr werschasst, als denn einer an den andern bedinget on widcrred. Ob ouch Ieman vndcr VnS vnd den vnscrn, den wir zu gebieten Hand j von dem andern vtzit koufft oder vcrkoufftc, das were korn, Haber, win, gewand oder welcherlei) äßigs oder brüchig gutes oder sust was kouffmanschafft daö were, vnd da Ieman an den andern dinge oder nit, vmb solich sin gut Im gold zu geben vnd nit »mich, das söliche gcding nit binden noch crafft haben j sol, denn so vcrre das der köuffer bezahlen wollt vnd nit gold hette, so mag er bezalcn mit münz vnd solich werschasst als vorstat, die er dann gehaben mag, vngc- uarlich, vnd sol sich ouch daniit der kouffcr lassen bczalcn on widcrred. Vnd damit wir solich vorgemelt müntz vnd wcrdung, die > Jarzal vß dester bestcntlichcr gehaben »lochten, vnd dabv bliben, so ist durch vuS abgcrctt, das vnder VnS die Stctt Zürich vnd Lutzcrn mit Vilser» Versuchern, die wir angcndcö darzu ordne,«, verschaffen vnd daran sin söllent, daö die selben Versucher vnd mit Inen vnscr goldschmid denen > dann zu zitcn, ob cö not wird vnd sich den löuffcn nach begibt, oder ander nüw oder frömd müntzcn In fielen, die vorgeschoben müntzcn vnd wcrdung oder frömd münzeil In zcsctzen vnd ze versuchen, liplich cid zu Gott vnd den Helgen swcren söllent, daö st) Jr aller bestes vnd wcgsteS on alle vffsatz vnd j gcuerd so dick Inen daö bcuolhcn Wirt, tun söllent, daö die vorgcnanten müntzcn vnd wcrdungcn an Jrem korn vnd an allen Iren dingen nach vnscr Ordnung dise Jarzal vsi recht vnd gwar bestandcu vnd gefunden werden vnd dar Jnnc von Jrem dchcim dchein gcuerd oder vnrcdlichcr > vffsatz nit gcbrucht, vnd mögcnt wir alle In dem Zit vndcr einandern, wclchh Statt oder land daö ie tun wil vnd sich not bedunkt, die vorgenannten müntzeu, gelt vnd wcrdung versuchen, Doch also daö die müntzen vnd dcö gelt vnscr von Zürich vnd Lutzern von dem Stock daselbö sol gc- > nomcn vnd versucht werden vnd nicna anderöwo, als daö von alter harkomen. Vnd söllcn oiich die, denen darnmb kund ist, solich gelt vnd müntz versuchen vnd nicman anders. Vnd wenn sy nach diser wcrdung gerecht werden funden, damit sol man gnug getan haben vnd > man dannenthin darumb nicman zureden an sin cid noch an sin (5rc in dehcin wisc. Wir haben vnS ouch gcmeinlich für vuö vnd die vnscrn vnd für alle die, so vnö zugchörcnt vnd für die, denen wir zu gebieten Hand Sünder Jcgklich Statt vnd Jegklich land für sich vnd die Sinen ^ hetz erkennt, einandern versprochen, vcrsprcchcnt ouch wissentlich mit discm bricuc für vnö vnd die vnscrn als vor bh trüwcn, Ercn vnd den Eiden, So wir vnscrn Stetten vnd lendern gcsworn Hand, diö vorgcschribcn »lüntzcn vnd werung mit allen vorgeschribencn stucken vnd artiklcn j als vcrr wir vermögcnt vnd an vnö lit, vngcuarlich war vnd stät zu halten, zuuolfürcn vnd schaffen gehalten werden, vnd darin die Jarzal vß darin dchcinen absatz noch cndrung zc tund in dchcin wiß. Vnd ob were, daö die vnscrn oder Ieman anders, wer der wert, hiewidcr täte, diö j breche oder vbcrfürc, das wir darin alle einandern söllent vnd wollcnt bcholffcn vnd berattcn sin, daö die selben darumb gestrafft werden in der maß, wie dauor gcschribcn stat oder noch fürbaßcr, als denn vnö alle oder den mcrcntcil vnder vnö ic bcdnnkct, daö er nach gclcgcuhcit > vcrschulter fachen ze straffen vnd zc büßen sye vngcuarlich. In allen vorgeschobnen 725 fachen haben wir vns ouch vorbehalten, ob sich fügte, das ich oder hienach deHein Herr oder Statt, wer die wcrcnt, mit vns in die vorgenantcn Müntzen oder wcrschafften gan, die vff vorgenannt vnser werdung ^ vnd ordnung mit vns halten vnd Jngan Welten, versprechen vnd gelohten vnd gegen vns verbrieften dem gnug ze tun, das wir die wol dar ^ In zu vnS ncmcn mögent. Darzu mcr, ob vns allen oder dehcincr Statt vnd land Insundcrö dchcinerlch Jnfal oder Nnlustcö von Jcman har Jnnc, > wer der werc, zugezogen oder zugefügt wurde, Es wcre vou ftömdcm gold, von silber, ouch von solichen wcrschafften der müntzen hicnor begriffen oder an andern fachen, damit oder dadurch wir oder die Vnscrn fchadcu oder gcbrcstcn cntpfahcn möchten vnd damit man vns disc müntz I vnd werdung swechern woltc oder geswechert werden möchte, das wir darumb vnd in allen andern fachen, die vns harinne möchten zufallen, alle vnd bcsundcr mögend cinandcrn vordcrn vnd mancn mit bottcn oder mit bricucn, als dick das zu schulden lumpt, darum ze tagen ^ zc komm, vnd welche Statt vnd land vndcr vns vmb solich fachen vns vnd die andern eidtgnofsen ie zu tagen manet, sol vnd mag den tage verkünden in vnser Stett vnd lendcr der Eidtgnoschafft, an welche cnd sh denn der tag bednnkct komlich vnd gelegen. Aber vmb fachen > die VnS vorgcnanten cidtgnosscn von diser vnser müntz vnd wcrung wegen allein antreffen, vnd nit von frömdcn lüten als vorstat, da sol vnd mag aber Jcgklich Statt vnd land vndcr vns denen dann sollicher schad ie fürkumpt, vns die andern cidtgnosscn alle ouch darumb ze tagen j vordren vnd manen In die Stett old lender, da dann der schad vffgestandcn vnd gelegen wcre vnd niena andcrSwa hin, vmb das man daselbs mit derselben Statt oder dem land von des schadcnö vnd gebrcstcnö wegen dcstcr eigenlichcr gcrcdcn vnd den verkommen möge, doch ^ har In vorbehalten vmb das gelt zeuersuchen, das sol man tun Zürich vnd zu Lutzcrn von dem Stock vnd niena anderswa, wie dauor bescheiden ist. Zu solichen tagen wir die vorgenantcn cidtgnossen alle vnd besunder durch unser crber Botten komcn vnd die leisten söllent an den I enden, dahin sh vns als obstat, ie verkündet werden, als dick das zu schulden kumpt vnd daselbs alle vorgeschribcn fachen ansehen vnd cigcnlich betrachten, was nach gelcgenheit darzu ze kund sige, solichen Schaden, der vns ie also anligen wurde, zu fürkomen vnd was wir vns denn alle ^ oder den merenteil vnder vns vmb dehcin fach vns in diser fach bcrüren, erkcnnent oder vssnement, dabh sol das bestan vnd bliben, vnd sollcnt ouch des cinandcrn gehorsam sin bh unfern guten trüwcn an wider- rcd vnd geuerd. Wir die vorgcnanten von Vre, Swhtz, Vndcrwaldcn, Zug ^ vnd von Glans bckenncnt vnd vcrichcnt ouch wissentlich, als die vorgenannten vnser guten fründ vnd lieben cidgnosscn von Zürich vnd lutzcrn vns die liebe von vnser vlißigcn Vitt wegen gemeinen landen zu nutz vnd fromm der vorgenanten müntz vnd werschafft mit vns Zugängen j sind vnd die nach vorgcmelten Worten vffgenomm Hand, das dieselben vnser lieben eidgnossen von Zürich vnd lutzern das alles getan haben vnd Inen vor- behept, nach dem vnd sh die herlikeit der münz, besunder Zürich, gegen vns in die gcswornen Bünd harbracht Hand vnd vff das j münzen vom Helgen rich loblich gefrhet sind das dann dis alles Inen gcntzlich an denen vnd allen andern Jr frhheitm gcrcchtigkcitcn vnd altem Harkomen vnvcrgriffmlich vnd vnschcdlich sin sol. Als besunder die selben vnser cidgnosscn von Zürich Inen selber mit vsgeschtidncn Worten ^ dis alles luter vorbehalten Hand. Des glich sol ouch vns, den vorgcnanten Eidgnossen vnd Orten allen vnd icgklichm von Stetten vnd lcndcrn dise Verkommst ouch an vnscrn vnd dm vnscrn frhheitm vnd rechtung gantz vnvcrgriffm vnschcdlich sin, als wir vns selber das ouch vor- ^ behalten. Doch alweg mit namen daö dis müntzen vnd wcrschafften die Zit vnd Jarzahl vst bestan vnd gehalten werden söllent, wie wir das alles als obstat, mit cinandcrn haben vffgenomm vnd zchaltcn versprochen, ane alle 72« geucrd. Vnd das alles zu warcm vnd vestcm vrknnd haben > wir discr bricuen Zwen in glichem lnte mit vnsern der Sibcn orten von Stetten vnd lcndcrn anhangenden Ingsiglcn beuestnet gemacht vnd geben Vff Sampstag ncchst vor dem Sonnentag Indira In der Basten, gezalt von der gcpnrt «risti vnscrcS Herren Vicrjzcchcn ^ hundert Achtzig vnd Süden Iare. Bc:bc Origin.ilausftrtigunffen litftcn im Staatsarchiv vuccr». traqrn aber beide nur die Siegel von Zürich und t'ucern, die übrigen Schnüre find leer. 22. I4it7, 14. September. < T«aa«»arIv Zürieti.) Wir Marimilian von goteö gnaden, Römischer Künig zil allen zeiten mcrer des RichS, Grtzhcrtzog zu Oestcrrich, Hcrjzog zrr Burgund!, Lotherick, Brabannd, Sthr, Kcrndten, Gräfin, Limburg, Lühcnbnrg, vnd zu Gellrcn, Graile zu Flandren, Habspurg, Throl, Kvburg, Pfirt, Artheiö vnd zu Blirgund, Psallcnfi graue zu Hcnigöw j Hola^ind, Scland, Namen vnd zu Sntphcn, Marggranc des heiligen RichS zn Bur gow, Lanntgranc zn Glsaß, Hcrre der windischen Marckh, zu Frhcßlant, zu Portcnaw, SalmS vnd zn Mcchlcn w. an (5hm, vnd wir die Bürgermeister, die Schnltheisen, Amann, Ret vnd ganh Gemeinden von Stetten vnd Lenderil des großen alten Hunds der Ehdgnoschafft > in obcrtüschcn landen, nämlich von Zürich, Bern, Vrh, Bnderwalden ob vnd nid dem Kernwald, Zug mit dem vsseril Ambt so darzn gehört, Frhburg zu Bechtland vnd Solnturn dem anndcrn tevle, Thund kund allermeniglichem vnd bekennend offen- lich durch discrn gcgcnwirtigcn bricffc, Daö wir in ansechcn vnd vß bewegniß der sondern gnaden vnd guten I zunersicht, So wir der vorgemelt Künig Marimilian zil vnsern vnd des Richö lieben getrnwen, gcmcyncn Evdgnosscn von Stetten vnd Lcndcrn obgenant haben, vnd dagegen der getrnwen dienstliche mchnnng, so wir dieselben (5vdgnosscn zn lincr knniglichen Majestät hinwidernmb tragen, vnS samcntlick diser nachgcschribnen chnung, bericht ^ vnd vcrstcntnuS verevnt vnd die gegen cinanndern angenommen haben in wiß vnd maß wie dann sölichs hienach eigentlich begriffen vnd dem also ist: Nämlich daS wir der vefigenannt Künig Marimilian vnnS zn den vorgenannten (5idgnossen von Stetten vnd Lendern gcmeinlich vnd snndcrlich vnd alleir den Irn, so Inen vcrwanndt vnd zu I hörig sind, aller zimlichcn gcburlichcn diensten vnd gctrüwer mehnnng vnd nchgung versehen, vnd wir dieselben (5idgnossen gemeinlich vnd snnderlich vnö hinwidernmb zu vnd gegen siner küniglichn Maicstat aller gnaden, gutes, gunsten vnd gnedigcr Neigungen gctrösten vnd halten söllcn vnd mögen, und daö hinfnr wir vorgenannter Künig! Marimilian vnd alle die vnsern in der obgenannten eidgnossen Stetten, Lenndcrn vnd Gebietten genicinlich vnd snnderlich, dcsglich hinwidernmb wir die obgemcltcn (5idgnossen gcmeinlich vnd snnderlich vnd alle die vnnsern in desselben vnnserS allcrgncdigsten Herrn, des Römischen Künigö erblichen Lanndcn, Stetten vnd Gebictten lichcr libö > vnd gutö mit kosten vnd verkosten vnd in anndcrn gctrüwcn vnschcdlichen geschkptv" vffrcchtenklich crbcrlich vnd redlich zil vnd miteinandern wanndlcn vnd hanndlcn söllcn vnd mögen, hctwedn parthhhalb vngehindert vnd daö och hinfür dewedcr parthh vndcr VnnS vsscrthalb stncn lanndcn vnd Gebictten der anndcrn parthh die sincn j In pnndtnnß, burgrccht, lanndtrccht, lanndtmanschafft, schnh, schu"' noch versprechen anncmmen sol, dem anndcrn teil zn schaden oder vnfug, doch dem gemeinen frvcn M- ^ einer mit lib vnd gut getnn mag, wie von altem härkomen ist vnvcrgriffcnlich, vnabbrüchlich vnd an Schaden. Bnd daö och dewedcr parthv vndcr VnnS noch > Ir zugehörigen vnd mithafften die anndcrn parthh, Ir zugehörigen vnd mithafften durch Ir Stctt, Sloß, Lannd, noch Gebiet in dhcinweg bekriegen, bcschcdigm, fchm oder in cinich wiß an lib oder gut bckümbern laseil, noch das zutun gestatten sol, vnd ob darüber chntwcdere parthh oder die Jrn durch der mindern parthh stoß, stctt, lannd j oder gebiet bekriegt oder beschcdigct wurden, das dann von stund an die Partht), da sölichs beschechcn wcre, zu den bcschcdigcrn griffen vnd zu Inen nach recht fürdcrlich richten lassen. ES sol och kein tehl sölichcn beschcdigern cinich hilff oder fürschub tun, noch des hcman ze tun gestatten in dhein wise, damit sölich bekriegen vnd bcschcdigen ^ in allwcg vcrhütt vnd vermuten blibe vnd wo daS aber darüber geschehe, gestrafft werde. Vnd wurde sich fügen oder begeben, das die Lannd, Stoß vnd Stctt, so der Hochgcborn Sigmund, Erizhcrtzog zu Ocsterrich n. s. w. vnnscr lieber Vetter vnd Fürst hetzund innhat, durch sincn abgang, den got lang verhütten welle, verfielen, so sollen die- ^ selben vcrlassnen land, stoß vnd stctt mit betadingct siil vnd ston vor vnd nach glich anndcr vnscr des obgcnanntcn Künigö Maximilians crplichcn lanndc. Deöglichcn sollen wir obgcnanntcn Eidgnosscn gemcinlich vnd hedes ort bcsnnder gegen denselben vcrlassnen lanndcn, slossen vnd stctten ouch betadingct sin für vnnö vnd all j vnnscr zngehörigcil glich wir vcrtädinget sind gegen sincr küniglichcn Maicstat vild Jrn erblichen lanndcn. Vnd ob vnnscr dcö vorgenannten Künig Maximilians zugehörigen in denselben vnnsern erblichen lanndcn gesässen oder darin gehörig zu den vermeltcn Eidgnosscn gemcinlich vnd snndcrlich oder Jrn zngehörigcil oder j Vilser derselben Eidgnosscn zugehörigen zu sincr küniglichcn Maiestat zugehörigen in den gemcltcn Jrn erblichen lanndcn gesässen oder darin gehörig, zuspruch gcwunncn, darnmb die parthhcn gütlichen nit betragen werden möchten, das dann der klcger sin widcr- parthh zu Recht vnd zu Vßtrag erfordern sol für den Bischoff zu Eostcich oder die j Statt dasclbö, oder für den Bischoff zu Basel oder die Statt dasclbs vnd das demnach die angesprochen!: parthhc dem klegcr innert drhcr moilatcn frist, den nächsten nach sincr crfordrnng, rechtes statt tun vnd gehorsam sin sol. Also das clag, antwurt, red, widcrrcd vnd rcchtsatz in sölichcr zitt beschechcn she on lenngcrn Verzug, vnd des j sol der aimtwurtende tchl, ob er darin sümig wurde von sincr obcrkait darzu gchallten vnd gezwungen werden bh forchtlichcil Penen sins libs vnd gutS. Doch vßgcnommen die Spenn antreffend Erbfäll, gelegene güter vnd klcinfug gcltschulden, die söllcn in den geordnoten gerichtcn, darin die Erbfcll vnd guter gelegen vnd sölich j schuldncr gesessen sind, berechtiget werden. Vnd was och also an der obgemeltcn enden einem he gesprochen Wirt, das och dann bchd tchl allwäg dabh an vcrzicchcn, weigern vnd appcl- liern blibcn söllcn. Nlld ob dasclbs vmb obgcrürt Ansprachen hcman von dcwedcr parthh rechtlos! gelassen wurde, das der nach sölichem rcchbrust in chncm j Monadt vngevärlich an der vorgeschribncn vier rechten chncm sin Recht suchen sol vnd mag, wie das vor geschribcn stat. Vnd ob hinfür wir der vorgenant künig Maximilian zu den obgemeltcn orten von stctten vnd lcnndcrn der Ehdgnoschaft gemcinlich vnd snndcrlich zuspruch oder stoß gcwunncn, das dann wir dieselben Ehdgnosscn och zu der ^ vorgcmeltcn vier rechten einem zu recht vnd vßtrag, wie dann das vorbegriffcn ist, fürfordcrn mögen, also das die och dasclbs rechtlich vollendet werden söllcn. Dcsglichcn ob wir die obgcnanntcn Ehdgnosscn gemcinlich oder snndcrlich ein ort oder vnnscr zugehörigen zu sincr küniglichcn Maicstat der gemcltcn lannde halben so noch crplich an Inn ^ als Fürsten vnd Herrn von Ocsterrich fallen mögen, zuspruch gcwunncn wurden, das die in vorgeschribner wise mit Recht och fürgcnommcn vnd zu end vnd vßtrag dasclbs bracht werden söllcn. Vnd damit die vcrwilkurtcr richtere in bcladunge sölichcr spcnnigcn Hendeln in ircn sprüchcn vnd Vehlingen bester frhcr sin mögen, So söllcn allwcg die spcnnigcn ^ Parthhcn am Jnngang des rechtlichen vßtrags sich gegen denselben angenommen Nichtern geschrifftlichen verbinden von sölichcr spruch wegen dieselben richter darnmb nit zu sehen noch Inen das in cinichem argem willen zu zcmcsscn. Vnd als dann in dem 728 bcricht zwüschem dem vorgenantcn vnserm Vetter Erkherhog > Sigmunden zu Oestcrrich w. au einem vnd vnnö vcrmcltcn Eidgnosscn dcm anndcrn teil vormals angenommen vnd vffgcricht, die vier Stctt. Nämlich Rinfeldcn, Seckingen, Loffenbcrg vnd Waltzhnot mit sambt dcm Swarlzwald vnd dcncu zu dcr Herschafft Rinfcldcn gehörende och begriffe» vnd verscheiden sind, tut eins artickcls j darnmb wiscnde, bh dcm selben sol cö noch genntzlich blibcn vnd dcr also gehalltcn werden vnd doch mit öffnnng sölichcr slosscn vnd stettcn vnS genannten Künig Maximilian, auch vnscrm HnS öfftcrrich vnd Vilser» Zugehörigen vilschedlich. Wir obgenanntcr Künig Maximilian sollen in vnscrn erblichen lanndcn j vff die gcmeltcn Eidgnosscn vnd die Irn, dcsglichcn hinwidcrumb wir dieselben Eidgnosscn vnd die vnnscrir in vnser stettcn, landen vnd gebieten vff die königlichen Majestät, och Jr vndcrtoncn vild zugehörigen kehnen nuwcn zoll noch ander bcswcrd legen, Sünder daö gegen cinandcrn hallten vnd blibcn lassen, wie von > altem här die genommen vnd gegeben worden sind. Was och wider die Herzogen, Fürsten vnd Herren von Oestcrrich vnd Burgundi in allen vergangnen Jarcn vntz vff bcsluß discr chnung von den obgcmcltcn eidgnosscn gcmeinlich vnd sundcrlich vnd Irn zugehörigen geton vnd gchanndclt ist, die Hnscr Oestcrrich vnd ^ Birr- gundh samcntlich vnd ycdaö bcsnndcr bcrürcnndc, sol nun hinfür von vnnS vorgenannten Künig Maximilian vnd mcnglichcm voil vnser wegen gantz vngcrcchtuertigct, vncrfordert vnd vngcäfcrt ston vnd blibcn. Dcsglichcn was durch die Hüscr Oestcrrich vnd Burgundh wider VnS die obgcnannten Eidgnossen geton vnd j gchanndclt ist, och vngcrcchtuertigct ston vnd blibcn, vnd sol daruff alles das so sich in kriegS, oder anndcrwisc zwü- scheu vimö Heyden obgcmeltcn parthhen, och vnscrn vorder» vnd allen vnnsern zugehörigen vnsz vff hütigcn Tag gemacht, verganngen vnd crloffen hat, hierin nichk vßgesundert, noch hindangesetzct, gcnhlich ! vnd bcstenntlich vcrricht, betragen vnd vcreynt sin. Vnd sollen darnff dieselben Eidgnosscn gemcinlich vnd ycdaS ort besunder mit allen Irn lanndcn, flössen, stettcn, dörffcrn vnd märcktcn, so Sy in vcrganngncn zitn vnlz vff disen hütigcn tag erobert vnd zu Irn hannden gebracht haben, mit allen Irn Personen lib vnd gut von VnS vorgcnantcm > Künig Maximilian, och den Hüscrn Oestcrrich vnd Burgundh vnd Irn zugehörigen vnangcsprochcn, vnbeladcn vnd vnbckümert In gutem friden on alle sorg vnd forcht fry vnd sicher sin vnd blibcn. Desglich sollen wir 06) obgenanntcr Künig Maximilian mit allen vnnscrn lanndcn, flössen, stettcn, mercktcn, dörffcrn vnd tüten j zu beydcn Huscrn Oestcrrich vnd Burgundh :c. gehörig, von gemeiner Ehdgnoschafft vnd Hedem ort in snndcrhait vnd derselben zugehörigen och vnangcsprochcn, vnbc- swärdt, vnbeladcn vnd vnbrknmbcrt on alle sorg vnd forcht libö vnd gntS sicher vnd frh sin vnd blibcn. Wir die obgcmeltcn Eidgnosscn gemcinlich vnd > sundcrlich von Stetten vnd hcnndcrn vnd all vnnscr zngt hörigen sollen och dabh sincr küniglichcn Majestät als Römischen Künig tun alles das, so wir als vndcr- thoncn des Richö ehncm Römischen Künig vnd dem heiligen Römischen rich zu tuon schuldig sind. Dagegen so söllen wir hetzgcmcltcr Künig Maximilian den > stettcn vnd lcnndern hchvnd dcr Eidgnoschaft ver wandt all vnd iegklich Jr frhhcitcn, gnaden, priuilcgicn vnd bcgabnngcn, so sh von altem har von Römischen Kehscrn vnd Künigcn vnd dem heiligen Rich gchcpt vnd crlanngt haben, bestätigen, vnd so wir durch schicknng des almechtigen zu kehserlichcr gcwaltsamh komen vnd crhöcht > werden, die abermals confirmicren durch vnnscr formlich brieff vnd Sigel nach crhöischung dcr noturfft, wie sich gebürt. Wir die genannten Eidgnosscn gemeinlich vnd hedaS ort bcsnndcr sollen och nun hinfür mit nhcmans anndcrm wider sin künglich Maicstat vnd derselben zugehörigen whter chnung noch j puntnnß machen oder annemmen, sin kilngklich Maiestat shc dann vor nach aller noturfft darin vßgenommcn, och nhcmanö wider dieselben hilff, zuschub oder bhstand tun, noch den vnnscrn zu tun gestatten. Dcsglichcn sol von vnnS Künig Maximilian 729 obgenannt vnd vnscrn zugehörigen gegen denselben Ehdgnosscn vnd Jrn I zugehörigen och bcschehcn vnd sol dise ehnung, bcricht vnd vcrstcntniß vnser des vorgenannten Küttig Maximilians leben lanng in allen Jrn punctcn vnd articklcn von vnnö bchden obgcineltcn parthhen getrüwlich gehalten vnd he zu zechen Jaren durch vuö denselben Künig Maximilian vnsern Ncten vnd vndcrthoncn vnd j Zugehörigen vcrkundt werden, die wissen ze halten vnd zu uolzichcn, Desglichcn von vns, den gcmcltcn Eidgnosscn he zn zechen Jaren och beschcchcn sol. And haruff so gcrcdcn wir, obgenannter Künig Maximilian bh vnnscrn küniglichen wirdcn vnd Eicn, And wir die vorgcnantcn Eidgnosscn von Stetten vnd Lcnndcrn gcmeinlich j vnd suuder- lich, Nämlich von Ziirich, Bern, Arh, Vndcrwaldcn, Zug, Frhburg in Vchtland vnd Soluturn geloben vnd versprechen bch den ehden, so wir alle gcmeinlich vnd sunderlich den Stetten vnd Lcnndern vnser Ehdgnoschafft swcrcn, sölich ehnung vud vcrstcntniß in allen Jrn punctcn vnd articklcn gegen vnd mit einandcrn j vffrechtenklich, crberlich vnd gcstraks ze halten vnd der gnug zc tun, gcncrd vnd argclist gantz vßgcslosscn vnd hiudaugesetzt. Doch vorbehalten vnns obgenannten von Arh, vnd Vndcrwaldcn ob vnd nid dem Kernwald, das wir vns in diser vcrchnung, bcricht vnd vcrstcndtuuß bch vnscrn ehden vud gelüptcn nit verbhnden, sunder j solich bcricht vnd vcrehnug vffrecht vnd crberlich zusagen bh vnnscrm globen vnd Siglcn vß vrsach, das wir zn etlichen D)rtern vnnscr Eidgnoschast, so In diser Verchnung nit begriffen also verPflicht vnd verwanndt sind, das wir vnnö on dieselben zu nhemans bh vnscrn ehden vud gclübdcn verbhnden oder verpflichten söllen. j Vnd des zu warem vrkund vud vcster sicherhait, So haben wir der vorgcnant Künig Maximilian vnnscr küniglich Jnflgcll, Vnd wir die obgcmelten Eidgnossen gcmeinlich vnd hcdas ort bcsundcr vnnserer Stetten vnd Lcndern Jnsigclc offcnnlich tun hcnckcn an diser bricffcn zwcn glich gcschribcn, deren j Hedem tchl einer worden. Vnd sölichs beschcchcn vnd volzogcn ist in der Statt Zürich vff das Heilig Crutzdag der erhöchung zu herbst, Als man zalt von der gcburt Cristi vnnsers lieben Herrn Tusend vierhundert Achtzig? vnd Siben Jare. 2S. ^^90, 13. December. . (Staatsarchiv Lucern.) Wir der Bürgermeister, die Schultheißen, Amman, Räte, Bürgere vnd lantlütt gcmeinlich diser uach- bcncmpten Stetten vnd lcndern, nämlichen Zürrich, Bern, Lutzcrn, Vre, Switz, Vndcrwaldcn ob vnd nid dem Kcrnwald j Zug mit dem vsscrn ampt vnd Glaris, Vnd wir der Bürgermeister, die Räte vnd Burgere gemciulich der Statt Rotwil, Bekennen vnd tun kund allcrmcnglichem mit discm bricuc, Das wir ^ eigcnlichen angescchcn vnd bcsunderlichen bctracht haben solich truw liebe vnd ftüntschafft, so vnser vordem langezit vnd ouch wir mit früntlichcn vereinungen vnd verstentnisscn samcnt j gchept Hand die vns nu bcidersite zu nutz vnd gut wol erschossen. Vnd so aber sich die Zal der Jaren crlouffcn vnd die hicuor nechst vollzogen Eiuung vff Sant Lorcnzcntage, so man zeit von j der geburt Cristh vnsers Herren viertzehenhundcrt uüntzig vnd zwöh Jare vß ist, Haben wir vuö zu nutz vnd trost beider teilen widcrumb vnd vff ein nuwö diser früntlichcn Einung > vnd vcrstcntniß Samcnt vereint, Die da anfcnklichen vff den bestimptcn Sant Lorcntzcn tag, so die alt vßgat anfachen vnd demnach wercn sol bis vff Sant Lorentzen tag, so man zcllcn j wirt von der geburt Cristi vnscrcs Herren fünffzcchenhundert vnd Sübcn Jare. Des ersten, wer das Jemand, wer der were, vnser, der vorgcnantcn Stetten vnd lcndern guttcn j fründe die 92 7.;n von Notwil vnd Jr Stctt belegen» vnd von den» Helgen Römschen Rich trengen welle vnd sh bcdüchte, das sy darinnc vnser hilff vnd bhstandcS noturftig weren, so mögend sh > vnö das in vnser Stell vnd lendcr durch Jr bcsigelt bricff oder Rattcö Kotten verkünden. Denn söllen wir Inen vnser hilff gctruw lichen zu sende»» v»»d in Vilser»»» rosten tun. Vnd j wie vil wir Inen zu scndent, daran söllen sh beniigen bau. Fügte sich onch, das die selben vnser sründ von Rotwil mit Jemand, wer der were, von Jr sclbö sachcn wegen zu krieg keinen vnd j sh vnS in obgemeltcr maß bctcnt, Inen vnser hilff zu zesenden, so söllen wir Inen die zu sende», derselben Jctlichem sh iedeS manods, so lang sh die in Ire»» dienst haben, vier Rinisch guldin zu j Sold geben sollend vnd die selben söld anfachen vff den tag als die vnsern gan Zürrich koment, vnd wann die genanten vnser sründ von Rotwil der vnsern nit mer bedörffent vnd j Inen den Sold absagent, dcnnocht sollen sh Inen den sold drh tag nach marchzal des manods geben. So sollen vnd wölken wir die vorgcnanten Burgermeister, Rat vnd Burger gemein- j lich zc Rotivil den obgcnanten vnsern guten fründcn von Stetten vnd lendern gemeinlich oder dem mcrcn teil vnder Inen vnser Statt Rotwil zu allen Iren eignen gcschefften vnd j sachcn, wann sh das gemeinlich oder den meren teil vnder Inen an vnS durch Jr bcsigelt brieff oder gcwüssc botschafft erfordern offen halten, vnd lassen also das sy die Iren dar innen halten mögend, j vnd »vir söllcnt die dar. In vnd dar vß, so dick Inen das notturftig wirk zicchen vnd wandlcn lassen. Onch Ine» wider Jr vhcnt, ob sh daS von VnS begcrent, behulfen vi»d beraten sin, vnd Inen j vnsern Zuge, des sh ie bedörffcn lichen, essen vnd trinken, onch anders, das sh dann zu mal notdurfftig shen vmb einen bescheidnen Pfennig geben vnd volgcn lassen. Vnd ob jemand, wer der were, den j selben vnsern fründen, Stetten vnd lendern gemeinlich old dchein ort sundcrlich bekriegen wölk, so sollent wir Inen vnser hilff, wenn sie das an vnS crfordcrnt, zu senden vnd I in vnserin costcn tun. Vnd wieuil wir Jncni zu scndent, daran sollen sh benügung haben. Were onch, daö Jcmands, wer der were, mit vnö den vorgcnanten von Rotwil zu Spcnncn j oder mißhellilug kernen vnd vnS die selben sölliche gliche völlige recht bütcn, das die vorgenannten vnser fründ von Stetten vnd lendern gemeinlich oder den mcrcntcil vnder Inen bedücht j daö vnö die vffzcnemcn wcrent; so sollent wir die vffnemen vnd vnö dcra bcnügcn lassen. Wir sond vnö onch zu Herren vnd Stetten nit verbinden, noch dehcincn Krieg anfachen j ane der vorgcnanten vnser fründen von Stetten vnd lendcr wissen vnd willen. Bcschehe onch daö Jemand, wer der were, in dcwcdcrö teils Stett, lender, gcricht old gebiet kerne, der j den andern teil bcschcdigct oder bekrieget hcttc, als dann zu Stund sol der teile, hiildcr dein solich bcschcdigcr sind, als bald In» das vcrkunt oder er das sust gewar wirt, die helfen vnd darzn halten, das > sh sölichcn schaden ablcgcnt. Ob sie aber das am gut nit hcttent, sh darnmb an Iren» lib vnd leben nach Iren» verdienen straffen. Wir die obgenanten Stctt vnd lender haben vnö har innc j gcnjzlichcn vorbehalten das heilig Röinsch Rich, alle vnser frhhcitcn, gericht, harkoincn vnd gewonhcit, onch die Pünd, so wir vor datnin dis bricssS mit einandcrn gc»»»acht. Vnd j die Geheiß vnd verschribungcn, so wir gegen Jemand hieuor getan Hand. So haben wir die vorgenantcn von Rotwil VnS sclbö har Innc onch vorbehalten daö heilig Römsch Rich vnd sin j hoffgcricht bh vnö. GS ist onch harinnc snndcrlich bereit, daö dcwcdcrcr teil noch die Sinei», So In» zngchören oder zuuersprcchcn stand, den andern mit dein obgcnanntcn Hoffgericht noch > dchcinem lantgericht oder sust andern geistlichen noch weltlichen gcrichten In kein weg bekümbern noch vmbtribcn, Sünder ietlichcr von dem andern Recht ,»einen vnd geben an den j enden vnd in den gcrichten, da der ansprcchig gesessen ist oder dahin er gehört, da onch dem clegcr vunerzogenlich gcricht vnd daö recht gcfarlich nit verzogen werden sol. Vnd > also geloben 781 vnd versprechen wir die vorgenanten Stctt vnd lcndcr, ouch wir, die von Notwil, bh vnsern guten trüwen vnd ercn alles das, so discr bricff von vns wist vnd Jedem ! teile gegen dem andern bindet, die obge- nantcn Jarzal vß war, vest vnd stät zu halten vnd dein gnug zc tnnd, alle gcfcrd har Jnne gantz vßgc- scheiden. Vnd des alles zu warcr Ge- ^ zügkniß vnd vestem Vrkund, So haben wir die obgenantcn Stctt vnd lender vnsere Sccrct vnd Jngsigcl vnd wir die von Notwil Vilser Statt Secrcte offcnlich lassen hcn- ckcn an 'diesen ^ bricff zwcn glich, die geben sind vff mcntag ncchst nach Sant Niclaus des Helgen Bischoffö tag, do man zalt von der gepurt Cristh vnscrö lieben Herren Vicrtzchcnhundert vnd j Nüntzig Jare. 2Ä. , 23. August. (Staatsarchiv Lnccr».) Von GotteS Gnadeil wir Philips, des heiligen Nömschen Nichö Ertztrnchscß vnd churfürst, wir Albrecht vnd wir Jörg, alle dich pfallentzgrauen bh Nine vnd Hertzogcn in Pehernzc. Eins, Vnd des andern teils gemein Eidtgnossen des j alten großen punds ober tütschen landen von Stetten vnd lcndcrn, mit namen von Zürrich, Bern, Lncern, Vre, Switz, Vnderwalden ob vnd nid dem kernwald, Zug mit dem vssern Ampt vnd Glaris, Thund kund ^ mcnglichem mit disem bricuc, Das wir vorab dem almechtigcn Gott zu lob vnd crc, ouch zu nutz, trost vnd gut vnscr, ouch vuscr landen vud lütcu vild vmb Ruw vlid fridenö willen gemeinlich der lande mit Einandern l ein früntliche gctrüwe vercinung vnd verstentniß haben gemacht, die da weren blibcn vud bestan sol dis uechstkuisstigen fuuff Jare, so nach einandern komcu werden nach Datum diß bricffs, Vud die einaildcrn vff- ^ rechtlichen zugesagt in Worten als hicnach begriffen stadt, dem ist also: Des ersten daö wir bcid teil vnd alle die vnsern in Stetten vnd lcndcrn zu einandern sicher lipö vnd guts mit kouffen vnd verkouffen vnd andern j getruwen vnschedlichen sachen vnd geschefften, vffrechllich, crbcrlich vnd redlich wandten mögend vnd söllent vnbckumbcrt lipö vnd guts, doch mit beza- lung Zöllen vud derglich sachen, als von alterhar gcwonlich gewesen ist. Zu ^ dein andern das dchcin vnscr vorbcrnrtcn teilen Jcmant, wer ioch die shcnt, durch sin land, Sloß oder gebiet vff des andern schaden vnd wider den andern lassen zicchen oder fürdcrung oder zuschub darzu ze geben, damit land vnd lütt j möchten bekrenckt werden. Dcsglich so söllent wir Ei,rändern ouch nit vbcrzüchcn. Vnd ob darüber dcweder parthhe durch der andern parthhe Stctt vnd lendcr bekriegt oder beschedigct wurd, das dann von Stund an die j parthhe, da daö beschcchen wer, zu den griffen vnd zu den nach recht fürdcrlichcn richten lassen sol. Vud das ouch dchcin teil dem andern shnen vhcnt oder beschcdigcr wissentlichen nit Husen, Hofen, ätzen, trenkcn, noch dchcin vndcr- ^ schub oder hilff tun sol noch das icman ze tuirde gestatten in dchcin whse, getruwlich vnd vngcuarlich. Es sol ouch von dcwcdrer Parthhe vnd den Iren vff die widerparthhe vnd die Iren dchcin nüw Zöll noch ander beswcrdt gc- j legt werden, Sünder daö blibcn zc lassen, wie von alterhar die genomen vnd geben worden sind. Vnd sönd dabh vngestcigrot solicher Zöllen vnd aller andrer bcswcrd halb wir beid obgenantcn teil ein andren gütlichen j vnd früntlichcn feilen kouff zugan lassen mit guten trüwen anc alle gcferdc. Wir haben ouch fürer har inuc abgcrctt vnd beslosscn, Ob hiefür diewil disc früntliche Einung vnd verstentniß wert wir obgenantcn ^ Herren von pehern zc. zu vnsern guten fründen den eidtgnossen hicvorgcnant von Stetten vnd lcndcrn gcmcinlich oder sundcrlich Zuspruch oder Stös gewunnent disc vnscr Einnng berürcnt, Oder wir obgenantcn Eidtgnossen ^ zu vnsern 92* 73? gncdigostcn vnd gncdigcn Herren von peyern, allen drycn gcmcinlichcn oder zu Eim besunderS Zuspruch oder Stöö gewunnent, ouch disc Einung bernrcndc, ES wcrc alle Ort gemeinlich oder Ein Ort insun derS, dar- j vmbc wir nit betragen werden möchten, Das darumb dehcin widcrwill noch vffrur beschcchcn söll, das discr fröntlichcn vercinung vnd verstcntniß Verletzung bringen möchte, Sünder so söllcn wir dera zu beider sitc zu tagen j komcn, sobald der klagend teil mit bottcn oder brieucn darumb ermant, in die Statt Rottwil, vnd sol ictwcdrer teil zwcn erbcr man zu den dingen setzen, die bv Iren eidcn', die sv darumb zu Gott vnd den Helgen sweren, vff crhörung > beider parthycn die Lach vnd StöS zu Minn oder recht förderlichen vßrichtcn sollcnt. Vnd wie sölichS die vier oder der mererteil vndcr Inen je vßrichtcnt vnd crkcnncnt, darby sol cö onc alles mittel, weigern vnd appcllircn > blibcn. Ob aber fach wert, das sich die selbigen vier glich teilten, So ist harinnc abgcret vnd beschlossen vnd von »nS beiden obgenantcn teilen ietz zu obmann bestimpt vnd vffgenomen, Die frommen, fürsichtigen, wyscn Ein > Bürgermeister vnd kleiner Natt der gemeltcn Statt Rottwil. Dieselben sollen dann sich mit den vieren der fach annemen vnd die mit Inen, wie obstat, förderlichen vßrichtcn, wie vnd sich dann das alles ze tunde gepurt vnd j wie dann die fach also gcricht vnd vfigcsprochen wirt, darbh sol es ouch anc förcr zicchen, weigern vnd appcllircn, wie vorgemcldct ist, bestan. Fügte eS sich ouch, daS Sundrig Personen zuspruch zusamcn gewunnen, antreffende j Erbfell, gelegne göttcr vnd klein gcfög gcltschuldcn, die söllcnt berechtiget werden in den geordneten gcrichtcn, darinnc die selben Erbfell vnd göttcr gelegen vnd sölich schuldncr gesessen sind. Vnd was also an der obgenantcn > Enden cim nach des selben gerichtS recht vnd harkomenhcit gesprochen wirt, darby sol eS ouch blibcn vngcfarlich. Wir obgenantcn Hertzogen von pcycrn :c. Habt» in diser fröntlichcn verstcntniß vnd Einnng zu vnscrm j teile vorbehalten vnscrn allergncdigostcn Herren den Römschcn kciser vnd knng vnd daö heilig Römisch Rich, Jr selbS vnd des RichS fachen allein anc Mittel berörendt. Vnd wir gemein cidtgnosscn vnsern j allerhciligosten Vattcr den Bapst vnd daS heilig Römsch Rich, ouch Jr selbö vnd deö RichS fachen allein ane Mittel berörcnd, vnd vnser gesworncn pundc vnd verpsiicht, so wir mit Jcmantz bishar vff datum diß bricffö habcnt j anc alle geuerde. Vnd daS diser getruwer vnd fröntlichcr vercinung vnd verstcntniß, wie obgeschriben stadt, erberlich vnd gcstrarS nach- gangen vnd gctrnwlichcn volzogen, volfört vnd gehalten werde anc alle gcferdc j vnd argcnlist, So habe»> das zil waren, vrkundc wir Philipps, wir albrccht vnd wir Jörg, pfallcntzgrauen by Rinc vnd hertzogen in peyern :c. vnser Jngsigle, Vnd wir gemein Eidtgnosscn von Stetten s vnd lendcrn in obgeschribner Ordnung vnser aller Jngsigle lassen henckcn an discr brieucn zwcn glich vnd Jctwcdcr teil einen hat Beschcchen vnd gchandlct zu Putzern vff Sant VartolomcnS des Helgen > Zwolfbottcn abent, als man zalt von der gepurt Eristy vnscrö Herren vierzcchcnhnndcrt Nöntzig vnd Ein Jarc. 25. 23. Ailsillst. ( Ttaat»arr albrecht vnd wir Jörg > alle dry pfallentzgrauen by Nine vnd hertzogen in peyern ,c. Bekcnncnt, daS wir von Sündern gnaden j Ouch fruntschafft vnd liebe wegen, So wir dann zu vnscrn bcsundcrn lieben vnd getruwcn fründen > den acht orttcn'dcr Eidgnoschafft, Ramlich Zurrich, Bern, Lucern, Vre, Switz, Vndcr- 733 waldcn, Zug vnd Glaris s tragent, Den selbigen für ein Erung zugesagt haben Jerlichen der obgenanten Orttcn icdci» fünff Jahr nach Ein- ^ andern alle Jar zc gebende Zwchhundcrt Rinsch guldin In gold, die wir Inen zu Jedem Jarc wercu sollen gan s Luccrn in die Statt zu Iren sichern Händen vnd gcwalt. Vnd nämlichen so sollen vnd wollen wir die ^ ersten bezalung Sölichcr bc Erung tun vff Ich ncchstkünff- tigc wicnacht aller schicrcst komendc nach datum s dis brieffs, Vnd danncthin aller Jar vff wienecht Bis das solich gelt zu füuffmalcn bezalt vnd geben j Wirt. Vnd sobald solich gelt, wie obstadt, zu sünff malen also geben vnd vsgericht Wirt, Als danne s Sollen wir söllichcr Erung entladen vnd die fürttcrhin nit wittcr ze gebende schuldig, Suudcr so sol dann s Diser bricff erlöschen, crafftlos, hin, tod vnd ab sin, alles getruwlichen vnd an geferde. Vnd dis s alles zu waren vrkunde, damit Sinnlichem von vns gelept vnd nachgangcn werde, So haben s wir Philips, wir albrccht vnd wir Jörg, pfallcntzgraucn bei) Ninc vnd hcrtzogcn In pchern rc. j Nnnscr Jngsigle offcnlich gchcnckt an disen bricff Vnd den vnsern gctruwcn fründcn, den acht s Ortten, wie obstadt, vberantwurt, Vnd geben vff Sant BartlomcuS des Helgen zwölff Bottcn abcnt s Als man zalt von der gcpurt Cristh, vnnscrs Herren Vicchechcnhundert Nüntzig vnd Ein Jarc. 2«. 4^92, 1(1. December. t Staatsarchiv Luccrn.) Wir der Schulthcs, der klein vnd groß Natt, gcnämbt die Bürger zu Bern eins, vnd wir der Schulthes, der klein vud groß Natt vnd die ganz Gemcind zu Lutzern anders teils, Tund kund allcr- menclichem mit diserm bricff, Als dann vor cttlichcn vnd mercklichen Jaren zwüschen vns den s vorgenanten von Bern vff einer vnd den frommen, fürfichtigcn, wisen Landamman, Räten vnd Gemeinden der län- dern Vre, Swhtz vnd Vndcrwaldcn, vnsern sundern guten fründen vnd getrüwen lieben Eidgnosscn der andern Sht, ein früntlich vnd ewig puntnuß ist beschlossen vnd dabh von denselben s vnsern lieben eidgnosscn in einem darnmb sundcrs gemachten bricff crlütcrt, Ob werc, das wir die von Bern iemer zu Rat wurden, Ein Statt Zürich oder Lutzcrn in dieselben pünd zu nämcu, das sie allen teilen solichs wol sollen gönnen, alles nach vßwisuug des vorberürten darumb vffgcrichtcn ^ brieffs des Datum ist zu Luccrn an dein sibcndcn Tag Jngauds Mechens der Jaren des Herrn drützcchenhundcrt fünffzig vnd drü, vnd ouch vnser obgenanten beder Stetten landt vnd lüt, die vns Gott der allmechtig durch sin gnad verlichcn hat, so gar nach allenthalben ein andern rürend, das vns wol gebürt s durch vns vnd die vnsern in getrüwen Pflichten cinandern zu meinen, das wir da dem allmechtigen Gott zu lob, vns vnd vnsern landen, lüten vnd gebieten zu gut vnd zu trost, derselben pund vnd Pflicht, wie dann die zwüschen vnS, den obgenanten von Bern gegen vnd mit vnsern lieben vnd getrüwen > Eidgnosscn von Vre, Swijz vnd Vndcrwaldcn veruangen, vnd die bricff so darumb vcrsiglct vffgericht eigentlichen bcwisen, Jngangen sind, vnd die ouch in glichen krefften, als ob si domals vollzogen wären, sin sollen, die angenomen vnd bewilliget haben, nämcn onch ietz wüssentlichen s mit allen vmbständcn darzn nutz vnd noturftig für vns vnd all die vnsern gegenwärtigen vnd künftigen an vnd geloben bh vssrcchtem gutem gcloubcn vnd trüwcn, dero nach Iren Worten vnd begriff gnug ze tund vnd dabh nu vnd hienach an allen abgang zu bclibcn. Vnd haben ouch des zu warem vnd ewigem Vrkund discrn bricff, dero zwen von glichen Worten gemacht sind vndcr vnser Statt Sigellen vffrichten vnd icdcm teil von vns einen geben 734 lassen. Beschechen vnd volzogen vff Mentag vor lueic, der heiligen Jnnckfrowen tag, der Jaren des Herren Tusent Vierhundert Nüntzig > vnd zwei, vnd wisen die ob angezöngten brieff also: (Folgt wörtlich der Bundbricf zwischen Bern und den drei Ländern vom 6. März 1353. Siehe erster Band Beilage XXXIl.) 27. 44N2, 10. Deceinber. Wir der Schultheiß, der klein vnd groß Natt, genannt die Bürger zu Bern eins, vnd wir der Schultheiß, der klein vnd groß Natt vnd die ganh gemein zu > Lützen, anders teils, Tund kund offcnlich mit discm brieff, Als wir dann ietz, Gott dem Almcchtigen zu lob vnd vnS, vnsern land vnd lütten zu Trost vnd j gutt in die ewigen pünd, So dann wir vorgenanten von Bern, mit den fromen, fürsichtigcn, wissen, Landt Amman vnd gemeinen landtlüttcn der > landen Vre, Switz vnd Vndcrwalden, vnsern sun dern guten stünden vnd getruwcn lieben Eidgnossen vor langer Zitt vnd Jaren vffgenomcn haben! komcn, Als wir ouch diS zc tund mächtig sind gewesen, Inhalt etlicher darumb gebncr vnd gemachter brieff, vnd wir aber vor vffnämnng sollicher pund > ein stüntlich vcreinung mit vnd gegen einander,, beredt vnd beschlossen, vnd darin,, gelütret haben, wie vnd in waS gestalten, Ob vnd wann > Spann vnd StöS zwüschcn vnS oder den vnsern, wider vnd gegen cinandcrn erwüchsen^ chic berechtiget solle» werden, mit etlichen andern Punet j vnd artiklcn in der selben vnscr -bevder Etett Evnnng begristen, dero datnm ist des ersten TagS MertzcnS, der Jaren deö Herrn Vicrhehenhundcrt I Zwentzig vnd ^weh, Das wir damit wolbedachten, mutt vnd zittlichem Natt Erlütcrt haben vnd VnS hiemit gegen Einander,, lütteren, j das nit dcster minder derselben vcreynnng für vnd durch VnS vnd die vnsern, in allen vnd Jtklichein Iren, begriff, nu vnd hienach gelebt, vnd vcruolgt j werden vnd deren durch vffnämnng der obbcrürten Pnntnissen dchein lctzung noch vernichten sol begegnen, alle gcnärd vnd was ieman hiewidcr > erdenken möcht, lnter gcmitten. Vnd das zu waren, vnd ewigem Vrknnd, so haben wir dieser Briest zwei, glicher wortt vndcr vn- j ser beider obgcmelter Stctt anhangenden Sigellcn machen vnd Je der selben Einen geben lansscn. Beschechen vff Mentag vor Sant Lueicn > der heiligen Jnnckfrowen Tag, do man zalt von der Geburt Eristh vnscrS lieben Herren Tusendt Vierhundert Nüntzig vnd zwch Jar. 28. 13. September. ( Ztaattarihti» Lucern. > ' Wir Thomas von Gottes Gnaden, Bischoff vnd'Thumbprobst zu Costcntz, vnd wir die Schultheißen, Amman, Rate, Bürgere vnd Landtlüte gemcinlich diser nachbenempten Stetten vnd landen, I Namlick Bern, Lnccrn, Vre, Schwiz, Vnderwalden ob vnd nid dem kcrnwald vnd Zug vnd das vsser ampt >o zu Zug gehört, Thnnd knnd allcrmcnglichen offenlichen mit discm brieffe, das wir angesehen vnd betrachtet haben sölichc > trnw, lieb vnd stüntschaft, so vnscr vorder,, vnd wir mit einander,, gehebt Hand, vnd vmb daö die zwischen VnS gcmcret vnd den widerwertigcn dingen,, die vnö noch disen löiffen begegnen möchten, dcstcrbaß Widerstand getan werden mög > So haben wir VnS diser nachgcschribnen Stuk »ut 735 einandern gütlich vereint vnd sind einander« dera Jngangen. Des erster« so sollen wir obgenanter bischoff Thomas, den obgenantcn Eidtgnosscn gemcinlich noch dehcim ort sunder- ^ lich noch denen, so mit Inen in Ehnunge oder püntnisscn sind, in vnsern vnd vnser gestifft Schlosse«, Stetten vnd landen, ouch darin noch darvß deheinen schaden zufügen, noch das hemand anderm ze tun gestattet werden, so der j wir vermögen. Desglich sollen wir, die obgenantcn Eidtgnosscn gemcinlich vnd sunderlich dem obgenantcn, vnserm gnedigen Herrn von Costenz vnd den sinen durch vns in vnsern Stetten, Schlosse« noch Landen hinwidcr ^ vmb ouch tun. Vnd wir vorgcnanter Bischoff Thomas den vorgcnanten Eidtgnosscn gemeinlich vnd Hedem ort besunder vnd den Iren, so sh zu Iren geschefftcn bruchen wurdcnt vnd die vns oder vnsern amptlütcn j darumb gcloublich Briefs bringcnt vnser Statt vnd Schloß keiscrstul, shdcr vnd sh von Jr grafschafft Baden wegen die herlicheit der hohen gerichten da haben, zu allen Iren nöten vnd fachen vfftun, sh dardurch vnd widerumb har- j durch züchcn, darinnc wonen vnd wandle» lassen, wenn vnd wie dick Inen das notucftig vnd eben ist vnd Inen darin vmb Jr gelt bescheiden kouff essen vnd trinken schaffen gegeben werden onc Jntrag vnd widerred. Wir j obgenantcn Eidtgnosscn gemeinlich vnd sunderlich vnd die vnsern sollen aber dardurch vnd wider hardurch ziechen vnd darinne sin one andern vnsereö obgenantcn gnedigen Herrn von Costenz vnd der sinen merklichen s schaden vnd den hetzgenanten vnsern gnedigen Herrn sin lebtag bh allen sinen vnd sines Stifftes, Stetten, Schlössen vnd landen, ob In heman wider recht dauon trengen wellte, schützen vnd schirmen nach vnserm vermögen ! doch in sinem vnd sines Stiffts costcn. Were ouch das hemau in vnsern obgenantcn Bischoff Thomas Schlössen, Stetten vnd gepieten begriffen wurde, der den obgenantcn Ehdgenosscn gemcinlich oder deHeim Ort sunderlich j schaden getan hette, zu demselben sollen wir Inen, wann sie des begeren, vnuerzogenliches Recht gestatten vnd gan lassen. Desglich sollen wir die obgenantcn Eidtgnosscn gemcinlich vnd sunderlich dem vorgenanten vnserm gnedigen Herrn ^ von Costenz, siner Stifft vnd den sinen, die siner gnaden zu versprechen stand, hinwiderumb ouch. Were ouch fach das deHeiner vnser obgenannten Bischof Thomassen Ratte oder Diener oder die in vnsern Schlössen, Stetten s gerichten vnd gebicttcn gesessen sind, mit deHeim der obgenantcn Ehdtgnossen, oder dcheincr vnser obgenantcn Ehdtgnossen gemcinlich old sunderlich oder der vnsern, so in vnsern Stetten, gerichten vnd gepieten ^ gesessen sind gegen deheinen des obgenantcn vnscres gnedigen Herrn Bischoff Thomas Natten, Dienern old die in siner gnaden old in sins Stiffts Schlössen, Stetten, Gerichten vnd gepiettcn gesessen sind, vtzet ze schaffen hetten vnd gcwun- s nent, darumb einer den andern ansprach nit vertragen möchte, darumb söll sich ein hetlicher von dem andern rechts lassen benügen an den enden vnd in den gerichten, da der ansprächig gesessen ist vnd dahin er gehört, daselbs ouch ein j hetlicher ansprächiger dem cleger eins vnverzogenen rechten sin vnd Im das daselbs gestattet werden soll. Vnd ob sich fügte, das wir obgenanter Bischoff Thomas mit den obgenanten Ehdtgnossen oder dcheinem ort sunder zwehg wurdcnt ^ oder wir die obgenantcn Ehdtgnossen gemeinlich oder deHein ort sunderlich mit dem obgenantcn vnserm gnedigen Herrn von Costenz, da Gott vor she, darumb sollen wir zu beider sht, wann dewedcr teil den andern erfordert, darnach in den j nechsten vierzchen tagen vff einen ncmlichcn Tag, der darinnc benempt wurdt, mit einandern ze tagen komen gan Baden in Ergöw in die Statt. Da sol dann hetwcder teil zwcn erber man setzen, für die wir vnser zwchung bringen, die ouch gelcrt j ehd zu Gott vnd den Heilgen schweren sollen, die fach vnucrzogenlich vszesprcchen zu der min old zu dem rechte», ob sh die min nit finden möchten, vnd was sich die darumb erkennen, dem sollen wir bcdersht genug tun, dabh beliben, das war vnd stat halten s one Widerrede. Were aber, 73tt daö sich die selben vier in Iren vrteilcn glich teilen vnd nit eins wurden, so sollen sl) bh Iren obgenanten Cydcn einen gemeinen Man vnder vnscr des obgenanten Bischoff Thomas oder vnser der obgc« nanten j Ehdtgnossen Ratten kiesen vnd nämen, der sh zu der fach gemein, schidlich vnd vnargwönig pn bedunckt; derselb gemein dann ouch loben vnd schweren söll, die sach mit den vieren vszcsprcchcn als vor« geschriben stat, vnd wie sh die vsisprechend j dem sotten wir zu bedcrsht nachkomcu vnd gnug tun one alle widerred. Vnd von welchem tehl der gemein Man genomcn wirdt, der söll von sincn obern darzu gewhsen werden, sich zu der sach zu vcrpindcn vnd die vszesprechcn Jnmaß als obstat, j Wir obgenanutcr Bischoff Thomas sollent vnd wellcnt die gemellten Ehdtguossen vnd die Iren, geistlill) vnd weltlich Personen, bh Iren guten löblichen alten harkomcn lassen bclibcn vnd sh wittcr nit trcngen, wie sh dann vornachcr j von vnscrn vorfarcu, Bischoffen säligcn, löblicher gcdachtnuß, gehalten worden sind. Vnd haben ouch daruff vnS sclbö harinnc vorbehalten alle vnscr frhheiten, vnser gcistlichkcit, vnscr geistlich gcricht, wie vnser Vordern vnd wir von j alter harbracht Hand. Vnd wir die obgenanten Chdtgnosscn haben VnS selbS harinne vorbehalten alle vnser frhheiten vnd altes harkomcn vnd die pünd, so wir vor datum disi brieffS mit einandcrn oder hemand mit VnS gemacht j Hand. Vnd also geloben wnd versprechen wir obgcnantcr Bischoff Thomas by vnscrn Fürstlichen wirdcn vnd cren vnd wir die vorgenanten Ehdtgenosscn bh vnsern guten trüwen, Alles das so diser Briest von vnS whset vnd seit, j war vnd stät ze halten, dem nach» zckomcn vnd gnug zetun one alles widersprechen getruwlich vnd vngefärlich. Und dcS zu waren, vcstem vrkund, so haben wir obgcnantcr Bischoff Thomas vnser bischöfflich Jnsigcl vnd wir die s obgenanten Stett vnd länder, mit Namen Bern, tzucern, Vre, Schwitz, Vndcrwalden ob vnd nid dem Kernwald, Zug vnd das vsser ampt, so zu Zug gehört, vnser Stetten vnd lcndcrn Insigel offenlich lassen hcnckcn an diser brieffcn zwen j glich, die geben sint vff Sambstag nach vnscr lieben frowcn Tag der gepurt, als man zalt von der gepurt Christi, vnscrcS lieben Herrn Tuscnt vierhundert Nüntzig vnd vier Jahre. 2». l. November und t/iitt», 24. April. (Staa«» Lucer».) sltiarles pnr In szraee «le Dien ltn^ «le Trance, «le ^ieille et «le Jerusalem :) Vuns eeulv «zui ees preaente» lettre» vvrrvnt» »alut. komm« par v> «launut entre lvu untre trvsekvr »vt^nonr et perv» qu« «lieu nksnille, ei »»8 treseliei!« «>t j^iaiis ^ am)», les si'ijzi>«>uis s «>ueulnu!« et aneienne» lijzues «le la li.iiilti! alleuia^u« eust «ütii trniete et nee«»r«lS eertaine allinixe, enute«Ierntinn et vnune am>Ii«>. ln» «suelle allianeo, «lieu ffinee», nit est«; tnusinur» tuen nlisvru,?« et ^ar«I,e «in tnules pars au ssiaut linuneur et i prnuMI «te il>a«uiu«> lles«liles parties. I'nur laipiellv «aus«! et pnur In zzraut amnur et nireetion, >e annns aus«Iilvs sei^neurs «lesilites li^u««», eussinns nnus estnns remeul i^ Verseil «uvn^S par lleuer» ieeulx sei^ueur.s «lestlites ii^nes untre nm0 et leal enusiillier et elinmliellan i tiinine «le Hessen, «tievalier, untre luiillz? «le Itiznn, et nulres nn/ enuseillers, pnur reunuveller el Irnieter de unuuel Ies«liles alliauee« entre unus et Ies«Iits sei^neurs «ies li^ues. Dt «lepuis Ies au«uns ivieeulx seiszneurs eussent enunz^ö «leuers nnus leurs aml»assa«leurs pnur j vaequer et enteuiire en fnil «le In conlederncian et nllinnce pour Inquelle cause et pour In g^rnnt nmour et Lonne ntfoction que nuons ausdits ^ sei^neurs des li^ues eussions un^ueres vnuo;e vous, ballig de vqon, et autres nos eonseillers pnr deuers ieeulx seignieurs desdites lixues pour renouueller et traieter de vouuel lesdites nllinnces, en quo; tut encomence de besoixuor snns toutesuo;es ; mettro eonelusion, pnr quo; I soit requis enuo;er deuers lesdits seissneurs des lixuos, lesquels sussi pour eeste cause out enuo;v deuers nous pour pnravLeuer ce qui niste comencö et pour ve t'nire depputer Kens notables, s nous seurs et fdnbles, »;nnt pouoir expres de nous pour ; vnequer, ^ Sauoir lnisons que nous, conbnus entierement de vox personnvs et de vox xrnns sens, Io;nute, preudo;6 et Lonne experionce pour ces enuses vous nuons commis, depputex et ordonnex et pnr cos prosentos commettons, depputons et ordonnans et vous nuons donne et donnans pauvoir ^ pour trnicter, Lesoi^ner, concluro, nccorder et appoincter pour et en nom de nous auec lesdits seigneurs et quentons desdites lixues sur lesdites nm;tiex, conlederncions et nllinnces fnictes entre notre dit feu seigneur et pere et eulx, les contiuuer, »pprouuer, accroistre, Multiplier et nu^menter ^ ninsi que vous et eulx verrex que Lon sein, et nu seurplus acertener et faire certnins lesdits seixneurs et quentons des liAues et leurs successeurs des peusians et bienllnix pnr cLncun an doresennunnt notre vie durnnt, jusques it In somme de viu^t m!I liures ^ taurnois, pour les dvpartir entre eulx pnr les villes et quentons ^ leur plaisir et ninsi que verrout Lon. Lt sur ce Lniller et decerner telles lettre« que eile« seront Necessaires, icelle somme pn;ndle n L;on nux termes au terms que nduiserex pnr ensemLIe, en prennnt aussi d'eulx pour notre seurete les lettre« nuec les «cremen« sur ce requis et en In forme et mnniere que lesdits seiguours et quentons des ligues Lreut -1 notre dit teu svixneur et pere. Lromettsns de notre part en donne to; et pnrolles de ^ Lo; pour nous et pour les nostres, nuoir forme et «table et NArvnble tuut ee que pnr vous sern pnsse et aceordö sur les clioses dessusdites et cbncune d'icelles, et le rntiflior et npprouuer toutes et quantessois quo mestier sein, snns pimnis aller ov venir ^ nu eontraire, ne t'nire iuterruption, inter- ualle, n6 discontinuncion nucune en leurdit pa;ement, de faire et nccomplir ee« cboses dessusdites vous nuons donne et dannons plein pouoir, auctorite et mnudement especinl pnr ces presentes sissnees de nostre ^ wnin. Lonne it L;on le Luitiesme;our de feurier I nn de xrace mil cceo quatre- vin^s et quinxe, et de nox keines de Lraneo le treixiesme et de Sicillo Is Premier.« ^tinsi sixue Lknrles. pnr le La; Iv eonte de Line;, los sires du ^ LoncLaiAe, du woullin et nutres personnes. II. LoLier. Lt seellöes en queue simple et cire ;nune. Losquelx nox consoillers nmbnssadeurs dessus- 93 738 «lit» piuir vl vn nnm » >>v Xurivli» v I.uvvrnv, Vrv, —, Vn», Drvlnir^ vl 8aluturn, ,>uvnlun!, ui »viuiuit: »>'n» Iturssiin»sii>ilvr, 8vnltvti, »mn>»ni, vlin^ulv» , vt vnminunitntv» nsipiilnrum vt prnuinvi»rum Xurivli — I.uvvrn, Vv« —- Vinlvr«»lilvn »ul> ^ »ilu». ^»lk> (il»r>», Drilnir^i vl 8olullri, »>»i;nv li^v ^I»m»niv j »npvriari», vniuvr»i» prvsvnlidu» in^pvoturi» p»tv- l»viinu»: 0»i» intvr vl>ri»ti»ni»»iniuni »vrvni»»inu»nl>uv iluminum, «lnininum Darnlnin Dr»nviv llvj?«m. Iivrum nnl»i» s,rvvvteii« ^r»vio»nrvin vl n«5 in luinv n»^ne «livm liilv» ^ v»ril»Ii» vt «lilvvlin, xnin vt pvrlivnnv» intvllijivnviv vxlitvrini vt vxixtuni, »ninin pninlvrnuimu» vl vnn, Iu»in,u», v»»«lvm inlvllijkvn- vi»», »inieivi»»llnv niulu»» rul»ur»ri vt vxlvnviu» sirniluvi, va »pv ul vx I,nv sun«l»mvnlo nn»lr»run> «niniuin ^ z,»rviun, »I»lu» vl vnnnnnilit»» tirinii»tvin n»nci»v»lur nun niviliuvrvni. Ilnruin ii»i>uv uvvn- »innv vuin i»ivs»lu «luminn li, ^v I>»nv »invvrv vl inlvinvr»tv litlvi inlvlli^vi,« i»ni vninnvnil>uv »mplv^> »UNIU» vn nnnln qun »vlzuitur. ln s,rimi» «lUUl! ^ vl,ri»ti»ni>i»iinuji l r»nvnruin rvx i»in s»rn »v »I»»IN »ni» Itv^nu, si»li i», «luminii» vl »ui»lliii» init vl vnntr»vt»t vninnvm, sviiu» vl intvlli^vnl i»m nukiüvnin s,rvinvnvinn»t»m, t»m z,rn nul'i» «>u»m prn p»lrii», lvrri» «l Iinminil»»» no^liisi, inuniittviui nul'i» s »ilnvr»u» «innv» «t ,>»»!>« uinquv liltvlvin »uxilium, jinuunvn vl ilvllvnvinnvm iin^.iriiri »ni» in , xsiviuu». I'rvtvrv» innv nnlu» in vi»»- t»tv »u» i.u^ivbv»t vi^inli niili» tvnnvnvuin, >>iu «innliiiel niv«Ii» i>»rtv »nni lliuvin inili», vi ii^v «li^Irilnnuulni»m, viNvIivvt mvili» !>!>>« >" fv>,Iu i»»8« tiv vt »Ii» »nvili» in lvütn »mniuin ^»nvlnvuin. I)l »i nn» ^ vlliü Ivn>pnriln>>< nn>ilri!i in ^uvrriü vnnlv» «invinvi!« Iiuv tuvril, Itv^vin vl>ri«li»ni>i!,iinuin. vl nuki?» »uxiliui» iinpvnlli'vvl vvquivi rvm»« vl !l»»iv i>vns,tvr »Ii»?, >ui»!i piuvrr»!i n«t»i!« suvvurrvrv nnn valvvvt, va lunv qnn m»ssi!i nn>i ipüi jzuvsi»^ I »n.>«lr»8 vunlin»»vv l»n8>«ii»uji, «i»»inllitt viuulvn, m»n» vMv»vi pvn!ivq»in,uv. Ilvx is,!«v nuki!« «i»»Iikvl >u» l.n^! 5uinm»m ^ sv»nv«r»m !«Us>r» nuinin»l»in. 8i vvru Ilvx i>»!«v »iniü in »stilnlikn« vi ^»vni?i nluilva vstvrvt »uxilin, nnüi Iinnvnlinn vl pn^jiiliilv tuvril, üiki ^ iinl>vn nn?« i'rniuiiü siuvi ri!, nun siivriuuu« nvvui>»ti, «ui'« in vxlivn!»iü. Ilvx I»mvn ip>iv nnn ilvtivl nu5lr»Iv5 rvviin rv inititv!« nntii!« >iui>vriuiilniü nnn rv«i»i!>iti!« vl < nn>«vnvivnliln>!?. Luililivl »ulvm ^ »iin»Inr»in s»rvl»lniuin rvx ip5V s,ru »IVN!,!« >z,»vin, »nnum i„a llun«lvvini nivn.iilni!» vun>l»ii»inln, irilnivrv ilvln'i ,>u»Iunr tlnivnu!« lliuuuuiv!« vl »nulluni. Dl vuin luiiiniinuili »uxili» ri «juirvrv tluxvril, »Iel>vl»it rvx isi!«v x»I»rium ,»ilil'vt ,-x vix ^ s>rn ii>,»< iu nn ,,^i?i vniuii « uni>n >vn>i »>I un»in vx u^sii>Ii>i /.urii ii vvl l im rn Irnn'unillvrv vi iluulnni »livri!« >nviu«il>u!i ««»luri» in viuil.itv l.i>In>nvn<«i >vl »lin in Inru nnl»i!« »>>in vt szr»Iu vnu- l»vr»ri l»vvr«> , vl «>u»ni siriniuni in>!ili»I>< >x triinvutriü. I>»i>i»«juv rv!ivrv»tv tuinl uinnv« vl »ingulv inununitulv«, >»inilv>li»<>uv, >>uilnn> vvtvri Itv>iii »ni«I»Ii «!> Il»u>lvnl vl jintiuntur. Dt xi niu« vlli,>« tvnipurituu« nu-ilrix in piuvrri« > >in, vn,uli!> j n»>>lri>! p»lv», vvl Irviisl»>i s»vvrv. vnluvriniu!«, ,,uull vvi»in puü-iuiniui, ilvlivinu» vt lvnvmur nu», rvskvi» iiui""' «i,n vi»vv vl !Üi,«uI»ritvr rv«vru»rv vl illuin vti no« isixu« prnuitlvrv. Vivauvix» Ilvx ipj»v in ninniluiü xuvrri!« .xuiü, n> vt in q»»ntuin ^ vum iniinivi?! p»vvin vvl trvu>;»!i s»vvro vnluvril, <>»«»> vvinni sinivül. «lvlivl vt tvnvtur nn» »ivul 5v i>»»um i»nuitl«!iv, »>»vvitlvv »in^ulnrilvitiuv rv»vru»rv. Dt »i iuxt» rvruni 7.30 ckispasivionem ipsarum cum inimiei« in preseneiarum ^uerris inuoluti tueriinus, eo tune ^ ineoiltinenti rex ipse eosckem xuerras cum poteneia et mann etlieaei mauere et lipo operari liebet ljue eon- suetuckiue ^uerrarum svlita sibi et nobis prolieua et eammocka existunt, omni ckala et traucke seelusis. Demum et nttima, nastra ^ ex parte in bis exeipimus et reseruamus Sauctam seckem apostvlioam, saero- sanetum Itomanum Imperium, omnesyue et sin^ulos, eum yuibus lecker», vnianes, intelli^eneias et abli^aciones litteris et sigillis munitas in bune usizue ckiem eontraximus. ^ IZt yuia i>ee amiea vnia per ckies quibus rex valet, yuas ckvus ipse sua elemenoia in lon^um ckeckueat, bann ticke lirma illi- balaque seruari et eisckem satistieri ckedebit, eapropter rexi ipsa das litteras si^illis appickorum et ^ prouinoiarum, quibus vtimur, munitas assi^nari teeimus; nam pares a maiestate sua sl^illa rada- ralas aeeepimus, ckatas prima Mensis ?iouembris, «>ne est testum omninm sauetorum, anno natiuitatis ckomini millesimo ^ quackrin^entesimo nonassesimo quiuto.« Sauoir taisons, que pour I.» sinxuliere ainour et alteetion czue auons aux ckessusckits sei^neurs ckesckites li^ues auons a^readles lesckits artivles e^-ckessus inoorpores et per nos ckessusckits ^ ambassackeurs eonelutx et aoeorckei! »nee lesckits seixnvurs ckvs li^ues, et ieenlx auons laue, ratitcke et approuuck, louons, ratitlivns et approuuons par ees pre- sentss. ?romettans en banne toz^ et parotis cke Ito^ ponr nous et ^ les nostres, auoir terme, esladle et a^reable taut ee lpre par nos ckits ambassackeurs a estv tait et aeeorcke avee lesckits seigneurs ckesckites lixues en la maniere ckessusckite saus Gamals aller ne vvnir au eontraire ne taire s inter- „alle ne ckiseantinuaeion aueune au paioment ckes cboses eontenues esckits artioles. Ii!n tesmoi^na^e cke ee nous auons tait mettre nostre seel ck eosckites preseutes. vonne ff b^an sur ie Itosne ie ^ xxiii^"° iaur cke avrii i'an cke ß^raee mit eeev guatrevin^s et seixo apres past^ues, et cke nax keines cke b'ranee Ie treixiöme et cke Sioiilv Ie seconck. I>ar ie Ito^ messeiz;neurs los ckue ck'0rleans et earckinal ^ cke Sainet Naio, Ie sivur cku moulliu et autres Presens. II. vobier. Bei Nennung der Cantone ist für Bern, Schwyz und Odwalden ^>er Nnum offen gelassen. 1. Marz. (Staatsarchiv Bern.) In nomine saorosanetk blt inckivickue trinitatis, patris et lilii et Spiritus sancti telieiter amen, ^rck donorem et ^ reverentiam cke! omnipotentis, Salvatoris nostri aptimi maximi, et xlariosis- sime intemerate virxinis matris IVlariae, totiusyue triumpbantis euriae eelestis. dios buckovieus ülaria Stortia ^n^Ius vieeeomes ckux Neckiolani eto. ex vna, et Xas Seultetus, eonsules, et eives urdi-I vornensis, bausanensis ckioeesis altera ^ ex parte, presentium tvuore publice tatemur, vni- uersisque et sinssulis notum tivr! volumus, pariter et manifestum, «piack cum jam multis annis retraaetis inter illuslrissimos, et exeellentissimas prineipes, ckuees Neckiolani, IZt nos praetatos Lernenses, eeterasque oolli^atos nostros, uniones» teckera et intelliKentie ^ eontraete tuerint, in linem, ut quevis partium, bomines et subckiti, etiam patrie, ckitiones, et ckominia, ad iniuriis, ckamnis, violentiis, et appraessionibus praeservarentur. LI sie quieta, ainieadilisgue eonversancki, eommu- nioancki et nexotiaucki oeeasio emer^eret, Kosque pariter alteotantes prasckeoessorum nostrarum 93" 74l) i»8c«iui ^ vc8li^i.i, ct intcr n»8 inlrin8cci süvnri» sunii.imcnl.i pnncrc ct ii.i »lükiiirc, ul nul>»mli».im vcr8»ti in^cnii virii8, i«I inticcr«, «>!,ruvrc«iuo vnic.it, Itclikcr.itn i^itur n,.itur«,«iuc pr.icl,.it»i>«' ««m- »ili«, pr,, not»!» «I 8nc,cc88«>ril»i8 n«,8tri8 impcrpctuum i>.i8 ,px> 8»l,8c,iuuntur inlcliizkcnli.i8. c«,nsc«ic- rntionc», ct nmicntiilc» vni«,nc8, s c«,ntrnxim»8, pcpi^imu», «I c«,nclu8im»8, prnc8cntium,i»c vixnr«' conlr.it,im»8, ct conciixlimu». Ilt inprimi» cnnvcnimu», cpxxi n«»8, no8lr.iruniquc p.irlium, p.itri.irum «Inmini«,rum, in.in6.imcnlor»m et «ii8trict»um incoie, Ix,minc8 ct »nkiiiti, intcr »c, nunc «'l insulurum, «piict-i ct pnciMc.i in »cü« v8»c ct pcrm.incrc 6ckcant, ^ ii.i «i»oi! n»8 pr.ict.itu8 !»<«!>>«' t.ini «lux »«»»trxpic 8»«^c«88»rc8 null» vnipi.im lcmporc, inm «iictn» rn8, nul ip8nrum iu.ini!.imcnt.i, tcrr.18, jiiriüllilinne«, communit.itc», 8uI,«Iit«,8, ciuc» ct incoi.i» cuiuxim- «>uc iximinit,»», 8tatu8 nut «Iis?nitnti8 tucrint, in c«,rp«,riku8, rct,»8 »c» lxini», „ttcixicrc nx,Ic8>nrc sxucrri» -ini ^ iniurii» Incc88irc nut inimici» »cu iniurinm, n«,cumcntum »cu lxliun, ip8i» «iircctc, v,I irxlircctc intcrrc conanti!,»» tnvnrcm, con»cn8um, iuu.imcn, »cu n«Ii>um ncc p:>88um, trnn8itum. pcr «litiuixu» n<»8trnni prnc8t.irc, nev cti.im I,uiu8mn«li ip8orum Ix,8tc8 vci ,xivcr8,iri«>8, 8cicn>cr, »»»tincr«?, lnvcrc, nlnitrisilin«! in pntrii» et «liütrictiliui j toüernrc, lsuinvmn illn» ip8N8 ripcilcrc, «Nminsrv «Ickvkimn» « um «ss««cU>. Vici«»im vt rveiprne« »nimnrum «lkectinnv. Xo» >>rncsnti Sc»!- ti?l»8, c«»n8ulc8 ct civc» vrl»i8 It«!rncN8i8 pro notii» «t 8uccc88nrii,U8 N08tri8 pri>mitlim»8, nuilu unqunm tcmporc prncnominnlum illu8tri88inium principcni liominum Z>!c«Ii«,inni Ituccin, ^ nut illu8tri88imnc «titioni» »unc 8tntuin, Zil.in«!nm«;nla, tcrrn», j»i'i>i«Ii«!tinnn,>i, incnli»8 vt 8iili«iiln8 «'iiin8i'nm«iu.>Iii8 ,Ii^nil!>ii8ve sunrinl . in «mi-^ni-itiU!«, r«;bu8 «vu linni8 nssuniinr««, pl slurii.irn siui'rri^ 8«n> iniurii^ >!i«'«;58ji'N, knit inimi«»i8, I>«>8l>> «lilinni^ «»»n ,iul ^ <>in8«Iem 8iit»«Iiti8 «iirnci«; v«!> inliir«mt«' i»f«'rrn cl>n!>nliini8, siivniem cun8«;n8iim, ^iiunnn'n 8«u> Nliitum, nvc pii88nm, lninsilum por «iitinnnni nn^lr.im pr.»«>8l.irl>, „nc «>ti!un I>iiiu8mn«li Iin8>«?8, inimi« »8 v« I nlivc^r^ni'in« 8«!i« nt<:r 8U8>in«;r«», nu8lsi8«>nn in palrii8, 8«>u ili^lrinliini« i«>II,!r.>i,;, >>»in)n>n ilins isi8«,8 r«>ix?il« rn « t niimin.irv «I«>k»!l»imu8 cum ^ « sscctu. I'.i nc inlcr n«>!» «ii lscl'iu ju8lili.ic, «luicqunm uc cmcrßnl, cnulum c.8t, ut 8i ulln vn««;»!»» tcmsinc«! 8 vci,i8 Ilccnciuiin !>ii«>u<>8 cnnlcnucc8i.i8 8 ims»> >ici«uu'8 iliMcuilnIc«. « t qn>'^>' mnnik>8 « xnriri, ^ izu.icuniiuc ncc»8iunk; i«l cvcnint, ut lunc ct cn cg^u prn Iiuiu^muili c«mi>nunc^u» vc> «iiMluItiit«! »ulilcunniin, qu«;Iib«:t nnslcnrum ^.irtium 8il»i cii^nt ct .is^uninl «Iuv8 >>rnli«i8 «'t t,unc8>«>8 vir«,8, ju^ticinc ct .ic^uit.iti^ cuitnrc^, «icumquc timcnic« in !>rl,itrn8 vci c«»mmi88nrin5 8U»8. t)ui !>ri,itri vci < s>inn,i88!irii !>ml,!>t>u8 ^,!>rlit»i8 c«,ntr«,ucr5i!im ^ cl !>ilric!,linn«!8 Ii.il»cnli>»u8, «iicm juriiiic.im «tntucro «t iniini.vrc ct nm s,„88int ct «iclic.int rcalitcr ct I»nn!» li«Ic ct inlcrucnicniiku8 prnsirii^ cnrum jur.imcnti8 8>ricli88i- nn8 1,1 i»8 in innnit,U8 p irtiuin. niit pro vi8 n^cutiuin in nmpi.i sorm» «>c rcclc ^ ct i»8>c prnce- <>cn«Io < t i»i>>« !>n«l<>, ixic, pcr ullnm can8.nn Iincc olimillcnilo, »lu.inlun, li«ic8 inri^iurnniii < 08 »8trins?crc pn«»it» pr.ic^t.in«!«,, p.irlcs ip8.i8 8c» pro vi» sxvntv» ,iu«Iirc, ct cnntroucr8i.im «>><>>' c»It.itcm 8cu qucrimoninm ip8.im intvllipicrv, .ic «lunnluin pnlcrunt, primo !,mic»l,ililcr, ,Icci«Icre tcrminare ct ^ cr.i,Iic!irc. I't c.i8» «zun «licti /Vrtutri p.irtc» ip8.i8 .imic.il,ililcr cnncor«I.ir" rcnti.im pcr cnmpniitioncm .imic.il, ililcr »opirc nvquircnt, quo,! lunc cnnlronvrsi.im ip8.im »ccinxlum j»8tici.ic rissorcm ct con8cicnti.irum »uurum vxj^cnti.im, Dcum »cmpcr prc ocuii» ii.itnnxin, insr» 741 Mensis spalinm a «Ii« cepli pnlicii con- ^ pnlamli: cu^naseanl ei «Ikci«Ianl, ila lamon, nl »nie omni» «licli ^iliilri per iII»«I lempus jullicii alzsulnaulur »Ii omni nexu «I vincnlu puamenli Lclklilalis, czuo nobis praekalis parlibus aslricli surenl, LI «zuo«I piavllicli ardilri per «lominos vel superiores snos a«I praeüiclum onus in se suseipienclum co^anlur ^ kl aslrin^anlnr. LI yuitlczuicl ea Inn«: per ipso« qnalluar ^rdilros vel p«>r maiuri'in parlem eoium senlenlialum «I «leclaralum sueril, icl ralum «I ^ralum oliskruklur, omni appkllalionk «I impktlimenlo cessanle. 8i vorn in compunenclu vel zutlicaiulo «I« z'ure, ipsi arliilri lurenl «liscurtles, IIa nl maiar kx vis pars nnn ^ apparerel, ««>«1 Lini «I l»ini in pi unnncialionk «liscreparenl, «zu Ilinc pole«! »clor, in «an«» sei« cunlinuersia ila pvinlenle «zuinlnni coarlnlriim parlilms nun suspeclum, «?I nl supra prulnim «I liuneslum in loci« prapintpiinrilzus, cl m»-zis cnmmntlis «licli« parlilms, ulpnla in civilale Luriensi »nl in «liliono ^ ei palria Vallosiensi, czui sil «Ik consilio eiustlem loci, eli^ere kl assumvro. LI «leben! »inds parlks, «licluin coarkilrum roxark, nl onus pr»e6iclum in se suscipial, kl roxaro «lominos cl superiores ipsius, nl ipsum »<1 suscipienilum prae«licl,im onus, proul iuris esl, co^anl «I »slrinAanl. I)ni «znitlem ^ czuinlus cnaiLilvr in omnilms kl per uinn!» iuraliil, pro««I «Ik »Iiis ^rlüliis supialliclum ksl. LI «zuic«zuil per praenominalus tznallnoi ^rliilrns kl «zuinlum coailiiliaim, vnanimiler »nl pur maiorem parlkm kornin senlenlialum, «leclaralum vol orilinalnni, sive «le iure »nl amicabili composilione icl lueril, ^ «licli« lamkn parlibus »«I ean«lem amicabilem composilionem cansonlienlidus, illuä obseruetur lillkliter, «zualidet exceplione kl impktlimenlo cessanle. LI pars nn «Ikvknilni, nl Inn«: iilkin cu»il)ilkr sinnli niuclu, sicul »Iii «znallnoc ^ibilri ukiiN»Ius sil, l»m coaidilkr «Iksi^nalus esl, in «liclo loeo ^Iiiasclik I»Ies ^ lIMkiknIi»« «Ikvitlkrk, «lvel»c»co kl sknlknliam llislinilinin «I»rk. LI nl nliicznk p»rli s»I«ibcius consulalnr, caulnin «sl, «z«io«I nun passil pkr »Ii«zn»m pnrliuin »nl sinxulaikm pkrsonam k»ium ziaclium, r»k«Iicl»m furm»m sud pokn» amissionis c»ns»«z kl kxpcnsarum, ul snpc» plonius eonlinklur. 8i »nlkin piiualis pkisunis «luininiornin, IVl»niI»inknIuium öl «lislriclnnm nuslraium Ilkinknsinm nun niliil »cliunis, impklicionis »nl tzu«;riinvni»k in pr»kk»Inin illnslrissinnnn «luminnm ^ principkm coinpclorkl, «zn»- cnnqnk acensionk i«I kvkni»!, KU Inn« «lkbkbil lalis sinxnlaris Vkl piival» persona kl snd«Iilns noslkr nus lanynam «luininos ei supkriorvs snos, »eck6kiö, kl coram noliis cznerklam svu xranamen, eliam ins ei causam ac n> illnxlnixxinxiin z>nincjz)uin «xil illuxlrixxiin in «lilionij« xunn xnlxlilnx sinntnrb.irn >«'! inulextnin. .^i vnnn z>nxl txn zxsnfnlnx illuxtrixximnx «Inminnx nl zininnnpx illi zinnxnnn ^ «xl sinI'U» nnn xatixliinnn«!!. Inn«: nl nn < »xn zinlnxl t«»Iix inizinlilnr «intnlnlnni illnxlnixxinxnn «Inininnin nl Z)i >n- nizinn, in Inn» ^l)i»xnlin nnr.un «xlnlnix nl nn«nl)ilnn, «l xnz>na in »ilinul» jnxlislinntinnix l'.üuxnium NN!« zxiilnx « NNNVI IX nlnx cnnlinntnn, cnnvnnirn, Iii il>i«l«!m, «Zill! »«xznil.ilix nl ziixlilinv xinl nnnxnizni, ^ il» I.iinnn nl «znnlilx'l panx ni!«i vnnn, /Vrkilnum, kl zx'ixnn«» nzzi'nx, tnreiiiin ««>i>nl>ilr«in in «>Z)i«I» (iniin«!. xnn z,!,lii.» VüIInxii, «zni «In nnnxulilnix, nl minini« zinrlilxix xuxz)N«>lux !«it, nlizlnin Iinlinnl. kl «zni, «»r- tiiln» »nl innini-nn, inlnn ^ n<>!« nmnnnnin nnzznilnm, nnlin.ilum nl «Innnnlnin snnrit» i«I ^inlnin txit)«- I)ilni, ninni «izizx'II.ilinnn xninnl». Ilnnizinnn.i vinn !«i nunlinzz.'il, z>nin!>l«ix i«x n»I)ix pn.'inlüln «lnniinn l.ixlnvinn ^lni in ixlnnli» «Inni .>ln>linl«ini xnl>inlnni nl nnnxnlnx vnl>ix lt«innnxix iinzxlili«>nnx nl «znnrnl.ix liiil>ilui«ix, vixln- ^ «nixznn I>nin!«mn«Ii pnnllixinl, «I« I>nl)il z>«»«S «xlrix n«xix«»ni «!<>l!xn «irl>ilrix vt nxxlia zx'nxnnii, nli.xn Innn nl lvinzxinn lnvnrn nl pnnxixzni, z«nnnl in >»n»xinx» z>i!innn«I«!nli iiili«!nl«> z»I«inn nnnlinntnn. I'rnnlirn.i nnnvnntnin v!«i, nl «>nnlil»nl zinilinni nnxlnmnin xnlxlilnx xnnx in Ixevnni nl xunnittnt.im xnlnlinnnm «Inllilnrnin nnnsnxxnrnm, .'»»> «zun ^ lilniix >.<>11 xnlliz)ii>I>!>»lnr, xnllnin «znnixl«) xnlulinnix lnnininnx «>xz>in«inil, iixluini« nl nnnclni«! «Inlxinl, il«> nl «>n«Iilni »nl illn nni xnlulin nnmzxlil» ninnil.nn n.inxnin Iintx rn >»>!«!«it !«n <»nl«>nl!>ri, « t liNiil «zun «Inlxlnri!« sn«!nll,i!« «xl Iinnn nnn iinzizinli nnl, l«>n«>!»lni ollii inli!« !>nn zixlnx « im- tnli!« ^ vnl In« i, nt«i «Inliilni inxillnntinm I>.,Ix>l , «xl rnlznixilinnnm nnixznii «'nliü « nnlrn nmxlnn, i- lnxni, j„!«liti»n vi^nxni xn« nn «In in In« i »nl inilii-in nnnxnntixlinv!« nl xl.itnl.i ,»ln«ini!ilrar«. Sn«I «In ninnitxi!« .«Iii!« .1« linnilnix, inisx lili«>nil>n!« nl «znnnnli>«, «zn.in inl«'i xnlxlitn!« «nn z)i iv.i!«!«nnl, vixlnnnixznn ^ «I«!i ivnnlnn, ix lnin!« nl« in!« zxx linm lnixüinlm nl «Inknnnl rni sninin !«n«zni, iln nl nn «nixlilinnn nl zxii!«, in nniu!« «Inniinin <>l «lixtriitn inn», nn>«i>Inl, nnininn siio« ninn«! «l nlli« inlitxi!« «NN!« iint vnnnn, Inn« lnnnnlitxi!« « ninniillnnv Ii.il)nt>il. ipüi n« lni i !«nin- m.inin üiinz>Iinilni nl «In >>l!>n<>» >«in«! xlinz»itn nl lizknn.i ^ jn«Ij«ii znxliti.in «l«nx nlnni inini!«li!ttn> >«in nl xzxilin ilnn« in «linrnm nxzx>«Iilinnnm nl iinnin ixinni«« nlnr «Inliilnin, nisi « ixiü.i < «»n!«>n!>» pni linm »nl vx nvi«In„li n««,i!«i«>n tnxlv!«, «zni «Ini iinln iz»!««> tnrniinn «Innnni «lini uni nlxnpiirürn nnn zx>!«!«nnl, sirnrnzziiinlnr. kl üi jixlnx Inni nxilini«)xn ^ !««>ntvnli!xn «lixlnlnnil, ,inl nnin« lnnzsiunnxülinnn vtninlm, t.imnn n»!« !lln«Iin>!ini «lux, nliixn n«>!« prix liili iinnltnln!« nl nnnj«nln!« siüinlVill! viliix, I»nn>)»!i!in n«)ütr«) nnliilinrv «!tti.it)iniU!i, Nl) lnnn l«!nnl)ilun ZN «I «'X, »nl rnn>«, in «l »n ls< < lnx znxli« XX! !>s>I>!X >X >I it , zxil li «Ijsnnli, NNIIXÜ« NlixxiNNN!« « l l'X- ^ ZX!N !«!I!i nl) i«I Xll!«l» nlilli «!i nxnl- >X !IN, nl nillilnniinnü zxilniil !Xt«)l', ,!UIN !«,! jl» «inntil s«xn zziiivnlnin, NiXNXIM !>N!IIN »«I «nxl ^ntiiXN XNZX I ini iliilix XNN «Inininii, Ntti N«!U!« xnlxlitnr «Iixlnnnrn , >>l Iinin ,ZN, I ininninm >>t Zlnüvil.ilnni xivt! n«x nin«I« n> nii« ixnxliinli«!!« «>Z )nriin, nl n» s«x l<» !«i nn,zni- ^ xitin in n«)!« i>i!X>tt «>inii>!ilnn> Illn«linl.ini «Innnin !illnnil>l!«l«i fnniit, «Inl>nl)ii»n« «!iiN !«!im ipx .in, nnnxili» NN«!««) ülxrntu. »nl nnnnnlliü NX ni!«,It!M «'NM" initlnin nl nnni nMxln i>rn«:un.il-«!, nl anlnni »I> nixllnm in «lnnnm sinül«»«, xnlixnlznnnlilxi!« «linlxiü. ! in « !xi!«!i z» in« ip-ili nl nxzinnx.ii 'im, nl xiizir» nl) iixUni« > »nl nni «Inlrn< l»ni nxni lüi nni. linnlix nl znrix- «lilialix «I«!nixin nl «Innixinnix x.ilixsuntiu nmnixiit, nl n»xu «zun i«I n«»i finrnl. zxilnxt lnnn l»Iix pnr- 743 «ona axen«, «i n domini« «Iiis indul^editur, eausam in Ion» ^diaseds «upra mentionato et ooram srbitri« et eoarbitro traetare et tinire modis et j tormi« ut «upra. üariter et vioever«a «i reus sub mandamento nostroruin IIernvn«ium residentiam linderet et ad aotari «ulidito praetati illustrissimi prineipi« duiusmodi nt «upra teidur, rv^uisitio in na« Seultetum et eonsule« taeta tuerit, dedebimu« nn« ipsiu« »etari« eausam ampleetere et per expeditionem eiusdem owne et tntnni ^ id adimplere, quad baue impartem illustrissimo damina duei ant ein« duesli eonsilio, ut «upra proximo artioulo eantinetnr, ineumdit. lüaeterea eonelusum est, «i una nostrarum partium eontra alteram aiicpiiit ditterentiae ant discordiae nunc daberet aut in futurum liaditura e««et, oecssione taiium dilterentiarum par« üla ad ^ arma, «en taeti apera proeedere non dededit, «ect pro expeditione et admini«tratione juris in vi!du» vVbiasede venire, et ibillem causam modis et tuimi« «upra memorati« traetare et tinire. ^«l daee eonnenimn«, nt unaqueque nostrarum partium alteriu« inter no« parti« «uditito« liur^ense« et mereatorv« «ni« euin wer- ^ eimonii« et rebus et negotii«, in ein« distrietu ticteiiter tueri, detendere et prote^ere ilededit, ei« «uisve pvrsoni«, tamuü« et redu« «alvum eointnetnin impar- tiendo, et ab omni via taeti immune«, (zuantum possibilv e«t prae«tandum^ praeterea dedebimu« na« saepedietu« Nediolani itux dnmine« et «ubdito« nostros oommuninnem j taeero, etiam «nd poena ^ravissima eoaretare, ne dominidu«, mereatoribu«, et «nbititi« praetatorum amieorum et eontede- ratoruin no«tr»rnm impedimeuto «int, quominu« meree« «na«, liuoeumzuv numine voeitentnr, vomiere et slienarv possint, eisdvm insuper inllibendo, ne inter «e mit respeetu extrauearum persanarum, quieyuam eitieti ^ mandati aut ardinationis palam aut oeenlte instituant, vmle ipsi« mereatoribu« et «ndditis, übern ememti et venundsndi taeulta« adimatur. lZt «i iititvr aetuni tuerit, nt eo tone tali« -nt alterin« parti« «ie impediti rei^uisitionein in releuaeionem damnorum, missionum et expeu- «arnm od itl «ustentarum aretari et eampelli iledeat. ürunt tamen ^ in dae exeipienda IZlada et vinnm in ea^U pvnurie et neeessitatis «udditorum praetati illustrissimi domini duei«. ?ari torma eautum est, vt «i ynisquam in einitate »ut dneatn Nediolanensi pro debito ant alia pi«ta e»u«a, qnerela «en impetieione eareeridn« intrnderetur, vt tali« detentn« per iudieem üandnlenter et «ine «oitu, voluntato ^ et admi««ione illiu«, ad euin« instantiam detentio laota liierit, relsxaretur, ad«que eo etiam nt «idi de dedita «en yuerimonia «ati«laetnm, ant od id eautio «en lideinssio «nttieien« praestita, vel debitnm ad mann« tldele« depositnm lnerit, qnod ipso taeto tali« ^udex, potesta« «en oMviariu«, a !«li8 8ul»«Iili, «'»mp.ilriutp, pnmmunil.ilp8, mi r« >il»rp8, nr.il«rp8, ininlii pprp^rini, n»l>ilp8, i^n»Iiilp8, pp«>p8lr«!8 pt p«>up8lrp8, puitt8pun«iuv n»mini8, «nn- ^ «liliunis .iul 8l.ilii8 fuprinl, cum «nrp«»rilni8 8«ii8 ppr I»lum «lominium «lur.ilui »««likilnni lulv 8pl prri8 pr.ipliilnrum illu8lri88imi «Iiimini «Iu>iuin, ««>1 ^ vli.ini in l«rri8 «loniinurum ponfpilpratnruin li^nv iilüin.iniiip 8«ippri»ri8, ppr tnlum «Inminium pi«i8«Ipm I>u«!ilU8 !llp«Ii»l,ini U8«piv ,i«l s»88.il.i «iuil!ili8 .>lp,li»I.ini exklusiv« .«>» «nnni 8«»Iuli»nv llipnlonii, pp«I.iji8 pr.ipsnl» ^l«!«li»I.ini «lu« i ^ uul «Iup.ilu8 n»8lri 1 ivit.ililni8, «»militni8, ».ir»ni- lni8, «»mniunil.ililni8 8pu priviili8 p« i8»ni8 P»mpp>.il, lilipri, exi inpli «l tol.ililpr immniipü «>l .ilnmluli P88i!iu«l .ililpr li.i1 .1« lpini8 ^ p»n8uplum p< u^ilnlnin «8t, kl nl nmniü err»r vi ull.i8 Iiill.ilur, v»lumii8 n»8 pr.ipf!it«i8 zlpilinl.ini «lux, ul pli.iin «I«> p<>ui8, li»I»u8 pt c.iplvri» ,inim.ililni8 nulln 8»luli» IIip»l»nii ul 8upr.i «»nlinplur, pxi^.ilur, nun «>ti8li«ntv vki milk U5 ,»n«lu«'lp «inl. kin.ililpr pl pr» ulnniuri «.irilsilis p»mpr»t>.ili»ne, «Ipprpviinii8 pl pr»8 praps!iltt8 ^liiliol.ini «lux pr» «»Iiis pt 8iic- p«'88»rilni8 n«»8lri8 «Iupp8 ^lp«li»l!ini 8iivppf!«li8 rnp»8i8 impprp«luum pnrunivp M !in«l.il!irii8 prouinlimn »I» «Ü8 li!«t>«iilil»U8 5,11 li!iliiluri5 8in^uli8 ,inni8 priiii!« «Ii« m«!ii8i8 ».irrii in »pi«l» ^ 8luivp px>»p>liri siiptir«! anniiüin i>p.ii8i»npin «iuin«iup ppnluin >Inj!^ul>»ruin in iiuri» v« l 8i nullit i.iin «litil«» piiiitii»! ««nnint,«liii8 vi^uin lupril, in inunpl.« ^rn88lp«Ii«»l !Mt 'N8iun>, «su.illuur vi«lp>ipvt i>r„ «lu^^iilu, «>I «juoruni lr«!5 llurpnuin Itpn, N8pm i»i,<»rl.int, inripi- j «'««<1" iiriiiuini 8«»luli«»upin isi8.i prim.i «Ii«; !ll«!N8i5 I^l.irpii .Vnui .»illp^iini <^unlriiijk«>nlp8iiiii >»iii«^p8iini^8piiliini, il.i lüinpn, ul 8i «su.i inoi!« 8»Iuli<»ni8 px si.irlp nn5lri «.ipsipilieli »piliul.ini «Iu«i8 inlprppllvrpl, u>i»ul!i «i pxpir.il» lpriniiitt 8»luti»iii8 pl «»«l» «lipruin iiim«!«li.itp 8« «pipnliuin «Ipss« , li>8 8»Iuli»ni8 .ip.irupril, ^ ul p» Inn«! II »8 8!»pppfiilu8 >lp«Ii»I,ini «lux »lilijiinur PXPPN8Ü8, «>U !I8 pr» >!i« m»r» Iii! «I>ii pr«» nlilinpnilii p«!«unii5 «Ip.itin.ilninlur pt «pii in nuinpr» «iiüiltuur v«jiip8lrp8 «>iiink «'t nun plures» sppprinl, 8«»luprp «t p.xpptlirp. kl in liiiü ,nnnil»u8 « l 8in^uli8 n n»ln8 »inli.iliui piirlilnis pxi ipiuntur pl rp^prv.inlur !>uinin>i5 Num.iiioruiu p»n- ^ lispx, Ü.ipruin ltunuinuin iinppriuin, l',«»nlp«lpr.ili pl l'ollijsiiti n«8lri vplpr«!8 pl nuvi, i»innp8«pip pt 8iiij!il»«>inu8, >i8 luikprp v»Inmu8, p» t.iinpn t»n«lili»no ul «i pnnlinxprpl, ill»8 ip8»5 «nnl, ,siiilni muvprp, ul <>«> lun«' p,ir8 ipüü « in ip8i lipllnruin 8pu ^uprr.iruin inolurp.i fpili.rp «pu niniiili!« pin« li surpnl , ini88i<>nilni8 «>l <>xp« N8i8 p!irti5 liilii«» in»l> 8l!il>', »inln in »ppr.iin pt l.iliorpin iinppixlprp u», «pi.inluin p»58il»il«' 8il, Iiuiu8- ni»»ili ^ l>i ll«iruin iii8ultu8 t'l s.ipli »p« rii- lnruin 8ii»ruin .iiimprp, < l Im« «pnnilum pum ^ Iiniuir« pl at,8,pip Iv^iuiip pnnspjpntiv lipri P»tp8l, »nun dem söllcn bedc tcyl anc für wort nachkomen vnd gnug tun, für alles verweigern, ziechcn vnd appclliren. Ob aber die vier zerfielen vnd sich glich tcylcn wurden, so sol ycklichcr kleger in des ansprechenden land oder Stetten s einen crbcrn, vnparthygcn man vö den Räten zu einem obman kiesen vnd wölken, der sich danne mit fincin cvd ver« binden sol, wie obstat. Demselben daruff sollich vrteylen zc stund mit dem gerichtShandcl vbcrantwurt werden s vnd dcrsclbig obman dann schuldig sin sol, dera einer, die In by sincm cvd die besser vnd rechter bcdunkt, in einem Manot, dem nechsten, volg zu geben. Vnd wedrer vrteyl er also volgct vnd für die bessern erkennt, das dann ouch s bebe tcyl der selbigen statt vnd volg tun sollen, ane all widerrcd, ziechcn vnd appclliren, wie obstat. Ob aber sundrig Personen bedcr teyle vordrung vnd Spruch zusamen Helten oder hinfür gewunnen, daö dann ycklichcr kleger dem s antwurtcr nachvolgcn sol in den gcrichten vnd an die ende, da er gesessen vnd dahin er gcrichtz gehörig ist, vnd sich des rechten daselbs von Im bcnügen, Es were dann das das recht daselbs cim offenlichen versagt vnd also s rechtloß gelassen vnd das kuntlich wiudc, der mag danncnthin sin recht an andren enden, als sich gebürt, suchen. So ensol ouch nicman, der in discr cynung vergriffen ist, den andren verhelften oder verbieten, dann fincn s gichtigen vnd kuntlichen schuldncr oder gültcn, old sin bürgen, so darum gclopt oder versprochen betten. DeSglich sol ouch ein ycdcr teil dem andern durch sine Stctt vnd Sloß, land vnd gebiet Vellen kouff zu siner noturst s zugan lassen, doch nit witer, dann in sine land zu gcbrnchcn vnd nit verrer ze verfüren. Vnd also zu beder siten die Straßen offen vnd fry halten ane vffsalz oder beschwerung cinichcrley nüwcr zöllcn oder andrer vfflcgung s Sünders daö zu halten vnd zu bruchcn, wie von alterhar komm ist. ES ist ouch hierJnne eigentlich beredt, ob sich begebe, daS dewedcr teil hinfür künfticklich Hemer mcr witer zu Herren, Stetten oder landen verbinden s oder verpflichten wölken', das cS doch solichS diser cynnng vnschcdlich fiu vnd disc cynung den selben vorgan solle. Ob onch bedc tcyl samentlich in krieg oder vechdc gegen yemandz komm wurden, daö danne dewedcr teyle s dhein frid oder bestand gegen denselben beslicßen noch annemen sol, der ander tcyl syc dann ouch darin vcruafset vnd begriffen. Wir die obgemcltm Siben ort der eil gnoschaft vnd wir der graw pund in ober Chnrwalcn s haben ouch in Sundcrhcit vnS zu allen teyle», yegkliche Statt, ycgklichS land vndcr vnS in diser ewigen puntniß lutcr vorbehalten vnd behalten vnS selber vor, vorab den hcligcn Römschen stul zn Rom vnd dz helig j Römsch rich, vnd all pnntniß, Pflicht vnd cynung vnd vcrstentniß, so wir vor discm datnm gegen ycmansz angcnomm, bcslossen oder zugesagt haben. Vnd in discn dingen allen haben wir zu bcdcr fite vsgeschcidm vnd s vndcr VnS eigentlich beslosse», ob wir zu bcdcr site vbcr kurz oder vber lang zu nutz vnd gut vnS allen einhellig vnd gemeinlich z» rote wurdcnt, in diser puntniß ctwaö zu mcren, zu mindern oder zu endern, das s wir sollichS wol tun mögen cinhellicklich nach vnserm gcuallm. Vnd hicmit sol diS ewig vcrcynung vnd pnntniß zu bcdcrfitc für vnS 747 vnd alle vnser ewig nachkomcn fürbashin zu künstigen ewigen ziten bh j vnsern eren vnd guten trüwen vnucrscret, stätc vnd vcst bliben, trülich also gehalten werden vngcuarlich. Vnd des alles zu warcm, ewigem, stetem vnd Hemer wercndem vrkund, So haben wir obgcnanten citgnossen j die Siben ort, nämlich Zürich, Luccrn, Vrh, Swiz, Vndcrwalden ob vnd nid dem kcrnwald, Zug vnd das vfscr ampt, so darzu gehört, vnd GlaruS, vnser Stett vnd lender Jugcsigcl offenlich an discr bricucn zwen > hcnckcn lassen. Vnd wir die Amman vnd ganzen gemeinde aller gerichten des obern grawen punds in Curwaleu, nämlich Hans brunolt, der zht landrichter mit der gemeind am über faxen Jnsigel, Gilgh > von munt zu löwcnbcrg mit sinem eignen Jngsigel, Hans von Medcls, Amman zu Distiö mit der gemeind Jngsigcl, HanS von Lumrins, Vogt in Lugniti, vnd Hans Icnig, Amman in der Grub mit Jr eignen ^ Jngsigcl, Cristan Schönt), Amman zu Rinwald vnd Anshellm von Ladur, der fthen Amman mit Jr gemeind Jngsigcl, von vnser aller bitt vnd bcuclchcns wegen für alle ort vnd für gemeinen grawen pund, dar- under I wir vnö alle vcsticklich vcrpindcnt, versiglct haben, vff Mittwuchcn vor fallt Johann baptistcnstag, als man zalt von Cristi vnsres Herrn gcpurt Vierzechcn hundert Nüntzig vnd Siben Jarc. SS. 4698, j. October. (Staatsarchiv Lucrrn.1 In nomine sacrosanete etindiuidue trinitatis, ^ patris et Uli! et Spiritus saneti, amen. ^(d dono- rem et reueren- ^ eiam clei omnipotent!» saluatoris nostri optimi, neenon ^il>- ^ riosissimo intemerats virxinis matris marie toeiusque trium- ^ pdantis eurie eelestis, Nos l .udouieus Alaria Sforeia.-Vi>^tus ^ vieeeomes «lux Zlediaiani ck ex una, vt nos seulteti, ammani, ^ eonsules, eine», eammunitates et Nomine» vrdium, terrarum ^ et loeorum, videlieet de Verna, ducerna, —, 8uieea et de ^ Vndeixvaldeu super et sub situa, ma^ne et antique li^e su- ^ perioris alamanie partidus ex altera, preseneium tenore ^ publiee fatomur, vniuersis et sin^ulis notum lieri volumus ^ pariter et manifestum, «pnul eum iam multis annis retroaetis ^ inter itlustrissimos prineipes duoes Nediolani et nos prelatos ^ confede- ratos, ooterosque eoilissatos uostros vniones, tedera et in- ^ tellisseneie eontraete fuerint in tinem ut quo- vis partium, I Nomine» et subditi, etiam patrio ditianes et dowinia ad s iniuriis, dampnis, violeneiis et oppressionibus preseruarentur et sie quiota amieaditisquo eouuersandi, eommunieandi ^ et ue^otiandi oeeasio emerKvrvt, nosque pariter alkeetantes pre- ^ deeessorum nostrorum insequi vestixia, et inter nos intrinseei fauoris ^ fundamenta ponere et ita stabilire, vt nulluni vnquam versuti > inxonii virus id inlieere obrueroque valeat. veliberato ixitur, ^ maturoque predadito eonsilio, pro nodis et suc- eessoridus nostris ^ in perpetuum das, quv subsequuntur, inteUiAentias, eonfederationes I et amieabiles vniones eontraximus, pepiximus et eonelu- ^ simus, presentiumque vixore eontradimus et eoneludimus. vt in primis eonuenimus, quod nos nostrarumquo partium, patriarum, j dominiorum, manda- mentorum et distrietuum ineole, I,omines ^ et subditi inter se nune et in futurum quieta et paeifliea in ^ sede esse et permanere debeant, ita quod nos pretatus Nediolani dux ^ nastrique sueeessores uuilo unquam tempore iam diotos amioos ^ et eonfederatos nostros aut ipsorum mandamenta, terras ^ iuris- dietiones, eommunitates, subditos, oiues et ineolas euius- ^ eumque uominidus, statu» aut di^nitatis 94* 748 fuerint, ^ in eorpinitnix, relnix xen I>«»nix nlseixlere, lnnlextnre, jpierrix ^ n»t ininriix Ineexxir« nut inimieix xen ininrinm, ^ nnenmenlnin xen liellxrn ii»xix «lireetv vel iinlireele interre ^ ennnnlilnix tnna- rem, e«inxenxnni, invninvn xen nnin;m«» ^ ill«»x ipx«»x repellere et «Ii- niinnre «lel»« Iiiiniix «ii»n «ssixln. Vieixxim et reeiprnea aniinornin nsseetione »nx >>resnli ixeiilleli ^ ^minnni, t'.onxnlex, «'in«?«!, enmnxi- nitnlvx et linrninex vrliinn, ^ terrnrnni el In« nrxin prexl!rii,Inrnn, pro noliix et xnecexxorilxix ^ »«ixlrix pr«»- mlttliniix nnllo nnn«n tempore. prenoininnlnm ^ illnxlrixxiinnin prineipem, «lominnm ^leiliolnni «in« en> nnt illnxtrixxime«ioininntionix xne xlnlnm, mninlninentn, terrnx, >nrix,liet>onvx ^ lne«ilnx et xnlxlilox, euinxenixtne no,ninii»»x, xtnlnx, «ii^nilnlix- ^ ve tnerint in eorpoi itxix, relnix, xen Ininix oss« ii«lere, por- tnrlinrv, ^ slno illox ipxox repellere ^ et «liminnre «I« In liiinnx <»m «sseeln. ^nlvo Inn««'» «>no>> per l»«x! ^ non inlelli^nlur, nn.im pnrlinm nlteri > «in> x«iix «xilxiili!«, pi n>« ^ ei «.„Iilnli!« «xn xiliiim serre xlili^.isi, ni?«i tixnen «snuninni fxeiil ! «>«? I,«n>!» pnriixin vnlnninie. I>i ne inier nnü «Ies«?l>>i inülii ie «>xii«in!xn «Ii>«!«« n^innnni «inerel<'irnm«ine ^ enier^ni, « nnliiin e»«i, vi !>i vlln vnqixxn teinixire einiiin^ül, i»I« r ^ no?« s»ren«>k»in.'ilnm .»eilioluni iln«en> et ixn> pres!>I»« !»enllelI»inn> ^ lerinrixn ei l«x ««i»in zx« ^erisiinrnin ü «rxilrnni r!»!!«!« ! «lisserentinü, imi»eii«n>n>v!i, «iiM« nli.ile>« el «snei irnnni.i!« ^ exvriri, l>n!X'nn«>nv »« « nüinne i«I eneni.'ii, «znixi Inn« et « <> ^ «ix«n pro I>nin>«in»«Ii ««»nlr,»ier!«i!» vel «liilii iillnie !«nl»l< ixxxli, ^ «tix lilx l n«x>iii>l>xn t»i>riinin xiln «!lijt!«t et !t!«!inin!«t «In«n> ^ pr«>In>!« ei I>«»ne!«I»>« virnü ini«tilie et e«t»il!ili!« <>illnr< "«, «>«?»">' «l»e ^ tinient«'!« in !>rl»ilr«»j« vel < ixnini^ü.iri«»!« ?«n«,j«. (^ni .»rtiiiri ^ vel e«nnmi!«! eontini^ vi«ielieet n«I /Vlii.'x««Iiinln »«inini exnne- ^ nire, i>»i«^ne >x>8!>inl ei «ieliennt reniller et linnn ix>«? inter- ^ nenivnlitxi!« >>r«>s>rii!« e«irnin inrnmentix xiri«tixxiinix ^ priux in innnitnix >»nriinm nni pr» nsteniinni in »mziln lernin ^ >Ie re« te el inxte priiee«!« n«In el inilienixln, >,«?«' t«er vlln», ennxnin ^ l>^>' «»Innitlvini«), «jnnnlnn, li«I«!X iniixinrnniii e«>x nxlrinstere ^ i»«»xxit, i»rexinn«ln, t»i>^lex isixnx xen pr«i a^enlex nixlire ^ et enntrnnvrxinm, «liMeniinlein xen «tneriinnninni isixnin ^ inlelli^ere n« ,i«innlni» ^«>t«!rnnt, >,riin«> nmienl»iliter «le- ^ , illere, leiininnre et vrn«Iienre. kt « nxn «>nn «lieli nrlxtri pnilex ! jsixnx nini« nkiliter enn« nril.'ire et «lisseri nlinin >»er e»ii>sn»xitinnen> ^ ninii nliil« in x«i>iire »« «tnirenl, tmie i «»ntr«>iierxinm ^ istxnin xei ixxlnin inxlieie riji«,rein el ««»nxeienlinrnin xnnrnin ^ exi^« nlinin, «>«»>" xeinsier i»re „enlix linlnnxli», intrn ^ nx iixix xixUinin n < « i>li in«li«'ii enmixilnixli e<»si>»»!>« «leei«lnnt. lln tninen «sinxl nnle «nnnin «lieli »rliitri per illnil ^ leinpnx inllieii nkxnlnnnlnr nl> nmni nvxu et vinenl«» ^ inrnmenli liilelilntix, «p,«» »,«»kix pretnlix pnrlilxix nxtrieti ^ s«,renl> I't «>n«x> l"^' «lieti nrliitri per »Inmin«>x vel xnperinrex ^ xnnx n,I pre,Iietnn> <>»»x in xe xnx« ipieixlnin < „j?nnlnr «>> ! Nxtrinjtnnlnr. Ivt «tnit«pii,l e«> tun« per ipxnx «innlnnr nr- ^ liiliox vel inniiirem pnrlein enrnin xenlenlintnm et «lveln- j rntnm tnerit. i«I rntnin el ^rninin «>I»xernelnr «xnni ^ nppellnlinnv et inpe, eoxant et astrinAant. >i(I per pre- ^ nominatos lpiatunr arbitros et «zuintum eoarbitrum ^ aut per minorem partem vorum sententiatum, deeiaratum ^ vei ordinatum, sine de iure aut amieabiii eompositione ^ id fuerit, dietis tamen partibus ad vandem amivabi- ^ lem eompositionem eonsentientibus, iiiud obser- netnr ^ bdeiiter, «tualidet exeeptione et impvdimento eessante. ^ Lt pars rsuv eontumaeiter per ss aut ipsius mandatarios ^ eoram ipsis arbitris et eoarbitro eomparere oontempserit ^ , nisi legitime ipipe- dita, in amissione cause prineipaiis ^ et expensis ie^itimis puniatur. I5t yuotienseumtiue ad ^ c^uintum eoarbitrum deuenitur, ipunt tune idem eoarbiter ^ simili modo siout aiü eautnm est, l^uod nan possit ^ per aliyuam partium aut sinAutarem porsonam earnm partium ^ «piavis aeeasionv iiliipia ditiidentia ^uvrre attemptari, nee ^ bellum woueri nee »Uque nonitates tieri, sed amde partes ^ pareant ordinaeioui, eoxnivioni, senten- tieqne et deetarationi ^ arditrorum et «piioti eoarbitri iuxta prodietam tormam ^ sub pena amissionis eauss et expensarnm, vt supra plenius eontinetur. 8i »utem priuatis personis dominiornm, mandamsntorum ^ et distrietnum nostrorum urbium, ter- rarum et tooorum preseriptorum ^ nonnieiril »otionis impetieianis aut «juerimonie in pretatum iilu- strissimum dominum prineipem eompeteret, ipiaeumque oeeasions ^ id eueniat, eo tune debebit tatis sin^niaris vel priuata ^ persona et sudditus noster nos tamyuam dominos et superiores ^ suos aeee- der« et eoram nobis quervtam seu ^ravamen, etiam ^ ins et eausam ae yuid et Quantum aduersus eundein iitustrissimum ^ dominum prineipem iiabvre prvtendit et presertim lpiod ^ ereditum et ins suum a pretato illustrissimo prineipe non possit ^ eonselzui proponere. Lt si nos iam dieti iiiius pri- uate persone ^ eonquerentis superiores dixnouerimus et deelaraverimus ^ iam talem personam tiabere et teuere iustam, bonam ae im- ^ nestam eausam et oeeasionem petendi vt a^endi eontra ^ ipsum iltu- strissimuni prineipem, debobimus tune liee eedem ^ tilustrissimo dominationi sue et presertim t^uod querelam ^ iiiius persone et iura sua viderimus et ^uod nobis eausa ^ seu inpetieio nostratis iusta appareat insinuare et ^ insuper illustrissimam dominationem suam in satis- ^ laetionem ipsius subditi nostri ra^are et vxbortare, et ! si tune per eundem iitustrissimum dominum prineipem persone ^ eon- querenti salist,actum tuerit tatiter, «pioil nos de boe meritam ^ causam babere possumus nos eonten- tandi, tune et eo easu ^ debebit taiis persona stare taeita et oontents, nee vlterius ^ eundem iitustrissimum prineipem aut iit'"" dominationis sue j subditos perturdare vet moiestare. 8i vero post bee pretatus ^ iiiustrissimus dominus prineeps iiii persone ad petita non satis- ^ taeeret, tune et eo easu potest taiis inpetitor antefatum ^ iiiustrissimum dominum prineipem in ioeo abissebe eoram arbitris ^ et eoarbitro, ut supra in artieuto iustitieationis eausarum ^ nos partes eoneeruentium eontinetur, von- 75N uvnirv, et ik!«Ivm, ^ qne v«iu!lati» vt iu»tiv!v snvrint, cnnseqni. IIa tamvn qnn«I ^ «pivlibvt par» m»> nnum arkitrnm vt pvr»ona a^vn» tvrvium ^ vnartiitrnm in nppidn C.nriv »vn patria VaII««»ii» «!'" v«n»nlitni» ^ vt minimv parliku» »n»pvvtu» »it, vlisivrv iialivat. I>It «>nit«tni« arkitri» vt eoarditr« nnt inaivrvm inlor e»« »u- mvrnm ^ vo^nitnm, nriiinalnm vt «Ivvrvtnm tnvrit, i«> Dratum Iiakvdilnr j nnni! aiip«ilacinnv »vmnta. Itvviprnva vivv »i vnntinjkat, prinala» pvr»ona» nnki» prvsatn I «Inminn I.n«innivn ^taria 8tn>via «I»'> Klvdinlani »niiivvta» in nn» I prvnnminaln» »vnitvtn» ammann». van»ulv» vt vnmmnnilatv» ^ vrlnnm Invnrnm vt tvrrarnm prv»vr!ptnrnm inpvtivinnv» ^ vt «pivrvla» Iialiitura», vndvvnnnpiv Iini»»n>n«Ii p>«>- lln.inl, «Iv- j kvliil par» avtrix vnram aitiilri» vt media pvr»nna vtiam ^ Invo vt Ivmpnrv vausam snuvr» vt prn»vizni prnnt in prnximn j prvvvdvnti arlivuln plane vnntinvtnr. prvtvrva vnnvvntnm v»t, nt qnvlitivt partium nn»trarnm »nlidiln» ^ »nn» in lirvnvm vt »nvvinvlai» »nintinnvm dvliitnrnm vnnsv»»nr»m ^ ant quv litvri» »vn »nttivivnti lv»timnnin apprnkantnr, ! »all«'"' «snandn »nlnlinni» tvrminn» vxpiranit, indu- ^ verv vt vnartarv dvtivat, ita nt vrvditnr ant illv »nlnvin ^ vnmpvlil, mvritam van»am Iialrvrv pn»»!t »v vnntvntandi ^ vt va»n qno dvliitnri savulta» a«> nnn »nppvtvrvt, tvnvatnr ^ ntliviali» »vn index «initali» v«>i Invi, »Iii dvliitnr r«>»i>lvnl!am Iiai'vt ^ >'<> rv«pii»it!nnvm vnrnpivrvnt!» vnntra vundvm dvditorvm in»tiviv ^ ri^nrvm »vvnmlnm Invi ant pulnv vnnxnvtinlim'8 « l «.I.itnlü altminiiitrarv. t «»mnitni!« «Iii!, avtinnitnni, ini>vlitinniin>^ > l «iN'^Ii^ ! «piv intvr «intnliln!« >ivn prinnla^ pv»nn!»,>> noalra^ nriri pnzjiint, ^ vinlvvnnnplv «Ivrinvntnr, avlnrv!« rnmipiv nnstriniim partinin ^ tvnvanlnr vt «Ivlm.int rei snrnin !»v«iui, ita vi va vninlitinnv, ^ qun«I in vnin>« «Inminin vt ntat» rvn»i rvj«!ilvt, nnininn ^ prnvurarv vt nMvialilni^ »niiü ant vnrnm Invnni tv"vn tiinn« ^ vnnnnittvrv I>al»vli!t, ip^ii nvtnri »iumm.iriv, simpliviler vt «Iv plann ^ «inv titrvpitu vt > imlivi! insliliv vnniplvmvntnm n,!n!>tiar« ^ »iv qun<> »palin «Ivvvin «livrum v.xpv«I!Iinnv,n vt tinvm v.!»vatnr ^ ilvtntam, n!»i «an»a vnn»vnan parlinn, ant vx vv!«Ivnti nv«»»!nnv ^ vi«lvlivvt in prnilucviul" tv»tv», «l>ii «Inranlv ip«n tvrminn ^ «tvvvm «livruni vnmiiarvrv nnn pn»»«nl, prnrnßiarvlnr. kt i^i ! i»'^'^ Invi malivin»« »vntvntiam «I!»lnlvrit ant rvn» ^ terjiinvr»atinnv vlvrelnr, «pin«I tamvn nn« AIv>I>vI'"' »lux, vtiam nn» prvlal! tivultvli» .^mmani, tam»nlv>« vt vninmnnilalv» ^ »rlnnin, tvrrarnni vi in!n tnnv tvnvdilnr iniivx ant rvu», j «lvtivvtn» initiviv apparuvrit parti axvnli nmnv» ^ misainnva vi «xpvnaa« nir i«I »»»Ivntala» vxoi»viv> ' nivtiii- ^ nminn» pntvrit avtnr, vnm »v ita avntit snrv ^ranatnm, van»an> ^ »nam a<> amiivntiam !>ui^ rinritati» »vn »inmini! vni rvn» ^ »ntxlitnr, rlvlinvvrv vt Iiniv qnvrimnniam vt ^ranitatvin ^ »!uv vai»>n ilvm vir, nin»tanlia» appvriro. t^t vn iavtn »i j rv«i»i«ilin in nn» prvnnnnnalnn, i»v«iinlani tiinvi» tvmptat» snvril, «Ivtivtiiinn» va»»am ip»am vnn»ii!n nn»trn »vvrvln ^ ant nnnulii» vx vi»«ivn> v »»>>»itt'^ vt vnm vttvvln prnvnrarv, ^ vt avtnri ai, vi»«Ivm in «ivcvm pn»tva »vizuvnlilni» «livtm» ^ vt >» prinvipaii vt vxpvn»arnm, nt »npra, ni» imiiv!» ^ nnt rvi «Ivsvvlnm vxnrtarnm, tinaii» vt iuri»>Ii< ü'I' tivrvt. pntv»t tnnv taii» Pv^""' as?vn»> »i -> «Inmini» »u!» ^ !n«lnl^vkitnr, vam in Invo ^I,ia»vliv »npra mvntinnatn vt vnram I arl>>l>'^ vnartntrn Iravtarv vt tinirv, mn«li» vt tnrmi», ^ nt »npra. paritvr vt vivvnvr»a »! rvn» »ul> man«li«>" nn»trnrnm, vrlünm ^ tvrrarnm vt Ininrnm prv»vr!ptnrnm rv»i«lvnl!am Iialivrvt, 1^1 ai» j avtnrv »»I'«>>>" prvtati illn»tr!»»inii prinvipi» I,n!n»mn«Ii nt »npra tvrtnr ^ rv«pii»itin in nn» svultvtn», amniann» vnmiulv» savla fuvrlt, > «Ivbeiiimn» nn» ip»iu» aclnri» vansam amplvetvrv et pro vx- j pvtiitinnv v>>>» 751 llem amne et totem i«l aliimplere, quoll dane I in partem illustrissima tlomina liuei aut eins «lueali eonsilio, ^ vt supra praximo artieulo eontinetur, ineumdit. preterea eanelusum est, si vna nostrarum partium eontra alteram ^ aiiquili clilferentie aut 6isear«lie nunc datieret ant in futurum ^ Iiabilura esset, oeeasiane talium llitlervneiarum pars ilta a«1 arma ^ seu taeti opera proeeclere nan «lededit, selt pro expellitione et all- ^ ministrationo iuris in villam ^diasede venire et idillem ^ eausam mortis et lormis supramemoiatis traetare et ^ linire. ^rl iiee oonvenimus, quoll vnaqueque nostrarum partium ^ alteriu« inter nos partis sulxlitos, dur- Wenses et mereatores ^ suis cum mereimoniis et redus et negotii« in eins clistrietu ^ dlleliter tuvri, ltefenllero et protexere «lededit, eis, suisvv ^ personis, lamulis et leluis saiuum eoillluetum impar- tienllo ^ et ad omni via taeti quantum possidiie est, immunes prestaurla. l'reterea ltebedimus nos sepötlietus Necliolani ll,ix Iiomines et sulxlitos ^ nostrns eommonefaeero, etiam sud pena ^rauis- sima ooaretarv, ^ ne Iiominibus, mereatoridus et sulxlitis prefatorum amieorum ^ et eonle«leratorum nostrarum inpellimento sint, quominus ^ meroes suas, quaeumque nomine voeantur, venllere et ^ alienare possint, eisllem insuper indibentes, ne inter se aut ^ respeetu extranearum personarum quitquicl kliieti, manllati ^ aut 01 «linationis palam aut aeenlte instituant, vncle ^ ipsis mereatoridus et sudclitis lidera emoixli et vvnun- ^ «lanlli taeultas allimatur. Lt si aliter aetum fuerit, cpivll ea tune ^ talis a«l alterius partis sie impelliti requisitionem in role- ^ uationvm tlampnorum, missionum et expen- sarum od i alieilius nostrarum partium tinidus patrata. Lt quieumqne I eontralvrit teneditur parti eonquerenti in refusianem s omnium missionum et vxpensarum od icl daditarum. IZt quia nos dullouieus Naria Sforetia «lux lilecliolani ete. ex animo ^ eupimus protatis seul- tvtis, ammanis, eonsulidus, eiuidus ^ et eummnnitatibns pretatarum vrbium, terrarum et loearum ^ vilivlivet lle Ilerna, dueerna, , 8uieea et «lo Varlervaltlen ^ super et sud silua xratioso oeeurere vultu, eisllem dane exemp- ^ tianvm et emunitatem presontium tenore eontriduimus ^ quoll omnes et sin^uli iam «lietarum vrdium, terrarum ^ et looorum eiues, sudlliti, compatriote, eom- 752 mimilnlv>>, mvrvninrv!« ^ nrninrv^, nnnvii, pvrv^rini, nnkilv«, i^nnlnlvx, pvilvxirv!« vi ^ vqiivxirv«, viiinx« nmipiv nnminiü, vnn« ^ nnii.x et nn>«vituiiü vvl vx vin snl,rivntix vi inl»rivnnili8 i» ^ tvrri?« prvsninrum illuxii i«!«inii «Inniini «luvi!« vi prvxvripinrnm j «Inminnrum vnnfv«Ivrninrum >Iv livrnn» I.nvvrnn, tiuivvn ^ vi Vn«l> i vnl«l«;n, «vu vvinm in nlii>« ivrriü « I «Inminii!« j vvivrnrum «Inmina- rnni «nnsvllvrninrum lißv nlnmnniv !«upvrinrij« ^ pvr tnium «I«,minium viu>«"i.il!> I «nuiinti!« KIv,Iinlnni vxvluxiu,; nl, nmni .xnliicinnv ilielnnii, pviln^ii > «invii, tpilivllv, vviv- rnrunxpiv linnv in pnrtvm vxnviinnuni ^ xvu nnvrum, ««in« vnrumilvm xnlulin nnl»i>« pr« snin Zilv«linlnni I «luvi ,'»il «Invnlii!« nnüiri viuiintiluix, vnmiiil»«!!«, linrnnilnix j vnmmuniiniilttix, «vn priunii« pvr.xniii!, vnmpvini, lilivri > vxvmpii vi inlnlitvr iniuunv!« vi nl»!«vluii vn-iv vi pvrmnnvrv s «lvlnant. livlivlui Inmvii Ilivlnnvnm inirn «li«In snxxnin vrlii« ^ ÜIv«Ii«»Inni xi «upra r«>«« runlnni Iiniul nliivr Irn« Inri vi vxi- ^«>ri, «pinni ^ vi nl, nntxpin vi Iinvivnii!« vnnxlivinm vi vxiinium v«i. ^ LI vi nmni!« error vi «lilli« uli^n tnllniur, v«»I»m»5 nn« ^ prvsnlii!« l>l«'«linlnui «lux, vi viinm «lv ««iiii«, In,Inn« vi «vivri« nui- ^ mnlilni« null» «nlntin ilivlnnvi, vi «uprn vnntinvtur, vxi^ntur, I nnn »I,«inniv vl,i nnin nut vx «luilm« pnetikun vnnlluitn «int. > inniiii r vi pi n vtivrinri vnriinii« vnniprnliniinn«' «lvvrvuimu« s vi pvx ««vntinin Ivnni v pnllivili ».imni!« n»Iv«IinI.ini ^ «lux pvn iinl,!^ vi «nvvvxxnrilni,'« nnxlrix, iluvv!« >I< «linlnni. ^vpv- ^ iali!, aniivi» vi vnnf« «ulil»ii^ vi v<>inn>nniliiiil,n>> vi liinm , Ivrv.isnin vi Invn- vnni viilviivvi «Iv Ii« i nn, I.iivvi nn, ..... tili!««;» vi Vinlvi xv»I«Ivn ^ xnp« v vi «ul» xiln» inip« « !,vi"""«, vnviiniv in»n«I»I»rii»i prn- ^ vinvinn, »l» vii Ii»I»vnIiI,ii^ >i«>n I,»t»ilnvi^ >«in^iilij« ^ »nnij> prini» «liv mvn>>i>' !il»rvii in Invn ^I»i.ix« I><; xnlnvrv, I vnnnivrni'v ü«>liii«liiv pi«, >«inj?iil«> » »piiv »nniinni pvn^inn« in ^ «>iiil>ll>>>' vviitiim «>i>«>> ssv«,x>«nnnriiin ^ >1, vi <>u«,i ilin ^ Irv^ llnvvniin« liln nvnüvin iins,»si»nl, invipivniv!« piimnin >>«il,il;inn«!ni ^ ipx» pi im.« «liv n,vn!n»«Iiinj!vN' iv>«imi nnn»^«niimi nnni, il» inmvn ,pin«I «i «>nn mnrn 8«»Iiiiinni!> ^ «;x pnri«; nnxiri »n pvilivii >tv«Ii«,l!>>>> «Invi^ intvv«!v<>vr< I, vlpiita I xi vxxpiinln ivrminn nnliilinnix vi »« in ilivrum imm« «linlv ^ ^,>,>iivnlin»> «Ivit i lini ünlniinni!« nppnrnvvit, «>>in«l vn iniiv ^ nii!« »vpvfnliis Ziivilinlnni «lux nlili^nmnr, vxpvn^N!» «Pin« pin vn ^ mnrn I,ii «pii prn nliiinviiilii pvviiniix «Ivjilinnlninliir vi «pii ^ in niimvrn «pinlunr «',piv!'trv!> vrmil vi nnn plnrvü, svvvrini, ^ xnlnvrv vi expvllirv. livvlnrnnim« vi nn>« prvinli Iinlnnivii!« iiinrin tilnrvin, «lux ^ !ilv«linlani «d vi nnx tiviillvii, ^mmnni, v«in>«illv!i, «nmmiiniiniv!« vi ^ Iinminv!« «livinrnm vrliium, ivrrnmm vi Invnriim, «zun«! nnlli j »Iii prvtvr vnmprvlivn!«! in prv<«vnii nmii nlnii ini« Ili^vntin ^ vi vninnv p»!«!«iiil vvl « pariilnn« ^ vx« ipinntiir vi rvüvriinnlnr >«n« r«,!«nn< In üvslvn nptiüinlivn ^ !«iimmii!« rnmnnii!« pnniisvx, ««nvriini rnmnniim inipvrium, ^ .xlntuln, iuri««!!« ti«,nv^ «nnfv«Ivrniinnvn, intvlii^vniiv, vinilv^in, > nlilijsniinn,!!« vvl Ii,?«;, nmnt;>««iiiv vninnv!« vi nniiipiv > «iivtiiilinv!« Iinvivniiü pvr piv«Iivtn!« virn«^iiv pnrtv!« ^ inil.i!« vi inirniluvin!«. Li in prvmi!«!«ni nm nmnium vi üin^nlnium »kxvriinniiam «>nv ^ in pvrpvlinim prn „»Iii« vi «»>V- vvü.iorikn!« npüiri!« «Inrnrv ^ linlnlnmi nn« ipxv pnrtv!«, vxlvlivvl inm «liviii!« nnx >.uilnvivii.>i I «lux» 753 nos sculteti, ammani, oonsriies, eines et oomnninitates vibium ^ teiiainm et leeeiiim u>> , Suitensiuiu et Vnäervutltensiuiu promittimus j Si^illis nostris autentieis tuoimus uiuuir! et ruboruri. ^ vutus in vrde i.ueeiuu prima oe ipsis attridute, traetarunt, eoneoillauerunt, eontraxerunt ^ ae ainivioias, intel- lixeneias, vniunes et tellera euni llietis llominis lle lleeem quantonilius teeerunt in luine, qui sequitur niollum: «lVos maxister eiuium, seulteti, ammani, eonsules et eoininunitates eiultatuiu, opilloruin et prouineiarum inaxne et vetuste li^e eonlelleratoruin i alnianie superioris, villelleet Vliurrixi, Lerne, Lueerne Vranie, 8uieie, Vullerwalllen supra et inkra siluam et lüux eum oktieio sidi annexo, 6la- 95" 75li ronn, ^rilnirxi nt 5ioIo«Iri, nolum snniinn« xninnr«i« prn«nnln« liltnrn« in«pnnlnri«, quin intnr memori«; «linn nri«linni««in,o« srnnnornm r«>s««» inniore««lNn no«tro« nl no« «innnrn li«In« f««lnrnin, vnio, inlnl- liss, nlinrnin«lnn xinnnln <1 vnln«li««iini« nnni« I»nnn«qnn nxlilnrnnl, qnn pro non«nrnnnionn «tnln« vlriu«- q»>!, «Inn lnr^iinln, snlinilnr prosnnrunl, «»pinntn« ) ilnipin linnn inln^,>rriinnni l'nlinn nl «in«nr«^ ln'nn- nnl«»« in iniiiolntnm nniini« inin xllro prinlnnnrn. qm» nlrnrnmiinn pnrninin «lnln« nl llriniinlinn r«'linnnl nl n«In«ir«n« Ii»«ln« n»«lro« r«»l»nr «u«nipinl « sli« nni««in>nn», sir« liiln snilirn, vnion« ««l>in nl inlnllillnnnin« ! nnni nri«>inni««i»no, «nrnni««inio nl in« Iili««i»no i»rin< ipn «loniin» I.n«Ionino, srnnnorni», liinilin nt Ilinro- «olinin rn^n, «In«-,' ill« «liolnni pro n,nin«lnln «nn, rn^„o«inn ,Ion,inii« nt «nlnlili« nin«,Inn> n«n«>i>lnniinn« nl ««>nnln«in»i« pro noln«, «loininii«, l,?rri« « I «nlnlili« ! n«»«lri« in I,nnn qni «nipiilnr niinini». Viilnliinl «pn»! prnlnln« nri«linni««inin« rnx nx «nn «instnlnri « I« nu n« in nolii« linrnni vi^or,' proinillit nl pollinnlnr nil»«'r- «in« oninn« « l >l>io«nnn>qnn liililn nnxilinm, invnm«>n nt >lnlsnn«ionnm «ni« pr«>l»rii« ! in>pnn«i«. I'rnlnrn» «snoil mnin«ln« «nn, pr«» «nn in no« pintnti« noniprolinnionn, «lnrnntn «Innvnnio n «Inln prn«nn« inin iniinn- «lintn noi„l»ilnn«Io, «in^uli« nnni« in sn«l«> i»»rilinnli«»ni« knaln .^lnrin >,roxinn> vnlnro innipiiinlo noln« nnl pronnrntoi ilni« ) no«tri«, «npnr I»»«' innn«Inln «pnninlin Iinlinnlilin«, in ninilnln «nn I.ii^t lnnnnlnr p< r nnnlnin pnn«ioni« nnnnn vi^inli iniiin ti iinnornn», nqnn porlionn inlnr no« ! no«lrn «In» milin «linlornin srnnno- rnn>, l«I I,on «i vlio lnnipore In IIn nolii«, niln« r«n« qnninnnn siro nnxilio Iinln nilo rnqnirnri'inn« «?t s>n«I« in «ni« prosirii« ^n, rri« ,n« npnln noln« «inrnrr« r«' > non vnlnrnl, ««> Inn«? qno innssi« ip«i jsnnrrn.« ninilrn« r»nlinnnr«> vninninn«, «'nin «>n««I« ni ninnn ««Minri pro««>qn»'Ninr, In'I»it inni« «In« «nn notn« «inslnli« nnni« «>x>»nilir,> «n'lnnskinln niilin Ilornnornin Ii«'»«'»- «inn,. «pio« p« r qnatnor pnrl lnisk>ro qnnliln»! pnrln nnni vi^inli inilin llornnornm « nnml rnri sn« inl in «nl»>ii«linin Iininxnnnli In IIornn, no«lrornni «nprn«Ii, lornm, «nnnnn pl'innoni« nnnnn non «I«!roxinIn nnl «liininnln, qn«' nirliiloininn« «ni« Iininini«, vi ^ pinl^nrinr, noki« prn«lnri «Inlint. 8i vnro r«;x ip«n pro «ni« n«;^oIii« nt IinIIi«, nlii nn«Inin s>n?rinl, nnxilinm n«»«trnin rnqnirvinlnni «Inxi^rii, «Iilinkimn« no« inninitnli «nn nnmnrnin virornin nrmnlornm, pronl noln« Iion« «Inm « I po««iI»iIn sni'rit ^ impinnlnr«', ni«i proprii« In Iii« ol'rnpnii n«I prnini>>«nni nnxilinni iininnlili sin'riinn«, «'I ni< Iiiloniinn« no«IrnIit>n« lin^i «ponln in««?rniri' rnpiinililni« pi rinillnr«', > l "<1 nnxilin ninin«!-,!!« «n«> proli«i«k'i vnlnnnl, nxpnn«i« Innnn ^nl) «lipinnlii« It»>>si«> innin«Inti« «nn, q»^ no«Iro« non Iinln Int r>>< ipinn inilit«'« prin« non rnqni«ili« so«), l'.nililnq issilnr nrinnlornin no«Irornn> pro nn>n«i« «pnrio, nnnnn, in «InoI qn.nnlo,nnin«In« rn^in I,nin«nnnli nnxilin rnqnirnniln «Inxnril, Irinn nonlinno nn«trnlilni« «lipninlin «Inln liil , «piornni s»rin,n,n ^ in < inilnlilni« II,nrrnj?i«>n«i nnl Innnrnnn«i, rnliqnn vnro «Ino in « inilnl«! <»« I>nn, i,«i nn^ ,ili„ >,plo vi>ni,>nt i«x««»Innn«In. >'o«IrnliIin« «pio,i>in r« «nrnnln «nnl oinnn« «!l «in^nl«! iininnnilnln« nl sirinili ssin, ipiilin« nnlnri rnssi« «lipi inlinrii ssninlnnt nl ^ polin»- tnr. <^no«I «i no« vlli« tninp«>ril>n« In'IIn pr«>prin ^nrnnln« nnii, I,o«>il>n« no«lri« p,innin ««>>> iniliinin«, «innl nl po««nn»i«, snnnriinn«, lnnnlnnin« lin^inn, mnin«lnlnin «nnn, «pnnilinn nl «pnninlilnr ,n««rnnrn nt in«In«Ivrn nt illnin nl no« is»««»« pronnlnrn. ^ ?nrilnr «i rnx ip«n nnn, l,o«lil»i« «ni« pnn«'M «nn inilnnin«, pronl poln«l, lirinnnnril, «Inlinlnl >nnin«ln« «un no« ip«o« nxprn««n rn«nrnnrn nl innln«>nrv nl ino« «nnl «n ip«n>n proniilnrn. kl «i inxln rnrnn, prn«nnlin,n ^i«po«inionnin IinIIi« innolnli snnriinn« ^ 757 co tunc in contincnti rex ip«e er^a commune« Iiostc« nostro« cum Potentin ct manu clticaci Kucrra« mouero ct Iicc opcrari, c^uc «ibi ct nobi« commocta existunt et bettorum conctitio rcquirit. Li yuu Iicc amicitia ct inclissolubito Icctu« so mcliu« «cructur, ^ non pormittcmu« «cct probibebimu«, ut atiyui «citnlilorum nostrorum, cpiibu« conctitionibu« iictcm lucrint, contra rc^em ipsum »tcirantv i«to kectcre arma «umant aut aticui ynoync pacto auxitia prcstvnt ct kauorem, qui prclatc rc^ic maicstati xucrra« qua«cun«iuc taccrc vcttont, yuoct «i manctata nostra «pcrncntc«, cptc «cib avriori pena ttsnt, «ecu« Iccc- i'int, omnc« liebelte« pro «tomeritorum «uorum ctispositionc casti^arc ctcbcbimu«. ^ct bcc cautum est, yuoct «i atiquo« nostratum vttra numcrum a regu Petitum act «cruicia licxic ^ maicstati« «uc pro- ticisci conti^crit, yuoct nutta cisctcm re^ia maie«ta« «tipenctia prestars ctebcbit. Itomcnn in Iii« omni- im« ct circa bcc pro partc no«tra excipimu« ct rcscruamu« «anctam «cclem apastaticam, «acrunc Ito- manum impcrium, omno«^uc st «in^uto« ^ cum quidu« Icctcra, vnionc«, intcttixcncia« ct obtixationc« tittcri« et «ixilti« no«tri« munita« contraximu«. gua rcscruacionc non odstantc bü«, contitemur cum ctomino buctouico Naria Skorcia ct bcrectibu« «ui« nuliam babcrc conkecteracionem, intetÜFeuciam «cu vnioucm ^ qua«cunquo, ctato ct kraulte penitu« «cctu«i«. In buiu« rci tcstimonium prcsvntc« iittera« «i^itti« urdium ct commuuitatum nostrarum prciatarum in robur ct ouictcnciam omnium prcmi««orum communiri tccimu«, ctata« bucernc «cctccima ctic mcn«i« martii anno natinitati« ^ ctomini mittcsimo quactrinxcntcsimo nonaiic«ima nono.« Lt czuia tenore ctictc na«trs potc«tat!« ip«i« no«tri« oratoribu« ctatc promisimu« ratiticarc, teuere et obsoruare omnia ct «in^uta quo per ip«o« oratorc« nostro« in prccticti« vnionibu«, intclti^encii« ^ ct conkcctcracionibu« Zcsta «cu t'acta torcnt, ?to« igitur proinissa no«tra attcncterc ct inuiotabititcr crxa co««tcm ctomino« «ts ctcccm quantonibu« «cruarc ct corum amicitiam, conlcclcracionem et vnioucm non minorem, vtrum cciam nostri« prcctecv««orit>us ^ maiorcm babcrc cupicnte«, «ticta« amicitia«, intcltiNcneia«, vnionc« ct tcctcra per ctictn« nostro« oratorc« cuin cticti« ctomini« ctc ctcccm quantonibu« t'acta«, contracta«, transaeta« ct «uperiu« contcnta«, matura ctclibcracions gentium maxni no«tri consitü ^ ct parlamcntorccm nostrorum «uper Iioo prcdabita, xrata«, vaticta« et rata« Iiatmimu« ct badomu«, iltasyuo ratitticauimu«, tauctauimu«, approbauimu« ct corra- dorauimu«, ratitticamu«, tauctamu«, approbamu« ct corroboramus per prc«cntc« inanu no«tra j «ixna- ta«, volonte« exprc««c, quoct ctictc amivitie vnionc«, intelli-^öncic et tcctcra «int et rcmansant tanti vatori«, virtuti« ct ctticacic prout «i per no« pcrsonatitcr tui««cnt «cu e««cnt t'actc, initc et omnino concorctato cum cticti« clvmini«, ^ promittonte« bona tictc ct in verbo ro^io cticta« amicicia« ut «uporiu« «cribuntur, tcnerc, attcncterc, manutcncrc et ctc puncto act punctum inuiotabititcr ob«eruarc, noc ip«i« contiaucnirc, omni ctoto et trauctv «cctu«i«. ^ In cuiu« rci tc«timonium «ixittum nostrum Icü« prc«cntibu« ctuximu« apponcnclum. vatum Ittcsi« ctic v^ mcn«!« Naij, anno «lomini ÄIiIIc«imo cccc">» nona^c«imo nono ct Itexni no«tri «ccuncto. bo^s. kor livgew Noinino ciucNnüIj .^ruNssic!, »rotiloplsoopo liollicniiüxeasi, aobi» arcliiepiseopo «ellooeasi» daillicio carnolensl st »Iiis presentiliu«. Nobertot. 758 »5. 2?. September. (Staatsarchiv Zürich.) Wir Ludwig Maria Sfortia AngluS Hertzog zu Mchlannd Graue zu Bavie vnd Anglcrien Herr zu Jhcuuow vud Crcmona thünd kündt allerincngklicheiii mit disem briefe Als zwüschen dem Allerdurluch- tigistcn Großmcchtigistcn Fürsten vnd Herrn Herrnn Maximilian Römischen Küng ! zu allen« zitten mcrer dcö RichS :c. Bnnscrm allcrgncdigisteil Herrn« von wegen siner Majestät Graffschafft Throl an einem, Vnd Bischoff Heinrichen zu Chur, sincm Ltifft vnd desselben lüten dem anndern teil, Zwittracht vnd Irrung gcstanndcn die zu vffrür gcwachssen, so wit das dem nach zwüschen küngklicher Majestät j dem pund z» Swabcn vnd anndern Jrn mithafftcn vnd annhenngern eins, Vnd gemeinen Ehdtgnosscn ouch den pündcn in Churwal vnd anndern Iren zugewandten vnd anhcnngcrn annderSteilS, Offen vechd vnd krieg cimdtsprüngen, Das vnnS aber In trüwen leid gewesen ist, daruf wir den Edlen j vnnsern Ratt vnd lieben gctrüwen Galealzcn viSconnten abgeucrtigct haben mit crnnstlicher beuelch allen vlhss anzu- wcnndcn, sölich krieg vnd vffrur hinzulegen vnd die zu fridcn vnd bericht zc bringen, Das ouch dersclb gctrüwlich getan vnd znlctst nach vil arbeit vnd mercklichcr mügc souil erfunden, damit Er zwüschen! Laidcn teilen abgcrcdt vnd Sh vereint hat, In whsc vnd form als heruach volget Nämlich am Ersten das die Scchö gcricht In Brettigöw, so an daö HuS Oestcrrich von dem von Mätsch erkoufft sind vnd die der Römischen künncklichen Majestät als Ertzhcrtzogcn zu Oesterrich vormals gesworn habe», Wider- umb wie vor j hulden vnd schweren vnd die anndern zweh gericht so noch nit gesworn haben, siuer Majestät swcrcn vnd tün söllen. In aller mäß wie sh vormals dem von Mätsch getan haben Doch das die künttgclich Mt. Inen discr vffrür halb kein vngnad oder straff vflegen, Sünder sh gnädigklich wie sh vor an das HnS Oesterrich j In kouffswise kommen stnd, hallten vnd bh der pundtnuß so Sh mit denen von pünden vormals gehept haben blibcn lassen söllen, Zum anndern vmb das die Spenn so zwüschen dem obgenanntcu Bischoff Heinrichen Ouch Thumbprobst Dechant viid Eappittel zu Ebur Jrem Stifft vnd desselben lüten an einem j vnd künngclicher Majestät von wegen Jr Graffschafft Throl dem anndern teil crwachssen darumb vormals anläsi vnd vstrag angenommen sind widcrumb zu rcchtliclwm vßtrag kommen vud vcrfangcit werdeil söllen vff Bischoff Fridcrichen zu Ocgspurg vnd sin vnparthyschen Rätt, Sh enndt lich vmb all Irrungen j zu Enntscheiden, vnd was von Im gesprochen wirdt, Das beidteil dabh bliben dem leben gnug tun sötten an alles witer ziehen verwägcrn vnd appclliern. Zum Dritten das alle Hannd- lung In disem krieg erganngen Es shc mit Todschlag, Rai», Brannd oder Inn annder wise, beidersht. gegen cinanndern bericht j hin vnd ab, vnd niemand deschalb dem anndern kein wanndcl oder abtrag schuldig sin sölle, Zum Vierden der Jngcnomcn vnd eroberten Slosscn, Stetten, lanndtschafft vnd obcrkeit halb sol Hede parthhe der anndern alles das so sh Jr In disem krieg abgewunnen vnd In Jr gewaltsame bracht hat, widerumb zu lassen In j dem wescn als es hch ist vnd die vnndertanen Jr Pflicht ledig zelcn Doch vnuerzigen vnd vorbehalten der Rechtung vnd Pflicht So hemannds vor dem krieg daran gehept hat, Ouch daö vf beiden tehlcn geistlich vnd weltlich zu dem Iren, Es sige Eigen, Lehen, Pfa»ndt- schafft, ZinS, Zechenden, Gült vnd Gut, Erbschafften, Schulden > vnd annderö, so ein Jeder am In- ganng dcö Kriegs gehept hat, wider komen vnd darhu gelassen werden sölle, Doch also das die lüt vnd gut so beidersidt bckcrt vnd widcrvmb übergeben werden von sölicher vffrür vnd verenndrung, ouch aller 759 Hanndlnng wegen, so sich dairnn begeben hat, nit gestrafft noch beswärt, sundcr blibcn, ge- ^ halten vnd bh dem Iren gelassen werden sollen, Wie sh vor dem Krieg gewesen sind Dartzu ist hicbh von wegen der Etat Soloturn vnd der Grauen von Tierstcin abgcredt Als dieselben von Solotnrn die Slos; Ticr- stein vnd Buren mit lüt vnd gut vnd aller Zngehörung, zu Jrn hannden genomen vnd gemeint ^ haben zu bchallten, vmb die Pflicht vnd hinndcrständ als Sh für die gemclten Hern von Tierstcin vcrschriben vnd das so dieselben Herrn Inen sclbö ouch schuldig sind, das daruff die hetz genannten Hern von Tierstcin sich zu stund vnd vor allen Dingen gegen der Statt Soloturn vcrschriben sollen, Sh von solicher Pflicht vnd j Hindcrstannd wegen onch vmb das so sh Inen deshalb schuldig sind zu ledigen zu lösen abzutragen vnd zu enntrichtcn lut der bricfcn darumb vffgericht, mit vßstenndigen Zinsen ouch kosten vnd schaden bis von wicnächtcn nechstkompt vcber ein Jar, vnd ob von sölich kostcnns vnd schadcns wegen Irrung zwnschcn Ilten cnt- > stunde, das Sh sich darnmb enntschciden lassen sollen lut des vßtrags hernach gemeldet, doch das ein Bischoff ze Basel In demselben wider die Statt Solotnrn nit zu richter geprncht werden sol, Vnd wo die gcmeltcn Hern von Tierstein an solicher lösung vnd abtrag stimmig vnd die obbcstimptcr zit nit erstattcil würden j das dann die von Solotnrn die Sloß vitd Herschafften Tierstcin, Pfeffingen oder anndcr Jr vnndcrpfannd lüt Jr versll)ribungen an witcr Rcchtncrtigtlng annemen beziehen vnd zu Iren Hannden bringen, so lanng biß sh Jrs Honptgnts verfallen zinßcn vnd schadnüß bczallt sind, nach lut Jr bricff vnd Sigel. Vnd j ob die Granen von Tierstcin sölich Sloß vnd Herschafften in mitlcr Zit gegen anndern zu vcrkouffcn oder ucrpfcnnden vnndcrstnndcn, das dann der Statt Soloturn In sölichem behalten sin sol, Das so Inen derselben Granen Burg Recht brieff zugibt, von Inen vnd menngklichem vnncrhindert Vnd dartzn bc- j suitder, als die von Soloturn den Grauen zn Ticrstciit vormals vierhundert guldin Rinischer vff die Herschaft Büren, vff mehnung sich eins kouffs darumb zn vereinen Jnnhalt ettlicher abscheid zwüschen Inen vergriffen gegeben haben, Ist abgeredt, das die Herrn von Tierstcin sich sölichs konffS halb, j vmb die Herschaft Büren gegen den von Soloturn biß wicnächtcn nächstkompt vereinen oder aber sölich Summ der vierhundert guldin Rinischer biß dar widcrkcrcn vnd bczalcn söllen, an all Witter vßzüg, vnd wo sh daran sümig vnd nit deren eins erstatten würden, das dann die von Soloturn sölich Sloß j vnd Herschafft Büren annemen vnd zn Iren Hannden bringen mögen, an Jr vnd mengclichs Jntrag oder vcrhindrung, biß zu völliger vfirichtnng vnd abtrag wie obstat. Von des lanndtgcrichts wegen Im Thurgöw, mit sincr Rcchtung vnd Zngchörd, so bhshar In pfannd- schafft whsc vom heilgcn Nich j die Statt Costenntz Jnngchept hat, vnd die Ehdtgnossen in disem krieg zu Iren Hannden gezogen, vnd aber hetz behd Parthhen, Das zu vnnscrn Hailndcn gestellt haben, das nach vnnscr crkanntnuß vnd gefallen zu ncrwcnndcn vnd hinzugeben, Ist abgcredt, das wir als der vnndcrtädingcr In einem Manot dem nechstkommcndcn vngefarlich j darüber sprechen vnd erkennen söllen, Vnd wie vnd wohin wir sölich Lanndtgcricht durch vnnscrn sprnch also verwennden vnd hingeben, das es dann gestraxs vnd an alle fürwort dabh blibcn vnd beston sol, Ztnn fünfften das bh Höchen pciten libs vnd guts verkommen, damit hinfür vff beiden teilen die schmachwort nicht mcr als bißhcr ^ bcschccheit ist, geübt vnd geprncht, wclichcr aber dassclb vebcrfürc, das der durch sin Obcrkeit gestrax vnd an fürhalten gestrafft werden söllc. Zum Sechsten, das hinfür dcwedre parthhe der anndern die sinen Im Burgrecht, Schutz schirm, noch versprechen annemen sol dem anndern teil zn schaden oder vnfüg Es wcre dann das hinan ^ hinder den anndern mit sincm hußhablichen sitz ziehen wölt den gcrichtcn darjnn ein Jeder sines Sitzes halb von altem gehört hat vnucrdingt ouch denen So vff discn tag Bchdersidt zu einanndcrn ver- 7li0 Kunden sind in den stuck vnabbrüchlich, Ouch daS dcwcder Parthhe noch die Iren kein Sloß, Stett oder Herschafft vnnder der anndcrn > Parthh, mit kouff oder Wechsel an sich bringen sol an der lanndtschafft oder Oberkeit vnnder der sölichö gelegen ist gunst vnd willen Aber vmb anndcr guter, zinS, zcchenndcn, Rennt vnd gültcn mag ein Jeder das sin verkouffcn verwechsele« vnd damit hanndcln frh vnd vnucr- hindert. Zum Sibcnnde« das all Branndtschätz j vnd schatzgellt der gefanngncn, die noch nit bczallt sind, hin vnd ab sin vnd die gefanngncn bcidersidt vff ein zimlich vrfchd vnd bescheiden atzgelt ledig gezellt werden söllen. Zum Achtcnnden damit witcr Zwhträcht vnd vffrur zwischen den parthvcn vcrbüt, Sünder vmb alle ding, Rechtlicher vßtrag gesucht vnd erstattet werde, So ist j hierum cigcnntlich abgcrcdt beslosscn vnd bcidersidt angcnomcn, Ob die küngklich Majestät als Ertzhertzog zu Ocstcrrich oder siner Majestät Erben vnd Rachkomcn Ertzhcrtzogcn zu Oesterrich Jr vnndertanen vnd Zugehörigen zu gemeiner Ehdtgnoschafft einem oder mcr Orrten, oder Jrn vnndertanen, zugehörigen vnd vcrwannd- > ten, oder dieselben Ehdtgnosscn gcmeinlich vnd sundcrlich oder Jr vndcrtancn zugehörigen vnd vcrwanndtcn hinwidcrumb zu ir Majestät als Fürsten zu Oesterrich Jrn Erben vnd Nachkommen, oder Iren vnndertanen vnd Zugehörigen Zusprüch vnd Vordrung Helten, oder fürcr gewünncn, darumb die Parthhcn gütlich nit betragen werden I möchten DaS der Elegcr sin widcrparthh zu Recht vnd vßtrag erfordern sol, vff den Bischoff zu Eostenntz, oder den Bischoff zu Basel So yc zu Zitcn sind oder vff Bürgermeister vnd kleinen Rätt der Statt Basel, dasclbS dann die angesprochen Parthh, dem Elegcr vff sin ansuchen des Rechten vnncrzogenlich statt tun vnd gehorsam crschinen j Besunder zestund vnd fürderlich den angczöigten Richter vmb beladnuß der sach vnd tagsatzung bitten, Also das elag, anntwurt, Red, Widerrede vnd der Rcchtsatz Jnnerthalb drher Manot zil beschcchen, vnd des sol der anntwurtend teil ob er darinn sümig crschinen würde bh vorchtsamen pencn libs vnd gutS gcwist werden, Vnd dartzu ob die- j selb angesprochen parthh, söllichS Rechten vnd vßtragS vngehorsam crschinen würde, Das dann der angcnomcn Richter ob Er Joch vom widertcil nitt gepettcn wurde vff des gehorsamen teils anrüffcn procedicrn erkennen vnd vßtraglich recht crgan lassen soll doch das die Spcnn antrcffcnnt Erbfall, gelegne gütcr vnd klcinfüg gelt j schulden berechtiget werden sollen in den ordcnnlichcn geeichten Darinn die Erb gefallen, die gütcr gelegen vnd die Schuldner gesessen sind Vnd was an der obgcmeltcn enndcn einem he zu recht erkennt vnd gesprochen Wirt, DaS dann beid teil allweg Dabh gcstrar bliben, dem leben vnd gnug tun söllen, an vcrcr vcrwägern ziehen j vnd appcllircn, ouch an witcr fürwort, vßzüg vnd bchclff. Vnd ob gemein Ehdtgnosscn hinfür cinhclliclich zü lassen vnd willigen wurden, die Statt Eostenntz zu richte? Wie von der Statt Basel obbcstimpt ist anzuncmen das dann sölichs von dem widcrteil ouch gestattet vnd hetz vcrwillget sin sol, Vnd ob in den vorbc- > rürten ordcnnlichcn gerichtcn hcman vf dcwcdrer parthh Rechtlos? gelassen wurde, das der an der vorbcstimpten ennden einem sin Recht suchen mag, wie obstat, vnd das ouch beid Parthhcn vnd alle die Iren, wie oblut, sich sölichs vßtragö vnd Rechten vmb all fachen gegen cinanndcrn bcnügen vnd sunst mit keinem anndern gerichtcn j anfechten, bckümbern noch ersuchen söllen In keinen weg, Zu glicher wise In alle? form sol discr vßtrag vnd rechtuertigung zwüschen dem pundt zu Swaben gemcinlich vnd sundcrlich ouch der Ehdtgnoschafft gcmeinlich vnd sundcrlich vnd Iren zugewanndten Also gchalltcn vnd erstattett werden zwölff Jare die j ncchsten nach Datum diß briefs. Also das beid teil alle die Iren, vnd die zu Inen gchörn oder zu uersprcchen ständ sich die Zit vß dcö gegen einanndcrn vmb all fachen betrügen vnd mit keinen anndern gerichtcn anfechten, bckümbern noch ersuchen söllen. In dhcincn Wege, Wo aber denen vom Pundt sölichcr vßtrag nit gesellig, j oder anncmlich sin weit. So wil küngklich Majestät Jnnerthalb drher Manoten den nechstcn nach datum dits briefö gnädigen vlhß ankeren Sh eins zimlichcn vßtrags die zwölff Jar lanng zu vereinen, vnd sol der gedacht pnndt vnd die so darin gchörn Dieselben Ehdtgnoßcn, noch Ire vcrwanndten in niitler zit mit keinen anndcrn s geeichten fürncmcn noch bcswärn, Vnd vmb das die obbcstimpten vcrwilknrtcn angcnomcn Richter in Bcladnnß sölichcr Spcnnigen Hcnndcln zn Iren Sprüchen vnd vrtcilcn dester sicher sin mögcie. So sollen allweg die Spennigen parthhcn Inen Jnganng der Nechtnertignng sich gegen den selben Angcnomcn Richtern I schrifftlichcn verbinden, Sh von solichcr sprüch vnd Hanndlung wegen, so sich dcschalbcn begibt, nit zu rechten, zu hassen, noch darumb cinichen schaden, vnfug, oder argen willen zn zcmcssen, Zum Nündtcn, daö damit die küngklich Majestät vß gnaden vfheben vnd abtun sol, Alle vnd Jegklich vechden, vngnad, Acht, j Processen vnd beswärungen, so In dem krieg oder vor dem krieg wider die Ehdtgnossen Jr vnndertanen zugehörigen oder vcrwanndten nhemandö gesündert oder vßgeslossen, angesechen oder vßgangen sind, Vnd das sunst vmb all annder sachcn, so hicrinn nit begriffen sind, bchdteil blibcn sollen, Wie sh vor dem krieg gc- j staundcn vnd har- kommen sind alles getrüwlich an arglist vnd gcfärde. Vnd Des zu warem vrkundt So haben wir diser brieff zwecn glich luttennd mit vnnser eigen hannd bezeichnet vnd angchcngktem Sigel bewarct. Vnd Wir Maximilian von gotteö gnaden Römischer künig zu Allen Zitcnn j mcrcr des Richö :c. Bekennen hicmit für vnns vnnser vnndertanen vnd zugehörigen ouch vnnser Erben vnd Nachkommen des Huö Oesterrich ec. Ouch für den gemeinen Pnndt zu Swabcn vnd all Jr zugehörigen, darlzu all annder vnnser mithafftcn, anhcnngen vnd zugcwanndten diS kriegs, Ouch wir der Burger- ^ meistcr, Schultheiß, Amman, Rätt und ganniz gemeinden vnnser Ehdtgnoschafft, Nämlich von Zürich, Berrnn, Lutzernn, Vrh, Swhz, Vnnder- waldcn ob vnd nid dem Kcrrnnwald, Zug mit dem vsscrn Ambt, so dartzn gehört, Glarus, Frhburg vnd Soloturn. Bekennen hicmit für vnns vnnser vnndertanen ^ vnd zugehörigen vnd all vnnser nachkamen Das diser frid vnd Bericht ouch alles daS so hierin geschribcn stat Vcidcrsht mit vnnser guten gunst wissen vnd willen Abgeredt, Bcslossen vnd angenommen ist, Sölichs ouch Wir obgenannter küng Maximilian Gereden bh vnnsern küngklichen wirden, vnd aber s wir vorgemelten Ehdtgnossen, Stett vnd lennder gemeinlich geloben das bh guten trüwcn stät, vcst vnd vnncrbrochcn zu hallten dem beidcrsidt nachzckommcn vnd gnug ze tün, an all vßzüg vnd Widerrede, Alles getrüwlich vnd vngcfarlich. Vnd Zu bcsluß aller vorgeschribner dingen So haben wir vorgenannter j küng Maximilian vnnserö teils zu sölichcm fridcn vnd Bericht Jngeslossen, vnnser HuS Oesterrich den obgenannten Ludwigen Hcrtzogcn zu Mchlannd vnd all annder Churfürstcn, Fürsten vnd Stcnnde des Heilgen Nichs insnndcrs die Bischoff zu Straßburg vnd Basel, Ouch die Stett Straßburg, Colmar vnd j Slettstatt, Keiscrspcrg, Roßhcim, Oberehcnhcim, Dürck- hcim, Münster vnd Mülhuseil Vnd Dagegen so haben wir obgemclten Ehdtgnoßen vnnscrS teils zu sölichcm fridcn vnd bericht Jngeslossen vnd verfasset den Aller Cristenlichistcn küng Ludwigen zu frannckrich Vild alle die So mit vnns In Punntnuß ^ Ehnung, oder vcrwanndtschaft sind, Jnsunder den Hochwirdigcn Fürsten Herrn Gothartcn Abt des Goizhnö Sanntgallcn sin Goizhus vnd desselben lüt die Statt Sannt- gallcn, das lannd Appenzell, die bcid Stet Schaffhusen vnd Nottwil, Ouch die Pünd in Chnrwal, so vnns mit Pündnuß vnd Ehnung ver- > wanndt sind Vnnd Demnach die Statt Basel Jr mercklich vrsach vnd anligcn dercnhalb Sh In dißcm krieg wider die Ehdtgnossen nit kriegsvbung fürgenomcn der küngklichen Majestät sclbs als Jrcm allergncdigistcn Herrn, vnndertenigclich anPracht vnd crklagt haben In Hoffnung sölichs In Vngnaden j nit zu Empfahcn. Daruff dic küngklich Mt. sölich Jr Notturft vnd anligcn In gnaden bedacht vnd angcnomcn ouch zugelassen hat Sh deshalb zu disem friden ouch In zusliesscn, Also das 702 Jncn mit sampt den Iren vnd asten denen So Inen zu uersprechen stand, vmb alles das so sich In disem Hanndel vnd j vffrstr begeben vnd verlosten hat, kcinerley witcr vngnad noch straff zugemeßen werden sol. DcS zu Vrknnd vnd vestem bcstannd aller obgcschribner Dingen So haben Wir kling Maximilian vnnser knngklich Majestät Innsigel Vnd wir die vorgenannten vhdtgnossen gemcinlich vnnser j Stett vnd lennder Jnstgel Vnd zu merer sicherhcit Wir Bürgermeister vnd Natt der Statt Chur von vnnser vnd den andern pünden wegen In (shnrwal gcmeinlich ouch vnnser Statt Jnstgel offcnnlich hieran tun hcncken Geben vnd beschcchen In der Statt Basel vff Sonntag was Sannt j Manritzcn des hcilgcn MertrcrStag Nach Cristi gepnrt gczellt Tilscnnt vierhundert Nnnjzig vnd Nstn Jare. Hiezu gehören folgende zwei Bcibriese: Xo« I.intoviens Itlnri« Ksnrtia ^Niztn« Drix ZttilNiotnni, papiv ^nxlvrieqn« Oome» «e kenne et kremone Ilominn« nolnm sneiinn« vninersi» et «in^nti« presentes littern« j inspeetnri«, qnoit enm >n eoneln«ione sinei« e! eompo«i!ione Kolli priNem inter «erenissimnm invieti««in>nm,zne nrineipem et Nominnm Nominnm ütnximilinnnm Itomnnornm Ite^em «emper >VritkN«tnm I.ij!nmn>ie j t>nenornm et is»«ornm nitlierente« eonii>Iie«>«ie eollijrnto« nitlierente« e t eomzNiee« ex ntin nnrtibn«, exorti, remi««n nN innnn« j nostrn« et res»o«i>n fneril n Ni«tn kesnren ittniestnle i»ri«Nielio in Ibnrijsovio, zsvrmnno vienbnto ?anndtgcrtcht npl»elliiln eum «ni« inribn« ei perlinentii« eziie NnNnm n ltomnni« linperntoribn« kivitnti <'.on«tnntien«i ^ pro eintn «nmmn peeenninrnm eonee««n et in,s,ixnorntn (nernt et r>nnm boe presenli bell» elieti eonb'Ni'- rnli I.iir«' Itelveliornin nN mnnn« «nn« reNnxernnl; lribnln nobi« lnnqnnm ineNintori el sineitienlori ! Niltnrnm nnrtinm zNvnn tnenttnle et notestnte NeeernenNi et Ni«ponenNi o« ilngne «nrti« rnlionitni« moti et presertim ex trnrtntn et n»Itieilntione per m-i^num et xene- rosnm ^ eezuileni Drnninnm Kntenlinni Vieeeomilem, eonsitinrinm, erznitnln« no«lri zxenernlern eomnn«- «nrinin, mn^islinin Nomn« et nnne ornlorem noslrrnn nzinN «tieto« Dominos C.onleNernto« Itelvelio« nomine no«tro in bnin«moNi eoneoxtin ^ snili« inNneti, trnetntnm et promissione« inni Nietn« «Inb>- liente« et eonlirmnnte« n"oN Nieln iui i«Nielw in l iiristovio enin xni« ini itni« et pertinentii« presnti« Itomini« tlonleNerati« j I ijze l>« Ivvtioriim remnnero Nekent nreesili« «olnenitn et innnibn« eornm »eenre expeNieuNn et im«ten enNem inrisNietione in j mnnibns imzierii ntisczne vtteriori nbntie» nntione retinenNn, Noto et frnnNe in bis omnibns «e«In«i«. In enin« rei teslimoriinm nresente« titlern« innnn nostrn propiin «nkserintn« in1. 763 It. Ich Galeatz Visconnt, Ritter vnd Grafs, des durchluchtigen Hochgcbornen fürsten vnd Herrn, Herrn Ludwigen Marie Sforcic Angli, Hcrtzogcn zu Mchland, Grauen zu pafhc vnd Auglerieu, Herrn zu Gcuow vnd Cremoua Rat, obrister Couunissart) sincr Rehsigen, vnd Hoffmeister, ouch in uachgeschribuer fach mit vollem Gewalt desselben sin bott vnd gesandter, Bekenn durch diß gcgcnwnrtig, Als in Handlung vnd bcschluß des friden zwuschcn der durchluchtigen k. Maiestat an einem vnd den grosigcachten Herren den Ehdtgnosscn des pundtö der Ehdtgnoschafft dem mindern teil, durch mich in Namen des genannten mins surften crarbeit, vndcr andcrm durch etil snndrig Capittel gesetzt vnd vsgctruckt ist, das solich gelt zu Branndschatz ouch schatzgclt der gcvanngnen vcrhcisscn, nit solle bezalt werden, weliches aber beschchen ist zu Ercn der küniglichcn Maicstat vnd doch die Jnsondcrs mir zugesagt vnd gcwcllcn hat, das die nachgeschribnen Summen nit dester minder bezalt vnd vßgericht werden sollten durch die, so sich darumb vcrpflicht haben, vnuerhindcrt des berürten capittclö: Nämlich die Summ Acht Tuscnt Gnldin Rinscher, so geloht haben die Gemeinden in Walgöw zu Branndschatz, Item die Summ Einliff hundert gnldin rinsch, so geloht haben die vom Brcgentzerwald onch zu Branndschatz, Item die Summ Bier- Hundert Gnldin rinsch, so vmb der glich vrsach geloht haben die lnt des dorffs Torrcnbüren, vnd zulctst die Summ Tusent Gnldin rinsch, so der Edel Hanns von Baldcgk sol zu crlcdigung siner Person. Harnmb ich genannter Galeatz Viscont, der da zu crvolgcn die Vollstreckung des fridcnns Jnnamcn des obgemelten eines durchluchtigen surften vnd als sin machtbott den genannten Herrn den Ehdtgnosscn die Bezalung obgemelts gelts verheissen Hab, vcrpflicht mich vnd gelob durch diß gegenwürtig ze verfügen vnd verschaffen, daö die obbcstimpten Summen all von denen so die sollen, gcnntzlich bezalt werden sollen nach Jr Verpflichtung. Vnd vmb sicherheit desselben, so vil ze thun, daö ein sonnder Mandat von der gemelten küniglichcn Maiestat den gedachten Herrn den Ehdtgnosscn darüber vnd zu Iren Hamiden geautwurt werde Jnnerthalb einem monet nechstkomend nach diserm Datum, mit sölichen Gedingen, das wo an sölichem Mandat Mangel sin, oder demnach, ob solich Mandat erlanngt oder nit erlanngt die obgcdacht bezalung vff die gesetzten Zhle gesiunpt wurde, daö als daun der obgcnant min durchluchtigcr Fürst, der Hertzog zu Mchlannd, die bcstimptcn vnbczaltcn Summen all vßrichtcn vnd den gemelten Herren den Ehdtgnosscn darumb ein bcnügen thun soll vff nachgcschribne Zhl, Nämlich den halbteil vff wicnächten, vnd den andern halb teil vff Ostrenn darnach nechstkomend, nit anndcrs dann als ob er wcrc sölichs gelts cur rechter Hoptschuldner, all vßzüg, geuärd vnd arglist vßgeschlosscn. Des zu gezug- niß, so Hab Ich diß Briefs mit meinem eignen Sigcl bcwarct, geben zu Basel vff den xx tag des ersten Hcrpstmanotö Anno domini :c. Lxxxxix". Folgendes auf die Unterhandlung dieses Friedens bezügliche Aktenstück mag hier noch seinen Platz finden: Ludwig Maria Sfortia Anglus, Herzog von Mailand, schreibt den Z.Juni 14gg an die Eidgenossen: „äeeopimus dumanis- simas Ilttvras vestras, quidus ma^nopere letali sumus od oplimam ilisposltionem et voiuntatew quaiu in vodis esse a . »I»r«tiI«Ino lnlun»Imu» ul prvloi generale» Iinrlalu» «um l'.e»»««» ÜI »Ie»I»Io «II»m »Ilqulck ckv p»rll«ul»rlliu» requlral, Illuck I>I «m, ul vo» l »«I »>t» Iinrtamu» Ii« ul »Ilqu» p»rll«nl»rl» pro lra«I»Iu liuln» p»«I» ack no» »«rltiall», ul line s»«to »Ilqulck tompori» »»II- «tpi'mu»: no» »nIm »itill omltl«n>»» »pu«>» vl »ervllnrlliu, Ii»l>«re.— »v »ecurll»>v nnnllorum el ^»dellarlornm'no»lrnrnm quock »crldlll« «l prlu» II» v,,v conllcketiamu», all mulnum »mlcll>»m nnilrorum nequv el» »Ilquo »»Ivo conckiiolu opu» v»»e, quem»ckni«ckuni «unl »e«url vv»lr> In cknmlnlo no»tro, axlmu, t»m«n Ickoirca inavlnia» vobl» «ralla» el ick » voll!» s»«lum v»l, quock e!pocl»l>»inu». ^tecklolanl ckiv Z. lunll tck99. (Stadtarchiv Luccrn.) Verzeichnis der Beilagen. Citirt Abgedruckt Seite Seite 1. 1478, 24. Januar. Der Friede mit Burgund 2 661 2. 1478, 24. Januar. Beibrief zu demselben 2 663 3. 1478, 26. Januar. Erbvcrcinigung der Orte Schwhz, Ob- und Nidwaldcn, Zug und Glarus mit Oesterreich 2 665 4. 1479, 26. März. Zehnjährige Vereinigung der Vlll Orte nebst Freibnrg und Solothurn mit dem König Matthias von Ungarn . . 31 667 5. 1479, 19. August. Vereinigung derselben Orte und Städte mit dem Bischof Albrccht von Straßburg 46 668 1479, 18. October. Bund der vm Orte nebst Freiburg und Solothurn mit Papst 148t), 21. Januar. Sixtus IV 59 669 7. 1479, 8. November. Schirmvertrag zwischen den IV Orten Zürich, Luccrn, Schwhz und Glarus und Abt und Convcnt zu St. Gallen . , 52 672 1479, 29. September. Friedensvertrag zwischen den vm Orten nebst Freiburg, Solo- 1489, 3/5. März. thurn und St. Gallen und dem Herzogthum Mailand . 49 673 9. 1489, 39. April. Erneuertes Burgrccht zwischen Bern und Frciburg ... 65 688 19. 1481, 11. April. Vertrag zwischen den IV Waldstättcn über die gleichen Zusätze 93 692 11. 1481, im September. Privilegien Ludwigs XI. für die in Frankreich vcrhcirathctcn und wohnhaften Schweizer 196 694 12. 1481, 22. Deccmbcr. Das Stanserverkommniß 119 696 13. 1481, 22. Deccmbcr. Der Bund der vm Orte mit Frciburg und Solothurn . . 119 698 14. 1482, 1. Februar. Gegenseitige Erklärung von Bern und Frciburg, daß ihr Burg- recht durch den vorgenannten Bund nicht aufgehoben sei 112 791 15. 1483, 16. Juli. Zusatzvertrag zu dem mailändischen Frieden und Capitulat . 169 792 16. 1484, 29. Mai. Schiedspruch über Beherrschung der im burgundischcn Krieg eroberten Landschaften 179 796 17. 1484, 31. Juli. Vereinigung der X Orte mit dem Bischof Easpar von Basel 187 712 18. 1484, 4. August. Bund der X Orte mit Carl VI»., König von Frankreich . 189 714 Silirt Abgttruikt auf auf Skitk E»>>« 19. 1485, 18. Oktober. Bulle Jnnoccnz vill über Erneuerung des Sixtinischcn Bundes 225 716 20. 1486, 11. Februar. Bund der X Orte mit Papst Jnnoccnz Vitt 228 717 21. 1487, 31. März. Münzvertrag Mischen Zürich, Luccrn, Uri, Schwyz, Untcr- waldcn, Zug und GlaruS 263 72 t 22. 1487, I t. September. Vereinigung zwischen dem römischen König Maximilian und den Orten Zürich, Bern, Uri, Ob- und Nidwaldcn, Zug, Freiburg und Solothurn 278 726 23. 1490, 13. Dcccmbcr. Erneuerte Vereinigung der vm Orte mit der Stadt Rothweil 376 729 24. 1491, 23. August. Fünfjährige Vereinigung der vill Orte mit den Herzogen Philipp Albrccht und Georg von Bayern 392 731 25. 1491 , 23. August. Beibrief zu dieser Vereinigung 392 732 26. 1492, 10. Dcccmbcr. Bund zwischen den Städten Bern und Luccrn 425 733 27. 1492, 10. Dcccmbcr. Erneuerung der Vereinigung von 1422 zwischen Bern u. Lnccru 425 734 28. 1494, 13. September. Vereinigung der Orte Bern, Luccrn, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwaldcn und Zug mit dem Bischof Thomas von Eonstanz 466 734 29. 1495, 1. November. Bündniß der Orte Zürich, Luccrn, Uri, Nidwaldcn, Zug, 1496, 24. April. GlaruS, Freiburg und Solothurn mit Carl vill., König von Frankreich 495 736 30. 1496, 1. März. Vereinigung zwischen Bern und Ludwig Maria Sforza, Herzog von Mailand 498 739 31. 1497, 21. Juni. Bund der Vll Orte mit dem ober« grauen Bund in Chnrwaldcn 542 745 32. 1498, 1. Octobcr. Vereinigung zwischen den Orten Bern, Luccrn, Schwyz und Untcrwalden mit Ludwig Maria Sforza, Herzog von Mailand 584 747 33. 1498, 13. Dcccmbcr. Bund der Vit Orte mit der Stadt Ehur und den Gottes- hanöleuten in Churwalden 591 753 34. 1499, 16. März. Bund der X Orte mit Ludwig Xll., Köuig von Frankreich . 601 755 35. 1499, 22. September. Der Friede von Basel mit zwei Bcibriefcn 635 753 Register zu Knud 3, Abtheilung der Abschiedesammlung. - B e in erku n g e n. I. Die Zahlen beziehen sich durchweg auf die Tagseiten ' --> — --- ...»» w.... ' 7»-.» «- -"......l —.»"»w. - ,........ ». -..w».'. - ' ' --- - M A Abgabefreihcit. 406. Ablaß und Jubeljahr. 30. 68. Absagebriefe. 202. 491. 584. Abschied. 54. 254. 257. 478. 643. Absehung eines Beamten. 644. Absolution. 486. 268. 344. 349. 438. 495. 498. 557. 648. 654. Acht. 286. 289. 464. 498. 5N4. 5N5. 547. 548. 549 (2). 528. 529. 532. 533. 536. 537. 546 (2). 547 54g 550. 553. 555 (2). 562. 563 (2). 566 M. 578. 58«. 382. 384. 588. 59«. 63«. Aerztliche Behandlung. 636. 634. Alpschmalz. 4 26. Amtsklcidung. 384. 457. 482. 648. Anschuldigungen, Ausstreuungen u. Ver- läumdungcn. 14. 22. 53. 57. 38. 63. 67. 68. 43«. 439. 44». 143. 447. 152. 153. 18«. 206. 208. 248. 226. 229. 256. 262. 266. 27«. 294 (2). 294. 298. 299. 302. 306. 333. 364. 377. 385. 386. 387. 397. 414. 444. 457. 465. 480. 493. 502. 559. 563. 564. 565. 376. 598. 602. 647. 627. 632. 637. Appellationen an den Kaiser. 242. 303. 375. 389. 439. 447. 493. 556. Appellationen überhaupt. 99. 102. 467. 260. 296. 303. 352. 374. 465. 494. 508. 510. 515. 556. 563. 567. 572 <2). 657. Band 3, Abteilung 1. terienregist Archive: zu Baden. 61. 274. 333. zu Luccrn. 11. 36. Arme Leute. 2. 69. 142. 144. 153. 210. 346. 362. 373. 386. 388. 464. 539. 582. 618. 641. 647. 652. Asyl siehe Freiheit. Aufwiegler. 7. 42. 186. 187. 195. 205. 215. 230. 287. 304. 349. 358. 400. 403. 426 (2). 457 M. 458. 466. 467. 468. 469. 480. 484. 313. 516. 530. 536. 566. 567. 369. Ausburger- und Burgcrannahmen. 4. 9. 36. 447. 137. 138 (2). 439, 447. 229. 317. 318. 321. 325. 331. 343. 371. 426. 564. 635. Ausfuhr. 467. 469. 523. Auslieferungsgesuch. 220. B Badenfahrten. 334. Badstuben. 382. Bann, päbstlichcr und bischöflicher. 436. 446. 457. 359. 564. 563(2). 573. 582. 648(2). 652. Bannwein. 464. Begnadigung. 400. Bcncdictincrorden, Gcneralcongregation des. 87. 105. Bcrgpäfsc. 25. 379. 380. Bergwerke. 84. 126. 172. 259. 426. 430. 436. 482. 494. 498. 507. 509. 536. 544. er. Beschimpfungen. 250. 407. 499. 500. (s. auch Anschuldigungen, Scheltungcn.) Bestialität. 89. 210. 220. 283. 359. 447. 558. Betrügereien. 149. 159. 176. Beilage. 84. 149. Bettelbrief. 305. Bettclbrüdcr. 438. Bettler. 44. 16(2). 445. 153.^70. 385. 386(2). 393. 592. 594. 599. Vettplunder. 487, Beute, burgundische. 4. 5. 7. 439. 207. 469. Beutcgeld. 204. 324. 409. Blattern, böse. 505. 506. 508. Blöwc. 383. Blutschande. 366. Boten, Bezahlung von eidgenössischen u.s.f. 444. 455. 160. 161. 170. 172. 20l. 240(2). 241. 242. 243(2). 325. 327. 385. 439. 510. 542. 640. Brandschahgeld, savoyischcs. 1 (2)- 3- 4(2). 25. 27(2). zgsZ) 55 44 42. 79. 150. Brandschahungcn. 347. 480. 500. 502. 504. 505. 506. 597(2). 599. 602. 603. 604. 606(2). 610. 611. 613. 629. 630. 637(2). 95g 94z, 644. 646(2). 954(2). gz4 959, 957. Brandstcucrn. 351(2). 509. Brauch. 654. 655. 657. Briefsicgelung. 50. 410. 270. 271. 310. 644. Bückinge. 25. t Materienregistcr, Bündnisse sprojectirte und zu Stande gekommene) : der Eidgenossen mit dem HauS Oesterreich ) Erbvercinigung; ewiger Bericht; ewige Richtung: Richtung; Bereinigung) 2, 84, >21. <47, <5.4, , 5. 8, 9, 14, >5«'). IS 19«'>. 2», 8», 90, 91. 92«'). 9V. <03, 1V8>'>. >10«'). 118. 120. der Eidgenosse» mit dem Bischof von Straßburg j Freundliches Bundniß; Bereinigung! 21, 24, 29, 49, 099, 398, 401. 407. 409 412. 417, 419, 422, 424. 428, 431, 435. 439. 458. der Eidgenossen mit der Stadt Schaffhausen )Bündniß; Bereinigung), 23, 25, 28, der (^genossen mit dem König von Ungarn )Bund; Verbindung; Bereinigung), 20, 30, 31, 50, 51, 97. 99. >02. der Eidgenossen mit dem Bischof von Basel ) Freundliches Bündniß; Bereinigung), 29, 35, >95, 174, 179 189, 187, 391, 399, 398. 401, 407, 409, 412. 419, 422, 424, 428, 431, 439, der Eidgenossen mit den Grafen von Württemberg ) Burg- und Landrccht; Bereinigung; Verstcntnifi), 7. 9, 30, 35, 38. 94. 94, 109, >09 110, III, >19 >90, 194, 199. 197, 199, 209. 312. 543, der Eidgenossen mit dem Kaiser Friedrich in. ) Bereinigung), 41, der Eidgenossen mit dem König von Frankreich ) Bündnis;; Bund: Einigung: Bereinung: Bereinigung; Ber- stcntnus, >, 40, 42, 94, 95. 123. 129. 129. 145. 147. 154. >94 170, 171, >72. 184, 185. 187. <89. 200 202. 249. 290«'). 273, 313. 319, 325, 378. 384, 387, Bündnisse sprojectirte und zu Stande ge kommenc): der Eidgenossen mit dem König von Frankreich: 435, 489, 491, 495. 499, 500. 501, 502, 5N7C). 513, 515. 522, 545. 550, 579«'). 597, 900«'). 901, 902. 903, 909, der Eidgenossen mit dem Papst )Bund; Vereinigung). 49. 50>'>. 91. 79, 207. 208, 209. 224, 229, 228, 290. 279 504, 507, zwischen den; Gotteshaus St, Gallen und den iv Orten ) Schirmvertrag; Burg- und Landrecht), 52, 350, der Eidgenossen mit dem Markgrafen von Brandcnhuig ) Bündniß), 57, der Eidgenossen mit dem Herzog Maxi milian von Oesterreich und Burgund ) Ewige Richtung: Verbindung; ewiges Berständniß >, 57,93. 99, 122, 124, 134, zwischen Bern und Freiburg ) Burg- recht), 95, 112. der Länder mit dem Bischof von Eon stanz, 110, >I8l'). der Eidgenossen mit Freiburg und Solo thurn )Bund). II«. 535. der Eidgenossen mit dem Bischof von Eonstanz ) Bündnis; ; Einig; Einigung; Bereinigung; Vcrständniß), 12. III. 118. 122. >45, 149. 150. 401. 404, 408, 420 431, 437. 439. 458. 492. 499, 521. 523, 525 E). 532. 535. 539, 543 «'), 551. 554 der Stadt Zürich mit den Grasen von Württemberg ) Bereinigung; Verständnis;). 112. >18. der Eidgenossen mit dem Herzog von Mailand I'Bundnisi; Eapitcl: ewige Vereinigung; Richtung; Vereint gung). 41, 51. 55. 77. 140. 19», 297, 274. 475, 480. 485. 489«'». 487. 489, 491, 493, 504. 510, 511, 512, 520, 522«'). 524, 529«'» 527. 528, 529, 584. 591. 598, 929, 94», zwischen den Städten Bern und Frei bürg und dem Herzog Philibcrt von Savoicn ) Bündniß und Vertrag; Einigung: Vereinigung), 144, 480«'), 491, 318, 594, Bündnisse lprojcet;rte und zu Stande ge kommenc): der Stadt Basel mit der Stadt Straf; bürg sBündnis;), 153, der Eidgenossen mit den; Herzog von Lothringen sEinung und Freund schast; Einung und Vcrständniß: Freundschaft und Vereinigung: Ber einigung), 208,233,382. 389, 387, 407, 442. 493, zwischen den; Gottesbau» St Gallen und den vi; Orten )Vertrag: Burg und Landrccht). 222, 334, 339, Berns mit dem Bischof von Basel )Vcr trag), 235. der Eidgenossen mit dem römischen König Maximilian IBündniß: Einig: ewige Richtung; Richtung; Vereinigung), 251, 259, 292. 298, 275, 277, 279, 291 «'>. 294. 301 320 «'>. 371, 372. 373«'). 375. 382. 395. 399 4l«>'>. 4l9«'>. 421. 504 507. 551 Berns mit dem Markgrafen Pbilipp von Hochberg )Ewigcs Burgrccbt). 254, der Eidgenossen mit den Herzogen von Stavern )Bündnis;; Bereinigung: Verständnis;), 297. 299, 273 276 391. 398, 379. 384. 389. 39l 4t>», 453, 454, 459. 493. der Eidgenossen mit dem neuen Bund in Schwaben oder dem schwäbischen Bund )Bund: Vereinigung). 292, 309, 395. der Walliser mit Schwvz > Bündnis;! Burg- und Landrcchl), 319 327«'>- 328. 330. der Eidgenossen mit der Stadt Roth weil IVcreinigung), 392, 395. 398 373. 375. der Eidgenossen mit der Stadt Eol mar ) Freundliches Bündnis;: Ber einigung). 389, 399, 398 401. 407. 412. 428, 439, der Eidgenossen mit der Stadt Schlett statt ) Freundliche» Bündnis;; Ber einigung), 389, 399, 398. 401 407 412. 417. 428, 439, 458. der Eidgenossen mit der Stadt Straß bürg ) Freundliches Bündniß; Ber einigung), 389, 399, 398, 401 407 409 412, 417. 419, 422. 424 428, 431, 439 458 Matcrienrcgistcr. Bündnisse (projcctirte und zu Stande gekommene) : der Eidgenossen mit der Stadt Basel sFreundlichcsBündniß; Vereinigung). 336. 338. 404. 407. 403. 442. 443. 422. 424. 428. 434. 43k. zwischen der Stadt Luccrn und dem Domstift Eonstanz sBurgrechtsvertrag). 405. zwischen den Städten Freiburg und Solothurn sBurgrecht). 444. der Eidgenossen mit der Stadt Eonstanz s ewige Vereinigung; ewiges Verständnis;; Freundschaft; Verständnis)). 473. 484. 504. 505. 508. zwischen der Stadt Freiburg und dem Markgrafen Philipp von Höchberg sBurgrecht und Schirmvertrag). 483. Berns mit dem Herzog von Mailand sBund; Capitel; Verbindung; Vereinigung). 504. 502. 553. 555. 557. 553 El. ZgZ, ggs. 557 El. 5K8. 5K3. 574. der Eidgenossen mit dem König von Spanien sVereinigung). 504. 507. der Eidgenosse» mit Venedig sVereini- gung). 504. 507. des Herzogs von Mailand mit Wallis sVereinigung). 50K. der Eidgenossen mit den Churwal- dern im grauen Bund, dem ober» grauen Bund in Churwaldcn, den i» Bünden in Churwalden sBünd- niß; Bund; Einigung; Vereinigung). 545. 546 El. 547. 548. 52k. 527. 530. 534. 533. 53k. 542. 54K. Berns mit dem Bischof und Capitel von Sitten sBurgrecht). 544. der Eidgenossen mit der Stadt Chur und ^ den Gotteshauslcuten in Churwalden oder dem Niedern Bund von Churwaldcn sBund). 587. 53». 534. Bundesbeschwörung u. Bundescrncuerung. 45. 422. 424. 2K5. 2KK. 2K7. 2K8. 272. 444. 445. 444. 534. 535. 533El. 544. 542. K43. K45. K4K. Bundcsgcld, französisches. K27. K28. K34. «35 El. 636 El. Bürger-Annahmen siehe Ausburger. Burgrecht siehe Bündnisse. Bußen. 4K. 48. 32. 455. 453. 432. 437. 254. 274. 235. 358. 3K2. 374. 377. 380. 384. 383. 33K. 403. 405. 444. 445. 448. 433. 434. 435. 433. 447. 452. 454. 453. 4K8. 470. 483. 48k. 433. 500. 533. 544 El. 570. 588. K04. C Canzleisachen. 443. 450. 356. 440. 443. 45k. 4K2. K43. Capitel mit Mailand siehe Bündnisse. Courtisanen. 465. D Degen, burgundischcr. 7. 67. 422. 433 443. 443. 200. 243. 244. 243. 228. 333. 335. 404. 405. Diamant, burgundischer. 7. 33. 36 El. 402. 443. 422. 433. 443. 143El. 454. 434. 200. 243. 244. 243. 223. 224. 227. 228. 248. 254. 254. 280. 232. 234. 238. 344. 348. 320. 373. 375. 382. 388. 333. 405. 40k. 440. 442El. 430. Diebstähle. K2. 443 El. 473 El. 432. 246. 332 El. 557. Dienstgelder. 546. Dingstatt, gemeine. 445. 543. G Ehesachen. 423. 434. 203. 226. 47k. 502. 504. Eidesleistungen. 25. 33. K8. 78. 423. 434. 442. 445. 44KE). 474. 434. 433E). 434. 435. 43k. 437. 240. 242. 23k. 240. 244. 270. 280. 285. 236. 300. 304. 308. 323El. 328. 348. 354. 352. 358. 364. 363. 365. 370. 374. 372. 374El. 384. 335. 447. 424. 42V. 462. 482. 525. 533El. 544. 554. 570. 574. 577E). 644. 612. 646. 626. 623. 644. 65KE1. 657. Eidesformel. 424. Eigcnleutc oder Leibeigenschast. 242. 375. 423 El. 430 El. 436. 454. 458. 463. 434. 546. 547. 548. 520. 530. Ellcnmaß. >64. Empfehlungs- oder Fürdernißbriefe an: de» Herzog von Bayern. 25. 34. 578. den Grafen von Chamber;?. 386. den König von Frankreich. 44. 34. 407. 134. 466. 208. 283. 23?' 304. 373. 373. 380. 330. 534. 535. 550. 636. den Herzog von Mailand. 46. 34. 417. 122. 236. 330. 334. 403. 464. 514. 545. 556. den Herzog von Oesterreich. 30. 434. 463. 467. die Herzoge von Orleans, Bourbon u.s.f. 208. den Pabst. 44. 24. 24. 35. 44. 62. 34. 123E). 136. 443. 450. 457. 432. 242. 300. 326. 356. 373. 378 El. 380. 330 El. 403. 443. 434. 437. 442. 443. 464. 544. 545. 526. 530. 563. 565. 637. den Pfalzgrafen. 367. 403 El. den römischen König. 404. 443. 503. den Herzog von Savoyen. 436. 370. 373. 386. 330. den König von Sicilien. 448. den König von Ungarn. 23. 37. 175. 350. 443. den Herzog von Venedig. 384. die Grafen von Württemberg. 448. 476. Entschädigungen. 466. 243. 244. 273. 236. 325. 330. 344. 343. 353. 383. 330. 448. 440. 480. 438. 644. 623. 636. 637. 638. 644. 642. 643. 643 El. 653. 654. 657. Entwcrungen.433.452.501.532.553.645. Erbburger. 282. 303. 344. Erbschastssachcn. 48. 88. 33. 407. 403. 141. 443. 416. 418. 134. 280. 284. 23». 238. 345. 363. 334. 400. 404. 448. 445El. 451. 510. 534. 546. 543. 574. 588. 583. 648. 638. Eroberte Landschaften. 166.477.4 78. 244. F Fähren. 363El. 433. 567. 574 El. 588. 583. Fahnen mit dem weißen Kreuz. 78. 643. Fall. 87. 453. 474. 472. 204. 238. 244. 274. 280. 286. 323. 440. 444. 427. 434. 434. 445E>. 447. 454. 463. 530. 643. 64«. Malcrienrcgistcr Fastnacht, 113. 356. Jastnachthühner. 384. Feld- und Sonderfiechen. 37». 50». 566. Feldzeichen. 338. Fischerei. 36. 44. 47. 53. 53. 54. KZ. «5. 73. 85. »5. 136. 146. I7Z. 366. Z67. 45«. 456. 463. 5N8i'>. 541. 56». Frauenbritf. 366. 367. (flehe auch Sem- pacherbries.) Freiheit odcrFluchl in die Kirche. 33». 345. Friedbruch. 363. Friedegeld, burgundisches. I. 3<'>. II. I«. 3». 33. 35. 3». 37. 41. 44. 47. 4«. «1. «6<'>. 61. 64>'>. 1»6. 11K'». 133. 135. 137. 11». 151. 155. >5«. 163. 1661'». 185. 1««. 163«'>. 164 3tt». 3N1. 3»7. 311. 334. 335. 337. 333. Friedegeld, mailändischcS. 4«. 73. 75. 76. 76«'». «1. »I. 11». 15». Friedensverträge: mit Burgund. 1. mit Mailand. 46. 5». 54. »7. 73. «7. 63. 14». 157. 163. mit dem Kaiser Maximilian und dem schwäbischen Bund. »33('1. 635i'>. »37. »36. »4». »43. Früchte, erste. 17«. I«l<'). 333. Fürlcite: , im Mailändischcn. 166. 316. in Uri. 6». Ift». I«5. 166. 31». 384. 385. 376. im Wallis. 56t. Fullcrhaber. 331. Galgcnumhauen. t«. 31. Gefängnißbau. 417. Gefangcnlcgungen und Zbürmungcn. I «'>. 6. 34. 5«. »»('). «I. «3. t«„. ,»?. 131. 166 >7». 173. 17«. 1611'). 16». 3»4. 367. 314. 317. 33»i'>. 345C1. 36». 3«». 3«». 367. 3»7. 3»«. 31«. 31». 341. 343. 343. 354. 356l'>. 3««. 361. 366. 4N5. 1,5. 43t. 433. 43«. 441. 117. 11«. 1161'». 463. 461. 171. 173. 5»6. 5tt«. 5»6. 5131'». 515. 51«. 53«. 515. 55N1'). 551. 56«. 561. 57«. 575. 5«I1'>.»«1.5«6. 5«7. 563«'». Gesangenlegungcn und Ibürmungen. 5671'». 56«. 6N01'». 6N3. 6«5. 6N6. 6»6. 61». »II. 613. 6141«». »>«<'». 616. 631. »37. 633. »37. »3« »13. »14. 6161'). 65». 654. 657. Gelasse. 41». III 437. 431. 134. 53» Geld, gefundenes. 613. »I». Geleit. 3N1'). 33. 35. 36. 3«. 53. 7». 7». 63. 66. Itt». 13». 133. 135. 136. 116. 153. 151. 155. 15«. 156. 16«. 166. 17». 17«. 315. 316. 333. 36«. 373. 376. 381. 36». 3V3. 333. 33«. 336. 346. 351. 36«. 365. 1N4. 411. 1331'». 136. 41». 151. 455. 165. 47». 171. 5N5. 533. 5311'». 536. 551. 57». 573. 5«3. 5««. 563. 564. 6»». 61». »03. 6»6. 6131'». »17 »31. »3«. »33. 64». 617. 64«. »5«. »5«. Gcleilgelder: Ueberhaupl. 36. 37». 367. 36«. 456. 477. zu Baden und in den Bädern. 36. Iii» 151. ,83. III. 251. 373. 381. 383. 383. 3«1. 385. 313. 333. 333. 336. 333. 353. 36»1'). 385. 36«. 41t. 13». 13«. 117. 453. 455. 156. 16». 1«31'>. 5«6. 533. 5131'». 571. 5731'». 6,5. zu Birmenstorf. 36. 46». 506. 573. zu Bremgarten. 36. 1»». 154. 183. 313. 341. 371. 373. 336. 333. 353. 35«. 361. 385. 16». 483. 5U«. 5U6. 513. 573. 615. zu Dießenhofen. 513. zu Kaiserstuhl. 336 311. zu Klingnau. 36. III». 183. 373. »53. 16». 483. 5U6. 513. 573. 615. zu Klotcn. 336. 311. 361. zu Lunkbosen. 373. 353. 183. 513. zu Mellingen. 36 66. III». 151. 341. 371. 373. 375. 377. 336. 333. 353. 385. 46«. 183. 5U8. 5»6. 513. 571. 573 615. zu Stein. 336. zu Zurzach. 16«. Gemachte oder Vermächtnisse. 43«. 14«. 45«. 477. 54». 613. Gerichte, fremde. 363. 365. 4»4. 515. 636 Gericht«, geistliche. 136 18t. 35t. 355. 3»3. 37« 363. 415. 416. 435. 437 i'). 17». 536. 543. 516. 554 567. 574. 58«. 586. 654. Geschüp, erobertes. 468. 166. 6»5. 60« »IN. 616. 63t. 633. 636. »3? 63»i'».' 61». »III'». 614. »45. «4«C>. 651. 655. 656«'». 658 Geschüß, vom Kbnig von Frankreich gc liehencs. 6»». 6N4 »»» 6»» «»6 »Iti'l. 63» 634 63» 631. «33 533. «35. «3« Getrcidesachcn. 4«. in» ,3». 137. 136 135. >«1t'». Z83. 363. 368. 445 45». 1531'». 167. 466 533. Glasfenster. 356 573. «44 Goldschmiede und Goldschmicdeordnung 146. 337. 33«. 113. Gratifiealionen. ig. 57i'>. «7. 7t >'> ?««'». «6. 65. 116. 154. >63 343. 35». 633. 63« «3«. «5«. Grcmpcr. 365. Güllen. 36«. 34«. 483. 464. «33t'> «3«. «3«. «51. «55. Gut, geflüchtetes. 566 Gut, gefundenes. 36. Gut der Hingerichteten. 6«. 66. 436 37» c>. 383. 384. 385. 451 571. Gut der Unehelichen. 383. 38«. 358. 385 361. 368. IN» 411. 43» 437. 431. 434. Gut, unvertbeiltes. 361. Hagelschaden. 5«. Hagelmachen. 333. (siehe auch Hexen.) Halsband, burgundisches. 5. Handelssachen und Kaufleute. 35. 37. 45. 55. 6t. l»4. t»»l'». 135. >54 156. 168. 171. 175. ,7«. >8« 188. 186. 3»«. 3N6. 315. 333. 361. 368. 366. 37». 388. 313 33». 356. 36» C>. 361. 367. 368 375. 376. 38Ni'>. 383. 114. 438 136. 1Z3C». 4Z». 151. 155. 465 467. 166. 17». 473. 177. 48« 48«. 16«. 50«. 53«. 533. 534 <'» 53«. 54». 511. 51». 51»«'». 554 567. 56«. 57». 563. 564<'>. «<>« 6»3«'>. «»7. g»g. »,4. »ZS<'>- 645 i'1. Materienregister. Hauptmann beim Abt von St, Gallen. 107. 362. 364. 36k. 371, 376, 396. 405. 433. 434(0. 486(0. 501. 513. 536. 541. 55700. 558(0. 566. 571. Heil- oder Heiligthum, burgundisches. 7. 122. 133. 143. 145. 146. 147. 148(2). Heirathsgut. 363. 333. 335. Hexen. 120. 323. 449. 451. Hochgerichte. 383. 336. 538. Hochschulen: zu Paris 33. 101. 134. 166. 163. 172. 174. 201. 208. 237. 564. 60». 603. zu Pavia. 186. Hofgcricht. 551. Hodler. 445. Hurerei. 448. 443. Husröichi. 263. I Instructionen. 172. 175. 176. 130. Jod Jagd. 33. 126. 137. 183. 263. 467. 468. 540. Jahrmärkte. 153. Johanniterhäuscr: Bubikon. 28. Heitersheim. 363. Leuggern. 626. Mainau. 537. Wädcnsweil. 550. Johannitcrorden. 68. Juden. 25. 93. 135. 142(2). ^ 271(2). 272. 277. 273. 282. 283. 310. 322(2). ZZg ZZg ZZ7 343. 375. 384. 40». 44». 441. 443. 444. 447. 461. 462. 464. 469. 474. K Kammergericht. 511. 540. 543. 556. 583. 583(2). 530(2). ^g. ggg, Kauf, feiler. 415. Keßler. 278(2). 238. 302. 303. 323(2). 324. 361. 382. 480. Keßlerkönig. 303. 323. 480. 517. Kirchcnbcttler. 532. Kirchensache». III. 157(0. 181. 131. 206. 212(2). zig, zig, 222. 223. 231. 237. 238. 242. 247. 251. 253 (2). 265. 27». 272. 273 (2). 274. 233. 306. 311. 312. 313. 332. 348. 353. 357. 353. 360. 363. 368. 363. 372. 374. 377. 378. 389. 402. 404. 405. 411. 424. 444. 446(2). 453. 454. 455. 456(0. 453. 462(0. 464(0. 467. 476. 482. 433. 524. 538. 563. 533. 638. 648. 643(0. 653. 655. Kirchensteuern. 646. Kirchwcihen. 534. Kleider, kurze und üppige. 31. 32. 173. 177. 411. 415. 417. Kleinodien. 406. Klöster, Verfall in. 22. 206. 331. 431.476. Kränzchen, Aufsehen des. 162. Krieg mit Mailand. 14. 18. 13. 20. 22(0. 24. 26. 27(0. 23. 30. 31(0. 32(2). g4(4) gz Zg(Z, 37(0. 38. 40. 41. 42. 45(0. 47(2). 48(0. 52. 53. 54. 73. 106. 11». St. Gallens Gotteshausleuten und den Appenzellern siehe Rorfchacherhandel. mit K. Maximilian und dem schwäbischen Bund. 585. 586. 530—658. siehe Kriegsrüstungen und Grenzvcr- wahrungcn. Kriegsgeräthschaften. 353. 488. 434. 533. 547. 594(0. 604. 605. 608.616.643. Kriegs- und Reislaufen: Ueberhaupt. 7. 57. 61. 34. 114. 113. 125. 168. 171. 177. 195. 204. 209. 25». 251. 253(0. 260. 263. 289. 236. 308. 312. 319. 323. 324. 330. 345. 357. 37». 374. 376. 387. 411. 418. 423. 457(2). 458. 473(0. 474. 475. 480. 488. 437. 509. 514. 515. 516. 532. 534. 554. 577. 585. 587. 632. 633. zum Herzog von Bayern. 263. 454. nach Burgund. 1. 3. 13. 14. 38. 44. 55. 118. 186. 227. 316. 321. 578. zum Bischof von Chur. 441. zum König von Frankreich. 1. 3. 13. 14. 38. 33. 57(0. 61. 63. 69. 73. 74. 76. 78. 32. 34. 109. 110. 114. 115. 186. 250(2). 252. 281. 283. 287. 283. 234(0. L38. 305. 306. 308. 303. 313. 315. 316. 317. Kriegs- und Neislaufcn: zum König von Frankreich. 320 (2). 324. 325. 323 (2). Z57. 331. 393. 401. 403. 440. 461. 488. 432(0. 436(0. 437(0. 501. 507. 509. 512. 521. 523(0. 525. 526. 527. 528. 530. 545. 580. 533. 613. 617. 631. zum Diebold von Geroldsegg. 250. zum Kaiser. 101. zum Herzog von Mailand. 12. 14. 42. 54. III. 154. 482. 484(0. 488. 430(0. 435. 496. 500. 502. 504. 505. 507. 512. 528. 53». 535. 625. zum Grafen von Metsch. 34. 38. 121. nach Neapel. 457(0. 511. 557. 578. zum Herzog von Oesterreich. 265. 271. zum Herzog von Orleans. 480. 481. 488. 436. 507. zum Pabst. 20. 512. zum Pfalzgrafen. 248. 410. zum römischen König. 246. 248. 253. 516. 522. 530. 533. 580. 583. nach Ulm. 267. 263. nach Venedig. 16. 154. 155(0. 168. 170. 329. nach Württemberg. 86. Kriegs- und Reislaufen, Maßregeln und Verbote gegen das. 22. 23. 27. 42. 43. 46. 53. 88. 32. III. 118. 125. 140. 173(0. 205. 207. 203. 228(0. 250. 277. 283. 285(0. L88. 283. 230. 238(0. 304. 308 (0. 303. 310(0. 314. 326. 352(0. 371. 374. 381. 414. 416. 417. 422. 427. 430. 433. 446. 452(0. 468. 470. 472. 481. 508. 510. 516. 536. 547. 588. 530. 613. 617. 613. Kriegsrüstungen und Grenzverwahrungen zu und in: Ueberhaupt. 304. 370. 488. 494. 533. 547. 531. 594. 536(0. 601. 608. 616. 613. 62». 626. 631(0. Arbon. 623. Basel. 623. Baden, Grafschaft. 535. 596. 538. Kit. Churwalden. 608. 615(0. Coblenz. 622. 627. Consta»;. 535. 536. Dießenhofen. 533. 532. 535. 606. 608. 611. Materienrcgister. KriegSrustungen und Grcnzverwahrungen zu und in: Gallen, St. 589. .«taiserstuhl. 5ZZ. 591. 5941'). 595. Kienbcrg. 594. Klingnau. 589. «üssenberg. «08. «22. Mayenfeld. 59». «10. Rheinau. 594«'». 595. 598. Rbeineet. 551. 592. «0«. «i8. «24. «2V. KZ4«'>. Rheinlhal. 5ZZ. 539. 547. 591. 59« «0«. «18. «ZI. «32. Reischach. 59«. Rottweil. 5ZZ. Eargan«: Grasschaft. ZK4. 494l'>. 5ZZ. 591. 59«. «0«. «11. Stadt. 584. 592. Schaffhausen. 592. «0«. Kl»8- Schwaderlech. «02. «05 l'). «0K<'). «IN. «II. «I«. «24l'1. «27. Steig bei Mavcnseld. «08. «21. Zhengcn. «2«. Zhurgau. 5ZZ. 592. 594. 59«. Wagenthal. 533. Walgau. 59«. Wartcnstein. 585. Zuckcnried. 338. Zurzach. 594. «0« Aupserschmidt. 278 v vandammann in, Thurgau. 119. 183. 539. «14. «57. Landfrieden im Zhurgau. 13. 14. «4«. Landgericht im Thurgau. 14. 83. 85. 87 90. INN. IN8. I1N. III. 114. Ii«. 117. 118. IZt. 134. 143. 182. 220. 222. 232. 2«0. 472. 331. 377. 431. 439. 4«4. 47«. 58N. «28. «34. »38. «41 («>. S42l'>. «43. «44<'>. «45<«>. «4«. «47. «51 <'). «53. «54. «5«l'1. «57 t'). «58«'). Landgerichlssiegcl. «43. «45. «5«. Landgcschrci im Zhurgau. 23. 2«. «8. 19«. 232. 3IN. 323. 389. 392. 39«. 397. 399. 4N1. 491. Landreg« im Zhurgau. 323. «42. «44. «45<»>. «5«. «57«'>. I Landzüglinge. 318. 322. 327. 353. 358. ZK5. 375. 385. 391. 398. 4VN. 4N4. 410. 411. 417. 418. 42». 422. 427. 431. 434. Laubmal. 384 Lehensachcn. IN. INN. 145. 184. 197. 414. 221. 237. 270. 294. 295. 343. 345. 39«. 43«. 439. 443. 44«. 451. 457C>. 459. 4«2. 4KZ. 482. 5W. 527. 53«. 544. 55» 5711'). «15. «49. Ltibdinge. 37«. 399. 557. Leinwand. 82. 88. 98. LöSlcr (LüSIer, Horcher). 382. Lobn. SIL. «47. Loo«, Ziehen de«. 149. M Maczettcn. 28. Märkte: zu Baden. 1KN. 17«. zu Bcllenz. 188. 441. zu Frauenfeld. 52«. zu Lucern. 17«. 452. zu Prä«. 208. 215. 230. in Uri. 285. zu Varese. 192. >9«. zu Zürich. 17«. zu Zurzach. I«N. Z5V. 535. 538. 541. 5S9. 571. Malapen. 385. 393. ! MannschaftScontingent« von: Remtern, den freien oder gemeinen. 20. 23. 77. 595. Appenzell. 2V. 23. 77. «15. Baden, Grafschaft und Stadt. 2N. 77. 412. 595. «ZI. Bern. 23. 77. 412. VN5. SIN. Bremgarten. 20. 23. 77.412.595 «31. Freiburg. 23. 77. 412. 595 «05. «10. Gallen, Abi von Si 20. 23. 77. 412. Gallen, Stadt St. 20. 23. 77. 412. Glaru«. 23. 77. 412. «15. Kaiscrstuhl. 20. Klingnau. 20. 23. Vucern. 23. 77. 412. «05. «10. «15. Mellingen. 20. 23. 77. 412. 595. «ZI. Ober- oder Sarganserland. 20. 23. 77. «15. Rottweil. 77. Schaffhausen. 20. 77. 412. Schwvz. 23. 77. 412. «05. «IN. «15. Mannschastsconiingcntc von: Solotburn. 23. 77. 412. Thurgau. 2». 23. 77. Unterwalden. 23. 77. 412. KW. «10. «15. Uri. 77. 412. «05. «10. «15. Wallis «15. Zürich. 23. 77. 412 «05. «IN. «15. Zug. 23. 77. 412. «10. «15. Zurzach. 2V 23. Mannszuchi. 58. «9. 323. 594. 595. 599 l'1. «00. «Ni<'>. KNS. «12. «13. «14. «I«. VI8l'>. «Z2t'>. «34. «49<'>. «5«. «57. Martensachc». 30. 70. 87. 104. 238. 241. 243. 245 «'1. 247 «'1. 250. 253. 271. 272. 289. 290. 292. 293. 295. 29««'». 297. 299. 300. 33«. 341. 348. 304. 394. 399. 400. 404. 407. 408. 410l'>. 41«>'1. 42«. 428. 4««. 57Ni'>. 572. 575. Maße. 4K2. Messen zu: Bourges. 192 l'1. 200. Genf. 3. 192«'>. 200. 202. 209 «07. Lyon. 159. >92 l'). 200. 202. 209. 233. 249. 251. 414. «NN «07. Nbrdlingen. 20«. Meßfreiheiten. 594. «00. Mieth und Gaben. 313. 31«. 317. 318. 321. 324. 325. ZZI. 332. 51«. Mordthatcn. 88. 109. I«8. 240. 289 52«. 550. 55«. 558. «04. «12. Morgcngabe. 454. Mühlegeld. I«I. Mühlen. 3KN. 373. Münzen: St. AndreaSgulden. 4. 45. Angster. >54. 158. 159. 258. 429. Areguncrguldcn. 5. 45. BaSlerplapparlt. 258. Z«9. BaSlersechscr. 258. Behcimsche. 229. 23«. 258. 591. Beischlag oder Bislag. 5. 27. 45. 211- 258. Bernerplapparte. 258. Blanken mit dem Fürschlag. 193. Bononiercarlin mit dem Löwen. 258. Burgunderplapparte mit dem gürschlag 258. Burgundertertschcn. 258. ttarlin. 4S9. 479«'>. Materienregister. Münzen: Carlin, halbe oder kleine. 858 C). Carlin mit dem Ambrosiuskopf. 47g C1. Carlin mit dem Brennst. 479 C1. Carlin mit dem Täublcin. 47g. Cart. 5. 193. kölnische Gulden. 858. Denier. 75. Dickpfenninge. 405. Dickplapparte. 843. 864. Ducatcn. 5. 87. 45.114. 811. 841.857. Etschkreuzcr. 836. 858. Frankreicher oder französische Schild. 5. 87. 45. 114. 857. Französische Blanke». 81. 84. 1S3. 848. 461. Französische Plapparte. 858. Französische Schild mit der Sonne. 114. 811. 841. 857. Freiburgerfort, doppelte. 858. ' Frciburgerplapparte. 858. Fünfer. 150. 158. 160. 193. 816C). 884. 887. 835. 844. 851. 853. 860. Fünfer, doppelte. 193. 858. Gallerplapparte, St. 858. Genferfünfer. 858. Genower. 858. Genowerschillingc. 836. 853. 861. Gros. 841. Gulden. 5. 87. 45. 889. Halbe Cart. 193. Halbe Gulden. 114. Halbe Schilde. 170. Halbe Schillinge. 159. Halbe Plapparte. 159. Haller. 75. 81. 154. 15g. 160. 883. 257. 363. 48g. Kaiscrskreuzer. 858. Katzengulden. 114. Krähenplapparte. 864. Kreuzer. 165. 190. 864. 866. Kreuzplapparte. 858. Kronen. 160. Lausannerfünfcr mit der liebe» Frau und dem Kindlein. 158. 160. 817. Lucerncrkreuzer. 858. Luccrnerkreuzer, doppelte. 864. Lucernerschillinge. 858, Lucernerspagürli. 858. Lyoner. 114. Mailändcrdickpfenninge. 858. 863. Münzen: Mailändergros mit dem 5. 858. Mailändergros mit den Feder». 858. Mailändergros mit dem Kreuz. 858. Mailänderplapparte, große. 115. Mailänder Vierschillinge. 48g. 46g. 471. Mailänder Zweischillinge. 489. 463. 471. Mantower. 858. Michaelsgulden, St. 5. 45. Nobel. 5. 87. 45. Pfenninge. 858. Pfunde. 87. Plapparte. 5. 45. 75. 8ä. 154. 15g. 858. 866. 473 <2). Postolazgulden. 87. Reale». 811. Rheinische Gulden. 4. 87. 45. 75. 114. 154. 811. 841. 857. 47gC). Nömercarlin. 858. Rollenbatzen. 578. Rüchling. 858. 861. Salucier. 106. Savoyerblanken. 848. Savoyercarlin. 461. Savoyerfünfer. 858. Savoyerfünfcr mit dem Leiterli. 817. Savoyerplapparte. 858C1. 864(°N. Savoycrschild. 87. 45. 114. Schild. 5. 114. 811. 841. Schild mit der Krone. 811. Schild mit der Sonne oder Sonnenschild. 170. 46». Schillinge. 5. 87. 154. 15S. 84g. 857. 864. 48g. 47g. Schillinge in Fünfern. 836. Schillinge in guter Münze. 836. Schlüsselplapparte. 858. Sechser. 154. Solothurnerangster, neue. 888. 858. Solothurnerkreuzer. 164. 858. 864. Solothurnerplapparte. 858. Spagürli. 836. 858. Straßburgerplapparte. 853. Ungarische Gulden. 857. Utrische Gulden. 5. 87. 45. 8g. 114. 160. 811. 848. 858. Vcnediger. 858. Vierer. 159. Walliserfünfer. 817. 858. Weißpfenninge. 83. 139. 143. Münzen.- Wiflisburgerfünfer. 258. Wilhelmergulden. 5. 45. Zehner. 817. Zürcherkrähenplapparte. 858. Zürcherkrcuzcr. 858. Zürcherkreuzer, doppelte. 864. Zürcherplapparte. 858. Münzverein und Münzvertrag der sieben Orte. 858. 861. 868 C>. 864. 866. 871. 305. 374. Münzwesen. 87, 45. 58. 75. 87. 89. 91. INN. 13S. 143. 144. 143. 153. 154. 158. 160. 164. 185. 189. 193. 810. 816M. 883. 884. 838. 836. 244. 846. 848. 84g. 851. 856 C). 857 C). 860. 861. 868 C). 864. 866. 871. 883. 305. 374. 376. 48g. 461. 46g. 471. 47g. 585. 560. N Nachrichtcr. 113. 175. 460. 563. 58g. Nothzucht. 516. 519. Niederwerfen siehe Sequestriren. .0 Oberstzunftmcister zu Basel. 162. Oel, heiliges. 601. Oeffnung von Kaiserstuhl. 544. Orden, deutscher. 806. 803 C). 881. Orgel, hölzerne. 403. P Pacem, burgundisches. 149. Paternoster von Gold, burgundisches. 7. 149. 151. Peinliche Verhöre. 283.- Pensionen. 8. 11. 14. 16. 17. 40. 46. 49. 54. 67. 74. 76. ?g. 115. 163. 169. 170. 173. 185. 183C). 198. 194. 196. 801. 317. 318C). 381. 384. 331.. 338. 378. 401. 484. 486. 487. 488. 436. 493. 510C). 511. 513 516 588. 530. 538. 536. 544. 545M, 564. 576. 600C>. 608. 6»g. 611. 629. Materienregistcr. Pest. 22. 7«. >88. >92. >99. 441. Pfaffenbricf. 296. 267. 478. Pfeile. 385. Pfenning, gemeiner. 529. 55«. 574. 575. 58«. 585. 58«. 588. 589. Pfenning, zehnter. 4N«. 465. Pfenning, zwanzigster. 9«. >>8. 2IZ. 353. 4«N. Prcdigerorden in Deutschland. II2<'>. Preise. Z85. «14. «>5. Priester. >3«. >33. 134 13«. 243. 265 284. 287. 298. 312. 314. Z2>. 322 >'». 324 <<>. 327. 33«. 332. 354. 357. 359. 36«. 365. 369. 372. 378. 398. 4N5. 4N9. 411. 417 42«. 437 438. 439<'>. 447. 449. 45«. 457. 462. 492. 494. 5N8. 525. 549«'>. 55«. 553. 56«. 561 l'>. 564. 567. 569. 573. 575. 578. 582. 584. 588. 589. 599. «3«. «48. «53. R Räuber. 12. >6. >7 >75<'>. 188. >89 224. 23«. 254. 5N5. 587. «33. Rangordnung. 57. Raubsteucr. 37«. Rechnungsablegungen. >»«. >54. >79. 24>. 272. 29«. 44«. 4«««'). 483 542. 572E). «25 Rorschacherhandel. 328 333t'». ZZ4. zzz 339. 34VM. 34>. 345. 34«. 348. 359. 3V« 378. Richtungen. >32 204 34« 343. 55«. 48. >7«. >72. . 215. 2>«. 223. 3N7. 43«. 49« 2. 4. 3«C>. «9. >82. >83. 2>3. 325. 353. 385. . 5«7. 5«8. 5«9. . «57. . 329. 33«. 332. . 33«. 337. 338. 342<'>. 343. 344. 35«. 351. 35«. 392. 275 28«<'>. 339. S Sacraments, Entheiligung und Vorenthaltung deS. 2591'). 359. 453. Säumen. 364. 3S«. 384. 39«. 393. 394. 598. Salz. It. 154. >59<'>. ,««. >8«. 25>. 255. 428. 429. 528. 54«. VN2. KV3. VV4. SanitätSsachen. >K3. 5««t'). 57«. 599 Cchahpsenning. 54«. Schellungen und Schmähungen. 4. 12. >21. >3«. 2N5 235. 238. 24«. 243. 248. 2V8. 28«. 287. 289. 3NN. 3«2. 3N3. 3N4. 3N5. 3«7t'>. 3>>. 312. 329. 3«5. 368. 384. 41« 421. 422. 441. 49«. 559. 5S«. 5«! <'>. 5««. 572. 577. 578>'>. 582. 585. 5871'). 59«i'>. 6N9. «14. 625. «3«. «5«C>. Schiffahrt. >S3. 214. 257. 2S«. 263. 2S5. 322. 43«. 439. 442. 443. 451. 458. 542. 559. 5S8. 569. 571. Schlägereien und Verwundungen. 416. 499. Schrciberlohn. >49. 319. 35«. 412. 441. 457. «5«. Schuldsachcn. 25. 27. 31. «6 >34. >3«. >4«. >49. >52. >53. >7«. 2N4l'). 2«8. 213. 255. 26«. 297. 333. 378. 379. 395. 42«. 431. 443>'). 449. 457. 47«. 482l'>. 5NS. 539. «13. 621. «51. «52. Schuldverschreibungen. 264<'>. 415. 44«. Schwäbischer Bund oder großer Bund oder neuer Bund in Schwaben. 288. 291. 292 1'». 295. 299. 3N7. 3N9 <'». 32«. 389. 395. 4«8. 4>N<'>. 418. 421. 453. 479. 48«. 484. 493. 494. 5N3. 532. 54«. 555. 588. 589. 593. 594. «N2. ««8. «29>'1. «3«. «35. «53. Schwemmen. 368. Schwören, «l. 92. ,73. >77. >89. 538. Selbsthülfe. 357. 554. Scmvacherbrief. 9. 122. >24. >38. 26«. 2K7. 478. Sequcstrire», niederwerfen. 216. 2S4. 442. 4«>. 4S2. 49«. 491. 492. 493. 494. 497. 4981'». 5««. 5N7. 5V8. 5N9. 528. 549. 55«. 5«>. 504. 5«5. 5S8. 569. k«2l'). «14. N23l'1. «3 t. Sessel, burgundischcr. 7. 7« >45. >5«. >52. 318. 32t. Siegel, burgundischeS. 7. >49. Signalement. 30«. Soldsachcn. >4. >8. 25. 2«. 28. 3«. 38. 43. 57. 73. 74 <'). 7«. 78. ,8«. 319. 322. 33X'>. 337. 342. Soldsachcn. 351. 39«. 44«. 453. 487. 488. 5N5. 5N«. 5N9. 517. 543. 545. 559. 5V«. 5««. 5S7. 574. 578. «II. «18. «2«. «37. «43. «4« «53. «54. Stanscrvcrkommniß. 1«4. II«. >38.159. 2S3. 2VK. 2S7. 312. 317. 32>. 324. 325. 344. 36«. 472. 478. 554. «5«. Steuer, gemeine. 49«. 524. 525. 553. i Stcuersachen. 4. 3«t*>. 159. >91. >94. >9« >97. 21«. 219. 227. 241. 244. 27«. 284. 35«. 3«9. 375. 384. 4>8. 482. 5>5. 5>7. 538. 5SN. «37t'>. «45. «47>'l. «48. «49. «52. Stifte und Klöster: Ucbcrhaupt. 87. >3«. >32. >34. >57. - 27«. 312. «NN. Männliche: AigucS-MortcS oder zum todtcn Wasser. >33. Amsvldingcn. 41. Basel: Prediger. >>>. >>2. I>3. >>« >33. >49. >N2. >S51'1. >77. Bcinweil. 4«6. Bern: Vinccnzcnstift. 233. Bcrnhardsbcrg. 373. 38«. Bischofzcll. >5. >7. 7«. >67. «27. «4l. «48. Blasien. St. 2NS. 2>2. 3«s. 309. 385. 5N8. 5«9. «5«. Blindheim. 23. Brünn. 94. Kappel. 29. 34. Thür, Domstift, tt. «22. Lonstanz: Domstist. ««('). >5«. 269. 3S9<'1. 38l. 394. 397. 398. 405. 505. «2«. «27. «3«. St. Stephan. 53«. 627. «52. Damicr. >29. >3«. DiscntiS. 27. 33. >22. 25«. 32«. Einsiedel«. 7. 2«. >3«. >34. >41. >5« >52. 3,8. 321. 455. 47«. 507. 5N9. 5V2. 578. «>2. Engclberg. 7>. 72<'). >02. 134. >«^ 23«. 283. 284. 287. 298. Z>4. 313. 324. 327. 33«. «57. 3S8. 372. 458. 463. 5>t. 512. 527. Frienisbcrg. 4K5. Matericnregistcr. Stifte und Klöster. Männliche: Gallen, St. (Bebte: Ulrich vm. Rösch, 1463 bis 13. März 1461; Gotthard Giel, 18. März 1491 bis 1504.) 10. 14. 30. 33. 39. 44. 46(2). 48(2). 51.53.58.66E).69.88.91. 107(2). 109. 119. 146(2). 153. 157. 158. 171. 172. 183. 185. 190. 191. 197. 204. 216. 222. 272. 279. 310(2). 323(2). 327. 323(2). 329(2). 330. 331. 333. 334 (2). 335. 336 E). 337. 339. 341. 342. 344. 345(2). 348. 350. 351. 352. 356. 359. 362. 366(2). Ig? Z72. 376. 377. 382. 389. 391. 392. 395. 396 6>>. 399. 40». 401 . 204. 2N«<'>. 2N». 215. 21«. 22«. 24«. 274. 275. 2««. 314. 331. 335. 33». 353. 30». 372t'>. 3»N. 3»2. 4N«. 4INt'>. 414. 41«. 424. 43N. 454. 4V5. 4K7. 481 C>. 4«5. 4»N. 4»«. 4»». 5NN. 5IN. 511. 525. 537. 54«. 552. 5S3. 574. S »2. S»4. KN1. «12. «IS. «22. «2». «32. «3». «54<'>. öS«. Versammlungen, unerlaubte. 214. Verweisungen. 252. 4«7. Viehtrieb. 4K». Vögte, Aufzug und Besoldung der. 234. 285. 325. 352. 418. 53». Vogelmahl. ISS. 2»3. Vogt zu Baden. 241. 242. Vogteistatthalter. öS« Vogthühner. 2«». Vogtsachen. 3. 13« 4S5. Boglsteucr. 34». 37«. Vorkauf von Anken, Korn, Salz und Wein. 252. 254. 255. 34«. 347. 35t. 353. 355. 358. 370. 38«. 3SS. 425. 450. 452. 574. ZV Wässerung. SIN. Wafscntragen. 173. 411. 417. 5»» «1«. VIS. Waldmannischer Auflauf. 315. 317. 331. 332. 445. Waldmannische Spruchbriest. 31«. Waldungen. 2»«. 558 Wallfahrten. 57. 331 Wechsel. 258. Weggelder: im Mailändischen. 24» ! Weggelder: am Schollberg. 518. im Thurgau. 2«. in Uri. 37S. Wcidcrcchte und Weidgänge. 352. 407. 4»«. 501. 538. 577. 578. 580. Weidschmalz. 12«. Weinbau und Weinzusuhr. 3S2. 55«. Wcinmasi. 3«v. Werbungen. 48« 508. 5K2. «3S. «40. siehe auch Aufwiegler. Wirtbschaslen. 114. 123. 12» 137. 1K7. IS«. 214. 271. 287. 28». 430. 4»5 532. «4S. Witterung. 383. 418. 5V4. Wochengcricht zu Frauenscld. «43. Wortzeichen. 281. 282. 283. 284. 322. 385. 411. 435. 43«. 438. 4SI. 455. 4K». 533. 573. Wucher. 238. 241. 4«2. Wunn und Wcid. 350. 577. 3 Zehntensachen. 172. 181. 203. 303. 348. 3VS. 388. 415. 41«. 450. 4«2. 4«7. 4VV. 4?»l'). 480. 482. 4S3. 507. 50S. 512. 540. 54». 570. 571. 572. 5»2. «12. «14. «17. «2»(i>. «2I i'>. «22. «24 «2«. «30. «32. «3« «42. «43. «48. «4S. SS4C). «55. Zollbefreiung, beansprucht« und wirkliche. 323. 324('>. 327. 412. 480. 50S. 511. 520. 522 «0». Zvllsachcn: Ucbcrhaup«. 3. 255. 270. 3K7. 3«8. 415. 478. zu Aarbcrg. 57». 58». zu Arona. 5V. 117. zu Baden. 251. 282. 3S3. 455. 51«. zu Basel. 1«1. 3V». zu Bellenz. 5«. 84. 87. 117. zu Brcmgarten. 32» 333. zu Büren. 573. zu Caddelburg. v». zu (älcven 5«. zu l5omo. Sk. zu Domo d'Ossola. SS. in Frankreich. 18«. 203. im St. Gallcnschcn. 51. 82. 88. SV. »8. 443. Zollsachen: zu Gallerata. 5« zu Genf 528. zu Nlottlieben. 231. 232 237.240. 243. zu Hauenstein am Rhein. 508. 50». zu Kloten. 3». 135. >37. 280. 282. 3,4. 31«. 318. 321. 322. 327. 353. 358. 3«0. 385. 388. 3SI. 3»8. 410. 411. 417. 420 423. 425l'). 42«. 431 C>. 435. 437«'>. 438. 441 44«. 447. 450<'>. 4SI. 452. 455. 4SS. 4SI. 4iigi'>. 477. 478. 483i'>. 488. 51«. 518. 520. 521. 524 525. 540. 571. 573. sieh« auch Wortzeichen zu Langenargen. 343. zu Lauis. 5«. 85. zu LuggaruS. SS. 117. zu Lunkhofen. 333. im Mailändischen. 51. 55. 85 INS IN«. IIS. IIS 122. 12« 128. 12». 131. 1«g. 21«. 24» 42». zu Mellingen. 32g. 330 333. 523. ' 5SS. zu Neusi. 1. 3. 528l'). im ^ber- oder Sarganscrland. 15S. IS1. 1V2. 1»8. 212. 221. 241. 245. 247. 2S4. 321. 322. 32S>'>. 332. 375. 44«. 457. 508. 50S. 540. 572. 578. 580. 585. am Platifcr. 42». 431. 432. 438. 4V5. zu Rheinau. 23». 270. 272. zu Rheineek. 458. 4«2. 482('>. 540. SSV. «47<'1. «5«. am Schollbcrg 351. 373. 428. zu Steinach. 348. in Ungarn. 175. in Uri. 180. >85. zu Varese. 5«. im Vcltlin'schen. 5«. im Venetianischen. 35». 48«. zu Maldshut. 20«. 208 241. 577. Zollordnung. 477. Zusähe und Zuzüge. 1»l»>. 23. 24. 27. 28. 38. 28». 2»0. 337. 5V2>'>. S»4«'>. 5»5<'I. 5»v<>). 5»8. «N0«'>. «08. «10. «I,l'>. g,ft. «21. «23. «24C>. «2«<'1. «27. «32. «34. «35. «3». Zusammenkunftsorte der Boten: Velen. sl4»4s 445. Zusammcnkunftsorte der Boten: Acsch, >14801 62. Altstetten. >14921 409. Appenzell. >1490> 350. Bade». >14781 8. >14791 38. >14801 68. >14811 98. >14821 123. 127. >14831 141. 146. 154. 161. >14841 180. >14851 211. 218. >14861 239. >14871 269. 274. 279. 283. >14881 294. 322. 333. >14901 343. 344. 351. >14911 384. >14921 400. 409. 420. 423. >14931 426. 430. 436. 437. 439. >14941 457. >14951 481. >14961 507. >14971 538. >14981 569. >14991 «44. 617. Basel. >14781 3. >14821 116. >14831 165. >14971 548. 552. >14991 628. 632. 634. 639. Bcggcnried. >14781 20. >14831 163. >14891327. >14931438. >14961522. >14971 554. >14981 568. Bern. >14781 2. 3. 8. >14791 4V. >14811 90. >14821 III. IIS. >14831 144. >14841 180. >14861 232.235.254. >14871 275. >14891 3>3. 315. >14911 386. 387. >14921 400. >14931 428. >14961 510. 517. >14981 561. 564. 569. 573. 582. >14991 635. Bremgartcn. >14911 394. Brunnen. >1494> 450.455. >14951492. Consta»;. >14801 79. >14821 112. 120. >14851 221. >14861 228. >14881299.301. >14921413. >14951 486. >14971 523. 531. >14981 561. Diso» oder Donjon. >14971 544. Einsiedel». >14821 127. 138. >14851 222. >14861 228. 247l-1. >14891 331. 335. >1490> 342. 344. >14941 456. 461C). 467. >14951 494. >14971 524. >14981 581. 585. Engelberg. >14811 103. Fiden, St. >44901 340. Frauenfcld. >14991 595. 641. 652. Frciburg. >14861 237. >14971 528. 553. >14981 579. 580. 537. Freiburg. wahrscheinlich. >14911 383. Gallen, St. >l4791 5t. >14811 SO. 98. >14891 334. 335. >14911 396. >14991 646. 652. Gallen, St., wahrscheinlich. >14901 351. Gostau. >14901 339. Materienregister. Zusainmcnkunstsorte der Boten: Hasli. >14971 536. Hitzkirch. >14801 88. >14811 90. 95. Innsbruck. >14781 2. >14871 276. >14971 548. Lindau. >14961 519. Lucern. >14781 3- 5. 7. 9. 12. 13C). 15. 16. 17. 19C). 2t. >14791 21. 23. 25. 29. 31. 32. 34. 37. 43. 45C). 46. 47. 49C). 50. 52. 53. >14801 55. 56. 61. 64C). 66. 72. 73. 74. 76. 78. 81. 82. 83. 85. 86. 88. 89. >14811 9t C). 93. 96. 105. 107. >14821 113. 115. 117. 120. 121. 123. 125. 128. 130. 134. 135. 139. >14831 441. 144. 148. ISO. 151. 153. 1S6C). 157, 160. 163C). 164. 166. 167. 168. 170. >14841 474. 175. 176C). 178. 180. 184. 185. 187. 189 C). 191. 192. 194. 199<2). >14851 20l. 202. 203. 207C). 209. 211. 215. 217. 219. >I486> 230. 232. 235. 239 G). 244. 246. 249. >14871 257. 261. 262C1. 265. 266. 273. 274. 276. 279. 280. 282. >14881 283. 286. 288. 297. 300. 302. 304. 305!C). >14891 311. 312. 314. 316. 317. 319G>. 326. 328. 329. 334. 336. >14901 344. 346. 347. 349. 354. 357. 359. 363. 364. 368. 372. 373. 374. >14911 380. 386. 389. 392. 394. 398. >14921 400. 403. 416. >14931 429. 432. 435. 443. >14941 450. 452. 455. 461. 462. 463. 465. 466. 469. >14951 471. 474. 476. 478. 479C). 484. 485. 486. 487. 488. 489. 490. 491. 492. >14961 495. 498. 500. 501. 506. 509. 510. Sil. 512. 513. 516. 520. 521. >14971 522. 524. 525. 527. 529C1. 532. 535. 545. 547. 548. >14981 558. 559. 560. 562. 565. 566. 568. 580. 583. 584. >14991 591. 592. 594. 597. 601. 602. 608. 616. 619. 620. 644. 658. Luccrn, wahrscheinlich. >14901 363. Maurice, St. >14901 342. Mayenfcld. >14991 593. Münster im Aargau. >1480186. >14831 152. 167. >14841 l72. 177. 178. Zusammcnkunftsorte der Boten: Münster im Wallis. >14781 15. 180. 200. 204. 208. 210. Ragatz. >14801 61. Napperschweil. >14821 126. 138. >1483j 141. >14981 581. 585. Rheinau. >14961 503. >14981 575. Rheine«. >14921 416. Rorschach. >14901 640. Nottweil. >148I> 163. Sargans. >14841 179- >14991 593. Sarganserland, im. >1486> 238. 244. >14921 418. Schaffhausen. >14851 205. 214. >14991 627. Schwyz. >14881 285. 286. 301. 303. >14891 613. >14911 378 C). 383. >1492> 402. 415. >14941 445. >14961 495. 505. >14991 634. Sitten. >14971 544. Solothurn. >14781 6. >1486> 233. Staus. >14801 72. >14811 91. 92. 93. 101. 109. >14821 428. >14851 223. >14861 253. Straßburg. >14821 130. Tübingen. >14811 106. Urban, St. >14921 423. Uli, in. >14871 256. >14971 554. Wallenstadt. >14961 517. Wartenstein. >14961 503. >14981 586. Wcrdenberg. >14881 293. Wesen. >14821 121. WilliSau. >14801 85. >14831 166. Wyl. >14781 42. >14791 52. >14901 338. 345. 356. >14911 377. >14921 402. Wyl, wahrscheinlich. >1490> 372. Zofingen. >14781 15. >14811 403. 108. >14981 573. Zürich. >14781 4. 9. 15. >14791 27. 28. 33. 34. 35. 52. >14801 54. 57. 58. 59. 65. 71. 77. 80. 82. 84M. >14811 96. 100. 105. 106. 109. >14821 112. 117. 118. 119. 121. 124. 127. 128. 131. >14831 145. 152. 153. 160. >14841 190. 193. 195. 197. >14851 209. 216. 220. 222. 223. 226. >14861 226. 228. 237. 242. 245. 247. 250. 252. 253. 255. >14871 259. 264. 267. 268. 272. 277. 278. 281. >14881 289. 291. 301. 306. >14891 ZusammenkunstSertc der Beten: Zürich, 399, ZI 5, zzz, 33«, >I499> 339, 341. 3««. >I49>1 37». 397, >14921 399, 499 49«, 419, 421, 422. >149Z> 435, 449, 442, >14941 44«- 449, 449, 454, 479, >14951 472. 475, 492, 494, >I4»«1 49«, 594, 59«, 514, 5,9. >I4«7> 52«, 529, 5Z7, 542, 54Z, 5,9 552, 555, 55«, 557, >14991 A Aarbcrg. 415. Aare 459, 577, Abletsch, 29, 32, 75, ?legeri. 31«. Aelen, 199. Besch, 44, 49, 54. Ninschwnl auch Auwel, 349 359, 3KZ. Z««, 549, Almispcrg, 51. Altcrschwnl, «4«, Altisbausen, «39, Altnau, «41, «47. «55. Alters in Schwaben, 112, Altstetten: im Rheinthal, 339, 349, 359, 35«, 3V9. 39«. 433, 599, «47, «55. bei Zürich, 299, 293, 295. 439, Altwi«, 214. Anwnl stehe Ainschwnl, Appenzell. 14. 29, Ztt. 195. 197. 112. 1«4. 193, 222. 329. 329. 339. 331, ZZZ, 3Z4'»>, 335, 337, 339. 349l'). 341, 344, 345, 359, 351. 35«. 3«2l'l. 3««, ZK7>'>, 379. 39«, 491 l'l, 49«, 429. 424, 425. 433, 441 l'l, 442, 492. 597, 559. 5SZ, 577, 599, 593, «lllll'l, «25. «49, «41. «45. «4«. «5«. Arbon, 335, 599, «99, «92, «99, «23. «42 l'l. Arona, 494, RrtaS oder Artest« 1K9, Aspermont, 199, Matcrienregister, ZusainmenkunstSerte der Beten: Zürich. 5N9, 575, 57«, 577, 593, 597, 599, 591, >14991 592, 595, «91. «93, «94, «9«, «97, «19 «24, «ZI l'l. «3«, Zug, >I49I> 194l'l 199 >14821 >Z8 >14951 219, >I49«1 229. >1497> 2K3, >14991 295, >14991 329, 334. >14991 ZK«. II 4911 ZW. >14921 399, 494, 425. >14941 4K4, 5 r t s r e g i st c r. Augsburg, 533. 537, Auronnc ebcr Asona, «99, «22, B Baar, ZI«, Baden: Grafschaft, 193, 251, 2«!>l'l, 271. 274l'l. 291. 292, 459, 4«2, 4«Z. 4««, Stadt, 19, 27, 199, 193, 197, 29«, 213, 214, 2I9l'l. 223. 229. 241, 242. 25«, 271 l'l. 273. 274. 275. 277, 279<'l. 299, 293, 299, 295. 29«. 297, 299. 399, 325l'i. 352. 353, 391, 497, 421. 422 l'l. 449. 449, 453. 4N9, 543. 5«4, «13, «14. «19, «41. «45, BagneSIHal, 53«, 544 Balgach, 539, Balisingen. 594, Bar. «9, «2, 99l'l, 91, «93, Basel, 2. 7, 19, 29, 24, 39, 49. 42l'l, 55. 99, 91. 199l'l. 125. 13«. 139, 14«. 152. 153. 155. 15«. 159, 1«9, 1«I. 1«5, 173>'l. 229. 239, 232. 234. 235. 237. 243. 252. 2«7. 273. 275. 27«. 279. 3«9. 39«. 399. 491. 497. 412. 417, 421, 429, 43«, 455, 459, 539. 54«, «94, «9«, «12, «I«, «3«l'l. Bcaufrcment, 1, 199. 194, >9«, 233l'l. 234. 379, Bellen;. 27, 29. 29, 31. 32. 115, 494. 499, 495, «99, ZusammcntunftSerte der Beten: Zusi. 4«7, 4K9. >I49«1 515, >14971 5Z4l'l. s,4«9> 59«, >14991 «>5, Lchne Ortsangabe, >1499> KZ. W >,49I> 194. >I492> 132, >1494> 197. 291. >I497> 2K4, >I499> 337 >I499> 349, 359, 3«7, >I49I> 379, >1493> 434, >14941 449, >14951 473. 477, >I499> 574, >1499 1591. Zutrinken, «95. Berg. 334, 345. Bergell, 12, 13. Bergknccht, 334. 345. Bern, 5. 19, 13, 23, 29, 33. 34. ZS 44. 193, 112. 144, 179<'>. >89 294, 29«. 299l'l. 211, 219 '23« '239, 249, 241, 254, 2«3<'l. Z«> 499, 425l'l. 472, 499, 591. 519, 519, 537, 543, 544, 554, S59«'> 5K2, 5«4, 5«7l'l. 5«9>'l, 5V«l'l. 579, 573, 574, 579, 599, «99 «17, «43. «45. «5«, «59. Bernang 279, 339. 349, 359. 447. Bernbardpasi, 319. 373, 379. 399, Bcrnbardzell, 334. 345, Besannen oder Bisanz, 41, Biberach, 193, 19«, 292l'l, 225. 477, 533. Biel, 25, 27, 39, 41, 159. 54«. 5S5 Birmensters, 499, 591. Bischofzell 39, 32, 335, 494, «99, «27- «37. «41. K43l'l. «49>'l, Blatten. 39«, 427, 429. 433, 435. 479- 511, NIZl'l. «19. «49, «55. Blunz. 12«, Bodensce, 537. Bollcnz, 29. 32, 47. Bellingen, 47, 19«. BoSwYl. 44, 499, 493. 43«. Vrcgenz, 434. Bregenzcrwald. 597, «4«, Brcisach, 99, 47«. Bremgarten, «, 19, 27, «9 73,99, >47. >52, 259, 2«9, 2KZ, 279<'>. '2«Z Ortsregister. Bretagne oder Britaiiicn. 314. 387. Buchberg. 388. Bucheggberg. S73. Buchen. 538. Buchhorn. 369. 388. 395. 533. Buchs. 496. Bulach. 277. Bünzen. 44. Büren. ^24. 635. 651. Bürglen. 191. Bütte». 659. Burgund oder Oberburgund. 1 (2). 2. 3. 11(^1. 14. 16. 18. 25. 26. 28. 39. 33. 349°). 36l°°>. 37(°°). 49. 41. 43. 79. 316. 321. 357. 365. 392. 432. 433. 582. Bußkirch. 138. C Lastet. 598.' 624. Ehatcnay. 89. Chur. 9. 48. 246. 531. 599. 591. Lhurwalden. 11. 19. 29. 26(°°1. 119. 246. 248. 249. 251. 257. 269. 592. 515. 516(2). 517. 518. 526. 539. 536. 542. 546. 584. 599. 591. Clerval. 69. Loblenz. 239. 279. 355. 577. 599. Cöln. 14. Lolmar. 2. 55. 162. 389. 396. 398. 491. 497. 412. 417. 428. 436. 455. 458. 539. 546. 617. 629. Lonstanz. 14. 64. 72. 87. 99. 92. 193. III. 114. 116. 117. 136. 143. 183. 196. 292. 219. 212. 229. 222. 249. 399 L). 331. 372. 374. 381. 382. 497. 427. 431. 435. 479. 474L). 475. 478. 479. 489. 484. 493. 494. 495. 497. 591. 593. 595(2). 596. 598. 511. 512. 514. 518. 529. 521 L). 523 (2). 525 (2). 53Z, Z34. 535. 537. 541. 589. 584. 599. 593. 629. 644. 646. 647. Kroatien oder Grabatan. 485. Cudrefi». 19. 44. 64. 76. 159. D Dänikeil. 374. 381. 462. Dagmersellcn. 423. Dankbolzheim. 47. Daveder. 449. Delsperg. 619. Dießenhofen. 19. 18. 33. 38. 99(2). 192. 183. 295. 212. 282. 283. 292. 399. 393. 397. 493. 459. 549. 575. 599. 627. Dietikon. 173. 352. 497. 439. 458. 476. 482. 532. Dietweil. 176. 451. 454. Dörflingen. 696. Dole. 38. 42. 43. 55. 187. Dornbirn. 597. 613. Dorncgg. 229. 633. 636. 649. 651(2). Dottikon. 389. Durstudlen. 372. C Ebringen. 69. Echallens. 237(2). Eggen. 381. Eggenweil. 469. 479(2). Eich. 395. Elgg. 572. Endtirch. 369. Engadin. 615. Epinal. 89. Erlach. 19. 44. 64. 76. 159. 169. 189. Ermatingcn. 251. 381. Eschen. 377. Eschenz. 392. 329. Eßlingen. 193. Ezweil. 223. 249. Z7 Fahrwangcn. 43. Fcldbach. 628. Feldkirch. 134. 226. 229. 369. 379. 539. Felwen. 648. 655. Fiden, St. 349. Fontcnay. 1. Frauenfeld: Grafschaft. 25. 374. Stadt. 183. 249. 526. 691. Freiburg. 2(2). 8. 9. 14. 15. 23. 85. 89. 198. 119. 112. 144. 151. 169. 167. 177. 178. 179E). 189. 193. 294. 211. 229. 236. 249. 269. 373. 419. 411. 414. 472. 475. 489. 495. 516. 518. 535. 543. 555. 584. 699. 645. 656. Frendenberg. 245. 375. 445. Frickthal. 595. Medingen. 594. Fürstenberg. 292. Fürstcnegg. 299. G Gachnang. 572. Gaienhofen. 547. 612. Gächingen. 627. Gaiserwald. 334. 345. Gallen, St. 4. 19. 14. 27. 29. 39(2). 39. 44. 46(2). 54 gz 54 gg. 66(2). 7g g^ gz gg gg. gi. 195. 197. 199. 153. 288. 312. 328. 329. 339. 331. 333. 334(2). 335. 336. 349. 341. 342. 351. 358. 359. 361. 362. 366. 379. 376. 392. 396. 411. 414. 415. 427. 439. 443. 476. 496(2). 597. 529. 537(2). 54g 547 574 gg^ 699. 699. 631. 649. 641. 645. 649. 652. Gams. 514. 538. 589. Gcißbühel. 624. Genf. 7. 292(2). L98. Genua. 12. 488. Geroldseck. 248. Glarus. 28. 52. 324. 481. 584. 591. 649. 645. Glurns. 513. Gmünd. 193. Goldach. 334. 345. Goßau. 334. 338. 345. 415. 416. 435. 549. Gotthard, St. 23. 25. 37. 78. 81. 523. Gottlieben. 699. 692. 624. 553. Grätschins. 517. 539. Grafenort. 527. Grandcourt. 19. 44. 64. 76. 159. 169. Grandson. 4. 64. 76. 159. 237(2). Graubünden. 693. Grießcnberg. 27. 79. Grießern oder Kricscrn. 396. 427. 433. 435. 479. 646. 648. 656. Grimmenstein. 195. Güttingen. 593. 629. 627. 648. Gundelschwcil. 511. Gutenberg oder Gutcnburg. 193. 695. ^rtsrcgister. Habäburg. «39. Habsperg. 594. Hall, 193. Hallau. 19. Hallwylersce. 24. 49. 44. 48. 54. 58. «3. «5. 84. 87. 88. 99. 95. Hedingcn. 152. Hegau 135. 137. 29«. 218. 3K9«'1. 389. 471. 477. 594. «93. «9«. Heidegg. 287. Heilbronn. 193. Hciligenhub. 372. Htlfenschwtil. 334. 345. Herdern. 212. Herlcourt. 79. Hehenweil. 334. 345. Hifingcn. 594. Hinterswcil. 338. Hihtirch. 493. 424. Höchst. 198. Hörig. 592. Hohenberg. 298. 399. 555. Hohcntwicl. 594. Homburg. 1SI. Horgcn. 3SS. Horn. «21. «48. Hünenberg. 4«7. Hüningcn. 4«k. Hugelschofen. 539. Ifcrten. 384. Istcin. IK2. Italien. «7. Illingen. 189. IrniS. 21. 24. 49. ISny. 533. Ittingen. «37. Jod Icstctten «. 9. 277. 329. 323 Iougnc. «4. Kaist^stubl. 279. 283. 289. 291. 353. 358. 3S5. 391. 398. 499. 419. 411. 417. 429. 422. 425. 427. 431. 434. 599. 525 543. «99. Kempten. 197. 533. Kerenzen. 44«. Kirchdorf. 29«. 212. Klettgau. «21. «31. Klingnau. 39. 279. 289. 291. 393. 598. «99. .«Noten. 4K«. 482. Knutwvl. 124. «kriegstetten. 573. Äüssenberg. «97. «98. »19. «II. «13 «21. «22. «2«. «49. Küsinacht: am Vicrwaldstättcrsee. >49. am Zürichs«. 287. Ayburg. 28«. 434. 4KK. «39. L Lauis. 484. 488. Lcchfeld. 493. 498. Lcimbach. «52. Lenzburg. 4«k. Leuttirch. 533. Liestal. 1«>. «38. Limma» 439. 442. 458. 599. 542. 577. Limmatspihc bei Zürich. 442. Lindau. 19. 29«. 297. 218. 229. 289. 299. 391 «'). 395. 313. 315. 323. 334. 359. 353. 399 «'>. <95. 425 ('). 481. 485. 495. 542. 543. «12. «18. Luccrncrsec. 149. LuggaruS. 484. 488. Luggenwnl. 338. Lunkbofen. 444. 44«. Lustnau. 3«9. 55«. M Männedors. 273. 3K9. 4K7. 4«9 479. «14 Märstctten. 238. 242. 247. 2kg. 279. Maienfeld. 221. 593. «19. «5«. Mailand. 9 13. 19. 45. 53. 54. 5«. ?>«'>. 7Z. 1,5. 128. 129. 135. 143. 154. 159. 295. 299. 212. 217. 221. 249. 242. 248. 25«t'1. 257. 2«9. 279. 275. 277. 279. 289. 295. 299. 39K'>. 393. 39g. 313. 449. 455. 485. 491. «31. «32«'), «34. «37. MalS. 431. 513. Marbach. 279. 339. 349. 359. 35«. 37«. 447. Margarethen, St. 51. 195. 198. 433. 489. «47. Masox. 548. MeerSburg. 437. Mcicnbcrg. 194. 157. 214. 271. Mellingen. 27. 188. 298. 239. 279iN. 343. 412 43«. 482. MelS. 247. 279. 329. 424. 448. Mcmmingcn. 225. 533. Menzingen oder die von Berg. 31« Melllen. 3K9. 373. Meß. 379. MichaelSamt, St. 54. Möhringen. 577. Mönchcnstcin. 229<'>. 239. 232. 234 235. 237. 243. 248. 259. 252>N. 254. 25«. 2K5. 2K7. 2«9. 273. 275. 27«. 279. MörSldeil. 334. 345. Monsap. >19. Monstcin. 572 ('>. Montcnach. 237«'). 384. Moosburg. 593. «29. «23. «2«. «27. Morweilen. 579. Mosen. 44. 48. Müblhausen. 179. 173. >8791. Münchwyl. 372. Münster. 423. Münsterthal. 511 Mula. 334. 345. Multen. 19. 23. 44. «4. 7«. 155. >59 1S9. 237. NantcS. 387. Neapel. 545. Neuenbürg: Grafschaft. «9 255. Stadt. 89. 255. Neubausen. 594. Neuhcim. 29. 34. Neunsorn. 212. 572. Ncuntirch. >9. «33. Nidwaldcn. 513. Niederbüren. 334. 338. 345. Ortsregister. Novarra. 545. Nürnbcrg> 8. 10. 86. 8ä. 360(2). 388. 447. 455. 506. 533. 537. 602. Nydau. 8. O Oberberg. 51. 347. 348. 353. 362. 363. 366(2). 521. Oberbüren. 338. Oberdorf. 348. 353. 366. 337. Oberland. 26. 32. 38. 117. 113. 123. 134. 137. 271 (2). 310. 601. 604. Oberterzen. 448. Obwalden. 513. Oesterreich. 53. 304. Oetweil. 451. 456. 453. Omer, St. 314. Orbc. 64. 76. 237(2). Ormond. 180. P Pfäferserbad. 132. 351. 538. 581 (2). 588. Pfeffingen oder Pfäfsikon. 163. 538. 533. 603. Pfirt. 332. Pfullcndorf. 637. Picardie. 163. 545. Pierre Pertuis. 564. Platifer. 423. 432. 438. 465. 467. Pont-a-Mousson oder Puntemoß. 147. Prättigau. 623. Pratteln. 533. Provence. 62. 80. St Ramsen. 534. Randcck. 606. Nankweil. 107. 112. 120. 164. 133. 222. Ravenspurg. 103. 533. 561. 564. Neiden. 423. Reinach. 423. Reuß. 143. 147. 152. 241. 243. 257. 265. 433. 436. 451. 503. 542. 563. 577. Neußschicß. 408. 410. 426. 428. Reutlingen. 55. Rhein. 322. 453. Rheinau. 4. 215. 213. 277. 273. 282. 310. 341. 443. 344. 440. 444. 447. 570. Nheineck, Stadt und Stein. 333. 340. 352. 362(2). ZggM. 370. 377(2). 336. 404. 407. 424. 427. 432. 447. 510. 511. 551. 560. 563. 570. 577. 532. 647M. Rheinthal. 4. 14. 103. 328. 341. 347. 352. 356. 362. 367. 363. 377. 373. 384. 405. 441. 442. 473. 511. 640' 652. Nichcnsee. 271. 433. 441. 454. Rickenbach. 374. 381. 653. Noggweil. 423. Romanshorn. 334. 338. 345. Nonchamp. 70. Rordorf. 352. 383. 407. 440. Rorschach. 334. 337(2) zzgl»,. 34g, 342. 345. 346. 382. Nosenegg. 534. Rothenburg. 104. 338. Nothweil. 20. 27. 23(2). 33. 36. 33. 103. 105. 106. 107. 113. 137. 145. 147. 181. 131. 133. 200. 202. 203. 206. 215. 218. 221. 274(2). 275. 284(2). 288. 231. 300. 362. 365(2). zgg 373(2). g7g Z78 zg2. 384(2). 330.(2) 334. 411. 414. 446. 447. 443. 554. 462. 463. 468. 477. 507. 508. 515. 521. 526. 528. 523. 533(2). zZg gz? gzg 544 547. 550. 553. 555. 557. 562. 565. 566. 574. 576. 577. 578(2). 580. 584. 585. 533. 606. 608. 612. 632. 640. 642. Rotmonten. 334. 345. Rüsegg. 33. 114. 123. 182. 236. 343. Rüti. 540. 560. S Salins. 2. 11. 24. 38. 4». 41. 428. 423. 603. 604. Saluzzo. 234. Sargans: Grafschaft. 14. 38. 121. 126(2). 444 247. 250. 232. 233(2). 406. 418(2). ggz Stadt. 156. 153. 136. 233. 236. 323. 330. 332. 351(2). 457. 503. 532(2). Savoyen. 8. 342. 38». 332. 401. 413. 420. 424. 425. 437. 433. 440. 444. 481. Sax. 333. 340. 341. 356. 334. 538. 530. 646. Schaffhausen. 23. 25. 27. 28. 137. 155. 170. 186. 206. 213. 215. 221. 226. 230. 241. 242. 255. 265. 343. 384. 403. 407. 411. 415. 464. 465. 533. 585. 586. 536. 600. 602. 641. 645 (2). 554 Schenkenberg. 651. Scherzingen. 653. Schlettstadt. 2. 83. 162. 383. 336. 338. 401. 407. 412. 417. 420. 428. 436(2). 455. 458. 533. 546. 623. Schliengen. 133. Schmerikon. 386. Schvftland. 146. Schönenbrunn. 105. Schollberg. 245. 354. 364. 370. 373(2). 375. 418. 422. 427. 433. 457. 517. 518. 647. Schwaben. 304. 585. Schwaderloch. 601. 605. 606(2). 6tN. 611. 613. 624. 646. Schwarzwald. 603. Schweizerland. 617. Schwyz. 5. 28. 52. 33(2). Z2i. Z24. 327(2). Z28. 330. 334. 350. 364. 333(2). 503. 542. 543. Siggenthal. 441. Singen. 534. Sins. 123. 133. 143. 145. 182. 214. 222. 236. 265. 273. 284. 238. 306. 311. 318. 322. 332. 343. 354. 357. 353. 372. Sißgau. 162. Sitterdorf. 338. Solothurn. 2(2). 8. 3. 14. 15. 18. 2». 24. 33. 35. 42. 83. 108. 110. 112. 16». 177. 138. 223M. 230. 232. 234. 235. 237. 243. 248. 252(2). zz^ 260. 265. 267. 273. 275. 276. 278. 273. 301. 347. 352. 358. 361. 364. 371(2). 272(2). Z7Z 4gg 41g. 411, 414. 475. 435. 516. 535. 543. 562. 567. 563. 563. 573. 573. 58». 583. 532. 534. 602. 604. 61». 635. 645. 651(2). g52, gzg. Ortoregistcr. Sommert. 334. 345. Stammheim. 205. 212. 329. 455. 500. Staufen. 534. Ste20. 122. I25<«>. 123. >27. 128. 130. 131. 132. >53. >32. 200. 203. 383. 333. 398. 401. 407. 4,2. 417. 418. 420. 428. 433. 455. 458. 533. 537. 539. 540. 543. 543. 54«. 549. 552. 317. 323. Straubcnzell. 334. 345. Stuhlingen. 321. StüriShof. 577. Stüßlingen. 547. Sulgen. 251. 327. 341. Sunbgau. 331. Sursee. 277. T Zablat. 334. 345. Tägerig oder Tägern. >3. 239. Zanneggeramt. 431. 508. 34«. 354. Zerzen. 247. 323. Tettigkosen. 357. Zhal. 34«. 423. 45« 432. 434. 343. Zhayngcn. 175. 540. 323. Thiengen. 53«. 323. 327. 331. Thicrstein. 139. 59«. 333. 335. 333 351. Thür. I«4. Thurgau. IN. 33. 55. 34. INN. 102. 115. 123«'). 134. 133. I42t'>. 145. 143«'). 191. 193. >94. 133. 137. 210. 237. 241. 251. 293. 300. 301. 30«. 310. 323 t'). 32«. 351. 352t'). 355. 35«. 332. 371. 374«'). 375. 381«'). 382. 395 417. 424. 423. 427. 473. 483 543. 310. ?öß. 572. 5 oggcnburg. 30. 222. 335. 35,. 353. 330. Zriburg. 555. ZUbach. 334. 345. Üuggen. 389. 453. 454. 455. 453t'). 459. 434. u Ueberlingcn. 387. 533. 307. Uititon. 280. 493. 439. 501. Ulm. 10. 103. 177. 189. 130. 204. 203. 20«. 211. 225. 240. 414. 442. 533. 537. 554. Untercggen. 334. 345. Untcrschan. 403. Unterwalden. 5. 7. 13. 15. 28. 93t'). 334. 373«'). 495. 497. 503. 505t'). 503. 511. 512. 51«. 520. 52tt'). 523«'). 525«'). 531. 533. 534. 535. 541. 542. 543. 593. Urdorf. 280. Uli. 5. 9. IN. 12. 13. >4. 15. I«. 19«'». 21. 28t'). 32. 34t'). 35. 47. 52. 54. 53t'). 34. 93t'). ,49. 133«'). 334. 344. 373t'). 379. 332. 33«. 399<'>. 47«. 479. 495 t'). 437. 503. 505t'). 503. 511. 512. 51«. 520. 52K'). 522. 523t'). 525l'1. 531. 533. 534. 535. 541. 542. 543. 320. 331. Urscrn. 7«. V Vaduz. 403. 353. Venedig. 13. 17. 1«. 35. 33. 50. 51. 123. 154. 155. >53. 157. 159. 131. >7«. 130. 222. 235. 233t'). 283. 312. 330. 332. 353. 380. 330. 472. 484. 483. 431. 502. 507. 513. 537. ViliasanS. 40. Villingcn. 555. Vilinergen. 5«. W Waat. 1. 3. 25. 30. 35. 73 324. Wagentbal, Vogtei. 347. Waldenburg. 20. 131. Waldtirch. 334. 33«. 345. Waldstädte oder die vier Städte am Schwarzwald: Laufcnburg, Rhein- fcldcn, Selsingen und Waldshut. 9. 11. 17. 21. 47. 49. 53. 3«. «4. «7. 102. 117. 137. 143. 145. 147. 152. 155. 133. 195. 137. 13«. 203. 223. 232. 31«. 333. 370. 372 t'). 402. 577. 350. ! Wallcnstadt. 153. 183. 18«. 441. 44«. 432. Wallis. «. 13. I7t'). 30. 42. «3. INN. INI. 17«. >83. >95. 203. 204. 205. 207. 20«. 209. 212. 213. 215t'). 217. 221. 223. 224. 223. 231. 240. 242. 254. 253«'). 259. 234. 303. 3>9t'>. 342. 354. 380. 383. 332. 419. 420. 424. 425. 437. 43«. 444 t'>. 449. 450 t'>. 451. 453. 455. 481. 430. 5V3<'>. 50«. 510. 530. 535. 544. 554. 530. 533. 53«t'>. 570. 574. 532. 325. 35«. Walpcrswhl. 255. Wange». II. 185. 133. 275. 533. Wartau. 159. 271. 273. 539. 357. Wartenstcin. 585. 583«'). 58«. Wasterkingcn. 184. Weinfelden. >91. 237. 575. 321. Weingarten. 18. 533. Wehningen. 280. 283. 443. Wellhauscn. 355. Wcngt. 323. 355. W-rdcnberg. ,73. 183. 18«. 247. 257. 253 t'). 232. 233. 237. 23«. 270. 273«'). 275. 277. 279. 285. 289. 292. 293. 418. 530. 584. 539- 303. 327. 344. 353. Wesen. 383. Wcttingen. Dorf. 432. 483. Wifflisburg. 158. 130. 217. Wigoldingen. >50t'>. 212. 242. 247. 270. Wilchingen. 533. Wildegg. 113. Windegg. 247. 324. Windisch. 571. Winter»,ur. 313. 331. 353. 403 538 Witcrdingen. 594. Wittenbach. 334. 345. Wohle». 335. Württemberg. 53. 54. 31. 32. 73. «4- >05. 194. 137. 203. 21«. 533. Wvcr oder Wvger. 153. 334. 345. Wvl. 335. 351. 352. 333. 339. 400. 402. 341. 3 Zofinge». ,4. 53»«'). Zuekenried. 33«. 343. Ortsregister. Zübcrwangcn. 334. 338. 345. Zürich, 28. 34. 3g. 52. 113. 120. 122. 125<°). 120. 127. 128. 130. 132. 185. 283. 301. 307. 30g. 315. 317. 320(2). Zzz ZZ4 gzg 364. 366. 372(2). 384. 386. 389. 390. 393. 394. 401. 408. 410. 420. 426. 428. 442. 445. 458. 459. Zürich. 462. 463. 468. 495. 542. 543. 621. 640. 656. Zug. 28. 136. 137. 138. 142(2). jgg 301. 316. 317. 334. 364(2). zgg 372 (2). Z7gt-, zg4 zgg. Jgg. 393. 394. 408. 410. 426. 428. 467. 495 (2). 497. .503. 505 (2). Zuz. 506. 511. 512. 518. 52». 521(2). 523 (2). 52g (y. 5Zj g^z 535. 541. 542. 543. 596. Zurzach. 38. 181. 270. 289. 590. 626. Zuzwyl. 185. 191. 334. 338. 345. Zwingen. 610. Zwingenstein. 396. P e r s o n e n r e g i st e r. A Aarberg-Valangin, Johannes Gras von. 234. Aberii, Jakob. (Zürich.) v. ,1494s 452. 2. >1497) 524. Ii. ,1498, 568. 581. 584. Abis. 176. Abvberg, Ulrich. (Schwyz.) I>. ,1481s 92. 101. >1482) 123. 124. 125. 127. 128. 130. 8. 132. II. 132. s1483s 163. 164. ,1484s 172. 175. 176. 178 (2). 180. 184. 194. ,1485s 217. ,1487s 274. ss 16. 304. Achshalm. Aegidius oder Gilg. (Bern.) n. ,1479s 45. ,1483s 141. 144. Achshalm, Peter. (Bern.) ». ,1480s 88. Adclsheim. Zeissols von. 552. Adlikon, d». von. 113. Aebli oder Ebli, Werner. (Glarus.) v. s1478s 9. ,1479s 34. ,148», 55. 56. 78. ,1482s 124. 126. 8. 132. Ii. 132. 8. 138. v. ,1483s 163. 170. ,1484s 171. ,1486s 245. 247. 250. 252. 253. 254. ,1487s 259. ,1495s 485. Acrzingcr, >. 393. Albers, Ulrich. 270. Albi, Bischof von. 14. 34. 38. Albrecht, Heinrich. (Zug.) n. ,1478s 16. ,148»s 64. 72. 73. 79. ,1482s 124. 125. ,1489s 317. ,1490s 347. „ 469. Albrccht, Leonhard. 429. Albrecht, Margaretha. 448. 449. Albrecht, n. 354. Alikon, Peter von. (Luccrn.) v. ,1479s 45. ,1481s 92. ,1484s 176. ,1485s 215. ,1487s 257. 265. 281. ,1495s 474. 485. 487. 489. 491. 492. ,1496s 500. 501. ,1497s 525. 529. 535. 542. Alsa, Caspar von. 25. 32. Ambos, Amph oder Amß, Götschi. (Zug.) H ,1479s 53. ,1480s 55. ,1481, 93. ,1482s 127. 8. 132. Ii. ,1487s 276. ,1499s 595. „ 297. 311. Ambos, Amph oder Amß, Heinrich. (Zug.) v. ,1480s 66. Ambühl, Cunzmann. 416. 419. 424. 447. Band 3, Abthcilmig 1. Ambril, Hans. (Obwaldcn.) v. ,1484s 190. ,1486s 236. 249. ,1488s 302. ,1496s 506. 510. ,1497s 529. 532. 535. 537. 548. 549. ,1498s 568. 575. 583. ,1499s 597. 602. Ambril, Jakob. 101. Amgrüt, Matthäus. 498. Am Len, >. (Uri.) o. ,1481s 96. Anrnrann, Ludwig. (Zürich .s l>. ,1488s 304. ,1499s 627.,, 436. 623. 643. Amman», dl. 424. 431. Arnstein oder a» Steinen, Heinrich. (Nidwalden.) v. ,1479s 45. 53. ,1481s 92. ,1483s 157. ,1484s 172. 176. 195. ,1494, 469. ,1495s 471. 479. ,1499s 627. „ 131. 509. 628. Anbcrhart, >. 577. An der Halden, Erni. (Unterwalden.) o. ,1480s 85. ,1481s 96. Andlau, Laurenz von. 229. Andlau, Lazarus von. 391. 419. Andlau, Walter von. 519. 578. Andres, Heinrich. (Zug.) U. ,1482s 123. ,1485s 211. 214. 218. Andres, Peter. 262. 267. Anwyl, Burkhard von. 113. Archegger, Marti». 480(2). Archer, Anton. (Bern.) Ii. ,1478s 3. ,1483s 161. ,1491s 383. Armbroster, Bernhard. 558. Arnold, Jakob. (Uri.) v. ,1478s 3. 7. 13. 17. ,1479s 29. 32. 34. 49. 50. ,1480s 55. 61. 66. 88. ,1481s 92. ,1482s 123. 125. 139. ,1483s 156. 2. ,1486s 247. 253. 11. ,1487s 267. 279. 2. ,1488s 293. v. 293. 2. ,1491s 379. II. ,1494s 469. Nrchs, Benedict von. (Freiburg.) v. ,1497s 537. Arona, ?(. Graf von. 195. Arsent, Franz. (Freiburg.) v. ,1493s 429. 432. ,1495s 489. 491. 492. ,1496s 500. 501. 511. 512. 513. ,1497s 527. 548C). 555. ,1499s 607. Arzethauser, Fridolin. (Glarus.) n. ,1493s 435. ,1497s 542. ,1498s 584. ,1499s 595. jj 326. 353. 3 Personenregister Ast. Hans von, 508. Au, Stephan von, 1«, 14, Ausdcrmaur, Ulrich, (Schwyz.) N, >It7N> 53. >148Z> 153. 15«. 1«». I«7, >I487> 3tt». >I488> 383. 3»4. 397. 300. 5114, 305. 30«. >I48»> 317. ZI», 333. >14»«> 340i'>. 34«, 347. 34», 354 357. 35». ZK4, 3««. >14U1> 38». >14»3j 4l»Z. >14»3> 433. 440 i'>. >l4»4> 453. 4SI 4«Z. >I4N5> 474, 484. 4»I. 493 >I4»«> 50», II4»?I 533. 537. 545. >14»»> 5»t. «3», ü 441 Ausdcrmaur, UrsuS, 8. >I4N4> 33». Ausdcrmaur, Werner. (Schwvz) Ii >147»> 45. Augsburg, Bischof von. KK. 73, 7». 13». 133. I«3. »lugspurg, Ulrich. 1»1. Augustin, Johann, 3N8. Avcardis, Baplista de. 334 B Babenberg oder Babenbcrger, Daniel oder Samuel. (Svlothurn.) Ii, >>4»8> 5«3 5K5. 5VV, >1t»9> «»3. «1«. «1». «3» «37. «4». » «38. Bachmann. HanS. (Zug.) ». >147»> 3«. >14811 »3, »3. >1485> 3»», >1487j 3K3. 383. >I488> 393. ZN». 303, 30«, >14NN> 3«4. 373. >14»7> 54». >14g8> 5V3. >I4»»> «03. » IS«. 304, 313. 334. Bachmann, HanS. 4S3, 4K4. 480, 4»>, 4»3. 4»», 50» Bachofner, »onrad. (Zürich.) N, >I4»3> 435. Baden, Heinrich von, 137. Baden, Markgraf von. 1V3. Büppel, auch Pcppet, Benedict, 3»3, Z»4. Z»5 511, 513 Bärer, Georg. 553. Baldegg, HanS von. «05. «Nk. «IN, «14. «18, «31, «3« «38. «33. «38«'». «50. N5N'». «54, Barbadico, Augustin, 473, 51» Barmettlcr, 8. 358. Bartcnschlaher, Bartholomäus, 335, Barter, Beat. 447. Bartcr, »onrad. (Schaffhauscn.) Ii >I4N»> «03, «3« Barth, HanS 53. BaudinoiS, »lobert. 334. Bavern, Herzoge von: Ucbcibaupt, 3K». 373. 3V». 303. ZVI, 3K8. 37«. 384 38«. 388. 3»I. 4,N<>>. 430, 451. 454. 45». 4«3. Albrccht, I«3. 3«7, 471, 477. 481 4»1. 505 537, 570, 584. 5»1. «45. (ibristoph. «5. Georg. >38, 1S3. 30«, 308. 311. 314 345. 351 3«7. 30» Johann. «S. Stepdan. »4. »7. 10» Wolsgang, 383. 383. Beck, Georg. 157, Bedingen, Friedrich von. I»5 Bcdlcr, Peter. «58, Benkel, HanS, 384. 30« III, Berendiß, HanS, 540. Berg, 8, von, 338. Bcrgcr, 8, 118. Bcringer, König von Lamparten, 441 Berner. Anton (Uri.) Ii, >I47»> 37, >148N> «4 >I48«> 33» 33», >I488> 30». 305, >t48»I 31» 338. 339. >I4»4> 4«3. >I4»5> 471. 493. >I4»8> 58» 58«. «0». >I4»»> 5»I. » »38. Bcrncr. Heinrich. (Uri.) n, >>487> 357. 3KI 3«3i'>. Berncr. Jost. (Schwvz.) Ii. >I488> 3»I. 304. >I4S3> 431. >I4»5> 47», 484. >I4»7j 535, >I4»»> «N.I. Bernhard, HanS. 333. 54« Bcroldinger. Andreas. (Uri.) » >1478> », 13. 13 >14841 180. l»4. >I48S> 333. 343>'). 34«. 34». >I4»0> 3«4. >I4UI> 37». II. >>4ttZ> 43» 433. 440. 443 >>4»5> 484. 485. 487. 48». 4»I. >I4»«> 501 50» 511, >I4»7> 533, >I4»»> 5»? «I«, VI», «30 «37. jj «38. Bcrrcr, Jörg. 137, Bcrtschi. 13«, Bcsana, Anton von. 54<*>, Bcsanron oder Bisanz, Bischof von, 30. 33^ 3«. 3«. Bicgger, Hans. (Zürich.) n >I478> 3. >I488> 383. 304 >I48N> 311. >I4»S> «37. » 170. 383. 3V7. 305. 30«. 331. 333. 334. 335. 337, 385. 38». «38. Bieggcr, Stephan 414. 483. Bicgger, Ulrich. (Zürich.) Ii >I478> 13. Bind, 8. «g. Binder, HanS. (Zürich.) » >1487> 3«I. 3«3<'> 3K5. 37k<'> 37». >1488> 38«. 388. 3V3. 3»?. » 33« Birsung, Laurenz 33» Bischöfe und Bislhümer: Basel (Bischöfe: Johanne« V. von Venningen 1458 bis 33. Decembcr 1478: »afpar zc Rhyn 4. Januar 147» bis 1503) 3. 3». 35. 55. INN«'». >33. 153. 153. 155, 15». 1«0. ISI. I«5i'1. 1«7. IK8. I«» 171. I7ZO 174. >77. 17»«'). >83. 184. 18«<'>. 187. ,88. 1»« >»8. 308. 31». 331. 335. 33». 341. 343, 34« 350 353. 343. 347. 353. 355. 358. 3«I. Z«4 371. 3?3. ZSZi'l. 3»«. 3»8. 401. 40«. 4N7. 4N»>'>. 413. 417 431. 438, 431. 43«. 448 44». 53» 54«. 573. »IN Chur. (Bischöfe: Ortlieb, Freiderr von Brandis 1458 bis 35. Juli I4SI; Heinrich vi,, Freiherr von Höwcn, 8, Au gust I4»1 bis 150» ) N. ,1 33. 37. 31. Z3<'>. 34 35. 5«. «5. 131 >4». INI. I»7. 343. 387, 30». Zg». 493 587. 5»». «»». «30. «58. »onstanz, (Bischöfe: Ludwig, Freiherr von Frciberg >474 bis >47»; Otto IV.. Zruchscsi von Waldburg. Gras von Sonncnbcrg 1474 bis 31 März ,401; ZhomaS Bärlower 33. März I4V1 bis 35. April 14»«; Hugo von der Hoben- Landcnbcrg «. Mai 14g« bis 1533.) 1, >»<'>. >5. >8. Personenregister. Bischöfe und Bisthümer: Konstanz. 26. 32. 39. 47. 48. 49. 8S. 86. 97. 103. 105. 110. 111(2). 116. 118(2). 122. 136. 145. 151. 157C1. 170. 178. 181(2). igg 197c-,. zgz 205. 209. 212. 216. 219. 223. 226. 231. 232. 237. 240. 251. 270. 284. 289. 291. 299. 308. 321. 323. 333. 381. 393. 401. 404(2). 4g8. ^gg. 45,, 411 42g. 4gi 4Z7(-»). 439(2). 4^, 4S8(2). 462. 466. 476. 483. 491. 492. 495. 505. 508. 521. 523. 524(2). g2g(-,. 532(2,. 535. 339. 541. 543 C). 551(2). 554 ggz 563. 567. 369. 571. 574. 588M. 589. 392. 593. 596(2). 600. 601. 622. 630. 632. 633. 637. 639. 642. 648. 653. 654(2). Genf. (Bischof: Johann Ludwig von Savoyen.) 31. Lausanne. (Bischof: Julian de la Rovere.) 237. Sitten. (Bischöfe: Walter II. Supersar 1457 bis?. Juli 1482 ; Jost von Silinen 2. August 1482 bis 15. April 1496; Niklaus Schinner 27. August 1496 bis 1499, nur Bis- thumsverwescr; Matthäus Schinncr 20. December 1499 bis 1522.) 8. 17. 22. 26(2). 30. 31. 34. 35. 100. 101. 122. 137. 138. 141. 144. 188. 195. 208. 210. 215. 217. 229. 240. 246. 254. 256. 259. 260. 264(2). 373. 378. 380. 383. 39». 438. 440. 444. 450. 451. 499. 300. 508. 514. 515. 530(2). 533. 544. 561. Bischof, Peter. 28. 90. 195. Biß , Urs. (Solothurn.) Ii. s1478s 6. s1486s 234. s1495s 476. 479. 484. 485. 487. 489. 491. s149ks 50». 501. 511. 520. 521. s1497s 522. 524. 523. 542. 345. 548. ^ 469. 324. Bitschi, Anton. 134. 135. Blaarer von Wartensee, die. 538. Blaarer von Wartensee, Bartholomäus. 653. Blaarer von Wartensec, Bernard. 571. Bläh oder Bletz, Hans. 230. 268. 279(2). ^g». Blank, Bartholomäus. 376. Blast, Hemman. (Solothurn.) v. si478s 9. Blum, Hans. (Glarus). Ii. (1478s 7. 17. (1480) 81. (1481) 92. 93. (1482s 113. (1483) 166. (1486) 230. 232. (1487s 281. (14881 300. 11489s 328. H 326. Blumcnegg, Hans Dietrich von. 282. 287. 289. 292(2). 295. 298. 299. 300(2). zyz zgtC). 3gg(2,. Z86. 605. Bluntschli, Niklaus. (Zürich.) 9. sl498s559. 11499) 595. 603. Bochsenstein, >. 627. Bock, Friedrich. 552. Bock, Hans Conrad. 96. Bodman. Hans Jakob von. 117. 218. 229. 362. 366. 519. Bolz, Hans. 636. Boner, di. 569. Boustetten, Andreas Roll von. 152. 244. 333. 355. 375. 373. 393. 394. 404(2). 410. 414. 415(2). ^ 5^ Bophart, Hans. 341. 342. 349. Boswyl, Eberhard von. 69. Boß, Georg. 269. Boten an die Eidgenossen. Benannte: des Markgrafen von Brandenburg: Hans von Toggenburg. 57. des Königs von Frankreich: Bcrtrand von Brossa. 24. 37. 40C). 43. 55. Anton von Lameth und Bertrand von Brossa. 73. Philibert, Herr von Lyns und Gratia» Favre. 168. Philipp Baudot und Johann Dandclot. 189 (714). Anton von Lameth. 313. 314. Wilhelm von Piesbach und Peter von Faucigny. 319. Bischof von Montalban und Anton von Lameth. 387. Anton von Bessey, Landvogt von Dijon, und Johann Burdelot. 495 (736). der Landvogt von Dijon. 500. 502. Tristan von Salazar, Erzbischos von Sens und Nigault d'Oreilli. 596. 601 (755). der Erzbischos von Sens. 622(2). g^4. des Markgrafen von Hochberg: Herrman von Eptingen und Anton von Colombicr. 40. des Kaisers: Ortlieb, Freiherr von Brandis, Bischof von Chur. 65. des Herzogs von Lothringen: Oswald, Graf von Thierstein. 65. d(. Graf von Valendis und Conrad von Kageneck. 370. Graf von Leiningen und K. Graf von Valendis. 407. Georg Göldli. 458. des Herzogs von Mailand: Branda de Castiliano, Johann Andreas Cagnola, Carl Visconti. 49 (674). Gabriel Morasin. 195. Johann Augustin. 208. Gabriel von Voegn. 224. Franciseus von Cassate. 249. Johannes Morasin. 487(2). Galcazzo Visconti. 630. 633. 639C). K40C). des Herzogs Maximilian von Oesterreich und Burgund: Bischof von Meß. 55. 57. 59. 62. 64. 65. 66. des Herzogs Sigmund von Oesterreich - Tyrol: Hiltbrand Rasp. 36. Jakob von Ems. 36, Hugo Graf von Montfort. 40. Hans Lanz. 44. Georg Gras von Sargans. 52. Achatius Mornower und Hans Lanz. 72. 74. 77. Bilgen von Reischach. 97. 161. Hans Lanz und Georg Schäzcr. 97. Hiltbrand Rasp und Hans Lanz. 10. 152. 193. Hiltpranh Rasp, Conrad Sturze!, Hans Lanz und Rudolf Bruchli. 132. Alwig Graf zu Sulz, Hans Jakob von Bodmann, Laurenz Birsung, Laurenz von Andlau, Herrmann von Eptingen, Caspar von Klingenbcrg, Bilgen von Reischach und Hans Lanz. 229. Personenregister, Boten an die Eidgenossen, Benannte: Georg Gras von Sargans und Hans Lanz, 2««, des Herzogs Sigmund von Oesterreich Tvrol: Bilgeri von Rischach, Hans Hellgruber und Hans Lanz. Ittl. 2«7. Doctor Eonrad Stürzet, 205. 20«. 300, des Pabstes: Gcntilis von Spoleto. t7, Burkard Stör, 18, Bartholomaus de Maraschio, Iii» (703), Ulrich VI,,. Rösch. Abt von St, Gallen, INN, Bartholomäus von Placenz. 20». Johann Blcz von Rotenstein, 22» (718), des Psalzgrafen: Jakob von glcckenstein, Zeissols von Adelsheim und Bai thasar Jmhof, 552. des römischen Königs Maximilian: Jakob Mcrowi». 2«5. Georg Rottaler, 200, Wilhelm Gras von Zhierstcin. Caspar Freiherr zu Mör sperg, Walter von Stadion und HanS Lanz von Liebcn- felS. 470, Bertold. Erzbischos zu Mainz, Adols Gras von Nassau, Hans Jakob von Bodman, Walter von Andlau, 510, Herrman von Eptingen, Walter von Andlau, Hans von Kunsek und Eonstantius Keller, 57»i'>, des Herzogs von Savoycn: Urban von Ehivron, Abt von Damier, 3v Tschan Alama». INI. des Königs von Ungarn: Jakob Reinezhuser. »7. der Probst von Preßburg, 237. des Herzogs von Venedig: Benedict Terrinsar, 25, der Grasen von Württemberg: Herrmann von Sachsenheiin und Conrad von Rischach, 202, Unbenanntc: der Herzoge von Bayern, 27», 453 C>. gemeiner Ehurfürsten, 485. 403. des Landvogts im Elsaß, »g. des Königs von Frankreich, I«, 2», 37, 47, 51, 57i'1, 0», «7, »0. 171, 180, I»4, 2»1t'>. 22» 233. 242, 204. 325. 32». 330. 302. 432. 513C). 57SE1, 503. KU», KI« «20. «25, «32, «3«, des Kaisers. 217. des Herzogs von Lothringen, »»<'>. der Herzoge von Mailand, 12. 45, 15«, I«2, 204 207, 24«i'1. 254, 475. 4»ki'>, 502, 504, 50». «00, «20, «21, «22. S2Sl'). «2», «20. «30. «34. der nieder« Vereinigung. 50, «><'>, «2, K3<'>. des Herzogs Maximilian von Oesterreich und Burgund, 3», 42. 224. Bote» an die Eidgenossen Unbenannte: des Herzogs Sigmund von Oesterreich «3 «« 7». 8« 0». 105. 10» 2I»i'>. 221 <'>. 22gi'». 237>'>. 248>C, 2S5, 200, der Herzoge von Oesterreich 201, 202. 203, 205l'>. 307>'>. 3i>8. 3INl'>, 32». 331, 40«, des Herzogs von Orleans, 484. des PabstcS, 21, 30. 34, 50, 150>'>, 224, 240, 407, 501. 502. 503. 504. des Pfalzgrasen 400, 41N<'>. des römischen Königs 251, 275. 30» 320, 350. 354, 3K2. 408. 43«i'>. 481. 485. 403, 407, 408. 501, 502. 503. 504«'>. 520«'», 57«, 577. 582, «17, «28, «33. «35, von Rotbweil, 181. 454, 52», 520, 555, 5K2, 577, «12. des Herzogs von Savovcn, 42, »3. 143, 437. 518. des schwäbischen Bundes, 200. 202('>. 307, 33« des Bischofs von Sitten, 43», des Königs von Spanien, 502, 504 des Königs von Ungarn 2», 50. 0», 220 2VK, 2V7, 274 208, des Herzogs von Venedig, 35, 3», 1«g. 170. 172. 504 der Grasen von Württnnberg. 104, >0«, 312. Boten der Eidgenossen an das Ausland, Benannte , an den Herzog von Bauern: Heinrich Göldli und Rudolf Stucki, 537, an den König von Frankreich: Albin von Siline». >1, Conrad Schwcnd. «4, Heinrich Matter. «8. 70, Wilhelm von Diesbach und Z Höring Fricker. 174 an den Pabst: Peter Brunncnstcin, 52 «1 an den Psalzgrafen: Ludwig Seiler und Rudolf Rcding. 481 an den römischen König: Ludwig Seiler und Rudolf Reding. 4»l. Wilhelm von Diesbach und Walter in der Gasse. 548 an den Herzog von Württemberg: Heinrich Göldli und Rudolf Stucki. 537, Unbenannte: an den König von Frankreich. 12. 13, 3«, «5, 78. 80i'>- 82. 83, 171«'). 172<'>, 175, 202, 408, 400, 414, 402 510, 537. 541. 5VK. «04 «0«, «34 «37 «40, an den Kaiser. 0». an den Herzog von Mailand. 110 144. 231. 2K8i'>, 301. 303. 402. an den Herzog Maximilian von Oesterreich und Burgund «5. 80. 82. an den Herzog Sigmund von Oesterreich, 5v, 5l, »K 12« 137. 138, 142, 287«'). 207. 31«, 347l'>. an den Pfalzgrasen, 533, an den römische» König, 408, 40» 413. 4K2. 533. 547. 550. 552, 553, 555. 5«vlC, 577. zg« «->>. Personenregister. Bote» der Eidgenossen an das Ausland. Unbcnannte: an den Herzog von Savoyen. Kll. nach Venedig. 36t. 336. Bourbon, Herzog und Herzogin von. 33t. Vrändli, Ulrich. 35. Brainberg, Hans. 656. Bramberg, Jakob von. (Lucern.) v. (1435) 471. (1437) 545. 548. 552. 556. (1438) 586. (1493) 565. 619. 626. 649. )) 446. 636. Brandenburg, Markgraf von. 57. 447. 626. 636. Brandis, Freiherren von: Ueberhaupt. t55. t3t. 261. 269. 366. 399. 466. 536(6. 664. 6tt. 6t3. 6t6. 6t8. 656. Ludwig. 375. 597. 663. 667. 669. 623. 626(6. 636. 644. 65t. Nigg. 6l2. Sigmund. 246. Ulrich. 263. Breitenmoser, Rudolf. 42t. 637. 649. Breitschmid, Mauriz. 262. Brendler, vi. (St. Galle», n. (1482) t24. Brcnnwald, Felix. (Zürich.) v. (1483) t4t. 144. 148. 157. (1484) 189. 191. 132. 193. f1485) 261. 262. 263. 2676'). 263. >1486) 235. 245. 247. 256. 252. (1487) 257. (1489) 316. (1496) 357. 364. 366. (1431) 397. (1492) 393. f1497j 537. )) 265. 353(6. Bretagne oder Brittannicn, Herzogin von. 326. 387. 462. 413. 428. 432. Bringler, vi. 155. Brisachcr, Carl. 381. Brisacher, vi. 316. Brossa, Bertrand von. 24. 37. 4666. 43. 43. 54(6. 55. 71(-). 73. 79. 87. 93. Brugginer, Martin. 617. Brunnenstein, Peter. 52. 61. 94. Brunncr, Arnold. 184. Vrunner, Conrad. (Glarus.) ». f1486f 86. Brunner, Ulrich. 585. Vry, Hans. 132. Bubenbcrg, Adrian von. (Bern.) ».(1481) 96. (1482) 128. f1498f 575. (1499) 626. )j 163. Bubcnberg, vi. von. 666. Bühler, Rudolf. 76. Büler. Agnes. 389. Büler, vi. 527. Büntzli, Hans. 566. Vürglcr, Heinrich. (Obwaldcn). ». (1478) 3. (1486) 234. 245. » 35. 124. 147. 215. 241. 242. 248. Bürglcr, Johannes. (Uri.) v. f1479f 25. (1486) 56. f1483) 156. Bürkii, Agatha. 457. Büsfelmann, kl. 24. 35(6. Büttel, Hans. 556. 558. 566. Bug, Joseph. 139. Bugniet, Jakob. (Freiburg.) v. (1478) 16. 17. 13. (1479( 46. 47. 49. 56. (1486) 55. 56. 61. 66. 71. 73. 78. 81. 88. (1481) 92. 93. 96. 167. (1482) 121. 125. 136. (1483) 141. 142. 144. 148. 157. )) 63. Vumann, Heinrich. (Schaffhausen.) » (1493) 636. Buny, Peter von. 234. Burgauer, vi. 441. Burggraf, Ulrich. 72. Burgmann, vi. 362. 452. 456. Burgund, Carl Herzog von. 16. 59. 62. 169. 421. Burgund, Maria Herzogin von. 2(6. 35. 169. Burkhard, Johannes. 583. C. Calabrien, vi. Herzog von. 51. Cafsate, Franeiscus von. 249. Castclmur, Rudolf von. 121. Castclwart, Matthias von. 273. Castelwart, vi. von. 386. 514. 516(6. 517(6. 518. 526. 536. 599. 633. Cham, Conrad von. (Zürich.) ». (1481) 165. (1482) 132. (( 573. Chambery, Ludwig Graf von. 145. 386. Chcverav, Philibcrt. 144. Chivron, Urban von. 16. 36. 144. Eleven, Graf von. 247. Colombier, Anton von. 46. 234. Conrad, Ludwig. (Solothurn). o. (1493) 429. 432. 442. Conrad, Rülaus. (Solothurn). L. (1489) 335. (1434) 463. (1496) 560. 561. 566. (1497) 527. 532. 537. 552. 555. 556. )1438) 568. 575. (1493) 537. 636. 649. )) 463. 582. 583. 589. 532(6. 662. Conrad, der Nachrichtcr. 563. 589. Cost, Hans. 214. Craina auch Crayn, Andreas von. 121. 136. Cramer, Ludwig. (Lucern.) 8. (1482) 132. Cublian, Wilhelm von. 234. Cudrea, vi. von. 237. Cuon, Ulmi. (Lucern.) v. (1481) 92. Curtizclla, Hilarius von. 33. Custer, Beat. 183. 196. 295. Custer, Hans. (Unterwalden). v. (1488) 294. (1483) 335. Custer, Hans. 643. 647. 655. D Dachs, Jakob. 46. Deck, Burkhard. 416. Deck. X. 148. Personenregister. Denis, Bischof von ^1. 544. Dieggensperger. 8. (Obwaldcn.) n >I489> 311 Dicggeschwand, Zenni. lObwalden.) N >I478> I«. >14891 317. 3>9«'). 378. 379. Diesbach , die von. 59. Diesbach, Ludwig von. 37«. Piesbach, ?0ilhelm von. (Bern.) » >I478> 7. 1«. >7 >I479> 75. >1480> 55. 74. 7« >14811 107. >>487> 178> >14831 4««. s>484> >?2 >?». >»4. >8''. >87. >99 >14851 707. 71« >>48«> 279. >I487>7«5. sI488I 783. >I489> 335. >I4!>I»I 354. 35«. 308. 377. 373. >1491. 380. >14951 474 484 485. 487. 489. 491. >>49«> 510. 511. 513. >>497> 545. 548. >I499> «77. » >74. >97. 319. 375. 37«. 335. 371. 379 475l'1. 37«. 4«8. 481 550. 553. 555. 557. 558. «78. Diesienhosen. HanS Truchsesi von. 439. Dig, Jakob. fZürich.) I>. >I495> 484. 485. Dittlinger, Ludwig. (Bern). 8. >14871 174. 177. >I483> >57. >14841 190. >I4««>5I7. >14971549.555. >I498>559. Dolder, Heinrich. «GlaruS.) n. >1478>3 >71'». >I479>79.37. >14811 97. 93«'>. ». 95. N. >I483> >53. 1K7. >I48«> 734. 744. >I487> 257. 7«7l'l. ?«5. >I488> 788. 797. 300 >I489>319. > 1490> 345. 350. >I493> 479. 437. >I494> 4«I. >1498> 5«7. 5«5. 5««. 5«8. » 35«. «19. «75. Domprobst, eonflanzischer. 59«. Dost, German. lZug.Z n >1499> «19 Düring, 8. 587. Durrer, Erni. lUnterwalden.) n >14871 77« Ebnit, Jakob von. l»ri 1 l> >14881 797 300 / >14911379 Eckel, Heinrich. (GlaruS.) » >1485> 711. »ekel, Herrmann. lEUarus.) N >I48?> 173. 178. >14871 777. 779 783. >I488> 791. » 735. 73«. 305. 30«. Essinger. Easpar. 457. Effingcr, Hans. «14. Eggenburger, Hans. lUnterwalden.) » >I485> ?07<«>. 703. >I488> 304. >14951 484. Egger, HanS. >07. 187. Egli, Franz. 73«. Ehinger, 8. 715. Ebrler, Jost. t»ri.) n >I480> 87. 83. 85. 8«. » 89. Eichclberg, 8. von. 589. Einich, Hans Ulrich. 391. Einicher, Hans Heinrich. 771. Einsiedel», HanS von. «37. Einwil, Hans von. iObwaldcn.) N. >I499> «57. Einwil. NitlauS von. (Dbwaldcn.) ». >>478> 9. >3. 17. >>480> 87. >>48I> 97. >14871 >21. >14831 ISI. >70 >14841 171. >75. Einbchen und Emchen, 8. 404. 511. Emrev, Hermann. 398. EmS, auch EmbS, HanS von «9. Ems, Jakob von. 3«C>. EmS. MarkuS von. 55« 577. Ems, Marr Sitiichus von. 549. 55«. «4«. «48. EmS, Rudolf von. 549 55« «4«. «48. Tmscr, 8. >93. Endlisperg. Diclrich von lFreiburg.) n >14871 >30 n >37«''. >34. >39. >>483> 150. >«I. 1K5. 170. >>484> >71. >97. 700. >I485> 274. >I4««> 77«. 779 735. 747. 747. 750. 757. 755 s1487> 7«8 777. 777. 781 >>489> 31« 317. 319. >1497> 403. >I495> 47«. >,497> 537. 535. 547. >14981 5«5. 56«. 575. Enentacher oder Andachcr, Melchior. 578. Encntachcr oder Andacher, Paul. (Nidwalden ) « >14781 7. 9. >3 1«. >I479> 37. 45. 4«. >I480> 88. >I481> 93. 101. >05. >14871 171 173. >l483> 148. >50. >«3 1K4 170. >14841 >80 >89. 191. >97. 200. l>485>2>> >I48«> 744. >14881 78«. 788. 300. >>489> 311. >14901 354 >I494> 4S5. >>4««I 570 571. >I497> 577. 579 538. Engel, Hans zum. «>4. Engelhard, Felis. 379. Engelhard, Heinrich. lZug.) N >I483> >«8. >I484> 190. 700. >I497> 547. Enge», Georg. 187. Enna, Johannes von. « 7. Enollspach, HanS Beringcr von. 707. Eplingen, Hermann von. 3. 8. >0 40. >31. 147 229. 248. 3«5. 3«8. 377. 373. 419. 578. Eplingen, Jakob von. 3«5. Erb, Heinrich. 599. Erlach, Hans Rudolf von. (Bern.) n >I478>9. >3. >I479>3> 37. >14831 >64. >,484> >75. >78. >89. >1485> 717. >I487> ?«9 >14891 378. >1495> 47«. 479. >I499> 597. tsrlach. Ludwig von. 480. 548. 549. 551. 554 55«. Erlach, Ulrich von. 70. Erolzheim, 8. von 77. Eschcr, Rudolf. lZürich.) ». >149«! 521. >>49?1 577 524. 575. 548. >>498> 583. 58«. >I499> «03 «08. «2? «3«. » «78. Eltli, 8. (Lchwyz.) ». >14871 174. Falk. 8. I«. Fankbauser. Peter. lLueern.) I, >118>>97. >14851 707.203 707E1. 709. 717. 71«. >148«> 730. 745. ?! 747. 253 N. 753. 754. >>487> 759. 7«7. ?«8. 777 777. 7. >>486> 793. 8. s,490> 339. N. 340t'>. 345. 350. 35«. l >49 >1 37«. 389. 397. 394. >14971 419. » 705. 738. 741. 243. 34«. 385. Fasibind, Peter. >53. 157. >7«. >93. 704. Personenregister, Faucignh, Peter von, (Frciburg,) >!, (1478s 16, (1479s 43, (1482s 124, (1483s 168, 172. 17ö, (1484s 178. 184. 185. 187. (1485s 202. 216, (( 316, 46g, Favre, Gratianus, 168, Fazmann, vi, 643, Fedcrli, vi. 614. Feer, Hans, (Lucern,) I!, (1478s 3, 7, g, 13M. 15. 16, 17. 19. 21. (1479s 21. 23. 25. 2g, 31, 32, 34, 43, 46, 47, 4g, 50. 53, (1480s 55, 56, 61. 64. 66, 71. 73, 74, 76, 78. 85. 86. 88. (1481s 92C). g3. 96, 105. 107. (1482s 123, Feer, Heinrich, (Luccrn,) Ii, (1479s 45. 11480s 82. (1481s S8. 104. 107. s1483s 164, s1484s 171, 172. 178^). (1485s 201. 207, 216. 224, (1486s 229, 5, 247, 253. l!. (1487s 257. 276, 2, 11488s 2g3, Ii, 302. (1489s 328. 323. 11490s 349. 11491s 394, (1492s 398, 406, 421, (( 168. 426, 44», 517, Feer, Jökli. 457, Feer, Peter. lLueern.) u, (1485s217. 11498s 569, 11499s 597, Feierabend, Jakob, 619, Fclga oder Belg, Jacob, (Frciburg.) n, 11478s 3, 7. 13, 17, 11479s 21. 29, 37. (( 12, Ferrara und Modena, Hercules i,, Herzog von, 157. Ferrara, vi, Markgraf vou, 123, Fischer, Niklaus, 289, 294, Fischer, Rütschi. 188. Flamänder. 73. 77, Fleckenstcin, Jakob von, 552. Fieckli, Vogt, (Schwyz.) i>, s1491s 38», (1494s 45», 11495s 471, 474, 11496s 500. 513. 520, 521, 11497s 548. 11499s 595. 597. 603. (( 624, Florentiner, die, 18, 51. 386, 419, 432, 439^). 441, 443, 467, 470, 497. 549, 597. Flüc, Georg auf der. 500. 536, Flüc, Johannes von, (Obwalden.) (1483s 161, 165. 11485s 216, 11487s 267, s1488s 300, 11493s 44», (1496s 50», 501. 11499s 591. Flüc, Niklaus von der. (Obwalden.) v. (1489) 326, Flüc, Niklaus von der. 109. 149, 211. 297. Flüc, zur, von der, vndcr der. (Walter.) n, (1493s 443. (1498s 56». 562, Flüeler, Adam, 614, Foix, vi, Graf von, 314. Fontcnay, Frau von. 40. Fontenay, Herr von, 1. Frauenfeld, Dominicus. (Zürich.) 6. (1499s 616. 619. 620, ss 385. Frei, Benedict, (Solothurn.) v. 11499s 595, 649, Frei, Caspar. 171. 175. 185. 508, 614, Frei, Hans, (Zug.) o, (1478s 7. 13. (1479s 23. Frei, Heinrich, (Zug.) Ii, (1480s 56. (1482s 136, Frei, vi. 184, 447, Frei, Rudolf, 510, Frcibcrg, Ludwig von, 85. 87. Freibcrg, Sigmund von. 33. 443. 515. 538. 590. 647, Frciburg oder Fryburger, Georg, (Bern,) n, s l494s 452, 465. (1496s 509, Freienmuth, Hans, 369, Freitag, Hans. 556, Freuler, Dietrich, 622, Fricker, Thüring, (Bern,) Ii, (1480s 65. 8, (1481s 95. Ii. 96, (14821 l20. (1483s 161, 165, (1434s 172, 178, 180, (1485s 214, 218, (1486s 230. 242. 245. 247, 25», 252. 253, 255, (1487s 259. 267. 268, 272. 277, 279, 28t, 11488s 289. 291, 294, 306, (1489s 309, (1491s 392. 394, (1492s 403, 406. 419, 421, 422. 2. (1493s 427. 434. 436, », (1497s 548, 552, (t49gs 627. 636. 649, (( 174. 254. 291, 406, 421. 442, 569, 626, 628, Fridli, vi. 192, Friedingen auf Krähen, die von, 50. 53. 54, 69. 76. 84. 216, 330, 451, Friedingcn, Hans Thüring von, 369, 380, 425, Friedingen, Jtelhans Thüring von, 369. Fries, Hans. (Uri.) u, (1478s 9, 17. 19, >1479( 21, 25. 29. 35, 43, 46, (1484s 191, (1485s 216, (1486s 247, (1487s 281, (1488s 283. (( 32, 122, Fries, vi, 424, 431, 612, Frischauf, vi, 303, 304, Fritschi, Hcnsli, 197, Froberg, Hans Ludwig von, 234, Fruonz, Arnold, (llnterwalden,) v, (1498s 569, Fruonz, Heinrich, (llnterwalden,) n, (1479s 51, (1480s 82. (1481s 98, (1484s 176, 178 C). 195. (1485s 202t',. 203. 2076'), 209, 217, 219. 224. (1487s 273, (1488s 283. (1493s 427, 434, (1494s 450, 452. 455. 463. (1496s 511, 513, (1498s 559 (1499s 607, 609. (( 205. Fuchs, vi, (llnterwaldeu.) n. (1498s 461, Fuchs, Heinrich, 283. Fuchs, Jakob. 392, Fürstcnberg, Grafen von, 170, 290, 295. Fürstenbcrg, Conrad, Graf von. 48. 68. 70. 122. Fürstenberg, Heinrich, Graf von, 103, Fulach, die. 540, G Gachnang, Heinrich von, 466. Gächuff, Conrad, 213, 215, 221, 227, 228. 240. 250. 267. 400. 593, Gögging und Gegging, Ulrich. 277. 280. 282, 424 l->, 465. 477, 491. 505. 584. 645. 656. Garmelschwvl. Ulman von. (Freiburg.) Ii, (1492s 403. Gebenen, Philipp. 234. Geiser, Erhard. 496, Personenregister Geißberg, Anlon. 149, 189, 229. 514. 515, 5lö, 529. GentiliS von Exolcto. 39. G«en, Peter im. 447, GeroldSegg, die von, >, 248, 38«. GeroldSegg, Diebold von. 259, Gerstner. 8. 33«. Gerung, Peter, 215. Gerwer, HanS. 79, Gerwer, Hartmann, 4SI, Gesandte stehe Voten, Gbcmen, 8, von, 59. Gicl, Hans. 918. Giet, Peter. 417. 429, 422, 4I4, 435, 583. 593, «13. «18. «23. «2«, «49, VS5. Gienger, Andreas, «45. Gigcnmever, 8, 49t, Giger, Markus. 4K9. Giger, ZhomaS, I88, 49I, Gingins, Anton von, 5t7 Glaser, Diebold, 412, Glentcr, Johann, 72 Gnepfer, 8. 45«, Godiun oder Goliat, Zschan (Freiburg.) » >l4St> 172 t?8, Göbfried, Peter, ZI4. Göldli, Caspar, «it, Göldli, Georg. 458. 529, «54. Göldli, Heinrich, (Zürich.) N >1479>5l, >l489>82, >l481> 98, >I482> 132, lI9, >I484> 199, >1485121«, >1489> Il9, 322, 328.329, >l499> 342, Z4«, Z47, 359. 35«, 3««''). >14911 37«, 389, 394, >I4«2> 419, /, >I493> 42«, 434, N, 435. 442. >I49«> 59«, >I497> 529,532. ' 537. 555, 55«, >>4N8> 5«9, 575, >l499> 595. 597. «92, «93, «27, «3«, «42, «44. «49, » 199. 32«, 353. 357, 3««, 389''), 395, 397, 499, 41 l, 42«, 434, 442. 537. «28. Göldli, Lazarus, 381, 385, 388. 389, 393. 499, Göldli, Ruland, 324, 357, 3«9. 303, 374. 377, 378, 397, 492, 493, 442. Göltschi, Heinrich. (Uri) n >I497> 522, Götschi, Oswald, 312, Göh. 8, 129. Göuchli, 8. «27. Göuffe, Humbert. (Freiburg,) Ii >1492) 41«, Goggclmann oder Plank, Bartholomäus, 392, 394, Goisfl, HanS. (Viel.) N, >1478> 7. >1479> 25. Gcldiner, Gallus. «47. Good, Georg. 398, 319, 443, Gossenbrot, Georg, 581('), Gradncr, Bernhard. >99. Graf, Sgl«. 334. Grebel, Georg, 2S3, Giebel, Ulrich, (Zürich ) Ii >148«! 239. >I488> 395, >1492) 49«, >1493) 435, 449. 442» 212. Greifens«, dl« von. 197. Greifens«, HanS von, 259. 331. 375«'), 378 389«'), 42««') 439, 431. 43«, 443«'». 44«. Greisens«, Rudolf von, 191. Grell, Hans, 489, Grenoble, Bischof von, 188. 298. Greppcr, Hans, (Luecrn ) N, >1497> 535 » 527, «93, Grieb. Leonhard, (Basel.) N, >1478) 7, >1487> 275. Griesten, Rudolf von, «95. Grüncnstcin, Jakob von, 539 «9«, Kl 3, Grünenzwei, 8, «15, Grünauer, 8, 538. Guarleten, Friedrich von. >74, >75, Guermanges, Johannes. 234. Guglenberg. Hans. (Freiburg.) n, >1487) 27«, Guktc, Georg, 17«, Gundelfingen, 8, von. 1591'), 242 247, 2«9, 279 . 5 Haas. Rudolf. (Lucern,) n >14941 459, 452, >14951 491. >149«> 599. 59». >I497> 549, 555. >I498> 581. 582, 584. 58«, >I499> «29, Hab, Hans. (Zürich, l », >1479> 51. Hab, Jakob. (Solothurn) N >1499> «99, Habmacher, Heinrich, >27, Habspcrg. Mang von, «1'1, 19«'', 14 34, 44, 53, 221, 281, Hagen. HanS. (Solothurn.) N >l478> 19, >1484> 199, Hagen, Hcmmann (Solotburn.) I> >1478> 7, >1489> 73 74. 7«. 78. 81, >I484> 199. » 234. Hagenweiler, 8. 184. 392, 3K5. 3K9. Hagnauer, HanS, (Zug.) l>, >>478> 9 Habluhcl, Martin. «9, Haider, HanS, >9, 25. 27. 39. 39, Hallwvl, die von 24, 42, 44''). 47, 52''), 53, 54, «5. 85. 98, 119, 483, Hallwvl, Dietrich von, 4K5. 528 Hallwyl, HanS von, 19, 29, 95. 457. Hallwyl, Hartmann von, 49«. Hallwvl, Walter von, 84. 95. 395, 398 4«9, «9«. Halten, Dietrich in der. (Schwvz) n >I48>> 195. >I482> 117. >1483) 154. 1«1, 1«5. I«8, >1484) 199, >1485) 291. 211, 214 215. 218, >14891 31«. I>4«9> 342, » 125. 4«9. Hammcrschmid, Rudolf. 274, 278, 391, 3l«. 32» 325 32«. 337, 344. 355«'). 357, 302. 3S5, 494, Härder, Ulrich. 133. Harnischer, Conrad, «39, «44 «5s, Harzer, 8. 382, Personenregister. Hassurtcr, Heinrich. (Luccrn.) v >1478) 3. 7. !>. 12. 13 C». > 15. 1k. 19. >14791 21. 23. 2g. 31. 34. 37. 38. 43. 45. 4K. 47. 49. 50. 53. >1480) kk. K8. 71. 76. 78. 81. 85. 8K. >44811 92(°). 93. 9S. >1482) 125. 135. » 12. 109. 112. 117. 180. 229. Hasfurter, Niklaus. 2K8. 287. 289. Hasler, Heinrich. (Zug.» ». >148«) kl. 86. >1482) 130. >1483> lk7. >14841 172. 185. >14851 211C1. >14861 242. 250. 252. >14871 267. 273. 277. >14881 291. 307. >14891 3>6. >14931 429. >14961 52«. >14971 545. 548. 555. » 234. 585. Hasy oder Häßi, Conrad. (Glarus.) ». >14821 123. Hattstadt, Christoph von. 589. Hauser, 14. (Glarus.) 9. >14911 280. 392. >14951 491. >14961 300. Hedinger, di. (Zug.) ». >14881 289. Heer, Hans. (Glarus.) Ii. >14911 394. >14951 491. >14991 K20. Hcfcli, «. KV5. Hcggenzer, Conrad. 493. Hcggenzer, Georg. 420. Heggcnzer, Wilhelm. KN5. 624. Heidegg, Lorenz von. 139. Heidegg, di. von. 208. Heiden, Heinrich. (Obwalden.) ». >14781 3. 19. >14811 92. 105. >14821 423. 124. >14831 466. 167. >14851 202C). 215. >148k> 239. 242. 255. >14871 261. 274. 279. >14901 346. 347. 349. 354. 373. >14911 280. Heidenhammer, Bartholomäus. 220. 399. 402. 575. Hcidcnhammer, Ludwig. 399. 402. Heidenhammer, Margaretha. 402. Heiligenberg, Georg, Graf von. 204. 476. Heiligenberg, die Grafen von. 640. Heilman», Hans. 127. Heimenhosen, von. 22. Hcingartcr, v>. 148. Heinrich, Andreas. (Zug.) ». >1481) 93. 96. 107. >1482) 12». >14831 463. >1484> 491. >14851 211. 214. 218. >14861 247. Heinrich, Conrad. (Zug.) Ii. >14871 261. Heinrich, Hans. (Zug.) v. >14831 163. >14961 510. » 177. 193. 197. 198. 204. 219. 260. 393. Heinrich. Rudolf. (Zug.) ».>14841 178. >14851 202. >14391 322. Hcinzli oder Hcnzli, Hans. (Nnterwalden.) ». >14781 7- 9. 13. 16. 17. 21. >14791 21. 29. >14981 586. Hellsche, Hans. 95. Hellsche, Rudolf. 95. Hellsche, die. 65. Helmann, Hans. 483. Helmli, Hans. (Lucern.) o. >148») 66. Hclmstorf, Hans Jakob von. 637. 655. Helmstorf, Ludwig von. 35. 197. 232. 301. 374. 381. Band 3, Llbthcilung I. Helwcr, Hermann. 462. 482. 540. Hensler, di. 550. Hering, dt. 72. Hertcnstein, Caspar von. (Luccrn) v. >1478) 3. 7. g. 13C). 16. 17. 19. 21. >14791 21. 23. 25. 29. 43. 4k. 47. 51. >14801 55. 5k. 61. 74. 78. 82. >14811 96. 107. >14821 l13. 117. 120. 121. 123 C). 124. 125. 127. 128. 130. 8. 132. ». 134. 135. 139. >14831 141^). 144. 148. 150. 153. 156. 157. 161. 1k3cy. 165. 167. 168. 170. >14841 171. 175. 178. 180. 184. 185. 187. 192. 194. 199. >14851 203. 207. » 63. 96. Hertcnstein, Hans von. 515. Hcrtenstein, Jakob von. 365. 427. 440. 460. 462. 614. Hcrtenstein, Peter oder Pctermann von. 150. 184. 191. 324. 365. 369. 515. Hertenstein, Wendel von. 217. Hertning, Melchior. 380, Heß, Conrad Ludwig. 296. 375. Heß, d>, 260. 301. Heßi, Urban. 3». 32. Hetze! von Lindnach, Caspar. (Bern.) v. >14881 297. 302. 304. >14891 316. >1493) 440. 442. >14941 463. >14971 535. 537. 542. 548. 552. >14981 566. 569. 580. >14991 597. 608. 636. Hcudorf, Bilgen von. 1. 9. 69. Hcudorf, Burkhard von. 69. 393. 397. Heudorf, Hans Matthias von. 216 C». Hezer, Jakob. 384. Hilzinger, Hans. 468. Hinweil, Eberhard von. 612. 614. Hirzel, Werner. 448. Hoch, Hans. 327. Höchberg, K. Markgraf von. 198. Hochberg, Philipp, Markgraf von. 254. 489. Hochberg, Rudolf, Markgraf von. 8. 23. 27. 40. 127. 216. 254. Höldcrli, di. 199. 317. 320. 346. 349. Höwen, die von. 603. Höwen, Hans Friedrich von. 296. Höwen, Heinrich von. 374. Höwen, Peter von. 52. Höwli, Thomas. 447. Hofcr, Hans. 599. Hoffman», Hans. 483. Hofmeister, Caspar. 182. Hofmeister, Peter Ludwig. 234. Hohenburg, Richard von. 96C). 400. III. 116. 117. 120. 123. 13«. 132. 153. 157. 176. 204. Hohensap, die von. 393. Holdermeyer, Hans. (Lucern.) ». >14781 12. >1480> 76. >14831 168. >1484) 181. >1485) 211. jj 39. 353. 364. 385. Hornberg, Jakob. 107. 4 Personenregister Hornstein, Wendel von 183, 204 205 21« Howenhut, Erhard, Sl, 83<'), 84, 07, SS, INI, 104 IIS. IlS, Ii8. 152. Huber, Bartholomäus, (Bern.) N, >14781 Z 7 >>47S> 2S, 38, 43, 4S, 47 4S, SO, 53. >148N> 5« V«, 7>, 81. 82, >I48I> S3<'>, »5 S8 >1482> 117, 121. 123, 130. 8. 132. 1, 132, >14831 154, » 180 22S Hubcr, Hand, 318 «20. Huber, di. (Bern ) », >148SI 32k Huber, Ulrich, 35, Hubler, 8, 510, Hünenberger, 8. «11. Hürlimann. 8, 457 Hürufi, 8 34, 44 Hülsch, Balthgsar. (Basel.) I, >14781 7, Hütler. HanS. 132. Hug, Hans, (Lucern,) l> >148«1 244, 24«, Hug, 8. 404, Hugi, Benedict, (Solothurn.) i>, II4SSI «3« «44 Hundtbiß, die. 1S3, «4«. Hungenberg, Hans. 2S7, 300 Hunwil, HcnSli von, 313. Hurtcr, 8. 18, Huswirth, Ulricb, 380 Huter, HanS, V Hutmacher, Hans, 130, 385, Hutter, Conrad. «47, Huwvler, 8. 330, Hur, 8, 343, 384, 38«, Huz, 8. 2V4. I Imhof, Balthasar 552. Zmhof, Gebhard, 17, KS. Imbof, HanS (Uri.) l, >t478> «. 7, >>47»I 23, 25. 32, 35. 38. 45>'1. 53. >148«I 78. >I481> S2, 33, SK, >1482> 120, 127. 130. «. 132. N, 132. >14831 1K8, >14851 211. >14871 281, 282. >I488> 2VI, Imhos, Han« (Uri) », >I48»I 88, s 14811 »2, Imbof. Heinrich, (Uri ) N I>478> >«<'), Ig, >14821 12«, ». 138, N, >148»! 515- » 335. Imbof. Walter. (Uri.) N, >,4g7> 545. >I4»8l 5g», 584, In der Gasse, HanS, (Uri.) i> >t48k> 22« In der Gasse, Peter, (Sutern,) n >148N> 82, In der Gasse. Walter, (Uri.) Ii, >I478> g, 13. >147N1 43, 47. SN. 53. >14801 55, 5«, «I, «« 71, 74, 7V, 78, 81, >I48I> 92, S3, 101. 107, >14821 117. ,35, >14831 141, 144. 148. 150, 153. 154, INI 1S3. INS, s>484> 175, 178. >84. 185. 187, >I485> 202, 203, 207('>. 20». 224. >148«! 245. 25». 252 254, >1487> 25g, 2S8, 277, 278, >14891 315. >I490> 354, 35g, >14gl> 3S7, >14S2> 3S8, 403, 40« >I4g4> 4«I, 4«5, 4ög. >I4S5I In der Gasse, Walter, (Uri ) 47», 484. 485, 48». 4SI, 4S2, >i4gk> 500, 501, 513. 51« 521. >>4»71 522. 545, 548. 54», >I4S8l 5K0, 5K2, 5K5, 5k«, 1I4»»> 5»5, 5»7, «07, «27, » 205, 234. 344 «28 In der Halden, Dietrich, (Schwvz) n >14781 U 1« >1S7»1 31, >148I> »2, »«, 105. l>^2j 117, >14831 >41.144. 154 157 INI I«5, 1«8, >14841 1W. 200 >14851 201. 211«'». 214. 215. 218. 1>48«> 235, 23S<'>. 24«, 247. 24S 255. >14871 2«7, 2«8. 27«. 281, >148»! 31«, 328 I14SNI 342, 345. 35», 35«. 3S3, 3«S, 372, 373, >I4S>1 3S7, >14S2l 3»», 40«, 422, >I4S3j 443 >I4»«I 501- I I4S71 537. 542 » «22, Ingenthalcr, HanS, 113. Irme, HanS, (Basel.) l>, >I482> 127, «, >32, Zseli, dt, 173. Isell, Rudolf. 245. 250, 253, Isnach, Hans von, «12. «38, Iten, Caspar, (Zug.) », >1488> 2S3. 2S7. >148»! 312, 32« >I4g»> 374, >14911 380, >14021 403. II4S8) 580, 58«, >I4»»I SSI. «3«. Iten, Hans, (Zug ) I, >14811 S2 »3 101 >14831 >5« » 335, Jod Jäctli, Rudolf, (Zürich,) N, >I4»2> 422, Jakob, Conrad, (Schwyz.) n, >I478> ». 12, 13('>. I«, IS 21. >I47»1 21, 2S, 31, 32, 34, 37, 43, 45 4«. 47. 4». 50, >14801 55. 5«, «I. «4, S«, 72. 73. 74, 78, 7S. 81. 82, 85. >14811 V2, S3, >07. >14821 113, 120, 121. 127. «, 132 «, 132, Jakob, Jost, (Schwvz.) N, >,48»1 317, 31», 1>4S0> 3S8, Jakob, Werner, (Schwyz.) N >I4S7> 52» Icger, HanS, 572. Zeger, Martin. 552. Jenni oder Zcnnili, Heinrich, (Glarus.) ». >147»> 21 >>4«3> 1«3, >>484j 172, 178, >14871 2KI, >I48S> 317 1I4S0I 342. 3«3, II4S7Z 525. >14gg> «03, «3« Jeher, Jakob. KI». Jeher, ZhomaS. «14. Jost, HanS, (Schwvz.) Ii. >I48N> 7«. >I4vg> «52 n 4«7. 48«, 53«. 557. 558. Iüntelcn, Georg von, 2«N. 27S, 280. 282. 320. 32« Iüntclen, HanS von. 2SN, 27». 280 Iüh, 8, «3«, Jung, Othmar. 510 IunghanS, 8, «53, 6 Kablesser, Anton. 215, Käser, 8. 3VS. 475. KäSli oder Käß, 8, (Uri ) N, >1484> >72, >>4SSI 47« Personenregister. Kätzi, Ulrich. (Schwyz.) ü. s148»s 73. 8. s1481s 95. Ii. s1482s 139. s1487s 257. >1494s 499. s1497s 533. s 1498s 562. 575. 584. s1499s 927. ss 99. 85. 87(2). 88t-). 95. 134. 142. 182. 194. 210. 235. 243. 439. 439. 440. Kätzi. Conrad. (Schwyz.) s1480s 83. (1482s 134. (1487s 291. 292. (1488s 289. 288. (1493s 435. (1494s 455. (1495s 487. (1499s 501. (1497) 524.532. (1498s 569. Kagcncck, Conrad von. 370. Kagcneck, Hans von. 127. Kaiser, x. 282. Kaiser und Könige: a. Kaiser: Friedrich III. oder IV. 24. 36(2). 41. 47. 94. 95. 99. 75. 103. 121. 123. 125. 215. 217. 220. 229. 239. 242. 274. 275. 284 C). 286. 288 (2) 289. 290 (2). 291. 308. 309. 310. 325. 370. 371. 394. 403. 413. 414. 418. 421. 463. 635. 1>. Könige: Von Böhmen: Ladislaw IV. 50. Von England: Königin von. 60. 80. Heinrich VII. 320. 579. 597. Von Frankreich: Carl vn. 184. Ludwig XI. 9C1. IlC). 14. 16. 18(2). 24W. 26. 28. 30. 31C). 32. 33.34.36^). zg^z, ^ 43. 44C). 46C). 47. 48. 50. 54. 56. 57C1. 5g, KL, K3. 94. 65C). 66(2). g? gg 7^). 73. 74(2). 7g 77^) 78(2). 7g gg(-) gz g?. gg, gz, igg, 123. 132. 144. 145. 147. 148. 163. 166. 184. 363. 378. 387. 428. 465. 484. 488. 489. 496. 50». 597. Carl VIII. als Delfin. 24. 29. 118. 123. 126, 129. 144. 145. 154. als König. 193. 164. 196. 198. 172. 184. 185. 200(2). 201(2). 202. 233. 234. 242. 250. 253. 294. 309. 309. 313. 314. 315. 316. 317. 318. 319(2). zx». 324. 325. 378. 385. 387. 388. 39». 392. 408(2). 409. 413. 414(2). ^1, 4L8. 432. 433(2). 456. 458. 461. 494. 495. 484. 485. 489. 493. 495. 499. 497. 498. 499G. 500(2). 501, 502. 504. 507(2). 508. 513(2). 521, 522 52z 544 545 ggg. 55g. 564(2). 5g5 5gg 5g7 57g 507 ggg. 607. 909. 922. Ludwig XII. als Herzog von Orleans. 487. 491. 513. 599. als König. 567. 579(2). 594. 599. K00C). 901. 904(2). 909. 907(2). 0W(2>. 609(2). 611 (2). 916. 617. 620. 922(2). 0L4. 627. 628. 630. 931(2). 032C). 933. 634. 937. 939. 640. Von Neapel: Carl VIII. von Frankreich. 461. 484. 513. Von Polen: Casimir. 50. Kaiser und Könige: Von Portugal: Emanuel. 597. Römischer: Maximilian. 233. 237. 242. 248. 251. 259. 292. 290. 294. 301. 308. 314. 320(2). 322. 325. 354. 392. 365. 370. 371(2). Z72. 373 t-,. 375. 395. 386. 388. 390. 392(2). zg4 zgz zgg ^ ^ 408(2). 409. 411. 413 C). 4(4(2). 44012). 44g <->. 4244-). 428. 432. 433(2). 447. 449. 468. 470. 484(2). 485. 489. 493. 499. 497. 498. 499. 502. 504. 508. 510. 511. 513. 514. 522. 528. 529(2). 530. 533. 540. 544. 549. 548. 550. 551. 553C). 555C). 557. 560. 592. 565. 566(2). 574 570 57g 57g ggg 583. 584. 585. 588C). 589. 590. 600. 606(2). 910. 615(2). 616. 917. 619. 920. 621. 924. 925(2). 626. 928. 929(2). 937. 94». 644(2). gg». 651. 656. 658(2). Von Schottland. 597. Von Sicilien. 60(2). 92. 80. 442. 454. 459. 458(2). Von Spanien: Ferdinand der Katholische. 320. 484. 502. 504. 507(2). 510. 513. 597. Elisabeth». 510. Von Ungarn: Matthias. 4. 20(2). 30. 31. 50. 51. 95. 96. 102. 123. 198. 220(2). 274. 318. 597. Kapsmann, Daniel. 556. Karle, Hans. 384. 43». Karrer, Welti, 214. Kaufmann, Hans. (Solothurn.) 0. s1487s 268. Keller, Caspar. 218. Keller, Constantius. 578. Keller, Felix, der ältere. (Zürich.) n. sl473s 45(2). 8. (1481s 95. v. s1482s 113. 126. 128. s1488s 300. s149»s 366. s1492s 406. s1494s 491. 495. s1495s 492. s1496s 506. 509. 510. 511. 512. 513. 520. s1497s 549. 552. 555. 556. (1498) 568. s1499s 595. 907. ss 296. 300. Keller, Felix, der jüngere. (Zürich.) Ii. j 1489s 326. Keller, Hans. (Zürich.) v. sl490s 350. 374. s1491s 376. s1492s 419. 2. s1493s 426. 434. Ii. sl495s 491. s1496s 516. s1499s 591. 356. Keller, Heinrich. (Lucern.) 0. s1481s 92. Keller. Rudolf. 349. Kessclring, Ludwig. 127. Keßler, Hans. 457. Ketzi, Hans. 16. 27. 51. 53. 56. 75. 95. 296. 392. 425. Kiel, di. 462. Kienast, x. (Zürich.) i>. st489s 317. Kilchmann, Ludwig. (Basel.) I>. s1497s 548. Kiscr (oder Keffer), Hans. (Untcrwalden.) v. s4485s 211. s1489s 235. 236. s1487s 269. s1488s 305. 306. s1489s 322. (1499s 520. js67. 71. 73. 79. 154. Personenregister. Kistlcr, 8. >02. Kleger, Heinzmann. 4. Klingcnbcrg. die von. 7. IN. 24. 48. «4, Klingenberg, Albrccht und Caspar 1«. 112. IIS. 21« 218. 22V. 2«5. 500, Klüpfel, KlauS. 42. Knechl, Peter 444. Knöringen, Bernhard von. 2NS. 307 430 Knörringen, Jos. 3S5 Knörringer, 8. von. 508. Knuscck, HanS von. 578. Koch, HanS. 52«. 550. Kochli oder Köchli, Jost. (Schwyz.) N. I,470j 45. sI480>88. 8. >1481> 05. N.g«. 1>482> IIS. >,483> 157. 11488s ZN5. 1,480> 32V. s>4VNs 374. >14gl> »?« »02. 3V4. >I4S2> 41» >14S3> 432. >14081 55g. II4VSI «l» » «28. Kösserli, HanS. 31. Koller, Conrad. 334. Kolbli, 8. (Schwyz.) N s>48N> 7«. Koler, Heinrich. 84. «olin oder Koly. HanS. (Zug ) » >14001 3S8. 372. >14041 45N. 4K3. >14071 548. 552. >14081 S«8. 584. Koller, Benedict. S5I. Koller. Caspar 4««') 48. 102 1N7. 11». 144 «47. 148. 17« Koller, «iglos. 207. 208. 38N. Kost, HanS. 17«. Kotbig. Ulrich. 404 «ras«, Peter. 3N8. 448l'>. Krämer. Ludwig. (Luccrn.) N >14781 3. 10. >14811 INI >t4«2> 113. 115. 117. 127. 13N. >14831 153. 154. Ili«. 1«8. >14841 172. 17«. 18». lSI. 102. 100. I1485> 202. 200. >148«> 230. 235. 23S<'>. 244. 24« >I487> 257. 2«1. 2V2('>. 270. >I488> 207. 304 3N5<'>. >148S> 312. 31«. 317. Kröger, 8. 173. Krepser oder Krcpsinger, HanS (Luccrn.) I>. I>482> 123. >14881 203. 3N5. 45N. 454. Kretz, HanS. (Nidwaldcn.) N. 1I407I 542. >140»! 584. 58«. » 581. Kretz, Walter. 4KN. 483. Krutcr, Peter. 117. Küchli, Kuchli und Kochli, HanS. (GlaruS.) I, s147g> 20. 43. 47. 5N. I148NI «I. ««. 71. >148,1 »3. INI. >I488> 3N4. >14031 44». Kuchli, Zost. (GlaruS.) Ii. >14781 0. >148«>1 8«. s1487> 2«g. 114881 3N7. >14801 »>«. 0. >I40Nl »30. N. 34»l'). 3«U. >14011 37«. >14021 4Nft. >14041 450. >14051 48». 402. >140«! 5NI. 513. >14071 535. 538. 555. 55«. >14081 5«8. 5«». 575. >14001 507. «02. KN7. «27. » «28 Kuchli. 8. 430. Küsser. 8 (Solothurn.) v. >,40«1 512. 513. Kündig, Peter. (Luccrn.) N >I408j 5«5. >140»! «02. S.IS. Küneggcr, HanS 35. 248. Küng, Ludwig. (Lucern.) N s,48«1 255. >14»1> 380 >14031 435. 443. >I404> 4«0. >14051 4SI. >14071 552 >14081 5KN. 575. >14001 ««» «»» «44 «52 Küri, HanS. (Schwyz.) n. >I470> 53 KürSncr, HanS. 577. Kuffenberg. Peter. 482. Kunried, Hcnzmann von. (Bern.) Ii. >I478> 3. Kunzi, Rudolf. 20«. Kuoscn, Conrad von. (Zürich ) N >14021 422 >14001 505 «07 t» Labhard, HanS. 182 Lärin, 8. 118. Läublin. Werner. 34. «7. ISI 10« 382 442 554 Läufst, 8. 5K7. Lameth, Anton von. 73. 313. 32« 387. Landenberg, Blbrecht von. «32 Landenbcrg, Balthasar von. 380. 300. Landenbcrg, HanS, auch Zohanncs von (zwei, vielleicht drei verschiedene Persönlichkeiten). 157. 214. 21«. 224. 27N. 403. 41«. 410. 424. 447. 5S3. 5K7. 575<'>. 502 507. «N2<'>. «20. «22. «23. «2«. «27. Landenbcrg, HanS von lzu Klingen und zu Wigoldingen). 70 127. 508. «2«. «27. «42«'). «47. Landenbcrg, Hugo von. 1. 58. 121. 134. 300 Landenbcrg, Jakob von. 87. 100 IIS. Landenberg, Melchior von 22». 403. 40«. 51« 524. 547. «12«'». «48. Laudenberg, Michael von. 157. 212 217. Landenbcrg, Ulrich von. 580. Landes, Heinrich. (Zug.) N. >1478> 10. >1470> 34 Landes, Wilhelm. (Zug.) n. >14801 82. Sandelt, Heinrich. (Glarus.) t, >,47»I 23. 51 >I4«N> 82. >148,1 08 >1482> >L7 8 >32. N 132 134 >I483> ,54. >57. 1«! » 508. «02. Landolt, Ulrich. lGlaruS.) II. II48«1 242 >14041 4K5. >14071 520. 532. Lang, Matthäus. «23. Langenhard, Diethclm. 31 Lanz von LiebenselS, HanS. IN. 12. 44. 74. 77. 07l'>. 132. 13«. 152. 155. 1«t. 105. 18«. 103 220 20«. 2V7. 388. 410 470. 570. Lanz, Heinrich. 44«. Lanz, Ludwig. 575. Lanz, 8. 51«. Laporta, Donatus de. 0«. Laufen, Anton, k Lederschneidcr. Hans. 421. 422 Lcmann, Clcwi. 404. Lcman». HanS Caspar. 338 Personenregister, Lemann, Heinz. 338(2). Lemann, Ulrich. 338. Leiningen, Grasen von. 288, 487. Leiningen und Daßburg, Philipp Graf zu. 234, Lcmbly, 7i. 436. Lendi, ki. 449. Lcner, K, 436, 437. Letter, die. 444. Letter oder Am Letten, Heinrich. (Zug.) v. (1483) 430, 470. Letter oder Am Letten, Rudolf. (Zug.) 4>. (4473) 32. (4480) 85. >4484! 92. 93. s4482) 447. 424. (1483) 464. (4484) 484. (4485) 246. 224. (4486) 238. 244. 246. 235. (4487) 269. 279. (4488) 234. 300. 304. (4490) 357. (4494) 394. (4493) 440. (4495) 487. 432. (4436) 504. 542. (4497) 524. 523. 535. (4438) 553. 563. 569. (4499) 537. 627. 628. 644. Letter, Schreiber. (Zug.) I!. (4435) 474. 435. Leu, >. 403. Leuggern, Herren von. 642. Leuti, Rudolf. 587. 589. Lichtenstein, Paul von. 630. Lichtnauer, Hans. (Solothurn.) Ii, (4486) 229. Lidringer, Jakob. 360. Ligerz, Jakob von, 2. Lillin oder Lylli, Felix. », (4480) 72. (4482) 423. Linder, Hans. (Bern.) Ii. (4436) 500. 504. (1433) 566. (4499) 603. Liner, K. 433. 435. Locher, Georg. 30. 324. 375. Locher, Heinrich. 549. Locher, Jakob. 445. 637. Lvwenberg, Conrad von. 232. Löwenstein, Conrad von. 252. Löwenstein, Hans Friedrich von. 252. Loiffi, Heinrich. 506. Lombard, Niklaus. (Freiburg.) 4Z. (4439) 609. 627. 636. Lorenz, n. 425. Lothringen, Jolantha, Herzogin von. 65. Lothringen, Renat, Herzog von, 4(2). 2(2). 5. KM. 8. 33(2). 37. 60(2). 62. 80(2). 446. 456. 464. 465. 474. 480. 484. 486(2). ,gg 200. 208. 223. 224. 228. 233(2). 234. 288. 370(2). 382. 386. 387. 407. Louppen, K. von. (Bern.) 44. (4488) 300. Lüty, Heinrich. 452. 355. Lupfen, Grafen von. 470(2). 475. 637. Lupfen, Heinrich, Graf von. 407. Lupfen, Sigmund, Graf von. 455. 483. 206. 243. 245. 249. 224. 226. 230. 244. 254. 255. 265. 344. 403. 653. Süsser, Werner. (Uri.) o. (4480) 73. 82. 83. (4482) 428. 434. (4483) 450. 463. 464. 467. (4484) 472. 476. (1488) 297. 300. 304. 305. (4489) 342. 2. (4494) 379. (( 42. 434 (2). Lust), öi. 348. Luternau, Agnes von. 446. Luternau, Sebastian von. 146, Luterweis, Hans. 29. M Maad, >. (Glarus.) Ii. (4478( 24. Mali, N. 457. Märklin, Conrad. 577. Mailand, Herzoge und Herzogin von. Johann Galeazzo Sforza. 48. 26. 32. 49. 89. 424. 435. 444. 444. 449. 453. 456. 457. 166. 486(2). 488. 492. 495. 196. 204. 205. 207. 208(2). 210. 245. 246. 229. 240(2). 246. 249. 254. 254. 264(2). 266(2). 267(2». 268(2). 269. 274. 286. 303. 307. 344. 349. 354. 375. 383. 424. 429. 444. 45». 454. Ludwig Moro. 475. 478. 480. 484. 485. 486. 487. 488. 489. 494. 492. 493(2). ^gg ^ 502(2). 506. 507(2). gjgc-z, 5ti(->. 512. 543 (2). 520. 522(°). 526. 527. 528. 529. 548. 554. 555. 557. 559C). 564. 563. 564. 565. 567. 568. 569. 574. 594. 597. 598. 600. 609. 645(2). 646. 647. 620. 624. 622. 623. 625. 629. 630. 634. 632, Bona. 4. 4». 42. 49. 24. 27, 32. 47. 43. 49. 62. 97. 98. 104. Mainz, Erzbischof von. 462. 453. 454. 456. 549. 540. 554. Maler, Rudolf. 550. Manhard, x. 457. Mans, K. Graf von. 80. Manser, Hans. 70. Manz oder Manzet, Hans von. (Lucern.) l>. (4483) 448. (4499) 627. Manuels, Conrad von. 293. Martin, >. 262. Masenriedcr, Conrad. 494. 24g. 224. Mast, Conrad. 89. 405. 476. 483. Matte, di. von der. 4 96. Matter, Heinrich. (Bern.) v. (4479) 25. (4480) 73. (4484) 404 (4483) 163. (4485) 224. (4486) 234. (4496) 500. 504. 506.(163. 68. 69. 70. 454. 455. Mahinger, Brüder. 642. May, Bartholomäus. (Bern ) u. (4494) 464. (4496) 506. (1498) 562. 580. 583. (4499) 591. 620. (( 451. 192. 494M. 200(2). 254. 298. 388. 393(2). zgg 4^ 442. 429. 482. 484. Medici, Laurenz von. 43. Meggen, Conrad von. (Lucern.) v. (4480) 76. (4484) 92. 93. 96. (4484) 487. 499. (1487) 279. (4488) 300. (4489) 349. 326. (1494) 452. Meggen, 8. von. 4 74. Personenregister Meggen, Peter odcr Petermann von. (Lucern.) N >I4?»I ZS. >>48N> 82. >I48I> INS, ,»7. >I48S> IS». ISt. 128. 134 13». >14831 141. 144. >48. ISN. IS«<'>. >57. IS?. IS4. t«7. IS8. I7S. 17». >I484> I8N. >84. 18». IS». >I48«1 S4S. >I488> 28«. >I48»> ZI«. >I4»Sl 4»Z. >I4VZ> 432. s>4»4> 4SZ. >I4»S1 484. Meggen, Werner von (Lucern.) » >14781 IS. I» >I47!I> SS. ZS. >I48S> ISI ISS. 12«. IZ8 134 13» >I483> >5«. 157 IS7. 1S8. 17N. >I484> 171 >7». >87. >I48tt>SZ4. SZN S42. S44. S4S.S47. S4» >I487> S7«. >I488> SSS. ZNN. ZNS. >I48N> 3,1. 3,2. IIS. ZI». ZS». >I4N»>34S. Z4S. Z47. ZSN. ZS4. ZS7. ZS». 372. 373. 374. >I4NII 38». 38». ZSS. >14gS> 403. >I4»Z> 429. 432. >I4»S> 47« 47» 485. 48». 4NS. >I4»S> SN». SNI. SN». SIN. Sil SIS. SSI. >I4»7> 524. SSS. SS7. SZS 545. » 243. Z4S. ZSS. 4NS. 4S». Mcggcr, lUaus. 245. Meist, Hans. IS8. ZSS. ZSZ. 385. 441 4«2. 4»Z. 4»4. Mcldegg, Anton von. 341. Meran, Niklaus von. (Lucern.) tt. >I48»> 74. 83. >1481 > »2. IN7. >I484> 187. 18». >I487> 27«. 28» >I4»Sj 4SS. Mcrswin. Jakob SSS. Merz, HanS. 524. 578. Merz, 8. lStadt Et. Gallen.) N. >I4N»> SZS. »571. SZ8. Merz, Rudolf. (Schwvz.) n >1481 > »2. Mcstral, auch Godium und Golvat, Zschan oder Johann. (Freiburg.) » >I484> >72. 178. 17». Melblastkircher, Kaspar. «58. Melsch, Gaudenz. Gras von. IS. »4. »7. »8. ISN. ISI. ISS. 124. ISN. 134 >37. 14». >43. ,148. 287. S88. S!tt»'<'>. 2»S. 2»7 31» 3.3». 34». 341. 342 38». 4SI». 43». 432. 43«. 44». S»S. S3N. Meltler, Gilg. (Echwvz.) n. >I48»> 82. >I48I> »2. »8. INI. Z!. >148«j> S47. 253. >I488> S»Z. N. >I48g> ZI«. » SSZ. Metz. Bischof von. 44. SS. S». «I. SS. «4. SS. SS. 77. 81. Mövenberg. Hans. (Zug.) Ii >I48»> ZS». >I4g4> 452. 4SI 4S». >1495) 484. >I4g7>5SS. 537. >14981 558. 581. » ZN7. 318. ZS» ZSZ. ZS». 33». «3«. Mever von llnonau, Gerold. (Zürich.) » >>48Z> ISS. >I488> SVS. ZNN. ZNS. ZNS. >I48»> 317. ZI» >14»») ZSS. ZSZ. ZSS. ZS8. 372. >I4»I> 37«. >,4»S> 4NZ. 4SI. 2 >I4N31 434. N 435. 44»i'). >>4 »sj 474. >I4g«> SVS. >I4»8> 575. 583. >I4»»> S»5. WZ. «Z„ ^ 35g 4^«. 44g SIZ. «1». Mever von Knonau, Hans. 44«. 4SI. 45« g>3. Mever, N'onrad. SIN. Meyer, Egli. >»S. Mever, Hans. 7». III. 573. Meyer. Johannes. S57. Z57. ZSI. ZSZ SSS. SS7. 5S8. 575. 583. Meyer, Martin. SS». SSI, Mever, Peter. IVS. Meyer, Rudolf. S87. 288. 2»t. ZK». Mever, Rutschmann. INS. Mever, Werner. ZK4. Mirandcl, 8. von. SI. Mistlin, Hans. SS». Mörsperg und Mbrspurg, »aspar von. S48 47» 4S8. 54» SVS. Möttcli, Hans. «54. Mbttcli, Rudolf. 33. «44. «58. Mbttcli, Jakob. II», isnl'I. ISS. 142. >53. ISS. 18». ISI. IVS. INZi'I. IN4. SNS. SIN SIS. SISt'l. SSN<'>. SSI. SSS. SS«. SS»>'>. 3,7. ZS». ZS». 371 373. SV7. 575. «27 Molitor. Ulrich. 437. Monsar, Johann Pcler, Graf von. ZS. 73. III IIS 17» SS7. 27». 273. 27» 2g«. Monscnn («>c), die von. 4SZ. 4V4 Monialban, Bischof von. 387. Montsort, Hugo. Graf von. 3«. 4». 57 58. 343. «3». Montfort, Ulrich, Graf von. 4KS. 47». Montferrat, Markgraf von. 28. »». Moos, Heinrich von. ISI. Morasin, Gabriel. 7«. 134. 135. 145. ,48. IVS SNS 254. ZN4. 324. 5S8. Morasin. Jobanncs 487. Mornower, Achatius. «<'). 74 77. Moser, Kaspar. 483. Moser, Heinrich. SS7 Müg. 8. «IS. Mühlheim, Philipp von. 2»» S»Z Mülcek, Heinrich von. I»Z. SN«. Mülincn, Friedrich von. (Biel.) » >I487> 27« Mülinen, Hans Ulrich von. Z1Z. Müller, Bcrtschi. SZS. 35». ZS4. Müller, Leonhard. »7. Müller, Hans. 18«. 187. 188. 18». Müller, Hans. «43. «47. SSS. Müller, Heinrich. 41. Müller, Ulrich. SSZ. SS«. 54» Münzer, Ludwig. 375. Müsscli, Jobann. (Freiburg.) N. >14851 SI». >I4SSI 4VZ. Muheim, Hans. (Uri.) n. >14781 21. >148»! 335. >14»7I 524. SZS. 52» 535. 542. 548. >I4»8> 5«8. 581. 583. » 483. SSZ. 587. 5»N. Muhlcrn, Urban von. (Bern.) N. >>478j k. » SI >147»1 SI. 2». 1148,1 »I. » v. IS». Mumpf, Hans von. 313. ZSS. ZSZ. ZK4. 4«S. 4K4. 47». 475. 47«<'>. 482. Mundprat, Jakob. 381. 575. Mundprat, Ulrich. 338. 575. «SS. «37. Muri, Hans. «4«. «57. Muterschi, HanS. «4«. Mutler, Langhans. SI4. Personenregister. N Näff, Heinrich. 564. Nassau, Adolf Graf von. 559. Nassau, Philipp Graf von. 330. Negclin, X. 38. Neuenburg, Rudolf Graf von. 573. Ncuenstein, Ulrich von. 355. Ncuenstein, Welti von. 539. 575. 574. 577. 58«. 593. 597. 204. 259. 260. 343. 335. 3K5. 375. 395. Nidberg, die von. 32. Nidhardt, x. 352. Niggel, Hans. 448. 45k. 458. Nußbaumer, X. 403. O Oberdorf, Jakob im. (Uri.) 5>. (5483) 242. (5488) 303. f5489f 3»9. f549vf 333. 372. 373. 374. (5495) 380. 389. 392. 394. (5492) 422. (5493) 435. (5494) 452. (5497) 553. (5499) 595. jj 325. 333. Obrist, Hans zu. 539. Obslagcr, Hans. (Zug.) ü. (5478) 7 53. >5479) 25. Ochsenbcin, Hans. (Solothurn.) v. (5483) 542.533. (5484) 595. 592. (5485) 254. 224. (5483) 228. (5488) 289. 295. (5484) 323. 329. (5492) 403. Odcrshcim, Marti» von. 507. 542. 545. 552. 387. Oeheim, Leonhard. (Zürich.) ü. (5478) 59. (5479) 32. (5487) 237. 238. 272. 277. 273. 279. 285. (5 488) 289. Oelmachcr, kl. 494. Oesterreich, Herzog und Herzogin von: Sigmund. 5. 2(0. 3(0. 9(2). 50(0. 52(0. 53. 57. 59. 20. 25. 23. 33. 38. 44. 43. 47(0. 49. 50. 55. 52. 53. 54(0. 55. 59. 30. 32. 33. 35. 33. 83. 75. 73. 77. 83. «700. 99. 502. 507. 508. 552. 5 57(0. 525. 522. 524. 525. 535. 534(0. 54». 542. 543. 545. 547. 552(0. 555 (0. 532. 534. 535. 579. 583. 588. 593(0. 595. 597. 598. 204. 203. 208. 253. 258(0. 222. 223. 229(0. 232. 233. 235. 237(0. 242. 243. 248(0. 252. 253. 235(0. 238(0. 237(0. 273(0. 277. 280. 284. 287(0. 290(0. 295. 292. 295(0. 297(0. 3»». 303. 304. 305. 303. 307(0. 308. 350. 354. 320. 322. 328. 330. 343. 347. 354. 370. 390. 402. 403. 408. 493. 499. 553. Philipp. 45 3. 573. 597. Eleonora. 29. 33. Maximilian, als Herzog von Burgund. 3. 53. 33. 35. 40. 43. 55. 57. 59. 30. 82. 33. 35(0. 33(0. 75. 74. 78. 77(0. 78. 79. 80. 85 (0. 558. 525. 522. 524. 53t. 535. 537. 544. 552. 227. 229. Octtingen, Ludwig Graf von. 70. 540. Offenburg, Berchtold. 552. Offner, Caspar. 534. 574. Oltingen, Conrad von. 558. Oppenzhofer, x. 38. 85. Oranien, Johannes n. Fürst von. 43. 44(0. 48(0. 39. 32. Orielli oder Oreilli, Rigault d'. 593. Ort, Hans. 352. Ortcr, Jost. (Uri.) v. (5482) 524. Ottenheim, Heinrich von. 298. P Paccoli, Stephan. 544. Päpste: Sixtus IV. 5. 58(0. 20. 22. 3». 45. 49. 50(0. 52. 35. 37. 38. 87. 553. 525. 534. 533. 553. 554. 555. 558. 557. 535. 533. 585. 588. 572. 585. 589. Znnocenz VIII. 207. 208. 224. 223. 228. 238. 240. 230. 273. 279. 325. 324. Alexander VI 339. 484. 493. 497(0. 500. 502. 504. 507(0. 508. 550. 553. 543. 544. 535. 597. Pavillard, Rudolf. (Freiburg.) ». (5493) 503. Pavillard oder Basylycr, auch Pafliar, Peter oder Petcrmann. (Freiburg.) Ii. (5479) 23. 25. 35. (5480) 74. 73. (5483) 534. (5484) 572. 578. (5483) 23». 234. Pcrrotet, Niklaus. (Freiburg.) Ii. (5483) 583. 8. 533. Ii. (5484) 572. 589. 59». 595. (5485) 203. 207. (5488) 232. (5488) 305. 303. 307. (5489) 309. Beyer, Jakob. 305. 374. 385. 572. Pfalzgraf. 3. 53. 54. 55. 248. 289. 302. 303. 385. 338. 373. 375. 382. 390. 450. 430. 453. 454. 453(0. 475. 485. 533. 537. 540. 543. 548. 549. 552. 535. 535. 305. 323. 853. Pfesserly, X. 573. Pfeil, Wcrni. 404. Pfistcr, Christian. 423. 457. 525. Pfister, Heinrich. (Zürich.) Ii. (5487) 273. 274. Pfullendorf, die von. 350. Pfund, Georg. 342. Pfyffer, Johannes. 257. 235. 254. 257. 357. 335. 393. Pionier, X. 545. Pontcrosa, Humbert von. 557. Praroman, x. 574. Praroman, Rudolf. (Freiburg.) Ii. (5488) 289. 295. (5489) 323. 329. (5497) 549. Prentel, Michael. 458. Püntincr, Jost. (Uri.) 5!. (5478) 58. 57. (5479) 34. (5487) 238.272. (5489)355. (5489)322. (5490)357. 2 .(5493) 434. Ii. (5493) 503. (5497) 538. 552. 555. (5498) 558. 559. 539. (( 304. Püntincr, X. (Uri). 5!. (5498) 535. R Namstein, X. von. 653(0. Ramund, Peter. (Freiburg.) v. (5487) 273. Personenregister. Ran, Conrad. 5VV. Randegg, Balthasar von. 3V3. 3V7. Randegg. Burkard von. «27. Randegg, HanS von. 2V2. Rappenstein, Jakob von. 5S3. Rappcnstein, genannt Möttcli, Rudolf von. 55« 570 572. «24. «44 «50. «57. «58. siehe auch Mbtteli. Rappoltstein, Wilhelm von. 44. 103 >45. >53. >75. Rasp, Hillbrand. 10. 3« >52. >55. >S3. Rattelbcrg, 8. «23. Rapenhausen, die von. >7>. Reber. 8 >>3. Rcchberg, 8. von. 3K0 Rechberg, Vitus von. 281. Riding. Ital. 573. Riding, Jakob. (Lchwvz.) >I. l>478> ». >3. sI47ft> 38. 51 >>480> «8. 78. >1484> IVO. Riding, Leonhard. 32V. Riding, Rudolf. (Schwvz.) ». >14781 >7 >I484> >8>. >85. >87. >14851 ?07 '^>> >I48K> 22« 229. 230. 232. 242. 244. 245. 252. 253. 254. >>487> 25g. 272 273. 277. 281. >I4«g> 315. >I4»0l 342. 35V. 372. >I4VI> 380. >I4V2> 403. 40«. >14051 47». 487 48V. >I4VK> 50«. >I4S7> 535. 54V. 552. >>4VV> 5V7. «02. » IS7. 210. 353. 425. 481. 55» Regler, 8. 508. Reiff oder Ryff. Wilhelm (Freiburg ) ». >l4»7> 522. >I4»8> 580. >>4SV> «03. Reinach, »»brecht von. >2. Reinach, HanS von. 3VI. Reinach, Hemmann von. 204. Reinach, Zakob von. «14. Reinhard, FraneiSeuS. 517. Reischach, Bilgen von. V7. 22V. Reischach, Conrad von. 202. Reischach, Polci von. «05. Renejhauser, Jakob. 20. V7. Rettich, Ulrich. (Zug.) » >l487> 27V. >>488> 28«. Ney, Rudolf. 483. Rhein, Friedrich zu. 44«. Richwin, Eonrad. 2V2. 305. Riecker und Röncker, auch Rügker, HanS. 471. 4V2. 408. 5«3. Rietler, Heinrich. (Glarus.) n. >>478> >«. Rictler, Jost. (GlaruS.) „. >148i> »2. >>482> >21. >>48vj 30V. >>4V0j 354. >14331 442. Rictler, Werner. ,GlaruS.) n >1478> 12. I». >I480> 7«. >148i> V3. >01. >>482> 127. >14841 >84. 185. 187. >14851 202. 203. 20V. 224. >148«> 24V. >>488> 283. 2S7. >>48»> 31«. >I4V0> 342. 357. 35V. 3K4. 368. >I4vl>380. >>4V2> 403. > 14S4> 452. 4VV. >>4»5> 474. » 288. 442. Rietmann, 8. 113. Rima». Rudolf. 303. 304. Rin, Fridrich ze. 127. 132. 421. Rinder», Ehristian. 105. Rincr, Andreas. (Uri.) N >I478> IS. >I48g> 31« 32«. 2. >>4gl> 37S. Ringgcnbcrg, 8. von. 4V3. 4V4. Ringoltingcn, Johanna von. 502. 504. Ringoltingen, Zhüring von. (Bern.) l> >1478> 13. >1480> «8. Rink, Claus. 11V. >20. 121. 122. 124 12«. 127. I2S. 134. >37. 148 155. IS2. IK5. Rischach, Cgk. von. 213. Riser, Egli. «53. Riscr, 8. IK4. Rizze, NiklauS. (vucern.) n >>47V> 25. 2V. 31. 32. 34. 37. >l480>73. >I48I>S2i'>. 107. >,482> 1,3. 117. >I483j 157. >I48K> 230. 244. >I487> 2KV. 27V. 283. >1488j 283. 28«. 302. >>48g> 31V >>4gO> 357. 3S3. 3S4. 3SK. 372. >>4V3I 42V. 432. 440. 442. 443. >i4v4> 452. 4«1. 4K5 4KV. >I4V5> 484. 485. >I4SK> 510. 51« >I4V7j 548. » 425. 433. 402. 4«7. 48«. 53«. Robun, Franz. >7. Rochefort, Wilhelm von. II R»ist, Heinrich. (Zürich ) N. >I478> 3. 7. ». ,3('>. ,7. 21. >>47g> 38. 4«. 4V. 50. 53. >>480> 55. 5« 8«. 88. >148t> VI. V3i'>. »«. >01. >>482> >27. >32. >34. >I483> 150. I«3. 1S4. Iii«. IK7. l«8 ,70. >I484> >7». 172. >75. >7«. 178. IVO. I>485> 2lv. 223. Il48«>22v. 22S. 230. 232. 234. 23S. 242. 245. 247. 250. 252. 253. 255. I >4871 25V. 2«7. 2K8. 272. 283. >14881201. 2V4. 30«. >>48»1 30V. 312. >I4V2> 40« 41V. 421. 422. I14V31 440. 442. >I4g«I 50«. 51« >I4V7I 537. 542. 54S 552. 555. 55«. >I4S8I 583. >I4V»> 5V5. «03. «07. «3«. I> >72. 320. 4K8. ' Rtrst, Man. (Zürich.) ». >,4!>4> 4K3 >I4V7> 548 552 >I4V8> 5K8. » 4«3. ! Rhtlcln, Markgras von. 25. 31. 53 >28 208. ! Röttenbcrgcr, die. «42 ! Rogcl, 8. «5«. Roggenbach, 8. von. «05. «10. «14. «18. Roggcnmann, 8. 44V. Roggweilcr, Burkhard. 2S4. 270. Roggwcilcr, 8. 575 «47. Romont oder Ravmond, Graf von. 201. Rordorf, Hartmann (Zürich.) ». >14821 >23. II4S2) 421 >>4S7I 54». 552. >>4g8> 5«8. >I4V»1 «07. » 185. Rosenblatt, HanS. «50. Noscnblatt. Hemma»». 507. 50V 550. 55V 5K2 5K5. 5«7. 5S8. 5KV. Rot, Hans. 404. Rotcker, ZhomaS. 2V«. Rotenstcin, Heinrich von. 72. Roter, Heinrich, tvv. Personenregister, Roter, di, 296, 317. 320, Nottaler, Georg, 29«. Nothberg, Arnold von, 37. Roh, Hans von, (Obwalden.) I>, (t485s 218, (1488s 305. (1489s 3t2, Roh, Oswald von, 921, 934, Rohenhuscn, Jakob von. 549. Rouchli, Heinrich. (Zürich.) L, (1489s 245. (1497s 552, Rüeger, Hans. 202. Rügg, Claus, 2t8, Rümlang, >, von, lBer»,) »11489( 319,317.319, (14»N( 349, (( 319, Rüsch, Hans. (Glarus.) », (1482 s 125, Rüsche oder Rüscher, Ritlaus. (Basel.) n, (1478) 9, (1487( 275, Nüsegg, Jakob von, 91, 197. Rütscher, 100, Rütliinan», di, 914, Ruglisperg, Conrad, 419, Rnfi, Hans, (Luccrn.) II. (1480) 73, 83. (148I( 92, 101, 107, (1483) 153, (1484) 187. >1485) 201. 202, 203. 207, 209, 2ll('1. 214. 215.-218. (1486s 239C), (1488s 283, 294, (1489( 319C1, (1490) 354. 398. (1491s 380, 389. 392. V, (1493s 440. (1494s 450. 455. 461. 495. 499, (1495s 471, 474, 479, 479, 484, 483, 487, 489, 49>, (1499s 509, 510, 511, 512, 513, 519. 520. 521. (1437s 521, 522. 524, 525, 527. 529, 338. (1498s 558. 539. 59«, 392. 593, 599, 568, 580, 583. (1499s 531. 537, (( 39, 99, 15«, 194, 210, 217. 218, 224. 295, 457, 461. Nüst, Melchior. (Lucer»,) i>, (1489( 250, 252, (( 39, 89. 114, 123. 129, 145, 15«, 182. 214, 239, 241, 349, 350. 440, Ruß, Melchior, 39, 131, 148, 238. 350, 443, 482. 484, 949, Ruß. Peter, iLuecrn,) », (l49»s 398. (( 490, 914. 918, Nüst, Peter oder Pctermann. (Lucern,) v, (1478s 13, (( 17, Nvlch, Wilhelm. 148. S Sachsen, Herzoge von: Albrccht, 520, Georg, 920. Sachsenhcim, Hermann von, 202, SalinS, Probst zu, 34. Saluzzo, Markgraf von. 370, Sand, Heinrich, 939. Sarganser, Rudolf. 295. 299, 308, Savoye», Herzoge von: Amadäus l, 518. Philibert I, 8, 18, 30, 83, 100. INI, Carl >. 143. 144C), 145. 202. 294, 319, Philipp ohne Land. 253. 494. Philipp II, 518. 564. 594. 911. 920. Jolantha, 1, 11. 403. 493. 464. 480. 490, 499, Sap, Freiherren von, 404. 405, 410, 646, Band Z, Abthciliiiig l. Sax, Hans, Freiherr von, 365. Sax, Ulrich, Freiherr von, 341, 519, 927, 639, Schach, Mangold, 134, Schad, Heinrich, 403, Schad, Ulrich, 484. 521, Schäppi, Peter, 197, Schärer, Stephan. (Biel.) ir, (>487( 279, Schäzer, Georg. 97, Schallcr, Stephan, 239, Scharnachthal, Johann Rudolf von, lBern,) u, sl499( 509. (1497s 529, 332, (1498s 583. (1499( 595, 597, 902. 903, 920. 627, (( 928, Schalt, Hans. 221, Schattenhalb, 349 C>. Z51. 554. Schell, Hans. iZug.) », (1478s 9. (1479s 29. 45, 49, 49. 30, (148«( 74, 8l, 83. (1481s 92. 93, 98, (1482s 128. 132, 136, (1483s 148. 157, 191, 195. (1484s 171. 172, 175. 179. 178, 181, 183. 187. 199, (1489s 230. 235. (1487s 274, 28«. (1488s 288, (1489s 319, I( 187, Schellenberg, Conrad von, 940. Schenker, Ulrich, 7, Schenk, Burkhard, 902. Schenk, Ulrich. (Abtei St. Gallen.) », (1499s 603, ((929. Schcnkli, Johannes. (Stadt St. Gallen.) », (1499j 603, Schcrer, Anton, (Lucern.) », (l482s 130, (1483s 199, 197, (( 79. 122, 199. 179, Scherer, Bernhard. 947, 952. Scherer, Hans, 444, 449. Schcrer, Ludwig, 476. 482. Scherer, Thüring. 599. Schiffli, Hans, (Schwhz.) u, (1478s 7. 13. (1479s 25, (1482s 139, (1483s 142, 170, (1484s 171, 200. (t485s 203, 211, (1489s 230. 232. (1487s 279. 280. (1488s 302. (1497( 548, 552. (1498s 38». (4499s 939. 644. 949. (( 109, 112. 113. 122. 199, 172, 214. 234. 292. 300, 309, 386. Schiffli, Hans. (Zug ) », (1479s 21, 43, 46, 50, Schiffli. Peter. (Zug.) U. (1481s 92. Schillig, Bernhard, 171. Schillig, geb. von Razcnhauscn und Rotsamhauscn, auch Rozen- hausen, Elisabetha, Frau, 107. 171, 174, 195, Schilling, Diebold, 443. Schilling, Hans. 173. Schilling, Johannes. 17. 39, 62, 97C). 98, 89, 99, 175. 223. 224. 229. 259. 290, 482, 484. Schillingcr, Hans, 373, 389, 529, 534. 535, Schiltknecht, Ulrich, 254. Schinbein, Heinrich, 549. 354. Schinen, Hug von, 937, Schine» , Sixt von, 1t9, Schlandisberg, Diebold von, 179, 188, 19t, Schleweg, Rudolf, 313, Personenregister Schlosser, Hcinrieh. 299, Schund, Christina, 394. Schmid. Felis. «Zürich,» Ii I>t»I> 597 >I497> 547 Schmid, Hans, «Zug » » >14851 205. Schmid. Heinrich. «Zug » 9 >14811 »2 »4 »01 >148»! 207 c'>. >I487> 781. >I4»7> 557, Schmid, Faloh. 599, «05 Schmid, Michael. 558, Schmid. Ammanns Sodn, «Zug.» l» >I48!»> 51« Schmid. Rudolf. 518. 4«iN. Schmid. Ulma». lSololhurn,» I' >1488> 297, 505 Schmid, 'Ucrena 447. Schmitten, Johann Heinrich. 171. 755 Schinder, Caspar, 577. 504 Schinder, HanS. 445. Schinder, Hanselniaiin. 589, 599 Schnnrener, Heinrich (Zugs Ii >1479> 45. >I48»> 82, >14871 ,54 Sehnuringer, Hans (Zug.» » >I498> 599 Schock, Conrad. 54 151 149 150 Schoed. Mangold, 288. Schodelcr, Heinrich, 159. Schoich, Georg, (Vuccrn.» n >148I> 97, » 208. 711 Schöni. Anton lBcrn.) I, >I485> 707. 705. 7N7l'>. 209 224. >I48?>7«I 7«7«'>. >,488> 505, >1489> 515. 355 >I490>357, >149I> 585, 589. >I4»5> 479. 445. >14951 485. 487. 497. » 705 Schorer, Balthasar 914. Schott. Peter. 9i'1. 127 Sänamli »nd Schrcmliiig, Heinrich, 244 249 Schramli und Schrcmling, Ulrich, 249 Sedriber, Peter. 154, 205, Schriller, Rudolf, «Schwoz.» » >1482> 179 >l489> 5l9, >14971 529 >1499! 919, Schrunz, 8 215 Schüdelhach. HanS, «GlaruS ) 9, >I478> >5, >I479>58 49. >I48«> 98. 77. 75. 74. 79. 88, >I48>1 105. >I485> 198, >I484> 181. 190 >I485> 707. 714. 718. >I489> 747 255. >I488> 294. >I48N> 512. 577 Schürgi, d> IN9. Schurps, Hans. (Lueern , n. >,48»> 74. >I484> 194. >1489> 578. 579. >1497j 579. >I498> 599. 598, >I499> 595. 909. 927. » 978. Schürpf, Iakod. 557. Schuler, Hans. 188. Schuler. 5. I499> 570 Schultheip. Göh. «58. Schumacher, Marr. 17», Schupp, 8, 707. Schivadcroner, Rudolf. 511 Schwarzmaurer, Felis lZnrich.» » >1489> 528. 579. >1490> 549 >1491> 597. II4V7> 598 409. Schwarzmaurer, Heinrich. 590 49» Schwarzmaurer, Zhomas. 44 Schwcnd, Conrad. (Zürich.) ». I>478> 9 17 >I485> >59 >I484> 18». >9«. >I485> 214 718. 774 >I48«> 779 747. 745. 750. 757. 755. 255. >I487> 757.759.797 298. 769. 772. 777. 778. 281. >,488> 289. 791, 50«. I>489> 509. 9, >14901 359, I> 54N>'>. 545. 554. 559. 599. 598 572. 375. >I49I> 579 580, 597 >14971 598 403. 40«, 419, 471. 427. >I495> 479. 457. 440. 442 >I4»5> 474. 479. 479. 484 485. 489. >I499> 500 501. 509. >l4»7> 555. 537. 558. 542. 545. 549 552. 555. 55« >I498> 558. 592. 595. 599. 575. 580. 585. » «5. 94 >85. 745. 754 359 411 458 459 480 571 Schwend, Felis. 795. Schwcnd, Rudolf. 545. Schwendincr, HanS. 554 Schwendiner, Hermann. 339. 401. 470. 477. 424 425 475 481. 504. 507 512 55« 595, 57« 577«'». 579. 587. 585. «25. 959. Schwcrlfegcr, Heinrich 459 Schwigle, HanS 797 ' Schwindel, HanS 570. Schwizcr, die. 577. Seekau, Matthias, Bischof von. 487. 485 Seengen, HanS von. 585 588. 594 Segesser, die. 299. 498 471. Segcsser. HanS. 914 Segesser, Hans Arnold. 485. Segcsser, HanS Rudolf. 19 13« 799. 507, 504 «17, «14 Segesser. HanS Ulrich. 188 Seiler, Bcrtschi «55 Seiler, Hans (Zug.» « >14781 5 71 >1479> 25 Seiler, vudwig (Vuccrn.» » >i4?v> 21. 75. >I48I> 9? >14821 >1485> >5? >>^84> 185 199 >14851 201 202 705 207>'>. 209. 711. 219 >I489> 27«, 779 230. 255 259 244. 249 >14871 757. 279 780. >I488> 285. 288. 297 500 507. 304 505. 50« >I489j 509 51, 512. 515. 517 319 572 379 528. >1490! 342. 547. 554 557. 559 598 577. 575. 574 >I4»I> 58». 589 594. 397. >14971 598 405. 40«, >14951 452, 445. >I494> 450 452, 491 495. 495 >14951 474, 47«, 479, 484 487, 489 >I49«I.500, 501 511 515. 52«. 521 >I497j 522. 524 527. 529 5.17 Seiler, Vudwig (Lucern » » 535. 545. 548. >14»8> 558 597 >I49»> 595. 597. «07 «05. «I«. «20 «54 » 59. 57. «7. «9. 115. 122«'' 19« 788. 5,4<'>. 518. 571 542 59« 49, 49« 1«' 559. 591. 595. 594 Scmichcn, Heinrich von. (Basel.) Ii. >I4«7> 548. Senn, Andreas. 515. 33« 538. 347. 35». 554. 594 599. 575. 475. Senn, HanS, 25 t, 295, Personenregister. Senn, Marti». 457. Scnn, Rudolf. 12«. Sc»? , Erzbischos von. 596. 620. 622C>. «24. 630. 631. 633. 637. 638. 640. Scrcntiner. 63«. Schstab, Michael. 657. Sidler, Anton. 38«. Sidler, Beringer. 149. Sidler, Caspar. 53. 145. Sidler, Rudolf. (Lucer».) n. >1478) 17. Sigrist, Haus. (Schwyz.) N. >1478) 3. 7. >1483) 141. 144. 148. 15». >1484) 189. 191. 192. >1485) 2«2. 2«3. 207. 209. 219. >1487) 262. 265. >1497) 555. 556. >1498) 568. >1499) 6«9. » 2«5. 241. Silineu, die von. 51«. 521. Siline», Albin von. ll. 113. 254. 259. 505. Silinen, Andreas von. 122. Silinen, Caspar von. 506. Siline», Christoph von. 5N6. Silinen, Jost von. 11. 44. 327. 526 536. Siplingen, Jakob von. 175. 183. Slicher, Conrad. 72. Smider, Caspar. 289. Sonnenberg, Grafen von. 141. Sonnenbcrg, Andreas, Graf von. 53C1. 55. 117. 119. 148. 428. 436. Sonnenberg, Eberhard, Graf von. 14. 24. 32. Sonnenberg, Hans von. (Lucern.) v. >1494) 455. >1495) 474. 484. 492. >1496) 506. >1497) 522. 529. 537. >1498) 559. 56«. 562. 58«. 583. >1499) 591. 597. 602. 607. 608. .616. 619. 620. 627. 634. 644. » 406. 500. 624. 628. 630. Sonnenberg (HanS von). 213. 219. 260. Sorg, vi. 213. Span, Hans. 208. Spengler, vi. 537. Spiller, Hans. (Zug.) l>. >1480) 68. >1481) 93C>. >1482) 115. 127. 136. >1492) 421. >1493) 432. 435. Spillcr, Heinrich. (Zug.) 8. sl482> 132. Spiser, Melchior. 12. 68. 100. 101. 122. Spihli, vi. 655. Spoleto, Gcntilis de. 18. Stadler, Meinrad. (Schwyz.) ». >1498) 568. 586. » 512. 513. Stadion, Walter von. 470. Stäger, Hänsli. (Glarus.) v. >1495) 476. Staffeln, Albrecht von. 384. Stall, Hans vom. (Solothurn.) N. >1483). 161. 165. >1484) 185. 187. >1485) 207. >1486) 229. 230. 242. 247. 250.255. >1487) 276. 277. » 2. 7. Stapfer, Hans. 134. 213. Starioth, Johann Andreas. 51. Stark, Ulrich. 132. 5 Starkenberg, Marti» von. 62l. 628. 637. Staufen, Marti», Freiherr von. 136. 137. 1420'). 147. l55. Steffan, Heinrich. 624. Steg, CoSmus von. 59. Stcger, Urs. (Solothurn.) ». >1478) 13. <7. » 12. >42. >46. 149. 152. 155. 158. 197. 199. 212. 227. Steiger, Hans. (Glarus.) ». >1494) 455. Stein. Caspar vom. (Bern.) ». >1495) 49l. >I499> 644. Stein, Georg vom. (Bern.) 6. >1479) 23. >1483) 153. >1484) 194. >1486) 226.235. >1490) 359.364. >1491 > 397. >1492) 403. >1493) 432. »411. Stein, Heinrich von. 154. Stein, Peter oder Petermann vom. (Bern.) ». >1479) 45. >148») 73. 74. 76. >1481 > 105. >1482) 134. 135. >1483) 141. 144. 148. 150. 166. 167. >1484) 171. >1485) 201. 215. 218. Steinach, Rudolf von. (Abtei St. Gallen.) » >1478> 7. >1499) 636. » 343. Steinbach, Johann von. 517. Steinbrüche!, Rudolf. 657. Steiner, Andreas. 346. Steiner, Fintan. (Zug.) n. >1488) 305. Steiner, Werner. (Zug.) ». >1485) 219. >1486) 226. 245. 253. >1487) 257. 259. 262. 265. 268. 272. >1488) 283. >1489) 309. 316. 328. >1490) 349. 354. 359. >1491) 392. 397. >1492) 399. 403. 406. V. >1493) 440. It. 442. >1494) 455. 465. >1495) 476. 485. 489. 492. >1496) 50». 501. 511. 513. 521. >1497) 532. 538. 556. >1498) 575. >1499) 595. 597. 603. 607. 620. 627. 652. » 243. 246. 254. 293. 51». 523. 576. 586. 628. Steli, Matthias. 599. 602. Stetter, Joseph. 132. Stlerli, Hermann. 534. Stigeli, vi. 538. Stocker. Hans. (Zug.) v. >1483) 142. >1484) 192. >1485) 211. >1487) 278. >1491) 389. >1495) 479. 487. >1496) 509. 516. >1497) 525. >1499) 602. 649. Stöckli, Hensli. 534. Stöckli. Niklaus. 369. Stölll, Conrad. (Solothurn.) ». >1482) 124. >1486) 250. >1487) 276. >1488) 306. >l489> 312. 316. Stölli, Hans. (Solothurn.) Ii. >1478) 3. 7. 16. >1479) 29. >148») 61. 66. >1482) 117. >1483) 148. 150. >1484) 199. >1486) 247. 253. >1487) 272. 281. >1488) 289. 291. 307. >1489) 309. Stoffeln, die von. 540. Stoffeln, Hans Ulrich von. 175. Stoffeln, Heinrich von. 175. Stoffel», Ztelhans von. 175. Storchcnegger, Rudolf. 32. 93. 118. 646. Stosi, Claus. 37. 38. 54. 89. 159. Strästlcr, Hans. 483. Personenregister Strastburg. Bischof von 7 7t 73 7« 3« 33. >«7. >?3. 39«. 3S8. 3»I. 3N7. 3»g. 317 317 37» 378. 331 333. 33« 333. 33« 33»C». 331 Streit. Jakob. 7«3. 3S3 373 Strobsack, Hans istrciburg » «. >I38«> 333 Strub, Hans «3« Strub. Peter. lBern.i u >>38?> 77« >I38g> 317 Strübi, Ulli» lGlarus.l n >I38t> I«« I»l 1»7 Stucki. Fridolin. lGlarus.l N >>3»l>I 33« 377 » 337. 337 33«. «7«. Stuck,. Hans «Glarus., tt >l38»> «3 Stucki. Ludolf lGlaru«., tt >I38?> 737 >13881 7«« 3»7 >I38g> 311. 378. >I30N> 373 >I3»>I 37« 3»7. >I3g7> 3«« 3N3 3»k. 371 377 >131131 33». >I3»3> 383 387. I>3«»> >»« 31» 31« >I3»7> 337 333. 33« 337 >I3«8> 38« II3««> «77 Studcr, 8. >8«. Studli. Heinrich 733 Stulz, 8. (Unterwaldenl n. >I387> 13« Stureel >»r. 1'onradi. 3»«. 381 383 Rinzenberg, Easoar. 133 Sulz. '»rasen von. I». 3« 33 «» «7 II» 17» Ig« 777 783 377. 3N5. «03 Sulz. ?>I,vig. Graf von 38. 133. 713. 77«. 3«K. 3N». 313 373 371! 337. 333 3«» 3U3. 3»7>'>. 3«8. 3»3 3»g. 371 Sunreincr. > '.fug.l » 11387s 113 Suntag, Jakob 381 Suprci, Rudolf. 33 Surlin. Zbomas. iBaicl.i n >1387> 773 Suter. 8. lUntcrwalden > I, >138«! 317 >>3»3> 37«. Suler. > tttnterwalden.» n >l3N3> 383 3«7. >I3«7> 377 373. 373 377. Sütel, Rudolf ««3 T Zachclsboser, HanS. f.furich.) N >13781 » 13 >7. Ig >I37«> 37. 3». >,38N> «I «3 «8 73. 7«. 78. 81. 83 8« >1381 > «3 tt«. 1», ,»7. >>387> 1 ,3. ,73 177 >I383> IV3. >1383> >«'3. ,78i'>. Ig» 1»3. »7? I«7 71» Zamilia» und Zannlis, Prosper von. 31 37 Zainmann, Heinrich. 7N3. Zammann. Peter. «Lucern.» n >>378> z 7. » 13. I«. 1«. 71 >I37g> 73. 7» 33. 33 3« 3? 3« 3«. 33 >I38»> 33. 3«. «I. «3. ««. 71. 78. 81 83. 88. >I38I> «7''l. >I387> 173 >73 173. 178. 13« >I38g> >r, ,57 ,«3 >I383> >73. 17«. 183 183 I»I ,!>7. I«3 ,«« >13831 71« >I38«> 733. >I387> 7«,. 7«7''i. ^„3. 77«. I,3»N> 333. 33«. 3«3 Zannhauser, 8. 3»». 3»7 Zcchtcrmann, HanS. lFreiburg.l N. >I383> 711 >I388> 797. 3»7 >I3»»> 337 >I3»7> 337. > I3»«> «7». «77 » 3«g 573 «78. Zechtermann, Martin burg.> n >I3««> 3«3. «»7 Zcgwiler, Heinrich. 3«0. Zemschi, Heinrich. » >I38»> 78. 81 >>38I> 93. l»3 I>387> 171 >13831 717 » 7». >77. i Tergcsta, Petrus Bononinus von. «73. Terrinsar, Bencdiet. 73. Zbalmann, Ulrich. 333. 377. 378 387 31« Zbciling, Frischbans IN8 781 787 Zbengcn, Erhard, Graf von. 33«. 3«« Zhengen, Jakob, Graf von. 718. 733 Zhicistci», Grafen von. 333. 333 3«8 «3» «33 «33 «31 «37. Zbicrstein, Heinrich, Gras von. «17 «71 Zbierstein, Lswald, Gras von 7 33 37 KI. «3. «7 71 73 7» 117 >18 >7? ,78 ,31 >37 131^138. >3» 137 13« 133. I«g. >71 173 >77 17^^81 >83. 183. 18« >87. >88 18» Ig«. ,»8I'>. 7N3 >'» 70« 7N8. 71« 77» 735. 73« 73» 737 781 7S». 797 7»3<'>. 3»ö. 3N8. 31» > lhierstein, Wilhelm. Gras von ,18 187. 3»« 31». 3»« 37» Zbomann, »onrad. tSolotburn > l> II3«7>338 339 >I3«9> ««7. Zbunger, Riklaus 3»3 3V3 Zbut, HanS 3tt» Tittlinger, Ludwig stehe TitUmger Tobel. Rudolf von 3«». 3«3 378 38g 3»7 3»3 317 333 333. 333 33««'». 33V 3«7. 3V3<'>. 3N7''>. «ftZ SI8 Zobler, Pcler. 797. 3»» Zoggcnburg, Hans von 37. II». 173. Tonninger. Nitlaus 371 * Traber, 8. 1»». Zrcvcr, 8. 73. 373. 333 Zrinkler, Heinrich. (Zug 1 l> >I38»> 71 88 >I387> >7« >I383> >8». >13831 7N7 Zrinkler. Rudolf. IZug > N >I38I> IN3. >I387> 173. >37 >3«. >I383> 131. >37. ,33 >33 I«3 IV« Zrivulzio, Jakob von. II«. Zrogcr, Heinrich. lUri > » Il3g7> 3N3. 31g. > 13931 333 >I3»7> 338 337 >I3g8> 373. >I3g!iI «»?. «3«. ß 3«». 37» Zrubcl oder Zrubc», Bernhard zum >77 137 Zruchscst, Hans «33 Zrullcrcv, Hans iSchaffbausen > » >13«»! «»3 Zrüllercv, Peter ,N3 Zrullcrcy, Ulrich. (ecl>affbauscn.) » >I387> >73. >77. 8. 137 » >37. Zschudi, HanS. I387> >3« >I383> >31 ><7 ,33. ,38. ,3». >I383> ><3. >13831 711. 71« s>38«> 77«. 73». >13871 7«7. 7V8. 778 78, >,3g»I 333 33» I>3«3> 3S3 >I3»«> 37«. 371 >,3»7l 377 377 >I3g8> 381 >I3«»I 5«I. 3V7 v«g. » 779 33« 3«« Personenregister. Tschudi, Marquard. (Glarus.) I! >1497) 548. 552. >1499) 652. » 448. Tschupp, vi. 44. Tubach, Zakob von. 112. Tübinger, Marti». 296 Tnbler, Herwegcr. 21«. Türke». 4ti. 17. t8. 35. 36. 5». 59. 68. 9«. 96. 97. 152. 207. 217. 24«. 242. 485. 493. 575. 576. 639. Tutwvler, Marquard. 220. 221. 24«. U Uesenbrv, vi. 25. 27. 31. Uffsap (Ausseß), Kunz von. 135. Ulm, Conrad von. 59«. Ulm, Hand. 324. Ulmann, Hans. 436. Uimer, Conrad. 391. Ulmer, x. 588. Ulmer, Ruprecht. 304. 3«6. 309. - Ulrich, Hans. (Schwyz.) n. >1483) l63. 164. Ulrich, Werner. (Schwyz.) lt. s1479l 43. 46. 5«. st498l566. ll499j 595. Umbendorn, Hans. (Solothurn.) ». >l488> 291. Ungelter, Hans. 329. 33«. Urbino, Herzog von. 51. V Väsler, Conrad. 184. Lalendis, Hans Graf von. 1. 33. 18«. 184. 186. 2NN. 223. 224. 228. 233 <-U. 37«. Valendis, Graf, Sohn. 8<^>. 223. 228. 233l'>. 37«. 4«7. Varnbiilcr, Ulrich. (Lt. Gallen.) it. >148«) 7l. >1482) 124. » 338. 34«. 343. 344. 349. 365. 376. 377. 384. 388. Z9»W. 393t'>. 395. 397. 4»St'>. 414. 432. 435. 441. 443t't. 447. 476. 481. 482. 488. 489. 49«. 497. 5N4. 5«7. 519C». 535. 538. 539. 54«. 547. 548. 55«. 553. ^ 559. l Vaudrv oder Wadron, Wilhelm von. 18. Vechingen, vi. von. 295. > Beiß, Ulrich. (Lucern.) lt. >1478) 9. 16. 17. 21. >1479) 5«. ! 53. >148«) 6l. 76. 78. 85. 86. >1481) 92ly. 95. ! >1483) 163. >1484> 187. 189. 19«. 191. >1485) 224. ^ >149«> 372. Venedig, Herzog von. 5«4. Verzier, vi. von. 582. Vetter, Wilhelm. 181. Vischli», Christina. 46«. Visconti, Galeazzo. 63». 644«'». 651. 658. Visconti, Johann Franz. 254. Vivis, Amadeus, Freiherr zu. 144. 517. Voegn, Gabriel von. 224. Vögte: Baden: 1483 Hans Zelger. (Unterwalden.) 154. 1486 Hermann Eckel. (Glarus.) 235. 236. 1489 Ludwig von Dicsbach. (Bern.) 326. 149« und 1491 Hans Meist. (Zürich.) 353. 385. 1493 Jakob von Bramberg. (Lucern.) 44«. 1494 Jost Püntiner. lUrl.) 46«». Aargau; Aemter; Aemter im Aargau; Wagenthal i 1479 Hans Holdermever. (Lucern.) 39. 148« Ulrich Kepi. (Schwyz.) 69. 1483 Heinrich von Stein. tUntcrwalden.) 154. 1485 Hans Bachmann. (Zug.) 213. 1488 Johannes Biegger. (Zürich.) 297. 149« und 1491 Hans Holdermever. (Lucern.) 353. 385. 1489 Lucas Zeiner. (Zürich.) 326. 1493 Ulrich Kehi. (Schwyz.) 44«. 1494 und 1495 Walter Kreh. (Unterwalden.) 46«. 483. 1499 Ulrich Dolder. (Glarus.) 625. Thurgau: 1479 und 148» Hans Ruß. (Lucern.) 39. 69. 1484 Ulrich Kehi. (Schwyz.) 182. 1488 Gottfried Ampts. (Zug.) 297. 1489 Hans Blum. (Glarus.) 326. 1491 Lazarus Göldli. (Zürich.) 385. 1493 und 1494 Peter Ruß. (Lucern.) 44«. 46«. 1495 Hans Muheim. (Uri.) 483. Oberland; SarganS: 1479 und 148« Ludwig Seiler. (Lucern.) 39. 69. 1483 und 1484 Dietrich In der Halden. (Schwyz.) 154. ,83. 1485 Andreas Zunhofen. «Unterwalden.) 213. 1488 Caspar Jten. (Zug.) 297. 1489 und 149« Fridolin Arzcthauser. (Glarus.) 326. 353. 149« und 1491 Haus Suter, genannt Hutmacher. (Zürich.) 375. 385. 1493 und 1494 Peter Fcrr. (Lucern.) 44«. 46». Rheinthal: >491 und 1492 Dominicuo Frauenfeld. (Zürich.) 385. 424. 1493 und 1494 Jakob von Hertenstein. (Lucern.) 44». 46». Voget, Heinrich. 466. Vogel, Werni. 517. Vogelsang, Ludwig. (Solothurn.) i>. >1484) 195. >1485) 202. 219. Vogelweider, Ludwig. (St. Gallen.) u. >l482) 124. 127. 2. 132. It. 132. » 175. 298. Vogler, Ammann. «Rheinthal.» ». >1499> 6«3. » 385. 44». 496. 5«jl. 511. 515. 539. 557. 577. Vogt, Andreas. 465. 5«t. Vogt, Conrad oder Cun'zmann. (Solothurn.) i>. (1478) 6. 19. >1479) 2t. 23. 25. 29. 37. 43. 46. 47. 49. 5«. 53. I148«I 55. 56. 82. 88. s1481) 92. 93. 96. 107. >1482) Personenregister. Bogt, ttonrad ober ttunzmann. lSclotburn.) » 12». >21 124. >25 127. «30. 9. 132 9 >34. >3«. >3» >I493> >41 >44 >49 >57 1S3. 1«9. >70. >I494> >71 172. >75. 179''t. >81». >99. >99 >I495> 20». 21« >149k> 230. >I497> 275. > 1499> 31 7. 319 >I49«I 357. » 234. 574 Vogt, Dietrich «2« «52 Polger, Gebhard. «52 IGrabend t ^eierabcnd >. Hans. 4«? ÄV Wabern. Pctermann von. tVern.) 9 >14791 I«. >7. >14791 43. 4« 47. 50. >14901 «I 7«. >I4«I> 93>'>. 95. >I492> 123. >24 >25 >27. 7. >32. 9 >32. >I493> 1K4 170 >1494> >94. >95. >97. >14951 21« II 12. 234 Wabrer, Heinz. 509. 509. Walter, budwig. 599. 590 Wällich oder Wettlich. Johanne» lZürich ) » >14901 342. 345. >14991 575. 594. » 35«. Wagitcr, HanS. (Schwpz.) 9 >14931 142. l>497> 279. 279 292 293. I>499> 299. l>499> 311. 312. I1411II 37« >14951 47«. 495 499. 491. >I4««> 509. 510 51 >. 512 >I499> 591 >14991 «07. «27 » >59. 521. «29. Wagner, 9. 317. Wagner, Ulrich. 404 Waldburg. Hans, Zruchsäfi von 351. WaldhanS. ?>. >49. Waldinann, ZobanncS. tZürich.) 9 >I479> 21. 23 25. 29 43. >I490> 72. 73. >1492> 127 >32 >>493> >41 154. >«>. IS5. >1494> >90. >94. >95 >97. >90. >14951 202. 211. 21«. 223. >I49K> 22«. 229 230. 242. 245. 24« 247. 249 250. 252. 253. 255. >I497> 259. 2«7 2V9. 272. 277. 279. 291. >1499> 299 291. 30« >I499> 309 » >33. >90. 212«'). 2,3. 229. 291«'» 307. 314. 315. 323. 399 Wallst«. Truchsesscn von «50. Walser, die. >91. 213 Wanner, !r. 21 >. Wardcin s Grostwardein ), Bischof von 2«7 Wall, Hug von. 404. Wattenwyl, Zakob von. >499> «07 «44 Weber, HanS. 379. 512. «55. Wechsler, Wichst oder Wichser, Rudolf. (««laruS.) » >>499> 595. «44. «49 Wecker, HanS. 4«5 Weibel. Christoph. 212. 39«. 571. Weibcl, «Conrad. 44«. Weibel, Georg. 375. 397. Weibel, Heinrich. 24. 35«*>. Welser, Zakob. 552. » Wetter, budwig. 572. Wcngi, HanS von 270. Wenh, Hans. 521. Werdcnberg und SarganS. Grasen von. 212 217. 250. 477. 52«. 530. 533. Werdender» und Sargans, Georg Gras von 2«. 27. 33«'>. 3«. 39. 52. 121 12«. >34. «37. ,41.>49. >5«. 205. 21« 249. 2V« 279«'>. 29« 297«'>. 299. 290. 295«'«. 297 3«N''>. 307 3lN. 322>'1. 324. 325. 32« 327. 330. 339. 340 341. 34». 347. 350. 354. 355t't. 3V3. 3«5. 3«7('l. 370 392. 395 390 429. 493. 499. 504 5>7i'>. 519. 520. 54«. 551. 552. 5«3. 5««. 575. 579«'». 579. 59» 591. 592«'». 5941'». 595. 597 599. 590 «27. «3». «33. «59. Werdcnberg und Sargans, Hugo Gras von. 90 529. Werdenbcrg und Sargans, Rudolf Gras von 293. 295. Werdcnberg und SarganS, Wilbclm Gras von. >41. 15«. Werder. Urs «Bern.» 9 >I49«>230 > >4971 290 292 293 >I49»> 315. Werdmüllcr. Heinrich. «Mick.» ». >14921 40« >>499> «52 ß 559«'». 591. Wetter, Christian. 394. Widmer. Ulrich. tZürich.) I>. >>4?9> >5 I«. ,9 >,479> 34 37 >>49«> «K. 71. 72. 73. 93. >I492> ,32. ,35. >>495> 211. 21« 224 >I49«> 22« 242. 247. 250 252. 253. 255. >>497> 259. 2U9. 272. 277 279 291. >,499> 299. 291. 30«. >I499> 309 Wicdertcbr, 5 173. 242 245. Wild, HanS. 99. Wildberg, HanS. 22. Miller, Hharlin von. 320 Winkclried. Arnold oder «krni. tUnterwalden.) «. >>492> 123. >t49«I 509. Winkclried, Heinrich. tUnterwalden > 9. >I479> 9 >3. 17. >I479> 32. 39. 43. 50 >I49«> «4 >«49>> 92. IN«. >07 >I492> 124. >25. >27. 129. 7.. 132. „. >32. 134. >3« 141. >42. ,44 ,«3. >I495> 21« I>497> 2«5. 273. 274. 291. >14991 L«3. I>49»I 3,7. l>4«9> 5S«. Winkler, ttbristoph. «Abtei St Gallen.) 9 I>499j «3« » 539. 539. 555. 557. Winkler, Heinrich, tZürich.) n. >I499> 575. Wippingcn, Rudolf von. tZreiburg ) n. >I492j 127. >14931 IK4. 1«K. I>494> 172. Wippingen, Wilhelm von. 529. Wirz, Heinrich. (Vucern.) n. >>49>I 92. Wir,, Heinrich. tUnterwalden.) 9 I>497> 290. Wirz, Klaus. 490. Mir,. Peter tUnterwalden.) 9. 1,497> 545. >14991 591 «»? Wirz. Rudolf. tUnterwalden.) 9. >14901 ««. >>492> >17. >?» 9. 139. 9. >39. >14931 >54. >«9. >I4«4> ,91. >«S 197. 199. 191. 192. 200. >,49N> 239 250. 252. l«ä»N> 357. 359. 3«4. 3«9. 372. Wbrli, HanS. 334 Wolf, Heinrich. KN Personenregister, Wolser, Peter, LS. Wolleb, die, 370, 401, 405, 410, 432, 439M, 407. 470, 401. 407, 334, 335. 548, 550, 554, 550, 550^1. 597. Wolleb, Heinrich, 85. 122, 555, 550, Wollcb, di, 408, Worms, Bischof von, 025. Württemberg, Grasen, seit 1405 auch Herzoge von, 48, 147('>, 200, 200, 543, 058, Wüst, Peter, 400, Wyermann, di. 300, Wygid, Jost, 550, Wyl, Hartmann von, (Zug) » (1470( 45, >1481) 02, 03, (1482( 123, (1483( 157. (1485( 215. (1480( 220,240, (1480( 310, Wyl, Ulrich zu, «43, 047, 053, Wyp, Götschi, 181. 313- 330. 332, 340, 357, 330, 304, Wvß, Matthias, (Züriä',) Ii, (I407( 342, Wvtter, K, 488, Z Zebnet und Zebnit, Jakob, >Uri.) l>, (1483( 142, (I487( 205, 280, (1488( 280, 288, (1402( 403, (140ö( 512, (1497( 537, (1400( 032, (( 521. Zeger, Martin, 548, Zehcntcr, Ulrich, 112, Zehnder, Hans, (Zug.) Ii, (1470( 47, 51, (1480( 71, 78, Zciglcr, Heinrich, (Basel), 0, (1482( 127, 2, 132, (( 42l^), 44, Zeiner, Lucas, 324, 320, Zelger, Hans. 154, Zeiger, Heinrich, (Unterwalden.) »,(1470( 23, (1480( 55,50, 01, 71, 72, 74, 70, 78, 70, 83, 85, 80, (1481( 02, INI, Zelger, Marquard oder Mary, lilnterwalden,) l>, (1484( 171, 184. 185, 187, (1485( 211, 214, (14861 247, 250, 252, 253, (1487( 277, 278, 270, (1488( 280, (1489( 300, 311, (1400( 357, (1491( 302, 304, 307, (1492( 300, 403, 400, (I403( 420, 432, (I405( 483, 487, 480, 401, 402, (149k( 500, 501, 511, 513, 5lö, (14071 524, 523, 520, 532, 535, (1400( 505, «10, (( 523, 570, Zhag, Heinrich, (Zug.) », (1480( 76, (1484( 189, Zilli oder Zvlv, Jakob, 340, 388, Zimmermann, Haus, 35. Zimmermann, Rudolf. (Unterwaldcn,) »,(1478( 7,13, (1479( 29, 34. 37, 43, 45, 40, 47, 49, 50, 53, (1480( KI, 00,71, (1482( 130, (1483( 153,150,157^), (1484( 100, Zimmern, Gottfried Freiherr von, 52l. 528, Zimmern, Werner Freiherr von. 103. 28t, 200, 293, 300, 305. 424, 437. 477, 521. 528. Zink, Heinrich, 70, Zipp, Ulrich, 133, 214, 357, Znidcrist, Heinrich, (Untcrwalden.) «, > 1478( 17,19, (1481( 104. Zvyst, Jörg, 20t, Zoger, Hans, (Lucern.) », (1481( 02, Zollcrn, Grafen von, 217. Zollcrn, Jost Niklaus Graf von, 103, Zollikofcr, Caspar. 388, Zubcn, Hans von, (Unterwalden,) 8, (1482( 132, Zuben, Niklaus von, (Unterwalden.) »,(1478( 13,10, >1479( 25. 37, 45^). 40, (148»( 04, 73, 74, 78, 81, 8«, 88, (1481( 92, 03, 101, 107, (1482( 113, 125, 127, 130, 132, 134, (1483( 142, 148, 150, 103, (1484( 180, (1485( 21«, (148k( 230, 232, (I487( 27«, 278, 270, (1488( 28», 297, (1489( 310, (( 12, 137, Zubler, Welti, 384, ZukäS, Peter, (Url.) 8, (1483( 10«, ! Zumbrunnen, Hans, (Uri.) », (1478( 9, (I47g( 43, 46. 51, (148N( «8, 72, 70, 82, 85, 8k. (1481( 92, 98, 101, (1482( 113, 121, 123. 124, 127, 2, 132. ». 132, 134, (1483( 141, 157(2). j.g (1484) 174, 178, 181, 192, 199(2), (i^gzi 214, 215, 218, (148k( 235, 235, (I487( 260, 273, 274, 276, 279, 283, (1488( 294, (>489( 317, 319, (149I( 2, 379, », 380. (1404( 450, 455. (( 170, 370, Zumbrunnen, Rudolf, (Unterwalden.) », (148N( 55. 5«, Zumbrunnen, Ulrich, 464, Zumbül, Heinrich, (Unterwalden.) », (1486( 230,249, (1487( 282. (1488( 302, (1489( 310, (1407( 348. (1408( 580, Zumgold, Hans, (Basel.) v, (1478( 6, Zumwald, Leonhard. (Basel.) », (1487( 273, Zunhofen, Andreas, (Unterwalden.) », (148l( 05, (1483( 163. 164, (148k( 246, 253. (1487( 237, 239, 268, 272, (1488( 201,304, (1491( 389, (1402( 421, (1493( 432. (1495( 485. 487, 489. (1407( 548, 552, (1400( 603. «19. 020, 027, 030, 044, 049, (( 213, 234, 292, 300, 409. 028, Zurkinden, Niklaus, (Bern.) », (I481( INI. (1482( 130, (1483( 141, (1484( 180,192, (1483( 211,219, (148k( 230, 234, (1489( 322. 329, Zurkinden, Peter, (Bern.) », (1483( 157, Zwever, Michael. 172, Druckfehler, 9* AiiI» I«, von »bin I in ti« st!ot«> statt Zagrab Iii« ^agrabi« «iigram I 179 . 2 dir ?ioi« statt iolian Ii«» «ekan. 19« » von oben statt Hirzog« Ii«« Gräfin 2l>9 . » von obin statt Zstalbstäbtin Iii« WaldställiN, 27» . 2 von unttn statt 8 II i » » o » » V 0 » i <> o» » Iii« >>NI >»»0> ii »Iilon» 7t« . » bir Noi« statt vn» osiiacasi»» Iii« vna osiiaonsin» 721 >» von obm statt lsss«j>' Ii«« IsrsV>>» 7A7 , 2 dir Untnschiiflin statt II n I, i , Ii«« vnkiv WMWn HMWWIM-K MMNKMMR DM MUUMW^W